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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10940 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

VPRRS 2010, 0085
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Preisangabe = 0 Euro?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.12.2009 - 1/SVK/057-09

1. Eine fehlende Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.*)

2. Der Einwand, fehlende Preisangaben müssten 0 € bedeuten, da eine Zusammenrechnung der übrigen Preisangaben die entsprechende Summe ergeben würden, geht fehl, da damit die Eindeutigkeit des Angebots nicht mit letzter Sicherheit gegeben ist. Unterstellte man, dass eine Preisangabe schlichtweg vergessen wurde, so führt eine mit einem Tabellenkalkulationsprogramm durchgeführte Addition immer zu einer richtigen Summe. Auch sind Fälle denkbar, in denen ein anderer Bearbeiter als derjenige, der die Einzelpreise errechnet, die Gesamtaddition durchführt.*)

3. Blieben fehlende Preisangaben Nachverhandlungen vorbehalten, könnte der Bieter sein Angebot nach Abgabe noch erheblich, möglicherweise entscheidend verändern. Dies ist mit dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 u. 2 GWB nicht vereinbar. Auch die Klärung von widersprüchlichen Preisangaben kann nicht Gegenstand einer zulässigen Nachverhandlung sein. Lässt man die Modifizierung von wesentlichen Preisangaben eines Angebots in einer Nachverhandlung zu, so eröffnet man dem jeweiligen Bieter - gegebenenfalls in Zusammenspiel mit dem Auftraggeber - einen unkontrollierbaren Spielraum zur nachträglichen Manipulation von wertungsrelevanten Positionen.*)

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VPRRS 2010, 0084
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umgehung der Schwellenwerte

VK Sachsen, Beschluss vom 14.09.2009 - 1/SVK/042-09

1. Auch bei einem unzulässigen Vergabenachprüfungsantrag hat die Vergabekammer zunächst ihre Zuständigkeit und damit das Erreichen des Schwellenwertes zu prüfen.*)

2. Eine verbotene Umgehung der a-Paragrafen der VOB/A liegt vor, wenn eine einzige Baumaßnahme dergestalt aufgeteilt wird, dass einzelne, sich in Wirklichkeit als Los eines einzigen Bauwerkes darstellende Aufträge vergeben werden und die Aufteilung dieser einen baulichen Anlage nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt ist.*)

3. Zur Bestimmung der geschätzten Gesamtvergütung nach § 3 Abs. 1 und 5 VgV ist die Summe aus allen Bauaufträgen für ein Bauvorhaben zu ermitteln. Erforderlich ist demnach ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.*)

4. Komplexe Bauvorhaben, die in verschiedenen Phasen realisiert werden, sind nur dann kein Gesamtbauwerk, wenn die unterschiedlichen baulichen Anlagen ohne Beeinträchtigung ihrer Vollständigkeit und Benutzbarkeit auch getrennt voneinander errichtet werden können.*)

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VPRRS 2010, 0083
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch Verhandlungsverfahren muss transparent sein!

VK Sachsen, Beschluss vom 08.01.2010 - 1/SVK/059-09

Auch im Verhandlungsverfahren ist die Auswahlentscheidung und differenzierte Bewertung der Angebote transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Insoweit muss im Nachgang nachvollziehbar sein, in welcher Hinsicht die Angebote besser oder schlechter zu bewerten waren. Dies kann im Regelfall nur gelingen, wenn der Auftraggeber im Vorfeld einen Bewertungsmaßstab aufstellt. Um sich selbst die Entscheidung bei der Auswahl des späteren Auftragnehmers zu erleichtern und Willkürvorwürfen vorzubeugen, kann es sich für den Auftraggeber, auch im Verhandlungsverfahren empfehlen, vorab eine Bewertungsskala (Matrix) aufzustellen. Durch eine Punktebewertung der einzelnen Auftragskriterien im Rahmen einer Bewertungsskala mit der jeweiligen Zuordnung zu den Bewerbern wird darüber hinaus auch die Aufnahme in den Vergabevermerk gem. § 18 VOF transparenter und damit letztlich auch nachvollziehbarer. Eine lediglich "vergleichende" Bewertung unabhängig von jedweden fixierten Wertungsmaßstäben ist vergaberechtswidrig.*)

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VPRRS 2010, 0082
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Architektenauftrag für Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2009 - Verg 39/09

1. Auch bei Planungswettbewerben nach §§ 20, 25 VOF ist schon mit Rücksicht auf den nach der Rechtsmittelrichtlinie zu gewährleistenden effektiven Primärrechts-schutz ein weites, grundsätzlich alle Preisträger einbeziehendes Verständnis des Begriffs des Bieters im Sinne des § 13 Satz 1 VgV angebracht.*)

2. Die Erfüllung der Mindestanforderungen für eine Teilnahme am Planungswettbe-werb ist nicht notwendig gleichzuerachten mit der Eignung zur Ausführung der Leistung. Sie geben insoweit nur das zu fordernde Mindestmaß vor. Dagegen dürfen weitere Planungsleistungen einem Preisträger nur übertragen werden, wenn er eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet und sonstige wichtige Gründe der Beauftragung nicht entgegenstehen (§ 25 Abs. 9 VOF).*)

3. Die im Rahmen der Eignungswertung an die Prüfungstiefe und den Grad der Erkenntnissicherheit zu richtenden Anforderungen sind auch am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer zügigen Beschaffung und an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens sowie daran zu messen, dass der Auftraggeber innerhalb der bestimmungsgemäß kurzen Frist, in der die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu treffen ist, in der Regel nur über begrenzte Ressourcen und administrative Möglichkeiten zu weiteren Überprüfungen verfügt. Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit ist von daher eine gewisse Begrenzung der dem Auftraggeber obliegenden Aufklärungs- und Prüfungsaufgaben geboten.*)

4. Für die Entscheidung, ob ein Bewerber oder Bieter auf Grund seiner Eigenerklärungen als geeignet zu beurteilen ist, ist nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft, um die gemachten Angaben zu verifizieren. Die Entscheidung ist hinzunehmen, wenn sie methodisch vertretbar gewonnen worden ist, sich auf eine befriedigende Erkenntnislage stützt und die Prognose unter Berücksichtigung der aufgrund zumutbarer Aufklärung gewonnenen Erkenntnisse (noch) vertretbar erscheint.*)

5. Auch wenn vergaberechtlich zuzulassen ist, dass sich der Auftragnehmer bei der Ausführung der Leistung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss doch sichergestellt sein, dass seine inhaltlichen und materiellen Befugnisse im Hinblick auf die Leistungserbringung seinem rechtlichen Status als Vertrags-partner entsprechen, die als Subunternehmer (-planer) einzusetzenden Unter-nehmen also keinen beherrschenden Einfluss auf die Ausführung erlangen können. Dazu sind die zwischen dem Auftragnehmer und Subunternehmern getroffenen Absprachen auszuwerten.




VPRRS 2010, 0081
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 10/09

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der an dritter Stelle liegende Antragsteller lediglich darlegt, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter von der Wertung auszuschließen ist, weil dessen Ausscheiden allein ihm keine Aussicht darauf eröffnet, den Zuschlag selbst zu erhalten.*)

2. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird durch eine bloße Erklärung der Muttergesellschaft des Bieters, dass die Vorlage der Nachweise der Muttergesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaft gebilligt werde, nicht geführt. Darin liegt nicht die notwendige verbindliche Vereinbarung über die Überlassung zur Erfüllung des Auftrages erforderlicher Mittel.*)

3. Die Vergabekammer darf den für die Prüfung des Nachprüfungsantrages notwendigen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln. Sind infolge der Rüge des Antragstellers die Referenzen eines Bieters zu prüfen, darf die Vergabekammer eine unzulässige Bezugnahme auf Nachweise Dritter nicht nur bei dem von der Rüge betroffenen Los, sondern auch bei anderen Losen berücksichtigen, wenn sich die Prüfung innerhalb des Rechtsschutzziels des Antragstellers hält.*)

4. Unterliegen der Antragsteller und die Beigeladene, die sich am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt und das Verfahren insoweit gefördert hat, jeweils teilweise, ist die Beigeladene an der Erstattung der notwendigen Auslagen des Antragstellers zu beteiligen. Soweit die Beigeladene obsiegt hat, entspricht die Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen der Billigkeit.*)

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VPRRS 2010, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb Schwellenwerte: Nicht nur bei Willkürverstößen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010 - 27 U 1/09

1. In Vergabeverfahren, deren Auftragsgegenstand den Schwellenwert nicht erreicht, bestehen Unterlassungsansprüche des unterlegenen Bieters gegen den Auftraggeber, wenn dieser gegen Regeln, die er bei der Auftragsvergabe einzuhalten versprochen hat, verstößt und dies zu einer Beeinträchtigung der Chancen des Bieters führen kann. Auf eine willkürliche Abweichung des Auftraggebers kommt es nicht an.*)

2. Derartige Unterlassungsansprüche können auch im Wege des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.*)

3. Dazu ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller eine (echte) Chance auf den Zuschlag hat. Jedoch kann im Rahmen der gebotenen Abwägung der Verfügungsgrund fehlen, wenn unwahrscheinlich ist, dass der Antragsteller den Zuschlag letztlich erhalten kann.*)

4. Bei der Verfahrensgestaltung sind die Besonderheiten des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Es kann für das Gericht geboten sein, dem Auftraggeber im Wege einer Zwischenverfügung aufzugeben, befristet bis zur Entscheidung in erster Instanz eine Auftragsvergabe zu unterlassen sowie das Unterneh-men, dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilen will, von dem Verfahren zu benachrichtigen. Einer lückenhaften Tatsachenkenntnis des Antragstellers ist durch eine sachgerechte Handhabung der sekundären Darlegungslast und der Glaubhaftmachungslast Rechnung zu tragen.*)

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VPRRS 2010, 0079
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
Für die Beteiligung im Beschwerdeverfahren gilt § 109 GWB entsprechend

KG, Beschluss vom 07.12.2009 - 2 Verg 10/09

§ 109 Satz 1 GWB ist im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden.*)

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VPRRS 2010, 0078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reinigung von Erdreich als Bauleistung im Sinne von § 1 VOB/A

KG, Beschluss vom 21.12.2009 - 2 Verg 11/09

1. Die Reinigung des Erdreichs eines Grundstücks ist jedenfalls dann eine Arbeit im Sinne von § 1 VOB/A, wenn hierdurch die Bebauung des Grundstücks vorbereitet werden soll.*)

2. Die Nichtvorlage eines in den Verdingungsunterlagen erforderten Zertifikates durch einen Bieter kann ein anderer Bieter gemäß § 107 Abs. 2 GWB im Vergabenachprüfungsverfahren beanstanden.*)

3. Wird in den Verdingungsunterlagen die Vorlage eines Zertifikates des Bieters erfordert, so hat eine Bietergemeinschaft für jedes einzelne ihrer Mitglieder ein aktuell gültiges Zertifikat vorzulegen.*)

4. Die Nichtvorlage eines in den Verdingungsunterlagen erforderten Zertifikates wird nicht dadurch geheilt, dass der zu zertifizierende Sachverhalt tatsächlich gegeben ist und die Vergabestelle sich durch eigene Nachforschung Kenntnis von diesem Sachverhalt verschafft.*)

5. Zur Frage der ausnahmsweisen Nichtgeltendmachbarkeit des Ausschlusses eines mangelbehafteten Angebots des Beigeladenen im Vergabenachprüfungsverfahren wegen schwerwiegenden vergaberechtlichen Mangels des Angebots des Antragstellers.*)

6. Angebote von Bietergemeinschaften sind gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe c) VOB/A vom Vergabeverfahren im Regelfall auszuschließen. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen einen nur unerheblichen Marktanteil haben oder wenn sie erst durch das Eingehen der Gemeinschaft in die Lage versetzt werden, ein Angebot abzugeben.*)

7. Bei der vergaberechtlichen Angebotswertung ist der wortlautgetreuen Auslegung des Leistungsverzeichnisses im Zweifel der Vorzug zu geben.*)

8. Die Prognose ausbleibender Vertragserfüllung durch den Bieter ist nicht gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A auf der ersten Stufe der Angebotswertung zu berücksichtigen, sondern gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A auf der vierten Stufe und dort im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Hat die Vergabestelle sich hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote selbst eingeschränkt, indem sie in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich als alleiniges Zuschlagskriterium den "Preis" angegeben hat, ist die Berücksichtigung der Prognose ausbleibender Vertragserfüllung bei der Angebotsbewertung ausgeschlossen. Allenfalls dann, wenn die Vertragserfüllung offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen ist, kann ein Angebotsausschluss wegen der Abgabe eines "faktischen" Nebenangebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe d) VOB/A in Betracht zu ziehen sein. Dabei ist der negativen Vertragserfüllungsprognose der Vergabestelle kein besonderes Gewicht zuzumessen.*)

9. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 Buchstabe c) VOB/A ist in das Ermessen der Vergabestelle gestellt; die Ermessensausübung ist durch die Nachprüfungsinstanz nicht zu ersetzten. Allenfalls dann, wenn der Mangel des Vergabeverfahrens derart gravierend und grundsätzlich ist, dass eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, kommt eine Aufhebung durch die Nachprüfungsinstanz bzw. auf deren Anordnung in Betracht.*)

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VPRRS 2010, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Spekulativen Preisbildung für Mengenmehrungen in VOB/B-Bauverträgen

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2009 - 4 U 1070/09

Auch dann ist spekulatives Bieterverhalten (420- bis 560- fache Überschreitung des durchschnittlichen Preises für eine Einzelposition in einem Einheitspreisvertrag) nicht schützenswert, wenn durch die anstößig überhöhte Position der Auftragnehmer Verluste bei anderen Positionen ausgleichen will. (Anschluss an Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008, VII ZR 201/06)*)

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VPRRS 2010, 0076
GutachtenerstattungGutachtenerstattung
Keine Berücksichtigung bei altersbedingtem Erlöschen der Eignung!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.07.2009 - Z3-3-3194-1-35-06/09

1. Ein Bewerber ist im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen, wenn die Anerkennung als Prüfingenieur altersbedingt während der Vertragslaufzeit erlischt.*)

2. Ist nach der Bekanntmachung die Erbringung der Dienstleistung einem besonderen Berufsstand, nämlich Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen (bzw. Prüfämter) für Standsicherheit der Fachrichtung 1 (= Massivbau), oder solchen mit vergleichbarer Qualifikation, vorbehalten, genügt die Anerkennungsurkunde den Anforderungen der Ausschreibung nicht, wenn diese im Jahr 2011 altersbedingt erlischt (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 PrüfVBau) und damit die vorgesehene Vertragslaufzeit bis 30.06.2015 bei weitem unterschreitet.*)

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VPRRS 2010, 0075
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Antragsbefugnis bei zwingendem Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 03.09.2009 - Z3-3-3194-1-26-05/09

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht allein deswegen unzulässig, weil die Antragsgegnerin den Zuschlag für das streitgegenständliche Vergabeverfahren bereits erteilt hat.*)

2. Ein wirksamer Vertrag ist dann als nichtig einzustufen, wenn die Antragsgegnerin weder der Antragstellerin noch den anderen Bietern vor der Auftragserteilung eine zwingend notwendige Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und den Namen des Bieters der den Zuschlag erhalten soll zukommen hat lassen.*)

3. Bei einer Vermischung von Liefer- und Bauleistungen ist der Grundsatz anzuwenden, dass die vergaberechtliche Einordnung grundsätzlich danach bestimmt wird, bei welchen Leistungsanteilen der Wert übersteigt. Hierbei kommt der Bauleistung zwar grundsätzlich ein höheres Gewicht zu, dies darf aber nicht dazu führen, dass der Bauleistung der Vorzug gegeben wird, insbesondere dann, wenn diese gemessen am Gesamtauftrag einen weitaus geringen Anteil als die Lieferleistung ausmacht.*)

4. Bei der Beurteilung danach ob ein Bauauftrag vorliegt ist unter anderem von entscheidender Bedeutung, ob ein Baueingriff in die Bausubstanz vorliegt oder es sich um eine technische Erneuerung einer bereits bestehenden elektrischen Anlage handelt.*)

5. Die Antragsbefugnis liegt dann nicht vor, wenn das Angebot des Antragstellers aus vergaberechtlichen Gründen zwingend ausgeschlossen werden muss und den Zuschlag nicht erhalten darf, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. Die vergaberechtliche Prüfung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens ist dann bereits mit der Feststellung des Ausschlussgrundes beendet.*)

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VPRRS 2010, 0074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verletzung der Rügeobliegenheit

VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2009 - Z3-3-3194-1-14-04/09

1. Eine Verletzung der Rügeobliegenheit kann dem Antragsteller aufgrund seines Vortrag, dass er das Informationsschreiben gem. § 13 VgV nicht erhalten hat, grundsätzlich nicht angelastet werden.*)

2. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Kenntnis setzt positive Kenntnis des Antragstellers von den vergaberechtswidrigen Tatsachen voraus und seine laienhafte rechtliche Wertung, dass das Handeln des Auftraggebers einen Vergaberechtsverstoß darstellt, wobei er die Augen nicht mutwillig vor der Erkenntnis verschließen darf.*)

3. Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller weder auf das ihm übersandte Ergebnis der Submission - aus dem erkennbar ist, dass er Mindestbieter war - noch auf den Ablauf der Bindefrist reagiert.*)

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VPRRS 2010, 0073
DienstleistungenDienstleistungen
Zwingender Ausschluss: Nachprüfungsantrag unbegründet!

VK Südbayern, Beschluss vom 13.08.2009 - Z3-3-3194-1-38-07/09

Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn das Angebot des Antragstellers zwingend auszuschließen ist (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe a VOL/A), weil es nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthält (hier: Der Umfang der Nachunternehmerleistung wurde nicht angegeben).*)

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VPRRS 2010, 0072
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Hinweis - Keine Präklusion

VK Südbayern, Beschluss vom 05.02.2010 - Z3-3-3194-1-66-12/09

1. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB stellt eine Rechtsbehelfsfrist dar.

2. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist in der Vergabebekanntmachung hinzuweisen.

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VPRRS 2010, 0071
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.07.2009 - VK-SH 05/09

1. Liegt das Angebot des Antragstellers auf einem aussichtslosen Rang in der Bieterreihenfolge, so fehlt es an der Antragsbefugnis, es sei denn, der Antragsteller legt substantiiert dar, dass nicht nur der für den Zuschlag vorgesehene, sondern sämtliche vor ihm platzierten Bieter auszuschließen sind.*)

2. Um einen Ausschluss auf fehlende Nachunternehmerverpflichtungserklärungen stützen zu können, muss der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen hinreichend deutlich machen, dass gerade auch für Untersuchungsleistungen von einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt eine entsprechende Verpflichtungserklärung gefordert ist.*)

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VPRRS 2010, 0070
DienstleistungenDienstleistungen
Ohne vergleichbare Preise kann kein Angebot ermittelt werden!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.11.2009 - VK-SH 22/09

1. Sind die Verdingungsunterlagen so gefasst, dass keine vergleichbaren Preise angeboten werden können, kann ein wirtschaftliches Angebot nicht ermittelt werden und es ist auf keines der eingegangenen Angebote der Zuschlag zu erteilen.*)

2. Die aus Gründen der Vergleichbarkeit vorgenommene rechnerische Reduzierung eines Gesamtpreises auf einen Stückpreis ist nicht zulässig, wenn die technischen Bedingungen tatsächlich nicht ein Angebot pro Stück zulassen.*)

3. Sind Vergabefehler auf das fehlerhafte Leistungsverzeichnis zurückzuführen, das der Antragsgegner erstellt und infolgedessen auch zu verantworten hat, steht dies einem Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 d VOL/A entgegen.*)

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VPRRS 2010, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.07.2009 - VK-SH 06/09

1. Im Rahmen eines auf die Montage von Schutzplanken gerichteten Auftrags steht es dem Auftraggeber frei, scharfkantige Pfosten mit I-Profil grundsätzlich nicht zuzulassen und damit ausschließlich abgerundete Pfosten zu verlangen.*)

2. In Ergänzung zur Rechtsprechung des BGH vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 kann der mit seinem Angebot von der Wertung ausgeschlossene Antragsteller nur dann wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in seinen Rechten verletzt sein, wenn alle anderen der Wertung verbliebenen Angebote ebenfalls an einem Mangel leiden.*)

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VPRRS 2010, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.05.2007 - 3 VK 4/07

Eine Industrie- und Handelskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber.

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VPRRS 2010, 0067
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau eines Gebäudes im Rahmen des ÖPP-Modells

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2008 - VK 19/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0066
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ohne Gewinn kein Schadensersatz!

OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2010 - 16 U 1373/09

1. Kann der ehemalige Bieter nicht beweisen, dass er im Falle der Auftragserteilung an ihn auf der Grundlage seines damaligen Ausschreibungsangebots einen Gewinn erzielt hätte, so steht ihm auch kein Schadensersatzanspruch zu.

2. War die ursprüngliche Anlagekonzeption nicht gewinnbringend umsetzbar, so hilft ihm auch nicht die Annahme weiter, der Bieter hätte stattdessen ein abweichendes Konzept verwirklicht; denn diese Konfiguration hätte weder dem Angebot des Bieters noch dem hierauf zu erteilenden Zuschlag entsprochen. Eine spätere Änderung des Konzepts wäre daher vergabe- und vertragsrechtlich unzulässig gewesen.

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VPRRS 2010, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln!

OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

1. Die Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für Nebenangebote (§ 10a lit. f. VOB/A 2006) gemäß § 107 Abs. 3 GWB erfasst auch deren Wertbarkeit. Die mangelnde Zuschlagsfähigkeit von Nebenangeboten, für die keine Mindestbedingungen benannt wurden, ist die zwangsläufige Folge des zuvor begangenen Vergaberechtsverstoßes in Form der unterbliebenen Festlegung und Bekanntgabe von Mindestbedingungen, den der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 3 GWB nicht mehr in zulässiger Weise zur Nachprüfung stellen kann.*)

2. Um ein in jeder Hinsicht transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten und zugleich etwaigen Manipulationsversuchen vorzubeugen, kommt eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln nicht in Betracht. Ist der öffentliche Auftraggeber seiner Dokumentationspflicht nicht ordnungsgemäß und zeitnah nachgekommen, ist deren spätere Erstellung ohne Wiederholung des nicht dokumentierten Vorgangs im Vergabeverfahren nicht möglich.*)

3. Der für die Vergabekammer in § 110 Abs.1 GWB geregelte, für den Vergabesenat aus § 120 Abs.2 GWB i. V. m. § 70 Abs.1 GWB folgende Untersuchungsgrundsatz kann nur innerhalb des vom Antragsteller durch seine - nicht durch Verstoß gegen § 107 Abs. 3 GWB ausgeschlossenen - Rügen definierten Nachprüfungsverfahrens Geltung beanspruchen. Bei einem fehlerhaft nicht gerügten und damit präkludierten Verstoß kommt ein Einschreiten der Vergabekammer und somit auch des Beschwerdegerichts von Amts wegen regelmäßig nicht in Betracht.*)

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VPRRS 2010, 0064
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine nachträgliche Änderung des Angebots!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2010 - 21.VK-3194-64/09

1. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen nicht zum Zuge kommen kann. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt das Rechtsschutzinteresse.*)

2. Eine nachträgliche Änderung des Angebots ist aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich. § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A bestimmt, dass Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, unstatthaft sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb ordnungsgemäß abläuft, die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist und das Transparenzgebot gewahrt wird. Mit der Abgabe der Angebote durch die Bieter sind diese an ihr Angebot gebunden. Eine nachträgliche Änderung würde gegen die Gleichbehandlung der Bieter und die Transparenz des Wettbewerbs verstoßen. Jeder Bieter muss sich darauf verlassen können, dass nicht nur für ihn, sondern für alle anderen Bieter die Unabänderbarkeit des einmal abgegebenen Angebotes gilt. Verhandlungen dürfen nicht dazu führen, dass der eindeutige Inhalt eines Angebotes verändert wird. Keinesfalls darf einem nicht annahmefähigen Angebot nachträglich zur Annahmefähigkeit verholfen werden.*)

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VPRRS 2010, 0063
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütung im Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 27.08.2009 - Verg 04/09

Zur Frage der Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren.

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IBRRS 2010, 0422
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz wegen Schlechterfüllung

LG Duisburg, Urteil vom 10.02.2009 - 1 O 415/01

Sofern ein eindeutiger Werkvertrag zwischen dem Ingenieur und dem Auftraggeber existiert, weil der Ingenieur bestimmte Ergebnisse (Leistungsverzeichnis / Vergabeempfehlung) schuldet, bestimmen sich die Pflichten des Ingenieurs durch diesen Vertragsinhalt allein. Es ist nicht von Bedeutung, in welchem Umfang das vereinbarte Honorar die Gebührenziffern der HOAI ausschöpft.

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VPRRS 2010, 0062
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Auslegung der Ausschreibung im Vergabeverfahren

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009 - 11 U 173/09

Beruht der Vertragsschluss auf einem Vergabeverfahren, so ist die Ausschreibung mit dem Inhalt der Auslegung zugrunde zu legen, wie ihn der Empfängerkreis verstehen muss. Grundlage der Auslegung ist der objektive Empfängerhorizont dieser potentiellen Bieter. Neben dem Wortlaut der Ausschreibung sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.

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VPRRS 2010, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Produktscharfe Ausschreibung

VK Arnsberg, Beschluss vom 10.08.2009 - VK 17/09

Eine produktscharfe Ausschreibung erfordert eine zeitnahe Überprüfung der Erforderlichkeit und immer den Zusatz "o.glw.".*)

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VPRRS 2010, 0060
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge der unzureichenden Vorabinformation innerhalb eines Tages!

VK Hessen, Beschluss vom 09.10.2009 - 69d-VK-36/2009

1. Die Beanstandung, die Vorabinformation nach § 101 a GWB sei unzureichend, erfordert keine näheren Erkundigungen oder rechtliche Ausführungen, die für Rügen üblicherweise eingeräumten Fristen von bis zu einer Woche sind insoweit also nicht erforderlich. Eine solche Beanstandung muss vielmehr noch am Tage deren Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen, damit die jeweilige Vergabestelle schnellstmöglich die Gelegenheit erhält, die als unzureichend gerügten Informationen noch vervollständigen zu können. Eine spätere Rüge (vier Tage nach Zugang der Vorabinformation) ist daher nicht mehr unverzüglich (vgl. VK Nordbayern, Beschl. v. 26.8.2009; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.08.2004 - Verg 54/04).*)

2. Die Bezeichnung der "bekannt gegebenen Vergabeentscheidung als vergaberechtswidrig" ist unsubstantiiert, wenn kein Sachverhalt bezeichnet wird, aus dem sich die Rechtswidrigkeit ergeben oder der den Vergabeverstoß begründen soll. Eine Rüge muss objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber deutlich machen und von diesem so verstanden werden können, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. der Verfahrensabläufe und Entscheidungen o. ä. handelt. Der behauptete Vergabeverstoß muss so eindeutig benannt werden, dass für die Vergabestelle erkennbar ist, was der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will (vgl. Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 24.04.2009, § 107 GWB, Rz.1982).*)

3. Enthält die Antwort der Vergabestelle auf eine Rüge nach Auffassung des Antragstellers weitere Vergabeverstöße, müssen diese ebenfalls gerügt werden, falls hierauf der Nachprüfungsantrag gestützt werden soll. Da im Gesetz eine Wartefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag nicht vorgesehen ist, kann die Rüge unmittelbar vor oder gleichzeitig mit Einreichung des Nachprüfungsantrages erhoben werden. Die Antragsgegnerin muss auch insoweit noch Gelegenheit zur Reaktion bzw. zur Abhilfe der Rüge erhalten. Die Rüge wird auch durch eine unmittelbar drohende Zuschlagserteilung nicht entbehrlich.*)

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VPRRS 2010, 0059
DienstleistungenDienstleistungen
Nebenangeboten, Alternativvorschlägen und Varianten sind gleich!

VK Hessen, Beschluss vom 30.09.2009 - 69d-VK-32/2009

1. Das Vergaberecht kennt keine Unterscheidung zwischen Nebenangeboten und Alternativvorschlägen und Varianten, diese Begriffe werden vielmehr in der Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nahezu gleichwertig verwandt (vgl. z.B. VK Hessen 69 d 84/2004 - Beschl. vom 20.01.2005; VK Nordbayern 320.VK-3194-08/04 - Beschl. vom 06.04.2004; VK Sachsen 1/SVK/028-09 - Beschl. vom 07.07.2009). Mit der Formulierung "Varianten / Alternativen sind unzulässig" sind Nebenangebote ausgeschlossen. (ebenso KG Berlin, Beschluss vom 13.03. 2008; 2 Verg 18/07) Dies entspricht auch der in der Sektorenrichtlinie gebrauchten Formulierung, nach welcher jede Abweichung von den Vorgaben des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen als "Änderungsvorschlag" oder "Nebenangebot" subsumiert werden muss, also ebenfalls nicht zwischen diesen Begriffen unterschieden wird.*)

2. Die Vorschrift des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g) ist gegenüber anderen Bietern bieterschützend, denn der Verstoß hiergegen berührt deren subjektive Rechte auf Einhaltung der Vergabevorschriften. Der Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergaberecht führt jedoch nicht dazu, dass der Auftraggeber zur Zuschlagserteilung auf ein bestimmtes Angebot zu verpflichten ist. Eine solche Entscheidung würde ihrerseits Rechte anderer Bieter beeinträchtigen, die möglicherweise aufgrund des Fehlens des Ausschlusses isolierter Nebenangebote in einer den Vorgaben des § 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A entsprechenden Angebotsaufforderung von deren Zulässigkeit ausgingen.*)

3. Der Ausschluss "isolierter" Nebenangebote kann Rechte anderer Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB beeinträchtigen, wenn insoweit eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung fehlt, (§ 8 Nr. 1 VOL/A), auf welche die Bieter einen Anspruch haben. Falls der Auftraggeber nicht Haupt- und Nebenangebot einholen sondern drei "Preisvarianten" abfragen wollte, muss aus den Unterlagen zumindest hervorgehen, ob diese Varianten gleichwertig nebeneinander stehen oder eine von diesen favorisiert werden sollte. Im zuletzt genannten Fall musste auch die bevorzugte Variante genannt werden (vgl. OLG Düsseldorf - Verg 25/2; Beschl. vom 02.08.2002).*)

4. Soweit ein Beteiligter im Nachprüfungsverfahren unterliegt, hat er nach § 128 Abs. 4 GWB die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen. Aus der Verweisung in § 128 Abs. 4 Satz 4 auf § 80 Abs. 1 des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes ergibt sich, dass entsprechend dem Obsiegen im Nachprüfungsverfahren auch dem Antragsteller anteilsmäßig die Kosten zu erstatten sind. Im Falle des Obsiegens zu Hälfte sind die notwendigen Kosten gegeneinander aufzuheben mit der Folge, dass jede Partei die ihr zur Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendigen Kosten selbst zu tragen hat.*)

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VPRRS 2010, 0058
DienstleistungenDienstleistungen
Freihändige Vergabe: Rechtzeitigkeit einer Rüge

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.01.2010 - VK-SH 26/09

1. Bei der Frage der Rechtzeitigkeit einer Rüge kann im Falle einer freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nicht auf den reinen Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB abgestellt werden. Vielmehr ist diese Norm nach ihrem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, dass maßgeblich die Frist zur Angebotsabgabe ist, die in den Vergabeunterlagen benannt ist.*)

2. Durch eine vom Antragsgegner verwendete Formel zur Umrechnung der Angebotspreise in Punkte wird die Wertung des Kriteriums "Preis" beeinflusst. Daher ist diese vor Ablauf der Angebotsfrist bekannt zu geben. *)

3. Wählt der Auftraggeber mehrere Zuschlagskriterien, denen er unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zur Umrechnung in Punkte zu Grunde legt, müssen die unterschiedlichen Maßstäbe dergestalt miteinander kompatibel sein, dass die Zuschlagskriterien in der bekannt gegebenen Gewichtung in die Wertung einfließen.*)

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VPRRS 2010, 0057
DienstleistungenDienstleistungen
Rügen sind bedingungsfeindlich!

VK Hessen, Beschluss vom 05.11.2009 - 69d-VK-39/2009

1. Eine Rüge setzt voraus, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unmittelbar beanstanden und nicht nur eine bloße Frage stellen oder eine Bitte um Klarstellung äußern will.*)

2. Rügen dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass der Auftraggeber zunächst Fragen beantwortet oder aus der Sicht des Bieters vorhandene offene Punkte klärt. Der Bieter darf die Rüge nicht unter eine Bedingung stellen.*)

3. Bei der Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln im Wege einer Rahmenvereinbarung verletzt eine Leistungsbeschreibung nicht § 8 Nr. 1 Abs. 1 und 3 VOL/A, wenn der Bedarf auf der Grundlage der Fallzahlen aus einem kürzlich zurückliegenden Zeitraum ermittelt wird. Der Auftraggeberin, einer Krankenkasse, ist eine genauere Ermittlung nicht möglich, weil diese von objektiven und subjektiven Faktoren, nämlich der Erkrankungsfälle und der ärztlichen Verordnungen, abhängt, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht absehbar sind und auf die sie selbst keinen Einfluss hat.*)

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VPRRS 2010, 0056
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.12.2009 - VK 41/09

Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Nr. 3 Abs. 1 und 3 GWB.*)

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VPRRS 2010, 0055
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung der Ausschreibung wegen veränderter Kalkulationsgrundlagen

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.05.2009 - VK 10/09

Eine Ausschreibung ist zwingend aufzuheben, wenn die Antragsgegnerin anders den veränderten Kalkulationsgrundlagen nicht gerecht werden kann. Eine Vergleichbarkeit der Angebote ist sonst nicht mehr gewährleistet.*)

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VPRRS 2010, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lärmschutzwandarbeiten: Abweichung von der Fachlosvergabe möglich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Verg 27/09

1. Lärmschutzwandarbeiten einschließlich der Gründung bilden im Straßenbau ein abgrenzbares Gewerk und unterliegen damit der Fachlosvergabe.

2. Zu den Voraussetzungen einer im Einzelfall vergaberechtlich zulässigen Gesamtvergabe gemäß § 4 Nr. 3 VOB/A.

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VPRRS 2010, 0053
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Fehlerhafte Wertung eines Angebotes

VK Arnsberg, Beschluss vom 27.04.2009 - VK 07/09

1. Der Verordnungsgeber hat eine vergaberechtlich einer Preisbindung gleichkommende Entscheidung getroffen, die den Auftraggeber verpflichtet, keine Angebote anzunehmen, die diese Verpflichtung definitv nicht erfüllen.

2. Es steht ihm nicht mehr frei, ein Angebot zu akzeptieren, das diesen Mindestlohn erklärtermaßen nicht sichert und sich mit rechtlichen Hinweisen zu begnügen.

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VPRRS 2010, 0052
DienstleistungenDienstleistungen
Mangelnde Eignung einer EU-weiten Ausschreibung der Schülerbeförderung

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.07.2009 - VK 16/09

1. Der Bieter bzw. Bewerber muss den Vergabeverstoß und die Aufforderung an den öffentlichen Auftraggeber, den Verstoß abzuändern, konkret darlegen. Beide Tatsachenvorträge sind unverzichtbare Bestandteile der Rüge. Nur schlichte Fragen nach Inhalt und Begründung einer Ausschlussentscheidung und allgemeine Ankündigungen, man werde das nicht hinnehmen, erfüllen den Rügetatbestand grundsätzlich nicht.

2. Die Rüge kann entbehrlich sein, wenn der Auftraggeber sich selbst treuwidrig verhält und trotz bestehender Ausschreibungspflicht und bekundeten Interesse ohne Vergabeverfahren vergibt. Die bloße Vermutung, die Rüge werde erfolglos sein, genügt nicht, ebenso wenig die eindeutige Positionierung einer Vergabestelle mit Blick auf eine potentielles Nachprüfungsverfahren auf der Basis aus ihrer Sicht guten Gründen.

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VPRRS 2010, 0051
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtberücksichtigung der Angebote

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.08.2009 - VK 18/09

1. Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Er folgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt, kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen.

2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen die Beigeladene, etwa gegen deren Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten der Beigeladenen zu übernehmen, sofern diese sich am Verfahren beteiligt hat etwa durch die Stellung von Anträgen.

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VPRRS 2010, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Festlegungen auch im VOF-Verfahren bindend

VK Arnsberg, Beschluss vom 03.09.2009 - VK 19/09

Festlegungen zum Verfahrensablauf sind auch im VOF-Verfahren für den Auftraggeber bindend Beschwerde eingelegt.*)

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VPRRS 2010, 0049
DienstleistungenDienstleistungen
Mangelhafte Wertung

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.10.2009 - VK 21/09

ZPO § 397; VOL/A 3. Abschnitt § 25 a Nr. 2 Abs. 1

1. Das mündliche Fragerecht ist im schriftlichen Verfahren ersetzt, wenn allen Beteiligten Gelegenheit gegeben worden ist, weitere Frage an die vorgesehenen Zeugen zu formulieren.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber ist allenfalls dann zu einer schriftlichen Aufklärung nach § 25 a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 3.Abschnitt verpflichtet, wenn die Preisabweichung des günstigsten Angebotes eine sog. Ausgreifschwelle von 10 bis 20 Prozent übersteigt.

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.10.2009 - VK 21/09

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VPRRS 2010, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlendem Formblatt

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.10.2009 - VK 23/09

Ausschluss wegen fehlendem Formblatt.*)

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VPRRS 2010, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Bewertung eines Angebotes

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.11.2009 - VK 26/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0046
VersicherungsleistungenVersicherungsleistungen
Erledigungsbescheid

VK Arnsberg, Beschluss vom 10.11.2009 - VK 28/09

Erledigungsbescheid nach Einigung.*)

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VPRRS 2010, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Ausschreibung von Abschleppleistungen

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2009 - VK 29/09

Rückversetzung des Verfahrens wegen fehlerhafter Ausschreibungsunterlagen in den Stand nach Bekanntmachung.*)

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VPRRS 2010, 0044
DienstleistungenDienstleistungen
fehlerhafter Bewertung im Vergabeverfahren

VK Arnsberg, Beschluss vom 03.12.2009 - VK 30/09

Fehlende Antragsbefugnis wegen offensichtlich mangelndem Schaden aufgrund des Angebotsranges.*)

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VPRRS 2010, 0043
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nichtigkeitsfeststellung eines Ergänzungsvertrags

VK Arnsberg, Beschluss vom 16.12.2009 - VK 36/09

Feststellung der Nichtigkeit nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB eines Ergänzungsvertrages.*)

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VPRRS 2010, 0042
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss aller Angebote wegen fehlender Erklärung

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.11.2009 - VK 32/09

Zwingender Ausschluss aller Angebote wegen fehlender Erklärungen.*)

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VPRRS 2010, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber hat die Auswahlentscheidung zu dokumentieren!

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.04.2009 - VK 06/09

Es ist eine nach § 18 VOF zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bewerber die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.*)

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VPRRS 2010, 0040
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wertung der finanziellen Leistungsfähigkeit

VK Arnsberg, Beschluss vom 09.04.2009 - VK 05/09

Hinsichtlich der Wertung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist einer Vergabestelle resp. einem Auftraggeber eine Beurteilungsspielraum eingeräumt, den er nur im Fall ungewöhnlich niedriger Preise nach § 25 Nr.2 Abs.2 VOL/A ermessensfehlerfrei ausfüllen muss.*)

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VPRRS 2010, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter will lediglich Projekt verhindern: Keine Antragsbefugnis!

VK Münster, Beschluss vom 27.01.2010 - VK 25/09

Im Rahmen der Vergabe eines Grundstückskaufvertrags mit Bauverpflichtungen für ein Einzelhandelsprojekt fehlt einem Bieter, der keine tatsächliche Realisierungsabsicht hat, sondern lediglich die Errichtung eines konkurrierenden Einkaufszentrums verhindern will, die Antragsbefugnis.

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VPRRS 2010, 0038
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

VK Saarland, Beschluss vom 18.12.2009 - 3 VK 2/2009

1. Bei Antragsrücknahme vor einer Entscheidung durch die Vergabekammer hat der Antragsteller grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Verfahrensgebühr zu tragen; eine weitere Ermäßigung ist aus Gründen der Billigkeit aber möglich. Bei Antragsrücknahme zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nämlich direkt nach Erhalt einer Aufklärungsverfügung der Kammer und so rechtzeitig, dass ein bereits anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung noch aufgehoben werden konnte, ist es angemessen, die Verfahrenskosten auf ein Viertel der vollen Gebühr festzusetzen.*)

2. Der Antragsteller hat im Fall der Antragsrücknahme die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu erstatten. Hier kann ggf. eine differenzierende Betrachtungsweise betreffend die Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten durch den Antragsgegner einerseits und durch die Beigeladenen andererseits geboten sein.*)

3. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Beigeladenen beurteilt sich im Saarland gemäß § 128 Abs. 4 Satz 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG. Danach ist - anders als bei § 80 VwVfG des Bundes - über die Kosten nach "billigem Ermessen" zu entscheiden. Eine Erstattungspflicht kann allein schon deshalb geboten sein, weil im Nachprüfungsverfahren ein besonderer Zeitdruck besteht, unter dem sich der Antragsteller gezielt gegen die Zuschlagserteilung an den Beigeladenen wehrt. Darüber hinaus erscheint die Hinzuziehung eines anwaltlichen Beistandes, jedenfalls bei mittelständischen Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung unterhalten, auch schon aus Gründen der "Waffengleichheit" gegenüber dem anwaltlich vertretenen Antragsteller geboten.*)

4. Für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten für den Auftraggeber notwendig ist und die hieraus entstehenden Kosten im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 3 SVwVfG zu den notwendigen Auslagen gehören, ist auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen. Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes ist nicht notwendig, wenn der Auftraggeber hausintern über die notwendigen Ressourcen verfügt, um die relevanten Sach- und Rechtsfragen angemessen zu behandeln. Führt der Auftraggeber laufend Vergabeverfahren der gleichen Art und von ähnlichen Dimensionen durch, ist er mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsproblemen vertraut, soweit es sich nicht um grundsätzliche neue oder ungeklärte Fragen handelt, oder um Problemkreise, die üblicherweise in Vergabeverfahren nicht berührt werden.*)

5. Kostenfestsetzungsanträge gehen mit Rücksicht auf § 128 Abs. 4 Satz 5 GWB (Neuregelung seit 24.04 2009), wonach ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren nicht (mehr) stattfindet, ins Leere; sie sind mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Gleiches gilt für Streitwertfestsetzungsanträge, da im Nachprüfungsverfahren eine Streitwertfestsetzung nicht stattfindet. Als Anhaltspunkt insoweit kann für die Beteiligten der im Beschluss der Kammer angegebene Bruttoauftragswert herangezogen werden.*)

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VPRRS 2010, 0037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Immobilienverkauf: Auch nach GWB-Reform ausschreibungspflichtig!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2010 - VK-37/2009-B

1. Auch nach der Neufassung des § 99 GWB erfüllt die Ausschreibung eines Einzelhandelsprojekts den Tatbestand des öffentlichen Auftrags, weil das wirtschaftliche Interesse der Stadt dadurch belegt wird, dass die Übereignung der angebotenen städtischen Grundstücke deutlich unter dem Verkehrswert liegt und damit auch eine Entgeltfunktion hat.

2. Die Stadt muss zunächst die Ausschreibungsreife herstellen, bevor sie ein Vergabeverfahren einleitet. Dem Bewerber wird ein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet, wenn für ein erfolgversprechendes Angebot zwingend die Einbeziehung privater Flächen, auf die die Stadt keinen Zugriff hat, zur Voraussetzung gemacht wird.

3. Zu der Frage, wann eine Ausschreibung aufzuheben und anschließend in ein formloses Verhandlungsverfahren - unter Einbeziehung weiterer Bieter - überzuleiten ist.

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