Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
11004 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0306
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2004 - VK 1-1/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0305

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Verg 1/02
Besteht der Bauauftrag darin, in Zwischenlagern und Entwässerungsfeldern gelagerten Schlick zu einer Deponie zu bringen und dort baulich einzulagern, so bildet dieser nicht mit künftigen Aufträgen gleicher Art eine „Gesamtbaumaßnahme”. Die einzelnen Bauabschnitte sind keine unvollständigen Teile einer einzigen baulichen Anlage, die erst nach ihrer Fertigstellung sachgerecht genutzt werden soll. Denn die Funktion der Deponie entfällt, wenn ihre Kapazität nach der vorgesehenen Anzahl von Schlickeinlagerungen ausgeschöpft ist.

VPRRS 2013, 0303

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2003 - Verg W 6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0302

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003 - Verg 17/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0301

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004 - Verg 79/04
Sind Gegenstand des Vergabeverfahrens sog. SPNV-Leistungen, unterliegt der öffentliche Auftraggeber jedenfalls dann dem Regime des im Vierten Teil des GWB geregelten Vergaberechts, wenn er das ihm gemäß dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 AEG an sich (möglicherweise) zu Gebote stehende Ermessen, solche Leistungen öffentlich auszuschreiben oder nicht, tatsächlich dahin ausgeübt hat, jene Leistungen in einem förmlichen Vergabeverfahren zu vergeben.

VPRRS 2013, 0300

LSG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012 - L 1 KR 47/11 KL
1. Die Frage der Anwendbarkeit des nationalen Vergaberechts auf den Abschluss von leistungserbringenden Verträgen im Sozialrecht gehörte bis zur Entscheidung des EuGH vom 11.06.2009 (Rs. C-300/07) zu den umstrittensten Fragen im Grenzbereich von Sozial- und Wettbewerbsrecht.
2. Der ohne Durchführens eines förmliches Vergabeverfahrens erfolgte Abschluss eines Vertrags im Jahr 2000 über die Übernahme der reaktiven und aktiven Pressearbeit und seine Nachträge in den Jahren 2001, 2002 und 2003 durch eine bundesunmittelbare und für Betriebsfremde geöffnete Betriebskrankenkasse ist keine Rechtsverletzung im aufsichtsrechtlichen Sinn, wenn die Krankenkasse ihrer Entscheidung das seinerzeit geltende Recht bzw. das, was sie vertretbar für dieses halten durfte, zugrunde gelegt hat.
3. Die Aufsichtsbehörde hat bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist unter anderem die Zurückhaltung bei ungeklärten (Rechts-)Fragen.
4. Der aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Grundsatz der maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht gegenüber Selbstverwaltungskörperschaften gebietet es, der beaufsichtigten Behörde einen gewissen Bewertungsspielraum zu belassen, sofern sich ihr Handeln oder Unterlassen im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt. Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Versicherungsträger und Aufsichtsbehörde ist im Zweifel zugunsten des Versicherungsträgers zu entscheiden.

VPRRS 2013, 0299

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2013 - VK 22/12
1. Ein Vergaberechtsverstoß ist erkennbar i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB, wenn sich seine Vergaberechtswidrigkeit bei der Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erschließt. Die mögliche Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen.
2. Die Rahmenformulierungen der durch den Auftraggeber nicht abänderbaren Formulare des Supplements des Amtsblatts der EU für Eu-weite Ausschreibungen können die Aussage der Auftraggebereintragung nicht verändern.*)

VPRRS 2013, 0298

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.01.2013 - VK 18/12
Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten im Leistungsverzeichnis führen zur mangelnden Vergleichbarkeit der Angebote.*)

VPRRS 2013, 0297

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.05.2003 - 11 Verg 3/03
Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirken, so daß lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz in der Regel zum Ausschluß eines Angebotes führen (hier allerdings verneint).

VPRRS 2013, 0296

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0295

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 3/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0290

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006 - Verg 19/05
Das Vergaberecht ist eine von Haus aus unübersichtliche und schwierige Rechtsmaterie. Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren deshalb "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 VV in vielen Fällen keine Rolle spielt.

VPRRS 2013, 0288

OLG Rostock, Beschluss vom 14.11.2001 - 17 W 16/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0286

VK Sachsen, Beschluss vom 09.01.2001 - 1/SVK/93-00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0285

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.01.2008 - 2-4 O 201/06
Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rechtsstreit um einen Unterlassungsanspruch wegen einer de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung abgeschlossenen Dienstleistungskonzession: Reichweite und Rechtsgrundlagen von Transparenzpflichten des öffentlichen Auftraggebers; Behandlung eines Unternehmens als öffentliches Unternehmen bzw. öffentlicher Auftraggeber

VPRRS 2013, 0283

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.02.2013 - VK 20/12
Fehlende Haushaltsmittel können ein schwerwiegender Grund i.S. des § 97 Abs. 7 i.V.m. § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A sein, wenn nicht absehbar ist, wann und in welcher Höhe weiter Mittel zur Verfügung stehen werden und welche Änderungen erforderlich sein werden.*)

VPRRS 2013, 0282

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2012 - 1 VK 32/12
1. Ein Bieter, der in seinem Angebot den von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreis auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Sein Angebot ist wegen unzulässiger Mischkalkulation auszuschliessen.
2. Die Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

VPRRS 2013, 0278

VK Detmold, Beschluss vom 04.05.2001 - VK.21-11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0276

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2012 - 1 VK 38/12
1. Ein Angebotsschreiben, das in der Benennung der einzeln aufgeführten und zu berücksichtigenden Kosten von den vertraglichen Vorgaben abweicht, ist auszuschliessen.
2. Der Zuschlag darf nicht auf Angebote erteilt werden, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen. Bestehen dahingehend Zweifel, muss der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung verlangen. Kann der Bieter diese Zweifel nicht eindeutig entkräften, ist sein Angebot auszuschliessen.

VPRRS 2013, 0275

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VgK-44/2012
1. Die Anwendung einer anderen Bewertungsmatrix als der den Bietern in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen ist unzulässig. Die gilt auch dann, wenn bestimmte Schnittmengen zwischen beiden Matrices bestehen.
2. Die Nachforderung von Unterlagen ist unzulässig, wenn das Angebot des Bieters auch ohne die nachgeforderten Unterlagen gewertet werden kann.

VPRRS 2013, 0273

VGH Bayern, Beschluss vom 23.12.2009 - 21 CE 09.3131
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0272

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2003 - Verg W 15/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0271

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2003 - Verg 42/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0270

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2007 - Verg 22/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0268

BayVerfGH, Entscheidung vom 03.02.2009 - Vf. 111-IX-08
1. Zur Frage der Zulassung eines Volksbegehrens über den Entwurf eines Bayerischen Mindestlohngesetzes.*)
2. Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zur Festsetzung von Mindestlöhnen erschöpfend Gebrauch gemacht. Eine Gesamtwürdigung der im Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und im Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthaltenen Bestimmungen ergibt, dass Art. 72 Abs. 1 GG keinen Raum für die beabsichtigte landesrechtliche Regelung lässt.*)

VPRRS 2013, 0267

VK Sachsen, Beschluss vom 04.02.2013 - 1/SVK/039-12
1. Ein Unternehmen ist hinsichtlich einer Vorgabe in einer Bekanntmachung, die sich materiell erst in einem späteren Vergabeverfahren auswirken kann (hier vorgesehener Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren bei Beauftragung mit Teilleistungen im gegenständlichen Vergabeverfahren), antragsbefugt, wenn sich diese Vorgabe bereits im vorliegenden Vergabeverfahren auf den Inhalt oder die Kalkulation des Angebotes auswirken kann.*)
2. Hinweise des Auftraggebers über eine mögliche Behandlung von Teilnahmeanträgen bestimmten Inhaltes stellen mangels Verbindlichkeit noch kein mit einem Vergabenachprüfungsantrag angreifbares Verhalten dar.*)
3. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Kenntnis i. S. d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist der Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet. Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung kann nicht auf eine Kenntnis des Antragstellers geschlossen werden.*)
4. Eine Gesamtvergabe von Beschaffung und Instandhaltung von Triebwagen ist nicht allein deswegen geboten, weil der Auftraggeber bei der Wertung der Angebote die Kosten der Beschaffung und der Instandhaltung berücksichtigen will, um qualitativ hochwertige Fahrzeuge zu erhalten.*)
5. Eine Gesamtvergabe kann dann geboten sein, wenn eine Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen durch eine Teillosvergabe nicht nur erschwert, sondern effektiv unmöglich wird (im vorliegenden Fall bejaht).*)
6. In einem Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sind Nachunternehmer, auf die sich der Antragsteller zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit berufen will, zwingend schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zu benennen.*)
7. Eine Vorgabe in einer Bekanntmachung, wonach ein Unternehmen, welches an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages beteiligt ist, von einer noch unbestimmten Anzahl weiterer Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz aus § 97 Abs. 1 GWB.*)

VPRRS 2013, 0266

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 VK 44/12
1. Verhandlungen über Änderungen der Angebote oder Preise sind unstatthaft, es sei denn es handelt sich um Nebenangebote oder wenn sie aufgrund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
2. Wird in einem Leistungsverzeichnis ausnahmsweise auf ein Leitprodukt/-fabrikat verwiesen, muss der Bieter, der ein gleichwertiges Produkt anbietet, der Vergabestelle prüffähige Unterlagen oder Hinweise auf die technischen Anforderungen einreichen, die sein Alternativprodukt erfüllt. Nur so kann die Vergabestelle eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen.

VPRRS 2013, 0265

OLG München, Beschluss vom 28.02.2007 - Verg 01/07
Die Nennung eines Leitfabrikats in der Ausschreibung ist nur zulässig, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.

VPRRS 2013, 0264

VK Hessen, Beschluss vom 01.08.2001 - 69d-VK-04/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0263

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - Verg W 11/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0262

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - Verg W 15/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0261

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - Verg 72/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0260

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 19/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0259

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2007 - Verg 46/06
Beanstandungen an der Bewertung eines Angebots in der vierten Wertungsstufe können, da der Vergabestelle insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet und ein Ermessen eingeräumt ist, nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhaltes, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden.

VPRRS 2013, 0258

OLG München, Beschluss vom 23.11.2006 - Verg 16/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0257

OLG München, Beschluss vom 28.02.2007 - Verg 1/07
Die Nennung eines Leitfabrikats in der Ausschreibung ist nur zulässig, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.

VPRRS 2013, 0256

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2007 - Verg 12/07
1. Bei der Auswahl der Teilnehmer eines Verhandlungsverfahrens steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots ausfüllen muss.
2. Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten, Änderungen und die Abstandnahme von einer fehlerhaften Anforderung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren vorzunehmen.
3. Die Angabe von Referenzen soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Einschätzungen der in der Referenzliste genannten Auftraggeber in Erfahrung zu bringen. Er ist nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen diese Einschätzungen auf ihren objektiven Gehalt hin zu überprüfen oder vor Verwertung der Informationen sogar eine gerichtliche Klärung von Mängeln abzuwarten.

VPRRS 2013, 0255

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2013 - 11 U 33/12
1. Ein Nachunternehmeraustausch im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession löst ausnahmsweise die Verpflichtung zur Neuausschreibung aus, wenn dem Nachunternehmer ein ausschlaggebendes Gewicht bei der Zuschlagserteilung zukam.*)
2. Der Verstoß gegen eine Verpflichtung zur Neuausschreibung einer Dienstleistungskonzession begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassen der weiteren Vertragsdurchführung gegen den Auftraggeber und Auftragnehmer.*)

VPRRS 2013, 0254

OLG München, Beschluss vom 31.05.2012 - Verg 4/12
1. Bei der Ausschreibung von Bauleistungen für Autobahnen bzw. Bundesfernstraßen durch Behörden eines Landes ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren der Rechtsträger, mit dem der öffentliche Auftrag zustande gekommen ist bzw. bei ordnungsgemäßer Vorgehensweise zustande gekommen wäre. Ihm ist das Handeln der Stellen zuzurechnen, die bei der Ausschreibung und Zuschlagsentscheidung für ihn tätig sind.
2. Ist die Rücknahme des Nachprüfungsantrags erkennbar auf nachträgliche Entscheidungen (Abhilfe, Aufhebung des Verfahrens) oder auf unzureichende Mitteilungen der Vergabestelle zurückzuführen, kann dies zu einer Kostentragungspflicht des öffentlichen Auftraggebers führen. Ist der Anlass für die Rücknahme des Nachprüfungsantrags demgegenüber der Umstand, dass der Antragsteller mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringen konnte, entspricht es der Billigkeit, dass er sowohl die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer als auch die notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu übernehmen hat.
3. Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose.

VPRRS 2013, 0253

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2008 - Verg 5/08
Der Beigeladene, der sich mit der Beschwerde gegen die von der Vergabekammer ausgesprochene Verpflichtung des Auftraggebers wendet, die Wertung unter Ausschluss seines (des Beigeladenen) Angebots zu wiederholen, kann grundsätzlich keinen Eilantrag analog § 118 Abs. 1 S. 3 GWB stellen. Etwas anderes gilt, wenn die Vergabekammer dem Auftraggeber aufgegeben hat, den Zuschlag auf das Angebot des Antragstellers zu erteilen. In einer solchen Fallgestaltung hätte der Beigeladene anderenfalls keine rechtliche Möglichkeit hat, die Erteilung des Zuschlags durch einen Nachprüfungsantrag zu unterbinden.

VPRRS 2013, 0251

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2008 - Verg 22/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0250

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008 - Verg 43/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0249

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2012 - 1 VK 17/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0248

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2012 - 1 VK 35/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0247

VK Nordbayern, Beschluss vom 05.02.2013 - 21.VK-3194-34/12
1. Prüfungsmaßstab für den Begriff der "Erkennbarkeit" i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist die Erkennungsmöglichkeit eines durchschnittlichen Antragstellers. Erkennbar sind Vergaberechtsverstöße, die von einem Durchschnittsbieter bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen erkannt werden.*)
2. Wenn der öffentliche Auftraggeber entgegen § 9 EG Abs. 5 Satz 3 VOL/A keine ausreichenden Mindestanforderungen für Nebenangebote in den Vergabeunterlagen genannt hat, sind sämtliche Nebenangebote von der Wertung auszuschließen.*)
3. Die Zulassung von Nebenangeboten erfordert keine weiteren Zuschlagskriterien neben dem Preis.*)

VPRRS 2013, 0246

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.12.2012 - 2 VK LSA 37/12
1. Der Auftraggeber hat in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob ein Bieter trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist. Hierbei steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu.
2. Kommt der Auftraggeber zu der Erkenntnis, dass von dem Bieter trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann, kann er ihm ermessensfehlerfrei den Zuschlag erteilen.

VPRRS 2013, 0245

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2010 - VK 28/10
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. „Erkennbar“ ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Dabei muss der Vergabefehler sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar gewesen sein.

VPRRS 2013, 0244

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12
1. Die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung technischer Geräte ist vergaberechtlich unzulässig, wenn es an einem konkreten Beschaffungsbedarf des Auftraggebers fehlt.
2. Dem Auftraggeber obliegt zwar die Bestimmung des Auftragsgegenstands. Deshalb kann der Auftraggeber über die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden technischen und ästhetischen Anforderungen bestimmen. Allerdings muss diese Anforderung objektiv auftrags- und sachbezogen sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, verstößt die Ausschreibung des Produkts eines bestimmten Herstellers gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung.
VPRRS 2013, 0243

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12
1. Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrags, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht.
2. Die Abgrenzung zwischen Konzession und Auftrag richtet sich allein nach dem Unionsrecht.
3. Enthalten Konzessionsverträge Dienstleistungs- und Bauleistungselemente, bestimmt der Hauptgegenstand des Vertrags die für die Anwendung des Vergaberechts maßgebende Auftragsart. Dabei ist maßgeblich, welcher Auftragsgegenstand für das gesamte leistungsspektrum des Auftrags führend ist.
4. Voraussetzung für eine einheitliche Qualifizierung der ausgeschriebenen Leistungen ist allerdings, dass die einzelnen Teile des gemischten Vertrags der Ausschreibung untrennbar miteinander verbunden sind und somit ein unteilbares Ganzes bilden.
5. Bei der Vergabe des Baus und Betriebs einer Raststätte und Tankstelle, bei der die öffentliche Hand dem Bieter für den Bau und Betrieb kein Entgelt zahlt, vielmehr der Bieter alle Kosten des Baus und Betriebs selbst zu tragen und zusätzlich eine Konzessionsabgabe zu zahlen hat sowie seine Einnahmen allein aus dem Betrieb der Raststätte und der Tankstelle erwirtschaftet, sind Hauptgegenstand der Konzessionsverträge, die ausgeschriebenen Dienstleistungen, so dass es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt.
VPRRS 2013, 0242

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 31/12
1. Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinne einer unselbstständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen.
2. Eine Verletzung der vorvertraglichen Hinweispflicht führt dazu, dass die betreffenden Rügen von einer Nachprüfung materiell-rechtlich ausgeschlossen sind.
3. Angebote derjenigen Bieter, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sind zwingend auszuschließen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren, auch für Verhandlungsverfahren nach der SektVO. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzwidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind
4. Das Zustandekommen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird.
