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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11046 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

VPRRS 2018, 0003
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unerfüllbare Leistungsbeschreibung: Auftragserteilung unmöglich!

VK Westfalen, Beschluss vom 04.12.2017 - VK 1-31/17

Enthält die Leistungsbeschreibung Anforderungen, die unmöglich zu erfüllen sind, dann kann der Auftraggeber auf dieser Grundlage überhaupt keinen Auftrag erteilen. Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob Angebote vorliegen, die noch mit weiteren Mängeln behaftet sind.*)

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VPRRS 2018, 0002
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Konzept darf nicht von Rahmenbedingungen abweichen!

VK Bund, Beschluss vom 17.11.2017 - VK 2-122/17

1. Fordert ein Bieter in seinem Konzept das Vorhandensein bestimmter Versicherungen (hier: Veranstaltungsversicherungen), so kann ein Auftraggeber nicht darüber hinweggehen, wenn es sich um eine Abweichung von den vertraglichen Rahmenbedingungen bzw. etwas nicht Gefordertes handelt. Er muss den Bieter zwingend ausschließen.

2. Eine Abweichung liegt bereits dann vor, wenn die angebotenen bzw. vom Bieter geforderten Versicherungsarten die Deckungssummen aus der Ausschreibung modifizieren.

3. Ergibt sich nicht eindeutig, ob Auftraggeber oder Bieter Versicherungsnehmer sein soll, verbleibt der Angebotsinhalt in Bezug auf die Versicherungen unklar.

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VPRRS 2018, 0001
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Eindeutig nur ein Kooperationspartner gesucht: Ausschreibung ist transparent!

VK Bund, Beschluss vom 04.12.2017 - VK 2-134/17

1. Ist der Zuschlag vor Einreichung des Nachprüfungsantrags bereits wirksam erteilt worden, so kann er auch durch die Vergabekammer nicht mehr aufgehoben werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist nicht statthaft.

2. Ist bereits Ausschreibung und Leistungsbeschreibung eindeutig zu entnehmen, dass nur ein Kooperationspartner mit der Entwicklung und dem Betrieb des Produkts beauftragt werden soll und dass den Versicherten des Auftraggebers die Nutzung eben dieses einen, im Rahmen der Kooperation entwickelten Produkts anheimgestellt werden soll, um eine möglichst breite Marktdurchdringung zu erreichen, ist die Exklusivität nicht erst während der Verhandlungsrunden entwickelt worden.

3. Ergibt sich die Exklusivität mit hinreichender Deutlichkeit aus Bekanntmachung und Leistungsbeschreibung, ist es unerheblich, dass mit Veröffentlichung der Ausschreibung nicht auch unmittelbar den (potentiellen) Teilnehmern der - zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierende - Vertragsentwurf zugänglich gemacht wurde.

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0380
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2017 - VK 2-29/17

1. Ein Vergabeverfahren hat begonnen, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Der öffentliche Auftraggeber muss sich zunächst intern verbindlich dazu entschlossen haben, einen (gegenwärtigen oder zukünftigen) Bedarf nicht durch Eigenleistung, sondern als Nachfrager am Markt zu decken. Darüber hinaus muss er zweckbestimmt äußerlich wahrnehmbar Anstalten getroffen haben, den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsschlusses auszuwählen.

2. Die Voraussetzungen einer vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit liegen nur vor, wenn ein kooperatives Konzept vorliegt und die Kooperation auf die Wahrnehmung einer allen Kooperationspartnern gleichermaßen obliegenden Aufgabe gerichtet ist (= Zielidentität).

3. Fehlt es an einer der im Kooperationsvertrag verbundenen öffentlichen Auftraggebern gleichermaßen obliegenden öffentlichen Aufgabe, weil das Gesetz (hier: KrWG-RP) vorsieht, dass die Abfallentsorgung allein dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger obliegt, fehlt es an der Zielidentität.

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VPRRS 2017, 0379
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Wirken sich Mängel im Vergabeverfahren auf die Festsetzung von Straßenbaubeiträgen aus?

VG Potsdam, Urteil vom 16.11.2017 - 1 K 1306/16

1. Straßen und Gehwege, die mehr als 60 bis 70 Jahre alt sind und Straßenbeleuchtung mit einem Alter von mehr als 30 Jahren, haben die übliche Nutzungsdauer so erheblich überschritten, dass bereits deswegen auf einen Erneuerungsbedarf geschlossen werden kann.

2. Dabei ist unerheblich, ob regelmäßig Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ausgeführt wurden.

3. Für Straßenbaubeiträge, also Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen, sind die Anlieger anteilig (nach entsprechenden Anteilssatz) beitragspflichtig.

4. Mängel in dem dem Ausbau vorangegangenen Vergabeverfahren sind im Rahmen der Festsetzung der Straßenbaubeiträge nur dann zu berücksichtigen, wenn dadurch Kosten entstandenen sind, die nicht erforderlich waren.

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VPRRS 2017, 0377
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch „Auslobungsverfahren“ sind transparent zu gestalten!

OLG Koblenz, Urteil vom 17.08.2017 - 1 U 7/17

1. Wird ein städtisches Grundstück im Wege eines "Auslobungsverfahrens" zum Erwerb angeboten, so finden zwar die Vorschriften über eine öffentliche Ausschreibung keine Anwendung; es kommt allerdings ein Schuldverhältnis zwischen Stadt und dem Bieter zustande.*)

2. Die auslobende Stadt ist verpflichtet, die grundsätzlich geltenden und die selbst gesetzten Verfahrensregeln einzuhalten, die Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme sicherzustellen.*)

3. Die Auslobende darf für ihre Entscheidung nicht Kriterien als entscheidend zugrunde legen, die sich aus dem umfangreichen Auslobungstext für den Bieter nicht ergeben (hier Villenbebauung vs. Mehrfamilienhaus).*)

4. Der nicht berücksichtigte Bieter (mit dem deutlichen Höchstgebot) kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Fortsetzung des Auslobungsverfahrens auch dann verhindern, wenn noch kein formell ordnungsgemäßes Angebot für den Grundstückserwerb vorliegt.*)

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VPRRS 2017, 0378
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist eine "wettbewerbswidrige Vereinbarung"?

VK Thüringen, Urteil vom 09.11.2017 - 250-4003-8222/2017-E-S-015-GTH

1. Geheimwettbewerb bedeutet, dass die Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation anderer Bieter für den einzelnen Bieter unbekannt sind und er deshalb weder sein eigenes Angebot nach dieser Kenntnis ausrichten noch Absprachen mit anderen Bietern treffen kann.

2. Der Begriff der wettbewerbswidrigen Vereinbarung im Sinne von § 124 Absatz 1 Nr. 4 GWB ist weit auszulegen und umfasst alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

3. Eine wettbewerbswidrige Vereinbarung erfordert deshalb keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet, sondern ist schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots, zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird.

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VPRRS 2017, 0376
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer nicht fragt, verliert!

OLG Celle, Urteil vom 15.03.2017 - 14 U 42/14

1. Die teil-funktionale Ausschreibung (hier: funktional beschriebene Einzelposition in einem ansonsten detaillierten Leistungsverzeichnis) ist eine vergaberechtlich mögliche und zulässige Ausschreibungsvariante.

2. Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses, die einer zuverlässigen Kalkulation entgegenstehen, darf der Bieter bzw. spätere Auftragnehmer nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären.

3. Obliegt es nach dem eindeutigen Wortlaut der Ausschreibung dem Bieter bzw. späteren Auftragnehmer, die statischen und konstruktiven Erfordernisse zu ermitteln, gehört hierzu auch die Menge des einzubauenden Stahls.

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VPRRS 2017, 0366
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist für die Vergabestelle das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts notwendig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

In einem Vergabenachprüfungsverfahren, in dem es schwerpunktmäßig um auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörenden Vergaberegeln geht, muss der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach-und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren, die Zuziehung eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich nicht erforderlich.

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VPRRS 2017, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein vorbeugender Rechtsschutz im Vergaberecht!

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2017 - VK 2-116/17

Kein vorbeugender Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren, wenn die endgültige Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht.*)

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VPRRS 2017, 0383
ArzneimittelArzneimittel
„Eignungsverleiher“ muss im Teilnahmeantrag benannt werden!

VK Bund, Beschluss vom 25.10.2017 - VK 1-119/17

Ein Bewerber kann sich, wenn ihm entsprechend eigene Vorkenntnisse fehlen, auf die Erfahrungen und Kapazitäten Dritter stützen. Damit der Auftraggeber die Eignung eines Bewerbers beurteilen kann, muss der „Eignungsverleiher“ im Teilnahmeantrag benannt werden.

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VPRRS 2017, 0373
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
eVergabe: Kein Verweis auf externe Quellen für etwaige Vorgaben!

VK Bund, Beschluss vom 11.11.2017 - VK 2-128/17

1. Ein Ausschluss wegen fehlender Angaben und Erklärungen setzt voraus, dass diese zuvor wirksam gefordert wurden.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat bereits in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen insbesondere uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Ein bloßer Verweis auf externe Quellen für etwaige Vorgaben ist damit nicht vereinbar.

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VPRRS 2017, 0372
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Konzessionierte Tätigkeit eingestellt: Neuvergabe ist kein Betriebsübergang!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 06.12.2017 - Rs. C-472/16

1. Es ist davon auszugehen, dass kein Übergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen vorliegt, wenn der Inhaber einer Konzession für eine kommunale Musikschule, dem die Kommune sämtliche Sachmittel (Räumlichkeiten, Instrumente, Unterrichtssäle und Mobiliar) zur Verfügung stellt, der eigenes Personal beschäftigt und seine Dienstleistungen nach Schuljahren erbringt, am 01.04.2013 - zwei Monate vor dem Ende des Schuljahrs - die Tätigkeit einstellt und sämtliche Sachmittel an die Kommune zurückgibt, die die Tätigkeit nicht selbst fortführt, um das Schuljahr 2012/2013 zu beenden, sondern einen neuen Auftrag an einen neuen Auftragnehmer vergibt, der die Tätigkeit im September 2013 mit Beginn des neuen Schuljahrs 2013/2014 wieder aufnimmt und dem sie hierzu die notwendigen Sachmittel (Räumlichkeiten, Instrumente, Unterrichtssäle, Mobiliar) überlässt, über die zuvor der frühere Auftragnehmer verfügte.*)

2. Im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 ist davon auszugehen, dass unter den dargestellten Umständen, d. h. wenn der erste Auftragnehmer aufgrund der Pflichtverletzung des Auftraggebers (Kommune) gezwungen ist, seine Tätigkeit einzustellen und die gesamte Belegschaft zu entlassen, und der Auftraggeber gleich darauf die Sachmittel einem zweiten Auftragnehmer überlässt, der dieselbe Tätigkeit fortführt, die Kündigung der Arbeitnehmer des ersten Auftragnehmers aus "wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen" erfolgt ist und nicht auf dem "Übergang eines Unternehmens, Betriebs oder Unternehmens- bzw. Betriebsteils" beruhte, was nach diesem Artikel kein zulässiger Kündigungsgrund ist.*)

3. Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die einen Einzelrichter oder ein Kollegialgericht daran hindert, über das Vorbringen eines Arbeitnehmers, der seine im Rahmen einer Massenentlassung erfolgte Kündigung in einem individuellen Verfahren anficht, um die Rechte aus der Richtlinie 2001/23 und der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen geltend zu machen, in der Sache zu entscheiden, weil zuvor ein rechtskräftiges Urteil über die Massenentlassung in einem Verfahren ergangen ist, bei dem der Arbeitnehmer nicht Partei sein konnte, an dem sich aber die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften und/oder die gesetzlichen Kollektivvertreter der Arbeitnehmer beteiligt haben oder beteiligen konnten, nicht entgegensteht, wenn nach nationalem Recht die Rechtskraft des im Kollektivverfahren ergangenen Urteils nicht über die Grenzen des Streitgegenstands dieses Verfahrens hinausgeht und sich dieser Streitgegenstand von dem des Individualverfahrens unterscheidet.*)

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VPRRS 2017, 0371
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes ohne "echte Chance"!

LG Köln, Urteil vom 07.11.2017 - 33 O 192/16

1. Ein Unternehmen kann Schadensersatz für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder der Teilnahme an einem Vergabeverfahren verlangen, wenn der Auftraggeber gegen eine den Schutz von Unternehmen bezweckende Vorschrift verstoßen hat und das Unternehmen ohne diesen Verstoß bei der Wertung der Angebote eine echte Chance gehabt hätte, den Zuschlag zu erhalten, die aber durch den Rechtsverstoß beeinträchtigt wurde.

2. An einer "echten Chance" des Unternehmens auf den Zuschlag fehlt es, wenn das Angebot des Bieters - hier: gem. § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 - zwingend von der Wertung auszuschließen war.

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VPRRS 2017, 0370
VergabeVergabe
Strengere Anforderungen als in Richtlinie 2004/18/EG vorgesehen?

EuGH, Urteil vom 06.12.2017 - Rs. C-408/16

1. Die Richtlinie 2004/18/EG, insbesondere ihr Art. 15 c ist dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass nach der Regelung eines Mitgliedstaats die speziellen Kriterien, die in den Bestimmungen des Leitfadens der Europäischen Investitionsbank für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehen sind und den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht entsprechen, auf ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags anzuwenden sind, das nach dem Beitritt dieses Mitgliedstaats zur Union zur Verwirklichung eines Projekts eingeleitet wurde, das auf der Grundlage eines vor dem Beitritt mit der Europäischen Investitionsbank geschlossenen Finanzierungsvertrags begonnen worden war.

2. Art. 9 Abs. 5 und Art. 60 a der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind dahin auszulegen, dass ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wie das im Ausgangsverfahren fragliche, in dem strengere Kriterien als die in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehenen angewandt wurden, nicht als in vollständigem Einklang mit dem Unionsrecht durchgeführt anzusehen ist und nicht für eine rückwirkend gewährte nicht rückzahlbare europäische Finanzierung in Betracht kommt.

3. Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ist dahin auszulegen, dass die Anwendung strengerer Kriterien für die Vorauswahl der Bieter als die in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehenen eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne dieser Bestimmung darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung nach Art. 98 dieser Verordnung rechtfertigt, soweit nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anwendung der strengeren Kriterien Auswirkungen auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

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VPRRS 2017, 0369
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Im Verhandlungsverfahren sind weitere Angebots- und Verhandlungsrunden möglich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.2017 - 11 Verg 12/17

1. Solange ein Verhandlungsverfahren nicht abgeschlossen ist, kann es grundsätzlich auch durch weitere Angebots- und Verhandlungsrunden fortgesetzt werden, wenn die vergaberechtlichen Grundsätze von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung eingehalten werden.*)

2. Ein Antrag auf Verlängerung / Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. (§ 174 Abs. 1 Satz 3 GWB n.F.) muss nicht zwingend vor Ablauf der in § 118 Abs. 1 Satz 32 GWB a.F. genannten Frist gestellt werden. Ein nach Ablauf dieser Frist gestellter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist jedenfalls dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung noch keine Mitteilung nach § 101a Abs. 1 GWB a.F. erfolgt war.*)

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VPRRS 2017, 0368
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abdichtungssystem ist durch bauaufsichtsrechtliches Prüfungszeugnis zu belegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.2017 - 11 Verg 11/17

Wird nach dem Leistungsverzeichnis im Zusammenhang mit der Lieferung von Fertignasszellen das Angebot einer den "gültigen Richtlinien und Normen entsprechenden Abdichtung" gefordert, ist im Fall des Angebots einer nach dem Vortrag des Bieters ohne gesonderte Abdichtung bereits dichten Fertignasszelle jedenfalls darzulegen und durch bauaufsichtsrechtliches Prüfungszeugnis zu belegen, dass dieses Produkt den gültigen Richtlinien und Normen entspricht.*)

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VPRRS 2017, 0367
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
"Change-of-Control"-Klausel ist in Konzessionsvertrag zulässig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart)

1. Bei der Gewichtung der Auswahlkriterien für die Vergabe einer Konzession zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes steht der Kommune ein weiter Entscheidungsspielraum zu, solange die Auswahlkriterien an den Zielen des § 1 EnWG orientiert sind.*)

2. Im Rahmen des Kriteriums "Preisgünstigkeit" können auch "aktuelle Netzentgelte" als Unterkriterium gewertet werden.*)

3. Gegen die Verwendung einer sog. "Change-of-Control"-Klausel im Konzessionsvertrag bestehen keine Bedenken.*)

4. Das aus dem Diskriminierungsverbot hergeleitete Transparenzverbot gebietet zum einen, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsentscheidung mitgeteilt werden, und zum anderen, dass auch die Bewertung und Auswahlentscheidung für die betroffenen Bieter nachvollziehbar sind.*)

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VPRRS 2017, 0365
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Müssen die Bieter auf (gesellschaftsrechtliche) Verflechtungen hinweisen?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 22.11.2017 - Rs. C-531/16

1. Miteinander verbundene Unternehmen, die in demselben Verfahren getrennte Angebote eingereicht haben, sind nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Rechtsvorschrift dazu verpflichtet, die zwischen ihnen bestehenden Verbindungen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber offenzulegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, diese Unternehmen um die Informationen zu ersuchen, die er für erforderlich hält, wenn er angesichts der Beurteilungselemente, die in dem genannten Verfahren vorliegen, Zweifel hinsichtlich der Gefahr hegt, dass ihre gleichzeitige Teilnahme die Transparenz beeinträchtigt und den Wettbewerb zwischen denjenigen verfälscht, die den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistung anstreben.

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VPRRS 2017, 0358
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Beschaffung nach VgV: In welcher Höhe darf Sicherheit gefordert werden?

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2017 - VK 1-99/17

1. Ausschreibungsbedingungen und Beschaffungsgegenstand - und auch die Vertragsgestaltung - unterliegen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.

2. Diese Gestaltungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers kann allerdings dann beschränkt sein, wenn die Bedingungen unter dem Gesichtspunkt unzumutbar sind, dass den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht möglich wäre.

3. Im Anwendungsbereich der VgV ist die Höhe von geforderten Sicherheitsleistungen auf eine bestimmte Höhe oder Größenordnung nicht normativ begrenzt.

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VPRRS 2017, 0363
ÖPNVÖPNV
Vertragsunterlagen missverständlich: Verfahrensaufhebung zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2017 - 1 VK 38/17

1. Der öffentliche Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang, das heißt, er kann nicht gegen seinen Willen verpflichtet werden, einen Zuschlag zu erteilen.

2. Gleichwohl braucht der öffentliche Auftraggeber für die Aufhebung des Verfahrens einen sachlichen Grund, um eine Aufhebung nur zum Schein oder aus Willkür auszuschließen.

3. Ein sachlicher Grund zur Aufhebung liegt vor, wenn die eigenen Vertragsunterlagen missverständlich geschrieben wurden (hier: Missverständliche Angaben im Verkehrsvertrag zur Netto-/Bruttophase.

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VPRRS 2017, 0364
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Wann ist eine fehlende Preisangabe "wesentlich"?

OLG München, Beschluss vom 07.11.2017 - Verg 8/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieterfragen und die Antworten hierauf allen interessierten Unternehmen auch über seine Internetseite zur Verfügung stellen, wenn er dies zuvor bekannt gemacht hat.

2. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn eine wesentliche Preisangabe fehlt, wobei es auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe nicht ankommt.

3. Über die Wesentlichkeit ist aufgrund des fraglichen Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, seines wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.

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VPRRS 2017, 0362
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnlich niedriges Angebot? Vergleich mit veranschlagtem Budget möglich!

EuGH, Urteil vom 19.10.2017 - Rs. C-198/16

1. Mangels einer Definition des Begriffs "ungewöhnlich niedriges Angebot" oder vorgegebener Regeln zur Identifizierung eines solchen Angebots, ist es Sache des öffentlichen Auftraggebers, eine sachliche und nicht diskriminierende Methode zur Identifizierung ungewöhnlich niedriger Angebote festzulegen.

2. Es spricht nichts dagegen, dass der öffentliche Auftraggeber die Angebote mit dem veranschlagten Budget der Verdingungsunterlagen vergleicht und eines davon als auf den ersten Blick ungewöhnlich niedrig identifiziert, wenn die Höhe dieses Angebots erheblich unter dem veranschlagten Budget liegt.

3. Eine Simulation, die darin besteht, die im Angebot vorgeschlagenen Preise anhand der wirtschaftlichen Bezugsparameter im Einzelnen zu überprüfen, kann nicht den Nachweis erbringen, warum der öffentliche Auftraggeber im Vorhinein an der Seriosität dieses Angebots hätte zweifeln sollen, obwohl es seiner Höhe nach sehr nahe an dem veranschlagten Budget der Verdingungsunterlagen lag.

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VPRRS 2017, 0360
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Welcher Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit?

VK Thüringen, Beschluss vom 29.05.2017 - 250-4003-4676/2017-E-012-EF

Der geforderte Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit bemisst sich nach dem Zweifachen des jährlichen Auftragswerts.

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VPRRS 2017, 0361
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabekammer überprüft Einhaltung des Beurteilungsspielraums!

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.10.2017 - RMF-SG21-3194-2-8

1. Die Vergabekammer prüft die Bewertung der Vergabestelle nur daraufhin, ob diese ihren Beurteilungsspielraum verletzt hat. Sie ersetzt insbesondere nicht die Wertung der Vergabestelle durch eine eigene Wertung.*)

2. Die Wertungsentscheidung muss den an sie zu stellenden vergaberechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren für die Bewertung eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die von der Vergabestelle selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.*)

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IBRRS 2017, 3850
SchiedswesenSchiedswesen
Erst schlichten, dann richten!

OLG Köln, Urteil vom 28.04.2017 - 19 U 149/16

1. Die Bauvertragsparteien können sich zur Streitbeilegung jederzeit auf ein anderes Verfahren als das staatliche Gerichtsverfahren einigen.

2. Liegt eine wirksame Schlichtungsvereinbarung vor, handelt es sich nicht um eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung, sondern - wie bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung - um eine von dem Beklagten zu erhebende Einrede, die die Klagbarkeit vorübergehend ausschließt.

3. Der Beklagte kann sich auch dann auf eine Schlichtungsklausel berufen, wenn die Schlichtung erkennbar aussichtlos ist.

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VPRRS 2017, 0356
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Betrachtungszeitraum vergleichbarer Maßnahmen darf nicht zu kurz bemessen sein!

VK Bund, Beschluss vom 20.09.2017 - VK 1-89/17

Der öffentliche Auftraggeber überschreitet die ihm zukommende Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Festlegung der Zuschlagskriterien, wenn der für die Ermittlung der wertungsrelevanten vergleichbaren Maßnahmen gewählte Betrachtungszeitraum zu kurz ist und damit eine Bewertung der Angebote auf einer nicht validen – und somit willkürlichen – Grundlage begünstigt.

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VPRRS 2017, 0388
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer sich bei einer Mischkalkulation erwischen lässt, wird ausgeschlossen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 5/16

1. Mischkalkulationen sind als solche nicht anstößig oder als vergaberechtswidrig zu qualifizieren, sondern zählen zur ständigen Kalkulationspraxis von Bieterunternehmen.

2. Der Grund für den Ausschluss eines Angebots wegen sog. Mischkalkulation liegt nicht in der Mischkalkulation als solcher, sondern in der Tatsache begründet, dass der betreffende Bieter einen einzelnen oder einzigen Preis im Angebot nicht so, wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag angegeben hat, den er nach seiner Kalkulation für die Leistung vom Auftraggeber tatsächlich beansprucht.

3. Hat der Bieter „mischkalkuliert“, bedarf es nicht des Nachweises einer Konnexität zwischen „ab-“ und „aufgepreisten“ Preispositionen.

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VPRRS 2017, 0349
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
ist ein Verwaltungsverfahren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2017 - 1 VK 35/17

1. Die pauschale Behauptung, dass "Anlass zur Annahme" bestanden habe, der Auftraggeber würde ohne vorherige Ausschreibung den Auftrag zur Fertigstellung vergeben, ist keine substantiierte Darlegung an eine drohende de-facto-Vergabe.

2. Vielmehr bedarf es einer genaueren Darlegung, woher der Antragsteller diese Kenntnisse hat und in welchem Stadium die vermeintlich drohende Vergabe ist.

3. Das Nachprüfungsverfahren ist keine zivilrechtliche Streitigkeit, sondern ein durch Spezialvorschriften im GWB geregeltes Verwaltungsverfahren. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Entscheidung der Vergabekammer als Verwaltungsakt einzustufen ist.

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VPRRS 2017, 0355
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Angebote zu teuer: Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2017 - 1 VK 41/17

1. Ein Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird. Denn der öffentliche Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Etwas anderes kann gelten, wenn die Aufhebung ohne sachlichen Grund oder nur zum Schein erfolgt.

2. Ein sachlicher Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist.

3. Eine Scheinaufhebung liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, um zur Vermeidung der Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter anschließend den ihm genehmen Unternehmen in einem Vergabeverfahren rechtswidrig den Auftrag zu erteilen, obwohl dieses nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte bzw. hätte ausgeschlossen werden müssen (hier verneint).

4. Die Kostenschätzung ist zutreffend durchgeführt, wenn die Vergabestelle oder ein von ihr beauftragter Dritter Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen.

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VPRRS 2017, 0351
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DruckerzeugnisseDruckerzeugnisse
„Reverse-charge-Verfahren“: Umsatzsteuer ist mit 0% anzugeben!

VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-94/17

1. Kehrt sich die Steuerschuldnerschaft unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem sog. "Reverse-charge-Verfahren" dahin um, dass nicht der die Leistung erbringende Unternehmer - hier der Bieter - die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger - hier der Auftraggeber -, sind im Angebotspreisblatt 0% anzugeben.

2. Hat der Auftraggeber wegen eines ungewöhnlichen niedrigen (Gesamt-)Preises eine Preisprüfung beim betreffenden Bieter durchgeführt und hat der Bieter seinen Angebotspreis plausibel gemacht, scheidet ein Angebotsausschluss aus.

3. Eine Eignungsprüfung muss nicht mehr durchgeführt werden, wenn bereits feststeht, dass ein wirtschaftlicheres Angebot vorliegt.




VPRRS 2017, 0354
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Waren/GüterWaren/Güter
Keine technische Alleinstellung durch künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2017 - Verg 53/16

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies gilt aber nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

2. Auch die - dem Vergabeverfahren grundsätzlich vorgelagerte - Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, ob und was beschafft werden soll, und damit auch die Frage, welche Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen gestellt werden dürfen, unterliegt vergaberechtlichen Grenzen.

3. Eine Leistungsbestimmung. die zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation führt.

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VPRRS 2017, 0350
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DienstleistungenDienstleistungen
Referenzprojekte müssen (nur) vergleichbar sein!

VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-96/17

1. Will der Auftraggeber folglich Nachweise wie etwa Referenzen von den Bietern fordern, hat er dies bereits in der Bekanntmachung festzulegen. Gleiches gilt für etwaige Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit. Eine erstmalige Bekanntgabe derartiger Anforderungen an die Eignung in den Vergabeunterlagen kommt nicht in Betracht.

2. Maßgebend für eine Vergleichbarkeit von Referenzprojekten ist, dass es ausreicht, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die erbrachten Leistungen müssen nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand identisch sein.

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VPRRS 2017, 0352
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Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Offensichtlicher Eintragungsfehler ist aufzuklären!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017 - Verg 17/17

1. Die Vorschrift des § 60 VgV, wonach der Zuschlag nicht auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilt werden darf, ist nicht nur bieterschützend, sondern verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber bei Erreichen einer Aufgreifschwelle von 20 % auch, eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen (vgl. BGH, IBR 2017, 209 = VPR 2017, 42).

2. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden, sind von der Wertung auszuschließen. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern wenn er von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht

3. Lässt sich die Bedeutung einer wahrscheinlich auf einen Eintragungsfehler zurückzuführenden widersprüchlichen Erklärung nicht im Wege der Auslegung zweifelsfrei ermitteln, ist der öffentliche Auftraggeber nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von dem betreffenden Bieter Aufklärung über das Angebot zu verlangen.

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VPRRS 2017, 0348
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BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Auftraggeber kann Zahlung des Mindestlohns vorgeben!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.2017 - 1 VK 29/17

1. Der Auftraggeber kann den Bietern kalkulatorische Vorgaben machen. Die Kalkulation ist aber die alleinige Aufgabe der Bieter.

2. Es besteht keine Verpflichtung der Vergabestelle, den Bietern den (noch nicht) für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg kalkulatorisch vorzugeben.

3. Ist ein Bieter aus Gründen, die nicht ihren Ursprung im Vergaberecht haben (hier: Tarifvorgaben in Baden-Württemberg), gezwungen, in einer Position einen höheren Preis als Mitbewerber angeben zu müssen, führt dies nicht zu einer vergaberechtlichen Ungleichbehandlung.

4. Unternehmen ohne Betriebsstruktur in Baden-Württemberg dürfen (selbst bei Allgemeinverbindlichkeit) ihre Beschäftigten nach den gesetzlichen und nicht nach dem tariflichen Mindestlohn bezahlen und dies ihrer Kalkulation zu Grunde legen.

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VPRRS 2017, 0347
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RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Nachprüfungsantrag muss nicht angedroht werden!

VK Bund, Beschluss vom 16.10.2017 - VK 1-103/17

1. Eine Rüge muss nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es ist ausreichend, wenn dem Schreiben des Bieters dem Inhalt nach insgesamt zu entnehmen ist, dass er die Ausschreibungskonzeption kritisiert und damit beanstandet; das Stellen von Bieterfragen ist demgegenüber in der Regel nicht ausreichend.

2. Das Inaussichtstellen eines Nachprüfungsantrags im Sinne eines Androhens gerichtlicher Durchsetzung bei Nichtabhilfe ist für eine Rüge ebenfalls nicht erforderlich.

3. Ein Nachprüfungsantrag ist jedoch unzulässig, wenn die Rüge nicht rechtzeitig, das heißt innerhalb von zehn Kalendertagen nach positiver Kenntnis von dem Vergaberechtsverstoß erfolgt ist.

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VPRRS 2017, 0346
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Können bessere Eignungsnachweise nachgereicht werden?

VK Thüringen, Beschluss vom 20.09.2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE

1. Eine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags im Hinblick auf den Projektleiter unter Angabe anderer persönlicher Referenzen ist von § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nicht abgedeckt.

2. Eine Nachforderung und Nachreichung von besseren Einungsnachweisen widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, unter dessen Vorbehalt § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV ausdrücklich steht.

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VPRRS 2017, 0345
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
"Aufforderung zur Aufklärung" ist keine ordnungsgemäße Rüge!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.10.2017 - 250-4002-7955/2017-E-014-GTH

1. Durch eine Rüge soll der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, etwaige Vergaberechtsfehler zu korrigieren. Eine Rüge muss deshalb einen konkreten Vergaberechtsverstoß enthalten und die Aufforderung, den Verstoß abzuändern.

2. Eine E-Mail mit dem Wortlaut: "Welche Bedingungen der Vergabeunterlagen wurden nicht erfüllt. Eine Nachforderung bzw. Aufklärung ihrerseits ist nicht erfolgt. Wir bitten um kurzfristige Rückantwort bzw. Aufklärung bis zum ..." ist keine ordnungsgemäße Rüge.

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VPRRS 2017, 0344
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabestelle hilft ab: Bieter bekommt Kostenvorschuss und Auslagen erstattet!

VK Thüringen, Beschluss vom 10.10.2017 - 250-4002-7947/2017-E-013-GTH

1. Es entspricht billigen Ermessen, demjenigen die Kosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis gesetzt hat.

2. Ist dies die Vergabestelle, muss sie dem Antragsteller den gezahlten Kostenvorschuss und die notwendigen Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erstatten.

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VPRRS 2017, 0343
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

VK Sachsen, Beschluss vom 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

1. Sowohl die Nachforderung fehlender Unterlagen per E-Mail als auch deren Einreichen per E-Mail verstößt gegen keine (Form-) Vorschriften des Vergaberechts. § 56 Abs. 2 VgV enthält keine Aussagen dazu, in welcher Form der Auftraggeber die Bieter aufzufordern hat, fehlende Unterlagen vorzulegen.*)

2. Wird in den Ausschreibungsunterlagen verlangt, dass mit dem Angebot mindestens drei Referenzen in Form einer Liste der in den letzten drei vergangenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen sind, ist daraus nicht abzuleiten, dass ein Unternehmen schon mindestens drei Jahre existiert haben muss.*)

3. Soweit der Auftraggeber von den Bietern verlangt, dass Angaben über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemacht werden, entspricht dies der Vorgabe des § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, wonach sich geforderte Erklärungen zum Umsatz auf die letzten drei Geschäftsjahre beschränken müssen. Daraus folgt nicht, dass ein Unternehmen bereits drei Jahre am Markt existieren muss, um als geeignet angesehen werden zu können.*)




VPRRS 2017, 0342
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bodenbelag in einem Parkhaus ist kein Bodenbelag im Außenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2017 - VK 2-112/17

1. Sind nach den Vergabeunterlagen zwei Referenzen über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Bodenbelägen aus Naturwerkstein im Außenbereich vorzulegen, ist das Angebot eines Bieters auszuschließen, der eine Referenz über die Verlegung von Bodenbelägen aus Naturwerkstein in einem Parkhaus vorlegt.

2. Wird ein (weiterer) Vergaberechtsverstoß erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens positiv erkannt, besteht keine Rügeobliegenheit mehr.

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VPRRS 2017, 0341
Mit Beitrag
ITIT
Wie werden Eignungs- und Zuschlagskriterien abgegrenzt?

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2017 - 1/SVK/015-17

1. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ist die Entscheidung, welche Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und welche Unternehmen nicht aufgefordert werden, ausschließlich anhand der in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien zu treffen. Es ist allein entscheidend, ob die Unternehmen die vom Auftraggeber angelegten Eignungskriterien erfüllen oder nicht.*)

2. Ob ein Kriterium Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist, bestimmt sich danach, ob es schwerpunktmäßig die Beurteilung der Eignung des Bieters für den ausgeschriebenen Auftrag betrifft, also unternehmensbezogen ist (Eignungskriterium), oder sich auf die angebotene Leistung bezieht und daher mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zusammenhängt (Zuschlagskriterien).*)

3. Für die Abgrenzung zwischen beiden Arten von Wertungskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters.*)

4. § 46 Abs. 3 VgV zählt abschließend die Belege auf, die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden können.*)

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VPRRS 2017, 0340
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Können Schulnoten transparent vergeben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 23.11.2016 - 1/SVK/026-16

1. Die Mittelstandseigenschaft eines Unternehmens der Postbranche entfällt nicht bereits deshalb, weil es Postdienstleistungen bundesweit anbietet und sich dabei der Hilfe von Drittunternehmen bedient.*)

2. Ein Antragsteller kann nur erfolgreich geltend machen, dass die bestehende Losaufteilung nicht den Anforderungen des § 97 Abs. 4 GWB entspricht. Er kann keinen direkten Wunschzuschnitt des Auftrags begehren, es liegt vielmehr im Ermessen des Auftraggebers, wie die Losaufteilung vorgenommen wird. Für ein darüber hinausgehendes Begehren würden einem Antragsteller die Antragsbefugnis und das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.*)

3. Bei der Prüfung des Loszuschnitts im Rahmen des § 97 Abs. 4 GWB ist mit Augenmaß im Einzelfall zu bestimmen, ob der Loszuschnitt angesichts der konkreten Marktverhältnisse dazu führt, dass nur wenige oder gar nur ein Bieter ein Angebot abgeben können.*)

4. Die Verwendung einer Berechnungsformel beim Kriterium Preis, welche erwarten lässt, dass bei geringen Preisabständen der Angebote, die rechnerisch mögliche Spanne der Punktvergabe nicht vollständig ausgeschöpft wird, führt nicht dazu, dass der Preis bei der Wertung faktisch keine Rolle mehr spielt bzw. das Kriterium Preis unzulässig marginalisiert würde.*)

5. Die Verwendung eines „Schulnotensystems“ für die Wertung von Konzepten begegnet vergaberechtlich nicht von vornherein Bedenken.*)

6. Es ist jedoch, um dem Transparenzgrundsatz des § 97 Abs. 1 GWB zu genügen, erforderlich, dass der Bieter bei einem ausfüllungsbedürftigen Wertungsschema erkennen kann, worauf es dem Auftraggeber inhaltlich ankommt und wovon die Bewertung im Ergebnis abhängt. Bei zu erstellenden Konzepten kann die Wertungsmatrix dabei nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit den inhaltlich mitgeteilten Erwartungen des Auftraggebers.*)

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VPRRS 2017, 0339
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Geforderter Mindestjahresumsatz ist zu begründen!

OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2017 - 2 Verg 2/17

1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der geforderte Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit nicht doppelt, sondern um ein Vielfaches so hoch ist wie der jährliche Auftragswert.

2. Die Forderung eines Mindestjahresumsatzes in Höhe des doppelten Auftragswerts ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VgV entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.

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VPRRS 2017, 0336
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Gefordertes Formblatt fehlt: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2017 - 3 VK LSA 52/17

1. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, sind auszuschließen.

2. Fehlt ein Formblatt (hier: Nr. 633, mit dem ein Bieter alle folgenden Rahmenbedingungen, Vertragsordnungen u. ä. anerkennt), ist das Angebot unvollständig und zwingend auszuschließen.

3. Das Formblatt kann auch nicht nachgefordert werden, weil es sich um einen elementaren Vertragsbestandteil des Angebots eines Bieters handelt.

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VPRRS 2017, 0384
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Einsicht in nicht relevante Aktenteile!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - Verg 19/17

Im Nachprüfungsverfahren vermittelt § 165 Abs. 1 GWB keinen Anspruch der Bieter, in nicht entscheidungsrelevante Teile der Akten Einblick nehmen zu können.

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VPRRS 2017, 0335
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zusammenhängende Beschaffungen sollten nicht gleichzeitig einzeln ausgeschrieben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2017 - 3 VK LSA 48/17

1. Gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A kann eine Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.

2. Stehen zwei Vergabeverfahren in unmittelbarem Zusammenhang, führt die Aufhebung des einen Verfahrens nicht dazu, dass das andere Verfahren ebenfalls rechtmäßig aufgehoben werden kann.

3. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, den Beschaffungsbedarf vor Verfahrensbeginn sorgfältig zu bestimmen. Änderungen, sofern sie nicht auf unvorhersehbaren nachträglich eintretenden Ereignissen beruhen, fallen in die Risikosphäre bzw. in den grundsätzlich vorhersehbaren Bereich des Auftraggebers.

4. Es liegt kein unvorhersehbares nachträgliches Ereignis vor, wenn von Anfang an bekannt ist, dass ein Vergabeverfahren nur sinnvoll ist, wenn auch das andere Vergabeverfahren durchgeführt wird.

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VPRRS 2017, 0334
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist der Unterschied zwischen Zulage- und Wahlpositionen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.07.2017 - 3 VK LSA 42/17

1. Die ausgeschriebene Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Für Zulagepositionen ist deshalb anzugeben, ob oder inwieweit diese gewertet werden.

2. Zulagepositionen sind solche Positionen, die unter bestimmten Voraussetzungen regeln, dass der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung zu einer Grundposition verlangen kann, z. B. eine Zulage für bestimmte Erschwernisse.

3. Stellen die aufgeführten Leistungen keine Ergänzung zu einer Grundposition dar, sondern eine Auswahl zwischen zwei Varianten (hier: der Tribünen), handelt es sich nicht um eine Zulageposition, sondern allenfalls um eine Wahlposition (Alternativposition).

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VPRRS 2017, 0333
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgelaufenes Prüfzeugnis vorgelegt: Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.07.2017 - 1 VK LSA 26/16

Ein Angebot ist auszuschließen, wenn geforderte Nachweise (hier: System-Prüfzeugnis für angebotene Fensterelemente) nicht in der Form und Frist nachgewiesen werden, wie dies vom Auftraggeber verlangt wurde.

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VPRRS 2017, 0338
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Wann liegt ein "Übergang von Unternehmen [oder] Betrieben" vor?

EuGH, Urteil vom 19.10.2017 - Rs. C-200/16

1. Art. 1 Abs. 1 a der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass ein Fall, in dem ein Auftraggeber einen Vertrag mit einem Unternehmen zur Erbringung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in seinen Anlagen gekündigt und anschließend für die Ausführung dieser Dienstleistung einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen hat, das eine Übernahme der Arbeitnehmer des ersten Unternehmens ablehnt, dann unter den Begriff "Übergang von Unternehmen [oder] Betrieben" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 a dieser Richtlinie fällt, wenn die für die Ausführung dieser Dienstleistung unabdingbare Ausrüstung vom zweiten Unternehmen übernommen wurde.*)

2. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der der Verlust eines Kunden seitens eines Wirtschaftsteilnehmers mit der Vergabe der Dienstleistung an einen anderen Wirtschaftsteilnehmer nicht unter den Begriff "Übergang von Unternehmen [oder] Betrieben" im Sinne dieses Art. 1 Abs. 1 fällt.*)

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