Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
10940 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0220
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001 - Verg 38/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0219

VK Bremen, Beschluss vom 23.01.2002 - VK 11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0218

VK Saarland, Beschluss vom 07.06.2002 - 1 VK 21/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0217

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.02.2002 - VK 2-01/2002
Eine Schätzung für gemeinsame Bestellungen von mehrere Städten kann auf die Ergebnisse vorangegangener „Sammelbestellungen“ gestützt werden und muss nicht fiktiv auf die Summen der denkbaren Einzelbestellungen oder auf den Preis für ein optimales Produkt abstellen.*)

VPRRS 2013, 0216

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.02.2002 - VK 4/02
Nach dem Willen des Gesetzgebers dient die Präklusionsregel der Vermeidung unnötiger Nachprüfungsverfahren. Ein Unternehmer, der einen Fehler im Vergabeverfahren erkennt, muss dem Auftraggeber die Gelegenheit geben, diesen Fehler zu korrigieren. Die Möglichkeit einer Fehlerkorrektur setzt auf Seiten des Auftraggebers zwingend voraus, dass das Unternehmen den festgestellten Verstoß hinreichend präzisiert. Die Mitteilung muss so hinreichend bestimmt sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben.

VPRRS 2013, 0215

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-5/13
1. Ein Unternehmen ist antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften schlüssig darlegt. Durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften muss ihm ein Schaden entstanden sein oder drohen. Ein möglicher Schaden ist abzulehnen, wenn eine Zuschlagserteilung auf das Angebot des antragstellenden Unternehmens von vornherein und offensichtlich ausgeschlossen ist.
2. Das Angebot eines Bieters ist wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn statt der geforderten Festpreise Richtpreise angegeben werden. Der Ausschlussgrund ist auch noch im Nachprüfungsverfahren zu beachten, auch wenn dieser im Rahmen der Auswertung der Angebote keine Berücksichtigung gefunden hat.
3. Ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit vorliegen, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.

VPRRS 2013, 0214

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - Verg 33/12
1. Die Gleichwertigkeit eines Produktes setzt keine Identität in allen Beschaffenheitsmerkmalen voraus. Vielmehr ist von entscheidender Bedeutung, hinsichtlich welcher Leistungsmerkmale Gleichwertigkeit gefordert und nach welchen Parametern diese zu bestimmen ist.
2. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit unterliegt einem von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur begrenzt kontrollierbaren Wertungsspielraum des Auftraggebers. Es kommt darauf an, ob die Wertung vertretbar ist.
3. Wird aus der Leistungsbeschreibung zweifelsfrei deutlich, dass es auf das optische Erscheinungsbild eines Oberputzes ankommt, und wird die Gleichwertigkeit eines angebotenen Putzes hinsichtlich des Erscheinungsbildes gerade nicht nachgewiesen, ist die Entscheidung des Auftraggebers gegen dieses Angebot hinzunehmen.

VPRRS 2013, 0213

VK Bund, Beschluss vom 25.04.2002 - VK 1-15/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0212

VK Bund, Beschluss vom 25.04.2002 - VK 1-13/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0211

VK Bund, Beschluss vom 25.04.2002 - VK 1-11/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0210

LG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2002 - 5 O 1319/02
Für Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, insbesondere auf Unterlassung von Handlungen in einem Vergabeverfahren, sind die Vergabeprüfstellen und Vergabekammern zuständig, auch wenn gleichzeitig Verstöße gegen das UWG gerügt werden. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte betrifft nur Schadensersatzansprüche.

VPRRS 2013, 0209

LG Chemnitz, Urteil vom 23.05.2002 - 1 O 4857/01
1. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens besteht zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, das auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet. Ein Bieter darf deshalb grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Verfahren über die Auftragsvergabe ordnungsgemäß und nach den geltenden Bedingungen durchgeführt wird.
2. Ein Schadensersatzanspruch wegen VOB-widriger Auftragsvergabe besteht allerdings nur, wenn der übergangene Bieter bei ordnungsgemäßer Durchführung den Zuschlag hätte erhalten müssen und der Auftraggeber schuldhaft gehandelt hat.

VPRRS 2013, 0208

VK Nordbayern, vom 11.07.2002 - 320.VK-3194-17/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0207

VK Thüringen, Beschluss vom 20.06.2002 - 216-4002.20-015/02-NDH
Fehlt eine zwingend geforderte Liste der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung, führt das zum Ausschluss des Angebots.

VPRRS 2013, 0206

VK Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - VK VOL 4/2002
Die Ausschreibung von Leistungen mit RAL-Gütezeichen ohne den Zusatz "oder gleichwertig" in einem europaweiten offenen Verfahren ist unzulässig.

VPRRS 2013, 0205

VK Hessen, Beschluss vom 10.07.2002 - 69d-VK-28/2002
Der Begriff „unverzüglich“ für die Erfüllung der Obliegenheit, einen im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen die Vergabevorschriften bereits nach Kenntniserlangung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen, ist in Anlehnung an BGB § 121 Abs. 2 Satz 1 auszulegen.

VPRRS 2013, 0204

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2002 - VK 2-44/02
1. Ein Nachprüfungsantrag kann in zulässiger Weise nur in Bezug auf ein noch laufendes Vergabeverfahren gestellt werden.
2. Eine missverständliche Ausschreibung kann aufgehoben werden. Denn es ist dem Auftraggeber nicht zumutbar, den Zuschlag trotz vorhandener Missverständlichkeiten zu erteilen.

VPRRS 2013, 0203

VK Hessen, Beschluss vom 31.07.2002 - 69d-VK-14/2002
Die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sind grundsätzlich zwingend. Änderungen eines Bieters an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Eine solche Änderung ist auch dann gegeben, wenn ein Bieter den Inhalt des Leistungsverzeichnisses in technischer Hinsicht abändert.

VPRRS 2013, 0202

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2002 - Verg W 10/01
Bietergemeinschaften können am Vergabeverfahren als Einheit teilnehmen. Eine Erhöhung der Gebühren nach § 6 Abs. 1 BRAGO bei Beauftragung durch eine Bietergemeinschaft im Vergabenachprüfungsverfahren kommt daher nicht in Betracht.

VPRRS 2013, 0201

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2004 - Verg 22/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0200

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 21/12
1. Rettungsdienstleistungen, die im Submissionsmodell vergeben werden, sind als öffentliche Aufträge anzusehen.
2. Die Darlegung des Interesses am Auftrag kann auch ohne Erstellung eines Angebots erfolgen, wenn sich der Antragsteller daran durch die gerügten Vergabefehler gehindert sieht und sein Interesse anderweitig substantiiert vorträgt.
3. Zur Angemessenheit einer ausreichenden Frist für die Bearbeitung und Abgabe der Angebote.
4. Die Bemessung von Ausführungsfristen (hier: Begrenzung auf drei Tage) ist vergaberechtswidrig, wenn dadurch der Wettbewerb auf die Gruppe der bisherigen Leistungserbringer beschränkt wird.

VPRRS 2013, 0199

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2002 - Verg 28/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0198

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 53/02
Nach § 116 Abs. 1 GWB ist gegen die Entscheidungen der Vergabekammer die sofortige Beschwerde zulässig. Die Norm erfasst schon nach ihrem Wortlaut nicht nur die Hauptsacheentscheidung, welche die Vergabekammer im Verfahren nach §§ 104, 107 ff. GWB über einen Nachprüfungsantrag trifft. Sie eröffnet die Beschwerde zum Oberlandesgericht vielmehr auch für alle sonstigen instanzabschließenden Erkenntnisse der Vergabekammer, mithin auch für Entscheidungen der Vergabekammer im Rahmen der Vollstreckung nach § 114 Abs. 3 Satz 2 GWB.

VPRRS 2013, 0197

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2003 - Verg 29/03
Nach § 128 Abs. 3 GWB sind die Kosten von dem Beteiligten zu tragen, der im Verfahren "unterliegt". Ein Unterliegen im Vergabekammerverfahren ist gegeben, wenn der Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen wird.

VPRRS 2013, 0196

VK Bund, Beschluss vom 09.07.2003 - VK 1-65/03
Ein Verzicht auf die Einhaltung der Rügeobliegenheit kann allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen anerkannt werden, zum Beispiel dann, wenn der mit der Rüge verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.

VPRRS 2013, 0195

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 - Verg 41/03
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist ein Unternehmen nur antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen geltend macht. Dabei hat es auch darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Was insoweit dem Bieter an Substantiierung anheim zu geben ist, lässt sich nicht generell sagen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

VPRRS 2013, 0194

BayObLG, Beschluss vom 13.05.2003 - Verg 5/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0193

OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003 - 17 Verg 3/03
Auch im Falle der Beendigung des Nachprüfungsverfahrens durch Antragsrücknahme hängt die Erstattung der einem Beigeladenen entstandenen Kosten von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrages stellt sich für den Antragsteller im Nachprüfungsverfahren als "Unterliegen" i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 GWB dar.

VPRRS 2013, 0192

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - Verg 57/03
1. Derjenige, der den öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung oder Durchführung des Vergabeverfahrens sachverständig unterstützt (oder unterstützen soll), ist als Bieter oder Bewerber um den betreffenden Auftrag ausgeschlossen. Der Angebotsausschluss ist zwingend und folgt - sofern nicht die Verdingungsordnungen eine § 7 Nr. 1 2. Halbsatz VOB/A 2. Abschnitt entsprechende Regelung enthalten - aus dem das gesamte Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB).*)
2. Es kann offen bleiben, ob ein Angebotsausschluss ausnahmsweise dann nicht in Betracht kommt, wenn festgestellt werden kann, dass die Mitwirkung des sachverständig für den Auftraggeber tätigen Bewerbers oder Bieters den Bieterwettbewerb nicht beeinträchtigen kann.*)

VPRRS 2013, 0191

BVerfG, Beschluss vom 10.12.2003 - 1 BvR 2480/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0190

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2012 - Verg W 7/12
1. Ein vom Bieter mit dem Ziel der Erlangung des Zuschlags eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bieter geltend macht, der ihm selbst bereits erteilte Zuschlag sei wegen Abänderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber unwirksam.*)
2. Ist der Zeitpunkt für den Ausführungsbeginn bei Zuschlagserteilung wegen der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bereits verstrichen, ist ein vom Auftraggeber als solches bezeichnetes Auftragsschreiben mit einer an den Zeitablauf angepassten Terminplanung als bedingungsloser Zuschlag zu werten, wenn der Auftraggeber zwar Termine und Fristen vorgibt, jedoch zum Ausdruck bringt, dass er diese zur Disposition stellt (so auch BGH, Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 213/08, ZfBR 2010, 814; BGH, Urteil vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, ZfBR 2011, 235).*)
3. Der Zuschlag an den Bieter ist jedenfalls dann unbedingt und wirksam erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, nur die im Angebot angegebenen Ausführungsfristen seien verbindlich, die nachträglich vorgeschlagenen Einzelfristen dagegen nicht.*)

VPRRS 2013, 0189

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2012 - Verg W 7/12
1. Ein vom Bieter mit dem Ziel der Erlangung des Zuschlags eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bieter geltend macht, der ihm selbst bereits erteilte Zuschlag sei wegen Abänderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber unwirksam.*)
2. Ist der Zeitpunkt für den Ausführungsbeginn bei Zuschlagserteilung wegen der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bereits verstrichen, ist ein vom Auftraggeber als solches bezeichnetes Auftragsschreiben mit einer an den Zeitablauf angepassten Terminplanung als bedingungsloser Zuschlag zu werten, wenn der Auftraggeber zwar Termine und Fristen vorgibt, jedoch zum Ausdruck bringt, dass er diese zur Disposition stellt (so auch BGH, Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 213/08, ZfBR 2010, 814; BGH, Urteil vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, ZfBR 2011, 235).*)
3. Der Zuschlag an den Bieter ist jedenfalls dann unbedingt und wirksam erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, nur die im Angebot angegebenen Ausführungsfristen seien verbindlich, die nachträglich vorgeschlagenen Einzelfristen dagegen nicht.*)

VPRRS 2013, 0188

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2004 - Verg 66/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0187

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 66/04
Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig bleibt, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, das heißt die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.

VPRRS 2013, 0186

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2004 - Verg 79/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0185

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - Verg 41/12
Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden.

VPRRS 2013, 0184

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013 - Verg 35/12
1. Kraft seiner Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Regularien der Ausschreibung kann der Auftraggeber eine Loslimitierung vorsehen. Er darf diejenige Form der Loslimitierung wählen, die ihm zweckmäßig erscheint. Dies kann eine Angebotslimitierung sein, aber auch eine Zuschlagslimitierung mit der Möglichkeit, Angebote auf Lose nach Wahl des Bieters abzugeben oder eine Loslimitierung, bei der auf alle Lose geboten werden muss.
2. Die Ausschreibungsbedingungen können vom Auftraggeber auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit in jedem Stadium des Vergabeverfahrens geändert werden. Eine solche Änderung folgt denselben Regeln wie eine Beseitigung von Rechtsverstößen.
3. Die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, erfolgt anhand dessen, ob diese schwerpunktmäßig ("im Wesentlichen") mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängen. Als Zuschlagskriterien dürfen danach nur Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.
4. Die Forderung, dass nur Mitarbeiter(innen) eingesetzt werden dürfen, die über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten verfügen, muss bereits in der Bekanntmachung enthalten sein.

VPRRS 2013, 0183

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2012 - VK 1-130/12
Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der speziell für die Beschaffung im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich geschaffene "Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit" (VSVgV) am 19.07.2012 bereits die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2009/81/ EG abgelaufen war, sind bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften (hier der VOL/A 2009 und des GWB i. d. F. vom 24.04.2009) die Regelungen dieser Richtlinie zu beachten und es hat gegebenenfalls eine richtlinienkonforme Auslegung zu erfolgen.*)

VPRRS 2013, 0182

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 1-35/12
1. Einem Nachprüfungsantrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung begehrt, fehlt wegen widersprüchlichem Verhalten dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Bieter sich rügelos auf die Neuausschreibung eingelassen hat und diese wegen Rügepräklusion nicht mehr mit einem Nachprüfungsantrag angreifen kann.*)
2. Eine nicht durch § 17 VOB/A gerechtfertigte Aufhebung kann vergaberechtlich gleichwohl als rechtswidrige Aufhebung Bestand haben, wenn ein sachlich vernünftiger Grund gegeben ist und eine Verletzung des Willkürverbotes ausgeschlossen ist. Der Prüfungsmaßstab ergibt sich bei europaweiten Vergaben aus den Anforderungen der Vergaberechts-Koordinierungsrichtlinie sowie aus dem Recht der EU mit seinen Mindeststandards (Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz). Ein (faktischer) Kontrahierungszwang ist unionsrechtlich nicht gefordert.*)
3. Soweit der Auftraggeber bereits vor Zuschlagserteilung entschlossen ist, Änderungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand vorzunehmen, ist eine spätere Änderung unter Heranziehung der Grundsätze der §§ 1 Nr. 3, 2 Nr. 5 VOB/B jedenfalls dann vergaberechtlich unzulässig, wenn damit die Möglichkeit einer empfindlichen Störung des Wettbewerbsergebnisses einhergeht. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass bei geänderter Beschaffungsabsicht eine andere Bieterreihenfolge für die Zuschlagserteilung wahrscheinlich oder nicht auszuschließen wäre.*)
VPRRS 2013, 0179

EuGH, Urteil vom 06.12.2007 - Rs. C-258/07
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) nachzukommen.

VPRRS 2013, 0174

OLG München, Beschluss vom 04.12.2006 - Verg 18/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0173

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 73/06
Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

VPRRS 2013, 0172

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 74/06
Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

VPRRS 2013, 0171

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 72/06
Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

VPRRS 2013, 0170

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.12.2006 - 12 K 2383/06
Der Verwaltungsrechtsweg ist für den vergaberechtlichen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte unabhängig davon eröffnet, dass die Vergabeentscheidung nach BVerfG, NJW 2006, 3701 nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt i.S.v. Art. 19 Abs. 4 GG erfolgt.*)

VPRRS 2013, 0169

LG Aurich, Urteil vom 20.06.2008 - 3 O 1271/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0168

VK Berlin, Beschluss vom 08.07.2011 - VK-B1-20/11
1. Der Maximalzeitraum für die Qualifizierung einer Rüge als "unverzüglich" beträgt zwei Wochen.
2. Der Beginn der Rügefrist setzt positive Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes voraus. Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn dem Bieter bestimmte Tatsachen bekannt sind, die bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Der Bieter darf sich dieser Kenntnis nicht mutwillig verschließen
3. Notwendig zum Beginn der Rügefrist ist außerdem eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers, dass es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Dabei besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt; ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

VPRRS 2013, 0167

VK Bund, Beschluss vom 09.01.2013 - VK 2-140/12
Die Vergabe von Bauleistungen für die US-amerikanischen Truppen bzw. deren ziviles Gefolge fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB, denn es handelt sich um einen Auftrag aufgrund eines internationalen Abkommens im Zusammenhang mit der Stationierung von Truppen, für den besondere Verfahrensregeln gelten.

VPRRS 2013, 0166

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2008 - Verg W 11/08
Für Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen sind ausschließlich die Sozialgerichte zuständig.

VPRRS 2013, 0165

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - Verg 56/10
1. Eine durch Handzeichen eines Rechtsanwalts "beglaubigte" Fotokopie einer Bescheinigung des Finanzamts stellt keine "gültige" Bescheinigung dar.
2. Das Fehlen einer gültigen Bescheinigung darf der öffentliche Auftraggeber nicht zum Anlass für einen Ausschluss des Angebots nehmen, ohne dem gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A Gelegenheit zu geben, die Bescheinigung nachzureichen.
