Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2013, 1842
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2009 - Verg 8/09
Fehlen geforderte Angaben oder Erklärungen im Angebot oder sind diese unvollständig, ist das Angebot (trotz des scheinbar entgegenstehenden Normwortlauts "können" in § 25 Nr. 1 Abs. 2a) mindestens kraft einer Ermessensreduzierung auf Null von der Wertung auszunehmen.

VPRRS 2013, 0107

VG Magdeburg, Urteil vom 22.03.2010 - 1 A 363/08
Das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) erfordert keine zwingende Ausschreibung nach Vergaberecht bei der Auswahl mehrerer eine Genehmigung beantragender Rettungsdienstleistungserbringer. Die Durchführung des Rettungsdienstes beruht auf der Erteilung einer Genehmigung infolge eines Antragsverfahrens nach § 22 VwVfG. Der Träger des Rettungsdienstes kann im Rahmen des Antragsverfahrens die Beantragung der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Leistungserbringer in einzelnen Rettungswachen ("Einzellos/e") und parallel dazu in allen Rettungswachen ("Gesamtlos") zulassen. Gegen die Ablehnung des Antrages auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung des Rettungsdienstes kann ein Antragsteller gegen den "Konkurrenten", der die Genehmigung erhalten hat, gerichtlich nur vorgehen, soweit sein Antrag und der Antrag des "Konkurrenten" identische Rettungswachen betrifft. Für einen Rechtsstreit, bei dem es um die versagte Genehmigung zur Durchführung des Rettungsdienstes geht, ist ausschließlich das Verwaltungsgericht zuständig. Offen bleibt, ob dies auch für den Fall des § 11 Abs. 2 RettDG LSA gilt und dann gegebenenfalls Regeln nach dem europäischen Vergaberegime greifen.*)

VPRRS 2013, 0106

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2010 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0105

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - Verg 54/09
Die Anforderung "Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertige Nachweise" ist von einem fachkundigen Bieter so zu verstehen, dass entweder eine Zertifizierung des Gesamtbetriebes des Bieters oder eine Zertifizierung der mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Niederlassung vorzulegen ist. Die Einreichung eines eine andere Niederlassung betreffenden Zertifikats ist unzureichend.

VPRRS 2013, 0104

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 69/08
1. Der Begriff des öffentlichen Bauauftrags erfasst auch einen entgeltlichen Vertrag über Aushub und Verfüllarbeiten. Das gilt auch, wenn der Auftrag auch die Entsorgung von Ausfüllungsmaterial (Bauschutt) beinhaltet, diese Dienstleistungselemente jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
2. Die Pflicht des öffentlichen Aufraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen, hat bieterschützenden Charakter zugunsten des Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Gesamtpreises von einem Ausschluss bedroht wird. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A entfaltet jedoch keine bieterschützende Wirkung zugunsten eines (lediglich) konkurrierenden Bieters.
3. Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Rügeobliegenheit.

VPRRS 2013, 0103

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 70/08
1. Ein unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten erloschenes Angebot führt nicht dazu, dass das Angebot auch vergaberechtlich hinfällig ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert und unter der Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten, den Zuschlag auf ein verfristetes Angebot zu erteilen.
2. Der Auftraggeber darf ein Angebot nicht mit der bloßen Begründung ausschließen, es sei erloschen.

VPRRS 2013, 0100

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - Verg W 8/12
1. Der Auftragswert ist grundsätzlich anhand der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung zu schätzen. Dabei muss die Vergabestelle eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert anstellen.
2. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er in den Vergabeunterlagen nicht alle von ihm zur Ermittlung des niedrigsten Preises verwendeten Rechenschritte nachvollziehbar angibt.

VPRRS 2013, 0099

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2009 - Verg 11/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0098

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2009 - Verg 7/09
Richtiger Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren ist der (in den Vergabeunterlagen benannte) Auftraggeber, nicht die Vergabestelle.

VPRRS 2013, 0097

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2009 - Verg 22/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0096

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2009 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0095

KG, Beschluss vom 02.12.2009 - 2 Verg 8/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0094

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2010 - Verg 49/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0093

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2009 - Verg 52/09
Erfüllt ein Bieter die in den Bewerbungsbedingungen eindeutig enthaltene Forderung, mit dem Angebot eine detaillierte Gesamtkalkulation – sog. Urkalkulation - in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen, nicht, ist sein Angebot unvollständig und damit zwingend von der Wertung auszuschließen.

VPRRS 2013, 0092

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2009 - Verg 47/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0091

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2010 - 11 Verg 1/10
1. Die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses liegt vor, wenn dem Auftragnehmer Risiken aufgebürdet werden, die er nach der in dem jeweiligen Vertragstyp üblicherweise geltenden Wagnisverteilung an sich nicht zu tragen hat. Dies ist nicht der Fall bei Risiken, die dem Vertragstyp generell innewohnenden, oder bei der Überwälzung sog. Bagatellrisiken. Die Vorschrift findet deshalb von vornherein auf solche Risiken keine Anwendung, die vertragstypisch ohnehin den Auftragnehmer treffen, insbesondere für das Leistungs- und Erfüllungsrisiko
2. Der Auftragnehmer eines Dienstleistungsauftrags trägt nach allgemeinen Grundsätzen nicht nur das Risiko, seine vertraglich übernommen Verpflichtungen erfüllen zu können; ihm ist nach allgemeinem Vertragsrecht überdies auch das Risiko zugewiesen, die versprochene Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit zu dem vereinbarten Preis kostendeckend erbringen zu können. Es fällt deshalb in seinen Risikobereich, wenn bei einem unverändert bleibenden Leistungsgegenstand seine Lieferkosten aufgrund veränderter gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigen, so dass er seine Vertragsleistung mit einem erhöhten Kostenaufwand erbringen muss
3. Der Auftraggeber bürdet dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis auf, wenn in den Vergabeunterlagen für Steigerungen der KfZ- und Dieselkosten keine Preisanpassungsklausel vorgesehen ist.

VPRRS 2013, 0090

OLG München, Beschluss vom 19.01.2010 - Verg 1/10
Art. 14 Abs. 1 Satz 4 Bayerisches Kostengesetz ist für Nachprüfungsverfahren analog anzuwenden, so dass die Nichtzahlung oder nicht fristgerechte Zahlung des von der Vergabekammer angeforderten Kostenvorschusses nicht als Rücknahme des Nachprüfungsantrags behandelt werden kann.*)

VPRRS 2013, 0089

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 - Verg 1/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0088

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010 - Verg 18/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0087

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2010 - Verg 7/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0086

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2013 - 1 Verg 8/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren (losweise aufgeteilten) Vergabeverfahren, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Dienstleistungsunternehmen, die in einen Markt "hineinwachsen" wollen, müssen erforderlichenfalls in Teilbereichen kooperieren beziehungsweise (größere) Unternehmen durch Teilleistungs- oder Konsolidierungsaufträge als Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbeziehen.
3. Die Vergabestelle ist grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens berechtigt, Vergabefehler transparent und diskriminierungsfrei zu berichtigen. Sie muss nicht "sehenden Auges" ein fehlerhaftes - oder auch nur mit Fehlerrisiken behaftetes - Vergabeverfahren fortsetzen, sondern kann korrigierend in das Verfahren eingreifen

VPRRS 2013, 0085

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12
1. Ausschließlich privat genutzte Gebäude entsprechen nach allgemeinem Verständnis weder dem Kriterium der Gemeinnützigkeit noch der Öffentlichkeit.
2. Die Nachforderungsmöglichkeit des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gilt nur für fehlende Erklärungen und Nachweise. Eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise besteht nur, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen.

VPRRS 2013, 0084

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2010 - Verg W 10/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0083

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2010 - Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0082

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2010 - 11 Verg 3/10
Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber ist nicht schematisch, sondern stets auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des einzelnen Falles zu entscheiden. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörenden Vergaberegeln, wird im Allgemeinen mehr dafür sprechen, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.

VPRRS 2013, 0081

BVerfG, Beschluss vom 11.08.2010 - 1 BvR 1670/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0080

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.11.2011 - C-357/10
1. Eine nationale Bestimmung, wonach, außer im Fall von Gesellschaften mit überwiegend öffentlicher Beteiligung,
- die Vergabe von Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Abgaben und anderen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften an Auftragnehmer, die nicht die finanzielle Voraussetzung eines vollständig eingezahlten Mindestgesellschaftskapitals von 10 Millionen Euro erfüllen, nichtig ist,
- Rechtspersonen, die im Register der privaten Rechtspersonen eingetragen sind, die zur Abrechnung und Festsetzung der Abgaben und zur Beitreibung der Abgaben und sonstigen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften berechtigt sind, ihr Gesellschaftskapital bis zur genannten Mindestgrenze aufstocken müssen,
- die Annahme neuer Aufträge oder die Teilnahme an Ausschreibungen über die Vergabe von Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Abgaben und sonstigen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften bis zur Erfüllung der erwähnten Verpflichtung zur Aufstockung des Gesellschaftskapitals verboten ist,
steht den Art. 15 und 16 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt entgegen.
2. Hilfsweise: Eine nationale Bestimmung, wie sie unter 1. definiert wurde, steht den Art. 49 AEUV und 56 AEUV entgegen.

VPRRS 2013, 0079

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.12.2011 - C-368/10
1. Nach der Richtlinie 2004/18 ist die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange in Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber durchaus zulässig, was eine Bezugnahme in den Ausschreibungsbedingungen auf Gütezeichen aus den Bereichen Umwelt und fairer Handel ausdrücklich einschließt.
2. Allerdings darf der öffentliche Auftraggeber nicht verlangen, dass die an ihn zu liefernden Waren ein ganz konkretes Gütezeichen tragen, sondern muss andere Gütezeichen und auch Waren ohne jedes Gütezeichen zulassen, sofern ihre Umwelteigenschaften und die Bedingungen, unter denen sie hergestellt und gehandelt werden, den vom öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen gleichwertig sind.
3. Außerdem darf der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe seines Auftrags nicht die allgemeine Einkaufspolitik der Bieter berücksichtigen, sondern nur ihr Einkaufsverhalten in Bezug auf die konkret zu liefernden Produkte. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern Informationen und Nachweise zur Nachhaltigkeit ihrer Produkte und ihrer Geschäftspolitik, so muss diese Anforderung einen hinreichenden Bezug zum Auftragsgegenstand haben und konkret abgefasst sein.

VPRRS 2013, 0078

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg W 5/09
Ein Mangel in der Dokumentation eines Vergabeverfahrens führt dazu, dass bei allen Vorgängen, deren Rekonstruktion misslingt bzw. mit Zweifeln behaftet bleibt, der Bewertung des Vergabeverfahrens diejenige tatsächliche Alternative zugrunde zu legen ist, die nach dem unstreitigen Vorbringen und dem schlüssigen Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint.

VPRRS 2013, 0077

VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - VK-26/2010
1. Bezüglich der Vollmacht, andere Mitglieder einer Bietergemeinschaft vertreten zu können, können für das Verfahren vor der Vergabekammer, welches mit einem Verwaltungsakt endet, keine höheren Anforderungen gestellt werden als sie sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung, hier § 67 Absatz 6 VwGO, ergeben. Die Vertretungsbefugnis kann jederzeit während des Nachprüfungsverfahrens nachgewiesen werden.*)
2. Die Anforderung zur Erbringung des Nachweises, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt zu haben, kann, anders als ein Nachweis zur technischen / wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht durch den Hinweis auf ein anderes Unternehmen erfüllt werden.*)
3. Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt unabhängig von der Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Die Vergabestelle ist deshalb nicht gehalten, von sich aus zu prüfen, ob das betroffene Unternehmen aufgrund seiner Mittel, seines Kreditrahmens, seiner Auftragslage etc. voraussichtlich in der Lage sein wird, den ausgeschriebenen Vertrag zu erfüllen und es sich deshalb "leisten" kann, Steuerrückstände auflaufen zu lassen.*)

IBRRS 2013, 0620; IMRRS 2013, 0433

OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
1. Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen des Demokratie-und Rechtsstaatsprinzips an Innovationsabgaben (Gesetzesvorbehalt, mittelbare Staatsverwaltung).*)
2. Die beitragsähnliche Sonderabgabe entspricht den an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion zu stellenden Anforderungen. Sie verletzt nicht den Gleichheitssatz, weil sie nur von den Grundeigentümern und nicht den Mietern erhoben wird.*)
3. Es handelt sich um ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, für das der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.*)
4. Die Abgabenerhebung führt nicht zu einer unzulässigen Beihilfe. In dem vorliegenden Fall musste der Vorhabenträger nicht im Wege eines Vergabeverfahrens (Ausschreibung) ausgewählt werden.*)
5. Zur rückwirkenden Heilung einer Abgabenverordnung.*)

VPRRS 2013, 0076

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 55/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0075

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 19.01.2012 - C-615/10
Ein Gegenstand, der nach den Angaben des öffentlichen Auftraggebers eigens für militärische Zwecke verwendet werden soll, sich aber objektiv nicht wesentlich von gleichartigen, im Zivilsektor verwendeten Gegenständen unterscheidet, kann nicht unter Berufung auf Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG in Verbindung mit Art. 10 der Richtlinie 2004/18/EG den in jener Richtlinie vorgeschriebenen Vergabeverfahren entzogen werden.

VPRRS 2013, 0074

VK Thüringen, Beschluss vom 26.08.2010 - 250-4004.20-2423/2010-005-J
Der Verzicht auf Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens verletzt einen am Vergabeverfahren nicht beteiligten Antragssteller in seinen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB.*)

VPRRS 2013, 0073

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2010 - VK-28/2010
1. Ein echter Wettbewerb ist nur möglich, wenn eine so weit wie möglich die vertraglichen Leistungen bzw. die Rahmenbedingungen zutreffend beschreibende Vergabeunterlage vorliegt. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob die Vergabestelle bereit ist, Veränderungen / Verkürzungen des Leistungsumfanges so zu honorieren, dass dem jeweiligen Vertragspartner kein Schaden entsteht. Der vergaberechtlich beachtliche, fehlerhafte Umstand liegt darin, dass in diesem Fall Angebote miteinander verglichen werden, in denen kalkulatorisch unterschiedliche Ansätze für Leistungen enthalten sind, die nicht notwendig in die Kalkulation hätten eingestellt werden müssen.*)
2. Andererseits ist ein transparenter Wettbewerb nicht zu vereinbaren mit einer beliebig oft wiederholten Angebotsabgabe. Dies gilt besonders dann, wenn bereits eine Submission stattgefunden hat.*)

VPRRS 2013, 0072

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 23.05.2012 - C-159/11
Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und d, Art. 2, Art. 28 sowie Anhang II, Kategorien 8 und 12, ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Abschluss von Vereinbarungen in Schriftform zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer öffentlich-rechtlich konstituierten Universität über die Erforschung und Bewertung der Erdbebenanfälligkeit von Krankenhausbauten erlaubt, die nach den nationalen Vorschriften über die Sicherheit von Bauwerken und insbesondere von strategischen Gebäuden gegen eine die für die Erbringung der Leistung getragenen Kosten nicht übersteigende Gegenleistung durchzuführen sind, wenn die den Auftrag ausführende Universität die Eigenschaft eines Wirtschaftsteilnehmers besitzen kann.

VPRRS 2013, 0071

KG, Urteil vom 22.10.2010 - 21 U 143/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0070

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 1 Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0069

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 1 Verg 2/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0068

VK Berlin, Beschluss vom 07.06.2012 - VK-B1-6/12
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0067

VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12
1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.
2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.
3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.

VPRRS 2013, 0066

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2012 - Verg 65/11
1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann isoliert mit der Beschwerde angegriffen werden.
2. Bei einer dem gestellten Antrag und der Intention des Antragstellers nicht entsprechenden Entscheidung ist ein Teilunterliegen in der Sache anzunehmen.

VPRRS 2013, 0065

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012 - Verg 9/12
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0064

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 7/12
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0063

VK Bund, Beschluss vom 30.05.2012 - VK 2-41/12
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0062

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2012 - Verg 8/11
Der Kostengläubiger kann für das Verfahren vor der Vergabekammer nur die Geschäftsgebühr nach Nrn. 2300 ff. VV RVG anmelden.

VPRRS 2013, 0061

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2012 - VK 2-14/12
1. Der Auftraggeber muss - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Der Wertungsspielraum des Auftraggebers auf der letzten Ebene der Angebotswertung darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen. Von daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.
2. Der Wertungsspielraum kann dahingehend überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wund der Wertung keine sachwidrigen Erwägungen zu Grunde gelegt wurden.

VPRRS 2013, 0060

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2012 - VK 2-23/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber, der im Hinblick auf die Eignungsprüfung die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, ist hieran gebunden und darf nicht zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten.
2. Der dem öffentlichen Auftraggebern bei der Eignungsprüfung grundsätzlich zustehende Beurteilungs- und Ermessensspielraum wird durch die Festlegung von Mindestanforderungen eingeengt. Erfüllt ein Bieter die Mindestanforderungen nicht, ist er zwingend von der Wertung auszuschließen

VPRRS 2013, 0059

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.10.2012 - 21.VK-3194-28/12
Ist gegen den Beschluss der Vergabekammer eine sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht rechtshängig, scheidet eine parallele Überprüfung des Streitgegenstandes durch die Vergabekammer aus.

VPRRS 2013, 0058

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2011 - Verg 64/10
Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen und bekannt zu machen, sondern hat den Bietern auch die zur Ausfüllung eines Zuschlagskriteriums aufgestellten Unterkriterien und deren Gewichtung mitzuteilen, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für im Voraus, d.h. vor der Veröffentlichung und Versendung der Verdingungsunterlagen, sondern auch für nach diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber aufgestellte Unterkriterien jedenfalls immer dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die nachträglich aufgestellten Kriterien und Gewichte den Inhalt der Angebote hätten beeinflussen können, wenn sie vor Erstellung der Angebote bekannt gewesen wären.
