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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10715 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

VPRRS 2002, 0261
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Richtige Dienststelle, falsches Zimmer: Ausschluss?

VK Köln, Beschluss vom 18.07.2002 - VK VOB 8/02

Verwendet ein Bieter bei der Adressierung eines Angebots neben dem vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Klebekennzettel eigene Adressaufkleber oder die eines Expressdienstes, trägt er selbst das Risiko, wenn das Paket zwar rechtzeitig in der Dienststelle ankommt, aber durch die Verwirrung wegen der unterschiedlichen Adressaufkleber nicht ins Submissionszimmer gelangt.

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VPRRS 2002, 0260
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschlussfrist zur Angebotsergänzung

OLG Jena, Beschluss vom 21.11.2002 - 6 Verg 7/02

1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter unter anderem zu dem Zweck verhandeln, um sich über das Angebot selbst zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür, ein Angebot gem. § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt zu lassen, ist das Vorliegen von Aufklärungsbedarf, so dass der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die vom aufgeforderten Bieter nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist.*)

2. Der Auftraggeber kann einem gem. § 24 Nr. 1 VOB/A zur Nachinformation aufgeforderten Bieter eine Ausschlussfrist setzen, nach deren Ablauf er die Voraussetzungen des § 24 Nr. 2 VOB/A bejaht. Sinn und Zweck des § 24 Nr. 1 VOB/A fordern, dem Auftraggeber ein solches Recht einzuräumen, denn der Aufklärungsbedarf im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A resultiert aus Angebotslücken, welche der Bieter ohne Verletzung des Nachverhandlungsverbots durch ergänzende Unterrichtung des Auftraggebers schließen kann und während der Auftraggeber sie hinnehmen muss, ohne das Angebot sofort ausschließen zu können.*)

3. Aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots (vgl. § 23 Nr. 2 VOB/A. § 23 Nr. 2 VOL/A) folgt ebenso wie aus dem Gleichbehandlungssatz, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen können, die Bewertung der eröffneten Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben werden, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung ingesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann. Ergibt sich programmwidrig zusätzlicher Aufklärungsbedarf, so ist es sachgerecht und vergaberechtlich unbedenklich, eine so bewirkte Verschiebung des Beschaffungsrahmens durch Fristsetzung entweder ganz zu vermeiden oder auf ein mit dem Beschaffungsbedarf vereinbares Maß zu beschränken. Im Interesse eines zügigen und strukturierten weiteren Verfahrensablaufs muss es daher für den Auftraggeber möglich sein, den Bietern, soweit Aufklärungsbedarf besteht, hierfür entsprechende Fristen auch als Ausschlussfirst zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 169, 170 für das Verhandlungsverfahren) mit der Folge, dass grundsätzlich eine verspätete Information als verweigerte Information behandelt wird, so dass das im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A lückenhafte Angebot dem Wertungsausschluss unterfällt.*)

4. Die Folge, dass die nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Angebotsergänzungsfrist der Vergabestelle übergebene Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden, erfordert, dass die Vergabestelle, wenn sie in einem Fall des § 24 Nr. 1 VOB/A zum Mittel der Ausschlussfrist greift, den Charakter dieser Frist als Ausschlussfrist für den Bieter eindeutig erkennbar macht. Dazu braucht sich die Vergabestelle zwar nicht des Ausdrucks „Ausschlussfrist" zu bedienen, sie muss aber unmissverständlich darauf hinweisen oder sonst zu erkennen geben, dass es sich dabei um die letzte und abschließende Möglichkeit zur Vorlage der Unterlagen handelt.*)

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VPRRS 2002, 0259
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.08.2002 - 1 VK 41/02

Ein Angebotsschreiben, das sich darauf beschränkt, Gründe für Abweichungen von den Verdingungsunterlagen darzulegen, ohne dies mit der Aufforderung einer Korrektur der Verdingungsunterlagen zu verbinden, stellt keine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB dar.

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VPRRS 2002, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss von Unterkostenangeboten?

BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002 - Verg 13/02

Bestimmungen in den Verdingungsordnungen, wonach der Zuschlag nicht auf ein so genanntes Unterangebot erteilt werden darf, können drittschützenden Charakter haben.*)

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VPRRS 2002, 0257
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auswahlkriterien bei Vergabe von Architektenleistungen

BayObLG, Beschluss vom 24.09.2002 - Verg 16/02

1. Sind Kriterien für die Vergabe einer Architektenleistung weder in der Bekanntmachung noch in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten, kann eine Wertung der Angebote nicht erfolgen.

2. Eine frühere Architektenleistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser ähnelt; sie muss nicht ein gegenständlich identisches Objekt betreffen.

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VPRRS 2002, 0256
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Ausschreibung nicht aufhebbar!

VK Berlin, Beschluss vom 05.11.2002 - VK-B2-51/02

Trotz der Entscheidung des EuGH vom 18.06.2002 (IBR 2002, 430) ist ein Nachprüfungsantrag nach deutschem Recht unzulässig, mit dem eine bereits erfolgte Aufhebung angegriffen werden soll. Ein Bieter kann dann nur noch versuchen, bei den ordentlichen Gerichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

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VPRRS 2002, 0255
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 - Verg W 6/02

Bieter müssen grundsätzlich die Gleichwertigkeit von Nebenangeboten mit dem Angebot so nachweisen, dass die Gleichwertigkeit belegt ist. Es besteht keine umfassende Prüfungspflicht des Auftraggebers bei nachgereichten Unterlagen.

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VPRRS 2002, 0254
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist unter Vorbehalt

BayObLG, Beschluss vom 21.08.2002 - Verg 21/02

1. Es stellt eine Angebotsänderung dar, wenn ein Bieter die Zustimmung zu einer Verlängerung der Bindefrist mit dem Angebot eines Preisnachlasses verbindet.

2. Die Einräumung eines Preisnachlasses für den Fall, dass der Bieter nicht ohnehin zum Zug kommt, ist mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip unvereinbar.

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VPRRS 2002, 0253
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02

1. Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt.

2. Ein Angebot, das keine oder nur unvollständige Angaben der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen enthält, ist in seiner Gesamtheit auszuschließen.

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VPRRS 2002, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 - Verg W 4/02

1. Einzelne Bauabschnitte einer Entlastungsstraße sind Einzelaufträge und nicht Lose eines Gesamtbauwerkes, wenn zwischen ihnen kein zwingender technischer und praktischer Zusammenhang besteht, das heißt jeder Bauabschnitt für sich in verkehrstechnischer Hinsicht eine sachgerechte Nutzung durch den Verkehrsteilnehmer ermöglicht.

2. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes ist in diesem Fall auf den Wert des einzelnen Bauabschnitts abzustellen; eine Zusammenrechnung des Wertes der Bauabschnitte erfolgt nicht.

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VPRRS 2002, 0250
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung der Aufhebung

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 - VK 38/02

1. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein ausgeschriebenes Verhandlungsverfahren auf der Stufe eines vorgeschalteten und mit ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs aufzuheben, kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 107 ff. GWB überprüft und aufhoben werden. Die Vorschrift des § 114 Abs. 1, 2 GWB ist insofern unter Berücksichtigung der vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 vorgenommenen Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 89/665/EWG richtlinienkonform auszulegen.*)

2. Das Interesse an dem Auftrag und ein drohender Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2, 3 GWB entfällt im Falle der Aufhebung auf der Stufe eines vorgeschalteten und mit ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs jedenfalls dann nicht, wenn der Antragsteller alle geforderten Unterlagen eingereicht hat und mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Teilnahme am folgenden Verhandlungsverfahren einzuladen gewesen wäre.*)

3. Materieller Prüfungsmaßstab einer Aufhebungsentscheidung ist das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und die zu seiner Umsetzung ergangenen nationalen Vorschriften, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot in § 97 Abs. 1, 2 GWB. Das Transparenzgebot gewährleistet die Überprüfbarkeit der Beachtung des Gleichbehandlungsgebots. Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 1, 2 GWB gebieten dem Auftraggeber daher, Entscheidungen, die ein Vergabeverfahren im Sinne des § 101 GWB betreffen, in einem nicht willkürlichen, widerspruchslosen sowie auf sachliche Gründe gestützten, in jeder Phase der Entscheidungsfindung nachvollziehbaren Verfahren zu treffen.*)

4. Die Mitteilungs- und Dokumentationspflicht aus §§ 26a, 30 VOL/A i.V.m § 97 Abs. 1 GWB ist irreparabel verletzt, wenn aus der Vergabeakte die Gründe für die Aufhebung eines ausgeschriebenen Verhandlungs- bzw. Vergabeverfahrens nicht inhaltlich nachvollzogen werden können. Die Mitteilung bzw. Dokumentation der Tatsache eines Kreistagbeschlusses, der die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren aufzuheben, genügt als Grund für die Aufhebung nicht.*)

5. Eine Heilung von Dokumentationspflichtverletzungen im Nachprüfungsverfahren ist nicht mehr möglich. In Schriftsätzen des Auftraggebers nachgeschobene Erwägungen, mit denen eine in den Vergabeakten getroffene, aber dort inhaltlich nicht nachvollziehbar begründete Entscheidung nachträglich begründet werden soll, vermögen die im Vergabeverfahren notwendigerweise situationsbezogen zu treffenden Entscheidungen im Nachhinein nicht zu begründen, da sie die aus der Situation gewonnene Einschätzung für die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf ein ausgeschriebenes Vergabe- oder Verhandlungsverfahren nicht mehr dokumentieren können. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Dokumentationspflicht des Auftraggebers nur auf eine bloße Formalie reduziert würde, deren materielle Einhaltung im Belieben des Auftraggebers stünde. Denn er hätte es in der Hand, ob und wann er unvollständige Vergabeakten in Schriftsätzen des Nachprüfungsverfahrens ergänzte oder nicht.*)

6. § 26 a VOL/A erfüllt eine dem § 13 VgV vergleichbare Funktion für den Fall der Aufhebung eines Vergabeverfahrens. Dem wird der Auftraggeber nur gerecht, wenn er den Bewerbern seine Verzichts- bzw. Aufhebungsentscheidung nachvollziehbar darlegt. Dazu gehört, dass der Bewerber aus den Gründen entnehmen können muss, was inhaltlich der Grund für den Verzicht war, da ansonsten eine mögliche Verletzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebots gar nicht überprüfbar ist. Für eine Verletzung der Mitteilungspflicht aus § 26a S. 2 VOL/A ist es ohne Belang, dass ein Bewerber oder Bieter von der inhaltlichen Begründung einer Aufhebungsentscheidung im Nachhinein auf andere Art und Weise als durch den Auftraggeber erfahren hat. Wesentlich für die Einhaltung des Transparenzgebots ist gemäß § 26 a S. 2 VOL/A nämlich auch, dass der Bewerber im Rahmen der Mitteilung erfährt, warum aufgehoben wird und wie nach der Aufhebung verfahren wird. Nur so kann er effektiv ermessen, ob gegebenenfalls eine willkürliche oder eine Scheinaufhebung vorliegt und er ein Nachprüfungsverfahren einleiten will.*)

7. Bereits aus dem Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB folgt, dass eine Aufhebung eines Verhandlungs- bzw. Vergabeverfahrens nur aus Gründen erfolgen kann, die nachträglich, also nach Bekanntmachung des Vergabeverfahrens bekannt geworden sind. Daher kann es dahinstehen, ob § 26 VOL/A, für den diese Grundsätze anerkannt sind, auf eine Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens im Stadium eines vorgeschalteten und mit ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs anwendbar ist.*)

8. Die konkret in Aussicht genommene Vergabe eines zuvor im Verhandlungs- bzw. Vergabeverfahren ausgeschriebenen Auftrags an eine kreiseigene GmbH, deren Anteile vom Auftraggeber gehalten werden, nach den Grundsätzen der In-House-Vergabe kann Gegenstand eines Nachprüfungs- oder Gestattungsverfahrens sein, wenn der öffentliche Auftraggeber sich die Voraussetzungen der In-House-Vergabe unter Ausnutzung eines Rechtsbruchs schafft (hier: Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens unter Verstoß gegen das Transparenzprinzip). Ein solches Verhalten stellt eine unlautere Verhaltensweise des öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A dar.*)

9. Ein Gestattungsantrag, in dem ein öffentlicher Auftraggeber vorrangig ausführt, die von ihm im Anschluss an die Aufhebung eines zunächst ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags konkret in Aussicht genommene Beauftragung einer GmbH, deren Geschäftsanteile er hält, nach den Grundsätzen der In-House-Vergabe unterfalle nicht dem Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB, ist ein Feststellungsantrag, mit dem festzustellen begehrt wird, dass die vorgesehene Beauftragung des öffentlichen Unternehmens nach den Grundsätzen der In-House-Vergabe nicht unter das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB fällt.*)

10. Ein solcher Feststellungsantrag eines öffentlichen Auftraggebers an die Vergabekammer ist im Wege eines Erst-Recht-Schlusses aus § 115 Abs. 1, 2 GWB statthaft.*)

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VPRRS 2002, 0249
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Begriff der unverzüglichen Rüge (107 Abs. 3 GWB)

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2002 - VK 2-72/02

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.

2. Die Rügeobliegenheit besteht nur für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler.

3. Als Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB kann ein Zeitraum von 1 Woche regelmäßig nicht angesehen werden. Eine Zeitspanne von zwei Wochen - wie sie von den Gerichten bei der Auslegung des Begriffs genannt wird - ist als Obergrenze anzusehen und kann daher nur für besonders schwierig gelagerte Fälle gelten.

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VPRRS 2002, 0248
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen geforderter Erklärungen

OLG Bremen, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00

1. Da § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A, im Gegensatz zu den Sätzen 2 und 3, als Sollvorschrift formuliert ist, ist der Ausschluß eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend. Entscheidend ist, ob die fehlende Erklärung notwendig ist, um sachgerecht und ordnungsgemäß werten zu können.

2. Die fehlende Angabe zum Fabrikat eines Beschichtungsmaterials kann den Ausschluß des Angebotes nicht rechtfertigen. Es handelt sich dabei nur um eine zusätzliche Angabe „über das Angebot selbst“ bzw. „über die geplante Art der Durchführung„, die - falls überhaupt erforderlich - in einer Verhandlung nach § 24 Nr. 1 VOB/A ergänzt werden kann.

3. Die Vergabestelle hat die Eignung der Bieter (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A) dahingehend zu prüfen, ob der Bieter sich überhaupt gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befaßt (§§ 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, 97 Abs. 4 GWB). Daraus ergibt sich aber nicht das Verbot der Vergabe an einen Generalunternehmer (Boesen, § 97 GWB, Rdnr. 60). Dieser muß allerdings wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung selbst erbringt.

4. Ein Angebot ist nicht deshalb auszuschließen, weil innerhalb der Zuschlagsfrist benannte Nachunternehmer ausgetauscht wurden. Dies stellt kein unzulässiges Nachangebot dar.

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VPRRS 2002, 0247
VergabeVergabe
Erstattung von Kosten des Prozeßbevollmächtigten

OLG Bremen, Beschluss vom 17.01.2002 - Verg 1/02

1. Fotokopierkosten sind nur erstattungsfähig, wenn es auf die präzise bildliche Darstellung der fotokopierten Vorlage ankommt. Ansonsten sind Fotokopierkosten als Schreibauslagen zu behandeln, die mit der Kostenpauschale abgegolten sind.

2. Reisekosten der Verfahrensbevollmächtigten sind regelmäßig zu erstatten.

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VPRRS 2002, 0246
VergabeVergabe
Verweisung im Nachprüfungsverfahren

OLG Bremen, Beschluss vom 17.08.2000 - Verg 2/00

Eine Verweisung im Nachprüfungsverfahren ist zulässig.

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VPRRS 2002, 0245
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenverteilung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

OLG Bremen, Beschluss vom 02.01.2002 - Verg 3/01

Zur Frage der Regelung der Verfahrenskosten im Falle der Rücknahme des Nachprüfungsantrags oder einer anderweitigen Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer.

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VPRRS 2002, 0244
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots

OLG Bremen, Beschluss vom 22.10.2001 - Verg 2/01

1. Die durch eine Ausschreibung ermöglichte wahlweise Abgabe von Angeboten für einzelne Fachlose und/oder für in Vergabeeinheiten zusammengefasste Gruppen von Einzellosen enthält keinen Verstoß gegen das Transparanzgebot (§ 9 Nr. 1 VOB/A).

2. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.

3. Zur Frage der fehlenden Anerkennung der Vertragsbedingungen durch das Anschreiben eines Bieters.

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VPRRS 2002, 0243
VergabeVergabe
Qualifikation der Vergabestelle

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 3/00

1. Eine Vergabestelle, die öffentliche Aufträge in Höhe oder jenseits des Schwellenwerts (§ 100 Abs. 1 GWB) vergeben will, muss bereits bei der Vorbereitung einer Ausschreibung den notwendigen Sachverstand besitzen (oder sich verschaffen), der sie in die Lage versetzt, das gesamte Vergabeverfahren gesetzeskonform zu gestalten und diese Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren zu verteidigen.*)

2. Im Verfahren vor der Vergabekammer hat die Vergabestelle in aller Regel keine besonderen Verfahrenspflichten oder -obliegenheiten, die die Hinzuziehung eines externen juristischen Beraters notwendig machen könnten.*)

3. Für die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer gem. §§ 128 IV 3 GWB, 80 VwVfG richtet sich der Streitwert nicht nach § 12 a II GKG, sondern nach der Höhe der Anwaltsgebühren, deren Erstattung die Vergabestelle geltend macht.*)

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VPRRS 2002, 0242
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

1. Die Entscheidung der Vergabekammer, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren sei nicht notwendig gewesen, wird ohne weiteres wirkungslos, wenn der Vergabesenat auf sofortige Beschwerde des antragstellenden Unternehmens die Vergabeentscheidung der Kammer in der Hauptsache aufhebt und diese zur erneuten Entscheidung an die Kammer zurückverweist.

Die gegen die Hinzuziehungsentscheidung eingelegte (statthafte) sofortige Beschwerde der Vergabestelle ist damit erledigt.*)

2. Über die Kosten der erledigten sofortigen Beschwerde ist entsprechend § 91 a ZPO nach billigem Ermessen zu entscheiden.*)

3. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren kann nicht mit fehlenden Rechtskenntnissen der Vergabestelle begründet werden; so wie jeder Amtsträger die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen muss, ist von einem öffentlichen Auftraggeber, der mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst ist, zu erwarten, dass er die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften kennt, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen, auch schwierigerer Art, beantworten kann und weiter in der Lage ist, seinen Standpunkt vor der Vergabekammer zu vertreten, wenn diese seine Vergabetätigkeit auf die Einhaltung der Vergabevorschriften überprüft; jedenfalls die Kenntnis der vergabespezifischen Vorschriften des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers ist regelmäßig vorauszusetzen.*)

4. Die Vergabestelle treffen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer auch keine besonderen Verfahrenspflichten oder -obliegenheiten, die grundsätzlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderten.*)

5. Die unzureichende Ausstattung der Vergabestelle mit qualifiziertem Personal begründet aus verständiger Sicht ebenfalls regelmäßig nicht die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren.*)

6. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen die Hinzuziehungsentscheidung richtet sich der Streitwert nicht nach § 12 a GKG, sondern ist entsprechend den durch die Hinzuziehung des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren entstandenen Kosten zu bestimmen.*)

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VPRRS 2002, 0241
DienstleistungenDienstleistungen
Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2000 - 1 Verg 2/00

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn

- eine verständliche Sachverhaltsschilderung fehlt;

- nur die abstrakte Möglichkeit einer Rechtsverletzung in den Raum gestellt wird;

- die schlüssige Darstellung eines als Folge der behaupteten Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schadens fehlt;

- der Antragsteller keine Tatsachen vorträgt, aus denen sich schlüssig ergibt, dass er seiner Rügeobliegenheit nachgekommen ist oder eine solche nicht bestanden hat.*)

2. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen dem für die Vergabestelle tätigen Beratungsunternehmen und einem Bieter allein verstößt nicht gegen das vergaberechtliche Neutralitätsgebot.*)

3. Mangels einer den §§ 528 Abs. 3 ZPO, 128 a Abs. 2 VWGO entsprechenden Vorschrift im GWB kann ein Verfahrensbeteiligter die Beschwerde auch auf ein Vorbringen stützten, das die Vergabekammer gemäß § 113 Abs. 2 S. 2 GWB unberücksichtigt gelassen hat.*)

4. Für die Überprüfung des Inhaltes der Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung fehlt in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis.*)

5. Die Vergabestelle verletzt die Rechte des Antragstellers, wenn sie den Auftrag an einen Konkurrenten vergeben will, dessen Angebot den Bewerbungsbedingungen widerspricht.*)

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VPRRS 2002, 0240
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmung des Streitwerts

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2000 - 1 Verg 1/99

Gibt es, wie im Regelfall, mangels Zuschlags noch keine "Auftragssumme", so bemisst sich der Streitwert nach § 12 a GKG auch nicht nach dem von der Vergabestelle nach § 1 a VOB/A ermittelten Auftrags-Schätzwert; maßgebend ist dann der Preis des Angebots, auf das der Antrag stellende Bieter die Zuschlagserteilung begehrt.*)

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VPRRS 2002, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schätzung des Auftragswertes

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.07.2000 - 1 Verg 1/99

Die für den Schwellenwert vorzunehmende Schätzung des Auftragswertes hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen. Die nach dem Submissionsergebnis vorliegenden Angebotspreise der Bieter sind für diese Schätzung ohne Bedeutung und geben keinen Anlass, eine ordnungsgemäß vorgenommene Schätzung in Frage zu stellen.*)

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VPRRS 2002, 0238
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Höhe des Schwellenwerts nach § 100 Abs.1 GWB

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1999 - 1 Verg 1/99

1. Zur Höhe des Schwellenwerts nach § 100 Abs.1 GWB bei öffentlichen Bauaufträgen.*)

2. Erfolgsaussicht im Sinne von § 118 Abs.1 Satz 3 GWB.*)

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VPRRS 2002, 0237
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss wegen unvollständiger Angaben und Erklärungen

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2001 - 1 Verg 1/01

1.) Die für die sofortige Beschwerde geltende Formvorschrift des § 117 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GWB (Angabe der Tatsachen und Beweismittel) ist nicht erfüllt, wenn der Beschwerdeführer pauschal auf sein Vorbringen im Nachprüfungsantrag und in seinen Rügeschreiben Bezug nimmt; eine Differenzierung ist insbesondere dann erforderlich, wenn das ursprüngliche Vorbringen der Beteiligten durch die Erörterungen in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer überholt ist.*)

2.) Zur Ausschließungsmöglichkeit für ein Angebot gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A wegen unvollständiger Angaben und Erklärungen sowie unzulänglicher Referenzen.*)

3.) Bei der Vergabe von Entsorgungsleistungen mit einer Vertragslaufzeit von lediglich einem Jahr kann einer Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gem. § 118 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GWB neben dem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auch das der übrigen, für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Bieter entgegenstehen.*)

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VPRRS 2002, 0291
VergabeVergabe
Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 4/00

Ein Stadtmöblierungsvertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, bestimmte, in seinem Eigentum verbleibende Werbe- und Mobiliareinrichtungen im Stadtgebiet auf eigene Kosten zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu warten und, soweit es das Stadtmobiliar betrifft, zur öffentlichen Benutzung bereitzustellen und als Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers die Überlassung des Rechts auf Außenwerbung an den zu errichtenden Einrichtungen vorsieht, kann als Dienstleistungskonzession vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und damit der §§ 97 - 129 GWB ausgenommen sein. Die Entscheidung darüber, ob die Dienstleistungsrichtlinie dahingehend auszulegen ist und welche Merkmale im Einzelnen eine von ihrem Anwendungsbereich ausgenommene Dienstleistungskonzession gfls. aufweisen muss, obliegt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. U.a. diese Fragen hat das Österreichische Bundesvergabeamt in der Rechtssache C 324/98 dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Bis dahin ist das Beschwerdeverfahren auszusetzen.*)

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VPRRS 2002, 0236
DienstleistungenDienstleistungen
Begründung des Nachprüfungsantrags

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.03.2001 - 1 Verg 9/00

1. Im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gilt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG; für einen Ausschluss von Beteiligtenvorbringen bedarf es einer ausdrücklichen Präklusionsvorschrift; setzt die Vergabekammer dem Antragsteller nach Gewährung von Akteneinsicht eine Frist zu weiterem Vortrag nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB, kann sie fristgerecht eingehendes Vorbringen nicht mit der Begründung ausschließen, der ursprünglich gestellte Nachprüfungsantrag sei unzulässig.*)

2. Die Vergabekammer kann gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 GWB auch nach Zustellung des Nachprüfungsantrags an die Vergabestelle ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Nachprüfungsantrag für unzulässig hält.*)

3. Zu einer ordnungsgemäßen Begründung des Nachprüfungsantrags gehört u.a. die Darlegung einer konkreten Rechtsverletzung mit einer verständlichen Sachverhaltsschilderung; daran fehlt es, wenn ein Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften lediglich behauptet wird, ohne dazu die wesentlichen Tatsachen des Vergabeverfahrens mitzuteilen.*)

4. Die zur Begründung des Nachprüfungsantrags erforderlichen Kenntnisse muss der Antragsteller sich erforderlichenfalls durch Geltendmachung seines Anspruchs auf Vorabinformation vor Zuschlagserteilung nach § 27 a VOL/A - jetzt § 13 Vergabeordnung - verschaffen.*)

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VPRRS 2002, 0235
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Streitwertreduzierung bei Erledigung

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2001 - 1 Verg 7/00

Auch wenn sich das Nachprüfungsverfahren im engeren Sinne durch Zuschlagserteilung kraft Gesetzes erledigt, tritt eine Streitwertreduzierung auf das Kosteninteresse erst durch entsprechende Antragstellung in der mündlichen Verhandlung ein.*)

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VPRRS 2002, 0234
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an ein berechtigtes Interesse

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2001 - 1 Verg 5/00

1. Das Interesse in Sinne des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt sich nicht allein daraus, das ein Unternehmen die Nachprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung beantragt. Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass sich der Antragsteller entweder an dem der ( beabsichtigten ) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts gehindert gewesen zu sein.*)

2. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in mehrere Fachlose aufgeteilt und sich die Einzellosvergabe an verschiedene Bieter vorbehalten, kann das alle Lose umfassende Angebot einer die "Gesamtvergabe" anstrebenden vertikalen Bietergemeinschaft nicht dahin ausgelegt werden, dass sie daneben auch Einzellose anbieten wollte.*)

3. Für eine mit der Entscheidung in der Hauptsache verbundene Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis.*)

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VPRRS 2002, 0233
VergabeVergabe
Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2000 - 1 Verg 4/00

Ein Stadtmöblierungsvertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, bestimmte, in seinem Eigentum verbleibende Werbe- und Mobiliareinrichtungen im Stadtgebiet auf eigene Kosten zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu warten und, soweit es das Stadtmobiliar betrifft, zur öffentlichen Benutzung bereitzustellen und als Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers die Überlassung des Rechts auf Außenwerbung an den zu errichtenden Einrichtungen vorsieht, kann als Dienstleistungskonzession vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und damit der §§ 97 - 129 GWB ausgenommen sein. Die Entscheidung darüber, ob die Dienstleistungsrichtlinie dahingehend auszulegen ist und welche Merkmale im Einzelnen eine von ihrem Anwendungsbereich ausgenommene Dienstleistungskonzession gfls. aufweisen muss, obliegt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. U.a. diese Fragen hat das Österreichische Bundesvergabeamt in der Rechtssache C 324/98 dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Bis dahin ist das Beschwerdeverfahren auszusetzen.*)

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VPRRS 2002, 0232
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis ohne Abgabe eines eigenen Angebotes?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

Ein Nachprüfungsantrag ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sich der Antragsteller selbst am Vergabeverfahren beteiligt hat. Sieht der Bieter von der Abgabe eines Angebotes ab, verzichtet er hierdurch auf eine mögliche Zuschlagserteilung. Seine Antragsbefugnis ist deshalb zu verneinen.

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VPRRS 2002, 0231
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirksamer Zuschlag

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.09.2001 - 1 Verg 6/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2002, 0230
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anwendbarkeit und Rechtsfolgen des § 16 VgV

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

1. Im Falle gemeinsamer Ausschreibung durch in verschiedenen Bundesländern ansässige Auftraggeber ist die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes zuständig.*)

2. Im Falle einer Auftragsvergabe im Offenen Verfahren unterfallen der Bekanntmachung (§ 17 Nr. 1 VOL/A) vorausgehende Entscheidungen der Vergabestelle (hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung) nicht dem Anwendungsbereich des § 16 VgV.*)

3. Die Bescheidung einer Rüge ist in aller Regel eine Entscheidung i. S. d. § 16 VgV.*)

4. Der Verstoß gegen § 16 VgV ist ein Verfahrensfehler, der von der Vergabestelle auch noch nach Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dadurch geheilt werden kann, dass sie die betroffene Entscheidung unter Ausschluss als voreingenommen geltender Personen überprüft.*)

5. Es kann dahinstehen, ob § 15 Abs. 2 AEG durch §§ 97 ff. GWB verdrängt wird. Auch wenn § 15 Abs. 2 AEG weiterhin anwendbar wäre, beschränkte sich das Ermessen der Aufgabenträger auf die Frage, ob sie ausschreiben. Mit der Entscheidung für eine Ausschreibung unterwerfen sie sich dem Vergaberechtsregime.*)

6. Die Ausschreibung von Verkehrsdienstsleistungen ist ausschließlich an den Vorschriften des nationalen Vergaberechts i. V. m. den EWG-Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen zu messen. Ein Recht der als Auftragnehmer in Frage kommenden Verkehrsunternehmen, auf die Beschaffenheit künftig zu erbringender Verkehrsdienstleistungen bereits im Vergabeverfahren durch unternehmerische Gestaltungsfreiheit Einfluss zu nehmen, ist weder geltendem noch geplantem europäischen Recht zu entnehmen.*)

7. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammern und -senate, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu ermitteln oder zu überprüfen. Es gehört ebenso wenig zu ihren Aufgaben, darüber zu befinden, ob Ausschreibungsmodalitäten zweckmäßig sind oder gar darüber zu spekulieren, ob eine andere inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen könnte.*)

8. Weil es auf dem neuen Markt des Schienenpersonennahverkehrs mit zahlreichen "Newcomern" als potentiellen Bietern weder verkehrsübliche Bezeichnungen noch normierte technische Spezifikationen gibt, mit deren Hilfe die komplexen Leistungen nach Art, Beschaffenheit und Umfang hinreichend beschreibbar wären, ist gegen eine detaillierte konstruktive Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 2 Abs. 1 lit. b VOL/A) nichts einzuwenden.*)

9. §§ 17 Nr. 3 Abs. 5, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. g VOL/A setzen ungeschrieben, weil selbstverständlich, das Recht der Vergabestelle voraus, allein darüber zu entscheiden, ob sie Nebenangebote/Änderungsvorschläge zulassen will oder nicht.*)

10. Eine Vergabestelle verstößt nicht allein deshalb gegen den in § 97 Abs. 2 GWB normierten Gleichbehandlungsgrundsatz, weil sie auf "ererbte" Wettbewerbsnachteile (hier: Personalkostenstruktur) eines ehemaligen Staatsunternehmens keine Rücksicht nimmt, sondern die Ausschreibung innerhalb der vom Vergaberecht gezogenen Grenzen nach ihren Vorstellungen gestaltet.*)

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VPRRS 2002, 0229
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Organisationsverschulden / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.04.2002 - 1 Verg 1/02

1. Es ist ein dem Beteiligten zuzurechnendes, einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehendes Organisationsverschulden des Verfahrensbevollmächtigten, wenn er die Telefax-Nummer des Oberlandesgerichts durch eine Kanzleibedienstete bei der Auskunft der Telekom erfragen lässt und das am letzten Tag der Rechtsmittelfrist per Telefax übersandte Beschwerdeschreiben das Oberlandesgericht nicht erreicht, weil die angegebene Nummer unrichtig ist.*)

2. Die Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig kann als Prozessentscheidung ohne mündliche Verhandlung erfolgen.*)

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VPRRS 2002, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 4/02

1. Entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A müssen Nebenangebote so eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann. Wesentlicher Wertungsbestandteil ist die Frage der Gleichwertigkeit der im Nebenangebot enthaltenen Ausführung mit der ausgeschriebenen Hauptleistung. Auch sie muss soweit dargelegt werden, dass der Auftraggeber sie ohne besondere Schwierigkeit prüfen kann. Weicht das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot ab, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachzuweisen.*)

2. Dabei ist die Darlegung der Gleichwertigkeit nicht auf die Feststellung einer abstrakt-generellen Eignung der alternativ angebotenen technischen Lösung zur Durchführung des Bauvorhabens zu beschränken. Maßgeblich ist die Gesamtschau aller wertbildender Kriterien, zu denen neben dem technischen Wert und dem Preis insbesondere auch die Betriebs- und Folgekosten gehören.*)

3. Eigene Nachforschungen obliegen dem Auftraggeber nur im Rahmen der verfügbaren Erkenntnisquellen und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsfrist.*)

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VPRRS 2002, 0227
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
unzutreffende oder unvollständige Angaben: Ausschluss?

OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

1. Ob ein Bieter auszuschließen ist, weil er in seinem Angebot unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)

2. Bei der Feststellung, ob ein unangemessen niedriges Angebot vorliegt, ist grundsätzlich auf den Preis des Gesamtangebots abzustellen, auf Einzelpositionen ausnahmsweise dann, wenn diese einen gewichtigen Teil des Gesamtangebots ausmachen.*)

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VPRRS 2002, 0226
VergabeVergabe
Kriterium der fachlichen Eignung

OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2002 - 13 Verg 5/02

Kriterium der fachlichen Eignung für neu auf dem Markt auftretende Unternehmen ist nicht die aus der Natur der Sache folgende Notwendigkeit intensiverer Überwachung des Unternehmens durch die Vergabestelle.*)

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VPRRS 2002, 0225
DienstleistungenDienstleistungen
Zuverläsigkeit eines Bieters / Wirtschaftlichstes Angebot

VK Hamburg, Beschluss vom 18.12.2001 - VgK FB 8/01

1. Zu den Anforderungen an die Bewertung eines Bieters als zuverlässig und leistungsfähig.

2. § 25 Nr. 3 VOL/A sieht vor, dass der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist. Sollen für die Bemessung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes besondere Kriterien herangezogen werden, sind diese vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung zu nennen. Unterlässt der Auftraggeber eine solche Bekanntmachung, kann er allgemeine Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit bei der Wertung nicht mehr berücksichtigen. Der Zuschlag muss dann auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt werden.

3. Zu der Frage, wann ein schwerwiegender Grund i.S.d. § 26 Nr. 1 VOL/A für die Aufhebung der Ausschreibung vorliegt.

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VPRRS 2002, 0224
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Aufhebung der Aufhebung

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2002 - 320.VK-3194-33/02

1. Die Aufhebung einer Aufhebung ist rechtssystematisch ausgeschlossen, es sei denn, die Aufhebung erfolgte rechtsmissbräuchlich (§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB).*)

2. Auch die Entscheidung des EuGH zur Rechtslage in Österreich (Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Hospital Ingenieure.) führt nicht zu einer anderen Beurteilung, da Entscheidungen des EuGH nicht unmittelbar geltendes Recht sind und der deutsche Gesetzgeber erst zur Umsetzung tätig werden muss.*)

3. Der Nachprüfungsantrag ist auch nicht als Feststellungsantrag gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB zulässig, wenn die Antragstellung nach der Aufhebung des Vergabeverfahrens erfolgt.*)

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VPRRS 2002, 0223
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verwahrung eines Sicherheitseinbehalts

OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2002 - 5 U 40/02

Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, einen als Sicherheit einbehaltenen Betrag auf ein als Verwahrungsgeldkonto geführtes Eigenkonto zu nehmen. Das Konto kann im Rahmen der eigenen Verwaltung der Haushaltsmittel geführt werden.*)

Das gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht insolvenzfähig ist.*)

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VPRRS 2002, 0222
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berechnung des Gesamtauftragswertes

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2002 - 13 Verg 8/02

Der nach § 2 Nr. 4 VgV maßgebliche Gesamtauftragswert errechnet sich aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer; nicht zum Gesamtauftragswert gehören u.a. die Baunebenkosten.*)

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VPRRS 2002, 0221
VergabeVergabe
Kostenentscheidung und Hinzuziehung von Rechtsanwälten

OLG Jena, Beschluss vom 06.11.2002 - 6 Verg 8/02

1. Die Kostenentscheidung in vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren trifft der Senat in ständiger, vom Bundesgerichtshof gebilligter Rechtsprechung (vgl. BGH NZBau 2001, 151) auf der Grundlage der entsprechenden Anwendung der zivilprozessualen Kostenvorschriften. Im Fall der Beschwerderücknahme beruht sie auf § 516 Abs. 3 ZPO.*)

2. Die Hinzuziehung von Rechtsanwälten für die Vergabestelle ist regelmäßig dann notwendig, wenn Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen, sondern ausschließlich verfahrensrechtliche Probleme waren (vgl. OLG Düsseldorf VergR 2002, 378 m.w.N.).*)

3. In Anbetracht der Besonderheiten des Vergabeprüfungsverfahrens neigt der Senat dazu, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Erstattungsfähigkeit der Kosten sogenannter Schutzschriften (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 23. Auflage, § 91 Rn. 13 Stichwort Schutzschrift m.w.N.) auf das Beschwerdeverfahren nach dem Vierten Teil des GWB jedenfalls dann zu übertragen, wenn Eilentscheidungen jeglicher Art, etwa nach den §§ 118, 121 GWB oder über die erstmalige Herstellung des Zuschlagsverbots durch Zustellung des Nachprüfungsantrags, zu treffen sind (vgl. Erdl VergR 2001, 270, 274).*)

4. Gegenstand der nach Rücknahme der Beschwerde zu treffenden Kostengrundentscheidung ist nicht, darüber zu befinden, welche der im Verfahren entstandenen Kosten notwendige Kosten der Rechtsverfolgung sind, deswegen ist über die Erstattungsfähigkeit der Schutzschriften erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu befinden.*)

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VPRRS 2002, 0220
VergabeVergabe
Umfang der Vergabebekanntmachung

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.10.2002 - 320.VK-3194-28/02

1. Soll nach Durchführung eines Architektenwettbewerbs der Auftrag einem der Preisträger übertragen werden, so kann dies nur nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung erfolgen (§ 5 Abs. 2 lit. c VOF). Zur Teilnahme an den Verhandlungen müssen alle Preiträger schriftlich aufgefordert werden (§ 101 Abs. 4 GWB, Art. 19 Abs. 2 DKR).*)

2. Gem. § 16 Abs. 3 VOF ist der Auftraggeber verpflichtet, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, möglichst in der Reihenfolge der Ihnen zuerkannten Bedeutung.*)

3. Wird das Vergabeverfahren nicht in einem Vergabevermerk nach § 18 VOF dokumentiert, verletzt dies die Bieter in ihrem Recht auf ein transparentes Vergabeverfahren (§ 97 Abs. 1 GWB). Protokolle über die Sitzung des Bauausschusses oder Kreistags/Stadtrats sind nicht geeignet, den Vergabevermerk zu ersetzen.*)

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VPRRS 2002, 0219
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Ausschreibungsaufhebung

OLG Jena, Beschluss vom 24.10.2002 - 6 Verg 5/02

1. Der Umstand, dass ein Vergabeprüfungsverfahren nicht zu dem vom Antragsteller bzw. vom beschwerdeführenden Beigeladenen begehrten Zuschlag, sondern zur Aufhebung der Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 a) VOL/A führen würde, weil kein Angebot eingegangen wäre, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, steht der Rügebefugnis im Grundsatz nicht entgegen, weil die Bestimmungen über die Aufhebung der Ausschreibung neben einem Schutz der Bieter vor einer nutzlosen Erstellung zeit- und kostenintensiver Angebote auch der Diskriminierungsabwehr dienen. Wäre die Ausschreibung bestünde den für Antragsteller bzw. Beschwerdeführer grundsätzlich die Möglichkeit, sich an einem anschließenden neuen Vergabeverfahren zu beteiligen und so den Auftrag doch noch zu erhalten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15.07.2002, Verg 15/02, Umdruck S. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002, Umdruck S. 5).*)

2. Auch bei einer solchermaßen verbleibenden Rügebefugnis erfordert § 107 Abs. 2 S. 2 GWB substantiierten Vortrag dahingehend, dass der Antragsteller / Beigeladene sich an einem anschließenden neuen Vergabeverfahren beteiligen werde und dort aufgrund ihrer wettbewerblichen Situation und der grundsätzlichen Annahmefähigkeit ihres bisherigen Angebots Aussicht auf den Zuschlag besitzen würde (vgl. BayObLG a.a.O).*)

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VPRRS 2002, 0292
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planungsarbeiten zur Genehmigung einer Müllkesselanlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2002 - VK-26/02

1. Die positive Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes kann auch bei einer Ingenieurfirma, die selbst Wettbewerbe nach den Verdingungsordnungen durchführt, nicht unterstellt werden.*)

2. Auch Planungsverfahren können nach den Regeln der VOL/A ausgeschrieben werden. Da die VOF nur das Verhandlungsverfahren kennt, muss aufgrund des Ausnahmecharakters dieser Vergabeart auch eine Notwendigkeit bestehen, etwa bei Planungsleistungen, ein solches durchzuführen. Wenn die Leistung überwiegend aus Bestandsaufnahmen, Analytik, Dokumentation, Überwachung besteht und die eigentliche planerische Leistung durch den Auftraggeber so vorstrukturiert ist, dass der Planer nur noch unter Anwendung seines Spezialwissens ein Leistungsprogramm abzuarbeiten hat, besteht kein Bedürfnis zur Durchführung eines VOF-Verfahrens, weil auch keine Notwendigkeit zur Konkretisierung der "Lösung" im Verhandlungswege besteht, sondern die Angebote ohne weiteres vergleichbar sind.*)

3. Wie in den Richtlinien vorgesehen kann sowohl die "Wirtschaftlichkeit" wie der niedrigste Preis (ohne das Hinzutreten eines weiteren Alibi- Kriteriums) zumindest im Bereich der VOL/A grundsätzlich beanstandungsfrei als Wertungsmethoden angewandt werden, soweit die jeweils gewählte Methode den zu erwartenden Angeboten diskriminierungsfrei gerecht wird. Die nationalen Vorschriften, insbesondere die grundlegende Vorschrift aus § 97 Abs. 5 GWB, sind insofern europarechtskonform auszulegen.*)

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VPRRS 2002, 0217
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Veräußerung eines Geschäftsanteils

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2001 - 2 VK 18/01

Auch bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils (hier: einer kommunalen Eigengesellschaft) kann es sich um einen Beschaffungsvorgang handeln, bei dem die Vergabevorschriften einzuhalten sind.

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VPRRS 2002, 0216
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen die Informationspflicht des Auftraggebers

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2002 - VK 15/02

1. Die Informationspflicht des § 13 S. 1 VgV hat den Zweck, dem Bieter, dessen Angebot nicht berücksichtigt werden soll, die Erlangung von Rechtsschutz zu ermöglichen. Deshalb kann der Bieter, der gleichwohl ein Nachprüfungsverfahren einleitet, eine angebliche Verletzung dieser Informationspflicht nicht erfolgreich geltend machen.

2. Das Akteneinsichtsrecht im Nachprüfungsverfahren ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragsteller erforderlich ist. Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag (hier: fehlende Substantiierung eines Rechtsverstoßes) ist Akteneinsicht abzulehnen.

3. Zwar sieht § 115 Abs. 2 S. 2 GWB die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags durch die Vergabekammer auf Antrag des Auftraggebers allein auf der Grundlage einer Interessenabwägung vor. Allerdings können die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht völlig unberücksichtigt bleiben. So kann die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags mit einer fehlenden Erfolgsaussicht dann begründet werden, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrages auf den ersten Blick erschließt.

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VPRRS 2002, 0215
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwert für das Nachprüfungsverfahren

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2002 - 2 VK 123/01

Für den Zweck der Ermittlung des Schwellenwerts eines Brückenneubaus bleiben die Kosten für den Neubau einer Ortsumgehung unberücksichtigt.

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VPRRS 2002, 0214
VergabeVergabe
Rüge als Zulässigkeitsvoraussetzung des Nachprüfungsverfahrens

VK Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2002 - VK 12/02

Die Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist nur dann erfüllt, wenn die Rüge - gegebenenfalls in laienhafter Umschreibung und Diktion - erkennen lässt, worin der Bieter einen konkreten Vergabeverstoß sieht. Nur so wird die Vergabestelle in die Lage versetzt, den Verstoß - entsprechend dem Sachanliegen des rügenden Bieters - zu beseitigen.

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VPRRS 2002, 0213
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2002 - 2 VK 119/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2002, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhältnis GS-Prüfzeichen - CE-Kennzeichnung

VK Brandenburg, Beschluss vom 24.01.2002 - 2 VK 114/01

1. Aus § 9 Nr. 3 Abs. 4 VOB/A ergibt sich, dass bei Stoffen und Bauteilen, für die DIN-Normen bestehen, die Beschreibung der DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen muss.

2. § 21 Nr. 2 VOB/A bestimmt, dass eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, angeboten werden darf, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist.

3. Der durch die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung dokumentierte Sicherheitsstandard ist gleichwertig mit dem GS-Prüfzeichen, das vom Prüf- und Zertifizierungsinstitut des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) vergeben wird, denn die Bedeutung der Europäischen Normen entspricht den DIN-Normen in ihrem Verhältnis zu den anerkannten Regeln der Technik.

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