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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11046 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0394
DienstleistungenDienstleistungen
§ 34a GewO ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

1. Der öffentliche Auftraggeber muss die Eignungskriterien zusammen mit den geforderten Nachweisen den potentiellen Bietern im Voraus bekannt geben. Bei der Eignungsprüfung hat er alle bekannt gemachten Eignungskriterien, aber auch nur diese zu prüfen.

2. Bekanntgeben heißt, dass der Auftraggeber die einzelnen Eignungskriterien und die Mittel zu deren Nachweis ausdrücklich zu bezeichnen hat. Das Mitteilungsmedium ist im Regelfall die Auftragsbekanntmachung.

3. Es genügt, wenn der Bieter erst zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche Genehmigung verfügt.

4. Allein durch den Verstoß gegen die Informations- und Wartepflichten werden die Chancen auf den Zuschlag nicht in jedem Fall vereitelt. Ist das Vergabeverfahren im Übrigen fehlerfrei durchgeführt worden, droht dem nicht berücksichtigten Bieter durch die fehlerhafte Information oder einen Zuschlag vor Ablauf der Wartefrist noch kein Schaden. In einer solchen Situation kann die Antragsbefugnis nur bejaht werden, wenn zusätzlich - über den behaupteten Verstoß gegen § 134 Abs. 1 GWB hinaus - eine weitergehende Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen geltend gemacht wird, der die Chancen auf die Zuschlagserteilung verschlechtert haben könnte.

5. Die im gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren nach § 34a GewO zu klärende und grundsätzlich der Entscheidung der Genehmigungsbehörden vorbehaltene Frage, ob die ausgeschriebenen Empfangsdienstleistungen dem erlaubnispflichtigen Sicherungsgewerbe zuzuordnen sind, liegt grundsätzlich außerhalb des vergaberechtlichen Überprüfungsrahmens der Nachprüfungsinstanzen, sofern kein unmittelbarer Bezug zu einer vergaberechtlichen Vorschrift hergestellt werden kann, die dem Schutz der Bieter, Bewerber und Interessenten eines Vergabeverfahrens zu dienen bestimmt ist.

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VPRRS 2017, 0282
DienstleistungenDienstleistungen
"Interdisziplinärer Managementaufwand" rechtfertigt Gesamtvergabe!

VK Berlin, Beschluss vom 16.08.2016 - VK B 1-23/16

1. Im Vergaberecht gilt das Gebot der Fachlosvergabe (hier: Vergabe von Betreiberleistungen für Flüchtlingsunterkünfte). Mehrere Fachlose dürfen jedoch zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Technische Gründe (i.S.d. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB) sind dabei nicht allein technische Gesichtspunkte im engeren Sinne des Wortes, sondern alle Aspekte, die eine Integration aller Leistungserbringungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig machen.

3. Soll ausnahmsweise eine zusammenfassende Vergabe erfolgen, muss der Auftraggeber sich in besonderer Weise mit dem Gebot der Fachlosvergabe und der dagegen sprechenden Gründe auseinandersetzen.

4. Handelt es sich wegen vielschichtiger voneinander abweichender Bestandteile (hier: Verpflegung, Versorgung, Reinigung, Sozial- und Kinderbetreuung, Sicherheit) um eine komplexe Gesamtleistung, für deren Qualität das gute Zusammenspiel aller Funktionseinheiten entscheidend ist, erfordert der "interdisziplinäre Managementaufwand" eine Gesamtvergabe aller voneinander abhängigen Teilkomponenten.

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VPRRS 2017, 0283
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Bieter muss unbestimmte und intransparente Auswahlkriterien rechtzeitig rügen!

OLG München, Beschluss vom 10.08.2017 - Verg 3/17

1. Ergibt sich bereits aus der Bekanntmachung, dass die Auswahl von Teilnehmern für einen Wettbewerb (hier: Nicht Offener Realisierungswettbewerb für Architekten) anhand allgemein gehaltener, wertender Begriffe wie "Innovation, Originalität, gestalterische Qualität" erfolgt, ohne dass diese gegenseitig abgegrenzt werden und/oder aufgeschlüsselt ist, welche Einzelfaktoren/Unterkriterien für die Einstufung in die vorgegebenen Kategorien maßgeblich sind, muss dies als möglicher Vergabeverstoß in aller Regel vor Abgabe seines Teilnahmeantrags gerügt werden.*)

2. Es ist mit den Grundsätzen des Vergabeverfahrens, das auf Beschleunigung und eine möglichst rasche, rechtssichere Klärung strittiger Vergabeverstöße ausgerichtet ist, nicht vereinbar, dass sich ein Antragsteller zunächst mit dem teilweisen Unterliegen vor der Vergabekammer abfindet, um dann, wenn die partielle Wiederholung eines Verfahrensteils nicht zum gewünschten Ergebnis führt, sein ursprüngliches Petitum mit denselben Erwägungen wieder aufzugreifen. Verfolgt er nicht im Instanzenzug sein primäres Hauptanliegen weiter, steht die bestandskräftige Abweisung seines Antrags durch die Vergabekammer einer erneuten Geltendmachung des Anspruchs mit derselben Begründung entgegen.*)

3. Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nicht gerügte, präkludierte Verstöße nicht von Amts wegen aufgegriffen werden dürfen, ist nur in ganz besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt, nämlich dann, wenn ein so schwer wiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Verfahrens praktisch nicht möglich ist, etwa weil nur willkürliche oder sachfremde Zuschlagskriterien verbleiben oder das vorgegebene Wertungssystem so unbrauchbar ist, dass es jede beliebige Zuschlagsentscheidung ermöglicht (hier verneint).*)

4. Zum Grundsatz der Gleichbehandlung bei einer angeordneten Neubewertung von Referenzen.*)

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VPRRS 2017, 0281
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
"Stundensatz" ist Singular: Unterschiedliche Stundensätze führen zum Ausschluss!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.07.2017 - 1 VK 20/17

1. Ergibt sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen eindeutig, dass das Kästchen im Formular mit der Überschrift "Stundensatz" mit nur einer Eintragung auszufüllen ist, stellt die Eintragung unterschiedlicher Stundensätze eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar.

2. Der Singular "Stundensatz" deutet darauf hin, dass dort ein Wert einzutragen ist. Die Größe eines Kästchens sagt nichts darüber aus, wie viele Eintragungen möglich sein sollen.

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VPRRS 2017, 0279
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Können "Alternativangebote" kombiniert werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.07.2017 - 1 VK 23/17

1. Die sorgfältige Lektüre der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen (hier: für Elektroarbeiten als Teil einer Gesamtbaumaßnahme) gehören zu den Kernpflichten eines gewissenhaften Unternehmers, der sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt.

2. Lässt die Ausschreibung ausdrücklich keine Nebenangebote zu, dürfen die im Formblatt unter den Nebenangeboten eingetragenen (18) "Alternativangebote" nicht kumuliert und bezuschlagt werden.

3. Ist eine Vielzahl von Kombinationen aus dem Angebot und den 18 "Alternativangeboten" möglich, sodass der Auftraggeber sich im Ergebnis ein für ihn in Preis und Ausstattung genehmes Angebot selbst zusammenstellen könnte, liegt kein hinreichend bestimmtes Angebot vor.

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VPRRS 2017, 0278
Mit Beitrag
ITIT
Auf eine Mindestbedingung kann nicht nachträglich verzichtet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2017 - 1/SVK/032-16

1. Ein Bieter darf eine Leistungsbeschreibung nicht im Sinne einer für ihn - u. U. wirtschaftlich - günstigen Lösung interpretieren oder gar der Leistungsbeschreibung eigenmächtig seine Version aufdrängen. Unterstellt der Bieter für seine Auslegung der Leistungsbeschreibung jedoch ein vermeintlich branchenübliches Begriffsverständnis, sind etwaige Unklarheiten der Leistungsbeschreibung für ihn nicht erkennbar und spätere Einwände hiergegen nicht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB präkludiert.*)

2. Auch bei einem Verhandlungsverfahren sind aufgestellte Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Angebote, die diesen nicht entsprechen, sind grundsätzlich auszuschließen.*)

3. Ist den Vergabeunterlagen eindeutig zu entnehmen, dass im Rahmen der Teststellung ein zweikanaliges Gerät präsentiert werden soll, stellt dies eine Mindestbedingung im Vergabeverfahren dar. Der Auftraggeber kann nicht zu Gunsten eines Bieters auf die Erfüllung dieser Mindestbedingung verzichten, da dies eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bietern darstellen würde. Er muss somit, auch wenn er im Rahmen des Verhandlungsverfahrens über einen Verhandlungsspielraum verfügt, gleichwohl dafür sorgen, dass die Anforderungen des Auftrags, die er als verbindlich eingestuft hat, erfüllt werden.*)

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VPRRS 2017, 0277
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Zuschlagskriterien nachträglich abgeändert: Vergabeverfahren wird zurückversetzt!

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2017 - VK 2-68/17

1. Die vergaberechtliche Gleichstellung von Bietergemeinschaften mit Einzelbietern ist nur auf kartellrechtlich zulässige Bietergemeinschaften beschränkt.

2. Die Entscheidung eines Unternehmens, sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung zu beteiligen, unterliegt einer Einschätzungsprärogative der beteiligten Unternehmen. Die Bietergemeinschaftsbildung muss jedoch auf objektiven Anhaltspunkten beruhen.

3. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, wonach die Angebote die geforderten Preise enthalten müssen, liegt nicht nur dann vor, wenn eine Preisangabe im Sinne einer echten Lücke fehlt, sondern auch dann, wenn der angegebene Preis unzutreffend ist.

4. Auch eine Mischkalkulation ist unzulässig. Eine mischkalkulierte Preisangabe liegt vor, wenn eine Verschiebung von kalkulatorischen Bestandteilen einer Position in eine andere vorliegt (hier verneint).

5. Werden nicht bekannt gegebene Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung verwendet bzw. bekannt gegebene Kriterien bzw. deren Gewichtung faktisch nachträglich abgeändert, ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Versendung der Angebotsunterlagen zurückzuversetzen.

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VPRRS 2017, 0276
Mit Beitrag
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
(Miss-)Erfolge des Rechtsvorgängers können in die Angebotswertung einfließen!

VK Bund, Beschluss vom 08.08.2017 - VK 2-76/17

Tritt ein Bieter nach dem Verkauf eines Geschäftsbereichs als Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers ein, können die Erfolge und die Qualität der Leistung des Rechtsvorgängers in die Wertung des Angebots des Bieters einfließen.

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VPRRS 2017, 0275
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Flächenzuweisung ist nicht ausschreibungspflichtig!

EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - Rs. C-701/15

Art. 7 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die bei - auch nur vorübergehenden - Zuweisungen von für Bodenabfertigungsdienste bestimmten Flächen ohne Entrichtung einer Vergütung durch den Flughafenbetreiber keine vorherige öffentliche Ausschreibung vorsieht, nicht entgegensteht.*)

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VPRRS 2017, 0273
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/2017

1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier: Sanierung eines Hallenbads) ist rechtswidrig, wenn kein Aufhebungsgrund vorliegt.

2. Eine durch § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2012 gedeckte Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht.

3. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftli­chen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Hierzu gehören aktuell eingehölte datierte Angebote und eine ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentierte ex-ante Schätzung.

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VPRRS 2017, 0272
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/2017

1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier: Sanierung eines Hallenbads) ist rechtswidrig, wenn kein Aufhebungsgrund vorliegt.

2. Eine durch § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2016 gedeckte Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht.

3. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftli­chen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Hierzu gehören aktuell eingeholte datierte Angebote und eine ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentierte ex-ante Schätzung.

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VPRRS 2017, 0270
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind mehrere Hauptangebote zuzulassen?

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2017 - VK 1-63/17

1. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb muss der Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote nicht zulassen.

2. Der Auftraggeber hat Informationen zum Vergabeverfahren, die Einfluss auf die Angebotserstellung und damit den Wettbewerb haben, allen Bietern - möglichst gleichzeitig - zur Verfügung zu stellen.

3. Vergaberechtsverstöße, die dem Antragsteller erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens zur Kenntnis gebracht werden, müssen nicht gesondert gerügt, sondern lediglich - zeitnah - im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.

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VPRRS 2017, 0269
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Über den Verzicht auf ein gefordertes Zertifikat sind alle Bieter zu informieren!

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2017 - VK 1-67/17

1. Ein Auftrag über die Lieferung und Montage einer automatischen Trefferanzeige für eine Schießanlage stellt einen Liefer- und keinen Bauauftrag dar. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftragnehmer nach den Vergabeunterlagen "keine bauliche Änderung" vornehmen darf.

2. Von der Forderung nach einem Zertifikat kann der Auftraggeber im Verlauf des Vergabeverfahrens Abstand nehmen und das Angebot des Bieters, der nicht über ein entsprechendes Zertifikat verfügte, bezuschlagen, wenn der Auftraggeber die Vorlage des betreffenden Zertifikats gar nicht fordern durfte.

3. Voraussetzung für den nachträglichen Verzicht auf ein gefordertes Zertifikat ist jedoch, dass der Auftraggeber sämtliche Bieter über den Verzicht auf das Zertifikat unterrichtet und ihnen Gelegenheit zur Erneuerung ihrer Angebote gibt.

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VPRRS 2017, 0271
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Genug Geld für das "Traumschiff"? Auftraggeber darf Alternativpositionen ausschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 7/16

1. Die Leistungsbeschreibung ist so eindeutig und erschöpfend abzufassen, dass sie alle Bewerber in einem gleichen Sinn verstehen müssen und miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Lässt die Leistungsbeschreibung Spielraum für unterschiedliche Auslegungen, ist sie mehrdeutig und vergaberechtswidrig.

2. Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die Leistungsbeschreibung mehrdeutig ist, ist der objektive Empfängerhorizont. Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen.

3. Bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung muss sich der Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat. Ernsthafte Zweifel, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, muss er gegebenenfalls durch eine Anfrage bei der Vergabestelle klären.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, die Vergabeunterlagen im laufenden Vergabeverfahren zu ändern, sei es zur Korrektur von Vergaberechtsverstößen oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit, sofern dies in einem transparenten Verfahren und diskriminierungsfrei geschieht.

5. Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers an der Ausschreibung von Alternativpositionen.

6. Alternativpositionen sind im Leistungsverzeichnis deutlich als solche zu kennzeichnen und in den Vergabeunterlagen sind die Kriterien bekannt zu geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Alternativpositionen maßgeblich sind.

7. Ist alleiniges Zuschlagskriterium der Preis, muss angegeben werden, in welcher Reihenfolge die Alternativpositionen in Anspruch genommen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen.

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IBRRS 2017, 2996
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Für Vergabeverstöße ist der Projektsteuerer allein verantwortlich!

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2017 - 10 U 1116/16

1. Wird ein Projektsteuerer mit der Koordinierung und Kontrolle von Finanzierungs- und Förderungsverfahren beauftragt und muss der Auftraggeber wegen schwerer Vergabeverstöße Fördermittel zurückerstatten, steht dem Auftraggeber gegen den Projektsteuerer ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

2. Auch wenn dem Architekten Fehler bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterlaufen sind, kann der Projektsteuerer beim Architekten keinen Regress nehmen, weil er diesen nicht hinreichend überwacht hat.

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VPRRS 2017, 0207
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Preis ungewöhnlich niedrig? Gesamtsumme ist entscheidend!

VK Bremen, Beschluss vom 09.06.2017 - 16-VK 2/17

Für das Vorliegen eines ungewöhnlich niedrigen Angebots kommt es bei Bedarfspositionen auf die Summe aller Einzelpositionen und nicht auf die Summe der Bedarfspositionen selbst an.

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VPRRS 2017, 0251
Mit Beitrag
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Auftraggeber muss nicht dokumentieren, weshalb er keine "Sonderpunkte" vergeben hat!

VK Bund, Beschluss vom 24.07.2017 - VK 2-66/17

1. Wird ein alle Anforderungen gut erfüllendes Angebot nach dem Bepunktungssystem des Auftraggebers mit zwei Punkten bewertet und gibt es für ein Angebot mit besonders kreativen Ideen drei Punkte, muss der Auftraggeber nicht detailliert dokumentieren, weshalb keine besonders kreative Idee vorliegt.

2. Ein Bieter, der meint, drei Punkte verdient zu haben, muss konkret vortragen, in welchem (Unter-)Kriterium und aus welchem Grund sein Angebot drei statt nur zwei Punkte verdient hätte.

3. Eine unzureichende Dokumentation kann auch noch im Vergabenachprüfungsverfahren nachgeholt werden.

4. Die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes bestimmt sich aus der Sicht eines fachkundigen Bieters, für den auch in rechtlicher Hinsicht ein Fehler im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennbar sein muss, um eine Rügeobliegenheit auszulösen. Darüber hinaus ist ein Bieter nicht verpflichtet, Hilfe und insbesondere rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

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VPRRS 2017, 0268
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie detailliert ist die Nichtberücksichtigung zu begründen?

VK Berlin, Beschluss vom 03.02.2017 - VK B 2-40/16

1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich zu informieren.

2. Sinn und Zweck der Vorabinformation ist es, den erfolglosen Bietern zu ermöglichen, die Wertungsentscheidung der Vergabestelle zumindest ansatzweise nachzuvollziehen, um die Erfolgsaussichten etwaigen Rechtsschutzes abschätzen zu können. Dies muss nachvollziehbar und einzelfallbezogen geschehen.

3. Einem Bieter, der erst auf der letzten Wertungsstufe gescheitert ist, ist daher deutlich zu machen, inwieweit sein Angebot in Bezug auf die zuvor bekannt gemachte Bewertungsmatrix nicht konkurrenzfähig war.

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VPRRS 2017, 0266
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
"Originalität, Innovation und gestalterische Qualität" sind keine eindeutigen Auswahlkriterien!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.01.2017 - Z3-3-3194-1-48-11/16

1. Bei der Auswahl von Teilnehmern für einen nicht offenen Planungswettbewerb gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz uneingeschränkt, was klar durch die Verweisung in Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU auf den Titel I der Richtlinie und damit auch auf Art. 18 der Richtlinie 2014/24/EU zum Ausdruck kommt.*)

2. Die Auswahlkriterien "Originalität, Innovation und gestalterische Qualität eines Referenzobjekts und ihre Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt" sind ohne konkretisierende Unterkriterien oder Erläuterungen keine eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien i.S.d. § 71 Abs. 3 VgV.*)

3. Auch bei einem Teilnahmewettbewerb zu einem nicht offenen Planungswettbewerb dürfen bei der Bewertung der Teilnahmeanträge keine nicht bekanntgemachten Unterkriterien eine Rolle spielen, die den Teilnehmern hätten bekanntgemacht werden müssen.*)

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VPRRS 2017, 0265
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlagskriterien unzureichend: Vergabeverfahren wird aufgehoben!

VK Südbayern, Beschluss vom 04.07.2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17

1. Wird der Zuschlag erteilt, ohne dass einem Bieter vorher die Information nach § 134 Abs. 1 GWB übermittelt wurde, ist auf seinen Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags festzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Bieter die ungenügende Information nach § 134 Abs. 1 GWB nicht oder nicht rechtzeitig gerügt hat.*)

2. Die Anordnung der Wiederholung der Wertung aufgrund fehlender Dokumentation der Wertung der nichtpreislichen Zuschlagskriterien verbietet sich, wenn aufgrund der Festlegung unzureichender Zuschlagskriterien feststeht, dass eine vergaberechtskonforme Wertung von vorneherein nicht möglich ist.*)

3. In diesem Fall ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen zurückzuversetzen oder aufzuheben. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Bieter die unzureichenden Zuschlagskriterien nicht rechtzeitig gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB gerügt hat.*)

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VPRRS 2017, 0262
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wie hoch sind die Gebühren der Vergabekammer?

VK Thüringen, Beschluss vom 27.01.2017 - 250-4004-8535/2016-E-015-G

1. Mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrags hat sich das Vergabeverfahren erledigt. Es ist die Einstellung des Verfahrens anzuordnen und eine Kostenentscheidung zu treffen.

2. Die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens - also dem wirtschaftlichen Risiko des Antragstellers. Dieses ist regelmäßig in der Höhe des Brutto-Angebotspreises zu sehen.

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VPRRS 2017, 0261
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Erst Dokumentation, dann Vorinformation!

VK Hessen, Beschluss vom 23.02.2017 - 69d-VK-33/2016

1. Die als Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 bekanntgemachte Absicht einer Direktvergabe stellt eine nachprüffähige Entscheidung dar.*)

2. Zur Vergabereife zählt, dass die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben ist sowie die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen fristmäßen Beginn der Auftragsausführung vom Auftraggeber geschaffen worden sind.*)

3. Art. 5 VO (EG) 1370/2007 enthält sektorspezifische Vergaberegeln.*)

4. Zu den Anforderungen des sog. Gebietskriteriums in Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. b VO (EG) 1370/2007.*)

5. Die Dokumentationspflicht konkretisiert die Begründungspflicht gemäß Art. 7 Abs. 4 VO (GG) 1370/2007. Zur Sicherstellung, dass dabei die tatsächlich angestellten Erwägungen nachvollziehbar und korrekt wiedergegeben werden, sind die Gründe für die Direktvergabe zeitnah zu dokumentieren.*)

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VPRRS 2017, 0260
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Drohender Engpass bei Abfallentsorgung: Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Hessen, Beschluss vom 12.01.2017 - 69d-VK-58a/2016

1. Abfallentsorgung gehört zu einer unverzichtbaren Aufgabe der Daseinsvorsorge, die unterbrechungsfrei wahrzunehmen ist.

2. Eine Dringlichkeitsvergabe ist ein schwer wiegender Eingriff in das Vergaberecht. Der Auftraggeber hat deshalb zu prüfen, ob sie wirklich notwendig ist, oder ob durch eine Beschränkung des Auftragsgegenstandes (hier: Verzicht auf einzelne Lose, Verzicht auf den Einsatz des Identsystems) die Eilbedürftigkeit zugunsten der Einhaltung der Regelverfahren möglich ist.

3. Hat der Auftraggeber mit langer Vorfrist die Ausschreibung bekannt gegeben, und ist ein Nachprüfungsantrag schon mehr als sechs Monate anhängig, ohne absehbare Entscheidung in der Sache, liegt die Verzögerung des Verfahrens nicht in der Sphäre des Auftraggebers. Die Vorabgestattung des Zuschlags ist erforderlich, um schwerwiegende Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit zu verhindern.

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VPRRS 2017, 0259
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Drohender Engpass bei Abfallentsorgung: Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Hessen, Beschluss vom 12.01.2017 - 69d-VK-58/2016

1. Abfallentsorgung gehört zu einer unverzichtbaren Aufgabe der Daseinsvorsorge, die unterbrechungsfrei wahrzunehmen ist.

2. Eine Dringlichkeitsvergabe ist ein schwer wiegender Eingriff in das Vergaberecht. Der Auftraggeber hat deshalb zu prüfen, ob sie wirklich notwendig ist, oder ob durch eine Beschränkung des Auftragsgegenstands (hier: Verzicht auf einzelne Lose, Verzicht auf den Einsatz des Identsystems) die Eilbedürftigkeit zugunsten der Einhaltung der Regelverfahren möglich ist.

3. Hat der Auftraggeber mit langer Vorfrist die Ausschreibung bekannt gegeben und ist ein Nachprüfungsantrag schon mehr als sechs Monate anhängig, ohne absehbare Entscheidung in der Sache, liegt die Verzögerung des Verfahrens nicht in der Sphäre des Auftraggebers. Die Vorabgestattung des Zuschlags ist erforderlich, um schwerwiegende Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit zu verhindern.

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VPRRS 2017, 0256
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufgabenübertragung an neu gegründeten Zweckverband: Kein öffentlicher Auftrag!

OLG Celle, Beschluss vom 03.08.2017 - 13 Verg 3/13

Die Gründung eines Zweckverbands und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i.S.v. Art. 1 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/18/EG und i.S.v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine "echte" Kompetenzverlagerung vorliegt, d. h. dem Zweckverband die mit der verlagerten Kompetenz verbunden Zuständigkeiten übertragen worden sind, er eine eigene Entscheidungsbefugnis innehat und über eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt (vgl. EuGH, VPR 2017, 4).*)

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VPRRS 2017, 0255
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
"Arzneipflanzen-Referenz": Einreichungsfrist von 21 Tagen ist angemessen!

VK Bund, Beschluss vom 01.08.2017 - VK 1-69/17

1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, seine Anforderungen (hier: Vergabe von "Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken") so zu gestalten, dass individuelle Schwierigkeiten einzelner Bewerber umfassend kompensiert werden und nahezu jeder Interessent diese erfüllen kann.

2. Eine Frist von 21 Kalendertagen zur Beibringung von Unterlagen ist angemessen. Ein objektiver, fachkundiger Bewerber kann ohne anwaltliche Beratung nicht beurteilen, ob die vom Auftraggeber eingeräumte Teilnahmefrist "angemessen" ist.

3. Bei der Bemessung der angemessenen Teilnahmefrist ist zu berücksichtigen, dass die geforderten Standards (hier: der "Arzneipflanzen-Referenz") auch international weit verbreitet und EU-weit sogar gesetzlich verbindlich sind.

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VPRRS 2017, 0263
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann müssen Lösungsvorschläge nach der HOAI vergütet werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

1. Das für einen Antrag nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einer drohenden Wiederholungsgefahr ergeben. Dabei muss die Widerholungsgefahr nicht zwingend vom Antragsgegner des jeweiligen Nachprüfungsverfahrens ausgehen. Zumindest bei bislang ungeklärter und umstrittener Rechtslage ist eine Wiederholungsgefahr schon dann gegeben, wenn sich der Antragsteller auf Rechtsverletzungen berufen hat, die ihrer Art nach eine gleichartige Wiederholung besorgen lassen.*)

2. Lösungsvorschläge, die als Grundlage der qualitativen Wertung der Angebote einzureichen sind, sind keine unaufgefordert eingereichten Ausarbeitungen, die gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 VgV unberücksichtigt bleiben, sondern regelmäßig solche, die der Auftraggeber i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV verlangt hat.*)

3. Bei der Abforderung von Lösungsvorschlägen für Planungsaufgaben im Vergabeverfahren ist der öffentliche Auftraggeber gem. § 77 Abs. 2 VgV vergaberechtlich zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung verpflichtet.*)

4. Stellen die im Rahmen der Lösungsvorschläge geforderten Planungsleistungen Teilleistungen einer Leistungsphase der HOAI dar, ist die gem. § 77 Abs. 2 VgV vom Auftraggeber festzusetzende Vergütung nach § 77 Abs. 3 VgV nur dann angemessen, wenn sie nach den Regelungen der HOAI ermittelt wurde.*)

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VPRRS 2017, 0250
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InternetInternet
Unterkriterium mit null Punkten bewertet: Kein Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.05.2017 - VgK-08/2017

1. Ein Angebot, dass in zwei wichtigen Unterkriterien (hier: zum Zuschlagskriterium "Konzept für die Auftragserfüllung") mit null Punkten bewertet wird, muss nicht ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber für Unterkriterien keine Mindestbewertung festgelegt hat.

2. Ein Angebot ist nicht als unangemessen niedrig auszuschließen, wenn der Auftraggeber in einem Aufklärungsgespräch ermittelt, dass der Bieter alle geforderten Leistungen eigenverantwortlich erbringen und auch bei höherem Aufwand keine Nachträge stellen wird.

3. Wird dies in einem unterzeichneten und als rechtsverbindlich anerkannten Protokoll in der Vergabeakte festgehalten, ist der Auftraggeber seinen Dokumentationspflichten ausreichend nachgekommen.




VPRRS 2017, 0258
DienstleistungenDienstleistungen
Eingangsvermerk muss nur Aufschluss über Rechtzeitigkeit geben!

VK Hessen, Beschluss vom 07.03.2017 - 69d-VK-41/2016

1. Bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist für die Erkenntnismöglichkeit des rügenden Bieters nicht erforderlich, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß erst „ins Auge fallen“ muss.*)

2. § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A entfaltet grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Ausnahmsweise ist eine bieterschützende Wirkung gegeben, wenn ein Angebot in der zielgerichteten Absicht erfolgt ist, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt vollständig zu verdrängen.*)

3. Der Eingangsvermerk i.S.v. § 17 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A sollte zumindest das genaue Datum des Eingangs und die Angabe der Uhrzeit des Eingangs aufweisen, um Aufschluss über die Rechtzeitigkeit oder Verspätung eines abgegebenen Angebotes zu geben.*)

4. Für den Nachweis der wirtschaftlichen und technischen Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 3 lit. b VOL/A kommt es nur auf die Verfügbarkeit der erforderlichen Ausstattung bei Auftragsbeginn an. Es reicht daher für diesen Nachweis aus, wenn daraus hervorgeht, dass der Bieter in der Lage ist, diese kurzfristig zu erwerben, und dass er somit zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags über die entsprechende Ausrüstung verfügt.*)

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VPRRS 2017, 0254
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vermischung der Prüfungsgegenstände ist zu vermeiden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Verg 15/16

1. Kriterien, die sachlich einer anderen Wertungsstufe zuzuordnen sind, sollen auf der Ebene der Wirtschaftlichkeitswertung nicht abermals für die Zuschlagsentscheidung herangezogen werden. Dies ist keineswegs beschränkt auf eine Wertung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.

2. Einer Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Dazu hat der Antragsteller mitzuteilen, welchen Sachverhalt er für vergaberechtswidrig hält.

3. An den Inhalt einer Rüge sind keine übersteigerten Anforderungen zu richten. Der Begriff der Rüge muss nicht ausdrücklich gebraucht werden.

4. Auch bestehen für die Rüge keine expliziten Formvorschriften.




VPRRS 2017, 0253
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Funktionale Leistungsbeschreibung: Auftraggeber muss keine Lösungen vorgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 - Verg 29/16

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung setzt nicht voraus, dass der Auftraggeber den Bietern über das zu erreichende Ziel hinaus Lösungsmöglichkeiten und Konzepte aufzeigt.

2. Bei funktionalen Ausschreibungen hat eine Bewertung nach einem reinen Schulnotensystem aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig auszuscheiden (Anschluss an Senat, IBR 2016, 233 = VPR 2016, 127).

3. Ein zunächst vierstufiges Bewertungssystem, das durch funktionale Unterkriterien ausgefüllt wird, die den Bietern hinreichend verdeutlichen, worauf es dem Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, und die es ihnen ermöglichen, ihre Angebote danach auszurichten, ist nicht intransparent.

4. Die Festlegung, dass nur vollständig abgeschlossene Maßnahmen berücksichtigungsfähig sind, stellt jedenfalls dann eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn es sich um mehrjährige Maßnahmen handelt, diese nahezu vollständig abgeschlossen sind und die vorgesehene Übergangsquote bereits erreicht wurde.

5. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt, kann der Antragsteller einen Feststellungsantrag stellen. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das Vorliegen eines Feststellungsinteresses.

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VPRRS 2017, 0252
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erfolgreicher Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2016 - Verg 29/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2017, 0247
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Standards gesetzlich vorgeschrieben: Geforderte Nachweise auftragsbezogen und angemessen!

VK Bund, Beschluss vom 09.08.2017 - VK 1-77/17

1. Ist die Einhaltung bestimmter Standards gesetzlich vorgeschrieben, ist es nicht nur auftragsbezogen, sondern auch angemessen, wenn der Auftraggeber bereits im Teilnahmewettbewerb entsprechende Nachweise des späteren Auftragnehmers verlangt, die eine vertragskonforme Auftragsdurchführung gewährleisten. Das gilt auch dann, wenn die Nachweise nur durch Einbindung ausländischer Unternehmen erbracht werden können.

2. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Bewerbern bereits im Teilnahmewettbewerb rechtsverbindliche Verpflichtungserklärungen ihrer "Eignungsverleiher" vorlegen, obwohl die Einzelheiten des ausgeschriebenen Vertrags erst noch im anschließenden Verhandlungsverfahren ausgehandelt werden.




VPRRS 2017, 0398
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterlassen einer Kündigung ist vergaberechtlich irrelevant!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.02.2016 - 17 Verg 4/15

Die bloße Verlängerung eines bestehenden, befristeten Vertrags kann zwar grundsätzlich einen öffentlichen Auftrag darstellen, weil sie in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einem Neuabschluss gleichsteht. Dies gilt indes nicht, wenn sie bereits - etwa in Form einer Verlängerungsklausel - im Ursprungsvertrag angelegt war. Ebenso ist das bloße Unterlassen einer Kündigung vergaberechtlich irrelevant.

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VPRRS 2017, 0245
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag erledigt sich: Vergabestelle trägt Verfahrenskosten!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2017 - 250-4002-5002/2017-E-004-SHK

1. Wenn sich der Nachprüfungsantrag durch Abhilfe anderweitig erledigt, hat die Vergabestelle die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen.

2. Erledigt sich der Nachprüfungsantrag durch Abhilfe vor der Entscheidung der Vergabekammer, ist nur die Hälfte der als solche festzusetzenden Gebühr zu entrichten.

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VPRRS 2017, 0243
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Angebotskopie ohne Betriebskonzept abgegeben: Formvorgabe missachtet!

VK Hessen, Beschluss vom 17.11.2016 - 69d-VK-50/2016

1. Ein Betriebskonzept, das mit 55% in die Wertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots einfließt und Inhalt des abzuschließenden Managementvertrages werden soll, ist kein bloßer Nachweis oder eine Erklärung (§ 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009), sondern ein wesentlicher Bestandteil des Angebots.

2. Gibt die Ausschreibung vor, dass die Angebote zwingend im Original und als Kopie, jeweils in Papierform und in digitaler Form einzureichen sind, wurde eine bestimmte Form der einzureichenden Angebote festgelegt. Ein Angebot, dessen Kopie kein Betriebskonzept in schriftlicher Form enthält, genügt dieser Formvorgabe nicht und ist auszuschließen.

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VPRRS 2017, 0242
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Änderungsinformation per E-Mail: Ausdruck ist kein Zugangsnachweis!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC

1. Ein Bewerber, der sein Angebot auf Grundlage der ursprünglichen Fassung der Leistungsbeschreibung erstellt, weicht damit von einer nachträglich korrigierten und für verbindlich erklärten Fassung ab. Dies ist einer Änderung an den Vergabeunterlagen gleichzusetzen und führt zum Ausschluss des Angebots.

2. Nimmt ein Auftraggeber nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzungen oder Korrekturen der Leistungsbeschreibung vor bzw. erteilt sachdienliche Auskünfte, sind diese Informationen allen Bewerbern zu übermitteln. Über den Zugang dieser Information beim Bewerber muss der Auftraggeber im Zweifel eindeutigen Nachweis führen können.

3. Bei Übermittlung eines Schreibens per E-Mail dient der Ausdruck der Nachricht nicht als Beleg des Zugangs der E-Mail beim Empfänger, sondern lediglich als Nachweis, dass eine E-Mail vom Absender (hier: dem Auftraggeber) versendet wurde.

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IBRRS 2017, 2804
BauvertragBauvertrag
Trotz Insolvenz: Öffentlicher Auftraggeber kann nicht kündigen!

KG, Urteil vom 23.12.2016 - 7 U 69/15

Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen VOB/B-Landschaftsbauvertrag jedenfalls dann nicht insolvenzbedingt kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Arbeiten ohne Unterbrechung weiter ausführt und der Insolvenzverwalter die Vertragsfortführung ankündigt.

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VPRRS 2017, 0244
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann kann eine Entscheidung nach Lage der Akten ergehen?

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2017 - 69d-VK-49/2016

1. Die Entscheidung nach Lage der Akten bei Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. setzt voraus, dass eindeutig und unzweifelhaft feststeht, dass der Nachprüfungsantrag abzulehnen ist und die mündliche Verhandlung mit hinreichender Sicherheit keine weiteren Erkenntnisse erbringen bzw. keine andere Bewertung ergeben wird.*)

2. Der Auskunftsanspruch gem. § 22 EG VOL/A 2009 wird nicht ohne Weiteres gewährt, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.*)

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VPRRS 2017, 0241
Mit Beitrag
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Wenn erprobt werden soll, muss auch erprobt werden!

VK Bund, Beschluss vom 06.04.2017 - VK 1-17/17

1. Sind die Anforderungen und Bewertungsmodalitäten unmissverständlich und eindeutig formuliert, können Überlegungen einzelner Bieter, mit denen sie sich an die Stelle des Auftraggebers setzen und ein aus ihrer Sicht zielführenderes Wertungsvorgehen hineinlesen, nicht zu einer abweichenden Auslegung führen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, den Bietern die Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung vor Angebotsabgabe bekanntzugeben und (nur) die bekanntgegebenen Wertungsvorgaben bei der Wertung (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) anzuwenden.

3. Ist nach den den Vergabeunterlagen beigefügten Erprobungsrahmenplänen vorgesehen, dass eine Kurzerprobung durch mindestens 15 Teilnehmer erfolgt, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor, wenn die Erprobung nur durch sechs Personen erfolgt.

4. Vergaberechtsverstöße in den Vergabeunterlagen, die sich lediglich aus den das Vergabeverfahren bestimmenden allgemeinen (und allgemein formulierten) Rechtsgrundsätzen und deren Auslegung durch die Rechtsprechung ergeben, sind für einen durchschnittlichen fachkundigen Bieter nicht ohne weiteres "erkennbar".

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VPRRS 2017, 0246
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Spielhalle braucht glücksspielrechtliche Erlaubnis - keine Konzession!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2017 - 4 B 307 / 17

1. Verstößt das Verwaltungsgericht im Eilverfahren gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, indem es gestellte Anträge übergeht und Akteninhalt nicht zur Kenntnis nimmt, kann der Verstoß dadurch geheilt werden, dass die geänderten Anträge und übergangenen Anlagen im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden.*)

2. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur zulässig, um einen in einem Hauptsacheverfahren zulässigerweise verfolgbaren Anspruch zu sichern. Die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten, ob und wie die Behörde tätig werden wird, nicht zugemutet werden kann.*)

3. Für Betreiber von Bestandsspielhallen, für die die fünfjährige Übergangsfrist nach § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV gilt, steht in Nordrhein-Westfalen ein verfassungs-gemäßes und europarechtskonformes Auswahlverfahren zu Verfügung.*)

4. Das Auswahlverfahren nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist für Bestandsspielhallen genügt dem Transparenzgebot; es beruht auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien, weil es ausreichend gesetzlich fundierte und durch Verwaltungsvorschrift näher konkretisierte Maßstäbe gibt, durch die die Gefahr willkürlicher Entscheidungen ausgeschlossen wird.*)

5. In Nordrhein-Westfalen müssen Bestandsspielhallen, für die die fünfjährige Übergangsfrist gilt, für den weiteren Betrieb ab dem 1.7.2017 eine glücksspielrechtliche Erlaubnis haben; die Behörden müssen ihre Auswahlentscheidung vor diesem Zeitpunkt treffen und nicht erst vor dem 1.12.2017.*)

6. Sofern Betreiber von Bestandsspielhallen auf einen Lauf der Übergangsfrist bis zum 30.11.2017 hingewiesen worden sind, dürften bei ihnen zur Vermeidung unbilliger Härten jedenfalls für die Zeit bis dahin die Voraussetzungen für die Befreiung vom Mindestabstandsgebot und vom Verbundverbot gegeben sein; eine entsprechende Härtefallbefreiung kommt gerade bei vergleichsweise spät getroffenen behördlichen Auswahlentscheidungen in Betracht, um die nach einer etwaigen negativen Auswahlentscheidung ggf. noch vorzunehmenden Abwicklungsmaßnahmen zu ermöglichen.*)

7. Glücksspielrechtliche Erlaubnisse für den Betrieb von Spielhallen sind keine Dienstleistungskonzessionen; das Vergaberecht ist auch nach Inkrafttreten der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU hierauf nicht anwendbar.*)

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VPRRS 2017, 0240
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verfahren anhängig: Neue Rügepunkte sind in 2. Instanz geltend zu machen!

VK Bund, Beschluss vom 11.07.2017 - VK 2-62/17

1. Ist bereits ein Nachprüfungsverfahren zur Frage der Auskömmlichkeit der Preise in zweiter Instanz anhängig, verstößt die zusätzliche Geltendmachung in einem neuen Nachprüfungsverfahren gegen das Verbot der doppelten Rechtshängigkeit.

2. Neu aufkommende Rügepunkte, die infolge der Fortführung des Vergabeverfahrens durch einen Auftraggeber entstehen, obwohl das Vergabeverfahren in der zweiten Instanz rechtshängig ist, sind korrekterweise in der zweiten Instanz - die eine eigenständige Tatsacheninstanz darstellt - geltend zu machen.

3. Überwiegt bei der Interessenabwägung das Allgemeinheitsinteresse (hier: an der Versorgung mit Röntgenkontrastmitteln) das Primarrechtsschutzinteresse des unterlegenen Bieters, darf trotz laufenden Nachprüfungsverfahrens ein Zuschlag erteilt werden.

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VPRRS 2017, 0239
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Wie wird der Auftragswert für Sanierungsträgerleistungen bestimmt?

OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2017 - 13 Verg 1/17

1. Bei Aufträgen über Liefer- oder Dienstleistungen für die kein Gesamtpreis angegeben wird, gilt als Berechnungsgrundlage für den geschätzten Auftragswert bei einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten (hier: 22 Jahre) der 48-fache Monatswert.

2. Der Auftraggeber muss anhand objektiver Kriterien eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert erstellen und dies ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentieren.

3. Aus dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln (hier: für die Sanierung eines Stadtviertels) lassen sich keine Rückschlüsse auf den Auftragswert ziehen.

4. Ist im Zeitpunkt der Ausschreibung, mit der ein zukünftiger Vertragspartner als Treuhandträger gesucht wird, noch nicht abzuschätzen, welchen Umfang und welche Dauer die zu vergebenden Leistungen haben werden, kann kein Gesamtpreis angegeben werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Umfang der Sanierungsträgerkosten noch nicht fest steht, weil es Unwägbarkeiten der Finanzierung der Sanierungsmaßnahme gibt.

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VPRRS 2017, 0238
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Bieter darf Pauschalpreis für Baustellenvorhaltung abgeben!

VK Bund, Beschluss vom 19.06.2017 - VK 1-57/17

1. Enthalten die Vergabeunterlagen keine abschließenden Vorgaben hinsichtlich eines anzubietenden Bauverfahrens, kann von den nicht vorhandenen Vorgaben auch nicht abgewichen werden.

2. Bei der Bewertung von (Bauablauf-)Konzepten ist allein der gegenüber den Bietern bekanntgegebene Bewertungsmaßstab anzulegen.

3. Kaufmännische Nebenangebote (hier: Angebot eines Pauschalpreises für die Baustellenvorhaltung) sind grundsätzlich zulässig.

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VPRRS 2017, 0237
Mit Beitrag
RechtsberatungRechtsberatung
für Neubauvorhaben: Maßgeblicher Schwellenwert?

VK Bund, Beschluss vom 01.06.2017 - VK 1-47/17

1. Voraussetzung für ein statthaftes Nachprüfungsverfahren ist u. a. anderem, dass der streitgegenständliche öffentliche Auftrag bzw. die gemäß wie ein entsprechender öffentlicher Auftrag zu behandelnde Rahmenvereinbarung den für sie maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet.

2. Der für Rechtsberatungsleistungen für ein Neubauvorhaben maßgebliche Schwellenwert beträgt 750.000 Euro.

3. Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwerts ist (zunächst) die vom Auftraggeber vorgenommene Auftragswertschätzung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens, soweit sie ordnungsgemäß erfolgt ist.

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VPRRS 2017, 0234
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Preis auskömmlich? Wirtschaftsprüfern darf der Auftraggeber vertrauen!

VK Bund, Beschluss vom 10.08.2016 - VK 1-56/16

1. Jeder Bieter hat wegen seiner Kalkulationsfreiheit einen weiten Spielraum bei der Preisgestaltung bzw. der Entscheidung mit welchem Preisangebot er an einer Ausschreibung (hier: für Schlaftherapiegeräte) teilnimmt.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf ein Angebot nur ablehnen, wenn der Preis tatsächlich unauskömmlich ist und der Bieter deshalb voraussichtlich den Auftrag nicht bis zum Ende ordnungsgemäß ausführen kann.

3. Ein Auftraggeber genügt seiner Prüfungspflicht, wenn er die Preisabstände der eingereichten Angebote auf eine Überschreitung der Aufgreifschwellen (hier: 15% unter Auftragswertschätzung und 20% Abstand zum nächstplatzierten Angebot) überprüft und sich bei Überschreitung Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern oder eigene nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen vorlegen lässt.

4. Wirtschaftsprüfer unterliegen strengen berufsrechtlichen Anforderungen. Prüfen Wirtschaftsprüfer die Kalkulation durch Preisermittlungsleitsätze und Aufklärungsgespräche und kommen zu dem Ergebnis, dass kein Unterpreisangebot vorliegt, ist der Aussagewert dieser methodisch ordnungsgemäß zu Stande gekommenen Testate eine gesicherte Erkenntnis, deren Richtigkeit ein Auftraggeber nicht hinterfragen oder anzweifeln muss.

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VPRRS 2017, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann eine geforderte Bankbescheinigung durch einen anderen Nachweis ersetzt werden?

EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - Rs. C-76/16

1. Art. 47 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Bieter von einem öffentlichen Auftrag mit der Begründung ausschließt, dass dieser nicht die in der Vergabebekanntmachung festgelegte Bedingung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung erfüllt, wonach diese sich verpflichtet, ein Darlehen in Höhe des in der Vergabebekanntmachung festgelegten Betrags zu gewähren und dem Bieter die Verfügbarkeit dieses Betrags für die gesamte Dauer der Ausführung des Auftrags zu garantieren.*)

2. Art. 47 Abs. 5 der Richtlinie 2004/18 ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass in einer Bekanntmachung die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung verlangt wird, wonach diese sich verpflichtet, ein Darlehen in Höhe des in dieser Bekanntmachung festgelegten Betrags zu gewähren und dem Bieter die Verfügbarkeit dieses Betrags während der gesamten Dauer der Ausführung des Auftrags zu garantieren, der Umstand, dass die vom Bieter angefragten Banken sich nicht imstande sehen, diesem Bieter eine derart formulierte Bescheinigung zu erteilen, einen "berechtigten Grund" im Sinne dieses Artikels darstellen kann, weshalb der Bieter den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gegebenenfalls durch Vorlage jedes anderen vom öffentlichen Auftraggeber für geeignet erachteten Belegs erbringen kann, sofern es diesem Bieter objektiv unmöglich war, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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VPRRS 2017, 0233
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wertungsmatrix muss transparent sein!

VK Bund, Beschluss vom 21.07.2016 - VK 1-50/16

1. Der den Bietern bekanntzugebende Bewertungsmaßstab für die Angebotswertung muss hinreichend transparent sein. Dafür hat der Auftraggeber die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bekanntzugeben.

2. Der Auftraggeber hat darüber hinaus unter Umständen Unterkriterien zu benennen oder den Bietern anderweitig Bewertungsmaßstäbe an die Hand zu geben, um ihnen zu ermöglichen, ein möglichst optimales Angebot abzugeben.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist überschritten, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

4. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe müssen insbesondere hinreichend zuverlässige und kalkulierbare Informationen darüber enthalten, wie und mit welcher Punktzahl die Angebote in Bezug auf die Wertungsanforderungen bewertet werden sollen, und den Bietern ermöglichen, im Voraus (bei Angebotserstellung) zuverlässig ermitteln zu können, auf welche konkreten Leistungen der Auftraggeber Wert legt.

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VPRRS 2017, 0232
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Auftraggeber ist an bekannt gemachte Eignungsanforderung gebunden!

VK Bund, Beschluss vom 16.09.2016 - VK 1-82/16

1. An eine bekannt gemachte Eignungsanforderung ist der öffentliche Auftraggeber gebunden. Eine nachträgliche Korrektur von Eignungsanforderungen erfordert eine Berichtigungsbekanntmachung.

2. Vor dem Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit muss ein öffentlicher Auftraggeber erst sein Ermessen ausüben, ob er die geforderten Unterlagen nachfordert. Dieses Ermessen kann nicht im Vorhinein ausgeübt werden.

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VPRRS 2017, 0231
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Funktionale Ausschreibung: Auftraggeber muss keine "Lösungsskizze" vorgeben!

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2016 - VK 1-48/16

1. Der öffentliche Auftraggeber hat die Angebote anhand eines einheitlichen Maßstabs zu bewerten und die Bieter müssen wissen, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, damit sie ein qualitativ optimales Angebot einreichen können.

2. Bei einer funktionalen Ausschreibungen ist es jedoch nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber wie in einer Lösungsskizze oder Musterlösung im Einzelnen konkret vorgibt, welcher Angebotsinhalt zur Höchstpunktzahl führt.

3. Der Bieter muss "erkennbare" Vergaberechtsverstöße rügen. Vergaberechtsverstöße sind dann "erkennbar", wenn sie laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands "ins Auge fallen". Abzustellen ist dabei auf die Erkenntnisse eines objektiven fachkundigen Bieters, nicht auf die eines Spezialisten.

4. Ein Bieter ist überdies nicht verpflichtet, Rechtsrat oder sonstige fachkundige Hilfe einzuholen, um vermeintliche Vergaberechtsverstöße eines öffentlichen Auftraggebers zu erkennen.

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