Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11174 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0985
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-07/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0984
Planungsleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-2/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)
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VPRRS 2013, 0983
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
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VPRRS 2013, 0982
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-7/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0981
Ausbaugewerke
VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000 - VK 1-25/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0980
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 13.07.2000 - VK 2-12/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0978
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 19.09.2001 - VK 1-33/01
1. Aus allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen wie der Verpflichtung zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe im Wettbewerb ebenso wie dem Gleichbehandlungsgebot ergibt sich eine generelle Verpflichtung für die Vergabestelle, in jedem Einzelfall die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Aufteilung mittels Los mit zu bedenken und diese gegebenenfalls umzusetzen.
2. Das Diskriminierungsverbot gebietet zwingend, bei einer Neuausschreibung interessierte Bieter durch das Leistungsverzeichnis in den Kenntnisstand der bisherigen Auftragsnehmerin zu setzen, da andernfalls ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung für die bisherige Auftragnehmerin offensichtlich ist.
3. Der Wettbewerbsgrundsatz gebietet, den Kreis der Bieter nicht durch überzogen hohen Anforderungen an deren Leistungsfähigkeit über Gebühr einzuschränken.
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VPRRS 2013, 0977
Planungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-26/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!
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VPRRS 2013, 0976
Planungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-24/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!
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VPRRS 2013, 0974
Bau & Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt.
2. Ein unzureichender Vermerk über den rechtzeitigen Eingang eines Angebots sowie die unterlassene Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile der eingegangenen Angebote bei der Angebotseröffnung hat zur Folge, dass nicht gewährleistet ist, dass die bei der Prüfung und Wertung der Angebote zugrunde liegenden Unterlagen tatsächlich alle rechtzeitig und mit dem bei der Prüfung festgestellten Inhalt vorgelegen haben.
3. Die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage der Wertung von Angeboten, für die nach Ablauf der Angebotsfrist Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können, ist mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe nicht zu vereinbaren.
4. Als Kosten zur Vorbereitung eines Angebots kommen in zeitlicher Hinsicht nur die bis zum Ablauf der Angebotsfrist getätigten Aufwendungen in Frage. In sachlicher Hinsicht sind dies in erster Linie die zur Erstellung des konkreten Angebots erforderlichen Sach- und Materialkosten sowie Kosten für Vor-Ort-Besichtigungen oder für Verhandlungen mit Nachunternehmern im Hinblick auf das konkrete Vergabeverfahren.
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VPRRS 2013, 0973
Ausbaugewerke
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2013 - 2 VK LSA 42/12
1. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern stellt keine Nachunternehmerleistung dar.
2. Die Eignungsanforderungen müssen sich unmittelbar aus der Bekanntmachung selbst ergeben. Der Verweis auf ein Formblatt ist insoweit nicht ausreichend.
3. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, wenn der Auftraggeber die zeitlichen Parameter eines gewerkegerechten Ablaufplans den Bietern nicht bekannt gibt, diese jedoch bei der Wertung der Angebote heranzieht.
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VPRRS 2013, 0972
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 25.07.2001 - VK 2-20/01
Eine nach 18 Tagen erhobene Rüge ist nicht unverzüglich geltend gemacht worden.
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VPRRS 2013, 0971
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 2-44/00
1. Verhandlungen über Vertragsanpassungen, die sich im Rahmen der abgeschlossenen Verträge halten, sind nicht als Eintritt in neue Beschaffungsverfahren zu werten.
2. Ein Angebot eines Bieters, das keine Reaktion auf eine Bedarfsmeldung der Vergabestelle ist, kann nicht als konkretes Vergabeverfahren i.S.v. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB gewertet werden, auch wenn ein solches "Andienungsverfahren" aus der Sicht des Bieters die einzige Möglichkeit ist, um überhaupt in Vertragsverhandlungen mit der Vergabestelle treten zu können.
3. Die Zuweisung der ausschließlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung in Vergabesachen gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB beschränkt sich auf laufende Fälle, also solche, denen ein konkretes Vergabeverfahren zu Grunde liegt. Ein vorbeugender Unterlassungsantrag, der sich auf ein Verhalten der Vergabestelle im Rahmen von zukünftigen, noch nicht als Beschaffung kennzeichnenden Vergaben bezieht, muss daher vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden, deren umfassende Prüfungskompetenz vergaberechtlicher Vorschriften der Gesetzgeber beibehalten hat.
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VPRRS 2013, 0970
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2000 - VK 1-39/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0969
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 12.12.2000 - VK 2-38/00
1. Anträge nach § 115 Abs. 3 GWB können bei der Vergabekammer nur im laufenden Vergabeverfahren gestellt werden, d.h. solange das Nachprüfungsverfahren noch bei der Vergabekammer anhängig ist.
2. Anträge auf Entscheidungen in einem selbstständigen Zwischenverfahren, die sich im Ergebnis gegen die so genannte faktische Vollziehung wenden, sind beim Beschwerdegericht zu stellen.
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VPRRS 2013, 0968
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 14.11.2000 - VK 1-33/00
Bei Erledigung der Hauptsache wegen der Erteilung der Vorabinformation durch die Vergabestelle aus nachprüfungsbezogenen Gründen muß dieses Verhalten als Unterliegen der Vergabestelle i.S.d. § 128 Abs. 3 GWB und als erfolgreiche Anrufung der Vergabekammer i.S.d. § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB gewertet werden.
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VPRRS 2013, 0967
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 19.10.2000 - VK 1-23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0966
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 21.09.2000 - VK 1-29/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0965
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 07.09.2000 - VK 2-26/00
1. Bei der Beurteilung eines Niedrigpreisangebots ist hinsichtlich seiner "Angemessenheit" i.S. des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A allein darauf abzustellen, ob der Niedrigpreis wettbewerblich begründet ist. Maßgeblich ist das konkrete Verhältnis zwischen Preis und angeordneter Leistung, nicht das Verhältnis des günstigsten Angebots zu den Angebotspreisen der Wettbewerber.
2. Auch Unterkostenpreise können in zulässiger Weise wettbewerblich begründet sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn bei einem Angebot aus Gründen der Kapazitätsauslastung bewusst auf Kostendeckung verzichtet wird oder wenn ein Newcomer, der sich nur durch Preiszugeständnisse Zugang zu einem Markt verschaffen kann, ein unterkalkulatorisches Angebot macht. Der Gesichtspunkt der Auskömmlichkeit spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Gedanke des Mittelstandsschutzes. Lediglich eine gezielte und planmäßige Verdrängung von Wettbewerbern ist unzulässig.
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VPRRS 2013, 0963
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 28.08.2000 - VK 1-21/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0960
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 17.07.2000 - VK 1-13/00
1. § 25 Nr. 3 S. 1 VOL/A ist mit Blick auf § 25 Nr. 3 S. 2 VOL/A dahingehend zu verstehen, dass auch andere Gesichtspunkte, wie z.B. die Qualität eines Angebots, in die Entscheidung mit einbezogen werden können. Diese müssen zur Wahrung der Transparenz, der Willkürfreiheit und des Gleichbehandlungsgebots in der Bekanntmachung gem. § 9a VOL/A genannt und entsprechend in der Wertung der Angebote berücksichtigt werden.
2. Zu den Vorwürfen der Angebotsmanipulation und der Kollision zwischen der Vergabestelle und einem Bieter.
3. Die Entscheidung über die Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt bei der Vergabestelle, nicht beim Bieter. Sie soll im Zuge des restriktiv auszulegenden § 6 Nr. 1 VOL/A nur davon Gebrauch machen, wenn sie selbst über die besonderen Kenntnisse nicht verfügt.
4. Aufklärungsgespräche zwischen Ast. und Vergabestelle sind nach § 24 Nr. 1 VOL/A nur zulässig, wenn damit Zweifel über die Angebote oder die Bieter behoben werden sollen. Sie dürfen sich gerade nicht auf die nachträgliche Verbesserung von Angebotsbestandteilen richten. So darf auch nicht verhandelt werden, wenn es sich um überhaupt fehlende zwingende Angaben im Angebot handelt, wie etwa geforderte Erklärungen über das zu verwendende Material, weil dies zwangsläufig auf eine Angebotsänderung hinausliefe. Die nachträgliche Verbesserung der eingereichten Unterlagen und Muster würde gegen das Gleichbehandlungsgebot und den Wettbewerbsgrundsatz verstoßen.
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VPRRS 2013, 0958
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 09.08.1999 - VK 1-09/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0957
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 09.08.1999 - VK 1-9/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0956
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 27.06.2013 - VK 2-34/13
Der Begriff der Änderungen an den Vergabeunterlagen ist weit auszulegen. Eine solche Änderung liegt insbesondere vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht. Auch liegt eine Änderung vor, wenn der Bieter eine eigene Zeitplanung einreicht, die von den in den Verdingungsunterlagen vorgegebenen bauzeitlichen Zusammenhängen abweicht, insbesondere die vorgegebenen Zeitfenster sowie den vorgegebenen Bauablauf für einzelne Teilleistungen nicht einhält.
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VPRRS 2013, 0955
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 25.05.2001 - VK 1-15/01
Eine Vorabinformation hat bloßen Mitteilungscharakter in Bezug auf ein feststehendes Wertungsergebnis und kann die Rechtsposition eines Bieters in Bezug auf das Vergabeverfahren daher nicht beeinträchtigen.
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VPRRS 2013, 0954
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 20.04.2000 - VK 2-6/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0953
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 16.03.2000 - VK 2-32/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0951
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 25.01.2000 - VK 2-30/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0950
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 17.11.1999 - VK 1-17/99
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine analoge Anwendung der Regelung über die Statthaftigkeit von Fortsetzungsfeststellungsanträgen nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB prinzipiell nicht, soweit das Feststellungsinteresse des Ast. sich lediglich auf die Bindungswirkung der Entscheidung der Vergabekammer für eventuelle Schadensersatzprozesse nach § 124 Abs. 1 GWB richtet. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn das Feststellungsinteresse des Ast. sich auch auf die Feststellung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Vorabinformation nicht berücksichtigter Bieter bezieht und dieser Verstoß nicht im Rahmen des durch die §§ 97 ff. GWB gewährten Rechtsschutzes geltend gemacht werden konnte.
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VPRRS 2013, 0948
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 21.10.1999 - VK 2-26/99
1. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens seitens des Staatlichen Bauamts eines Bundeslandes ändert nichts an der Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes, wenn das Bauamt im Wege der Organleihe tätig geworden ist.
2. Teilt ein Bieter auf die von der Vergabestelle erbetene erstmalige nähere Entscheidungsbegründung hin dieser nicht mit, ob er seine Kritik an der Entscheidung aufrechterhält und nimmt er der Vergabestelle damit Anlass und Möglichkeit, auf die Vorwürfe weitergehend zu reagieren, verletzt er seine Rügepflicht aus § 107 Abs. 3 GWB.
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VPRRS 2013, 0947
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 21.09.1999 - VK 1-21/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0946
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 15.09.1999 - VK 1-19/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0945
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 09.09.1999 - VK 2-24/99
1. Zur Rügelast bei der Ausschreibung eines Auftrags in Losen, wenn das Leistungsverzeichnis statt des Begriffs "Lose" als Untergliederung den Begriff "Titel" verwendet.
2. Bis zur Zuschlagserteilung (GWB § 114 Abs. 1 Satz 1) ist die Geltendmachung des Nachprüfungsantrags nicht an Fristen gebunden. Der Ast. muss nicht abwarten, bis die Vergabestelle eine Vorabentscheidung über den Zuschlag getroffen und sie darüber verfahrensgemäß rechtzeitig unterrichtet hat.
3. Nach Abgabe des Angebots sind Verhandlungen über Leistungs- oder Preisänderungen nach § 24 Nr. 3 VOB/A lediglich dann statthaft, wenn sie bei Nebenangeboten, Änderungsvorschlägen oder Angeboten auf Grund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
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VPRRS 2013, 0944
Ausbaugewerke
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.06.2013 - VgK-16/2013
1. Nur wenn Änderungen an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden, wird der transparente und diskriminierungsfreie Wettbewerb gewährleistet. Weicht der Bieter im Rahmen seines Angebotes von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss. Diesem Regelungs- und Schutzzweck entspricht dabei ein weites Verständnis des Begriffs der "Änderung". Eine solche liegt vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, also immer dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.
2. Zur Entscheidung der Frage, ob ein Bieter im Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abgewichen ist, sind die Vergabeunterlagen aus der objektiven Sicht eines verständigen und fachkundigen Bieters, der mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut ist, auszulegen.
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VPRRS 2013, 0943
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 26.01.2000 - VK 1-31/99
Die Vergabekammer ist nach § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB befugt, die rechtswidrige Aufhebung einer Ausschreibung aufzuheben. Ein nach Aufhebung einer Ausschreibung gestellter Nachprüfungsantrag ist daher zulässig.
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VPRRS 2013, 1841
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 52/12
1. Die Eignung eines Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können.
2. Der Auftraggeber darf keinen Auftrag an einen Bieter vergeben, der aufgrund gesicherter Erkenntnisse nicht in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
3. Es ist nicht erforderlich, dass dem Bieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel im Zeitpunkt der Wertung der Angebote oder der Zuschlagserteilung bereits zur Verfügung stehen. Dies gilt namentlich für Personal, das erst auf der Grundlage des erteilten Auftrags für den Bieter erforderlich ist und arbeitsvertraglich gebunden werden muss.
4. Für die Eignung ist (nur) erforderlich, dass belastbare Umstände vorliegen, die mit Blick auf den zukünftigen Zeitpunkt der Leistungserbringung die Annahme rechtfertigen, der Bieter sei in der Lage, das zur Auftragserfüllung erforderliche Personal rechtzeitig einzustellen.
5. Handelt es sich bei den zu vergebenden Dienstleistungen um solche, für die auf dem Arbeitsmarkt nur eine begrenzte Anzahl an geeigneten Mitarbeitern zur Verfügung steht und kann deshalb von einer jederzeitigen Verfügbarkeit nicht ohne weiteres ausgegangen werden, reicht allein das Vorhandensein potentieller Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt nicht aus. Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass hiervon eine ausreichende Anzahl potentieller Mitarbeiter auch bereit ist, die betreffenden Dienste für den Bieter zu erbringen. In einem solchen Fall muss der Bieter in seinem Angebot konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm das zur Auftragserfüllung erforderliche Personal bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird.
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VPRRS 2013, 0942
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 26.08.1999 - VK 2-22/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0941
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 26.08.1999 - VK 2-20/99
Gewährt die Vergabestelle einem einzelnen Bieter die Möglichkeit einer nachträglichen Überarbeitung seines Angebots (hier: über die Errichtung einer thermischen Entsorgungsanlage für Fundmunition), durch welche ein Angebotsteil mit einem Volumen von ca. einem Drittel der Gesamtangebotssumme ersetzt wird und die eine Preiserhöhung hinsichtlich des Gesamtvorhabens zur Folge hat, so liegt hierin sowohl ein Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot der VOB/A als auch gegen das vergaberechtliche Diskriminierungsverbot.
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VPRRS 2013, 0940
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 04.08.1999 - VK 2-16/99
1. Für die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens nach Erledigung eine Nachprüfungsverfahrens gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist Voraussetzung, dass das Nachprüfungsverfahren seinerseits zulässig war.
2. Zum Erfordernis der unverzüglichen Rüge eines vom Anbieter erkannten Verstoßes gegen Vergabevorschriften.
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VPRRS 2013, 0938
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 23.07.1999 - VK 2-18/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0937
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 30.06.1999 - VK 2-14/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0936
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 28.05.1999 - VK 2-8/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0933
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VgK-03/2013
1. Dem Auftraggeber steht bei der Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an die Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt wurden, aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen. Ein Nachweis fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist oder formale Mängel aufweist.
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VPRRS 2013, 0932
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 2-31/13
1. Für das Vorliegen eines Verschlusssachenauftrags ist es nicht zwingend erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber dem Bieter Kenntnis von Verschlusssachen verschafft. Ausreichend ist, dass der Bieter (potentiellen) Zugang zu Verschlusssachen bei der Auftragsdurchführung erhält.
2. Die Beschaffung von Virenschutzsoftware im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags dient der Abwehr von elektronischen Angriffen auf die IT-Infrastruktur des Auftraggebers und damit der Gefahrenabwehr im weiteren Sinne.
3. Die Beschränkung der Anzahl der von den Bietern vorzulegenden Referenzen verstößt auch bei einem Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren gegen den Wettbewerbsgrundsatz.
4. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 VSVgV, wonach die Auftraggeber geforderte Nachweise in einer abschließenden Liste zusammenzustellen haben, ist auch auf Teilnahmewettbewerbe anwendbar.
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VPRRS 2013, 0931
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 7/13
1. Die Wertung von Angeboten anhand einer Präsentation ist generell möglich und vergaberechtlich zulässig. Allerdings darf der Auftraggeber nur die bekannt gemachten Kriterien und Unterkriterien verwenden.
2. Ein Bieter, der die Entwurfsplanung ausgeführt hat, ist bei der Vergabe von Bauüberwachungsleistungen generell als vorbefasst anzusehen, ebenso ein Zielplaner für die anschließend ausgeschriebene Projektsteuerung.
3. Ein vorbefasster Bieter kann nur dann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn durch seine Teilnahme der Wettbewerb verfälscht wird. Erscheint eine konkrete Wettbewerbsverfälschung bei objektiver Betrachtung der Leistung möglich, obliegt dem Auftraggeber die Verpflichtung, den Wissensvorsprung des einen vorbefassten Bieters durch Information aller anderen Bieter auszugleichen. Welche Egalisierungsmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, entscheidet der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
4. Bei der Dokumentation darf sich der öffentliche Auftraggeber der Hilfe eines Dritten bedienen.
5. Der Vergabevermerk muss nicht in einem einzigen Dokument zusammengefasst werden, sondern es genügt eine fortlaufende Dokumentation in mehreren Blättern oder Vermerken, wenn diese separaten Schriftstücke in einer durchgängigen Dokumentation die einzelnen Stufen des Verfahrens sowie die maßgeblichen Feststellungen und Begründungen für die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergeben. Diese Schriftstücke können auch aus dem Inhalt eines Ordners bestehen.
6. Das Gebot der strengen Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.
VPRRS 2013, 0930
Nachprüfungsverfahren
OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2013 - 11 W 20/13
1. Eine Auftragssperre stellt die Ankündigung eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens des Auftraggebers im Rahmen zukünftiger Auftragsvergabeverfahren dar. Sie bringt deshalb keine unmittelbare rechtliche Wirkung zu Lasten des Auftragnehmers mit sich. Der (potentielle) Auftragnehmer kann sich daher weiter an Ausschreibungen des Auftraggebers beteiligen.
2. Gegen eine Auftragssperre kann der Betroffene nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgehen, wenn überhaupt noch kein weiteres Auftragsvergabeverfahren läuft oder konkret in Zukunft zu erwarten ist.
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VPRRS 2013, 0929
Bau & Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2013 - 13 Verg 7/13
Die Eigenschaft des Ausschreibenden als öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 98 GWB folgt nicht allein schon daraus, dass in der Auftragsbekanntmachung die Vergabekammer Niedersachsen als "zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" genannt wird und eine Rechtsbehelfsbelehrung nach § 107 ff. GWB erteilt worden ist. Ob der beschrittene Rechtsweg zur Vergabekammer nach den §§ 102 ff. GWB eröffnet ist, ist vielmehr von Amts wegen anhand der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen.*)
VPRRS 2013, 0928
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.03.2013 - 2 VK 09/12
1. Der Bieter ist grundsätzlich gehalten, die zum Nachweis der Gleichwertigkeit seines Nebenangebots geforderten Unterlagen bereits mit dem Nebenangebot vorzulegen. Dabei müssen die mit der Angebotsprüfung befassten Personen in die Lage versetzt werden, allein anhand der vom Bieter vorgelegten Unterlagen und ohne weitere Nachforschungen beurteilen zu können, ob die angebotene technische Variante geeignet ist, den Beschaffungsbedarf für das konkrete Bauvorhaben zu befriedigen.
2. Gründungsmaßnahmen betreffende Nebenangeboten sind Nachweise beizufügen, denen sich nachvollziehbar entnehmen lässt, dass ein erhöhtes Baugrundrisiko ausgeschlossen ist. Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.
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VPRRS 2013, 0927
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.03.2013 - 2 VK 9/12
1. Der Bieter ist grundsätzlich gehalten, die zum Nachweis der Gleichwertigkeit seines Nebenangebots geforderten Unterlagen bereits mit dem Nebenangebot vorzulegen. Dabei müssen die mit der Angebotsprüfung befassten Personen in die Lage versetzt werden, allein anhand der vom Bieter vorgelegten Unterlagen und ohne weitere Nachforschungen beurteilen zu können, ob die angebotene technische Variante geeignet ist, den Beschaffungsbedarf für das konkrete Bauvorhaben zu befriedigen.
2. Gründungsmaßnahmen betreffende Nebenangeboten sind Nachweise beizufügen, denen sich nachvollziehbar entnehmen lässt, dass ein erhöhtes Baugrundrisiko ausgeschlossen ist. Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.
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VPRRS 2013, 0926
Bau & Immobilien
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.10.2012 - 11 O 251/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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