Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11059 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2004, 0157
Bau & Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2003 - 6 Verg 3/03
1. Für die Beschwerdeberechtigung nach § 116 Abs. 1 GWB reicht es aus, dass der Beschwerdeführer im Vergabekammerverfahren Beteiligter i.S.d. § 109 S. 1 GWB war und die angefochtene Entscheidung sie in dieser Eigenschaft materiell beschwert. Eine formelle Beschwer eines Beigeladenen ist nicht erforderlich.*)
2. Obgleich das Gesetz die in Form einer Zwischenentscheidung ergehende prozessuale Feststellung einer Hauptsachenerledigung nicht ausdrücklich vorsieht, ist sie im Interesse einer zügigen Vorabklärung der Zulässigkeit des Primärrechtsschutzweges sachdienlich, wenn die Beteiligten über die Wirksamkeit eines erteilten Zuschlags streiten (vgl. Senat Beschl. vom 09.09.2002 6 Verg 4/02).*)
3. Eine am objektiven Empfängerhorizont ausgerichtete Auslegung gebietet die rechnerische Ergänzung eines lediglich im Übertrag und damit offensichtlich unvollständigen Angebots jedenfalls dann, wenn die Nachrechnung keinen Unklarheiten oder Zweifeln unterliegt und allein auf den im Angebot selbst enthaltenen Angaben gründet, denn die Vergabestelle darf die Erklärung der Beigeladenen so verstehen, dass jede der ausgepreisten Positionen Bestandteil der Offerte sein sollte (vgl. Senat Beschl. vom 08.04.2003 6 Verg 1/03).*)
4. Gem. §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann ein Bieter Vergaberechtsverstöße nur insoweit rügen, als die verletzte Rechtsnorm zumindest auch in seinem Interesse besteht und die Wettbewerbsposition gerade des Bieters absichern will.*)
5. § 13 S. 6 VgV (§ 13 S. 4 a.F.) beschreibt nur die objektive Rechtslage. Die Berechtigung eine hierauf gestützte Rüge vorzubringen ist dem Schutzzweck des § 13 S. 6 VgV entsprechend auf den Bieterkreis zu beschränken, der vom Vertragsschluss mit einem seiner Konkurrenten überrascht werden kann und dann gem. § 114 Abs. 2 S. 1 GWB vom GWB-Primärrechtsschutz ausgeschlossen wird.*)
6. Hat die Vergabestelle die in § 13 VgV festgelegten Informations- und Beteiligungspflichten gegenüber einem Bieter ordnungsgemäß erfüllt und die vorgeschriebene Frist bis zur Erteilung des Zuschlags eingehalten, kann dieser Bieter nicht rügen, andere Bieter seien nicht gem. § 13 S. 6 VgV behandelt worden.*)
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VPRRS 2004, 0156
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2004 - 3 S 2548/02
1. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans lässt sich der durch ein - Nebeneinander von allgemeinem Wohngebiet und Gewerbegebiet entstehender Konflikt - durch Übernahme einer Baulast lösen, mit der sich der Eigentümer der im Gewerbegebiet liegenden Grundstücke verpflichtet, die Grundstücke nicht zur Unterbringung von das Wohnen wesentlich störenden Gewerbebetrieben zu nutzen.*)
2. Die 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung - kann auch dann als Orientierungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch ein öffentliches Freibad herangezogen werden, wenn ein allgemeines Wohngebiet an ein bestehendes Freibad herangeplant wird.*)
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VPRRS 2004, 0155
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 16.07.2003 - 1/SVK/072-03
1. Entsprechend § 98 Nr. 2 GWB muss der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts sein, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn Stellen, die unter § 98 Nr. 1 oder 3 GWB fallen, sie finanzieren und beaufsichtigen.
2. Da zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Offenem Verfahren nicht im laufenden Vergabeverfahren gewechselt werden darf, kommt es auf die vorherige Einschätzung an.
3. Wird ein öffentlicher Auftrag wegen eines falsch angenommenen Auftragswertes nicht gemeinschaftsweit ausgeschrieben, liegt darin ein essenzieller Verstoß gegen Bieter schützende Rechte.
4. Bloße Meinungsäußerungen sind nicht als Rüge zu qualifizieren.
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VPRRS 2004, 0154
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 23.06.2003 - 1/SVK/069-03
1. Es ist nicht Sinn der vergaberechtlichen Vorschriften, denselben Auftrag auf mehreren Ebenen auszuschreiben und also einen Privaten, der einen öffentlichen Generalunternehmerauftrag im Wettbewerb erhalten hat, nochmals unter das Vergaberecht zu zwingen. Dem Wettbewerbszweck des Vergaberechts ist folglich ausreichend, wenn der Vertrag mit dem privaten Unternehmer ausgeschrieben wird.
2. Es kommt nicht allein auf die Absendung des Zuschlagsfaxes an, sondern auf die Bestätigung der Beigeladenen, dass sie den Zuschlag in dieser Form auch annehme.
3. Die Zustellung eines Nachprüfungsantrags gem. § 110 Abs. 2 GWB kann zwar gem. § 5 Abs. 2 VwZG in anderer Weise, also auch per Fax erfolgen, dies jedoch nur an einen bestimmten Adressatenkreis.
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VPRRS 2004, 0153
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1/SVK/063-03
1. Der Wortlaut des § 97 Abs. 3 GWB, wonach mittelständische Interessen "vornehmlich" durch Teilung der Aufträge in Fach- oder Teillose angemessen zu berücksichtigen sind, bedeutet nicht, dass die Vorschrift über die in den Verdingungsordnungen zu gewährleistenden Schutz mittelständischer Interessen hinaus geht und den Grundsatz der Mittelstandsförderung als allgemeinen Auslegungsgrundsatz festschreibt.
2. Da die Losbildung nach § 5 Abs. 1 VOL/A "zweckmäßig" sein muss und nicht zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung führen darf, muss im Einzelfall an den Besonderheiten der jeweiligen Branche geprüft werden, ob die Losbildung Sinn macht.
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VPRRS 2004, 0152
Bau & Immobilien
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.03.2004 - VK-SH 04/04
1. Angaben zu Art und Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes stellen grundsätzlich eine kalkulationserhebliche Erklärung dar, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirkt. Diesbezügliche Unklarheiten eines Angebotes sind Nachverhandlungen nach § 24 Nr. 1 VOB/A nicht zugänglich.*)
2. Die Vergabeprüfstelle kann eine beabsichtigte Vergabeentscheidung ohne Beschränkung auf subjektive Rechte in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Sie ist dabei nicht auf die Prüfung von beanstandeten vermeintlichen Vergaberechtsverstößen beschränkt.*)
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VPRRS 2004, 0151
Bau & Immobilien
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.03.2004 - VK-SH 03/04
Ein Bieter, der einen als möglich erkannten Verstoß gegen § 9 Nr. 1 VOB/A erst in einem Begleitschreiben oder in einem Vorblatt zu seinem Angebot rügt, ohne den Auftraggeber vor Angebotsöffnung auf den als möglich erkannten Fehler aufmerksam zu machen, hat keine unverzügliche Rüge abgegeben und ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert.*)
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VPRRS 2004, 0150
Vergabe
KG, Beschluss vom 23.02.2004 - 2 Verg 7/03
1. Im Verfahren vor der Vergabekammer ist die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten regelmäßig bereits deshalb geboten, weil das Vergaberecht aufgrund der Eilbedürftigkeit der zu treffenden Entscheidung und der Neuartigkeit der Rechtsmaterie besondere Schwierigkeiten aufweist.
2. Die Beigeladene kann die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen jedenfalls dann ersetzt verlangen, wenn sie erfolgreich Anträge stellt, ein eigenes Rechtsmittel einlegt oder zumindest das Verfahren wesentlich fördert.
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VPRRS 2004, 0149
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2004 - Verg 35/03
Der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" kann unterschiedlich verstanden werden, nämlich im Sinne von: "netztrennender Schalter" oder "nur abblendender Schalter" Es liegt eine Mehrdeutigkeit der Leistungsbeschreibung vor.
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VPRRS 2004, 0148
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004 - Verg 55/02
1. Es ist bei der Festsetzung der Gebühr nach § 128 Abs. 1 GWB - sofern besondere Fallumstände dies nicht gebieten - ebenso wenig zwingend danach zu differenzieren, ob der Nachprüfungsantrag, im Stadium eines Teilnahmewettbewerbs gestellt worden ist, oder ob der Antragsteller nach entsprechender Aufforderung durch die Vergabestelle überhaupt ein Angebot eingereicht oder bei losweiser Vergabe ein Angebot auf bestimmte Lose beschränkt hätte.
2. Hinsichtlich des Bemessungskriteriums der wirtschaftlichen Bedeutung hat die Vergabekammer als die mit dem Verfahren befasste sachnächste Stelle einen Bewertungsspielraum, so dass die Aufhebung eine Gebührenfestsetzung nur angezeigt sein kann, sofern das Äquivalenzprinzip grob verletzt ist.
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VPRRS 2004, 0147
Nachprüfungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 06.02.2004 - Verg 23/03
1. Wird ein Rechtsanwalt für zwei Auftraggeber tätig, die in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit der Begründung in Anspruch genommen werden, jeder von ihnen käme als Auftraggeber in Frage, so liegt gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit vor.*)
2. Obsiegen beide Auftraggeber und wird die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erklärt, sind die Kosten unter Berücksichtigung des § 6 BRAGO festzusetzen.*)
3. Kostenfestsetzungen mehrerer Auftraggeber unter Berücksichtigung des internen Ausgleichsverhältnisses als Gesamtschuldner.*)
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VPRRS 2004, 0146
Vergabe
BayObLG, Beschluss vom 06.02.2004 - Verg 24/03
1. Gegen einen den Beteiligten zugestellten „Beschluss“ der Vergabekammer Südbayern, der eine Kostenfestsetzung enthält, dessen Urschrift jedoch nicht unterschrieben ist, ist die sofortige Beschwerde zulässig. Das Beschwerdegericht ist bei Entscheidungsreife grundsätzlich nicht gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden.*)
2. Im vergaberechtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ist die Anschlussbeschwerde statthaft.*)
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VPRRS 2004, 0145
Vergabe
BayObLG, Beschluss vom 06.02.2004 - Verg 25/03
Auch nach Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer kann die erstattungsberechtigte Partei die Nachfestsetzung höherer Gebühren verlangen, wenn sie im abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren irrtümlich von einem zu niedrigen Streitwert ausgegangen ist.*)
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VPRRS 2004, 0144
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004 - Verg 1/04
Zum Ausschluss eines Angebots wegen unklarer und widersprüchlicher Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz.
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VPRRS 2004, 0143
Nachprüfungsverfahren
OLG Bremen, Beschluss vom 16.10.2003 - Verg 4/03
Die Hinzuziehung eines nicht am Behördensitz aber am Wohn- und Geschäftssitz des Beteiligten ansässigen Rechtsanwaltes ist regelmäßig notwendig.
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VPRRS 2004, 0142
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 01.03.2004 - Verg 2/04
1. Es bleibt offen, ob und unter welchen Voraussetzungen einem ausgeschlossenen Bieter ausnahmsweise eine Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren zustehen kann.*)
2. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass offensichtliche Niedrigpreisangebote für Einzelpositionen nicht zwingend zu einem Ausschluss des Angebotes wegen unvollständiger Preisangaben führen müssen (Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2003 - VII Verg 53/03, Vergaberechts-Report 1/2004 S. 2).*)
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VPRRS 2004, 0141
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 24.02.2004 - 69d-VK-91/2003
1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vergabestelle bereits bei Abgabe eines Nebenangebotes die Vorlage der Urkalkulation verlangt.
2. Wird in einem solchen Fall die Urkalkulation nicht vorgelegt, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
3. Nebenangebote müssen - aus der Sicht des Empfängers = Vergabestelle/Auftraggeber - verständlich und aus sich heraus in jeder Beziehung prüfbar und nachvollziehbar und einer Bewertung hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Gleichwertigkeit zugänglich sein.
4. Der Nachweis ist zugleich mit dem Nebenangebot zu erbringen.
5. Der Auftraggeber hat nicht nur einen Beurteilungsspielraum bzgl. der Bewertung eines (Neben-)Angebots bzw. der Gleichwertigkeit, sondern auch einen Ermessensspielraum dahin, welchen Aufwand er zur Ermittlung der Gleichwertigkeit betreibt, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit aus seiner Sicht (ggfls. unter Zuhilfenahme eines sachverständigen Büros) noch nicht ausreichend geführt ist.
6. Referenzobjekte können als Eignungsnachweis im Rahmen der Eignungsprüfung genügen; der Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots muss sich hingegen immer auf den konkreten Ausschreibungsgegenstand beziehen.
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VPRRS 2004, 0140
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 22.03.2004 - 1/SVK/014-04
1. Allein die Tatsache, dass ein Bieter preisliche Umlagerungen aus sog. Cent-Positionen in andere Positionen des Leistungsverzeichnisses vorgenommen hat, rechtfertigt keinen zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A.*)
2. Auch bei sog. Cent-Positionen handelt es sich grundsätzlich um vollständige Preisangaben im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A. Dies gilt zumindest dann, wenn korrespondierend dazu andere Positionen deutlich teurer angeboten werden, als es ohne die "Abpreisungen" bei den Cent-Positionen der Fall gewesen wäre. In einem solchen Fall nimmt ein Bieter lediglich im Wege von betriebswirtschaftlich motivierten kalkulatorischen Rechenoperationen eine angebotsbezogene Umgruppierung verschiedener unselbstständiger Kalkulationsposten innerhalb des relevanten und bezuschlagten Gesamtangebots vor (wie KG, B. v. 26.02.2004, 2 Verg 16/03).*)
3. Eine Rechtsvorschrift, die einen Bieter in seiner kalkulatorischen und unternehmerischen Freiheit zu einem derartigen "betriebswirtschaftlichen Ausgleich" beschränkt, ist nicht ersichtlich. Der Auftraggeber kann im Hinblick auf eine Plausibilitätskontrolle lediglich die Vorlage von sog. EFB-Preisblättern oder eine Aufgliederung relevanter Einheitspreise fordern. Selbst die Vorlage der Urkalkulation kann grundsätzlich nicht schon mit Angebotsabgabe gefordert werden.*)
4. Auch bei Rücknahme eines Gestattungsantrages gemäß § 115 Abs. 2 GWB durch den Auftraggeber vor einer Entscheidung durch die Vergabekammer löst für diesen die privilegierende Gebührenhalbierung nach § 128 Abs. 3 S. 3 GWB aus.*)
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VPRRS 2004, 0139
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004 - Verg 77/03
1. Für einen Nachweis der Erfahrung mit bestimmten Bauleistungen reicht die Prognose nicht aus, dass der Bieter aufgrund seines Fachwissens und seiner unter anderen Bedingungen erbrachten Bauleistungen zur Bewältigung des ausgeschriebenen Auftrags in der Lage sein müsste. Es kommt auf die tatsächliche Erbringung vergleichbarer Bauleistungen an.
2. Ist unter den Zuschlagskriterien bekannt gemacht, dass Fachkunde und Erfahrung beim Bau von Wasserstraßen im innerstädtischen Bereich berücksichtigt werden, kann dieses Kriterium nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es im Normalfall bei der Prüfung der Eignung abzuhandeln wäre.
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VPRRS 2004, 0655
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2004 - 13 Verg 3/04
1. Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Angebote, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanforderung geben, so muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen.*)
2. Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.*)
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VPRRS 2004, 0138
Bau & Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 18.03.2004 - 6 Verg 1/04
1. Das Festlegen von Mindestbedingungen ist vergaberechtlich unbedenklich, wenn sie alle Wettbewerber in gleichem Maß binden und von allen Bietern in diesem Sinn zu verstehen sind.*)
2. Auch wenn ein Nebenangebot seiner Natur nach von der Leistungsbeschreibung abweichen darf, hat es doch eine in der Ausschreibung als K.O.-Bedingung vorgegebene Mindestanforderung zu übernehmen.*)
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VPRRS 2004, 0137
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004 - Verg 9/02
1. Die Kostentragungspflicht des Verfahrensunterliegenden hinsichtlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder der zur Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen des Antragsgegners nach § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB bedarf der förmlichen Anordnung in einer Kostengrundentscheidung.
2. Solange eine Kostengrundentscheidung fehlt, ist für eine Kostenfestsetzung Raum; eine dennoch vorgenommene Festsetzung ist wirkungslos und aus Rechtgründen förmlich aufzuheben.
3. Entschließt sich die Vergabestelle, eine an sich ihr obliegende Aufgabe an einen Dritten zu übertragen, kann sie die dadurch entstandenen Kosten in der Regel nicht ersetzt verlangen, es sei denn, dass sie selbst zu einer solchen Tätigkeit nicht in der Lage war.
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VPRRS 2004, 0136
Bau & Immobilien
BGH, Urteil vom 16.12.2003 - X ZR 282/02
a) Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne daß einer der in § 26 VOB/A, § 26 VOL/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, daß dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; er setzt vielmehr darüber hinaus auch voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.*)
b) Nimmt die öffentliche Hand von der Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags Abstand und bleibt sie bei der vor der Ausschreibung praktizierten Art des Betriebs eines Gebäudes oder des zu seinem Betrieb erforderlichen Leistungsbezugs, ohne daß dieser von der Ausschreibung miterfaßt worden ist, liegt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der vor der Ausschreibung geübten Praxis keine zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtende Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags.*)
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VPRRS 2004, 0134
Vergabe
OLG Bremen, Beschluss vom 16.02.2004 - Verg 6/2003
Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Bruttobetrag des Angebots des Beschwerdeführers, wenn dieses vom Angebot, auf das der Zuschlag erteilt worden ist, abweicht.
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VPRRS 2004, 0133
Vergabe
OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2004 - 13 Verg 2/04
Eine Beweisgebühr wird dann ausgelöst, wenn die Vergabekammer eine streitige Tatsache von Amts wegen klären will und sie das Ergebnis der Beweisanordnung auch in der Entscheidung verwertet.
VPRRS 2004, 0132
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 09.02.2004 - 69d-VK-80/2003
1. Der Nachweis der Unzuverlässigkeit eines Bieters ist nicht bereits aufgrund eines Ermittlungsverfahrens oder eines Haftbefehles gegeben.
2. Gründe für den Ausschluss eines Bieters müssen sich zwingend aus der Vergabeakte ergeben.
3. Dem auszuschließenden Bieter ist rechtliches Gehör zu gewähren. Vom Bieter eingeleitete Maßnahmen zur Selbstreinigung sind zu bewerten.
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VPRRS 2004, 0131
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 09.02.2004 - 69d-VK-79/2003
1. Der Nachweis der Unzuverlässigkeit eines Bieters ist nicht bereits aufgrund eines Ermittlungsverfahrens oder eines Haftbefehles gegeben.
2. Gründe für den Ausschluss eines Bieters müssen sich zwingend aus der Vergabeakte ergeben.
3. Dem auszuschließenden Bieter ist rechtliches Gehör zu gewähren. Vom Bieter eingeleitete Maßnahmen zur Selbstreinigung sind zu bewerten.
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VPRRS 2004, 0130
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2004 - 20 U 1544/03
1. Dem Bieter, der ein wirksames und vollständiges Angebot abgegeben und den niedrigsten Preis geboten hat, darf der Auftrag nur dann vorenthalten werden, wenn Angebote preislich schlechter platzierter Konkurrenten bei anderen zulässigen Wertungskriterien einen Vorteil aufweisen, der den Preisnachteil gegenüber dem Erstbieter aufwiegt bzw. übersteigt.
2. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern die Einhaltung der VOB/A, so kann er sich nicht selbst von deren Einhaltung ausnehmen. Ein solches Verhalten ist mit den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs nicht zu vereinbaren.
3. Gibt eine Vergabestelle das ausgeschriebene Vorhaben auf, sei es ersatzlos oder indem sie ein "aliud" verwirklicht, so gibt es keinen Ersatz des positiven Interesses eines dadurch geschädigten Bieters.
4. Erteilt die Vergabestelle aber - und sei es mit Änderungen gegenüber der Ausschreibung, solange nur die wirtschaftliche und technische Identität des Beschaffungsvorhabens nicht berührt ist - den Auftrag auf die ausgeschriebene Leistung an einen Bieter, der unter Beachtung der Vergaberegeln nicht hätte zum Zuge kommen dürfen, so ist sie gegenüber dem Bestbieter schadensersatzpflichtig in Höhe des entgangenen Gewinns, und dies unabhängig davon, ob sie den tatsächlichen Auftrag in der rechtlichen Gestalt eines Zuschlags, nach Ablauf der Bindefrist oder nach sonstigen freien - also rechtswidrigen - Verhandlungen außerhalb des Vergabeverfahrens erteilt hat.
5. Die Vertretungsmacht des Unterzeichnenden muss der Vergabestelle, wenn sie dies nicht ausdrücklich zuvor verlangt hat, nicht bereits mit dem Angebot nachgewiesen werden; eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich der VOL/A an keiner Stelle, auch nicht in der 1997 einschlägigen alten Fassung von § 21 Nr. 1 Abs. 2, die noch die Formulierung "rechtsverbindlich unterschrieben" enthielt, entnehmen.
6. Haben zwei Bieter ein gleichwertiges Entsorgungskonzept bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt und ist bei beiden Bietern nach diesem Datum die Entsorgung nicht restlos geklärt, so darf nicht ein Bieter bevorzugt werden, weil er ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist. Denn ein allgemeines Vertrauen darauf, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Zukunft eine höhere Verlässlichkeit bei den Entsorgungsleistungen bieten werde, ist kein vergaberechtlich zulässiges Entscheidungskriterium.
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IBRRS 2004, 0592
Bauvertrag
OLG Oldenburg, Urteil vom 27.05.2003 - 12 U 12/03
1. Die Vertragsbedingungen öffentlicher Auftraggeber, die zusätzliche Anforderungen (z.B. Schriftform, Verwendung von Formblättern, Anzeige an den Auftraggeber) für eine wirksame Abtretung aufstellen, fallen unter den Anwendungsbereich des § 354a HGB.
2. Eine unter Missachtung dieser Anforderungen erklärte Abtretung ist nach Maßgabe des § 354a HGB gleichwohl wirksam.
VPRRS 2004, 0129
Bau & Immobilien
KG, Beschluss vom 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
1. Enthält das nach dem Submissionsergebnis als wirtschaftlichstes erscheinende Angebot vergleichsweise stark auf- oder abgepreiste Einheitspreise, indiziert das spekulative Interessen des Bieters; ein ausreichender Grund, das Angebot ohne weiteres wegen unvollständiger Preisangaben oder wegen Unzuverlässigkeit des Bieters auszuschließen, liegt darin nicht.*)
2. Ob das Ausmaß der spekulativen Risiken und die Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung die Wirtschaftlichkeit eines solchen Angebots ernstlich infrage stellen, ist durch eine Prognoseentscheidung zu ermitteln, bei der naturgemäß kein rechnerisch exakter Nachweis seiner wirtschaftlichen Nachrangigkeit geführt werden muss. Das gilt insbesondere, wenn sich einzelne Risiken nur in bestimmten Spannweiten abschätzen lassen, weil verschiedene Kausalverläufe in Betracht kommen. Der Auftraggeber braucht bei derartigen Ungewissheiten nicht zu Gunsten des spekulierenden Bieters seine Hoffnung darauf zu setzen, dass die möglichen Nachforderungen die vordergründige Preiswürdigkeit des Angebots nicht gefährden werden (Ergänzung zu Kammergericht, Bs. v. 26. Februar 2004 - 2 VERG 16/03).*)
3. Die Entscheidung, ob der Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens dem Beigeladenen dessen in erster Instanz entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten hat, ist weiterhin durch entsprechende Heranziehung von § 162 Abs. 3 VwGO zu treffen.*)
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VPRRS 2004, 0128
Vergabe
EuGH, Urteil vom 18.03.2004 - Rs. C-314/01
Die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge geänderten Fassung, insbesondere ihre Artikel 1 Absatz1 und 2 Absatz7, ist dahin auszulegen, dass das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten im Falle einer mit dem gemeinschaftlichen Vergaberecht unvereinbaren Ausschreibungsklausel die Möglichkeit bieten muss, dies im Rahmen der durch die Richtlinie 89/665 vorgesehenen Nachprüfungsverfahren geltend zu machen.*)
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VPRRS 2004, 0127
Architekten und Ingenieure
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2004 - 1 U 52/03
1. Ein nur mit der Ausschreibung, der Vergabe und der Bauaufsicht betrauter Architekt muss eigenverantwortlich prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen mit der Baugenehmigung und den Regeln der Baukunst vereinbar sind. Die Anforderungen an diese Überprüfung reduzieren sich nicht dadurch, dass die Planungsunterlagen von dritter Seite stammen. Eine Verletzung dieser Verpflichtung begründet die Haftung des Architekten gegenüber seinem Auftraggeber (Außenverhältnis).*)
2. Wenn sich die Pflichtverletzung des Architekten auf das Unterlassen dieser Prüfung beschränkt, haftet der planende Architekt im Innenverhältnis allein. (§ 254 BGB, § 426 BGB)*)
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VPRRS 2004, 0126
Bau & Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 28.01.2004 - 6 Verg 11/03
1. Schutzanlass der Nichtigkeitssanktion ist das Unterbleiben einer den Anforderungen des § 13 VgV genügenden Vorabinformation, nicht das Unterlassen einer Ausschreibung.*)
2. Auf die Nichtigkeitssanktion des § 13 S. 6 VgV kann sich nur berufen, wer - unabhängig davon, ob das Beschaffungsvorhaben korrekt ausgeschrieben war oder ob eines solche Ausschreibung unterblieben ist - zum Auftraggeber durch ein Angebot in Verbindung getreten ist. Dritte, welche lediglich ein Angebot hätten abgeben können, sind, weil sie sinnvoller Weise keine Vorabinformation einfordern können, gehindert, die Sanktion des § 13 S. 6 VgV geltend zu machen.*)
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IBRRS 2004, 0567
Bauvertrag
OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2003 - 21 U 24/03
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaft auf erste Anforderung (hier: Einwendungen des Bürgen aus dem früheren AGB-Gesetz).*)
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VPRRS 2004, 0125
Vergabe
VK Münster, Beschluss vom 18.03.2004 - VK 22/03
Eine Rahmengebühr in Höhe von 10/10 ist für die Gebühren nach § 118 Abs. 1 BRAGO in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern in der Regel gerechtfertigt.*)
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VPRRS 2004, 0124
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 09.03.2004 - VK 2/04
1) Abgrenzung von Unterlagen, die Angaben und Erklärungen i.S.v. § 25 Nr. 1 enthalten zu Unterlagen, die Rückschlüsse auf die Eignung des Bieters gemäß § 25 Nr. 2 VOL/A zulassen.*)
2) Werden konkrete Zuschlagskriterien genannt, dann müssen diese auch anhand der konkreten Angebote geprüft werden; ein allgemeiner Abgleich ohne Bezug zum Inhalt der Angebote reicht bei der Prüfung nach § 25 Nr. 3 VOL/A nicht aus.*)
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VPRRS 2004, 0123
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2004 - Verg 8/04
1. Befasst sich zwar ein Bieter mit der "Aus- und Fortbildung", genießt aber keine steuerlichen Vorteile gegenüber Wettbewerbern und wird auch sonst weder unmittelbar noch mittelbar durch die öffentliche Hand finanziert, sondern finanziert sich vielmehr selbst durch die Beiträge seiner (privaten) Mitglieder, so ist der Schutzzweck des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht berührt.
2. Die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge beginnt erst mit der Sach- und Rechtskenntnis des Bieters vom Vergabeverstoß.
3. Bittet der Bieter aufgrund von Zweifeln seinen Dachverband um rechtliche Prüfung, kann von einer Kenntnis des Vergabeverstoßes zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegangen werden.
4. Zu der Frage einer ordnungsgemäßen Interessenabwägung nach § 5 Nr. 1 VOL/A.
5. Aus Gründen der Transparenz und Nachprüfbarkeit der Vergabetätigkeit des öffentlichen Auftraggebers ist es dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt, bedeutsame dokumentationspflichtige Nachbesserungen anzubringen, die er ohne Weiteres zeitnah in der Vergabeakte hätte festhalten können.
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VPRRS 2004, 0122
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 23.02.2004 - 320.VK-3194-03/04
1. Bauleistungen sind in der Regel zu Einheitspreisen zu vergeben (§ 5 Nr. 1 Buchst. a VOB/A). Nur wenn eine Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, kann eine Vergütung mit einer Pauschalsumme erfolgen ( § 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A ).*)
2. Eine mit Eventualpositionen beschriebene Leistung kann grundsätzlich nicht durch eine Pauschalsumme ersetzt werden, wenn die Bieterreihung von der Berücksichtigung der Eventualpositionen abhängt und damit ein preislicher Vergleich zwischen einem Pauschalangebot und einem Angebot mit Eventualpositionen letztendlich nicht möglich ist.*)
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VPRRS 2004, 0121
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2004 - Verg W 9/03
1. Wie ein vollständiges Angebot zu gestalten ist, ist u.a. dem Leistungsverzeichnis (LVZ) der Ausschreibung zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung konkretisiert die zu erbringende Leistung und damit den Inhalt des noch zu schließenden Vertrages. Bei der Beschreibung der Leistung sind verkehrsübliche Bezeichnungen (Normen, DIN) anzuwenden.
2. Sollen zunächst Basisfahrzeuge gekauft, sodann mit den aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlichen Einbauten versehen werden und dann für alle Fahrzeuge ein Prüfnachweis gemäß DIN-EN 1789 nachgewiesen werden, so müssen diese Prüfnachweise nicht bereits bei der Angebotsabgabe, sondern erst bei der Auslieferung vorliegen.
3. Wollte der Auftraggeber bereits bei Angebotsabgabe sicherstellen, dass der einzelne Bieter generell imstande ist, das gewünschte Fahrzeug herzustellen bzw. auszurüsten, so zielt dies auf die Fachkunde (technische Fertigkeiten), Leistungsfähigkeit (Voraussetzungen für fachgerechte Ausführungen) bzw. Zuverlässigkeit (einwandfreie Ausführung bei Erfüllung früherer Aufträge) des Bieters. Solche Nachweise können vom Bieter bei Angebotsabgabe verlangt werden (§ 7 Nr. 4 VOL/A) bei entsprechendem Wortlaut der Ausschreibung.
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VPRRS 2004, 0120
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2004 - 13 Verg 3/04
1. Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Ansprüche, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOLA/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanforderung geben, so muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen.*)
2. Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.*)
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VPRRS 2004, 0119
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003 - 11 Verg 13/03
1. Zur Annahme der Antragsbefugnis der Abgabe eines fiktiven Angebotes reicht es nicht, wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren Mängel der Ausschreibungsbedingungen rügt, so dass sich im Falle einer berechtigten Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewandte Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde.
2. Ein Unternehmen ist nur dann antragsbefugt, wenn es unter anderem darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Nachverhandlungen zur Nachholung fehlender Angaben oder zur Erläuterung der Gleichwertigkeit sind grundsätzlich gem. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A unzulässig. Nebenangebote sind vielmehr stets so zu werten, wie sie abgegeben worden sind.
(Hinweis d. Red.: Die Entscheidung wurde aufgehoben durch Beschluss des BVerfG vom 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03)
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VPRRS 2004, 0118
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003 - 11 Verg 12/03
1. Zur Annahme der Antragsbefugnis der Abgabe eines fiktiven Angebotes reicht es nicht, wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren Mängel der Ausschreibungsbedingungen rügt, so dass sich im Falle einer berechtigten Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewandte Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde.
2. Ein Unternehmen ist nur dann antragsbefugt, wenn es unter anderem darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Nachverhandlungen zur Nachholung fehlender Angaben oder zur Erläuterung der Gleichwertigkeit sind grundsätzlich gem. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A unzulässig. Nebenangebote sind vielmehr stets so zu werten, wie sie abgegeben worden sind.
(Hinweis d. Red.: Die Entscheidung wurde aufgehoben durch Beschluss des BVerfG vom 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03)
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VPRRS 2004, 0117
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2004 - 203-VgK-43/2003
1. Die Beteiligung eines kommunalen Unternehmens an einem Vergabeverfahren kann als unlauterer Wettbewerb unter § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A fallen, wenn diese Teilnahme am Wettbewerb nicht durch die entsprechende Gemeindeordnung gedeckt ist. Ein Verstoß gegen diese Zugangsvorschriften stellt unlauterer Wettbewerb im Sinne von § 1 UWG dar und begründet damit den Verstoß gegen § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A.
2. Kommunale Gebietskörperschaften sind generell verpflichte, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern. Diese Aufgabe kann auch durch wirtschaftliche Betätigung erfüllt werden.
3. Worin die Körperschaft eine Förderung des allgemeinen Wohls erblickt, ist den Anschauungen und Entschließungen ihrer maßgeblichen Organe überlassen und hängt von den örtlichen Verhältnissen, finanziellen Möglichkeiten der Körperschaft, Bedürfnissen der Einwohnerschaft und anderen Faktoren ab.
4. Einrichtungen im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A zeichnen sich dadurch aus, dass sie aufgrund ihrer sozialpolitischen Ausrichtung ihre Leistungen deshalb besonders günstig anbieten können, weil hierbei keine oder nur geringe Arbeitskosten anfallen.
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VPRRS 2004, 0116
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2004 - 203-VgK-42/2003
Der Beschluss einer Vergabekammer entfaltet materielle Rechtskraft, so dass zurückgewiesene Rügen in späteren Vergabenachprüfungsverfahren derselben Beteiligten um dieselbe Vergabe grundsätzlich nicht mehr zu beachten sind.
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VPRRS 2004, 0115
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2004 - 203-VgK-41/2003
1. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gem. § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichendes Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren
2. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Sinn dieser Bestimmung ist es, die Überprüfbarkeit der im Rahmen des Vergabeverfahrens getroffenen Feststellungen und Entscheidungen herbeizuführen.
3. Im Vergabevermerk sind die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben. Es ist zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bieter die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten.
4. Der Preis ist nach dem deutschen Vergaberecht vielmehr zwar regelmäßig das wichtigste, aber nicht das allein entscheidende Kriterium. Der Angebotspreis kann nur dann allein für das "wirtschaftlichste Angebot" entscheidend sein, wenn sämtliche anderen Wirtschaftlichkeitskriterien nachvollziehbar erwogen und verglichen worden sind und selbst dann eine Gleichwertigkeit der Angebote besteht und positiv festgestellt worden ist.
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VPRRS 2004, 0114
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 29.01.2004 - 203-VgK-40/2003
1. Durch diese im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung erfolgte Benennung der Vergabekammer nach Nachprüfstelle hat die Auftraggeberin den rechtlichen Rahmen für die Nachprüfung festgelegt. Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Auftraggeberin, dass sie das verfahrensgegenständliche Los nicht dem 20%-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre.
2. Der Wortlaut der Nr. 1 des § 9 VOB/A hat eindeutig eine bieterschützende Tendenz. Ist das Nachprüfungsverfahren im Falle europaweiter Publizität des Vergabeverfahrens eröffnet, so kann ein Bieter im Falle eines Verstoßes gegen § 9 Nr. 1 VOB/A die Wiederholung des Vergabeverfahrens erzwingen.
3. Leitfabrikate dürfen gem. § 9 Nr. 5 VOB/A nur ausnahmsweise verwendet werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist. Grund für diese Einschränkung ist, dass man im Allgemeinen davon ausgehen muss, dass es Sache der Bieter ist, aufgrund ihrer Sach- und Fachkunde die für die Ausführung der Leistung notwendigen Erzeugnisse oder Verfahren auszuwählen.
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VPRRS 2004, 0113
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.01.2004 - 203-VgK-39/2003
1. Unzulässig ist es, wenn der Auftraggeber ein Nebenangebot berücksichtigt, das nicht gleichwertig zu den Hauptangeboten ist. Insbesondere können sich aus der Leistungsbeschreibung ausdrücklich oder im Wege der Auslegung Mindestanforderungen an Nebenangebote ergeben.
2. Solche Nebenangebote oder Sondervorschläge, bei denen die Bieter bei objektiver Betrachtung nicht damit rechnen durften, dass sie angeboten werden durften, sind unzulässig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie von verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen.
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VPRRS 2004, 0112
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 20.01.2004 - 203-VgK-38/2003
1. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
2. An den Inhalt einer Rüge dürfen nur sehr geringe Anforderungen gestellt werden. Weder muss sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden, noch ist es erforderlich, mit ihr die verletzte Vergabevorschrift zu benennen. Sie muss aber den vermeintlichen Vergabeverstoß bezeichnen und die Aufforderung an die Vergabestelle enthalten, Abhilfe zu schaffen.
3. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar.
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VPRRS 2004, 0111
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2004 - 203-VgK-37/2003
1. Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
2. Zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können von den Bietern entsprechende Angaben gefordert werden, soweit es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.
3. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Eignung der Bieter ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an die Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.
4. Ein öffentlicher Auftraggeber bei der Abfassung seiner Verdingungsunterlagen grundsätzlich vergaberechtlich gehalten, die Bedingungen und die Nachweise für die Eignung nicht so hoch zu schrauben, dass der Wettbewerb etwa von vornherein auf Bieter beschränkt wird, die dem Auftraggeber bereits vertraut sind.
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VPRRS 2004, 0110
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2003 - 203-VgK-35/2003
1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das antragstellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Dies bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt.
2. Die Rügepflicht entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor.
3. Die Verdingungsunterlagen als Ganzes und in all ihren Teilen sind Grundlage der Angebote der sich beteiligenden Bieter; diese müssen also - um vergleichbar zu blei-ben - von dem gleichen unveränderten Text, wie ihn der Auftraggeber aufgrund der VOL/A erarbeitet und an die Bieter verschickt hat, ausgehen.
4. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.
5. Ebenso wie der Vergabestelle Abweichungen von den von ihr gesetzten Leistungsmerkmalen nicht möglich sind (Selbstbindung), sind auch die Bieter gehalten, die Leistungen so anzubieten, wie die Vergabestelle sie nachgefragt hat.
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