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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11174 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0201
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenerstattung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2004 - Verg 22/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0200
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Welche Frist ist für die Angebotsbearbeitung ausreichend?

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 21/12

1. Rettungsdienstleistungen, die im Submissionsmodell vergeben werden, sind als öffentliche Aufträge anzusehen.

2. Die Darlegung des Interesses am Auftrag kann auch ohne Erstellung eines Angebots erfolgen, wenn sich der Antragsteller daran durch die gerügten Vergabefehler gehindert sieht und sein Interesse anderweitig substantiiert vorträgt.

3. Zur Angemessenheit einer ausreichenden Frist für die Bearbeitung und Abgabe der Angebote.

4. Die Bemessung von Ausführungsfristen (hier: Begrenzung auf drei Tage) ist vergaberechtswidrig, wenn dadurch der Wettbewerb auf die Gruppe der bisherigen Leistungserbringer beschränkt wird.

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VPRRS 2013, 0199
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde verlängert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2002 - Verg 28/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0198
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sof. Beschwerde gegen alle instanzabschließenden VK-Entscheidungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 53/02

Nach § 116 Abs. 1 GWB ist gegen die Entscheidungen der Vergabekammer die sofortige Beschwerde zulässig. Die Norm erfasst schon nach ihrem Wortlaut nicht nur die Hauptsacheentscheidung, welche die Vergabekammer im Verfahren nach §§ 104, 107 ff. GWB über einen Nachprüfungsantrag trifft. Sie eröffnet die Beschwerde zum Oberlandesgericht vielmehr auch für alle sonstigen instanzabschließenden Erkenntnisse der Vergabekammer, mithin auch für Entscheidungen der Vergabekammer im Rahmen der Vollstreckung nach § 114 Abs. 3 Satz 2 GWB.

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VPRRS 2013, 0197
BauvertragBauvertrag
Nachprüfungsantrag unzulässig: Kostentragung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2003 - Verg 29/03

Nach § 128 Abs. 3 GWB sind die Kosten von dem Beteiligten zu tragen, der im Verfahren "unterliegt". Ein Unterliegen im Vergabekammerverfahren ist gegeben, wenn der Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen wird.

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VPRRS 2013, 0196
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Ausnahmen vom Rügeerfordernis?

VK Bund, Beschluss vom 09.07.2003 - VK 1-65/03

Ein Verzicht auf die Einhaltung der Rügeobliegenheit kann allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen anerkannt werden, zum Beispiel dann, wenn der mit der Rüge verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.

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VPRRS 2013, 0195
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wie ist der drohende Schaden darzulegen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 - Verg 41/03

Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist ein Unternehmen nur antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen geltend macht. Dabei hat es auch darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Was insoweit dem Bieter an Substantiierung anheim zu geben ist, lässt sich nicht generell sagen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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VPRRS 2013, 0194
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfolgloser Feststellungsantrag

BayObLG, Beschluss vom 13.05.2003 - Verg 5/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0193
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beendigung durch Antragsrücknahme: Kosten des Beigeladenen?

OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003 - 17 Verg 3/03

Auch im Falle der Beendigung des Nachprüfungsverfahrens durch Antragsrücknahme hängt die Erstattung der einem Beigeladenen entstandenen Kosten von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrages stellt sich für den Antragsteller im Nachprüfungsverfahren als "Unterliegen" i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 GWB dar.

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VPRRS 2013, 0192
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Projektant darf nicht an Ausschreibung teilnehmen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - Verg 57/03

1. Derjenige, der den öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung oder Durchführung des Vergabeverfahrens sachverständig unterstützt (oder unterstützen soll), ist als Bieter oder Bewerber um den betreffenden Auftrag ausgeschlossen. Der Angebotsausschluss ist zwingend und folgt - sofern nicht die Verdingungsordnungen eine § 7 Nr. 1 2. Halbsatz VOB/A 2. Abschnitt entsprechende Regelung enthalten - aus dem das gesamte Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB).*)

2. Es kann offen bleiben, ob ein Angebotsausschluss ausnahmsweise dann nicht in Betracht kommt, wenn festgestellt werden kann, dass die Mitwirkung des sachverständig für den Auftraggeber tätigen Bewerbers oder Bieters den Bieterwettbewerb nicht beeinträchtigen kann.*)

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VPRRS 2013, 0191
DienstleistungenDienstleistungen
Nichtvorlage an EuGH: Erfolglose Verfassungsbeschwerde

BVerfG, Beschluss vom 10.12.2003 - 1 BvR 2480/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0190
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag mit angepasstem Terminplan: Bedingungsloser Zuschlag!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2012 - Verg W 7/12

1. Ein vom Bieter mit dem Ziel der Erlangung des Zuschlags eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bieter geltend macht, der ihm selbst bereits erteilte Zuschlag sei wegen Abänderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber unwirksam.*)

2. Ist der Zeitpunkt für den Ausführungsbeginn bei Zuschlagserteilung wegen der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bereits verstrichen, ist ein vom Auftraggeber als solches bezeichnetes Auftragsschreiben mit einer an den Zeitablauf angepassten Terminplanung als bedingungsloser Zuschlag zu werten, wenn der Auftraggeber zwar Termine und Fristen vorgibt, jedoch zum Ausdruck bringt, dass er diese zur Disposition stellt (so auch BGH, Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 213/08, ZfBR 2010, 814; BGH, Urteil vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, ZfBR 2011, 235).*)

3. Der Zuschlag an den Bieter ist jedenfalls dann unbedingt und wirksam erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, nur die im Angebot angegebenen Ausführungsfristen seien verbindlich, die nachträglich vorgeschlagenen Einzelfristen dagegen nicht.*)

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VPRRS 2013, 0189
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag mit angepasstem Terminplan: Bedingungsloser Zuschlag!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2012 - Verg W 7/12

1. Ein vom Bieter mit dem Ziel der Erlangung des Zuschlags eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bieter geltend macht, der ihm selbst bereits erteilte Zuschlag sei wegen Abänderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber unwirksam.*)

2. Ist der Zeitpunkt für den Ausführungsbeginn bei Zuschlagserteilung wegen der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bereits verstrichen, ist ein vom Auftraggeber als solches bezeichnetes Auftragsschreiben mit einer an den Zeitablauf angepassten Terminplanung als bedingungsloser Zuschlag zu werten, wenn der Auftraggeber zwar Termine und Fristen vorgibt, jedoch zum Ausdruck bringt, dass er diese zur Disposition stellt (so auch BGH, Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 213/08, ZfBR 2010, 814; BGH, Urteil vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, ZfBR 2011, 235).*)

3. Der Zuschlag an den Bieter ist jedenfalls dann unbedingt und wirksam erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, nur die im Angebot angegebenen Ausführungsfristen seien verbindlich, die nachträglich vorgeschlagenen Einzelfristen dagegen nicht.*)

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VPRRS 2013, 0188
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2004 - Verg 66/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0187
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Zuständigkeit der Vergabekammer für Kostenfestsetzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 66/04

Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig bleibt, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, das heißt die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.

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VPRRS 2013, 0186
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2004 - Verg 79/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0185
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Übereinstimmende Erledigterklärung: Erstattung von Aufwendungen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - Verg 41/12

Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden.

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VPRRS 2013, 0184
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter darf nur auf drei von sechs Lose bieten: Limitierung zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013 - Verg 35/12

1. Kraft seiner Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Regularien der Ausschreibung kann der Auftraggeber eine Loslimitierung vorsehen. Er darf diejenige Form der Loslimitierung wählen, die ihm zweckmäßig erscheint. Dies kann eine Angebotslimitierung sein, aber auch eine Zuschlagslimitierung mit der Möglichkeit, Angebote auf Lose nach Wahl des Bieters abzugeben oder eine Loslimitierung, bei der auf alle Lose geboten werden muss.

2. Die Ausschreibungsbedingungen können vom Auftraggeber auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit in jedem Stadium des Vergabeverfahrens geändert werden. Eine solche Änderung folgt denselben Regeln wie eine Beseitigung von Rechtsverstößen.

3. Die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, erfolgt anhand dessen, ob diese schwerpunktmäßig ("im Wesentlichen") mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängen. Als Zuschlagskriterien dürfen danach nur Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.

4. Die Forderung, dass nur Mitarbeiter(innen) eingesetzt werden dürfen, die über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten verfügen, muss bereits in der Bekanntmachung enthalten sein.

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VPRRS 2013, 0183
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinie ist trotzdem zu beachten!

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2012 - VK 1-130/12

Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der speziell für die Beschaffung im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich geschaffene "Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit" (VSVgV) am 19.07.2012 bereits die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2009/81/ EG abgelaufen war, sind bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften (hier der VOL/A 2009 und des GWB i. d. F. vom 24.04.2009) die Regelungen dieser Richtlinie zu beachten und es hat gegebenenfalls eine richtlinienkonforme Auslegung zu erfolgen.*)

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VPRRS 2013, 0182
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 1-35/12

1. Einem Nachprüfungsantrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung begehrt, fehlt wegen widersprüchlichem Verhalten dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Bieter sich rügelos auf die Neuausschreibung eingelassen hat und diese wegen Rügepräklusion nicht mehr mit einem Nachprüfungsantrag angreifen kann.*)

2. Eine nicht durch § 17 VOB/A gerechtfertigte Aufhebung kann vergaberechtlich gleichwohl als rechtswidrige Aufhebung Bestand haben, wenn ein sachlich vernünftiger Grund gegeben ist und eine Verletzung des Willkürverbotes ausgeschlossen ist. Der Prüfungsmaßstab ergibt sich bei europaweiten Vergaben aus den Anforderungen der Vergaberechts-Koordinierungsrichtlinie sowie aus dem Recht der EU mit seinen Mindeststandards (Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz). Ein (faktischer) Kontrahierungszwang ist unionsrechtlich nicht gefordert.*)

3. Soweit der Auftraggeber bereits vor Zuschlagserteilung entschlossen ist, Änderungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand vorzunehmen, ist eine spätere Änderung unter Heranziehung der Grundsätze der §§ 1 Nr. 3, 2 Nr. 5 VOB/B jedenfalls dann vergaberechtlich unzulässig, wenn damit die Möglichkeit einer empfindlichen Störung des Wettbewerbsergebnisses einhergeht. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass bei geänderter Beschaffungsabsicht eine andere Bieterreihenfolge für die Zuschlagserteilung wahrscheinlich oder nicht auszuschließen wäre.*)




VPRRS 2013, 0179
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vertragsverletzung: Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

EuGH, Urteil vom 06.12.2007 - Rs. C-258/07

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) nachzukommen.

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VPRRS 2013, 0174
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zur Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

OLG München, Beschluss vom 04.12.2006 - Verg 18/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 73/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0172
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 74/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0171
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 72/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0170
RechtswegRechtsweg
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Verwaltungsrechtsweg!

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.12.2006 - 12 K 2383/06

Der Verwaltungsrechtsweg ist für den vergaberechtlichen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte unabhängig davon eröffnet, dass die Vergabeentscheidung nach BVerfG, NJW 2006, 3701 nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt i.S.v. Art. 19 Abs. 4 GG erfolgt.*)

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VPRRS 2013, 0169
BauvertragBauvertrag
Verzögerung der Ausführung wegen Vergabenachprüfungsverfahren

LG Aurich, Urteil vom 20.06.2008 - 3 O 1271/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0168
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Vergaberechtsverstoß: Ab wann (und wie lange) läuft die Rügefrist?

VK Berlin, Beschluss vom 08.07.2011 - VK-B1-20/11

1. Der Maximalzeitraum für die Qualifizierung einer Rüge als "unverzüglich" beträgt zwei Wochen.

2. Der Beginn der Rügefrist setzt positive Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes voraus. Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn dem Bieter bestimmte Tatsachen bekannt sind, die bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Der Bieter darf sich dieser Kenntnis nicht mutwillig verschließen

3. Notwendig zum Beginn der Rügefrist ist außerdem eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers, dass es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Dabei besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt; ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

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VPRRS 2013, 0167
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
GWB gilt nicht bei Auftragsvergaben für Bauvorhaben der US-Army!

VK Bund, Beschluss vom 09.01.2013 - VK 2-140/12

Die Vergabe von Bauleistungen für die US-amerikanischen Truppen bzw. deren ziviles Gefolge fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB, denn es handelt sich um einen Auftrag aufgrund eines internationalen Abkommens im Zusammenhang mit der Stationierung von Truppen, für den besondere Verfahrensregeln gelten.

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VPRRS 2013, 0166
GesundheitGesundheit
Streitigkeit zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse: Rechtsweg?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2008 - Verg W 11/08

Für Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen sind ausschließlich die Sozialgerichte zuständig.

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VPRRS 2013, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Von RA "beglaubigte" Fotokopie: Keine "gültige" Steuerbescheinigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - Verg 56/10

1. Eine durch Handzeichen eines Rechtsanwalts "beglaubigte" Fotokopie einer Bescheinigung des Finanzamts stellt keine "gültige" Bescheinigung dar.

2. Das Fehlen einer gültigen Bescheinigung darf der öffentliche Auftraggeber nicht zum Anlass für einen Ausschluss des Angebots nehmen, ohne dem gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A Gelegenheit zu geben, die Bescheinigung nachzureichen.

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VPRRS 2013, 0164
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsanwaltsvergütung im Vergabeverfahren

VK Saarland, Beschluss vom 27.01.2009 - 2 VK 01/2008

1. Geschäftsgebühr gemäß § 2 Abs. 2 RVG: Im Nachprüfungsverfahren ist wie im Widerspruchsverfahren (verwaltungsrechtlichen Vorverfahren) vor Zuerkennung des Gebührentatbestands Nr. 2300 RVG-VV stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Nr. 2301 RVG-VV vorliegen. Die Gebühr nach Nr. 2301 RVG-VV ist dann einschlägig, wenn die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten diese bereits im Vergabeverfahren vertreten haben.*)

2. Der Umstand, dass es sich bei einem Beteiligten um eine aus zwei Unternehmen bestehende Bietergemeinschaft handelt, kann nicht das Inansatzbringen einer Erhöhungsgebühr begründen. Auch im Nachprüfungsverfahren werden Bietergemeinschaften als ein einheitliches beteiligungsfähiges Unternehmen nach den §§ 107, Abs. 2 S. 1, 109 Abs. 1 GWB behandelt.*)

3. Der Festsetzung einer (zusätzlichen) Einigungsgebühr auf der Grundlage von Nr. 1000 RVG-VV für die Mitwirkung an einem im Vergabenachprüfungsverfahren geschlossenen Vergleich kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer gehört zu den außergerichtlichen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren, deren Vergütung bereits im Teil 2 des VV abschließend geregelt ist.*)

4. Erstattungsfähig sind nur die Reisekosten, die im Rahmen einer fiktiven Betrachtung eines am Standort des Beteiligten ansässigen Rechtsanwaltes zu seinem Mandanten entstanden wären. Die Wegstrecke vom Standort eines am Verfahren Beteiligten zum Sitz der erkennenden Vergabekammer ist generell als eine Entfernung zu bewerten, die einem Antrag auf Reisekostenerstattung berechtigterweise zu Grunde gelegt werden kann. Den Beteiligten bleibt es selbstverständlich unbenommen, ihren Rechtsbeistand frei zu wählen. Sie haben jedoch die zusätzliche Kostenfolge ihrer Entscheidung selbst zu tragen. Ein Abwälzen dieser Verpflichtung auf den Gegner erscheint unbillig.*)

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VPRRS 2013, 0163
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verhandlungsverfahren: AG muss nicht mit allen Bietern verhandeln!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2009 - Verg 6/09

1. Der Angebotspreis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein.

2. Ein Unterkostenangebot liegt nicht vor, wenn der Bieter über eine entsprechende Infrastruktur (hier: eine Entsorgungsanlage) verfügt und er den Preis frei vereinbaren kann.

3. Der öffentlichen Auftraggeber ist in Verhandlungsverfahren nicht verpflichtet, mit allen Bietern - wenigstens - eine Verhandlungsrunde durchzuführen. Er muss vielmehr nur über solche Angebote verhandeln, denen unter Berücksichtigung alsdann aufzunehmender Verhandlungen und ihrer voraussichtlichen Ergebnisse eine echte Chance eingeräumt werden kann, aus den Verhandlungen als das annehmbarste Angebot hervorzugehen.

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VPRRS 2013, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter leistungsfähig? Auftraggeber kann Prognoseentscheidung treffen!

OLG Jena, Beschluss vom 18.05.2009 - 9 Verg 4/09

1. Weder eine unterlassene Bekanntgabe des Wertungsschemas noch die unterlassene Bekanntgabe geforderter Eignungsnachweise führen dazu, dass eine Wertung oder eine Eignungsprüfung nicht möglich ist.

2. Nach § 25 Nr. 2 VOL/A sind nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Erbringung von Gewährleistungen erwartet werden kann.

3. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben selbst zu definieren und die von dem Bieter zu erfüllenden Anforderungen festzulegen. Die aufgestellten Erfordernisse müssen jedoch durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sein und die allgemeinen vergaberechtlichen Anforderungen, wie den Wettbewerbsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot berücksichtigen.

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VPRRS 2013, 0161
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zwischenentscheidung der Vergabekammer: Beschwerde zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2009 - Verg 17/09

Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen der Vergabekammer sind im Allgemeinen unzulässig. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch die Verfahrenshandlung der Vergabekammer irreparabel in seinen Rechten verletzt worden ist oder verletzt zu werden droht.

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VPRRS 2013, 0160
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Frist versäumt: Wiedereinsetzungsantrag (hier) erfolglos

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2009 - Verg 23/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0159
ITIT
Abgelehnte Bieter sind rechtzeitig zu benachrichtigen!

EuG, Urteil vom 20.09.2011 - Rs. T-461/08

1. Das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes ist dann gewahrt, wenn der öffentliche Auftraggeber jedem abgelehnten Bieter auf dessen Antrag eine hinreichende Begründung liefert, damit dieser unter den bestmöglichen Voraussetzungen von diesem Recht Gebrauch machen kann und ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen.

2. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung sind verletzt, wenn der Auftraggeber die Fähigkeit der Bieter, sämtliche Dienstleistungen zu erbringen, mit denen im Rahmen des Auftrags zu rechnen war, nicht als "Kriterium für die Auswahl" der Bieter berücksichtigt, sondern als "Zuschlagskriterium", weil dadurch ein ungenaues Kriterium benutzt wird, das praktisch den bisherigen Vertragspartner begünstigt.

3. Es stellt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung dar, wenn der Auftraggeber die relativen Gewichtungen der Zuschlagskriterien im Verlauf des Ausschreibungsverfahrens geändert hat.

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VPRRS 2013, 0158
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvereinbarungen: Unwägbarkeiten sind hinzunehmen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2009 - Verg 43/09

1. Ob technische Gründe die Unterlassung der Bildung von Teillosen erfordern, ist anhand des von dem öffentlichen Auftraggeber definierten Bedarfs zu prüfen. Es ist grundsätzlich allein seine Sache zu bestimmen, ob, wann und mit welchen Eigenschaften er etwas beschaffen will.

2. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung bringt naturgemäß Ungewissheiten für den Auftragnehmer mit sich, weil dieser nicht wissen kann, ob, wann und in welchem Umfange die Einzelleistungen von dem Auftraggeber abgerufen werden. Gibt der Auftraggeber das in Aussicht genommene Auftragsvolumen an, sind die damit allgemein verbundenen Unwägbarkeiten vom Bieter hinzunehmen.

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VPRRS 2013, 0157
DienstleistungenDienstleistungen
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2010 - Verg 46/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0156
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietererklärung unklar: Ausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 30.12.2009 - VK 2-222/09

1. Eine unklare Anforderung darf den Bietern nicht zum Nachteil gereichen. Wie die Leistung selbst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, erfordert es das Prinzip der Gleichbehandlung auch, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der geforderten Erklärungen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.

2. Entspricht das Angebot des Bieters in Bezug auf eine geforderte Erklärung zur Lohngleitung nicht den Anforderungen der Sätze 5 und 6 des § 21 Nr. 1 Absatz 2 VOB/A, hat dies grundsätzlich den zwingenden Ausschluss des Angebots zur Folge.

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VPRRS 2013, 0155
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Wann liegt eine Änderung der Verdingungsunterlagen vor?

VK Hessen, Beschluss vom 30.06.2008 - 69d-VK-26/2008

1. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt immer dann vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert, indem er eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.*)

2. Ein Bieter, der wegen zwingender Ausschlussgründe vom Verfahren ausgeschlossen wurde, kann unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beanspruchen, dass auch alle anderen Bieter, die zwingende Ausschlussgründe erfüllen ausgeschlossen werden, und, wenn kein wertbares Angebot mehr verbleibt, das Vergabeverfahren aufgehoben wird.*)

3. Der Fortgang des Vergabeverfahrens kann, wenn ein Angebot auszuschließen ist, grundsätzlich weder die Interessen des Bieters berühren noch kann der Bieter durch eine Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein. Da der Bieter in einem solchen Fall auf ein zu Recht auszuschließendes Angebot keinen Zuschlag erhalten kann, ist der Nachprüfungsantrag jedenfalls unbegründet. Hiervon ist eine Ausnahme lediglich dann möglich, wenn der Auftraggeber unter Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers sondern wegen mindestens gleichartiger Mängel auch das allein in der Wertung verbliebene oder sämtliche Angebote hätte ausschließen müssen.*)

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VPRRS 2013, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie ist ein Bauablaufplan auszulegen?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2008 - VK 13/08

1. Aufklärungsfragen oder Hinweise auf gesetzliche Regelungen begründen keinen Rügetatbestand, sondern es ist ein Rügevortrag erforderlich, in dem eindeutig Vergaberechtsverstöße moniert werden.*)

2. Die Auslegung eines Bauablaufplans hat sich gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Erklärungsempfängers zu richten. Es kommt in erster Linie auf den Wortlaut der Erklärung an.*)

3. Schreibfehler im Angebot können im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich nicht korrigiert werden. Der Bieter ist an seine Angaben gebunden, und falls er diese irrtümlich falsch angesetzt hat, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit einer Anfechtung als Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB.*)

4. Bei "reinen Hilfsfunktionen" wie Speditionsleistungen, Baugerätevermietungen oder Baustofflieferanten handelt es sich nicht um Nachunternehmerleistungen. Möchte allerdings ein Tochterunternehmen auf den Mitarbeiter- und Gerätepool der Muttergesellschaft zurückgreifen, so ergibt sich aus der bloßen Zugehörigkeit zu einem Unternehmensverbund noch keine automatische Verfügungsmöglichkeit. Es handelt sich um einen Nachunternehmereinsatz, bei dem der Nachweis zu erbringen ist, dass über die Kapazitäten des konzernverbundenen Unternehmens verfügt werden kann.*)

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VPRRS 2013, 0153
VerkehrVerkehr
Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum!

EuG, Urteil vom 29.01.2013 - Rs. T-339/10

Der öffentliche Auftraggeber verfügt bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.

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VPRRS 2013, 0147
GesundheitGesundheit
AOK: Öffentlicher Auftraggeber?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2007 - Verg W 18/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0145
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Keine Gebührenerhöhung bei arbeitsteiliger AG-Gemeinschaft!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2008 - Verg 33/07

Bietergemeinschaften nehmen am Vergabeverfahren wie ein einziger Bieter teil. Eine Erhöhungsgebühr fällt deshalb nicht an. Entsprechendes gilt auch für mehrere Auftraggeber, die ihren jeweiligen Beschaffungsbedarf bündeln, um einen günstigeren Preis zu erzielen, und sich für die Dauer des Vergabeverfahrens zu einer Auftraggeber- bzw. Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen.

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VPRRS 2013, 0144
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 8/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0143
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 7/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0142
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 6/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0141
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Akteneinsicht gewährt: Sofortige Beschwerde möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2008 - Verg 12/08

1. Der Beschluss der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht ist von dem dadurch beschwerten Verfahrensbeteiligten mit der Beschwerde anfechtbar.

2. Es ist Sache der Nachprüfungsstelle zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Verfahrensbeteiligten entgegensteht. Zu diesem Zweck sind Nachprüfungsstelle die betreffenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

3. Macht ein Verfahrensbeteiligter geltend, eine Unterlage enthalte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, hat er dies gegenüber der Nachprüfungsstelle näher zu begründen.

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VPRRS 2013, 0140
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Eilantrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung unzulässsig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - Verg 15/08

Einem Eilantrag gerichtet auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde mangelt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Zuschlagsverbot aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer kraft Gesetzes entweder bis zur Beschwerdeentscheidung oder bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts, mindestens aber bis zu einer erneuten Angebotswertung ohnehin andauert.

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