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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11005 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1163
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Einsammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 16/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1162
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Darf das Kriterium "Kosten" von 5 % auf 35 % aufgewertet werden?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2001 - 203-VgK-07/2001

Die Vergabestelle ist nicht befugt, eine nachträgliche grundlegende Veränderung einzelner Zuschlagskriterien vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zuvor durch die Veröffentlichung der anzuwendenden Bewertungsmatrix in erheblichem Maße selbst bindet.

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VPRRS 2013, 1161
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2000 - 203-VgK-16/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1159
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag zur Verwertung von heizwertreichen Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1155
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag zur Verwertung von heizwertreichen Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 07/12

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.

2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

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VPRRS 2013, 1150
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 7/12

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.

2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

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VPRRS 2013, 1146
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Auftrag sanitäre Installationen

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000 - VgK-02/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1145
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung des Vertrags zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - VgK-08/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1144
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - VgK-10/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1143
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1142
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung des Vertrags zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - 203-VgK-08/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1139
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschreibung von Gas-, Wasser- und Abwasserinstallation

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - VgK 1/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1138
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschreibung von Gas-, Wasser- und Abwasserinstallation

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1137
DienstleistungenDienstleistungen
Abschleppung und Aufbewahrung von Fahrzeugen aus öff. Verkehrsraum

VK Hessen, Beschluss vom 12.09.2001 - 69d-VK-30/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planung und Bau eines neuen Fußballstadions

VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2001 - 69d-VK-01/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1135
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschreibung von Gas-, Wasser- und Abwasserinstallation

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1134
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1133
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1132
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1131
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1130
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1129
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1128
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001-B

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1127
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 5/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1126
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 3/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1125
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01-B

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1827
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebote 23% über Kostenprognose: Aufhebung zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-2/13

1. Ein Vergabeverfahren darf aufgehoben werden, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.

2. Die Abweichung zwischen der Kostenprognose und den nachfolgenden Ausschreibungsergebnissen darf nicht unerheblich sein. Eine Überschreitung um durchschnittlich 23% ist jedenfalls deutlich spürbar.

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VPRRS 2013, 1809
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einziges Angebot 19% über Kostenschätzung: Verfahrensaufhebung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.05.2013 - 1 VK 10/13

1. Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Dazu gehören auch Angebote mit "unangemessen hohen Preisen".

2. Ob tatsächlich ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis vorliegt, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden. Eine absolute Prozentzahl, ab der die Überschreitung der Kostenschätzung die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, existiert nicht. Unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls kann eine Abweichung von 19,3% die Vergabestelle zu einer Aufhebung der Ausschreibung berechtigen.

3. Maßgeblich für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen der Kostenschätzung des Auftraggebers und dem Angebotspreis des Bieters ist das Leistungsverzeichnis für die konkret durchgeführte Ausschreibung.

4. Fehlende Haushaltsmittel können ausnahmsweise einen Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung darstellen. Das setzt voraus, dass ein Gewerk sich so verteuert, dass das Projekt insgesamt in finanzielle Schwierigkeiten gerät, das heißt die Verteuerung bei einem Gewerk nicht durch Einsparungen bei einem anderen Gewerk ausgeglichen werden kann.

5. Ein gegen den falschen Auftraggeber gerichteter Nachprüfungsantrag ist gleichwohl zulässig, wenn der vermeintliche Auftraggeber von den gleichen Rechtsanwälten wie der tatsächliche Auftraggeber vertreten wird, keine expliziten Einwendungen vorgebracht werden und der Lebenssachverhalt sowie die beteiligten Personen sich nicht ändern. In einem solchen Fall ist auf Antrag eine Rubrumsberichtigung möglich.

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VPRRS 2013, 1121
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1120
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1118
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1117
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1116
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1115
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1114
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1113
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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VPRRS 2013, 1112
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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VPRRS 2013, 1111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001-B

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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VPRRS 2013, 1110
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschreibung von Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2007 - VK 2-21/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01-B

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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VPRRS 2013, 1108
BestandssanierungBestandssanierung
Sanierung eines Schlosses, Los Baumeisterarbeiten

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1107
BestandssanierungBestandssanierung
Sanierung eines Schlosses, Los Baumeisterarbeiten

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1106
BestandssanierungBestandssanierung
Sanierung eines Schlosses, Los Baumeisterarbeiten

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung und Montage der RLT-Anlagen Neubau des Herzzentrums

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/2001

Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

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VPRRS 2013, 1104
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung und Montage der RLT-Anlagen Neubau des Herzzentrums

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01

Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

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VPRRS 2013, 1103
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung und Montage der RLT-Anlagen Neubau des Herzzentrums

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01-B

Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

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VPRRS 2013, 1099
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
für den Neubau einer Dreifachturnhalle

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1098
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
für den Neubau einer Dreifachturnhalle

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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