Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Abfallbeförderung/-entsorgung
· Administration
· Alle Sachgebiete
· Arzneimittel
· Ausbaugewerke
· Ausrüstungsgegenstände
· Außenanlagen
· Bau & Immobilien
· Bauleistungen
· Bestandssanierung
· Bewachungsleistungen
· Brandschutz
· Brief- und Paketdienstleistungen
· Datenverarbeitung
· Dienstleistungen
· Druckerzeugnisse
· Fahrzeuge
(Sicherheit & Verteidigung)
· Fahrzeuge
(Verkehr)
· Finanzdienstleistungen
· Forschungsaufträge
· Gesundheit
· Gutachtenerstattung
(Bau & Immobilien)
· Gutachtenerstattung
(Dienstleistungen)
· Hardware
· Hochbau
· IT
· IT-Support
· Instrumente und Hilfsmittel
· Internet
· Labortechnik
· Medizintechnik
· Nachprüfungsverfahren
· PPP
· Pflege- und Versorgungsleistungen
· Planungsleistungen
(Verkehr)
· Planungsleistungen
(Sicherheit & Verteidigung)
· Planungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Rabattvereinbarungen
· Rechtsberatung
· Rechtsweg
· Reinigungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Reinigungsleistungen
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Gesundheit)
· Reparatur und Wartung
(Bau & Immobilien)
· Reparatur und Wartung
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Verkehr)
· Rettungsdienstleistungen
· Rügeobliegenheit
· Sanitäts- und Verbandsmaterial
· Schienenwegebau
· Schulungsmaßnahmen
· Sicherheit und Verteidigung
· Sicherheitstechnik
· Softwareentwicklung
· Sonstige (Bau-)Leistungen
· Sonstige Dienstleistungen
· Sonstiger IT-Support
· Sonstiges Gesundheit
· Sonstiges Nachprüfungsverfahren
· Sonstiges Sicherheit & Verteidigung
· Sonstiges Verkehr
· Standardsoftware
· Straßenbau und Infrastruktur
· Strom, Wasser, Gas
· Technische Ausrüstung
· Tief- und Ingenieurbau
· Transportleistungen
· Vergabe
· Verkehr
· Verkehrsleittechnik
· Versicherungsleistungen
· Waren/Güter
· Wartung und Instandsetzung
· Wartung und Weiterentwicklung
· Wasserbaumaßnahmen
· Wirtschafts- und Steuerberatung
· ÖPNV

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11048 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0407
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Deponie nicht angegeben: Auftraggeber muss nachfordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2015 - 3 VK LSA 70/15

Der Begriff der Erklärungen und Nachweise in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 ist weit auszulegen und betrifft sowohl bieterbezogene Erklärungen als auch leistungsbezogene Angaben zum technischen Inhalt der zu erbringenden Leistung, die der öffentliche Auftraggeber von den Bietern verlangt. Dies ist bei der Abfrage nach dem Ort einer Deponie gegeben, so dass diese fehlende Einzelangabe einer Nachforderung unterliegt.

Dokument öffnen Volltext


VergabeVergabe

BGH, Urteil vom 05.11.2015 - III ZR 41/15

1. Auf der Grundlage eines Sozialplans gezahlte Abfindungen sind erstattungsfähige Selbstkosten iSv § 8 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen iVm Nr. 25 I Buchst. c, Abs. 2 Buchst. b der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten, wenn sie als Teil des normalen Betriebsgeschehens der Leistungserstellung zugeordnet werden können, betriebs- und branchenüblich sind und dem Grundsatz wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Abfindungszahlungen, welche die Existenz des Unternehmens als Ganzes berühren (hier: Stilllegung eines Tanklagers der Bundeswehr nach Kündigung des Bewirtschaftungsvertrags), sind grundsätzlich nicht dem normalen Betriebsgeschehen zuzurechnen und gehören zum allgemeinen Unternehmerwagnis, das mit dem kalkulatorischen Gewinn abgegolten wird. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Vereinbaren die Parteien im Rahmen eines Selbstkostenerstattungsvertrags nach § 7 der Verordnung Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, dass der endgültige Selbstkostenerstattungspreis durch die zuständige Preisüberwachungsstelle festgelegt wird, liegt regelmäßig eine Schiedsgutachtenabrede im engeren Sinn vor, auf die die §§ 317 bis 319 BGB entsprechend anzuwenden sind. (amtlicher Leitsatz)*)

4. Eine Schiedsgutachtenabrede im engeren Sinn bestimmt in der Regel die Leistungszeit gem. § 271 I BGB dahingehend, dass die Fälligkeit der Vergütungsforderung bis zur Vorlage des Gutachtens (hier: bis zur Entscheidung der Preisüberwachungsstelle) aufgeschoben wird. Eine dennoch erhobene Klage ist als verfrüht ("derzeit unbegründet") abzuweisen (Fortführung des Senatsurteils vom 4.7.2013 - III ZR 52/12, NJW-RR 2014, 492). (amtlicher Leitsatz)*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0381
DienstleistungenDienstleistungen
(Interims-)Vertrag ohne wirtschaftliches Risiko ist Dienstleistungsauftrag!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2015 - VK 1/15

Ein für einen Interimszeitraum geschlossener Vertrag über die Erbringung von (hier: touristischen) Dienstleistungen ist als ein dem Vergaberecht zu qualifizierender Dienstleistungsauftrag (und nicht als Dienstleistungskonzession) anzusehen, wenn dass wirtschaftliche Risiko, das dem Auftragnehmer für den Interimszeitraum auferlegt werden soll, lediglich theoretischer Natur ist - praktisch es aber nicht oder jedenfalls nur in untergeordnetem Ausmaß besteht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0403
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE verbundener Unternehmen: Kein Kartellrechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 20.01.2015 - VK 1-110/14

1. Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV liegt nicht vor, wenn sämtliche Unternehmen, die jeweils an der vermeintlich kartellrechtswidrigen Vereinbarung (hier der Vereinbarung einer Bietergemeinschaft), teilgenommen haben, als einem einheitlichen Unternehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Gemeinschaftsrechts angehörig anzusehen sind.

2. Dabei sind auch bei der Auslegung des deutschen Kartellrechts Art. 101, 102 AEUV und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen. Im Falle des Vorliegens einer solchen wirtschaftlichen Einheit fehlt es an einer Vereinbarung zwischen (mehreren) Unternehmen oder jedenfalls an einem beschränkbaren Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0373
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Konzernverbundene Unternehmen dürfen Bietergemeinschaft bilden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 5/15

Eine Bietergemeinschaft aus konzernangehörigen Tochter- und Enkelgesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsanteile (teilweise auch nur mittelbar) zu jeweils 100% einer Muttergesellschaft gehören, verstößt weder gegen Wettbewerbs- noch gegen Kartellrecht. Das Angebot einer solchen Bietergemeinschaft ist deshalb nicht wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache von der Wertung auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0406
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 23.06.2015 - Z3-3-3194-1-24-06/15

1. Auch bei einem in EU-weiten Vergabeverfahren erfahrenen Bieter kann nicht erwartet werden, dass dieser die rechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Wahlpositionen kennt, da diese im kodifizierten Vergaberecht an keiner Stelle geregelt sind. Eine Rügeobligenheit entsprechender Verstöße nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB besteht daher regelmäßig nicht.*)

2. Eine vergaberechtswidrige verdeckte Produktvorgabe in einer Grundposition des Leistungsverzeichnisses kann nicht dadurch "geheilt" werden, dass eine produktneutrale Alternativposition ausgeschrieben wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Grundposition zwingend angeboten werden muss.*)

3. Hat der öffentliche Auftraggeber sein Leistungsbestimmungsrecht nicht dahingehend ausgeübt, dass nur eine technische Lösung in Frage kommt, besteht auch kein berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers ein Angebot über eine bestimmte technische Lösung zu erhalten.*)

4. Fehlt es an einem berechtigten Bedürfnis für die Ausschreibung von Grund- und Alternativpositionen, sind nicht automatisch die Grundpositionen zu werten, sondern das Vergabeverfahren ist in den Stand vor Versand der Vergabeunterlagen zurückzuversetzen und die Vergabeunterlagen zu überarbeiten.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0391
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Für Bauvorhaben des Bundes sind die VK Bund zuständig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2015 - 1 VK 9/15

Wird in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten die Bundesrepublik Deutschland als die Stelle benannt, in deren Namen und auf deren Rechnung die Leistung vergeben werden soll, ist die Bundesrepublik Deutschland Auftraggeberin. Folglich sind die Vergabekammern des Bundes für die Entscheidung über den Nachprüfungsantrag zuständig.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0405
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist ein "Wirtschaftsteilnehmer"?

EuGH, Urteil vom 06.10.2015 - Rs. C-203/14

1. Art. 1 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass der Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" in Unterabs. 2 dieser Bestimmung auch öffentliche Stellen erfasst, die sich somit an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können, wenn und soweit sie berechtigt sind, auf einem Markt Leistungen gegen Entgelt anzubieten.*)

2. Art. 52 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er zwar bestimmte Erfordernisse hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für die Eintragung der Wirtschaftsteilnehmer in die nationalen amtlichen Verzeichnisse und für die Zertifizierung enthält, doch die Bedingungen für die Eintragung dieser Wirtschaftsteilnehmer in die nationalen amtlichen Verzeichnisse oder für ihre Zulassung zur Zertifizierung sowie die insoweit bestehenden Rechte und Pflichten der öffentlichen Einrichtungen nicht abschließend festlegt. Die Richtlinie 2004/18/EG ist jedenfalls dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der einerseits nationale öffentliche Stellen, die berechtigt sind, die in der betreffenden Auftragsbekanntmachung angegebenen Bauleistungen, Waren oder Dienstleistungen anzubieten, nicht in diese Verzeichnisse eingetragen oder nicht zertifiziert werden können, während andererseits das Recht, sich an der betreffenden Ausschreibung zu beteiligen, allein den in diese Verzeichnisse eingetragenen oder zertifizierten Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0401
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE verbundener Unternehmen: Kein Kartellrechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 1-116/14

1. Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV liegt nicht vor, wenn sämtliche Unternehmen, die jeweils an der vermeintlich kartellrechtswidrigen Vereinbarung (hier der Vereinbarung einer Bietergemeinschaft), teilgenommen haben, als einem einheitlichen Unternehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Gemeinschaftsrechts angehörig anzusehen sind.

2. Dabei sind auch bei der Auslegung des deutschen Kartellrechts Art. 101, 102 AEUV und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen. Im Falle des Vorliegens einer solchen wirtschaftlichen Einheit fehlt es an einer Vereinbarung zwischen (mehreren) Unternehmen oder jedenfalls an einem beschränkbaren Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0399
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE aus verbundenen Unternehmen verstößt nicht gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 6/15

Eine Bietergemeinschaft aus konzernangehörigen Tochter- und Enkelgesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsanteile (teilweise auch nur mittelbar) zu jeweils 100% einer Muttergesellschaft gehören, verstößt weder gegen Wettbewerbs- noch gegen Kartellrecht. Das Angebot einer solchen Bietergemeinschaft ist folglich nicht wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache von der Wertung auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0398
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesellschaftrechtliche Verbundenheit: Verstoß gegen Geheimwettbewerb?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2015 - 3 VK LSA 69/15

1. Die Tatsache, dass zwei Bieter über einen Alleingesellschafter gesellschaftsrechtlich miteinander verknüpft sind, bedeutet noch nicht, dass hieraus wettbewerbsbeschränkende Abreden folgen.

2. Sind Bieter gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten, müssen sie die strukturellen Umstände darstellen, die einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern.

3. Den Auftraggeber trifft die Pflicht zur Prüfung des Sachverhalts, sobald er von der möglichen Verbundenheit mehrerer Bieter Kenntnis erlangt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0404
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2014 - VK 15/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0382
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reinigungswerte sind als Richtwerte oder als Bandbreite bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2015 - VK 5/15

1. Beschreibt der Auftraggeber in einer bekannt gemachten Wertungsmatrix die beabsichtigten Vorgehensweise bei der Angebotswertung, kann er von dieser selbst gesetzten Vorgabe nachträglich nicht mehr abweichen.

2. Sollen bei der Vergabe von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in irgendeiner Form Reinigungswerte bei der Angebotswertung Verwendung finden, sind den Bietern durch den Auftraggeber entweder Richtwerte oder eine Bandbreite als Mindestanforderung an die Eignung in der Vergabebekanntmachung anzugeben oder diese in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen zu benennen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0423
VergabeVergabe
Fehlerteufel

EuGH, Urteil vom 22.10.2015 - Rs. C-552/11

Liebe Leserin, lieber Leser,

das von Ihnen gesuchte Az. ist leider falsch. Korrekt muss es lauten:

Rs. C-552/13

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0397
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schadensersatz erst nach Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vergabe?

EuGH, Urteil vom 26.11.2015 - Rs. C-166/14

Das Recht der Europäischen Union, insbesondere der Grundsatz der Effektivität, steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz wegen eines vergaberechtlichen Verstoßes von der vorherigen Feststellung abhängig gemacht wird, dass das Vergabeverfahren mangels vorheriger Bekanntgabe rechtswidrig war, und der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit binnen einer sechsmonatigen Ausschlussfrist gestellt werden muss, die ab dem auf die Zuschlagserteilung folgenden Tag zu laufen beginnt - und zwar unabhängig davon, ob der Antragsteller von der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers Kenntnis haben konnte.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0396
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Urkalkulation muss nachgefordert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2015 - 21.VK-3194-35/15

1. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 fordert von der Vergabestelle bei Fehlen von geforderten Erklärungen und Nachweisen, dass diese nachverlangt werden. Diese Regelung verpflichtet den Auftraggeber darauf hinzuwirken, dass ein Bieter seinen ersten Fehler korrigiert und so den Ausschluss seines Angebots vermeidet. Die Nachforderung steht nicht in seinem Ermessen.*)

2. Bei der geforderten Urkalkulation handelt es sich um eine Erklärung im Sinne des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012. Es handelt sich um eine leistungsbezogene Erklärung des Bieters, die der Nachforderungspflicht unterliegt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0375
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2015 - 1/SVK/029-15

1. Ein Vergabenachprüfungsantrag mit dem Ziel, den Auftraggeber zur Beschaffung von Leistungen in einem wettbewerblichen Verfahren zu verpflichten, ist zumindest dann statthaft, wenn der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers unstreitig besteht und sich fortlaufend durch das Auslösen von entsprechenden Verträgen manifestiert (hier bejaht für die Beschaffung von Briefbeförderungsdienstleistungen).*)

2. Eine Rechtsverletzung kann trotz des Vorliegens einer de-facto-Vergabe nicht festgestellt werden, wenn der Auftraggeber schon die notwendigen Schritte zur unverzüglichen Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens selbst ergriffen hat. Die Kammer kann dann keine darüber hinaus gehende Anordnung treffen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0384
Mit Beitrag
StandardsoftwareStandardsoftware
Darf sich der Auftraggeber auf eine bestimmte Standardsoftware festlegen?

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2015 - VK 1-40/15

1. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung; auch für einen öffentlichen Auftraggeber gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit.

2. Die vergaberechtlichen Grenzen sind nur dann überschritten, wenn die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands nicht durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, keine nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Gründe vom Auftraggeber angegeben worden sind und die Bestimmung nicht willkürfrei erfolgte, wenn solche Gründe tatsächlich nicht vorhanden sind oder wenn die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert.

3. Die Vorschrift des § 7 Abs. 11 SektVO ist – entgegen ihrem missverständlichem Wortlaut – richtlinienkonform so auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber in seinen technischen Anforderungen nicht nur dann auf bestimmte Produkte verweisen darf, wenn der Auftragsgegenstand anderenfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann, sondern dass er auf den Gleichwertigkeitszusatz auch dann vollständig verzichten darf, wenn die Ausschreibung eines ganz bestimmten Produktes „durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist“.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0380
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Kann ein abweichendes Angebot in ein Nebenangebot umgedeutet werden?

VK Bund, Beschluss vom 21.10.2015 - VK 2-97/15

1. Auch wenn die SektVO – anders als VOL/A 2009 und VOB/A 2012 – keine explizite Regelung zum den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen oder widersprüchliche Angaben, enthält, ist ein Angebot, das von den Vergabeunterlagen abweicht oder dessen Inhalt nicht widerspruchsfrei ist, von der Wertung auszuschließen.

2. Ein von der Ausschreibung abweichendes Angebot kann nicht in ein Nebenangebot umgedeutet werden, wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0379
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bieter zahlt keinen Tariflohn: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.10.2015 - 1 VK LSA 12/15

1. Die Sozialkostenzuschläge sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bezogen auf den Bruttolohn (Fertigungslohn sowie Soziallohn) anzusetzen. Die Nichteinhaltung der geforderten tarifrechtlichen Vergütung muss folgerichtig einen Angebotsausschluss nach sich ziehen.*)

2. Fordert der Auftraggeber als Mindestbedingung, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen einschließlich Qualifikation anzugeben sind, muss der Bieter zumindest den Zugriff auf diese Personen haben.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0377
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabekammern sind auch für kartellrechtliche Ansprüche zuständig!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.09.2015 - 3-10 O 119/15

Begehrt ein Antragsteller mit seinem Haupt- und Hilfsantrag eine Unterlassung in einem Vergabeverfahren, sind die Zivilgerichte auch nicht zuständig, wenn der Antragsteller seinen Anspruch auf die § 33 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB stützt, denn insoweit handelt es sich um einen sonstigen primärrechtlichen Anspruch im Sinne von § 104 Abs. 2 GWB für den die Vergabekammern sachlich zuständig sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0433
DienstleistungenDienstleistungen
Unterlassung eines Vergabeverfahrens kann nicht begehrt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2015 - Verg 38/14

1. In einem Vergabenachprüfungsverfahren kann das Unterlassen einer Handlung, nicht aber das Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens begehrt werden.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann jedoch jederzeit und unabhängig von einer Zustimmung des Antragsgegners zurückgenommen werden, solange und soweit noch keine formell bestandskräftige oder rechtskräftige sachliche Entscheidung über den Nachprüfungsantrag ergangen ist, so dass auch noch eine Rücknahme in der Beschwerdeinstanz möglich ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0376
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zulasten der/des Bieter(s)!

VK Sachsen, Beschluss vom 18.09.2015 - 1/SVK/030-15

1. Unterhält ein Bieter zwei unterschiedliche Firmen, muss er bei der Anfertigung und Verwendung eines Firmenstempels für Firmenklarheit im handelsrechtlichen Sinne sorgen. Dazu gehört, dass im Firmenstempel ein eindeutiger Hinweis auf die entsprechende Gesellschaftsform geführt wird.*)

2. Zwischen dem Bieter, der das Angebot abgegeben hat und demjenigen, der den Zuschlag erhalten soll, muss eine unzweideutige Identität vorliegen, insbesondere, wenn zwei Firmen mit ähnlichen Namen auf dem Markt agieren.*)

3. Zweifel darüber, wer das Angebot unterbreitet hat und wer Vertragspartner werden soll, stellen einen Ausschlussgrund gemäß §§ 13, 16 EG VOB/A dar.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0370
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 VK 40/14

Wird ein Angebot in einem nicht verschlossenen Umschlag eingereicht, ist es von der Wertung auszuschließen. Das gilt auch dann, wenn es beim Transport durch Verschulden des Postdienstleisters so beschädigt wurde, dass es als offen zu betrachten ist. Denn das Versendungsrisiko trägt der Bieter.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0372
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Öffentliche Auftraggeber können verlangen, dass ein Mindestlohn gezahlt wird

EuGH, Urteil vom 17.11.2015 - Rs. C-115/14

1. Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, nach denen sich Bieter und deren Nachunternehmer in einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung verpflichten müssen, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.*)

2. Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die vorsehen, dass Bieter und deren Nachunternehmer von der Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, sich durch eine schriftliche, ihrem Angebot beizufügende Erklärung zu verpflichten, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand des öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0368
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Vorabinformation ist zwingende Voraussetzung für spätere Direktvergabe!

VK Südbayern, Beschluss vom 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-37-06/15

1. Die Vorabinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG einer nach Art. 2 b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit den nationalen Zuständigkeitsvorschriften unzuständigen Behörde kann keine ausreichende Grundlage für eine von derselben Behörde im Falle ihrer späteren Zuständigkeit geplanten Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 darstellen.*)

2. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 stellt im Lichte des Gemeinschaftsrechts keine bloße Ordnungsvorschrift dar, sondern ist eine zwingende Formvorschrift, auf deren Einhaltung sich ein Antragsteller im Nachprüfungsverfahren gemäß § 97 Abs. 7 GWB berufen kann.*)

3. Die Vorabinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist konstitutive Voraussetzung für eine spätere Direktvergabe. Sie ist als erster Schritt des Vergabeverfahrens anzusehen und damit Teil der Vergabehandlung selbst.*)

4. Die rückwirkende Übertragung der Aufgabenträgerschaft vom zuständigen Landkreis auf eine kreisangehörige Gemeinde nach Art. 9 BayÖPNVG ist nicht möglich.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0366
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter geeignet? Auftraggeber darf bisherige Erfahrungen berücksichtigen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2015 - 15 Verg 3/15

1. Bei der Prognoseentscheidung, ob ein Bieter geeignet ist, darf ein Auftraggeber auch eigene Erfahrungen, die er mit einem Bieter in der Vergangenheit gemacht hat, in die Betrachtung miteinbeziehen.

2. Grundlagen einer Prognoseentscheidung darüber, ob ein Bieter geeignet ist, müssen auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, wobei der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, ein gerichtsähnliches Verfahren zur Ermittlung der Tatsachen durchzuführen.

3. Will ein Auftraggeber bei der Eignungsprüfung eigene Erfahrungen berücksichtigen, muss er den zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend ermitteln und den Einwänden des Bieters mit angebrachter Sorgfalt nachgehen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0365
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter geeignet? Auftraggeber darf bisherige Erfahrungen berücksichtigen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2015 - 1 VK 3/15

1. Bei der Prognoseentscheidung, ob ein Bieter geeignet ist, darf ein Auftraggeber auch eigene Erfahrungen, die er mit einem Bieter in der Vergangenheit gemacht hat, in die Betrachtung miteinbeziehen.*)

2. Grundlagen einer Prognoseentscheidung darüber, ob ein Bieter geeignet ist, müssen auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, wobei der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, ein gerichtsähnliches Verfahren zur Ermittlung der Tatsachen durchzuführen.*)

3. Will ein Auftraggeber bei der Eignungsprüfung eigene Erfahrungen berücksichtigen, muss er den zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend ermitteln und den Einwänden des Bieters mit angebrachter Sorgfalt nachgehen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0364
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch Studentenwohnheime sind Hochschulgebäude!

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.09.2015 - 21.VK-3194-33/15

1. Der Begriff der Hochschulgebäude ist extensiv auszulegen und umfasst daher auch Studentenwohnheime.*)

2. Bei den Kosten des Vorhabens sind die gesamten Projektkosten einzuberechnen. Es kommt hierbei zum einen nicht auf die nach dem Zuwendungsbescheid benannten "förderfähigen Kosten" an, zum anderen sind aus der Kostenschätzung der VSt nicht einzelne Positionen abzuziehen. Auf den Begriff des Auftragswertes i.S.d. § 3 VgV kommt es gerade nicht an. Der Begriff des Vorhabens in § 98 Nr. 5 GWB ist insoweit weiter zu fassen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0362
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Kostenlos heißt kostenlos!

VK Bund, Beschluss vom 03.09.2015 - VK 1-74/15

Muss der Zugang zu einer neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung über eine kostenfreie, bundesweit einheitlich zentrale Rufnummer (0800-Nummer) erfolgen, ist das Angebot eines Bieters, dessen telefonische Beratung nur für Anrufe aus dem Festnetz (nicht aber aus dem Mobilfunknetz) kostenfrei erreichbar ist, von der Wertung auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0369
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann nimmt eine private Stiftung im Allgemeininteresse liegende Aufgaben wahr?

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.10.2015 - 21.VK-3194-38/15

1. Bei im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben im Sinne § 98 Nr. 2 GWB handelt es sich um Aufgaben, die hoheitliche Befugnisse und damit Aufgaben betreffen, die der Staat aus Gründen des Allgemeininteresses selbst erfüllen oder bei denen er einen entscheidenden Einfluss behalten möchte. Dies ist der Fall, wenn diese Aufgaben eng mit der öffentlichen Ordnung und dem institutionellen Funktionieren des Staates verknüpft sind und nach einer Versorgungsgarantie verlangen. Eine Aufgabe liegt im Allgemeininteresse, wenn originär staatliche Hoheitsaufgaben erfüllt werden oder die Vergabestelle im Bereich der Daseinsvorsorge handelt. Aufgaben im Allgemeininteresse liegen vor, wo grundlegende Staatsfunktionen betroffen sind.*)

2. Für die Beurteilung der überwiegenden Finanzierung müssen die staatlichen Zuwendungen für das konkrete Projekt außer Betracht bleiben.*)

3. Nicht jedes Gebäude, in dem gelegentlich Unterrichtseinheiten abgehalten werden, wird deshalb ein Schulhaus. Entsprechendes gilt für den Begriff des Hochschulgebäudes.*)

4. Der Begriff der Freizeiteinrichtung ist als Sammelbegriff für alle Orte zu verstehen, die von der überwiegenden Mehrzahl der Besucher während deren Freizeit aufgesucht werden.*)

5. Einer zu weiten Auslegung des § 98 Nr. 5 GWB setzt der Bestimmtheitsgrundsatz Grenzen. Zweck der Vorschrift ist die Erfassung sogenannter Drittvergaben, in denen der Dritte gleichsam als verlängerter Arm des öffentlichen Auftraggebers auftritt. Es muss sich um die Delegation von Aufgaben handeln, die klassischerweise im öffentlichen Interesse von öffentlichen Auftraggebern zu erfüllen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0363
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Zweifel an der Ausschreibungskonformität sind aufzuklären!

VK Bund, Beschluss vom 15.09.2015 - VK 1-86/15

1. Ein Ausschluss wegen Änderung der Vertragsunterlagen nach § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 kommt nur in Betracht, wenn der tatsächlich angebotene Leistungsinhalt von der Leistungsbeschreibung abweicht.

2. Muster sind vergaberechtlich wie Bietererklärungen zu behandeln. Es ist im Einzelfall zu ermitteln, welche Erklärung mit einem Muster abgegeben werden soll.

3. Sind durch ein Muster Zweifel an der Ausschreibungskonformität eines Angebots entstanden, bedarf es - statt eines Ausschlusses - zunächst der Aufklärung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0361
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Auftragserweiterung auf Basis einer unbestimmten Anpassungsklausel!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.07.2015 - Verg 3/15

Eine Vertragsanpassungsklausel ist nur dann eine hinreichende Grundlage für eine Auftragserweiterung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, wenn sie eindeutig erkennen lässt, unter welchen Umständen der Vertrag wann und wie geändert werden kann.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0354
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Hilfs- und Zuliefererleistungen sind keine NU-Leistungen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.10.2015 - 21.VK-3194-23/15

1. Gemäß § 17 EG VOB/A 2012 kann der öffentliche Auftraggeber die Ausschreibung unter näher bestimmten Umständen aufheben. Es steht damit im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, ob er eine solche Maßnahme ergreift, wenn seiner Meinung nach ein Aufhebungsgrund vorliegt. Die Überprüfung dieser Ermessensentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ist durch die Vergabekammer zwar grundsätzlich, aber nur begrenzt möglich. Der Bieter hat keinen einklagbaren Anspruch auf die Aufhebung der Aufhebung, sondern nur auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens. Verfahrensrechtlich ist davon auszugehen, dass ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren abbrechen kann, wenn er nach Wertung der Angebote feststellt, dass alle Angebote seine Kostenschätzung übersteigen.*)

2. Teilleistungen, die sich auf reine Hilfsfunktionen und Zuliefererleistungen beschränken, stellen keine Nachunternehmerleistungen dar.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0360
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Fehler bei der Vergabe einer Wegerechtskonzession: Zivilrechtsweg eröffnet!

OLG Naumburg, Urteil vom 29.01.2015 - 2 W 67/14

1. Für die gerichtliche Geltendmachung von vermeintlichen Verfahrensfehlern in einem wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe einer Wegerechtskonzession zum Bau und zur Errichtung eines gemeindlichen Gasversorgungsnetzes nach § 46 Abs. 2 EnWG (hier: Primärrechtsschutz gegen die Erteilung des Zuschlags) ist der Zivilrechtsweg eröffnet.*)

2. Die Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nicht davon abhängig, dass die Antragstellerin zuvor im Konzessionsvergabeverfahren zeitnah eine Rüge gegenüber der ausschreibenden Gemeinde erhoben hat; § 107 Abs. 3 GWB ist nicht, auch nicht entsprechend anwendbar.*)

3. Zur Anwendbarkeit des § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG auf ein Gasverteilungsnetz, welches die Altkonzessionärin ausschließlich zum Transport von Flüssiggas genutzt hat (offen gelassen mit der Tendenz, die Anwendbarkeit zu bejahen.).*)

4. Zu einem Fall der Unzumutbarkeit der Mitteilung von Netzstrukturdaten für die Kommune in einem Konzessionsvergabeverfahren nach § 46 Abs. 2 EnWG.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0359
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Widersprüchliche Bieterangaben muss der Auftraggeber aufklären!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 35/15

1. Der Begriff der Erklärungen oder Nachweise ist - gleichviel, ob er auftragsbezogene oder unternehmensbezogene Angaben, Willenserklärungen oder Wissensmitteilungen betrifft - nach dem Zweck der Norm denkbar weit zu verstehen.*)

2. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 bezieht den Anwendungsbereich der Nachforderung ausschließlich auf solche Erklärungen oder Nachweise, die von Bietern bereits mit dem Angebot vorzulegen sind.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls im Sinn von § 13 EG Abs. 1 Nr. 4, § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 wegen widersprüchlicher Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne das von einem Ausschluss bedrohte Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0357
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot mit "falscher" elektonischer Signatur versehen: Auftraggeber muss nachfordern!

VK Bund, Beschluss vom 06.10.2015 - VK 2-91/15

Weicht der Bieter von den Vorgaben des Auftraggebers ab, indem er dem Angebot bzw. der elektronisch übermittelten Angebotsdatei einen mit einer eigenen fortgeschrittenen Signatur versehenen Angebotsvordruck beigefügt, die nicht entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers erzeugt wurde, ist dem Bieter zum Zwecke der Vermeidung des Ausschlusses aus formalen Gründen dazu Gelegenheit zu geben, einen fehlerfrei signierten Angebotsvordruck nachzureichen.




VPRRS 2015, 0346
Mit Beitrag
ITIT
Auftraggeber darf die Rangfolge der Angebote nicht beeinflussen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2015 - VgK-22/2015

Behält sich der Auftraggeber in der Aufforderung zum finalen Angebot vor, erst nach Submission zu entscheiden, welche Angebotsvarianten er bei der Wertung des Preises berücksichtigen wird, kann er Einfluss auf die Rangfolge der Angebote bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nehmen. Dadurch verstößt er sowohl gegen das Gebot der eindeutigen Leistungsbeschreibung als auch gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0347
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschwellenvergabe: Auftraggeber muss keine Wertungskriterien angeben!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.05.2015 - 1 U 1430/14

1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Angebot mit dem niedrigsten Preis in jedem Fall den Vorzug zu geben. Der Zuschlag ist vielmehr auf das unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gegebenenfalls auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte annehmbarste Angebot zu erteilen. Nur bei inhaltlich und qualitativ gleichen Angeboten ist unter den in die engere Auswahl gekommenen Angeboten stets das Angebot mit dem niedrigsten Preis das annehmbarste.

2. Die Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich und im Unterschwellenbereich sind hinsichtlich der Anforderungen an den Ausschreibenden nicht gleichzusetzen. Der Auftraggeber muss deshalb bei der Unterschwellenvergabe keine Wertungskriterien angeben, wenn der Zuschlag nicht alleine nach dem niedrigsten Preis vergeben werden soll.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0355
Mit Beitrag
ITIT
Wann liegt ein Verschlusssachenauftrag vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14

1. Die Präklusionsbestimmungen des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB sind gemäß ihrem Wortlaut streng auszulegen und anzuwenden, um den durch die Rechtsmittelrichtlinie der Union garantierten Primärrechtsschutz nicht einzuschränken.*)

2. Die Wahrung der Rügeobliegenheit durch den Antragsteller ist ein Zulässigkeitserfordernis des Nachprüfungsantrags, das nicht mit der Begründung dahingestellt bleiben kann, der Nachprüfungsantrag sei jedenfalls unbegründet.*)

3. Zum Vorliegen eines Verschlusssachenauftrags im Sinn des § 99 Abs. 9 GWB.*)

4. Zu den vom Transparenzgebot gestellten Anforderungen, sofern der öffentliche Auftraggeber in einer Phase des Verhandlungsverfahrens ohne erneute Verhandlungen mit Bietern einen Zuschlag erteilen will.*)

5. Eine Verhandlungsrunde ist begrifflich erst nach Durchführen von Verhandlungen des Auftraggebers mit den Bietern über die Angebote oder die Leistungen abgeschlossen. Nicht aber erfüllt das bloße Einreichen von Angeboten bereits den Begriff der Verhandlung.*)

6. Zu intransparenten Bewertungsmaßstäben beim Zuschlagskriterium der Qualität.*)

7. Zur Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26.03.2015 - Rs. C-601/13 (Ambisig).*)

8. Aus dem in § 14 Abs. 1 Satz 2 VSVgV enthaltenen Verbot, das Instrument der Rahmenvereinbarung missbräuchlich oder wettbewerbseinschränkend einzusetzen, folgt, dass der Auftraggeber Bietern auch im Anwendungsbereich der VSVgV, um eine wettbewerbskonforme Auftragsvergabe zu gewährleisten, hinsichtlich des Auftragsumfangs diejenigen Angaben zu machen hat, die ihm, um einen Eingang wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu sichern, liquide verfügbar oder die in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und welche die Bieter für eine seriöse Kalkulation der Angebote benötigen, ohne auf mehr oder minder willkürliche Schätzungen angewiesen zu sein.*)

9. In Vergabeverfahren ist die Einreichung mehrerer Hauptangebote durch Bieter nicht generell, sondern nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Auftraggeber solches in den Vergabeunterlagen veranlasst oder sonst dazu aufgefordert hat.*)

10. Zu den Anforderungen an eine fortlaufende Dokumentation des Vergabeverfahrens und an eine Heilung von Mängeln.*)

11. Im weitesten Sinn: Zu "No-Spy"-Anforderungen (zur Datensicherheit) des öffentlichen Auftraggebers.*)

12. Diesbezügliche Forderungen des Auftraggebers sind keine rechtlich zulässigen Anforderungen an die Eignung der Bewerber oder Bieter, sondern nur als besondere Anforderungen an die Auftragsausführung im Sinn des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB (Richtlinie 2009/81/EG Art. 20; Richtlinie 2004/18/EG Art. 26) zugelassen.*)

13. Dagegen mit Blick auf eine Diskriminierung von Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten vorgebrachte Bedenken greifen im Ergebnis nicht durch, sofern der öffentliche Auftraggeber für die Forderung der Datensicherheit einen anerkennenswerten und durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigten sachlichen Grund, wie einen Schutz sensibler, für den Schutz des Staates relevanter Daten, namhaft machen kann und sämtliche auftragsinteressierten Unternehmen - gleichviel, ob sie der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat angehören - diskriminierungsfrei mit derselben Anforderung belegt werden.*)




VPRRS 2015, 0345
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dumpingpreis ist kein zwingender Ausschlussgrund!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2015 - VgK-32/2015

1. Ein Bieter benennt nicht die von ihm geforderten Preise, wenn er in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für bestimmte Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung auszuschließen.

2. Auch ein festgestelltes Unterkostenangebot darf erst dann ausgeschlossen werden, wenn eine Marktverdrängungsabsicht oder eine Gefährdung der Vertragsabwicklung durch ungenügende Leistungsfähigkeit hinzukommen. In einem aus einer Nische stark wachsenden Markt muss der marktüblich kalkulierende Anbieter damit rechnen, von einem Konkurrenten unterboten zu werden, der den Auftrag ausschließlich abwickelt, um Referenzen für weitere Aufträge zu erhalten.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0353
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Unvorhersehbarer Anstieg von Asylbewerbern: Beschränkte Ausschreibung zulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.09.2015 - 3 VK LSA 60/15

1. Bei einer Beschränkten Ausschreibung ist die Eignung der Bieter vor der Aufforderung zur Antragsabgabe zu prüfen.

2. Ein unvorhersehbarer Anstieg von unterzubringenden Asylbewerbern rechtfertigt es, die Erbringung von Bewachungsleistungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung zu vergeben.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0320
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.09.2015 - VK-SH 11/15

1. Die Bieter müssen nur in dem Umfang Eignungsnachweise und Eigenerklärungen vorlegen, wie der Auftraggeber diese Vorlage (wirksam und eindeutig) in der Vergabebekanntmachung gefordert hat.

2. Ein Bieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die sachlichen Mittel für die angebotene Leistung bereits im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorzuhalten. Ihm muss vielmehr eine angemessene Frist für die Vorbereitung und den Beginn der Ausführung der mit Zuschlagserteilung vereinbarten Leistungen gewährt werden.

3. Erscheint bei einem Angebot der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig, dass Zweifel an der Tariftreue des Bieters bestehen, hat der Auftraggeber das Angebot insbesondere unter diesem Aspekt zu prüfen. Im Fall einer solchen Prüfung ist der Bieter zu verpflichtet, Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest die Mindeststundenentgelte und die Mindestarbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn berücksichtigt worden sind.

4. Fragen der rechtlichen Zulässigkeit einer Forderung von Tariftreueerklärungen müssen einem erwerbswirtschaftlichen Personenbeförderungsunternehmen bekannt sein und lösen eine entsprechende Rügeobliegenheit aus.

5. Vom Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren "nachgeschobene" Erläuterungen sind zu berücksichtigen, soweit die vorgetragenen ergänzenden Erwägungen bzw. Erläuterungen sich auf Begründungen beziehen, die im Kern bereits im Vergabevermerk angelegt sind, also lediglich eine Vertiefung darstellen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0350
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

OLG München, Beschluss vom 22.10.2015 - Verg 5/15

1. Die Unzulässigkeit der Ausschreibung einer Alternativ- oder Wahlposition zählt nicht von vorneherein zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise (hier: Ausschreibung einer Autobahnbrücke, die Bieterin ist ein Bauunternehmen).*)

2. Es verbleibt dabei, dass Alternativpositionen nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse hieran besteht, ausgeschrieben werden dürfen.*)

3. Die Absicht, den Markt zu erkunden, ist kein solches berechtigtes Interesse.*)

4. Ist ein berechtigtes Interesse der Vergabestelle in keiner Weise zu erkennen, kommt es nicht mehr im Einzelnen darauf an, ob und wie weit das Transparenzprinzip gefährdet ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0352
VergabeVergabe
Ausschluss wegen der unterbliebenen Abgabe eines Legalitätsprotokolls?

EuGH, Urteil vom 22.10.2015 - Rs. C-425/14

Die Grundregeln und allgemeinen Grundsätze des AEU-Vertrags, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie das sich daraus ergebende Transparenzgebot, sind dahin zu verstehen, dass sie einer Vorschrift des nationalen Rechts nicht entgegenstehen, nach der ein öffentlicher Auftraggeber vorsehen kann, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags automatisch ausgeschlossen wird, wenn er nicht mit seinem Antrag eine schriftliche Annahme der Verpflichtungen und Erklärungen abgegeben hat, die in einem Legalitätsprotokoll wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden enthalten sind, dessen Zweck es ist, Infiltrationen der organisierten Kriminalität im Bereich der öffentlichen Aufträge zu bekämpfen. Soweit dieses Protokoll jedoch Erklärungen enthält, nach denen sich der Bewerber oder Bieter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu anderen Bewerbern oder Bietern befindet oder mit diesen verbunden ist, keinen Vertrag mit anderen am Vergabeverfahren Beteiligten geschlossen hat und auch nicht schließen wird und keinerlei Aufgaben an andere an diesem Verfahren beteiligte Unternehmen weitervergeben wird, kann das Fehlen solcher Erklärungen nicht den automatischen Ausschluss des Bewerbers oder des Bieters von diesem Verfahren zur Folge haben.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0351
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
sdienstleistung muss an bestimmten Ort erfüllt werden: Unzulässig

EuGH, Urteil vom 22.10.2015 - Rs. C-552/13

Art. 23 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht einem Erfordernis entgegen, das in Bekanntmachungen über die öffentliche Vergabe von Gesundheitsdienstleistungen als technische Spezifikation formuliert ist und dahin geht, dass die Gesundheitsdienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibungsverfahren sind, von privaten Krankenhauseinrichtungen erbracht werden müssen, die ausschließlich in einer bestimmten Gemeinde gelegen sind, in der die von diesen Dienstleistungen betroffenen Patienten nicht unbedingt ihren Wohnsitz haben müssen, sofern dieses Erfordernis zum automatischen Ausschluss derjenigen Bieter führt, die diese Dienstleistungen nicht in einer solchen in der fraglichen Gemeinde gelegenen Einrichtung erbringen können, alle übrigen Voraussetzungen dieser Ausschreibungsverfahren jedoch erfüllen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0344
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2015 - 1/SVK/022-15

1. Dem VOF-Verfahren ist der Begriff des Zuschlags fremd, denn ein solches Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs. 7 VOF allein durch Vertragsschluss (oder Verzicht) beendet, dessen Zustandekommen nach allgemeinem Zivilrecht zu beurteilen ist. Demgemäß kommt es darauf an, ob die interne Auswahlentscheidung auch tatsächlich vollzogen, d.h. durch Abschluss des zivilrechtlichen Vertrages durch die dazu befugten Organe des Auftraggebers umgesetzt ist.*)

2. Für ein Verhandlungsverfahren nach der VOF ergibt sich aus den übergeordneten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass Angebote, die Angebotsbedingungen nicht einhalten, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen sind.*)

3. Die Verpflichtung des Auslobers zur Übertragung weiterer Planungsleistungen gegenüber den Preisträgern entfällt, wenn dieser ein wichtiger Grund entgegensteht. Der "sonstige wichtige Grund" im Sinne des § 17 Abs. 1 VOF muss dabei nicht den Anforderungen genügen, die an einen wichtigen Grund als Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses zu stellen sind. Es muss vielmehr ausreichen, dass ein Auslober hinreichende sachliche Gründe hat, die es angesichts der beschränkten Bindung durch seine Zusage im Architektenwettbewerb unzumutbar erscheinen lassen, ihn an dieser Verpflichtungserklärung festzuhalten. Es muss sich um einen außerordentlichen, erst nach der Auslobung aufgetretenen oder bekannt gewordenen Umstand handeln, damit der Auslober den durch den Wettbewerb und das Preisgericht begründeten Status der Preisträger nicht umgehen bzw. beseitigen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0348
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Betreiber von Stromübertragungsnetz ist Sektorenauftraggeber!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2015 - VgK-30/2015

1. Der Begriff der Gebietskörperschaft ist europarechtlich einheitlich zu interpretieren. Vergibt eine private Gesellschaft im Besitz eines EU-Staats Aufträge auf dem Gebiet der Energieversorgung, so ist sie mit diesem Auftrag öffentliche Auftraggeberin, weil eine Gebietskörperschaft auf sie einen beherrschenden Einfluss nehmen kann.*)

2. Nach Auffassung der Vergabekammer Niedersachsen nimmt der Betreiber eines Übertragungsnetzes für Strom, dessen Recht zu keinem Zeitpunkt jemals dem öffentlichen und transparenten Wettbewerb ausgesetzt gewesen ist, ein besonderes oder ausschließliches Recht in Anspruch. Er ist daher öffentlicher Sektorenauftraggeber. Die dauerhaft lenkende und fördernde Duldung eines bestehenden Oligopols steht der staatlichen Gewährung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift inhaltlich gleich.*)

3. Das Energiewirtschaftsgesetz 1998 hat den Netzbetrieb rechtlich für Wettbewerbsteilnehmer geöffnet. Diese rechtliche Öffnung des Netzbetriebs hat langfristig nicht zu einer tatsächlichen Marktöffnung geführt. Der Markt ist daher trotz der rechtlichen Öffnung und der Entflechtungsentscheidung der Europäischen Kommission vom 26.11.2008 verschlossen geblieben.*)

4. Dieses Oligopol ist nicht gemäß Art. 4 Abs. 3 der bereits in Vorwirkung anzuwendenden RL 2014/25/EU durch einen transparenten Erwerbsvorgang dem Wettbewerb unterstellt worden. Ein Oligopol stellt kein zur Anwendung des Sektorenrechts führendes Wettbewerbshindernis mehr dar, wenn es durch einen öffentlich bekannt gegebenen und inhaltlich transparenten Erwerbsvorgang dem Wettbewerb unterstellt worden ist. Die Antragsgegnerin hat zwar die Entflechtungsentscheidung der EU-Kommission umgesetzt, die Voraussetzungen eines öffentlich bekannt gegebenen und transparenten Erwerbsvorgangs aber nicht darlegen können.*)

5. Die Antragsgegnerin ist für dieses Projekt, das der Ableitung von EEG-Strom dient, nicht durch eine Bereichsausnahme von der Anwendung des Sektorenrechts befreit. Nach Art. 30 der RL 2004/17/EG, künftig Art. 34f der RL 2014/25/EU fallen Aufträge, die die Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Sektorentätigkeit ermöglichen sollen, nicht unter diese Richtlinie, wenn die Tätigkeit in dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgeübt wird, auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Kommission hat mit Durchführungsbeschluss vom 24.04.2012 (C2012 2426) entschieden (Rdnr. 42 ff.), dass die Voraussetzungen für freien Marktzugang nur bei der Erzeugung konventionellen Stroms gegeben sind. Die in Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie 2004/17/EG festgelegte Bedingung, dass eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, ist hinsichtlich der Auftraggeber für die Erzeugung und den Erstabsatz EEG-Stroms in Deutschland nicht erfüllt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0342
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
NU-Verzeichnis vorzulegen: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind aufzuführen!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2015 - 1/SVK/020-15

1. Die Forderung von Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen, welche nicht bereits in der Bekanntmachung benannt sind, ist für einen durchschnittlichen Bieter in einem Verfahren nach der VOB/A EG nicht als Verstoß gegen Vergabevorschriften erkennbar. Dazu ist die Kenntnis der einschlägigen, ausdifferenzierten Rechtsprechung erforderlich. Eine Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Frist zur Angebotsabgabe besteht insoweit nicht.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine "ausführliche Übersicht der Nachunternehmer" verlangt.*)

3. Es stellt einen schwerwiegenden Mangel des Vergabeverfahrens dar, wenn keine Eignungsanforderungen aufgestellt und keine Eignungsnachweise wirksam gefordert werden. Denn dadurch wird der gesetzlich geregelten Pflicht zur Eignungsprüfung faktisch die Grundlage entzogen, was zur Unmöglichkeit der Angebotswertung in der zweiten Wertungsstufe führt und zur Unmöglichkeit der Einhaltung der Vergabegrundsätze gemäß § 2 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012.*)




VPRRS 2015, 0328
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Losweise Vergabe: Welche Angebote stehen in einem aktuellen Wettbewerbsverhältnis?

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2015 - VK 1-10/15

1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es, dass diejenigen Angebote, die konkret miteinander im Wettbewerb stehen, einer gleichförmigen Bewertung unterzogen werden; eine solche gleichförmige Bewertung ist insbesondere dann gewährleistet, wenn diese Angebote von ein und derselben Prüfergruppe bzw. denselben Prüfern bewertet werden.

2. Bei einer losweisen Vergabe stehen nur diejenigen Angebote in einem aktuellen Wettbewerbsverhältnis, die zu einem bestimmten Los abgegeben wurden; nur zwischen ihnen entscheidet sich, welches Angebot den Zuschlag für den entsprechenden Losauftrag erhält. Die gleichförmige Bewertung aller Angebote über die Losgrenzen hinaus und gegebenenfalls bis auf eine bundesweite Betrachtung hin durch eine geringere Anzahl von Prüfergruppen oder bundeseinheitlichen Leitfäden zur Bewertung ist nicht erforderlich.

Dokument öffnen Volltext