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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11173 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1742
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Thüringen, Beschluss vom 01.03.2002 - 216-4002.20-004/02-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1741
DienstleistungenDienstleistungen

VK Thüringen, Beschluss vom 20.02.2002 - 216-4003.20-004/02-J-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1740
DienstleistungenDienstleistungen

VK Thüringen, Beschluss vom 01.02.2002 - 216-4003.20-077/01-SLZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1739
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 31.01.2002 - 216-4004.20-002/02-GTH

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1738
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Thüringen, Beschluss vom 25.01.2002 - 216-4002.20-055/01-J-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1737
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Thüringen, Beschluss vom 10.12.2001 - 216-4002.20-081/01-GTH

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1736
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 21.11.2001 - 216-4004.20-059/01-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1735
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Thüringen, Beschluss vom 12.11.2001 - 216-4002.20-053/01-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1734
DienstleistungenDienstleistungen

VK Thüringen, Beschluss vom 24.10.2001 - 216-4003.20-124/01-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1733
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2011 - 1 VK 53/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1732
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2011 - 1 VK 51/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1731
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschreibung Bauoberleitung und -überwachung der Gesamtmaßnahme

VK Thüringen, Beschluss vom 19.06.2007 - 360-4004.20-2029/2007-013-J

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1730
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 01.12.2004 - 120.3-3194.1-71-10/04

Erledigung gem. § 114 Abs. 2 GWB; Rücknahme*)

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VPRRS 2013, 1729
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04

1. Ein Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist zulässig, wenn der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig war, die Voraussetzungen des § 114 Abs.2 Satz 2 GWB gegeben sind und der Antragstellerin das Feststellungsinteresse zugestanden werden kann.*)

2. Das GWB sieht in § 114 Abs. 2 Satz 2 einen Feststellungsantrag für den Fall vor, dass sich das Nachprüfungsverfahren u. a. durch Erteilung des Zuschlages oder durch Aufhebung erledigt hat.*)

3. Für den Antrag der Antragstellerin, sie sei durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung in ihren Rechten verletzt, ist dieser das Feststellungsinteresse zuzugestehen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Schadensersatzforderungen der Antragstellerin nicht ausgeschlossen werden können. Denn bereits mit dem Teilnahmeantrag und der Vorlage der für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erforderlichen Unterlagen entsteht ein Sonderverhältnis zwischen Vergabestelle und Bewerber. Das begründet bei vorwerfbarer Verletzung der zumindest auch dem Schutz des Bewerbers dienenden Vergabevorschriften mögliche Schadensersatzansprüche.*)

4. Im Rahmen eines Nichtoffenen Verfahrens wählt der Auftraggeber anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise (§ 8 a Nr. 2 VOB/A) unter den Bewerbern, die seinen Anforderungen bezüglich der Eignung entsprechen, diejenigen aus, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordern will.*)

5. Die Prüfung nach § 8 a VOB/A erfolgt in zwei Schritten. Zunächst werden die geeigneten Bewerber von den ungeeigneten Bewerbern geschieden. In der zweiten Stufe wählt der Auftraggeber unter den verbliebenen, geeigneten Bewerbern diejenigen aus, die er dann zur Angebotsabgabe auffordert.*)

Für die Auswahl der Bieter im Nichtoffenen Verfahren sehen weder das Gesetz noch die Vergabebedingungen, hier der zweite Abschnitt der VOB/A, entsprechende Auswahlkriterien vor. Der vorgeschaltete öffentliche Teilnahmewettbewerb ist nicht Bestandteil des förmlichen Vergabeverfahrens, sondern dient vorrangig der Information des Auftraggebers über die Marktsituation. Die Bewerber, darunter auch die Antragstellerin, haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an einem dem Teilnahmewettbewerb folgenden Nichtoffenen Verfahren. Selbst bei nachgewiesener grundsätzlicher Eignung kann ein Bewerber keinen Anspruch zur Angebotsabgabe herleiten. Die Vorschriften des § 8 bzw. § 8a VOB/A verpflichten einen Auftraggeber nämlich nicht, alle Bewerber, welche die verlangten Nachweise bezüglich ihrer Eignung vollständig beigebracht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Vorschrift lässt dem Auftraggeber im Gegenteil einen gewissen Beurteilungsspielraum bei seiner Auswahlentscheidung. Er hat dabei aber alles zu unterlassen, was zu einer Benachteiligung bzw. Diskriminierung bestimmter Bewerber führen könnte. Bei seiner Auswahlentscheidung hat der Auftraggeber darüber hinaus die Vorgaben des § 8 a Nr. 2 Satz 1 GWB, wonach mindestens 5 geeignete Bewerber aufzufordern sind, zu beachten.*)

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VPRRS 2013, 1728
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!

VG Köln, Urteil vom 21.11.2013 - 16 K 6287/11

1. Verstößt der Zuwendungsempfänger gegen die Auflagen eines Zuwendungsbescheids, kann die zuständige Behörde den Bescheid grundsätzlich zurücknehmen und die Zuwendung zurückfordern.

2. Der Widerruf eines Zuwendungsbescheid ist trotz Vorliegens eines Vergaberechtsverstoßes unzulässig, wenn der Zuwendungsgeber gegenüber dem Zuwendungsempfänger in zurechenbarer Weise den Eindruck erweckt hat, mit der Auftragsvergabe einverstanden gewesen zu sein.

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VPRRS 2013, 1727
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 17.02.2004 - 03-01/04

1. Hat ein Bieter in seinem Angebot abweichend vom beiliegenden Vertrag Vorbehalte zur Preisgleitung erklärt, welche die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise ändern, ist das Angebot des Bieters zwingend gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Zur Unverzüglichkeit der Rüge, § 107 Abs. 3 GWB*)

3. Zur Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB*)

4. Bei der Interpretation von Bietererklärungen muss das in § 97 Abs. 1 und 2 GWB aufgestellte Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs unter Gleichbehandlung der Bieter beachtet werden.*)

5. Gemäß § 21 VOL/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betrifft. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

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VPRRS 2013, 1726
DienstleistungenDienstleistungen
Muss die AOK Bayern das GWB-Vergaberecht anwenden?

VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2004 - 120.3-3194.1-07-03/04

1. Zur Eigenschaft der "AOK Bayern Die Gesundheitskasse" als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB*)

2. Erstellung einer Auflistung mit zugelassenen Leistungserbringern zur Versorgung der Versicherten der AOK Bayern mit dem Hilfsmittel "Schlafapnoegerät" in Bayern als Beschaffungsvorgang i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB*)

3. Erforderlich für einen Beschaffungsvorgang nach § 99 Abs. 1 GWB ist stets das Vorliegen eines Vertrages bzw. eines vertragsvorbereitenden Auslobungsverfahrens. Damit steht fest, dass jedenfalls hoheitlich (durch Gesetz, Verordnung, Satzung oder Verwaltungsakt) auferlegte Leistungsbeziehungen als Anwendungsgrundlage nicht ausreichen. Soweit allerdings Beschaffungsvereinbarungen nachfolgen, kann das Vergaberecht auf dieser zweiten Stufe anwendbar sein (Ingenstau/Korbion 15. Auflage zu § 99 GWB Rn. 2). Die nachfolgende Beschaffungsvereinbarung muss aber durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen (und nicht wie hier durch den Versicherten).*)

4. Öffentlich-rechtliche Verträge können nicht als öffentliche Aufträge i. S. d. § 99 GWB angesehen werden. Dies ergibt sich aus der Legaldefinition der öffentlichen Aufträge in § 99 Abs. 1 GWB, die auf der Definition der EG-Richtlinien beruht. In Art. 1 a der BKR heißt es, dass als öffentliche Bauaufträge nur die zwischen einem Unternehmer und einem öffentlichen Auftraggeber geschlossenen entgeltlichen Verträge gelten.

Daraus wird in der amtlichen Begründung zum Entwurf des Vergaberechtsänderungsgesetzes hergeleitet, dass dies nur privatrechtliche Verträge über die Erbringung einer Leistung gegen Entgelt sein können und öffentlich-rechtliche Verträge nicht erfasst werden. Eine derartige Auslegung verstößt auch nicht gegen den EGV, wonach den Mitgliedsstaaten die Regelungsbefugnis dann belassen wird, wenn es sich um Fragen ihrer öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder um ein Tätigwerden handelt, das mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist. Dies bezieht sich auf die Bereichsausnahmen der Art. 45 i. V. m. Art. 45 EGV und Art. 46 i. V. m. Art. 55 EGV (Ingenstau/Korbion, 15. Auflage, zu § 99 GWB, Rn. 3 ff.).*)

5. Der untechnische Ausdruck "Beschaffung macht deutlich, dass auf die rechtliche Qualifikation des Vorgangs zum Erhalt der Waren nicht ankommt. Entscheidend ist vielmehr, dass der betreffende Gegenstand dem öffentlichen Auftraggeber und nicht wie hier dem Versicherten überlassen wird.*)

Erfasst werden daher alle Arten von Leistungen, durch die der Lieferant dem Auftraggeber die betreffenden Waren sofort und/oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellt (Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage, Rn. 69 zu § 99 GWB). Dies erfolgt hier an den Versicherten, wobei der öffentliche Auftraggeber (hier: die AOK) lediglich im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen einen Teil der Kosten übernimmt.*)

Ein Beschaffungsvorgang zwischen Lieferant und öffentlichem Auftraggeber liegt somit nicht vor. Der Beschaffungsvorgang erfolgt erst zwischen Lieferant und den Versicherten des öffentlichen Auftraggebers.*)

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VPRRS 2013, 1725
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 17.02.2004 - 3-1/04

1. Hat ein Bieter in seinem Angebot abweichend vom beiliegenden Vertrag Vorbehalte zur Preisgleitung erklärt, welche die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise ändern, ist das Angebot des Bieters zwingend gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Zur Unverzüglichkeit der Rüge, § 107 Abs. 3 GWB*)

3. Zur Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB*)

4. Bei der Interpretation von Bietererklärungen muss das in § 97 Abs. 1 und 2 GWB aufgestellte Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs unter Gleichbehandlung der Bieter beachtet werden.*)

5. Gemäß § 21 VOL/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betrifft. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

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VPRRS 2013, 1724
DienstleistungenDienstleistungen
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.11.2003 - 120.3-3194.1-51-10/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der gerügte Vergabeverstoß bereits mit der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zur Angebotsabgabe gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).*)

2. Wird in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen die Art des Vergabeverfahrens als offenes Verfahren gemäß der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A beschrieben, so zählen demnach zu den Bestimmungen dieses Vergabeverfahrens die einschlägigen nationalen Vergabevorschriften (§ 3 a, § 7 A, § 17 A VOL/A), die auf die Bedeutung der Bekanntmachung hinweisen und die Teilnahmebedingungen grundsätzlich regeln.*)

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VPRRS 2013, 1723
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 24.02.2003 - 7-2/03

Rücknahme gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB*)

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VPRRS 2013, 1722
DienstleistungenDienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 27.09.2002 - 36-8/02

1. Ein Bieter hat sein Interesse am Auftrag durch die Abgabe eines Angebotes nachgewiesen und hat geltend gemacht, in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein, wenn die Vergabestelle den Auftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens an einen anderen Bieter vergeben will und er folglich in diesem Verfahren keinen Anspruch auf die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren hat. Ein Vergaberechtsfehler, der mit dem Nachprüfungsantrag angefochten werden kann, besteht gerade darin, dass die Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieb. Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes ist daher ein materielles Verständnis des "Vergabeverfahrens" notwendig.*)

2. Eine Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird dann nicht begründet, wenn rechtlich umstritten ist, ob das betreffende Verhalten der Vergabestelle vergaberechtswidrig ist oder nicht. Von einer positiven Kenntnis kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Dies erfordert, dass dem Bieter zum einen die dem Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und dass zum anderen diese Tatsachen jedenfalls bei objektiver Wertung einen rechtlichen Mangel eines Vergabeverfahrens darstellen.*)

3. Ist eine Aufgabenbeschreibung nicht erschöpfend erfolgt und zudem nicht von allen Bietern gleich verstanden worden, so werden die Bieter in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt. Es fehlt damit von vornherein an einer Gleichstellung der Wettbewerber und einer Vergleichbarkeit ihrer Angebote, wie sie ein transparentes Vergabeverfahren nach den Vorgaben des europäischen und deutschen Vergaberechts gerade sicherstellen will.*)

4. Ein Ausnahmetatbestand nach § 100 lit. n GWB ist nicht gegeben, wenn das Ergebnis einer Dienstleistung (hier: Forschung- und Entwicklungsdienstleistung), die von der Vergabestelle auch gänzlich finanziert wird, Eigentum der Vergabestelle wird.*)

5. Kann ein Dienstleistungsauftrag vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, so fallen diese Leistungen unter die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) (§ 1 3. Spiegelstrich VOL/A). Die Aufgabenstellung ist - ggf. unter Zuziehung von Sachverständigen (§ 7 VOF) - so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können (§ 8 Abs. 1 VOF). Zudem sind alle die Erfüllung der Aufgabenstellung beeinflussenden Umstände anzugeben, insbesondere solche, die dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufbürden oder auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Honorare oder Preise und Fristen er nicht im Voraus abschätzen kann (§ 8 Abs. 3 VOF). In der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung hat der Auftraggeber alle Auftragskriterien, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (§ 16 Abs. 3 VOF).*)

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VPRRS 2013, 1721
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2002 - 26-6/02

Erteilt ein Bieter nach Aufforderung der Vergabestelle seine Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist nicht und erklärt der Bieter, dass er sein Angebot nur in Verbindung mit einem erneuten Preisnachlass, welcher von dem Ergebnis des Wertungsverfahrens abhängig gemacht werden sollte, aufrecht erhalten will, ist der Vergabestelle die Berücksichtigung dieses nachträglich eingereichten Preisnachlasses verwehrt.*)

Auch wenn ein Bieter von sich aus anbietet, das Angebot zu ändern oder Preisnachlässe zu gewähren, darf der Auftraggeber darauf nicht eingehen.*)

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VPRRS 2013, 1719
FahrzeugeFahrzeuge
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist wirksam.

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VPRRS 2013, 1718
Mit Beitrag
FahrzeugeFahrzeuge
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Strafe/Schadensersatz zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12 (Kart.)

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer einen Betrag in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist wirksam.

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VPRRS 2013, 1820
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsänderung durch nachträglich vorgelegte Nachweise unzulässig!

VK Münster, Beschluss vom 13.11.2013 - VK 19/13

1. Werden Vorgaben der Leistungsbeschreibung nicht eingehalten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.*)

2. Nachträglich vorgelegte Nachweise dürfen nicht zu einer inhaltlichen Änderung des ursprünglichen Angebots führen.*)

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VPRRS 2013, 1716
VerkehrVerkehr
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

LG Mannheim, Urteil vom 04.05.2012 - 7 O 436/11 Kart.

1. Das Zivilgericht ist auch dann gem. § 33 Abs. 4 GWB an die Feststellungen eines bestandskräftigen Entscheidung der Kartellbehörde gebunden, wenn das kartellrechtswidrige Verhalten vor dem Inkrafttreten der Vorschrift begangen, die Entscheidung aber danach erlassen worden ist.*)

2. Hat der Auftraggeber in den von ihm gestellten allgemeinen Vertragsbedingungen den Schadenersatz im Fall kartellrechtswidrigen Verhaltens des Auftragnehmers auf 15 % der Vertragssumme pauschaliert, ist die Klausel jedenfalls dann wirksam, wenn die im Bußgeldbescheid festgestellten Verhaltensweisen dazu dienten, zuvor gewährte Sonderrabatte von bis zu 30 % zu vermeiden und Rabatte von 10 - 12 % auf dem Markt üblich sind.*)

3. Der in § 33 Abs. 3 S. 5 GWB in Bezug genommene Zinssatz ("§§ 288 und 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs") beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.*)

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VPRRS 2013, 1715
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte NU-Leistungen nicht angegeben: Angebotsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2002 - 27-6/02

Ist in den Vergabeunterlagen ausdrücklich und unmissverständlich gefordert, dass der Bieter bereits in seinem Angebot die Art und den Umfang der Leistungen anzugeben hat, die er durch Nachunternehmer ausführen lassen will und fehlt diese Erklärung im Angebot des Bieters, so muss dieses Angebot, weil es unklar ist, ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2013, 1714
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 18.07.2002 - 24-6/02

Grundsätzlich sollen Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten.*)

Sollte der Bieter es für zweckmäßig halten, zu seinem Angebot zusätzliche Erläuterungen anzugeben, sollten diese Erläuterungen auf einer gesonderten Anlage gemacht werden, damit sie nicht als - nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A - unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen angesehen werden. Diese Erläuterungen dürfen allerdings nur kommentierende Angaben zum Angebot sein; sonst müssten sie nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2013, 1713
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umrüstung der Kläranlage

VK Südbayern, Beschluss vom 12.06.2002 - 21-05/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1712
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 28.05.2002 - 15-4/02

Gemäß § 9 Abs. 1 VOB/A ist eine Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können (§ 9 Nr. 1 VOB/A).*)

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VPRRS 2013, 1711
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 14.05.2002 - 14-4/02

Kann ein Antragsteller den geltend gemachten Schaden nicht darlegen, fehlt die Antragsbefugnis, insbesondere, wenn das im Rahmen der Ausschreibung abgegebene Angebot/ Nebenangebot des Antragstellers nach Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle in der Rangfolge der gewerteten Angebote/ Nebenangebote an aussichtsloser Stelle liegt und auch nicht den Zuschlag erhalten kann, wenn das angefochtene Angebot/ Nebenangebot, das den Zuschlag erhalten soll, unberücksichtigt bleibt.*)

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VPRRS 2013, 1710
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabestelle muss falsch angegebene Steuersätze korrigieren!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - 21.VK-3194-42/13

1. Werden fehlende oder falsche Steuersätze, bzw. Abgabensätze durch den Bieter ausgewiesen, sind diese durch die VSt zwingend zu ergänzen bzw. abzuändern.*)

2. Wenn Zweifel bestehen, ob ein angebotener mit dem gesetzlichen Steuersatz übereinstimmt, so ist vom Bieter vor einer etwaigen Abänderung eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamts zu fordern.*)

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VPRRS 2013, 1709
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Behauptete Unterangebote sind unverzüglich zu rügen!

VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2002 - 120.3-3194.1-12-04/02

1. Wird ein behauptetes Unterangebot einer Beigeladenen vom Antragsteller nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt, ist der Nachprüfungsantrag in diesem Punkt unzulässig. Grundlage: § 107 Abs. 3 GWB*)

2. § 25 Nr. 3 Satz 1 VOL/A spricht zwar von der "Berücksichtigung aller Umstände" bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Bei Aufträgen jedoch, welche die Schwellenwerte erreichen bzw. überschreiten und somit nach dem 2. Abschnitt der VOL/A vergeben werden müssen, sind durch die zwingende Berücksichtigung der Vorschriften des § 9 a VOL/A diese "Umstände" vorab anhand von Zuschlagskriterien bekannt zu machen.*)

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VPRRS 2013, 1708
DienstleistungenDienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 7-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1707
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 5-2/02

Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Angebote, die nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entsprechen, haben nach § 25 Nr. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass sie von der Wertung ausgeschlossen werden (hier: Erklärungen zum Umfang von Nachunternehmerleistungen).*)

Hierbei ist es unerheblich, ob vom Bieter vorgenommene Änderungen unwesentliche Leistungspositionen betreffen oder nicht. Auch kommt es nicht darauf an, ob die Abweichung letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben kann (im Anschluss an OLG Düsseldorf Verg 21/00).*)

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VPRRS 2013, 1706
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungen über die Preise sind unstatthaft!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2002 - 120.3-3194.1-06-02/02

Angebote sind grundsätzlich so zu werten, wie sie im Eröffnungstermin dem Verhandlungsleiter vorgelegen haben. Der mögliche Widerspruch zwischen den Begriffen Eventualposition, Option und Optionen kann aber nicht durch eine Aufklärung des Angebotsinhalts gem. § 24 VOB/A geklärt werden. Denn nach § 24 Nr. 3 VOB/A sind Verhandlungen besonders über Preise unstatthaft.*)

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VPRRS 2013, 1705
DienstleistungenDienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2002 - 4-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1704
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 12.03.2002 - 3-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1703
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 22.02.2002 - 42-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1702
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Südbayern, Beschluss vom 08.02.2002 - 41-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1701
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzungsbeschluss

VK Südbayern, vom 08.02.2002 - 120.3-3194.1-04-02/01

1. Kosten für eine "Creditreform-Auskunft" stellen Ausgaben dar, die den allgemeinen Geschäftskosten zuzurechnen sind. Sie sind daher mit der Geschäftsgebühr abgegolten.*)

2. Der Anspruch der Verzinsung ist nur im gerichtlichen Verfahren vorgesehen (§ 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO).*)

3. Wird ein Ingenieurbüro nur in fachlicher Hinsicht für die Antragsgegnerin tätig, handelt es sich bei diesen Leistungen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

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VPRRS 2013, 1700
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch die teil-funktionale Leistungsbeschreibung ist zulässig!

VK Münster, Beschluss vom 17.07.2013 - VK 6/13

1. Der Auftraggeber kann eine Leistung auch teil-funktional beschreiben, also den Entwurf selbst erstellen und den Auftragnehmer mit der Ausführungsplanung bis zur schlüsselfertigen Errichtung beauftragen. Voraussetzung ist, dass eine solche Art der Ausschreibung nach Abwägung aller Umstände zweckmäßig erscheint.

2. Zur Darlegung der Antragsbefugnis bedarf es jedenfalls dann nicht der Abgabe eines (fiktiven) Angebots, wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren auch Mängel der Ausschreibungsbedingungen rügt, so dass sich im Fall einer berechtigen Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde.

3. An die Form der Rüge sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Um als Rüge zu gelten, muss die fragliche Äußerung des späteren Antragstellers nur erkennen lassen, dass er einen bestimmten Sachverhalt als Vergaberechtsverstoß ansieht und Abhilfe erwartet.

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VPRRS 2013, 1699
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestanforderungen nicht erfüllt: Keine Verhandlungen!

EuGH, Urteil vom 05.12.2013 - Rs. C-561/12

Art. 30 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG erlaubt es einem öffentlichen Auftraggeber nicht, mit den Bietern Verhandlungen über Angebote zu führen, die nicht den in den technischen Spezifikationen des Auftrags festgelegten verbindlichen Anforderungen entsprechen.*)

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VPRRS 2013, 1698
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Angebot entspricht Ausschreibung: Anforderungsverzicht möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2013 - Verg 9/13

Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber auch auf bestimmte Ausschreibungsbedingungen nachträglich verzichten, wenn er dabei keinen Bieter benachteiligt, das heißt in seinen Auftragschancen einschränkt, und der Verzicht in transparenter Weise diskriminierungsfrei erfolgt.

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VPRRS 2013, 1697
DienstleistungenDienstleistungen
Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen

VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001 - 47-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1696
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umbau Dienstgebäude: Gewerk Elektroarbeiten

VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001 - 45-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1695
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge wird abgeholfen: Kostenentscheidung

VK Südbayern, Beschluss vom 28.11.2001 - 40-10/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1694
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausbau einer Bundesstraße zu einer Bundesautobahn

VK Südbayern, Beschluss vom 23.10.2001 - 34-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1693
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung "Sortierung und Verwertung von Altpapier"

VK Südbayern, Beschluss vom 23.10.2001 - 32-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1692
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Erfassung, Transport und Verwertung von pflanzlichen Gartenabfällen

VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2001 - 36-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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