Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11173 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1478
Rabattvereinbarungen
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2008 - L 5 KR 316/08
Für Streitigkeiten, bei denen es um die Erteilung von Zuschlägen auf Angebote zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a SGB V geht, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet. Dies folgt bereits aus § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG und wird bestätigt und bestärkt durch Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 69 SGB V. Mit Ausnahme der §§ 19 bis 21 GWB sind die Vorschriften des GWB einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff. GWB nicht anwendbar. Die gegenteilige Auffassung des BKartA, der VK Düsseldorf, sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 51/07, m. Anm. Karenfort/Stopp, NZBau 2008, 232) ist abzulehnen.
Volltext
VPRRS 2013, 1476
Bau & Immobilien
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.06.2006 - Rs. C-220/05
1. Es handelt sich um einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, wenn ein erster öffentlicher Auftraggeber einen zweiten öffentlichen Auftraggeber als Maßnahme der Stadtentwicklung mit der Planung und Verwirklichung eines Freizeitzentrums beauftragt, von dem nur einzelne Teile nach seiner Errichtung für den ersten öffentlichen Auftraggeber bestimmt sind, während andere Teile vom zweiten öffentlichen Auftraggeber direkt an Dritte veräußert werden sollen, wobei allerdings der erste öffentliche Auftraggeber die bei Projektende nicht veräußerten Teile übernimmt und insgesamt das Verlustrisiko trägt.*)
2. Für die Bestimmung des Auftragswerts im Sinne von Artikel 6 der Richtlinie 93/37 in seiner durch die Richtlinie 97/52 geänderten Fassung ist das Gesamtvolumen des Auftrags zugrunde zu legen, wie es sich aus der Sicht des Unternehmers darstellt. Nicht ausreichend ist es, lediglich den Preis einzelner dem öffentlichen Auftraggeber überlassener Teile eines Bauwerks und den Umfang eines von ihm übernommenen Finanzierungsbeitrags sowie etwaiger von ihm eingegangener Haftungsrisiken in Ansatz zu bringen.*)
3. Von einem Vergabeverfahren nach der Richtlinie 93/37 kann nicht allein deshalb abgesehen werden, weil die in Frage stehende Vereinbarung nach nationalem Recht überhaupt nur mit bestimmten juristischen Personen geschlossen werden darf und diese ihrerseits im Fall der Vergabe etwaiger Folgeaufträge Vergabeverfahren durchführen müssten.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1475
Dienstleistungen
EuGH, Urteil vom 27.10.2005 - Rs. C-525/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1474
Dienstleistungen
EuGH, Urteil vom 03.10.2000 - Rs. C-380/98
1. Der Ausdruck von [einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern] finanziert in Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist dahin auszulegen, dass er Fördermittel oder Zuwendungen, die ein oder mehrere öffentliche Auftraggeber zur Unterstützung der Forschung gewähren, und Hörgelder, die örtliche Erziehungsbehörden den Universitäten im Hinblick auf die Ausbildung namentlich benannter Studenten gewähren, umfasst. Dagegen stellen Zahlungen, die im Rahmen eines Vertrages über Dienstleistungen einschließlich Forschungsarbeiten oder als Gegenleistung für andere Dienstleistungen wie Gutachten oder die Veranstaltung von Tagungen von einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern getätigt werden, keine öffentliche Finanzierung im Sinne der genannten Richtlinien dar.*)
2.Der Begriff "überwiegend" in Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinien 92/50, 93/36 und 93/37 ist im Sinne von zu mehr als der Hälfte auszulegen.*)
3. Für eine zutreffende Berechnung des Anteils der öffentlichen Finanzierung einer Einrichtung sind alle Mittel zu berücksichtigen, über die diese Einrichtung verfügt, einschließlich derer, die aus gewerblicher Tätigkeit stammen.*)
4.Die Einstufung einer Einrichtung wie der Universität Cambridge als öffentlicher Auftraggeber ist auf jährlicher Basis vorzunehmen, und das Haushaltsjahr, in dem die Ausschreibung des Verfahrens zur Vergabe eines bestimmten Auftrags erfolgt, ist der für die Berechnung der Finanzierung dieser Einrichtung am besten geeignete Zeitraum, wobei diese Berechnung auf der Grundlage der zu Beginn des Haushaltsjahres verfügbaren, gegebenenfalls auch nur veranschlagten Zahlen vorzunehmen ist. Für eine Einrichtung, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung eines Auftragsvergabeverfahrens ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der Richtlinien 92/50, 93/36 und 93/37 ist, gelten für den entsprechenden Auftrag die Anforderungen dieser Richtlinien bis zum Abschluss des betreffenden Verfahrens.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1815
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2013 - VK 1-54/13
1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO muss die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend sein. Zudem müssen die Anforderungen an die Bieter bzw. die zu beschaffende Leistung erfüllbar bzw. objektiv möglich sein.
2. Das Erfordernis des Vorliegens öffentlich-rechtlicher Zulassungen (hier: eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) bereits zu Beginn eines Vergabeverfahrens ist vergaberechtlich nicht geboten.
3. Der Vorschrift des § 27 Abs. 2 SektVO kommt - wie auch den Parallelvorschriften in § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A und § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 - nur eingeschränkt bieterschützender Charakter zu.
Volltext
VPRRS 2013, 1472
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.05.2013 - 2 VK LSA 2/13
1. Ein Bieter, der zum Nachweis der Eignung Nachweise einreicht, die auf ein anderes Unternehmen ausgestellt sind, ist von der Wertung auszuschließen.
2. Legt ein Bieter geforderte Unterlagen vor, die zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht mehr gültig sind, ist das als Nichtvorlage der Nachweise zu werten.
3. Die Nachforderung einer Erklärung kommt nur in Betracht, wenn sie formale Mängel aufweist, nicht, wenn sie in inhaltlicher Hinsicht fehlerhaft ist.
Volltext
VPRRS 2013, 1471
Vergabe
BayObLG, Beschluss vom 19.09.2002 - Verg 20/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1470
Nachprüfungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 23.03.2004 - Verg 22/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1469
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 23.03.2004 - Verg 03/04
1. Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags.*)
2. Gibt die Vergabestelle im Verhandlungsverfahren zu erkennen, dass sie ein Nebenangebot trotz konstruktiv-gestalterischer Abweichungen von den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses als zuschlagsfähig einstuft, so hindert das nicht, diese Abweichungen in der abschließenden Wertung unter dem Gesichtspunkt der Zuschlagskriterien Konstruktion und Gestaltung als nachteilig zu berücksichtigen.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1468
Abfallbeförderung/-entsorgung
BayObLG, Beschluss vom 20.11.2003 - Verg 19/03
Für die Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten Vertragslaufzeit ist auch eine vom Bieter eingeräumte Verlängerungsoption zu berücksichtigen. Die zeitliche Schranke für die Schätzung des Auftragswerts bei unbefristeten Verträgen gilt insoweit nicht (wie BayObLG, Beschluss vom 09.10.2003, Verg 8/03).*)
Volltext
VPRRS 2013, 1467
Nachprüfungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 26.09.2002 - Verg 23/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1466
Nachprüfungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 15.02.2002 - Verg 19/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1465
Nachprüfungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2001 - Verg 17/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1464
Nachprüfungsverfahren
OLG Jena, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 Verg 4/13
1. Wird in der Angebotsaufforderung als Vergabestelle und Auftraggeber ein (selbst rechtsfähiges) Universitätsklinikum angegeben, ist dieses Klinikum und nicht etwa die übergeordnete Gesamtkörperschaft (hier: die Universität) richtiger Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren.
2. Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten sind im Vergabenachprüfungsverfahren in entsprechender Anwendung nach § 319 ZPO von Amts wegen oder auf Antrag zu berichtigen. Das gilt auch für Rubrumsfehler, insbesondere die Berichtigung einer falschen Bezeichnung einer Partei.
3. Die falsche Auswahl einer nicht passivlegitimierten Partei unterfällt nicht der Berichtigung, sondern kann nur durch eine Klageänderung in der Form des Parteiwechsels behoben werden.
Volltext
VPRRS 2013, 1800
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 4/13
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1805
Dienstleistungen
VK Detmold, Beschluss vom 06.08.2013 - VK.2-07/13
1. Bei der Vergabekammer handelt es sich zwar um eine gerichtsähnliche Instanz, sie ist jedoch kein Gericht im formellen Sinn. Die Vergabekammer ist organisatorisch in die Verwaltung eingegliedert; bei dem Nachprüfungsverfahren handelt es sich somit formal um ein Verwaltungsverfahren.
2. Die Vergabekammer ist daher bei der Überprüfung eines Vergabeverfahrens an die Gesetze und Verordnungen gebunden. Eine Überprüfung einer Rechtsnorm auf ihre Rechtmäßigkeit bzw. auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung steht ihr nicht zu.
3. Die Vergabekammer besitzt weder eine Normverwerfungskompetenz, noch ist sie zu einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG befugt, noch darf sie eine Inzidentkontrolle der Rechtsverordnung vornehmen.
4. Die Vergabekammer hat daher von der Rechtsgültigkeit der aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrheinwestfalen (TVgG-NRW) in Verbindung mit der Repräsentativen Tarifverträgeverordnung (RepTVVO) folgenden Forderung nach Vorlage von Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue auszugehen.
Volltext
VPRRS 2013, 1462
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2013 - Verg W 1/13
1. In einem Verfahren, in dem lediglich die Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde angegriffen wird und es nicht zu einem kontradiktorischen Beschwerdeverfahren unter Einschluss der am Vergabeverfahren Beteiligten kommt, ist eine mündliche Verhandlung entbehrlich.*)
2. Die Gebührenentscheidung der Vergabekammer kann im Verfahren der sofortigen Beschwerde nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden. Es kann nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden, wenn die Vergabekammer bei einer Entscheidung unter Verzicht auf eine mündliche Verhandlung statt der sich aus den von der Vergabekammer des Bundes veröffentlichten Gebührentabellen ergebenden höheren Basisgebühr lediglich die Mindestgebühr von 2.500,00 Euro in Ansatz gebracht hat.*)
3. Eine Ermäßigung der Gebühr aus Gründen der Billigkeit kommt nicht schon deshalb in Betracht, weil eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden hat. Denn der weitaus größte Aufwand der Vergabekammer im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens fällt regelmäßig außerhalb der mündlichen Verhandlung an.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1454
Bau & Immobilien
OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
1. Mit Ablauf der Bindefrist erlischt das Angebot und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent. Das gilt auch dann, wenn die Bindefrist nach ihrem Ablauf durch den Bieter "verlängert" wird.
2. Leitet der Bieter vor Ablauf der Bindefrist ein Nachprüfungsverfahren ein, liegt darin zugleich die Erklärung, an seinem Angebot auch nach Ablauf der Bindefrist festhalten zu wollen.
3. Der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle kommt - anders als einem Zuschlag - nicht die Wirkung einer unwiderruflichen Beendigung des Vergabeverfahrens zu. Wird ein zulässiger Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung des Verfahrens eingereicht und kommt deshalb eine "Aufhebung der Aufhebung" durch die Vergabekammer in Betracht, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Vergabestelle die Aufhebung wieder rückgängig macht.
4. Die Vergabekammer und der Vergabesenat haben auf einen entsprechenden Nachprüfungsantrag hin die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens auszusprechen und die Vergabestelle zu verpflichten, die Aufhebung des Verfahrens rückgängig zu machen.
5. Vereinbart die Vergabestelle mit dem einzigen Bieter, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung Vertragsänderungen vorgenommen werden, stellt dies keine zur Unwirksamkeit des Vertrags führende de-facto-Vergabe dar, wenn der Auftrag nicht vor anderen Bietern verheimlicht wurde, die Vergabestelle andere Bieter nicht durch bewusste Umgehung des Vergaberechts "ausbooten" will und die Änderungen nicht als wesentlich anzusehen sind.
Volltext
VPRRS 2013, 1453
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2013 - VgK-55/2012
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1452
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 12.10.2004 - VK 3-182/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1451
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 08.10.2004 - VK 3-146/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1450
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.07.2004 - VK 3-86/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1449
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 24.08.2004 - VK 2-115/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1448
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2004 - VK 2-76/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1447
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 1-207/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1446
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 23.09.2004 - VK 1-192/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1445
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-186/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1444
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-180/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1443
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 23.09.2004 - VK 1-132/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1442
Wasserbaumaßnahmen
VG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2013 - 20 K 7520/12
1. Zu den Planungskosten im Sinne des Zuwendungsrechts gehören die Kosten, die der eigentlichen Bauausführung vorausgehen. Die Kosten der Bauüberwachung sind demnach ebenso wenig Planungskosten wie die Kosten der Ausführungsplanung durch die beauftragten Unternehmer.
2. Die Förderungsfähigkeit von (Bau-)Kosten beurteilt sich nach dem Bewilligungsbescheid. Daher wird ein bestimmtes Regelwerk (hier: die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs) nicht Bestandteil des Zuwendungsverfahrens, wenn der Zuwendungsgeber darauf bei der Bewilligung keinen Bezug nimmt.
Volltext
VPRRS 2013, 1441
Bau & Immobilien
EuGH, Urteil vom 26.09.2013 - Rs. C-115/12
1. "Subventionieren" bedeutet in seinem gewöhnlichen Sinn ganz einfach, eine Begünstigung zu gewähren. Infolgedessen beschränkt sich dieser Begriff im Allgemeinen nicht auf positive Leistungen. Auch Steuernachlässe können als Subventionen eingestuft werden.
2. Der Begriff "direkte Subvention" in Art. 2 Abs. 1 Richtlinie 93/37/EWG bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf das betreffende Bauwerk.
3. Der Begriff "Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Richtlinie 93/37/EWG ist nicht auf Einrichtungen beschränkt, die den kollektiven Bedarf der Nutzer erfüllen sollen, die also für jedermann zugänglich und nicht nur Privatkunden vorbehalten sind.
4. Aus der Definition des Begriffs der öffentlichen Bauaufträge in Art. 1 a der Richtlinie 93/37 ergibt sich keine auf den "herkömmlichen Bedarf öffentlicher Körperschaften" abstellende Voraussetzung für die Anwendung von Art. 2 Richtlinie 93/37/EWG.
Volltext
VPRRS 2013, 1440
Datenverarbeitung
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.09.2013 - VK 18/13
1. Eine Vergabekammer ist ein Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV und deshalb auch zuständig für die Vorlage zum EuGH.
2. Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:
"Stehen Art. 56 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der zufolge ein Bieter, der einen bzw. den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag erhalten will,
(1.) sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen, und
(2.) einem eingesetzten oder in Aussicht genommenen Nachunternehmer eine ebensolche Verpflichtung auferlegen und dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn
(a) die Rechtsvorschrift eine solche Verpflichtung nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht aber auch die Erteilung privater Aufträge vorsieht, und
(b) der Nachunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist und die Arbeitnehmer des Nachunternehmers bei der Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich in dessen Heimatland tätig werden?"
Volltext
VPRRS 2013, 1439
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 13.09.2001 - 216-4002.20-046/01-WE-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1438
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 29.08.2001 - 216-4002.20-036/01-G-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1437
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 13.08.2001 - 216-4003.20-100/01-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1436
Nachprüfungsverfahren
OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
1. Die Zuständigkeit der Vergabekammern kraft Rechtswegzuweisung in Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 ist auch dann gegeben, wenn der Auftraggeber eine sog. "In-House-Vergabe im engeren Sinne" beabsichtigt.*)
2. Im Rahmen des Verfahrens vor der Vergabekammer besteht keine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller eine Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre gem. § 8 Abs. 4 S. 1 PBefG geltend macht. Bei einer Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre handelt es sich nicht um eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1824
Bau & Immobilien
OLG Schleswig, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 Verg 4/12
1. Streiten die Parteien über das Vorliegen einer (im Ergebnis verneinten) de-facto-Vergabe, entspricht das Verfahren zum Zustandekommen der angegriffenen Verträge kostenrechtlich einem Vergabeverfahren. Der in diesem Fall bereits bevollmächtigte Rechtsanwalt kann daher für seine Tätigkeit im späteren Nachprüfungsverfahren nur eine Gebühr nach Nr. 2301 VV RVG (a.F.) beanspruchen.
2. Für die Anwendung des Nr. 2301 VV RVG (a.F.) ist irrelevant, ob die Ausgangstätigkeit ggf. pauschal bzw. über Stundenhonorar abgerechnet wird.
Volltext
VPRRS 2013, 1433
Dienstleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 17.09.2013 - VK 15/13
1. Fordert der Auftraggeber technische Geräte, die die Anforderungen eines bestimmten Standards erfüllen müssen und gibt er gleichzeitig Produkte eines bestimmten Herstellers vor, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ist die Ausschreibung auf eine unmögliche Leistung gerichtet.
2. Die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt darf nur erfolgen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Aufgrund der weiten Öffnung des Auftraggeberbestimmungsrechts, die zu weitgehenden Einschränkungen des Wettbewerbs führt, ist für den Nachweis der Sachgründe eine unveröffentlichte Dokumentation nicht ausreichend.
3. Die Darlegung des Interesses am Auftrag im Nachprüfungsverfahren kann auch ohne Erstellung eines Angebots erfolgen, wenn der Antragsteller sich gerade daran durch die gerügten Vergabefehler gehindert sieht und sein Interesse dann anderweitig substanziiert vorträgt.
Volltext
VPRRS 2013, 1432
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 07.08.2001 - 216-4002.20-046/01-SLF
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1431
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 31.07.2001 - 216-4002.20-027/01-NDH
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1430
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 19.07.2001 - 216-4003.20-010/01-NDH
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1429
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 16.07.2001 - 216-4002.20-026/01-SHL-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1428
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 09.07.2001 - 216-4002.20-084/01-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1427
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 09.07.2001 - 216-4002.20-037/01-J-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1426
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 06.07.2001 - 216-4002.20-020/01-NDH
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1425
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 21.06.2001 - 216-4002.20-082/01-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1424
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.04.2013 - VK 1-34/12
1. Die Prüfung der Eignung obliegt allein dem Auftraggeber. Er hat darüber zu befinden, ob er einem Bieter eine fachgerechte und reibungslose Vertragserfüllung zutraut. Bei dieser Prognoseentscheidung hat er einen Bewertungsspielraum.
2. Die Nachprüfungsbehörden dürfen die Eignungsbewertung des Auftraggebers nicht durch eine eigene ersetzen. Sie haben sich vielmehr auf die Prüfung zu beschränken, ob die Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich innerhalb des der Vergabestelle im Einzelfall zustehenden Spielraums bewegt. Prüfungsgrundlage ist einzig und allein der Vergabevermerk.
3. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er seiner Verpflichtung, das Vergabeverfahren fortlaufend zu dokumentieren, nicht ausreichend entsprochen hat. Im Vergabevermerk müssen alle wesentlichen Vorgänge sowie die einzelnen Entscheidungen des Auftraggebers mit Begründungen schriftlich festgehalten werden. Notwendig ist eine fortlaufende und zeitnahe Dokumentation aller getroffenen Entscheidungen sowie ihrer Gründe.
Volltext
VPRRS 2013, 1423
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 18.06.2001 - 216-4002.20-084/01-EF-S-G
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1422
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2001 - 216-4002.20-020/01-NDH-G
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1421
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 09.09.2009 - VK 3-163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext




