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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4957 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0294
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sektorenvergabe: Ausschluss bei Änderung an Vergabeunterlagen!

VK Köln, Beschluss vom 02.08.2011 - VK VOL 18/2011

1. Auch bei Anwendbarkeit der Sektorenverordnung führt die Änderung von Vergabeunterlagen zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

2. Durch die vom Bieter vorgenommene Änderung der Vergabeunterlagen wird gegen die von der Vergabestelle einzuhaltende Gleichbehandlungsverpflichtung verstoßen.

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VPRRS 2011, 0293
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vertragsschluss mit Tochtergesellschaft: In-House-Vergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - Verg 20/11

1. Sofern die Tochtergesellschaft in nicht unerheblichem Umfang im Wettbewerb tätig ist und von Dritten Aufträge akquiriert, scheidet eine In-House-Vergabe aus.

2. Es stellt eine wesentliche Vertragsänderung dar, wenn eine bisher von einem öffentlichen Auftraggeber beherrschte Gesellschaft, die gleichzeitig Auftragnehmer eines öffentlichen Auftrages dieses öffentlichen Auftraggebers ist, nachträglich materiell (ganz oder teilweise) privatisiert wird. Dadurch verliert diese Gesellschaft nämlich die Fähigkeit, als In-House-Auftragnehmer des öffentlichen Auftraggebers zu fungieren und damit vergaberechtsfrei von diesem öffentlichen Auftraggeber beauftragt zu werden. Gleiches muss gelten, wenn der In-House-Auftragnehmer diese Fähigkeit nachträglich aus anderen Gründen verliert, insbesondere nicht mehr im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig wird.

3. Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit sind vergaberechtlich als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag.

4. Sollen Abfälle, die in der früheren Vergabe mit anderen Abfällen zusammen als Restmüll gesammelt wurden, jetzt gesondert in einer gelben Tonne gesammelt werden und soll deren Abholung erstmals als kommunale Aufgabe erfolgen, so liegt eine wesentliche Vertragsänderung vor.

5. Geht bereits aus der ursprünglichen Ausschreibung klar hervor, unter welchen Umständen der Vertrag und in welche Richtung geändert werden soll, ist die erforderliche Transparenz bereits bei der Vergabe des Erstauftrags gewährleistet. Bei allgemein gehaltenen Klauseln über die Anpassung des Vertrags ist dies nicht zu erkennen.

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VPRRS 2011, 0292
DienstleistungenDienstleistungen
Wann kann (muss) die Leistung nicht eindeutig beschrieben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 36/11

1. Die Absicht des Gesetzgebers, durch Bestimmung einer Antragsfrist einen Antragsteller möglichst frühzeitig zur Anbringung eines Nachprüfungsantrags anzuhalten, schließt aus, die Zulässigkeit und genauso die Begründetheit eines solchen Antrags davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller durch den behaupteten Rechtsverstoß eine (praktisch nicht ausschließbare) Beeinträchtigung seiner Auftragschancen erfährt. Insoweit genügt - wenn der Wille des Gesetzgebers nicht konterkariert werden soll - ebenso wie bei der Antragsbefugnis eine abstrakt mögliche Schädigung der Auftragschancen des Antragstellers.

2. Das Verständnis der Freiberuflichkeit im Vergaberecht ist im Sinn einer Einheitlichkeit der Rechtsordnung am gleichlautenden steuerrechtlichen Begriff in § 18 EStG zu orientieren.

3. Zu der Frage, wann ein Vergabeverfahren die Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben muss.

4. Die freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

5. Im Vergabevermerk muss das Vergabeverfahren Schritt für Schritt und in den einzelnen Stufen vorgehensgetreu und nachvollziehbar beschrieben werden.

6. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation ist ohne Weiteres bieterschützend.

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VPRRS 2011, 0291
DienstleistungenDienstleistungen
Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften: Öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2011 - Verg 39/11

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist unter einem "Öffentlichen Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 S. 114) auch ein Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften zu verstehen, durch den eine von ihnen der anderen eine eng begrenzte Zuständigkeit gegen Kostenerstattung überträgt, insbesondere dann, wenn die übertragene Aufgabe nicht die hoheitliche Tätigkeit als solche, sondern nur Hilfsgeschäfte betrifft?

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VPRRS 2011, 0290
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorgabe nicht eingehalten: Änderungen an den Vertragsunterlagen!

KG, Beschluss vom 20.04.2011 - Verg 2/11

1. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hat nicht nur zur Rechtsfolge, dass der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mit ihm ein dem § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unterfallender Vergaberechtsverstoß geltend gemacht wird, sondern auch, dass der hinter dem angeblichen Vergaberechtsverstoß stehende Sachvortrag des Antragstellers präkludiert ist, soweit der Sachvortrag im Rahmen eines anderen Verstoßes in demselben Verfahren relevant wird.*)

2a. Der nach § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 1 VOL/A 2009 erforderliche Ausschluss kann nicht nur im Rahmen der formalen Prüfung gem. § 19 EG Abs. 2 bis 4 VOL/A 2009 erfolgen, sondern auch im Rahmen der Eignungsprüfung gem. § 19 EG Abs. 4 VOL/A 2009 oder der Prüfung der Angemessenheit der Preise gemäß § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009.*)

2b. Die Feststellung des Vergabesenates im Vergabenachprüfungsverfahren, dass das Angebot eines bestimmten Bieters im vorangegangenen (offenen) Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen, steht einem tatsächlich erfolgten Ausschluss jedenfalls für die Zwecke des § 3 Abs. 3 Buchst. a VOL/A 2009 gleich.*)

3a. Die Frage, ob die Änderung grundlegend ist, ist einzelfallbezogen anhand einer wertenden Betrachtung vorzunehmen. Dabei kommt der Einhaltung des Transparenzgebotes und des Gleichbehandlungsgebotes entscheidende Bedeutung zu; der Antwort auf die Frage, ob die Änderung den Kreis der Bewerber ändert, kommt indizielle Bedeutung zu. Innerhalb des so beschriebenen Rahmens ist danach zu urteilen, ob die Veränderung den Kern des Auftrages betrifft oder seine Details.*)

3b. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Transparenzgebot, wenn sie nicht auf einer von außen nicht weiter nachvollziehbaren Motivation der Vergabestelle beruht, sondern die Konsequenz aus der Vergabenachprüfungsentscheidung des Vergabesenats in Bezug auf das vorangegangene (offene) Verfahren ist.*)

3c. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Gleichheitsgebot, wenn sie eine Vergabebedingung aufhebt, die sämtliche Bewerber des vorangegangenen (offenen) Verfahrens belastet hat und insbesondere auch zu einem Mangel des Angebotes der Antragstellerin geführt hat.*)

3d. Die Änderung betrifft u.a. dann nicht den Kern des Auftrages, wenn sie nur die Bedingungen des Vergabeverfahrens, nicht aber des Auftrages selbst betrifft und keinen inhaltlichen Bezug zum Gegenstand des Auftrages hat, sondern dem Antragsgegner nur als Grundlage zur Vorbereitung und Kalkulation eines anderweit zu vergebenden Auftrages diesen soll.*)

4a. Ein "formgerechtes" Angebot im Sinne des § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 2 a.E. VOL/A 2009 liegt u.a. dann nicht vor, wenn der Bieter Änderungen an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 vorgenommen hat.*)

4b. Eine Änderung an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 nimmt ein Bieter dann vor, wenn das Angebot des Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält.*)

4c. Ein Unternehmer, der im vorangegangenen (offenen) Verfahren ein nicht formgerechtes Angebot abgegeben hat, ist gleichwohl in das darauffolgende Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn diejenige Anforderung in den Vergabebedingungen des vorangegangenen (offenen) Verfahrens, die das Angebot als nicht formgerecht erscheinen ließ, im Verhandlungsverfahren nicht mehr fortbesteht.*)

5. In Fällen, in denen auf ein gescheitertes offenes Verfahren ein Verhandlungsverfahren folgt, ohne dass die ursprünglichen Vergabebedingungen grundlegend geändert werden, entspricht der Wert des Vergabenachprüfungsverfahrens in Bezug auf dieses Verhandlungsverfahren im Regelfall demjenigen in Bezug auf das offene Verfahren.*)

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VPRRS 2011, 0289
DienstleistungenDienstleistungen
Eigentum an Wasserversorgungsanlagen als Ausschließlichkeitsrecht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

1. Ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft setzt voraus, dass die Tätigkeit der auftragnehmenden Stelle im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erfolgt. Dabei sind nur solche Umsätze mit Dritten zu berücksichtigen, die das auftragnehmende Unternehmen aufgrund einer Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erzielt. Umsätze, die aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung im Wettbewerb erzielt werden, sind nicht hinzuzurechnen.*)

2. Die Anwendung des Konzernprivilegs nach § 100 Abs. 2 lit. o GWB setzt voraus, dass der Auftraggeber bereits im Zeitpunkt der Auftragserteilung eine der in § 98 Nr. 4 GWB aufgeführten Tätigkeit ausübt.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Ausschließlichkeitsrechts i.S.v. § 3a Nr. 2 lit. c VOL/A*)

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VPRRS 2011, 0288
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Abstimmung zwischen Bieter und Vergabestelle: Nur mit Dokumentation!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2011 - 1 VK 31/11

1. Spricht die Vergabestelle die Leistungsbeschreibung mit einem Bieter ab und ist in der fortlaufenden Dokumentation nicht festgehalten, welche Punkte auf die Einflussnahme des Bieters zurückzuführen sind, ist die Leistungsbeschreibung neu zu erstellen und entsprechend zu dokumentieren.

2. Allein die Tatsache, dass im Rahmen der Bewertung der Qualität Fragen gestellt werden, stellt keinen Verstoß gegen § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 dar, wonach die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, sodass die Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können und miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind.

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VPRRS 2011, 0287
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Streitwertermittlung bei Dienstleistungsaufträgen

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2011 - 1/SVK/028-11

1. Der Bieter muss verständlich und präzise den Grund erfahren, weshalb sein Angebot erfolglos geblieben ist. Vor dem Hintergrund des Geheimwettbewerbs verbieten sich allerdings Informationen, mit der die unterlegenen Bieter über Einzelheiten des Konkurrenzangebotes informiert werden.

2. Zur Ermittlung der Gebühr wird grundsätzlich der Auftragswert herangezogen.

3. Optionsrechte sind in die Streitwertberechnung einzubeziehen.

4. Bei Dienstleistungsaufträgen ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach den Regeln über die Schwellenwertberechnung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV eine Kappung bei 48 Monaten stattzufinden hat, egal ob es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit bestimmter oder unbestimmter Laufzeit handelt.

5. Zu der Frage, wann für die Vergabestelle die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich ist.

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VPRRS 2011, 0286
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2011 - 15 Verg 6/11

1. Selbst wenn man für die Erkennbarkeit eines Vergabefehlers nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB auch die Kenntnis ständiger Rechtsprechung zugrunde legen will, so sind doch die Entscheidungen zu dem Verbot der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien noch so neu, dass eine Verbreitung als allgemeines Wissen noch nicht vorausgesetzt werden kann.

2. Als Zuschlagskriterien sind alle diejenigen Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.

3. Bei der Einreichung von Referenzen handelt es sich um Eignungsnachweise.

4. Ein Wertungspunkt "Beschreibung des angewendeten Personalkonzepts" darf nicht als Zuschlagskriterium herangezogen werden.

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VPRRS 2011, 0283
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist ein Bieter fachkundig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.06.2011 - VgK-17/2011

1. Die Verpflichtung des Auftraggebers aus § 16 Abs. 2 VOB/A, die Eignung der Bieter ordnungsgemäß zu prüfen, ist drittschützend. Bei einer unsachgemäßen Eignungsprüfung ist daher der Antragsteller in seinen Rechten verletzt.

2. Vergaberechtlich gibt es kein "Mehr" an Eignung.

3. Fachkundig ist ein Unternehmen, das nicht nur notwendige, sondern umfassende betriebsbezogene Kenntnisse nach den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik auf dem jeweiligen Spezialgebiet hat.

4. Der Auftraggeber hat jeweils abzuwägen, in welchem Umfang Fachkundenachweise im Einzelfall sachlich geboten sind, und ab welcher Schwelle der zu hohe Nachweis an die Fachkunde den Wettbewerb unzulässig beschränkt. Dem Auftraggeber steht hierbei ein Ermessensspielraum zu, in den die Vergabekammer nicht mit eigenen Zweckmäßigkeitserwägungen eingreifen darf. Erst wenn der Auftraggeber mit unzumutbaren oder sachlich nicht gerechtfertigten Forderungen seinen Ermessensspielraum wettbewerbsbeschränkend überschreitet, kann die Vergabekammer eine Rechtsverletzung feststellen.

5. Die Fachkunde muss nicht bereits vollständig zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nachgewiesen sein. Der jeweilige Auftragnehmer kann alle Leistungsnachweise einschließlich der Fachkundenachweise auch erbringen, indem er vor der Vergabeentscheidung nachweist, bis zum Vertragsbeginn die Leistungsfähigkeit herstellen zu können. Der Auftraggeber darf lediglich nicht von jeglicher Prüfung der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers absehen, oder den erforderlichen Nachweis insgesamt in die Leistungsphase verlagern.

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VPRRS 2011, 0281
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Änderungen in der Person des Bieters möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 16/11

1. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem durchschnittlich erfahrenen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien stellt keinen derartig offensichtlichen Verstoß dar.

2. Eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist prinzipiell ausgeschlossen.

3. Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen wird die Person des Bieters und künftigen Auftragnehmers geändert. Da bei der Auswechslung des Bieters die bloße Nichtberücksichtigung der Änderung als Sanktion auf die unstatthafte Nachverhandlung ausscheidet, ist in einem derartigen Fall das geänderte Angebot grundsätzlich insgesamt von der Wertung auszunehmen.

4. Mangels Nachverhandlungsverbot im Verhandlungsverfahren besteht grundsätzlich die Gelegenheit, Änderungen in der Person des Bieters, die noch während der Verhandlungsphase eintreten, transparent vorzunehmen.

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VPRRS 2011, 0280
DienstleistungenDienstleistungen
Konkurrenzpreis unauskömmlich: Kein Bieterschutz!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 VK 37/11

1. Lediglich der pauschale Hinweis, dass ein Bieter auf Grund seiner Branchen- und Marktkenntnis ein Wertungsergebnis anzweifelt, ersetzt noch nicht den Vortrag konkreter Umstände.

2. Ein Nachprüfungsantrag hat zeitlich nach der Erklärung der Rüge zu erfolgen. Nur ausnahmsweise kann auf diese Reihenfolge oder die Rüge insgesamt verzichtet werden.

3. Einen Bieterschutz im Rechtssinn entfaltet § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 nur dann, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.

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VPRRS 2011, 0279
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 25/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. Es genügt deshalb nicht, dass für den Bieter der Verstoß auf Grund der öffentlichen Bekanntmachung bzw. der Einsicht in die Vergabeunterlagen erkennbar war.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag istweit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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VPRRS 2011, 0278
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 24/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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VPRRS 2011, 0277
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 23/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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VPRRS 2011, 0276
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angebot widerspricht eindeutig Vergabeunterlagen: Aufklärungsgespräch?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2011 - 1 VK 17/11

1. Jeder Bieter hat die Pflicht, die Vergabeunterlagen sorgfältig auszufüllen, wozu gegebenenfalls auch das Vier-oder Mehraugenprinzip gehört oder die Inanspruchnahme zusätzlichen Sachverstands.

2. Widerspricht ein eindeutiges und zweifelsfreies Angebot den Vergabeunterlagen, muss die Vergabestelle kein Aufklärungsgespräch führen. Anderenfalls bestünde die Gefahr von Manipulationen und eines unzulässigen Eingriffs in den Wettbewerb.

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VPRRS 2011, 0274
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auch im Verhandlungsverfahren: Ausschluss unvollständiger Angebote!

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.07.2011 - 21.VK-3194-17/11

1. Es mag umstritten sein, ob bei einem Abweichen der angebotenen Leistung von der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistung ein Fall der unzulässigen Änderung an den Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A vorliegt, welcher zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1d VOL/A führt, oder ob ein nicht ausdrücklich in der Verdingungsordnung enthaltener zwingender Ausschlussgrund wegen der sich nicht deckenden und damit nicht zu einem Vertrag führenden Willenserklärungen angenommen wird. Unabhängig von der dogmatischen Einordnung ist die Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses aber nach beiden Ansichten gegeben.*)

2. Die Grundsätze zur Behandlung unvollständiger oder geänderter Angebote gelten auch im Verhandlungsverfahren. Den Bieter trifft die Obliegenheit, bei der Angebotsabgabe die aufgestellten Mindestanforderungen zu beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abzugeben. Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot als tragende Grundlagen des Vergaberechts verlangen, dass die Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen an die Angebote auch im Verhandlungsverfahren verbindlich sind.*)

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IBRRS 2011, 3334; IMRRS 2011, 2391
DienstleistungenDienstleistungen
Allgemeines Vertragsrecht - Kündigung eines Betreibervertrags wegen NU-Einsatz

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2011 - 7 U 158/10

1. Ein Dienstvertrag (hier: Vertrag über den Betrieb einer Biogasanlage) mit einem Unternehmen ist dahingehend auszulegen, dass die Dienstleistung von Personen in der arbeitsteiligen Organisation des Unternehmens erbracht werden, denn eine juristische Person kann per se Dienstleistungen nicht persönlich erbringen.

2. Das bedeutet aber nicht, dass dafür Mitarbeiter anderer Unternehmen eingesetzt werden können, wenn ausdrücklich die Leistungserbringung durch ein bestimmtes Unternehmen vereinbart ist.

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VPRRS 2011, 0272
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss der Auftraggeber konkrete Leitfabrikate vorgeben?

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2011 - VK 1-57/11

1. § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A ist nicht drittschützend. Die Vorschrift schützt grundsätzlich nur den öffentlichen Auftraggeber, der bei der Zuschlagserteilung auf ein sog. Unterangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führen kann.

2. Nur ausnahmsweise kann sich ein Bieter auf den Wettbewerbsgrundsatz und das Verbot wettbewerbsbeschränkender und unlauterer Verhaltensweisen im Wettbewerb berufen, wenn das Unterkostenangebot eines Konkurrenten in Marktverdrängungsabsicht oder zumindest mit der in Kauf genommenen Gefahr abgegeben worden ist, ihn (den Mitbewerber) ganz und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe vom Markt zu verdrängen.

3. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner unauskömmlichen Preisgestaltung bei der Ausführung des Auftrags voraussichtlich in so große Schwierigkeiten kommt, dass er die Ausführung abbrechen muss und die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, aus welchen Gründen auch immer dann nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können.

4. Den Vorgaben des § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, wonach die zu beschaffende Leistung erschöpfend und eindeutig zu beschreiben ist, wird genügt, wenn der öffentliche Auftraggeber im Leistungsverzeichnis konkrete Vorgaben an die zu liefernden und zu montierenden Geräte stellt hat. Die Vorgabe von Leitfabrikaten durch den Auftraggeber ist nach der VOB/A ebenso wenig vorgeschrieben wie die Angabe der konkret angebotenen Hersteller oder Typen durch den Bieter, sofern dies nicht ausdrücklich verlangt wird.

5. Mit seiner Angebotserklärung auf eine solche Leistungsbeschreibung erklärt der Bieter, zu dem von ihm genannten Preis Geräte anzubieten, die über die ausgeschriebenen Eigenschaften verfügen.

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VPRRS 2011, 0271
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss bei offenkundigen Rechenfehlern!

VK Bund, Urteil vom 04.07.2011 - VK 3-74/11

1. Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A verpflichtet, die Angebote rechnerisch, technisch und wirtschaftlich zu prüfen. Rechnerische Mängel eines Angebots sind vom Auftraggeber zu korrigieren, sofern sie offensichtlich sind.

2. Steht der Einsatzpreis für eine Leistung zweifelsfrei fest und sind dem Bieter lediglich offensichtliche Additions- oder Multiplikationsfehler unterlaufen, ist eine rechnerische Korrektur im Allgemeinen zulässig.

3. Für die Durchführung der Korrektur gibt es keine "Schwellenwerte". Es ist daher vom öffentlichen Auftraggeber im Cent-Bereich genauso zu verfahren wie im Millionen-Bereich.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters i.S. § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ist grundsätzlich in Frage gestellt, wenn ihm eine vorsätzliche Erhöhung des Angebotspreises durch bewusste Additionsfehler nachgewiesen werden kann.

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VPRRS 2011, 0270
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungskriterien sind keine Zuschlagskriterien!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.07.2011 - 21.VK-3194-18/11

1. Die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB besteht nur für die vom Antragsteller erkannten Vergabefehler. Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen. Ist zwischen den Streitparteien der Zeitpunkt der die Rügefrist auslösenden positiven Kenntnis strittig, so geht die Beweislastverteilung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu Lasten der Vergabestelle.*)

2. Antragsteller, die ohne hinreichenden Grund von der Abgabe eines Angebots abgesehen haben, fehlt die Antragsbefugnis, weil sie von vornherein keine Chance haben, den ausgeschriebenen Auftrag zu erhalten. Sie haben deshalb die Darlegungslast, gerade durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß an der Angebotsabgabe gehindert gewesen zu sein. Der Antragsteller muss deshalb die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und unterlassener Angebotsabgabe schlüssig darlegen.*)

3. Kriterien, die nicht mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen, sind als "Zuschlagskriterien" ausgeschlossen.*)

4. Die Forderung von anderen Nachweisen als Eigenerklärungen sind zwar nach § 7 EG Abs. 1 letzter Satz VOL/A grundsätzlich möglich, müssen aber vom Auftraggeber in der Dokumentation begründet sein.*)

5. Die Kriterien sind so zu fassen, dass alle durchschnittlichen fachkundigen Interessenten sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in gleicher Weise auslegen können. Die Interessenten müssen anhand der Angaben in der Bekanntmachung entscheiden können, ob sie sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen oder nicht.*)

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VPRRS 2011, 0269
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Führt Restschuldbefreiung eines NU zum Angebotsausschluss?

VK Bund, Beschluss vom 14.06.2011 - VK 1-54/11

1. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist gegebenenfalls auch die Eignung der Nachunternehmer zu prüfen. Insbesondere wenn der Bieter einen Nachunternehmer benannt hat, ist dies verbindlicher Teil seines Angebots, und der Auftraggeber kann prüfen, ob der Bieter unter Einbeziehung der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

2. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Phase der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO um einen Teil des Insolvenzverfahrens im Sinne der §§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. g und Nr. 2 lit. a VOB/A handelt.

3. Die Norm des § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit. a VOB/A eröffnet dem Auftraggeber jedoch einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, einen Bewerber oder Bieter auf Basis einer abstrakten Gefährdungslage, ohne eine gezielte und konkrete Überprüfung seiner Eignung, d.h. seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - hier also trotz des Restschuldbefreiungsverfahrens - vom Wettbewerb auszuschließen.

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VPRRS 2011, 0432
ArzneimittelArzneimittel
NU-Verpflichtungserklärung unvollständig: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 02.02.2011 - VK 3-168/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0431
ArzneimittelArzneimittel
NU-Verpflichtungserklärung unvollständig: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-165/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0430
ArzneimittelArzneimittel
Vorgaben an die elektronische Signatur missachtet: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 3-44/11

Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Hat der Auftraggeber festgelegt, dass bestimmte Bestandteile des Angebots auf Papier auszudrucken und zu unterschreiben waren, während andere – wie etwa das Angebotsformblatt und die Eigenerklärung zu eigenen und fremden Produktionskapazitäten – in elektronischer Form zu erstellen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen waren, sind solche Angebote auszuschließen, die nicht den Vorgaben an die elektronische Signatur entsprechen.

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VPRRS 2011, 0266
DienstleistungenDienstleistungen
Wann kann Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden?

VK Bund, Beschluss vom 22.07.2011 - VK 3-83/11

1. Es steht einem öffentlichen Auftraggeber frei, von einem Beschaffungsvorgang Abstand zu nehmen, auch wenn der Grund hierfür nicht unter eine Kategorie des § 17 Abs. 1 VOL/A fällt.

2. Die Tatsache, dass ein Vergabeverfahren initiiert wird, begründet keinen Kontrahierungszwang, möglicherweise allerdings Schadensersatzansprüche.

3. Gibt der öffentliche Auftraggeber sein Beschaffungsvorhaben nicht auf, sondern verfolgt es in einem anderen Vergabeverfahren (hier: freihändige Vergabe) weiter, kommt es darauf an, ob ein Aufhebungsgrund vorliegt. Ist das nicht der Fall, gibt es keine Berechtigung, das Ausschreibungsverfahren zu beenden.

4. Die Tatsache allein, dass der Angebotspreis die subjektiven Vorstellungen des Auftraggebers übersteigt, ist nicht maßgeblich für die Feststellung eines unwirtschaftlichen Ergebnisses, es sind vielmehr objektive Maßstäbe zugrunde zu legen.

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VPRRS 2011, 0264
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann beginnt das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb?

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

1. Ein nach Aufhebung des Offenen Verfahrens durchgeführtes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb i.S. von § 3 EG Abs. 4 VOL/A ist ein eigenständiges förmliches Vergabeverfahren; mangels Vergabebekanntmachung ist für den nach § 131 Abs. 8 GWB bzw. § 23 VgV maßgeblichen Beginn des Verfahrens auf die erste "nach außen" gerichtete Erklärung des öffentlichen Auftraggebers über die Neuausschreibung, z. Bsp. auf die Absendung einer Einladung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren an private Wirtschaftsunternehmen, abzustellen.*)

2. Zur prozessualen Behandlung einer Anschließungserklärung der Antragsgegnerin an die sofortige Beschwerde der Beigeladenen nach Ablauf der Beschwerdefrist.*)

3. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb i.S. von § 3 EG Abs. 4 VOL/A in der Weise entsprechend anwendbar, dass an die Stelle der in der Bekanntmachung benannten Angebots- und Bewerbungsfrist eine entsprechende, in den Vergabeunterlagen bekannt gemachte Ausschlussfrist für die Einreichung der (indikativen bzw. letztverbindlichen) Angebote bzw. der fehlenden Unterlagen tritt.*)

4. Dem Aufgreifen eines Vergabeverstoßes durch die Vergabekammer von Amts wegen steht es grundsätzlich entgegen, wenn die Antragstellerin selbst ihrer Rügeobliegenheit nicht nachgekommen und insoweit nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB eine Präklusion bewirkt worden ist.*)

5. Bei der Bestimmung des Umfangs und des Inhalts der Überprüfungs- und Kontrollpflichten des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der inhaltichen Eignungsprüfung ist zu berücksichtigen, dass dem Auftraggeber im Vergabeverfahren nur begrenzte zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen und dass der Aufwand der Eignungsprüfung noch in einem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Beschaffung steht.*)

6. Wird im Vergabeverfahren die Vorlage einer Genehmigung ohne weitere Anmerkungen verlangt, so kann dieses Verlangen aus der Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit den Einzelheiten der Ausschreibung vertrauten Bieters nur dahingehend verstanden werden, dass der vollständige Genehmigungsbescheid vorzulegen ist.*)

7. Hat sich der öffentliche Auftraggeber entschieden, im Verhandlungsverfahren allen Bietern die Gelegenheit zur Nachreichung sämtlicher bislang fehlender Eignungserklärungen und -nachweise einzuräumen, und hat er bei einem Bieter vergaberechtswidrig eine Bewerbungsanforderung als erfüllt angesehen und deswegen auf eine Nachforderung verzichtet, so ist er im Nachprüfungsverfahren regelmäßig zu verpflichten, dem betroffenen Bieter eine Frist zur Nachreichung dieser Unterlage zu gewähren.*)

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VPRRS 2011, 0261
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Auskömmlichkeit von Niedrigpreisangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2002 - 1 VK 14/02

Ohne amtlichen Leitsatz.

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VPRRS 2011, 0260
DienstleistungenDienstleistungen
Wie weit geht der Anspruch auf Akteneinsicht?

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

1. Die Vorschrift des § 111 Abs. 1 GWB ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf Akteneinsicht von vornherein auf diejenigen Aktenbestandteile beschränkt ist, deren Inhalt ggf. dem entscheidungserheblichen Prozessstoff zuzuordnen ist. Die Beschränkung des Verfahrensstreitstoffes wirkt sich unmittelbar auf den Umfang des prozessualen Akteneinsichtsrechts aus.*)

2. Steht dem Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Akteneinsicht ein Anspruch des von der Akteneinsicht betroffenen Bieters auf Geheimhaltung des Inhalts bzw. der Erläuterungen seines Angebots nach § 111 Abs. 2 GWB entgegen, so ist eine Abwägung entsprechend § 72 Abs. 2 S. 4 GWB vorzunehmen zwischen dem Interesse des Antragstellers an einem effektiven Individualrechtsschutz und dem gleichgerichteten Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung des materiellen Vergaberechts einerseits und dem Geheimhaltungsinteresse des von der Akteneinsicht Betroffenen andererseits.*)

3. Im Rahmen dieser Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob ein effektiver Rechtsschutz des Akteneinsicht Begehrenden durch andere, das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen ganz oder teilweise wahrende Art und Weise gewährleistet werden kann (hier: Mitteilung einzelner Inhalte der Eignungsunterlagen und des Vergabevermerks in anonymisierter Form).*)

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VPRRS 2011, 0259
BestandssanierungBestandssanierung
Ist ein Bistum ein öffentlicher Auftraggeber?

OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2011 - 13 Verg 5/11

1. Ein Bistum ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Untergliederungen der Katholischen Kirche kommen als Auftraggeber nach § 98 Nr. 5 GWB in Betracht.*)

3. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Anteils von Zuwendungen öffentlicher Stellen i.S. des § 98 Nr. 5 GWB sind die gesamten Projektkosten einschließlich der Umsatzsteuer.*)

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VPRRS 2011, 0257
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einseitige Risikoverlagerung: Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsatz!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 23/11; 1 VK 24/11

1. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach VOL/A bestimmte Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen darf.

2. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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VPRRS 2011, 0254
ArzneimittelArzneimittel
Verbundene Unternehmen: Kein Geheimwettbewerb ohne "chinese walls"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 1/11

1. Ein ausgeschriebenes "Mehr-Partner-Modell" setzt einen im Verhältnis zum Normalfall der Ausschreibung stärkeren Anreiz für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen konzernverbundener Unternehmen.

2. Die Durchbrechung der gegenseitigen Geheimhaltung verbundener Unternehmen wird vermutet, wenn beide Unternehmen jeweils die tatsächliche Möglichkeit hatten, über ein gemeinsam benutztes Laufwerk Kenntnis von Angebotskalkulationen des verbundenen Unternehmens zu erhalten.

3. Unerheblich ist, ob das Laufwerk versehentlich oder fahrlässig installiert bzw. nicht gegen Datenzugriff gesichert war.

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VPRRS 2011, 0250
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Angabe von Hohlpreisen bei Kabeln: Ausschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.05.2011 - Verg W 8/11

Fordert der Auftraggeber, dass die Bieter bei den von ihnen in das Leistungsverzeichnis einzusetzenden Preisen für Kabel mit einem bestimmten Kupferpreis zu kalkulieren und anzubieten haben, und setzt ein Bieter bei Kabelpreisen sog. Hohlpreise ohne Kupferanteil ein, gibt er die geforderten Preise nicht an und ist mit seinem Angebot zwingend auszuschließen.*)

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VPRRS 2011, 0247
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung wegen fehlender Haushaltsmittel?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 55/10

1. Die Rechtswidrigkeit einer durch den Auftraggeber getroffenen Aufhebungsentscheidung führt noch nicht zu deren Aufhebung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Aufhebung sachliche Gründe zur Seite stehen und es sich nicht lediglich um eine Scheinaufhebung handelt.

2. Fehlende Haushaltsmittel rechtfertigen die Aufhebung der Ausschreibung.

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VPRRS 2011, 0245
BestandssanierungBestandssanierung
Geschäftsbeziehung zwischen Planer/Bieter verletzt Mitwirkungsverbot!

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2011 - VgK-19/2011

1. Für einen Auftraggeber ist es zulässig und häufig unumgänglich, sich die notwendigen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens durch die Einschaltung eines fachkundigen Dritten zu verschaffen, sofern die Auftraggeber nicht selbst personell über das notwendige Know-how verfügen.

2. Ein Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass der herangezogene Dritte weder unmittelbar noch mittelbar an der Vergabe beteiligt ist. Es dürfen also im Einzelfall keine Umstände vorliegen, aufgrund derer der Dritte dazu neigen kann, die mit der Vergabe zusammenhängenden Fragen nicht frei von subjektiven Interessen zu betrachten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass nicht einzelne Angebote bei der Vergabeentscheidung aufgrund eigener wirtschaftlicher Interessen der bei der Vergabe einbezogenen sachkundigen Personen bevorzugt werden.

3. Dies ist der Fall, wenn das zur Beratung herangezogene Architekturbüro zu einem der Bieter eine dauerhafte Geschäftsbeziehung unterhält.

4. Die Vermutung der Voreingenommenheit ist in den Fällen der § 16 Abs. 1 Nr. 2 VgV unwiderlegbar.

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VPRRS 2011, 0244
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Ausschluss trotz formaler Angebotsfehler?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2011 - Verg 27/11

1. Weist der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen darauf hin, dass fehlende Nachweise nachgefordert werden können, wird die strikte Vorlage von "Nachweisen" bereits zum Ende der Angebotsfrist aufgegeben.

2. Auf formale Fehler im Angebot eines Bieters (hier: fehlende Typenangaben) kann ein Ausschluss dann nicht gestützt werden.

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VPRRS 2011, 0242
ArzneimittelArzneimittel
Verbundene Unternehmen: Verstoß gegen Geheimwettbewerb vermutet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 8/11

1. Die Angebotslegung durch verbundene Unternehmen birgt allein im Hinblick auf die zwischen ihnen durch die Konzernverbundenheit vorhandenen möglichen Schnittstellen und Berührungspunkte eine objektiv erhöhte Gefahr von Verstößen gegen den Geheimhaltungswettbewerb durch abgestimmtes Verhalten.

2. Ein Ausschluss der Angebote verbundener Unternehmen ist somit nicht erst dann gerechtfertigt, wenn der sichere Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch den Auftraggeber erbracht ist. Vielmehr obliegt die Widerlegung dieser Vermutung den betreffenden Unternehmen.

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VPRRS 2011, 0238
BestandssanierungBestandssanierung
Kostentragung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 14/11

1. Die Vergabekammer entscheidet nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages oder sonstiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens über die Kostentragung nach billigem Ermessen, § 128 Abs. 3 S. 5 GWB. Entgegen dem scheinbar keine Ausnahme duldenden Wortlaut des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB gelten die Grundsätze des § 128 Abs. 3 S. 3 und 5 GWB nicht nur für die Kosten der Vergabekammer, sondern auch für die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten.

2. Die Vergabekammer hat dann, wenn die Rücknahme des Nachprüfungsantrages erkennbar auf nachträgliche Entscheidungen der Vergabestelle (Abhilfeentscheidung, Aufhebung des Vergabeverfahrens) oder auf unzureichende oder unrichtige Mitteilungen der Vergabestelle zurückzuführen ist, über die Kosten der Vergabekammer und die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten nach den Maßstäben des § 128 Abs. 3 S. 3, 5 GWB zu entscheiden.

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VPRRS 2011, 0229
ArzneimittelArzneimittel
Sind preislich unauskömmliche Angebote zwingend auszuschließen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 45/11

1. Die Bestimmung des § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009, wonach auf Angebote, deren (End-)Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, mithin insbesondere auf unangemessen niedrige Preisangebote, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, hat nur einen eingeschränkt bieterschützenden Charakter.

2. Einen Bieterschutz im Rechtssinn entfaltet die Bestimmung nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete selbstverständliche Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.

3. Unterschreitet das Angebot preislich eine bestimmte Aufgreifschwelle, kann dies für sich allein genommen einen Ausschluss jenes Angebots keinesfalls rechtfertigen. Auch die bloße Unauskömmlichkeit eines Preisangebots stellt für sich allein betrachtet keinen zwingenden Grund zu der Annahme dar, der betreffende Bieter werde die ausgeschriebene Leistung nicht zuverlässig und vertragsgerecht erbringen können.

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VPRRS 2011, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2011 - VgK-22/2011

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0227
DienstleistungenDienstleistungen
Begleitschreiben widerspricht Angebotsunterlagen: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.06.2011 - 1/SVK/024-11

1. Ein Begleitschreiben des Bieters ist regelmäßig Bestandteil seines Angebots. Sofern das Schreiben angebotsrelevante Inhalte wie Angebotspreis oder Lieferfristen umfasst, muss die Vergabestelle diese Erklärungen berücksichtigen. Es ist dann eine Frage der Auslegung des Angebotes, wie die im Begleitschreiben aufgeführten Inhalte sich in den Gesamtkontext des Angebots einfügen.*)

2. Enthält ein Angebot widersprüchliche Preisangaben, so ist für den öffentlichen Auftraggeber der von dem Bieter tatsächlich gewollte Preis nicht erkennbar. Grundsätzlich dürfen jedoch nur Angebote gewertet werden, welche vollständige und widerspruchsfreie Preisangaben enthalten. Der Grund hierfür liegt darin, dass Manipulationen begegnet werden soll, denn der Bieter hätte es sonst bei unvollständigen oder widersprüchlichen Preisangaben in der Hand, die Auskömmlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit seines Angebotes je nach Lage des Ausschreibungsverfahrens herzustellen.*)

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VPRRS 2011, 0225
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabeunterlagen müssen angemessene Risikoverteilung enthalten!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.05.2011 - 1/SVK/009-11

1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A weiterhin besteht. Allerdings ist es nach Auffassung der Vergabekammer ihre Aufgabe, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung beinhalten.*)

2. Leistungsbeschreibungen sind so eindeutig abzufassen, dass - abgestellt auf einen durchschnittlichen und mit der Art der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfänger - alle Bewerber sie notwendig in einem gleichen Sinn verstehen müssen. Diese Anforderungen sind nicht erfüllt, wenn die Leistungsbeschreibung Angaben lediglich allgemeiner Natur enthält oder verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zulässt. Um die geforderte Leistung erschöpfend zu beschreiben, hat der Auftraggeber einen, der Komplexität des Auftragsgegenstandes entsprechenden Aufwand zu betreiben und alle insoweit verfügbaren Quellen zu nutzen. Bei der Angabe aller die Preisermittlung beeinflussenden Umstände kann der Auftraggeber z. B. auf Erfahrungswerte aus Voraufträgen oder vergleichbaren Aufträgen bei anderen öffentlichen Auftraggebern zurückgreifen.*)

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IBRRS 2011, 2713
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein wirtschaftliches Angebot: Wann ist Aufhebung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.04.2011 - VgK-09/2011

1. Gemäß § 20 Abs. 1 lit. c VOL/A-EG können Vergabeverfahren aufgehoben werden, wenn sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben. Eine Ausschreibung führt dann zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis aufweist.

2. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist ausschließlich und vollständig auf der Grundlage der gemäß § 17 Abs. 7 VOL/A in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen zuvor festgelegten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien durchzuführen. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis erzielt wird.

3. Erkennt der Auftraggeber im Rahmen der Wertung, dass keines der abgegebenen Angebote diese Voraussetzungen erfüllt und somit eine nach Haushaltsrecht (§ 7 BHO und vergleichbare Landesregelungen in den Landeshaushaltsordnungen) erforderliche wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Haushaltsmittel nicht möglich ist, kann er die Ausschreibung aufheben. Dies kann wiederum dann der Fall sein, wenn selbst das Mindestangebot als zu hoch befunden wird.

4. Eine - berechtigte - Aufhebung des Vergabeverfahrens mangels wirtschaftlichen Ergebnisses scheidet jedoch aus, wenn der Auftraggeber die Kostenschätzung nicht oder nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt hat.

5. Grundsätzlich steht es dem Auftraggeber frei, das einmal eingeleitete Vergabeverfahren auch anders als durch eine Zuschlagserteilung zu beenden. Allerdings kann ein Bieter darauf vertrauen, dass ein einmal eingeleitetes Vergabeverfahren regelmäßig mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 21 Abs. 1 VOL/A-EG beendet wird. Die Aufhebung der Ausschreibung stellt daher die Ausnahme vom Regelfall dar. Eine Aufhebung der Ausschreibung kann letztlich nur das letzte Mittel sein, wenn weniger einschneidende Alternativen nicht zweckmäßig sind.

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VPRRS 2011, 0223
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BGH: Schadensersatz wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften

BGH, Urteil vom 09.06.2011 - X ZR 143/10

Der auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters ist nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser Regelungen durch den Auftraggeber vertraut hat, sondern es ist dafür auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften abzustellen (Weiterentwicklung von BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96, IBR 1998, 461 = BGHZ 139, 280, 283; Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 18/07 (Leitsatz 5), IBR 2008, 174).*)

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VPRRS 2011, 0215
DienstleistungenDienstleistungen
Erledigung nach Abhilfe durch VSt: Bieter muss halbe Gebühr zahlen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2010 - VK-36/2010-L

1. Der Antragsteller muss mit seinem Nachprüfungsantrag nicht abwarten, bis die Vergabestelle über seine Rügen entschieden hat.

2. Das Nachprüfungsverfahren ist als gerichtsähnliches Verwaltungsverfahren ausgestaltet. Es enthält überwiegend Elemente des Verwaltungsverfahrens und daneben solche des Verwaltungsprozesses. Soweit die Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren in § 107 ff GWB der Ergänzung bedürfen, ist deshalb aus systematischen Gründen zunächst auf das jeweilige VwVfG und - soweit dann noch Regelungslücken bleiben - auf die VwGO zurückzugreifen.

3. Durch die Aufhebung der Ausschreibung ist die Hauptsache des Nachprüfungsverfahrens erledigt. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB enthält jedoch keine Regelungen darüber, welche zusätzlichen Voraussetzungen für die Erledigung vorliegen müssen, insbesondere ob der Nachprüfungsantrag im Zeitpunkt der Erledigung zulässig und begründet sein muss.

4. Die Aufhebung der Ausschreibung führt zur sonstigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens im Sinne des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB. Danach hat der Antragsteller die Verfahrenskosten in Höhe einer halben Gebühr zu entrichten. Gem. § 128 Abs. 3 Satz 5 hat die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu erfolgen. Somit verbleibt als Regelungsinhalt des Satzes 4 erhalten, dass sich die Gebühr für den Unterlegenen auf die Hälfte ermäßigt. (OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010 juris Rdnr. 7; Summa in jurisPK, § 128 GWB, Rdnr. 31.6). Im Übrigen verdrängt der Satz 5 den Satz 4 wenigstens für den Fall der sonstigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens.

5. Wäre der Auftraggeber als Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren unterlegen, da ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren nicht möglich war, so hat er gem. § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Kosten des Verfahrens zu tragen.

6. Nach § 128 Abs. 2 GWB bestimmt sich die Höhe der Gebühren im Nachprüfungsverfahren nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung.

7. Für die Anwendung des § 128 Abs.3 GWB kann es aus systematischen Gründen nur noch auf das materielle Obsiegen oder Unterliegen, also auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags ankommen. Nur so ist eine Kostenentscheidung möglich, die auf einheitlichen Erwägungen beruht. Ein Festhalten an der bisherigen rein formalen Betrachtung wäre willkürlich.

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VPRRS 2011, 0438
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Unterschreitung der üblichen Kostensätze: Auftraggeber kann Stellungnahme verlangen!

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2011 - VK 3-56/11

Die Regelung in den Vergabeunterlagen, wonach sich der Auftraggeber "bei einer erheblichen Unterschreitung der üblichen Kostensätze die Abforderung einer schriftlichen Stellungnahme und gegebenenfalls den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren vorbehält,") widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen und chancengleichen Wettbewerbs.

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VPRRS 2011, 0213
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht und Informationsanspruch nach IFG

VG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2011 - 13 K 3505/09

1. Der Annahme der Amtlichkeit einer Information steht nicht entgegen, dass diese der Behörde im Rahmen eines fiskalischen Hilfsgeschäftes zugegangen ist.*)

2. Die Regelungen des Vergaberechts (insbes. VOL/A + VOL/B) schließen einen Informationsanspruch nach dem IFG nicht aus.*)

3. Zum Vorliegen der Ausschlussgründe des § 3 Nr. 1 b und Nr. 6 IFG sowie des § 6 Satz 2 IFG (hier verneint in Bezug auf Unterlagen über die Vertragsabwicklung eines fiskalischen Hilfsgeschäfts/Kauf von Büromaterial).*)

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VPRRS 2011, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2011 - VgK-21/2011

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0211
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenerstattung bei Erledigung

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 Verg 2/11

1. Die Vorschrift des § 128 Abs. 3 GWB n.F. ist dahin auszulegen, dass im Falle der Rücknahme bzw. der anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor der Sach-entscheidung der Vergabekammer eine Entscheidung über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen zu treffen ist.*)

2. Jedenfalls dann, wenn bei einer summarischen Prüfung der bisherigen Sach- und Rechtslage eine sichere Beurteilung der wechselseitigen Erfolgsaussichten nicht ohne Weiteres möglich ist, ist es sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten abzuhandeln, und statt dessen anderen Kriterien ein Gewicht für die Kostenverteilung einzuräumen, z. Bsp. dem tatsächlichen Verhalten und der Selbsteinschätzung der Beteiligten.*)

3. Die Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB enthält weder ausdrücklich noch in ergänzender Auslegung eine Rechtsgrundlage für einen prozessualen Anspruch eines Beteiligten auf Erstattung seiner Anwaltskosten für den Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung in der Hauptsache (Divergenz zu Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 10.08.2010, W Verg 0008/10).*)

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VPRRS 2011, 0209
DienstleistungenDienstleistungen
Eine Rüge muss nachgewiesen werden können!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2011 - VK 13/11

1. Rügen sind nicht an die Schriftform gebunden.

2. Wer eine Nachprüfung beantragt, muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ordnungsgemäß gerügt wurde.

3. Bei streitigen Sachverhalten ist nicht zu Gunsten des Antragstellers im Zweifel davon auszugehen, dieser habe ordnungsgemäß gerügt.

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