Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2013, 1817 Dienstleistungen
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2013 - 1/SVK/011-13
1. Ein Bieter kann wegen Änderungen der Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die dahingehenden Vorgaben des Auftraggebers eindeutig sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftraggeber ohne konkreten Bezug Anpassungen von mehreren Artikeln einer von ihm selbst erstellten Artikelliste verlangt und einige dieser Artikel in der Liste mehrfach aufgeführt sind.*)
2. Bei der Wertung hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der von der Vergabekammer nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler überprüfbar ist.*)
3. Bei einer Bemusterung ersetzt der Verweis auf zurückliegende Erfahrungen nicht die Auseinandersetzung mit dem konkret zu bemusternden Produkt und dessen Eigenschaften. Dies gilt zumindest dann, wenn die Wertung auch im Übrigen den Eindruck vermittelt, dass eine konkrete Auseinandersetzung nicht erfolgt ist.*)
4. In der Regel ist es erforderlich, einzelne Wertungsentscheidungen auch in verbalisierter Form darzustellen. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Produkt als besonders über- oder unterdurchschnittlich bewertet wird.*)
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VPRRS 2013, 1613
 Dienstleistungen
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2002 - VgK-05/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1612
 Abfallbeförderung/-entsorgung
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2003 - VgK-27/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1611
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Bremen, Beschluss vom 15.10.2001 - VK 6/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1610
 Strom, Wasser, Gas
Strom, Wasser, Gas
VK Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2002 - VK 2/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1609
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 20.11.2001 - VK 2-14/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1608
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.02.2002 - 2 VK 17/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1607
 Vergabe
Vergabe
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.10.2002 - 2 VK 16/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1606
 Vergabe
Vergabe
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.10.2002 - 2 VK 11/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1605
 Vergabe
Vergabe
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.10.2002 - 2 VK 09/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1604
 Vergabe
Vergabe
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.10.2002 - 2 VK 07/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1603
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.2002 - 1 VK 13/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1602
 Dienstleistungen
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2002 - 203-VgK-05/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1601
 Abfallbeförderung/-entsorgung
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2003 - 203-VgK-27/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1600
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 12.07.2013 - 250-4002-5318/2013-E-016-J
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1599
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 17.06.2013 - 1/SVK/016-13
1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A weiterhin besteht. Allerdings ist es Aufgabe der Vergabekammer, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung enthalten.*)
2. Schließt ein Auftraggeber bei einem Liefervertrag über Tausalz jegliche Abnahmeverpflichtung aus, so werden die Risiken des Vertrages in vergaberechtswidriger Weise einseitig zu Lasten des Auftragnehmers verschoben. Es kann aber ebenso wenig Verpflichtung des Auftraggebers sein, die branchentypischen Wagnisse eines solchen Liefervertrages für die Bieter vollständig zu übernehmen.*)
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VPRRS 2013, 1598
 Straßenbau und Infrastruktur
Straßenbau und Infrastruktur
VK Bund, Beschluss vom 02.10.2013 - VK 2-80/13
Ein Angebot ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil für die Erstellung eines mit dem Angebot vorzulegenden Abfall- und Entsorgungskonzepts anstelle einer in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mustertabelle eine selbstgefertigte Tabelle verwendet wurde, wenn die vorgelegte Tabelle alle geforderten Angaben enthält. Insoweit ist auch eine Änderung des Tabellenformats durch Weglassen einiger Spalten unschädlich, wenn Eintragungen in diesen Spalten nicht zwingend gefordert waren und der Bieter keine entsprechenden Eintragungen machen möchte.
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VPRRS 2013, 1597
 Dienstleistungen
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2003 - 203-VgK-17/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1596
 Dienstleistungen
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2002 - 203-VgK-06/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1595
 Vergabe
Vergabe
VK Köln, Beschluss vom 20.06.2007 - VK VOB 15/2007
Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags wegen Nichterreichung des Schwellenwerts.*)
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VPRRS 2013, 1594
 Rettungsdienstleistungen
Rettungsdienstleistungen
VK Köln, Beschluss vom 24.01.2006 - VK VOL 33/2005
Der Antragsgegner genießt persönliche Gebührenfreiheit.*)
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VPRRS 2013, 1593
 Dienstleistungen
Dienstleistungen
VK Köln, Beschluss vom 19.01.2006 - VK VOL 33/2005
Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB folgt, dass Angebote, denen zulässigerweise verlangte Nachweise nicht beigefügt sind, auszuschließen sind.*)
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VPRRS 2013, 1592
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Köln, Beschluss vom 18.07.2002 - VK VOB 8/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1591
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2013 - 1/SVK/003-13
1. Ist die Rücknahme eines Antrages auf Vergabenachprüfung erkennbar auf unzureichende Informationen im Vorabinformationsschreiben nach § 101a GWB zurückzuführen (hier erstmalige Mitteilung von Ausschlussgründen im Vergabenachprüfungsverfahren) so entspricht es der Billigkeit, dem Auftraggeber die Kosten des Verfahren aufzuerlegen.*)
2. Auch im Falle der Rücknahme sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich Aufwendungen der Beigeladenen entsprechend § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB nur dann erstattungsfähig, soweit dies der Billigkeit entspricht.*)
3. Bei der Beurteilung, ob die Auferlegung der Aufwendungen der Beigeladenen i. S. d. § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB der Billigkeit entspricht, ist maßgeblich, ob sich die Antragstellerin ausdrücklich in einen Interessengegensatz zur Beigeladenen befindet, und sich die Beigeladene aktiv und mit eigenen Anträgen am Verfahren beteiligt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.*)
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VPRRS 2013, 1590
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
KG, Beschluss vom 24.10.2013 - Verg 11/13
1. a. In Fällen, in denen - wie vorliegend - nicht erkennbar ist, dass die Vergabestelle bei ihrer Kostenschätzung sachfremde Erwägungen angestellt hat, ist die Entscheidung der Vergabestelle, die Ausschreibung nach den Regeln einer Oberschwellenvergabe durchzuführen, für den weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens sowie das sich ggf. anschließende Vergabenachprüfungsverfahren im Hinblick auf § 100 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 Nr. 3 VgV bindend, auch wenn das Auftragsvolumen sowohl des Angebots der im Vergabenachprüfungsverfahren beigeladenen Bestbieterin als auch des Angebots der Antragstellerin deutlich unter 5.000.000 EUR liegt.*)
1b. Für das Fehlen sachfremder Erwägungen spricht u.a., dass die Auftragsvolumina der Angebote anderer, nicht beigeladener Bieter die Schwelle von 5.000.000 EUR überschreiten.*)
2. Sehen die Vergabebestimmungen vor, dass Angebote nur für eines von zwei Losen zulässig ist und bewerben sich zwei Bietergemeinschaften, deren beteiligte Unternehmen z.T., aber nicht vollständig personenidentisch sind, dergestalt, dass die eine Bietergemeinschaft ein Angebot für das eine Los abgibt und die andere Bietergemeinschaft ein Angebot für das andere Los, so sind die Bietergemeinschaften jedenfalls dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn die Unternehmen die beiden verschieden besetzen Bietergemeinschaften erkennbar zum Zwecke der Umgehung der Vergabebestimmung gebildet haben (sachverhaltliche Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2013, Verg 8/03).*)
3. Geht der Erteilung des Zuschlags kein ihm begründeter Vergabevermerk der Vergabestelle voraus, ist auf den Vergabenachprüfungsantrag einen nichtzuschlagsfavorisierten Bieters das Vergabeverfahren bis mindestens zu dem Zeitpunkt aufzuheben, der unmittelbar vor der Angebotsabsage liegt.*)
4a. Das Eingehen einer Bietergemeinschaft erfüllt ohne weiteres den Tatbestand einer Abrede bzw. Vereinbarung im Sinne von § 1 GWB.*)
4b. Das Ausnutzen von Synergiepotenzialen als Grund für das Eingehen einer Bietergemeinschaft lässt den Verstoß gegen § 1 GWB nicht entfallen.*)
4c. Für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens wegen der Vergaberechtswidrigkeit des Eingehens einer Bietergemeinschaft fehlt dem Mitwettbewerber regelmäßig die Antragsbefugnis i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB.*)
5. Im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB hat das Interesse des Antragstellers an einem rechtmäßigem Ablauf des Vergabeverfahrens im Falle der Erfolgsaussicht seines Vergabenachprüfungsantrags regelmäßig den Vorrang vor dem Interesse der Vergabestelle an einer alsbaldigen Zuschlagserteilung.*)
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VPRRS 2013, 1588
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 18.06.2003 - 69d-VK-18/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1587
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 16.06.2003 - 69d-VK-19/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1586
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 05.05.2003 - 69d-VK-16/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1585
 Abfallbeförderung/-entsorgung
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Hessen, Beschluss vom 27.02.2003 - 69d-VK-70/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1584
 Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren
VK Hessen, Beschluss vom 31.10.2002 - 69d-VK-47/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1583
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 30.07.2002 - 69d-VK-46/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1582
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 30.07.2002 - 69d-VK-27/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1581
 Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren
VK Hessen, Beschluss vom 29.07.2002 - 69d-VK-29/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1580
 Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren
KG, Beschluss vom 14.10.2013 - Verg 2/13
1. Auch seit der Neuregelung des § 128 Abs. 4 Satz 5 GWB können im Kostenfestsetzungsverfahren der Vergabesenate der Oberlandesgerichte auch diejenigen Kosten festgesetzt werden, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.*)
2. Im Vergabenachprüfungsverfahren im Bezirk des Kammergerichts werden anwaltliche Geschäftsgebühren nach Nr. 2301 RVG-VV regelmäßig mit einer Höhe von 1,0 festgesetzt.*)
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VPRRS 2013, 1579
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 14.03.2002 - 69d-VK-7/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1578
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 14.03.2002 - 69d-VK-07/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1577
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 18.03.2002 - 69d-VK-3/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1576
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2002 - 69d-VK-10/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1575
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2002 - 69d-VK-11/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1573
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 29.07.2002 - 69d-VK-34/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1572
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 29.07.2002 - 69d VK 34/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1570
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2002 - 69d VK-11/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1569
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2002 - 69d.VK-10/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1567
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 18.03.2002 - 69d-VK-03/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1566
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 14.03.2002 - 69d-VK 07/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1565
 Dienstleistungen
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 02.10.2013 - 21.VK-3194-36/13
1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann. Dem öffentlichen Auftraggeber steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob
- das vorgeschriebene Verfahren einhalten worden ist,
- der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat,
- der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist,
- keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und
- nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.*)
2. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, um den Auftrag zufriedenstellend ausführen zu können, ist das Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose, welche der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes trifft. Grundlage der Prognose müssen gesicherte Erkenntnisse sein.*)
3. Dem öffentlichen Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, wie und in welcher Tiefe er die Eignungsprüfung durchführt. Wegen des dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraums reicht es aus, dass die Entscheidung methodisch gewonnen wurde und die Prognose nach den gewonnenen Erkenntnissen vertretbar erscheint.*)
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VPRRS 2013, 1564
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2013 - 1/SVK/026-13
1. Bei einem Verhandlungsverfahren auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung sind an die Bestimmtheit der Zuschlagskriterien geringere Anforderungen zu stellen, als bei Vorhaben mit einem konkret umrissenen Leistungsprofil, bei dem die zu erbringende Leistung in jeder Hinsicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist.*)
2. Aufgrund der Komplexität einer funktionalen Leistungsbeschreibung und der damit bedingten Unterschiedlichkeit der zu erwartenden Planungsentwürfe ist es vergaberechtskonform, dass ein Auftraggeber zur Ausdifferenzierung des Wertungssystems auf der vierten Wertungsebene auf ein nicht weiter verbal untersetztes Schulnotensystem zurückgreift aber bei der Auswertung der Angebote auf dieser Ebene bewertet, welche positiven und negativen Elemente der jeweilige Entwurf mit sich bringt.*)
3. Wenn Angebote auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung beruhen, muss der Auftraggeber auch die Variationen der angebotenen Leistungen hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen sowie ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Merkmale gegeneinander abwägen und mit den dafür geforderten Preisen vergleichen können, denn ein direkter Vergleich der Angebote untereinander ist letztlich nur bedingt möglich.*)
4. Im Rahmen der Angebotswertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt auf Überschreitungen des Beurteilungsspielraumes hin überprüft werden kann.*)
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VPRRS 2013, 1563
 Abfallbeförderung/-entsorgung
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Hessen, Beschluss vom 20.02.2002 - 69d-VK-47/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1562
 Dienstleistungen
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 18.02.2002 - 69d-VK-49/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1561
 Bau & Immobilien
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 11.02.2002 - 69d-VK-48/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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