Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11174 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0087
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2010 - Verg 7/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0086
Brief- und Paketdienstleistungen
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2013 - 1 Verg 8/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren (losweise aufgeteilten) Vergabeverfahren, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Dienstleistungsunternehmen, die in einen Markt "hineinwachsen" wollen, müssen erforderlichenfalls in Teilbereichen kooperieren beziehungsweise (größere) Unternehmen durch Teilleistungs- oder Konsolidierungsaufträge als Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbeziehen.
3. Die Vergabestelle ist grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens berechtigt, Vergabefehler transparent und diskriminierungsfrei zu berichtigen. Sie muss nicht "sehenden Auges" ein fehlerhaftes - oder auch nur mit Fehlerrisiken behaftetes - Vergabeverfahren fortsetzen, sondern kann korrigierend in das Verfahren eingreifen
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VPRRS 2013, 0085
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12
1. Ausschließlich privat genutzte Gebäude entsprechen nach allgemeinem Verständnis weder dem Kriterium der Gemeinnützigkeit noch der Öffentlichkeit.
2. Die Nachforderungsmöglichkeit des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gilt nur für fehlende Erklärungen und Nachweise. Eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise besteht nur, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen.
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VPRRS 2013, 0084
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2010 - Verg W 10/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0083
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2010 - Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0082
Nachprüfungsverfahren
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2010 - 11 Verg 3/10
Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber ist nicht schematisch, sondern stets auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des einzelnen Falles zu entscheiden. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörenden Vergaberegeln, wird im Allgemeinen mehr dafür sprechen, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
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VPRRS 2013, 0081
Sonstiges Nachprüfungsverfahren
BVerfG, Beschluss vom 11.08.2010 - 1 BvR 1670/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0080
Finanzdienstleistungen
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.11.2011 - C-357/10
1. Eine nationale Bestimmung, wonach, außer im Fall von Gesellschaften mit überwiegend öffentlicher Beteiligung,
- die Vergabe von Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Abgaben und anderen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften an Auftragnehmer, die nicht die finanzielle Voraussetzung eines vollständig eingezahlten Mindestgesellschaftskapitals von 10 Millionen Euro erfüllen, nichtig ist,
- Rechtspersonen, die im Register der privaten Rechtspersonen eingetragen sind, die zur Abrechnung und Festsetzung der Abgaben und zur Beitreibung der Abgaben und sonstigen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften berechtigt sind, ihr Gesellschaftskapital bis zur genannten Mindestgrenze aufstocken müssen,
- die Annahme neuer Aufträge oder die Teilnahme an Ausschreibungen über die Vergabe von Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Abgaben und sonstigen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften bis zur Erfüllung der erwähnten Verpflichtung zur Aufstockung des Gesellschaftskapitals verboten ist,
steht den Art. 15 und 16 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt entgegen.
2. Hilfsweise: Eine nationale Bestimmung, wie sie unter 1. definiert wurde, steht den Art. 49 AEUV und 56 AEUV entgegen.
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VPRRS 2013, 0079
Dienstleistungen
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.12.2011 - C-368/10
1. Nach der Richtlinie 2004/18 ist die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange in Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber durchaus zulässig, was eine Bezugnahme in den Ausschreibungsbedingungen auf Gütezeichen aus den Bereichen Umwelt und fairer Handel ausdrücklich einschließt.
2. Allerdings darf der öffentliche Auftraggeber nicht verlangen, dass die an ihn zu liefernden Waren ein ganz konkretes Gütezeichen tragen, sondern muss andere Gütezeichen und auch Waren ohne jedes Gütezeichen zulassen, sofern ihre Umwelteigenschaften und die Bedingungen, unter denen sie hergestellt und gehandelt werden, den vom öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen gleichwertig sind.
3. Außerdem darf der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe seines Auftrags nicht die allgemeine Einkaufspolitik der Bieter berücksichtigen, sondern nur ihr Einkaufsverhalten in Bezug auf die konkret zu liefernden Produkte. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern Informationen und Nachweise zur Nachhaltigkeit ihrer Produkte und ihrer Geschäftspolitik, so muss diese Anforderung einen hinreichenden Bezug zum Auftragsgegenstand haben und konkret abgefasst sein.
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VPRRS 2013, 0078
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg W 5/09
Ein Mangel in der Dokumentation eines Vergabeverfahrens führt dazu, dass bei allen Vorgängen, deren Rekonstruktion misslingt bzw. mit Zweifeln behaftet bleibt, der Bewertung des Vergabeverfahrens diejenige tatsächliche Alternative zugrunde zu legen ist, die nach dem unstreitigen Vorbringen und dem schlüssigen Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint.
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VPRRS 2013, 0077
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - VK-26/2010
1. Bezüglich der Vollmacht, andere Mitglieder einer Bietergemeinschaft vertreten zu können, können für das Verfahren vor der Vergabekammer, welches mit einem Verwaltungsakt endet, keine höheren Anforderungen gestellt werden als sie sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung, hier § 67 Absatz 6 VwGO, ergeben. Die Vertretungsbefugnis kann jederzeit während des Nachprüfungsverfahrens nachgewiesen werden.*)
2. Die Anforderung zur Erbringung des Nachweises, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt zu haben, kann, anders als ein Nachweis zur technischen / wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht durch den Hinweis auf ein anderes Unternehmen erfüllt werden.*)
3. Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt unabhängig von der Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Die Vergabestelle ist deshalb nicht gehalten, von sich aus zu prüfen, ob das betroffene Unternehmen aufgrund seiner Mittel, seines Kreditrahmens, seiner Auftragslage etc. voraussichtlich in der Lage sein wird, den ausgeschriebenen Vertrag zu erfüllen und es sich deshalb "leisten" kann, Steuerrückstände auflaufen zu lassen.*)
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IBRRS 2013, 0620; IMRRS 2013, 0433
Öffentliches Recht
OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
1. Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen des Demokratie-und Rechtsstaatsprinzips an Innovationsabgaben (Gesetzesvorbehalt, mittelbare Staatsverwaltung).*)
2. Die beitragsähnliche Sonderabgabe entspricht den an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion zu stellenden Anforderungen. Sie verletzt nicht den Gleichheitssatz, weil sie nur von den Grundeigentümern und nicht den Mietern erhoben wird.*)
3. Es handelt sich um ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, für das der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.*)
4. Die Abgabenerhebung führt nicht zu einer unzulässigen Beihilfe. In dem vorliegenden Fall musste der Vorhabenträger nicht im Wege eines Vergabeverfahrens (Ausschreibung) ausgewählt werden.*)
5. Zur rückwirkenden Heilung einer Abgabenverordnung.*)
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VPRRS 2013, 0076
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 55/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0075
Ausrüstungsgegenstände
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 19.01.2012 - C-615/10
Ein Gegenstand, der nach den Angaben des öffentlichen Auftraggebers eigens für militärische Zwecke verwendet werden soll, sich aber objektiv nicht wesentlich von gleichartigen, im Zivilsektor verwendeten Gegenständen unterscheidet, kann nicht unter Berufung auf Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG in Verbindung mit Art. 10 der Richtlinie 2004/18/EG den in jener Richtlinie vorgeschriebenen Vergabeverfahren entzogen werden.
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VPRRS 2013, 0074
Planungsleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 26.08.2010 - 250-4004.20-2423/2010-005-J
Der Verzicht auf Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens verletzt einen am Vergabeverfahren nicht beteiligten Antragssteller in seinen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB.*)
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VPRRS 2013, 0073
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2010 - VK-28/2010
1. Ein echter Wettbewerb ist nur möglich, wenn eine so weit wie möglich die vertraglichen Leistungen bzw. die Rahmenbedingungen zutreffend beschreibende Vergabeunterlage vorliegt. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob die Vergabestelle bereit ist, Veränderungen / Verkürzungen des Leistungsumfanges so zu honorieren, dass dem jeweiligen Vertragspartner kein Schaden entsteht. Der vergaberechtlich beachtliche, fehlerhafte Umstand liegt darin, dass in diesem Fall Angebote miteinander verglichen werden, in denen kalkulatorisch unterschiedliche Ansätze für Leistungen enthalten sind, die nicht notwendig in die Kalkulation hätten eingestellt werden müssen.*)
2. Andererseits ist ein transparenter Wettbewerb nicht zu vereinbaren mit einer beliebig oft wiederholten Angebotsabgabe. Dies gilt besonders dann, wenn bereits eine Submission stattgefunden hat.*)
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VPRRS 2013, 0072
Bau & Immobilien
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 23.05.2012 - C-159/11
Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und d, Art. 2, Art. 28 sowie Anhang II, Kategorien 8 und 12, ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Abschluss von Vereinbarungen in Schriftform zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer öffentlich-rechtlich konstituierten Universität über die Erforschung und Bewertung der Erdbebenanfälligkeit von Krankenhausbauten erlaubt, die nach den nationalen Vorschriften über die Sicherheit von Bauwerken und insbesondere von strategischen Gebäuden gegen eine die für die Erbringung der Leistung getragenen Kosten nicht übersteigende Gegenleistung durchzuführen sind, wenn die den Auftrag ausführende Universität die Eigenschaft eines Wirtschaftsteilnehmers besitzen kann.
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VPRRS 2013, 0071
Bauvertrag
KG, Urteil vom 22.10.2010 - 21 U 143/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0070
Nachprüfungsverfahren
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 1 Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0069
Nachprüfungsverfahren
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 1 Verg 2/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0068
Bau & Immobilien
VK Berlin, Beschluss vom 07.06.2012 - VK-B1-6/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0067
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12
1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.
2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.
3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.
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VPRRS 2013, 0066
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2012 - Verg 65/11
1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann isoliert mit der Beschwerde angegriffen werden.
2. Bei einer dem gestellten Antrag und der Intention des Antragstellers nicht entsprechenden Entscheidung ist ein Teilunterliegen in der Sache anzunehmen.
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VPRRS 2013, 0065
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012 - Verg 9/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0064
Gesundheit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 7/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0063
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.05.2012 - VK 2-41/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0062
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2012 - Verg 8/11
Der Kostengläubiger kann für das Verfahren vor der Vergabekammer nur die Geschäftsgebühr nach Nrn. 2300 ff. VV RVG anmelden.
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VPRRS 2013, 0061
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2012 - VK 2-14/12
1. Der Auftraggeber muss - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Der Wertungsspielraum des Auftraggebers auf der letzten Ebene der Angebotswertung darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen. Von daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.
2. Der Wertungsspielraum kann dahingehend überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wund der Wertung keine sachwidrigen Erwägungen zu Grunde gelegt wurden.
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VPRRS 2013, 0060
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2012 - VK 2-23/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber, der im Hinblick auf die Eignungsprüfung die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, ist hieran gebunden und darf nicht zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten.
2. Der dem öffentlichen Auftraggebern bei der Eignungsprüfung grundsätzlich zustehende Beurteilungs- und Ermessensspielraum wird durch die Festlegung von Mindestanforderungen eingeengt. Erfüllt ein Bieter die Mindestanforderungen nicht, ist er zwingend von der Wertung auszuschließen
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VPRRS 2013, 0059
Nachprüfungsverfahren
VK Nordbayern, Beschluss vom 25.10.2012 - 21.VK-3194-28/12
Ist gegen den Beschluss der Vergabekammer eine sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht rechtshängig, scheidet eine parallele Überprüfung des Streitgegenstandes durch die Vergabekammer aus.
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VPRRS 2013, 0058
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2011 - Verg 64/10
Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen und bekannt zu machen, sondern hat den Bietern auch die zur Ausfüllung eines Zuschlagskriteriums aufgestellten Unterkriterien und deren Gewichtung mitzuteilen, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für im Voraus, d.h. vor der Veröffentlichung und Versendung der Verdingungsunterlagen, sondern auch für nach diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber aufgestellte Unterkriterien jedenfalls immer dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die nachträglich aufgestellten Kriterien und Gewichte den Inhalt der Angebote hätten beeinflussen können, wenn sie vor Erstellung der Angebote bekannt gewesen wären.
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VPRRS 2013, 0057
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 1/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0056
Nachprüfungsverfahren
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2011 - 1 VK 11/11
Für die Beantwortung der Frage, ob die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig war, ist immer auf den Einzelfall abzustellen (hier verneint).
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VPRRS 2013, 0055
Sonstiges Nachprüfungsverfahren
LG Neuruppin, Beschluss vom 26.04.2011 - 3 O 102/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0054
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 27.04.2011 - VK 2-33/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0053
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2011 - Verg 52/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0052
Versicherungsleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2011 - VK 40/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0051
Nachprüfungsverfahren
KG, Beschluss vom 12.12.2011 - Verg 1/11
Hebt die Vergabestelle ein offenes Vergabeverfahren auf und führt sodann über den unveränderten Auftragsgegenstand ein Verhandlungsverfahren unter Nichtberücksichtigung eines Bieters aus dem offenen Vergabeverfahren durch und stellt daraufhin dieser Bieter einen Vergabenachprüfungsantrag in Bezug auf seine Nichtberücksichtigung im Verhandlungsverfahren, so entspricht die "Bruttoauftragsumme", auf die bei der Berechnung des Streitwertes dieses Vergabenachprüfungsverfahrens gemäß § 50 Abs. 2 GKG abzustellen ist, dem Preis den der Bieter in seinem Angebot im offenen Verfahren verlangt hat.*)
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VPRRS 2013, 0050
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2012 - Verg 29/12
1. Die Vergabebekanntmachung muss Mindestanforderungen konkret bezeichnen und darf sich nicht damit begnügen, auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.
2. Bei der Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen der eingesetzten Mitarbeiter handelt es sich um eine (Mindest-) Eignungsanforderung, weil die persönliche Integrität von Mitarbeitern die Zuverlässigkeit des Bieters berührt.
3. Der Auftraggeber kann Mindestanforderungen an die Eignung nur stellen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und ihm angemessen sind. Diese Voraussetzungen sind bei der Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen im Zusammenhang mit der Reinigung von Räumen einer Universität nicht erfüllt.
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VPRRS 2013, 0049
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2012 - Verg W 1/12
Für die Festsetzung des Gegenstandswertes im Beschwerdeverfahren, welches sich auf einen Vertrag mit fester Laufzeit bezieht, ist die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit zu berücksichtigen, denn auf eine solche Auftragserlangung richtet sich das wirtschaftliche Interesse des Bieters.
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VPRRS 2013, 0048
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12
Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann nicht schematisch beantwortet werden. Es ist vielmehr eine Entscheidung geboten, die den Umständen des Einzelfalles gerecht wird. Maßgeblich ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen.
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VPRRS 2013, 0046
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2012 - 69d VK-12/2012
1. Eine Vorgabe in den Verdingungsunterlagen, die den automatischen Ausschluss eines Angebots für den Fall vorsieht, dass die Gewährung eines Skontos zur Unterschreitung eines Mindest-Stundenverrechnungssatzes führt, ist nicht zulässig. Dies würde die Einführung eines eigenständigen Ausschlussgrundes in das Vergabeverfahren durch den Antragsgegner bedeuten, der durch die VOL/A EG nicht vorgesehen ist und einen Bieter in seiner Kalkulationsfreiheit beschränken würde, (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 27. Dezember 2011 – Az.: VK 1 – 159/11 - ; ebenso 2. VK Bund, Beschluss vom 4. Juli 2011 – Az.: VK 2 – 61/11 - jeweils zitiert nach juris).*)
2. Auch eine Überprüfung des Angebotes auf Einhaltung des Stundenverrechnungssatzes ist nicht angezeigt, denn der Skonto hat grundsätzlich keinen Einfluss auf einen Stundenverrechnungssatz. Bei der Gewährung eines Skontos handelt es sich nicht um einen Preisnachlass, sondern vielmehr um den aufschiebend bedingten Teilerlass der Forderung für den Fall fristgerechter Zahlung. Der Skonto ist die Inaussichtstellung einer Prämie für zügige bzw. fristgerechte Zahlung, also eine Zahlungsmodalität, die weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung der Leistung noch den Preis als solchen ändert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. September 2004 – Az.: Verg 018/04 - zitiert nach juris).*)
3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es auch unbedenklich, ein Skonto in den Vergleichspreis einzubeziehen (vgl. BGH Urteil vom 26. Oktober 1999 Az.: - X ZR 30/98 (Düss.) - in NZBau 2000, S. 35/38.). Skontoabzüge können bei der Bewertung aber nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen für den Skontoabzug klar und vollständig sind und die gestellten Bedingungen realistischer Weise eintreten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. November 2009 – Az.: 11 Verg 4/09 - zitiert nach juris). Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn als Zahlungsziel mindestens 21 Tage angegeben werden.*)
4. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob und wie eine Skontogewährung im Angebot gewertet werden soll, bei der jeweiligen Vergabestelle. Eine solche Bewertung kann auftraggeberseits auch ausgeschlossen werden, dies lässt jedoch keinen Rückschluss auf die grundsätzliche Unzulässigkeit der Bewertung eines Skontos zu.*)
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VPRRS 2013, 0045
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 14.05.2012 - VK 6/12
Die Forderung nach Durchführung eines Funktionstest ist unzulässig, wenn nur ein Bieter über die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt und die anderen Bieter deshalb kein Angebot abgeben können.
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VPRRS 2013, 0044
Datenverarbeitung
VK Bremen, Beschluss vom 22.06.2012 - VK 1/12
(ohne)
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VPRRS 2013, 0042
Sonstige (Bau-)Leistungen
EuG, Urteil vom 21.11.2012 - T-270/08
1. Verwaltungsfehler der nationalen Behörden bei der Durchführung der Strukturfonds stellen "Unregelmäßigkeiten" i.S.d. Art. 24 Abs. 2 der VO Nr. 4523/88 dar. In einem solchen Fall kann die Kommission die Beteiligung an einer Intervention kürzen oder aussetzen.
2. Für die Geltung der RiLi 92/50 EWG kommt es nicht auf den Beginn der Ausschreibung an, sondern auf den Zeitpunkt des Schlusses des darauffolgenden Generalplanervertrages an.
3. Die RiLi 92/50 EWG ist auch auf Unteraufträge anwendbar.
4. Die Kommission ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Verwendung der Gemeinschaftsfonds zu kontrollieren, zur Nutzung verschiedener Informationsquellen berechtigt. Ein bloßer Verweis auf von den nationalen Behörden erhobene Tatsachen ist ausreichend. Dazu gehört auch ein Bericht eines Landesrechnungshofes.
5. Eine Unregelmäßigkeit hat systematischen Charakter, wenn sie auf grundsätzliche Mängel im Bereich des Managements, der Kontrolle oder des Audits zurückgeht und in anderen ähnlich gelagerten Fällen ebenfalls auftreten könnte. Werden bei mehreren Kontrollen eines operationellen Programms Unregelmäßigkeiten endeckt, wie Anmeldung nicht förderfähiger Ausgaben und Verletzung der Vergaberegeln, ist davon auszugehen, dass diese keine Einzelfälle sind und dass auch andere, nicht geprüfte Operationen mit hoher Wahrscheinlichkeit von denselben Unregelmäßigkeiten betroffen sind.
6. Eine von der Kommission für die Kontrollen ausgewählte Stichprobe ist ausreichend repräsentativ, wenn die ausgewählten Vorhaben insgesamt 32,3 % der gemeldeten Ausgaben darstellen.
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VPRRS 2013, 0041
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 31.01.2013 - Verg 31/12
Der Auftraggeber kann sich, wenn er eine Gesamtbaumaßnahme in mehrere Ausschreibungen unterteilt, jedenfalls dann nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung des Auftragswerts berufen, wenn sich die Parameter für die Schätzung erheblich geändert haben.*)
VPRRS 2013, 0040
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 69/11
1. Kann Klärschlamm in einem Zementwerk verbrannt und die dabei entstehende Wärme dazu genutzt werden, weiteren Klärschlamm als Vorstufe vor dem Verbrennen zu trocknen und wird die entstehende Asche als Ersatz für sonst benötigte mineralische Primärrohstoffe in der Herstellung von Zementklinkern verwendet, so handelt es sich bei dem Abfall um Abfall zur Verwertung und nicht zur Entsorgung.
2. Damit unterliegt ein Auftrag zur Verwertung bzw. Entsorgung des Klärschlamms dem Vergaberecht, eine "Abstimmungsvereinbarung über die Entsorgung von Klärschlamm" zwischen dem Kläranlagenbetreiber und der 100%-igen Tochter eines Kreises ohne vorherige Ausschreibung ist damit unwirksam.
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VPRRS 2013, 0039
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 21.12.2012 - Z3-3-3194-1-22-05/12
1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb dann vergeben, wenn im Anschluss an einen Wettbewerb der Auftrag an den Gewinner oder an einen Preisträger des Wettbewerbes vergeben werden muss. Im letzteren Fall müssen alle Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.
2. Wird ein Auftrag nach einem Realisierungswettbewerb an den Gewinner vergeben, ohne dass davor eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht wurde, so handelt es sich um eine unzulässige de-facto-Vergabe.
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VPRRS 2013, 0038
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012 - Verg 38/12
1. Sind in der Ausschreibung Nettopreise gefordert und werden im Angebot versehentlich Bruttopreise angegeben, so rechtfertigt dies keinen Ausschluss des Angebots, sofern die Preise einfach umgerechnet werden können.
2. Die fälschliche Angabe von Bruttopreisen ist auch nicht als Änderung an den Vertragsunterlagen zu sehen und rechtfertigt damit auch keinen Ausschluss des Angebots.
3. Eine innerhalbt von fünf bzw. sechs Kalendertagen nach Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß erhobene Rüge ist als unverzüglich anzusehen.
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VPRRS 2013, 0037
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 42/12
1. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber beschränken zwar die Kalkulationsfreiheit des Bieters, sind aber von der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers gedeckt.
2. Kalkuliert der Bieter mit einem fiktiv herabgesetzten Stundenlohn, weil der Tarifvertrag in Zukunft auslaufen wird, sind aber keine Anhaltspunkte vorhanden, die die tatsächliche Herabsetzung des Stundenlohns vermuten lassen, liegt darin ein zwingender Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren wegen Änderung der Vertragsunterlagen.
3. Zwingende Ausschlussgründe sind in jedem Stadium des Vergabeverfahrens sowie im Nachprüfungsverfahren zu beachten, ungeachtet dessen, zu welchem Zeitpunkt sich ein öffentlicher Auftraggeber darauf berufen hat.
4. Hat der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen die von ihr intern festgelegte sog. Aufgreifschwelle nicht mitgeteilt, sind die anzubringenden Zuschläge aber branchenbekannt, so stellt dies keinen Rechtsverstoß dar, der zur Nichtbeachtung des Ausschlussgrundes führen würde.
5. Zweifel an der Unparteilichkeit eines Mitgliedes der Verabekammer können nur durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt werden. Ein solcher ist nur in Erwägung zu ziehen, wenn nicht nur ein kollegiales Verhältnis, sondern auch ein engeres persönliches Verhältnis zwischen dem Mitglied der Vergabekammer und einem gegnerischen Verfhrensbeteiligten oder Sachverständigen besteht.
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