Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
11005 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1023
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1022

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1020

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1019

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1017

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1016

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 1-122/05
Auftraggeber können bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, Nebenangebote nur dann berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind.

VPRRS 2013, 1015

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1014

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1013

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2013 - VgK-07/2013
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1012

VK Detmold, Beschluss vom 13.09.2001 - VK.11-28/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1011

VK Detmold, Beschluss vom 05.04.2001 - VK.31-10/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1010

VK Detmold, Beschluss vom 16.01.2001 - VK.11-31/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1008

VK Bremen, Beschluss vom 23.08.2001 - VK 4/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1006

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.2012 - 3 VK 3/12
1. Die Bedeutung bzw. der wirtschaftliche Wert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, das im Auftragswert (Gesamt-Bruttoauftragssumme) zum Ausdruck kommt. Maßgeblich für den Auftragswert ist in erster Linie der Brutto-Angebotspreis der Antragstellerin, bei dessen Fehlen der Auftragswert in der von der Vergabestelle geschätzten Höhe.
2. Als Billigkeitsgründe im Sinn von § 128 Absatz 2 Satz 1 Hs. 2 GWB sind nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen. Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen ist.

VPRRS 2013, 1005

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 1 VK 55/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1004

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2001 - 2 VK 38/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1003

VK Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2001 - 2 VK 74/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1002

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2001 - 2 VK 78/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 5477

VK Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2000 - 2 VK 48/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1000

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2000 - 2 VK 36/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0998

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2000 - 1 VK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0996

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0995

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0994

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 VK LSA 16/12
Die nicht hinreichende Begründung und Dokumentation einer Einzelbenotung verstößt gegen das Transparenzgebot.

VPRRS 2013, 0993

VK Arnsberg, Beschluss vom 04.09.2001 - VK 1-11/01
Ein Nebenangebot kann nicht als Hauptangebot gewertet werden bei abweichenden technischen Details.*)

VPRRS 2013, 0992

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.08.2001 - VK 1-12/01
Zeitgleich mit dem Nachprüfungsantrag erhobene Rüge ist grundsätzlich nicht zulässig, solange der Zuschlag nicht unmittelbar bevor steht.*)

VPRRS 2013, 0991

VK Arnsberg, Beschluss vom 27.08.2001 - VK 1-10/01
Nachträgliche Vereinbarungen über Kostenübernahmen durch Bieter unter gleichzeitiger Abänderung des Leistungsverzeichnisses sind als unzulässige nachträgliche Preisverhandlung zu betrachten.*)

VPRRS 2013, 0990

VK Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2001 - VK 1-8/01
1. Unzulässigkeit wegen Nichterreichens des Schwellenwertes, § 100 Abs. 1 GWB i. V. m. § 2 Nr. 4 VgV.*)
2. Kostentragungspflicht nach § 128 Abs. 3 und 4 GWB i. V. m. § 155 Abs. 5 VwGO.*)

VPRRS 2013, 0989

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-09/01
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)

VPRRS 2013, 0988

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-9/01
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)

VPRRS 2013, 0987

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-02/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)

VPRRS 2013, 0986

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

VPRRS 2013, 0985

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-07/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0984

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-2/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)

VPRRS 2013, 0983

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

VPRRS 2013, 0982

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-7/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0981

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000 - VK 1-25/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0980

VK Bund, Beschluss vom 13.07.2000 - VK 2-12/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0978

VK Bund, Beschluss vom 19.09.2001 - VK 1-33/01
1. Aus allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen wie der Verpflichtung zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe im Wettbewerb ebenso wie dem Gleichbehandlungsgebot ergibt sich eine generelle Verpflichtung für die Vergabestelle, in jedem Einzelfall die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Aufteilung mittels Los mit zu bedenken und diese gegebenenfalls umzusetzen.
2. Das Diskriminierungsverbot gebietet zwingend, bei einer Neuausschreibung interessierte Bieter durch das Leistungsverzeichnis in den Kenntnisstand der bisherigen Auftragsnehmerin zu setzen, da andernfalls ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung für die bisherige Auftragnehmerin offensichtlich ist.
3. Der Wettbewerbsgrundsatz gebietet, den Kreis der Bieter nicht durch überzogen hohen Anforderungen an deren Leistungsfähigkeit über Gebühr einzuschränken.

VPRRS 2013, 0977

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-26/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!

VPRRS 2013, 0976

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-24/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!

VPRRS 2013, 0974

OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt.
2. Ein unzureichender Vermerk über den rechtzeitigen Eingang eines Angebots sowie die unterlassene Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile der eingegangenen Angebote bei der Angebotseröffnung hat zur Folge, dass nicht gewährleistet ist, dass die bei der Prüfung und Wertung der Angebote zugrunde liegenden Unterlagen tatsächlich alle rechtzeitig und mit dem bei der Prüfung festgestellten Inhalt vorgelegen haben.
3. Die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage der Wertung von Angeboten, für die nach Ablauf der Angebotsfrist Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können, ist mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe nicht zu vereinbaren.
4. Als Kosten zur Vorbereitung eines Angebots kommen in zeitlicher Hinsicht nur die bis zum Ablauf der Angebotsfrist getätigten Aufwendungen in Frage. In sachlicher Hinsicht sind dies in erster Linie die zur Erstellung des konkreten Angebots erforderlichen Sach- und Materialkosten sowie Kosten für Vor-Ort-Besichtigungen oder für Verhandlungen mit Nachunternehmern im Hinblick auf das konkrete Vergabeverfahren.

VPRRS 2013, 0973

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2013 - 2 VK LSA 42/12
1. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern stellt keine Nachunternehmerleistung dar.
2. Die Eignungsanforderungen müssen sich unmittelbar aus der Bekanntmachung selbst ergeben. Der Verweis auf ein Formblatt ist insoweit nicht ausreichend.
3. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, wenn der Auftraggeber die zeitlichen Parameter eines gewerkegerechten Ablaufplans den Bietern nicht bekannt gibt, diese jedoch bei der Wertung der Angebote heranzieht.

VPRRS 2013, 0972

VK Bund, Beschluss vom 25.07.2001 - VK 2-20/01
Eine nach 18 Tagen erhobene Rüge ist nicht unverzüglich geltend gemacht worden.

VPRRS 2013, 0971

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 2-44/00
1. Verhandlungen über Vertragsanpassungen, die sich im Rahmen der abgeschlossenen Verträge halten, sind nicht als Eintritt in neue Beschaffungsverfahren zu werten.
2. Ein Angebot eines Bieters, das keine Reaktion auf eine Bedarfsmeldung der Vergabestelle ist, kann nicht als konkretes Vergabeverfahren i.S.v. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB gewertet werden, auch wenn ein solches "Andienungsverfahren" aus der Sicht des Bieters die einzige Möglichkeit ist, um überhaupt in Vertragsverhandlungen mit der Vergabestelle treten zu können.
3. Die Zuweisung der ausschließlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung in Vergabesachen gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB beschränkt sich auf laufende Fälle, also solche, denen ein konkretes Vergabeverfahren zu Grunde liegt. Ein vorbeugender Unterlassungsantrag, der sich auf ein Verhalten der Vergabestelle im Rahmen von zukünftigen, noch nicht als Beschaffung kennzeichnenden Vergaben bezieht, muss daher vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden, deren umfassende Prüfungskompetenz vergaberechtlicher Vorschriften der Gesetzgeber beibehalten hat.

VPRRS 2013, 0970

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2000 - VK 1-39/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0969

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2000 - VK 2-38/00
1. Anträge nach § 115 Abs. 3 GWB können bei der Vergabekammer nur im laufenden Vergabeverfahren gestellt werden, d.h. solange das Nachprüfungsverfahren noch bei der Vergabekammer anhängig ist.
2. Anträge auf Entscheidungen in einem selbstständigen Zwischenverfahren, die sich im Ergebnis gegen die so genannte faktische Vollziehung wenden, sind beim Beschwerdegericht zu stellen.

VPRRS 2013, 0968

VK Bund, Beschluss vom 14.11.2000 - VK 1-33/00
Bei Erledigung der Hauptsache wegen der Erteilung der Vorabinformation durch die Vergabestelle aus nachprüfungsbezogenen Gründen muß dieses Verhalten als Unterliegen der Vergabestelle i.S.d. § 128 Abs. 3 GWB und als erfolgreiche Anrufung der Vergabekammer i.S.d. § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB gewertet werden.

VPRRS 2013, 0967

VK Bund, Beschluss vom 19.10.2000 - VK 1-23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0966

VK Bund, Beschluss vom 21.09.2000 - VK 1-29/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
