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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11048 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0111
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bietergemeinschaft (un-)zulässig? Auftraggeber muss Wettbewerbswidrigkeit prüfen und aufklären!

VK Rheinland, Beschluss vom 11.02.2015 - VK VOB 32/2014

1. Es existiert keine grundsätzliche Vermutung dahingehend, dass eine Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Dessen ungeachtet muss der öffentliche Auftraggeber prüfen, ob eine Bietergemeinschaft eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

2. Es liegt keine wettbewerbswidrige Absprache vor, wenn die Unternehmen erst durch den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft in die Lage versetzt werden, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussicht zu beteiligen.

3. Die von den Unternehmen getroffene Entscheidung, eine Bietergemeinschaft zu bilden, kann vom Auftraggeber (und der Vergabekammer) nicht in vollem Umfang überprüft werden. Es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung mit Prognosecharakter, die auf der Grundlage der aktuellen Auftrags- und Angebotslage hinsichtlich der Ausschreibung in die Zukunft blickt. Diese Prognose betrifft den Kern der unternehmerischen Tätigkeit und ist nur hinsichtlich ihrer Vertretbarkeit einer Überprüfung zugänglich.

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VPRRS 2015, 0117
DienstleistungenDienstleistungen
Intellektuelle Dienstleistung: Zuschlagskriterium „Bewertung des Teams“ zulässig

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.12.2014 - Rs. C-601/13

Der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge läuft es nicht zuwider, dass bei der Vergabe von Aufträgen über Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung der öffentliche Auftraggeber unter den Faktoren, aus denen sich das Zuschlagskriterium für die Angebote in einer öffentlichen Ausschreibung zusammensetzt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Faktor vorsieht, nach dem die von den Bietern für die Ausführung des Auftrags konkret vorgeschlagenen Teams unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zusammensetzung, ihrer nachgewiesenen Erfahrung und Prüfung ihrer Zeugnisse und anderen beruflichen Qualifikationen bewertet werden. Die Ausübung dieser Befugnis ist allerdings mit den Zielen der Richtlinie 2004/18 nur dann vereinbar, wenn die Merkmale und speziellen Eigenschaften der Mitarbeiter, aus denen sich das Team zusammensetzt, ein den wirtschaftlichen Wert des vom öffentlichen Auftraggeber zu bewertenden Angebots bestimmendes Element darstellen.

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VPRRS 2015, 0116
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Intellektuelle Dienstleistung: Zuschlagskriterium „Bewertung des Teams“ zulässig!

EuGH, Urteil vom 26.03.2015 - Rs. C-601/13

Bei der Vergabe eines Auftrags über Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung läuft es Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge nicht zuwider, dass durch den öffentlichen Auftraggeber ein Kriterium aufgestellt wird, nach dem die Qualität der von den Bietern für die Ausführung dieses Auftrags konkret vorgeschlagenen Teams unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des jeweiligen Teams sowie der Erfahrung und des beruflichen Werdegangs der betroffenen Personen bewertet werden.*)

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VPRRS 2015, 0113
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung missverständlich: Ausschluss unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2015 - 1 VK 66/14

Ein Angebotsausschluss wegen unzulässiger Änderung an den Vergabeunterlagen kann nicht auf missverständliche Vorgaben eines Leistungsverzeichnisses gestützt werden. Zweifel gehen zur Lasten der Vergabestelle.

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VPRRS 2015, 0109
DienstleistungenDienstleistungen
Vermeidbarer Standardfehler: Bieter-AGB auf der Rückseite des Anschreibens!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.01.2015 - 3 VK LSA 103/14

1. Enthält das Anschreiben des Bieters auf der Rückseite eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und weist der Bieter keiner Stelle im Angebot ausdrücklich darauf hin, dass diese AGB nicht Bestandteil des Angebotes sind und nicht gelten sollen, ist das Angebot wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend auszuschließen.

2. Bereits die formelle Einbeziehung der AGB genügt, um eine unzulässige Abweichung von den Vertragsunterlagen zu bejahen. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestimmungen der AGB im konkreten Fall eines Vertragsschlusses tatsächlich Anwendung gefunden hätten.

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VPRRS 2015, 0108
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vermeidbarer Standardfehler: Bieter-AGB auf der Rückseite des Anschreibens!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.01.2015 - 3 VK LSA 102/14

1. Enthält das Anschreiben des Bieters auf der Rückseite eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und weist der Bieter keiner Stelle im Angebot ausdrücklich darauf hin, dass diese AGB nicht Bestandteil des Angebotes sind und nicht gelten sollen, ist das Angebot wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend auszuschließen.

2. Bereits die formelle Einbeziehung der AGB genügt, um eine unzulässige Abweichung von den Vertragsunterlagen zu bejahen. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestimmungen der AGB im konkreten Fall eines Vertragsschlusses tatsächlich Anwendung gefunden hätten.

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VPRRS 2015, 0107
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur ein Produkt "passt": Leitfabrikat verdeckt ausgeschrieben!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2015 - VK 2-1/15

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

2. Gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen und explizit in der Leistungsbeschreibung benannt worden ist, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wurde, weil nur ein einziges Produkt allen Vorgaben gerecht werden kann.

3. Verzichtet der Auftraggeber darauf, in das Leistungsverzeichnis den Hinweis "oder gleichwertig" oder "ca." aufzunehmen und werden Nebenangebote nicht zugelassen, kann dies aus Bietersicht nur so verstanden werden, dass Abweichungen von der Leistungsbeschreibung nicht zugelassen sind.

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VPRRS 2015, 0106
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 47/13

1. Welchen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Eignungsnachweis) teilnehmende Unternehmen vorzulegen haben, legt der öffentliche Auftraggeber eigenverantwortlich im Rahmen der ihm durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen fest.

2. Der Auftraggeber kann zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eine verbindliche Selbsteinschätzung des teilnehmenden Unternehmens verlangen, nach der sich das Unternehmen in der Lage sieht, das in §§ 17, 18 De-Mail-Gesetz eingeführte Akkreditierungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen und das dafür eingeführte Gütezeichen zu erlangen, wenn diese Anforderung an die Eignung mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist.

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VPRRS 2015, 0105
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Bewertung der Konformität der Angebote: Auftraggeber hat weites Ermessen!

EuG, Urteil vom 18.03.2015 - Rs. T-30/12

1. Der öffentliche Auftraggeber verfügt bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen. Insoweit muss sich die Kontrolle durch das Gericht auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet worden sind, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.

2. In einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags, in dem der Bieter den Zuschlag erhält, dessen Angebot den administrativen und technischen Anforderungen entspricht und das preisgünstigste ist, beschränkt der öffentliche Auftraggeber sein Ermessen hinsichtlich der Erteilung des Zuschlags auf das Angebot, das unter den anforderungsgerechten Angeboten das preisgünstigste ist. Jedoch bleibt sein Ermessen in Bezug auf die Bewertung der Konformität der abgegebenen Angebote, insbesondere der hierzu vorgelegten Unterlagen, notwendigerweise ein weites Ermessen.

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VPRRS 2015, 0104
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebote müssen (zwingend) aufgeklärt werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 VK 16/14

1. Erscheint das Angebot eines Bieters nach Einschätzung der Vergabestelle ungewöhnlich niedrig, ist sie vor einem etwaigen Angebotsausschluss dazu verpflichtet, von dem Bieter Aufklärung zu verlangen. Diese Aufklärung kann nicht durch eine Preisprüfung unter Heranziehung eigener Unterlagen ersetzt werden.

2. Die die Aufklärungspflicht des Auftraggebers auslösende Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises bezieht sich lediglich auf den Gesamtpreis, nicht aber auf die einzelnen Positionen, aus denen er sich zusammensetzt.

3. Soweit der Auftraggeber die Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises auf eine eigene Kostenschätzung stützt, muss diese in sich schlüssig und nachvollziehbar sein.

4. Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Kostenschätzung stellt in Bezug auf die darauf gestützte Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises einen erheblichen Verstoß gegen die Dokumentationspflichten des Auftraggebers dar.

5. Unterkostenangebote sind nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf einen Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Bieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können.

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VPRRS 2015, 0103
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsprüfung obliegt allein dem Auftraggeber!

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015 - Verg 5/14

1. Die Eignungsprüfung ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers; Vergabekammern und -senate sind nicht befugt, sich an dessen Stelle zu setzen.*)

2. Stützt der Auftraggeber seine für einen Bieter negative Eignungsprognose auf mehrere Umstände und erweist sich einer dieser Umstände als nicht tragfähig, ist eine Nachprüfungsinstanz nicht befugt, darüber zu befinden, ob die übrigen Umstände ausreichen, um dem Bieter die Eignung anzusprechen.*)

3. Vielmehr muss der Auftraggeber dann eine neue Eignungsprüfung durchführen.*)

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VPRRS 2015, 0098
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstücksverkauf und Hotelneubau: Öffentlicher Auftrag?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2015 - 1 VK 65/14

Der Verkauf eines Grundstücks durch einen öffentlichen Auftraggeber zum Zwecke des Neubaus und Betriebs eines Hotels durch einen Investor ist kein öffentlicher Auftrag.

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VPRRS 2015, 0099
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Konkurrenzpreise extrem niedrig: Kann der Mitwerber den Zuschlag verhindern?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2015 - 1 VK 59/14

1. Die Bestimmung, wonach auf Angebote, deren (End-)Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, insbesondere auf unangemessen niedrige Preisangebote, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, hat nur einen eingeschränkt bieterschützenden Charakter.

2. Einen Bieterschutz im Rechtssinn entfaltet die Bestimmung nur, wenn das Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.

3. Eine produkt- bzw. herstellerbezogene Ausschreibung ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann. Dem Auftraggeber steht bei der Frage, ob eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen nicht möglich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.




VPRRS 2015, 0101
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auch nach Fristablauf kann ein Vergabeverfahren noch möglich sein!

EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - Rs. C-538/13

1. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sowie Art. 2, 44 Abs. 1 und 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie es grundsätzlich nicht verbieten, die Bewertung der von den Bietern eingereichten Angebote schon deshalb für rechtswidrig zu erklären, weil der Zuschlagsempfänger bedeutsame Verbindungen zu Sachverständigen des öffentlichen Auftraggebers, die die Angebote beurteilen, hatte. Der öffentliche Auftraggeber hat in jedem Fall zu prüfen, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben. Im Rahmen der Prüfung einer Klage auf Nichtigerklärung der Vergabeentscheidung wegen Parteilichkeit der Sachverständigen ist der abgelehnte Bieter nicht verpflichtet, konkret zu beweisen, dass die Sachverständigen parteiisch gehandelt haben. Das nationale Recht hat grundsätzlich zu bestimmen, ob und inwieweit die zuständigen Behörden und Gerichte berücksichtigen müssen, ob sich eine etwaige Parteilichkeit der Sachverständigen auf eine Entscheidung über die Zuschlagserteilung ausgewirkt hat oder nicht.*)

2. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sowie Art. 2, 44 Abs. 1 und 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass danach ein durchschnittlich fachkundiger und die übliche Sorgfalt anwendender Bieter, der die Ausschreibungsbedingungen erst zu dem Zeitpunkt nachvollziehen konnte, als der öffentliche Auftraggeber nach Bewertung der Angebote umfassende Informationen zu den Gründen seiner Entscheidung übermittelt hatte, nach Ablauf der im nationalen Recht vorgesehenen Frist das Recht haben muss, ein Verfahren zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung anzustrengen. Dieses Nachprüfungsrecht kann bis zum Ablauf der Frist für die Nachprüfung der Entscheidung über die Zuschlagserteilung ausgeübt werden.*)

3. Die Art. 2 und Art. 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber als Kriterium für die Bewertung der von den Bietern für einen öffentlichen Auftrag vorgelegten Angebote grundsätzlich den Grad ihrer Übereinstimmung mit den Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen heranziehen darf.*)

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VPRRS 2015, 0088
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsprüfung auch bei beschränkter Ausschreibung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2015 - 1 U 138/14

1. Auch bei der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ist eine Eignungsprüfung durchzuführen. Hierbei steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Instanzen nur begrenzt überprüft werden kann.

2. Die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GWB gilt bei Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte analog.




VPRRS 2015, 0419
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Verpflichtungserklärung zum Tarif- bzw. Mindestlohn ist kein Eignungsnachweis!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 18/14

1. Die Verpflichtungserklärung zum Tariflohn bzw. Mindestlohn, die in der Regel als Vordruck dem Angebot beigefügt wird, kann nicht als "Eignungsnachweis" gefordert und gewertet werden. Denn die Aufzählung der Mittel in Art. 48 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A 2009 § 7 EG), mit denen Eignungsnachweise erbracht werden können, ist abschließend. Eine inhaltliche Überprüfung findet somit nicht statt.*)

2. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die konkrete mathematische Umrechnungsformel hinsichtlich der Abstufung mehrerer Zuschlagskriterien mitzuteilen. Den Bietern ist bekannt, dass man die in § 19 Abs. 9 EG VOL/A 2009 genannten Kriterien durch Noten oder Punkte kompatibel machen muss.*)

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VPRRS 2015, 0096
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2326

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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VPRRS 2015, 0100
Mit Beitrag
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Ablehnung der Aufnahme in Prüfungssystem als Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens?

VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14

1. Die Präqualifikation selbst ist zwar kein Vergabeverfahren, sondern eine vorweggenommene Eignungsprüfung. Dies ändert aber nichts daran, dass insbesondere die Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme in ein Präqualifikationssystem zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden kann.

2. Bei der Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme in ein Präqualifikationssystem ist die Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB auch dann zu bejahen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der maßgebliche Schwellenwert erreicht ist.

3. Ein Unternehmen kann sich auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmens berufen, wenn die Prüfkriterien und -regeln Anforderungen an die wirtschaftliche, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens stellen. In einem solchen Fall muss das Unternehmen dem Auftragnehmer nachweisen, dass es während der gesamten Gültigkeit des Prüfungssystems über diese Mittel verfügt.

4. Beruft sich ein Unternehmen auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmens, muss es sich bei seiner Antragstellung auf einen bestimmten Partner für die Auftragserfüllung festlegen. Tauscht das Unternehmen nachträglich, das heißt während eines laufenden Prüfungssystems, das Partnerunternehmen aus, ist seine Präqualifikation erneut zu prüfen.

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VPRRS 2015, 0097
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2325

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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VPRRS 2015, 0082
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber favourisiert modulare Bauweise: Darf ein Massivbau angeboten werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 - VgK-38/2014

1. Der Auftraggeber darf bei der Bewertung eines Zuschlagskriteriums nur solche Kriterien berücksichtigen, die er zuvor festgelegt und den Bietern bekannt gemacht hat.

2. Ein Angebot darf nicht deshalb schlechter bewertet werden, weil der Bieter anstelle der favorisierten Modularbauweise die Ausführung einer konventionellen Massivbauweise anbietet, wenn der Auftraggeber derartige Bauweise nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

3. Hat es der Auftraggeber versäumt, über die Gewichtung hinaus Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung der Bieterkonzeptionen festzulegen und bekanntzugeben, ist die konkrete Punktevergabe nicht nachvollziehbar und genügt nicht den Anforderungen an die Dokumentation eines Vergabeverfahrens.

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VPRRS 2015, 0093
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fehlende Preisangaben führen (zwingend) zum Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 19/14

Wird die Angabe von Preisen im Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig gefordert, sind Angebote, in denen diese Preisangaben fehlen oder unzutreffend angegeben werden, zwingend von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2015, 0091
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versorgung mit Fernsehen und Hörfunk: Dienstleistungskonzession oder -auftrag?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.09.2014 - 2 VK 12/14

1. Eine - dem Vergaberecht entzogene - Dienstleistungskonzession liegt (nur) dann vor, wenn die vertragliche Gegenleistung des "Auftraggebers" ausschließlich oder überwiegend in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, so dass der Vertragspartner ("Auftragnehmer") das Betriebs- bzw. Nutzungs- und Ertragsrisiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.

2. Kann die Risikoverteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber nicht sicher abgeschätzt werden, ist im Interesse eines fairen und transparenten Wettbewerbs von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen.

3. Ein Vertrag über die Versorgung der Mieter von über 2.000 Wohneinheiten mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen stellt einen - dem Vergaberecht unterfallenden - Dienstleistungsauftrag dar.

4. Ein Wohnungsunternehmen in Privatrechtsform, dessen einziger Gesellschafter eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist und zu dessen Gesellschaftszweck die "sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung" gehört, ist ein öffentlicher Auftraggeber i.S. des § 98 Nr. 2 GWB.

5. Im Fall einer vermeintlich unzulässigen Direktvergabe entfällt die Rügepflicht nicht von vornherein. Jedenfalls in den Fällen, in denen der Auftraggeber kein oder ein vermeintlich unrichtiges Vergabeverfahren durchführt, der Unternehmer über diesen Umstand jedoch gleichwohl fortlaufend unterrichtet wird, ist es diesem möglich und zumutbar, dies gegenüber der Vergabestelle geltend zu machen.

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VPRRS 2015, 0089
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
(Teil-)funktionale Elemente machen die Leistungsbeschreibung nicht intransparent!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.01.2015 - VgK-47/2014

1. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft oder ein Verfahren weitestgehend frei. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.

2. Auch wenn der Auftraggeber mit der Übernahme strenger Werte aus der Energieberechnung des Planungsbüros und unter möglichem Abgleich mit den Produktdatenblättern eines bestimmten Herstellers den potentiellen Lieferantenkreis erheblich einschränkt, liegt darin keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Sämtliche Bieter haben die Möglichkeit, auf einen der Hersteller zurückzugreifen.

3. Wird für den Wärmeschutz ein U Wert Gesamtbauteil von ≤ 0,9 W/m²K angegeben, ist das eine in diesem Bereich funktionale Leistungsbeschreibung, weil den Bietern nicht vorgeben wird, wie sie die Einhaltung des Werts erreichen sollen. Eine Leistungsbeschreibung wird aber durch die Kombination deskriptiver Passagen und funktionaler Elemente nicht intransparent.

4. Das Vergaberecht sieht für die Überschreitung eindeutig formulierter Vorgaben der Leistungsbeschreibung keine Toleranzbereiche vor.

5. Bis zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben ist von einer Rügefrist von 10 bzw. 15 Kalendertagen ab Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes auszugehen.

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VPRRS 2015, 0094
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Muss die geltende Honorarzone vorgegeben werden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.01.2015 - 21.VK-3194-37/14

Zwar ist die Vergabestelle nicht verpflichtet, die geltende Honorarzone anzugeben. Kommt es jedoch nach der Vorgabe der Vergabestelle schon im Rahmen der Wertung eines Zuschlagskriteriums, hier das "Honorar", auf die HOAI-Konformität der konkret einzureichenden Angebote an, so ist die der Zuschlagsentscheidung zu Grunde gelegte Honorarzone durch die Vergabestelle zweifelsfrei vorzugeben.*)

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VPRRS 2015, 0092
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

KG, Urteil vom 22.01.2015 - 2 U 14/14 Kart

1. Zur Abgrenzung einer ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession zu einem vergabefreien Pachtvertrag.

2. Ein Pachtvertrag ist auch dann nicht ausschreibungspflichtig, wenn der Pächter Instandhaltungspflichten zur Erhaltung des Wertes öffentlichen Eigentums übernimmt.

3. Das Grundrecht der Berufsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen nicht, dass ein von eine öffentlichen Auftraggeber zu schließender Pachtvertrag öffentlich ausgeschrieben wird.

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VPRRS 2015, 0086
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber kann auch ein über dem Mindestlohn liegendes Mindestentgelt fordern!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2015 - VK 1-39/14

1. Ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH führt grundsätzlich nicht zur Nichtanwendbarkeit der vom vorlegenden Gericht als unionsrechtswidrig eingestuften gesetzlichen Regelung. Es gilt die Entscheidung des EuGH abzuwarten, es sei denn, es handelt es sich um einen Fall offenkundiger Unionsrechtswidrigkeit.*)

2. Das Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) regelt nur einen allgemeinen Mindestlohn, der "mindestens" zu zahlen ist. In Landesvergabegesetzen können "bessere" Mindestentgelte verbindlich festgesetzt werden. Der Bund hat in der Frage der Entgelthöhe nicht abschließend und erschöpfend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht.*)

3. In Rheinland-Pfalz sind bei öffentlichen Aufträgen nach den Vorgaben der Landesverordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 3 Abs. 2 Satz 3 LTTG vom 28. April 2014 bei der Auftragsausführung 8,90 Euro zu zahlen.*)

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VPRRS 2015, 0095
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Wann wird ein Angebot wegen nicht zweifelsfreier Angaben ausgeschlossen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.02.2015 - 21.VK-3194-38/14

1. Ist im Nachprüfungsantrag die richtige Vergabestelle genannt und gibt es keinerlei Zweifel, welcher Beschaffungsvorgang und welche Ausschreibung in Streit stehen, richtet sich der Nachprüfungsantrag gegen den verantwortlichen Rechtsträger. Eine Falschbezeichnung des Antragsgegners ist dann unschädlich.*)

2. Ein Angebotsausschluss hat entsprechend § 19 EG Abs. 3 c, § 16 EG Abs. 4 Satz 2 VOL/A 2009 bei Angeboten zu erfolgen, die nicht zweifelsfrei sind. Die VSt hat hierbei im Rahmen des § 18 EG VOL/A 2009 die Möglichkeit, Zweifel über das Angebot zu beheben, solange die Aufklärung nicht zur Änderung eines Angebots führt. Hierbei hat sie den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.*)

3. Dem Auftraggeber muss es möglich sein, das Angebot des Bieters durch ein einfaches "ja" anzunehmen. Als "Zweifel" sind dabei Widersprüche und sonstige mehrdeutige unklare Angaben im Angebot des Bieters zu sehen. Ob das Angebot zweifelhaft ist, ist ggf. durch Auslegung des Angebots ggf. insgesamt sämtlicher Anlagen wie Erläuterungen, Datenblätter aus objektiver Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfängers zu beurteilen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung ist grundsätzlich die Angebotsfassung bei Ablauf der Angebotsfrist.*)

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VPRRS 2015, 0090
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann ist ein Punktekorridor von 0-10 Punkten hinreichend transparent?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2015 - 11 Verg 11/14

1. Fehlen der Bekanntmachung jegliche Angaben zu geforderten Eignungsnachweisen und wird insoweit nachfolgend eine Korrekturbekanntmachung veröffentlicht, ist eine erst im Nachprüfungsverfahren erhobene Rüge zur fehlenden/unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsnachweise gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB präkludiert.*)

2. Ein für die Bewertung von Referenzen im Rahmen der Eignung gewähltes Punktesystem von 0-10, bei welchem maximale und minimale Punktzahl sprachlich konkretisiert wurden, mit dem zusätzlichen Erfordernis, die in der Punktevergabe ausgedrückte Leistungszufriedenheit textlich zu umschreiben, genügt den Anforderungen der Transparenz und ist eine geeignete Basis für die Vergleichbarkeit der geforderten Referenzen.*)

3. Eine Eignungsprüfung, die auf der Bewertung von Referenzen nach erfolgter Plausibilitätsprüfung beruht, stellt keine Verlagerung der Eignungsentscheidung auf Dritte dar.*)

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VPRRS 2015, 0083
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anwendung des VHB Bund ist bekanntzumachen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 - VgK-39/2014

1. Das VHB Bund ist eine Formularsammlung und eine Anwendungshilfe für Arbeiten im Zusammenhang mit Bauaufträgen. Es handelt sich um verwaltungsinternes (Binnen-)Recht, das keine verbindliche Außenwirkung gegenüber den Bietern entfaltet.

2. Soll das VHB-Bund bei einer öffentlichen Ausschreibung angewendet werden, bedarf es hierfür eines Verweises in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Bewerbungsbedingungen.

3. Ein Unterkostenangebot liegt nicht schon dann vor, wenn einzelne Preise oder Preisgruppen für bestimmte Leistungen nicht kostendeckend kalkuliert worden sind, sondern erst dann, wenn das Kostenangebot insgesamt unauskömmlich kalkuliert worden ist. Jeder Bieter ist berechtigt, einzelne Preise unauskömmlich zu kalkulieren, solange nicht der Fall einer Mischkalkulation vorliegt.




IBRRS 2015, 0377
BauvertragBauvertrag
Zur "W+M-Planung" kann mehr gehören als die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.11.2013 - 12 U 877/13

1. Die vom (Bau-)Auftragnehmer zu erstellende Werkplanung kann Bestandteil der Ausführungsplanung sein und eine Verpflichtung zur Fortschreibung der Ausführungsplanung auslösen.

2. Gehört die Erstellung der "M+W-Planung", aus der "Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse inklusive aller Sonder- und Anschlussdetails der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein" müssen, zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, beschränkt sich die "M+W-Planung" nicht auf eine bloße Umsetzung der bauseits erstellten Ausführungsplanung. Vielmehr muss der Auftragnehmer alle Maße prüfen und Unstimmigkeiten sowie etwaige Bedenken gegen die vorgegebene Konstruktion frühzeitig anmelden.

3. Bei neuartigen Baukonstruktionen ist der dafür eingesetzte Auftragnehmer als Spezialunternehmer vor dem Architekten verantwortlich. Der Architekten muss insoweit nicht über ein spezielleres Wissen als der Auftragnehmer verfügen.

4. Der Auftragnehmer, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden Berechnungsgrundlage einen bestimmten Preis ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt hat, trägt auch das Risiko dafür, dass seine Kalkulation zutrifft.

5. Fordert der Auftragnehmer im VOB-Vertrag nachträglich die Neufestlegung eines Preises, muss er unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten seiner bisherigen Preiskalkulation eine neue, im Einzelnen nachvollziehbare Preiskalkulation gegenüberstellen.

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VPRRS 2015, 0087
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DienstleistungenDienstleistungen
„Prospekt mit technischem Datenblatt“ einzureichen: Keine Übereinstimmung mit Aussschreibung gefordert!

VK Bund, Beschluss vom 20.10.2014 - VK 1-84/14

1. Haben die Bieter nach den Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot ein "Prospekt mit technischem Datenblatt" zu dem angebotenen Produkt einzureichen, sind keine Erklärungen oder Nachweise dazu vorzulegen, dass das angebotene Produkt die geforderten technischen Eigenschaften der Leistungsbeschreibung erfüllt.

2. Steht auf Grundlage einer erfolgten Aufklärung nicht fest, ob ein angebotenes Gerät die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt, ist die Entscheidung, den Zuschlag auf das betreffende Angebot zu erteilen, vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2015, 0085
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Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Bieter muss erst bei Vertragsschluss über ausschreibungskonforme Munition verfügen!

VK Bund, Beschluss vom 27.10.2014 - VK 1-80/14

1. Ein Bieter muss nicht bereits bei Angebotsabgabe über ausschreibungskonforme die zu beschaffende Leistung (hier: Hartkernmunition) verfügen, sondern erst bei Vertragsschluss.

2. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten durch einen Bieter dergestalt, dass für bestimmte Positionen der Leistungsbeschreibung Produkte unterschiedlicher Hersteller angeboten werden, ist zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber dies zugelassen hat.

3. Dass der Auftraggeber eine Woche benötigt, um die Bieterfragen und die Antworten hierauf zusammenzustellen, verstößt nicht gegen das Gebot einer fortlaufenden Dokumentation.

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VPRRS 2015, 0084
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Wertung der Wirtschaftlichkeit: Indikationsbreite kann berücksichtigt werden!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2015 - VK 1-104/14

1. "Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V" sind auf Verträge über "Arzneimittel" angelegt, nicht jedoch über andere Waren oder Leistungen wie die Therapie bestimmter Krankheiten.

2. Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots über die Lieferung eines Arzneimittels kann die Indikationsbreite berücksichtigt werden.

3. Ein Bieter kann auch mehrere Hauptangebote abgeben, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich zugelassen hat.

4. Die Falschbezeichnung des Antragsgegners steht der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags nicht entgegen, wenn sich aus dem Nachprüfungsantrag nach Auslegung eindeutig ergibt, gegen wen der Antrag tatsächlich gerichtet ist.

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VPRRS 2015, 0081
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DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss unklares Angebot aufklären!

VK Bund, Beschluss vom 15.01.2015 - VK 2-105/14

1. Die Prüfung der Eignung beschränkt sich auf die Feststellung, ob der Bieter die bekannt gemachten Eignungsnachweise oder -erklärungen erbracht hat oder nicht. Ist dies der Fall, ist der Bieter geeignet.

2. Wird in die Eignungsprüfung auch die Prüfung einbezogen, ob das Angebot Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht, liegt eine Vermischung der Prüfung der Eignung (zweite Wertungsstufe) mit der formalen Angebotsprüfung (erste Wertungsstufe) vor.

3. Nach § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 sind Angebote auszuschließen, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, wenn also der Bieter etwas anderes angeboten hat als seitens des Auftraggebers nachgefragt wurde. Ob dies der Fall ist, ist erforderlichenfalls anhand einer Auslegung der Vertragsunterlagen einerseits und des Angebots andererseits aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu ermitteln.

4. Enthält ein Angebot aus Sicht des Auftraggebers Unklarheiten, ist er dazu verpflichtet, dem betreffenden Bieter Gelegenheit zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu geben.

5. Der öffentliche Auftraggeber hat den Bietern diejenigen Kriterien mitzuteilen, nach denen er die angebotene Leistung bewerten wird. Hat er Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungsregeln oder Bewertungsmatrizen aufgestellt, sind diese vollständig offen zu legen.

6. Das Unterkriterium "Entgelte/Tarifstruktur" ist mit dem Transparenzgebot nicht vereinbar, wenn die Bieter weder erkennen können, welcher Preis bzw. Preisbestandteil Grundlage der Wertung ist noch wie die Preise der Bieter zueinander ins Verhältnis gesetzt werden.

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VPRRS 2015, 0077
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Vergabeverfahren muss wiederholt werden!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2014 - VK 1-86/14

Sind Leistungsbeschreibung einerseits und Vergabeunterlagen andererseits in Bezug auf den des Leistungszeitraums für Durchführung von Winterdienstleistungen widersprüchlich, weil laut Leistungsbeschreibung für die Monate "Oktober bis März" Winterdienstleistungen beschafft werden sollen, der Leistungszeitraum im Mustervertrag aber mit "November bis März" angegeben wird, ist der tatsächlich gewollte Leistungszeitraum nicht eindeutig beschrieben. Ein solcher Widerspruch führt dazu, dass die eingereichten Angebote nicht vergleichbar sind.

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VPRRS 2015, 0080
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VergabeVergabe
Bieter verstößt gegen Wettbewerbsrecht: Ausschluss zulässig!

EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - Rs. C-470/13

Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV stehen der Anwendung einer nationalen Regelung nicht entgegen, durch die ein Wirtschaftsteilnehmer, der einen durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begangen hat, für den er mit einer Geldbuße belegt wurde, von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.

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VPRRS 2015, 0079
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DienstleistungenDienstleistungen
Universitätsklinikum darf sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen!

EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - Rs. C-568/13

1. Art. 1 c Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die die Teilnahme einer öffentlichen Krankenhauseinrichtung an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wegen ihrer Eigenschaft als wirtschaftlich tätige öffentliche Einrichtung ausschließen, wenn und soweit dieser Einrichtung gestattet ist, sich im Einklang mit ihren institutionellen und satzungsmäßigen Zielen auf dem Markt zu betätigen.*)

2. Die Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und insbesondere die allgemeinen Grundsätze des freien Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit, die dieser Richtlinie zu Grunde liegen, sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, die es einer öffentlichen Krankenhauseinrichtung, die an einer Ausschreibung teilnimmt, erlauben, ein Angebot abzugeben, das wegen der öffentlichen Mittel, die diese Einrichtung erhält, keinem Wettbewerb ausgesetzt ist. Bei der Prüfung gemäß Art. 37 dieser Richtlinie, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, kann jedoch der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die Möglichkeit, dieses Angebot abzulehnen, eine öffentliche Finanzierung berücksichtigen, die eine solche Einrichtung enthält.*)

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VPRRS 2015, 0063
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DienstleistungenDienstleistungen
Mehrere Ankreuzmöglichkeiten: Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers!

VK Hamburg, Beschluss vom 20.06.2014 - VgK FB 5/14

1. Enthält das vom Auftraggeber vorgegebene Preisblatt für zwei Angebotsalternativen zwei Kästchen zum Ankreuzen, muss der Auftraggeber klarstellen, ob es sich bei der Ankreuzmöglichkeit um eine Entweder-oder-Alternative handelt oder ob beide Kästchen angekreuzt werden können. Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Enthält ein Angebot Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten, kann der Auftraggeber diese aufklären. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Aufklärung den Inhalt des Angebots nicht verändern darf. Dem Bieter darf nicht erlaubt werden, ein unvollständiges Angebot zu komplettieren.

3. Die Bieter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufklärung. Es ist vielmehr ihre Aufgabe, vollständige und zweifelsfreie Angebote abzugeben. Etwas anderes aber gelten, wenn der Auftraggeber die Zweifel in Bezug auf das Angebot verursacht hat oder aus Gründen der Gleichbehandlung verpflichtet ist, seine Zweifel aufzuklären.

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VPRRS 2015, 0078
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Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eignungsleihe: Bieter muss Einsatz von Nachunternehmern offenlegen!

OLG Jena, Beschluss vom 21.01.2015 - 2 Verg 4/14

1. In einem Vergabeverfahren sind nur die Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen. Dies gilt auch in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

2. Es ist zwar vergaberechtlich zulässig, sich für die Leistungserbringung der Unterstützung anderer Unternehmen zu bedienen. Will sich der Auftraggeber aber mit der geforderten Referenz ein Bild über die technische Leistungsfähigkeit des potentiellen Vertragspartners machen, muss der Bieter offenbaren, dass nicht er selbst, sondern ein Nachunternehmer die Leistung erbringen wird.

3. Es ist unzulässig, nachträglich Angaben zu den eigenen Eignungsvoraussetzungen in einem wesentlichen Umfang zu ändern und das Angebot inhaltlich nachzubessern.

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VPRRS 2015, 0074
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wertung nur anhand bekanntgegebener Zuschlags- und Unterkriterien!

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2014 - VK 1-88/14

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in den Vergabeunterlagen oder der Bekanntmachung alle Zuschlagskriterien und Unterkriterien, die er anzuwenden gedenkt, sowie deren Gewichtung zugeben.

2. Die Wertung der Angebote darf nur anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien und Unterkriterien erfolgen; umgekehrt darf der Auftraggeber keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat. Dies hat auch dann zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln im Nachhinein ändert, ergänzt oder neu einführt.

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VPRRS 2015, 0061
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabekammer überlastet: Interimsvergabe möglich!

VK Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014 - VgK FB 6/14

Ein öffentlicher Auftraggeber muss in jedem Ausschreibungsverfahren damit rechnen, dass ein Nachprüfungsantrag zu Verzögerungen führt. Verzögert sich eine rechtzeitig begonnene Ausschreibung wegen nicht vorhersehbarer Umstände (hier: ungewöhnlich hohe Arbeitsbelastung der Vergabekammer) maßgeblich, kann der Auftrag interimsweise im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden.

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VPRRS 2015, 0070
Mit Beitrag
AußenanlagenAußenanlagen
Was sind "vergleichbare" Leistungen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 VK LSA 73/14

1. Ein Formblatt, das in der Bekanntmachung durch einfaches Anklicken eines Links unkompliziert aufgerufen werden kann, ist als Bestandteil der Bekanntmachung anzusehen.

2. Fordert die Auftraggeber die Vorlage von Referenzen für vergleichbare Leistungen, heißt vergleichbar nicht, dass die Leistung gleich zu der ausgeschriebenen sein muss. Vielmehr müssen die Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Sie müssen auch quantitativ der geforderten Aufgabe in etwa entsprechen.

3. Der Auftraggeber kann vom Bieter verlangen, Unklarheiten in den vorgelegten Referenzen zu klären bzw. fehlende Unterlagen nachzureichen. Er ist aber nicht befugt, den Bieter aufzufordern, unzureichende Referenzen nachzubessern, weil das eine unzulässige Änderung des Angebotsinhalts darstellt.

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VPRRS 2015, 0029
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wann ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahl im VOF-Verfahren wirksam?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2014 - 2 VK 06/14

1. In einem VOF-Verfahren kann der Auftraggeber die Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung, in der Aufgabenbeschreibung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angeben.

2. Die der Auswahl zugrunde zu legenden Eignungskriterien und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise hat der Auftraggeber bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen. Ein Verweis auf die Teilnahmebedingungen ist nicht ausreichend.

3. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist nur dann wirksam, wenn der Auftraggeber gleichzeitig objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern bekannt macht.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Gewichtung der von ihm vorgesehenen Auswahlkriterien anzugeben. Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht aber dann, wenn der Auftraggeber entsprechende Regeln bereits vor der Vergabebekanntmachung festgelegt hat.

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VPRRS 2015, 0072
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
„Nicht-Prüfungssystemteilnehmer“ kann nicht an Ausschreibung teilnehmen!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2015 - VK 2-111/14

1. Sinn und Zweck des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist es, die Eignung der Bewerber zu ermitteln und entsprechende Nachweise von ihnen zu verlangen. Der Teilnahmewettbewerb überprüft mithin sowohl die formelle, wie auch die materielle Eignung und schließt mit der Auswahl derjenigen Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem Vergabeverfahren ein Angebot einreichen sollen.

2. Die Prüfung und Bejahung der Eignung eines Bewerbers in formeller und materieller Hinsicht durch den Auftraggeber ist notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber zur Einreichung eines Angebots aufgefordert wird. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein "Nicht-Bewerber" bzw. ein "Nicht-Prüfungssystemteilnehmer" auch nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden darf.

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VPRRS 2015, 0067
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
"Schadstoffemissionen und Energieverbrauch" ist zulässiges Zuschlagskriterium!

VK Westfalen, Beschluss vom 03.02.2015 - VK 1-1/15

1. Gegen die Benennung eines Zuschlagskriteriums "Schadstoffemissionen und Energieverbrauch" bestehen grundsätzlich keine vergaberechtlichen Bedenken. Die Aspekte, die ein öffentlicher Auftraggeber dann überprüft, müssen aber objektiv bestimmt werden und effektiv kontrollierbar sein, damit eine Bewertung gelingt.*)

2. Vor dem Hintergrund, dass die Gesetzesänderung in § 19 EG Abs. 2 VOL/A (Nachfordern von Nachweisen) im Jahre 2009 erfolgte, weil nach Auffassung des BGH (beispielsweise BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04, IBR 2004, 448), unvollständige Angebote auszuschließen waren und man eben "günstige" Angebote nicht nur wegen des Fehlens eines unbedeutenden Nachweises ausschließen wollte, spricht vieles dafür, dass ein Nachfordern letztlich nur in Betracht kommt, wenn der Nachweis tatsächlich nicht vorhanden war.*)




VPRRS 2015, 0071
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärung inhaltlich unklar: Keine Nachforderung möglich!

OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

1. Zum Angebotsausschluss aufgrund einer Änderung von Vergabeunterlagen, wenn Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht eingehalten sind.*)

2. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses.*)

3. Eine Nachforderung nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 kommt nur bei fehlenden, nicht aber bei inhaltlich unklaren Erklärungen in Betracht.*)

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VPRRS 2015, 0062
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Entgeltliche Leistungserbringung trotz "negativer Preise"?

VK Hamburg, Beschluss vom 13.06.2014 - VgK FB 4/14

1. Trotz "negativer Preise" ist von einer entgeltlichen Leistungserbringung auch dann auszugehen, wenn der öffentliche Auftraggeber infolge der besonderen Ausgestaltung des Auftragsgegenstands für die Übertragung der Leistungsverpflichtung keine Vergütung zahlt, sondern im Wege einer Beteiligung an den Erlösen des Auftragnehmers ein Entgelt erhält. In solchen Konstellationen stellt das vom Auftragnehmer zu zahlende Entgelt vergaberechtlich den Preis dar, der als Zuschlagskriterium zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebotswertung zugrunde gelegt werden kann.

2. Sind die zu erwartenden Erlöse im verbindlichen Angebot um durchschnittlich 34% höher als im indikativen Angebot angegeben, ohne dass der Bieter dies plausibel erklären kann, liegt ein spekulativ überhöhtes und nicht wertungsfähiges Angebot vor.

3. Alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und deren relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind. Das gilt auch im Verhandlungsverfahren. Deshalb ist der Auftraggeber in einem solchen Verfahren nicht befugt, "Geheimkriterien" anzuwenden oder die Kriterien nachträglich abzuändern.

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VPRRS 2015, 0068
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BIEGE-Mitglied kann keinen Nachprüfungsantrag stellen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.11.2014 - 21.VK-3194-31/14

Antragsbefugt sind nur Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben (GBW § 107 Abs. 2 GWB). Ein Interesse am Auftrag hat nur der potentielle Auftragnehmer, insbesondere jener, der ein Angebot eingereicht hat. Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben nur seine Interessen zu schützen, nicht hingegen jene von lediglich mittelbar an der Auftragserteilung interessierten. Dies bedeutet bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Nur die Bietergemeinschaft als solche, nicht ein einzelnes Mitglied, hat ein Interesse am Auftrag und kann einen Nachprüfungsantrag zulässig stellen.*)

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VPRRS 2015, 0060
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Volljurist muss über vergaberechtliche Grundkenntnisse verfügen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.01.2015 - 2 VK 19/14

1. Die produktbezogene Beschränkung einer Ausschreibung stellt einen rügebedürftigen Vergaberechtsverstoß dar. Das muss ein Volljurist, der in der Rechtsabteilung eines weltweit tätigen Unternehmens beschäftigt ist, auch dann erkennen, wenn er bis dahin noch keine Berührungspunkte mit dem Vergaberecht gehabt hat.

2. Bei einem nicht überdurchschnittlich komplexen Sachverhalt ist von einer Rügefrist von maximal einer Woche auszugehen.

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VPRRS 2015, 0069
ArzneimittelArzneimittel
Formelle Angebotsmängel im Verhandlungsverfahren: Ausschluss zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2014 - 2 VK LSA 03/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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