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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11173 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0510
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angaben für letzte drei Geschäftsjahre gefordert: Eintragung einer Null möglich!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2014 - VK 1-34/14

1. Sieht ein Formblatt lediglich die Vornahme von getrennten Angaben für die letzten drei Geschäftsjahre vor, ohne dass eine Mindestmenge bzw. -anzahl erwähnt wird, ist auch die Eintragung einer Null möglich und für die Erfüllung der geforderten Angaben ausreichend.

2. Ruht ein Strafverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters aufgrund eines zivilgerichtliches Verfahrens, hat aus strafrechtlicher Sicht die Unschuldsvermutung zu gelten. Das Strafverfahren darf bei der Bewertung der Eignung des Bieters daher nicht berücksichtigt werden.

3. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bzw. die Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung ist grundsätzlich unzulässig. Ob ein Wertungskriterium Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist, bestimmt sich danach, ob es schwerpunktmäßig mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängt.

4. Mit der Bewertung bereits erbrachter Leistungen, auch als Referenzen bezeichnet, handelt es sich grundsätzlich um ein typisches Eignungskriterium.




VPRRS 2014, 0508
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorbehalt der Bestätigung von Eigenerklärungen: Zuständige Stelle ist anzugeben!

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2014 - VK 7/14

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu gestalten, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen in welchem Stadium des Vergabeverfahrens abzugeben sind. Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht ohne weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen, sondern muss den Bietern Gelegenheit geben, die fraglichen Erklärungen nachzureichen.

2. Die Vergabeunterlagen sind nicht eindeutig gestaltet, wenn der Auftraggeber die Vorlage einer Bescheinigung unter den Vorbehalt einer Bestätigung von Eigenerklärungen durch zuständige Stellen stellt, ohne diese Stellen zu benennen und entsprechende Eigenerklärungen von den Bietern zu fordern.

3. Ein Bieter muss seinem Angebot alle geforderten Erklärungen und Nachweise beifügen, und zwar vollständig und widerspruchsfrei. Ist aus der Erklärung des Bieters nicht ersichtlich, welcher Nachunternehmer für welchen Leistungsbereich eingesetzt werden soll, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0509
DienstleistungenDienstleistungen
Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2013 - VK 12/13

Leitet der Antragsteller das Nachprüfungsverfahren zu einem Zeitpunkt ein, in welchem der Auftraggeber und die anderen Bieter nicht mehr mit der Geltendmachung von Rechten durch den Antragsteller rechnen mussten, ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2014, 0506
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweise nicht wirksam gefordert: Ausschluss unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 21.08.2014 - VK 2-59/14

1. Ein Angebotsausschluss wegen fehlender Erklärungen und Nachweise ist nur zulässig, wenn die Vorgabe des Auftraggebers, mit der er die betreffende Erklärung fordert, sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch in Bezug auf den Zeitpunkt der Vorlage in sich klar und widerspruchsfrei ist. Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Die Vorschrift des § 16 VSVgV, wonach die Vergabeunterlagen alle Angaben umfassen, die erforderlich sind, um eine Entscheidung zur Angebotsabgabe zu ermöglichen, dient der Transparenz des Verfahrens und damit dem Schutz des Bieters. Gegen diese Vorschrift wird verstoßen, wenn nicht alle geforderten Nachweise aufgeführt worden sind.

3. Fehlen Erklärungen und Nachweise, die nicht wirksam gefordert worden sind, kann der Auftraggeber weder das betreffende Angebot ausschließen, noch Unterlagen nachfordern. Verlangt er nach Angebotsabgabe nicht wirksam geforderte Erklärungen bzw. Nachweise nach, handelt es sich um die erstmalige Aufforderung, eine zusätzliche Unterlage vorzulegen, was als Angebotsaufklärung anzusehen ist.

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VPRRS 2014, 0487
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch bei Sektorenvergabe: Änderung an den Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2014 - 2 VK LSA 02/14

1. Versieht der Nachunternehmer eines Bieters ein gefordertes Formblatt, das Verpflichtungen zur Einhaltung staatlicher Sicherheitsvorschriften, den Mindestentgeltregelungen des AEntG sowie weitere Zahlungsverpflichtungen enthält, mit dem Stempelaufdruck "Gilt nur für Bauhauptgewerbe", liegt darin eine Änderung der Vergabeunterlagen, die auch im Rahmen einer Sektorenvergabe zum zwingenden Ausschluss des Angebots führt.

2. Werden zwei Einzelunternehmen vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert und geben sie als Bietergemeinschaft ein Angebot ab, darf der Auftraggeber dieses Angebot bei der Wertung nicht berücksichtigen.




VPRRS 2014, 0507
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013 - VK 25/13

Wird in den Vergabeunterlagen ein DC/AC-Wandler mit einem Wirkungsgrad von > 90% gefordert und wird ein Wandler mit dem Wirkungsgrad von 90% angeboten, genügt das Angebot nicht den Ausschreibungsbedingungen und ist auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0505
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Keine Vergabe auf Grundlage der HOAI 2009 nach dem 17.07.2013!

KG, Beschluss vom 01.09.2014 - Verg 18/13

1. Vergabeverfahren für Leistungen nach HOAI, die auf Grundlage der HOAI 2009 ausgeschrieben und nicht bis zum 17.07.2013 beauftragt wurden, sind danach aufzuheben und neu auszuschreiben. Der Abschluss eines Vertrags zur Erbringung und Vergütung von Leistungen gemäß der HOAI 2009 ist mit Inkrafttreten der HOAI 2013 unmöglich geworden.

2. Es stellt eine gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB unzulässige De-facto-Vergabe dar, wenn die Leistungen ohne erneute Ausschreibung nach HOAI 2013 vergeben werden.

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VPRRS 2014, 0502
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter insolvent: Ausschluss nicht zwingend!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013 - VK 23/13

1. Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieters steht dessen Ausschluss vom Wettbewerb im Ermessen des Auftraggebers. Der öffentliche Auftraggeber hat dabei in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob das von der Insolvenz betroffene Unternehmen genügend fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, das heißt es ist zu prüfen, ob der Bieter mit seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung die Gewähr für eine fachgerechte und reibungslose Abwicklung des Auftrags bietet und ob man sich auf ihn verlassen kann.

2. Die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ist ein wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen. Bei der Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, da eine prognostische, in die Zukunft gerichtete Entscheidung zu treffen ist.

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VPRRS 2014, 0491
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge "ins Blaue hinein": Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2014 - VK 27/13

1. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 101a GWB eröffnet zwar das Nachprüfungsverfahren, ist aber nicht geeignet, einen Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zu begründen oder die Zuschlagschancen oder sonstige Erfolgsaussichten des Bieters zu verbessern.

2. An die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Rüge ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen. Allerdings reichen pauschale und unsubstantiiert "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen in der Erwartung, die Aufklärungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen, nicht aus. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen genügen nicht.

3. Zwar findet sich in der Sektorenverordnung - anders als in der VOB/A und VOL/A - keine Vorschrift, wonach wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen und Angebote von Bietern zwingend auszuschließen sind, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Aus dem Gebot eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs folgt jedoch die Verpflichtung auch des Sektorenauftraggebers, derartige Angebote von der Wertung auszuschließen.




VPRRS 2014, 0504
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.06.2014 - 1 VK 15/14

1. Bietergemeinschaften sind in der Regel zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig.

2. Es gibt keinen "Königsweg", wie eine Dokumentation zu erfolgen hat. Ob der öffentliche Auftraggeber ein Schulnotensystem nutzt und dann eine Umrechnung in eine Punktetabelle vornimmt, ist grundsätzlich dem Auftraggeber selbst überlassen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Auswahl der Wertungskriterien und der Gewichtung für sich ein weites Ermessen in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass das Wertungsverfahren für alle Bieter transparent ist und das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt wird.

4. Einen Verstoß gegen das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss ein durchschnittliches Unternehmen, das mit öffentlichen Aufträgen erfahren ist, erkennen und diesen rechtzeitig rügen.




VPRRS 2014, 0500
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ermittlung des Auftragswerts: Planungsleistungen sind mit zu berücksichtigen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2014 - 2 VK LSA 04/14

1. Bei der Ermittlung des Auftragswerts ist der geschätzte Wert aller Liefer- und Dienstleistungen (und damit auch der Wert der Planungsleistungen) zu berücksichtigen, die für die Ausführung der Bauleistung erforderlich sind und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden nach (SektVO § 2 Abs. 5).

2. Bei der Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte handelt es sich um eine technische Spezifikation. Der Auftraggeber muss deshalb in die Beschreibung der entsprechenden Leistungsposition den Zusatz "oder gleichwertig" aufnehmen.

3. Eine Nichtabhilfenachricht setzt die 15-Tages-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nicht in Gang, wenn es an einem ausreichenden Hinweis auf diese Frist fehlt.

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VPRRS 2014, 0499
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Referenznachweise erfüllen Mindestanforderungen nicht: Bieter ist zwingend auszuschließen!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.08.2014 - Z3-3-3194-1-31-06/14

1. Vergabeverstöße, wie eine längere Laufzeit eines Rahmenvertrags entgegen § 4 EG Abs. 7 VOL/A 2009, die sich unmittelbar aus dem Wortlaut einer der Vergabe- und Vertragsordnungen ergeben, sind zumindest für einen durchschnittlich im Vergaberecht erfahrenen Bieter auch dann erkennbar i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB, wenn die entsprechende Vorschrift Ausnahmeregelungen enthält. Kann der Bieter aufgrund der Bekanntmachung und des Wortlauts einer der Vergabe- und Vertragsordnungen erkennen, dass der Auftraggeber von einer Vorgabe des Vergaberechts abgewichen ist, entfällt die Erkennbarkeit nicht dadurch, dass ein Bieter die vergaberechtliche Rechtsprechung zu den Ausnahmeregelungen zur entsprechenden Norm nicht kennen muss.*)

2. Ein Aufgreifen eines präkludierten Vergaberechtsverstoßes von Amts wegen ist nur im absoluten Ausnahmefall möglich und geboten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen, z. B. weil eine vergaberechtskonforme Wertung der vorliegenden Angebote und ein entsprechender Zuschlag auf der Grundlage der vorliegenden Ausschreibung nicht möglich ist.*)

3. Erfüllen die von einem Bieter eingereichten, formell ausreichenden Referenznachweise die ausreichend bekannt gemachten inhaltlichen Mindestvoraussetzungen der Vergabestelle an Referenzen nicht, die der betreffende Bieter nicht rechtzeitig gerügt hat, so ist der Bieter zwingend auszuschließen.*)

4. Eine Nachforderung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anwendungsbereich von § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009 ist dann nicht mehr eröffnet, wenn die geforderten Eignungsnachweise mit dem Angebot vorgelegt worden sind, aber nicht ausreichen, um die Eignung zu belegen.*)

5. Die Vergabestelle kann gesicherte eigene Erfahrungen mit dem betreffenden Bieter jederzeit bei der Eignungsprüfung mit berücksichtigen.*)




VPRRS 2014, 0710
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Submission verschoben: Bieter kann Angebot "stehen lassen" oder neues abgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014 - Verg 1/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0501
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt nicht gegen Europarecht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13

Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) entgegen. Anders als die britische Präklusionsvorschrift, die der EuGH für nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt hat, regelt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht die Ausschlussfrist für das Nachprüfungsverfahren, sondern nur die Anforderungen an die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag.

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VPRRS 2014, 0498
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt gegen Europarecht!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.08.2014 - Z3-3-3194-1-29-06/14

1. Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit der Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB verstößt gegen europäisches Recht (EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-406/08 und Rs. C-456/08; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.09.2013 - 1 Verg 5/13) und ist bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung mit einer konkret in Tagen bemessenen Frist nicht anzuwenden.*)

2. Ein Bieter dessen Angebot aller Voraussicht nach selbst zwingend auszuschließen ist, kann den Ausschluss des Angebots eines Konkurrenten zumindest dann verlangen, wenn dadurch kein wertbares Angebot im Verfahren mehr verbleibt und er so eine zweite Chance zur Angebotsabgabe erhält.*)

3. Nimmt die Vergabestelle Merkmale für die anzubietenden Produkte ins Leistungsverzeichnis auf, sind diese für Bieter, die das Leistungsverzeichnis insoweit nicht gerügt haben, auch dann bindend, wenn eine technische Notwendigkeit für die Aufnahme dieser Merkmale nicht ersichtlich ist.*)

4. Vom Leistungsverzeichnis abweichende Angebote hat die Vergabestelle auch dann zwingend auszuschließen, wenn das angebotene, nicht den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entsprechende Produkt, technisch gegenüber einem dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Produkt keine Nachteile aufweist.*)




VPRRS 2014, 0490
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftragsvergabe nach "Open-House-Modell": Öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 - Verg 13/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 - zukünftig Richtlinie genannt) gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist der Begriff des öffentlichen Auftrags nach Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG nicht mehr erfüllt, wenn öffentliche Auftraggeber ein Zulassungsverfahren durchführen, bei dem sie den Auftrag vergeben, ohne einen oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer auszuwählen ("Open-House-Modell")?

2. Falls Frage 1. dahin zu beantworten ist, dass eine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer Merkmal eines öffentlichen Auftrags ist, wird folgendes gefragt: Ist das Merkmal der Auswahl von Wirtschaftsteilnehmern im Sinne von Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG im Lichte von Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass öffentliche Auftraggeber von einer Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines Zulassungsverfahrens nur absehen dürfen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- die Durchführung eines Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert,

- es werden eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt festgelegt,

- die Vertragsbedingungen werden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen kann,

- Wirtschaftsteilnehmern wird ein jederzeitiges Beitrittsrecht gewährt und

- Vertragsschlüsse werden europaweit bekannt gegeben?

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VPRRS 2014, 0494
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärungsverlangen unberechtigt: Auftraggeber darf Angebot nicht ausschließen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.08.2014 - 15 Verg 7/14

1. Hat ein Auftraggeber den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises, muss er prüfen, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Er hat in eine Aufklärung über den Preis einzutreten und dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem annehmbar ist.

2. Der Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises kann aufgrund eines Vergleichs mit den Preisen eingegangener Konkurrenzangebote, aber auch auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei wettbewerblicher Preisbildung gewonnen werden. Anlass für den Eintritt in eine Prüfung ist ein Preisabstand zum nächsthöheren Gebot von mindestens 10 bis 20%. Ein geringerer Preisabstand indiziert noch nicht, dass der Angebotsendpreis im Verhältnis zur angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrig ist.

3. Die vergaberechtlichen Vorschriften sehen einen bestimmten Ablauf der formalen und inhaltlichen Angebotsprüfung vor. Über die gesetzlichen Bestimmungen und (zulässigen) Vorgaben durch die Verdingungsunterlagen hinaus darf ein Auftraggeber - auch zugunsten des einzelnen Bieters - keine zusätzlichen Anforderungen an das Angebot und den Bieter stellen. Verlangt er aber zusätzlich eine - grundsätzlich mögliche - Aufklärung über den Preis im Verhältnis zur Leistung, ohne dass die Voraussetzungen der Prüfung vorliegen, stellt er unzulässig zusätzliche Anforderungen.

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VPRRS 2014, 0707
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2014 - Verg 40/13

Für eine Erstattung von Aufwendungen des Beigeladenen im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren ist nicht bereits eine bloße anwaltliche Vertretungsanzeige ausreichend. Die Erstattungsfähigkeit ist an der sachlichen Beteiligung des Beigeladenen am Nachprüfungsverfahren auszurichten.

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VPRRS 2014, 0495
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Rechtsschutz gegen vermutete Vergabeverstöße in künftigem Vergabeverfahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2014 - 1 Verg 7/14

1. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Handlungen und Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers in einem laufenden Vergabeverfahren.*)

2. Vorbeugender Rechtsschutz gegen vermutete Vergaberechtsverstöße in einem künftigen Vergabeverfahren wird nicht gewährt.*)

3. Die bloße Absichtsbekundung gegenüber dem derzeitigen Leistungserbringer, den nach Ablauf bestehender Verträge weiterhin gegebenen Bedarf - möglicherweise anders als früher - in einem förmlichen Vergabeverfahren decken zu wollen, ist noch keine Einleitung eines der Nachprüfung zugänglichen Vergabeverfahrens (im materiellen Sinne).*)

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VPRRS 2014, 0552
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebungsgrund nicht dokumentiert: Aufhebung rechtswidrig, aber wirksam!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.06.2014 - VK 10/14

1. Doppel- oder Mehrfachangebote sind unzulässig, wenn sie sich lediglich preislich unterscheiden und damit die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bergen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote, die sich in Hinblick auf nichtpreisliche Kriterien unterscheiden, ist demgegenüber als zulässig anzusehen.

2. Wird ein Vergabeverfahren wegen fehlender Haushaltsmittel aufgehoben, kann dieser Aufhebungsgrund im Vergabenachprüfungsverfahren nicht herangezogen werden, wenn der Auftraggeber die haushaltsrechtliche Situation nicht als Aufhebungsgrund in der Vergabeakte dokumentiert hat. Sie kann auch nicht im Wege des Nachschiebens von Ermessensgründen in das Vergabenachprüfungsverfahren eingeführt werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann von einem Beschaffungsvorhaben grundsätzlich auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Eine solche Aufhebung ist zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam.

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VPRRS 2014, 0492
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen!

OLG Dresden, Beschluss vom 28.11.2013 - Verg 6/13

1. Auch unter der Geltung der VOL/A 2009 und unter Berücksichtigung der mit einer Beschaffung von Streusalz branchentypisch verbundenen Risiken ist es nicht zulässig, das Verwendungsrisiko hinsichtlich der ausgeschriebenen Salzmengen in offenkundig höherem Maße auf den Bieter zu verlagern, als dies der (schwankende) Beschaffungsbedarf des Auftraggebers rechtfertigt.

2. Eine solche Verlagerung liegt zumindest dann vor, wenn die Ausschreibungsbedingungen den Auftragnehmer verpflichten, selbst den maximalen Jahresverbrauchswert der zurückliegenden Winter (hier: 10.435 t) deutlich übersteigende Liefermengen vorzuhalten, ohne dass der Auftraggeber eine Abnahmeverpflichtung überhaupt eingeht.

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VPRRS 2014, 0489
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Produktscharfe Ausschreibung verstößt gegen das Wettbewerbsgebot!

VK Arnsberg, Beschluss vom 10.01.2008 - VK 42/07

1. Die Vorschriften der VgV und des GWB gelten auch für Auftraggeber nach § 11 VgV.*)

2. Eine produktscharfe Ausschreibung verstößt auch bei Auftraggebern nach § 11 VgV gegen das Wettbewerbsgebot.*)

3. Im weiteren Verfahren ist der Auftraggeber nach § 11 VgV nicht gehindert, ein Angebot als sachlich ungeeignet auszuschließen und nur noch mit einem Bieter weiter zu verhandeln.*)

4. Ein Antrag nach § 115 Abs. 1 GWB ist bei einer Verzögerung im Rahmen einer mehrjährigen Planung auch dann nicht begründet, wenn daraus Gefahren für Arbeitsplätze resultieren können.*)

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VPRRS 2014, 0482
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot kann nicht als (zweites) Hauptangebot gewertet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2014 - 1/SVK/007-14

1. Die permanente Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung gehört nicht zu den Aufgaben eines Bieters. Damit muss ein Bieter eine, im Laufe des Vergabeverfahrens ergangene, höchstrichterliche Entscheidung nicht binnen drei Wochen zur Kenntnis nehmen und zum Gegenstand einer Rüge machen.*)

2. Nach § 14 EG Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A 2012 sind die Angebote in allen wesentlichen Teilen im Eröffnungstermin zu kennzeichnen. Damit sind alle wesentlichen Angebotsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen, entweder einheitlich zu kennzeichnen oder aber durch eine Siegelung zu verbinden, um einen nachträglichen versehentlichen oder bewussten Austausch einzelner Bestandteile des Angebots oder deren Entfernung zu verhindern. Nebenangebote sind wesentliche Angebotsbestandteile.*)

3. Hat der Bieter das Nebenangebot als solches bezeichnet und weicht es inhaltlich von der vom Auftraggeber nachgefragten Leistung ab, besteht keine Möglichkeit, es in ein Hauptangebot umzudeuten. Nur wenn sich das Angebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung bewegt, kann es als (zweites) Hauptangebot angesehen werden.*)

4. Die Zulassung von Nebenangeboten ist nicht gestattet, wenn der Zuschlag nur auf das zu ermittelnde niedrigste Angebot erteilt werden soll.

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VPRRS 2014, 0479
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Vergaberechtsschutz ohne konkreten Vergabevorgang!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.07.2014 - VgK-19/2014

Es ist dem Antragsteller im Vergabenachprüfungsverfahren verwehrt, gewissermaßen vorbeugend Ansprüche zu stellen, die ein erst künftig einzuleitendes Vergabeverfahren, die Verfahrensart oder Form oder den Zeitpunkt des Beginns betreffen.

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VPRRS 2014, 0464
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unternehmenseinheit- oder Unternehmensgruppe: Welcher Umsatz ist maßgeblich?

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013 - VK 17/13

Teilt der Auftraggeber in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb mit, dass er bei der Wertung der Teilnehmeranträge "auf den Umsatz des Unternehmens bzw. der sich bewerbenden wirtschaftlich selbstständigen Einheit des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre", abstellt, kommt es im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrags auf den Umsatz der sich bewerbenden Unternehmenseinheit und nicht auf den Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe an.

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VPRRS 2014, 0480
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Punktuelle Zusammenarbeit mit Vorsitzendem des Preisgerichts: Kein Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2014 - 1/SVK/010-14

1. Eine Obliegenheit, sich im Rahmen des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB die maßgeblichen Kenntnisse durch eigene Nachforschungen zu verschaffen, besteht nicht. Der Auftraggeber ist für das Vorliegen einer früheren Kenntnis darlegungs- und beweisbelastet.*)

2. Eine punktuelle Zusammenarbeit des Vorsitzenden des Preisgerichtes und einem der Wettbewerbsteilnehmer, die schon mehrere Jahre zurück liegt, führt nicht zwangsläufig dazu, dass der Preisrichter bzw. der Bewerber vom Wettbewerb ausgeschlossen werden müssten.*)

3. Auch gesetzte Teilnehmer eines Wettbewerbes nach dem 2. Kapitel der VOF müssen die in der Wettbewerbsbekanntmachung aufgestellten, bindenden Eignungsanforderungen erfüllen.*)

4. Wird die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 4 Abs. 6 a bis g und § 9 a bis e VOF nicht für den Bewerber selbst, sondern für dessen Geschäftsführer abgegeben, handelt es sich dabei nur um einen formellen Mangel, der zur Nachforderung berechtigt.*)

5. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen, die für einen früheren Arbeitgeber erbracht wurden. Dies hat im Besonderen für das VOF-Verfahren zu gelten, bei dem die Leistungen einen ganz persönlichen Charakter aufweisen.*)

6. Grundsätzlich darf der Auftraggeber von der Richtigkeit der Angaben der Bieter ausgehen und muss deren Wahrheitsgehalt nicht verifizieren. Erklärt der Bewerber für eine Referenz bestimmte Leistungsphasen erbracht zu haben, so besteht Anlass zur Überprüfung dieser Angaben nicht allein deswegen, weil das Referenzprojekt nicht im Geltungsbereich der HOAI erbracht worden ist.*)




VPRRS 2014, 0478
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe ja oder nein? Bieter trägt die Beweislast!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 - Verg 15/14

1. Behauptet der Antragsteller, ein anderer Bieter führe ausschreibungspflichtige Aufträge für den Auftraggeber "auf Zuruf" aus, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast.

2. Bloße Vermutungen können keine Entscheidungsgrundlage in einem Vergabenachprüfungsverfahren sein. Hat der Antragsteller keine zuverlässigen Anhaltspunkte für eine unzulässige De-facto-Vergabe, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2014, 0471
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindefrist abgelaufen: Ausschluss unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2014 - VK 29/13

1. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert, den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen, dessen Bindefrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen ist. Ein Angebot kann demgemäß nicht mit der Begründung aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, es sei wegen Ablaufs der Bindefrist erloschen.

2. Fällt dem Auftraggeber aufgrund einer Bieterfrage oder Rüge ein Versäumnis auf, kann er dies vor Angebotsabgabe im Wege der Korrektur der Vergabeunterlagen kompensieren. Fällt ihm aufgrund einer nach Angebotsabgabe eingehenden Rüge ein Versäumnis auf, verstößt er gegen grundlegende Wettbewerbsprinzipien, wenn er unter dem Eindruck der fraglichen Rüge die erkannte Beschaffungslücke zu beseitigen beginnt, indem er die Vergabeunterlagen neu interpretiert und die "neuen" Erkenntnisse dazu führen, sämtliche bei Angebotsabgabe und im Rahmen der Erstwertung nach den Vorstellungen des Auftraggebers LV-konforme Angebote nunmehr wegen vermeintlich unzulässiger Abweichungen von den Vergabeunterlagen auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0698
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014 - 2 Kart 3/13

1. Bei der Vergabe von energiewirtschaftsrechtlichen Wegenutzungsrechten muss das Auswahlverfahren so gestaltet werden, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt.

2. Das im Zusammenhang mit Auswahl- und Vergabeentscheidungen bestehende Diskriminierungsverbot schließt eine Verpflichtung zur Transparenz ein. Aus dem Transparenzgebot folgt als allgemeiner Grundsatz diskriminierungsfreier Auswahlverfahren die Pflicht zur Offenlegung der Entscheidungskriterien der Gemeinde. Diese müssen ebenso wie ihre Gewichtung Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden.

3. Das Diskriminierungsverbot schließt das allgemeine Gebot ein, eine Auswahlentscheidung allein nach sachlichen Kriterien zu treffen.

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VPRRS 2014, 0481
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rügefrist läuft auch während der Betriebsferien!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2014 - 2 VK LSA 01/14

Der Antragsteller ist überwiegend seiner Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Der Antragsteller hätte dafür Sorge tragen müssen, dass auch bei einem längeren Betriebsurlaub eine Überprüfung eines anfallenden Vergabeverfahrens stattfinden kann. Es stellt einen organisatorischen Mangel dar, dass der Vorgang schlichtweg über einem Zeitraum von etwa zwei Wochen unbearbeitet blieb. Dies ist dem Antragsteller anzulasten.*)

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VPRRS 2014, 0485
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Forderung nach Verpflichtungserklärungen zu ILO-Kernarbeitsnormen zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 39/13

1. Die Forderung der Abgabe von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Förderung von Beruf und Familie zum Nachweis zur persönlichen Lage der Bieter ist vergaberechtswidrig.

2. Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen und zur Förderung von Beruf und Familie sind zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Auftragsausführung.

3. Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich der Bieter nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren durch Abgabe entsprechender Erklärungen verpflichtet. Verweigert er die Abgabe der geforderten Erklärung, ist sein Angebot von der Vergabe auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0484
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Sind Vergabeunterlagen urheberrrechtlich geschützt?

LG Köln, Beschluss vom 31.07.2014 - 14 O 193/14

Das Dienstleistungsangebot einer speziell entwickelten "Sicherheitsarchitektur" für Bewachungsleistungen und die dafür verwendeten Kalkulationsgrundlagen genießen keinen Urheberrechtsschutz. Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung können jedoch ein schutzfähiges Sprachwerk darstellen.

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VPRRS 2014, 0473
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Schwerpunkt falsch gesetzt: Wertung mit 5 von 15 Punkten vergaberechtskonform!

VK Bund, Beschluss vom 17.04.2014 - VK 1-18/14

1. Bei der Wertung von Angeboten steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden darf, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt oder sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten oder Bieter ungleich oder sonst willkürlich behandelt wurden.

2. Abzustellen ist bei der Nachprüfung auf den Inhalt des letztverbindlichen Angebots, an das der Bieter gebunden ist. Etwaige spätere Erläuterungen oder Ergänzungen dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie sich im Angebotskonzept selbst wiederfinden.

3. Setzt der Bieter den Schwerpunkt seines Konzepts anders als vom Auftraggeber vorgegeben, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber das Konzept mit nur 5 von 15 Punkten bewertet.

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VPRRS 2014, 0470
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bestimmung der Gebühr für das Nachprüfungsverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

1. Die Höhe der Gebühr ist nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB, § 3 Satz 1 VwKostG so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigten Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Dabei ist vom Wert des Verfahrensgegenstands auszugehen.

2. Hat der Antragsteller noch kein mit Preisen versehenes Angebot abgegeben, kommt es auf die mutmaßliche Auftragssumme der beschwerdeführenden Partei an. Sie kann - sofern nicht anderweitige Anhaltspunkte vorliegen - anhand einer (verantwortlichen) Vergütungsschätzung des öffentlichen Auftraggebers ermittelt werden.

3. Bei Dienstleistungsverträgen mit mehrjähriger Laufzeit ist der gesamte Vertragszeitraum auch dann zu berücksichtigten, wenn kein Gesamtpreis angegeben ist. Eine Begrenzung auf den vierfachen Jahresbetrag in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV kommt nicht in Betracht.

4. Die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr ist aufgrund des § 3 VwKostG a.F. weiter zu Grunde liegenden Kostendeckungsprinzipes zu reduzieren, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht.

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VPRRS 2014, 0467
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 07.07.2014 - Z3-3-3194-1-24-05/14

1. Die nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags bei der Vergabestelle hat auch in einem Vergabeverfahren nach der VOF die zwingende Nichtberücksichtigung zur Folge. Dies folgt aus der mit der Festlegung der Bewerbungsfrist durch den Auftraggeber ausgelösten Selbstbindung.*)

2. Verspätungen, die etwa aus einer ungewöhnlich langen Postlaufzeit resultieren, betreffen das dem Bewerber auferlegte Übersendungsrisiko. Davon ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn die Vergabestelle die Übermittlung auf dem Postweg vorgeschrieben hatte und die Verspätung durch Verschulden des Postdienstleisters verursacht wurde.*)

3. Es besteht kein Anlass, verspätet eingereichte Teilnahmeanträge anders zu behandeln als verspätet eingereichte Angebote.*)

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VPRRS 2014, 0641
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter vorbefasst: Ausgleich des Wissensvorsprungs geht Ausschluss vor!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.10.2013 - Z3-3-3194-1-29-08/13

1. Nach § 6 Abs. 7 EG VOL/A hat ein Auftraggeber dann, wenn Bewerber oder Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt haben, sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Bewerber oder Bieter nicht verfälscht wird.*)

2. Die Vorschrift des § 6 Abs. 7 EG VOL/A umfasst jede Tätigkeit im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, die einen Bezug zum konkreten Vergabeverfahren aufweist.*)

3. Der Ausschluss der vorfassten Bieters kann nur das letzte Mittel sein, wenn keine anderen Ausgleichsmöglichkeiten des Wissensvorsprungs durch den Auftraggeber denkbar sind.*)

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VPRRS 2014, 0468
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wer Verkehrsleistungen lediglich organisiert ist kein Sektorenauftraggeber!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.07.2014 - Z3-3-3194-1-22-05/14

1. Bei einem Auftrag gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ist nur der Antragsgegner als Sektorenauftraggeber anzusehen, der Verkehrsleistungen selbst erbringt, nicht aber, wer die Dienstleistung lediglich organisiert. Die bloße Organisation solcher Dienstleistungen macht den Antragsgegner nicht zu einem Sektorenauftraggeber (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 11/12, VPRRS 2012, 0387 und Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 19/10, VPRRS 2010, 0259). Bei der Organisation der Dienstleistungen kommt somit die VOL/A EG zur Anwendung.*)

2. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes gem. § 3 Abs. 1 VgV ist, wenn der Verkehrsvertrag auf längere Zeit geschlossen ist, nicht die Genehmigungsdauer der von den Verkehrsunternehmen für kürzere Zeiträume beantragten Liniengenehmigungen nach dem PBefG maßgeblich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Schätzung des Auftragswerts keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Genehmigungen bei entsprechendem Antrag der Verkehrsunternehmen nicht erneut erteilt werden können.*)

3. Existiert im Vergabeverfahren weder ein Vergabevermerk noch eine Kostenschätzung, hat die Vergabekammer den Auftragswert eigenständig unter Berücksichtigung des Sachverhalts zu schätzen.*)

4. § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 a der Richtlinie 2007/66 richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat (Anschluss an VK Bund, Beschluss vom 02.09.2013 - VK 2-74/13, VPRRS 2013, 1387 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 15/12, VPRRS 2012, 0292).*)

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VPRRS 2014, 0466
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann kann im VOF-Verfahren auf Verhandlungsgespräche verzichtet werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 21.03.2013 - 1/SVK/004-13

1. Da weder die VOB/A noch die VOL/A mit § 11 Abs. 6 VOF und § 20 Abs. 1 VOF vergleichbare Regelungen enthalten, kann die Zulässigkeit eines Verzichts auf Verhandlungsgespräche für Verhandlungsverfahren nach der VOF nicht analog zu der Rechtslage nach der VOB/A und der VOL/A entschieden werden.*)

2. Einer erfolgreichen Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch den Verzicht auf Verhandlungen im Verhandlungsverfahren steht es entgegen, wenn der Auftraggeber bereits den Leistungsgegenstand eindeutig und abschließend definieren konnte und eine vergleichende Wertung der Angebote auch ohne Verhandlungsgespräche möglich war.*)

3. In einem solchen Fall liegt zwar die Vermutung nahe, dass die Wahl der Verdingungsordnung fehlerhaft war und das Verfahren nicht nach der VOF, sondern nach der VOL/A hätte durchgeführt werden müssen. Die fehlerhafte Wahl der Verdingungsordnung kann jedoch nicht von der Antragstellerin erfolgreich zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, da bei einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren nach der VOL/A kein Verhandlungsverfahren sondern ein Offenes Verfahren durchzuführen gewesen wäre. Ein Bieter hätte auch bei rechtskonformem Verhalten des Auftraggebers nicht die Möglichkeit erhalten, sein Angebot durch das Führen von Verhandlungsgesprächen zu verbessern.*)

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VPRRS 2014, 0463
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VK 6/14

Unwägbarkeiten darüber, ob ein Bieter Minderungsregelungen der HOAI überhaupt in Betracht zu ziehen hat, sind vom Auftraggeber für das jeweils ausgeschriebene Planungsvorhaben in den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Die entsprechende Einschätzung des Auftraggebers hat sachlich begründeten Erwägungen Rechnung zu tragen.

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VPRRS 2014, 0462
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes!

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2014 - VK 2/14

Eine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes dahingehend, dass der Bieter die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise in Eigenleistung zu erbringen hat, ist unzulässig.

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VPRRS 2014, 0461
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Hohe Hürden für eine vergaberechtsfreie Nachtragsbeauftragung!

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2014 - VK 2-47/14

1. Das Tatbestandsmerkmal "unvorhergesehenes Ereignis" in § 3 EG Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 VOB/A 2012 bezieht sich auf die Leistungen desjenigen Unternehmens, welches mit den zusätzlichen Leistungen beauftragt werden soll. Ändert der Auftraggeber freiwillig seinen Bedarf, so ist das Erfordernis der hierfür benötigten Leistungen nicht "unvorhergesehen", sondern im Gegenteil gewollt.

2. Die zusätzlichen Leistungen müssen Voraussetzung für die Aus- und Fortführung der ursprünglich vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sein.

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VPRRS 2014, 0459
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Gesamt- statt Losvergabe muss besonders begründet werden!

VK Bund, Beschluss vom 09.05.2014 - VK 1-26/14

1. Leistungen sind grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Eine Gesamtvergabe ist demgegenüber nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Für die Feststellung, ob die betreffende Leistung ein Fachlos ist, ist insbesondere von Belang, ob sich für die spezielle Leistung ein eigener Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen herausgebildet hat. Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen.

3. Kommt eine losweise Vergabe in Betracht, hat sie grundsätzlich auch zu erfolgen. Eine Gesamtvergabe ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. In diesem Zusammenhang hat sich der öffentliche Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

4. Für das Maß eines Überwiegens lassen sich keine allgemeinen Regeln aufstellen. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen können eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.

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VPRRS 2014, 0460
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebote ohne Preise oder geforderte Erklärungen sind auszuschließen

OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010 - 13 Verg 8/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0455
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bieter hat unqualifizierte Mitarbeiter entlassen: Kein Ausschluss wegen mangelnder Eignung!

VK Bund, Beschluss vom 25.03.2014 - VK 1-16/14

1. Verstöße gegen die im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Auftrag geltenden Vorschriften können die Zuverlässigkeit und Gesetzestreue eines Bieters, also seine Eignung in Frage stellen. Bei festgestellten schweren Verfehlungen kann ein Bieter mangels Eignung ausgeschlossen werden.

2. Bei der Prüfung der Eignung eines Bieters können nicht nur aktuelle Erkenntnisse aus dem laufenden Vergabeverfahren, sondern auch dessen Verhalten bei früheren Aufträgen berücksichtigt werden.

3. Hat ein Bieter alles getan, um festgestellte Rechtsverstöße zu beenden und geeignete Vorsorge getroffen, um künftige Verfehlungen zu vermeiden, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber den Bieter für geeignet hält.

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VPRRS 2014, 0454
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berichtigung der Bekanntmachung muss im Pflichtmedium veröffentlicht werden!

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.04.2014 - 2 Verg 2/14

1. Eine im Vergabeverfahren verwendete Bekanntmachung ist dahin auszulegen, wie der Text von einem fachkundigen Unternehmen, welches die Gepflogenheiten des konkreten Auftraggebers nicht kennt, verstanden werden muss (hier: bezüglich der Forderung nach Vorlage von fünf Referenzen).*)

2. Die wirksame Heilung eines Fehlers im Bekanntmachungstext setzt eine Veröffentlichung der Berichtigung in dem Pflichtmedium, d.h. hier im Supplement des Amtsblatts der EU, voraus.*)

3. Für die Angemessenheit einer (verbleibenden) Bewerbungsfrist nach der gebotenen Herstellung der Transparenz der Bewerbungsbedingungen kommt es nicht allein darauf an, ob in dieser Zeit die Erstellung eines Teilnahmeantrags und dessen Übermittlung an die Vergabestelle in rein "technischer" Hinsicht noch möglich gewesen wäre, sondern darauf, ob die verbleibende Zeit auch genügt, einen Teilnahmeantrag in hoher Qualität mit echten Auswahlchancen im Teilnahmewettbewerb zu erstellen.*)

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VPRRS 2014, 0453
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Zuschlag bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis!

VK Arnsberg, Beschluss vom 12.03.2014 - VK 1/14

Soweit ein fehlerhaftes Leistungsverzeichnis nicht ausschließbar zu nicht mehr vergleichbaren Angeboten führt, ist ein Zuschlag auf dieser Basis nicht möglich.*)

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VPRRS 2014, 0457
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Offensichtlich fehlerhafte Angaben können korrigiert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.06.2014 - 21.VK-3194-15/14

1. Zwar sind fehlerhafte Angaben nicht mit fehlenden Erklärungen gleich zu setzen. Sie können weder nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 ergänzt noch im Wege von Aufklärungsverhandlungen nachgefordert werden. Dies gilt jedoch nicht bei einer offensichtlichen Unrichtigkeit. Sinn des Vergabeverfahrens ist es nämlich auch, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen und ein solches nicht an formalistischen Gesichtspunkten scheitern zu lassen. Liegen demnach offensichtliche Denkfehler vor, die für den Auftraggeber erkennbar sind, dürfen solche Fehler korrigiert werden.*)

2. Der Begriff der Erklärungen und Nachweise ist weit auszulegen. Er bezieht sich sowohl auf bieterbezogene Eigen- oder Fremderklärungen als auch auf leistungsbezogene Angaben und Unterlagen.*)

3. Werden zwei Fabrikate gleichermaßen im Angebot benannt und damit angeboten, kann in einem Aufklärungsgespräch ohne Änderung des Angebots bestimmt werden, welches von den angebotenen Fabrikaten eingebaut werden soll. Damit werden die in § 15 EG Abs. 3 VOB/A 2012 festgelegten Verhandlungsgrenzen eingehalten.*)

4. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung dürfen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen, Unklarheiten gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle. Denn die Rechtsfolge eines Angebotsausschlusses ist nur dort gerechtfertigt, wo sich ein eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich das Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat.*)

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VPRRS 2014, 0456
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Mehrvertretungsgebühr bei Auftraggebergemeinschaft?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.04.2014 - 2 Verg 5/12

1. Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen.*)

2. Jedenfalls dann, wenn mehrere öffentliche Auftraggeber ausdrücklich vertraglich vereinbaren, zum Zwecke der Durchführung eines gemeinsamen Beschaffungsvorgangs zu kooperieren (hier: Verkehrsvertrag mit gebietsübergreifendem Streckennetz), und hierzu einem Auftraggeber die ausschließliche Vertretung der im Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren unter Auferlegung der alleinigen Haftung für etwaige Verfahrensfehler übertragen, kommt eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren um eine Mehrvertretungsgebühr i.S. von VV Nr. 1008 RVG nicht in Betracht.*)

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VPRRS 2014, 0458
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung einer Baumanagementsoftware

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.01.2014 - 1 VK LSA 14/13

- Antragsbefugnis kann auch ohne Abgabe eines Teilnahmeantrages gegeben sein,*)

- Forderung in der Bekanntmachung zur Vorlage von fünf vergleichbaren Referenzen*)

- Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages von max. 6 Tagen ist unzureichend.*)

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IBRRS 2014, 1996
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergabevorschriften verletzt: Projektsteuerer haftet für zurückzuerstattende Zuwendungen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2014 - 17 U 5/14

Ein Projektsteuerer haftet auf Schadensersatz, wenn sein Auftraggeber Zuwendungen zurückerstatten muss, weil bei der Verwendung der Zuwendungen Vergabevorschriften verletzt wurden oder die Vergabe nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden kann.

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