Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11174 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1256
Bau & Immobilien
VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2000 - 3 VK 07/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1255
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Saarland, Beschluss vom 17.08.2000 - 3 VK 04/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1254
Rügeobliegenheit
VK Saarland, Beschluss vom 19.07.2000 - 3 VK 03/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1253
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2000 - VK 2/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1252
Dienstleistungen
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.10.2001 - VK 9/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1251
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2001 - VK 7/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1250
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2000 - VK 1/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1249
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.09.2000 - VK 1/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1246
Bau & Immobilien
VK Köln, Beschluss vom 06.02.2013 - VK VOB 34/2012
1. Ein Bieter, der nach eigenen Umsätzen gefragt unkommentiert Umsatzzahlen eines anderen Unternehmens nennt, gibt vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit ab. Sein Angebot ist deshalb zwingend auszuschließen.
2. Der Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Maßstab für die Konkretheit ist dabei, dass der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit haben soll, sich selbst zu korrigieren. Das setzt voraus, dass er erkennen kann, welchen vermeintlichen Fehler er abstellen soll.
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VPRRS 2013, 1245
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 28.09.2000 - 320 VK-3194-24/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1244
Planungsleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 22.05.2001 - 320.VK-3194-11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1243
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 18.05.2001 - 320.VK-3194-07/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1241
Gesundheit
EuGH, Urteil vom 12.09.2013 - Rs. C-526/11
Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass eine Einrichtung wie eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts weder das Kriterium der überwiegenden Finanzierung durch die öffentlichen Stellen erfüllt, wenn sich diese Einrichtung überwiegend durch Beiträge ihrer Mitglieder finanziert, zu deren Festsetzung und Erhebung sie durch ein Gesetz ermächtigt wird, das nicht den Umfang und die Modalitäten der Tätigkeiten regelt, die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben, die mit diesen Beiträgen finanziert werden sollen, ausübt, noch das Kriterium der Aufsicht öffentlicher Stellen über ihre Leitung allein deshalb erfüllt, weil die Entscheidung, mit der sie die Höhe der Beiträge festsetzt, der Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde bedarf.*)
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VPRRS 2013, 1240
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 13.11.2000 - 320.VK-3194-29/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1239
Ausbaugewerke
VK Nordbayern, Beschluss vom 10.11.2000 - 320.VK-3194-28/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1237
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 28.09.2000 - 320.VK-3194-23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1236
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 18.08.2000 - 320.VK-3194-18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1235
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 04.05.2000 - 320.VK-3194-08/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1234
Dienstleistungen
VK Köln, Beschluss vom 28.03.2013 - VK VOL 30/2012
1. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009, wonach der öffentliche Auftraggeber gehalten ist, ihm unangemessen niedrig erscheinende Angebotspreise aufzuklären, dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Dieser soll nicht gehalten sein, den Zuschlag auf das Angebot eines Bieters zu erteilen, der wegen unauskömmlicher Preiskalkulation den ihm erteilten Auftrag nicht ordnungsgemäß würde ausführen können.
2. Von einer bieterschützenden Wirkung des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 ist nur ganz ausnahmsweise auszugehen, nämlich dann, wenn ein Bieter ein Unterpreisangebot in der gezielten Absicht eingereicht hat, einen oder mehrere andere Bieter nicht nur aus dem betreffenden Vergabeverfahren, sondern ganz vom Markt zu verdrängen.
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VPRRS 2013, 1233
Planungsleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 15.03.2000 - 320.VK-3194-03/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1232
Ausbaugewerke
VK Nordbayern, Beschluss vom 23.08.1999 - 320.VK-3194-15/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1231
Planungsleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 27.07.1999 - 320.VK-3194-13/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1230
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 02.07.1999 - 320.VK-3194-11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1229
Dienstleistungen
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 VK 3/12
Der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, "soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat," steht die Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 (Rs. C-406/08, IBR 2010, 159) nicht entgegen.
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VPRRS 2013, 1228
Dienstleistungen
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 VK 03/12
Der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, "soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat," steht die Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 (Rs. C-406/08, IBR 2010, 159) nicht entgegen.
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VPRRS 2013, 1227
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 26.07.2013 - VK 2-46/13
1. Wendet der öffentliche Auftraggeber rechtsirrig vergaberechtliche Vorschriften (hier: VOL/A statt VSVgV) an, die substantiell von den eigentlich einschlägigen Vorschriften abweichen, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip vor, wenn dies dazu führt, dass das Vergabeverfahren auf dieser Grundlage zu einem vom ansonsten - im Rahmen wirksamen Wettbewerbs - erzielten Ergebnis abweichenden Ergebnis kommt.
2. Eine unzulässigen "Mischkalkulation" bzw. eine unzulässige "Kosten- oder Preisverlagerungen" ist anzunehmen, wenn der Einheitspreis einer Leistungspositionen nicht dem vom Bieter kalkulierten (wahren) Preis entspricht, sondern der Einheitspreis auf einen extrem niedrigen Preis "abgepreist" und die Preisdifferenz zum kalkulierten (wahren) Preis auf einen oder mehrere Einheitspreise anderer Leistungspositionen umgelegt wird, die jeweiligen Einheitspreise mithin "aufgepreist" werden.
3. Die Bekanntmachung des geschätzten Auftragswerts verstößt nicht gegen den Wettbewerbsgrundsatz.
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VPRRS 2013, 1812
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.08.2013 - 2 VK 10/13
1. Die Bieter haben einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Hierzu gehört auch die Pflicht, alle Bieter gleich zu behandeln.
2. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, Angebote, die den Anforderungen der Ausschreibung nicht entsprechen, von der weiteren Wertung auszuschließen. Es ist ihm demnach untersagt, nur Angebote einzelner Bieter wegen Nichterfüllung der Ausschreibungskriterien auszuschließen und bei anderen über relevante Angebotsmängel hinwegzusehen.
3. Die Leistungsbeschreibung ist grundsätzlich so auszulegen, wie sie der mit einem grundlegenden Fachwissen ausgestattete Empfängerkreis verstehen muss. Die Formulierung, wonach die zu verwendenden Ziegel eine Druckfestigkeit von "max. 12-15 N/mm²" aufweisen müssen, ist deshalb dahingehend zu verstehen, dass für die Ziegel eine Druckfestigkeit von mindestens 12 und höchstens 15 N/mm² gefordert wird.
4. Widersprüche und Unklarheiten im Leistungsverzeichnis gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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VPRRS 2013, 1225
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.08.2013 - 2 VK LSA 4/13
1. Auf die Vergabe einer Dienstleistungskonzession finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts keine Anwendung.
2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Nutzung dieser Dienste auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht.
3. Die Vergabekammer ist nicht befugt, einen Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen, da die Vergabekammer als Behörde anzusehen ist, die durch Verwaltungsakt entscheidet.
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VPRRS 2013, 1831
Rabattvereinbarungen
OLG Dresden, Beschluss vom 26.06.2012 - Verg 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1823
Nachprüfungsverfahren
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13
Für die Frage der Notwendigkeit einer Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die öffentliche Hand im Nachprüfungsverfahren kommt es auf die Sicht der Vergabestelle zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens an. Ist zu erwarten, dass im Nachprüfungsverfahren nicht nur auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen eine Rolle spielen werden, sondern auch weitere Rechtsfragen nicht einfacher Natur, kann die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit gerechtfertigt sein. Eine vertiefte Kenntnis europarechtlicher Bestimmungen ist von einer Vergabestelle nicht ohne Weiteres zu erwarten.*)
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VPRRS 2013, 1221
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.07.2013 - VK 3-61/13
1. An das Informationsschreiben nach § 101a GWB sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Es reicht aus, wenn der Grund für die Nichtberücksichtigung verständlich und präzise mitgeteilt wird, so dass ein Bieter die Chancen eines Nachprüfungsantrags einschätzen kann. Bei der Formulierung ist der Auftraggeber daher auch nicht an den Wortlaut der Vergabeunterlagen gebunden.
2. Ein Bewertungssystem, bei dem die lineare Interpolation zwischen der höchsten und der niedrigsten Wertungspunktzahl erst ab einer Bieteranzahl von mehr als zwei Bietern greift (bei nur zwei Bietern erhält das zweitbeste Angebot immer null Punkte), ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.
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VPRRS 2013, 1220
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 16.06.1999 - 320.VK-3194-09/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1219
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 05.10.2001 - VK 20/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1217
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 09.08.2001 - VK 19/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1216
Nachprüfungsverfahren
VK Köln, Beschluss vom 19.04.2013 - VK VOL 14/2013
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1215
Rügeobliegenheit
VK Köln, Beschluss vom 26.03.2013 - VK VOF 6/2013
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Verfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
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VPRRS 2013, 1214
Nachprüfungsverfahren
VK Köln, Beschluss vom 18.03.2013 - VK VOB 10/2013
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1212
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13
1. Die Überprüfung von Referenzen ist das übliche und bewährte Mittel zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens. Dabei müssen die Referenzen vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.
2. Ein Planungsbüro verfügt auch dann über die erforderliche Eignung zur Planung eines Feuerwehrzentrums, wenn es vergleichbare Leistungen für einen Generalunternehmer erbracht hat, der ein solches Objekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers errichtet hat.
3. Die gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen einem Planungsbüro und einem Bauunternehmen führt nicht dazu, dass das Planungsbüro keine freiberufliche Tätigkeit ausübt.
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VPRRS 2013, 1209
Nachprüfungsverfahren
VK Köln, Beschluss vom 04.02.2013 - VK VOB 36/2012
Versetzt der Auftraggeber nach Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens das Vergabeverfahren zurück und fordert er den Antragsteller nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe auf, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt und der Auftraggeber hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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VPRRS 2013, 1208
Nachprüfungsverfahren
VK Köln, Beschluss vom 04.02.2013 - VK VOB 35/2012
Versetzt der Auftraggeber nach Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens das Vergabeverfahren zurück und fordert er den Antragsteller nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe auf, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt und der Auftraggeber hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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VPRRS 2013, 1207
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009 - VK 2-180/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1205
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 08.06.2001 - VK 13/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1204
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 21.03.2001 - VK 10/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1203
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 31.01.2000 - VK 11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1202
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 07.08.2013 - VK 2-68/13
Besteht ungeachtet eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten des Originalpräparateherstellers ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller des Medikaments und einem Re-Importeur, kann der Auftraggeber von den Bietern einen Nachweis über die zukünftig zu liefernden Mengen fordern. Ein Eignungsnachweis als "Produktionszugriffsnachweis" ist jedoch sachlich nicht gerechtfertigt, weil der Zugriff auf die Produktionskette nicht erforderlich ist, um den gewünschten Mengennachweis abzubilden.
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VPRRS 2013, 1201
Rügeobliegenheit
OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2013 - Verg 4/13
1. Nimmt eine Bietergemeinschaft an einem Vergabeverfahren teil, muss die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft geltend gemacht werden.
2. Macht lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Verletzung von Bewerber- oder Bieterrechten geltend, ist der Nachprüfungsantrag der Bietergemeinschaft mangels ordnungsgemäßer Rüge unzulässig, wenn die Bietergemeinschaft das Mitglied nicht zur Rüge ermächtigt hat oder die Ermächtigung nicht spätestens mit der Rüge offengelegt wird.
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VPRRS 2013, 1200
Ausbaugewerke
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 VK 09/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1196
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.10.2000 - 2 VK 22/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1195
Ausbaugewerke
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 VK 9/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1192
Straßenbau und Infrastruktur
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.08.2000 - 2 VK 17/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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