Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1706 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2001, 0009
Bau & Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2001 - 13 Verg 7/01
1. Wegen § 116 Abs. 2 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren durch Eintritt der Abweisungswirkung beendet, wenn die Vergabekammer innerhalb der Fünf-Wochen-Frist nach § 113 Abs. 1 GWB nicht entschieden hat und die weitere, zweiwöchige Beschwerdefrist abgelaufen ist.
2. Das gilt auch dann, wenn vor der Vergabekammer ein Eilantrag nach § 115 Abs. 2 GWB gestellt und die diesbezügliche Entscheidung der Kammer vor dem OLG erfolgreich angefochten wurde und allein aus diesem Grund die Frist von fünf plus zwei Wochen abläuft.
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VPRRS 2000, 0034
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2000 - Verg 10/00
1. Hat der AG zu erkennen gegeben, dass er die verlangten Angaben zum Nachunternehmereinsatz bei der Angebotswertung berücksichtigen werde, muss er ein Angebot übergehen, das eine weitgehende Weitervergabe der Leistungen vorsieht, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist.
2. Ist der vorgesehene Nachunternehmereinsatz im Angebot festgeschrieben, verstoßen Verhandlungen über eine nachträgliche Änderung gegen § 24 Nr. 3 VOB/A.
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VPRRS 2000, 0032
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00
Die Bearbeitung schwieriger Rechtsprobleme im Nachprüfungsverfahren kann vom öffentlichen Auftraggeber nicht erwartet werden. Er kann sich hierzu anwaltlicher Hilfe bedienen. Die hierfür anfallenden Kosten sind ihm nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten.
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VPRRS 2000, 0030
Bau & Immobilien
OLG Naumburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Ein Nachprüfungsantrag mit dem Ziel, eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens rückgängig zu machen und eine Fortführung des Vergabeverfahrens zu erreichen, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn vor dessen Eingang bei der Vergabekammer die Zuschlags- und Bindefrist bereits abgelaufen war.
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VPRRS 1999, 0003
Nachprüfungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 29.09.1999 - Verg 4/99
Zur Bestimmung des Gegenstandswerts nach § 7 BRAGO, auf Grund dessen die von der Vergabestelle zu erstattenden Gebühren eines Verfahrensbevollmächtigten zu berechnen sind.
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