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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rügeobliegenheit

442 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0523
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere als geforderte Zertifikate vorgelegt: Angebot unvollständig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt der Bieter nicht dieses, sondern ein anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2013, 1811
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausgeschlossener Bieter kann keine Rechtsverstöße geltend machen!

VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH

Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.

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VPRRS 2013, 0487
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsverletzung durch Vorgabe von sog. "Ja/Nein-Kriterien"?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2005 - Verg 16/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0432
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag: Bieter muss erhebliche Kalkulationsrisiken tragen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2013 - Verg 44/12

1. Ist der Auftragsgegenstand ein Rahmenvertrag, gelten die Gebote der Bestimmtheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt. Der in Aussicht genommene Vertragsumfang ist lediglich so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben; er braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.

2. Angeboten bei Rahmenvereinbarungen wohnen - in der Natur der Sache liegend und abhängig vom in der Regel ungeklärten und nicht abschließend klärbaren Auftragsvolumen - erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind.

3. Das frühere grundsätzliche Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, gilt nach § 8 EG VOL/A nicht mehr. Die Ausschreibungsbedingungen können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.

4. An den Inhalt einer Rüge sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen, erst recht nicht, wenn sie von Wirtschaftsteilnehmern ausgesprochen werden, die über keine juristische Ausbildung (und/oder über keinen vergaberechtlichen Sachverstand) verfügen.




VPRRS 2013, 0420
DienstleistungenDienstleistungen
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 04.08.2003 - 1/SVK/096-03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0415
GesundheitGesundheit
Zur fachlichen Unabhängigkeit i.S.v. § 137a Abs. 1 S. 1 SGB V

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2009 - L 21 KR 52/09 SFB

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Dies setzt voraus, dass der Antragsteller zum einen von den tatsächlichen Umständen, auf die er den Vorwurf einer Vergaberechtsverletzung stützt, volle Kenntnis hatte. Zum anderen ist die zumindest laienhafte rechtliche Wertung notwendig, dass es sich um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Eine Obliegenheit, sich die maßgeblichen Kenntnisse durch eigene Nachforschungen zu verschaffen, besteht indes nicht.

2. Der Begriff der fachlichen Unabhängigkeit in § 137a Abs. 1 Satz 1 SGB V stellt, wie z.B. die Begriffe der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Inhalt einer näheren begrifflichen Bestimmung bedarf.

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VPRRS 2013, 0306
DienstleistungenDienstleistungen
Nicht rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2004 - VK 1-1/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0245
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rügeobliegenheit: Wann ist ein Vergaberechtsverstoß "erkennbar"?

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2010 - VK 28/10

Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. „Erkennbar“ ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Dabei muss der Vergabefehler sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar gewesen sein.

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VPRRS 2013, 0242
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kenntnis vom Angebot des Mitbewerbers: Auschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 31/12

1. Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinne einer unselbstständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen.

2. Eine Verletzung der vorvertraglichen Hinweispflicht führt dazu, dass die betreffenden Rügen von einer Nachprüfung materiell-rechtlich ausgeschlossen sind.

3. Angebote derjenigen Bieter, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sind zwingend auszuschließen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren, auch für Verhandlungsverfahren nach der SektVO. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzwidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind

4. Das Zustandekommen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird.

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VPRRS 2013, 0239
ArzneimittelArzneimittel
Missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2011 - VK 3-80/11

1. Öffentliche Aufträge sind synallagmatische Verträge zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Dritten. Ein Rabattvertrag ist kein Austauschvertrag, wenn er keine Lieferverpflichtung enthält, sondern lediglich die Bedingungen für spätere Einzelverträge geregelt werden. , insbesondere der Rabatt als wesentliche Determinante für den Preis. Dessen ungeachtet wird der Abschluss einer solchen Rahmenvereinbarung den Vorgaben der Richtlinie 2004/18/EG und damit den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterstellt, ohne selbst öffentlicher Auftrag zu sein.

2. Konzernverbundene Unternehmen können für denselben Auftrag eigene Angebote abgeben, vorausgesetzt, sie können darlegen und beweisen, Vorkehrungen getroffen haben, welche die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Angebotserstellung gewährleisten. Ist es somit vergaberechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass verbundene Unternehmen jeweils eigene Angebote abgeben, muss ihnen - als Kehrseite - auch die Möglichkeit offen stehen, eigenständig Nachprüfungsverfahren einzuleiten und zu führen.

3. Der Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs. C-406/08) nicht entgegen.

4. Ein vertragliches Konstrukt, wonach bei einer vom Auftraggeber vorgegebenen Rabatthöhe ohne Auswahlentscheidung mit allen denjenigen pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag abzuschließen, die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, stellt die missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung sowie einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz dar und ist vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2013, 0238
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorgehensweise bei Abweichung von vorgegeben Standards?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2011 - VgK-74/2010

1. Eine Rüge muss zwar nicht den Begriff „Rüge“ enthalten, inhaltlich aber so klar formuliert sein, dass der Auftraggeber erkennen kann, welche konkreten Abhilfemaßnahmen er ergreifen soll.

2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Es bedarf zumindest der Darlegung einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.

3. Gibt der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung objektive Qualitätsstandards vor. Darf er von diesen inhaltlichen Standards nur dann abweichen, wenn die Abweichung allen Bietern zugute kommen. Dazu muss er die Änderung vor dem Submissionstermin durch ein Bieterrundschreiben mitteilen. Die Abweichungen dürfen zudem nicht zu erheblich sein.

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VPRRS 2013, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist eine Rüge "unverzüglich"?

VK Hessen, Beschluss vom 10.07.2002 - 69d-VK-28/2002

Der Begriff „unverzüglich“ für die Erfüllung der Obliegenheit, einen im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen die Vergabevorschriften bereits nach Kenntniserlangung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen, ist in Anlehnung an BGB § 121 Abs. 2 Satz 1 auszulegen.

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VPRRS 2013, 0196
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Ausnahmen vom Rügeerfordernis?

VK Bund, Beschluss vom 09.07.2003 - VK 1-65/03

Ein Verzicht auf die Einhaltung der Rügeobliegenheit kann allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen anerkannt werden, zum Beispiel dann, wenn der mit der Rüge verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.

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VPRRS 2013, 0168
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Vergaberechtsverstoß: Ab wann (und wie lange) läuft die Rügefrist?

VK Berlin, Beschluss vom 08.07.2011 - VK-B1-20/11

1. Der Maximalzeitraum für die Qualifizierung einer Rüge als "unverzüglich" beträgt zwei Wochen.

2. Der Beginn der Rügefrist setzt positive Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes voraus. Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn dem Bieter bestimmte Tatsachen bekannt sind, die bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Der Bieter darf sich dieser Kenntnis nicht mutwillig verschließen

3. Notwendig zum Beginn der Rügefrist ist außerdem eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers, dass es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Dabei besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt; ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

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VPRRS 2013, 0146
DienstleistungenDienstleistungen
Wertungskriterien sind bekannt zu geben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2008 - Verg 2/08

1. Wertungskriterien sind spätestens in den Verdingungsunterlagen bekannt zu geben.

2. Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht erst, wenn dem Bieter der Vergaberechtsverstoß sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht - wenn auch nur laienhaft - bekannt geworden ist.

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VPRRS 2013, 0121
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Bekanntmachung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 3/12

Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.




VPRRS 2013, 0120
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Bekanntmachung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 2/12

Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.




VPRRS 2013, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter ist auch Nachunternehmer: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12

1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.

3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.

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VPRRS 2013, 0033
FahrzeugeFahrzeuge
Gesamtumsatz als Mindestanforderung im Einzelfall zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2012 - Verg 30/12

1. Die Mindestanforderung eines Gesamtumsatzes ist zulässig, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist.

2. Die Formulierung, eine Mindestanforderung (hier: ein Gesamtumsatz je Geschäftsjahr von mindestens acht Millionen Euro) sei "hochgradig vergaberechtswidrig", geben dem Auftraggeber ohne Weiteres Gelegenheit und den Anstoß, das Vergabeverfahren auf Rechtsfehler zu überprüfen, einen Rechtsverstoß gegebenenfalls zu erkennen sowie ihn zu korrigieren und ist damit als ordnungsgemäße Rüge anzusehen. Die Ankündigung, dies gesondert rügen zu wollen, steht dem nicht entgegen.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0428
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rüge per E-Mail: Bieter muss Zugang beweisen!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2012 - VK 3-120/12

1. Eine E-Mail stellt jedenfalls dann stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar, wenn der E-Mail-Empfänger ausdrücklich privat angeschrieben wird, weil dadurch zum Ausdruck kommt, dass die E-Mail noch keine rechtlichen Wirkungen entfalten soll.

2. Wird in den Vergabeunterlagen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber alleiniger Ansprechpartner ist, ist eine an einen anderen Adressaten gerichtete E-Mail keine ordnungsgemäße Rüge.

3. Die Beweislast für den Zugang einer als E-Mail gesendeten Rüge trägt der Absender.

4. Eine E-Mail geht erst dann dem Empfänger zu, wenn sie abrufbereit in seinem elektronischen Postfach eingegangen ist. Legt der Empfänger einen Ausdruck der Logfiles vor und ist darin kein Eingang der E-Mail zu verzeichnen, ist der Nachweis erbracht, dass die E-Mail dem Empfänger nicht zugegangen ist.

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VPRRS 2012, 0397
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Falsche Bieterinformation: Muss Auftraggeber gesamte Kosten tragen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2012 - Verg 25/12

Erweitert der Antragsteller den Nachprüfungsantrag dergestalt, dass zu der Rüge bezüglich fehlerhafter Bieterinformationen auch weitere Beanstandungen hinzukommen, so kann dies - je nach dem, wie die einzelnen beanstandeten Fehler gewichtet wurden - dazu führen, dass der Antragsgegner nicht sämtliche Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen hat.

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VPRRS 2012, 0357
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweis mit Teilnahmeantrag einzureichen: Nachforderung unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2012 - VK 3/12

1. Zum Auslösen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB wird auf die "Erkennbarkeit" der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen enthaltenen Vergaberechtsverstöße abgestellt. Maßstab dafür ist die Erkenntnismöglichkeit des Bieters bei Anwendung der üblichen Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen.

2. Es ist vergaberechtlich nicht zulässig, zunächst einen unvollständigen Teilnahmeantrag abzugeben und im Nachhinein nach Ausschluss der Bewerbung wegen Unvollständigkeit geltend zu machen, es sei überhaupt nicht möglich gewesen, eine vollständige Bewerbung einzureichen.

3. Fordert die Vergabestelle zwingend mit dem Teilnahmeantrag bestimmte Eignungsnachweise, ist sie aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber allen Teilnehmern verpflichtet, an dieser Voraussetzung festzuhalten. Eine Nachforderung ist in diesen Fällen nicht gestattet.

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VPRRS 2012, 0341
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rügepflicht besteht auch bei Unterschwellenvergabe!

LG Wiesbaden, Beschluss vom 12.07.2012 - 4 O 17/12

Es fehlt an dem für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Verfügungsgrund, wenn der Bieter den geltend gemachten Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügt hat.

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VPRRS 2012, 0337
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keine Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.2012 - 1 VK 29/12

1. Erkennbar im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB sind jene Fehler, die sich einem Unternehmen bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt aus den Vergabeunterlagen erschließen, wobei der Vergabefehler nicht nur in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar gewesen sein muss. Das Verbot, ein "Mehr an Eignung" bzw. eine spezielle Eignung für das Projekt im Rahmen der Zuschlagsentscheidung zu berücksichtigen, ist grundsätzlich nicht erkennbar.

2. Die Verwendung der Kriterien "Auftreten des Büroinhabers", "Auftreten der vorgesehenen Projektleitung", "Form und Klarheit der Darstellung", "Sachlichkeit der Fragerunde und Qualität der Antworten", "Vertrauen in das Büro hinsichtlich der Projektdurchführung", "Dargestellte projektspezifischen fachliche Leistungen des Büros im allgemeinen" und "Dargestellte projektspezifischen fachliche Leistungen des Projektteams" dürfen als persönlichkeitsbezogene Kriterien bei der Ermittlung des Angebots, das am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistung bietet, nicht verwendet werden.

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VPRRS 2012, 0453
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Wann ist ein Nachprüfungsantrag offensichtlich erfolglos?

VK Berlin, Beschluss vom 14.06.2012 - VK B 1-11/12

1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Anderenfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

2. Es ist davon auszugehen, dass sich ein Bieter bei der Vorbereitung und Erstellung des Angebots die Vergabeunterlagen gerade im Hinblick auf die Zuschlagskriterien sorgfältig ansieht und er deshalb einen Widerspruch zwischen der Bekanntmachung, wo als Zuschlagskriterium der niedrigste Preis genannt ist und den Vergabeunterlagen, in denen auf die Einhaltung der formalen Bedingungen und die Wirtschaftlichkeit verwiesen wird, erkennt.

3. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht erst dann offensichtlich erfolglos, wenn nicht der geringste (theoretische) Zweifel an seiner Zulässigkeit oder Begründetheit bestehen kann. Für die Offensichtlichkeit kommt es vielmehr darauf an, dass die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit ohne weitere gründliche Prüfung des Antrags auffällt. Erforderlich ist, dass sich ohne weiteres oder jedenfalls unschwer aus den gesamten Umständen seine Unbegründetheit ergeben muss. Die Sache muss eindeutig sein.

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VPRRS 2012, 0294
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung von Teilen des Amtsentwurfs: Zulässiges Nebenangebot?

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2012 - VgK-24/2012

1. Die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) nach wie vor grundsätzlich anwendbar.

2. Die Beantwortung der Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich muss die Rüge innerhalb von 1-3 Tagen erfolgen.

3. Nebenangebote sind Angebote, mit denen die Leistung anders als in der Leistungsbeschreibung nachgefragt, offeriert wird. Die Änderung kann technischer Art sein, die Bauzeit oder Zahlungsmodalitäten betreffen.

4. Neben der Möglichkeit, Nebenangebote ausnahmsweise nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zuzulassen, kann der Auftraggeber auch zwischen Nebenangeboten differenzieren und z. B. nur technische oder nur kaufmännische Nebenangebote zulassen bzw. diese auf bestimmte Teile der Leistung oder der Vertragsbedingungen beschränken. Notwendig ist dabei allerdings immer eine ausreichende begriffliche Klarstellung.

5. Aus der Festlegung des Auftraggebers, dass Nebenangebote für die Gesamtleistung zugelassen werden, folgt nicht, dass nur solche Nebenangebote berücksichtigt werden dürfen, die sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses abändern oder zumindest im Einzelnen vollständig aufführen. Der Bieter darf sich deshalb auf die Beschreibung der Positionen des Amtsentwurfs beschränken, die durch das Nebenangebot abgeändert werden. Sofern ein Nebenangebot das Hauptangebot nur zum Teil ersetzt oder verändert, muss der Bieter allerdings darüber hinaus darlegen, welche Teile des Hauptangebots unverändert weiter gelten sollen.

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VPRRS 2012, 0286
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch im Verhandlungsverfahren: Mindestanforderungen sind zu beachten!

VK Bund, Beschluss vom 23.07.2012 - VK 3-81/12

1. Auch im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb trifft den Bieter die Obliegenheit, bei der Abgabe seines Angebotes zumindest die vom Auftraggeber aufgestellten Mindestanforderungen zu beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abzugeben.

2. Weicht der Bieter mit seinem Angebot von den gestellten Mindestanforderungen ab, ist das Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen.

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VPRRS 2012, 0253
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
SektVO: Fehlende Preisangabe kann nachgefordert werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 9/12

Im Rahmen einer Sektorenvergabe können Erklärungen und Nachweise für Bewerbungen und (bindende) Angebote nachgefordert werden. Dies gilt erst recht für indikative Angebote und auch für Preisangaben.

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VPRRS 2012, 0204
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ordnungsgemäße Rüge: Wieviel Spekulation darf sein?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2012 - Verg W 5/12

1. Ein Bieter, der oft nur über beschränkte Informationen verfügt, darf im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Für eine ordnungsgemäße Rüge reichen jedoch pauschale und unsubstantiierte "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen nicht aus.

2. Nimmt ein Bieter ihm bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllt sein.

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VPRRS 2012, 0197
DienstleistungenDienstleistungen
Irreführende Hinweise setzen keine Fristen in Gang!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 91/11

1. Ein irreführender Hinweis ist nicht geeignet, eine Frist in Gang zu setzen.

2. § 8 EG VOL/A sieht das Verbot der Überwälzung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter nicht (mehr) vor.

3. Es liegt kein Verstoß gegen die Verpflichtung des Auftraggebers vor, den mutmaßlichen Auftragsumfang soweit wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben (§ 4 Abs. 1 S. 2 VOL/A), wenn eine solche Prognose wegen der Natur der Sache nicht möglich ist.

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VPRRS 2012, 0121
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Anspruch auf rechtliches Gehör: Kein Recht auf positive Entscheidung!

OLG München, Beschluss vom 19.03.2012 - Verg 14/11

1. Sinn der Anhörungsrüge ist es, die Korrektur unanfechtbarer Entscheidungen durch das erkennende Gericht zu ermöglichen, wenn die Entscheidung auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Verfahrensbeteiligten beruht. Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs verlangt aber nicht, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Einwendungen eingeht; es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht auch ohne ausdrückliche Erwähnung jeder Einzelheit das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in seine Erwägungen einbezogen hat.

2. Noch weniger gibt der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ein Recht darauf, dass das erkennende Gericht dem Vortrag und den Ansichten eines Verfahrensbeteiligten folgt und entsprechend entscheidet.

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VPRRS 2012, 0119
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Bestimmung des Auftragswerts

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2012 - 1 VK 5/12

1. Zur Bestimmung des Erreichens oder Übersteigens des EU-Schwellenwerts muss der Auftraggeber den Auftragswert sorgfältig und nach objektiven Kriterien schätzen, wofür er auf die Vergütung der Leistung abzustellen hat, die am Markt zu erhalten ist.

2. Dem öffentlichen Auftraggeber kommt für die Schätzung des Auftragswerts ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann. Die Nachprüfungsinstanzen haben die Kostenschätzung eines Auftraggebers schon dann hinzunehmen, wenn sie auf Grund vorliegender und erkennbarer Daten als vertretbar erscheint.

3. Die fehlerhafte Dokumentation der Bestimmung des Auftragswerts allein kann in den Fällen, in denen keine EU-weite Ausschreibung erfolgt ist und die Überschreitung des Schwellenwertes zur Diskussion steht, einem Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen. Vielmehr führt eine mangelhafte Dokumentation dazu, dass die Nachprüfungsinstanz anderweitig nachhaken und sich die Fakten verschaffen muss, um eine eigenständige Wertermittlung vornehmen und erkennen zu können, ob eine Überschreitung des Schwellenwertes vorliegt.

4. Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen erscheint der Vergabekammer eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten für die Auftragswertprognose jedenfalls nicht als marktunüblich.

5. Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen ist der öffentliche Auftraggeber nicht dazu gezwungen, seiner Kostenprognose die Preise der Deutschen Post AG zu Grunde zu legen, weil diese nach wie vor den Postdienstleistungsmarkt beherrscht. Er hat insoweit einen Beurteilungsspielraum und darf sich an bestehenden Erfahrungswerten orientieren.

6. Der öffentliche Auftraggeber ist weder gehalten, seiner Schätzung des Auftragswerts aus Sicherheitsgründen das zu erwartende teuerste Angebot zu Grunde zu legen, noch muss er sich an einem "mittleren" Angebot oder an einem Durchschnitt der zu erwartenden Angebotspreise orientieren.

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VPRRS 2012, 0107
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Alle Bieter müssen demselben Anforderungsprofil unterworfen sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2011 - 1 VK LSA 57/10

1. Es ist von einer unzureichenden Information im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zwecks Eingreifens einer Rechtsbehelfsfrist auszugehen, wenn der AG ausschließlich auf § 107 GWB mit den Abdruck der Absätze 1 und 2 hinweist.*)

2. Eine Beeinträchtigung drittschützender vergaberechtlicher Bestimmungen zu Lasten eines Bieters liegt vor, wenn er gezwungen wird mit Bietern zu konkurrieren, die einem anderen Anforderungsprofil unterworfen wurden. Bei schweren Verstößen ist trotz Präklusion eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ausnahmsweise durch die Kammer möglich.*)

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VPRRS 2012, 0034
BestandssanierungBestandssanierung
Eine Rüge kann nicht vorsorglich ausgesprochen werden!

VK Berlin, Beschluss vom 15.08.2011 - VK B 2-22/11

1. Eine Rüge, die im Rahmen des Angebots abgegeben wird, erfolgt innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe.*)

2. Rügen können nicht vorsorglich ausgesprochen werden.*)

3. Der rügende Bieter ist verpflichtet, das seinerseits Notwendige und Zumutbare zu tun, um die Klärung der vorgeworfenen Rechtsverstöße in jedem Stadium des Vergabeverfahrens effektiv voranzubringen. Hierzu kann es erforderlich sein, dass er zunächst allgemein vorgebrachte Einwände im Laufe eines Verhandlungsverfahrens konkretisiert.*)

4. Eine Rüge kann sich erledigen, wenn der ihr zugrunde liegende Verstoß im Verhandlungsgespräch ausgeräumt wird und der Bieter keine erneuten Einwände vorbringt.*)

5. Zum notwendigen Inhalt eines Informations- und Absageschreibens.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0442
MedizintechnikMedizintechnik
Projektleiter ohne einschlägige Berufserfahrung: Punktabzüge bei der Wertung!

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 1-63/11

1. Eine ordnungsgemäße Rüge liegt nur dann vor, wenn sie eindeutig als Aufforderung zu verstehen ist, den beanstandeten Vergabeverstoß zu beseitigen. Reine Bitten oder Aufklärungsverlangen reichen insoweit nicht aus.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss den Unternehmen, die an seiner Ausschreibung teilnehmen, die Kriterien mittteilen, die für ihn wertungsrelevant sind. Dementsprechend darf der Auftraggeber bei der anschließenden Wertung nur diese Kriterien anwenden, die er den Unternehmen vorher mitgeteilt hat.

3. Dies gilt nicht für die Zuschlagskriterium im Rahmen der vierten Wertungsstufe, sondern auch für die Wertung der Teilnahmeanträge gelten.

4. Der Auftraggeber kann bei der Wertung nicht nur die generelle berufliche Befähigung des Projektleiters, sondern auch dessen einschlägige Erfahrungen (hier: im Bereich telemedizinischer Projekte) berücksichtigen.

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VPRRS 2011, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF: Auftraggeber muss Honorarzone vorgeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.10.2011 - 1/SVK/039-11

1. Hat ein Bieter die von ihm erkannte Unklarheit einer Ausschreibung nicht unverzüglich gerügt und wird er wegen eines die Bedingungen abändernden Angebots ausgeschlossen, eröffnet ihm der Ausschluss eine neue Rügemöglichkeit in Bezug auf die Unklarheit.

2. Bei der Ausschreibung von Planungsleistungen im Anwendungsbereich der HOAI ist zur Gewährleistung vergleichbarer Angebote eine Honorarzone durch den Auftraggeber vorzugeben.

3. Ob eine Ausschreibung missverständlich ist (hier: Vorgabe oder eigenständige Ermittlung der Honorarzone), richtet sich nicht nach Unschärfen im Detail, sondern nach dem Gesamteindruck von Vergabebekanntmachung und Ausschreibungsunterlagen unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts der fachkundigen Ausschreibungsadressaten und des Gebots einer vergabekonformen Auslegung.

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VPRRS 2011, 0377
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachprüfungantrag von Bietergemeinschaft: Prozessstandschaft zulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2011 - VK 18/11

1. Stehen mehrere Unternehmen in einer Bietergemeinschaft, so kann der Nachprüfungsantrag auch von einem Mitglied der Bietergemeinschaft in Verfahrensstandschaft für die Gemeinschaft gestellt werden. Analog der im Zivilprozessrecht anerkannten Prozessstandschaft bedarf es dafür einer Ermächtigung durch die am Verfahren nicht teilnehmenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines schutzwürdigen Eigeninteresses der Antragstellerin.

2. Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, IBR 2010, 159) nicht entgegen.

3. Die Einbeziehung der Transportkosten im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist gerechtfertigt. Bei den Transportkosten handelt es sich um ein auftragsbezogenes, nämlich die umweltgerechte Entsorgung von Siedlungsabfällen betreffendes Kriterium.

4. Die Entsorgung der Restabfälle, d. h. deren Behandlung, Verwertung und Beseitigung, kann als Gesamtleistung vergeben werden.

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VPRRS 2011, 0376
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2006 - 11 Verg 4/06

Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren können dazu führen, dass das Verfahren wiederholt werden muss.*)

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VPRRS 2011, 0364
DienstleistungenDienstleistungen
Unerfüllbare Anforderungen: Aufhebung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - Verg W 10/11

1. § 107 Abs. 3 GWB schreibt für die Rüge eine bestimmte Form nicht vor, so dass die Rüge auch mündlich erhoben werden kann.*)

2. Ist der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers gleichzeitig auch gesetzlicher Vertreter eines Mitgliedsunternehmens eines Bieters, kommt es für die Ordnungsgemäßheit der Rüge darauf an, ob sie ihm gegenüber in der Funktion als Auftraggebervertreter erhoben worden ist.*)

3. Sind seit der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bis zur Einreichung des Nachprüfungsantrages mehr als 15 Tage vergangen, ist der Nachprüfungsantrag nur dann unzulässig, wenn der Auftraggeber in der europaweiten Ausschreibung auf die Folgen einer Versäumung dieser Frist hingewiesen hat.*)

4. Stellt die Ausschreibung an die Bieter unerfüllbare Anforderungen - hier infolge einheitlicher Ausschreibung der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung "Unterstützungskasse" und "Direktversicherung" - leidet das Vergabeverfahren an einem so schwerwiegenden Mangel, dass eine Aufhebung der Ausschreibung unumgänglich ist.*)

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VPRRS 2011, 0348
DienstleistungenDienstleistungen
Zur obj. Erkennbarkeit eines vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes

VK Südbayern, Beschluss vom 02.05.2011 - Z3-3-3194-1-05-02/11

1. Es ist keine die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages beeinflussende Frage, ob das Angebot des Antragstellers von der Wertung auszuschließen ist. Auch kann dem Antragsteller der Zutritt zum Nachprüfungsverfahren nicht damit verwehrt werden, dass die Vergabestelle von den strittigen Eignungskriterien nicht abweichen werde und der Antragsteller daher in einem neuen Vergabeverfahren keine Aussicht auf den Zuschlag habe.*)

2. Von einer bloßen objektiven Erkennbarkeit eines vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes ist dann auszugehen, wenn keine tatsächlichen Erkenntnisse hinzugetreten sind, die erst später die Bewertung als vermeintlich vergaberechtswidrig eröffnen.*)

3. Im Rahmen der Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist es unbeachtlich, ob positives Wissen vorliegt. Notwendig ist lediglich die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Antragstellers.*)

4. Im Falle einer eingetretenen Rügepräklusion haben die angegriffenen Vergaberechtsverstöße die Unanfechtbarkeit zur Folge mit der Konsequenz, dass die vermeintlichen Verstöße als vergaberechtskonform fingiert anzusehen sind.*)

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VPRRS 2011, 0341
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist die Rüge (noch) rechtzeitig?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.02.2010 - VK-SH 29/09

1. Ist einem Bieter aus den Vergabeunterlagen bekannt, dass beim streitgegenständlichen Vergabeverfahren die Angabe von Nettopreisen gefordert ist, hat er sich mit der Abgabe seines Angebots bewusst auf diese Forderung eingelassen. Eine dagegen gerichtete Rüge nach Ablauf der Angebotsfrist ist dann nicht mehr rechtzeitig.*)

2. Hat der Bieter ein Vergütungssystem angeboten, das von dem von dem Antragsgegner geforderten abweicht, so liegt darin ein Nebenangebot.*)

3. Zur eingeschränkten Prüfungskompetenz und –möglichkeit der Vergabekammer in Bezug auf Wertungsentscheidungen.*)

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VPRRS 2011, 0286
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2011 - 15 Verg 6/11

1. Selbst wenn man für die Erkennbarkeit eines Vergabefehlers nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB auch die Kenntnis ständiger Rechtsprechung zugrunde legen will, so sind doch die Entscheidungen zu dem Verbot der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien noch so neu, dass eine Verbreitung als allgemeines Wissen noch nicht vorausgesetzt werden kann.

2. Als Zuschlagskriterien sind alle diejenigen Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.

3. Bei der Einreichung von Referenzen handelt es sich um Eignungsnachweise.

4. Ein Wertungspunkt "Beschreibung des angewendeten Personalkonzepts" darf nicht als Zuschlagskriterium herangezogen werden.

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VPRRS 2011, 0281
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Änderungen in der Person des Bieters möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 16/11

1. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem durchschnittlich erfahrenen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien stellt keinen derartig offensichtlichen Verstoß dar.

2. Eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist prinzipiell ausgeschlossen.

3. Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen wird die Person des Bieters und künftigen Auftragnehmers geändert. Da bei der Auswechslung des Bieters die bloße Nichtberücksichtigung der Änderung als Sanktion auf die unstatthafte Nachverhandlung ausscheidet, ist in einem derartigen Fall das geänderte Angebot grundsätzlich insgesamt von der Wertung auszunehmen.

4. Mangels Nachverhandlungsverbot im Verhandlungsverfahren besteht grundsätzlich die Gelegenheit, Änderungen in der Person des Bieters, die noch während der Verhandlungsphase eintreten, transparent vorzunehmen.

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VPRRS 2011, 0279
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 25/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. Es genügt deshalb nicht, dass für den Bieter der Verstoß auf Grund der öffentlichen Bekanntmachung bzw. der Einsicht in die Vergabeunterlagen erkennbar war.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag istweit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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VPRRS 2011, 0277
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 23/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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VPRRS 2011, 0257
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einseitige Risikoverlagerung: Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsatz!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 23/11; 1 VK 24/11

1. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach VOL/A bestimmte Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen darf.

2. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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VPRRS 2011, 0256
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Auch im Nachprüfungsverfahren muss noch rechtzeitig gerügt werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.06.2011 - 11 Verg 4/11

1. Erkennt der Bieter Vergabeverstöße erstmals im Zusammmenhang mit dem Vortrag des Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren, muss er diese so unverzüglich rügen, dass die Rüge noch im laufenden Verfahren berücksichtigt werden kann.

2. Die erstmalige Rüge im Rahmen eines nicht nachgelassenen Schriftsatzes ist jedenfalls dann verspätet, wenn der Bieter die Rüge aufgrund seiner Tatsachenkenntnis schon während des Nachprüfungsverfahrens hätte vorbringen können.

3. Mit einer derart verspäteten Rüge bleibt der Bieter auch im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen.

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VPRRS 2011, 0253
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Erläuterung zur Preiskalkulation?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 66/11

1. Verlangt der Auftraggeber, dass Nebenangebote, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern sind, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Es handelt sich insoweit nicht um Preisangaben, sondern um Erläuterungen zur Preiskalkulation des Nebenangebots.*)

2. Ein Nebenangebot darf nicht wegen Fehlens dieser Angaben ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage binnen sechs Kalendertagen gegeben hat.*)

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VPRRS 2011, 0222
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rüge (erst) nach acht Tagen: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.06.2011 - 21.VK-3194-14/11

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich gerügt hat. Der Anwendung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) nicht entgegen.*)

2. Nach § 107 Abs. 2 GWB sind nur solche Unternehmen antragsbefugt, die darlegen können, dass ihnen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Begriff des Schadens setzt voraus, dass sich die Position des Antragstellers im Wettbewerb durch den gerügten Vergaberechtsverstoß verschlechtert hat.*)

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VPRRS 2011, 0079
DienstleistungenDienstleistungen
Zur Dokumentationspflicht der Auftraggeber und Rügepflicht der Bieter

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2010 - VgK-55/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass der Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag tatsächlich erhalten hätte - es reicht aus, dass diese Möglichkeit nach den Umständen des Einzelfalls nicht fernliegend war.

2. Die Feststellung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes, erst recht die Feststellung eines offenbaren Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung darf grundsätzlich nur aufgrund der eingehenden Angebote getroffen werden. Nur dann, wenn aus vergleichbaren Ausschreibungen Erfahrungswerte bei der wettbewerblichen Preisbildung bestehen, ist es möglich, ergänzend diese Erfahrungswerte heranzuziehen.

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