Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11174 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
VPRRS 2012, 0279
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2011 - VK-SH 22/11
Die Eignungsprüfung nach § 19 (5) EG VOL/A erfolgt auch im Interesse der sonst am Auftrag interessierten Bieter und ist insoweit bieterschützend. Bei der Prüfung, ob ein Bieter "die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung" besitzt, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der durch die Vergabekammern nur begrenzt nachprüfbar ist. Die Überprüfung durch die Vergabekammern ist dabei auf mögliche Beurteilungsfehler beschränkt.*)
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VPRRS 2012, 0278
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 17.12.2010 - VK 1-121/10
Bei dem die Vergabe eines öffentlichen Auftrags abschließenden Zuschlag handelt es sich um den Vertragsschluss zwischen öffentlichem Auftraggeber und Auftragnehmer, wobei der Auftraggeber das bereits vorliegende Angebot des Auftragnehmers annimmt. Voraussetzung sind dementsprechende Willenserklärungen beider Vertragsparteien. Die automatische Laufzeitverlängerung für den Fall der Nichtkündigung ist kein Vertragsschluss, weil Willenserklärungen der Vertragsparteien gerade nicht erforderlich sind.
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VPRRS 2012, 0277
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1-64/12
1. Die Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit ist erst zulässig, wenn der Auftraggeber die Wertung der Angebote ordnungsgemäß beendet hat.
2. Da es einem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei steht, ein einmal eingeleitetes Vergabeverfahren auch anders als durch einen Zuschlag zu beenden, kann die Aufhebung einer Ausschreibung mangels Aufhebungsgründen im Sinne des § 17 VOL/A zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam sein. Voraussetzung ist, dass der öffentliche Auftraggeber hierfür zumindest einen die Aufhebung der Sache nach rechtfertigenden Grund hat. Ein solcher sachlicher Grund kann vorliegen, wenn das Vergabeverfahren fehlerbehaftet und deshalb ohnehin zurückzuversetzen wäre.
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VPRRS 2012, 0276
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 11.04.2012 - 1/SVK/005-12
1. Ein falsches Verständnis der Vergabeunterlagen führt nicht zu einer Rügeobliegenheit bis zum Ende der Angebotsfrist. Sind die bekannt gegebenen Wertungskriterien aus Sicht des Bieters eindeutig und von dem Auftraggeber lediglich falsch angewandt worden, ist der Bieter mit diesem Vortrag nicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB präkludiert.*)
2. Rügen, die nach Dienstschluss bei der Vergabestelle eingehen, sind der Vergabestelle erst am nächsten Arbeitstag zugegangen.*)
3. Findet sich lediglich im Leistungsverzeichnis ein Hinweis auf ein Wertungskriterium, kann dieses Kriterium nicht in die Wertung mit einbezogen werden.*)
4. Wartungskosten können mit im Rahmen des Wertungskriteriums "Preis" gewertet werden, wenn die Wartungsleistungen mit Gegenstand der Ausschreibung sind. Wird der Wartungsvertrag gleichzeitig mit der Installation der technischen Anlagen ausgeschrieben, so handelt es sich nicht um klassische Nebenkosten im Sinne des § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A, sondern vielmehr um eine im Rahmen der Ausschreibung selbst mit zu beschaffende Leistung.*)
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VPRRS 2012, 0275
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2012 - VK-SH 2/12
1. Eine mit 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist verstößt gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A. *)
2. Ein Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, vielmehr besitzt er sowohl bei der Aufstellung als auch bei der konkreten Anwendung seines Wertungssystems einen Spielraum. Die Grenze dieses Spielraums ist jedoch erreicht, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass der Bieter nicht mehr angemessen über die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblichen Kriterien und Modalitäten informiert wird. Grundsätzlich muss der Bieter erkennen, worauf es dem Auftraggeber in welchem Maße ankommt.*)
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VPRRS 2012, 0274
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2012 - VK-SH 3/12
1. Eine mit 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist verstößt gegen § 12 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A 2009.*)
2. Ein Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, vielmehr besitzt er sowohl bei der Aufstellung als auch bei der konkreten Anwendung seines Wertungssystems einen Spielraum. Die Grenze dieses Spielraums ist jedoch erreicht, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass der Bieter nicht mehr angemessen über die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblichen Kriterien und Modalitäten informiert wird. Grundsätzlich muss der Bieter erkennen, worauf es dem Auftraggeber in welchem Maße ankommt.*)
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VPRRS 2012, 0273
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 65/08
1. Die Nichtbeachtung einer im Vertrag verabredeten Trennung der bei Abbrucharbeiten anfallenden Stoffe begründen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bieters, die es rechtfertigen, ihn von der Vergabe der Restarbeiten auszunehmen.
2. Fehlerhafte Preisangaben dürfen vom Auftraggeber als Zeichen der Unzuverlässigkeit des betreffenden Bieters gewertet werden.
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VPRRS 2012, 0272
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 04.05.2012 - VK 3-30/12
1. Für die Antragsbefugnis genügt es nicht, dass der Verstoß gegen Vergabevorschriften und die mögliche Rechtsverletzung isoliert nebeneinander stehen. Erforderlich ist vielmehr, dass dem Antragsteller infolge des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorgaben auch wirklich ein Nachteil im Sinne einer Verschlechterung der Zuschlagschance entsteht oder zu entstehen droht.
2. Erklärt der Auftraggeber, das Angebot des Antragstellers nicht von der Wertung auszuschließen, obwohl es nicht die in der Ausschreibung genannten (vergaberechtswidrigen) Voraussetzungen erfüllt, droht dem Antragsteller kein Schaden.
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VPRRS 2012, 0456
Reinigungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 27.12.2011 - VK 1-159/11
1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigenständigen Ausschlussgrund in das Vergabeverfahren ein, der durch die einschlägige Vergabeverordnung nicht geregelt ist.
2. Jeder Bieter ist in seiner Kalkulation grundsätzlich frei. Gerade der Preis stellt ein wesentliches Wettbewerbselement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dar.
3. Prüfungsmaßstab für möglichen ist, ob ein Bieter plausibel darlegen kann, dass er trotz Überschreiten der Aufgreifschwelle seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nachkommen wird und nicht eine Preisvorgabe, bei der automatisch eine zum Angebotsausschluss führende Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns angenommen wird.
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VPRRS 2012, 0271
Bau & Immobilien
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - X ZR 161/11
Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zu, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 bundesligakarten.de).*)
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VPRRS 2012, 0270
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012 - Verg 92/11
1. Eine Fachlosvergabe hat im Sinn eines an den öffentlichen Auftraggeber gerichteten bieterschützenden und justiziablen vergaberechtlichen Gebots die Regel zu sein. Eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden.
2. Hat für unterschiedliche Gebietslose lediglich eine Arbeitsgemeinschaft ein Angebot eingereicht und ist davon auszugehen, dass zur Bedienung der Gebietslose Einzelunternehmen nicht in der Lage sind, sondern dass dazu ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen notwendig ist, so bedeutet dies, dass der gewählte Loszuschnitt zu groß ist, als dass Wettbewerb herrschen könnte.
3. Die Gefahr von Splitterlosen besteht auch bei einer kleinräumigeren Bildung von Gebietslosen nicht.
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VPRRS 2012, 0269
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2012 - 11 Verg 12/11
1. Die geforderten Nachweise sind - schon in der Bekanntmachung - möglichst konkret zu benennen, damit die interessierten Bieter frühzeitig erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt.
2. Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen überhaupt nicht erforderlich, so stellt die Vorlage nicht mehr aktueller Bescheinigungen keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.
3. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu werten.
4. Ob ein Bieter die Vorgaben der Verdingungsunterlagen für falsch oder unzweckmäßig hält, weil die danach ermittelte Vortriebsbauzeit länger als die tatsächliche Bauzeit wäre, ist unbeachtlich und berechtigt ihn nicht, von den Vorgaben in den Vergabeunterlagen abzuweichen.
5. Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot abgeändert worden sind, ist durch einen Vergleich des Inhalts des Angebots mit den Verdingungsunterlagen festzustellen.
6. Die Auslegung eines Angebots hat auch zu berücksichtigen, dass ein Bieter den Zuschlag erhalten und deshalb im Zweifel ein ausschreibungskonformes Angebot abgeben will.
7. Aus der Sicht eines objektiven Dritten sind stets die richtigen Einzelzahlen und nicht eine fehlerhafte "Summe" maßgeblich.
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VPRRS 2012, 0268
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 24.04.2012 - VK 1-25/12
Ausreichend für die Auslösung der Rügeobliegenheit ist bereits die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften aus den Vergabeunterlagen. "Erkennbar" in diesem Sinne ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus dem Inhalt der Ausschreibung als vergaberechtswidrig erschließt.
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VPRRS 2012, 0267
Bau & Immobilien
VGH Bayern, Beschluss vom 23.05.2012 - 4 ZB 10.547
1. Die freihändige Vergabe von Aufträgen ohne Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist ein schwerer Vergaberechtsverstoß, der einen Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Zuwendung berechtigt.
2. Die Verwendung von Fertigbauteilen beim Bau von Brunnenschächten setzt schon nach allgemeiner Lebenserfahrung nur einen geringeren Grad an Spezialisierung voraus.
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VPRRS 2012, 0266
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 15.03.2012 - VK 1-10/12
1. Eignungsanforderungen sind bereits in der Vergabebekanntmachung aufzuführen; in den Vergabeunterlagen sind allenfalls noch Konkretisierungen zulässig.
2. Der Auftraggeber hat nach § 19 EG Abs. 2, 3 VOL/A 2009 die Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Hinsichtlich der Frage der Nachforderung steht ihm ein Ermessen zu. Ohne eine entsprechende Ermessensausübung ist ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise unzulässig.
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IBRRS 2012, 2946; IMRRS 2012, 2139
Öffentliches Recht
VG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2012 - 4 K 3842/11
1. Die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Ausschreibungstexte einer Kommune sind Informationen i.S.d. § 2 Nr. 2 IWG.*)
2. Die Herausgabe solcher Informationen zur - bewussten oder geduldeten - Weiterverwendung durch einen Dritten begründet nach § 3 Abs. 1 IWG den Gleichbehandlungsanspruch aller Interessenten.*)
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VPRRS 2012, 0265
Dienstleistungen
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.12.2011 - 2 VK 6/11
Zur Ermittlung der Gebühren der Vergabekammer nach Antragsrücknahme.
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VPRRS 2012, 0264
Dienstleistungen
OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12
Die Schwelle von der bloßen Markterkundung zum Beginn eines Vergabeverfahrens im materiellen Sinn wird dann überschritten, wenn der öffentliche Auftraggeber seinen internen Beschaffungsbeschluss objektiv erkennbar nach außen durch Maßnahmen umsetzt, welche konkret zu einem Vertragsschluss mit einem auszuwählenden Unternehmen führen sollen. Maßnahmen, welche ein Vertreter des öffentlichen Auftraggebers durchführt, können dem öffentlichen Auftraggeber nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht zugerechnet werden.*)
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VPRRS 2012, 0263
Planungsleistungen
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VK 5/11
1. Werden die Eignungskriterien in der Bekanntmachung nicht eindeutig benannt, so muss dies bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist gerügt werden.
2. Eine Losauswahl setzt voraus, dass die geeigneten Bewerber in den ersten Auswahlstufen nach den Mindestanforderungen und in weiteren Auswahlstufen nach weiteren fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Da das Vergabeverfahren seinem Wesen nach die Auswahl desjenigen Bewerbers bezweckt, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt, ist ein Auswahlverfahren unzureichend, welches es unterlässt abzuklären, welcher der nicht ausgeschlossenen und geeigneten Bewerber die geforderte Leistung prognostisch am besten erbringen werde.
3. Ein Auftraggeber muss grundsätzlich weder die Reihenfolge noch die exakte Gewichtung der Auswahlkriterien vorab bekannt geben. Davon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein Auftraggeber bereits vor Bekanntmachung der Ausschreibung die Reihenfolge und Gewichtung der Auswahlkriterien festlegt.
4. Der Grundsatz, wonach der Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht berücksichtigen darf, gilt nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung, nicht für die ihr vorgeschaltete Eignungsprüfung. Dass bei dieser Bewertung die Eignung der Bewerber einer Abstufung zugänglich ist und Abstufungen auch zulässig sein müssen, rechtfertigt sich aus dem Wesen der Eignungsprüfung und ist selbstverständlich.
5. Die Vergabekammer kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung eines Unternehmens folglich nur daraufhin überprüfen, ob die rechtlichen Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überschritten sind. Eine Überschreitung dieses Beurteilungsspielraums ist regelmäßig anzunehmen, wenn das vorgeschriebene Vergabeverfahren nicht eingehalten wird, nicht von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird, sachwidrige Erwägungen einbezogen werden oder wenn der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wird.
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VPRRS 2012, 0262
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2012 - 11 Verg 11/11
1. Vergaberechtsverstöße, von denen ein Antragsteller erst während eines bereits laufenden Nachprüfungsverfahrens - etwa durch Akteneinsicht - Kenntnis erlangt, können ohne vorherige Rüge gegenüber dem Auftraggeber in das Nachprüfungsverfahren einbezogen werden.
2. Die geforderten Nachweise sind - schon in der Bekanntmachung - möglichst konkret zu benennen, damit die interessierten Bieter frühzeitig erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt.
3. Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen überhaupt nicht erforderlich, so stellt die Vorlage nicht mehr aktueller Bescheinigungen keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.
4. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist analog auf den Fall anzuwenden, dass die Eignungsnachweise nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind, sondern erst nach Angebotsabgabe von der Vergabestelle angefordert werden.
5. Die Bieter haben diejenigen Preisangaben (Pauschalpreis, Einheitspreis etc.) vorzunehmen, die vom Auftraggeber gefordert werden.
6. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu werten.
7. Der Begriff der Änderung an den Verdingungsunterlagen ist weit auszulegen. Weicht ein Bieter von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab und bietet im Ergebnis eine andere als die ausgeschriebene Leistung an, so ändert er damit die Vergabeunterlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Änderung technische Vorgaben oder vertragliche Ansprüche betriff. Änderungen können insbesondere auch die Preise und die Kalkulation betreffen.
8. Weicht ein Bieter von den vorgegebenen Berechnungsmethoden für die Bauzeit ab und ermittelt die Bauzeit nach eigenen - vermeintlich korrekten - Berechnungsmethoden, so nimmt er Änderungen an den Verdingungsunterlagen vor und ist zwingend auszuschließen.
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VPRRS 2012, 0261
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 VK 8/11
1. Eine Präklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB scheidet aus, wenn der Auftraggeber es versäumt hatte, auf die aus dieser Vorschrift folgende Rechtsmittelfrist von 15 Tagen nach Erhalt der Nichtabhilfemitteilung in der Vergabebekanntmachung hinzuweisen oder hilfsweise die Stelle anzugeben, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können. Das Fehlen dieser gemäß § 9 Abs. 1 VOF i.V.m. Anhang II der VO (EG) Nr. 1564/2005 (dort unter VI. 4.2 bzw. 4.3) zwingend vorgeschriebenen Angaben führt dazu, dass die Rechtsbehelfsfrist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nicht zu laufen beginnt.
2. Der Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht EU-Recht nicht entgegen.
3. Auch wenn es grundsätzlich nicht erforderlich ist, in einem Vergabeverfahren ein- und denselben Verfahrensverstoß mehrfach zu rügen, gilt dies ausnahmsweise dann nicht, wenn die Vergabestelle im bisherigen Vergabeverfahren einzelne Verfahrensschritte wiederholt und hierbei den bereits gerügten Vergaberechtsverstoß wiederholt.
4. Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt voraus, dass überhaupt ein Nachprüfungsverfahren eröffnet ist.
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VPRRS 2012, 0260
Verkehr
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.03.2012 - 2 VK 9/11
1. Mindestvoraussetzung für die Annahme eines Interesses am Auftrag ist, dass sich der Antragsteller entweder an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den beabsichtigten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechtes gehindert gewesen zu sein.
2. Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt voraus, dass überhaupt ein Nachprüfungsverfahren eröffnet ist.
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VPRRS 2012, 0259
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2012 - 11 Verg 6/11
1. Die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB ist auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder Teile davon, insbesondere die Gebührenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren, statthaft.
2. Das Land genießt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungskostengesetz Kostenfreiheit im Nachprüfungsverfahren, und zwar selbst dann, wenn es lediglich im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig geworden ist.
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VPRRS 2012, 0258
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/12
1. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung erledigt sich das Nachprüfungsverfahren auch ohne eine entsprechende Erklärung des Auftraggebers.
2. Im Falle einer Erledigung des Verfahrens erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens ist vorrangig darauf abzustellen, wie das Verfahren aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstandes ausgegangen wäre.
3. Ein Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers kommt mangels einer Sachentscheidung nicht in Betracht.
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VPRRS 2012, 0257
Außenanlagen
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2012 - 1 VK 7/11
1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich frei in der Definition dessen, was er beschaffen möchte. Der Bieter hat im Vergabeverfahren die ausgeschriebene Leistung grundsätzlich nicht infrage zu stellen. Ihn trifft insoweit keine Prüfungspflicht, insbesondere muss er keine Motivforschung betreiben.
2. Erkennt der Bieter, dass die Leistungsbeschreibung widersprüchlich, unverständlich oder in sich nicht schlüssig ist, so ist er gehalten, die Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebotes zu klären.
3. Umfangreiche Vorarbeiten und Recherchen, die eine Angebotskalkulation erst ermöglichen, darf die Ausschreibung dem Bieter nicht abverlangen.
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VPRRS 2012, 0256
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 21.06.2012 - VK 3-57/12
1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes obliegt grundsätzlich der ausschließlichen Bestimmung durch den öffentlichen Auftraggeber.
2. Um dem Wettbewerbsprinzip zu entsprechen, ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, das Vergabeverfahren möglichst wettbewerbsoffen zu gestalten. Die Vergabestelle jedoch nicht gehalten, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- bzw. angebotsfähig sind.
3. In der Überbürdung unzumutbarer Kalkulationsrisiken liegt kein Vergabefehler. Das grundsätzliche Verbot, Bietern oder Auftragnehmern in der Leistungsbeschreibung oder in sonstigen Vergabeunterlagen ungewöhnliche Wagnisse für Umstände oder Ereignisse aufzubürden, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einfluss auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, ist aus der VOL/A 2006 nicht in die Neuregelung der VOL/A übernommen worden. Derartige Fälle können in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden.
4. Kartellrechtliche Belange gehören nicht zum Prüfungsgegenstand des Nachprüfungsverfahrens.
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VPRRS 2012, 0255
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.05.2011 - 2 VK 2/11
1. Die Vergabekammer prüft das Vorliegen der Antragsbefugnis ebenso wie das der anderen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Amts wegen. Die Antragsbefugnis muss im Hinblick auf das geltend gemachte Begehren und für jeden einzelnen geltend gemachten Vergaberechtsverstoß getrennt geprüft und festgestellt werden.
2. Einen Anspruch auf Nachverhandlungen hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, grundsätzlich nicht.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber kann sich die Auswahl und Bekanntgabe der geforderten Eignungsnachweise nicht für die Zeit der Versendung der Verdingungsunterlagen vorbehalten.
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VPRRS 2012, 0254
Abfallbeförderung/-entsorgung
BGH, Beschluss vom 18.06.2012 - X ZB 9/11
Wird ein Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren darauf gestützt, dass die angekündigte Beschaffung von Entsorgungsleistungen durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession gesetzwidrig sei und nur im Wege eines öffentlichen Auftrags erfolgen dürfe, sind die Nachprüfungsinstanzen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuständig.*)
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VPRRS 2012, 0253
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 9/12
Im Rahmen einer Sektorenvergabe können Erklärungen und Nachweise für Bewerbungen und (bindende) Angebote nachgefordert werden. Dies gilt erst recht für indikative Angebote und auch für Preisangaben.
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VPRRS 2012, 0252
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.11.2011 - 2 VK 4/11
Hilft ein öffentlicher Auftraggeber nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens dem Begehren des Antragstellers ab und wird daraufhin das Verfahren durch eine Erledigungserklärung der Verfahrensbeteiligten beendet, so kann es unbillig sein, dem Antragsteller die Hälfte der Gebühren aufzuerlegen, obwohl er in einem materiellen Sinne obsiegt hat.
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VPRRS 2012, 0251
Arzneimittel
OLG Dresden, Beschluss vom 26.06.2012 - Verg 3/12
1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Verweisung des Nachprüfungsverfahrens an eine andere Vergabekammer sind nicht isoliert anfechtbar.
2. Bei einer Überschneidung der Zuständigkeiten der Vergabekammer eines Landes und der Vergabekammer des Bundes hat der Auftraggeber das Recht zur verbindlichen Bestimmung der zuständigen Vergabekammer.
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VPRRS 2012, 0250
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 13.03.2012 - VK 2/12
1. Formelle und materielle Bestandskraft von Vergabekammerbeschlüssen*).
2. Die Beschlüsse der Vergabekammern sind feststellende Verwaltungsakte, die in einem gerichtsähnlichem Verfahren ergehen.
3. Materiell umfasst die Bestandskraft einer Entscheidung der Vergabekammer den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt.
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VPRRS 2012, 0249
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 Verg 5/12
Es ist vergaberechtlich unbedenklich bereits in den Vergabebedingungen bei den Stundenverrechnungssätzen Aufgreifschwellen anzugeben, bei deren Erreichen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Angebotsaufklärung näher zu untersuchen ist. Daher erscheint die Verpflichtung des Auftraggebers nicht ohne weiteres ausgeschlossen, solche Angebote unter Einschluss der angegebenen Skonti auf seine "Auskömmlichkeit" im Einzelfall zu überprüfen.
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VPRRS 2012, 0248
Nachprüfungsverfahren
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2012 - 11 Verg 4/10
Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.
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VPRRS 2012, 0247
Nachprüfungsverfahren
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2012 - 11 Verg 5/10
Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.
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VPRRS 2012, 0246
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2012 - Verg W 5/11
1. Eine Geschäftsgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren ist dann nicht zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen, wenn die obsiegende Partei mit ihrem Prozessbevollmächtigten für dessen vorgerichtliche Tätigkeit eine zulässige Pauschalhonorarvereinbarung getroffen hat.*)
2. Hat der Bieter mit seinem Verfahrensbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, sind bei der Kostenfestsetzung die Honorare des Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen erstattungsfähig. Haben die Verfahrensbevollmächtigten des Bieters diesen bereits im Vergabeverfahren vertreten, bemisst sich eine im späteren Verfahren vor der Vergabekammer festsetzbare Geschäftsgebühr nicht nach Nr. 2300 VV RVG, sondern nach Nr. 2301 VV RVG.*)
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VPRRS 2012, 0245
Bau & Immobilien
VG Gießen, Urteil vom 13.02.2012 - 4 K 4455/11
1. Zur Amtsermittlungspflicht der Behörde beim Widerruf einer Subvention wegen eines Vergabeverstoßes.*)
2. Die Behörde hat die Annahme eines schweren Vergabeverstoßes nach § 39 HessVwVfG in Abgrenzung zu übrigen Vergabeverstößen zu begründen und nach pflichtgemäßem Ermessen über den Umfang des Subventionswiderrufs zu befinden.*)
3. Der Subventionsgeber ist nicht Wächter des privaten Wettbewerbs sondern ausschließlich Wächter der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln; als solcher hat er alle volkswirtschaftlichen Folgen der Vergabe einer Bauleistung in den Blick zu nehmen.*)
4. Das günstigste Gebot ist unter Berücksichtigung aller Folgen für die öffentlichen Haushalte nicht eo ipso das wirtschaftlichste Gebot.*)
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VPRRS 2012, 0244
Medizintechnik
OLG München, Beschluss vom 16.07.2012 - Verg 6/12
1. Die Kosten des Verfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen, es sei denn die Kosten insgesamt oder teilweise durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind. Dies gilt auch für die Kosten eines Beigeladenen.
2. Alleine der Umstand, dass ein Beigeladener neben sachlichen und dem Verfahren dienlichen Gesichtspunkten reine Vermutungen vorträgt, rechtfertigt es nicht, ihm aus Billigkeitsgründen den Ersatz der Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu versagen.
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VPRRS 2012, 0243
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - Verg 7/12
1. Dem Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Die an den Beschaffungsgegenstand zu stellenden technischen und ästhetischen Anforderungen bestimmt der Auftraggeber. Es ist grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung notwendig, ob eine andere Lösung möglich ist (entgegen OLG Jena, IBR 2006, 517 und OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2008 - 13 Verg 1/08, ibr-online).
2. Es kann offen bleiben, ob kartellrechtliche Einwände in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu prüfen sind.
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VPRRS 2012, 0241
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 11.06.2012 - VK 3-51/12
Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ist kein objektives Korrekturverfahren zur Behebung von Vergabefehlern. Hat das auf Rang 4 platzierte Angebot eines Bieters auch bei Korrektur der geltend gemachten Vergabefehler keine Chance, den Zuschlag zu erhalten, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Volltext
VPRRS 2012, 0240
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg 3/12
Der Preis stellt ein gewichtiges Merkmal dar, das beim Zuschlagskriterium des wirtschaftlichsten Angebots nicht am Rande der Wertung stehen darf, sondern vom Auftraggeber in ein angemessenes Verhältnis zu den übrigen Wertungskriterien zu bringen ist. Eine Festlegung und Gewichtung von Zuschlagskriterien, bei denen Wirtschaftlichkeitskriterien neben dem Angebotspreis nur eine marginale Rolle spielen oder der Preis eine übermäßige Bedeutung einnimmt, kann demnach gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip nach § 97 Abs. 5 GWB, § 16 Abs. 8 VOL/A (genauso: § 16 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) verstoßen.
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VPRRS 2012, 0239
Sonstige (Bau-)Leistungen
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.09.2011 - 1 VK 5/11
Unverzüglich im Sinne von § 107 Absatz 3 Nummer 1 GWB ist eine Rüge innerhalb einer Frist von ein bis drei Tagen.
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VPRRS 2012, 0238
Straßenbau und Infrastruktur
VK Nordbayern, Urteil vom 24.04.2012 - 21.VK-3194-05/12
Es entspricht der Billigkeit ( § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ), der Antragstellerin die Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn sie ihren Nachprüfungsantrag zurück genommen hat, als sie ihn als aussichtslos erkannte. Dies ist der übliche Grund für eine Antragsrücknahme. Gründe, die Kosten abweichend hiervon gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB der Vergabestelle aufzuerlegen, liegen nicht vor, wenn der Vergabestelle kein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen ist.*)
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VPRRS 2012, 0237
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.10.2011 - 3 VK 4/11
1. Der Begriff 'öffentliche Bauaufträge' erfordert, dass der Auftragnehmer direkt oder indirekt die Verpflichtung zur Erbringung der Bauleistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, übernimmt und dass es sich um eine nach den im nationalen Recht geregelten Modalitäten einklagbare Verpflichtung handelt.
2. Der Verkauf eines kommunalen Grundstücks mit der Verpflichtung, das darauf befindliche Gebäude innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln, ist kein öffentlicher Bauauftrag.
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VPRRS 2012, 0444
Bau & Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11
1. § 24 Abs. 3 VOF 2006 stellt eine eigene Anspruchsgrundlage dar.
2. Eine Vergütung nach § 24 Abs. 3 VOF 2006 ist nur dann geschuldet, wenn Lösungsvorschläge für Planungsleistungen angefordert werden.
3. Um hohe Kosten eines Verhandlungsverfahrens zu verhindern, muss die Leistung ausdrücklich im Wortlaut des § 24 Abs. 3 VOF 2006 verlangt werden und sowohl qualitativ als auch quantitativ mehr sein als eine branchenübliche Bewerbungsleistung.
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VPRRS 2012, 0235
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 12.06.2012 - 21.VK-3194-10/12
1. Steht der VSt bei der Entscheidung über den Ausschluss eines Angebots ein Beurteilungsspielraum zu und hat sie in Ausübung dieses Spielraums die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters bejaht, ist sie daran grundsätzlich gebunden. Sie ist nach Treu und Glauben im Allgemeinen gehindert, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von ihrer ursprünglichen Beurteilung abzurücken und bei unveränderter Sachlage die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters nunmehr zu verneinen. Die Bindung an eine einmal getroffene Ermessensentscheidung besteht selbst dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung verfahrensfehlerhaft nicht alle zu berücksichtigenden Umstände gewürdigt haben sollte.
Allerdings kann es im Einzelfall zulässig und sogar geboten sein, eine Eignungsprüfung nachträglich zu korrigieren, wenn sich zwischenzeitlich aufgrund neuer Erkenntnisse herausgestellt haben sollte, dass die ursprüngliche Eignungsprüfung auf falschen Tatsachen beruhte.*)
2. Für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren ist maßgebend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, er werde die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht erbringen. Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist eine Prognoseentscheidung, die regelmäßig aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bewerbers erfolgt. Zu den typischen Fällen von Unzuverlässigkeit eines Bewerbers gehört grundsätzlich auch mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung früherer Arbeiten, die zu Nachforderungen des Auftraggebers oder zu Gewährleistungsansprüchen geführt hat. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfanges, der Intensität, des Ausmaßes und des Grades der Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzungen. Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung oder einer mangelhaften Leistung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Unternehmers gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, geführt hat.*)
3. Ein Ausschluss eines Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen Unzuverlässigkeit kann schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben. Deshalb sind die Hürden für einen derartigen Ausschluss relativ hoch. Insbesondere muss es sich um gravierende und vor allem um nachgewiesene Verfehlungen handeln.*)
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VPRRS 2012, 0233
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/11
Im Falle einer Erledigung des Verfahrens erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens ist vorrangig darauf abzustellen, wie das Verfahren aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstandes ausgegangen wäre.
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VPRRS 2012, 0232
Dienstleistungen
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011 - 1 VK 02/11
1. Das Begehren eines Antragstellers, "das Vergabeverfahren in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen" genügt den Anforderungen des § 108 Absatz 1 Satz 2 GWB. Denn gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GWB ist die Vergabekammer an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
2. Auch wenn die Vergabekammer den Sachverhalt von Amts wegen erforscht (§ 110 Absatz 1 Satz 1 GWB), so kann sie sich auf das beschränken, was von den Beteiligten vorgebracht wird oder der Vergabekammer sonst bekannt sein muss (§ 100 Absatz 1 Satz 2 GWB). Im Fall der Erledigung beschränkt sich die Grundlage der Entscheidung auf den bislang vorgebrachten Sach- und Streitstand.
3. Grundsätzlich stellt ein fehlende oder fehlerhafte Angabe hinsichtlich der Auftragskriterien und ihrer Gewichtung in den Vergabeunterlagen einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB dar.
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VPRRS 2012, 0231
Dienstleistungen
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.03.2012 - 1 VK 1/11
1. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
2. Das Erfüllungsinteresse kann ein Anbieter nur dann mit Aussicht auf Erfolg geltend machen, wenn der Auftrag auch tatsächlich erteilt worden ist. Im Falle einer Aufhebung erhält der Bieter in jedem Fall keinen Zuschlag, so dass auch kein Erfüllungsinteresse bestehen kann. Ein Schadensersatzanspruch kommt aber nicht nur dann in Betracht, wenn dem übergangenen Bieter bei einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens der Zuschlag zwingend zu erteilen gewesen wäre. Für den Ersatz des Vertrauensschadens genügt das Bestehen einer "echten Zuschlagschance" im Sinne von § 126 Satz 1 GWB.
3. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass Aufwendungen zur Rechtsverfolgung erstattungsfähig sein müssen.
4. Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die Durchführung eines neuen, dem aktuellen ähnlichen Vergabeverfahrens in überschaubarer Zukunft (in einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren) absehbar ist und wenn die Klärung der im laufenden Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen erkennbare Bedeutung für das künftige Vergabeverfahren haben wird.
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VPRRS 2012, 0229
Nachprüfungsverfahren
OLG München, Beschluss vom 28.02.2012 - Verg 16/11
Der Rechtspfleger am Beschwerdegericht ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten vor der Vergabekammer festzusetzen. Ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren findet nicht statt (GWB § 128 Abs. 4 Satz 5).
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