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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10938 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1063
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planungsleistung für "U-Bahn-Linie": Keine Nachprüfung ohne Rüge!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1062
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planungsleistung für "U-Bahn-Linie": Keine Nachprüfung ohne Rüge!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1061
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planungsleistung für "U-Bahn-Linie": Keine Nachprüfung ohne Rüge!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1060
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1059
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1058
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1057
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1056
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1055
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000-L

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1054
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00-L

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1053
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1052
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle darf "Dr.-Ing." als Projektleiter höher bewerten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2013 - VgK-18/2013

1. Die Vergabestelle verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn sie ihre Zuschlagsentscheidung nicht ausschließlich anhand der in der Aufgabenstellung zur Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien trifft.

2. Bei dem Kriterium "Erfahrung und Eignung des Planungsteams, insbesondere des Projektleiters" handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um ein - zulässigerweise gesetztes - Zuschlagskriterium.

3. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers erlaubt es ihm, bei der Auswahl der für die Objekt- und Tragwerksplanung zuständigen Ingenieure eine durch eine Doktorarbeit nachgewiesene wissenschaftliche Kompetenz als Eignungsmerkmal einzufordern. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlich abgelieferte Doktorarbeit keinen Bezug zur der ausgeschriebenen Objektplanung aufweist.

4. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgeblich ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.




VPRRS 2013, 1051
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungsleistungen für Erweiterung des Stadtbahn-Netzes

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungsleistungen für Erweiterung des Stadtbahn-Netzes

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungsleistungen für Erweiterung des Stadtbahn-Netzes

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/2000-F

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungsleistungen für Erweiterung des Stadtbahn-Netzes

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/00-F

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1043
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1042
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1040
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung und Montage elektronischer Ticketverkaufssysteme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1039
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung und Montage elektronischer Ticketverkaufssysteme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1038
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung und Montage elektronischer Ticketverkaufssysteme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1036
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung und Montage elektronischer Ticketverkaufssysteme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1035
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsverletzung durch falsche Wahl der Verfahrensart

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsverletzung durch falsche Wahl der Verfahrensart

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/2000-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1033
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsverletzung durch falsche Wahl der Verfahrensart

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1032
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsverletzung durch falsche Wahl der Verfahrensart

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/00-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch im Sektorenbereich: Unvollständige Angebote sind auszuschließen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2013 - VgK-20/2013

1. Auch im Sektorenbereich sind unvollständige und wegen widersprüchlicher Angaben nicht wertungsfähige Angebote auszuschließen. Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung ist für diese Entscheidung kein Ermessen eröffnet.

2. Die Möglichkeit einer Nachforderung ist auf Fälle beschränkt, in denen Nachweise fehlen oder formale Mängel aufweisen. Die Gelegenheit zur "Nachbesserung" ist den Bietern nicht zu eröffnen.

3. Es ist nicht die Aufgabe der Vergabestelle, den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz eines Bieters aus der Urkalkulation zu recherchieren. Eine derartige Pflicht besteht auch (und gerade) nach der SektVO nicht. Vielmehr gehört es zu den Pflichten des Bieters, den von ihm beabsichtigten Nachunternehmereinsatz vollständig und widerspruchsfrei an der dafür vorgesehenen Stelle zu erklären.

4. Werden sämtliche Angebote rechtmäßig vom Verfahren ausgeschlossen, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben (SektVO § 30 Satz 1).

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VPRRS 2013, 1030
DienstleistungenDienstleistungen
Personenbeförderung im Linienverkehr

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1029
DienstleistungenDienstleistungen
Personenbeförderung im Linienverkehr

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1026
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Nachprüfung ohne rechtzeitige Rüge unzulässig!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/00-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1025
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Nachprüfung ohne rechtzeitige Rüge unzulässig!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1024
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau Herzzentrum, Ausschreibung Medizintechnik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau Herzzentrum, Ausschreibung Medizintechnik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1022
DienstleistungenDienstleistungen
Personenbeförderung im Linienverkehr

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1020
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Nachprüfung ohne rechtzeitige Rüge unzulässig!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/2000-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1019
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Nachprüfung ohne rechtzeitige Rüge unzulässig!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1017
DienstleistungenDienstleistungen
Personenbeförderung im Linienverkehr

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Niedrigstpreisvergabe: Mindestanforderungen für NA festlegen!

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 1-122/05

Auftraggeber können bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, Nebenangebote nur dann berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind.

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VPRRS 2013, 1015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau Herzzentrum, Ausschreibung Medizintechnik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau Herzzentrum, Ausschreibung Medizintechnik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau eines Weser-Dükers zur Gasdurchleitung

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2013 - VgK-07/2013

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1012
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Auftrag über Fliesen- und Plattenarbeiten

VK Detmold, Beschluss vom 13.09.2001 - VK.11-28/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1011
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergabe von Ingenieurleistungen

VK Detmold, Beschluss vom 05.04.2001 - VK.31-10/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1010
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag: Neubau Heizzentrale, Wärmedämmarbeiten an technischen Anlagen

VK Detmold, Beschluss vom 16.01.2001 - VK.11-31/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1008
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baumaßnahme Neubau Großmarkt Bremen

VK Bremen, Beschluss vom 23.08.2001 - VK 4/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1006
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Maßgeblich für "wirtschaftlichen Wert" ist Brutto-Angebotspreis!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.2012 - 3 VK 3/12

1. Die Bedeutung bzw. der wirtschaftliche Wert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, das im Auftragswert (Gesamt-Bruttoauftragssumme) zum Ausdruck kommt. Maßgeblich für den Auftragswert ist in erster Linie der Brutto-Angebotspreis der Antragstellerin, bei dessen Fehlen der Auftragswert in der von der Vergabestelle geschätzten Höhe.

2. Als Billigkeitsgründe im Sinn von § 128 Absatz 2 Satz 1 Hs. 2 GWB sind nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen. Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen ist.

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VPRRS 2013, 1005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe GU-Leistung "Neubau einer Hauptfeuer- und Rettungswache"

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 1 VK 55/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1004
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2001 - 2 VK 38/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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