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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11172 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0141
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare Ausschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers!

VK Thüringen, Beschluss vom 18.04.2017 - 250-4002-3905/2017-N-006-NDH

1. Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung einzeln anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Werden in der Bekanntmachung keine Angaben zur Mitarbeiterzahl der Bieter gefordert und auch keine Referenzangaben verlangt, können die Bewerber davon ausgehen, dass der Auftraggeber diese Kriterien bei der Beurteilung der Eignung der Bieter nicht berücksichtigt.

3. Wird in den Vergabeunterlagen ohne konkretere Angaben darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber die Vorlage weiterer Angaben vorbehält (hier: Mitarbeiterzahl und eine Referenzliste), sind Vergabeunterlagen nicht widerspruchsfrei und damit intransparent.

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VPRRS 2017, 0144
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wann wird ein Mautsystem "produktiv" betrieben?

VK Bund, Beschluss vom 12.04.2017 - VK 1-25/17

1. Zum produktiven Betrieb eines Informations- und Kommunikationssystems gehört die permanente Durchführung aller notwendigen Tätigkeiten, die für die kontinuierliche Erbringung der Leistungen des Systems erforderlich sind.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat einem Bewerber oder Bieter, der sich zum Nachweis seiner Eignung auf ein Drittunternehmen beruft, das ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe vorliegen, in der Phase der Eignungsprüfung vor Zuschlagserteilung vorzuschreiben, dass er dieses Unternehmen ersetzen muss.

3. Liegt hinsichtlich des Drittunternehmens kein Ausschlusstatbestand vor und entspricht der Teilnahmeantrag des Bewerber oder Bieters - auch in Bezug auf das referenzgebende Drittunternehmen - den formalen Anforderungen, muss der Auftraggeber den Bieter nicht dazu auffordern, das Drittunternehmern zu ersetzen.

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VPRRS 2017, 0139
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber verlangt Unmögliches: Ausschreibung wird aufgehoben!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2017 - 1 VK 6/17

1. Ändert der Auftraggeber eingehende Bieterfragen leicht ab, anonymisiert er sie und gibt er sie dem Sinn nach richtig wieder, liegt kein Vergaberechtsverstoß vor.

2. Verlangt der Auftraggeber eine unmögliche Angabe (hier: den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch von Einsatzfahrzeugen je Stunde und Fahrzeugtyp), sind die Zuschlagskriterien - entgegen § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB - nicht objektiv und einheitlich ausgestaltet.

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VPRRS 2017, 0143
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!

VG Schleswig, Urteil vom 06.04.2017 - 12 A 136/16

1. Allein die fehlerhafte Wahl des Vergabeverfahrens rechtfertigt als schwerer Vergabeverstoß bereits den Widerruf einer Zuwendung, ohne dass der Zuwendungsgeber verpflichtet ist, einen zusätzlichen Verstoß gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zu belegen.

2. Ein unzulässiges Vergabeverfahren kann nicht im Nachhinein damit gerechtfertigt werden, dass auch eine andere Vergabeart zulässig gewesen wäre.

3. Die Frist zum Widerruf eines Bewilligungsbescheids beginnt zu laufen, wenn der Zuwendungsgeber die Rechtswidrigkeit des Bescheids erkannt hat und ihm die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind. Die Frist beginnt demgemäß zu laufen, wenn der Zuwendungsgeber ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung seines Ermessens über die Rücknahme bzw. den Widerruf zu entscheiden.

4. Zur Herstellung der Entscheidungsreife, nach deren Eintritt die Entscheidungsfrist erst beginnen kann, gehört regelmäßig das Anhörungsverfahren.

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VPRRS 2017, 0138
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Empfangsdienst lässt Bieter nicht rein: Zurückversetzung wirksam!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2017 - 11 U 10/17

1. Auch im Unterschwellenbereich ist die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens (hier: Erneuerung der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung inkl. Sicherheitsbeleuchtung) in den Stand vor Angebotsabgabe wirksam, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (hier: Empfangsdienst gewährte Bietern keinen Zutritt zu Submissionstermin).

2. Die Zurückversetzung entspricht einer Teilaufhebung. Wenn kein Grund des § 17 VOB/A 2012 vorliegt, ist die Aufhebung zwar rechtswidrig, aber trotzdem grundsätzlich wirksam, sofern sie auf vernünftige, sachliche und nicht diskriminierende Gründe gestützt wird.

3. Wurde der Submissionstermin eindeutig bekannt gemacht, aber bei einem weiträumigen Gelände mit eigenständigen Gebäudekomplexen weder die einzelnen Empfangsdienste informiert, noch angegeben, dass die Bieter sich zwingend am Empfang des Hauptgebäudes melden müssen, ist die fehlende Teilnahmemöglichkeit ein sachlicher Grund für eine wirksame Zurückversetzung des Verfahrens.

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VPRRS 2017, 0140
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nach Angebotsabgabe erfolgte Zertifizierung bleibt unberücksichtigt!

OLG München, Beschluss vom 21.04.2017 - Verg 2/17

1. Eine aufgrund einer Nichtabhifemitteilung nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB angelaufene Frist wird durch nachfolgende Korrespondenz zwischen der Vergabestelle und dem Bieter regelmäßig nicht berührt.*)

2. Verlangt die Vergabestelle, dass ein Bieter bei Angebotsabgabe über eine abfallrechtliche Zertifizierung verfügt, muss eine erst nach Angebotsabgabe erfolgte Zertifizierung unberücksichtigt bleiben.*)

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VPRRS 2017, 0390
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2017 - 14 U 200/15

1. Formlose Erörterungen in einer Baubesprechung können regelmäßig nicht als Anordnungen zur Erbringung von Mehrleistungen im Umfang von weit über einer Million Euro verstanden werden.

2. Wird im der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werks vereinbart, sondern nur - ohne Fixierung der näheren Einzelheiten zur Durchführung - ein bestimmter Erfolg versprochen, stellt der Einsatz anderer als vom Auftragnehmer vorgesehener Baumaschinen keine Leistungsänderung dar, sondern ist bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst.

3. Der Auftragnehmer ist im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ausschreibung auf (Planungs-)Fehler hin zu untersuchen, weil er als Bieter die Prüfung der Vergabeunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt.

4. Enthält die Ausschreibung jedoch einen offensichtlichen Fehler, trifft den Bieter eine entsprechende Hinweispflicht. Unterlässt er in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er gehindert, später Nachtragsforderungen zu stellen.

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VPRRS 2017, 0136
Mit Beitrag
RechtsberatungRechtsberatung
Indikatives Angebot mit zwei Stundensätzen: Kein Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-5/17

1. Sehen die Vergabeunterlagen vor, dass die Bieter am "Ende der Verhandlungsrunden zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert" werden, handelt es sich bei den ersten Runden eines Vergabeverfahrens (hier: Rahmenvereinbarung für juristische Beratungsleistungen) um sogenannte indikative Angebote, auf die ein Zuschlag noch nicht erfolgen soll.

2. Sinn und Besonderheit indikativer Angebote ist, dass der Angebotsinhalt nicht von vorneherein feststehen muss, sondern im Rahmen von Verhandlungsrunden mit den Bietern fortentwickelt, konkretisiert und verbessert werden kann.

3. Ein Angebotsausschluss ist nur dann zulässig, wenn der gewünschte Angebotsinhalt von zwingenden Anforderungen abweicht. Dies setzt voraus, dass die Mindestanforderungen eindeutig und unmissverständlich aufgestellt wurden.

4. Werden in den Vergabeunterlagen uneinheitlich verschiedene Begriffe für die Preisangabe genutzt (hier: Preis, Einzelpreis, Gesamtpreis, Vergütung), ist ihnen in der gebotenen Eindeutigkeit und Klarheit nicht zu entnehmen, dass zwingend nur ein Stundenverrechnungssatz anzubieten ist. Der Bieter darf deshalb nicht ausgeschlossen werden, weil er zwei verschiedene Stundensätze (hier: für Partner und Associates) angeboten hat.

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VPRRS 2017, 0134
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

1. Eine nachweisliche schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmen bei einem vorhergehenden Auftrag fachlich weitgehend berechtigt die vom Auftraggeber vorgenommene abfallrechtliche Klassifizierung des Aushubmaterials in Zweifel gezogen und u.a. aus diesem Umstand hohe Nachtragsforderungen geltend gemacht hat.*)

2. Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).*)

3. Die Berufung auf eine Eignungsleihe i.S.d. § 6d EU Abs. 1 VOB/A 2016 kann sich auch durch die Auslegung des Angebots eines Bieters ergeben.*)

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VPRRS 2017, 0127
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Muss schriftlich nachgefragt werden, sind (fern-)mündliche Auskünfte unverbindlich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 VK LSA 27/16

1. Hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung unmissverständlich festgelegt, dass die Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu informieren haben, wenn die Vergabeunterlagen nach ihrer Auffassung Unklarheiten enthalten, ist eine mündliche Nachfrage per Telefon beim Auftraggeber nicht zulässig.

2. Werden statt der in der Leistungsbeschreibung geforderten Tagessätze (hier: für Beförderungsleistungen von Schülern) Jahrespauschalpreise angeboten, ist das Angebot wegen Änderung an den Vergabeunterlagen auszuschließen. Eine Telefonauskunft dazu, dass auch Jahrespreise je Los ausgewiesen werden könnten, ändert am zwingenden Ausschluss nichts.

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VPRRS 2017, 0133
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertungsentscheidung muss dokumentiert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 17.03.2017 - 21.VK-3194-01/17

1. Ein Auftraggeber muss den Bietern im Voraus bekannt geben, wie er die für ein Zuschlagskriterium erreichbaren Punkte ermittelt. Der Bewertungsmaßstab für die Angebotswertung muss eindeutig, klar und transparent bekannt geben werden. Dabei betrifft die Pflicht zur Bekanntmachung der Wertungskriterien nicht nur die Zuschlagskriterien im engeren Sinne, sondern das Wertungssystem insgesamt, also auch alle Unterkriterien und Unter- Unterkriterien. Die Wertungskriterien müssen so weit konkretisiert sein, dass die dahinterstehenden Wertungspräferenzen des Auftraggebers von den Bietern erkannt werden können.*)

2. Die Dokumentation einer Wertungsentscheidung, die nicht erkennen lässt, durch wen diese getroffen wurde, verstößt gegen das Transparenzgebot.*)

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VPRRS 2017, 0131
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
GGAWB-Verleihungsurkunde ist keine amtliche Bescheinigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Verg 20/16

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Eignungsnachweise vorzulegen sind. Es reicht nicht aus, die Nachweise erst in den Vergabeunterlagen zu benennen. In den Vergabeunterlagen dürfen Eignungsanforderungen nur konkretisiert werden.

2. Die Formulierung, wonach der Nachweis (hier: Qualität der Abfallbehälter) durch Bescheinigungen der "zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen" erbracht werden kann, ist eindeutig und nicht auslegungsfähig.

3. Die Verleihungsurkunde der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter e.V. (GGAWB) ist keine Bescheinigung eines amtlichen Qualitätskontrollinstituts.

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VPRRS 2017, 0132
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unvollständiges Leistungsverzeichnis darf durch Teilaufhebung korrigiert werden!

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2017 - VK 1-140/16

1. Eine teilweise Zurückversetzung bzw. Teilaufhebung des Vergabeverfahrens ist grundsätzlich zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung feststellt, dass die Vergabeunterlagen einen wesentlichen Fehler enthalten, der korrigiert werden soll.

2. Ein Aufhebungsgrund nach § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2016 ist keine Voraussetzung für eine Teilaufhebung. Eine Teilaufhebung ist auch dann wirksam, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, d. h. der Auftraggeber einen sachlichen Grund für die Teilaufhebung hat.

3. Enthält das ursprüngliche Leistungsverzeichnis nicht den vom Auftraggeber benötigten Leistungsumfang, rechtfertigt der damit verbundene Korrekturbedarf eine Teilaufhebung.

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VPRRS 2017, 0126
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Zu viele Wahl- und Bedarfspositionen: Verfahren intransparent!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2017 - 3 VK LSA 04/17

1. Die Leistungsbeschreibung erfolgt grundsätzlich durch Grundpositionen. Diese Positionen enthalten Leistungen, die ohne jeden Vorbehalt zur Ausführung gelangen sollen.

2. Die Aufnahme von Wahlpositionen ist in der VOL/A nicht geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie von vornherein unstatthaft sind.

3. Wahlpositionen beeinträchtigen die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung und die Gewährleistung der Transparenz. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet zu dokumentieren, aus welchen Gründen oder Erwägungen er Wahlpositionen aufgenommen hat.

4. Zur Gewährleistung eines transparenten Verfahrens hat der Auftraggeber den Bietern vorab die Kriterien bekanntzugeben, die zur Auswahl einer Wahlposition führen.

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VPRRS 2017, 0130
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verzögerte Zuschlagserteilung: Auftraggeber muss vorvertragliche Behinderungskosten ersetzen!

OLG Rostock, Urteil vom 14.03.2017 - 4 U 69/12

1. Hält der spätere Auftragnehmer im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung seine Leistung (hier: eine mobile Stahlgleitwand) in Erwartung des Zuschlags vor und kann er diese nicht anderweitig einsetzen, steht ihm ein Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB zu.

2. Die Berechnung der Entschädigung kann auf kalkulatorischer Grundlage erfolgen und umfasst auch Allgemeine Geschäftskosten.

3. Der Anspruch auf Entschädigung nach § 642 BGB tritt neben den Vergütungsanspruch des Auftragnehmer und ist nicht mit diesem zu verrechnen.

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VPRRS 2017, 0129
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Bieter muss die Verletzung eigener Rechte rügen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2016 - Verg 8/16

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

2. Die Rüge ist von dem Unternehmen zu erklären, das die Beseitigung der behaupteten Vergaberechtsverletzungen geltend macht und Nachprüfung beantragt.

3. Ein Schreiben, in dem nicht die Verletzung eigener Bewerber- oder Bieterrechte im eigenen Namen geltend gemacht wird, sondern vermeintliche Rechte einer (potentiellen) Bietergemeinschaft, stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2017, 0125
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2017 - VgK-49/2016

1. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Wettbewerb durch Teilnahme eines vorbefassten Projektanten nicht verfälscht wird. Der Informationsvorsprung muss jedenfalls derart ausgeglichen werden, dass alle Bewerber oder Bieter die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen und über die gleiche Datenbasis verfügen.

2. Weigert sich der Auftraggeber ohne sachlichen Grund, einen durch Vorbefassung entstandenen Informationsvorsprung auszugleichen, indem er die Herausgabe von Daten (hier: Raumprogramm) verweigert, liegt eine wettbewerbliche Benachteiligung vor.

3. Auch, wenn der Beurteilungsspielraum bei der Zuschlagswertung für geistig-schöpferische Leistungen besonders weit ist, hat die Angebotswertung transparent zu erfolgen. Hat der Auftraggeber Unterkriterien für die Zuschlagswertung (hier: Kriterien für die Präsentation) benannt und ausweislich des Vergabevermerks auch deren Gewichtung bereits vor Angebotsöffnung festgelegt, muss er diese Gewichtung auch den Bietern zur Verfügung stellen.

4. Wird den Mitgliedern der Bewertungskommission ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden ohne den Hinweis zur Verfügung gestellt, dass die Zuschlagskriterien unterschiedlich gewichtet werden, ist das gewählte Verfahren auch für die Bewertungskommission intransparent.

5. Ein durchschnittlicher Bieter muss zwar wissen, dass die Gewichtung der Zuschlagskriterien bekannt zu geben ist, er muss aber nicht wissen, welche Anforderungen derzeit an die Unterkriterien gestellt werden. Die systematische Aufarbeitung kontroverser Rechtsprechung gehört nicht zu den zentralen Aufgaben eines Bieters.

6. Die Rüge dient der frühzeitigen Streitvermeidung. Werden nach einer Rüge weitere Informationen geliefert und durch Akteneinsicht weitere angebliche Verfahrensmängel festgestellt, bedarf es keiner weiteren Rüge, weil die Rüge im Nachprüfungsverfahren keine streitvermeidende Wirkung mehr entfalten kann.

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VPRRS 2017, 0124
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bedarfs- oder Alternativposition? Auftraggeber muss sich eindeutig festlegen!

VK Bund, Beschluss vom 23.02.2017 - VK 1-11/17

1. Sog. „Bedarfs-“ bzw. „Eventualpositionen“ sind Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie überhaupt zur Ausführung kommen sollen. Solche Positionen enthalten nur eine im Bedarfsfall erforderliche Leistung, über deren Ausführung erst nach Auftragserteilung und nicht bereits bei Erteilung des Zuschlags entschieden wird.

2. Demgegenüber handelt es sich bei sog. „Alternativ-“ bzw. „Wahlpositionen“ um Leistungspositionen, bei denen sich der Auftraggeber noch nicht auf eine bestimmte Art der Leistungserbringung festgelegt hat, sondern mehrere Alternativen ausschreibt, von denen er nach Kenntnisnahme der Angebotsinhalte eine Alternative für den Zuschlag auswählt.

3. Da sich der Unterschied zwischen „Bedarfs-“ bzw. „Eventualpositionen“ und „Alternativ-“ bzw. „Wahlpositionen“ auf die Kalkulation der Angebote auswirken kann, gebietet es der Grundsatz der Transparenz und der Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung, dass der öffentliche Auftraggeber den Bietern eindeutig mitteilt, was für Positionen er ausschreibt.

4. Zu einer die Rügeobliegenheit auslösenden Erkennbarkeit gehört, dass der Bieter aus den erkannten Tatsachen zumindest laienhaft die rechtliche Wertung zieht, dass das betreffende Verhalten des öffentlichen Auftraggebers vergaberechtswidrig ist.

5. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit von Alternativ- oder Bedarfspositionen zählt nicht zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.

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VPRRS 2017, 0123
Mit Beitrag
SchienenwegebauSchienenwegebau
Kein zuschlagsfähiges Angebot eingegangen: Verfahren kann aufgehoben werden!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2017 - VK 1-15/17

1. Für die Aufhebung eines Vergabeverfahren im Sektorenbereich (hier: Erneuerung des Hauptbahnhofs) nennt das Gesetz keine konkreten Voraussetzungen. Um willkürliche Aufhebungen zu vermeiden, muss jedoch ein sachlicher Grund vorliegen. Hierzu zählt, wenn kein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.

2. Gibt das Leistungsverzeichnis konkret vor, dass für Baustellenlogistik zunächst ein Gesamtpreis für die jeweiligen Positionspaare kalkuliert und anschließend der Preis bei den entsprechenden Einzelpositionen anteilig im vorgegebenen Verhältnis eingetragen werden soll, ist der Wortlaut eindeutig. Trägt ein Bieter entgegen dieser Vorgaben für Positionspaare bei jeder betreffenden Position denselben Preis ein, anstatt diesen im vorgegebenen Verhältnis aufzuteilen, weicht er von den Vergabeunterlagen ab und das Angebot muss zwingend ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2017, 0121
Mit Beitrag
ITIT
Wettbewerbsvorsprung durch früheren Auftrag ist nicht ausgleichspflichtig!

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2017 - VK 2-19/17

1. Hat ein Bieter durch einen Vorauftrag einen Wettbewerbsvorsprung, weil er sich bereits auf die Besonderheiten des Beschaffungsbedarfs des Auftraggebers (hier: in bautechnischer Hinsicht und in Bezug auf (IT-) Sicherheitsanforderungen) eingerichtet hat, sind dies keine Migrationskosten, die andere Bieter im Rahmen einer Anschubfinanzierung beanspruchen können.

2. Es entspricht der normalen Rollen- und Risikoverteilung im Vertragsverhältnis, dass die Ertüchtigung des Unternehmens zum Markteintritt selbst finanziert werden muss.

3. Nach der "Projektantenproblematik" sind nur Wettbewerbsvorteile ausgleichspflichtig, die sich aufgrund von Vorbefassungen eines Bieters mit der konkreten Ausschreibung in Informationsvorsprüngen dieses Unternehmens auswirken. Wirtschaftliche Vorteils aufgrund eines Vorauftragsverhältnisses sind damit nicht vergleichbar und nicht umfasst.

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VPRRS 2017, 0122
SchienenwegebauSchienenwegebau
Lieferung von LED-Signalen ist keine Nachunternehmerleistung!

VK Bund, Beschluss vom 20.03.2017 - VK 1-7/17

1. Werden mehrere Ausschlussgründe vorgebracht, genügt es für einen wirksamen Angebotsausschluss, wenn nur einer der angeführten Gründe gerechtfertigt ist (hier: nicht ordnungsgemäße Nachunternehmerbenennung).

2. Enthält eine Rahmenvereinbarung (hier: Beschaffung von bestimmten elektronischen Stellwerken für das Fern- und Ballungsnetz) eine Tabelle mit Definitionen kann diese jedoch nur maßgeblich sein, wenn das unzweifelhaft den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist.

3. Wird an keiner Stelle der Vergabeunterlagen bestimmt, welche Module, Komponenten und Bauteile, solche im Sinne des im Rahmenvertrag definierten "Unterauftragnehmer"-Begriffs sind, kann für die Erstellung des Nachunternehmerverzeichnisses aus objektiver Sicht nur der allgemeine Nachunternehmerbegriff maßgeblich sein.

4. Die Lieferung von LED-Signalen ist kein einzelner vom Auftragnehmer geschuldeter Leistungsbestandteil. Es handelt sich nur um eine Zulieferung von bestimmten Komponenten, die nicht vom Begriff der Nachunternehmerleistungen erfasst sind.

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VPRRS 2017, 0118
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Verfahren beginnt mit Absendung, nicht erst mit Veröffentlichung!

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

1. Der Beginn des förmlichen Vergabeverfahrens (hier: Schutzausstattung für Polizeivollzugsbeamte) ist die Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt, nicht erst der Zeitpunkt der Veröffentlichung.

2. Wertungskriterien (hier: Material und Logistik) sind intransparent, wenn sie nicht näher erläutert werden, der Bieter den Wertungsmaßstab nicht nachvollziehen kann und deshalb nicht in der Lage ist, ein vergaberechtskonformes Angebot einzureichen. Eine solche Situation ist für jeden Bieter auch ohne juristischen Sachverstand offensichtlich und muss fristgerecht gerügt werden.

3. War der Nachprüfungsantrag bereits unzulässig, ist auch ein Feststellungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2017, 0105
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2017 - 11 Verg 14/16

1. Der Senat hält daran fest (vgl. bereits Beschluss vom 20.02.2003 - 11 Verg 1/02, IBR 2003, 694), dass die Erteilung des Zuschlags in der Frist des § 118 Abs. 1 GWB a. F. unwirksam (§ 134 BGB) ist, auch wenn die Vergabestelle von der Erhebung der sofortigen Beschwerde keine Kenntnis hatte.*)

2. Ein Angebot kann wegen Unauskömmlichkeit ausgeschlossen werden, wenn der niedrige Gesamtpreis auch durch die Urkalkulation nicht aufgeklärt werden kann, da die dortige Preisermittlung nicht mit derjenigen im Angebot übereinstimmt.*)




VPRRS 2017, 0119
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabestelle muss auf Rügefrist hinweisen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.02.2017 - 21.VK-3194-44/16

1. Das "erkannt haben" (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) ist ein subjektiver, innerer Vorgang, der sich zunächst "im Kopf" (von den die Unterlagen prüfenden Personen) abspielt und sich erst durch Akten- oder Gesprächsnotizen oder durch sonstige Indizien, die zwanglos den Schluss auf das Erkannthaben zulassen, nach außen objektiviert und damit als Beleg für die Feststellung, ob und wann der Verstoß positiv erkannt wurde, dienen kann, sofern ein Antragsteller nicht selbst einräumt, den Verstoß zu einem evtl. früheren Zeitpunkt erkannt zu haben.*)

2. Bei der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist, auf deren Bestehen der öffentliche Auftraggeber hinzuweisen hat. Ist ein solcher Hinweis durch die Vergabestelle unterblieben, beginnt diese Frist nicht zu laufen.*)

3. Grundsätzlich besteht für einen öffentlichen Auftraggeber auf der Ebene der Angebotswertung ein gewisser Spielraum, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass er im Voraus zum Aufstellen mehrstufiger Unterkriterien und in entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln verpflichtet ist. Daraus ergibt sich auch, dass der öffentliche Auftraggeber nicht nur objektivierbare Kriterien (bspw. Größen- oder Gewichtsangaben) zum Einsatz bringen muss, sondern auch subjektive Eindrücke über den Ausschreibungsgegenstand in die Bewertung einfließen dürfen, solange diese hinreichend transparent kommuniziert wurden und ein willkürliches Ergebnis der Angebotswertung ausgeschlossen ist. Der Bewertungsspielraum findet seine Grenzen dort, wo eine willkürliche Zuschlagserteilung nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann und/oder eine wirksame Überprüfung, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, nicht möglich ist (vgl. § 127 Abs. 4 GWB). Insbesondere ist es vergaberechtlich unzulässig, wenn Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien informiert werden und daher von einer willkürlichen bzw. diskriminierenden, also das Transparenzgebot missachtenden Angebotswertung nicht mehr effektiv zu schützen sind.*)




VPRRS 2017, 0120
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterschwellenbereich: Bieter muss ausgeschriebene Hauptleistung nicht selbst erbringen

EuGH, Urteil vom 05.04.2017 - Rs. C-298/15

1. In Bezug auf einen öffentlichen Auftrag, der nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/17/EG fällt, aber an dem ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, sind die Art. 49 und 56 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift wie Art. 24 Abs. 5 des Lietuvos Respublikos viešuju pirkimu istatymas (Gesetz der Republik Litauen über die Vergabe öffentlicher Aufträge) entgegenstehen, die vorsieht, dass dann, wenn für die Ausführung eines Auftrags Unterauftragnehmer eingesetzt werden, der Auftragnehmer die vom Auftraggeber angegebene Hauptleistung selbst erbringen muss.*)

2. In Bezug auf einen solchen öffentlichen Auftrag sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie das Transparenzgebot, die sich u. a. aus den Art. 49 und 56 AEUV ergeben, dahin auszulegen, dass ihnen Änderungen einer Klausel der Verdingungsunterlagen über die Bedingungen und Modalitäten der Kumulierung beruflicher Kapazitäten wie der im Ausgangsverfahren streitigen Klausel 4.3, die der Auftraggeber nach der Bekanntmachung der Ausschreibung vornimmt, nicht zuwiderlaufen, sofern erstens die vorgenommenen Änderungen nicht so wesentlich sind, dass sie potenzielle Bieter angezogen hätten, die ohne diese Änderungen kein Angebot abgeben könnten, zweitens diese Änderungen in angemessener Weise bekannt gemacht werden und drittens die Änderungen vorgenommen werden, bevor die Bieter Angebote abgegeben haben, die Frist für die Abgabe dieser Angebote, wenn die Änderungen erheblich sind, verlängert wird, , die Dauer der Verlängerung sich nach dem Umfang der Änderungen richtet und diese Dauer ausreichend ist, damit die interessierten Wirtschaftsteilnehmer ihr Angebot in der Folge anpassen können. Ob es sich so verhält, ist durch das vorlegende Gericht zu überprüfen.*)

3. Art. 54 Abs. 6 Richtlinie 2004/17/EG in der durch die Verordnung Nr. 1336/2013geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer Klausel der in Verdingungsunterlagen wie der im Ausgangsverfahren streitigen Klausel Ziff. 4.3 entgegensteht, die verlangt, dass bei Einreichung eines gemeinsamen Angebots durch mehrere Bieter der Beitrag jedes Einzelnen unter ihnen zur Erfüllung der Anforderungen an die beruflichen Kapazitäten proportional seinem Anteil an den Arbeiten entspricht, den er im Fall der Zuschlagserteilung tatsächlich ausführen wird.*)

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VPRRS 2017, 0117
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Bewertungsskala von "ohne Mängel" bis "nicht akzeptabel" zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017 - Verg 39/16

1. Auf Vergabeverfahren, die vor dem 17.04.2016 begonnen haben und die lediglich zurückgesetzt und damit fortgeführt wurden, ist das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Vergaberecht anzuwenden.

2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vergaberechtsverstoß "erkennbar" ist und dementsprechend gerügt werden muss, ist ein objektiver Maßstab anzulegen und auf einen durchschnittlich fachkundigen, die übliche Sorgfalt anwendenden Bieter abzustellen.

3. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Ein sorgfältig handelndes Unternehmen muss den Vergabeverstoß erkennen können, ohne besonderen Rechtsrat einholen zu müssen. Dafür müssen die Rechtsvorschriften, gegen die ggf. verstoßen wird, zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise gehören.

4. Von einem durchschnittlichen Bieter kann keine Kenntnis der sich noch entwickelnden Rechtsprechung zur Transparenz von Bewertungsmaßstäben verlangt werden.

5. Auf der Grundlage einer den vergaberechtlichen Anforderungen genügenden Leistungsbeschreibung müssen die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung so gefasst sein, dass die Bieter erkennen können, was der Auftraggeber von ihnen erwartet.

6. Insbesondere bei funktionalen Ausschreibungen kann der öffentliche Auftraggeber die auf die Formulierung der Leistungsbeschreibung und der Zuschlagskriterien einschließlich ggf. notwendiger Unterkriterien und ihrer Gewichtung zu verwendende Aufmerksamkeit nicht durch die Verwendung eines reinen Schulnotensystems ersetzen.




VPRRS 2017, 0116
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Zwei Varianten möglich: Angebot widersprüchlich!

VK Thüringen, Beschluss vom 01.03.2017 - 250-4002-1319/2017-N-002-SHL

1. Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn es eindeutige und widerspruchsfreie Angaben enthält.

2. Geben die Angebotsunterlagen vor, dass ohne Eintragung eines Erzeugnisses (hier: doppelschaliger Sporthallentrennvorhang) an entsprechend freigelassenen Stellen automatisch das ausgeschriebene Leitfabrikat als angeboten gilt, ist das Nichtausfüllen der entsprechenden Positionen unmissverständlich so zu interpretieren, dass das Leitfabrikat dem Angebot zugrunde liegt.

3. Ein Angebot ist widersprüchlich, wenn mit dem Angebot auch zwei Prüfberichte eines anderen Erzeugnisses vorgelegt werden, die daraufhin deuten, dass dem Angebot nicht das Leitfabrikat zugrunde liegt.

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VPRRS 2017, 0115
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Kriterien für Referenzen müssen eindeutig und widerspruchsfrei sein!

VK Thüringen, Beschluss vom 23.01.2017 - 250-4002-866/2017-N-001-EF

1. Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen klar und widerspruchsfrei zu formulieren, welche Kriterien die von den Bietern zu benennenden Referenzobjekte erfüllen sollten.

2. Wird lediglich eine allgemeine Referenz (hier: über Erstellung einer Belüftungsanlage an einer Kläranlage) gefordert, ist dem nicht zu entnehmen, dass eine Referenz zum gleichen Belüftungssystem, wie dieses Bestandteil des Angebots ist, vorgelegt werden muss.

3. "Langzeiterfahrungen der Betreiber" (hier: Nachweis einer unveränderten Membran-Werkstoffqualität über Jahre) sind eine technische Anforderung und kein spezifisch zu prüfendes Eignungskriterium.

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VPRRS 2017, 0114
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Ungewöhnlich niedrigen Preisen ist konkret nachzugehen!

VK Thüringen, Beschluss vom 08.03.2017 - 250-4003-1772/2017-N-005-G

1. Hat ein ungewöhnlich niedriges Angebot eine Differenz von mehr als 10% zum nächsthöheren Angebot, obliegt es dem Auftraggeber, durch gezielte positions- bzw. titelbezogene Anfragen, dem Bieter die Gelegenheit zur Aufklärung dieser Positionen zu geben.

2. Eine lediglich pauschale Aufforderung zur Erklärung der Kalkulation (hier: Stundenverrechnungssatz und kalkulierte Zuschläge) genügt nicht den Erfordernissen einer sachgerechten Aufklärung.

3. Ohne konkrete Anfragen ist der Bieter, der sein Angebot unter Ausnutzung der ihm zustehenden Kalkulationsfreiheit erstellt hat, nicht in der Lage, die betreffenden Positionen oder Titel zu erkennen und entsprechende Erklärungen abzugeben.

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VPRRS 2017, 0113
MedizintechnikMedizintechnik
"Ansichten" sind inhaltlich voll überprüfbar!

VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-2/17

1. Ob der öffentliche Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 3 Ziff. 1 GWB der "Ansicht" sein durfte, einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zu vergeben, ist im Nachprüfungsverfahren inhaltlich voll überprüfbar.*)

2. Die Vergabestelle hat zu prüfen, ob die Umstände und Gründe, welche der Auftraggeber in der Bekanntmachung genannt hat und die ihn dazu veranlasst haben, den Auftrag direkt zu vergeben, tatsächlich vorliegen.

3. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (hier: für Vergabe von Systemen zur Leberunterstützungstherapie) ist unzulässig, wenn die Wettbewerbseinschränkung auf eine unzutreffende Bewertung einer möglichen Kombination der gewünschten Monitore mit Behandlungssets anderer Hersteller zurückzuführen ist.

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VPRRS 2017, 0112
RechtsberatungRechtsberatung
Zuschlag kann auch auf ein "verlängertes" Angebot erteilt werden!

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2017 - VK 1-144/16

1. Es in vergaberechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, dass der Zuschlag auf ein Angebot erteilt wird, für das erst nach Ablauf der eigentlichen Bindefrist diese nachträglich "verlängert" wird.

2. Der Umstand, dass nach dem bekannt gegebenen Wertungssystem der Fall eintreten kann, dass bei gleicher Qualität der Angebote (gemessen an den qualitativen Zuschlagskriterien und Unterkriterien) der Angebotspreis allein maßgeblich dafür ist, welches Angebot den Zuschlag erhält, macht das Wertungssystem nicht intransparent.

3. Eine Rechtsanwaltskanzlei, die einen fachlichen Schwerpunkt im Vergaberecht aufweist, ist ohne weiteres in der Lage, eine möglicherweise vergaberechtswidrige Intransparenz von Wertungsmaßstäben (sog. Schulnotenproblematik) zu erkennen und dementsprechend rechtzeitig zu rügen.

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VPRRS 2017, 0110
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag voraussichtlich unbegründet: Zuschlagsgestattung statthaft!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.01.2017 - 11 Verg 1/17

1. Der Antrag auf Wiederherstellung eines Zuschlagsverbots nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB stellt ein eigenständiges Rechtsmittelverfahren dar.*)

2. Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist in der Regel von einer Statthaftigkeit der Zuschlagsentscheidung auszugehen, wenn der Nachprüfungsantrag bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist und die Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht wurde.*)

3. Im Rahmen der Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB muss sich aus dem Vortrag des Antragstellers des Nachprüfungsverfahrens ergeben, dass sich seine Chancen auf Zuschlagserteilung durch den Vergabefehler verschlechtert haben. Soweit eine unrichtige Verfahrensart gerügt wird, der Antragsteller an diesem Verfahren jedoch beteiligt wurde, muss konkret dargelegt werden, aus welchen Gründen im Fall der Wahl des vergaberechtmäßigen Verfahrens ein anderes, wirtschaftlich günstigeres Angebot abgegeben worden wäre.*)

4. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gem. § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB gebietet es, vor der Gestattung eines vorzeitigen Zuschlags - und der damit verbundenen Beschneidung des Primärrechtsschutzes - den Auftraggeber als milderes Mittel auf die Möglichkeit einer Interimsvergabe zu verweisen.*)

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VPRRS 2017, 0111
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Umrechnung des Preises in Punkte: Wertungsmethode ist offenzulegen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2017 - 6 Verg 5/16

1. Sollen die eingehenden Angebote der Bieter nach Preis und Leistung in einer Gewichtung von 40% zu 60% bewertet werden und wird die angebotene Leistung mit Punkten gewertet, so muss die Formel bzw. Methode, nach welcher der auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden wird, in der Ausschreibung bekannt gemacht werden.*)

2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums "Leistung" eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrads dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigen- schaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.*)

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VPRRS 2017, 0108
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Über "ausreichende Erfahrungen" muss der Bieter in eigener Person verfügen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2016 - VK 1-27/16

1. Der öffentliche Auftraggeber kann an die „Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können". Es geht dabei um die „berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen", das heißt um unternehmensbezogene Referenzen. Es kommt insoweit darauf an, ob die natürliche oder juristische Person, die sich für die Auftragsausführung bewirbt, selbst in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht hat.

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Verzicht auf die Nachforderung in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen festzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist er im Nachgang daran gebunden.

3. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist nur zulässig, wenn der Bieter eine Rüge erhoben hat. Es gibt aber keine allgemeine Wartefrist zwischen Erhebung der Verfahrensrüge und Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Für die Zulässigkeit des Antrags ist daher weder eine Beantwortung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber noch ein Abwarten des Antragsstellers auf die Rügeerwiderung erforderlich.




VPRRS 2017, 0109
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Schulnoten können auch transparent vergeben werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2017 - Verg 7/16

1. Ein Schulnotensystem ist nicht von vorneherein intransparent. Aufgrund der Abweichung von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.12.2015 (IBR 2016, 233) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

2. Die Frist, innerhalb deren die auch im Vergabenachprüfungsverfahren statthafte Anschlussbeschwerde in zulässiger Weise eingelegt werden kann, bemisst sich in Anlehnung an § 524 Abs. 2 ZPO nach der dem Gegner zur Erwiderung gesetzten Frist.

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VPRRS 2017, 0107
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Was ist unter „Neubau eines Stahlwasserbauverschlusses“ zu verstehen?

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2017 - VK 1-128/16

Was unter dem Begriff des „Neubaus eines Stahlwasserbauverschlusses“ zu verstehen ist, ist nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen, mit derartigen Ausschreibungen vertrauten Bieters zu beurteilen. Dabei ist auch der Kontext zu berücksichtigen, in dem die fragliche Eignungsanforderung steht.

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VPRRS 2017, 0104
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch „äußerlich neutrale Hilfsgeschäfte" sind ausschreibungspflichtige Sektorentätigkeiten!

OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 15/16

1. Auch "äußerlich neutrale Hilfsgeschäfte" eines Sektorenauftraggebers (hier: der Bau eines Verwaltungsgebäudes) sind Sektorentätigkeiten und damit öffentliche Aufträge.

2. Es kann offen bleiben, ob für die Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung für ein einheitliches Bauvorhaben als gleichartige Leistungen anzusehen und für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind. Jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung ausführt, dass die Planungsleistungen als Einheit zu betrachten und zu bewerten sind, ist eine Addition vorzunehmen.

3. Der Auftraggeber hat bereits in der Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Das gilt auch für zweistufige Vergabeverfahren.

4. Vollständig abrufbar sind die Vergabeunterlagen dann, wenn über die Internetadresse in der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen und nicht nur Teile derselben abgerufen werden können.

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VPRRS 2017, 0106
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2016 - VgK-41/2016

(ohne)

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VPRRS 2017, 0103
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch Ingenieurleistungen sind möglichst vollständig zu beschreiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-1/17

1. Auch im Falle von Ingenieurleistungen und bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb hat der öffentliche Auftraggeber aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in der Leistungsbeschreibung möglichst vollständig anzugeben, welche Leistungen er erwartet.*)

2. Sofern der öffentliche Auftraggeber beim jeweiligen Leistungsbild nicht nur Grundleistungen, sondern auch Besondere Leistungen erwartet, sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekanntzugeben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass die Bieter ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote einreichen.*)

3. Zwar kann die Leistungsbeschreibung im Verhandlungsverfahren grundsätzlich flexibler ausgestaltet werden, da über einzelne Leistungsteile ohnehin noch verhandelt wird. Der Auftraggeber muss aber auch im Verhandlungsverfahren klare Vorstellungen über Funktionen und Ziele der nachgefragten Leistung haben.*)

4. Für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber vom Bieter erstmalig im Verhandlungsgespräch eine neue Leistungsvariante vorgetragen bekommt, hat er sich wegen des Transparenzgrundsatzes klar gegenüber dem Bieter zu äußern, ob diese Planungsvariante weiter verfolgt werden soll oder nicht. Der Auftraggeber kann dies nicht offen lassen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 97 Abs. 1 GWB vor.*)

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VPRRS 2017, 0102
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Losaufteilung würde Bieter nicht besser stellen: Nachprüfungsantrag unbegründet!

VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16

1. Die Regelungen zum Gebot der Aufteilung eines Auftrags der Menge nach (d. h. in Teillose) in Verbindung mit dem Gebot, mittelständische Interessen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vornehmlich zu berücksichtigen, dienen jeweils dem Ziel, dass öffentliche Aufträge so aufgeteilt und zugeschnitten werden, dass es mittelständischen Unternehmen möglich ist, sich als Einzelbieter (und nicht nur in Form von Bietergemeinschaften) am Wettbewerb um die gebildeten Lose zu beteiligen.

2. Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen (Reinigungs-)Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon.

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VPRRS 2017, 0101
ArzneimittelArzneimittel
Individuelle Abschlagsvereinbarungen gehen Hilfstaxe vor!

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2017 - VK 1-130/16

1. Bei der Abgabe von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie wird die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten nicht tangiert, weil solche Zubereitungen vom verordnenden Arzt ohne Einflussnahme des Patienten in einer Apotheke bestellt und dem versicherten Patienten unmittelbar in der Betriebsstätte des Arztes verabreicht werden, ohne dass der Patient selbst mit der Apotheke in Kontakt kommt.

2. Die Verwürfe pauschal durch den Angebotspreis mitabzugelten, missachtet keine vorrangigen verbindlichen Vorschriften zur Preisgestaltung.

3. Von der Hilfstaxe abweichende Vereinbarungen über Abschläge sind ebenso zulässig, wie die Vereinbarung eines Abschlags auf die Hilfstaxe zu einem bestimmten Stichtag.

4. Solche Individualvereinbarungen sind spezieller und gehen deshalb der Hilfstaxe vor, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e.V. für allgemeine Fälle ausgehandelt wird.

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VPRRS 2017, 0100
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Keine Bereichsausnahme für qualifizierte Krankentransportfahrten!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.02.2017 - VK 1-51/16

1. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar.*)

2. Orientiert am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes, ist die Bereichsausnahme so auszulegen, dass sie nur bei Fallkonstellation aus den Bereichen Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Gefahrenschutz anwendbar ist. Es muss sich um abstrakt drohende, unvorhersehbare, außergewöhnliches Schadensereignisse handeln.

3. Reguläre Patientenbeförderungen gehören ebenso wenig wie alltägliche Notfallrettungen zu außergewöhnlichen Großschadensereignissen, die mit einer Katastrophe vergleichbar sind.

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VPRRS 2017, 0099
Waren/GüterWaren/Güter
Abweichung von den Vergabeunterlagen: Ausschluss auch im Sektorenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2017 - VK 2-139/16

1. Die SektVO a.F. regelt – abweichend von der VOL/A a.F. und der VOB/A a.F. - den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen, nicht explizit.

2. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber aus dem in § 97 Abs. 2 GWB a.F. verankerten Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.

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VPRRS 2017, 0098
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsverzeichnis nicht eindeutig: Kein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16

1. Die Vergabestelle muss die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen (§ 7 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2016).*)

2. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung sind einer Auslegung grundsätzlich zugänglich, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont, also die Sicht der potenziellen Bieter, abzustellen ist.*)

3. Sind mehrere Möglichkeiten gegeben, den Rechtsverstoß zu korrigieren, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt.*)

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VPRRS 2017, 0097
Mit Beitrag
ITIT
Teilleistungen passen nicht zusammen: Gesamtvergabe zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2016 - VK 1-122/16

1. Ob technische Gründe die Unterlassung der Bildung von Fachlosen rechtfertigen, ist anhand des vom öffentlichen Auftraggeber definierten Bedarfs zu prüfen.

2. Technische Gründe für eine Gesamtvergabe sind vor allem dann gegeben, wenn bei einer losweisen Ausschreibung das Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen.

3. Auch ein höflich formuliertes Schreiben, das mit einer Frage endet, kann die Voraussetzung einer Rüge erfüllen. Voraussetzung ist, dass das Schreiben eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthält.

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VPRRS 2017, 0096
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss formale Mängel aufklären!

VK Bund, Beschluss vom 17.02.2017 - VK 2-14/17

1. Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne dem betroffenen Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufzufordern.

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VPRRS 2017, 0095
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wertung durch Medianmethode ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 1 VK 2/17

1. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Medianmethode nach UfAB VI. Wie bei jeder anderen Bewertungsmatrix ist aber im Einzelfall darauf zu achten, dass nicht durch besondere Konstellationen, z.B. Ausreißer, vergaberechtswidrige Ergebnisse entstehen. Geringe, mathematisch bedingte Verschiebungen, die in Anwendung der bekanntgegebenen Bewertungsmatrix entstehen und die Bieterreihenfolge nicht beeinflussen, stellen keinen Wertungsfehler dar.

2. Lineare Bewertungssysteme sind gravierenden rechtlichen Bedenken ausgesetzt.

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VPRRS 2017, 0092
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beigeladener nimmt Beschwerde zurück: Wer muss welche Kosten tragen?

OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 16/16

Nimmt der Beigeladene die Beschwerde zurück, hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragstellers zu tragen, wenn er ohne Rücknahme des Rechtsmittels aller Voraussicht nach unterlegen wäre. Das gilt auch dann, wenn (allein) der Antragsgegner die Unzulänglichkeiten des Leistungsverzeichnisses zu vertreten hat, die zum Erfolg des Nachprüfungsverfahrens geführt haben.

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VPRRS 2017, 0094
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Feststellungsantrag ist keine vorläufige Maßnahme!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16

1. Ein Feststellungsantrag kann regelmäßig keine vorläufige Maßnahme im Sinne des § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB sein und ist in einem solchen Eilverfahren regelmäßig unzulässig.*)

2. Ein Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB kann nur dann Erfolg haben, wenn die beantragte vorläufige Maßnahme unter Abwägung aller betroffener Interessen zur Sicherung der Rechte des Antragstellers notwendig ist. Vorläufige Maßnahmen kommen nicht Betracht, wenn der Nachprüfungsantrag eindeutig keine Aussicht auf Erfolg hat.*)

3. Eine vorläufige Maßnahme nach § 115 Abs. 3 GWB kann grundsätzlich auch dahin gehen, eine im freihändigen Verfahren vorgenommene übergangsweise Auftragserteilung, die bis zu Entscheidung in der Hauptsache gelten soll, zu untersagen. Dies gilt zumindest dann, wenn der faktische Vollzug des gesamten Auftrags oder zumindest wesentlicher Teile davon droht.*)

4. Eine vorläufige Maßnahme nach § 115 Abs. 3 GWB bzgl. einer Interimsbeauftragung darf die Voraussetzungen des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht unterlaufen.*)

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VPRRS 2017, 0091
IT-SupportIT-Support
Konkrete Bewertungskriterien und zahlreiche Hinweise: Offenes Wertungssystem zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2017 - Z3-3-3194-1-47-11/16

1. Der Erklärungswert der Vergabeunterlagen beurteilt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB). Bei der Auslegung ist auf den objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen und sachkundigen Bieters abzustellen, der die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit zur Kenntnis nimmt (BGH, IBR 2014, 328).*)

2. Hat der öffentliche Auftraggeber die Bewertungskriterien konkret abgefasst und zahlreiche Hinweise gegeben, worauf die Bieter in ihren Angeboten einzugehen haben und was zu einer guten Bewertung führen kann, kann er auch ein offenen Wertungssystem mit erheblichem Bewertungsspielraum verwenden. Dies gilt insbesondere für Vergabeverfahren, die noch der Richtlinie 2004/18/EG unterfallen.*)

3. Gewährt ein Bewertungssystem (Zuschlagskriterien in Verbindung mit der Bewertungsskala) dem Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum sind erhöhte Anforderungen an die Dokumentation zu stellen, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.*)

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