Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Abfallbeförderung/-entsorgung
· Administration
· Alle Sachgebiete
· Arzneimittel
· Ausbaugewerke
· Ausrüstungsgegenstände
· Außenanlagen
· Bau & Immobilien
· Bauleistungen
· Bestandssanierung
· Bewachungsleistungen
· Brandschutz
· Brief- und Paketdienstleistungen
· Datenverarbeitung
· Dienstleistungen
· Druckerzeugnisse
· Fahrzeuge
(Sicherheit & Verteidigung)
· Fahrzeuge
(Verkehr)
· Finanzdienstleistungen
· Forschungsaufträge
· Gesundheit
· Gutachtenerstattung
(Bau & Immobilien)
· Gutachtenerstattung
(Dienstleistungen)
· Hardware
· Hochbau
· IT
· IT-Support
· Instrumente und Hilfsmittel
· Internet
· Labortechnik
· Medizintechnik
· Nachprüfungsverfahren
· PPP
· Pflege- und Versorgungsleistungen
· Planungsleistungen
(Verkehr)
· Planungsleistungen
(Sicherheit & Verteidigung)
· Planungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Rabattvereinbarungen
· Rechtsberatung
· Rechtsweg
· Reinigungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Reinigungsleistungen
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Gesundheit)
· Reparatur und Wartung
(Bau & Immobilien)
· Reparatur und Wartung
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Verkehr)
· Rettungsdienstleistungen
· Rügeobliegenheit
· Sanitäts- und Verbandsmaterial
· Schienenwegebau
· Schulungsmaßnahmen
· Sicherheit und Verteidigung
· Sicherheitstechnik
· Softwareentwicklung
· Sonstige (Bau-)Leistungen
· Sonstige Dienstleistungen
· Sonstiger IT-Support
· Sonstiges Gesundheit
· Sonstiges Nachprüfungsverfahren
· Sonstiges Sicherheit & Verteidigung
· Sonstiges Verkehr
· Standardsoftware
· Straßenbau und Infrastruktur
· Strom, Wasser, Gas
· Technische Ausrüstung
· Tief- und Ingenieurbau
· Transportleistungen
· Vergabe
· Verkehr
· Verkehrsleittechnik
· Versicherungsleistungen
· Waren/Güter
· Wartung und Instandsetzung
· Wartung und Weiterentwicklung
· Wasserbaumaßnahmen
· Wirtschafts- und Steuerberatung
· ÖPNV

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11196 Entscheidungen insgesamt




Online seit 12. März

VPRRS 2026, 0052
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Korrektur „ausschlussreifer" Angebote!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.07.2025 - 1/SVK/017-25

1. Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber ausschreibt, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.*)

2. Änderungen der Vergabeunterlagen können nicht im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs gestrichen oder angepasst werden, denn ein solches Vorgehen würde gegen § 15 EU Abs. 3 VOB/A 2019 verstoßen.*)

3. Nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Der für einen bestimmten Vertrag ausgearbeitete Text ist dagegen nicht von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. März

VPRRS 2026, 0046
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Dringlichkeitsvergabe nur bei unvorhersehbaren Ereignissen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2025 - Verg 1/25

1. Ein Auftrag kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn - kumulativ - erstens ein unvorhersehbares Ereignis, zweitens dringliche und zwingende Gründe, welche die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und drittens einen Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und der äußersten Dringlichkeit gegeben ist (hier verneint).

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vorhersehbarkeit für den Auftraggeber ist aber nicht das Ereignis selbst, sondern derjenige Zeitpunkt, zu dem er noch unter Inanspruchnahme der regulären Fristen, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme auch des beschleunigten Verfahrens, ein Verfahren mit Teilnahmewettbewerb hätte einleiten können.

3. Auch die Umstände, welche die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen sollen, müssen entsprechend dokumentiert und vermerkt werden, um die Entscheidung auf Ermessens- oder Beurteilungsfehler überprüfen zu können. Nicht (nachvollziehbar) dokumentierte Sachgründe rechtfertigen aber nicht die Wahl der Verfahrensart.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. März

VPRRS 2026, 0057
VergabeVergabe
Beschluss über Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2024 - Verg 3/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0048
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausstellungsgestaltung ist keine Architektenleistung!

VK Bund, Beschluss vom 10.02.2026 - VK 2-131/25

1. Bei Leistungen der Ausstellungsgestaltung, die vom Anwendungsbereich der Honorarordnung der Ausstellungsgestalter und Szenografen (HOAS) erfasst sind, handelt es sich nicht um Architektenleistungen i.S.v. § 73 Abs. 2 VgV, die in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben sind.

2. Architektenleistungen sind danach nur betroffen, wenn es um dauerhafte Eingriffe in die tragende bauliche Substanz bzw. um entsprechende für die Gebäudefunktion notwendige Gestaltungseingriffe geht. Leistungen der Ausstellungsgestaltung sind demgegenüber inszenatorische und entfernbare Trennwände, Bodenbeläge und mobile Teile oder für die Ausstellungsdauer temporär mit dem Gebäude verbundene oder fixierte Elemente, die ohne schwer wiegenden Eingriff in das Gebäude wieder entfernt werden können.

3. Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist hinreichend bestimmt, wenn die Vergabeunterlagen die für vergleichbare Angebote erforderlichen Maßstäbe unmissverständlich vorgeben, indem Hintergrund, Ziele und gewünschte Funktionen der benötigten Leistungen hinreichend klar beschrieben werden.

4. Wenn Teile des Marktes bzw. der Unternehmen, die sich auf diesem Markt bewegen, darauf ausgerichtet sind, eine Komplettleistung (hier: Gestaltung nebst Umsetzung) zu erbringen, so belegt dies, dass eine Zusammenfassung der Leistungen - als Grundlage für eine Gesamtvergabe - wirtschaftlich ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 9. März

VPRRS 2026, 0056
Mit Beitrag
ITIT
Kein Angebotsausschluss aus rein formalen Gründen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2025 - Verg 36/24

1. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das Nachgefragte anbietet. Maßstab für die Auslegung ist das Verständnis des Angebots, das ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle entwickeln musste oder durfte. Deshalb ist auf die Sicht eines verständigen Auftraggebers im Zeitpunkt der Angebotsauswertung abzustellen.

2. Der Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen kommt nicht unter rein formalen Gesichtspunkten in Betracht. Ein solcher Ausschluss dient nur dazu, um manipulative Eingriffe in die Vergabeunterlagen zu sanktionieren. Bloße Unklarheiten sind dagegen im Wege der Aufklärung zu beseitigen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 6. März

VPRRS 2026, 0047
DienstleistungenDienstleistungen
Zweifelhafte Eigenerklärung löst Nachprüfungspflicht aus!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2023 - Verg 11/23

1. Der öffentliche Auftraggeber darf seine Eignungsprognose in der Regel auf Eigenerklärungen stützen. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Eigenerklärungen zu überprüfen.

2. Für die Entscheidung, ob ein Bewerber oder ein Bieter auf Grund seiner Eigenerklärungen als geeignet bzw. ungeeignet zu beurteilen ist, ist demnach nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft, um die gemachten Angaben zu verifizieren. Er darf seine Entscheidung auf eine methodisch vertretbar erarbeitete, befriedigende Erkenntnislage stützen und von einer Überprüfung von Eigenerklärungen absehen, wenn und soweit sich keine objektiv begründeten, konkreten Zweifel an der Richtigkeit ergeben.

3. Wenn sich allerdings objektiv begründete und konkrete Zweifel an der Richtigkeit von Eigenerklärungen ergeben, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls in eine erneute Eignungsprüfung einzutreten.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 5. März

VPRRS 2026, 0049
Mit Beitrag
ITIT
Grenzen der "Ein-Hersteller-Strategie" ?

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.11.2025 - 6 Verg 2/25

1. Im Nachprüfungsverfahren kommt ein Antrag auf Feststellung der Vergaberechtswidrigkeit einer Maßnahme des öffentlichen Auftraggebers nur in Betracht, wenn ein Primärrechtsschutz aufgrund von Umständen, welche während des laufenden Nachprüfungsverfahrens eintreten, nicht mehr erlangt werden kann.*)

2. Ob der Antragsteller in einem Nachprüfungsverfahren antragsbefugt i.S.v. § 160 Abs. 2 GWB ist, ist für jede seiner erhobenen Rügen gesondert zu prüfen. Wird die Feststellung der Unwirksamkeit des bereits erteilten Zuschlags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB begehrt, fehlt es regelmäßig an einer Antragsbefugnis für Rügen, welche sich auf Maßnahmen bei der Durchführung des vermeintlich vergaberechtswidrig gewählten Vergabeverfahrens beziehen.*)

3. Grundsätzlich bedarf es keines besonderen Feststellungs- oder Rechtsschutzinteresses für einen auf § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gestützten Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages. Ein Rechtsschutzinteresse kann insbesondere nicht unter Verweis darauf verneint werden, dass der angegriffene Vertrag vermeintlich nicht rückabgewickelt werden könne. An die Feststellung einer zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages führenden Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme des Rechtsschutzes sind hohe Anforderungen zu stellen.*)

4. Für die Beantwortung der Frage, ob objektiv Ausschließlichkeitsrechte eines Vertriebspartners des öffentlichen Auftraggebers bestehen, welche die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne EU-weite Bekanntmachung und die direkte Verhandlung mit dem Vertriebspartner nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV zu rechtfertigen geeignet sein können, ist nach dem Normwortlaut auf den Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe abzustellen.*)

5. Bestehen zu diesem Zeitpunkt Ausschließlichkeitsrechte eines Wirtschaftsteilnehmers, ist für die Zulässigkeit der Wahl der Direktverhandlung ohne EU-weite Auftragsbekanntmachung nach § 14 Abs. 6 VgV die zeitlich dem Beginn des Vergabeverfahrens vorgelagerte Frage maßgeblich, ob die Festlegung des öffentlichen Auftraggebers auf eine Leistung mit diesem Alleinstellungsmerkmal in vergaberechtlich relevanter Weise unzulässig war, weil sie zu einer Verletzung der – insoweit vorwirkenden – Grundsätze des Vergabeverfahrens (§ 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) führte.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 4. März

VPRRS 2026, 0042
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Preisprüfung trotz überschrittener Aufgreifschwelle?

VK Berlin, Beschluss vom 26.01.2026 - VK B 1-61/25

1. Die Überschreitung der sog. Aufgreifschwelle von 20% löst für sich genommen noch keine Pflicht zur Angebotsprüfung aus, sondern ist lediglich ein mögliches Indiz für ein unangemessen niedriges Angebot.

2. Die eingegangenen Angebote müssen geeignet sein, einen gängigen Marktpreis für eine Leistung darzustellen. Allein die Abweichung zwischen zwei Angeboten kann, muss aber nicht zu der Annahme führen, dass ein deutlich niedrigeres das Vorliegen eines Missverhältnisses indiziert. Denn nur die Existenz eines deutlich höheren Angebots sagt nichts darüber aus, dass dieses höhere Angebot dem gängigen Marktpreis entspricht.

3. Von kleineren Unternehmen kann nicht erwartet werden, dass sie das notwendige Wissen und die notwendigen Kapazitäten im Vergaberecht bereithalten, um ihre Interessen im Nachprüfungsverfahren selbst zu vertreten.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 3. März

VPRRS 2026, 0045
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindefrist verlängern oder Verfahren aufheben?

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2025 - Verg 11/25

1. Das Vergabeverfahren kann wegen "anderer schwerwiegender Gründe" (hier: fehlende Vergabereife wegen ausstehender Genehmigungen) nur dann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn der Aufhebungsgrund nicht vom Auftraggeber verschuldet ist.

2. Eine Verschiebung der Ausführungsfristen um wenige Monate ist kein zwingender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn die Bauleistung nicht mit der Einhaltung der im Vertrag verbindlich festgelegten Ausführungsfrist "steht und fällt".

3. Eine Bindefristverlängerung durch die Bieter führt nur dazu, dass das ursprüngliche Vertragsangebot inhaltlich konserviert und die rechtsgeschäftliche Bindungsfrist eines Angebots verlängert wird. Aussagen dazu, was vertraglich zu gelten hat, wenn die Ausführungsfristen der Ausschreibung und des Angebots nicht mehr eingehalten werden können, sind damit nicht verbunden.

4. Ist der Bieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, das Angebot aufrechtzuerhalten, muss er die Bindefristverlängerung verweigern. Es ist das allgemeine Risiko eines öffentlichen Vergabeverfahrens, dass der Bieter ausscheiden muss, wenn er den Preis nicht halten kann.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. März

VPRRS 2026, 0044
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Informationsanspruch des Bieters sticht Geheimnisschutz!

BVerwG, Urteil vom 17.12.2025 - 10 C 5.24

1. Weder die Unterrichtungspflicht des öffentlichen Auftraggebers nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 VgV und nach § 134 GWB noch das Akteneinsichtsrecht im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens nach § 1 Abs. 3 IFG gegenüber einem Informationszugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG vorrangig.*)

2. Die Vertraulichkeitsvorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV dient allein dem Schutz von am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen vor einer Weitergabe ihrer als vertraulich gekennzeichneten Informationen an Dritte nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Einem Informationsanspruch des Bieters im Hinblick auf ausschließlich sein eigenes Angebot betreffende Informationen steht sie nicht entgegen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit Februar

VPRRS 2025, 0263
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Voraussetzungen für Entfall einer Umsatzsteuerbefreiung sind zu prüfen!

VK Bremen, Beschluss vom 16.12.2025 - 13-VK 2/25

1. Legt ein Bieter einen Steuerbescheid vor, der ihn grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, muss der Auftraggeber eigenständig das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen prüfen.

2. Behördliche Auskünfte entfalten keine Bindungswirkung für die vergaberechtliche Beurteilung.

3. Marktübliche Mischkalkulationen stellen keine "Jedermann-Tarife" i.S.v. § 4 Abs. 11b Satz 3 b) UStG dar. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass dies das gesamte Geschäftsmodell eines Briefkonsolidierers ausmacht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0041
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss Auskömmlichkeit der Angebote prüfen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2026 - 11 Verg 6/25

1. Wenn der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag die Unauskömmlichkeit des Angebots des Zuschlagsprätendenten zu einem der ausgeschriebenen Lose, verbunden mit dem Vorwurf einer Preisverlagerung auf ein weiteres Angebot zu einem anderen Los rügt und vorträgt, der Zuschlagsprätendent müsse mit beiden Angeboten ausgeschlossen werden, so erstreckt sich das Nachprüfungsverfahren auch auf die Vergabeentscheidung zu dem weiteren Los, selbst wenn der Antragsteller dazu kein Angebot abgegeben hat.*)

2. Wenn das Angebot des Zuschlagsprätendenten nur unwesentlich von dem durch einen fachkundigen Berater ermittelten Marktpreis abweicht und die Auftraggeberin die deutliche Abweichung zum Angebot des nächstbietenden Unternehmens zum Anlass genommen hat, die Plausibilität des Angebots mit Hilfe der Urkalkulation des Zuschlagsprätendenten zu prüfen, bei der sich keine Auffälligkeiten ergeben haben, so sind die Sorgfaltsanforderungen bei der Preisprüfung eingehalten.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0040
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmer "nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2026 - 13 W 8/26

1. Zum Primärrechtsschutz in einem Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich.*)

2. Zu einer gem. § 15 Abs. 3 VOB/A unzulässigen nachträglichen Angebotsänderung zählt grundsätzlich auch die Änderung eines ursprünglich nicht vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber im Angebot bereits verbindliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz verlangt hat.*)

3. Eine unzulässige Angebotsänderung führt zwar nicht dazu, dass das Angebot des Bieters per se auszuschließen wäre. Jedoch dürfen die daraus folgenden Änderungen bei der Prüfung und Wertung des Angebots nicht berücksichtigt werden.*)

4. Ist ein einstweiliger Verfügungsantrag auf die Untersagung des Zuschlags an einen konkurrierenden Bieter in einem Unterschwellenvergabeverfahren gerichtet, bemisst sich der Streitwert nach dem Zuschlagsinteresse des Antragstellers. Dieses drückt sich in dem mit dem Auftrag angestrebten Bruttogewinn aus und ist in der Regel entsprechend § 50 Abs. 2 GKG mit 5% der Bruttoauftragssumme zu bemessen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0039
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
„Bestellbau" oder (vergabefreier) Mietvertrag?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2025 - 1/SVK/016-25

Weist ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art auf, bestimmt sich nach der Hauptleistung des Vertrags, welche gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anwendbar sind. Besteht die Hauptleistung in der Nutzungsüberlassung, handelt es sich um einen Mietvertrag.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0038
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotswertung ist in Prosa zu dokumentieren!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2025 - 1/SVK/027-25

1. Ist der Abruf eines Einzelauftrags mit einem Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern (Miniwettbewerb) verbunden, besteht die Möglichkeit vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes für Einzelaufträge auch dann, wenn der Wert des Einzelauftrags nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht.*)

2. Wesentliches und unverzichtbares Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich.*)

3. Die Dokumentation eines Wertungsergebnisses mit schlichten Zahlen ohne Verschriftlichung der das Ergebnis erläuternden Gründe verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB), da die so erfolgte Wertung der Angebote es in keiner Weise zulässt, die Erwägungen nachzuvollziehen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0034
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss eines Bieters wegen erheblicher Schlechtleistung?

VK Rheinland, Beschluss vom 02.06.2025 - VK 63/24

1. Ausreichend für einen Angebotsausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ist, dass der Auftraggeber von der mangelhaften Erfüllung der Auftragsanforderungen Gewissheit erlangt hat, d.h. eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet.*)

2. Ob die vorgebrachten Argumente einer vorzeitigen Vertragsbeendigung mittels außerordentlicher Kündigung entgegenstehen, lässt sich nicht in einem Nachprüfungsverfahren klären.*)

3. Erheblich ist die mangelhafte Erfüllung dann, wenn sie den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und/oder finanzieller Hinsicht deutlich belastet.*)

4. Auf der Rechtsfolgenseite eröffnet § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach allgemeiner Auffassung Ermessen, wobei der öffentliche Auftraggeber bei seiner Entscheidung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 1 S. 2 GWB zu beachten hat. Die vom öffentlichen Auftraggeber getroffene Ermessensentscheidung ist von den Nachprüfungsinstanzen nur auf die Einhaltung der Grenzen des Ermessens zu prüfen.*)

5. Der nach § 165 Abs. 1 GWB bestehende Anspruch auf Einsichtnahme in die Vergabeakten wird durch den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens begrenzt und besteht nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile, sofern andere Möglichkeiten der Sachaufklärung nicht bestehen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0037
MedizintechnikMedizintechnik
Intransparente Leistungsbeschreibung ist vergaberechtswidrig!

OLG Celle, Beschluss vom 29.04.2025 - 13 Verg 1/25

1. Vergabestellen trifft die Pflicht, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden.

2. In vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die von den Bietern oder Bewerbern im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf sich grundsätzlich auf die Leistungsversprechen der Bieter verlassen. Er ist nur dann zur Überprüfung verpflichtet, wenn konkrete Tatsachen das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0036
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Gesamtvergabe von Beschaffungs- und Rechtsdienstleistungen!

LG Berlin II, Urteil vom 03.02.2026 - 34 O 146/24

1. Der öffentliche Auftraggeber verletzt die ihn treffenden Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Bieter, indem er unter Verstoß gegen das Gebot der Fachlosvergabe reine Beschaffungsdienstleistungen und Rechtsdienstleistungen zusammen ausschreibt.

2. Zwar erfordert auch die rein fachtechnische Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren gewisse Grundkenntnisse des Vergaberechts, allerdings droht die verwaltungsmäßige Unterstützungstätigkeit gänzlich in den Hintergrund zu geraten, wenn zugleich umfänglich die Rechtsberatung des öffentlichen Auftraggebers "miterledigt" werden soll.

3. Die für ein Rügeschreiben angefallenen Aufwendungen können ein erstattungsfähiger Schaden im Rahmen eines auf den Ersatz des negativen Interesses gerichteten Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger Aufhebung eines Vergabeverfahrens sein (hier bejaht).

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0032
VergabeVergabe
Muss der Auftraggeber eine Verpflichtungserklärung hinterfragen?

VK Rheinland, Beschluss vom 04.08.2025 - VK 67/24

1. Der Vortrag der Antragstellerin nimmt Bezug auf eine von ihr vorgenommene Recherche auf der Homepage der BG sowie auf der Internetseite von "...eu". Dies geht über einen schlichten Verweis auf eine "Internet-Recherche" hinaus, welcher grundsätzlich unzulässig ist.*)

2. Ein Bieter muss gem. § 47 VgV die Anforderungen an die Eignung nicht im eigenen Betrieb erfüllen, sondern kann im Rahmen der Eignungsleihe auf fremde Kapazitäten zurückgreifen, um eigene Defizite bei irgendeinem Aspekt der Leistungsfähigkeit i.S.d. § 122 Abs. 2 GWB auszugleichen. Er muss dann nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers).*)

3. Auf verbindliche Erklärungen muss und darf der öffentliche Auftraggeber bei der Eignungsprüfung vertrauen.*)

4. Bei der Eignungsbeurteilung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, der öffentliche Auftraggeber hat nur einen eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum.*)

5. Der Nachweis der Angemessenheit des Preises kann durch die Offenlegung der Kalkulation erfolgen.*)

6. Bei der Preisaufklärung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer, dem Beurteilungsspielraum rechtsähnlicher Wertungsspielraum zu. Allerdings ist die Prognose auf gesicherte tatsächliche Erkenntnisse zu stützen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0033
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schadensersatz wegen rechtswidriger Verfahrensaufhebung?

VK Rheinland, Beschluss vom 22.04.2025 - VK 13/25

1. Die Hauptanträge sind durch die Verfahrensaufhebung gegenstandslos geworden; es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich für eine rechtswidrige Aufhebung.*)

2. Der Hilfsantrag auf Feststellung eine Rechtsverletzung ist mangels Feststellungsinteresse unzulässig.*)

3. Schadensansprüche bezüglich des positiven Interesses können nur bestehen, wenn Auftrag tatsächlich erteilt wurde und Aussicht auf den Zuschlag bestand.*)

4. Schadensersatzansprüche bezüglich des negativen Interesses setzen voraus, dass Kosten entstanden sind, die über die normalen Kosten im Vergabeverfahren (wie Angebotserstellung, Bietergespräche etc.) hinausgehen.*)

5. Für eine Wiederholungsgefahr genügt nicht die abstrakte Gefahr bezüglich zukünftiger Verfahren. Eine Wiederholungsgefahr besteht nicht, wenn sich die Gefahr durch Neuausschreibung schon realisiert hat.*)

6. Ein Rehabilitationsinteresse verlangt eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Rechte des Antragstellers.*)

7. Eine abstrakte Feststellung von Rechtsverletzungen findet in Nachprüfungsverfahren nicht statt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0030
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
„Und" ≠ „oder"!

VK Rheinland, Beschluss vom 03.12.2025 - VK 34/25

1. Maßgeblich für die Auslegung von Vergabebedingungen ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen der ausgeschriebenen Art vertrauten Bieters.*)

2. Schon nach dem allgemeinen Sprachverständnis drängt es sich auf, die Formulierung "und" dahin zu verstehen, dass zwei Personenkreise angesprochen sind.*)

3. Für die reibungslose Abwicklung in organisatorischer Hinsicht ist die berufliche Befähigung des Unternehmers relevant, da er die Abläufe steuert.*)

4. Bei einer GmbH kommt die Verantwortung regelmäßig dem Geschäftsführer zu.*)

5. Der Bieter hat Sinn und Zweck von Forderungen des öffentlichen Auftraggebers nicht zu hinterfragen.*)

6. Bei Nachweisen über berufliche Befähigung von Mitbietern handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0031
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverfahren nach Rüge aufgehoben: Antragsbefugnis entfällt!

VK Rheinland, Beschluss vom 20.08.2025 - VK 23/25

1. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB erfordert die Antragsbefugnis, dass das antragstellende Unternehmen darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Normiert ist durch diese Vorschrift das bei sämtlichen Rechtsschutzverfahren geltende Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses.*)

2. Mit Rügeabhilfe und Verfahrensaufhebung ist die behauptete Rechtsverletzung entfallen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0035
MedizintechnikMedizintechnik
Vorzeitiger Zuschlag bei besonderem Beschleunigungsinteresse!

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 6 Verg 1/25

1. Die Einreichung eines Antrags nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB auf Wiederherstellung des prozessualen Zuschlagsverbots beim Oberlandesgericht ist auch bei Übermittlung über das besondere Anwaltspostfach formgerecht.*)

2. Es ist zulässig, zunächst allein eine Antragsschrift ohne Begründung einzureichen und die Begründung innerhalb einer selbst gesetzten Frist nachzureichen.*)

3. Für die regelmäßig vorzunehmende summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages sind sämtliche Erkenntnisse heranzuziehen, welche zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung über den Antrag im Eilrechtsschutz bereits vorliegen; eine Beschränkung auf von Anfang an evidente Entscheidungsgrundlagen ist weder im Gesetz angelegt noch sachgerecht.*)

4. Werden für ein Produktmerkmal teilweise sog. A-Kriterien (also zwingende Vorgaben) und teilweise B-Kriterien (also technische Aspekte mit Angebotsspielräumen, welche einer Wirtschaftlichkeitsbewertung unterzogen werden sollen) aufgeführt, so ergibt sich die Notwendigkeit, die Reichweite des jeweiligen Kriteriums - ggf. auch im Wege der Auslegung - zu bestimmen.*)

5. Zur Darlegung erheblicher nachteiliger Folgen der Aufrechterhaltung des prozessualen Zuschlagsverbots im Nachprüfungsverfahren (besonderes Beschleunigungsinteresse).*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0029
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 09.12.2025 - VK 73/25

1. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.*)

2. Über die in § 134 Abs. 1 GWB enthaltenen Mindestanforderungen hinaus ist es dem öffentlichen Auftraggeber freigestellt, den Bietern andere Informationen an die Hand zu geben.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0028
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wechsel der Verfahrensart nur bei identischem Beschaffungsgegenstand!

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2025 - 6 Verg 3/25

1. Erfolgt die Beschlussfassung der Vergabekammer nach gemeinsamer Beratung in voller Besetzung, so ist es in Sachsen-Anhalt ausreichend, dass der abgesetzte Beschluss vom Vorsitzenden und vom hauptamtlichen Beisitzer unterzeichnet wird.*)

2. Der Zulässigkeit der Wahl des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV nach einem gescheiterten Offenen Verfahren steht es entgegen, wenn der Beschaffungsgegenstand des nachfolgenden Vergabeverfahrens nicht mit demjenigen des vorangegangenen Vergabeverfahrens identisch ist.*)

3. Ein nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 169 Abs. 2 GWB erforderliches besonderes Beschleunigungsinteresse fehlt regelmäßig, wenn sich die aktuelle Dringlichkeit der Beschaffung vor allem daraus ergibt, dass die öffentliche Hand über Jahre hinweg trotz sukzessive anwachsenden Beschaffungsbedarfs keine Haushaltsmittel für eine Abhilfe zur Verfügung gestellt hat und selbst eine Gestattung des vorzeitigen Zuschlags kurzfristige Effekte der Problemlösung nicht erwarten lässt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0027
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Konkurrenzangebot ist tabu!

VK Rheinland, Beschluss vom 13.10.2025 - VK 14/25

1. Erforderlich (für eine Schadensdarlegung) ist, dass der Antragsteller ausführt, inwiefern sich die vermeintliche Vergaberechtsverletzung auf seine Zuschlagschancen ausgewirkt hat. Die behauptete Vergaberechtsverletzung muss für den Schaden kausal sein. Abstrakte Behauptungen bezüglich Kalkulationshindernissen genügen nicht.*)

2. Ein Bieter kann sich nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Verfahren nachteilig auswirken.*)

3. Für den sachlichen Erfolg eines Nachprüfungsantrags ist neben einer Rechtsverletzung erforderlich, dass der Rechtsverstoß die Aussichten des Antragstellers auf Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt hat.*)

4. Dem Antragsgegner steht bei der Eignungsprüfung ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

5. Die im Rahmen der Auskömmlichkeitsprüfung von der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Aufgreifschwelle entwickelten Grundsätze werden auch nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung weiterhin angewandt.*)

6. Ein Einsichtsrecht in die komplette Vergabeakte besteht nicht.*)

7. Eine Einsichtnahme in konkurrierende Angebote ist in der Regel ausgeschlossen.*)

8. Die Vergabekammer darf Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0024
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Tochtergesellschaft ist „anderes Unternehmen“!

EuGH, Urteil vom 22.01.2026 - Rs. C-812/24

1. Eine Muttergesellschaft, die für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags auf die Kapazitäten einer Tochtergesellschaft zurückgreifen will, an der sie das gesamte Kapital hält, nimmt die Kapazitäten "anderer Unternehmen" in Anspruch.

2. Eine Muttergesellschaft kann nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, weil sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der Tochtergesellschaft nicht mit dem Angebot vorgelegt hat. Ein solches Versäumnis kann grundsätzlich nachgeholt werden, sofern dem keine nationale Vorschrift entgegensteht und die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0026
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
NZB

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.06.2024 - 1 VK 3/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0025
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
NZB

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.05.2024 - 1 VK 1/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2025, 0264
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Auftraggeber darf auf Richtigkeit eines Steuerbescheids vertrauen!

VK Bremen, Beschluss vom 16.12.2025 - 13-VK 1/25

Der öffentliche Auftraggeber muss einen von der Umsatzsteuer befreienden Bescheid nicht eigenständig auf seine Rechtmäßigkeit oder steuerrechtliche Tragfähigkeit überprüfen (Anschluss an VK Bund, VPR 2025, 112 = IBR 2025, 479). Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine Umstände vorliegen, die die Unrichtigkeit der Bescheinigung ohne vertiefte rechtliche oder tatsächliche Prüfung als offenkundig erscheinen lassen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0021
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Ausschluss wegen Zweifeln an der Leistungsfähigkeit?

VK Bund, Beschluss vom 21.02.2025 - VK 1-4/25

1. Ein Ausschluss des Bieter nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 c) GWB wegen Übermittlung irreführender Informationen kommt in Betracht, wenn ein Bieter zwar ein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, er aber schon bei Angebotsabgabe zumindest in Kauf genommen hat (Vorsatz) oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), dass er das Leistungsversprechen nicht wie angeboten erfüllen können wird.

2. Zwar darf ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich darauf vertrauen, dass Bieter ihre vertraglichen Zusagen auch erfüllen werden. Wenn sich allerdings konkrete Anhaltspunkte für Zweifel ergeben, ist der öffentliche Auftraggeber aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens zu verifizieren.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber darf grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern die Steuerbefreiung nachweist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0020
Mit Beitrag
FahrzeugeFahrzeuge
Angebot widersprüchlich: Aufklärung vor Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 30.04.2025 - VK 1-28/25

1. Ein Angebot darf wegen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es die ausgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, das Angebot aufzuklären und dem Bieter Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen.

2. Ein Ausschluss scheidet auch dann aus, wenn die Vergabeunterlagen eine Abwehrklausel enthalten, die dazu führt, dass der abweichende bzw. ergänzende Angebotsinhalt nicht Vertragsinhalt wird.

3. Eine unzulässige Änderung eines widersprüchlichen Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist liegt nicht vor, wenn es in dem betreffenden Angebot hinreichende Anhaltspunkte dafür gibt, was der Bieter tatsächlich gemeint hat.

4. Aus Gründen der Transparenz setzt eine ordnungsgemäße Aufklärung erstens voraus, dass diese für die Bieter klar und eindeutig erkennbar eingeleitet wird, und zweitens, dass die zur Aufklärung verwendeten Mittel überhaupt zur Klärung der betreffenden Frage geeignet und aufgrund sachgerechter Erwägungen ausgewählt worden sind.

Dokument öffnen Volltext


Online seit Januar

VPRRS 2026, 0043
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Schaden trotz Subventionsbetrugs!

BGH, Urteil vom 28.10.2025 - VI ZR 234/21

1. Durch § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB soll staatliches Vermögen vor missbräuchlicher Inanspruchnahme durch die Erwirkung unberechtigter Subventionsleistungen geschützt werden. Der Subventionsnehmer schuldet dem Subventionsgeber als "Gegenleistung" für die Subventionsgewährung die zweckgerichtete Verwendung der Subventionsgelder. Diese Gegenseitigkeitsbeziehung wird gestört, wenn die Mittelverwendung nicht dem Subventionszweck entspricht.*)

2. Daher entsteht in Fällen, in denen Subventionsmittel unter Missachtung der Voraussetzungen für die Mittelvergabe ausgezahlt werden, ein Schaden im Staatsvermögen, weil die haushaltsrechtlich gebundenen Mittel verringert werden, ohne dass der erstrebte Zweck erreicht wird. Wer die positiven oder negativen materiellen Fördervoraussetzungen für die Subventionsleistung nicht erfüllt, darf sie insoweit nicht erhalten. Handelt es sich um Voraussetzungen für die Gewährung der gesamten Subvention, stellt die Fördersumme in voller Höhe den Vermögensschaden der öffentlichen Hand dar. Fehlen die Voraussetzungen dagegen für einen Teil der geleisteten Subvention, entsteht nur insoweit ein Schaden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0023
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht die Vergabestelle ist zu verklagen, sondern der Auftraggeber!

LG Bremen, Urteil vom 14.01.2025 - 3 O 1463/23

1. Sieht das Angebot des Bieters einen Teleskoplader vor, obwohl nach dem Leistungsverzeichnis eine mobile Krananlage mit 80 Tonnen anzubieten war, ist das Angebot wegen unzulässiger Änderung an der Vergabeunterlagen auszuschließen.

2. Für Gebietskörperschaften ist es üblich, dass in der Regel Behörden als unselbständige Funktionseinheiten oder Eigengesellschaften, die im Vergabe- und im Nachprüfungsverfahren erklärungsbefugt und empfangszuständig sind, handeln. Keinesfalls aber sind oder werden diese dadurch selbst im Rechtssinne öffentliche Auftraggeber, sondern bleiben nur Vergabestellen. Auftraggeber und damit auch passivlegitimiert ist daher stets nur der von ihnen vertretene Verwaltungsträger.

3. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die (hier) irrtümliche Benennung die falschen, am materiellen Rechtsverhältnisse nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0016
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter muss vergaberechtswidrige Zuschlagskriterien erkennen!

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2025 - VK 1-108/24

1. Der Bieter verletzt seine Rügeobliegenheit, wenn er Vergabeverstöße gegen Zuschlagskriterien nicht rechtzeitig rügt, obwohl sie für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter aus dem angesprochenen Bieterkreis bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar waren.

2. Zum allgemeinen und grundlegenden Bieterwissen gehört sowohl, dass Zuschlagskriterien nicht unangemessen sein und einzelne Bieter nicht diskriminieren dürfen, als auch, dass sie hinreichend klar und eindeutig sein müssen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0022
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Referenzvorlage trotz gültiger Präqualifizierung?

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2025 - VK 1-112/24

1. Soll nach den Vergabeunterlagen der gültige Eintrag in ein Präqualifizierungsverzeichnis für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis dann ausreichend sei, "sofern im Präqualifikationsverzeichnis drei hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind", genügt die Eintragung als Eignungsnachweis nur im Falle der Vergleichbarkeit der hinterlegten Referenzen.

2. Die Forderung "vergleichbarer" Referenzen verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.

3. Eine Nachforderung inhaltlich geeigneter Referenzen ist bei einem Bieter, der sich ausschließlich auf die im Präqualifikationsverzeichnis für ihn hinterlegten, unzureichenden Referenzen beruft, nicht statthaft.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0015
MedizintechnikMedizintechnik
Fehlender technischer Wettbewerb ist dezidiert nachzuweisen!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2025 - VK 1-122/24

1. Sämtliche Ausnahmen von den vorrangig durchzuführenden offenen oder nicht offenen Verfahren sind grundsätzlich eng auszulegen. Dies gilt erst recht, wenn nur mit einem einzigen Unternehmen verhandelt werden soll, ohne dass zuvor überhaupt irgendein wettbewerbliches Verfahren stattgefunden hat.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat das objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen und dabei insbesondere zu begründen, warum es keine vernünftigen Alternativen oder keinen vernünftigen Ersatz gibt. Hierbei sind stichhaltige Belege beizubringen, aus denen sich das Vorliegen der Voraussetzungen ergibt.

3. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers unterliegt engeren vergaberechtlichen Grenzen als dies bei Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens der Fall ist. Eine Leistungsbestimmung, die zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation führt.

4. Ist eine Fachlosbildung möglich, weil für diese Leistungen ein eigener Markt besteht, kommt eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht.

5. Der mit der Umstellung auf ein anderes Produkt verbundene Aufwand und die Notwendigkeit der Schulung des Personals für sich allein rechtfertigt die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine Produktfamilie nicht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0019
Mit Beitrag
FahrzeugeFahrzeuge
Können nur KMU eine unterbliebene Losbildung rügen?

OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2025 - 13 Verg 8/25

1. Zur Anfechtung sog. "Segelanleitungen" der Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde.*)

2. Zur Zurechnung von Wissen arbeitsteilig arbeitender Rechtsanwälte, die mit der Prüfung von Vergabeunterlagen beauftragt worden sind, im Hinblick auf eine Rügepräklusion gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.*)

3. Zur Bildung von Fachlosen und Teillosen bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen.*)

4. Eine vergabefehlerhaft unterbliebene Losbildung kann auch von Unternehmen gerügt werden, die nicht zu kleinen oder mittelständischen Unternehmen zählen.*)

5. Wird das in Aussicht genommene Auftragsvolumen eines Rahmenvertrags ungenau ermittelt, kann ein hieraus resultierendes Kalkulationsrisiko zu einer mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) nicht zu vereinbarenden und daher unzulässigen Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses führen.*)




VPRRS 2026, 0017
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen!

EuGH, Urteil vom 15.01.2026 - Rs. C-692/23

Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 1 b i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Unterabs. 1 Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzung, dass mehr als 80% der Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person der Ausführung der Aufgaben dienen müssen, mit denen sie von den die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggebern betraut wurde, es in dem Fall, dass diese Voraussetzung anhand des Kriteriums des Umsatzes beurteilt wird und die kontrollierte juristische Person die Muttergesellschaft einer Gruppe ist, erfordert, auch den Umsatz der anderen Einrichtungen dieser Gruppe zu berücksichtigen, und zwar gegebenenfalls auf der Grundlage des konsolidierten Umsatzes, den die kontrollierte juristische Person gem. den Art. 22 und 24 Richtlinie 2013/34/EU zu ermitteln hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0011
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Nachforderung wertungsrelevanter Unterlagen!

VK Bund, Beschluss vom 25.06.2025 - VK 1-36/25

1. Enthält das Angebot eines Bieters nicht alle geforderten Erklärungen, scheidet eine Nachforderung aus, wenn es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die wertungsrelevant sind. Das Angebot ist zwingend auszuschließen; ein Ermessen steht dem öffentlichen Auftraggeber insoweit nicht zu.

2. Für die Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes kommt es zwar auf das Verständnis eines objektiven, fachkundigen und mit der Branche vertrauten Bieters an. Die Angebote der Bieter können aber zumindest als Indiz dafür herangezogen werden, dass alle Bieter die betreffenden Vorgaben tatsächlich auch so verstanden haben.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0014
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Abbruch- und Entsorgungsleistungen getrennt auszuschreiben?

KG, Beschluss vom 08.10.2025 - Verg 2/25

1. Ein Fachlos setzt voraus, dass sich die einzelnen ausgeschriebenen Leistungen der Art und dem Fachgebiet nach abtrennen lassen, wobei maßgeblich darauf abzustellen ist, ob für die jeweilige Leistung ein eigener Markt mit spezialisierten Fachunternehmen besteht.

2. Die einheitliche Vergabe mehrerer Lose (hier: Abbruch- und Entsorgungsleistungen) setzt voraus, dass die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe die für ein dem Gebot der Losaufteilung sprechenden Gründe überwiegen.

3. Weil eine getrennte Beschaffung in aller Regel aufwendiger ist als eine zusammengefasste, kann der mit einer getrennten Beschaffung verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsaufwand das Absehen von einer getrennten Ausschreibung der Leistungen nicht rechtfertigen. Erst wenn ganz untergeordnete Leistungsbestandteile zum Gegenstand einer getrennten Beschaffung gemacht werden müssten (sog. Splitterlos), kann es wirtschaftlich gerecht- fertigt sein, die Beschaffung verschiedenartiger Leistungen zu bündeln

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0010
ÖPNVÖPNV
Teilaufhebung eines Loses auch bei Loslimitierung!

VK Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.06.2025 - VK-SH 9/25

1. Die Aufteilung eines Vergabegegenstandes in mehrere Lose hat grundsätzlich zur Folge, dass die Vergabe der einzelnen Lose jeweils für sich zu betrachten ist, sofern nicht gesetzlich anderes vorgeschrieben ist.

2. Die Aufhebung nur eines Loses bei Fortführung der Vergabeverfahren für die übrigen Lose stellt den gesetzlichen Regelfall der teilweisen Aufhebung dar.

3. Aus einer Loslimitierung folgt grundsätzlich nichts anderes.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0012
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Komplexe und enge Verzahnung der Gewerke rechtfertigt Gesamtvergabe!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2026 - Verg 16/25

1. Wegen des Vorrangs der losweisen Vergabe hat der öffentliche Auftraggeber eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründen nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

2. Der Maßstab der rechtlichen Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen ist allerdings beschränkt. Bei seiner Entscheidung hat der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Der Kontrolle unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung beruht, insbesondere nicht willkürlich getroffen ist.

3. Technische Gründe, die eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung rechtfertigen können, sind solche, die eine Integration aller Leistungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig machen. Sie müssen im Auftrag selbst begründet sein und damit im Zusammenhang stehen.

4. Eine ungewöhnlich enge technische und sicherheitsrelevante Verzahnung der einzelnen Gewerke des zu errichtenden (hier: Brücken-)Bauwerks, die über das übliche Maß an Koordinierung und Komplexität bei vergleichbaren Bauvorhaben hinausgeht, stellt einen gewichtigen technischen Grund dar, der eine Gesamtvergabe rechtfertigen kann.

5. Dokumentationsmängel können durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, wenn die Vergabestelle ihre Erwägungen im Laufe des Nachprüfungsverfahrens lediglich ergänzt und präzisiert. Ein Nachschieben tragender Erwägungen und damit wesentlicher Teile des Streitstoffes aber ist unzulässig.

6. Kann eine Vergabeentscheidung im Nachhinein nicht mehr aufgeklärt werden und ist die Begründung nicht nachvollziehbar, führt der Dokumentationsmangel dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, zu wiederholen oder bei schweren Mängeln aufzuheben ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0009
GesundheitGesundheit
Nachverhandlungsverbot ist kein Ausschlusstatbestand!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2025 - VK 1-30/25

1. Beim Nachverhandlungsverbot handelt es sich im Rahmen der VgV nicht um einen Ausschlusstatbestand. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt "nur" dazu, dass das neue Angebot nicht berücksichtigt werden darf, da es dem Auftraggeber nicht innerhalb der Angebotsabgabefrist vorliegt.

2. Der Angebotsinhalt, an den ein Bieter mit Ablauf der Angebotsfrist und entsprechender weiterer Verlängerung der Bindefrist gebunden ist, ergibt sich zunächst aus seinem allgemeinen Angebotsversprechen. Dieses wird durch die mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen konkretisiert, soweit diese Vertragsbestandteil werden.

3. Die Entscheidung, einen Bieter nicht wegen unzureichender Mitwirkungen an der Angebotsaufklärung auszuschließen, kann rechtmäßig sein.

4. Der öffentliche Auftraggeber muss bei der Preisprüfung "nur" angemessene Aufwände betreiben und kann sich dabei auf Erkenntnisse eines zwar vom Bieter eingeschalteten, aber berufsrechtlich unabhängigen Experten (hier: Wirtschaftsprüfer) stützen.

5. Ein öffentlicher Auftraggeber darf auf das Leistungsversprechen eines Bieters, dass er die ausgeschriebene Vertragspflichten ordnungsgemäß erfüllen wird, grundsätzlich vertrauen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen bestimmte Pflichten nicht schon im Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt sein müssen. Etwas anderes gilt hingegen dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, an der Plausibilität des Leistungsversprechens eines Bieters zu zweifeln. In so einem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens näher aufzuklären.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0008
VergabeVergabe
Nochmal: "Vergabeberater" dürfen keine Rechtsdienstleistungen erbringen!

LG Gießen, Urteil vom 12.01.2026 - 6 O 41/25

Bei der "Erstellung eines Vertragsentwurfs", der "Aufstellung von Eignungs- und Bewertungskriterien", der "Vorbereitung und Durchführung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens", der "Sicherstellung einer rechtskonformen Durchführung der Vergabe", der "Beratung zu Verfahrensdesign und Verfahrensumsetzung nach UVgO, VgV und/oder GWB", der "Erstellung und Prüfung der Bewerbungsbedingungen als Bestandteil der Vergabeunterlagen und der Beantwortung von Bieterfragen", soweit dies eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordert, handelt es sich um Rechtsdienstleistungen, die nicht lediglich (erlaubte) Nebenleistungen zur Haupttätigkeit eines "Vergabeberaters" als Beschaffungsdienstleister darstellen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0007
ITIT
Wann ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung wirksam?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.04.2025 - 1/SVK/032-24

1. Eine wirksame, freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung setzt unter anderem voraus, dass der öffentliche Auftraggeber bei seiner Bewertung, den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung vergeben zu dürfen, sorgfältig ge-handelt hat und er insofern der Ansicht sein durfte, dass die hierfür geltenden Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.*)

2. Für das Vorliegen der Ausnahmegründe des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV trifft den öffentlichen Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast, das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen unterliegt dabei der vollumfänglichen Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Noch technische Vergabeberatung oder schon Rechtsberatung?

LG Halle, Beschluss vom 18.12.2025 - 8 O 55/25

1. Der öffentliche Auftraggeber handelt widerrechtlich, wenn er nichtanwaltliche Dritte dazu auffordert, Angebote über die Erbringung von unerlaubten Rechtsdienstleistungen abzugeben.

2. Soll der Beschaffungsdienstleister jede Art von Vergabe und jede Art von Leistung umfassend vorbereiten und vergeben, seien es rechtliche Begründungen für verfahrensprägende Entscheidungen (Losbildung, Zuschlagskriterien), komplexe Nachforderungsprüfungen und Aufklärungen sowie umfassende Eignungsprüfungen und Angebotswertungen unter Zugrundelegung unterschiedlicher, selbst zuvor rechtlich geprüfter und eingeführter Kriterien, dann handelt es sich nach Umfang und Inhalt nicht mehr um eine zulässige Nebenleistung zur Haupttätigkeit.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0004
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie detailliert ist eine Auswahlentscheidung zu dokumentieren?

VK Saarland, Beschluss vom 15.09.2025 - 3 VK 2/25

1. Wird die Auswahlentscheidung zur Vergabenachprüfung gestellt, untersuchen die Nachprüfungsinstanzen gerade auch die Benotung des Angebots des rügenden Bieters als solche und in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten.

2. Auch wenn dem Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zustehen muss, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

3. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind. Dabei sind die Anforderungen an den Detaillierungsgrad aus Gründen der Nachvollziehbarkeit größer, wenn es um die Dokumentation von Entscheidungen geht, die die Ausübung von Ermessen oder die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums enthalten.

4. Für eine transparente und diskriminierungsfreie Wertung dürfen regelmäßig fehlende Erfahrungen bei erstmaliger Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft nicht als alleiniges Wertungskriterium herangezogen werden. Grundsätzlich darf die Rechtsform eines Bieters kein Kriterium für Zulassung oder Ausschluss sein, es sei denn, dass dies durch sachliche Gründe und zur Gewährleistung der Auftragsdurchführung gerechtfertigt werden kann.

5. Die Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsverletzung dürfen nicht überspannt werden. Wenn ein Bieter keine Möglichkeit hat, zu Anhaltspunkten oder Indizien, die für einen Vergabeverstoß sprechen könnten, vorzutragen, dann ist auch eine Behauptung "ins Blaue hinein" ausreichend.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Arbeiten nach Schlussrechnungsstellung sind neuer Bauauftrag!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.12.2025 - Rs. C-820/24

Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass das Vorgehen eines öffentlichen Auftraggebers, der den Auftragnehmer mit der Ausführung neuer Bauleistungen in einem anderen als dem im ursprünglichen Auftrag vorgesehenen Gebäude beauftragt, keine Änderung des Bauauftrags während seiner Laufzeit darstellt, wenn

a) die im ursprünglichen Auftrag vereinbarte Ausführungsfrist abgelaufen ist,

b) der Auftragnehmer die ihm nach diesem ursprünglichen Auftrag obliegenden Leistungen zur Zufriedenheit des öffentlichen Auftraggebers erbracht hat und

c) die Schlussrechnung gestellt hat, der öffentliche Auftraggeber aber den in der Rechnung festgesetzten Preis noch nicht gezahlt hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2026, 0003
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sittenwidrige Zuschlagserteilung nur bei kollusivem Zusammenwirken!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.04.2025 - 3194.Z3-3_01-25-10

1. Umstände, die einen Vertrag mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaften, liegen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen vor. Eine Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts gehandelt und überdies kollusiv, also zum Nachteil eines Dritten, etwa eines Konkurrenten des Auftragnehmers, mit dem Auftragnehmer zusammengewirkt hat (hier verneint).

2. Ein nach wirksamer Zuschlagserteilung gestellter Nachprüfungsantrag ist somit nicht statthaft und führt zur Unzulässigkeit des Antrags. Ein nicht wirksam erteilter Zuschlag beendet das Vergabeverfahren dagegen nicht und steht insofern auch nicht der Zulässigkeit eines erhobenen Nachprüfungsantrags entgegen.

Dokument öffnen Volltext