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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4957 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0009
DienstleistungenDienstleistungen
Dokumentation der Öffnung der Angebote

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2010 - 1/SVK/045-10

Die Dokumentation der Öffnung der Angebote dient nach wie vor dazu, ein transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisteten. Daher sind an die Erfüllung des verbleibenden Dokumentationserfordernisses hohe Anforderungen zu stellen. Insoweit ist die Forderung in § 17 Absatz 2 EG VOL/A "Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert." nur so zu verstehen, dass im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Öffnung der Angebote ein unveränderbares Dokument erstellt wird. In diesem müssen zumindest a) Name und Anschrift der Bieter b) die Endbeträge ihrer Angebote und andere den Preis betreffende Angaben und c) ob und von wem Nebenangebote eingereicht worden sind, festgehalten werden.*)

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VPRRS 2011, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende geforderte Angabe: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.10.2010 - 1/SVK/037-10

1. Wenn ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts fordert, dass "keine Person rechtskräftig wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten verurteilt ist", so ist es ausreichend, die Eigenerklärung darauf zu beschränken, den Gesetzestext des § 21 Absatz 1 Satz 1 SektVO wortwörtlich abzuschreiben, da in § 21 Absatz 1 Satz 2 SektVO keine Straftaten genannt werden.*)

2. Fordert ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts, dass "kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde" (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO), ist es ausreichend, wenn der Teilnehmer eine Eigenerklärung des Inhalts abgibt, dass er "sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet bzw. die Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Rechtslage befindet" (§ 11 Absatz 4 lit. a) VOF). Wenn der Auftraggeber eine formlose Eigenerklärung verlangt, dann muss der Bewerber auch die Möglichkeit haben, sinngemäß in eigenen Worten das zu erklären, was Ziel der Erklärungsabforderung des Auftraggebers ist, zumal die vorliegend der VOF entnommene Formulierung das Ziel hat, eine allumfassende Erklärung in insolvenzrechtlicher Hinsicht abzugeben.*)

3. Soweit die Vergabebekanntmachung Angaben aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) verlangt und ein Bewerber nur für die abgeschlossenen Jahre 2008 und 2009, sowie für das laufende Jahr 2010 diese Angaben vorlegt, nicht jedoch für das abgeschlossene Jahr 2007, fehlt eine geforderte Erklärung.*)

4. Dieses Fehlen einer geforderten Erklärung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer falsa demonstratio unschädlich, denn dafür ist es erforderlich, dass die eine Vertragspartei ihrer Erklärung einen von dem objektiven Erklärungsinhalt abweichenden Inhalt beimisst und die andere Vertragspartei dies erkennt und hinnimmt. Ein solcher Fall des übereinstimmenden, abweichenden Erklärungsinhaltes ist bei der dargelegten anderweitigen Jahresangabe nicht gegeben.*)

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VPRRS 2011, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Eigenerklärungen

VK Sachsen, Beschluss vom 23.09.2010 - 1/SVK/031-10

1. Nach der Vorschrift des § 98 Nr. 4 GWB gehören zu den Sektorentätigkeiten solche zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke der Versorgung von Beförderungsunternehmen im Luftverkehr mit Flughäfen durch Flughafenunternehmer, die einer Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Nr. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung bedürfen.*)

2. Soweit ein Auftraggeber einen lediglich "unterschriebenen" Teilnahmeantrag fordert, genügt dieser Anforderung jede Unterschrift eines Erklärenden, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Vorlagefrist tatsächlich bevollmächtigt war. Den Nachweis über seine Vertretungsmacht kann er jederzeit, auch nachträglich, führen.*)

3. Wenn ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts fordert, dass "keine Person rechtskräftig wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten verurteilt ist", so ist es ausreichend, die Eigenerklärung darauf zu beschränken, den Gesetzestext des § 21 Absatz 1 Satz 1 SektVO wortwörtlich abzuschreiben, da in § 21 Absatz 1 Satz 2 SektVO keine Straftaten genannt werden.*)

4. Fordert der Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts, dass "kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde" (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO), ist es ausreichend, wenn der Teilnehmer eine Eigenerklärung des Inhalts abgibt, dass er "sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet bzw. die Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Rechtslage befindet" (§ 11 Absatz 4 lit. a VOF). Wenn der Auftraggeber eine formlose Eigenerklärung verlangt, dann muss der Bewerber auch die Möglichkeit haben, sinngemäß in eigenen Worten das zu erklären, was Ziel der Erklärungsabforderung ist, zumal die vorliegend der VOF entnommene Formulierung das Ziel hat, eine allumfassende Erklärung in insolvenzrechtlicher Hinsicht abzugeben.*)

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VPRRS 2011, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren dient dem Individualrechtsschutz. Es dient jedoch nicht dazu, eine Ausschlussentscheidung zu Lasten eines Antragstellers auf neue Gründe zu stützen. Soweit die Mängel des Angebots des Antragstellers offenkundig sind und bereits durch den Auftraggeber in der Vergabeakte dokumentiert wurden, kann die Vergabekammer diese im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes aufgreifen, und diese Ausschlussgründe bei der Entscheidung berücksichtigen.*)

2. Die Bereichsausnahme des § 100 Abs. 2 d) bb) GWB ist nur einschlägig, wenn zusätzlich gerade durch die Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung staatlicher Sicherheitsinteressen droht.*)

3. Auch im Verhandlungsverfahren können Angebote nur dann in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, wenn diese im Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen. Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen gemäß § 25 Nr. 1, Abs. 1 d) VOL/A führt damit zum Ausschluss. Dies gilt auch für ein optionales Leistungskriterium. Wird ein optionales Leistungskriterium angeboten, erfüllt dieses jedoch nicht die Vorgaben der Verdingungsunterlagen, so kann das Angebot nicht dahingehend interpretiert werden, dass das Leistungsmerkmal nicht angeboten sein soll und damit das Angebot in der Wertung verbleibt.*)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0471
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2010 - VgK-48/2009

1. Die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt.

2. Vom Grundsatz der Nichtberücksichtigung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der Entscheidung über einen Antrag auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung ist nur dann eine Ausnahme vorzunehmen, wenn die fehlenden Erfolgsaussichten des Antragstellers aufgrund eines eindeutigen und offen zutage liegenden Sachverhalts auch bei einer summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden können.

3. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur in sehr seltenen Ausnahmefällen notwendig und gerechtfertigt ist.

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VPRRS 2010, 0468
ArzneimittelArzneimittel
Ausschluss wegen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Bund, Beschluss vom 06.10.2010 - VK 2-89/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0467
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Zuschlagschance: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2010 - 1 VK 64/10

Hat ein Bieter auch unter Hinwegdenkens des gerügten Vergabeverstoßes keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2010, 0457
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2010 - VK 2-20/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0451
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Angebot in nicht verschlossenem Umschlag abgegeben: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 2-32/10

Wird ein Angebot nicht in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, ist es als nicht ordnungsgemäß eingegangen anzusehen.

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VPRRS 2010, 0466
GesundheitGesundheit
Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs muss nachgewiesen sein!

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2010 - VK 2-119/10

Personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen Bietern stellen nur dann einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb dar, wenn eine gesicherte Erkenntnis seitens des Auftraggebers über die entsprechenden Ausschlussvoraussetzungen der betroffenen Bieter vorliegt.

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VPRRS 2010, 0435
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht bei Gemeinschaftsunternehmen

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Rs. C-215/09

Die Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Arbeitgeber, wenn er mit einem von ihm unabhängigen privaten Unternehmen einen Vertrag über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Form einer Aktiengesellschaft schließt, dessen Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist, den Auftrag über die Dienstleistungen für seine eigenen Beschäftigten, dessen Wert die von dieser Richtlinie vorgesehene Schwelle überschreitet und der sich von dem Vertrag zur Gründung dieses Unternehmens trennen lässt, unter Einhaltung der Bestimmungen der genannten Richtlinie vergeben muss, die für die unter ihren Anhang II Teil B fallenden Dienstleistungen gelten.*)

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VPRRS 2010, 0433
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss von Unterkostenangeboten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.08.2010 - VgK-33/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlichen, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

2. Die Präklusionsregel gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist jedenfalls unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtsachen C-406/08 und C-456/08) nicht mehr anwendbar.

3. Voraussetzung für die Präklusionswirkung der Bekanntgabe der Nichtabhilfe gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist, dass der Auftraggeber in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU auf diese Regelung hinwiesen hat. Dabei ist der Auftraggeber verpflichtet, genaue Angaben zu den von den Bietern zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen zu machen oder eine Stelle zu benennen, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind. Die Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrags ist als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen.

4. Die Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen.

Private, erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen können daher auch dann nicht nach Nr. 6 ausgeschlossen werden, wenn sie öffentlich gefördert sind oder eine öffentliche Beteiligung an ihnen besteht.

5. § 16 VgV erfasst nur diejenigen Entscheidungen, die nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und vor Erteilung des Zuschlags bzw. Aufhebung des Vergabeverfahrens liegen.

6. Dem Auftraggeber kommt bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters ein Ermessensspielraum zu. Dieser ist nur auf Ermessensfehler zu überprüfen, insbesondere ob die Vergabestelle ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ob der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden ist oder ob die Entscheidung durch sachfremde Erwägungen bestimmt ist.

7. Zuverlässig ist ein Bieter, der seinen gesamten gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, so dass er, ggf. auch aufgrund der Erfüllung früherer Verträge, eine einwandfreie Ausführung des Auftrags einschl. der Erbringung der Gewährleistungen erwarten lässt.

8. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nur "auskömmliche" Angebote zu berücksichtigen.

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VPRRS 2010, 0473
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Muss der Aufttraggeber Lose bilden?

VK Bund, Beschluss vom 16.11.2010 - VK 3-111/10

1. Es steht jeder Vergabestelle frei, die auszuschreibende Leistung nach ihren individuellen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser - den autonom bestimmten Zwecken entsprechenden - Gestalt den Wettbewerb zu eröffnen.

2. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Ermessensentscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Die Ermessensentscheidung ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht.

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VPRRS 2010, 0427
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

1. Bei Fehlen eines Ausschreibungsverfahrens ist die Antragsbefugnis weit zu fassen. Sofern rechtswidrig kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, besteht ein Interesse an dem Auftrag bei jedem Unternehmen, das an dem Vergabeverfahren teilgenommen hätte. Eine tiefergehende Eignungsprüfung ist jedoch in diesen Fällen nicht von der Vergabekammer vorzunehmen. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammer, bis ins Detail zu prüfen, ob ein Antragsteller geeignet ist und die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen wird.*)

2. Bei De-facto-Vergaben, bei denen der öffentliche Auftraggeber kein Vergabeverfahren durchführt, entfällt im Regelfall die Rügepflicht zwangsläufig. Führt jedoch der Auftraggeber kein Vergabeverfahren durch und ist der Unternehmer über diesen Umstand seit langem fortlaufend unterrichtet, besteht in diesem Ausnahmefall auch bei einer "De-facto-Vergabe" eine Rügepflicht.*)

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VPRRS 2010, 0464
ArzneimittelArzneimittel
Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2010 - L 21 SF 152/10 Verg

Der Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen, die Therapiefreiheit der Vertragsärzte und die Wahlfreiheit der Versicherten entfalten keinen Bieterschutz i. S. des § 97 Abs. 7 GWB.

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VPRRS 2010, 0472
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Preis 5,29% über Schätzung: Kann die Ausschreibung aufgehoben werden?

VK Bund, Beschluss vom 06.09.2010 - VK 2-74/10

1. Ein Schätzpreis kann einen geeigneten Maßstab für die nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A vorzunehmende Prüfung des Angebotspreises bilden. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine anderen Angebote vorliegen. Der Rückgriff auf den Schätzpreis setzt indes voraus, dass dieser zutreffend gebildet wurde.

2. Überschreitet der Preis des einzigen Angebots den Schätzpreis um lediglich 5,29%, liegt kein „offenbares Missverhältnis“ zwischen Preis und Leistung vor.

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VPRRS 2010, 0423
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienstleistungen: Vergaberechtsweg oder Verwaltungsrechtsweg?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

1. Vergaben nach dem Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt erfolgen nach dem Submissionsmodell und sind zwingend nach den §§ 97 ff GWB durchzuführen.

2. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

3. Dem Ziel des Nachprüfungsverfahrens, eine erneute Ausschreibung der Dienstleistung zu erreichen, steht eine bestandskräftige Genehmigung nach §11 RettDG-LSA nicht entgegen.

4. Mit der vom Antragsgegner erteilten Genehmigung nach § 11 RettDG-LSA ist sowohl nach dem RettDG-LSA als auch nach dem Inhalt des Verwaltungsaktes nicht das Recht verbunden, die genehmigten Rettungsdienstleistungen ohne Ausschreibung zu erbringen.

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VPRRS 2010, 0422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Untersagung der Zuschlagserteilung durch primären Rechtsschutz

LG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2010 - 1 O 717/10

1. Für die Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des § 100 GWB, § 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) lässt sich trotz des Fehlens besonderer Verfahrensregeln nach den §§ 97 GWB ff. ein quasi rechtsfreier Raum bis zur Zuschlagserteilung nicht rechtfertigen.

2. Wenn die öffentliche Hand für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, liegt eine vergleichbare Interessenlage vor. Durch die Ausschreibung entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zu den Bietern, innerhalb dessen der Ausschreibende an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Bieter muss die Möglichkeit haben, auch im Wege des Primärrechtsschutzes etwaige Verletzungen seiner Rechte überprüfen zu lassen.

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VPRRS 2010, 0420
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Widersprüchliches Qualitätskonzept: Ausschluss

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2010 - Verg 43/10

1. Sieht die Leistungsbeschreibung vor, dass eine Briefzustellung werktags erfolgen muss, das Qualitätskonzept eines Bieters jedoch nur eine Zustellung von dienstags bis samstag, so ist das Angebot zumindest widersprüchlich.

2. Die Preisangabe "ab 5.000 Stück pro Kalenderjahr 2,25 Euro" bedeutet, dass dieser Preis ab der genannten Größenordnung für alle Zustellungen gelten soll, also auch für die ersten 5.000 Zustellungen.

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VPRRS 2010, 0419
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegen "wettbewerbsbeschränkende Abreden" vor?

OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2010 - 13 Verg 12/10

1. Wird das Angebot des Antragstellers und Beschwerdeführers vom Antragsgegner erstmals im Laufe des anhängigen Beschwerdeverfahrens von der Wertung ausgeschlossen, ist auf die diesbezügliche Rüge des Antragstellers die Berechtigung dieses Ausschlusses im Beschwerdeverfahren zu prüfen.*)

2. Zu den Voraussetzungen an das Vorliegen einer "wettbewerbsbeschränkenden Abrede".*)

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VPRRS 2010, 0418
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren stets unzulässig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

1. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist von der Vergabestelle festzustellen und zu dokumentieren, ob andere Hersteller die Fähigkeit erwerben können, die zu beschaffende Leistung künftig zu erbringen.

2. Bei Festlegung des Beschaffungsziels ist zu dokumentieren, wodurch sich die an die Leistung gestellten Anforderungen begründen. Dabei ist darzulegen, warum die Produkte einzelner Hersteller die Anforderungen nicht erfüllen.

3. Die sachliche Rechtfertigung der konkreten Anforderungen muss umfassend im Vergabevermerk dokumentiert werden.

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VPRRS 2010, 0417
DienstleistungenDienstleistungen
Mischform von konstruktiver und funktionaler Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - Verg 35/10

1. Eine funktionale oder teils funktionale Ausschreibung ist nicht zu beanstanden, wenn sich die zu beschaffenden Leistungen einer hinreichenden Beschreibung entziehen, der Auftraggeber das ihm obliegende Ermessen ("können") regelgerecht ausgeübt hat, insbesondere er die Zweck- und Verhältnismäßigkeit mit vertretbarem Ergebnis abgewogen hat, und die Einkunft vergleichbarer Angebote durch Festlegung der Rahmenbedingungen und der wesentlichen Einzelheiten der Leistungen sichergestellt ist.

2. Die Pauschalierung der Leistungen und des Preises überbürdet Bietern kein ein an sich vom Auftraggeber zu tragendes Wagnis.

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VPRRS 2010, 0416
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rundungsfehler führen nicht zum Auschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2010 - Verg 37/10

Führen Rundungsfehler dazu, dass die angegebenen Preise von den kalkulierten Preisen abweichen, liegt kein Ausschlussgrund vor.

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VPRRS 2010, 0415
DienstleistungenDienstleistungen
Eigene Lieferbedingungen führen zum Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2010 - Verg 32/10

1. Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignungsanforderungen und sonstigen Ausschreibungsbedingungen im Laufe des Vergabeverfahrens jederzeit ändern, sofern dies nur in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren geschieht.

2. Wird dem Angebot eine andere als die geforderte Bindefrist beigegeben oder verweist der Bieter auf der Rückseite des Angebotsschreibens verbindlich auf die Geltung seiner Lieferungs- und Montagebedingungen, so ändert er die Vergabeunterlagen ab, was zu einem zwingenden Ausschluss führt.

3. Auf bloße Vermutungen, die in tatsächlicher Hinsicht nicht durch genügende Anhaltspunkte unterlegt sind, können Rechtsverletzungen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zulässig gestützt werden.

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VPRRS 2010, 0410
DienstleistungenDienstleistungen
Besondere Mindestanforderungen für besondere Leistungen zulässig

VK Bund, Beschluss vom 12.03.2010 - VK 1-19/10

Ein öffentlicher Auftraggeber darf Mindestanforderungen an die Eignung stellen, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und ihm angemessen sind. Da es Sache des öffentlichen Auftraggebers ist, die von den Bewerbern zu erfüllenden Eignungsmerkmale festzulegen, steht den Betroffenen diesbezüglich ein von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

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VPRRS 2010, 0407
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - Verg 47/10

Bei Lieferanten von Papier, Farbe u.ä. handelt es sich nicht um Unterauftragnehmer. Unterauftragnehmer übernehmen den Auftrag ganz oder teilweise. Dazu gehören Lieferanten von Zutaten für vom Bieter herzustellende und zu liefernde Erzeugnisse nicht.

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VPRRS 2010, 0406
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auch konzernangehörige Unternehmen sind Drittunternehmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010 - Verg 13/10

1. Drittunternehmen im Sinne der Art. 25, 45 ff Richtlinie 2004/18/EG, § 7a Nr. 3 Abs. 6, § 10 VOL/A sind auch konzernangehörige Unternehmen.

2. Zu der Frage, was ein Nachunternehmer ist.

3. Werden nur für eine bestimmte Gruppe von Drittunternehmen bestimmte Nachweise gefordert, kann ein Bieter davon ausgehen, dass er für sonstige Drittunternehmen diese Nachweise nicht vorlegen muss.

4. Will sich der bisherige Auftragnehmer bei der Neuausschreibung auf diese bisherige Tätigkeit als Referenz berufen, so muss er auf diese Tätigkeit explizit auch hinweisen. Ohne einen solchen Hinweis kann die Vergabestelle nicht erkennen, ob sich der Bieter überhaupt auf diesen früheren Auftrag berufen will.

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VPRRS 2010, 0405
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Nachträgliche Änderung der Gewichtung der Zuschlagskriterien

EuGH, Urteil vom 18.11.2010 - Rs. C-226/09

Die Gewichtung der Zuschlagskriterien darf nach einer ersten Prüfung der eingereichten Angebote nicht mehr geändert werden.

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VPRRS 2010, 0404
DienstleistungenDienstleistungen
VOF: Vergabe eines Stufenauftrags

OLG Jena, Beschluss vom 19.10.2010 - 9 Verg 5/10

1. Macht ein potentieller Bieter mit seinem Antrag an die Vergabekammer die vergaberechtswidrige Auftragserteilung ohne vorherige Ausschreibung geltend, reicht es für die Darlegung eines drohenden Schadens im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB aus, dass er sein Interesse an dem Auftrag bekundet und vorträgt, sein Tätigkeitsfeld umfasse Aufträge der betreffenden Art.*)

2. Schreibt die Vergabestelle Architektenleistungen "mehrstufig" in der Weise aus, dass zunächst nur eine Leistungsphase beauftragt wird, der Auftragnehmer sich aber verpflichten muss, bei Bedarf alle weiteren Leistungsphasen zu erbringen, ist mit der Erteilung des Zuschlags das Vergabeverfahren hinsichtlich des Gesamtauftrags beendet. Will die Vergabestelle später nicht dem Zuschlagsbieter die weiteren Leistungsphasen übertragen, muss sie, wenn keiner der Ausnahmefälle des § 5 Abs. 2 VOF 2006 vorliegt, erneut ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung durchführen. Sie darf nicht lediglich mit den Teilnehmern des früheren Teilnahmewettbewerbs in Verhandlungen eintreten; ein auf dieser Grundlage geschlossener Vertrag ist nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB nichtig.*)

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VPRRS 2010, 0398
DienstleistungenDienstleistungen
Freihändige Vergabe von DNA-Analysen an Universität?

OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2010 - WVerg 9/10

1. § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist nicht nur anwendbar, wenn der Auftrag an ein Unternehmen erteilt worden ist, sondern auch dann, wenn er an zwei Unternehmen vergeben wurde.

2. Bei den sog. de-facto-Vergaben des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB besteht für den Bieter keine Rügeverpflichtung.

3. Die Vergabe von DNA-Analysen ist der Kategorie 27 "Sonstige Leistungen" des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG bzw. des Anhangs I Teil B der VOL/A 2006 zuzuordnen.

4. Bei DNA-Analysen im Rahmen der Strafverfolgung kommen regelmäßig Firmen aus dem europäischen Ausland aus Zeitgründen und wegen der erforderlichen Kühlung nicht in Betracht. Zudem muss regelmäßig die Person, die die Analyse durchgeführt hat, im Strafverfahren als Sachverständiger und/oder Zeuge zur Verfügung stehen.

5. Universitäten können, soweit sie Marktteilnehmer sein können und damit nicht von vorneherein und ohne weitere Prüfung nach § 7 Nr. 6 VOL/A 2006 von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden könnten, nicht im Wege der Freihändigen Vergabe beauftragt werden.

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VPRRS 2010, 0397
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfolgt Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.05.2010 - VgK-12/2010

1. Die Wirkung einer Festlegung des rechtlichen Rahmens durch den Auftraggeber für die Nachprüfung hat (§§ 102 ff. GWB) besteht in einer Selbstbindung des Auftraggebers, dass er das streitgegenständliche Los nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Abs. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre.

2. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen ein durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass der Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergaberechtskonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

3. Die Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen.

4. Das Verbot der Änderung der Vorgaben in den Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt.Die Vorschrift soll sicherstellen, dass das Angebot den ausgeschriebenen Leistungen und sonstigen Verdingungsunterlagen entspricht. Der durch eine Ausschreibung eröffnete Wettbewerb kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen unterbunden werden, weil anderenfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs.3 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat. Wollen oder können die Bewerber die Leistung nicht nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen anbieten, so steht es ihnen frei, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote zu unterbreiten, sofern sie vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Weicht der Bieter dagegen, im Rahmen seines Angebotes von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A.

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VPRRS 2010, 0395
DienstleistungenDienstleistungen
Streitwert bei Verlängerung eines Pachtvertrags

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.07.2010 - 1 VK LVwA 19/09

Eine mögliche Verlängerung eines Pachtvertrages stellt weder ein Optionsrecht dar, noch kann aus ihr in anderer Weise ein Anspruch auf Verlängerung abgeleitet werden.*)

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VPRRS 2010, 0393
DienstleistungenDienstleistungen
Inhalt der Angebote - Versäumnisse gehen zu Lasten der Bieter

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.07.2010 - VK 11/10

Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A müssen die Angebote die Preise sowie die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Eine eindeutig geforderte zusätzliche Unterschrift zu den Angaben auf einem Preisblatt erfüllt die Voraussetzung einer fehlenden Erklärung.*)

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VPRRS 2010, 0392
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Gestaltung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber

VK Arnsberg, Beschluss vom 20.07.2010 - VK 09/10

1. Die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, den wirtschaftlichsten Preis durch eine vergaberechtsgerechte Ausschreibung für Abschleppleistungen zu ermitteln, kann nicht durch die Übernahme verbandinterner ermittelter Preislisten ersetzt werden.*)

2. Die funktionale Leistungsbeschreibung lässt die Bestimmung einer Leistung mit dem geschuldete Ziel Abschleppen / Bergen von Fahrzeugen unterschiedlichen Gewichts verbunden mit der Forderung einer Pauschalpreisangabe zu.*)

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VPRRS 2010, 0390
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers; Transparenzgebot

VK Südbayern, Beschluss vom 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-28-05/10

1. Bei der Vergabe von Labordienstleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung des Anhangs IB, Kategorie 27 der VOL/A, nicht aber um eine Leistung der Kategorie 12 des Anhangs II zur Vergabekoordinierungsrichtlinie.*)

2. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOL/A sind Öffentliche Ausschreibungen durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter, Fachzeitschriften oder Internetportale bekannt zu machen. Das Internetportal als Bekanntmachungsmedium genügt nach dem Regelungszweck des § 17 VOB/A und § 17 VOL/A aber nur dann den Anforderungen der Transparenz, wenn dem durchschnittlichen Nutzer des Internets auch der entsprechende Internetauftritt des Auftraggebers bekannt ist, oder sich Bekanntmachungen im Internet nicht nur zufällig oder mit großem Aufwand finden lassen.*)

3. Grundsätzlich hat der Auftraggeber bis zum Eröffnungstermin die Möglichkeit, etwaige Fehler im Leistungsverzeichnis zu korrigieren, das heißt, er kann Teile des Leistungsverzeichnisses zurückziehen oder Änderungen am Leistungsverzeichnis vornehmen. Liegen dennoch inhaltlich unterschiedliche Angebote vor, die auf Änderungen zurückzuführen sind und liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der Bieter, macht eine solche Situation es unumgänglich, das Vergabeverfahren in den Stand nach der erfolgten Bekanntmachung der Vergabeabsicht durch die Vergabestelle zurückzuversetzen. Hierbei sollte er sich auch dahingehend absichern, dass ihm alle Bewerber den Empfang der Mitteilung bestätigen.*)

4. Eine Loslimitierung kann vergaberechtlich nur dann zulässig sein, wenn damit bezogen auf den Bieterkreis und den Auftragsgegenstand keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Bei der Entscheidung über die Losaufteilung kommt es im Rahmen der Dokumentationspflicht vor allem darauf an, dass ersichtlich wird, dass die Vergabestelle das Interesse an einem breiteren Wettbewerb um den zu vergebenden Auftrag berücksichtigt und gegen wirtschaftliche und technische Belange abgewogen hat. *)

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VPRRS 2010, 0389
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Zuschlag bei unmöglichem Vergleich der Angebote; Umsatzsteuer

VK Südbayern, Beschluss vom 24.06.2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10

1. Der Antragsgegner darf den Zuschlag auf keines der Angebote erteilen, wenn die Verdingungsunterlagen nicht geeignet waren, vergleichbare Angebote in Bezug auf eventuell zu zahlende Umsatzsteuer zu erhalten. *)

2. Bei einer mathematischen Formel zur Preisanpassung sind auch die dazugehörigen Einheiten zu berücksichtigen. *)

3. Eine Formel zur Preisanpassung darf nicht dazu führen, dass bei bestimmten Angebotspreisen es zu Ergebnissen kommt, die dem Sinn der Preisanpassung zuwiderlaufen. *)

4. Erfasst die vom Auftragsgegner vorgegebene Alternative nicht nur einzelne Positionen der Leistungsbeschreibung , sondern die Gesamtleistung und wirkt sich auch auf die Angebotspreise aus, ist die Leistung nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A nicht eindeutig.*)

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VPRRS 2010, 0388
DienstleistungenDienstleistungen
Zum Begriff des Bieters im Vergabeverfahren

VK Südbayern, Beschluss vom 26.03.2010 - Z3-3-3194-1-05-01/10

1. Wurde der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen, ohne die Bieter -unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer Südbayern -nach erneuter Übersendung der Verdingungsunterlagen, und zwar einschließlich der Bekanntgabe aller Zuschlagskriterien, Unterkriterien und deren jeweiliger Gewichtung, zuvor erneut zur Abgabe eines Angebots aufgefordert zu haben, sind hiermit ausschließlich die Wettbewerber gemeint, die ein Angebot abgegeben hatten.*)

2. Gehört ein Antragsteller aber nicht zum Kreis der Bieter, die erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern gewesen waren, fehlt es bereits an der Antragsbefugnis.*)

3. Es liegt auch keine "defacto-Vergabe" vor, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung nicht aufgehoben sondern ausschließlich die Bieter im ersten Verfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert hat. Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass sich die Kriterien geändert haben, so betrifft das nur die beteiligten Bieter.*)

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VPRRS 2010, 0387
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfolgt Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2010 - VgK-12/2010

1. Die Wirkung einer Festlegung des rechtlichen Rahmens durch den Auftraggeber für die Nachprüfung hat (§§ 102 ff. GWB) besteht in einer Selbstbindung des Auftraggebers, dass er das streitgegenständliche Los nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Abs. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre.

2. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen ein durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass der Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergaberechtskonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

3. Die Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen.

4. Das Verbot der Änderung der Vorgaben in den Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt.Die Vorschrift soll sicherstellen, dass das Angebot den ausgeschriebenen Leistungen und sonstigen Verdingungsunterlagen entspricht. Der durch eine Ausschreibung eröffnete Wettbewerb kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen unterbunden werden, weil anderenfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs.3 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat. Wollen oder können die Bewerber die Leistung nicht nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen anbieten, so steht es ihnen frei, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote zu unterbreiten, sofern sie vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Weicht der Bieter dagegen, im Rahmen seines Angebotes von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A.

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VPRRS 2010, 0386
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Internetbekanntmachung: Verstoß gegen das Transparenzgebot?

VK Südbayern, Beschluss vom 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-30-05/10

1. Gemäß § 17 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A 2006 sind Öffentliche Ausschreibungen durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter, Fachzeitschriften oder Internetportale bekannt zu machen. Das Internetportal als Bekanntmachungsmedium genügt nach dem Regelungszweck des § 17 VOB/A 2006 und § 17 VOL/A 2006 aber nur dann den Anforderungen der Transparenz, wenn dem durchschnittlichen Nutzer des Internets auch der entsprechende Internetauftritt des Auftraggebers bekannt ist, oder sich Bekanntmachungen im Internet nicht nur zufällig oder mit großem Aufwand finden lassen.*)

2. Grundsätzlich hat der Auftraggeber bis zum Eröffnungstermin die Möglichkeit, etwaige Fehler im Leistungsverzeichnis zu korrigieren, das heißt, er kann Teile des Leistungsverzeichnisses zurückziehen oder Änderungen am Leistungsverzeichnis vornehmen. Liegen dennoch inhaltlich unterschiedliche Angebote vor, die auf Änderungen zurückzuführen sind und liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der Bieter, macht eine solche Situation es unumgänglich, das Vergabeverfahren in den Stand nach der erfolgten Bekanntmachung der Vergabeabsicht durch die Vergabestelle zurückzuversetzen. Hierbei sollte er sich auch dahingehend absichern, dass ihm alle Bewerber den Empfang der Mitteilung bestätigen.*)

3. Eine Loslimitierung kann vergaberechtlich nur dann zulässig sein, wenn damit bezogen auf den Bieterkreis und den Auftragsgegenstand keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Bei der Entscheidung über die Losaufteilung kommt es im Rahmen der Dokumentationspflicht vor allem darauf an, dass ersichtlich wird, dass die Vergabestelle das Interesse an einem breiteren Wettbewerb um den zu vergebenden Auftrag berücksichtigt und gegen wirtschaftliche und technische Belange abgewogen hat.*)

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VPRRS 2010, 0384
DienstleistungenDienstleistungen
Nichterfüllung der Rügeverpflichtung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2009 - 1 VK LVwA 29/09

Eine bloße Aufforderung zur Erläuterung der Vergabeentscheidung des Auftraggebers beinhaltet noch keine Missbilligung.*)

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VPRRS 2010, 0381
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Verfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die durch die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen und es findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht statt. Auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages kommt es für diese Kostenentscheidung nicht an (BGH, Beschluss vom 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 f.).*)

2. In einem solchen Fall kann der Antragsteller die Erstattung seiner Auslagen vor der Vergabekammer allenfalls im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsantrages gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB erreichen.*)

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VPRRS 2010, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2008 - Verg 21/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0376
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Rechtsberatung im Rahmen einer Ausschreibung

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010 - 1 Verg 2/10

1. Ob bzw. wie die Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nach den jüngsten Entscheidungen des EuGH (NZBau 2010, 183 = EuZW 2010, 261 - "Uniplex" und NZBau 2010, 256 -"NRA") anzuwenden ist, kann offen bleiben.

2. Ist die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF (Ausgabe 2006) - anwendbar, dann sieht § 5 VOF als zulässige Vergabeart überhaupt nur das Verhandlungsverfahren vor.

3. Die Bestimmungen der VOF sind gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 VOF i.V. mit § 1 VOF auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, anzuwenden, soweit sie im Anhang I A oder im Anhang I B genannt sind. Das ist in Bezug auf die Rechtsberatung der Fall, da diese im Anhang I B in Ziffer 21 aufgeführt ist.

4. Die Rechtsberatung im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zur Bereederung von Forschungsschiffen kann nicht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 VOF i. V. mit § 5 VgV vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, insbesondere dann, wenn unterschiedliche Lösungen in Betracht kommen und der Beratungsumfang vom Beratungsergebnis abhängt.

5. Geht aus einem an sämtliche Bewerber gleichzeitig verschickten Bewerberrundschreiben eindeutig hervor, dass Voraussetzung für die Erreichung der Höchstpunktzahl ein Teammitglied mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung ist, hat der öffentliche Auftraggeber weder das Transparenzgebot gemäß § 97 Abs. 1 GWB noch das Gleichheitsgebot gemäß § 97 Abs. 2 GWB verletzt.

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VPRRS 2010, 0375
DienstleistungenDienstleistungen
Freihändige Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

1. Die Vergabe von DNA-Analysen, die im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsverfahren erhoben werden, ist der Kategorie 27 "Sonstige Dienstleistungen" des Anhanges IB der VOL/A zuzuordnen.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber muss den CPV-Code benennen, der so präzise wie möglich dem Beschaffungsvorhaben entspricht. Falls die CPV-Nomenklatur nicht präzise genug ist, muss der Auftraggeber sich auf die Abteilung, Gruppe, Klasse oder Kategorie beziehen, die dem beabsichtigten Beschaffungsvorhaben am besten entspricht. Bei der Zuordnung steht dem Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

3. Die Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 4 VOL/A sind abschließend und aufgrund ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen. Für Vergaben nach dem 2. Abschnitt der VOL/A ist § 3 Nr. 4 VOL/A allein dann anwendbar, wenn nachrangige Dienstleistungen nach Anhang I B vergeben werden. Dem Auftraggeber steht dann ein Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung zwischen der freihändigen Vergabe an die in § 3 Nr. 4 lit. o VOL/A genannten Einrichtungen einerseits oder der öffentlichen Ausschreibung unter Beteiligung erwerbswirtschaftlicher Bieter andererseits zu.*)

4. Die Freihändige Vergabe ist gemäß § 3 Nr. 4 lit. o) VOL/A zulässig, wenn ein Auftrag an Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus-und Fortbildungsstätten oder ähnliche Einrichtungen vergeben werden soll. § 3 Nr. 4 lit. o) VOL/A korrespondiert mit § 7 Nr. 6 VOL/A. Die Möglichkeit der freihändigen Vergabe stellt somit einen Ausgleich dafür her, dass den Einrichtungen nach § 7 Nr. 6 VOL/A eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich ist. Dieses Ausgleichsgefüge wird nach Auffassung der Vergabekammer auch nicht durch die Entscheidung des EuGH (U. v. 23.12.2009 -Rs. C-305/08) aus den Angeln gehoben.*)

5. Der Anwendung des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber den Auftrag an zwei Unternehmen erteilt hat, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen. Der Begriff "ein" Unternehmen ist als (unbestimmter) Artikel zu betrachten, nicht als "Zahlwort", alles andere würde zu absurden Ergebnissen und zu einer einfachen Umgehung des gesetzlichen Tatbestandes führen.*)

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VPRRS 2010, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Leistungsbeschreibung - Aufhebung der Ausschreibung?

VK Südbayern, Beschluss vom 24.08.2010 - Z3-3-3194-1-31-05/10

1. Weicht ein Angebot im Hinblick auf eine technische Spezifikation von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab, so ist dieses Angebot als Haupt-und nicht als Nebenangebot zu werten. *)

2. Ist einem Angebot ein mehrseitiges Schreiben der Herstellfirma beigefügt, in dem sich diese explizit zur Gleichwertigkeit des angebotenen Werkstoffes mit dem im Leistungsverzeichnis enthaltenen Werkstoffes auseinandersetzt, sind die Anforderungen an die Nachweispflicht des Bieters an die Gleichwertigkeit seines angebotenen Produktes als ausreichend einzustufen. *)

3. Der Vergabestelle kann nicht zugestanden werden aufgrund einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung, die sie selbst zu vertreten hat und die noch dazu aus technischer Hinsicht durchaus durchführbar ist das gesamte Vergabeverfahren aufzuheben, da dies nicht das mildeste Mittel darstellt. *)

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VPRRS 2010, 0371
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
beträchtlicher Preisabstand: Anlass zur Überprüfung?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2010 - Z3-3-3194-1-04-01/10

1. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten ist allein für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist.*)

2. Sinn der Auskömmlichkeitsprüfung liegt darin, dem Bieter die Möglichkeit einzuräumen, mit seinen Argumenten darzulegen, dass er in der Lage ist, seine Leistungen auftragsgerecht zu erbringen. Bei dieser Prognoseentscheidung hat der öffentliche Auftraggeber zwar keinen Ermessensspielraum, dafür aber einen Beurteilungsspielraum, der einer nur eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Vergabekammer unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und - feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.*)

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VPRRS 2010, 0370
DienstleistungenDienstleistungen
Ausnahmecharakter des Verhandlungsverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2010 - Z3-3-3194-1-35-05-10

Allein die Tatsache, dass ein im vorausgegangenen Jahr durchgeführtes offenes Verfahren zu keinem wirtschaftlich für den Aufgabenträger realisierbaren Ergebnis geführt hatte, kann eine Einengung des Bieterkreises durch die Wahl eines Nichtoffenen Verfahrens keinesfalls begründen. Vielmehr trägt diese Vorgehensweise noch mehr zum Verlust des gesetzlich verankerten Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB bei, und ist daher vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass es nach Auffassung der AGN nicht möglich erscheint, die ausgeschriebene Verkehrsleistung auf mehrere Verkehrsunternehmen bzw. mehrere Lose gem. § 97 Abs. 3 GWB zu verteilen, stellt keine ausreichend substantiierte Begründung dar, insbesondere dann nicht, wenn sie keine nachvollziehbare, rechnerische Gegenüberstellung mit anderen Varianten mit Losaufteilung in ihren Abwägungsprozess miteinbezogen hat. (sh. auch § 5 Nr. 1 VOL/A) Bei der Festsetzung einer Angebotshöchstsumme durch den Auftraggeber bedarf es zumindest eines nachvollziehbaren, detaillierten, rechnerisch kalkulatorischen Nachweises, dass bei der Zugrundelegung der Höchstsumme kein Unterangebot nach § 25 Nr. 2 Abs.2 u. 3 VOL/A vorliegt. Ansonsten läuft er Gefahr, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht mängelfrei, zu Ende führt. Funktion und Zweck einer Wertungsmatrix nach § 97 Nr. 5 GWB ist, durch geeignete Kriterien das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Zuschlagskriterien wie beispielsweise ein Preis, der "den Kosten eines durchschnittlichen, gut geführten Verkehrsunternehmens" entspricht oder die Anforderung an Fahrpersonal, das sich "besonnnen und ausgeglichen" verhält, drücken zwar den Wunsch der AGN nach einem geeigneten Unternehmen aus, führen jedoch nicht dazu, dass dieses anhand von objektiven Kriterien erfolgen kann. Das Verlangen des Nachweises eines Betriebsrates ist weder als Eignungs- noch als Zuschlagskriterium statthaft. Denn es steht nicht in sachlichem Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung und ist deshalb von vornherein vergaberechtswidrig.*)

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VPRRS 2010, 0369
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestkrietrien müssen beachtet werden!

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.07.2010 - VK 12/10

Gemäß § 25a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A 2006 darf der Auftraggeber nur die Kriterien berücksichtigen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Dabei sind die als Mindestkriterien bezeichneten Vorgaben für den Auftraggeber unverzichtbar.*)

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VPRRS 2010, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Heilung unzureichender Dokumentation

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2010 - VgK-21/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlich, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, er hätte bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers im laufenden Verfahren ohne Neuausschreibung den Zuschlag auch tatsächlich erhalten.

2. Wenn die Auftraggeberin in der Benachrichtigung an die unterlegenen Bieter eine Frist für den frühesten Vertragsschluss setzt, die über die Mindestfristen des § 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB hinausgeht, darf sie zum Schutz der unterlegenen Bieter vor Ablauf dieser Frist den Auftrag nicht erteilen.

3. Gemäß § 107 Abs. 3 Ziff. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) ist die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht mehr anwendbar.

4. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie etwa bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung. Eine nachträgliche Heilung im Nachprüfungsverfahren ist nicht möglich.

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VPRRS 2010, 0367
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.03.2010 - VK 1/10

1. Eine Auftraggeberin nach § 11 VgV alt/§ 129b GWB unterliegt den Grundsätzen des § 97 Abs. und 2 GWB.*)

2. Einer Auftraggeberin nach § 11 VgV alt/ §129b GWB ist zuzugestehen, dass sie nicht unmittelbar an den Wortlaut der Verdingungsordnungen - hier der VOL/A oder Einzelheiten, die das GWB für bestimmte Verfahren vorsieht, gebunden ist. Wenn sie jedoch von den gesetzgeberischen Vorschlägen zur Durchführung eines sachgerechten Verfahrens selbst in der minimalen Form, wie sie sich aus dem 4. Teil der VOL/A ergeben, abweicht, ist sie verpflichtet, eine die Ziele des Verfahrens einhaltende, adäquate Lösung zu verwenden und deren Eignung nachzuweisen.*)

3. Dazu gehört eine einheitliche Leistungsbeschreibung, die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, eine zur Nachprüfung hinreichende Dokumentation der Vergabeentscheidung und eine die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistende Verfahrensweise.*)

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