Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4989 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2012, 0221
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.03.2012 - VgK-06/2012
Einen Bieterschutz entfaltet die Vorschrift des § 19 Abs. 6 Satz 1 VOL/A-EG ebenso wie § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A grundsätzlich nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebotes fordert. Diese Voraussetzungen sind zum einen gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.

VPRRS 2012, 0220

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2012 - VK 55/11
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge nur dann erhoben, wenn ohne schuldhaftes Zögern gerügt worden ist. Bei überschaubaren und einfach zu bewertenden Sachverhalten kann danach im Einzelfall auch eine Rügefrist von 1 bis 3 Tagen in Betracht kommen; in der Regel sind mindestens 3 - 5 Tage als Rügefrist einzuräumen.

VPRRS 2012, 0219

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2011 - VK 8/11
Für das Verständnis der Vergabeunterlagen kommt es nicht auf die Interpretation eines einzelnen Bieters, sondern auf die Sicht eines verständigen und sachkundigen Bieters (objektive sachkundige Empfängersicht) an. Aus Sicht des Bieters bestehende Unklarheiten sind durch eine Anfrage beim Auftraggeber auszuräumen.

VPRRS 2012, 0218

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 32/11
1. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist ein Verwaltungsverfahren, auf das grundsätzlich das jeweils geltende VwVfG Anwendung findet.
2. Eine Erledigung tritt zwar bereits mit einem Ereignis ein, welches den Gegenstand des Nachprüfungsantrages beseitigt. Nach § 114 Abs. 2 GWB hat der Eintritt eines erledigenden Ereignisses ebenso wie im Verwaltungsgerichtsprozess eine verfahrensbeendende Wirkung erst dann, wenn entsprechende übereinstimmende Erklärungen der Verfahrensbeteiligten vorliegen und der Antragsteller keinen Feststellungsantrag stellt.

VPRRS 2012, 0216

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.01.2012 - VgK-57/2011
Führt der Auftraggeber einen Realisierungswettbewerb durch, ist er nicht berechtigt, neben den Preisträgern des vorangegangenen Wettbewerbs auch die übrigen Teilnehmer am Verhandlungsverfahren über die Beauftragung zur Realisierung der Wettbewerbsaufgabe zu beteiligen.

VPRRS 2012, 0213

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.2012 - 11 Verg 4/12
1. Öffentliche Auftraggeber können Aufträge grundsätzlich allein auf der Basis des niedrigsten Preises als Zuschlagskriterium vergeben.
2. An der Vereinbarkeit des § 97 Abs. 5 GWB mit Art. 53 Abs. 1 b Richtlinie 2004/18/EG bestehen erhebliche Zweifel, so dass Art. 53 Abs. 1 b Richtlinie 2004/18/EG (Preis als alleiniges Zuschlagskriterium) unmittelbar anzuwenden ist.

VPRRS 2012, 0212

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2012 - Verg 68/11
1. Gegen eine Beteiligung freiwilliger Hilfsorganisationen an Ausschreibungen von Krankentransportleistungen ist vergaberechtlich grundsätzlich nichts einzuwenden.
2. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieters macht eine Prüfung der Eignung des betreffenden Bewerbers oder Bieters im einzelnen Fall nicht überflüssig.

VPRRS 2012, 0211

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012 - Verg 93/11
1. Das frühere grundsätzliche Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, gilt nach VOL/A nicht mehr.
2. Die Ausschreibungsbedingungen können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.
3. Angeboten bei Rahmenvereinbarungen wohnen - in der Natur der Sache liegend und abhängig vom in der Regel ungeklärten und nicht abschließend klärbaren Auftragsvolumen - erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind. Bei Rahmenvereinbarungen gelten die Gebote der Bestimmtheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt. Der in Aussicht genommene Auftragsumfang ist lediglich so genau wie möglich zu ermitteln (und bekannt zu geben), er braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.

VPRRS 2012, 0210

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2011 - VK 44/11
Vereinbarungen, die lediglich Zusatzleistungen der gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen eines Bieters betreffen, berechtigen oder vertraglich verpflichten die Vergabestellen nicht dazu, die verfahrensgegenständlichen Leistungen nicht auszuschreiben.

VPRRS 2012, 0209

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 100/11
1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Ausschreibung so zuzuschneiden, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer und deren einzelwirtschaftliche Interessen bedient werden.
2. Eine Gesamtvergabe ist gerechtfertigt, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung für eine Gesamtvergabe kommt dem Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen eine nur beschränkt zu kontrollierende Einschätzungsprärogative zu. Die Entscheidung des Auftraggebers ist lediglich darauf zu prüfen, ob sie auf einer vollständigen und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht sowie aus vernünftigen Erwägungen heraus und im Ergebnis vertretbar getroffen worden ist.

VPRRS 2012, 0208

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2012 - 2 VK LSA 33/11
1. Versäumt es der Auftraggeber, bei mehreren Angeboten die Eingangsvermerke mit einem Namenszug zu versehen, verstösst er gegen die Regelungen des § 17 EG Abs. 1 VOL/A.
2. Ein Vermerk i.S. § 17 EG Abs. 1 VOL/A dient der Beweissicherung. Er muss daher in einem förmlichen Verfahren den Aussteller erkennen lassen.
3. Ein Verstoß gegen § 17 EG Abs. 3 VOL/A liegt vor, wenn der Auftraggeber das Verpackungsmaterial nicht in Gänze behält, weil dadurch für die Bieter und die Nachprüfungsinstanzen eine umfassende Dokumentation des Verfahrens nicht sicher gestellt sein muss. Auf eine Verwahrung des Verpackungsmaterials kann demzufolge erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens verzichtet werden.

VPRRS 2012, 0206

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2012 - Verg 104/11
1. Erstellt der Auftraggeber ein produktneutrales Leistungsverzeichnis, in welches die Bieter nur ihre Angebotspreise eintragen müssen, sind die Bieter grundsätzlich nur dazu verpflichtet, zu den angebotenen Preisen die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Leistungen in mittlerer Art und Güte zu erbringen.
2. Das Angebot eines Bieters wegen eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik scheidet aus, wenn der Auftraggeber die Konstruktionsweise und die Ausführung der Leistung im Leistungsverzeichnis im Einzelnen vorgegeben hat.

VPRRS 2012, 0205

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 61/11
1. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots ausgeschlossen; eine solche Änderung kann auch nicht einvernehmlich im Wege eines Aufklärungsgesprächs erfolgen. Erklärungen zu bestimmten Herstellern und Typen sind keine Angebotsänderungen.
2. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung bleibt der erfolgreiche Bieter grundsätzlich frei, ein Produkt von mittlerer Art und Güte seiner Wahl zu liefern.
3. Eine Preisdifferenz von knapp 12% liegt weit unter der Aufgreifschwelle, deren Erreichen der Auftraggeber zum Anlass nehmen muss, die Höhe des Angebots zu überprüfen. Diese Schwelle liegt bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot.

VPRRS 2012, 0203

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2012 - 1 Verg 2/12
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das auftragsbezogene Eignungsprofil über Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit zu definieren. Ein Bieter, der den Mindestanforderungen nicht genügt, kommt mangels Eignung nicht als Auftragnehmer in Frage.*)
2. Bei der Festlegung des auftragsbezogenen Eignungsprofils ist der Auftraggeber weitgehend frei. Die Grenze zur Rechtswidrigkeit ist erst überschritten, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informations- und/oder Prüfungsbedürfnisses dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.*)
3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein entsorgungspflichtiger Landkreis sich bei der Erfüllung einer wichtigen öffentlichen Aufgabe nur eines Unternehmens bedienen will, das eine entsprechende Leistung zumindest schon einmal für eine andere kommunale Gebietskörperschaft mit einer bestimmten Größe erbracht hat oder derzeit erbringt.*)
4. Der Auftraggeber darf jedenfalls nach Angebotsabgabe nicht zugunsten einzelner Bieter auf die Erfüllung seiner Vorgaben verzichten.*)

VPRRS 2012, 0202

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2012 - 1 Verg 2/12
1. Eine insolvenzbedingte Leistungsunfähigkeit des Nachunternehmers ist dem Hauptunternehmer wie eine eigene Leistungsunfähigkeit - und damit Ungeeignetheit - zuzurechnen. Dies kann dazu führen, dass das Angebot des Hauptunternehmers für eine Zuschlagerteilung nicht in Betracht kommt.
2. Die allgemeine, mit jeder Auftragsvergabe verbundene Gefahr, dass ein Bieter/Auftragnehmer - mehr oder weniger zeitnah - nach Zuschlagserteilung insolvent wird, muss jeder Auftraggeber hinnehmen. Der Fall der Insolvenz bzw. der auf eine Insolvenzeröffnung gerichtete Antrag vor Zuschlags-/Auftragserteilung eröffnet einen Entscheidungsspielraum des Auftraggebers zum Bieterausschluss, wenn dem Bieter infolge dieser Umstände "die für die Erfüllung der vertraglichen Pflicht erforderliche Eignung" (Leistungsfähigkeit) abhanden gekommen ist.
3. Die Insolvenz des Bieters an sich ist für einen Ausschluss nicht ausreichend. Erforderlich ist auch eine - einzelfallbezogene - Prognose zur entfallenen bzw. zur fortbestehenden Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.

VPRRS 2012, 0199

VK Bund, Beschluss vom 07.05.2012 - VK 3-33/12
1. Die Vergabeunterlagen sind aus der Sicht eines sachkundigen Bieters auszulegen.
2. Ist aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar, dass eine Anlage vollautomatisiert arbeiten soll, erfüllt ein Profilgreifer, der eine manuelle Einstellung erfordert, die gestellten technischen Anforderungen nicht. Ein derartiges Angebot ist wegen Abweichens von den Vorgaben aus der Wertung auszuschließen.

VPRRS 2012, 0197

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 91/11
1. Ein irreführender Hinweis ist nicht geeignet, eine Frist in Gang zu setzen.
2. § 8 EG VOL/A sieht das Verbot der Überwälzung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter nicht (mehr) vor.
3. Es liegt kein Verstoß gegen die Verpflichtung des Auftraggebers vor, den mutmaßlichen Auftragsumfang soweit wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben (§ 4 Abs. 1 S. 2 VOL/A), wenn eine solche Prognose wegen der Natur der Sache nicht möglich ist.

VPRRS 2012, 0196

VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12
1. "Sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber" im Sinne des § 104 Abs. 2 GWB können auch die Bestimmungen aus §§ 19 und 20 GWB, aus § 1 und § 46 Abs. 2 EnWG und dem § 3 KAV sein, so dass diese der Nachprüfung durch eine Vergabekammer unterliegen.*)
2. Vergabeverfahren nach dem GWB/SektVO und die Konzessionsvergaben nach dem EnWG können grundsätzlich separat erfolgen.*)
3. Findet hingegen eine Verknüpfung zwischen diesen beiden Verfahren - beispielsweise über ein Zuschlagskriterium - statt, müssen bei dem Vergabeverfahren nach der SektVO auch die Vorgaben aus dem EnWG, dem § 3 KAV und den §§ 19 und 20 GWB berücksichtigt werden.*)

VPRRS 2012, 0195

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 90/11
Die Ausschreibungsbedingungen sind unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit nicht zu beanstanden, wenn der Bieter gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken, namentlich solche, die ihm typischerweise ohnedies obliegen, tragen soll.

VPRRS 2012, 0194

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
Zur Berechnung des Schwellenwerts bei der Vergabe juristischer Beratungsleistungen sind die Auftragswerte mehrerer Teillose zu addieren, nicht hingegen die Auftragswerte mehrerer Fachlose.

VPRRS 2012, 0192

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2012 - Verg 95/11
1. Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf vier Jahre grundsätzlich nicht überschreiten.
2. Soll die Vertragslaufzeit länger als vier Jahre betragen, muss der Auftraggeber diesen eng zu begrenzenden Sonderfall "aufgrund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung" rechtfertigen, wobei der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände herangezogen werden können.

VPRRS 2012, 0190

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2012 - VK 3-3/12
1. Ein Bieter kann die ihm günstigen Bewertungen seines Konzeptes zu anderen Losen nicht selektiv heranziehen, um eine bessere Bewertung zu erzielen.
2. Der Vergabestelle ist bei der Prüfung, ob ein Angebot den durch die Bewertungsmatrix aufgestellten Einzelvorgaben entspricht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Bei der Vergabe von Wertungspunkten ist ihr ein Ermessen zuzuerkennen.
3. Nur die Angebote der Bieter, die zu einem Los abgegeben wurden, stehen in Konkurrenz zueinander. Deshalb muss lediglich sichergestellt sein, dass in Bezug auf das jeweilige Einzellos eine gleichförmige und willkürfreie Behandlung der hierzu abgegebenen Angebote gewährleistet ist.

VPRRS 2012, 0189

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.03.2012 - 21.VK-3194-03/12
1. Nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A können zwar Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Es ist anerkannt, dass das Wort "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt und ihn nicht etwa zur Vornahme der Handlungen verpflichtet, die er vornehmen kann. Der Auftraggeber kann also ein unvollständiges Angebot von der Wertung ausschließen, ohne von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Sofern der öffentliche Auftraggeber von einem Nachfordern absieht, muss er ein unvollständiges Angebot jedoch von der Wertung gemäß § 19 EG Abs. 3 Buchst. a) VOL/A ausschließen, selbst wenn nur Preisangaben in unwesentlichen Einzelpositionen fehlen.*)
2. Im Streitfall entscheiden Vergabekammern nicht über die Eignung eines Unternehmens. Sie prüfen lediglich nach, ob die Entscheidung, einem Unternehmen die Eignung zu- oder abzusprechen, den eigenen Vorgaben des Auftraggebers gerecht wird, eine rechtlich und tatsächlich tragfähige Grundlage hat und vertretbar ist.*)

VPRRS 2012, 0188

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2012 - VK 1-174/11
1. Der Wettbewerbsgrundsatz gilt nicht nur für die Angebotswertung nach Maßgabe der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien als letzte Stufe der Wertung, sondern im gesamten Vergabeverfahren und damit auch für die Auswahl eines Bieterkreises im Teilnahmewettbewerb. Dies schließt mit ein, dass für die Auswahl der Bieter Auswahlkriterien bestimmt werden, die einen Wettbewerb der Teilnehmer zulassen. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind dabei so zu fassen, dass danach diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die die bestmögliche Leistung erwarten lassen.
2. Das Losverfahren als Auswahlmechanismus genügt wettbewerblichen Anforderungen grundsätzlich nicht. Denn es hat nicht die Auswahl der besten Bewerber zum Ziel, sondern führt zu einer zufälligen Bewerberauswahl.

VPRRS 2012, 0187

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2011 - VgK-53/2011
1. Auch wenn weder eine Verurteilung vorliegt noch Anklage erhoben wurde, kann ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters wegen Bestechung als schwere Verfehlung im Sinne des § 6 EG Abs. 6 c VOL/A eingestuft werden und zum Ausschluss des Bieters führen.
2. In einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, das eine Bundesauftragsangelegenheit im Sinne der Art. 85, 90 Abs. 2 GG zum Gegenstand hat, ist das Land und nicht der Bund Antragsgegner.

VPRRS 2012, 0186

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2012 - VgK-44/2011
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages genügt es, wenn der Bieter schlüssig einen durch die Rechtsverletzung drohenden oder eingetretenen Schaden behauptet, also darlegt, dass durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß seine Chancen auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit.

VPRRS 2012, 0185

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 37/11
1. Solange der Antragsteller sein Primärbegehren aufrechterhält (oder dieses gegebenenfalls durch Zwischenentscheidung nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen worden ist, vgl. OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02), hat die Vergabekammer darüber innerhalb der Entscheidungsfrist zu entscheiden; eine Erledigung setzt zumindest eine Erledigungserklärung des Antragstellers voraus.
2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar mit mehreren Unternehmen verhandelt hat, aber die notwendige Bekanntmachung unterlassen hat.
3. Betrifft der Zweck eines Vertrages die Daseinsvorsorge, steht dies der Anwendung des Vergaberechts nicht grundsätzlich entgegen.

VPRRS 2012, 0184

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2012 - Verg 4/12
1. Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen im Einzelnen aufgeführt werden, damit sich die Bieter darauf einstellen und sich rechtzeitig die entsprechenden Nachweise beschaffen können.
2. Die Angaben der Bekanntmachung zu den mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweisen müssen zudem klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VPRRS 2012, 0182

VK Berlin, Beschluss vom 14.10.2011 - VK-B 2-24/11
Ein aufgehobenes Verhandlungsverfahren bildet mit dem vorangegangenen Offenen Verfahren keinen einheitlichen Vorgang in dem Sinne, dass ein Nicht-Rügen der Aufhebung des Offenen Verfahrens die Nachprüfung der (gesondert gerügten) Aufhebung des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens hindert.*)

VPRRS 2012, 0178

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2011 - VK 41/11
§ 101b Abs. 2 GWB enthält Ausschlussfristen für die Geltendmachung einer etwaigen Unwirksamkeit von Verträgen. Diese Vorschrift dient der Schaffung von Rechtssicherheit für die Zeitdauer der schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen, die unter Verstoß gegen § 101a GWB oder dadurch zustande gekommen sind, dass ein Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt wurde, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB gibt es definierte Zeitfenster, innerhalb derer die Unwirksamkeit eines ggf. dem § 101b Abs. 1 GWB unterfallenden Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden muss.

VPRRS 2012, 0448

VK Bund, Beschluss vom 09.12.2011 - VK 1-150/11
1. Verlangt der Auftraggeber, dass der Bieter bereits "vergleichbare" Leistungen erbracht haben muss, kommt es nicht darauf an, dass ein Bieter in Bezug auf Leistungsumfang und Leistungsgegenstand bereits identische Leistungen erbracht hat.
2. Vergleichbar ist eine Leistung bereits dann, wenn sie nach den Vergleichbarkeitskriterien des öffentlichen Auftraggebers der ausgeschriebenen Leistung nahe kommt. Erforderlich, aber auch ausreichend ist daher die Vorlage solcher Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Eignungskriterien auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags geschlossen werden kann.

VPRRS 2012, 0177

VK Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 37/11
Gemäß § 16 Abs. 3 EG VOL/A müssen die Angebote die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nach § 19 Abs. 2 EG VOL/A können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (Satz 1). Gemäß Satz 2 gilt dies nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

VPRRS 2012, 0176

OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - Verg 4/11
Auch bei Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung ist eine Mindestabnahmemenge vorzusehen. Andernfalls würde den Bietern ungewöhnliches Wagnis auferlegt, was trotz des Wortlauts der VOL/A 2009 im Ergebnis unzulässig ist.

VPRRS 2012, 0175

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2011 - VK 22/11
Zum Auslösen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird auf die "Erkennbarkeit" in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergaberechtsverstöße abgestellt. Maßstab dafür ist die Erkenntnismöglichkeit des Bieters bei Anwendung der üblichen Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Ein grundsätzlich erkennbarer Fehler ist die etwaig falsche Verfahrensart, sei es aus der Bekanntmachung, sei es aus den Vergabeunterlagen .

VPRRS 2012, 0174

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2012 - VK 9/12
Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist dann zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht, und wenn es ferner darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.

VPRRS 2012, 0172

VK Sachsen, Beschluss vom 19.04.2012 - 1/SVK/009-12
1. Der Eingang der Mitteilung einer Nichtabhilfeentscheidung ist als ein "Ereignis" i. S. d. § 187 Absatz 1 BGB aufzufassen. Ist danach für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Mithin beginnt die Frist des § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB am Tag nach Zugang des Nichtabhilfeschreibens zu laufen.*)
2. VOL/A EG bestimmt, dass die Vergabeunterlagen im offenen Verfahren an alle anfordernden Unternehmen zu übermitteln sind, eine zeitlich befristete Einschränkung dieser Pflicht ist der zitierten Norm nicht zu entnehmen.*)
3. Aus § 12 Absatz 7 VOL/A EG lässt sich ableiten, dass ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist, einem Interessenten die Verdingungsunterlagen zuzusenden, sofern ein entsprechender Antrag so rechtzeitig vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen ist, dass dem Auftraggeber noch sechs Tage für die Versendung der Unterlagen verbleiben.*)
4. Aus § 12 VOL/A EG lässt sich keine gesetzliche Grundlage für eine Vorverlegung der Frist zur Abforderung der Vergabeunterlagen und der zusätzlichen Unterlagen über diese 6 Tage hinaus, die der Auftraggeber zur Versendung der Verdingungsunterlagen benötigt, ableiten.*)

VPRRS 2012, 0171

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2012 - 2 Verg 3/12
1. Der Antrag eines beigeladenen Bieters des Vergabeverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist zulässig, wenn der Beigeladene selbständig sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache eingelegt hat und sein Antrag auf die Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB gerichtet ist, um effektiven Rechtsschutz gegen eine seine Auftragschancen verschlechternde Maßnahme des öffentlichen Auftraggebers oder gegen eine dem entsprechende Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer zu erreichen. Das Rechtsschutzinteresse entfällt nicht im Hinblick auf die Regelung einer Vorabinformations- und Wartefrist in § 101a GWB.*)
2. Hat die Vergabekammer die Wiederholung der Wertung unter Berücksichtigung ihrer Rechtsauffassung angeordnet, so steht der Anordnung die Vorschrift des § 118 Abs. 3 GWB nicht entgegen.*)
3. Im Rahmen der Abwägung nach § 118 Abs. 2 GWB kommt dem Umstand besondere, für eine Anordnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung sprechende Bedeutung zu, dass der öffentliche Auftraggeber selbst sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt und dadurch zu erkennen gegeben hat, dass er kein Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens nach Maßgabe der angefochtenen Entscheidung hat.*)

VPRRS 2012, 0169

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12
1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)
2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)
3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)
4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)
5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)

VPRRS 2012, 0168

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2012 - Verg 87/11
Eine Auskunftsverpflichtung über eine Schadensstatistik bei Vergabe von Versicherungsleistungen setzt mangels besonderer gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen jvoraus, dass sich die Vergabestelle in entschuldbarer Weise über die Informationen im Ungewissen ist und sie sich nicht selbst beschaffen kann.

VPRRS 2012, 0164

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.02.2012 - VgK-02/2012
Die Abweichung der Bewertungsmatrix von dem Inhalt des Bewerbungsbogens ist intransparent. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.

VPRRS 2012, 0163

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2012 - Verg 85/11
1. Das Prinzip der Transparenz und Unmissverständlichkeit des Vergabeverfahrens ist verletzt, wenn der Auftraggeber im Angebotsvordruck solche Preisangaben verlangt, die es den Bietern unmöglich machen, korrekte und nachvollziehbare - und somit vergleichbare - Gesamtbruttosummen anzugeben.
2. Zwar trägt der Auftragnehmer das Risiko, wenn er beim Preisangebot die Umsatzsteuer nicht einkalkuliert hat - dann muss er die Steuer selbst entrichten. Dies gilt nicht, wenn die Vergabestelle die Frage der Umsatzsteuer im Unklaren gelassen hat.

VPRRS 2012, 0162

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 75/11
1. Das Offene Verfahren ist der Regelfall, von dem nur in den gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Der Ausnahmetatbestand des § 3 EG Abs. 2 b VOL/A ist eng auszulegen.
2. Die Dringlichkeit einer Vergabe kann zwar die Wahl eines Nichtoffenen Verfahrens begründen. Ein Auftraggeber kann sich aber auf die Dringlichkeit nicht berufen, wenn er sie selber verursacht hat, indem er etwa vergaberechtswidrige Ausschreibungen eingeleitet hat.

VPRRS 2012, 0159

VK Köln, Beschluss vom 06.03.2012 - VK VOL 45/2011
Zunächst sind Leistungen aufgeteilt in Teil- und Fachlose zu vergeben. Zeigt sich im Zuge entsprechender Wertung, dass wirtschaftliche oder technische Gründe es erfordern, dürfen in einem zweiten Schritt mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden.

VPRRS 2012, 0158

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2011 - VK 1-114/11
1. Geboten ist es, alle Kriterien bekannt zu geben, die der öffentliche Auftraggeber in die Wertung der Angebote einfließen lassen will. Umgekehrt ist der Auftraggeber ebenfalls verpflichtet, Kriterien, die er den Bietern vorher nicht mitgeteilt hat, nicht bei der Wertung zu berücksichtigen.
2. Hat ein Bieter in preislicher Hinsicht bestimmte Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten, weil bestimmte Kosten nicht oder nur zu einem vergleichsweise geringen Teil anfallen, darf dessen Angebot insoweit in die Wertung miteinbezogen werden.

VPRRS 2012, 0155

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 11 Verg 7/11
1. Verlangt ein Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen bestimmte Eignungsnachweise, so ist er hieran unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern gebunden und kann nicht nachträglich auf einzelne Nachweise verzichten und weniger strenge Anforderungen stellen.
2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote der weiteren Bieter nur aufgrund unterschiedlicher Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssten. Auch wenn ein Bieter wegen Mängeln seines Angebots an sich von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen wäre, besteht sein Anspruch auf Gleichbehandlung fort, wenn auch alle sonstigen Bieter im Ergebnis auszuschließen wären.

VPRRS 2012, 0153

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2011 - 1 VK LSA 32/11
1. Für Aspekte, die erst im Rahmen eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens bekannt werden, gibt es kein Rügeerfordernis.*)
2. Auch im Verhandlungsverfahren ist es unzulässig, dass der Auftraggeber für die einzelnen Bieter unterschiedliche Abgabetermine für die Preise festlegt.*)
3. Eine per e-mail eingegangene Angebotsänderung genügt nicht den Bestimmungen des Signaturgesetzes.*)

VPRRS 2012, 0152

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2012 - 11 Verg 10/11
1. Die sofortige Beschwerde ausschließlich gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer ist zulässig.
2. Selbst soweit das Land als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig geworden sein sollte, ist es im Nachprüfungsverfahren passivlegitimiert und der Nachprüfungsantrag demzufolge gegen das Land zu richten.
3. Daher kommt es nicht darauf an, ob der Bund Gebührenbefreiung genießt, sondern, ob im vorliegenden Nachprüfungsverfahren der Antragsgegner, also das Land, gebührenbefreit ist.

VPRRS 2012, 0445

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2012 - VK 1-165/11
Von einer vorher festgelegten Wertungsvorgehensweise darf der Auftraggeber aus Gründen der Transparenz der Wertung und Gleichbehandlung der Bieter im Nachhinein nicht abweichen, indem er z.B. die Schlechterfüllung von Sollkriterien nunmehr als Begründung für den Angebotsausschluss eines Bieters heranzieht oder ein Angebot trotz Erreichens der festgelegten Mindestpunktzahl nicht in der Wertung belässt.

VPRRS 2012, 0150

VK Bund, Beschluss vom 02.09.2011 - VK 1-108/11
1. Telekommunikationsdienste sind Dienste, die ganz oder teilweise in der Übertragung und Weiterleitung von Signalen auf dem Telekommunikationsnetz durch Telekommunikationsverfahren bestehen, mit Ausnahme von Rundfunk und Fernsehen. Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit sind weiterhin solche Telekommunikationsdienste, mit deren Erbringung die Mitgliedstaaten ausdrücklich insbesondere eine oder mehrere Fernmeldeorganisationen betraut haben.
2. Für die Beurteilung möglicher Verstöße gegen nationales oder europäisches Kartellrecht ist das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ungeeignet.
3. Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens ist es, Nachverhandlungen über den Angebotsinhalt durchzuführen, so dass der Auftraggeber jederzeit den Leistungsumfang reduzieren konnte, um aus seiner Sicht wirtschaftlichere Angebote zu erhalten. Ein Bieter kann nicht vom Auftraggeber verlangen, seinen Beschaffungsbedarf so festzulegen, dass gerade sein Angebot zu bevorzugen ist. Eine Bestimmung des öffentlichen Auftraggebers, mit der er seinen Bedarf auf bestimmte Produkte zuschneidet und dadurch andere Anbieter ausschließt, ist eher zu beanstanden, als dann, wenn er den Kreis der potentiellen Bieter, die in der Lage sind, die ausgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen, erweitert.
4. Eine Preisangabe zu einer Leistungsposition ist dann vollständig, wenn der Bieter für diese Leistung den Preis ansetzt, den er tatsächlich kalkuliert hat und den er folglich vom Auftraggeber hierfür beanspruchen will. Wie er zu seinem Preisangebot kommt ist zunächst sein Problem. Ein öffentlicher Auftraggeber ist im Rahmen der §§ 16 Abs. 3, 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG nicht gehalten, die Kalkulationsgrundlagen, die Vertretbarkeit der Kalkulationsmethode oder die Angemessenheit der Preiskalkulation zu überprüfen.
5. Dagegen hat ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 19 Abs. 6 VOL/A-EG die Pflicht, ungewöhnlich niedrige Angebote zu prüfen und auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, nicht den Zuschlag zu erteilen. Hierbei kommt es nicht auf einzelne Preispositionen, sondern den Gesamtpreis eines Bieters an.

VPRRS 2012, 0149

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 1-120/11
1. Die Forderung von Nachweisen im Vergabeverfahren ist vergaberechtlich immer dann problematisch, wenn sie durch die Bieter objektiv nicht oder jedenfalls nur mit unzumutbarem Aufwand zu erfüllen ist.
2. Gelingt es einzelnen Bietern, rechtzeitig einen notwendigen Nachweis einzuholen, so muss dies für alle anderen als möglich gelten. Auf die subjektive Unmöglichkeit eines der Bieter kommt es folglich nicht an. Ist es dem betroffenen Bieter jedoch die Einholung eines Nachweises aus einem anderen Grund unzumutbar, so muss er dieses unverzüglich geltend machen.
