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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11173 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0345
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Hochschule kauft Waren bei Unternehmen des Bundes: Öffentlicher Auftrag!

EuGH, Urteil vom 08.05.2014 - Rs. C-15/13

Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein Vertrag über die Lieferung von Waren, der zwischen einer Universität, die ein öffentlicher Auftraggeber ist und die im Bereich der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen der Aufsicht eines deutschen Bundeslands unterliegt, und einem privatrechtlichen Unternehmen, das sich in der Hand des Bundes und der Bundesländer, darunter des genannten Bundeslands, befindet, geschlossen worden ist, einen öffentlichen Auftrag im Sinne dieser Vorschrift darstellt und somit den Vorschriften dieser Richtlinie über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterliegt.

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VPRRS 2014, 0344
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unionsrecht fordert effektiven Rechtsschutz im Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 08.05.2014 - Rs. C-161/13

1. Art. 1 Abs. 1 und 3 sowie Art. 2a Abs. 2 Unterabs. 4 Sektorenrechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG sind dahin auszulegen, dass die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens im Hinblick auf die Aufhebung einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags erneut beginnen muss, wenn der Auftraggeber nach Erlass dieser Zuschlagsentscheidung, aber vor Vertragsunterzeichnung eine neue Entscheidung getroffen hat, die sich auf die Rechtmäßigkeit der Zuschlagsentscheidung auswirken kann. Diese Frist beginnt zum Zeitpunkt der Mitteilung der späteren Entscheidung an die Bieter oder, in Ermangelung einer solchen Mitteilung, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bieter von dieser Entscheidung Kenntnis erlangt haben.

2. Erlangt ein Bieter nach Ablauf der in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Nachprüfungsfrist Kenntnis von einer Unregelmäßigkeit, die vor Erlass der Entscheidung über die Auftragsvergabe begangen worden sein soll, steht ihm das Recht auf Nachprüfung dieser Entscheidung nur binnen dieser Frist zu, sofern das nationale Recht nicht ausdrücklich ein solches Recht im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet.

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VPRRS 2014, 0335
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffungsgegenstand nicht eindeutig beschrieben: Aufhebung zulässig!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

1. Fehlt es an einer konkreten, eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der nachgefragten Leistung, ist die Ausschreibung aufzuheben.

2. Ein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung besteht nur, wenn eine Scheinaufhebung vorliegt, die Aufhebung diskriminierend ist oder ohne erkennbaren sachlichen Grund erfolgt und deshalb als willkürlich erscheint.

3. Eine Scheinaufhebung liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber den Auftrag nach der Aufhebung nicht im Verhandlungsverfahren oder freihändig an einen sonst chancenlosen Bieter vergeben will, sondern eine erneute öffentliche Ausschreibung beabsichtigt, an der sich alle beteiligen können.

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VPRRS 2014, 0334
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Auf welchen Zeitraum ist ein Interimsauftrag zu befristen?

LG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014 - 14d O 86/13

1. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung der Vergabevorschriften zu entziehen.

2. Ein Auftraggeber, der zulässigerweise einen befristeten Interimsauftrag erteilt, darf sich bei der Befristung an das parallel eingeleitete Vergabeverfahren orientieren. Das gilt auch dann, wenn zu erwarten ist, dass die Ausschreibung angegriffen und sich dadurch verzögern wird.

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VPRRS 2014, 0339
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabebekanntmachung: Unklarheiten gehen zu Lasten der Vergabestelle

OLG München, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 2/14

1. Die Aufforderung der Vergabestelle, einen "Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbfG bzw. § 57 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung ..." vorzulegen, darf ein Bieter dahin verstehen, dass er lediglich irgendeine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nachweisen muss.

2. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Vergabestelle nicht von Gesetzes wegen gehalten ist, auf der Vorlage des Zertifikats 200140 zu bestehen, kann dieser Aufforderung nicht entnommen werden, dass die Vergabestelle nur Nachweise nach Zertifikat 200140 gefordert hat.

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VPRRS 2014, 0644
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nicht gefordertes Zertifikat vorgelegt: Kein Anspruch auf Ausschluss der anderen Bieter!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 VK 5/14

1. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, weil der Auftraggeber einen bestimmten Nachweis gefordert hat, kann der Bieter nicht geltend machen, die anderen Bieter seinen auszuschließen, weil diese kein Zertifikat vorgelegt hätten. Denn ein geforderter Nachweis kann auch anders als durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden.

2. Ein übergangener Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatte. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Bieter nicht substanziiert vortragen kann, dass die Angebote sämtlicher besserplatzierter Bieter zwingend auszuschließen gewesen wären.

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VPRRS 2014, 0336
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer Photovoltaikanlage: Bau- oder Lieferauftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 35/13

1. Bauaufträge nach der ersten Variante des § 99 Abs. 3 GWB betreffen in Anhang I der Richtlinie 2004/18/EG oder in Anhang XII der Richtlinie 2004/17/EG abschließend aufgeführte Bauleistungen. Nur wenn die in den Anhängen aufgeführten Tätigkeiten Hauptgegenstand des Vertrags sind, kann sich der Vertrag auch auf Leistungen anderer Art, namentlich auf Lieferungen, beziehen, ohne deswegen den Charakter als Bauauftrag einzubüßen.*)

2. Als Bauvorhaben ist jedes Vorhaben anzusehen, eine bauliche Anlage (ein Bauwerk) zu errichten oder zu ändern. Bauliche Anlagen (Bauwerke) sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Dabei muss es sich nicht notwendig um Gebäude handeln.*)

3. Zu einem Fall, in dem trotz eines Anteils von lediglich gut 30 % (Errichten einer Photovoltaikanlage auf einer stillgelegten Abfalldeponie) wegen der vertraglichen Bedeutung und des prägenden Charakters Bauleistungen als Hauptgegenstand des Auftrags anzusehen sind.*)

4. Bauaufträge nach der zweiten Variante des § 99 Abs. 3 GWB beziehen sich auf vollständige Bauwerke (eine Gesamtheit), die spezifisch das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten nach Gruppe 45.2 der oben genannten Richtlinien-Anhänge sind (nicht aber von anderen Bauleistungen), und die ihrem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen sollen.*)

5. Zur Abgrenzung von Sektorenbauaufträgen und dem allgemeinen Vergaberecht unterliegenden Lieferaufträgen.*)

6. Der Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist jedenfalls unbegründet, wenn eine Klage auf Schadensersatz aussichtslos ist (im Anschluss an OLG Celle, OLG Koblenz, OLG Jena).*)

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VPRRS 2014, 0332
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht gefordertes Zertifikat vorgelegt: Kein Anspruch auf Ausschluss der anderen Bieter!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 VK 05/14

1. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, weil der Auftraggeber einen bestimmten Nachweis gefordert hat, kann der Bieter nicht geltend machen, die anderen Bieter seinen auszuschließen, weil diese kein Zertifikat vorgelegt hätten. Denn ein geforderter Nachweis kann auch anders als durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden.

2. Ein übergangener Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatte. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Bieter nicht substanziiert vortragen kann, dass die Angebote sämtlicher besserplatzierter Bieter zwingend auszuschließen gewesen wären.

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VPRRS 2014, 0328
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wertungskriterien intransparent: Rechtsschutz auch bei Dienstleistungskonzession!

OLG Dresden, Urteil vom 13.08.2013 - 16 W 439/13

1. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf - auch in Gestalt einer Dienstleistungskonzession - förmlich aus, begründet er damit ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis. Aus diesem Vertrauensverhältnis heraus folgt grundsätzlich ein Anspruch der Bieter auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen.

2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot, dem auch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterliegt, erfordert, dass der Auftraggeber Wertungskriterien, deren Inhalt sich für die Bieter nicht von selbst versteht, mit den Vergabeunterlagen so konkretisiert, dass der Bieter die dahinterstehenden Wertungspräferenzen des Auftraggebers erkennen und sein Angebot danach einrichten kann.

3. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Kartellvergaberechts ist vorbeugender Rechtsschutz für Bieter zulässig. Dass das in den §§ 935 ff ZPO geregelte Verfahren vom Nachprüfungsverfahren des GWB abweicht und durch Auslegung vergaberechtlichen Besonderheiten angepasst werden muss, steht dem nicht entgegen.

4. Ein Unterlassungsanspruch des Bieters kann, falls er Aussicht auf Erfolg hat, entsprechend § 570 Abs. 3 ZPO über eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über seine Beschwerde gesichert werden.

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VPRRS 2014, 0330
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bayerisches Rotes Kreuz ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.03.2014 - Z3-3-3194-1-01-01/14

1. Das Bayerische Rote Kreuz ist öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 Nr. 2 GWB, da Stellen, die unter § 98 Nr. 1 GWB fallen, über seine Leitung die Aufsicht ausüben (entgegen BayObLG, Beschluss vom 10.09.2002 - Verg 23/02, IBR 2002, 676)B. v. 10.09.2002, Az.: Verg 23/02).*)

2. Bei Auftraggebern, die eine Vielzahl verschiedener im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen und aufgrund dieser Aufgaben unterschiedlichen staatlichen Aufsichtsbefugnissen unterliegen, ist für die Frage der Erfüllung des Kriteriums der Aufsicht über die Leitung i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB für alle Aufsichtsbefugnisse zu klären, ob diese es staatlichen Stellen ermöglichen, die Entscheidungen des Auftraggebers auch in Bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen.*)

3. Für die Frage, ob eine Stelle, die unter § 98 Nr. 1 oder 3 GWB fällt, entsprechende Aufsichtsbefugnisse hat, hat die Unterscheidung zwischen Fachaufsicht und Rechtsaufsicht allenfalls Indizcharakter.*)

4. Unrichtige Angaben über eine geforderte Zertifizierung eines technischen Geräts stellen keine unzutreffenden Erklärungen des Bieter zu seiner technischen Leistungsfähigkeit im Sinne von § 6 EG Abs. 6 e VOL/A dar, die fehlende Zertifizierung führt aber ggf. zum Ausschluss gem. § 19 EG Abs. 3 d VOL/A i. V. m. § 13 Abs. 4 VOL/A.*)

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VPRRS 2014, 0329
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen auch ohne Teilnahmewettbewerb strafbar!

BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 3 StR 167/13

1. Der Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfasst beschränkte Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Nr. 3 VOB/A (2006) (heute § 3 Abs. 3 und 4 VOB/A) auch dann, wenn diesen kein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgegangen ist.*)

2. Auch ein Angebot, das an so schwerwiegenden vergaberechtlichen Mängeln leidet, dass es zwingend vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden müsste, kann den Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfüllen.*)

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VPRRS 2014, 0331
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

VK Südbayern, Beschluss vom 01.04.2014 - Z3-3-3194-1-03-02/14

1. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen, in jedem Fall aber rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Zuschlagskriterien, samt sämtlichen Unterkriterien, die er anzuwenden beabsichtigt und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 8/13).*)

2. Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist streng zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien zu unterscheiden. Hat die Vergabestelle die erforderlichen fachlichen Kenntnisse eines Unternehmens in Bezug auf eine bestimmte Open-Source-Software (LibreOffice) bereits im Teilnahmewettbewerb bejaht, kann die Einbindung des Unternehmens in die Entwicklercommunity von LibreOffice nicht nochmals als Zuschlagskriterium herangezogen werden.*)




VPRRS 2014, 0324
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauleistung kann auch später ausgeführt werden: Aufhebung nicht zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2013 - 1 VK 30/13

1. Der öffentliche Auftraggeber allein legt den Beschaffungsbedarf fest. Ihm steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Der Auftraggeber kann den Beschaffungsbedarf deshalb auch dahingehend definieren, dass eine Fahrbahn in voller Breite in einem Arbeitsgang herzustellen ist.

2. Eine Aufhebung mit der Begründung, dass die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, ist nur gerechtfertigt, wenn die Durchführung des Auftrags ohne die Änderungen wegen eines nach Beginn der Ausschreibung aufgetretenen Grundes nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber unzumutbar ist.

3. Führt eine zeitliche Verzögerung zur Unwirtschaftlichkeit der Vergabe, kann dies ein wichtiger Grund für eine Aufhebung sein. Das gilt aber nicht, wenn der Zuschlag mit der Maßgabe erteilt werden kann, die angebotene Bauleistung zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen.

4. Sind die Vergabeunterlagen so gestaltet worden, dass die Bieter diese unterschiedlich verstehen konnten, so dass im Ergebnis keine vergleichbaren Angebote eingegangen sind, liegt ein Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot und das Gleichbehandlungsgebot vor, der eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt.

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VPRRS 2014, 0306
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Außergewöhnlich hohe Leistungsmaße: Angebot unauskömmlich!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2013 - VK 1-99/13

1. In Anbetracht des Umstands, dass es dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich möglich sein muss, ein unverhältnismäßig niedriges Angebot auszuschließen, das keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung bietet, kann eine starre Aufgreifschwelle den Auftraggeber jedenfalls nicht per se daran hindern, eine Preisaufklärung durchzuführen. Erforderlich ist dafür lediglich, dass ein Angebot "ungewöhnlich niedrig erscheint". Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Angebotspreise des Bestbieters preislich jeweils erheblich über 10% unter denjenigen des jeweils zweitgünstigsten Angebots liegen.

2. Lassen außergewöhnlich hohe Leistungsmaße eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Auftragsdurchführung nicht erwarten, ist das Angebot unauskömmlich. Die Unauskömmlichkeit leitet sich in diesen Fällen daraus ab, dass die vom Bieter angebotene Reinigungsleistung pro Zeiteinheit (qm/Stunde) nicht ausreicht, um die vom Auftraggeber ausgeschriebene Reinigungsqualität zu erreichen.

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VPRRS 2014, 0649
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Präsenz vor Ort als Wertungskriterium zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 VK 37/13

1. Ist die Anwesenheit des Ausführenden vor Ort für die Ausführung eines Auftrags erforderlich, kann die örtliche Präsenz gefordert werden. Der Grad und der Umfang der örtlichen Präsenz kann dann unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit für die Auftragsdurchführung bewertet werden.

2. Die Dokumentation einer Wertung muss so ausführlich sein, dass für einen außenstehenden fachkundigen Dritten bei Kenntnis des Angebotsinhalts der Ablauf des Vergabeverfahrens sowie sein materieller Inhalt deutlich erkennbar und nachvollziehbar sind. Tatsachen und Überlegungen, die die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, müssen vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich festgehalten werden.

3. Schreibt der Entwicklungstreuhänder einer Kommune (Planungs-)Leistungen für die Errichtung von Fuß- und Radwegebrücken aus, unterliegt diese Vergabe den Vorschriften des 4. Teils des GWB und der Entwicklungstreuhänder ist Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren. Das gilt auch, wenn er selbst kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB ist.




VPRRS 2014, 0295
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss das gesamte Wertungssystem bekannt machen!

VK Bund, Beschluss vom 06.12.2013 - VK 1-103/13

1. Der Transparenzgrundsatz gebietet, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle Kriterien, die er seiner Angebotswertung zugrunde legen will, diesen vor Angebotserstellung mitteilt. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter darf der öffentliche Auftraggeber seine Wertung anschließend auch nur auf die den Bietern genannten Kriterien und Wertungsmaßstäbe stützen.

2. Die Pflicht zur Bekanntmachung der Wertungskriterien gilt nicht nur für die Zuschlagskriterien im engeren Sinne, sondern für das Wertungssystem insgesamt, also auch für alle Unter- oder Unter-Unterkriterien, Bewertungsmatrizen oder Wertungsleitfäden, die in die Wertung einfließen sollen.

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VPRRS 2014, 0327
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beurteilung, die sich nicht aus dem Kriterienkatalog ergibt, ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.2010 - 1 VK 42/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0322
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot weicht von zwingenden Vorgaben ab: Ausschluss auch vom VOF-Verfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2014 - 11 Verg 2/14

Weicht das Angebot eines Bieters von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers ab, kann es zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB auch im Verhandlungsverfahren nach der VOF geboten sein, dieses Angebot von der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2014, 0296
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Zuschlagskriterium "Preis": Zusammensetzung muss spezifiziert werden!

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2013 - VK 1-101/13

1. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen die Zuschlagskriterien, die er anzuwenden beabsichtigt, und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen. Inwieweit eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers besteht, Zuschlagskriterien bzw. Unterkriterien weiter auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

2. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden.

3. Vergabeunterlagen, die keine Erläuterungen enthalten, welche Preisposten in welchem Umfang als Grundlage für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium "Preis" herangezogen werden, verstoßen gegen das Transparenzgebot.

4. Folgekosten, die unmittelbar mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und beim öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Auftragsdurchführung anfallen, dürfen grundsätzlich im Rahmen der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt werden. Aus ihrer Eigenschaft als Zuschlagskriterium folgt jedoch, dass sie durch die Angebotsausgestaltung vom Bieter ihrer Höhe nach beeinflusst werden können (müssen). Dies setzt voraus, dass dem Bieter vor Angebotsabgabe die Umstände bekanntgegeben werden, unter denen Folgekosten in welcher Höhe anfallen und als solche in die Wertung unter dem entsprechenden Zuschlagskriterium einfließen.

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VPRRS 2014, 0634
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gründe für Nichtberücksichtigung des Angebots sind nachvollziehbar darzulegen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2013 - 1 VK 25/13

1. Der Auftraggeber muss bereits in der Bekanntmachung die Nachweise verlangen, die zur Eignungsprüfung herangezogen werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Kriterien, die der Auftraggeber zu einer Reduzierung der Zahl der Teilnehmer heranziehen will. Das Fehlen dieser Hinweise in der Bekanntmachung ist ein für den Bieter erkennbarer Vergabefehler.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Nichtberücksichtigung eines Angebots so anzugeben, dass der Bieter in Ansätzen nachvollziehen kann, weshalb er nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Ein lediglich allgemeiner Hinweis, dass der Bieter unter Berücksichtigung der Wertungskriterien nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, ist unzureichend.

3. Kann das Angebot eines Bieters inhaltlich nur als Nebenangebot behandelt werden kann, weil es den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht entspricht, ist vom Verfahren auszuschließen, wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind.

4. Die Rügeobliegenheit besteht bereits, wenn Vergabefehler erkennbar sind, und nicht erst, wenn der Bieter diese erkennt.

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VPRRS 2014, 0323
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Verschärfung der Eignungsanforderungen in den Ausschreibungsunterlagen!

OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2014 - 13 Verg 2/14

1. Eignungsanforderungen, die in der Vergabebekanntmachung festgelegt wurden, dürfen in den Ausschreibungsunterlagen nicht verschärft werden, können aber auch im Sektorenbereich konkretisiert werden.*)

2. Legt ein Bewerber seinem Teilnahmeantrag die Bestätigung eines Referenzauftraggebers bei, die nicht auf einem vorgegebenen Vordruck erfolgt ist und inhaltlich nicht alle dort erfragten Angaben enthält, kommt eine Nachforderung nicht in Betracht, weil die Bestätigung nicht fehlt oder bereits formal den Anforderungen nicht entspricht.*)

3. In der Vergabebekanntmachung zu einem Verhandlungsverfahren muss nicht bereits die Gewichtung der Auswahlkriterien aufgenommen werden, wenn diese in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt wird.*)

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VPRRS 2014, 0321
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 53/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0320
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 52/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0313
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Angebotsauschluss auf Grundlage einer (negativen) Creditreform-Auskunft!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2013 - 1 VK 27/13

1. Um einen Bieter mangels Eignung von der Wertung ausschließen zu können, benötigt der öffentliche Auftraggeber gesicherte Erkenntnisse. Die Auskunft aus einer Wirtschaftsauskunftsdatei ist dafür nicht ausreichend.

2. Eignungsnachweise, die erst in den Vergabeunterlagen und nicht in der Bekanntmachung genannt werden, muss ein Bieter nicht vorlegen. Ein solches Verhalten darf der Auftraggeber nicht negativ bewerten.

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IBRRS 2014, 1208
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Straßenbaumaßnahme erfordert Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse!

OLG Celle, Urteil vom 23.02.2012 - 16 U 4/10

1. Im Rahmen der Grundlagenermittlung, spätestens aber bei der Vorplanung hat der beauftragte Ingenieur grundsätzlich eine sorgfältige Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse anzustellen. Für den Straßenbau konkretisiert sich diese Pflicht unter anderem auch darauf, die ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Unterbaus untersuchen zu lassen.

2. Der bauleitende Ingenieur muss die vorhandene Planung eines anderen Ingenieurs auf Fehler überprüfen. Der auch mit der Bauleitung beauftragte Ingenieur ist deshalb dazu verpflichtet, im Rahmen der Bauüberwachung einen eigenen Planungsmangel zu offenbaren. Insoweit kann er nicht besser gestellt werden als ein von außen eintretender Ingenieur, dem lediglich die Bauleitung übertragen wurde.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber, der über eine Bauabteilung und über tiefbaulichen Sachverstand verfügt, ist eine schadensursächliche Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen, wenn er Kenntnis von Baugrundproblemen hat oder hätte haben müssen, die ihn zu einer Untersuchung des Baugrunds bzw. zu einem entsprechenden Hinweis an den mit der Planung beauftragten Ingenieur hätte veranlassen müssen.

4. Der Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers ist nicht abstrakt, sondern nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Dabei sind die Sachkunde des Auftraggebers und die - zusätzliche - Heranziehung eines fachkundigen Ingenieurs für die Planungsleistungen bei der Bestimmung der Hinweispflichten zu berücksichtigen. Bei Fragen der Geeignetheit des Baugrunds darf sich der Auftragnehmer in der Regel auf die Planungsleistungen verlassen.

5. Eine Überschreitung des zulässigen Feinkornanteils von bis zu 3,7% ist bei Aushubarbeiten für Rohrkanäle auch für das geschulte Auge nicht wahrnehmbar, so dass den Auftragnehmer keine Hinweispflicht trifft.

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VPRRS 2014, 0301
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.01.2014 - Verg 7/13

1. Auch wenn die Bekanntmachung lediglich einen Verweis auf das Formblatt 124 enthält, sind auf besondere Aufforderung Referenzen vorzulegen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.

2. Referenzen müssen sich auf vergleichbare Leistungen beziehen.

3. Sind beim Ausbau eines Labors in einer Größenordnung von 50% Käfige im Verschiebesystem einzubringen, müssen sich die Referenzen auch zum Einbau von Verschiebesystemen verhalten.

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VPRRS 2014, 0317
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage mit Verlängerungsoption: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - X ZB 12/13

Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5% der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5% der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich eines der Ungewissheit der Vertragsverlängerung Rechnung tragenden Abschlags von regelmäßig 50%.*)

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VPRRS 2014, 0316
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Anspruch des Bieters auf Angebotsaufklärung

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.03.2014 - 21.VK-3194-59/13

1. Gemäß § 7 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen. Ob die verwendeten Begriffe eindeutig und unmissverständlich formuliert sind, ist für die Frage des Ausschlusses eines Angebots jedoch nicht relevant. Das Angebot eines Bieters darf nicht deswegen ausgeschlossen werden, weil eine eindeutige und unmissverständliche Formulierung in den Vergabeunterlagen fehlt.*)

2. Die Vergabestelle hat gemäß § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ein Aufklärungsrecht. Die Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen stehen im Ermessen der Vergabestelle Ein Anspruch zu Gunsten eines Bieters auf Angebotsaufklärung wird durch diese Bestimmung nicht geschaffen.*)

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VPRRS 2014, 0300
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2014 - Verg 29/13

1. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei.

2. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. Einer besonderen vergaberechtlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf die Bestimmung des Auftragsgegenstands durch den Auftraggeber nicht. Sie ergibt sich aus der Vertragsfreiheit.

3. Der Auftraggeber darf in technischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verweisen, wenn dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist oder bestimmte Unternehmen oder Produkte dadurch ausgeschlossen oder begünstigt werden. Die derart gesetzten vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

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VPRRS 2014, 0297
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Produktabfrage kann auf die Aufklärung verlagert werden!

OLG München, Beschluss vom 10.04.2014 - Verg 1/14

1. Es ist vergaberechtlich zulässig, die Leistung in der Form auszuschreiben, dass keine Typen und Fabrikate abgefragt werden und die konkrete Produktabfrage auf die Aufklärung verlagert wird.

2. Gestaltet der Auftraggeber die Ausschreibung produktneutral und ohne Abfrage von Fabrikaten, kann er im Rahmen der Aufklärung zur Konkretisierung des Angebots die entsprechenden Produktdatenblätter anfordern.

3. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung wird grundsätzlich die Lieferung einer Leistung mittlerer Art und Güte geschuldet. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn der Bieter im Rahmen der Aufklärung den Leistungsgegenstand konkretisiert hat.

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VPRRS 1999, 0010
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOB-Vertrag: Zulässigkeit einer funktionalen Leistungsbeschreibung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1998 - 17 U 220/96

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung führt nicht zu einer missbräuchlichen Vertragsgestaltung, wenn für das nicht alltägliche Sanierungsobjekt von vornherein nur Spezialbaufirmen als Bieter in Betracht kommen und es diesen nicht zumutbar ist, vor Abgabe des Angebots die gesamte statische Berechnung auf eigene Kosten vorzunehmen. Das erkennbar bestehende Risiko bei den betreffenden Angebotspositionen trifft den Bieter.

2. Durch den vereinbarten Pauschalpreis sind solche Mehraufwendungen, die auf falschen Angaben des Auftraggebers in seiner Leistungsbeschreibung beruhen, nicht mit abgegolten.

3. Die Nichtankündigung einer Mehrforderung ist unschädlich, wenn dem fachkundigen Auftraggeber nicht verborgen bleiben konnte, dass die von ihm geforderte Zusatzleistung vergütet werden musste und eine alternative Ausführungsart nicht ersichtlich war.

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VPRRS 2014, 0309
DienstleistungenDienstleistungen
AG darf sich auf bestimmten Beschaffungsgegenstand festlegen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2013 - 1 VK 15/13

(Ohne amtliche Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0308
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Weitervollzug eines Vertrags während des Nachprüfungsverfahrens möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 VK LSA 15/13

(Ohne amtlichen Leistsatz)

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VPRRS 2014, 0307
ArzneimittelArzneimittel
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2013 - VK 1-105/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0293
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch nicht eingereichte Muster sind "fehlende Erklärungen"!

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2014 - VgK-48/2013

1. Dem Auftraggeber ist es verwehrt, bereits gesichtete und geprüfte Angebotsbestandteile aus einem vorangegangenen inzwischen unwirksamen Angebot im Zuge der finalen Angebotswertung erneut zu berücksichtigen. Stattdessen ist er dazu gehalten, sein Ermessen darüber auszuüben, ob er die im finalen Angebot fehlenden Angebotsbestandteile nachfordert.

2. Unter dem Begriff der Erklärungen in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A gehören nicht nur Bietererklärungen zum Nachweis der Eignung, sondern auch Ablaufkonzepte, technische Nachweise und Skizzen sowie Muster. Denn auch Muster lassen durch ihre Beschaffenheit Rückschlüsse auf die angebotene Leistung zu.

3. Zu den vergaberechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ganz oder teilweise der Hilfe Dritter zu bedienen, die über einen qualifizierten Sachverstand verfügen. Nicht zulässig ist es dagegen, die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig zu übertragen.

5. Der Auftraggeber hat das Handeln der eingeschalteten Stelle zu begleiten, zu überwachen und ggf. zu korrigieren. Er muss insbesondere eigenverantwortlich die wesentlichen Schritte des Vergabeverfahrens durchführen und nachvollziehen. Die Mitwirkung am Vergabeverfahren darf sich nicht auf ein bloßes "Abnicken" beschränken.

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VPRRS 2014, 0303
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2014 - Verg 41/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0291
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertige Leistung zum Leitfabrikat angeboten: Haupt-, nicht Nebenangebot!

VK Bund, Beschluss vom 13.12.2013 - VK 1-111/13

1. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt nur dann vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als vom Auftraggeber nachgefragt.

2. Lässt öffentlicher Auftraggeber neben der ausgeschriebenen Leistung ausdrücklich eine andere, gleichwertige Leistung zum Leitfabrikat zu und bietet ein Bieter diese andere Leistung an, handelt es sich nicht um Nebenangebot, sondern um ein Hauptangebot. Denn der Bieter hält sich mit seinem Angebot innerhalb der ausgeschriebenen Vorgaben des Auftraggebers.

3. Ein Nebenangebot liegt nur vor, wenn der Bieter von der ausgeschriebenen Leistung insbesondere aufgrund eigener alternativer Ideen (verwendetes Material, Vorgehensweise etc.) abweicht.

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VPRRS 2014, 0288
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabekammer bei Unterschwellenauftrag angegeben: Verfahrenskosten beim AG!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - Verg 11/13

1. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast orientiert sich grundsätzlich an dem bei summarischer Prüfung voraussichtlichen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens. Unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit kann von diesem Schema im begründeten Einzelfall jedoch abgewichen werden.

2. Mit der Ankündigung der Ausschreibung nach der VOL/A einschließlich der Benennung einer Vergabekammer als der für ein Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle setzt der Auftraggeber den Rechtsschein eines dem Vierten Teil des GWB unterliegenden Vergabeverfahrens. An der Setzung dieses Rechtsscheins muss sich der Auftraggeber festhalten lassen, wenn er vergaberechtswidrig eine vorherige Prüfung des einzuhaltenden Schwellenwerts unterlässt.

3. Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden.

4. Krankenhäuser im Sinne des § 98 Nr. 5 GWB sind neben den der medizinischen Akutversorgung verpflichteten Kliniken alle Einrichtungen, die auch der Erbringung medizinischer Versorgung dienen, wie dies bei Altenheimen der Fall ist.

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VPRRS 2014, 0290
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragswert ca. 6 Mio.: Forderung nach mindestens 24 Mio. Euro Umsatz zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 13.12.2013 - VK 1-109/13

Die Forderung nach einem Umsatz von mindestens 24 Mio. Euro in den letzten drei Geschäftsjahren - und damit eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 8 Mio. Euro - ist in Anbetracht eines zu erwartenden Auftragswerts von ca. 6 Mio. Euro nicht unverhältnismäßig.

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VPRRS 2014, 0617
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber kann auch ein Unterkostenangebot bezuschlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.02.2014 - 21.VK-3194-60/13

Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung geht davon aus, dass § 19 EG Abs. 6 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt, sondern in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient. Keinesfalls ist es Sinn der Vorschriften von §§ 19 EG Abs. 6, 2 EG Abs. 1 VOL/A, den Mitbietern auskömmliche Preise zu garantieren. Es würde vielmehr sogar einen Verstoß gegen die verbindlichen europäischen Richtlinien bedeuten, wenn ein Auftraggeber zu Gunsten von Bietern verpflichtet wäre, grundsätzlich nur auskömmliche und kostendeckende Preise zu akzeptieren.*)

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VPRRS 2014, 0292
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Inhaltlich unvollständiges Angebot kann nicht verbessert werden

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.11.2013 - VgK-38/2013

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0285
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss Anwalt erkennen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.02.2014 - VgK-51/2013

1. Der Auftraggeber muss grundsätzlich sämtlichen am Auftrag interessierten Bietern alle Kriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung ihres Angebots berücksichtigt werden, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt machen. Es dürfen keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln angewendet werden, die der Auftraggeber nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat, insbesondere darf er keine Bewertungskriterien zurückhalten.

2. Ein Ausschluss wegen unangemessen niedriger Preise kommt in einem VOF-Verfahren - wenn überhaupt - erst dann in Betracht, wenn das günstigste Angebot vom nächstgünstigsten Angebot um mehr als 20% abweicht (sog. Aufgreifschwelle).

3. Die Wertung der Preise ist zu dokumentieren. Dabei muss sich jeder gesparte Euro gleichermaßen auswirken. Eine pauschale Abstufung der Angebote um jeweils 8 Punkte, unabhängig davon, wie gering der Abstand zwischen den jeweiligen Angeboten ist, entspricht nicht der Validität der Unterschiede in den Angeboten und ist rechtswidrig.

4. Der Bieter soll Vergabefehler nicht auf Vorrat sammeln. Sobald ein Bieter im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt, muss er diesen unverzüglich rügen. Als unverzüglich gilt grundsätzlich ein Zeitraum von ein bis drei Tagen. Bei Einschaltung eines Anwalts bzw. Prüfung schwieriger Rechtsfragen wird die Frist regelmäßig auf eine Woche ausgedehnt.

5. Einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss ein Bieter, der in seinem Stammpersonal über mehrere Rechtsanwälte verfügt, erkennen und spätestens bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist rügen.




VPRRS 2014, 0284
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber kann Ausschreibung auch wieder aufheben!

VK Bund, Beschluss vom 04.03.2014 - VK 2-7/14

1. Auch für einen öffentlichen Auftraggeber gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Dieser Grundsatz beinhaltet als eine Ausprägung die Vertragsfreiheit. Danach besteht kein Kontrahierungszwang. Die bloße Tatsache, dass ein öffentlicher Auftraggeber einmal ein Vergabeverfahren begonnen hat, verpflichtet ihn weder zivil- noch vergaberechtlich dazu, einem der Bieter und mithin den Auftrag überhaupt zu erteilen.

2. Aufgabe der Nachprüfungsinstanzen kann es bezüglich eines auf Fortführung des Vergabeverfahrens gerichteten Rechtsschutzbegehrens lediglich sein, Fälle einer Scheinaufhebung, in denen ein in Wirklichkeit fortbestehender Vergabewillen gegeben ist, zu identifizieren. Es ist sicherzustellen, dass die Aufhebung nicht als Maßnahme der Diskriminierung einzelner Bieter missbraucht wird.

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VPRRS 2010, 0439
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Ablehnung des Angebots muss zeitnah begründet werden!

EuG, Urteil vom 19.03.2010 - Rs. T-50/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0283
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung: Was ist ein "anderer schwerwiegender Grund"?

BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13

1. Die Divergenzvorlage kann nur in denselben Grenzen auf Ausschnitte des Beschwerdeverfahrens beschränkt werden, in denen im Zivilprozess Teilurteile zulässig sind und die Zulassung der Revision wirksam beschränkt werden kann.*)

2. Bei der Vergabe von Bau- bzw. Instandsetzungsarbeiten an einer Bundesautobahn ist als öffentlicher Auftraggeber und Antragsgegner im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren das jeweils betroffene Land anzusehen, nicht die Bundesrepublik Deutschland.*)

3. Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, ist aufgrund einer umfassenden, alle für die Aufhebungsentscheidung maßgeblichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung zu entscheiden (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99, IBR 2001, 505).*)

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VPRRS 2014, 0282
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss Wertungen und Ermessensentscheidung selbst treffen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2014 - 15 Verg 10/13

1. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für die getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie von einem mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

2. Zwar schützt die Dokumentationspflicht nach § 24 EG VOL/A 2009 den Bieter nur, wenn sich die Versäumnisse des Auftraggebers auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren negativ ausgewirkt haben können. Wendet sich ein Unternehmen gegen eine fehlerhafte Angebotswertung, so ist ein diesbezüglicher Dokumentationsmangel maßgeblich, sofern dadurch die Wertung nicht oder nicht hinreichend nachvollzogen werden kann.

3. Nach § 19 EG Abs. 8 VOL/A 2009 dürfen bei der Wertung der Angebote nur Kriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind. Dies bedeutet konkret, dass die Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in der gleichen Weise auslegen können.




VPRRS 2014, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Dringlichkeit, wenn die Bedarfslage selbst herbeigeführt wurde!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2014 - VK-38/2013

1. Die Leistung "Krankentransport" darf grundsätzlich erst nach Durchführung eines Wettbewerbs beauftragt werden.

2. Ein dringlicher zwingender Grund, der eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren rechtfertigt, liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber die Bedarfslage durch seine eigene Handlung (hier: Kündigung) selbst gesteuert hat.

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VPRRS 2013, 1796
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Möglichkeit der Angebotskenntnis: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013 - 1/SVK/039-13

1. Die Möglichkeit der wechselseitigen Kenntnis des Angebotes führt dann nicht zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb, wenn die Bieter sich auf verschiedene Lose eines Auftrages bewerben.*)

2. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede liegt dann vor, wenn ein Bieter zugunsten eines anderen Bieters auf die Abgabe eines Angebotes insgesamt oder für ein bestimmtes Los verzichtet (sog. Gebietsabsprache). Voraussetzung für den Ausschluss wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist, dass ein gesicherter Nachweis hierfür existiert. Personelle und organisatorische Verflechtungen können eine solche Gebietsabsprache indizieren.*)

3. Im Rahmen der Angebotswertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler hin überprüft werden kann.*)

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VPRRS 2006, 0508
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Berichtigungsbeschluss

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.06.2006 - 1 Verg 1/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0647
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Einstellungsbeschluss

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 Verg 2/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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