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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11173 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0007
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Umstellung von detaillierter auf teil-funktionale Ausschreibung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.10.2015 - VgK-31/2015

1. Der Auftraggeber kann die Ausschreibungsbedingungen nachträglich noch ändern. Voraussetzung ist, dass dies für alle Bieter transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

2. Die nachträgliche Umstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (detaillierte Leistungsbeschreibung) in eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung) ist zulässig, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass zusammen mit der Bauausführung auch der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt wird.

3. Im Rahmen einer (teil-)funktionalen Ausschreibung von Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium grundsätzlich ungeeignet. Etwas anderes gilt jedoch, wenn andere Kriterien nicht geeignet erscheinen oder nicht erforderlich sind.

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VPRRS 2016, 0008
BestandssanierungBestandssanierung
Mit Vorbehalt abgegebene Erklärung = nicht abgegebene Erklärung!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2015 - 1/SVK/035-15

1. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB ist zwingend vor Antragstellung zu erheben.*)

2. Eine Erklärung, die in einem verschlossenen Umschlag unter der Bedingung "Nur Öffnen im Beisein des Bieters" abgegeben wird, ist als nicht abgegeben anzusehen.*)

3. Die Nachforderungspflicht des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A ist nur für Erklärungen, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, anwendbar.*)

4. Werden Erklärungen, die erst nach Angebotsabgabe abgefordert werden, von den Bietern nicht vorgelegt, so ist das Angebot gleichwohl auszuschließen.*)

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VPRRS 2016, 0005
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2015 - VK 12/15

1. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, deren Aufgabe darin liegt, Wohnungen an breite Bevölkerungsschichten zu vermieten, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Die Vergabe von Leistungen zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen ist als Dienstleistungsauftrag, nicht als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren.




VPRRS 2016, 0002
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Auftraggeber muss nur ein Mal nachfordern!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2015 - VK 1-26/15

1. Der Auftraggeber hat fehlende Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern. Diese Nachforderungspflicht bezieht sich aber nur auf Unterlagen, die innerhalb der Angebotsfrist vorzulegen waren. Zugleich müssen die Unterlagen unmissverständlich und ausdrücklich mit Angebotsabgabe gefordert sein.

2. Unklare Vorgaben des Auftraggebers dürfen sich nicht zu Lasten eines Bieters auswirken. Lässt die Ausschreibung mehrere Interpretationen zu, ist die für den Bieter günstigere Auslegungsmöglichkeit der Vorzug zu geben.

3. Die Nachforderung von nicht geforderten Nachweisen und Erklärungen unter Einräumung einer Sechs-Tages-Frist führt bei Nichteinreichen ohne weitere Ankündigung zum Angebotsausschluss.

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0412
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Welche Anforderungen bestehen an Konzeptbewertung und Verfahrensdokumentation?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2015 - 1 VK 21/15

1. Auftraggeber besitzen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien einen Wertungsspielraum. Es ist weder Aufgabe der Nachprüfungsinstanz, noch ist es zulässig, eine eigene Wertung anstelle der Wertung des Auftraggebers zu setzen. Allen Wertungen ist eine subjektive Komponente immanent, die keiner Überprüfung zugänglich ist.

2. Auftraggeber müssen den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen. Die getroffenen Erwägungen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien sind ausreichend zu dokumentieren.

3. Sieht ein Auftraggeber sog. "objektive Kriterien", die keine Zuschlagskriterien darstellen, für die Angebotswertung vor, müssen diese ebenfalls zwingend Berücksichtigung finden und deren Anwendung entsprechend dokumentiert werden.

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VPRRS 2015, 0426
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Subplaner berät öffentlichen Auftraggeber: Architekt erhält kein Honorar!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2015 - 4 U 77/14

1. Handelt eine konkrete natürliche Person im Vergabeverfahren sowohl als Beauftragter des Auftraggebers als auch beratend oder sonst unterstützend für einen Bieter, gilt diese Person als voreingenommen.

2. Nimmt der auch einen Bieter beratende Beauftragte des Auftraggebers Einfluss auf den Verlauf und den Ausgang des Vergabeverfahrens, ist der zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter geschlossene Vertrag sittenwidrig und unwirksam. In einem solchen Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf (Planungs-)Honorar.

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VPRRS 2015, 0394
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Beteiligung als Bieter und Nachunternehmer ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2015 - 1 VK 30/15

1. Ist das Vergabeverfahren bereits weitgehend abgeschlossen, hat die Verwaltung die Wertung vorgenommen und eine Vorentscheidung über den Zuschlag getroffen und fehlt es nur noch an einer formellen Entscheidung über den Zuschlag durch den hierfür zuständigen Ausschuss, führt eine Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes bei den Bietern nicht mehr zwingend zu einer Rechtsverletzung.

2. Von einem Bieter ist zu erwarten, dass er sich bei der Ausarbeitung seines Angebots damit befasst, welche Nachweise und Erklärungen er zum Nachweis seiner Eignung vorzulegen hat. Sind die Vergabeunterlagen widersprüchlich, weil ein bestimmter Nachweis einmal vorzulegen ist und einmal hierauf verzichtet wird, muss er dies erkennen und rechtzeitig rügen.

3. Für einen durchschnittlichen Bieter, einen Kaufmann, ist erkennbar, wenn eine Wertungsmatrix zu unbilligen Ergebnissen führt, so dass ein solcher Fehler bis zur Angebotsabgabe gerügt werden muss.

4. Ein Unternehmen kann sich sowohl als Bieter als auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters an einem Vergabeverfahren beteiligen.

5. Die Verwendung des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Vergabestelle den Leistungsinhalt in den Vergabeunterlagen sehr detailliert geregelt hat.

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VPRRS 2015, 0425
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zuständig!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

1. In Fällen, in denen keinerlei Entgeltzahlung des Auftraggebers an den Konzessionär erfolgt, kann zur Bejahung einer Dienstleistungskonzession das Fehlen einzelner Teilaspekte zur Bestimmung des wirtschaftlichen Risikos, wie beispielsweise das Fehlen einer Konkurrenzsituation, unbeachtlich sein, solange das Risiko der Beitreibung der Entgeltansprüche voll bzw. zu einem erheblichen Teil vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer abgewälzt wird. Es kann ausreichen, dass der Konzessionär das verbleibende wirtschaftliche Risiko, insbesondere das Konjunkturrisiko hinsichtlich der zu vergebenden Dienstleistung trägt (EuGH, Urteil vom 10.09.2009, Rs. C-206/08, IBR 2009, 1244 - nur online).*)

2. Vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie über die Konzessionsvergabe 2014/23/EU im April 2016 ist für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nicht gegeben.*)

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VPRRS 2015, 0424
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Rahmenvertrag über spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist öffentlich auszuschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 23.11.2015 - VK 2-103/15

1. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine nachrangige Dienstleistung im Sinne des § 1 EG Abs. 3 VOL/A 2009 in Verbindung mit Anhang 1 Teil B (Nr. 25, Gesundheitswesen). Auf nachrangige Dienstleistungen ist der vierte Teil des GWB (§§ 97 ff.) grundsätzlich uneingeschränkt anwendbar.

2. Eine Rahmenvereinbarung selbst muss nicht die Merkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllen; es genügt, wenn die Einzelverträge, die durch die Rahmenvereinbarung inhaltlich festgelegt sind, die Merkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllen.

3. Dass der öffentliche Auftraggeber keinen unmittelbaren Einfluss auf Art und Umfang der von dem Leistungserbringer im Einzelfall erbrachten Maßnahmen haben, ist für die Annahme eines öffentlichen Auftrags ebenso unschädlich wie der Umstand, dass nicht voraussehbar ist, in welchem Umfang anspruchsberechtigte Versicherte die SAPV-Leistungen in Anspruch nehmen werden.

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VPRRS 2015, 0431
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Änderung der Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.2015 - Verg 16/15

Ändert der Bieter die Vergabeunterlagen unzulässig ab, indem er nur die Kosten des Energieverbrauchs/die Kraftstoffkosten bis zu ihrem Sammel-/Sortierplatz, nicht aber bis zur Papierfabrik, wo die Verwertung des Altpapiers stattfinden soll, angibt, ist sein Angebot vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

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VPRRS 2015, 0422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlag wegen Kalkulationsfehler erhalten: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2015 - 4 U 7/14

1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2002 (= § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012), wonach auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten des Bieters. Der Auftraggeber begeht deshalb keine vorvertragliche Pflichtverletzung, wenn er den Zuschlag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis erteilt.

2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Fehlverhaltens in Vergabeverfahren ist an die Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters geknüpft. Diese ist gegeben, wenn zwischen dem Wert der für den Auftraggeber erbrachten Leistung und dessen Gegenleistung eine unbillige Diskrepanz herrscht, indem der Auftraggeber den irrig kalkulierten Preis billigerweise nicht mehr als auch nur im Ansatz äquivalentes Entgelt für die erbrachte Leistung auffassen kann.

3. Weist der abzubrechende Beton eine höhere Festigkeit auf als ausgeschrieben und "wünscht" der Auftraggeber den Abbruch auch dieses Betons, liegt eine Änderung des Bauentwurfs vor. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber zuvor ein Nachtragsangebot des Auftragnehmers nicht angenommen hat.

4. Die Höhe der Nachtragsvergütung folgt aus einer Fortschreibung der Vertragspreise und ihrer Einzelbestandteile, wie sie sich aus der ursprünglichen Kalkulation des Auftragnehmers ergeben (sog. "vorkalkulatorische Preisfortschreibung"). Der Auftragnehmer ist deshalb an den von ihm angebotenen und bezuschlagten Einheitspreis selbst dann gebunden, wenn er sich verkalkuliert hat.

5. Lässt sich der Ausschreibung entnehmen, dass eine erhebliche Zahl von Aufbauten wie Lüfter etc. auf dem Dach vorhanden sind und dass diese (in Verbindung mit dem einleitenden Text) während des Ausführungszeitraums in Betrieb bleiben, darf der Bieter nicht von einer freien Dachfläche ausgehen und sein Angebot dementsprechend nicht unter dieser Prämisse bepreisen.

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VPRRS 2015, 0418
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Bieter muss keine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns abgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015 - Verg 11/15

1. Eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Rechtsform einer GmbH, die sich in alleiniger Trägerschaft eines Caritasverbands befindet und die zu dem Zweck gegründet wurde, die berufliche Rehabilitation und Förderung von Menschen mit geistigen, mehrfachen und psychischen Behinderungen, die eine angemessene Beschäftigung erhalten und am Arbeitsleben teilnehmen und dabei zugleich arbeitspädagogisch begleitet werden sollen, ist kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Überträgt ein öffentlicher Auftraggeber (hier: der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) einen Dienstleistungsauftrag auf eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, beschafft er Dienstleistungen, die dem Vergaberecht unterliegen können, wenn hierfür ein Markt besteht und Wettbewerb möglich ist. In einem solchen Fall kann er die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung in der mit dieser geschlossenen Vereinbarung dazu verpflichten, für die Ausführung von Leistungen, die die Werkstatt nicht selbst erbringt, sondern ihrerseits zu beschaffen hat, die im Vergaberecht festgelegten Verfahren anzuwenden.

3. Die Forderung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 4 Abs. 3 TVgG-NRW als Nachweis der Eignung des Bieters (persönliche Lage des Bieters) ist vergaberechtswidrig.




VPRRS 2015, 0421
Mit Beitrag
HardwareHardware
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 - 1/SVK/033-15

Es spricht vieles dafür, dass die Industrie- und Handelskammer C. kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist. Nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen liegt weder eine überwiegende staatliche Finanzierung, noch eine überwiegende staatliche Aufsicht vor.*)

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VPRRS 2015, 0420
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Festlegung auf ein bestimmtes Produkt ist detailliert zu dokumentieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2015 - 3 VK LSA 62/15

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

2. Bestimmte Produkte dürfen nur gefordert werden, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die fehlende Produktneutralität auf sachlichen Gründen beruht, liegt beim Auftraggeber Hierzu bedarf es einer detaillierten und dokumentierten Begründung.

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VPRRS 2015, 0417
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Öffentliche Einrichtung genießt als Bieter keine Gebührenfreiheit!

OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - Verg 7/15

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 14.06.2013 - Verg 6/13, VPR 2014, 50 = IBRRS 2013, 2888).

2. Beteiligt sich eine Hochschule als Bieter an einer öffentlichen Ausschreibung, genießt sie keine Gebührenfreiheit nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB.

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VPRRS 2015, 0415
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auf geforderten Nachweis kann nicht im Nachhinein verzichten werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.11.2015 - 21.VK-3194-29/15

§ 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 gibt der Vergabestelle ein Ermessen, fehlende Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Hierzu ist dem Bieter eine Nachfrist zu setzen. Erfolgt eine solche Nachforderung durch die Vergabestelle nicht oder hat der Bieter in der ihm gesetzten Frist die Unterlagen nicht nachgereicht, so ist ein Ausschluss nach § 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009 zwingend. Die Vergabestelle kann insbesondere nicht auf die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Nachweise im Nachhinein verzichten.*)

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VPRRS 2015, 0416
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis nicht allein maßgeblich: Gewichtung der Zuschlagkriterien ist aufzuführen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2015 - 3 VK LSA 64/15

Sollen unterhalb der Schwellenwerte weitere Zuschlagkriterien als der Preis gelten, müssen diese Angaben aus den Vergabeunterlagen für die Bieter für ihre Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe ersichtlich sein. Auch die Gewichtung der Zuschlagkriterien ist aufzuführen.

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VPRRS 2015, 0414
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
ARGE-Erfahrung ist keine Erfahrung!

VK Bund, Beschluss vom 15.05.2015 - VK 1-32/15

1. Soll ein Tiefenverdichtungsverfahren mittels Rütteldruckverdichtung erfolgen, darf der Auftraggeber bei der Wertung berücksichtigen, ob bereits Aufträge mittels Rütteldruckverfahren ausgeführt wurden.

2. Referenzmaßnahmen, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit einem weiteren Unternehmen durchgeführt wurden, kann die Eignung eines Bieters, der sich nunmehr nicht in Bietergemeinschaft, sondern als Einzelbieter bewirbt, nur für die Leistungen belegen, die das jeweilige ARGE-Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat.

3. Nach Beendigung einer ARGE und der Beteiligung nur einzelner ihrer ehemaligen Mitglieder an einer anderen Ausschreibung kann die "Gesamtsumme der Eignung" der ARGE dem einzelnen Mitglied nicht vollumfänglich zugerechnet werden.




VPRRS 2015, 0437
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kündigungsverzichtserklärung beabsichtigt: Nachprüfung unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.09.2015 - 2 VK 08/15

1. Ein Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern ist nur statthaft, wenn es die Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S.d. § 99 GWB zum Gegenstand hat.

2. Eine beabsichtigten Erklärung des Verzichts auf die Kündigung des bisherigen Entsorgungsvertrags ist keine Auftragsvergabe.

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VPRRS 2015, 0409
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung mit funktionaler Leistungsbeschreibung: Auftraggeber muss Entschädigung festsetzen!

OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2015 - 17 U 130/12

1. Hat der Bieter - wie es insbesondere bei der funktionalen Leistungsbeschreibung der Fall ist - die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe zu erarbeiten, werden ihm umfangreiche Vorarbeiten abverlangt, bevor er die Preise berechnen kann. Diese Vorarbeiten, die eigentlich in den Aufgabenbereich des Auftraggebers fallen, lösen eine Entschädigungspflicht aus.

2. Der Verpflichtung zur Festsetzung einer angemessenen Entschädigung kann sich der Auftraggeber nicht durch eine entsprechende Formulierung der Vergabebedingungen entziehen.

3. Die Höhe der festzusetzenden Entschädigung richtet sich nach den üblicherweise für die Angebotsbearbeitung als Teil der allgemeinen Geschäftskosten kalkulierten Aufwendungen, die für die überobligationsmäßig erbrachten Leistungen unter normalen Umständen anzusetzen sind. Hierzu sind der voraussichtliche durchschnittliche Zeitaufwand für die geforderte Ausarbeitung sowie die üblicherweise kalkulierten Personal- und Materialkosten zu ermitteln.

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VPRRS 2015, 0413
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Ansprüche der Arbeitnehmer beim sog. Backsourcing?

EuGH, Urteil vom 26.11.2015 - Rs. C-509/14

Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass eine Situation, in der ein öffentliches Unternehmen, das mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Bewegung intermodaler Transporteinheiten betraut ist, die Ausübung dieser Tätigkeit mit einem Vertrag über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einem anderen Unternehmen überträgt und diesem die in seinem Eigentum stehende erforderliche Infrastruktur und Ausrüstung zur Verfügung stellt und dann entscheidet, diesen Vertrag zu beenden, ohne das Personal des letztgenannten Unternehmens zu übernehmen, weil es die Tätigkeit nunmehr mit seinem eigenen Personal selbst ausübt, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.*)

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VPRRS 2015, 0400
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Verkehrssicherungsleistungen sind eigenständiges Fachlos!

VK Brandenburg, Beschluss vom 05.08.2015 - VK 11/15

Bei Verkehrssicherungsleistungen handelt es sich um einen den Begriff des "Fachloses" erfüllenden Teilbereich von mit dem Straßenbau einhergehenden Tätigkeiten, so dass sie losweise zu vergeben sind.

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VPRRS 2015, 0410
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Anforderungen an die Kalkulation muss auch Tarifrecht umfassen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.10.2015 - 3 VK LSA 63/15

1. Um die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, ist es unerlässlich, dass die Leistungsbeschreibung auch alle für die Bestimmung des Leistungsumfangs zum Zwecke der Kalkulation wesentlichen Umstände erkennen lässt, weil nur dann eine Beschreibung vorliegt, die von allen Bietern im gleichen Sinne verstanden wird und miteinander vergleichbare Angebote in preislicher Hinsicht erwarten lässt.

2. Die Leistungsbeschreibung darf im Interesse vergleichbarer Ergebnisse keinen Bieter im Unklaren lassen, welche Leistung er in welcher Form und zu welchen Bedingungen anbieten soll. Sie soll auch den Vergabegegenstand umfassend beschreiben, ohne dass Restbereiche verbleiben, für die die Leistungspflichten nicht klar definiert sind.

3. Der Auftraggeber verstößt gegen das das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, wenn er die Anforderungen betreffend der Kalkulationsgrundlage zur Ermittlung des Gesamtpreises nicht unter Einhaltung geltender tarifrechtlicher Regelungen für Sicherheitsdienstleistungen bestimmt.

4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) sind zum Vertragsgegenstand zu machen. Der öffentliche Auftraggeber hat kein Wahlrecht, ob er die VOL/B für die Ausführung von Leistungen oder andere Bedingungen verwenden möchte.

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VPRRS 2015, 0392
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auslegung geht Ausschluss vor!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2015 - 1 VK 36/15

1. Auch im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach der VOF ist das Angebot eines Bieters, das Änderungen an den vom Auftraggeber festgelegten Vertragsunterlagen enthält, von der Wertung auszuschließen.

2. Die Frage, ob ein Angebot Änderungen an den Vertragsunterlagen enthält, ist erforderlichenfalls durch eine Auslegung des Angebots zu beantworten. Dabei dürfen einzelne Textpassagen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Zusammenhang mit der übrigen Darstellung zu lesen.

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VPRRS 2015, 0407
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Deponie nicht angegeben: Auftraggeber muss nachfordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2015 - 3 VK LSA 70/15

Der Begriff der Erklärungen und Nachweise in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 ist weit auszulegen und betrifft sowohl bieterbezogene Erklärungen als auch leistungsbezogene Angaben zum technischen Inhalt der zu erbringenden Leistung, die der öffentliche Auftraggeber von den Bietern verlangt. Dies ist bei der Abfrage nach dem Ort einer Deponie gegeben, so dass diese fehlende Einzelangabe einer Nachforderung unterliegt.

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VergabeVergabe

BGH, Urteil vom 05.11.2015 - III ZR 41/15

1. Auf der Grundlage eines Sozialplans gezahlte Abfindungen sind erstattungsfähige Selbstkosten iSv § 8 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen iVm Nr. 25 I Buchst. c, Abs. 2 Buchst. b der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten, wenn sie als Teil des normalen Betriebsgeschehens der Leistungserstellung zugeordnet werden können, betriebs- und branchenüblich sind und dem Grundsatz wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Abfindungszahlungen, welche die Existenz des Unternehmens als Ganzes berühren (hier: Stilllegung eines Tanklagers der Bundeswehr nach Kündigung des Bewirtschaftungsvertrags), sind grundsätzlich nicht dem normalen Betriebsgeschehen zuzurechnen und gehören zum allgemeinen Unternehmerwagnis, das mit dem kalkulatorischen Gewinn abgegolten wird. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Vereinbaren die Parteien im Rahmen eines Selbstkostenerstattungsvertrags nach § 7 der Verordnung Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, dass der endgültige Selbstkostenerstattungspreis durch die zuständige Preisüberwachungsstelle festgelegt wird, liegt regelmäßig eine Schiedsgutachtenabrede im engeren Sinn vor, auf die die §§ 317 bis 319 BGB entsprechend anzuwenden sind. (amtlicher Leitsatz)*)

4. Eine Schiedsgutachtenabrede im engeren Sinn bestimmt in der Regel die Leistungszeit gem. § 271 I BGB dahingehend, dass die Fälligkeit der Vergütungsforderung bis zur Vorlage des Gutachtens (hier: bis zur Entscheidung der Preisüberwachungsstelle) aufgeschoben wird. Eine dennoch erhobene Klage ist als verfrüht ("derzeit unbegründet") abzuweisen (Fortführung des Senatsurteils vom 4.7.2013 - III ZR 52/12, NJW-RR 2014, 492). (amtlicher Leitsatz)*)

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VPRRS 2015, 0381
DienstleistungenDienstleistungen
(Interims-)Vertrag ohne wirtschaftliches Risiko ist Dienstleistungsauftrag!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2015 - VK 1/15

Ein für einen Interimszeitraum geschlossener Vertrag über die Erbringung von (hier: touristischen) Dienstleistungen ist als ein dem Vergaberecht zu qualifizierender Dienstleistungsauftrag (und nicht als Dienstleistungskonzession) anzusehen, wenn dass wirtschaftliche Risiko, das dem Auftragnehmer für den Interimszeitraum auferlegt werden soll, lediglich theoretischer Natur ist - praktisch es aber nicht oder jedenfalls nur in untergeordnetem Ausmaß besteht.

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VPRRS 2015, 0403
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE verbundener Unternehmen: Kein Kartellrechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 20.01.2015 - VK 1-110/14

1. Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV liegt nicht vor, wenn sämtliche Unternehmen, die jeweils an der vermeintlich kartellrechtswidrigen Vereinbarung (hier der Vereinbarung einer Bietergemeinschaft), teilgenommen haben, als einem einheitlichen Unternehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Gemeinschaftsrechts angehörig anzusehen sind.

2. Dabei sind auch bei der Auslegung des deutschen Kartellrechts Art. 101, 102 AEUV und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen. Im Falle des Vorliegens einer solchen wirtschaftlichen Einheit fehlt es an einer Vereinbarung zwischen (mehreren) Unternehmen oder jedenfalls an einem beschränkbaren Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen.

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VPRRS 2015, 0373
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Konzernverbundene Unternehmen dürfen Bietergemeinschaft bilden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 5/15

Eine Bietergemeinschaft aus konzernangehörigen Tochter- und Enkelgesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsanteile (teilweise auch nur mittelbar) zu jeweils 100% einer Muttergesellschaft gehören, verstößt weder gegen Wettbewerbs- noch gegen Kartellrecht. Das Angebot einer solchen Bietergemeinschaft ist deshalb nicht wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2015, 0406
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 23.06.2015 - Z3-3-3194-1-24-06/15

1. Auch bei einem in EU-weiten Vergabeverfahren erfahrenen Bieter kann nicht erwartet werden, dass dieser die rechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Wahlpositionen kennt, da diese im kodifizierten Vergaberecht an keiner Stelle geregelt sind. Eine Rügeobligenheit entsprechender Verstöße nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB besteht daher regelmäßig nicht.*)

2. Eine vergaberechtswidrige verdeckte Produktvorgabe in einer Grundposition des Leistungsverzeichnisses kann nicht dadurch "geheilt" werden, dass eine produktneutrale Alternativposition ausgeschrieben wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Grundposition zwingend angeboten werden muss.*)

3. Hat der öffentliche Auftraggeber sein Leistungsbestimmungsrecht nicht dahingehend ausgeübt, dass nur eine technische Lösung in Frage kommt, besteht auch kein berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers ein Angebot über eine bestimmte technische Lösung zu erhalten.*)

4. Fehlt es an einem berechtigten Bedürfnis für die Ausschreibung von Grund- und Alternativpositionen, sind nicht automatisch die Grundpositionen zu werten, sondern das Vergabeverfahren ist in den Stand vor Versand der Vergabeunterlagen zurückzuversetzen und die Vergabeunterlagen zu überarbeiten.*)

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VPRRS 2015, 0391
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Für Bauvorhaben des Bundes sind die VK Bund zuständig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2015 - 1 VK 9/15

Wird in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten die Bundesrepublik Deutschland als die Stelle benannt, in deren Namen und auf deren Rechnung die Leistung vergeben werden soll, ist die Bundesrepublik Deutschland Auftraggeberin. Folglich sind die Vergabekammern des Bundes für die Entscheidung über den Nachprüfungsantrag zuständig.

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VPRRS 2015, 0405
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist ein "Wirtschaftsteilnehmer"?

EuGH, Urteil vom 06.10.2015 - Rs. C-203/14

1. Art. 1 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass der Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" in Unterabs. 2 dieser Bestimmung auch öffentliche Stellen erfasst, die sich somit an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können, wenn und soweit sie berechtigt sind, auf einem Markt Leistungen gegen Entgelt anzubieten.*)

2. Art. 52 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er zwar bestimmte Erfordernisse hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für die Eintragung der Wirtschaftsteilnehmer in die nationalen amtlichen Verzeichnisse und für die Zertifizierung enthält, doch die Bedingungen für die Eintragung dieser Wirtschaftsteilnehmer in die nationalen amtlichen Verzeichnisse oder für ihre Zulassung zur Zertifizierung sowie die insoweit bestehenden Rechte und Pflichten der öffentlichen Einrichtungen nicht abschließend festlegt. Die Richtlinie 2004/18/EG ist jedenfalls dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der einerseits nationale öffentliche Stellen, die berechtigt sind, die in der betreffenden Auftragsbekanntmachung angegebenen Bauleistungen, Waren oder Dienstleistungen anzubieten, nicht in diese Verzeichnisse eingetragen oder nicht zertifiziert werden können, während andererseits das Recht, sich an der betreffenden Ausschreibung zu beteiligen, allein den in diese Verzeichnisse eingetragenen oder zertifizierten Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten ist.*)

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VPRRS 2015, 0401
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE verbundener Unternehmen: Kein Kartellrechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 1-116/14

1. Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV liegt nicht vor, wenn sämtliche Unternehmen, die jeweils an der vermeintlich kartellrechtswidrigen Vereinbarung (hier der Vereinbarung einer Bietergemeinschaft), teilgenommen haben, als einem einheitlichen Unternehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Gemeinschaftsrechts angehörig anzusehen sind.

2. Dabei sind auch bei der Auslegung des deutschen Kartellrechts Art. 101, 102 AEUV und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen. Im Falle des Vorliegens einer solchen wirtschaftlichen Einheit fehlt es an einer Vereinbarung zwischen (mehreren) Unternehmen oder jedenfalls an einem beschränkbaren Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen.

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VPRRS 2015, 0399
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE aus verbundenen Unternehmen verstößt nicht gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 6/15

Eine Bietergemeinschaft aus konzernangehörigen Tochter- und Enkelgesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsanteile (teilweise auch nur mittelbar) zu jeweils 100% einer Muttergesellschaft gehören, verstößt weder gegen Wettbewerbs- noch gegen Kartellrecht. Das Angebot einer solchen Bietergemeinschaft ist folglich nicht wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2015, 0398
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesellschaftrechtliche Verbundenheit: Verstoß gegen Geheimwettbewerb?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2015 - 3 VK LSA 69/15

1. Die Tatsache, dass zwei Bieter über einen Alleingesellschafter gesellschaftsrechtlich miteinander verknüpft sind, bedeutet noch nicht, dass hieraus wettbewerbsbeschränkende Abreden folgen.

2. Sind Bieter gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten, müssen sie die strukturellen Umstände darstellen, die einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern.

3. Den Auftraggeber trifft die Pflicht zur Prüfung des Sachverhalts, sobald er von der möglichen Verbundenheit mehrerer Bieter Kenntnis erlangt.

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VPRRS 2015, 0404
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2014 - VK 15/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2015, 0382
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reinigungswerte sind als Richtwerte oder als Bandbreite bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2015 - VK 5/15

1. Beschreibt der Auftraggeber in einer bekannt gemachten Wertungsmatrix die beabsichtigten Vorgehensweise bei der Angebotswertung, kann er von dieser selbst gesetzten Vorgabe nachträglich nicht mehr abweichen.

2. Sollen bei der Vergabe von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in irgendeiner Form Reinigungswerte bei der Angebotswertung Verwendung finden, sind den Bietern durch den Auftraggeber entweder Richtwerte oder eine Bandbreite als Mindestanforderung an die Eignung in der Vergabebekanntmachung anzugeben oder diese in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen zu benennen.

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VPRRS 2015, 0423
VergabeVergabe
Fehlerteufel

EuGH, Urteil vom 22.10.2015 - Rs. C-552/11

Liebe Leserin, lieber Leser,

das von Ihnen gesuchte Az. ist leider falsch. Korrekt muss es lauten:

Rs. C-552/13

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VPRRS 2015, 0397
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schadensersatz erst nach Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vergabe?

EuGH, Urteil vom 26.11.2015 - Rs. C-166/14

Das Recht der Europäischen Union, insbesondere der Grundsatz der Effektivität, steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz wegen eines vergaberechtlichen Verstoßes von der vorherigen Feststellung abhängig gemacht wird, dass das Vergabeverfahren mangels vorheriger Bekanntgabe rechtswidrig war, und der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit binnen einer sechsmonatigen Ausschlussfrist gestellt werden muss, die ab dem auf die Zuschlagserteilung folgenden Tag zu laufen beginnt - und zwar unabhängig davon, ob der Antragsteller von der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers Kenntnis haben konnte.*)

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VPRRS 2015, 0396
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Urkalkulation muss nachgefordert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2015 - 21.VK-3194-35/15

1. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 fordert von der Vergabestelle bei Fehlen von geforderten Erklärungen und Nachweisen, dass diese nachverlangt werden. Diese Regelung verpflichtet den Auftraggeber darauf hinzuwirken, dass ein Bieter seinen ersten Fehler korrigiert und so den Ausschluss seines Angebots vermeidet. Die Nachforderung steht nicht in seinem Ermessen.*)

2. Bei der geforderten Urkalkulation handelt es sich um eine Erklärung im Sinne des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012. Es handelt sich um eine leistungsbezogene Erklärung des Bieters, die der Nachforderungspflicht unterliegt.*)

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VPRRS 2015, 0375
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2015 - 1/SVK/029-15

1. Ein Vergabenachprüfungsantrag mit dem Ziel, den Auftraggeber zur Beschaffung von Leistungen in einem wettbewerblichen Verfahren zu verpflichten, ist zumindest dann statthaft, wenn der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers unstreitig besteht und sich fortlaufend durch das Auslösen von entsprechenden Verträgen manifestiert (hier bejaht für die Beschaffung von Briefbeförderungsdienstleistungen).*)

2. Eine Rechtsverletzung kann trotz des Vorliegens einer de-facto-Vergabe nicht festgestellt werden, wenn der Auftraggeber schon die notwendigen Schritte zur unverzüglichen Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens selbst ergriffen hat. Die Kammer kann dann keine darüber hinaus gehende Anordnung treffen.*)

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VPRRS 2015, 0384
Mit Beitrag
StandardsoftwareStandardsoftware
Darf sich der Auftraggeber auf eine bestimmte Standardsoftware festlegen?

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2015 - VK 1-40/15

1. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung; auch für einen öffentlichen Auftraggeber gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit.

2. Die vergaberechtlichen Grenzen sind nur dann überschritten, wenn die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands nicht durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, keine nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Gründe vom Auftraggeber angegeben worden sind und die Bestimmung nicht willkürfrei erfolgte, wenn solche Gründe tatsächlich nicht vorhanden sind oder wenn die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert.

3. Die Vorschrift des § 7 Abs. 11 SektVO ist – entgegen ihrem missverständlichem Wortlaut – richtlinienkonform so auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber in seinen technischen Anforderungen nicht nur dann auf bestimmte Produkte verweisen darf, wenn der Auftragsgegenstand anderenfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann, sondern dass er auf den Gleichwertigkeitszusatz auch dann vollständig verzichten darf, wenn die Ausschreibung eines ganz bestimmten Produktes „durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist“.

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VPRRS 2015, 0380
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Kann ein abweichendes Angebot in ein Nebenangebot umgedeutet werden?

VK Bund, Beschluss vom 21.10.2015 - VK 2-97/15

1. Auch wenn die SektVO – anders als VOL/A 2009 und VOB/A 2012 – keine explizite Regelung zum den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen oder widersprüchliche Angaben, enthält, ist ein Angebot, das von den Vergabeunterlagen abweicht oder dessen Inhalt nicht widerspruchsfrei ist, von der Wertung auszuschließen.

2. Ein von der Ausschreibung abweichendes Angebot kann nicht in ein Nebenangebot umgedeutet werden, wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind.

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VPRRS 2015, 0379
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bieter zahlt keinen Tariflohn: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.10.2015 - 1 VK LSA 12/15

1. Die Sozialkostenzuschläge sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bezogen auf den Bruttolohn (Fertigungslohn sowie Soziallohn) anzusetzen. Die Nichteinhaltung der geforderten tarifrechtlichen Vergütung muss folgerichtig einen Angebotsausschluss nach sich ziehen.*)

2. Fordert der Auftraggeber als Mindestbedingung, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen einschließlich Qualifikation anzugeben sind, muss der Bieter zumindest den Zugriff auf diese Personen haben.*)

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VPRRS 2015, 0377
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabekammern sind auch für kartellrechtliche Ansprüche zuständig!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.09.2015 - 3-10 O 119/15

Begehrt ein Antragsteller mit seinem Haupt- und Hilfsantrag eine Unterlassung in einem Vergabeverfahren, sind die Zivilgerichte auch nicht zuständig, wenn der Antragsteller seinen Anspruch auf die § 33 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB stützt, denn insoweit handelt es sich um einen sonstigen primärrechtlichen Anspruch im Sinne von § 104 Abs. 2 GWB für den die Vergabekammern sachlich zuständig sind.*)

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VPRRS 2015, 0433
DienstleistungenDienstleistungen
Unterlassung eines Vergabeverfahrens kann nicht begehrt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2015 - Verg 38/14

1. In einem Vergabenachprüfungsverfahren kann das Unterlassen einer Handlung, nicht aber das Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens begehrt werden.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann jedoch jederzeit und unabhängig von einer Zustimmung des Antragsgegners zurückgenommen werden, solange und soweit noch keine formell bestandskräftige oder rechtskräftige sachliche Entscheidung über den Nachprüfungsantrag ergangen ist, so dass auch noch eine Rücknahme in der Beschwerdeinstanz möglich ist.

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VPRRS 2015, 0376
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zulasten der/des Bieter(s)!

VK Sachsen, Beschluss vom 18.09.2015 - 1/SVK/030-15

1. Unterhält ein Bieter zwei unterschiedliche Firmen, muss er bei der Anfertigung und Verwendung eines Firmenstempels für Firmenklarheit im handelsrechtlichen Sinne sorgen. Dazu gehört, dass im Firmenstempel ein eindeutiger Hinweis auf die entsprechende Gesellschaftsform geführt wird.*)

2. Zwischen dem Bieter, der das Angebot abgegeben hat und demjenigen, der den Zuschlag erhalten soll, muss eine unzweideutige Identität vorliegen, insbesondere, wenn zwei Firmen mit ähnlichen Namen auf dem Markt agieren.*)

3. Zweifel darüber, wer das Angebot unterbreitet hat und wer Vertragspartner werden soll, stellen einen Ausschlussgrund gemäß §§ 13, 16 EG VOB/A dar.*)

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VPRRS 2015, 0370
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 VK 40/14

Wird ein Angebot in einem nicht verschlossenen Umschlag eingereicht, ist es von der Wertung auszuschließen. Das gilt auch dann, wenn es beim Transport durch Verschulden des Postdienstleisters so beschädigt wurde, dass es als offen zu betrachten ist. Denn das Versendungsrisiko trägt der Bieter.

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VPRRS 2015, 0372
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Öffentliche Auftraggeber können verlangen, dass ein Mindestlohn gezahlt wird

EuGH, Urteil vom 17.11.2015 - Rs. C-115/14

1. Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, nach denen sich Bieter und deren Nachunternehmer in einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung verpflichten müssen, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.*)

2. Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die vorsehen, dass Bieter und deren Nachunternehmer von der Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, sich durch eine schriftliche, ihrem Angebot beizufügende Erklärung zu verpflichten, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand des öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.*)

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VPRRS 2015, 0368
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Vorabinformation ist zwingende Voraussetzung für spätere Direktvergabe!

VK Südbayern, Beschluss vom 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-37-06/15

1. Die Vorabinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG einer nach Art. 2 b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit den nationalen Zuständigkeitsvorschriften unzuständigen Behörde kann keine ausreichende Grundlage für eine von derselben Behörde im Falle ihrer späteren Zuständigkeit geplanten Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 darstellen.*)

2. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 stellt im Lichte des Gemeinschaftsrechts keine bloße Ordnungsvorschrift dar, sondern ist eine zwingende Formvorschrift, auf deren Einhaltung sich ein Antragsteller im Nachprüfungsverfahren gemäß § 97 Abs. 7 GWB berufen kann.*)

3. Die Vorabinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist konstitutive Voraussetzung für eine spätere Direktvergabe. Sie ist als erster Schritt des Vergabeverfahrens anzusehen und damit Teil der Vergabehandlung selbst.*)

4. Die rückwirkende Übertragung der Aufgabenträgerschaft vom zuständigen Landkreis auf eine kreisangehörige Gemeinde nach Art. 9 BayÖPNVG ist nicht möglich.*)

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