Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2013, 0164
VK Saarland, Beschluss vom 27.01.2009 - 2 VK 01/2008
1. Geschäftsgebühr gemäß § 2 Abs. 2 RVG: Im Nachprüfungsverfahren ist wie im Widerspruchsverfahren (verwaltungsrechtlichen Vorverfahren) vor Zuerkennung des Gebührentatbestands Nr. 2300 RVG-VV stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Nr. 2301 RVG-VV vorliegen. Die Gebühr nach Nr. 2301 RVG-VV ist dann einschlägig, wenn die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten diese bereits im Vergabeverfahren vertreten haben.*)
2. Der Umstand, dass es sich bei einem Beteiligten um eine aus zwei Unternehmen bestehende Bietergemeinschaft handelt, kann nicht das Inansatzbringen einer Erhöhungsgebühr begründen. Auch im Nachprüfungsverfahren werden Bietergemeinschaften als ein einheitliches beteiligungsfähiges Unternehmen nach den §§ 107, Abs. 2 S. 1, 109 Abs. 1 GWB behandelt.*)
3. Der Festsetzung einer (zusätzlichen) Einigungsgebühr auf der Grundlage von Nr. 1000 RVG-VV für die Mitwirkung an einem im Vergabenachprüfungsverfahren geschlossenen Vergleich kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer gehört zu den außergerichtlichen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren, deren Vergütung bereits im Teil 2 des VV abschließend geregelt ist.*)
4. Erstattungsfähig sind nur die Reisekosten, die im Rahmen einer fiktiven Betrachtung eines am Standort des Beteiligten ansässigen Rechtsanwaltes zu seinem Mandanten entstanden wären. Die Wegstrecke vom Standort eines am Verfahren Beteiligten zum Sitz der erkennenden Vergabekammer ist generell als eine Entfernung zu bewerten, die einem Antrag auf Reisekostenerstattung berechtigterweise zu Grunde gelegt werden kann. Den Beteiligten bleibt es selbstverständlich unbenommen, ihren Rechtsbeistand frei zu wählen. Sie haben jedoch die zusätzliche Kostenfolge ihrer Entscheidung selbst zu tragen. Ein Abwälzen dieser Verpflichtung auf den Gegner erscheint unbillig.*)

VPRRS 2013, 0163

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2009 - Verg 6/09
1. Der Angebotspreis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein.
2. Ein Unterkostenangebot liegt nicht vor, wenn der Bieter über eine entsprechende Infrastruktur (hier: eine Entsorgungsanlage) verfügt und er den Preis frei vereinbaren kann.
3. Der öffentlichen Auftraggeber ist in Verhandlungsverfahren nicht verpflichtet, mit allen Bietern - wenigstens - eine Verhandlungsrunde durchzuführen. Er muss vielmehr nur über solche Angebote verhandeln, denen unter Berücksichtigung alsdann aufzunehmender Verhandlungen und ihrer voraussichtlichen Ergebnisse eine echte Chance eingeräumt werden kann, aus den Verhandlungen als das annehmbarste Angebot hervorzugehen.

VPRRS 2013, 0162

OLG Jena, Beschluss vom 18.05.2009 - 9 Verg 4/09
1. Weder eine unterlassene Bekanntgabe des Wertungsschemas noch die unterlassene Bekanntgabe geforderter Eignungsnachweise führen dazu, dass eine Wertung oder eine Eignungsprüfung nicht möglich ist.
2. Nach § 25 Nr. 2 VOL/A sind nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Erbringung von Gewährleistungen erwartet werden kann.
3. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben selbst zu definieren und die von dem Bieter zu erfüllenden Anforderungen festzulegen. Die aufgestellten Erfordernisse müssen jedoch durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sein und die allgemeinen vergaberechtlichen Anforderungen, wie den Wettbewerbsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot berücksichtigen.

VPRRS 2013, 0161

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2009 - Verg 17/09
Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen der Vergabekammer sind im Allgemeinen unzulässig. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch die Verfahrenshandlung der Vergabekammer irreparabel in seinen Rechten verletzt worden ist oder verletzt zu werden droht.

VPRRS 2013, 0160

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2009 - Verg 23/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0159

EuG, Urteil vom 20.09.2011 - Rs. T-461/08
1. Das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes ist dann gewahrt, wenn der öffentliche Auftraggeber jedem abgelehnten Bieter auf dessen Antrag eine hinreichende Begründung liefert, damit dieser unter den bestmöglichen Voraussetzungen von diesem Recht Gebrauch machen kann und ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen.
2. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung sind verletzt, wenn der Auftraggeber die Fähigkeit der Bieter, sämtliche Dienstleistungen zu erbringen, mit denen im Rahmen des Auftrags zu rechnen war, nicht als "Kriterium für die Auswahl" der Bieter berücksichtigt, sondern als "Zuschlagskriterium", weil dadurch ein ungenaues Kriterium benutzt wird, das praktisch den bisherigen Vertragspartner begünstigt.
3. Es stellt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung dar, wenn der Auftraggeber die relativen Gewichtungen der Zuschlagskriterien im Verlauf des Ausschreibungsverfahrens geändert hat.

VPRRS 2013, 0158

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2009 - Verg 43/09
1. Ob technische Gründe die Unterlassung der Bildung von Teillosen erfordern, ist anhand des von dem öffentlichen Auftraggeber definierten Bedarfs zu prüfen. Es ist grundsätzlich allein seine Sache zu bestimmen, ob, wann und mit welchen Eigenschaften er etwas beschaffen will.
2. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung bringt naturgemäß Ungewissheiten für den Auftragnehmer mit sich, weil dieser nicht wissen kann, ob, wann und in welchem Umfange die Einzelleistungen von dem Auftraggeber abgerufen werden. Gibt der Auftraggeber das in Aussicht genommene Auftragsvolumen an, sind die damit allgemein verbundenen Unwägbarkeiten vom Bieter hinzunehmen.

VPRRS 2013, 0157

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2010 - Verg 46/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0156

VK Bund, Beschluss vom 30.12.2009 - VK 2-222/09
1. Eine unklare Anforderung darf den Bietern nicht zum Nachteil gereichen. Wie die Leistung selbst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, erfordert es das Prinzip der Gleichbehandlung auch, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der geforderten Erklärungen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.
2. Entspricht das Angebot des Bieters in Bezug auf eine geforderte Erklärung zur Lohngleitung nicht den Anforderungen der Sätze 5 und 6 des § 21 Nr. 1 Absatz 2 VOB/A, hat dies grundsätzlich den zwingenden Ausschluss des Angebots zur Folge.

VPRRS 2013, 0155

VK Hessen, Beschluss vom 30.06.2008 - 69d-VK-26/2008
1. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt immer dann vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert, indem er eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.*)
2. Ein Bieter, der wegen zwingender Ausschlussgründe vom Verfahren ausgeschlossen wurde, kann unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beanspruchen, dass auch alle anderen Bieter, die zwingende Ausschlussgründe erfüllen ausgeschlossen werden, und, wenn kein wertbares Angebot mehr verbleibt, das Vergabeverfahren aufgehoben wird.*)
3. Der Fortgang des Vergabeverfahrens kann, wenn ein Angebot auszuschließen ist, grundsätzlich weder die Interessen des Bieters berühren noch kann der Bieter durch eine Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein. Da der Bieter in einem solchen Fall auf ein zu Recht auszuschließendes Angebot keinen Zuschlag erhalten kann, ist der Nachprüfungsantrag jedenfalls unbegründet. Hiervon ist eine Ausnahme lediglich dann möglich, wenn der Auftraggeber unter Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers sondern wegen mindestens gleichartiger Mängel auch das allein in der Wertung verbliebene oder sämtliche Angebote hätte ausschließen müssen.*)

VPRRS 2013, 0154

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2008 - VK 13/08
1. Aufklärungsfragen oder Hinweise auf gesetzliche Regelungen begründen keinen Rügetatbestand, sondern es ist ein Rügevortrag erforderlich, in dem eindeutig Vergaberechtsverstöße moniert werden.*)
2. Die Auslegung eines Bauablaufplans hat sich gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Erklärungsempfängers zu richten. Es kommt in erster Linie auf den Wortlaut der Erklärung an.*)
3. Schreibfehler im Angebot können im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich nicht korrigiert werden. Der Bieter ist an seine Angaben gebunden, und falls er diese irrtümlich falsch angesetzt hat, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit einer Anfechtung als Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB.*)
4. Bei "reinen Hilfsfunktionen" wie Speditionsleistungen, Baugerätevermietungen oder Baustofflieferanten handelt es sich nicht um Nachunternehmerleistungen. Möchte allerdings ein Tochterunternehmen auf den Mitarbeiter- und Gerätepool der Muttergesellschaft zurückgreifen, so ergibt sich aus der bloßen Zugehörigkeit zu einem Unternehmensverbund noch keine automatische Verfügungsmöglichkeit. Es handelt sich um einen Nachunternehmereinsatz, bei dem der Nachweis zu erbringen ist, dass über die Kapazitäten des konzernverbundenen Unternehmens verfügt werden kann.*)

VPRRS 2013, 0153

EuG, Urteil vom 29.01.2013 - Rs. T-339/10
Der öffentliche Auftraggeber verfügt bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.

VPRRS 2013, 0147

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2007 - Verg W 18/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0145

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2008 - Verg 33/07
Bietergemeinschaften nehmen am Vergabeverfahren wie ein einziger Bieter teil. Eine Erhöhungsgebühr fällt deshalb nicht an. Entsprechendes gilt auch für mehrere Auftraggeber, die ihren jeweiligen Beschaffungsbedarf bündeln, um einen günstigeren Preis zu erzielen, und sich für die Dauer des Vergabeverfahrens zu einer Auftraggeber- bzw. Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen.

VPRRS 2013, 0144

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 8/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0143

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 7/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0142

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 6/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0141

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2008 - Verg 12/08
1. Der Beschluss der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht ist von dem dadurch beschwerten Verfahrensbeteiligten mit der Beschwerde anfechtbar.
2. Es ist Sache der Nachprüfungsstelle zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Verfahrensbeteiligten entgegensteht. Zu diesem Zweck sind Nachprüfungsstelle die betreffenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3. Macht ein Verfahrensbeteiligter geltend, eine Unterlage enthalte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, hat er dies gegenüber der Nachprüfungsstelle näher zu begründen.

VPRRS 2013, 0140

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - Verg 15/08
Einem Eilantrag gerichtet auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde mangelt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Zuschlagsverbot aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer kraft Gesetzes entweder bis zur Beschwerdeentscheidung oder bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts, mindestens aber bis zu einer erneuten Angebotswertung ohnehin andauert.

VPRRS 2013, 0139

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 24/08
Die Entschließung der Vergabekammer im Falle der Ablehnung eines ihrer Mitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

VPRRS 2013, 0138

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - Verg 26/08
Die Angabe von eignungsbezogenen Merkmalen (hier: Unternehmenskennwerte und Fachkunde) als Zuschlagskriterien ist grundsätzlich nicht nur nach nationalem, sondern auch nach EG-Richtlinienrecht unstatthaft.

VPRRS 2013, 0137

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12
1. Als Zuschlagskriterien sind alle Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen.
2. Zuschlagskriterien, die projektbezogene oder noch nicht im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung "verbrauchte" Eignungskriterien heranziehen, sind unzulässig.

VPRRS 2013, 0136

OLG Jena, Beschluss vom 09.05.2008 - 9 Verg 5/08
1. Die Angebotspreise der (anderen) Bieter können nur ein Indiz für einen unangemessenen Preis darstellen.
2. Ein Ausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises (hier: von 22%) setzt voraus, dass der Bieter zuvor zwingend Gelegenheit erhalten hat, die Seriosität und Auskömmlichkeit seines Angebotspreises stichhaltig zu begründen.

VPRRS 2013, 0135

VK Thüringen, Beschluss vom 22.08.2011 - 250-4003.20-3457/2011-E-007-HBN
1. An die Darlegungen solcher Tatsachen, die die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags begründen sollen, sind grundsätzlich nur geringe Anforderungen zu stellen. Es reicht bereits ein Vortrag aus, der - als wahr unterstellt - dazu führt, dass eine Rechtsverletzung des Antragstellers zumindest als möglich erscheint.
2. Die bloße Behauptung des Antragstellers, der Preis im Angebot eines Mitbewerbers sei nicht auskömmlich, genügt den Anforderungen an die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nicht. Vielmehr muss der Antragsteller in einem solchen Fall auch darlegen, worin ihm ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Denn bei der Entscheidung in der Frage der fehlenden Angemessenheit des Angebotspreises handelt es sich grundsätzlich nicht um eine drittschützende Vorschrift.

VPRRS 2013, 0134

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2008 - Verg 41/08
Ein Zuschlagsverbot aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer dauert entweder bis zur Beschwerdeentscheidung oder bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts, mindestens aber bis zu einer erneuten Angebotswertung. Infolgedessen ist ein auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gerichteter Eilantrag unzulässig.

VPRRS 2013, 0133

VK Südbayern, Beschluss vom 08.07.2008 - Z3-3-3194-1-20-06/08
1. Wenn Bieter in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede - hier der Austausch von Einheitspreisen bei 26 von 65 Titeln - getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, sind deren Angebote von der Wertung zwingend auszuschließen. Öffentliche Auftraggeber haben ungesunde Begleiterscheinungen, wie z. B. Wettbewerb beschränkende Verhaltensweisen, zu bekämpfen.*)
2. Eine essentielle und unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe ist die Sicherstellung eines geheimen Wettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der konkurrierenden Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen anbietet, kommt überhaupt ein echter Wettbewerb zustande.*)
3. Eine den Wettbewerb beschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird.*)
4. Ob jedoch ein Fall des § 298 StGB vorliegt, ist für das Verfahren vor der Vergabekammer nicht relevant und somit nicht weiter aufzuklären.*)

VPRRS 2013, 0132

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2008 - Verg 40/08
1. Für die Anfechtung von Vergabekammerentscheidungen sind nicht die Sozialgerichte zuständig, wenn es "fiskalische Hifsgeschäfte" geht, zu denen z.B. der Kauf von Büromaterial, Büroeinrichtungen, Gebäuden, Fahrzeugen, Telekommunikation usw. zählt.
2. Eine erfolgreiche Rüge führt nicht dazu, dass der Bieter die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen verlangen kann.

VPRRS 2013, 0131

OLG München, Beschluss vom 13.08.2008 - Verg 8/08
1. Auftragssumme ist der Wert des sachlichrechtlichen Auftrags; hilfsweise können 5% der Bruttoangebotssumme angesetzt werden.
2. Bei vorgesehenen Optionsrechten oder Vertragsverlängerungen ist der voraussichtliche Vertragswert aufgrund des größtmöglichen Auftragswerts unter Einbeziehung der Optionsrechte und Vertragsverlängerungen zu schätzen.

VPRRS 2013, 0130

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2008 - Verg 8/08
Hat die Vergabekammer zutreffend eine Geschäftsgebühr von (mindestens) 2,0 für billig gehalten, kann die letztlich gewählte Geschäftsgebühr von 2,3 nicht als unbillig angesehen werden.

VPRRS 2013, 0129

VK Thüringen, Beschluss vom 09.05.2008 - 250-4003.20-971/2008-010-EF
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0128

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2008 - 15 Verg 8/08
Die Aufzählung der möglichen Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters in § 7a Nr. 3 Abs. 1 VOL/A ist nicht abschließend. Der öffentliche Auftraggeber kann daher von den Bietern unter anderem auch die Abnahmegarantie/Verwertungsbestätigung eines Dritten fordern.

VPRRS 2013, 0127

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - Verg 53/09
1. Eine Rahmenvereinbarung setzt voraus, dass zwischen öffentlichem Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen Bedingungen für eine Mehrzahl von Einzelaufträgen festgelegt werden, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen. Kennzeichnend für eine Rahmenvereinbarung ist demnach, dass der rechtliche Rahmen für die wesentlichen Bedingungen von zukünftig noch zu erteilenden Einzelaufträgen festgelegt wird, die synallagmatischen Austauschbeziehungen und Verpflichtungen aber erst durch den jeweils zu einem Vertragsschluss führenden Einzelabruf entstehen sollen.
2. Der Abschluss eines einzelnen Mietvertrages über eine bestimmte Gesamtmenge von Geräten (hier: Kopiergeräten), die einmalig zu Vertragsbeginn von dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen sind, ist keine Rahmenvereinbarung.

VPRRS 2013, 0126

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2010 - VK 2-22/10
Ist ein Nebenangebot nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben, dass sich die Vergabestelle ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann, ist es von der Wertung auszuschließen.

VPRRS 2013, 0125

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 21/10
1. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages reicht es aus, wenn nach der Darstellung des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Unternehmens eine Verletzung eigner Rechte möglich erscheint. Die Antragsbefugnis kann einem Unternehmen nur dann fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt.
2. Hat ein Unternehmen kein Angebot eingereicht, hängt die Antragsbefugnis des Unternehmens davon ab, dass es darlegen kann, es sei durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Vorlage eines Angebots gehindert worden. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Mitbewerber noch nicht existiert hat.

VPRRS 2013, 0124

VK Bund, Beschluss vom 09.11.2010 - VK 3-108/10
Weist die Ausschreibung bei der Beschreibung des einzusetzenden Materials beispielhaft auf einen bestimmten Hersteller hin und ist den Bietern gleichzeitig gestattet, gleichwertige Fabrikate anzubieten, sind gleichwertige Fabrikate ohne Weiteres ausdrücklich zugelassen. Bietet ein Bieter gleichwertiges Fabrikat an, handelt es sich nicht um ein Nebenangebot, sondern um ein als „Nebenangebot“ bezeichnetes (Haupt-)Angebot. Ein Ausschluss als nicht zugelassenes Nebenangebot ist insoweit unzulässig.

VPRRS 2013, 0123

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 64/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0122

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - X ZB 26/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0121

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.
VPRRS 2013, 0120

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.
VPRRS 2013, 0119

VK Bund, Beschluss vom 27.09.2011 - VK 3-119/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0118

VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.11.2011 - 5 L 2864/11
1. Bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sind die öffentlichen Stellen verpflichtet, die Grundregeln des AEU-Vertrags, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV, sowie die daraus fließende Transparenzpflicht zu beachten, wenn an dem betreffenden Vertrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.
2. Ein Bieter, dem das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind, ist wegen Verstosses gegen das vergaberechtliche Wettbewerbsprinzip zwingend auszuschliessen.

VPRRS 2013, 0117

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.

VPRRS 2013, 0116

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.

VPRRS 2013, 0115

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.09.2010 - VK 2-29/10
1. Werden die für einen Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise von einem Bewerber nicht vorgelegt, darf dieser Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
2. Ein Bewerber, der die Unzumutbarkeit einer Vorgabe der Vergabestelle nicht rechtzeitig rügt, muss damit rechnen, dass er von dem Verfahren ausgeschlossen wird, wenn es die Forderung nicht erfüllt.

VPRRS 2013, 0114

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2010 - Verg 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0113

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009 - Verg 71/08
Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG ist unter Anwendung des Faktors 1,3 festzusetzen, wenn die die Tätigkeit des anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer weder umfangreich noch schwierig war.

VPRRS 2013, 0112

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - Verg 16/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0111

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2010 - Verg 48/09
1. Der Auftraggeber hat für eine Gleichbehandlung und Transparenz Sorge zu tragen. Er muss nach Art. 53 der Richtlinie 2004/18/EG und § 25a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A Zuschlagskriterien festlegen, diese ordnungsgemäß bekannt geben und die Bewertung anhand aller bekannt gegebenen Kriterien vornehmen.
2. Die Festlegungen und die Gewichtungen dürfen nicht dazu führen, dass Kriterien faktisch keine Rolle mehr spielen (keine Nivellierung, Aushöhlung der Angebotswertung).
3. Die Kriterien dürfen dem Zweck der Ermittlung des nichtwirtschaftlichsten Angebots nicht zuwiderlaufen. Darüber hinaus dürfen die festgelegten Kriterien nicht willkürlich gesetzt oder sachfremd sein.

VPRRS 2013, 0110

OLG München, Beschluss vom 22.03.2010 - Verg 20/09
1. Der der Streitwert für ein sofortiges Beschwerdeverfahren beträgt nach § 50 Abs. 2 GKG in Vergabesachen 5% der Bruttoauftragssumme. Dieser Wert auch für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer heranzuziehen ist.
2. Bruttoauftragssumme ist der Wert des sachlich rechtlichen Auftrags; hilfsweise oder regelmäßig kann auch die Bruttoangebotssumme der Berechnung zugrunde gelegt werden.

VPRRS 2013, 0109

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.03.2010 - L 21 SF 41/10 Verg
Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und wird er daneben von einem anderen Bieter als Nachunternehmer benannt, ist ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon auszugehen, dass beide das jeweils andere Angebot kennen und dadurch gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen.
