Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11173 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1420
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 01.06.2001 - 216-4002.20-067/01-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1419
Dienstleistungen
VK Thüringen, vom 29.05.2001 - 216-4005.20-009/01-SHL-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1417
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.06.2007 - VK 22/07
Ein Sachverständiger kann beauftragt werden, alle anstehenden technischen, kaufmännischen oder juristischen Fragen des laufenden Vergabeverfahrens zu bearbeiten. Lediglich die Wertungsentscheidung darf der Sachverständige nicht selber treffen.*)
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VPRRS 2013, 1416
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 28.05.2001 - 216-4002.20-028/01-GTH
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1415
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 12.02.2001 - 216-4003.20-001/01-GTH
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1414
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-22-08/13
1. Ein Vergabeverstoß durch die Forderung weiterer in der Bekanntmachung nicht genannter Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen, ist für einen durchschnittlichen Bieter im Normalfall nicht erkennbar, so dass keine Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Frist zur Angebotsabgabe besteht. Die eine Rügeobliegenheit auslösende rechtliche Schlussfolgerung, dass eine Eignungsanforderung nur dann wirksam und vergaberechtskonform gestellt ist, wenn diese bereits in der Bekanntmachung aufgestellt wurde, ist für einen durchschnittlichen, mit Vergabeverfahren vertrauten Bieter nicht erkennbar.*)
2. Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 12 EG Abs. 2 Nr. 2 VOB/A i.V.m. Ziffer III.2 des EU-Standardformulars für Bekanntmachungen (Anhang II der Verordnung EU Nr. 842/2011), dass Vorgaben an die Eignung bereits in der Bekanntmachung genannt werden.*)
3. Verlangt der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung, dass ein Bieter entweder präqualifiziert ist oder eine Eigenerklärungen zur Eignung auf einem Formblatt vorlegen muss, welches erst den Vergabeunterlagen beigefügt wird, ist der Verweis in der Bekanntmachung auf die dann aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Eignungsanforderungen nicht hinreichend transparent und somit unwirksam.*)
4. Die Transparenzanforderungen sind auch dann nicht erfüllt, wenn es sich beim in der Bekanntmachung genannten Formblatt um ein Standardformular aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) handelt, das regelmäßig öffentlichen Ausschreibungen zugrunde gelegt wird.*)
5. Eignungsanforderungen sind entweder direkt im der Bekanntmachungstext zu nennen oder so mit dem Bekanntmachungstext zu verbinden (z.B. durch einen Direktlink), dass ein Bieter, der die Bekanntmachung durchsieht, ohne Mitwirkung der Vergabestelle Kenntnis von den Anforderungen nehmen kann. Die Vergabestelle trifft bei der Veröffentlichung der Vorgaben an die Eignung von Bietern in der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften quasi eine Bringschuld, dem Bieter obliegt insoweit keine Holschuld.*)
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VPRRS 2013, 1413
Vergabe
VK Thüringen, vom 10.01.2001 - 216-4005.20-069/00-G-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1412
Bewachungsleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 19.12.2000 - 216-4003.20-057/00-EIS
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1411
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 15.11.2000 - 216-4002.20-041/00-G-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1410
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 26.10.2000 - 216-4002.20-117/00-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1409
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 12.10.2000 - 216-4002.20-091/00-SLF
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1408
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.07.2013 - 2 VK 8/13
1. Verlangt die Vergabestelle, dass der Bieter eine Preiskalkulation beizufügen hat, wird die abgegebene Kalkulation zum Bestandteil des Angebots.
2. Enthält die eingereichte Kalkulation bei unbedingten Angebotspreisen den unter einer Bedingung stehenden Nachlass eines Vorlieferanten, sind die entsprechenden Preisangaben insoweit widersprüchlich und können grundsätzlich nicht gewertet werden.
3. Widersprüchliche Preisangaben dürfen einer Aufklärung nicht zugeführt werden.
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VPRRS 2013, 1407
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.07.2013 - 2 VK 08/13
1. Verlangt die Vergabestelle, dass der Bieter eine Preiskalkulation beizufügen hat, wird die abgegebene Kalkulation zum Bestandteil des Angebots.
2. Enthält die eingereichte Kalkulation bei unbedingten Angebotspreisen den unter einer Bedingung stehenden Nachlass eines Vorlieferanten, sind die entsprechenden Preisangaben insoweit widersprüchlich und können grundsätzlich nicht gewertet werden.
3. Widersprüchliche Preisangaben dürfen einer Aufklärung nicht zugeführt werden.
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VPRRS 2013, 1406
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 10.10.2000 - 216-4003.20-098/00-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1405
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 25.05.2000 - 216-4002.20-056/00-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1404
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 11.05.2000 - 216-4002.20-051/00-SLF
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1403
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 04.10.2001 - 31-09/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1402
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 01.08.2001 - 24-07/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1401
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 17.07.2001 - 23-06/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1400
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 12.07.2001 - 20-06/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1399
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 11.07.2001 - 21-06/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1398
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2001 - 16-05/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1397
Vergabe
EuGH, Urteil vom 10.10.2013 - Rs. C-336/12
Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist dahin auszulegen, dass er nicht der Aufforderung eines öffentlichen Auftraggebers an einen Bewerber entgegensteht, nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Bewerbungen für ein Vergabeverfahren die Situation dieses Bewerbers beschreibende Unterlagen, wie die veröffentlichte Bilanz, zu übermitteln, wenn objektiv nachprüfbar ist, dass sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist existierten, soweit in den Verdingungsunterlagen nicht ausdrücklich vorgeschrieben war, dass sie übermittelt werden müssen und andernfalls die Bewerbung ausgeschlossen wird. Eine solche Aufforderung darf nicht den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigen oder benachteiligen.*)
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VPRRS 2013, 1396
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 20.06.2001 - 15-05/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1395
Vergabe
VK Südbayern, Beschluss vom 18.06.2001 - 11-04/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1394
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 28.05.2001 - 09-04/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1393
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 15.03.2001 - 120.3-3194.1-04-02/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1392
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 12.12.2000 - 120.3-3194.1-24-11/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1391
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 15.11.2000 - 120.3-3194.1-21-10/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1390
Nachprüfungsverfahren
VK Südbayern, Beschluss vom 08.11.2000 - 120.3-3194.1-22-10/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1389
Bau & Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2013 - 2 U 522/12
1. Dem an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmenden Bieter steht ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften zu, wenn der Auftraggeber ihn unter Verletzung von Vergabevorschriften vom Verfahren ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2011 - X ZR 143/10, ibr-/vpr-online, BGHZ 190, 89 ff). Zur Geltendmachung dieses Anspruchs bedarf es nicht der vorherigen Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren gemäß §§ 102 ff GWB.*)
2. Ein solcher Schadensersatzanspruch kommt allerdings nicht in Betracht, wenn das Angebot des Bieters zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen war (wie BGH, Urteil vom 07.06.2005 - X ZR 19/02,ibr-/vpr-online, NZBau 2005, 709).
Das Verbot von Änderungen an den Vergabeunterlagen gem. VOB/A § 13 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 soll sicherstellen, dass das Angebot den ausgeschriebenen Leistungen und den sonstigen Verdingungsunterlagen entspricht, damit die übrigen Teilnehmer der Ausschreibung nicht durch eine Änderung der Verdingungsunterlagen seitens eines Mitbieters einen Wettbewerbsnachteil erleiden. Der Begriff der Änderungen ist dabei weit auszulegen.
Lautet die Ausschreibung auf ein ausdrücklich benanntes Leitfabrikat "oder gleichwertig", muss der Bieter entweder das Leitfabrikat oder ein vergleichbares Produkt anbieten. Ein alternatives Angebot mehrerer Produkte ist - unabhängig davon, ob die Auswahl letztlich dem Auftragnehmer oder dem Auftraggeber zufallen soll - unzulässig. Will oder kann der Bieter die geforderte Leistung nicht anbieten, so bleibt ihm - soweit dies nach den Bieterbedingungen zulässig ist - nur die Wahl, ein Nebenangebot oder auch einen Änderungsvorschlag abzugeben, wobei er allerdings die dafür geltenden Formvorschriften beachten muss.*)
3. Soweit nach den Angebotsbedingungen bei einer Produktangabe "oder gleichwertig" und Fehlen einer Bieterangabe das im Leistungsverzeichnis genannte Leitfabrikat als vereinbart gilt, greift das nur in solchen Fällen, in denen der Bieter keinen dem Leitfabrikat entgegenstehenden Willen zum Ausdruck gebracht hat, nicht jedoch dann, wenn er ein anderes Fabrikat benannt hat, die Benennung jedoch unvollständig oder mehrdeutig ist.*)
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VPRRS 2013, 1388
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 12.09.2013 - VII ZR 227/11
1. Kann ein Bieter der Ausschreibung entnehmen, dass eine für den verkehrsüblichen Einsatz eines Kranes hinderliche Hochspannungsleitung vom Auftraggeber wegen der vorgesehenen Bohrpfahlarbeiten ohnehin zum Beginn der Arbeiten abgebaut werden muss, so muss er ohne einen entsprechenden Hinweis in der Ausschreibung nicht annehmen, dass die Hochspannungsleitung nur für die Dauer der Bohrpfahlarbeiten entfernt bleibt. Ein solcher Hinweis wäre nach § 9 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A a.F. geboten gewesen.*)
2. Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. März 2008 - VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23 Rn. 38).*)
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VPRRS 2013, 1387
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 02.09.2013 - VK 2-74/13
1. Auch Rahmenvereinbarungen über Liefer- und Dienstleistungsverträge unterliegen dem Vergaberecht und sind nach den Regeln für öffentliche Aufträge zu vergeben.
2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat. Fehlt es an einer solchen Bekanntmachung, kann sich der öffentliche Auftraggeber nicht auf eine verkürzte Präklusionsfrist berufen; die Unwirksamkeit eines Vertrags kann ihm daher noch innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss entgegen gehalten werden.
3. Die Veröffentlichung eines Vertrags auf der Internetseite des Auftraggebers ist keine offizielle Bekanntmachung.
4. Vertragsänderungen in Form einer Nachtragsfassung sind vergaberechtlich als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag.
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VPRRS 2013, 1386
Vergabe
EuGH, Urteil vom 10.10.2013 - Rs. C-94/12
Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, die es Wirtschaftsteilnehmern, die sich an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags beteiligen, im Regelfall verbietet, sich innerhalb ein und derselben Qualifikationskategorie auf die Kapazitäten mehrerer Unternehmen zu stützen.
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VPRRS 2013, 1385
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2013 - 15 Verg 3/13
Die Aufhebung einer Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen ist ermessensfehlerhaft, falls das einzige Angebot 19,3% über der Kostenberechnung liegt und die Auftraggeberin das Angebot nicht aufklärt.
VPRRS 2013, 1384
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.07.2004 - VK 3-68/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1383
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 23.12.2003 - VK 1-129/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1382
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 23.12.2003 - VK 1-125/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1381
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 25.11.2003 - VK 1-115/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1380
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 23.12.2003 - VK 1-131/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1379
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-189/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1378
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 23.12.2003 - VK 1-127/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1377
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 08.01.2004 - VK 1-117/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1376
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004 - VK 1-42/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1375
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.03.2004 - VK 1-05/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1821
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 01.10.2013 - VK 12/13
1. Auskömmlichkeitsprüfung nach § 10 TVgG-NW.*)
2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Angebote mit ungewöhnlich niedrig erscheinenden "Arbeitskosten" unter dem Aspekt der Einhaltung der Tariftreue zu prüfen. Ausgangspunkt für die Prüfung sind dabei allein die Auffälligkeiten bei den Arbeitskosten.
3. Im Fall einer Prüfung der "Arbeitskosten" muss der Bieter nachweisen können, dass der Kalkulation des Angebots zumindest die Mindeststundenentgelte und -arbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn zu Grunde gelegt worden sind.
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VPRRS 2013, 1373
Bau & Immobilien
VG Berlin, Beschluss vom 09.08.2013 - 4 L 456.13
Die Behörde muss die vorzeitige Wiederherstellung der Zuverlässigkeit dann nicht annehmen, wenn sie von einem Umstand Kenntnis hat, der einen öffentlichen Auftraggeber dazu berechtigte, das Angebot dieses Bieters auszuschließen.*)
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VPRRS 2013, 1843
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012 - VK 16/12
Für den Bau von Turbinen können auch Referenzen aus dem Bereich des Industriebaus verwendbar sein.*)
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VPRRS 2013, 1372
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 12.12.2002 - VK 2-92/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1371
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 13.11.2002 - VK 2-78/02
(ohne amtlichen Leisatz)
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