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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11075 Entscheidungen insgesamt

Online seit heute

VPRRS 2025, 0242
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss nur bei wirksam geforderten Unterlagen!

BayObLG, Beschluss vom 19.11.2025 - Verg 9/25

1. Für eine Nachforderung von Unterlagen ist nur dann Raum, wenn die Unterlagen vorher wirksam verlangt worden sind.

2. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Aus ihnen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden.

3. Verbleibt auch nach Auslegung der Vergabeunterlagen unklar, ob ein gefordertes DVGW-Baumusterprüfzertifikat für ein Deckenversorgungssystem als Ganzes oder lediglich für einzelne Komponenten vorzulegen ist, ist es nicht wirksam verlangt.

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Online seit 28. November

VPRRS 2025, 0240
ArzneimittelArzneimittel
Fachlosbildung unterliegt der Beschaffungsfreiheit!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2023 - Verg 9/24

1. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

2. Die Bildung eines indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden, die makrozyklischen gadoliniumhaltigen Wirkstoffe Gadobutrol und Gadotersäure zusammenfassenden Fachloses, ist (hier) vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

3. Es ist nicht die Aufgabe der Vergabenachprüfungsinstanzen, die EMA-Empfehlungen ergänzend zu interpretieren und wissenschaftliche Auseinandersetzungen zu entscheiden. Entscheidend für die Überprüfung der indikationsbezogenen Vergleichbarkeit kann nur die formale arzneimittelrechtliche Zulassungs- und Empfehlungslage sein.

4. Wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig.

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Online seit 27. November

VPRRS 2025, 0241
Beitrag in Kürze
DienstleistungenDienstleistungen
"Bestandene" Eignungsprüfung begründet Vertrauenstatbestand!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2025 - Verg 33/24

1. Durch die vorgeschaltete Eignungsprüfung und anschließende Zulassung der geeigneten Bieter zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertrauenstatbestand zu Gunsten der zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet.

2. Ein solcher Vertrauenstatbestand wird aber nicht in jedem Fall, sondern nur dann begründet, wenn die Tatsachengrundlage, auf die der öffentliche Auftraggeber seine positive Eignungsprüfung gestützt hat, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unverändert geblieben ist. An einem Vertrauenstatbestand fehlt es auch dann, wenn noch keine abschließende Eignungsprüfung stattgefunden hat, etwa weil der Bieter bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (noch) nicht alle zur abschließenden Prüfung seiner Eignung erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

3. Auch dann, wenn der Bieter im entsprechenden Formblatt angekreuzt hat, keine Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, kann die Auslegung des Angebots unter Würdigung aller erklärungsbegleitenden Umstände ergeben, dass tatsächlich eine Inanspruchnahme von Nachunternehmern erfolgen soll. Die fehlenden Erklärungen zu Nachunternehmern, die als leistungsbezogene Unterlagen zu qualifizieren sind, kann der öffentliche Auftraggeber ohne Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot nachfordern.

4. Die bloße Feststellung, dass zwischen den betroffenen Unternehmen durch Eigentum oder die Anzahl der Stimmrechte, die in den ordentlichen Gesellschafterversammlungen ausgeübt werden können, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, berechtigt den öffentlichen Auftraggeber noch nicht dazu, diese Unternehmen automatisch von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Vielmehr hat der öffentliche Auftraggeber, der von objektiven Anhaltspunkten Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit eines Angebotes aufkommen lassen alle relevanten Umstände zu prüfen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, gegebenenfalls auch dadurch, dass die Parteien ersucht werden, bestimmte Informationen und Beweise vorzulegen

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Online seit 26. November

VPRRS 2025, 0239
DienstleistungenDienstleistungen
"Direktvergabe" setzt vorherige EU-weite Marktanalyse voraus!

VK Thüringen, Beschluss vom 11.07.2024 - 5090-250-4003/430

1. Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung kommen angesichts der negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

2. Ein solcher Ausnahmefall setzt voraus, dass eine Veröffentlichung nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde, nicht zuletzt, weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

3. Der öffentliche Auftraggeber hat hierfür eine europaweite Marktanalyse vorzunehmen.

4. Führt die Entscheidung des öffentlichen Auftraggeber dazu, dass grundsätzlich bestehender Wettbewerb nicht nur durch eine produktspezifische Ausschreibung eingeschränkt, sondern gänzlich ausgeschlossen wird, sind die diese Entscheidung rechtfertigenden technischen und wirtschaftlichen Gründe eingehend zu dokumentieren.

5. Eine Exklusivitätsvereinbarung rechtfertigt kein Absehen von Wettbewerb.

6. Im Falle einer De-facto-Vergabe ist die Antragsbefugnis bereits dann anzunehmen, wenn das Unternehmen der für den Auftrag in Betracht kommenden gewerblichen Branche angehört und darum als generell darauf eingerichtet anzusehen ist, den Auftrag auszuführen.

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Online seit 25. November

VPRRS 2025, 0238
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauauftrag oder unselbständiger Teil eines Gesamtauftrags?

VK Westfalen, Beschluss vom 26.01.2024 - VK 1-40/23

Bauleistungen gehören dann zu einem Gesamtauftrag, wenn sie nach funktionaler Betrachtungsweise als einheitliches Bauwerk anzusehen sind. Das ist dann der Fall, wenn die verschiedenen Lose des Bauwerks dieselbe wirtschaftliche und technische Funktion erfüllen, also eine innere Kohärenz zueinander aufweisen (hier verneint für den Neubau einer Rettungswache, die im Zusammenhang mit anderen, im Stadtgebiet verteilten Rettungswachen errichtet wird).

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Online seit 24. November

VPRRS 2025, 0237
Reparatur und WartungReparatur und Wartung
Erkannte Vergabeverstöße sind binnen zehn Tagen zu rügen!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.02.2024 - 5090-250-4003/442

1. Der Bieter verletzt seine Rügeobliegenheit, wenn er den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.

2. Voraussetzung für das Erkennen eines Vergabeverstoßes ist die positive Kenntnis des Bieters von den tatsächlichen Umständen und zugleich die zumindest aufgrund laienhafter vernünftiger Wertung gewonnene positive Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften. Dabei muss sich der Bieter das Wissen des von ihm verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts zurechnen lassen.

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Online seit 21. November

VPRRS 2025, 0236
FahrzeugeFahrzeuge
Grenzen nachträglicher Änderungen der Leistungsbeschreibung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.05.2024 - 3 VK 5/24

1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, während des laufenden Vergabeverfahrens die Leistungsbeschreibung zu ändern.

2. Die Grenze der zulässigen Änderungen ist jedoch überschritten, wenn die Leistungsbeschreibung danach einen anderen Bewerberkreis anspricht (hier bejaht).

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Online seit 20. November

VPRRS 2025, 0235
ITIT
Vergabevermerk kann nachträglich erstellt werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.08.2024 - 2 VK 1/24

1. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ist nicht grenzenlos. Die Anforderungen müssen vielmehr objektiv auftrags- und sachbezogen sein, die Begründung nachvollziehbar. Ob diese Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang und unterliegt nicht der Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen.

2. Der Vergabevermerk kann auch erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens erstellt werden.

3. Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nur demjenigen Bieter fehlen, bei dem eine Rechtsbeeinträchtigung offensichtlich nicht gegeben ist (hier u.a. verneint für die Rüge, dass der Zuschlagsprätendent nach durchgeführter Internetrecherche mangels gleichwertiger Referenzen nicht geeignet sei).

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Online seit 19. November

VPRRS 2025, 0233
DienstleistungenDienstleistungen
Gleiche Kapazitäten für verschiedene Vergabeverfahren?

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2023 - 5090-250-4003/398

1. Ein Bieter muss grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Auftragsausführung und nicht bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Zuschlagserteilung über die erforderlichen Mittel und Kapazitäten für die Auftragsausführung verfügen.

2. Für die Eignung des Bieters ist grundsätzlich nur erforderlich, dass belastbare Umstände vorliegen, die mit Blick auf den zukünftigen Zeitpunkt der Leistungserbringung die Annahme rechtfertigen, der Bieter sei in der Lage, die zur Auftragsausführung erforderlichen Mittel und Kapazitäten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Dem steht nicht entgegen, dass der Bieter dieselben Mittel und Kapazitäten in einem parallelen Vergabeverfahren angeboten hat.

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Online seit 18. November

VPRRS 2025, 0232
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Konzeptbewertung mittels Punktespannen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.11.2025 - 1 VK 60/25

1. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, dass der öffentliche Auftraggeber bei einer Konzeptbewertung den Erfüllungsgraden lediglich Punktespannen - keine konkreten Punktwerte - zuordnet, ohne dabei festzulegen, nach welchen (Unter-)Kriterien die Punkte innerhalb eines Erfüllungsgrades vergeben werden.

2. Bei der Bewertung von Konzepten kommt es nicht darauf an, jeden Benotungswert rechnerisch herzuleiten. Es genügt vielmehr, wenn die der öffentliche Auftraggeber dokumentiert, auf welche Aspekte sie die Bewertung eines Konzepts im Einzelnen stützt.

3. Sollen Konzepte bewertet werden, ist lediglich anzugeben, was erwartet und bewertet wird, nicht hingegen, welche Inhalte ein Konzept haben muss, um eine möglichst gute Bewertung zu erlangen

4. Das Kriterium "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung beauftragten Personals" weist bei Architekten- und Ingenieurleistungen regelmäßig einen hinreichender Auftragsbezug auf, solange nur durch eine entsprechende vertragliche Regelung sichergestellt ist, dass die ursprünglich eingesetzten Mitarbeiter nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers und nur durch qualitativ gleichwertiges Personal ersetzt werden können.

5. Die Rüge des Bieters, der öffentliche Auftraggeber habe die Bewertung des Angebots nur unzureichend dokumentiert, ist als unzulässige Rüge "ins Blaue hinein" zu qualifizieren, wenn für den Bieter kein begründeter Anhalt aufgrund von Äußerungen oder anderweitigem Verhalten des öffentlichen Auftraggebers für eine solche Annahme bestand.

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Online seit 17. November

VPRRS 2025, 0230
Mit Beitrag
BauleistungenBauleistungen
"Position nicht kalkulierbar" ist keine hinreichende Rüge!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2024 - Verg 14/23

1. Auch wenn an den Inhalt einer Rüge keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, setzt eine ordnungsgemäße Rüge doch eine konkrete und deutliche vergaberechtliche Beanstandung voraus, so dass der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen konkreten Verstoß es sich handelt, und dass von ihm die Beseitigung dieses Vergaberechtsfehlers verlangt wird.

2. Bieterfragen dienen einem anderen Zweck und stellen von daher grundsätzlich keine Rüge dar.

3. Die im Zusammenhang mit einer Bieterfrage getroffene Äußerung, "Die Position ist nicht kalkulierbar", erfüllt (hier) die Voraussetzungen einer Rüge nicht.

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Online seit 14. November

VPRRS 2025, 0231
Beitrag in Kürze
DienstleistungenDienstleistungen
Fördermittel sind kein Umsatz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2025 - Verg 25/24

1. Bezugsmaßstab für den Umsatz, die Kosten oder einen anderen tätigkeitsgestützten Wert sind Tätigkeiten, die der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen die gemeinsam kontrollierte juristische Person von den teilnehmenden öffentlichen Auftraggebern betraut worden ist.

2. Für die Betrauung mit der Ausführung einer Aufgabe im Sinne von § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB ist es erforderlich, dass die öffentlichen Auftraggeber der von ihnen kontrollierten juristischen Person eine eigene bisher in ihren Bereich fallende Aufgabe durch einen erkennbaren und inhaltlich festgelegten Akt zur Ausführung übertragen, ohne dass es hierzu eines Hoheitsakts oder eines Vertragsschlusses bedarf. Die Betrauung ist gleichzusetzen mit der Übertragung der Ausführung einer eigenen Aufgabe auf einen anderen.

3. Erhaltene institutionelle und projektbezogene Fördermittel stellen keinen berücksichtigungsfähigen "tätigkeitsgestützten Wert" und danach keinen Umsatz und keine Kostenerstattung für Tätigkeiten dar, die der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen die juristische Person betraut wurde.

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Online seit 13. November

VPRRS 2025, 0229
Beitrag in Kürze
ITIT
„Maßgeschneiderte" Zuschlagskriterien = produktscharfe Ausschreibung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2025 - 11 Verg 3/25

1. Die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist im Ausgangspunkt von den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht zu kontrollieren. Allerdings kann auch in der Ausgestaltung von Wertungskriterien eine gemäß § 31 Abs. 6 VgV, § 97 Abs. 2 GWB vergaberechtswidrige verdeckt produktspezifische Ausschreibung liegen, wenn die Wertungskriterien so ausgestaltet sind, dass bestimmte Unternehmen in besonderem Maß die Anforderungen erfüllen und es den anderen Unternehmen nicht möglich ist, auch unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Zuschlagskriterien, den Zuschlag zu erhalten.*)

2. Sieht sich ein Bieter aufgrund eigener von ihm zuvor geschlossener Verträge gehindert, eine ausgeschriebene Rahmenvereinbarung mit einer bestimmten Gestaltung der Bezugsberechtigung zu schließen, liegt hierin jedenfalls dann keine Ungleichbehandlung iSv § 97 Abs. 2 GWB, wenn die Ausgestaltung der Bezugsberechtigung seitens der Vergabestelle von einem nachvollziehbaren sachlichen Grund getragen ist.*)

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Online seit 12. November

VPRRS 2025, 0228
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angebot nicht auskömmlich: Trotzdem kein Ausschluss?

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.10.2025 - RMF-SG21-3194-10-31

1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber eine aktuell gültige EfBV-Zertifizierung, beziehen sich die Anforderungen auf den für die Leistungserbringung vorgesehenen Betriebsstandort.

2. Der Bieter muss konkrete Gründe darlegen, die den Anschein widerlegen, dass sein Angebot nicht ungewöhnlich niedrig ist. Dazu muss er seine Kalkulation und deren Grundlagen erläutern. Die Erläuterungen des Bieters müssen umfassend, in sich schlüssig und nachvollziehbar sowie gegebenenfalls durch geeignete Nachweise objektiv überprüfbar sein. Verbleibende Ungewissheiten gehen zu seinen Lasten.

3. Ist das Angebot des Bieter unauskömmlich, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zu einer weiteren Prüfung, ob der Bieter mit der Preisgestaltung wettbewerskonforme Ziele verfolgt und den Auftrag ordnungsgemäß ausführen kann, wenn sich der Bieter auf die Auskömmlichkeit beruft.

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Online seit 11. November

VPRRS 2025, 0227
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
„Anmerkung" = Rüge?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2025 - 3 VK LSA 47-49/24

1. Die Antragsbefugnis fehlt, soweit der Antragsteller sich nur auf eine Absicht des Antragsgegners beruft, das Vergabeverfahren aufzuheben - insoweit ist weder ein Schaden bereits entstanden, noch droht ein solcher zu entstehen.*)

2. Für eine Rüge muss nach dem objektiven Empfängerhorizont dem betreffenden Vorbringen zweifelsfrei zu entnehmen sein, welcher Sachverhalt für vergaberechtswidrig gehalten und dass "Abhilfe" verlangt bzw. erwartet wird. Der Rügende muss eine ernsthafte, verbindliche und/oder konkrete vergaberechtliche "Beanstandung" zum Ausdruck bringen. Der Vergabestelle soll die Möglichkeit der Korrektur gegeben werden. Eine bloße Anmerkung oder die Äußerung einer Rechtsauffassung ist noch keine Rüge.*)

3. In den Fällen einer Präklusion aufgrund nicht erhobener Rüge ist auch das Vorbringen gegen einen Ausschluss wegen der nicht/nicht rechtzeitig gerügten Umstände ebenfalls präkludiert. Hier haben sich die vermeintlichen Vergaberechtsverstöße lediglich fortgesetzt.*)

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Online seit 10. November

VPRRS 2025, 0226
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Für Baumaßnahmen des Bundes sind die VK Bund zuständig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2025 - 3 VK LSA 14/25

Öffentliche Aufträge für bestimmte Maßnahmen des Bundes, die durch das Land im Wege der Organleihe durchgeführt werden (§ 159 Abs. 1 Nr. 5 GWB) - hier Neubau einer Ausbildungshalle auf einem Truppenübungsplatz -, sind grundsätzlich einer Nachprüfung durch die Vergabekammer des Bundes zugänglich. Dies gilt jedoch nicht, wenn der EU-Schwellenwert nicht erreicht ist (s. § 106 GWB).*)

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Online seit 7. November

VPRRS 2025, 0225
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
c/o-Anschrift angegeben: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.10.2025 - 3 VK LSA 35/25

Hat der Antragsteller im Nachprüfungsantrag seine Wohnanschrift i. S. einer ladungsfähigen Anschrift nicht angegeben, sondern etwa nur eine c/o-Anschrift, ist der Antrag unzulässig.*)

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Online seit 6. November

VPRRS 2025, 0223
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann stellt eine schwere Verfehlung die Integrität des Bieters infrage?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.04.2025 - 3 VK 12/24

1. Eine die Integrität in Frage stellende schwere Verfehlung kommt bei der Verletzung vertraglicher Pflichten (z.B. auch bei der Verletzung der Auftragsausführungsbedingungen bei früheren öffentlichen Aufträgen) in Betracht, wenn diese eine solche Intensität und Schwere aufweisen, dass der öffentliche Auftraggeber berechtigterweise an der Integrität des Unternehmens zweifeln darf.

2. In der Regel setzt eine schwere Verfehlung eine schuldhafte Pflichtverletzung mit nicht nur unerheblichen Auswirkungen voraus; sie muss jedoch nicht notwendig den zwingenden Ausschlussgründen nahekommen.

3. Liegt eine nachweislich schwere Verfehlung vor, ist eine darüber hinaus gehende, auf den konkreten Auftrag bezogene Prognose, ob das Unternehmen den Auftrag zuverlässig erfüllen wird, nicht mehr zu fordern. Der Auftraggeber trifft - unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - nur noch die Ermessensentscheidung über den Ausschluss.

4. Der Ausschluss kann sich aber als unverhältnismäßig darstellen, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich Maßnahmen der "Selbstreinigung" ergriffen hat.

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Online seit 5. November

VPRRS 2025, 0222
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Indikatives Angebot muss Mindestanforderungen einhalten!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.02.2025 - 3 VK 14/24

1. Ein indikatives Angebot kann je nach Ausschreibungsmodus verbindliche und unverbindliche Angaben enthalten. Soweit der Auftraggeber allerdings zwingende Anforderungen an die Angebote aufstellt, sind diese Anforderungen - dies gilt auch für indikative Angebote - zwingend zu beachten.

2. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Frage, ob ein Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, ist die Fassung des Angebots bei Ablauf der Abgabefrist. Bei Verhandlungsverfahren gilt dies wegen der Möglichkeit regelmäßig erst für das letztverbindliche Angebot, es sei denn, es handelt sich um zwingende Mindestanforderungen, die bereits im indikativen Angebot zu beachten sind.

3. Aus dem Umstand, dass der Inhalt der Angebote im Verhandlungsverfahren verhandelbar ist, folgt nicht, dass der Angebotsinhalt erst im Rahmen der Verhandlungen vom Bieter festgelegt werden kann.

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Online seit 4. November

VPRRS 2025, 0221
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss Umsatzsteuerfreiheit überprüfen!

OLG Celle, Beschluss vom 19.09.2025 - 13 Verg 7/25

1. Wenn in einem Oberschwellen-Vergabeverfahren für Postdienstleistungen, bei dem nach den Vergabeunterlagen eine Brutto-Angebotssumme unter Angabe der enthaltenen Umsatzsteuern anzubieten war, ein Bieter ein Angebot abgibt, bei dem er sich - anders als konkurrierende Bieter - auf seine Umsatzsteuerfreiheit für einen Teil der ausgeschriebenen Briefbeförderungsleistungen beruft, obliegt es der Vergabestelle im Rahmen der Angebotsprüfung (§ 56 VgV) festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit vorliegen.*)

2. Sind die Postdienstleistungen als Ende-zu-Ende-Briefbeförderung ausgeschrieben, dürfte es sich bei der Briefbeförderung auch dann umsatzsteuerrechtlich um eine einheitliche Leistung handeln, wenn ein Bieter die angebotene Briefbeförderung in der Weise ausführen will, dass er die Briefe vorsortiert bei einem Post-Universaldienstleister einliefert und diesen als Subunternehmer mit dem weiteren bundesweiten oder regionalen Versand - als Teilleistung gem. § 54 Abs. 1 PostG - beauftragt.*)

3. Besteht zwischen einem Post-Universaldienstleister und einem Tochterunternehmen eine Organschaft gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, können Post-Universaldienstleistungen, die das Tochterunternehmen im Auftrag seiner Kunden erbringt, indem sie diese vom Universaldienstleister ausführen lässt, grundsätzlich der Umsatzsteuerfreiheit gem. § 4 Nr. 11b UStG unterfallen.*)

4. Dabei ist für die Prüfung der Ausschlusstatbestände des § 4 Nr. 11b Satz 3 UstG auf das Auftragsverhältnis zwischen dem Tochterunternehmen und ihrem Auftraggeber abzustellen. Mithin kommt es darauf an, ob das Tochterunternehmen die Leistungen zu den durch die Bundesnetzagentur genehmigten Entgelten erbringt. Gewährt das Tochterunternehmen für Teilleistungen i.S.d. § 54 Abs. 1 PostG einen Mengenrabatt, müssen die hierfür nach der Entgeltgenehmigung erforderlichen Einlieferungsmengen durch die vom jeweiligen Kunden versandten Briefe erreicht werden. Es genügt nicht, dass das Tochterunternehmen nach einer Konsolidierung mit den Briefen anderer Kunden insgesamt die jeweiligen Mindestmengen erreicht.*)

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Online seit 3. November

VPRRS 2025, 0220
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Müssen Eigenerklärungen unterschrieben werden?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.11.2024 - 3 VK 9/24

1. Das Unterbleiben einer angekündigten Änderungsbekanntmachung stellt (hier) keinen Vergabeverstoß dar.

2. Bieter haben keinen vergaberechtlichen Anspruch auf "Verschärfung" festgelegter Eignungskriterien.

3. Eigenerklärungen sind vom Bieter nur dann eigenhändig zu unterzeichnen, wenn der öffentliche Auftraggeber dies (vergaberechtskonform) fordert.

4. Zur Wahrung der Textform genügt bei juristischen Personen deren Bezeichnung. Die Angabe auch des Namens einer natürlichen Person ist nicht erforderlich.

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Online seit 31. Oktober

VPRRS 2025, 0219
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Preisaufklärung auch unterhalb der Aufgreifschwelle!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.06.2024 - 1 VK 2/24

1. Der öffentliche Auftraggeber kann auch dann in eine Preisprüfung eintreten, wenn zwar die sog. Aufgreifschwelle nicht erreicht ist, das Angebot aber aus anderen Gründen konkreten Anlass zur Preisprüfung gibt.

2. Bei einem hinsichtlich des Gesamtpreises unauffälligen Angebot darf der Auftraggeber Aufklärung zu Einzelpreisen verlangen darf, wenn diese von den Preisen der Konkurrenten exorbitant abweichen und diese Abweichungen weder durch einen höheren Leistungsumfang noch durch Marktgegebenheiten oder -besonderheiten zu erklären sind.

3. Das Aufklärungsverlangen muss dem Bieter die Möglichkeit einräumen, die Zweifel des Auftraggebers zu widerlegen und darzulegen, dass er in der Lage ist, seine Leistungen auftragsgerecht zu erbringen.

4. Bei der Entscheidung über den Angebotsausschluss steht dem Auftraggeber ein Ermessen zu. Der Bieter hat einen Anspruch auf ordnungsgemäße Ermessenausübung.

5. Ein unzureichend begründetes Informationsschreiben kann vor Vertragsschluss "geheilt" werden und löst für sich genommen die Unwirksamkeitsfolge des § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nicht aus.

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Online seit 30. Oktober

VPRRS 2025, 0218
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einsatz von Subplanern rechtfertigt keine Generalplanervergabe!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.12.2024 - 3 VK 10/24

1. Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber eine Gesamtvergabe (hier: von Architekten- und Ingenieurleistungen), hat er eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden wirtschaftlichen und technischen Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

2. Eine unzureichende Berücksichtigung mittelständischer Interessen kann nicht durch die Einschaltung von Subplanern ausgeglichen werden.

3. Eine für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrag hinreichende konkrete Wiederholungsgefahr besteht, wenn die Vergabestelle eine erneute Ausschreibung der gleichen Leistungen beabsichtigt und die gerügten Ausschreibungsbedingungen im Vergabenachprüfungsverfahren verteidigt hat.

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Online seit 29. Oktober

VPRRS 2025, 0217
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Kein Auswahlverfahren für den Interimsbetrieb?

VG Regensburg, Beschluss vom 29.07.2025 - 4 E 25.1699

1. Mit Art. 13 Abs. 4 BayRDG soll den für den Rettungsdienst verantwortlichen Personen eine Möglichkeit an die Hand gegeben werden, schnell ohne Durchführung eines Auswahlverfahrens auf unwesentliche Änderungen reagieren zu können.

2. Wird mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag lediglich die Erbringung von Dienstleistungen vereinbart, sodass der Vertrag selbst keine belastenden Auswirkungen für einen Konkurrenten des ausgewählten Dienstleistungserbringers mit sich bringt und der Konkurrent nur durch eine Minderung seiner Erwerbschancen aufgrund des Abschlusses des mit dem Dienstleistungserbringer statt mit ihm abgeschlossenen Vertrags indirekt betroffen ist, ist § 58 Abs. 1 BayVwVfG auf solche Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzsituationen bei der Vergabe von Aufträgen nicht anwendbar.

3. Aus Art. 13 BayRDG kann kein subjektives Recht eines einzelnen abgeleitet werden, dass zwingend ein Auswahlverfahren für den Interimsbetrieb gem. Art. 13 Abs. 2 und 3 BayRDG durchgeführt werden muss.

4. Es obliegt dem Aufgabenträger für den öffentlichen Rettungsdienst, zu entscheiden, ob er seinem Sicherstellungsauftrag aus Art. 5 BayRDG durch Durchführung einer Interimsvergabe oder nach Art. 13 Abs. 4 BayRDG in Form einer unwesentlichen Änderung oder Erweiterung der bestehenden Dienstleistungskonzessionen nachkommt.

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Online seit 28. Oktober

VPRRS 2025, 0216
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung der Vergütungsmethode = Änderung des Gesamtcharakters?

EuGH, Urteil vom 16.10.2025 - Rs. C-282/24

Art. 72 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU ist dahingehend auszulegen, dass die Änderung der in einer Rahmenvereinbarung, die anhand des Zuschlagskriteriums des niedrigsten Preises vergeben wurde, vorgesehenen Vergütungsmethode, durch die das Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung geändert und zugleich die Preise so angepasst werden, dass sich der Gesamtauftragswert nur geringfügig ändert, nicht als Veränderung des Gesamtcharakters der Rahmenvereinbarung im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, es sei denn, die Änderung der Vergütungsmethode führt zu einer grundlegenden Verschiebung des Gleichgewichts der Rahmenvereinbarung.*)

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Online seit 27. Oktober

VPRRS 2025, 0215
Waren/GüterWaren/Güter
Abweichung von Vergabeunterlagen? Ausschluss setzt manipulativen Eingriff voraus!

VK Bund, Beschluss vom 11.09.2025 - VK 1-76/25

1. Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber ausschreibt, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.

2. Ein Angebotsausschluss wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen kommt nur in Betracht, wenn echte Änderungen vorliegen, die einen manipulativen Eingriff in die Vergabeunterlagen darstellen. Bloße Unklarheiten sind hingegen im Wege der Aufklärung zu beseitigen.

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Online seit 24. Oktober

VPRRS 2025, 0213
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nur Entschädigung als Rechtsschutz?

EuGH, Urteil vom 11.09.2025 - Rs. C-764/23

1. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.03.2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) in der durch die Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 geänderten Fassung ist im Licht von Art. 19 EUV sowie von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die zum einen die Wirkungen von Rechtsbehelfen, die von Wirtschaftsteilnehmern gegen Rechtsakte eingelegt werden, die die Zuteilung von Rechten zur Nutzung von Funkfrequenzen im Rahmen der Neukonfiguration des Frequenzbands 694-790 MHz betreffen, auf die Gewährung einer finanziellen Entschädigung beschränkt und zum anderen den Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes, der bis zur Prüfung eines solchen Rechtsbehelfs gewährt werden kann, auf die Zahlung eines vorläufigen Betrags beschränkt, nicht entgegensteht, sofern die Modalitäten dieser finanziellen Entschädigung es ermöglichen, die den Wirtschaftsteilnehmern durch die Anwendung dieser Rechtsakte entstandenen Schäden vollständig auszugleichen.*)

2. ...

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IBRRS 2025, 2715
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Austausch eines Heizkörpers gegen einen Handtuchheizkörper und eines Stand-WC

VG Berlin, Urteil vom 02.04.2025 - 19 K 351/23

1. Für die Annahme, dass ein Ausstattungszustand demjenigen einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB entspricht, ist nicht erforderlich, dass dieser einen bestimmten prozentualen Verbreitungsgrad erlangt. Vielmehr ist im Rahmen einer bundesweiten Betrachtung aller Wohnungen wertend auf einen „mittleren Ausstattungszustand“ abzustellen. Nicht mehr dem Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB zuzurechnen sind Änderungen einer baulichen Anlage, die sich als ungewöhnlich kostenaufwändige Maßnahmen darstellen.*)

2. Die jeweils geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen umschreiben den zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB nicht abschließend.*)

3. Der Genehmigungsanspruch des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen erstmals der zeitgemäße Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung hergestellt wird.*)

4. Der Einbau eines wandhängenden WCs in Standardausführung und der Einbau eines Handtuchheizkörpers in Standardausführung dienen der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB.*)

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Online seit 23. Oktober

VPRRS 2025, 0212
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann sind Fremdreferenzen zurechenbar?

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2025 - VK 1-44/25

1. Der öffentliche Auftraggeber überschreitet seinen Beurteilungsspielraum bei der materiellen Eignungsprüfung, wenn er ausdrücklich benannte Eignungskriterien unberücksichtigt lässt und Bieter, die die Eignungsanforderungen nicht erfüllen, nicht zwingend wegen fehlender Eignung ausschließt.

2. Eine Zurechnung der Referenzen eines anderen Unternehmens wird regelmäßig anerkannt, wenn das Referenzunternehmen von dem Bieterunternehmen im Wege der Verschmelzung, Fusion oder Einzelrechtsnachfolge übernommen worden ist und zudem die für den Referenzauftrag maßgeblichen Erfahrungen und Ressourcen übergegangen sind (hier verneint).

3. Eine wegen Nicht-Abhilfe ausgelöste und abgelaufene 15-Tage-Frist kann nach einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens erneut zu laufen beginnen.

4. Das auf die Vorbereitung einer Schadensersatzforderung gestützte Feststellungsinteresse kann auch dann anzunehmen sein, wenn der Bieter sich die Klageerhebung nur vorbehält.

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Online seit 22. Oktober

VPRRS 2025, 0210
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wahl der falschen Vergabeverordnung ist ein Vergaberechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2025 - VK 2-35/25

1. In der Durchführung des Vergabeverfahrens auf der Basis falscher Rechtsgrundlagen liegt ein Vergabefehler.

2. Aus § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV folgt nicht, dass das gesamte Verfahren zur Vergabe einer Konzession über die VgV abzuwickeln wäre oder abgewickelt werden dürfte.

3. Die Zuschlagskriterien müssen einen Bezug zum Konzessionsgegenstand haben. Daran fehlt es, wenn etwaig einzureichende Konzepte oder Musterspeisepläne zwar bewertet werden, aber nicht Vertragsinhalt werden.

4. Aus der Kenntnis, dass eine Konzessionsvergabe erfolgen soll, ist nicht zu schlussfolgern, dass ein durchschnittlicher Bieter auch den vergaberechtlichen Rahmen für die Konzessionsvergabe kennt.

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Online seit 21. Oktober

VPRRS 2025, 0211
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag unzulässig: Keine Akteneinsicht!

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2025 - Verg 5/25

1. Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und potenziell entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus. Er besteht u.a. dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist.

2. Eine Rüge ins Blaue hinein liegt dann vor, wenn der Bieter keine tatsächlichen Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorträgt, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.

3. Die Zuschlagserteilung ist nicht schon bei einem Verstoß gegen Vergabevorschriften nichtig. Vielmehr bedarf es eines entsprechenden Bewusstseins beider Vertragspartner. Der Bieter hat hierzu substanziiert vorzutragen.

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Online seit 20. Oktober

VPRRS 2025, 0209
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verbundenes Unternehmen ist nicht rügeberechtigt!

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2025 - VK 2-55/25

1. Der Nachprüfungsantrag ist von dem Unternehmen zu stellen, das sich am Teilnahmewettbewerb bzw. am Vergabeverfahren beteiligt hat. Nur dieses Unternehmen ist als Interessent am Auftrag antragsbefugt.

2. Es reicht nicht aus, wenn irgendein Unternehmen aus dem Konzernverbund handelt. Das Handeln eines anderen Unternehmens kann nicht aufgrund bloßer Konzernverbundenheit zugerechnet werden, solange keine Vollmacht nachgewiesen wird.

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Online seit 17. Oktober

VPRRS 2025, 0208
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gerüstbauarbeiten sind gesondert auszuschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2025 - VK 2-63/25

1. Gerüstbauarbeiten stellen ein eigenständiges Fachlos dar.

2. Die Gesamtvergabe von Fassaden- und Gerüstbauarbeiten ist weder technisch noch wirtschaftlich dadurch gerechtfertigt, dass bei Ausführung der Fassadenarbeiten mehrfache Anpassungen bzw. Umrüstungen am Gerüst erforderlich sind.

3. Ein unwirtschaftliches Splitterlos ist nicht schon dann anzunehmen, wenn die Leistung nur einen geringfügigen Anteil an der Gesamtauftragswertschätzung hat.

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Online seit 16. Oktober

VPRRS 2025, 0205
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wie sind (Los-)Kombinationsangebote zu werten?

VK Bund, Beschluss vom 28.08.2025 - VK 1-56/25

1. Eine Wertungssystematik, nach der - transparent und diskriminierunsgsfrei - die ersten und zweiten Hauptangebote je Los direkt verglichen werden, ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

2. Bei der Wertung von Kombinationsangeboten, also Angeboten auf mehrere Lose durch einen Bieter, darf die von dem Bieter individuell vorgenommene Reduzierung des Preises für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung bei der Wertung der Einzellose berücksichtigt werden.

3. Die Bewertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ist daraufhin überprüfbar, ob die jeweilige Bewertung im Vergleich ohne Benachteiligung anderer Bieter plausibel vergeben wurde. Die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein, insbesondere demjenigen des Zuschlagskandidaten.

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Online seit 15. Oktober

VPRRS 2025, 0206
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Direktvergabe wegen fehlenden Wettbewerbs?

OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2025 - Verg 1/25

1. Das objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen ist vom öffentlichen Auftraggeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

2. Vor einer Vergabe ohne Wettbewerb bedarf es einer belastbaren Prüfung des Auftraggebers, ob alternative wettbewerbliche Lösungen unter Einbeziehung bekannter Bewerber oder Bieter im Wege eines Mini-Wettbewerbs in Betracht kommen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass noch weitere Unternehmen für die Auftragsdurchführung in Frage kommen, muss ausgeschrieben werden.

3. Eine wirksame, freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung setzt unter anderem voraus, dass der öffentliche Auftraggeber bei seiner Bewertung, den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung vergeben zu dürfen, sorgfältig gehandelt hat und ob er insofern der Ansicht sein durfte, dass die (in einer Ausnahmevorschrift) hierfür geltenden Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren (hier verneint).

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Online seit 14. Oktober

VPRRS 2025, 0207
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leitfabrikate vorgegeben: Gleichwertigkeitsprüfung ist zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 07.08.2025 - VK 2-59/25

1. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben i.S.v. § 99 Nr. 4 GWB "zu mehr als 50% subventioniert" wird, ist der Zeitpunkt der Bewilligung der Subvention.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Vorgabe von Leitfabrikaten verpflichtet, die Gründe zu dokumentieren, welche die Gleichwertigkeit von Produkten mit dem vorgegebenen Leitfabrikat begründen.

3. Liegt diese Dokumentation nicht vor, muss aufgrund der negativen Beweiskraft des Vergabevermerks davon ausgegangen werden, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung nicht stattgefunden hat.

4. Die Nachholung einer Dokumentation durch schriftsätzlichen Vortrag im Nachprüfungsverfahren ist vergaberechtlich nur insoweit zulässig, als fehlende Details einer bereits vorhandenen Dokumentation nachträglich präzisiert und ergänzt werden. Eine Nachholung ist indes nicht zulässig, wenn eine Dokumentation gänzlich fehlt.

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Online seit 13. Oktober

VPRRS 2025, 0204
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Fremdreferenz als Eigenreferenz?

VK Bund, Beschluss vom 23.04.2025 - VK 1-18/25

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf jedenfalls dann auf die Richtigkeit einer ihm vorgelegten offiziellen Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle vertrauen, wenn keine objektive Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit des Zertifikats vorliegen (hier: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001).

2. Beabsichtigt der Bieter, für die Auftragsausführung Ressourcen Dritter in Anspruch zu nehmen, muss er eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, andernfalls die Eignung zu verneinen ist.

3. Referenzen eines anderen Unternehmens können einem Bieter grundsätzlich (nur) dann als Eigenreferenzen zugerechnet werden, wenn die Organisation des übernommenen Unternehmens im Wesentlichen unverändert geblieben ist und wenn die für den Referenzauftrag maßgeblichen Erfahrungen und Ressourcen mit übergegangen sind. Etwas anderes kann gelten, wenn und soweit die Betriebsmittel und die Betriebsstrukturen für die referenzierte Leistung ohne Bedeutung sind.

4. Auch wenn einem öffentlichen Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ein von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht, muss dieser daher seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

5. Analog zum im allgemeinen Prozessrecht anerkannten Institut der gewillkürten Prozessstandschaft ist auch im Vergabenachprüfungsverfahren ein Antragsteller befugt, eine Verletzung fremder Bewerber- oder Bieterrechte im eigenen Namen geltend zu machen, sofern er dazu vom Berechtigten ermächtigt worden ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Nachprüfungsverfahrens im eigenen Namen hat.

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Online seit 10. Oktober

VPRRS 2025, 0203
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preisprüfung muss ordnungsgemäß dokumentiert werden!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2025 - VK 1-2/25

1. Jedenfalls bei einem Abstand von mehr als 20% zwischen dem Angebotspreis des Bestbieters zum nächsten Angebot ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Angebotspreise zu überprüfen.

2. Mitbieter haben einen Anspruch darauf, dass diese Prüfung vergaberechtskonform erfolgt.

3. Der öffentliche Auftraggeber muss seine für die abschließende Wertungsentscheidung maßgeblichen Erwägungen so dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, wie die Überprüfung der Angebotspreise und deren Kalkulation vorgenommen wurde (hier verneint).

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Online seit 9. Oktober

VPRRS 2025, 0201
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Leistungsversprechen nicht plausibel: Auftraggeber trifft Prüfungspflicht!

VK Bund, Beschluss vom 28.05.2025 - VK 1-38/25

1. Grundsätzlich ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen einhalten werden.

2. Eine Überprüfungspflicht des öffentlichen Auftraggebers ergibt sich nur dann, wenn konkrete Tatsachen das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen (hier verneint).

3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich auch bei einer vorgesehenen Zuschlagslimitierung den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vorbehalten, wenn die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 VgV kumulativ vorliegen.

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Online seit 8. Oktober

VPRRS 2025, 0200
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlag droht nicht: Nachprüfung nach Rüge zulässig?

VK Westfalen, Beschluss vom 09.04.2025 - VK 1-13/25

1. Ein Nachprüfungsantrag kann grundsätzlich unmittelbar nach einer Rüge gestellt werden. Einer weiteren Veranlassung durch den Auftraggeber bedarf es hierfür nicht.

2. Ein bereits während der Angebotsfrist gestellter Nachprüfungsantrag ist nicht vorzeitig eingereicht, wenn der Auftraggeber die Beantwortung der Rüge innerhalb einer bestimmten Frist in Aussicht stellt, die Frist dann aber fruchtlos verstreicht.

3. Durch die Aufhebung des Vergabeverfahrens bzw. dessen Rückversetzung in den Stand vor Bekanntmachung - initiiert durch die Rüge eines Bieters - begibt sich der Auftraggeber in die Rolle der unterlegenen Partei, so dass er nach der Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens die Kostenlast trägt.

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Online seit 7. Oktober

VPRRS 2025, 0199
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergleichbar oder nicht vergleichbar?

VK Thüringen, Beschluss vom 10.12.2024 - 5090-250-4003/396

1. Der öffentliche Auftraggeber muss Referenzen nur bei begründeten Zweifeln überprüfen.

2. Die Erweiterung oder Reduzierung von in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen ist unzulässig.

3. Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn er keine Vorgaben zur Abgeschlossenheit der Leistungen macht, auch solche Referenzaufträge berücksichtigen, die nur zu einem untergeordneten Teil in den zugelassenen Zeitraum fallen oder noch nicht beendet sind.

4. Eine vergleichbare Referenz erfordert, dass die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang - auch im finanziellen und personellen Umfang - ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

5. Die Eignung der Bieter wird in offenen Verfahren bezogen auf den Zeitpunkt der Wertung bzw. des Zuschlags geprüft.

6. Die Ablehnung des Zuschlags wegen ungewöhnlich niedrigen Preises ist grundsätzlich geboten, wenn der - insoweit darlegungs- und beweisbelastete - Bieter verbleibende Ungewissheiten nicht ausräumen kann.

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Online seit 6. Oktober

VPRRS 2025, 0198
Waren/GüterWaren/Güter
„Frei Haus“ ≠ „frei Verwendungsstelle“!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2025 - 1 VK 31/25

Wird in den Vergabeunterlagen gefordert, dass die Lieferung bei einer Kostenstellenbelieferung "frei Verwendungsstelle" anzubieten ist, und bietet der Bieter die Lieferung "frei Haus" an, liegt eine Änderung oder Ergänzung an den Vergabeunterlagen vor, die zum Ausschluss des Angebots führt.

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Online seit 2. Oktober

VPRRS 2025, 0197
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wenn es mal wieder schnell gehen muss ...

AG Rostock, Urteil vom 21.08.2025 - 50 C 160/25

1. Fehlende Unterlagen sind nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist, die sechs Kalendertage nicht überschreiten soll, vom Bieter vorzulegen.

2. Bei Eilbedürftigkeit kann auch eine sehr kurze Frist von rund acht Stunden angemessen sein.

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Online seit 1. Oktober

VPRRS 2025, 0195
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
e-Angebot muss unter angegebener Adresse eingehen!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.08.2025 - 1/SVK/025-25

1. Der Zugang eines elektronischen Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer dafür nicht vorgesehenen Adresse eingereicht wird.

2. Hat der Auftraggeber für das konkrete Vergabeverfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Adresse vorgeschrieben und lädt der Bieter das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer anderen Adresse hoch, ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht zu Lasten des Bieters.

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Online seit 30. September

VPRRS 2025, 0194
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Personal nicht benannt: Angebot unvollständig!

VK Bund, Beschluss vom 07.02.2025 - VK 1-116/24

1. Ein Angebot, in dem aufforderungswidrig nicht alle für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen namentlich benannt und für diese zudem nicht die geforderten "Profile" (u.a. mit Angaben zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung) vorgelegt werden, ist unvollständig und deshalb auszuschließen. Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, das entsprechende Kriterien mit null Punkten zu bewerten und auf diese Weise auf den Angebotsausschluss verzichten.

2. Zudem kommt ein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen in Betracht, wenn "das im Angebot benannte Personal (...) für die Auftragsausführung zwingend einzusetzen" ist und der Bieter dementgegen Personen benannt hat, die nicht bei ihm beschäftigt sind und bei denen mangels entsprechender Vorgespräche auch nicht feststeht, ob diese zumindest zukünftig bei beim Bieter arbeiten werden.

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Online seit 29. September

VPRRS 2025, 0193
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Falsche Nachprüfungsstelle bekanntgemacht: Wer trägt die Verfahrenkosten?

VK Westfalen, Beschluss vom 05.06.2025 - VK 2-27/25

1. Der Bieter begibt sich bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages grundsätzlich in die Rolle der unterlegenen Partei, so dass er regelmäßig die Verfahrensgebühr zu tragen hat.

2. Allerdings können Billigkeitserwägungen zu einem anderen Ergebnis führen, wenn der öffentliche Auftraggeber im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die angerufene Vergabekammer als Nachprüfungsinstanz genannt und damit den Eindruck erweckt, dass der Auftragswert des streitgegenständlichen Ausschreibungsverfahrens oberhalb des maßgeblichen Schwellenwertes liegt und somit ein Nachprüfungsantrag statthafter Rechtsbehelf ist.

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Online seit 26. September

VPRRS 2025, 0192
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Beschaffungsbedarfs!

VK Thüringen, Beschluss vom 24.04.2025 - 5090-250-4003-500

1. Methodisch setzt die Schätzung des Auftragswerts eine ernsthafte, realistische, vollständige und objektive Prognose voraus, die sich an den Marktgegebenheiten orientiert.

2. Es ist zwar eine grundsätzlich zulässige Ausgangsüberlegung, bei der Schätzung des Auftragswerts zunächst den bisherigen Auftrag heranzuziehen und diesen als Basis für die Beurteilung, welches Volumen der nunmehr konzipierte Auftrag erreichen könnte, zu nutzen. Jedoch dürfen Altverträge nicht der einzige Anhaltspunkt dafür sein, ob im aktuellen Fall der Schwellenwert erreicht bzw. nicht erreicht wird.

3. Interimsaufträge, die selbstständig neben dem Hauptvertrag stehen, sind im Hinblick auf das im Rahmen der Schätzung des Auftragswerts zu beachtende Umgehungsverbot zu addieren, soweit der einheitliche (Interims-)Beschaffungsbedarf in der Absicht, die Anwendung des Kartellvergaberechts zu umgehen, künstlich aufgespalten wird, sei es durch mehrere Interimsaufträge, sei es durch eine Kombination aus Vertragsverlängerungen und (neuen) Interimsaufträgen.

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Online seit 25. September

VPRRS 2025, 0191
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss gleichwertige Gütezeichen zulassen!

VK Westfalen, Beschluss vom 11.06.2025 - VK 1-20/25

1. Ausgehend vom Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage eines Gütezeichens verlangen. Verlangt der öffentliche Auftraggeber ein bestimmtes Gütezeichen (hier: VDI 4089), muss er den Nachweis über ein gleichwertiges Gütezeichen akzeptieren.

3. Damit Bieter erkennen können, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei dem Nachweis ankommt und damit dieser einen Prüfungsmaßstab für die Vergleichbarkeit hat, muss der Auftraggeber deutlich machen, welche Aspekte für ihn maßgeblich sind, und etwa durch Festlegung konkreter Vorgaben zu erkennen geben, welche Mindestanforderungen der Bieter belegen muss.

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Online seit 24. September

VPRRS 2025, 0189
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Versicherungsbestätigung führt zum Ausschluss!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2025 - 15 Verg 12/25

1. Legt der Bieter Erklärungen und Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist vor, führt dies zum Ausschluss. Wird die Frist nicht eingehalten, besteht kein Anspruch auf nochmalige Nachforderung.

2. Ein Mittel zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ist die Existenz einer Haftpflichtversicherung. Diese kann entweder durch einen Versicherungsschein bzw. einen aktuellen Nachtrag oder durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, aus der sich ergibt, welche Risiken abgesichert und welche Deckungssummen vereinbart sind (hier: aufforderungswidrig unterbliebe Angabe der Deckungssumme für Umweltschäden).

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Online seit 23. September

VPRRS 2025, 0179
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Nur Unvorhersehbares rechtfertigt eine Dringlichkeitsvergabe!

VK Saarland, Beschluss vom 15.03.2023 - 2 VK 1/22

1. Maßgeblich für die äußerste Dringlichkeit ist, dass selbst bei Verkürzung der Fristen auf die gesetzlichen Mindestfristen ein reguläres Vergabeverfahren nicht mehr durchgeführt werden kann, ohne dass eine gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung droht.

2. Die Gründe, die zur Dringlichkeit der Vergabe führten, dürfen nicht vorhersehbar gewesen sein. Regelmäßig fallen Beschaffungsbedarfe, die aufgrund von Leistungsstörungen wie Schlechtleistung und Kündigung entstehen, nicht unter den Begriff der Unvorhersehbarkeit.

3. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit kann hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurücktreten.

4. Beschränkungen des Wettbewerbs dürfen nur soweit und solange aufrechterhalten werden, wie es die Dringlichkeit des zu vergebenden Auftrags erfordert. Eine dauerhafte Vergabe für eine längere Regellaufzeit widerspricht diesen Grundsätzen.

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