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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11103 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0199
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an die Eignungsbewertung als Ermessensentscheidung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK-08/2006-L

1. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hängt nicht davon ab, dass nach der Rüge der behaupteten Verfahrensverstöße eine Wartefrist bis zur Anrufung der Vergabekammer eingehalten worden ist.*)

2. Die Vergabestelle ist im Rahmen der Ermittlung des Sachverhalts einer angenommenen schweren Verfehlung bzw. anschließender Selbstreinigung innerhalb des ihr zumutbaren Rahmens verpflichtet, die zugrundeliegenden Tatsachen aufzuklären und zu berücksichtigen und die Besonderheiten des Einzelfalls in ihre Entscheidung mit einzubeziehen.*)

3. Ermessensentscheidungen der Vergabestelle können grundsätzlich von den Nachprüfungsinstanzen nicht selbst anstatt der Vergabestelle getroffen werden. Es wäre allerdings bloße Förmelei dem Antragsgegner eine Neuvornahme der Eignungsbewertung aufzugeben, wenn der Antragsgegner im Rahmen seines schriftlichen Vortrags und im Verlauf der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Antragstellerin auch auf der Grundlage der im Verfahren gewonnenen neuen Erkenntnisse für unzuverlässig erachtet und diese Bewertung aus den nachfolgend dargestellten Gründen nicht ermessensfehlerhaft ist.*)

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VPRRS 2006, 0198
DienstleistungenDienstleistungen
Wettbewerbsausschluss wegen unpassender Unterlagen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2006 - 1 VK LVwA 51/05

Wenn die im Rahmen der Überprüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen dem bekannt gegebenen Anforderungsprofil des § 13 Abs. 2a-h VOF nicht entsprochen wurde, so droht der Ausschluss aus dem weiteren Wettbewerb.*)

Gemäß § 10 Abs. 1 VOF dürfen nur die Bewerber in die Eignungsprüfung einbezogen werden, die nicht aufgrund von § 11 VOF ausgeschlossen wurden und die die in den §§ 12 und 13 VOF genannten Anforderungen erfüllen.*)

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VPRRS 2006, 0197
DienstleistungenDienstleistungen
Form der Unterschriftsleistung und Verstoß gegen Geheimwettbewerb

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2006 - 1 VK LVwA 01/06

1. Entscheidung über einen Ausschluss steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin ihr Ermessen bereits dahingehend ausgeübt, dass die abgeforderten Nachweise und Erklärungen mit den Angebotsunterlagen abgegeben werden mussten und von einer Nachforderung bewusst abgesehen wurde.*)

2. Wenn der Auftraggeber bezüglich des Formerfordernisses der Unterschriftsleistung bestimmte Anforderungen an die Angebote stellt, darf es eben nicht sein, dass die Auftraggeberseite oder auch die Vergabekammer bei der Feststellung der Identität der Unterzeichnenden auf die Mitarbeit eines am Verfahren beteiligten Bieters angewiesen ist.*)

3. Ausschlaggebend für den Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbes ist der Umstand der Kenntnis eines an der Angebotserstellung maßgeblich Beteiligten von den Angeboten oder Teilen der Angebote der Konkurrenz.*)

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VPRRS 2006, 0196
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angemessenheit einer Kostenfestsetzung nach RVG

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2006 - 1 VK LVwA 03/05

1. Unter Einbeziehung des für ein Nachprüfungsverfahren eher durchschnittlichen Umfanges der ausgetauschten Schriftsätze und lediglich zwei relevanter rechtlicher Fragestellungen, erscheint die Gebührenbestimmung in Höhe der max. Rahmengebühr von 2,5 ermessensfehlerhaft. Dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der anwaltlichen Vertretung wird durch die Festsetzung der Geschäftsgebühr in Höhe des 2,0-fachen der Wertgebühr ausreichend Rechnung getragen. Zudem ist hier anzumerken, dass im Vergleich zu anderen Nachprüfungsverfahren kein hoher Auftragswert und keine Langfristigkeit der in Rede stehenden Vertragsbeziehung zu verzeichnen ist, welche darüber hinaus die volle Ausschöpfung der Rahmengebühr rechtfertigen könnten.*)

2. Die persönliche Anwesenheit einer Partei in der mündlichen Verhandlung ist deshalb als notwendig einzustufen, um die Beantwortung von neu auftauchenden Fragen oder von in die Tiefe gehenden Rückfragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht sicherzustellen.*)

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VPRRS 2006, 0513
AußenanlagenAußenanlagen
Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 3-15/06

Der Auftraggeber muss den Bietern alle Angaben und Daten mitteilen, die für eine sachgerechte Kalkulation einerseits und für eine Vergleichbarkeit und Wertbarkeit der Angebote andererseits erforderlich sind.

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VPRRS 2006, 0195
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Bewährungsstrafe für Geschäftsführer

OLG München, Beschluss vom 21.04.2006 - Verg 08/06

Steht der Geschäftsführer eines Bieters aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Taten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit unter Bewährung, ist dies ein Umstand, der geeignet ist, die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage zu stellen.*)

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VPRRS 2006, 0194
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Bewährungsstrafe für Geschäftsführer

OLG München, Beschluss vom 21.04.2006 - Verg 8/06

Steht der Geschäftsführer eines Bieters aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Taten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit unter Bewährung, ist dies ein Umstand, der geeignet ist, die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage zu stellen.*)

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VPRRS 2006, 0193
DienstleistungenDienstleistungen
Schadensersatz wegen objektiver Rechtsverstöße

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2006 - 2 U (Kart) 1/05

Der Bieter eines Vergabeverfahrens hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen objektiven Rechtsverstößen im Vergabeverfahren, wenn das Angebot des Bieters wegen unvollständiger Angaben zwingend von der Wertung der Angebote hätte ausgeschlossen werden müssen.

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VPRRS 2006, 0192
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beweisantritt für Vollständigkeit des Angebots durch Zeugen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2006 - Verg 98/05

1. Fehlt ein von der Vergabestelle geforderter Eignungsnachweis und behauptet der Bieter aber, dieser habe seinem Angebot beigelegen, und nennt hierfür auch Zeugen, so muss die Vergabekammer diesem Beweisantritt nachgehen.

2. Leiden verschiedene Angebote an denselben Mängeln, so muss die Vergabestelle hieraus dieselben Konsequenzen ziehen.

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VPRRS 2006, 0191
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Streitwert bei Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2006 - Verg 29/05

1. Auch der Streitwert des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist mit 5% der Bruttoauftragssumme des antragstellenden Bieters gemäß § 50 Abs. 2 GKG analog festzusetzen.

2. Hat der Bieter noch kein Angebot mit einer bestimmten Auftragssumme unterbreitet, so ist als Auftragssumme der vom öffentlichen Auftraggeber geschätzte Auftragswert zu Grunde zu legen.

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VPRRS 2006, 0190
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfung eines VOF-Verfahrens

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005 - Verg W 8/05

1. Im Rahmen der Nachprüfung einer Wertung im VOF-Verfahren prüfen die Nachprüfungsinstanzen nur, ob der Auftraggeber die ihm zustehenden Beurteilungsspielräume überschritten hat. Dies ist zu bejahen, wenn der Auftraggeber den Sachverhalt falsch ermittelt hat und sich dies auf das Wertungsergebnis auswirken kann.

2. Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen setzt voraus, dass Auftragsgespräche geführt werden. Unter solchen Auftragsgesprächen sind jedoch keine Gespräche zu verstehen, denen ein konkreter Bezug zu dem zu vergebenden Auftrag fehlt und die nur Grundlage für eine ausschließlich personenbezogene Wertung sein können.

3. Trotz fehlender Beanstandung durch einen Bieter kann eine Vergabeentscheidung, die auf einer fehlerhafter Grundlage beruht, korrigiert werden, wenn aus anderen, rechtzeitig beanstandeten Gründen eine Wiederholung von Teilen des Vergabeverfahrens erfolgen muss.

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VPRRS 2006, 0189
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen an den Verdingungsunterlagen führen zum Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 10.05.2005 - 120.3-3194.1-12-03/05

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Sie haben nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass das Angebot, welches nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entspricht, von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

2. § 24 Nr. 3 VOB/A untersagt dem Auftraggeber, jedwede Verhandlung über eine Änderung der Angebote oder Preise. Um solche unstatthaften Nachverhandlungen würde es sich handeln, wenn sie dazu dienen würden, die von einem Bieter in bestimmten Positionen vorgenommenen Änderungen der Verdingungsunterlagen rückgängig zu machen.*)

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VPRRS 2006, 0188
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 Verg 10/05

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist - in Anlehnung an das Kartellverwaltungsverfahren - prozessähnlich ausgestaltet. Dies und das Beschleunigungsziel im vergaberechtlichen Primärrechtsschutz erfordern eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 2 GWB. Eine Beschwerde kann danach nicht darauf gestützt werden, dass die Vergabekammer ihre Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, es sei denn, die örtliche Unzuständigkeit wäre von einem Beteiligten im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden.

2. Die Bietergemeinschaft bleibt i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB antragsbefugt, wenn weiterhin erstrebt wird, den Auftrag an die bestehende Bietergemeinschaft zu vergeben.

3. Eine Bietergemeinschaft besteht rechtlich identitätswahrend fort, wenn eine an ihr beteiligte GmbH auf eine AG verschmolzen worden ist (vgl. UmwG § 20). Dies gilt erst recht, wenn die AG erklärt, die Verpflichtungen der GmbH zu übernehmen und die Bietergemeinschaft fortzuführen.

4. Leistungsverzeichnisse sind einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen zugänglich. Den Maßstab hierfür bildet ein unbefangener und verständiger Leser, der mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut ist.

5. Wird in einem Leistungsverzeichnis nur für den Hauptspeicher die Unterstützung der ECC-Funktion verlangt und werden für die Hauptplatine dagegen diesbezüglich keinerlei Angaben gemacht, so ist das Leistungsverzeichnis dahin auszulegen, dass auch für die Hauptplatine eine Unterstützung der ECC-Funktion zu fordern ist, weil eine solche Forderung für den Hauptspeicher technisch nur Sinn macht, wenn auch die Hauptplatine diese Funktion unterstützt.

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VPRRS 2006, 0187
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 (6) Verg 10/05

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist - in Anlehnung an das Kartellverwaltungsverfahren - prozessähnlich ausgestaltet. Dies und das Beschleunigungsziel im vergaberechtlichen Primärrechtsschutz erfordern eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 2 GWB. Eine Beschwerde kann danach nicht darauf gestützt werden, dass die Vergabekammer ihre Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, es sei denn, die örtliche Unzuständigkeit wäre von einem Beteiligten im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden.

2. Die Bietergemeinschaft bleibt i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB antragsbefugt, wenn weiterhin erstrebt wird, den Auftrag an die bestehende Bietergemeinschaft zu vergeben.

3. Eine Bietergemeinschaft besteht rechtlich identitätswahrend fort, wenn eine an ihr beteiligte GmbH auf eine AG verschmolzen worden ist (vgl. UmwG § 20). Dies gilt erst recht, wenn die AG erklärt, die Verpflichtungen der GmbH zu übernehmen und die Bietergemeinschaft fortzuführen.

4. Leistungsverzeichnisse sind einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen zugänglich. Den Maßstab hierfür bildet ein unbefangener und verständiger Leser, der mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut ist.

5. Wird in einem Leistungsverzeichnis nur für den Hauptspeicher die Unterstützung der ECC-Funktion verlangt und werden für die Hauptplatine dagegen diesbezüglich keinerlei Angaben gemacht, so ist das Leistungsverzeichnis dahin auszulegen, dass auch für die Hauptplatine eine Unterstützung der ECC-Funktion zu fordern ist, weil eine solche Forderung für den Hauptspeicher technisch nur Sinn macht, wenn auch die Hauptplatine diese Funktion unterstützt.

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VPRRS 2006, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!

OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2006 - 1 Verg 3/06

1. Als "Listenpreis" ist ein Preis anzugeben, der "allgemein" gilt, d. h. den der Bieter auch von anderen Auftraggebern erzielt bzw. der für alle Abnehmer des Produktes gilt.

2. Indem nach Listenpreisen "des Bieters" gefragt wird, ist auch klar, dass es nur um dessen eigene Preise gehen kann. Die bloße Übermittlung von Listenpreisen von Zulieferern oder anderen Stellen genügt nicht. Das schließt nicht aus, dass der Bieter die Preise übernimmt, die in "fremden" Preislisten enthalten sind. Allerdings muss der diese (übernommenen) Preise dann unmissverständlich und verbindlich als seine eigenen "Listenpreise" anbieten, damit für die - gem. § 97 Abs. 2 GWB der Gleichbehandlung aller Angebote verpflichteten - Wertung aller Angebote eine in dieser Hinsicht gleichermaßen verlässliche Grundlage besteht.

3. Nimmt der Bieter bei den Preisen nur Bezug auf die Preislisten der Hersteller, so fehlen wesentliche Preisangaben, weil sich der Auftraggeber in einem solchen Fall die Preise erst beschaffen muss und nicht sicher sein kann, dass er die aktuelle Preisliste hat.

4. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann der antragstellende Bieter beanspruchen, dass alle Angebote nach gleichen Grundsätzen und Maßstäben auf (zwingende) Ausschlussgründe überprüft werden. Die Vergabestelle ist insoweit jedenfalls innerhalb des selben Vergabeverfahrens zu systemgerechtem Vorgehen verpflichtet.

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VPRRS 2006, 0185
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhängung einer generellen Vergabesperre zulässig

LG Berlin, Urteil vom 22.03.2006 - 23 O 118/04

1. Die Verhängung einer generellen Vergabesperre ist sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Recht vereinbar.

2. Bei schweren, selbst bis zu zehn Jahre zurückliegenden Verfehlungen (hier: Schmiergeldzahlungen) kann eine Vergabesperre von über vier Jahren verhängt werden.

3. Auch nach Selbstreinigungsmaßnahmen kommt eine Wiederzulassung zum Wettbewerb erst in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass weitere Verfehlungen nicht mehr vorkommen, das betroffene Unternehmen an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkt und ein infolge der Verfehlungen entstandener Schaden wieder gutgemacht ist.

4. Für den Rechtsschutz gegen die Verhängung einer Vergabesperre durch einen öffentlichen Auftraggeber sind die Zivilgerichte, nicht die Vergabekammern zuständig.

5. Die Richtlinie 2004/18/EG entfaltet in Deutschland nach Verstreichen der Umsetzungsfrist (zum 31.01.2006) keine Direktwirkung auf Vertragsverhältnisse. Nach Möglichkeit ist jedoch eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts vorzunehmen.

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VPRRS 2006, 0184
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bedarfspositionen sind zu werten

VG Neustadt, Beschluss vom 06.04.2006 - 4 L 544/06

1. Bedarfspositionen, die in zulässiger Weise in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden, sind bei der Wertung der Angebote grundsätzlich zu berücksichtigen.*)

2. Unvollständige Angebote im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A führen zwingend zum Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A. Ein Anspruch auf Nachverhandlungen nach § 24 VOB/A besteht nicht.*)




VPRRS 2006, 0183
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann Beigeladener selbst Ausschluss eines Bieters fordern?

OLG München, Beschluss vom 07.04.2006 - Verg 05/06

1. Ist die auf den Ausschluss eines dritten Bieters gerichtete Beschwerde eines Bieters unbegründet, kann ein beigeladener Bieter, der selbst keine Beschwerde eingelegt hat, aus eigenem Recht im Beschwerdeverfahren nicht den Ausschluss des dritten Bieters erreichen.*)

2. Ein diesbezüglicher Antrag des beigeladenen Bieters kann als Nachprüfungsantrag, über den zunächst die Vergabekammer zu entscheiden hat, auszulegen sein.*)

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VPRRS 2006, 0182
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann Beigeladener selbst Ausschluss eines Bieters fordern?

OLG München, Beschluss vom 07.04.2006 - Verg 5/06

1. Ist die auf den Ausschluss eines dritten Bieters gerichtete Beschwerde eines Bieters unbegründet, kann ein beigeladener Bieter, der selbst keine Beschwerde eingelegt hat, aus eigenem Recht im Beschwerdeverfahren nicht den Ausschluss des dritten Bieters erreichen.*)

2. Ein diesbezüglicher Antrag des beigeladenen Bieters kann als Nachprüfungsantrag, über den zunächst die Vergabekammer zu entscheiden hat, auszulegen sein.*)

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VPRRS 2006, 0181
DienstleistungenDienstleistungen
Wer muss Leistungsfähigkeit nachweisen?

VK Hessen, Beschluss vom 20.01.2006 - 69d-VK-92/2005

Gemäß § 7b Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ist es Aufgabe des Bewerbers, der Vergabestelle gegenüber seine Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, Verg 45/04). Ergeben sich aus vorgelegten Unterlagen ernstliche Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit, kann er, sofern er dazu in der Lage ist, diese Zweifel durch die Vorlage anderer, aussagekräftiger Unterlagen, wie z. B. der Vorlage von Bürgschaften und Finanzierungsbestätigungen entkräften. Dazu kann auch eine fundierten Stellungnahme eines Steuerberaters zählen.*)

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VPRRS 2006, 0180
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis bei der Behauptung einer fehlerhaften Vergabeart

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - Verg 6/06

1. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags mit Blick auf die Antragsbefugnis ist erforderlich aber auch ausreichend, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.

2. Der Bieter hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, inwieweit durch die Wahl der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb anstelle eines offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung seine Leistungs- und Angebotsmöglichkeiten eingeschränkt oder negativ beeinflusst worden sein könnten.

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VPRRS 2006, 0179
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Berechnung der Gebühr bei Erledigung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2006 - Verg 80/05

1. Das von den Vergabekammern angewandte System der nach Auftragswerten tabellarisch gestaffelten Gebührensätze und die hieran anknüpfende Bemessung der Gebühr im Rahmen der durch § 128 Abs. 1 und 2 GWB gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe ist nicht zu beanstanden.

2. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag vor der Entscheidung der Vergabekammer zurück, trägt das Gesetz in § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB dem Umstand, dass in solchen Fällen in der Regel kein dem Auftragswert äquivalenter Aufwand entsteht, sondern der Erledigungsaufwand typischerweise geringer ist, in der Weise Rechnung, dass die Gebühr pauschal auf die Hälfte zu ermäßigen ist. Unter der "Hälfte der Gebühr" ist die Hälfte der ansonsten angemessenen Ausgangsgebühr zu verstehen. Das bedeutet, dass vor dem Rechenschritt der Halbierung der Gebühr gemäß dem Kostendeckungsprinzip unter dem Gesichtspunkt des personellen und sachlichen Aufwands mögliche Ermäßigungen (aber auch mögliche Erhöhungen) der Gebühr zu prüfen sind.

3. Im Anschluss an die Halbierung der Gebühr nach § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB kann eine weitere Herabsetzung der Gebühr nur noch aus Gründen der Billigkeit gemäß § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB gerechtfertigt sein. Hierbei ist das Verbot zu beachten, dieselben Gesichtspunkte, die schon bei einem früheren Prüfungsschritt zu einer Reduzierung der Gebühr geführt haben, für eine solche Ermäßigung der Gebühr ein weiteres Mal heranzuziehen.

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VPRRS 2006, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Formblatt EFB-Preis 1c ist auch von Generalunternehmern auszufüllen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2006 - Verg 4/06

1. Das Formblatt EFB-Preis 1c ist als Bestandteil der Vergabeunterlagen auch von Generalunternehmern abzugeben.

2. Das Formblatt EFB Preis 1 c fordert über die Formblätter 1 a und b hinaus die Angabe von Kalkulationszuschlägen für die Leistungen des Ausbaugewerbes, weshalb es in jedem Falle zusätzlich auszufüllen ist.

3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Angebot, das die mit den Formblättern EFB Preis 1 ff geforderten Erklärungen nicht enthält, zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0177
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006 - Verg 85/05

1. Der Streitwert wird vom wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers am Auftrag gebildet. Die Bewertung ist in § 50 Abs. 2 GKG generalisierend mit 5 % der Auftragssumme festgelegt worden. Abstriche davon sind auch dann nicht veranlasst, wenn das Vergabeverfahren über das Stadium des Teilnahmewettbewerbs noch nicht hinausgelangt ist.

2. Im Regelfall erscheint es im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG nicht unbillig, wenn der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren vor der Vergabekammer mit mündlicher Verhandlung eine 2,0-fache Geschäftsgebühr ansetzt.

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VPRRS 2006, 0176
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006 - Verg 61/05

1. Die Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Falle des Unterliegens des Antragstellers auf Grund einer Sachentscheidung im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren hängt von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.

2. Es entspricht im Allgemeinen der Billigkeit, dem im Nachprüfungsverfahren erster Instanz erfolglosen Antragsteller die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn er sich mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat, und wenn sich der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.

3. An einem Interessengegensatz fehlt es, wenn im Zeitpunkt der Zustellung des Nachprüfungsantrags der Zuschlag bereits erteilt und der Vertrag mit der Beigeladenen schon wirksam geschlossen worden war.

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VPRRS 2006, 0175
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006 - Verg 57/05

1. Die Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Falle des Unterliegens des Antragstellers auf Grund einer Sachentscheidung im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren hängt von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.

2. Es entspricht im Allgemeinen der Billigkeit, dem im Nachprüfungsverfahren erster Instanz erfolglosen Antragsteller die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn er sich mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat, und wenn sich der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.

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VPRRS 2006, 0174
ÖPNVÖPNV
Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-House-Geschäfts

EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04

Die Art. 43, 49 und 86 EG-Vertrag sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und der Grundsatz der Transparenz stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, die es einer öffentlichen Körperschaft erlaubt, eine öffentliche Dienstleistung freihändig an eine Gesellschaft zu vergeben, deren Kapital sie vollständig hält, sofern die öffentliche Körperschaft über diese Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die Gesellschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Körperschaft verrichtet, die ihre Anteile innehat.*)

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VPRRS 2006, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Wer muss Leistungsfähigkeit des Bieters nachweisen?

VK Hessen, Beschluss vom 23.01.2006 - 69d-VK-93/2005

Gemäß § 7b Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ist es Aufgabe des Bewerbers, der Vergabestelle gegenüber seine Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, Verg 45/04). Ergeben sich aus vorgelegten Unterlagen ernstliche Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit, kann er, sofern er dazu in der Lage ist, diese Zweifel durch die Vorlage anderer, aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. der Vorlage von Bürgschaften und Finanzierungsbestätigungen entkräften. Dazu kann auch eine fundierten Stellungnahme eines Steuerberaters zählen.*)

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VPRRS 2006, 0172
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung bei zivilrechtl. Streitigkeiten?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2005 - VK-30/2005-B

1. Der Antragsgegner vermochte den Nachweis nicht zu führen, dass der Antragstellerin eine schweren Verfehlung im Sinn von § 8 Nr. 5 c VOB/A vorzuwerfen ist. Denn der Antragsgegner stützt sich in seinem Vortrag lediglich auf Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Zustandekommens bzw. der Erfüllung eines Wartungsvertrages sowie des Abnahmezeitpunktes der Leistung in einem Vertragsverhältnis der Niederlassung xxxx des Auftraggebers mit der Antragstellerin. Allein das Vorliegen einer Auseinandersetzung zwischen Vertragsparteien belegt jedoch noch nicht eine schuldhafte Vertragsverletzung der einen Seite, die ggfs. als schwere Verfehlung einzustufen sein könnte.*)

2. Gemäß § 17 a Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A muss bei europaweiter Ausschreibung die Bekanntmachung die verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters (§ 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe s VOB/A) enthalten. Selbst der Hinweis in beiden Ausschreibungen auf die Verdingungsunterlagen sowie der pauschale Verweis auf § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bezüglich der Eignungsanforderungen kann daher nicht als ausreichend bewertet werden. Ohne eine wirksame Forderung der Eignungsnachweise ist allerdings auch keine Eignungsprüfung möglich, jedenfalls könnte kein Angebot formal als bzgl. der Eignungsnachweise als unvollständig angesehen werden, wenn es die in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig enthält, da schon die Anforderung nicht wirksam gestellt wurde.*)

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VPRRS 2006, 0171
DienstleistungenDienstleistungen
Mehrere Preisblätter für ein Angebot?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2005 - VK-39/2005-L

1. Die Chancenlosigkeit des Angebots der Antragstellerin ergibt sich daraus, dass sie mehrere Preisblätter abgegeben hat. Da die Antragstellerin ohne jeden weiteren Kommentar oder ohne Erläuterung lediglich mehrere Preisblätter ihrem Angebot beigelegt hat, ist für die Antragstellerin nicht eindeutig erkennbar, welches Preisblatt für das Haupt- oder Nebenangebot gelten soll.*)

2. Da vorliegend nicht alle Bieter vom Verfahren aufgrund desselben Mangels auszuschließen waren, kann der Zuschlag auf ein Angebot erteilt werden, das nicht an dem gleichen Mangel leidet wie das Angebot der Antragstellerin, womit der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wird, eine von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahme im obigen Sinne liegt hier nicht vor. Der Umstand, dass die Angebote der beiden in der Wertung verbliebenen Bieter aber an anderen Mängeln leiden, ist nicht geeignet, die Antragsbefugnis wieder aufleben zu lassen.*)

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VPRRS 2006, 0170
Waren/GüterWaren/Güter
Anforderung an die Zuziehung eines Anwalts vor dem Nachprüfungsantrag

VK Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2005 - VK-29/2005-L

Auch wenn der Antragstellerin zugebilligt wird, dass sie anwaltlichen Rat einholt, bevor sie formell im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB gegen einen Auftraggeber vorgeht, so muss auch die anwaltliche Befassung der Schwierigkeit der Sache angemessen sein und die Beteiligten, der Antragsteller wie sein Anwalt, müssen unverzüglich handeln. Unter diesen Gesichtspunkten ist die auf sieben Werktage ausgedehnte Kontaktaufnahme zwischen der Antragstellerin und ihrem Verfahrensbevollmächtigten bis zur Übermittlung einer Beanstandung nicht mehr als unverzüglich anzusehen. Wenn der Bieter seinerseits bereits die Unrichtigkeit einer Entscheidung der Vergabestelle annimmt und diese Unrichtigkeit an wenigen Dokumenten festmachen kann – Formulierung der Anforderung in den Verdingungsunterlagen, eingereichte Zeichnungen, Inhalt des Ablehnungsschreibens – dann stellt es keine übertriebene Anforderung dar, dem eingeschalteten Anwalt ebenfalls diese Unterlagen so schnell wie möglich zukommen zu lassen, um die letzte als notwendig empfundene Sicherheit zu gewinnen, dass gegen den Auftraggeber vorgegangen werden kann.*)

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VPRRS 2006, 0169
DienstleistungenDienstleistungen
AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2006 - VK-SH 02/06

1. Eine Rüge innerhalb von vier Tagen nach Kenntnisnahme vom vermeintlichen Vergaberechtsverstoß kann noch unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB sein.*)

2. Fügt ein Bieter seinem Angebot entgegen der ausdrücklichen Maßgabe der Verdingungsunterlagen den (unterschriebenen) Angebotsvordruck nicht bei, ist das Angebot wegen Ermessensreduzierung auf Null gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A zwingend auszuschließen.*)

3. Die (ausdrückliche) Weigerung eines Bieters, die AGB des Auftraggebers, die VOL/B, die Mindestbedingungen der Leistungsbeschreibung und die Besonderen Vertragsbedingungen anzuerkennen, stellt eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen dar, die zum zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A führt.*)

4. Nebenangebote bzw. Änderungsvorschläge sind dann nicht zuzulassen, wenn von verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abgewichen wird. Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung, die AGB des Auftraggebers und die VOL/B sind auch im Rahmen eines Nebenangebotes nicht disponibel.*)

5. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)

6. Ein berechtigtes Interesse des Antragstellers, sich trotz eines offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrags gemäß § 111 Abs. 1 GWB über die Angebote der anderen Bieter und die Unterlagen der Vergabestelle zu informieren, liegt nicht vor.*)

7. Auf eine mündliche Verhandlung kann gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 GWB verzichtet werden, wenn sich die Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags für die Vergabekammer unmittelbar durch Einsicht in das Angebot des Antragstellers ergibt, von einer mündlichen Verhandlung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten wären, die zu einer anderen Bewertung führen können, und nach dem Vorbringen des Antragstellers für diesen unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen.*)

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VPRRS 2006, 0168
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorliegen eines In-House-Geschäftes

VK Köln, Beschluss vom 09.03.2006 - VK VOL 34/2005

Die mit der Gründung eines Zweckverbandes verbundene Übertragung von Aufgaben der Verbandsmitglieder (hier Einsammeln und Transportieren von Abfällen) ist kein Beschaffungsvorgang i.s. d. § 99 Abs. 1 GWB sondern ein innerstaatlicher Organisationsakt, der nicht dem Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB unterfällt.*)

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VPRRS 2006, 0167
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote und Dokumentation des Verfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2006 - VgK-05/2006

1. Die Bewerbungsbedinung:

"Wenn den Verdingungsunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der Bieter die seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem Angebot abzugeben. Die Nichtabgabe der ausgefüllten Formblätter kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird."

kann aus dem Bieterhorizont nur so verstanden werden, dass der öffentliche Auftraggeber je nach gewählter Kalkulationsmethode des Bieters entweder Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen (dann: Vordruck EFB-Preis 1a) oder eben Angaben zur Kalkulation über die Endsumme (dann: Formblatt EFB-Preis 1b) verlangte.

2. Gemäß § 30 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ebenso sind im Vergabevermerk die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben.

3. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtnachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

4. Findet sich in der Dokumentation lediglich die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ und ist dagegen in keiner Weise dokumentiert, ob, in welcher Weise und ggf. mit welchem Ergebnis die übrigen gemäß § 25a VOB/A bekannt gemachten Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung berücksichtigt wurden, so ist die Dokumentation rechtsfehlerhaft.

6. Aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 (IBR 2003, 683) lässt sich das vom BayObLG und vom OLG Rostock statuierte restriktive Erfordernis einer Definition und Bekanntmachung von gesonderten technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten nicht ableiten. Weder Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37 EWG noch Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG verlangen ausdrücklich über formelle Anforderungen an Nebenangebote hinaus die Festlegung auch besonderer technischer Mindestbedingungen.

7. Auch der EuGH hat in seiner zitierten Entscheidung vom 16.10.2003 (IBR 2003, 883) nicht darüber entschieden, welche positiven Anforderungen an die Mindestanforderung zu stellen sind. Er hat lediglich festgestellt, dass es nicht genügt, wenn die Vergabestelle auf eine nationale Rechtsvorschrift verweist, die als Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung sichergestellt ist.

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VPRRS 2006, 0166
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitige Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2006 - VgK-06/2006

1. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

2. Werden beim Durcharbeiten der Verdingungsunterlagen Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor.

3. Das außergewöhnliche Kündigungsrecht des öffentlichen Auftraggebers aus Haushaltsgründen bedeutet regelmäßig ein vergaberechtswidriges ungewöhnliches Wagnis für den Auftragnehmer i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VOL/A. Es ist nicht zu rechtfertigen, dem Auftragnehmer das Haushaltsrisiko des Auftraggebers zu überbürden.

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VPRRS 2006, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Übertragung des Haushaltsrisikos als ungewöhnliches Wagnis

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2006 - VgK-6/2006

1. Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht des Auftraggebers aus Haushaltsgründen beinhaltet grundsätzlich ein vergaberechtswidriges ungewöhnliches Wagnis für den Auftragnehmer. Es ist nicht zu rechtfertigen, dem Auftragnehmer das Haushaltsrisiko des Auftraggebers zu überbürden.

2. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber schon wegen des Charakters des Nachprüfungsverfahrens als gerichtsähnlich ausgestaltetes Verfahren notwendig.

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VPRRS 2006, 0164
DienstleistungenDienstleistungen
Ablehnung von Vergabekammermitgliedern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2006 - Verg 96/05

1. Die Entschließung der Vergabekammer im Falle der Ablehnung eines ihrer Mitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

2. Für den Fall der Ablehnung von Vergabekammermitgliedern ist die analoge Anwendung der einschlägigen Vorschriften der VwGO und nicht der des VwVfG angemessen.

3. Von einer die Vorlagepflicht auslösenden Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 GWB kann nur gesprochen werden, wenn eine Rechtsfrage bei einem im wesentlichen gleichen oder vergleichbar gelagerten Sachverhalt anders entschieden werden soll.

4. Eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung vermag einen nicht statthaften Rechtsbehelf nicht konstitutiv zu begründen.

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VPRRS 2006, 0163
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Optionen sind streitwertrelevant

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2006 - Verg 63/05

1. Die Vergabekammer ist nicht berechtigt, den Streitwert für das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren ausdrücklich festzusetzen.

2. Die Streitwerte des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens sind - soweit es zu keinen streitwertrelevanten Ereignissen gekommen ist - übereinstimmend festzusetzen, wobei § 50 Abs. 2 GKG für das Verfahren vor der Vergabekammer entsprechend oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden ist.

3. Auf eine Vertragsverlängerung gerichtete Aussichten sind nicht in die Streitwertberechnung einzubeziehen. Lediglich eine Verlängerung durch einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung einer Vertragspartei, eine Option, ist streitwertrelevant.

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VPRRS 2006, 0510
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ergibt sich die fehlenden Erklärung aus dem Gesamtzusammenhang?

VK Arnsberg, Beschluss vom 17.11.2005 - VK 21/05

Die sehr stringente, aber auch sehr restriktive Rechtsprechung des BGH zum zwingenden Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen führt dazu, dass Auftraggeber zunehmend gezwungen sind, wirtschaftliche Angebote wegen äußerst marginaler Erklärungslücken auszuschließen. Diese Entwicklung steht im krassen Widerspruch zum wesentlichsten Ziel des Vergaberechts, im – geordneten – Wettbewerb das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Da es nach dieser Rechtsprechung auf die Wettbewerbsrelevanz der Lücken nicht ankommt, ist - neben der Frage der Zumutbarkeit - umso genauer zu prüfen, ob die Erklärungen sich nicht des Angebots ergeben, so dass der Tatbestand einer fehlenden Erklärung nicht auftritt.

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VPRRS 2006, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote und Dokumentation des Verfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2006 - VgK-04/2006

1. Aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 (IBR 2003, 683) lässt sich das vom BayObLG und vom OLG Rostock statuierte restriktive Erfordernis einer Definition und Bekanntmachung von gesonderten technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten nicht ableiten lässt. Weder Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37 EWG noch Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG verlangen ausdrücklich über formelle Anforderungen an Nebenangebote hinaus die Festlegung auch besonderer technischer Mindestbedingungen.

Auch der EuGH hat in seiner zitierten Entscheidung vom 16.10.2003 (IBR 2003, 883) nicht darüber entschieden, welche positiven Anforderungen an die Mindestanforderung zu stellen sind. Er hat lediglich festgestellt, dass es nicht genügt, wenn die Vergabestelle auf eine nationale Rechtsvorschrift verweist, die als Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung sichergestellt ist.

2. Weichen Angebote von den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses ab, ist der Auftraggeber nicht gehindert diese dennoch zu werten, wenn sie nur unwesentliche Änderungen am Plan erforderlich machen und für sie die zur Planänderung erforderlichen Zustimmungen eingeholt werden können.

3. Weichen mehrere Angebote von den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses ab und wird nur ein Angebot deswegen ausgeschlossen, so verstößt der Auftraggeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 19 Abs. 2 GWB.

4. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gemäß § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren.

5. Gemäß § 30 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ebenso sind im Vergabevermerk die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben.

6. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtnachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

7. Findet sich in der Dokumentation lediglich die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ und ist dagegen in keiner Weise dokumentiert, ob, in welcher Weise und ggf. mit welchem Ergebnis die übrigen gemäß § 25a VOB/A bekannt gemachten Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung berücksichtigt wurden, so ist die Dokumentation rechtsfehlerhaft.

8. Nur in den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat oder ausdrücklich nur das Kriterium "Preis" benannt hat, kann und darf ausschließlich der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zu Grunde gelegt werden.

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VPRRS 2006, 0161
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2006 - 11 Verg 12/05

1. Bei einem offenen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung zu verlängern, wenn nicht gewichtige Belange der Allgemeinheit einen raschen Abschluss des Vergabeverfahrens erfordern.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann zeitgleich mit der Rüge gestellt werden. Eines Zuwartens mit der Stellung des Nachprüfungsantrages bedarf es nicht.

3. Sind an einem Vergabeverfahren nur noch zwei oder wenige Bieter beteiligt, deren Angebote unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgeschlossen werden müssen, so liegt ein möglicher Schaden (§ 107 Abs. 2 GWB) des Antragstellers, auch wenn dessen Angebot ebenfalls von vornherein auszuschließen war, darin, dass er sich im Falle einer Neuausschreibung des Auftrags wiederum an dem Vergabeverfahren beteiligen könnte.

4. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers ist immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt.

5. Da es diesbezüglich unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt (etwa OLG Naumburg, IBR 2005, 707) wird im weiteren Verlauf des Nachprüfungsverfahren eine Divergenzvorlage an den BGH von Nöten sein.

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VPRRS 2006, 0160
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2006 - 11 Verg 11/05

1. Bei einem offenen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung zu verlängern, wenn nicht gewichtige Belange der Allgemeinheit einen raschen Abschluss des Vergabeverfahrens erfordern.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann zeitgleich mit der Rüge gestellt werden. Eines Zuwartens mit der Stellung des Nachprüfungsantrages bedarf es nicht.

3. Sind an einem Vergabeverfahren nur noch zwei oder wenige Bieter beteiligt, deren Angebote unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgeschlossen werden müssen, so liegt ein möglicher Schaden (§ 107 Abs. 2 GWB) des Antragstellers, auch wenn dessen Angebot ebenfalls von vornherein auszuschließen war, darin, dass er sich im Falle einer Neuausschreibung des Auftrags wiederum an dem Vergabeverfahren beteiligen könnte.

4. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers ist immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt.

5. Da es diesbezüglich unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt (etwa OLG Naumburg, IBR 2005, 707) wird im weiteren Verlauf des Nachprüfungsverfahren eine Divergenzvorlage an den BGH von Nöten sein.

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VPRRS 2006, 0159
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nur Hilfsantrag erfolgreich: Kostentragungspflicht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2006 - 11 Verg 18/05

Die Vergabekammer kann die Kosten vollständig der Vergabestelle auferlegen, auch wenn der Antragsteller nur mit seinem Hilfsantrag durchdringt.

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VPRRS 2006, 0158
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geforderte fachliche Eignungsnachweise fehlen: Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 30.11.2005 - 69d-VK-83/2005

1. Auch wenn Referenzen nur „beispielsweise“ als Nachweis der Leistungsfähigkeit eines Bieters gefordert werden, müssen diese, falls sie vorgelegt werden, den Anforderungen der Vergabebekanntmachung entsprechen, um der Vergabestelle eine Prüfung zu ermöglichen, ob der jeweilige Bieter den Nachweis der Leistungsfähigkeit geführt hat.*)

2. Werden die verlangten fachlichen Eignungsnachweise nicht erbracht, ist das Angebot zwingend nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A auszuschließen und es liegt nicht lediglich ein fakultativer Ausschlussgrund vor. Der Nachweis der Eignung anhand bestimmter Unterlagen fällt nicht unter den Begriff der „Angaben und Erklärungen“ des § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A sondern unterliegt der speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A mit der Folge des zwingenden Ausschlusses bei Fehlen der geforderten Nachweise.*)

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VPRRS 2006, 0157
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Neutrale Leistungsbeschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 13.10.2005 - 69d-VK-69/2005

1. Einer Ausnahme von der Vorschrift des § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A, wonach bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren oder bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden dürfen, wenn dies durch die Art der geforderten Leitung gerechtfertigt ist, müssen technische oder gestalterischen Anforderungen zugrunde liegen. So sind z. B. im Falle von Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten bestimmte gestalterische Anforderungen hinsichtlich eines einheitlichen Gestaltungsbildes denkbar. Die Festlegung auf einen bestimmten Farbton sowie Technische Daten hinsichtlich Druckfestigkeit, Wasseraufnahme etc. eines Steinfußbodens sind mit den Anforderungen für eine neutrale Leistungsbeschreibung nicht vereinbar.*)

2. Ausgeschriebene Leistungsinhalte dürfen so beschaffen sein, dass einzelne Bieter Kostenvorteile genießen, sofern es für den Bieter vernünftige, etwa wirtschaftlichkeitsbezogene Gründe dafür gibt. Es gibt kein an den Auftraggeber gerichtetes Gebot, bestimmte Wettbewerbsvorteile bereits bei der Entscheidung über die Leistung, die ausgeschrieben werden soll, auszugleichen.*)

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VPRRS 2006, 0156
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentation der Schätzung des Auftragswertes

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2005 - 2 VK 68/05

1. Bezugspunkt für die Schätzung des Auftragswertes, § 3 VgV, müssen einerseits der geforderte Beratungsaufwand und andererseits das am Markt für vergleichbare Leistungen durchgesetzte Honorar, d. h. der Marktpreis sein. Unbeachtlich ist dagegen, dass für vergleichbare Leistungen auch Angebote mit deutlich höheren Preisen eingereicht werden.*)

2. In der Vergabeakte sind insbesondere bei freiberuflichen Leistungen die Umstände, die bei der Schätzung des Auftragswertes berücksichtigt werden, und eine Begründung des gefundenen Ergebnisses zu dokumentieren.

3. Mangels einer dokumentierten Schätzung des Auftragswertes des Auftraggebers ist die Vergabekammer zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit zur eigenständigen Wertermittlung verpflichtet und berechtigt. Dabei muss sie sich an nachprüfbaren, plausiblen Kriterien orientieren, aber auch die Erwägungen der Antragstellerin berücksichtigen.*)

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VPRRS 2006, 0155
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Besonders günstiges Angebot zulässig?

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 62/05

1. Ein Aufklärungsgespräch zum Inhalt der Ausschreibung mit nur einem Bieter stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn alle übrigen Bieter die Ausschreibung im Sinne des Auftraggebers verstanden haben.*)

2. Aus welchen besonderen Umständen ein Bieter eine Leistung preisgünstiger, auch unter den am Markt üblichen Beschaffungskosten anbieten kann, ist unerheblich und das Ergebnis des gewollten Wettbewerbs, solange das Angebot ernst gemeint ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit im Falle der Auftragserteilung wie angeboten, durchgeführt werden kann.*)

3. Werden vom Auftraggeber bestimmte Qualitätsanforderungen gestellt, kann er auch angebotene Produkte akzeptieren, die für die Zertifizierung erfolgreich geprüft, für die aber die Zertifikate zum Zeitpunkt des Angebotes noch nicht ausgestellt sind.*)

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VPRRS 2006, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestanforderungen an Nebenangebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 56/05

1. Gerade bei Ausschreibungen, bei denen es nicht um grundlegende technische Varianten geht, sondern bei denen ein Nebenangebot abgegeben wird, wenn anstelle des im Leistungsverzeichnis genannten Leitproduktes ein gleichartiges Produkt eines anderen Herstellers angeboten werden soll, werden zusätzliche Mindestanforderungen mehr Leerformel sein.*)

2. Rechtlich bedenklich ist, dass sich der Auftraggeber auf das Gebot der Mindestanforderungen im Sinne der EuGH-"Traunfellner"-Entscheidung beruft, um den Ausschluss eines preiswerteren Angebotes und seinen Vergabevorschlag zu rechtfertigen. Er allein hätte die Mindestanforderungen formulieren können.*)

3. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf. Erschöpfen sich die aufgeworfenen Probleme in der Auseinandersetzung darin, ob die Beteiligten das ohnehin zu beachtende "materielle" Vergaberecht beachtet haben, ist ein Kernbereich auftraggeberischer Tätigkeit betroffen, dessen Kenntnis und Bewertung auch einem Auftraggeber, welcher mehr oder weniger regelmäßig öffentliche Aufträge vergibt, grundsätzlich ohne anwaltlichen Beistand zumutbar ist.*)

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VPRRS 2006, 0153
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Angebote unvollständig: Was nun?

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2005 - 2 VK 64/05

1. Wird der Ausschluss eines Angebotes wegen unvollständiger Produktangaben beantragt, so muss auch die Antragstellerin diesen Maßstab gegen sich gelten lassen.*)

2. Sind alle Angebote unvollständig, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben oder unter strikter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes das Vergabeverfahren fortführen. Dabei ist allen Bietern Gelegenheit zu geben, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzureichen.*)

3. Der Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Einsicht in die Vergabeakten und die Angebote der Konkurrenz hängt davon ab, dass der Beteiligte darlegt, dass mögliche Informationen für die Vertretung seiner Rechtsposition erforderlich sind. Im Übrigen hat der Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Mitbieter Vorrang.*)

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VPRRS 2006, 0152
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 16/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.

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