Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
11005 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1163
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 16/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1162

VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2001 - 203-VgK-07/2001
Die Vergabestelle ist nicht befugt, eine nachträgliche grundlegende Veränderung einzelner Zuschlagskriterien vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zuvor durch die Veröffentlichung der anzuwendenden Bewertungsmatrix in erheblichem Maße selbst bindet.

VPRRS 2013, 1161

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2000 - 203-VgK-16/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1159

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1155

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1151

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 07/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.
2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

VPRRS 2013, 1150

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 7/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.
2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

VPRRS 2013, 1146

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000 - VgK-02/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1145

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - VgK-08/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1144

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - VgK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1143

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1142

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - 203-VgK-08/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1139

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1138

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1137

VK Hessen, Beschluss vom 12.09.2001 - 69d-VK-30/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1136

VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2001 - 69d-VK-01/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1135

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1134

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1133

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1132

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1131

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1130

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01
Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

VPRRS 2013, 1129

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001
Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

VPRRS 2013, 1128

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001-B
Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

VPRRS 2013, 1127

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 5/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1126

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1125

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01-B
Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

VPRRS 2013, 1827

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-2/13
1. Ein Vergabeverfahren darf aufgehoben werden, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.
2. Die Abweichung zwischen der Kostenprognose und den nachfolgenden Ausschreibungsergebnissen darf nicht unerheblich sein. Eine Überschreitung um durchschnittlich 23% ist jedenfalls deutlich spürbar.

VPRRS 2013, 1809

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.05.2013 - 1 VK 10/13
1. Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Dazu gehören auch Angebote mit "unangemessen hohen Preisen".
2. Ob tatsächlich ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis vorliegt, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden. Eine absolute Prozentzahl, ab der die Überschreitung der Kostenschätzung die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, existiert nicht. Unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls kann eine Abweichung von 19,3% die Vergabestelle zu einer Aufhebung der Ausschreibung berechtigen.
3. Maßgeblich für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen der Kostenschätzung des Auftraggebers und dem Angebotspreis des Bieters ist das Leistungsverzeichnis für die konkret durchgeführte Ausschreibung.
4. Fehlende Haushaltsmittel können ausnahmsweise einen Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung darstellen. Das setzt voraus, dass ein Gewerk sich so verteuert, dass das Projekt insgesamt in finanzielle Schwierigkeiten gerät, das heißt die Verteuerung bei einem Gewerk nicht durch Einsparungen bei einem anderen Gewerk ausgeglichen werden kann.
5. Ein gegen den falschen Auftraggeber gerichteter Nachprüfungsantrag ist gleichwohl zulässig, wenn der vermeintliche Auftraggeber von den gleichen Rechtsanwälten wie der tatsächliche Auftraggeber vertreten wird, keine expliziten Einwendungen vorgebracht werden und der Lebenssachverhalt sowie die beteiligten Personen sich nicht ändern. In einem solchen Fall ist auf Antrag eine Rubrumsberichtigung möglich.

VPRRS 2013, 1121

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1120

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1119

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001-B
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1118

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1117

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1116

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1115

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01-B
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1114

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1113

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01
1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)
2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)
3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

VPRRS 2013, 1112

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001
1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)
2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)
3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

VPRRS 2013, 1111

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001-B
1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)
2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)
3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

VPRRS 2013, 1110

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2007 - VK 2-21/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1109

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01-B
1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)
2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)
3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

VPRRS 2013, 1108

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1107

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1106

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1105

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/2001
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

VPRRS 2013, 1104

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

VPRRS 2013, 1103

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01-B
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

VPRRS 2013, 1099

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1098

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
