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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11175 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

1. Die Voraussetzungen für die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier § 26 Nr. 1 c VOB/A 2006) gelten auch im Verhandlungsverfahren.*)

2. Zu den Anforderungen an eine zulässige Rüge gemäß § 107 Abs. 2 GWB.*)

3. Auch im Vergabenachprüfungsverfahren können Gründe nachgeschoben werden, wobei der Dokumentationspflicht genügt ist, wenn dies in anwaltlichen Schriftsätzen erfolgt.*)

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VPRRS 2011, 0012
DienstleistungenDienstleistungen
Verhandlungsverfahren: Mindestens eine Verhandlungsrunde!

VK Sachsen, Beschluss vom 18.10.2010 - 1/SVK/036-10

1. Der öffentliche Auftraggeber ist in einem Verhandlungsverfahren grundsätzlich verpflichtet, wenigstens eine Verhandlungsrunde durchzuführen, wobei das Verfahren in Stadien ablaufen kann. Ein Abschichten im Verhandlungsverfahren ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.*)

2. Der Beschaffungsbedarf wird einzig und allein vom Auftraggeber definiert.*)

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VPRRS 2011, 0011
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtzeitige Einlegung von Rechtsmitteln

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2010 - VK 44/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0010
DienstleistungenDienstleistungen
Sozialrecht contra Vergabrecht

VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

1. Sozialrecht schließt die Anwendung der Vorschriften des GWB und damit die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht aus, wenn die Voraussetzungen der §§ 97 ff GWB vorliegen.*)

2. Das Primärrecht wie die zwingend zu beachtende Vergabekoordinierungsrichtlinie und deren nationale Umsetzung in das GWB können nicht durch sozialrechtliche Regelungen des nationalen Gesetzgebers abbedungen oder abgeändert werden. Sozialrechtliche Regelungen können jedoch Vorrang vor nationalen vergaberechtlichen Regelungen - wie den Verdingungsordnungen - haben, bzw. deren Auslegung beeinflussen.*)

3. § 99 Abs. 1 GWB unterscheidet nicht nach der Rechtsnatur des abzuschließenden Vertrages. Insoweit hindert der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen Auftrages. Auch, wenn der Auftraggeber beabsichtigt, die Beauftragung im Wege eines Verwaltungsakts durchzuführen, ist zur Beurteilung der Frage, ob ein Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, maßgeblich, ob ein Beleihungsakt vorliegt, der möglicherweise im Wege einer Bereichsausnahme die Anwendung des GWB entfallen ließe.*)

4. Die Rechtswegzuweisung in § 116 Abs. 3 GWB und § 29 Absatz 5 SGG ist abschließend. Über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern entscheidet ausschließlich das Oberlandesgericht. Nur für Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die Landessozialgerichte zuständig.*)

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VPRRS 2011, 0009
DienstleistungenDienstleistungen
Dokumentation der Öffnung der Angebote

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2010 - 1/SVK/045-10

Die Dokumentation der Öffnung der Angebote dient nach wie vor dazu, ein transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisteten. Daher sind an die Erfüllung des verbleibenden Dokumentationserfordernisses hohe Anforderungen zu stellen. Insoweit ist die Forderung in § 17 Absatz 2 EG VOL/A "Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert." nur so zu verstehen, dass im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Öffnung der Angebote ein unveränderbares Dokument erstellt wird. In diesem müssen zumindest a) Name und Anschrift der Bieter b) die Endbeträge ihrer Angebote und andere den Preis betreffende Angaben und c) ob und von wem Nebenangebote eingereicht worden sind, festgehalten werden.*)

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VPRRS 2011, 0008
BauvertragBauvertrag
Zuschlag mit Hinweis auf neue Bauzeit: Kein modifiziertes Angebot!

BGH, Urteil vom 25.11.2010 - VII ZR 201/08

Ein Zuschlag in einem durch ein Planfeststellungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers den Hinweis auf später "noch mitzuteilende exakte Fristen" enthält (Anschluss an BGH, IBR 2010, 549).*)

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VPRRS 2011, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende geforderte Angabe: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.10.2010 - 1/SVK/037-10

1. Wenn ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts fordert, dass "keine Person rechtskräftig wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten verurteilt ist", so ist es ausreichend, die Eigenerklärung darauf zu beschränken, den Gesetzestext des § 21 Absatz 1 Satz 1 SektVO wortwörtlich abzuschreiben, da in § 21 Absatz 1 Satz 2 SektVO keine Straftaten genannt werden.*)

2. Fordert ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts, dass "kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde" (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO), ist es ausreichend, wenn der Teilnehmer eine Eigenerklärung des Inhalts abgibt, dass er "sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet bzw. die Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Rechtslage befindet" (§ 11 Absatz 4 lit. a) VOF). Wenn der Auftraggeber eine formlose Eigenerklärung verlangt, dann muss der Bewerber auch die Möglichkeit haben, sinngemäß in eigenen Worten das zu erklären, was Ziel der Erklärungsabforderung des Auftraggebers ist, zumal die vorliegend der VOF entnommene Formulierung das Ziel hat, eine allumfassende Erklärung in insolvenzrechtlicher Hinsicht abzugeben.*)

3. Soweit die Vergabebekanntmachung Angaben aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) verlangt und ein Bewerber nur für die abgeschlossenen Jahre 2008 und 2009, sowie für das laufende Jahr 2010 diese Angaben vorlegt, nicht jedoch für das abgeschlossene Jahr 2007, fehlt eine geforderte Erklärung.*)

4. Dieses Fehlen einer geforderten Erklärung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer falsa demonstratio unschädlich, denn dafür ist es erforderlich, dass die eine Vertragspartei ihrer Erklärung einen von dem objektiven Erklärungsinhalt abweichenden Inhalt beimisst und die andere Vertragspartei dies erkennt und hinnimmt. Ein solcher Fall des übereinstimmenden, abweichenden Erklärungsinhaltes ist bei der dargelegten anderweitigen Jahresangabe nicht gegeben.*)

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VPRRS 2011, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Eigenerklärungen

VK Sachsen, Beschluss vom 23.09.2010 - 1/SVK/031-10

1. Nach der Vorschrift des § 98 Nr. 4 GWB gehören zu den Sektorentätigkeiten solche zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke der Versorgung von Beförderungsunternehmen im Luftverkehr mit Flughäfen durch Flughafenunternehmer, die einer Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Nr. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung bedürfen.*)

2. Soweit ein Auftraggeber einen lediglich "unterschriebenen" Teilnahmeantrag fordert, genügt dieser Anforderung jede Unterschrift eines Erklärenden, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Vorlagefrist tatsächlich bevollmächtigt war. Den Nachweis über seine Vertretungsmacht kann er jederzeit, auch nachträglich, führen.*)

3. Wenn ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts fordert, dass "keine Person rechtskräftig wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten verurteilt ist", so ist es ausreichend, die Eigenerklärung darauf zu beschränken, den Gesetzestext des § 21 Absatz 1 Satz 1 SektVO wortwörtlich abzuschreiben, da in § 21 Absatz 1 Satz 2 SektVO keine Straftaten genannt werden.*)

4. Fordert der Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts, dass "kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde" (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO), ist es ausreichend, wenn der Teilnehmer eine Eigenerklärung des Inhalts abgibt, dass er "sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet bzw. die Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Rechtslage befindet" (§ 11 Absatz 4 lit. a VOF). Wenn der Auftraggeber eine formlose Eigenerklärung verlangt, dann muss der Bewerber auch die Möglichkeit haben, sinngemäß in eigenen Worten das zu erklären, was Ziel der Erklärungsabforderung ist, zumal die vorliegend der VOF entnommene Formulierung das Ziel hat, eine allumfassende Erklärung in insolvenzrechtlicher Hinsicht abzugeben.*)

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VPRRS 2011, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren dient dem Individualrechtsschutz. Es dient jedoch nicht dazu, eine Ausschlussentscheidung zu Lasten eines Antragstellers auf neue Gründe zu stützen. Soweit die Mängel des Angebots des Antragstellers offenkundig sind und bereits durch den Auftraggeber in der Vergabeakte dokumentiert wurden, kann die Vergabekammer diese im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes aufgreifen, und diese Ausschlussgründe bei der Entscheidung berücksichtigen.*)

2. Die Bereichsausnahme des § 100 Abs. 2 d) bb) GWB ist nur einschlägig, wenn zusätzlich gerade durch die Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung staatlicher Sicherheitsinteressen droht.*)

3. Auch im Verhandlungsverfahren können Angebote nur dann in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, wenn diese im Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen. Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen gemäß § 25 Nr. 1, Abs. 1 d) VOL/A führt damit zum Ausschluss. Dies gilt auch für ein optionales Leistungskriterium. Wird ein optionales Leistungskriterium angeboten, erfüllt dieses jedoch nicht die Vorgaben der Verdingungsunterlagen, so kann das Angebot nicht dahingehend interpretiert werden, dass das Leistungsmerkmal nicht angeboten sein soll und damit das Angebot in der Wertung verbleibt.*)

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VPRRS 2011, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Drohender Schaden bei vergaberechtswidriger Aufhebung?

OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 - Verg 21/10

Ist die Aufhebung einer Ausschreibung in vergaberechtswidriger Weise erfolgt, kann ein drohender Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB für einen sich gegen die Aufhebung wendenden Bieter nur dann verneint werden, wenn bei unterstellter ver-gaberechtskonformer Handlungsweise des öffentlichen Auftraggebers ein Zuschlag auf dessen Angebot mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.*)

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VPRRS 2011, 0003
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz wegen Nichtvergabe eines Auftrags

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2010 - 11 U 37/10

Bedingte Preisnachlässe sind im Vergabeverfahren nur dann berücksichtigungsfähig, wenn der Auftraggeber anlässlich der Vergabeentscheidung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingung auch tatsächlich eintritt.

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VPRRS 2011, 0002
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Negativpreise sind kein Ausschlussgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 33/10

1. Die VOB/A zählt die Ausschlussgründe abschließend auf.

2. Eine Ausschreibung darf keine Anforderungen an die Preishöhe stellen. Es dürfen keine Mindestpreise verlangt werden. Ein Verbot negativer Einheitspreise ist unzulässig.

3. Ein Nachprüfungsantrag kann nur Erfolg haben, wenn ein vergaberechtswidriges Verhalten vorliegt und feststeht, dass der Antragsteller bei dessen Vermeidung eine Chance auf den Zuschlag gehabt hätte.

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VPRRS 2011, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis eines einzelnen Mitglieds einer Bietergemeinschaft

VK Berlin, Beschluss vom 15.11.2010 - VK-B2-25/10

1. Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ist regelmäßig nicht antragsbefugt im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, da ihm das notwendige Interesse am Auftrag fehlt. *)

2. Die Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren erstreckt sich nicht auf die Vertetung im Nachprüfungsverfahren. *)

3. Das Fehlen einer Vollmacht macht einen Nachprüfungsantrag des Mitglieds einer Bietergemeinschaft, das für diese tätig werden will, offensichtlich unzulässig.*)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0471
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2010 - VgK-48/2009

1. Die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt.

2. Vom Grundsatz der Nichtberücksichtigung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der Entscheidung über einen Antrag auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung ist nur dann eine Ausnahme vorzunehmen, wenn die fehlenden Erfolgsaussichten des Antragstellers aufgrund eines eindeutigen und offen zutage liegenden Sachverhalts auch bei einer summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden können.

3. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur in sehr seltenen Ausnahmefällen notwendig und gerechtfertigt ist.

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VPRRS 2010, 0438
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Heilbarer Beurteilungsfehler bei Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10

1. Auch unterhalb der Schwelle der Aufhebungsgründe des § 26 VOB/A 2006 können Bieter aus Gründen der einem öffentlichen ebenso wie einem privaten Auftraggeber zuzuerkennenden Vertragsfreiheit keine Auftragsvergabe erzwingen, sondern darf der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben. Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben (hier bejaht) oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren.

2. Liegt ein Begründungsfehler vor, ist allerdings im Vergabenachprüfungsverfahren nicht auszusprechen, dass das Vergabeverfahren fortzusetzen und mit Zuschlag zu beenden ist, denn die Vergabestelle hat die Möglichkeit, eine korrekte Aufhebung nachzuholen.

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VPRRS 2010, 0468
ArzneimittelArzneimittel
Ausschluss wegen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Bund, Beschluss vom 06.10.2010 - VK 2-89/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0467
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Zuschlagschance: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2010 - 1 VK 64/10

Hat ein Bieter auch unter Hinwegdenkens des gerügten Vergabeverstoßes keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2010, 0462
GesundheitGesundheit
Bieter haben keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb!

BVerfG, Beschluss vom 01.11.2010 - 1 BvR 261/10

1. Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber und die der Vergabeentscheidung zugrunde gelegten Kriterien berühren grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers.

2. Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags beeinflusst die handelnde staatliche Stelle den Wettbewerb nicht von außen, sondern wird selbst auf der Nachfrageseite wettbewerblich tätig und eröffnet so einen Vergabewettbewerb zwischen den potentiellen Anbietern. Dabei ist es grundsätzlich Sache des Nachfragers, nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren er das günstigste Angebot auswählt.

3. Ein Wettbewerber trägt auf der Angebotsseite stets das Risiko, dass seinem Angebot ein anderes, für den Nachfrager günstigeres vorgezogen wird.

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VPRRS 2010, 0457
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2010 - VK 2-20/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0466
GesundheitGesundheit
Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs muss nachgewiesen sein!

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2010 - VK 2-119/10

Personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen Bietern stellen nur dann einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb dar, wenn eine gesicherte Erkenntnis seitens des Auftraggebers über die entsprechenden Ausschlussvoraussetzungen der betroffenen Bieter vorliegt.

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VPRRS 2010, 0437
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Kriterium: Keine Nebenangebote!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2010 - VK-SH 14/10

Wählt der Auftraggeber als einziges Zuschlagskriterium den Preis und lässt er gleichzeitig die Abgabe von Nebenangeboten zu, liegt darin ein Verstoß gegen Art. 24 Abs. 1 Richtlinie 2004/18/EG.*)

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VPRRS 2010, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Auslegung bei eindeutigen Eintragungen!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.2010 - VK-SH 16/10

1. Eine Auslegung des Angebots des Bieters gemäß §§ 133, 157 BGB kommt nicht in Betracht, wenn die Eintragung des Bieters in der maßgeblichen Position für sich genommen eindeutig ist und keinen Rechen- oder Schreibfehler erkennen lässt.*)

2. Die pauschale Anerkennung eines Langtextverzeichnisses ändert nichts daran, dass der Bieter nur das anbietet, was er auch bepreist hat. Wenn der Bieter in seinem selbst gefertigten Kurztextverzeichnis die ursprüngliche statt der korrigierten Menge bepreist, bietet er auch nur diese Menge an.*)

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VPRRS 2010, 0435
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht bei Gemeinschaftsunternehmen

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Rs. C-215/09

Die Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Arbeitgeber, wenn er mit einem von ihm unabhängigen privaten Unternehmen einen Vertrag über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Form einer Aktiengesellschaft schließt, dessen Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist, den Auftrag über die Dienstleistungen für seine eigenen Beschäftigten, dessen Wert die von dieser Richtlinie vorgesehene Schwelle überschreitet und der sich von dem Vertrag zur Gründung dieses Unternehmens trennen lässt, unter Einhaltung der Bestimmungen der genannten Richtlinie vergeben muss, die für die unter ihren Anhang II Teil B fallenden Dienstleistungen gelten.*)

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VPRRS 2010, 0434
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauvertag - Kündigung aufgrund Insolvenz verstößt nicht gegen InsO!

LG Würzburg, Urteil vom 12.02.2009 - 12 O 558/08

1. Die Kündigung des Auftraggebers ist nicht ausgeschlossen, wenn das Insolvenzverfahren beantragt ist oder ein solches Verfahren eröffnet wird.

2. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalter nach der Insolvenzordnung besteht nur dann, wenn eine auf die vertragliche Bestimmung gestützte Kündigung nicht erklärt wurde.

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VPRRS 2010, 0433
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss von Unterkostenangeboten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.08.2010 - VgK-33/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlichen, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

2. Die Präklusionsregel gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist jedenfalls unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtsachen C-406/08 und C-456/08) nicht mehr anwendbar.

3. Voraussetzung für die Präklusionswirkung der Bekanntgabe der Nichtabhilfe gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist, dass der Auftraggeber in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU auf diese Regelung hinwiesen hat. Dabei ist der Auftraggeber verpflichtet, genaue Angaben zu den von den Bietern zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen zu machen oder eine Stelle zu benennen, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind. Die Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrags ist als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen.

4. Die Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen.

Private, erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen können daher auch dann nicht nach Nr. 6 ausgeschlossen werden, wenn sie öffentlich gefördert sind oder eine öffentliche Beteiligung an ihnen besteht.

5. § 16 VgV erfasst nur diejenigen Entscheidungen, die nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und vor Erteilung des Zuschlags bzw. Aufhebung des Vergabeverfahrens liegen.

6. Dem Auftraggeber kommt bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters ein Ermessensspielraum zu. Dieser ist nur auf Ermessensfehler zu überprüfen, insbesondere ob die Vergabestelle ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ob der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden ist oder ob die Entscheidung durch sachfremde Erwägungen bestimmt ist.

7. Zuverlässig ist ein Bieter, der seinen gesamten gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, so dass er, ggf. auch aufgrund der Erfüllung früherer Verträge, eine einwandfreie Ausführung des Auftrags einschl. der Erbringung der Gewährleistungen erwarten lässt.

8. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nur "auskömmliche" Angebote zu berücksichtigen.

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VPRRS 2010, 0432
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber in Festsetzung von Bewertungskriterien frei!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2010 - VgK-39/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis ist gemäß § 107 Abs. 2 GWB, dass das den Nachprüfungsantrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass die Antragstellerin auch schlüssig darlegt, dass sie bei vergabekonformem Verhalten der Auftraggeberin den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

2. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) ist die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht mehr anwendbar.

3. Die Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrags ist als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen.

4. Die Rechtsfolge der Präklusion mit ihren erheblichen nachteiligen Wirkungen für jeden Anbieter sind an strenge, im Wesentlichen von der Vergabestelle zu schaffende Voraussetzungen geknüpft. Es besteht kein Bedürfnis, durch die Annahme einer Verwirkung in diese Abgrenzung einzugreifen.

5. Eine Prüfungspflicht der Auftraggeberin bzgl. eines Unterkostenangebots beginnt erst, wenn das niedrigste Angebot um mehr als 10 % vom zweitniedrigsten Angebot abweicht.

6. Dem Auftraggeber steht bei der Auswahl und Festsetzung der Bewertungskriterien ein von der Vergabekammer nicht überprüfbarer Wertungsspielraum zu.

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VPRRS 2010, 0430
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise für Nachunternehmer bereits mit Angebot?

OLG Naumburg, Urteil vom 30.09.2010 - 1 U 50/10

1. Eine Verpflichtung von Bietern, Eignungsnachweise für Nachunternehmer schon mit dem Angebot vorzulegen, ist nicht regelmäßig unzumutbar und daher unzulässig. Ob diese Verpflichtung besteht, ergibt vielmehr in jedem Einzelfall eine Auslegung der Angebotsunterlagen.*)

2. Allein aus der Präqualifikation eines Bieters kann nicht ohne Weiteres auf die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer geschlossen werden, jedenfalls wenn deren Präqualifikationsnummer nicht mit angegeben wird.*)

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VPRRS 2010, 0429
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2010 - Verg W 16/10

1. Gelangt der Auftraggeber bei seiner Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 VgV zu einem Auftragswert oberhalb der Schwellenwerte, können die am Vergabeverfahren teilnehmenden Bieter die Nachprüfungsinstanzen anrufen, auch wenn ihre Angebote - wie dasjenige der Antragstellerin - unterhalb der Schwellenwerte liegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Auftraggeber eine realistische und nachvollziehbare dokumentierte Schätzung vorgenommen hat.

2. Da die Frage, ob Nebenangebote zulässig sind, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist, von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird (bejahend: OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2010 - 1 Verg 6/10; OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2010 - 13 Verg 6/10; OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010 - 13 Verg 16/09; verneinend: OLG Düsseldorf, IBR 2011, 38), muss bei einer derartigen Sachlage erwogen werden, ob wegen dieser Divergenz in der Rechtsprechung der Vergabesenate die Sache entweder dem Bundesgerichtshof zugänglich gemacht oder der EuGH um Entscheidung zur Auslegung der beiden EU-Richtlinien und zur Entscheidung darüber, ob das deutsche Vergaberecht hiermit vereinbar ist, angerufen werden muss.

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VPRRS 2010, 0428
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Anspruch auf Kostenerstattung aus culpa in contrahendo

OLG Naumburg, Urteil vom 28.10.2010 - 1 U 52/10

Einem Bieter kann aus culpa in contrahendo ein Anspruch auf Erstattung der Kosten zustehen, wenn er sich ohne Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nicht oder nicht wie geschehen an diesem beteiligt hätte. Die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt der Bieter. Dazu ist erforderlich, dass er auf einen erkannten Vergabemangel mit einer entsprechenden Rüge in einem Vergabenachprüfungsverfahren reagiert.*)

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VPRRS 2010, 0427
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

1. Bei Fehlen eines Ausschreibungsverfahrens ist die Antragsbefugnis weit zu fassen. Sofern rechtswidrig kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, besteht ein Interesse an dem Auftrag bei jedem Unternehmen, das an dem Vergabeverfahren teilgenommen hätte. Eine tiefergehende Eignungsprüfung ist jedoch in diesen Fällen nicht von der Vergabekammer vorzunehmen. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammer, bis ins Detail zu prüfen, ob ein Antragsteller geeignet ist und die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen wird.*)

2. Bei De-facto-Vergaben, bei denen der öffentliche Auftraggeber kein Vergabeverfahren durchführt, entfällt im Regelfall die Rügepflicht zwangsläufig. Führt jedoch der Auftraggeber kein Vergabeverfahren durch und ist der Unternehmer über diesen Umstand seit langem fortlaufend unterrichtet, besteht in diesem Ausnahmefall auch bei einer "De-facto-Vergabe" eine Rügepflicht.*)

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VPRRS 2010, 0464
ArzneimittelArzneimittel
Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2010 - L 21 SF 152/10 Verg

Der Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen, die Therapiefreiheit der Vertragsärzte und die Wahlfreiheit der Versicherten entfalten keinen Bieterschutz i. S. des § 97 Abs. 7 GWB.

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VPRRS 2010, 0425
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz der VSt gegen Ingenieurbüro wegen Fehlberatung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2010 - 4 U 548/09

Hebt die Vergabestellte, fehlerhaft beraten durch ein mitwirkendes Ingenieurbüro, eine öffentliche Ausschreibung rechtswidrig auf und wird sie deshalb zu Schadensersatz an einen zu Unrecht nicht berücksichtigten Bieter verurteilt, mindert sich ihr Schadensersatzanspruch gegen das beratende Ingenieurbüro im Wege der Vorteilsausgleichung um die Kostenersparnis einer günstigeren Zweitvergabe.*)

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VPRRS 2010, 0424
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zulässige Ausgestaltung des Vergabenachprüfungsverfahrens

EuGH, Urteil vom 09.12.2010 - Rs. C-568/08

1. Es liegt kein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1, 3 und Art. 2 Abs. 1, 6 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vor, wenn zur Erlangung einer raschen gerichtlichen Entscheidung nur ein Verfahren zur Verfügung steht, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es den Erlass einer schnellen Ordnungsmaßnahme ermöglichen soll, es keinen Schriftsatzwechsel zwischen Anwälten gibt, in der Regel nur schriftliche Beweise erhoben werden, die gesetzlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen und das Urteil nicht zu einer endgültigen Festlegung der Rechtsverhältnisse führt und auch nicht Teil eines Entscheidungsfindungsprozesses ist, der zu einer solchen rechtskräftigen Entscheidung führt.*)

2. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665 ist dahin auszulegen, dass es mit ihr vereinbar ist, wenn der Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für den Erlass einer vorläufigen Maßnahme eine Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG vornimmt, die anschließend vom Gericht der Hauptsache für falsch befunden wird.*)

3. In Bezug auf die Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, der geschädigte Einzelne einen Entschädigungsanspruch hat, wenn die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an den Einzelnen bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es in Ermangelung einschlägiger Unionsvorschriften Sache jedes Mitgliedstaats, in seiner internen Rechtsordnung die Kriterien zu bestimmen, auf deren Grundlage der Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens festzustellen und zu bemessen ist, sofern der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz beachtet werden.*)

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VPRRS 2010, 0423
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienstleistungen: Vergaberechtsweg oder Verwaltungsrechtsweg?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

1. Vergaben nach dem Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt erfolgen nach dem Submissionsmodell und sind zwingend nach den §§ 97 ff GWB durchzuführen.

2. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

3. Dem Ziel des Nachprüfungsverfahrens, eine erneute Ausschreibung der Dienstleistung zu erreichen, steht eine bestandskräftige Genehmigung nach §11 RettDG-LSA nicht entgegen.

4. Mit der vom Antragsgegner erteilten Genehmigung nach § 11 RettDG-LSA ist sowohl nach dem RettDG-LSA als auch nach dem Inhalt des Verwaltungsaktes nicht das Recht verbunden, die genehmigten Rettungsdienstleistungen ohne Ausschreibung zu erbringen.

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VPRRS 2010, 0422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Untersagung der Zuschlagserteilung durch primären Rechtsschutz

LG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2010 - 1 O 717/10

1. Für die Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des § 100 GWB, § 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) lässt sich trotz des Fehlens besonderer Verfahrensregeln nach den §§ 97 GWB ff. ein quasi rechtsfreier Raum bis zur Zuschlagserteilung nicht rechtfertigen.

2. Wenn die öffentliche Hand für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, liegt eine vergleichbare Interessenlage vor. Durch die Ausschreibung entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zu den Bietern, innerhalb dessen der Ausschreibende an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Bieter muss die Möglichkeit haben, auch im Wege des Primärrechtsschutzes etwaige Verletzungen seiner Rechte überprüfen zu lassen.

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VPRRS 2010, 0420
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Widersprüchliches Qualitätskonzept: Ausschluss

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2010 - Verg 43/10

1. Sieht die Leistungsbeschreibung vor, dass eine Briefzustellung werktags erfolgen muss, das Qualitätskonzept eines Bieters jedoch nur eine Zustellung von dienstags bis samstag, so ist das Angebot zumindest widersprüchlich.

2. Die Preisangabe "ab 5.000 Stück pro Kalenderjahr 2,25 Euro" bedeutet, dass dieser Preis ab der genannten Größenordnung für alle Zustellungen gelten soll, also auch für die ersten 5.000 Zustellungen.

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VPRRS 2010, 0419
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegen "wettbewerbsbeschränkende Abreden" vor?

OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2010 - 13 Verg 12/10

1. Wird das Angebot des Antragstellers und Beschwerdeführers vom Antragsgegner erstmals im Laufe des anhängigen Beschwerdeverfahrens von der Wertung ausgeschlossen, ist auf die diesbezügliche Rüge des Antragstellers die Berechtigung dieses Ausschlusses im Beschwerdeverfahren zu prüfen.*)

2. Zu den Voraussetzungen an das Vorliegen einer "wettbewerbsbeschränkenden Abrede".*)

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VPRRS 2010, 0418
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren stets unzulässig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

1. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist von der Vergabestelle festzustellen und zu dokumentieren, ob andere Hersteller die Fähigkeit erwerben können, die zu beschaffende Leistung künftig zu erbringen.

2. Bei Festlegung des Beschaffungsziels ist zu dokumentieren, wodurch sich die an die Leistung gestellten Anforderungen begründen. Dabei ist darzulegen, warum die Produkte einzelner Hersteller die Anforderungen nicht erfüllen.

3. Die sachliche Rechtfertigung der konkreten Anforderungen muss umfassend im Vergabevermerk dokumentiert werden.

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VPRRS 2010, 0417
DienstleistungenDienstleistungen
Mischform von konstruktiver und funktionaler Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - Verg 35/10

1. Eine funktionale oder teils funktionale Ausschreibung ist nicht zu beanstanden, wenn sich die zu beschaffenden Leistungen einer hinreichenden Beschreibung entziehen, der Auftraggeber das ihm obliegende Ermessen ("können") regelgerecht ausgeübt hat, insbesondere er die Zweck- und Verhältnismäßigkeit mit vertretbarem Ergebnis abgewogen hat, und die Einkunft vergleichbarer Angebote durch Festlegung der Rahmenbedingungen und der wesentlichen Einzelheiten der Leistungen sichergestellt ist.

2. Die Pauschalierung der Leistungen und des Preises überbürdet Bietern kein ein an sich vom Auftraggeber zu tragendes Wagnis.

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VPRRS 2010, 0416
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rundungsfehler führen nicht zum Auschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2010 - Verg 37/10

Führen Rundungsfehler dazu, dass die angegebenen Preise von den kalkulierten Preisen abweichen, liegt kein Ausschlussgrund vor.

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VPRRS 2010, 0415
DienstleistungenDienstleistungen
Eigene Lieferbedingungen führen zum Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2010 - Verg 32/10

1. Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignungsanforderungen und sonstigen Ausschreibungsbedingungen im Laufe des Vergabeverfahrens jederzeit ändern, sofern dies nur in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren geschieht.

2. Wird dem Angebot eine andere als die geforderte Bindefrist beigegeben oder verweist der Bieter auf der Rückseite des Angebotsschreibens verbindlich auf die Geltung seiner Lieferungs- und Montagebedingungen, so ändert er die Vergabeunterlagen ab, was zu einem zwingenden Ausschluss führt.

3. Auf bloße Vermutungen, die in tatsächlicher Hinsicht nicht durch genügende Anhaltspunkte unterlegt sind, können Rechtsverletzungen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zulässig gestützt werden.

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VPRRS 2010, 0414
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Schätzung des Auftragswerts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - Verg 34/10

1. Die Wehrbereichsverwaltungen stellen Mittelbehörden dar und keine obersten oder oberen Bundesbehörden, so dass der Schwellenwert von 193.000 Euro gemäß § 2 Nr. 2 VgV maßgeblich ist.

2. Gemäß § 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 VgV kommt es für das Erreichen des Schwellenwertes auf den vom Auftraggeber geschätzten Nettoauftragswert einschließlich aller Optionen und Vertragsverlängerungen an. Ist die Schätzung ordnungsgemäß erfolgt, bestimmt ausschließlich dieser Wert über die Geltung oder Nichtgeltung des Vergaberechts. Das gilt auch dann, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens insbesondere aufgrund der abgegebenen Angebote herausstellt, dass der Wert der benötigten Leistung tatsächlich oberhalb oder unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes liegt.

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VPRRS 2010, 0413
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 29/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0412
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bemessung der Gebührenhöhe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2010 - Verg 17/10

Zur Bemessung der Gebührenhöhe.

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VPRRS 2010, 0411
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Unzulässiger Eilantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2010 - Verg 31/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0410
DienstleistungenDienstleistungen
Besondere Mindestanforderungen für besondere Leistungen zulässig

VK Bund, Beschluss vom 12.03.2010 - VK 1-19/10

Ein öffentlicher Auftraggeber darf Mindestanforderungen an die Eignung stellen, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und ihm angemessen sind. Da es Sache des öffentlichen Auftraggebers ist, die von den Bewerbern zu erfüllenden Eignungsmerkmale festzulegen, steht den Betroffenen diesbezüglich ein von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

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VPRRS 2010, 0409
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss des Bieters bei fehlenden Eignungsnachweisen

VK Bund, Beschluss vom 15.01.2010 - VK 1-224/09

1. Maßgeblich für die Frage, welche Eignungsnachweise von den Bietern vorzulegen sind, ist die Bekanntmachung, und für die Frage, wann diese Nachweise beizubringen sind, die Angebotsaufforderung samt den dazugehörigen Verdingungsunterlagen.

2. Von den Vorgaben in der Bekanntmachung darf ein öffentlicher Auftraggeber später nicht mehr abrücken, er darf weder auf in der Bekanntmachung genannte Nachweise im Nachhinein verzichten noch darf er weitere Unterlagen fordern, die er in der Bekanntmachung nicht genannt hat; allenfalls nachträgliche Konkretisierungen sind dem öffentlichen Auftraggeber erlaubt

3. Der öffentliche Auftraggeber muss den Zeitpunkt, zu dem Eignungsnachweise vorzulegen sind, nicht bereits in der Bekanntmachung angeben, vielmehr reicht es aus, wenn er diesen in der Angebotsaufforderung festlegt

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VPRRS 2010, 0408
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Hersteller-, aber keine Typenangabe: Ausschluss?

OLG München, Beschluss vom 12.11.2010 - Verg 21/10

1. Ein Vergabeverfahren beginnt dann, wenn die Vergabestelle nach außen erkennbar den ersten Schritt zur Durchführung desjenigen Verfahrens in die Wege leitet, welches zu einem konkreten Vertragsabschluss führen soll. Bei europaweiten Vergaben ist dies grundsätzlich die Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt.*)

2. Ist in der Bekanntmachung keine Äußerung dazu enthalten, ob Nebenangebote zugelassen sind oder nicht, sind diese nicht zugelassen.*)

3. Verlangt der öffentliche Auftraggeber die Benennung eines Fabrikats, kann das Angebot eines Bieters, welcher einen Hersteller, aber keine Typenangabe benennt, nicht ohne Weiteres wegen fehlender Angaben ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2010, 0407
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - Verg 47/10

Bei Lieferanten von Papier, Farbe u.ä. handelt es sich nicht um Unterauftragnehmer. Unterauftragnehmer übernehmen den Auftrag ganz oder teilweise. Dazu gehören Lieferanten von Zutaten für vom Bieter herzustellende und zu liefernde Erzeugnisse nicht.

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VPRRS 2010, 0406
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auch konzernangehörige Unternehmen sind Drittunternehmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010 - Verg 13/10

1. Drittunternehmen im Sinne der Art. 25, 45 ff Richtlinie 2004/18/EG, § 7a Nr. 3 Abs. 6, § 10 VOL/A sind auch konzernangehörige Unternehmen.

2. Zu der Frage, was ein Nachunternehmer ist.

3. Werden nur für eine bestimmte Gruppe von Drittunternehmen bestimmte Nachweise gefordert, kann ein Bieter davon ausgehen, dass er für sonstige Drittunternehmen diese Nachweise nicht vorlegen muss.

4. Will sich der bisherige Auftragnehmer bei der Neuausschreibung auf diese bisherige Tätigkeit als Referenz berufen, so muss er auf diese Tätigkeit explizit auch hinweisen. Ohne einen solchen Hinweis kann die Vergabestelle nicht erkennen, ob sich der Bieter überhaupt auf diesen früheren Auftrag berufen will.

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