Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11174 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0326
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Sachsen, Beschluss vom 14.08.2000 - 1/SVK/71-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0325
Nachprüfungsverfahren
VK Thüringen, Beschluss vom 17.08.2000 - 216-4005.20-073/00-SLF
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0324
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 22.09.2000 - 120.3-3194.1-16-08/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0323
Bau & Immobilien
BGH, Urteil vom 15.01.2013 - X ZR 155/10
Legt der öffentliche Auftraggeber den Vergabeunterlagen ein Kurztextleistungsverzeichnis bei, darf der Bieter als Adressat dies dahin verstehen, bei dessen Verwendung zur Beschreibung der angebotenen Leistung nur die darin geforderten Angaben machen zu müssen. Der öffentliche Auftraggeber kann in diesem Fall den Ausschluss des Angebots nicht darauf stützen, er habe sich an anderer Stelle in den Vergabeunterlagen ausbedungen, dass bei Verwendung selbstgefertigter Abschriften oder Kurzfassungen alle im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen in das Kurztextverzeichnis übertragen werden müssen.*)
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VPRRS 2013, 0322
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0321
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 71/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0320
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 70/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0318
Druckerzeugnisse
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 30.01.2013 - Rs. C-526/11
Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass ein staatlicher Akt, der eine Einrichtung wie die Ärztekammer Westfalen-Lippe zur Erhebung von Beiträgen von ihren Mitgliedern befugt, ohne die Höhe der Beiträge oder den Umfang der damit zu finanzierenden Leistungen festzusetzen, nicht ausreicht, um eine enge Verbindung zu den öffentlichen Stellen zu begründen, die Voraussetzung dafür ist, dass das in diesem Artikel vorgesehene Kriterium einer überwiegenden Finanzierung durch den Staat, Gebietskörperschaften oder andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllt ist.*)
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VPRRS 2013, 0317
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.12.2012 - VgK-48/2012
1. Führt der Auftraggeber in zulässiger Weise eine Aufklärung wegen unangemessen niedrig erscheinender Preise durch und verlangt er die erforderlichen Informationen über die Preisbildung, muss der Bieter die Gründe darlegen, die den Anschein der Unauskömmlichkeit seines Angebots widerlegen.
2. Als Indiz für ein ungewöhnlich niedriges Angebot, welches den öffentlichen Auftraggeber zur Aufklärung des Angebots berechtigt, wird im Bereich der VOL/A je nach Branche und je nach individueller Bewegung der Preise auf dem Markt mehrheitlich auf eine Aufgreifschwelle von etwa 20 % abgestellt.
3. Der öffentliche Auftraggeber ist zur Aufklärung des Angebots berechtigt, wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht, und ein Angebot aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers die konkrete Gefahr beinhaltet, dass der danach vorgegebene Mindestlohn unterschritten wird.
4. Eine Befugnis zur Auskömmlichkeitsprüfung besteht auch bei einer als erheblich angesehenen Abweichung von einer durch den öffentlichen Auftraggeber erstellten Kostenermittlung.
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VPRRS 2013, 0316
Bausicherheiten
LG Berlin, Urteil vom 07.03.2013 - 20 O 272/12
Die Sicherungsabrede der Besonderen Vertragsbedingungen EVM (B) BVB 214, Ziff. 4.1, wonach der Auftragnehmer nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz verlangen kann, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam.
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VPRRS 2013, 0315
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 16.05.2012 - 1/SVK/010-12
Auch in einem Verhandlungsverfahren muss das erste Angebot den ausgereichten Verdingungsunterlagen entsprechen. D.h. es können nur solche Angebote in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen.*)
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VPRRS 2013, 0314
Nachprüfungsverfahren
VK Magdeburg, Entscheidung vom 29.11.2000 - VK-OFD LSA-09/99
Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB die unterliegende Partei. Hat sich die Hauptsacheentscheidung anderweitig erledigt, ist die Partei Kostenschuldner, die den erledigenden Anlass gesetzt hat. Bei Antragsrücknahme ist dies der Antragsteller/ die Antragstellerin.
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VPRRS 2013, 0313
Nachprüfungsverfahren
VK Magdeburg, Entscheidung vom 24.11.2000 - VK-OFD LSA-06/00
Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB die unterliegende Partei. Hat sich die Hauptsacheentscheidung anderweitig erledigt, ist die Partei Kostenschuldner, die den erledigenden Anlass gesetzt hat. Bei Antragsrücknahme ist dies der Antragsteller.
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VPRRS 2013, 0312
Bau & Immobilien
VK Magdeburg, Entscheidung vom 20.10.2000 - VK-OFD LSA-04/00
Hat die Vergabestelle mit der Aufhebung das erledigende Ereignis veranlasst, sind ihr die Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens aufzuerlegen.
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VPRRS 2013, 0311
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 17.08.2012 - 1/SVK/021-12
1. Ein Antrag ist nicht wegen Verstoßes gegen die Verfahrensförderungspflicht aus § 113 GWB unzulässig, wenn zwischen den Beteiligten bezüglich desselben Vergabeverfahrens bereits ein Beschwerdeverfahren anhängig ist, mit dem neuerlichen Antrag aber Vergaberechtsverstöße aus einem späteren Stadium des Vergabeverfahrens geltend gemacht werden. Der Antragsteller ist dann nicht verpflichtet, diese Verstöße in das Beschwerdeverfahren einzubringen.*)
2. Eine Rüge ist dann ausreichend substantiiert, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.*
3. Der Auftraggeber ist im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung bei der Strukturierung des Verfahrens und der Wertung zwar grundsätzlich freier, gleichwohl kann ein Angebot aus den übergeordneten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz nicht gewertet werden, wenn es die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllt.*)
4. Sind konkret auf ein Bauvorhaben bezogene Vorgaben hinsichtlich der zu beschaffenden Leistung nicht als technische Anforderung im Sinne des § 7 Abs. 3 SektVO ausgestaltet, so ist eine Abweichung nicht möglich.*)
5. Sind die Erfolgsaussichten eines Vergabenachprüfungsantrages überwiegend positiv, kommt die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nur in äußersten Ausnahmefällen in Betracht, etwa dann, wenn die Versorgung der Bevölkerung oder die Realisierung eines bedeutenden Projektes insgesamt gefährdet ist.*)
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VPRRS 2013, 0310
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 02.10.2012 - 1/SVK/022-12
1. Ausreichend für die Auslösung der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften aus den Vergabeunterlagen. "Erkennbar" in diesem Sinne ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus dem Inhalt der Ausschreibung als vergaberechtswidrig erschließt. Die Anforderungen daran, wann ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften erkennbar ist, müssen jedoch realistisch sein. Ein Verstoß ist nicht schon dann erkennbar, wenn nur der Fachmann nach genauerem Studium den Verstoß feststellen könnte, sondern nur, wenn die Nichtfeststellung dem Antragsteller vorwerfbar ist.*)
2. Allein die Kenntnis der beabsichtigten Durchführung eines Verhandlungsverfahrens und der sich daraus ableitenden weitreichenden Rechtsfolgen rechtfertigen es, dass Bieter, die sich auf ein solches Verfahren nicht einlassen wollen, eine entsprechende Rüge gegenüber dem Auftraggeber aussprechen müssen. Dabei ist es für das Auslösen der Rügeobliegenheit ausreichend, dass der Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennen kann, dass der Auftraggeber vom Vorrang des offenen Verfahrens abgewichen ist.*)
3. Es bedarf für die laienhafte rechtliche Bewertung einer möglichen Intransparenz von Wertungskriterien keiner rechtlichen Beratung. Denn insoweit geht es allein um die Einschätzung des Bieters, ob er sich aufgrund der ihm erteilten Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu kalkulieren und sein Angebot auf die Zuschlagskriterien auszurichten. Für das Auslösen der Rügeobliegenheit ist somit allein entscheidend, ob es hinreichend erkennbar war, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung unter den Bewerbern ankommen werde.*)
4. Der Amtsermittlungsgrundsatz dient nicht dazu, präkludierte Umstände zu Lasten anderer Verfahrensbeteiligter dennoch einer Überprüfung durch die Kammer zu unterziehen - dies käme einer Aushöhlung der Rügeverpflichtung gleich und würde insbesondere zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung der öffentlichen Auftraggeber führen, die im Interesse des Beschleunigungsgebotes durch die Rügeverpflichtung vor "bevorrateten Verfahrensrügen" geschützt werden sollen.*)
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VPRRS 2013, 0309
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 04.01.2013 - VK 1-133/12
1. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 VOL/A, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet nur dann Bieterschutz zu Gunsten eines Mitbewerbers, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.
2. Mindestanforderungen an die Eignung müssen bereits in der Vergabebekanntmachung gefordert werden; in den Vergabeunterlagen sind insoweit allenfalls noch Konkretisierungen zulässig.
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VPRRS 2013, 0308
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2005 - Verg 56/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0306
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2004 - VK 1-1/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0305
Bau & Immobilien
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Verg 1/02
Besteht der Bauauftrag darin, in Zwischenlagern und Entwässerungsfeldern gelagerten Schlick zu einer Deponie zu bringen und dort baulich einzulagern, so bildet dieser nicht mit künftigen Aufträgen gleicher Art eine „Gesamtbaumaßnahme”. Die einzelnen Bauabschnitte sind keine unvollständigen Teile einer einzigen baulichen Anlage, die erst nach ihrer Fertigstellung sachgerecht genutzt werden soll. Denn die Funktion der Deponie entfällt, wenn ihre Kapazität nach der vorgesehenen Anzahl von Schlickeinlagerungen ausgeschöpft ist.
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VPRRS 2013, 0303
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2003 - Verg W 6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0302
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003 - Verg 17/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0301
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004 - Verg 79/04
Sind Gegenstand des Vergabeverfahrens sog. SPNV-Leistungen, unterliegt der öffentliche Auftraggeber jedenfalls dann dem Regime des im Vierten Teil des GWB geregelten Vergaberechts, wenn er das ihm gemäß dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 AEG an sich (möglicherweise) zu Gebote stehende Ermessen, solche Leistungen öffentlich auszuschreiben oder nicht, tatsächlich dahin ausgeübt hat, jene Leistungen in einem förmlichen Vergabeverfahren zu vergeben.
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VPRRS 2013, 0300
Administration
LSG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012 - L 1 KR 47/11 KL
1. Die Frage der Anwendbarkeit des nationalen Vergaberechts auf den Abschluss von leistungserbringenden Verträgen im Sozialrecht gehörte bis zur Entscheidung des EuGH vom 11.06.2009 (Rs. C-300/07) zu den umstrittensten Fragen im Grenzbereich von Sozial- und Wettbewerbsrecht.
2. Der ohne Durchführens eines förmliches Vergabeverfahrens erfolgte Abschluss eines Vertrags im Jahr 2000 über die Übernahme der reaktiven und aktiven Pressearbeit und seine Nachträge in den Jahren 2001, 2002 und 2003 durch eine bundesunmittelbare und für Betriebsfremde geöffnete Betriebskrankenkasse ist keine Rechtsverletzung im aufsichtsrechtlichen Sinn, wenn die Krankenkasse ihrer Entscheidung das seinerzeit geltende Recht bzw. das, was sie vertretbar für dieses halten durfte, zugrunde gelegt hat.
3. Die Aufsichtsbehörde hat bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist unter anderem die Zurückhaltung bei ungeklärten (Rechts-)Fragen.
4. Der aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Grundsatz der maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht gegenüber Selbstverwaltungskörperschaften gebietet es, der beaufsichtigten Behörde einen gewissen Bewertungsspielraum zu belassen, sofern sich ihr Handeln oder Unterlassen im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt. Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Versicherungsträger und Aufsichtsbehörde ist im Zweifel zugunsten des Versicherungsträgers zu entscheiden.
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VPRRS 2013, 0299
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2013 - VK 22/12
1. Ein Vergaberechtsverstoß ist erkennbar i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB, wenn sich seine Vergaberechtswidrigkeit bei der Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erschließt. Die mögliche Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen.
2. Die Rahmenformulierungen der durch den Auftraggeber nicht abänderbaren Formulare des Supplements des Amtsblatts der EU für Eu-weite Ausschreibungen können die Aussage der Auftraggebereintragung nicht verändern.*)
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VPRRS 2013, 0298
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 08.01.2013 - VK 18/12
Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten im Leistungsverzeichnis führen zur mangelnden Vergleichbarkeit der Angebote.*)
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VPRRS 2013, 0297
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.05.2003 - 11 Verg 3/03
Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirken, so daß lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz in der Regel zum Ausschluß eines Angebotes führen (hier allerdings verneint).
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VPRRS 2013, 0296
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0295
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 3/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0290
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006 - Verg 19/05
Das Vergaberecht ist eine von Haus aus unübersichtliche und schwierige Rechtsmaterie. Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren deshalb "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 VV in vielen Fällen keine Rolle spielt.
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VPRRS 2013, 0288
Ausbaugewerke
OLG Rostock, Beschluss vom 14.11.2001 - 17 W 16/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0286
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 09.01.2001 - 1/SVK/93-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0285
Reinigungsleistungen
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.01.2008 - 2-4 O 201/06
Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rechtsstreit um einen Unterlassungsanspruch wegen einer de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung abgeschlossenen Dienstleistungskonzession: Reichweite und Rechtsgrundlagen von Transparenzpflichten des öffentlichen Auftraggebers; Behandlung eines Unternehmens als öffentliches Unternehmen bzw. öffentlicher Auftraggeber
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VPRRS 2013, 0283
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 13.02.2013 - VK 20/12
Fehlende Haushaltsmittel können ein schwerwiegender Grund i.S. des § 97 Abs. 7 i.V.m. § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A sein, wenn nicht absehbar ist, wann und in welcher Höhe weiter Mittel zur Verfügung stehen werden und welche Änderungen erforderlich sein werden.*)
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VPRRS 2013, 0282
Bewachungsleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2012 - 1 VK 32/12
1. Ein Bieter, der in seinem Angebot den von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreis auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Sein Angebot ist wegen unzulässiger Mischkalkulation auszuschliessen.
2. Die Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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VPRRS 2013, 0278
Dienstleistungen
VK Detmold, Beschluss vom 04.05.2001 - VK.21-11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0276
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2012 - 1 VK 38/12
1. Ein Angebotsschreiben, das in der Benennung der einzeln aufgeführten und zu berücksichtigenden Kosten von den vertraglichen Vorgaben abweicht, ist auszuschliessen.
2. Der Zuschlag darf nicht auf Angebote erteilt werden, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen. Bestehen dahingehend Zweifel, muss der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung verlangen. Kann der Bieter diese Zweifel nicht eindeutig entkräften, ist sein Angebot auszuschliessen.
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VPRRS 2013, 0275
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VgK-44/2012
1. Die Anwendung einer anderen Bewertungsmatrix als der den Bietern in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen ist unzulässig. Die gilt auch dann, wenn bestimmte Schnittmengen zwischen beiden Matrices bestehen.
2. Die Nachforderung von Unterlagen ist unzulässig, wenn das Angebot des Bieters auch ohne die nachgeforderten Unterlagen gewertet werden kann.
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VPRRS 2013, 0273
Rettungsdienstleistungen
VGH Bayern, Beschluss vom 23.12.2009 - 21 CE 09.3131
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0272
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2003 - Verg W 15/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0271
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2003 - Verg 42/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0270
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2007 - Verg 22/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0268
Vergabe
BayVerfGH, Entscheidung vom 03.02.2009 - Vf. 111-IX-08
1. Zur Frage der Zulassung eines Volksbegehrens über den Entwurf eines Bayerischen Mindestlohngesetzes.*)
2. Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zur Festsetzung von Mindestlöhnen erschöpfend Gebrauch gemacht. Eine Gesamtwürdigung der im Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und im Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthaltenen Bestimmungen ergibt, dass Art. 72 Abs. 1 GG keinen Raum für die beabsichtigte landesrechtliche Regelung lässt.*)
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VPRRS 2013, 0267
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 04.02.2013 - 1/SVK/039-12
1. Ein Unternehmen ist hinsichtlich einer Vorgabe in einer Bekanntmachung, die sich materiell erst in einem späteren Vergabeverfahren auswirken kann (hier vorgesehener Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren bei Beauftragung mit Teilleistungen im gegenständlichen Vergabeverfahren), antragsbefugt, wenn sich diese Vorgabe bereits im vorliegenden Vergabeverfahren auf den Inhalt oder die Kalkulation des Angebotes auswirken kann.*)
2. Hinweise des Auftraggebers über eine mögliche Behandlung von Teilnahmeanträgen bestimmten Inhaltes stellen mangels Verbindlichkeit noch kein mit einem Vergabenachprüfungsantrag angreifbares Verhalten dar.*)
3. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Kenntnis i. S. d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist der Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet. Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung kann nicht auf eine Kenntnis des Antragstellers geschlossen werden.*)
4. Eine Gesamtvergabe von Beschaffung und Instandhaltung von Triebwagen ist nicht allein deswegen geboten, weil der Auftraggeber bei der Wertung der Angebote die Kosten der Beschaffung und der Instandhaltung berücksichtigen will, um qualitativ hochwertige Fahrzeuge zu erhalten.*)
5. Eine Gesamtvergabe kann dann geboten sein, wenn eine Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen durch eine Teillosvergabe nicht nur erschwert, sondern effektiv unmöglich wird (im vorliegenden Fall bejaht).*)
6. In einem Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sind Nachunternehmer, auf die sich der Antragsteller zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit berufen will, zwingend schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zu benennen.*)
7. Eine Vorgabe in einer Bekanntmachung, wonach ein Unternehmen, welches an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages beteiligt ist, von einer noch unbestimmten Anzahl weiterer Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz aus § 97 Abs. 1 GWB.*)
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VPRRS 2013, 0266
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 VK 44/12
1. Verhandlungen über Änderungen der Angebote oder Preise sind unstatthaft, es sei denn es handelt sich um Nebenangebote oder wenn sie aufgrund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
2. Wird in einem Leistungsverzeichnis ausnahmsweise auf ein Leitprodukt/-fabrikat verwiesen, muss der Bieter, der ein gleichwertiges Produkt anbietet, der Vergabestelle prüffähige Unterlagen oder Hinweise auf die technischen Anforderungen einreichen, die sein Alternativprodukt erfüllt. Nur so kann die Vergabestelle eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen.
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VPRRS 2013, 0265
Ausbaugewerke
OLG München, Beschluss vom 28.02.2007 - Verg 01/07
Die Nennung eines Leitfabrikats in der Ausschreibung ist nur zulässig, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.
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VPRRS 2013, 0264
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 01.08.2001 - 69d-VK-04/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0263
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - Verg W 11/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0262
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - Verg W 15/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0261
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - Verg 72/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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