Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11050 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0521
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2008 - Verg 19/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0520
Gesundheit
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2009 - L 9 KR 72/09 ER
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0519
Nachprüfungsverfahren
OLG München, Beschluss vom 25.01.2010 - Verg 11/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0518
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11
Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65 = BGHZ 192, 172).*)
Volltext
VPRRS 2013, 1811
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH
Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.
Volltext
VPRRS 2013, 0516
Dienstleistungen
OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 3/13
1. Der Auftraggeber muss bei der Ermittlung des Auftragswerts eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vornehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigen.
2. Die europäische Sektorenrichtlinie eröffnet für den Auftraggeber die Wahlmöglichkeit, ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren oder ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch auf nationaler Ebene. In der Auswahl des Verfahrens ist der Auftraggeber im Sektorenbereich im Wesentlichen frei, insbesondere gibt es keinen Vorrang für das offene Verfahren. Die Gründe für die Wahl der Vergabeart müssen nicht dokumentiert werden, allerdings darf nur in Ausnahmefällen von einem öffentlichen Aufruf zum Wettbewerb abgesehen werden.
3. Die Mindestbedingung, dass der Auftragnehmer spätestens 30 Minuten nach Eingang einer Störmeldung vor Ort sein muss, ist bei der Vergabe eines Auftrags über die technische Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und der Schmutzwasserentsorgung eine sachlich gerechtfertigte und wettbewerbsrechtlich zulässige Festlegung in Bezug auf die Eignung.
Volltext
VPRRS 2013, 0515
Planungsleistungen
LG München I, Urteil vom 21.03.2013 - 11 O 17404/12
1. Die Vorschrift des § 13 Abs. 3 VOF, nach der für die Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen eine angemessene Vergütung festzusetzen ist, findet auch im Rahmen der der Vergabe von Planungsleistungen Anwendung.
2. Für die erforderliche Abgrenzung zwischen § 13 Abs. 3 VOF und § 20 Abs. 3 VOF, wonach Lösungsvorschläge außerhalb eines Planungswettbewerbs nach der HOAI zu vergüten sind, ist entscheidend, ob der Auftraggeber vom Bieter systematische Planungen (Lösungsvorschläge im Sinne von § 20 Abs. 3 VOF) oder lediglich eine Befassung mit punktuellen Fragen verlangt hat.
Volltext
VPRRS 2013, 0514
Dienstleistungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13
1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Auftraggebers zu erstatten. Die nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB zu treffende Kostenlastentscheidung hat unabhängig davon zu ergehen, ob der Antragsgegner überhaupt Aufwendungen geltend macht oder machen wird.
2. Die Pflicht des Antragstellers zur Erstattung der konkreten Aufwendungen besteht nur, wenn und soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Die Notwendigkeit von Aufwendungen beurteilt sich dabei nach den allgemeinen kostenrechtlichen Grundsätzen aus der objektiven Sicht eines verständigen Antragsgegners, der bemüht ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
3. Bei dem Vergabenachprüfungsverfahren handelt es sich um ein gerichtsähnliches kontradiktorisches Verfahren. Daher muss insbesondere auch der Gedanke der prozessualen Waffengleichheit mit einem anwaltlich vertretenen Antragsteller angemessen Berücksichtigung finden. Dem Umstand, dass sich der Antragsteller anwaltlicher Hilfe bedient, kann deshalb indizielle Bedeutung für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwalts durch den Antragsgegner beigemessen werden.
Volltext
VPRRS 2013, 0512
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12
1. Ein Zuschlagsverbot gem. § 115 Abs. 1 GWB wird noch nicht ausgelöst, wenn der Antragsteller selbst die Vergabestelle noch vor der Zustellung durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag informiert.*)
2. Erteilt die Vergabestelle nach dieser Information den Zuschlag, bevor ihr der Nachprüfungsantrag durch die Vergabekammer zugestellt worden ist, ist der Zuschlag wirksam.*)
3. Der Übergang auf einen Feststellungsantrag setzt voraus, dass der Nachprüfungsantrag bis zur Erledigung zulässig war. Kommt die Vergabestelle ihrer Verpflichtung zur Aufklärung eines ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angebots gem.§ 19 Abs. 6 VOL/A EG nach, muss der Bieter die Wirtschaftlichkeit seines Angebots stichhaltig darlegen. Pauschale, unvollständige und nicht plausible Erklärungen sind nicht geeignet, den Nachweis eines angemessenen Angebotspreises zu erbringen, sondern führen zum Ausschluss des Angebots.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0511
Planungsleistungen
OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 02/13
In einem Planungswettbewerb führt der Umstand, dass ein Angehöriger eines Teilnehmers zu den ausgewählten Preisrichtern gehört, nicht zwangsläufig dazu, dass der Teilnehmer vom Verfahren auszuschließen ist. Vielmehr ist dem betroffenen Teilnehmer der Nachweis zu ermöglichen, dass sich diese Fallkonstellation nicht auf den Wettbewerb ausgewirkt hat.
Volltext
VPRRS 2013, 0510
Planungsleistungen
OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 2/13
In einem Planungswettbewerb führt der Umstand, dass ein Angehöriger eines Teilnehmers zu den ausgewählten Preisrichtern gehört, nicht zwangsläufig dazu, dass der Teilnehmer vom Verfahren auszuschließen ist. Vielmehr ist dem betroffenen Teilnehmer der Nachweis zu ermöglichen, dass sich diese Fallkonstellation nicht auf den Wettbewerb ausgewirkt hat.
VPRRS 2013, 0509
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2004 - Verg 75/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0507
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2004 - Verg 68/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0505
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2004 - Verg 53/04
Hat der Antragsteller ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Antragsgegner das Angebot des Antragstellers deshalb von der Wertung hätte ausschließen können, weil ihm zahlreiche in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise nicht beigefügt gewesen sind.
Volltext
VPRRS 2013, 0504
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg 20/04
Befindet sich das Angebot des Antragstellers preislich abgeschlagen auf Rangstellen, die keinerlei Aussichten auf einen Zuschlag eröffnen, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis, weil er nicht darlegen kann, dass ihm durch die behaupteten Vergaberechtsverstöße ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe.
Volltext
VPRRS 2013, 0499
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 68/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0498
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 67/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0497
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 65/04
(ohne amlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0496
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2008 - Verg 57/06
Bedarfspositionen beeinträchtigen die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung. Sie machen willfährige Vergabeentscheidungen möglich. Bedarfspositionen sind darum vergaberechtlich nur ausnahmsweise zuzulassen. Eine Zulassung von Bedarfspositionen ist davon abhängig, dass bestimmte strukturelle Anforderungen bei den Ausschreibungsbedingungen und bei der Angebotswertung beachtet werden.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0492
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 49/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0491
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2005 - Verg 39/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0490
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg 30/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0487
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2005 - Verg 16/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0486
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 9/05
(ohne amlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0485
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 3/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0484
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2006 - Verg 2/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0480
Rechtsweg
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2006 - Verg 38/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0479
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2007 - Verg 52/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0478
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 47/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0477
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 45/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0476
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 44/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0474
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2007 - Verg 21/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0473
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2008 - Verg 18/08
Eine Abrede, der zufolge ein Mitarbeiter eines potentiellen Mitbewerbers gegen diesen Insolvenzantrag stellen soll, wobei der Mitarbeiter "entschädigt" wird, wenn der Bieter den fraglichen Auftrag erlangen sollte, stellt die Zuverlässigkeit des Bieters erheblich in Zweifel.
Volltext
VPRRS 2013, 0472
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 11/08
Die Vergabenachprüfungsinstanzen können nicht mehr in zulässiger Weise angerufen werden, sobald der zu vergebende Auftrag wirksam erteilt ist, weil damit ein zuvor eingeleitetes Vergabeverfahren beendet ist. Gegenstand des durch die §§ 107 ff. GWB eröffneten Nachprüfungsverfahrens kann nur ein noch nicht abgeschlossenes Vergabeverfahren sein.
Volltext
VPRRS 2013, 0469
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - Verg 53/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0468
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 50/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0467
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 49/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0466
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - Verg 41/07
Die Vorschrift des § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") mitzuteilen hat, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten.
Volltext
VPRRS 2013, 0465
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2007 - Verg 35/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0464
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 30/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0457
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 07.12.2007 - Z3-3-3194-1-49-10/07
1. Nach gängiger Rechtsprechung ist es für die Antragsbefugnis nicht schädlich wenn der Antragsteller selbst aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, wenn dadurch nur noch ein Bieter für die Auftragsvergabe zur Verfügung steht. Kann das eingeleitete Vergabeverfahren bei einem Ausschluss der verbliebenen Bieters nicht mehr beendet werden, weil dieser ausgeschlossen werden muss und kein Angebot mehr für die Zuschlagserteilung verbleibt, besteht regelmäßig die Möglichkeit eines kausalen drohenden Schadens für den Antragsteller. Die Antragsbefugnis ist damit gegeben. *)
2. Eine Rüge ist dann als unverzüglich einzustufen, wenn diese innerhalb von einer Rügefrist von ein bis drei Kalendertagen bis zu einer Frist von einer Woche ausgesprochen wird. *)
3. Unverzichtbare Kernelemente der Begründung sind gemäß § 108 Abs. 2 GWB unter anderem eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung sowie die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel. Dabei ist die nähere Konkretisierung des Antrags durch harte Fakten erforderlich. Es reicht nicht aus, wenn sich der Antragssteller damit begnügt, pauschale Vermutungen zu äußern, ohne diese mit konkreten Fakten zur Rechtfertigung seines Vorwurfs eines Vergaberechtsverstoßes zu unterlegen. *)
4. Für die Frage, ob fehlende Unterlagen nachgefordert werden dürfen kommt es entscheidend darauf an, wie die fehlenden Nachweise innerhalb des § 25 VOL/A rechtlich einzuordnen sind. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A können Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Der Vergabestelle steht hier ein Beurteilungsspielraum zu, der von Seiten der Vergabekammer nur auf seine Grenzen hin überprüfbar ist. Eignungsnachweise im Sinne des § 7 a Nr. 3, 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt fallen hingegen nicht unter den Begriff der „Angaben und Erklärungen“ nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt, so dass diese Vorschrift auf das Fehlen von Eignungsnachweisen nicht angewendet werden kann. Eignungsnachweise unterliegen der unbedingt formulierten speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, sodass Angebote mit fehlenden Eignungsnachweisen zwingend auszuschließen sind. *)
5. Die Kenntnis von Bietern über den Inhalt der Bekanntmachung für die Wirksamkeit derselben ist nicht entscheidend, denn mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die hierin genannten Anforderungen gegenüber allen wirksam. *)
6. Wenn ein Bieter seine Eignung nicht in der vom Auftraggeber geforderten Form nachweist, darf sein Angebot nicht berücksichtigt werden, dem Auftraggeber steht insoweit kein Ermessen zu.*)
7. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0456
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 09.10.2007 - Z3-3-3194-1-45-08/07
Wird von einem Bieter eine geforderte Erklärung (Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur) nur teilweise vorgelegt, führt dies zum zwingenden Ausschluss seines Angebots. Ein Recht des Bieters zu entscheiden, welcher Teil des geforderten Dokuments für den Auftraggeber von Bedeutung ist, besteht nicht. Die Vergabestelle umgekehrt kann von sich aus nicht beurteilen, ob der fehlende Teil für sie wesentliche Informationen enthält.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0455
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 20.09.2007 - Z3-3-3194-1-44-08/07
1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)
2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0454
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 12.09.2007 - Z3-3-3194-1-43-08/07
1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)
2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0451
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 03.08.2007 - Z3-3-3194-1-32-07/07
1. Das Angebot eines Bieters ist von der Wertung auszuschließen, wenn er in den Positionen des Leistungsverzeichnisses eine andere als die vom Auftraggeber geforderte Leistung angeboten hat. Ein solches Angebot kann nicht angenommen werden, weil es den Anforderungen an das abzugebende Angebot nicht entspricht und deshalb wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen kann.*)
2. Der Auftraggeber darf die Bieter bitten, Angaben zu Hersteller und Typ der von ihnen angebotenen Produkte vorzulegen.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0450
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2007 - Z3-3-3194-1-30-06/07
1. Das Angebot eines Bieters bleibt zu Recht unberücksichtigt, wenn es ihm an der für die Errichtung der Maßnahme notwendige Zulassung fehlt und er auch im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorläufig als Errichterfirma anerkannt war.*)
2. Der Bieter kann nicht erst im Zeitpunkt der im Rahmen der Angebotswertung erbetenen Zusendung seiner Anerkennung als Errichter der Anlagen vorbringen, dass diese Teilleistung von einem Schwesterunternehmen erbracht werden soll.*)
3. Der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Bieters über Kapazitäten Konzern verbundener Unternehmen ist innerhalb der Angebotsfrist zu führen.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0449
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2007 - Z3-3-3194-1-29-06/07
1. Bei einer Dienstleistungskonzession handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich ein Unternehmen gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, diesem gegenüber Dienstleistungen zu erbringen. Sie ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in der Zahlung einer Vergütung besteht, sondern in der Verleihung des Rechts, die zu erbringende Dienstleistung entgeltlich zu verwerten, wobei das Verwertungsrisiko im wesentlichen beim Auftragnehmer liegt. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass seine Leistung am Markt eventuell nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgefragt wird.*)
2. Der vorgesehene Betreibervertrag für die Einrichtung einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Bereich der Integrierten Leitstelle stellt eine Dienstleistungskonzession dar, die nicht nach Abschnitt 2 der VOL/A vergeben werden muss und daher nicht der vergaberechtlichen Nachprüfung nach den §§ 102 ff GWB unterliegt.*)
3. Der künftige Auftragnehmer erhält von Seiten des Auftraggebers keine Vergütung, im Gegenteil, er hat nach dem abzuschließenden Vertrag einen bestimmten Kostenansatz je Übertragungseinrichtung für Bestandskunden und Neukunden zu zahlen. Die Tatsache, dass die Integrierte Leitstelle mit Personal des Auftraggebers geführt wird und der Auftragnehmer Räumlichkeiten des Auftraggebers nutzen darf, stellt keine Zahlung einer Vergütung oder einen vergleichbaren geldwerten Vorteil dar, insbesondere auch deshalb nicht, weil der Auftragnehmer vertraglich regelt, dass beides mit den durch den Auftragnehmer zu zahlenden Kostenansatz abgegolten ist.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0445
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 26.04.2007 - Z3-3-3194-1-07-03/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0444
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 06.06.2007 - Z3-3-3194-1-19-05/07
1. Der Bieter hat ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass der Auftraggeber nicht ohne Vorliegen eines Aufhebungsgrunds nach § 26 Nr. 1 VOB/A aufhebt.*)
2. Der Preisabstand auf das Angebot des ausgeschlossenen Mitbieters sowie der Hinweis auf die Überprüfung der Richtigkeit der eigenen Kostenschätzung reichen ebenso wenig aus, wie die Erstellung eines Idealpreisspiegels, den Ausschluss eines Bieters nach § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A zu rechtfertigen.*)
3. Die Erstellung eines Idealpreisspiegels, in den zu jeder Leistungsposition der jeweils niedrigste Angebotspreis aller Bieter eingeflossen ist, stellt keinen zulässigen Vergleichsmaßstab der Angebote dar.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0443
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 19.06.2007 - Z3-3-3194-1-18-05/07
1. Weist ein Bieter die Gleichwertigkeit des von ihm angebotenen Produkts nicht mit Abgabe des Angebots nach, ist er durch die Entscheidung des Auftraggebers -das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließen -nicht in seinen Rechten verletzt.*)
2. Vom Nachweis der Gleichwertigkeit kann nur in Fällen abgesehen werden, wo es sich um Angaben handelt, die im täglichen Gebrauch der Vergabestelle (Planer) Normalität sind, vorhandenes, anwendungsbereites Wissen darstellen. Hierbei geht ein Bieter aber bei Nichtnachweis immer das Risiko ein, dass er auf einen fachfremden Planer trifft.*)
Volltext




