Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4967 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
VPRRS 2005, 0025
VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2004 - VK 2-20/2004
1. § 13 VgV ist auf ein Unternehmen, das keine bieterähnliche Position erreicht hat, nicht anwendbar.
2. Die Nichtigkeit eines Vertrages nach § 138 BGB erfordert ein kollusives Zusammenwirken beider Vertragsparteien.

VPRRS 2005, 0024

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2004 - Verg 81/04
1. Der Auftraggeber ist durch die Neufassung der VOL/A nicht gehindert, ein rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot zu fordern. Bei einer gesetzlich - z.B. durch die Kommunalordnungen - vorgeschriebenen Gesamtvertretung führt dann das Fehlen einer Unterschrift zum zwingenden Angebotsausschluss.
2. Für einen beabsichtigten Nachunternehmereinsatz hat der Bieter im Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerbeauftragung - und zwar grundsätzlich anhand derselben Anforderungen, die vom Auftraggeber für den Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit des Bieters aufgestellt worden sind - die Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
3. Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A.
4. Ob ein Nachunternehmereinsatz lediglich untergeordneter Natur ist, kann nur aufgrund einer funktionalen Betrachtung des Gesamtauftrags beurteilt werden, für die der auf den Nachunternehmerauftrag entfallende Teil des Angebotspreises oder die an den Nachunternehmer zu entrichtende Vergütung allein nicht ausschlaggebend sind.
5. Die Forderung nach einem Nachweis darüber, dass der Bieter tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, ist zulässig.

VPRRS 2005, 0021

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2004 - VK 3-152/04
Der Fall des nicht eindeutig unterschriebenen Angebotes, bei denen also der Vertragspartner nicht eindeutig ermittelt werden kann, ist in der VOB/A nicht geregelt. Auf diese Fälle ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b) VOB/A anzuwenden mit dem Ergebnis, dass ein Ausschluss zwingend zu erfolgen hat.

VPRRS 2005, 0017

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2004 - 1 VK LVwA 31/04
1. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Diese Dokumentation dient dabei dem Ziel, die Entscheidung der Vergabestelle sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen. Es genügt dabei nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung vorliegt. Vielmehr muss die Dokumentation aus eben diesen Gründen zeitnah nach jeder Einzelentscheidung erfolgen und laufend fortgeschrieben werden. Dabei muss so detailliert vorgegangen werden, dass die das gesamte Vergabeverfahren tragenden Aspekte für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.
2. Den Auftraggeber trifft gemäß § 22 Nr. 1 VOL/A auch die Verpflichtung zur Dokumentation des rechtzeitigen Eingangs durch Anfertigung eines aussagefähigen Eingangsvermerkes.

VPRRS 2005, 0015

VK Hessen, Beschluss vom 10.06.2004 - 69d-VK-28/2004
1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch nach erfolgter Aufhebung der Ausschreibung nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings müssen auch in diesem Fall zunächst die allgemeinen Sachentscheidsvoraussetzungen, insbesondere der §§ 107 Abs. 2 und 3, 108 Abs. 1 und 2 GWB, vorliegen. Fehlen diese, ist der Antrag, wie in jedem Nachprüfungsverfahren, unzulässig.*)
2. War das Angebot aufgrund fehlender Unterlagen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2, § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen, kann es für den Zuschlag nicht mehr in Betracht kommen. Mangels drohenden Schadens fehlt es dem Antragsteller an der erforderlichen Antragsbefugnis.*)

VPRRS 2005, 0009

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2004 - 203-VgK-54/2004
1. Es ist davon auszugehen, dass behauptete Mängel und Ungenauigkeiten eines Leistungsverzeichnisses (z.B. Forderung des Auftraggebers nach Fabrikatsangaben) spätestens bei Erstellung des Angebotes festgestellt werden; sie müssen entsprechend unverzüglich gerügt werden.
2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Hersteller- und Typenbezeichnungen, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies zumindest dann, wenn es sich – gemessen am Gesamtangebot - nicht um eine völlig unerhebliche Anzahl von fehlenden Angaben handelt, ohne weiteres Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss.
3. Eine geringfügige Verschiebung des Eröffnungstermins, die sich im Rahmen von 15 bis maximal 30 Minuten hält, ist als vergaberechtlich tolerierbar anzusehen.

VPRRS 2005, 0005

VK Hessen, Beschluss vom 10.06.2004 - 69d-VK-27/2004
1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch nach erfolgter Aufhebung der Ausschreibung nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings müssen auch in diesem Fall zunächst die allgemeinen Sachentscheidsvoraussetzungen, insbesondere der §§ 107 Abs. 2 und 3, 108 Abs. 1 und 2 GWB, vorliegen. Fehlen diese, ist der Antrag, wie in jedem Nachprüfungsverfahren, unzulässig.*)
2. War das Angebot aufgrund fehlender Unterlagen gem. §§ 25 Nr. 1 Abs. 2, 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen, kann es für den Zuschlag nicht mehr in Betracht kommen. Mangels drohenden Schadens fehlt es dem Antragsteller an der erforderlichen Antragsbefugnis.*)

VPRRS 2005, 0004

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004 - 203-VgK-50/2004
1. Ein Deichverband im Sinne des § 9 Niedersächsischen Deichgesetzes ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Eine überwiegende Finanzierung liegt auch dann vor, wenn es sich um eine durch Zwangsmitgliedschaft staatlich vorgeschriebene Finanzierung handelt.
3. Die Formblätter des VHB zur Dokumentation nach § 30 VOB/A dienen in erster Linie als "Checkliste" für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren und einen aussagefähigen Vergabevermerk.
4. Aus der Rechtsprechung des EuGH lässt sich das Erfordernis der Definition und Bekanntmachung von technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit von Nebenangeboten nicht ableiten.
5. Werden den Bietern weder mit der Vergabebekanntmachung noch mit den Verdingungsunterlagen Zuschlagskriterien bekannt gemacht, ist das wirtschaftlichste Angebot allein auf der Grundlage des niedrigsten Angebotspreises zu ermitteln.

Online seit 2004
VPRRS 2004, 0638
VK Thüringen, Beschluss vom 23.12.2004 - 360-4003.20-031/04-ABG
1. Das Fehlen eines geforderten Nachweises über die Zertifizierung der für die Leistungsrealisierung vorgesehenen Betriebsstätte gemäß § 52 KrW-/AbfG führt zwingend zum Angebotsausschluss.
2. Bei fehlenden Eignungsnachweisen hat der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung und Wertung keinen Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum.
3. Die zur Bewertung eines Zuschlagskriteriums herangezogenen Fakten (= Unterkriterien) müssen nicht bekannt gemacht werden.

VPRRS 2004, 0636

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.12.2004 - VK-SH 35/04
Im Falle der Antragsrücknahme kann eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten angeordnet werden, nachdem der BGH (Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03) offen gelassen hat, ob eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache (§ 91a Abs. 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO) auch im Falle der Antragsrücknahme nicht in Betracht kommt.*)

VPRRS 2004, 0635

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.12.2004 - VK-SH 34/04
Die in der Rechtsprechung für eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB angenommene Maximalfrist von zwei Wochen gilt nur für Fälle mit besonders schwieriger Sach- und Rechtslage. Eine Rüge ist demnach nicht mehr unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB, wenn sie nahezu zwei Wochen nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erfolgt und die Antragstellerin einräumt, dass ihr die rechtliche Bewertung des Sachverhalts innerhalb von drei Tagen möglich war.

VPRRS 2004, 0632

KG, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
1. Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf so genannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar.
2. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der EuGH entschieden hat, dass eine durch eine vergaberechtswidrige Vergabe begangene Verletzung des Gemeinschaftsrechts während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert.
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall gegen § 138 BGB verstößt (hier bejaht).

VPRRS 2004, 0631

OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004 - WVerg 11/04
1. Eine zur Annahme eines Bauvertrages i.S.d. § 99 Abs. 3 GWB führende Bauleistung umfasst die Arbeiten, die zur Herstellung eines funktionsfähigen Bauwerkes notwendig sind. Die Funktionsfähigkeit richtet sich nach dem Nutzungszweck, den der Auftraggeber mit dem Bauwerk verwirklichen will. Nicht entscheidend ist demgegenüber, ob die Leistung nach deutschem Zivilrecht als werkvertragliche einzustufen ist.*)
2. Ausgehend hiervon kann im Einzelfalle auch der Kauf der Ausstattung eines Gebäudes dienenden Zubehörs i.S.d. §§ 90 ff. BGB als Bauleistung im vergaberechtlichen Sinne anzusehen sein.*)

VPRRS 2004, 0628

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2004 - Verg 75/04
1. Gegen Vollstreckungsmaßnahmen kann vorläufiger Rechtsschutz im Wege eines Eilantrages in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch genommen werden.
2. Entscheidend für den Erfolg eines Eilantrages sind die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels, über die mittels einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage entschieden wird.

VPRRS 2004, 0627

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 46/04
1. Zum Begriff der Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A.
2. Indizien für einen Verdrängungswettbewerb einer Einrichtung im Sinn von § 7 Nr. 6 VOL/A müssen immer verbunden sein mit einer primär sozialpolitischen Zielsetzung der Einrichtung.
3. Ist ein Wettbewerber anhand der vorstehenden Grundsätze als eine öffentliche Einrichtung mit sozialpolitischer Ausrichtung zu qualifizieren, kommt es auf die zusätzliche Feststellung einer konkreten Wettbewerbsverfälschung oder -verzerrung nicht an.
4. § 7 Nr. 6 VOL/A verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.

VPRRS 2004, 0626

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2004 - Verg 69/04
1. Ein Beigeladener unterliegt im Sinn von § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB mit der entsprechenden Kostenfolge, wenn er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.
2. Die Vergabekammer trifft gegenüber einem Beigeladenen keine Aufklärungs- und Untersuchungspflicht über das mit der Stellung eines Antrags verbundene Kostenrisiko, wenn der Beigeladene anwaltlich vertreten ist.
3. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung.
4. Auswirkungen der Gebührenbefreiung eines Gesamtschuldners auf die Kostentragungspflicht des anderen Gesamtschuldners.

VPRRS 2004, 0620

BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - Verg 22/04
Bestimmung des Streitwerts, wenn Gegenstand des Auftrags die Errichtung eines Bauwerks (Schulgebäude) im Mietkaufmodell ist.*)

VPRRS 2004, 0619

VK Münster, Beschluss vom 10.11.2004 - VK 29/04
1.Bei der Entscheidung nach § 115 Abs. 2 GWB ist zu berücksichtigen, ob die Dringlichkeit von der Vergabestelle selbst herbeigeführt wurde.*)
2. Da die Interimsbeauftragung die Fortsetzung des ursprünglichen Nachprüfungsverfahrens ist, darf ein bereits ausgeschlossener Bieter nicht erneut wieder mit der vorübergehenden Durchführung des Auftrages beauftragt werden.*)

VPRRS 2004, 0614

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2004 - VK 1-138/04
Setzt ein Bieter in das Angebot einen Preis ein, den er nach Angebotsöffnung wegen offenbarer rechnerischer Unrichtigkeit ändern will, ist das Angebot wegen einer fehlenden wesentlichen Preisangabe zwingend auszuschließen.

VPRRS 2004, 0613

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2004 - VK 17/04
Die falsche Wahl der Verdingungsordnung, also VOB statt VOL, ist ein typischer aus der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften. Ist dies nicht bis Angebotsabgabe gerügt worden, ist die Antragstellerin zugleich mit Beanstandungen ausgeschlossen, die mit der Anwendung der Verdingungsordnung bestimmungsgemäß zusammenhängen.*)

VPRRS 2004, 0609

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2004 - VK 7/04
Der Nachprüfungsantrag ist zulässig und begründet, wenn die Beigeladene wegen Veränderung der Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden muss (2-Schicht-System angeboten, obwohl 3-Schicht-System ausgeschrieben war). Es ist keine Umwandlung in ein wertungsfähiges Nebenangebot möglich, wenn das Angebot ausdrücklich als Hauptangebot bezeichnet worden ist. Der Auftraggeberin wird aufgegeben, der Antragstellerin den Zuschlag zu erteilen.*)

VPRRS 2004, 0605

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2004 - 1 VK LVwA 56/04
Unter einer Rüge ist generell die Darlegung von nach Auffassung der Antragstellerin nicht vergaberechtskonformen Umständen gegenüber dem Auftraggeber zu verstehen, die diesen dazu veranlassen sollen, sein Verhalten noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls zu korrigieren.

VPRRS 2004, 0602

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004 - 1 Verg 10/04
1. Gibt ein Bieter für ein ausgeschriebenes Los nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt sich daneben als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den Zuschlag auf ein Einzelangebot für dieselbe Leistung (Doppelangebot), so ist der Geheimwettbewerb in Bezug auf beide Angebote grundsätzlich nicht gewahrt.*)
2. Die Obliegenheit zur Rüge einer vergaberechtswidrigen nicht produktneutralen Ausschreibung besteht bereits nach Erhalt der Verdingungsunterlagen. Es kommt nicht darauf an, ob der Bieter auch Kenntnis davon hat, dass sich u.U. ein Wettbewerber an der Ausschreibung beteiligt, der unmittelbaren Zugang zu dem ausgeschriebenen Produkt hat.*)
3. Zur Rügefrist bei vermeintlich vergaberechtswidriger Leistungsbeschreibung.*)

VPRRS 2004, 0601

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 25/04
Verlangt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von förmlichen Zustellungen die Angabe eines von der Regulierungsbehörde genehmigten Preises, so ist ein Angebot mit einem nicht genehmigten Preis unvollständig, da ihm wesentliche Elemente fehlen; es ist zwingend auszuschließen.*)

VPRRS 2004, 0600

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 025/04
Verlangt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von förmlichen Zustellungen die Angabe eines von der Regulierungsbehörde genehmigten Preises, so ist ein Angebot mit einem nicht genehmigten Preis unvollständig, da ihm wesentliche Elemente fehlen; es ist zwingend auszuschließen.*)

VPRRS 2004, 0599

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 203-VgK-49/2004
1. Die Fixierung des Schwellenwertes muss das Ergebnis einer seriösen Prognose sein, die der Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu machen hat.
2. Für die Rüge vermeintlicher Mängel einer Leistungsbeschreibung im VOF-Verfahren wie etwa fehlende Angaben zur Festlegung der anrechenbaren Kosten, der maßgeblichen Honorarzone und der Leistungsphasen, deren Vergabe beabsichtigt ist, bedarf es keiner anwaltlichen Beratung.
3. Eine Bewertungsmatrix kann im VOF-Verfahren einen Vergabevermerk nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.

VPRRS 2004, 0598

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 203-VgK-48/2004
1. Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) unterliegen stets dann dem Vergaberecht, wenn die Vergabe an der Beteiligung nicht nur der Kapitalbeschaffung dient, sondern zugleich mit der Vergabe von Dienstleistungen an den privaten Gesellschafter einhergeht.
2. Vom offenen Verfahren kann regelmäßig bei komplexen Kooperationsverträgen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) abgewichen werden.
3. Die Bieter haben ein Recht darauf, sich im Wettbewerb nur mit Unternehmen messen zu müssen, welche zuvor die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs durch Vorlage der geforderten Nachweise erfüllt haben und dann auch als geeignet ausgewählt wurden.
4. Aus § 9 a VOL/A folgt nicht, dass der Auftraggeber den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien schon in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.
5. Bei einer Bewertungsmatrix sind die Gründe für die Punktevergabe wenigstens stichwortartig in der Dokumentation zu skizzieren.

VPRRS 2004, 0597

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2004 - 1 VK 74/03
1. Der Auftraggeber darf die Zahl der Bieter im Verfahren unter Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem besonderen Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zur Durchführung notwendigen Aufwand verringern. Dabei sind so viele Bieter zu berücksichtigen, dass ein Wettbewerb gewährleistet bleibt.
2.Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Vertraulichkeit.

IBRRS 2004, 3764

VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2001 - 1/SVK/85-01g
1. Auch die Vergabe \"Sonstiger Dienstleistungen\" entsprechend Anhang I B zu Abschnitt 2 der VOL/A unterfällt der Überprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 97 ff. GWB. Lediglich der Prüfungsumfang der Vergabekammer ist über § 1 a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A auf die Basisparagrafen und die §§ 8 a und 28 a VOL/A beschränkt. Der Auftraggeber ist somit auch bei Überschreiten der EU-Schwellenwerte nicht zu einer europaweiten Ausschreibung gemäß § 17 a VOL/A verpflichtet.*)
2. Die Frist für die vierzehntägige Vorinformation vor Zuschlagserteilung beginnt nicht erst mit der Kenntnisnahme des Absageschreibens durch den nichtberücksichtigten Bieter, sondern schon mit der Absendung der Vorinformation durch den Auftraggeber.*)
3. Eine nochmalige, zweite, Rüge nach Zusendung eines ergänzenden Antwortschreibens des Auftraggebers auf eine erste Rüge des Antragstellers ist ntbehrlich, da eine derartige zweite Rüge auf ein lediglich informelles, nicht auf § 13 VgV gestütztes, Schreiben im Hinblick auf die baldige und notwendige Stellung eines Nachprüfungsantrages eine reine Förmelei wäre.*)
4. Dem Erfordernis einer schriftlichen Vorinformation gemäß § 13 S. 2 VgV genügt auch die Übermittlung des Vorinformationsschreibens per Telefax, sofern der Aussteller aus dem Telefax erkennbar ist.*)
5. Im Rahmen der Vorinformation nicht berücksichtigter Bieter gemäß § 13 VgV muss bei wertungsrelevanten Nebenangeboten auch der wahrheitsgemäße Grund für die Nichtberücksichtigung der Nebenangebote mitgeteilt werden.*)

VPRRS 2004, 0591

VK Thüringen, Beschluss vom 23.11.2004 - 360-4003.20-031/04-ARN
1. Erfüllt ein Angebot die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht, ist es zwingend auszuschließen.
2. Hält der Bieter sich ausdrücklich offen, ob er die im Angebot geforderten Fabrikate auch tatsächlich liefert und einbaut, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

VPRRS 2004, 0665

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - VK-23/2004
1. Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist das allgemein für einen Antragsteller im Nachprüfungsverfahren bestehende hohe Kostenrisiko und die damit verbundene Schwelle zur Erlangung von Rechtsschutz zu berücksichtigen sowie der Inhalt seines Vorbringens.
2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen den Beigeladenen, etwa gegen dessen Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten des Beigeladenen zu übernehmen.

VPRRS 2004, 0589

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.2004 - VK 18/04
1. § 1 GWB ist keine bieterschützende Vorschrift.
2. §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f), 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A sind bieterschützende Vorschriften.
3. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A setzt voraus, dass ein gesicherter Nachweis in Bezug auf die wettbewerbsbeschränkende Abrede vorliegt.

VPRRS 2004, 0587

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2004 - VK 14/04
1. Die TL-Streu hat als nationales Regelwerk keine bieterschützende Wirkung.
2. § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 4 VOL/A haben bieterschützende Wirkung.
3. Es ist vom Grundsatz her allein Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Liefer- oder Dienstleistung er im Wege öffentlicher Ausschreibungen beschaffen möchte.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

VPRRS 2004, 0581

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/139-01
1. Die Angebotsfristen des § 18 a VOB/A sind Mindestfristen: Je nach Art der Baumaßnahme (hier: parallele Ausschreibung losweiser- und Gesamtvergabe) sind diese Fristen nicht ausreichend für die Erstellung eines Gesamtangebots. Hierdurch kann ein Bieter, der wegen der kurzen Frist daran gehindert war, ein solches Angebot abzugeben, in seinen Rechten verletzt sein.*)
2. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche zu einem Los eingegangenen Angebote zu verlesen, auch wenn diese während einer anderen Submission (als Nebenangebot) eingegangen sind.*)
3. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
4. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

VPRRS 2004, 0580

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/135-01
1. Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
2. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
3. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

VPRRS 2004, 0577

VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2001 - 1/SVK/48-01
1. Ein Bieter darf für den Eignungsnachweis auf ein anderes Unternehmen verweisen, wenn dieses von ihm beherrscht wird und seinerseits die Eignungsvoraussetzungen erfüllt.*)
2. Die nötigen Nachweise hierzu muss der Bieter innerhalb der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist erbringen. Ist dies nicht der Fall, ist der Ausschluss dieses Bieters gerechtfertigt.*)

VPRRS 2004, 0576

VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2001 - 1/SVK/32-01
1. Wird die Antragstellerin in einem Vergabeverfahren derart vom Auftraggeber im Unklaren gelassen, dass sie erst aus einem (freiwillig versandten) Schreiben entsprechend § 13 VgV von ihrer Nichtberücksichtigung erfährt, ist eine Rüge unmittelbar vor Antragstellung in jedem Fall zulässig.*)
2. Der Auftraggeber darf seine Entscheidung über die Zuschlagserteilung nur auf diejenigen Kriterien stützen, die er bekannt gemacht hat. Eine nachträgliche Einführung von Wertungskriterien, aber auch die Bevorzugung eines Angebots, das die ausgeschriebenen Parameter überschreitet, ist unzulässig.*)
3. Hat der Auftraggeber in einem Vergabeverfahren, das kein Verhandlungsverfahren ist, mit sämtlichen Bietern Aufklärungsgespräche geführt, die eine gem. § 24 VOL/A unzulässige Nachverhandlung darstellen, bleibt der Kammer als einzige Maßnahme zur Unterbindung der Rechtsverletzung gem. § 114 Abs. 1 GWB die Aufhebung der Ausschreibung, da dem Auftraggeber kein annehmbares Angebot mehr zur Verfügung steht.*)

VPRRS 2004, 0575

VK Sachsen, Beschluss vom 28.05.2001 - 1/SVK/35-01
1. Bei einem Koppelungsgeschäft zur Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Schulbücher liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften des Buchhandels vor. Es bedarf der Prüfung im Einzelfall.*)
2. Hat die Vergabestelle eine Preisprüfung bei dem preisgünstigsten Bieter vornehmen lassen und ist festgestellt worden, dass es sich um einen Marktpreis handelt, bestand für die Vergabestelle kein Anlass, das Angebot des preisgünstigsten Bieters wegen § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A auszuschließen.*)
3. § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A ist Bieter schützend.*)

VPRRS 2004, 0574

VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2001 - 1/SVK/55-01
Ein Bieter, welcher geltend macht, dass die vom Auftraggeber für die Eignungsprüfung verlangten Referenzen nicht ausschließlicher Bezugspunkt für die Beurteilung sein dürfen, muss diese Tatsache spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist rügen, wenn diese Tatsache aus den Verdingungsunterlagen erkennbar war. Eine spätere Rüge ist unzulässig.*)

VPRRS 2004, 0570

VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2001 - 1/SVK/110-01
1. Die Frage, ob ein Antragsteller möglicherweise keine reale Chance auf den Zuschlag hat, beeinträchtigt entgegen überwiegender Meinung seine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB nicht, sondern spielt lediglich bei der Frage eine Rolle, ob er durch einen Vergaberechtsverstoß im Rahmen der Begründetheit des Antrags tatsächlich gemäß § 114 Abs. 1 GWB in seinen Rechten verletzt ist. Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der Regelung (Geltendmachung einer Rechtsverletzung und Darlegung eines Schadens) sowie einer parallelen Betrachtungsweise zur Regelung in § 42 Abs. 2 VwGO.*)
2. Bei der Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter darf der Auftraggeber zwar eigene Erfahrungen mit einem Unternehmen berücksichtigen, diese aber nicht höher wichten als sonstige, durch standardisierte Referenzen und Unterlagen nachgewiesene Qualifikationen.*)
3. Es stellt einen Verstoß gegen § 9 a VOL/A dar, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen verschiedene Zuschlagskriterium untereinander mit dem Zusatz "in folgender Rangfolge" benannt hat, er aber im Nachgang entgegen dieser "Rangfolge" unterschiedliche Wichtungssätze bei den einzelnen Zuschlagskriterien zur Anwendung bringt, mit denen der Bieter bei objektiver Betrachtung vor seinem Empfängerhorizont nicht rechnen konnte.*)
4. Hat der Auftraggeber als Zuschlagskriterium die "fachliche Qualifikation" angegeben, darf er bei der Wertung der Angebote dieses Kriterium nicht erstmalig und allein auf die Qualifikation einer Person beziehen, die einen Teil der Leistung tatsächlich erbringen soll.*)
5. Bei der Wertung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 VOL/A, kommt dem Preis auch dann eine relevante Rolle (mindestens 25 %) zu, wenn eine separate Objektüberwachung nach Leistungsphase 8 der §§ 15 und 73 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgeschrieben wurde und dies auf der Grundlage der VOL/A und nicht der VOF erfolgt ist.*)
6. Es stellt einen Verstoß gegen das grundsätzliche Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A dar, wenn der Auftraggeber Bieter auffordert, die gestaffelten Anlagengruppen gemäß § 68 HOAI noch nachzureichen und eigenständige Anpassungen von nicht angegebenen Nebenkosten gemäß § 7 HOAI, Punkt 1-8 vornimmt, die sich auf das geforderte und zu bewertende Honorar auswirken.*)
7. Wenn der Auftraggeber ohne hinreichende Begründung die Zuschlags- und Bindefrist etliche Male um insgesamt vier Monate verlängert, stellt dies einen Verstoß gegen § 19 Nr. 2 VOL/A dar.*)
8. Im Rahmen des § 114 Abs. 1 GWB kann das Ermessen der Vergabekammer auf die einzig denkbare Maßnahme "Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung" reduziert sein, wenn das Vergabeverfahren mit schwerwiegenden Fehlern behaftet ist, die sich auf das gesamte Vergabeverfahren und nicht nur auf die Bewertung des Antragstellers auswirkt.*)

VPRRS 2004, 0569

VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2001 - 1/SVK/109-01
1. Die Frage, ob ein Antragsteller möglicherweise keine reale Chance auf den Zuschlag hat, beeinträchtigt entgegen überwiegender Meinung seine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB nicht, sondern spielt lediglich bei der Frage eine Rolle, ob er durch einen Vergaberechtsverstoß im Rahmen der Begründetheit des Antrags tatsächlich gemäß § 114 Abs. 1 GWB in seinen Rechten verletzt ist. Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der Regelung (Geltendmachung einer Rechtsverletzung und Darlegung eines Schadens) sowie einer parallelen Betrachtungsweise zur Regelung in § 42 Abs. 2 VwGO.*)
2. Bei der Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter darf der Auftraggeber zwar eigene Erfahrungen mit einem Unternehmen berücksichtigen, diese aber nicht höher wichten als sonstige, durch standardisierte Referenzen und Unterlagen nachgewiesene Qualifikationen.*)
3. Es stellt einen Verstoß gegen § 9 a VOL/A dar, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen verschiedene Zuschlagskriterium untereinander mit dem Zusatz "in folgender Rangfolge" benannt hat, er aber im Nachgang entgegen dieser "Rangfolge" unterschiedliche Wichtungssätze bei den einzelnen Zuschlagskriterien zur Anwendung bringt, mit denen der Bieter bei objektiver Betrachtung vor seinem Empfängerhorizont nicht rechnen konnte.*)
4. Hat der Auftraggeber als Zuschlagskriterium die "fachliche Qualifikation" angegeben, darf er bei der Wertung der Angebote dieses Kriterium nicht erstmalig und allein auf die Qualifikation einer Person beziehen, die einen Teil der Leistung tatsächlich erbringen soll.*)
5. Bei der Wertung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 VOL/A, kommt dem Preis auch dann eine relevante Rolle (mindestens 25 %) zu, wenn eine separate Objektüberwachung nach Leistungsphase 8 der §§ 15 und 73 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgeschrieben wurde und dies auf der Grundlage der VOL/A und nicht der VOF erfolgt ist.*)
6. Es stellt einen Verstoß gegen das grundsätzliche Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A dar, wenn der Auftraggeber Bieter auffordert, die gestaffelten Anlagengruppen gemäß § 68 HOAI noch nachzureichen und eigenständige Anpassungen von nicht angegebenen Nebenkosten gemäß § 7 HOAI, Punkt 1-8 vornimmt, die sich auf das geforderte und zu bewertende Honorar auswirken.*)
7. Ein Verstoß gegen § 16 der Vergabeverordnung hat keine selbständige Bedeutung für das Vergabeverfahren. Konsequenzen können sich lediglich dann ergeben, wenn die Teilnahme einer eigentlich nach § 16 VgV auszuschließenden Person zu einer Ungleichbehandlung von Bietern oder zu einer wettbewerbswidrigen Vergabe des zu vergebenden Auftrags führt.*)
8. Wenn der Auftraggeber ohne hinreichende Begründung die Zuschlags- und Bindefrist etliche Male um insgesamt vier Monate verlängert, stellt dies einen Verstoß gegen § 19 Nr. 2 VOL/A dar.*)
9. Im Rahmen des § 114 Abs. 1 GWB kann das Ermessen der Vergabekammer auf die einzig denkbare Maßnahme "Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung" reduziert sein, wenn das Vergabeverfahren mit schwerwiegenden Fehlern behaftet ist, die sich auf das gesamte Vergabeverfahren und nicht nur auf die Bewertung des Antragstellers auswirkt.*)

VPRRS 2004, 0568

VK Sachsen, Beschluss vom 08.11.2001 - 1/SVK/104-01
1. Das Gebot einer unverzüglichen Rüge gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB betrifft nicht die Fallkonstellation, dass ein Vergabeverstoß erst nachträglich in seiner ganzen tatsächlichen wie rechtlichen Tragweite zu Tage tritt, vorher jedoch schon vage Vermutungen des Antragstellers vorlagen und schon allgemein gehaltene vergaberechtliche Bedenken gegenüber dem Auftraggebergeäußert wurden. Diese "neuen" Umstände kann der Antragsteller ohne Verstoß gegen das zudem bestehende Gebot der unverzüglichen Begründung eines schriftlichen Antrages nach § 108 Abs. 1 S. 1 GWB auch noch geraume Zeit nach Antragstellung bei der Vergabekammer ohne erneute Rüge beim Auftraggeber in das Verfahren einführen.*)
2. Für die Frage des Erkennens eines Vergabeverstoßes gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB hat die Vergabekammer zunächst nur auf die schriftsätzlichen Angaben des Antragstellers abzustellen. Neben dem Erkennen eines Tatsachenkerns muss auch das Erkennen als Verstoß gegen das Vergaberecht - ggf. nach anwaltlicher Beratung - vorliegen, um die Präklusionsfolge des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB auszulösen. Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung für ein Unternehmen, einen angeblichen Vergabeverstoß aufgrund einer unsicheren Vermutung gegenüber dem Auftraggeber zu monieren.*)
3. Im Gegensatz zu den §§ 25 a, 10 a der VOB/A ist die Angabe von Zuschlagskriterien im Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) in der VOL/A irrelevant, da dieses gemäß § 9 Nr. 1 VOL/A kein Bestandteil der Verdingungsunterlagen ist. Zuschlagskriterien können in der VOL/A gemäß der insoweit engeren Regelung des § 9 a VOL/A nur in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen, nicht aber in sonstigen Bestandteilen der Vergabeunterlagen nach § 9 Nr. 1 VOL/A wie dem Anschreiben benannt werden.*)
4. Hat der Auftraggeber als einzig relevantes Zuschlagskriterium die Wirtschaftlichkeit des Angebots angegeben, ohne dies durch geeignete Unterkriterien näher auszugestalten, ist der Preis das einzig relevante Zuschlagskriterium. Dies folgt aus der Parallelität zu der Fallkonstellation, in der der Auftraggeber überhaupt kein Zuschlagskriterium angegeben hatte und es wegen der überlagernden europarechtlichen Dualität von Preis und Wirtschaftlichkeitskriterium dann zu einer Reduzierung auf das Preiskriterium kommen muss.*)
5. Eine Kostenquotelung zwischen Antragsteller und Auftraggeber ist dann nicht veranlasst, wenn der Antragsteller lediglich wegen eines Verstoßes gegen § 13 VgV obsiegt und der Auftraggeber diesen Mangel unverzüglich nach Erkennen durch ein formgerechtes Vorinformationsschreiben geheilt hat, der Antragsteller im übrigen aber vollinhaltlich unterlegen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Antragsteller seinen Antrag insoweit aufgrund der Heilung durch den Auftraggeber für erledigt erklärt hat.*)
6. Eine fehlerhafte, nicht dem § 13 der Vergabeverordnung entsprechende, Vorinformation nicht berücksichtigter Bieter ist kein verfahrensimmanenter Vergabeverstoß, der sich auf das Wettbewerbsergebnis auswirken kann. Deshalb können dadurch auch die Chancen des antragstellenden Unternehmens auf den Zuschlag nicht beeinträchtigt werden.*)

VPRRS 2004, 0567

VK Bund, Beschluss vom 13.10.2004 - VK 3-194/04
1. Eignungsanforderungen müssen bereits in der Vergabebekanntmachung aufgeführt werden.
2. Zur Unterscheidung zwischen Nachunternehmer und Zulieferer.
3. Bei einer nicht eindeutigen Nachunternehmererklärung durch widersprüchliche Angaben im Angebot und im Formblatt EFB-Preis ist das Angebot zwingend auszuschließen.

VPRRS 2004, 0564

VK Magdeburg, Beschluss vom 09.11.2000 - VK 18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0563

VK Magdeburg, Beschluss vom 16.10.2002 - VK 09/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0561

VK Magdeburg, Beschluss vom 22.02.2001 - VK 15/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0560

VK Magdeburg, Beschluss vom 11.10.2001 - VK 18/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0557

VK Magdeburg, Beschluss vom 07.06.2001 - VK 06/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0556

VK Magdeburg, Beschluss vom 06.06.2002 - VK 05/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0555

VK Hessen, Beschluss vom 28.07.2004 - 69d-VK-49/2004
1. Das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung ist verletzt, wenn die Ausschreibung mit zahlreichen Leistungsvarianten erst dazu dienen soll, ein Konzept für die erwartete Leistung zu erarbeiten, das im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegt (hier: 80 unterschiedliche Varianten für ein Stadtbuslinie). In einem solchen Fall liegt kein anerkennenswertes Bedürfnis des Auftraggebers für die Ausschreibung verschiedener Wahlleistungen vor.*)
2. Bei der Ausschreibung von Wahl- oder Alternativleistungen muss für die Bieter erkennbar sein, welche Kriterien im Einzelnen für die Zuschlagserteilung maßgeblich sein soll und welchen hierbei gegenüber anderen ein besonderes Gewicht zukommt. Die Berücksichtigung von weiteren Gesichtspunkten, die in der Ausschreibung nicht genannt worden sind, ist nicht zulässig.*)
