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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4957 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0177
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Einzelpreisangabe: Ausschluss vom Vergabeverfahren?

VK Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 37/11

Gemäß § 16 Abs. 3 EG VOL/A müssen die Angebote die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nach § 19 Abs. 2 EG VOL/A können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (Satz 1). Gemäß Satz 2 gilt dies nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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VPRRS 2012, 0176
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rahmenvereinbarung: Ungewöhnliches Wagnis ohne Mindestabnahme!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - Verg 4/11

Auch bei Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung ist eine Mindestabnahmemenge vorzusehen. Andernfalls würde den Bietern ungewöhnliches Wagnis auferlegt, was trotz des Wortlauts der VOL/A 2009 im Ergebnis unzulässig ist.

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VPRRS 2012, 0175
DienstleistungenDienstleistungen
Beanstandung der Verfahrensart: Ausschluss aus Vergabeverfahren?

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2011 - VK 22/11

Zum Auslösen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird auf die "Erkennbarkeit" in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergaberechtsverstöße abgestellt. Maßstab dafür ist die Erkenntnismöglichkeit des Bieters bei Anwendung der üblichen Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Ein grundsätzlich erkennbarer Fehler ist die etwaig falsche Verfahrensart, sei es aus der Bekanntmachung, sei es aus den Vergabeunterlagen .

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VPRRS 2012, 0174
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsantrag: Darlegung eines drohenden Schadens genügt!

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2012 - VK 9/12

Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist dann zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht, und wenn es ferner darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.

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VPRRS 2012, 0172
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesetzliche Grundlage für Abforderungsfrist von Vergabeunterlagen?

VK Sachsen, Beschluss vom 19.04.2012 - 1/SVK/009-12

1. Der Eingang der Mitteilung einer Nichtabhilfeentscheidung ist als ein "Ereignis" i. S. d. § 187 Absatz 1 BGB aufzufassen. Ist danach für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Mithin beginnt die Frist des § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB am Tag nach Zugang des Nichtabhilfeschreibens zu laufen.*)

2. VOL/A EG bestimmt, dass die Vergabeunterlagen im offenen Verfahren an alle anfordernden Unternehmen zu übermitteln sind, eine zeitlich befristete Einschränkung dieser Pflicht ist der zitierten Norm nicht zu entnehmen.*)

3. Aus § 12 Absatz 7 VOL/A EG lässt sich ableiten, dass ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist, einem Interessenten die Verdingungsunterlagen zuzusenden, sofern ein entsprechender Antrag so rechtzeitig vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen ist, dass dem Auftraggeber noch sechs Tage für die Versendung der Unterlagen verbleiben.*)

4. Aus § 12 VOL/A EG lässt sich keine gesetzliche Grundlage für eine Vorverlegung der Frist zur Abforderung der Vergabeunterlagen und der zusätzlichen Unterlagen über diese 6 Tage hinaus, die der Auftraggeber zur Versendung der Verdingungsunterlagen benötigt, ableiten.*)

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VPRRS 2012, 0171
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann besteht Rechtsschutzinteresse eines beigelandenen Bieters?

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2012 - 2 Verg 3/12

1. Der Antrag eines beigeladenen Bieters des Vergabeverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist zulässig, wenn der Beigeladene selbständig sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache eingelegt hat und sein Antrag auf die Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB gerichtet ist, um effektiven Rechtsschutz gegen eine seine Auftragschancen verschlechternde Maßnahme des öffentlichen Auftraggebers oder gegen eine dem entsprechende Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer zu erreichen. Das Rechtsschutzinteresse entfällt nicht im Hinblick auf die Regelung einer Vorabinformations- und Wartefrist in § 101a GWB.*)

2. Hat die Vergabekammer die Wiederholung der Wertung unter Berücksichtigung ihrer Rechtsauffassung angeordnet, so steht der Anordnung die Vorschrift des § 118 Abs. 3 GWB nicht entgegen.*)

3. Im Rahmen der Abwägung nach § 118 Abs. 2 GWB kommt dem Umstand besondere, für eine Anordnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung sprechende Bedeutung zu, dass der öffentliche Auftraggeber selbst sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt und dadurch zu erkennen gegeben hat, dass er kein Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens nach Maßgabe der angefochtenen Entscheidung hat.*)

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VPRRS 2012, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Struktur und Verlauf eines Verhandlungsverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12

1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)

2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)

3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)

4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)

5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)

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VPRRS 2012, 0168
DienstleistungenDienstleistungen
Wann muss Bieter Schadensstatistik zur Verfügung stellen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2012 - Verg 87/11

Eine Auskunftsverpflichtung über eine Schadensstatistik bei Vergabe von Versicherungsleistungen setzt mangels besonderer gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen jvoraus, dass sich die Vergabestelle in entschuldbarer Weise über die Informationen im Ungewissen ist und sie sich nicht selbst beschaffen kann.

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VPRRS 2012, 0164
DienstleistungenDienstleistungen
Unzureichende Wertung von Bruttogrundfläche bei Referenzprojekten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.02.2012 - VgK-02/2012

Die Abweichung der Bewertungsmatrix von dem Inhalt des Bewerbungsbogens ist intransparent. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.

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VPRRS 2012, 0163
DienstleistungenDienstleistungen
Fehler der Vergabestelle gehen nicht zu Lasten der Bieter!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2012 - Verg 85/11

1. Das Prinzip der Transparenz und Unmissverständlichkeit des Vergabeverfahrens ist verletzt, wenn der Auftraggeber im Angebotsvordruck solche Preisangaben verlangt, die es den Bietern unmöglich machen, korrekte und nachvollziehbare - und somit vergleichbare - Gesamtbruttosummen anzugeben.

2. Zwar trägt der Auftragnehmer das Risiko, wenn er beim Preisangebot die Umsatzsteuer nicht einkalkuliert hat - dann muss er die Steuer selbst entrichten. Dies gilt nicht, wenn die Vergabestelle die Frage der Umsatzsteuer im Unklaren gelassen hat.

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VPRRS 2012, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Regelfall ist das Offene Verfahren: Ausnahmen sind eng auszulegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 75/11

1. Das Offene Verfahren ist der Regelfall, von dem nur in den gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Der Ausnahmetatbestand des § 3 EG Abs. 2 b VOL/A ist eng auszulegen.

2. Die Dringlichkeit einer Vergabe kann zwar die Wahl eines Nichtoffenen Verfahrens begründen. Ein Auftraggeber kann sich aber auf die Dringlichkeit nicht berufen, wenn er sie selber verursacht hat, indem er etwa vergaberechtswidrige Ausschreibungen eingeleitet hat.

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VPRRS 2012, 0159
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von "Glasreinigung" als eigenständiges Fachlos!

VK Köln, Beschluss vom 06.03.2012 - VK VOL 45/2011

Zunächst sind Leistungen aufgeteilt in Teil- und Fachlose zu vergeben. Zeigt sich im Zuge entsprechender Wertung, dass wirtschaftliche oder technische Gründe es erfordern, dürfen in einem zweiten Schritt mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden.

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VPRRS 2012, 0158
DienstleistungenDienstleistungen
Abweichung von Wertungskriterien: Verbot der Zuschlagserteilung!

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2011 - VK 1-114/11

1. Geboten ist es, alle Kriterien bekannt zu geben, die der öffentliche Auftraggeber in die Wertung der Angebote einfließen lassen will. Umgekehrt ist der Auftraggeber ebenfalls verpflichtet, Kriterien, die er den Bietern vorher nicht mitgeteilt hat, nicht bei der Wertung zu berücksichtigen.

2. Hat ein Bieter in preislicher Hinsicht bestimmte Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten, weil bestimmte Kosten nicht oder nur zu einem vergleichsweise geringen Teil anfallen, darf dessen Angebot insoweit in die Wertung miteinbezogen werden.

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VPRRS 2012, 0155
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweise unvollständig: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 11 Verg 7/11

1. Verlangt ein Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen bestimmte Eignungsnachweise, so ist er hieran unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern gebunden und kann nicht nachträglich auf einzelne Nachweise verzichten und weniger strenge Anforderungen stellen.

2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote der weiteren Bieter nur aufgrund unterschiedlicher Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssten. Auch wenn ein Bieter wegen Mängeln seines Angebots an sich von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen wäre, besteht sein Anspruch auf Gleichbehandlung fort, wenn auch alle sonstigen Bieter im Ergebnis auszuschließen wären.

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VPRRS 2012, 0153
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Verhandlungsverfahren: Einheitliche Abgabetermine für Preise!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2011 - 1 VK LSA 32/11

1. Für Aspekte, die erst im Rahmen eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens bekannt werden, gibt es kein Rügeerfordernis.*)

2. Auch im Verhandlungsverfahren ist es unzulässig, dass der Auftraggeber für die einzelnen Bieter unterschiedliche Abgabetermine für die Preise festlegt.*)

3. Eine per e-mail eingegangene Angebotsänderung genügt nicht den Bestimmungen des Signaturgesetzes.*)

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VPRRS 2012, 0152
DienstleistungenDienstleistungen
Gebührenbefreiung bei Bundesauftragsverwaltung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2012 - 11 Verg 10/11

1. Die sofortige Beschwerde ausschließlich gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer ist zulässig.

2. Selbst soweit das Land als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig geworden sein sollte, ist es im Nachprüfungsverfahren passivlegitimiert und der Nachprüfungsantrag demzufolge gegen das Land zu richten.

3. Daher kommt es nicht darauf an, ob der Bund Gebührenbefreiung genießt, sondern, ob im vorliegenden Nachprüfungsverfahren der Antragsgegner, also das Land, gebührenbefreit ist.

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VPRRS 2012, 0445
ITIT
Keine Abweichung von vorher festgelegter Wertungsvorgehensweise!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2012 - VK 1-165/11

Von einer vorher festgelegten Wertungsvorgehensweise darf der Auftraggeber aus Gründen der Transparenz der Wertung und Gleichbehandlung der Bieter im Nachhinein nicht abweichen, indem er z.B. die Schlechterfüllung von Sollkriterien nunmehr als Begründung für den Angebotsausschluss eines Bieters heranzieht oder ein Angebot trotz Erreichens der festgelegten Mindestpunktzahl nicht in der Wertung belässt.

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VPRRS 2012, 0150
DienstleistungenDienstleistungen
Kartellrechtliche Fragen nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar!

VK Bund, Beschluss vom 02.09.2011 - VK 1-108/11

1. Telekommunikationsdienste sind Dienste, die ganz oder teilweise in der Übertragung und Weiterleitung von Signalen auf dem Telekommunikationsnetz durch Telekommunikationsverfahren bestehen, mit Ausnahme von Rundfunk und Fernsehen. Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit sind weiterhin solche Telekommunikationsdienste, mit deren Erbringung die Mitgliedstaaten ausdrücklich insbesondere eine oder mehrere Fernmeldeorganisationen betraut haben.

2. Für die Beurteilung möglicher Verstöße gegen nationales oder europäisches Kartellrecht ist das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ungeeignet.

3. Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens ist es, Nachverhandlungen über den Angebotsinhalt durchzuführen, so dass der Auftraggeber jederzeit den Leistungsumfang reduzieren konnte, um aus seiner Sicht wirtschaftlichere Angebote zu erhalten. Ein Bieter kann nicht vom Auftraggeber verlangen, seinen Beschaffungsbedarf so festzulegen, dass gerade sein Angebot zu bevorzugen ist. Eine Bestimmung des öffentlichen Auftraggebers, mit der er seinen Bedarf auf bestimmte Produkte zuschneidet und dadurch andere Anbieter ausschließt, ist eher zu beanstanden, als dann, wenn er den Kreis der potentiellen Bieter, die in der Lage sind, die ausgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen, erweitert.

4. Eine Preisangabe zu einer Leistungsposition ist dann vollständig, wenn der Bieter für diese Leistung den Preis ansetzt, den er tatsächlich kalkuliert hat und den er folglich vom Auftraggeber hierfür beanspruchen will. Wie er zu seinem Preisangebot kommt ist zunächst sein Problem. Ein öffentlicher Auftraggeber ist im Rahmen der §§ 16 Abs. 3, 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG nicht gehalten, die Kalkulationsgrundlagen, die Vertretbarkeit der Kalkulationsmethode oder die Angemessenheit der Preiskalkulation zu überprüfen.

5. Dagegen hat ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 19 Abs. 6 VOL/A-EG die Pflicht, ungewöhnlich niedrige Angebote zu prüfen und auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, nicht den Zuschlag zu erteilen. Hierbei kommt es nicht auf einzelne Preispositionen, sondern den Gesamtpreis eines Bieters an.

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VPRRS 2012, 0149
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweisbeschaffung: Hohe Anforderungen an die Unzumutbarkeit!

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 1-120/11

1. Die Forderung von Nachweisen im Vergabeverfahren ist vergaberechtlich immer dann problematisch, wenn sie durch die Bieter objektiv nicht oder jedenfalls nur mit unzumutbarem Aufwand zu erfüllen ist.

2. Gelingt es einzelnen Bietern, rechtzeitig einen notwendigen Nachweis einzuholen, so muss dies für alle anderen als möglich gelten. Auf die subjektive Unmöglichkeit eines der Bieter kommt es folglich nicht an. Ist es dem betroffenen Bieter jedoch die Einholung eines Nachweises aus einem anderen Grund unzumutbar, so muss er dieses unverzüglich geltend machen.

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IBRRS 2012, 1443; IMRRS 2012, 1053
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sonstiges Zivilrecht - Abnahmepreis für Altpapier sinkt: Vertragsanpassung?

OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2011 - 21 U 123/10

1. Das Optionsrecht ist das Recht, durch einseitige Erklärung einen Vertrag, insbesondere einen Kauf- oder Mietvertrag, zustande zu bringen. Es ergibt sich in der Regel aus einem aufschiebend bedingten Vertrag, der durch die Optionserklärung unbedingt wird. Ein Optionsrecht liegt auch vor, wenn dem Berechtigten ein langfristig bindendes Vertragsangebot gemacht wird. Ob die ein oder andere Art des Optionsrechts oder ein davon grundsätzlich abzugrenzender Vorvertrag vorliegt, ist Auslegungsfrage.

2. Gegenstand einer Bedingung kann ein zukünftiges Ereignis jeder Art sein. Als Bedingung kann auch das freie Belieben einer Partei gemacht werden, sog. Potestativbedingung. Ein solches Rechtsgeschäft wird aber nur ausnahmsweise, etwa bei einem Ankaufs- oder Wiederverkaufsrecht, anzunehmen sein. Bindet sich nur eine Partei, während sich die Gegenpartei ihre Entscheidung vorbehält, liegt i.d.R. ein Vertragsangebot mit verlängerter Bindungswirkung (Option) und nicht ein bedingter Vertrag vor.

3. Eine Verlängerungsoption liegt vor, wenn ein Vertragspartner berechtigt ist, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu verlängern. Eine Verlängerungsklausel ist hingegen eine Vereinbarung, dass sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht ein Vertragsteil innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf des Vertragsverhältnisses die weitere Fortsetzung ablehnt.

4. § 313 BGB ist nicht anwendbar, wenn sich durch die Veränderung ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat.

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VPRRS 2012, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmer müssen nicht schon bei Angebotsabgabe benannt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.01.2012 - VgK-58/2011

1. Ein Unternehmen kann sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihnen und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bietergemeinschaften sind wie Einzelbieter zu behandeln.

2. Als Alternative zur Bietergemeinschaft kann sich der Bieter des Instruments des Nachunternehmers bedienen. Zumindest für Dienstleistungsaufträge gemäß § 99 Abs. 4 GWB ist es möglich, dass der Auftragnehmer nicht nur teilweise, sondern in Gänze auf Nachunternehmer zurückgreift.

3. Der Hauptunternehmer ist nicht verpflichtet, bereits mit Angebotsabgabe die Nachunternehmer namentlich zu bennenen und verbindliche und mit Kosten verbundenen Vorverträgen mit den Nachunternehmern zu schließen.

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VPRRS 2012, 0144
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit von Rabattverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 67/11

1. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen ist außerhalb des Vergaberechts nicht grundsätzlich unzulässig.

2. Zu den bestimmten Voraussetzungen, nach denen dies zulässig ist.

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VPRRS 2012, 0143
ArzneimittelArzneimittel
Zulässigkeit von Rabattverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 59/11

1. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen ist außerhalb des Vergaberechts nicht grundsätzlich unzulässig.

2. Zu den bestimmten Voraussetzungen, nach denen dies zulässig ist.

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VPRRS 2012, 0141
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Schätzung des Auftragswerts bei werktäglicher Neuvergabe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2012 - Verg W 15/11

1. Hat sich der Auftraggeber nicht vertraglich an einen Dienstleister gebunden, der für ihn Postdienstleistungen durchführen soll, entscheidet er vielmehr werktäglich neu über deren Vergabe, richtet sich die Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 Abs. 3 VgV auf der Grundlage des Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge aus dem vergangenen Haushaltsjahr bzw. des geschätzten Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge in den der ersten Lieferung folgenden zwölf Monaten oder in dem der ersten Lieferung folgenden Haushaltsjahr.*)

2. Hat der Auftraggeber vor der Neuschaffung des § 101b GWB die grundsätzliche Entscheidung getroffen, Postdienstleistungen bis auf weiteres einem Unternehmen zu übertragen, kann die Feststellung der Nichtigkeit eines darin etwa liegenden Vertrages nur festgestellt werden, wenn sich mehrere Bieter um den Auftrag beworben haben. Ist dies nicht der Fall, kann dem Auftraggeber nicht im Wege des Nachprüfungsverfahren aufgegeben werden, den bestehenden wirksamen Vertrag zu beenden, selbst wenn dieser möglicherweise zum maßgeblichen Zeitpunkt unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zustande gekommen wäre.*)

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VPRRS 2012, 0140
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen unvollständiger Muster?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.10.2011 - 1/SVK/037-11

1. Werden verlangte Muster nicht oder unvollständig vorgelegt, kann das ausschlussrelevant sein, denn Muster und Proben sind unter den Begriff der Erklärungen zu fassen, da diese dazu dienen, Inhalt, Substanz oder Leistungsumfang des zu liefernden Produktes beispielhaft zu beschreiben.*)

2. Widersprechen sich Muster und schriftliches Angebot, ergibt sich für den Auftraggeber das Risiko dass der Bieter im Falle einer Beauftragung unter Berufung auf sein Muster Leistungen erbringt, die von dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers abweichen.*)

3. Auch eine Bemusterung unterliegt der Dokumentationspflicht. Eine unzureichende Dokumentation kann im Vergabenachprüfungsverfahren nicht durch Zeugenbeweis ersetzt werden.*)

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VPRRS 2012, 0139
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anderes Produkt angeboten: Ausschluss trotz Gleichwertigkeit!

VK Sachsen, Urteil vom 08.11.2011 - 1/SVK/041-11

Gemäß § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 sind Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen aufweisen, zwingend von der Wertung auszuschließen. Dies gilt unabhängig davon, ob im Ergebnis mit dem angebotenen Produkt ein gleichwertiges Leistungsergebnis erzielt werden kann, wie mit dem laut Leistungsverzeichnis verlangten Fabrikat.*)

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VPRRS 2012, 0138
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz schlechter als Eigenleistung?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/001-12

1. Die "Verlängerung" beschleunigter Vergabeverfahren aus Dringlichkeitsgründen wegen der aktuellen Wirtschaftslage bis Ende 2011 im Sinne der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.12.2008 (IP/08/2040) ergibt sich aus der "NOTE TO THE MEMBERS OF THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS" der Kommission vom 09.12.2010. Dieses Dokument hat nicht den Charakter einer "Ermächtigungsgrundlage" und hat damit weder einen normsetzenden bzw. normersetzenden Charakter.*)

2. Die Verkürzung der Bekanntmachungsfrist nach § 7 Abs. 2 VOF ist nur in eng zu fassenden Ausnahmefällen zulässig, weil dadurch der europaweite Wettbewerb faktisch zugunsten der beschleunigten Durchführung des Verfahrens begrenzt wird. Die Dringlichkeit setzt die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung voraus.*)

3. Die Berücksichtigung des bloßen Nachunternehmereinsatzes als Kriterium im Teilnahmewettbewerb ist vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass ein Teilnehmer Nachunternehmer einsetzt, lässt nicht ohne weitere Kenntnis der tatsächlichen Eignung den Rückschluss zu, dass der Bieter weniger geeignet ist als ein Bieter, der die Leistung als Eigenleistung erbringt. Für einen entsprechenden allgemeinen Erfahrungssatz fehlen sachgerechte Erwägungen. Ein "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden.*)

4. Auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes ist im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs eine Eingrenzung des Teilnehmerkreises zulässig. Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber die Anforderungen so gestaltet, dass eine Abschichtung erfolgt, die eine Eingrenzung auf die zur Teilnahme am Angebotsverfahren vorgesehene Teilnehmerzahl ermöglicht und ein Losverfahren überflüssig macht.*)

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VPRRS 2012, 0137
AußenanlagenAußenanlagen
Kartierung von Biotopen: Eindeutig und erschöpfend beschreibbar?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2012 - Verg W 13/11

1. Ob das Begehren eines Bieters, den Auftrag statt im offenen Verfahren nach VOL/A im Verhandlungsverfahren nach VOF erneut auszuschreiben, einen ihm drohenden Schaden verhindern kann, ist zweifelhaft, weil durch eine solche Maßnahme eine Verbesserung seiner Zuschlagschancen ausgeschlossen erscheint.*)

2. Die Erfassung und Kartierung von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen stellen freiberufliche Dienstleistungen dar, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Dass der Auftragnehmer dabei im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit geistig-schöpferisch tätig wird, steht dem nicht entgegen.*)

3. Ist offen, welchen Arbeitsanfall eine dem Inhalt nach hinreichend bestimmte Leistung verursachen wird, und fordert der Auftraggeber die Angabe eines Gesamtpreises, genügt die Leistungsbeschreibung nicht den Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung. Denn bei nicht hinreichend verlässlich abzuschätzendem Leistungsumfang ist eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation eines Gesamtpreises unmöglich, so dass keine miteinander vergleichbaren Angebote in preislicher Hinsicht zu erwarten sind.*)

4. Ist die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises objektiv unmöglich, kommt nur ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A in Betracht.*)

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VPRRS 2012, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot ungewöhnlich niedrig: § 19 EG Abs. 6 VOL/A bieterschützend?

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2011 - 1/SVK/042-11

1. Trägt ein Antragsteller in einem VOL/A Verfahren vor, dass er aus seiner Marktkenntnis heraus Zweifel an der Eignung des Beigeladenen habe, benennt er damit einen ausreichend konkreten Anhaltspunkt für den behaupteten Vergaberechtsverstoß. Da ein Bieter regelmäßig keinen Einblick in das Angebot eines Mitbewerbers hat, kann ein tiefgreifender Vortrag nicht verlangt werden. Dasselbe gilt, soweit ein Antragsteller geltend macht, der Beigeladene habe unauskömmlich kalkuliert, da es angesichts der eigenen Kalkulation unmöglich erscheine, dass ein anderer Bieter günstiger angeboten haben könne.*)

2. § 19 Abs. 6 EG VOL/A hat zumindest in dem Fall bieterschützende Wirkung, wenn durch den Auftraggeber überhaupt keine Auskömmlichkeitsprüfung vorgenommen worden ist. *)

3. Erklärt ein Bieter mit Angebotsabgabe, dass er für einen Teil der ausgeschriebenen Leistung die geforderten Referenzen nicht vorlegen könne, so ist es dem Auftraggeber verwehrt, die entsprechenden Referenzen nachzufordern. Das Angebot des jeweiligen Bieters ist dann zwingend wegen fehlender Eignung auszuschließen.*)

4. Eine Verlängerung einer nach § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A gesetzten Frist zur Nachforderung von bereits mit Abgabe des Angebotes vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen ist nicht möglich.*)

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VPRRS 2012, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Straßenbau: Lärmschutzwandarbeiten sind Fachlos!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/050-11

1. Bereits aus der Veröffentlichung einer Vorinformation kann eine Rechtsverletzung resultieren. Auch wenn die Absendung der Vorinformation noch keinen Beginn des Vergabeverfahrens darstellt, so kann sich in der Vorinformation der Wille der Vergabestelle manifestieren, ein bestimmtes, nunmehr bekanntgegebenes Vergabeprozedere durchführen zu wollen. Zudem ist der Bieter gehalten, jedweden Verfahrensverstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme "frühestmöglich" zu monieren.*)

2. Der Begriff des Fachloses knüpft nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung an die bei der Auftragsausführung anfallenden Gewerke an, sofern diese sachlich abgrenzbar sind. Eine solche Abgrenzbarkeit lässt sich für Lärmschutzwandarbeiten im Zusammenhang mit Straßenbauarbeiten unproblematisch annehmen.*)

3. Das Gebot der Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose als Regelfall ließe bei einer abstrakten Betrachtungsweise zunächst den Schluss zu, dass jede größere Baumaßnahme in einzelne Arbeitsschritte und Bauetappen oder auch Liefer- und Transportleistungen zu zerlegen ist, die in kleinteiligen Fachlosen zu vergeben wären. Deshalb sind die Argumente des Auftraggebers, die diesen zum Absehen von einer Fachlosvergabe bewogen haben zu bewerten, wobei der mit einer Fachlos- oder gewerkeweisen Vergabe allgemein verbundene Mehraufwand bei der Abwägung grundsätzlich unberücksichtigt bleibt. Die Entscheidung des Auftraggebers hierüber ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht.*)

4. Erst im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens vorgetragene Überlegungen der Vergabestelle müssen nicht notwendigerweise unter dem Gesichtspunkt fehlender Dokumentation unberücksichtigt bleiben, denn es erscheint geradezu lebensfremd, zu verlangen, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle denkbaren Varianten eines alternativen Bauablaufs höchst vorsorglich durchdeklinieren und zur Vergabeakte nehmen muss um so der ihm obliegenden Dokumentationspflicht zu genügen.*)

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VPRRS 2012, 0134
DienstleistungenDienstleistungen
Alttextilentsorgung als Dienstleistungskonzession

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 78/11

1. Die Alttextilentsorgung stellt eine Dienstleistungskonzession dar, wenn die Vergabestelle nicht an den Verwertungserlösen beteiligt wird.

2. Alttextilien werden dem Auftragnehmer durch Bürger überlassen, so dass der Auftragnehmer keinen geldwerten Vorteil von der Vergabestelle erlangt.

3. Rechtlicher Rahmen der Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Vergabestelle ist eine gewerbliche Sammlung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG.

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VPRRS 2012, 0133
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baukonzessionär ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG München, Beschluss vom 05.04.2012 - Verg 3/12

1. Ein Baukonzessionär, der für das ihm übertragene Bauvorhaben an Dritte isolierte Planungsaufträge vergibt, ist öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 6 GWB.*)

2. Bei der Vergabe solcher Planungsleistungen hat der Baukonzessionär die allgemeinen und grundlegenden Regeln des Vergaberechts zu beachten.*)

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VPRRS 2012, 0130
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
SektVO: Wann muss die Auskömmlichkeit eines Angebots geprüft werden?

VK Sachsen, Urteil vom 05.03.2012 - 1/SVK/003-12

1. Ein Vergabenachprüfungsverfahren hat sich in der Sache erst dann erledigt, wenn der Auftraggeber den gerügten Punkten inhaltlich abgeholfen hat. Führt der Auftraggeber lediglich eine Neuwertung durch, bei der nicht alle behaupteten Vergaberechtsverstöße beseitigt werden, kann der Antragsteller diese in dem Vergabenachprüfungsverfahren weiter verfolgen.*)

2. Eine Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotes nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SektVO ist nicht bereits dann veranlasst, wenn ein Bieter nicht vor Ort ansässig ist.*)

3. Eine Beschränkung der Zulassung von Nebenangeboten auf bestimmte Positionen des Leistungsverzeichnisses ist im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung zulässig. Nebenangebote, die sich auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses beziehen, sind dann zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ergibt sich im Anwendungsbereich der SektVO aus den übergeordneten Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz.*)

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VPRRS 2012, 0128
ArzneimittelArzneimittel
Keine unbefristeten Rabattverträge im Pharmabereich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 58/11

1. Eine Konzern-Klausel des Inhalts, dass einem Konzernunternehmen Vertretungsmacht für sämtliche Konzernunternehmen zugebilligt wird, verstößt gegen den Grundsatz, dass unter bestimmten Umständen ein Konzernunternehmen auch ohne andere Konzernunternehmen, ja sogar im Wettbewerb mit anderen Konzernunternehmen, sich an einem Vergabeverfahren beteiligen darf.

2. Die unbefristete (wenn auch mit einem Kündigungsrecht versehene) Laufzeit eines Rabattvertrages mit pharmazeutischen Unternehmern ist mit § 130a Abs. 8 S. 6 SGB V (soll für eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden) und § 4 Abs. 7 EG-VOL/A (= Art. 32 Abs. 2 UA 4 Richtlinie 2004/18/EG: darf - von Ausnahmefällen abgesehen - vier Jahre nicht überschreiten) nicht vereinbar.

3. Mit § 19 Abs. 3 lit. e) EG VOL/A ist nicht zu vereinbaren, wenn auch verspätete Angebote angenommen werden können.

4. Ein "offenes" Verfahren, das die Möglichkeit vorsieht, dass die Bieter unter bestimmten Umständen Vorschläge für Abänderungen machen können, die zu Verhandlungen führen, stellt eine nicht zulässige Verfahrensart dar.

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VPRRS 2012, 0126
DienstleistungenDienstleistungen
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Erstattung von Aufwendungen?

BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11

a) Die Regelungen in § 128 Abs. 3 Satz 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I 2009 S. 779) erhaltenen Fassung sind dahin auszulegen, dass Gebühr und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht, dass in Fällen der Antragsrücknahme oder anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aber stets nur die Hälfte der Gebühr zu entrichten ist.*)

b) Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten weiterhin nicht angeordnet werden.*)

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VPRRS 2012, 0123
DienstleistungenDienstleistungen
Losvergabe oder nicht?

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 2/11

1. Bei Gebäudereinigungsleistungen ist die Glasreinigung ein eigenständiges Fachlos, das grundsätzlich gesondert vergeben werden muss.*)

2. Eine Teillosvergabe macht eine mögliche Fachlosvergabe nicht entbehrlich.*)

3. Zweckmäßigkeitserwägungen können ein Absehen von einer Losvergabe nicht rechtfertigen.*)

4. Nachteile, die üblicherweise mit einer Losvergabe verbunden sind, muss der Auftraggeber nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich hinnehmen.*)

5. Ist es wegen zahlreicher Unwägbarkeiten (nahezu) unmöglich, eine tatsachengestützte, halbwegs plausible Prognose über mögliche Zusatzkosten einer Losvergabe zu erstellen, gilt der gesetzliche Regelfall.*)

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VPRRS 2012, 0122
DienstleistungenDienstleistungen
Besonders niedrige Preise müssen erläutert werden!

EuGH, Urteil vom 29.03.2012 - Rs. C-599/10

1. Art. 55 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er gebietet, dass die nationale Regelung eine Bestimmung enthält, die im Wesentlichen vorsieht, dass, wenn ein Bewerber einen ungewöhnlich niedrigen Preis ansetzt, der öffentliche Auftraggeber ihn schriftlich auffordert, diesen zu erläutern. Es ist allein Sache des nationalen Richters, anhand des gesamten Akteninhalts zu überprüfen, ob die betreffenden Bewerber aufgrund der Aufforderung zur Erläuterung ihres Angebots dessen Zusammensetzung ausreichend darlegen konnten.*)

2. Art. 55 Richtlinie 2004/18/EG steht dem Standpunkt eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der meint, er sei nicht verpflichtet, vom Bewerber eine Erläuterung eines ungewöhnlich niedrigen Preises zu verlangen.*)

3. Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht nicht einer Bestimmung des nationalen Rechts entgegen, die im Wesentlichen vorsieht, dass der öffentliche Auftraggeber die Bewerber schriftlich dazu auffordern kann, ihr Angebot zu erläutern, ohne allerdings irgendeine Änderung des Angebots zu verlangen oder zu akzeptieren. Bei der Ausübung des Ermessens, über das der öffentliche Auftraggeber somit verfügt, hat er die verschiedenen Bewerber gleich und fair zu behandeln, so dass am Ende des Verfahrens zur Auswahl der Angebote und im Hinblick auf das Ergebnis dieses Verfahrens nicht der Eindruck entstehen kann, dass die Aufforderung zur Erläuterung den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigt oder benachteiligt hätte.*)

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VPRRS 2012, 0114
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten bei Antragsrücknahme

VK Hamburg, Beschluss vom 30.08.2005 - VgK 2/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0111
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an ein transparentes Leistungsverzeichnis

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 82/11

Zu den Anforderungen an ein transparentes und verständliches Leistungsverzeichnis.

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VPRRS 2012, 0107
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Alle Bieter müssen demselben Anforderungsprofil unterworfen sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2011 - 1 VK LSA 57/10

1. Es ist von einer unzureichenden Information im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zwecks Eingreifens einer Rechtsbehelfsfrist auszugehen, wenn der AG ausschließlich auf § 107 GWB mit den Abdruck der Absätze 1 und 2 hinweist.*)

2. Eine Beeinträchtigung drittschützender vergaberechtlicher Bestimmungen zu Lasten eines Bieters liegt vor, wenn er gezwungen wird mit Bietern zu konkurrieren, die einem anderen Anforderungsprofil unterworfen wurden. Bei schweren Verstößen ist trotz Präklusion eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ausnahmsweise durch die Kammer möglich.*)

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VPRRS 2012, 0106
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A: Keine Nachforderungspflicht bei fehlenden Unterlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.02.2012 - 21.VK-3194-43/11

1. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. §§ 8 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 8 VOL/A verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Kriterien so klar zu definieren, dass alle Bieter gleichermaßen erkennen, worauf es bei der Wertung der Angebote entscheidend ankommen wird. Die vorzulegenden Nachweise müssen nach Inhalt, Art und Zeitpunkt der Vorlage eindeutig gefordert worden sein. Die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers sind ggf. aus der objektiven Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit der Ausschreibung vertrauten Bieters auszulegen.*)

2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Dem steht der klare Wortlaut des § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A entgegen. Es liegt vielmehr im Ermessen des Auftraggebers, ob er fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordert. Es ist anerkannt, dass der Begriff "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt. Eine Nachforderungspflicht ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die entsprechende Regelung im Bereich der Bauaufträge ( § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ) zwingend ist.*)

3. Bei der inhaltlichen Eignungsprüfung, zu der auch die Prüfung der Zuverlässigkeit des Bieters gehört, hat der Auftraggeber eine Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob von dem betreffenden Bieter unter allen heranzuziehenden Gesichtspunkten eine einwandfreie und vertragsgemäße Auftragsdurchführung zu erwarten ist. Hierbei hat die VSt einen Beurteilungsspielraum, der im Vergabenachprüfungsverfahren nur beschränkt nachprüfbar ist. Unter anderem ist zu prüfen, ob der der Eignungsprüfung zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und bei der Eignungsbewertung berücksichtigt worden ist, ob allgemeine Bewertungsmaßstäbe eingehalten worden sind und ob sachwidrige Erwägungen dabei eine Rolle gespielt haben. *)

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VPRRS 2012, 0451
DienstleistungenDienstleistungen
Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens über Glücksspielkonzession

EuGH, Urteil vom 16.02.2012 - Rs. C-77/10

1. Die Art. 43 EG und 49 EG sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat, der unionsrechtswidrig eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern von der Vergabe von Konzessionen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen hat und diesen Verstoß durch Ausschreibung einer großen Zahl von neuen Konzessionen beheben will, verbieten, die von den bestehenden Betreibern erworbenen Geschäftspositionen u. a. durch das Vorschreiben von Mindestabständen zwischen den Einrichtungen der neuen Konzessionäre und denen der bestehenden Betreiber zu schützen. - Costa/Cifone.*)

2. Die Art. 43 EG und 49 EG sind dahin auszulegen, dass sie Sanktionen wegen Sammelns von Wetten ohne Konzession oder polizeiliche Genehmigung gegen Personen, die an einen Wirtschaftsteilnehmer gebunden sind, der von einer Ausschreibung unionsrechtswidrig ausgeschlossen worden war, auch nach der Neuausschreibung zur Behebung dieses Unionsrechtsverstoßes entgegenstehen, soweit diese Ausschreibung und die daraus folgende Vergabe neuer Konzessionen den rechtswidrigen Ausschluss des Wirtschaftsteilnehmers von der früheren Ausschreibung nicht wirksam behoben haben.*)

3. Aus den Art. 43 EG und 49 EG, dem Grundsatz der Gleichbehandlung, dem Transparenzgebot und dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgt, dass die Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens wie des in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden und insbesondere Bestimmungen, die wie Art. 23 Abs. 2 Buchst. a und Abs. 3 des Mustervertrags zwischen der Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato und dem Zuschlagsempfänger über die Konzession betreffend Glücksspiele in Bezug auf andere Ereignisse als Pferderennen den Entzug von nach einer solchen Ausschreibung vergebenen Konzessionen vorsehen, klar, genau und eindeutig formuliert sein müssen; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)

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VPRRS 2012, 0450
DienstleistungenDienstleistungen
Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens über Glücksspielkonzession

EuGH, Urteil vom 16.02.2012 - Rs. C-72/10

1. Die Art. 43 EG und 49 EG sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat, der unionsrechtswidrig eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern von der Vergabe von Konzessionen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen hat und diesen Verstoß durch Ausschreibung einer großen Zahl von neuen Konzessionen beheben will, verbieten, die von den bestehenden Betreibern erworbenen Geschäftspositionen u. a. durch das Vorschreiben von Mindestabständen zwischen den Einrichtungen der neuen Konzessionäre und denen der bestehenden Betreiber zu schützen. – Costa/Cifone.*)

2. Die Art. 43 EG und 49 EG sind dahin auszulegen, dass sie Sanktionen wegen Sammelns von Wetten ohne Konzession oder polizeiliche Genehmigung gegen Personen, die an einen Wirtschaftsteilnehmer gebunden sind, der von einer Ausschreibung unionsrechtswidrig ausgeschlossen worden war, auch nach der Neuausschreibung zur Behebung dieses Unionsrechtsverstoßes entgegenstehen, soweit diese Ausschreibung und die daraus folgende Vergabe neuer Konzessionen den rechtswidrigen Ausschluss des Wirtschaftsteilnehmers von der früheren Ausschreibung nicht wirksam behoben haben.*)

3. Aus den Art. 43 EG und 49 EG, dem Grundsatz der Gleichbehandlung, dem Transparenzgebot und dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgt, dass die Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens wie des in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden und insbesondere Bestimmungen, die wie Art. 23 Abs. 2 Buchst. a und Abs. 3 des Mustervertrags zwischen der Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato und dem Zuschlagsempfänger über die Konzession betreffend Glücksspiele in Bezug auf andere Ereignisse als Pferderennen den Entzug von nach einer solchen Ausschreibung vergebenen Konzessionen vorsehen, klar, genau und eindeutig formuliert sein müssen; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)

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VPRRS 2012, 0099
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagskriterien: Umrechnungsformel ist bekannt zu geben!

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.02.2012 - 21.VK-3194-42/11

1. Darf ein Auftraggeber wegen unheilbarer Mängel des Vergabeverfahrens keinem Bieter den Zuschlag erteilen, hat ein Bieter bei der Neuausschreibung der Leistung eine "zweite Chance". In einem solchen Fall ist der Bieter auch ohne wertbares eigenes Angebot antragsbefugt.*)

2. Die am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote nicht nur vom Bestehen, sondern auch von der Tragweite der Zuschlagskriterien Kenntnis zu nehmen. Zur Tragweite gehört nicht nur die Gewichtung selbst, sondern auch die Umrechnungsformel bei der Wertung - wie etwa zur Umrechnung der Angebotspreise in Punkte.*)

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VPRRS 2012, 0097
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verhandlungsverfahren: Es zählt immer nur das letzte Angebot!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012 - Verg W 1/12

1. Im Rahmen eines vergaberechtlichen Verhandlungsverfahrens gibt es immer nur ein gültiges Angebot eines jeden Bieters, das im Laufe des Verfahrens modifiziert und aktualisiert oder ausdrücklich unverändert aufrecht erhalten bleibt. Mit der Abgabe eines modifizierten Angebotes bringt der Bieter dem Erklärungsempfänger gegenüber zum Ausdruck, dass er das ursprüngliche Angebot nur in der modifizierten aktuellsten Fassung gegen sich gelten lassen möchte.

2. Zwar steht dem Sektorenauftraggeber grundsätzlich ein größerer Beurteilungsspielraum zu, jedoch ist es anerkannt, dass die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 GWB, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot, auch in Vergabeverfahren nach der SektVO entsprechend gelten.

3. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, wenn sie eine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S. von § 1 GWB darstellt. Maßgeblich ist, ob ein Unternehmer bereit ist, sich allein um die Auftragsvergabe zu bewerben oder ob dem wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige Gründe entgegenstehen. In solchen Fällen ist von der Zulässigkeit der Bietergemeinschfat auszugehen.

4. Von einem ungewöhnlich niedrigen Preis ist auszugehen, wenn der angebotene Gesamtpreis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im Einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit sofort ins Auge fällt. dazu kommen muss eine Marktverdrängungsabsicht.

5. Es liegt eine gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und -verzerrung vor, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl es dies nicht darf, und darin durch den öffentlichen Auftraggeber durch die Auftragsvergabe unterstützt wird.

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VPRRS 2012, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Muss eine Rüge ausdrücklich als solche bezeichnet werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Verg 81/11

1. Um als Rüge zu gelten, muss die fragliche Äußerung des späteren Antragstellers gegenüber der Vergabestelle nur erkennen lassen, dass er einen bestimmten Sachverhalt als Vergaberechtsverstoß ansieht und eine Abhilfe erwartet. Es dürfen keine hohen Anforderungen an den Wortlaut gestellt werden. Insbesondere muss eine Rüge nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

2. Die Rüge ist als geschäftsähnliche Handlung anzusehen. Für sie gilt deshalb u.a. § 130 BGB entsprechend. Zugang liegt vor, wenn das Rügeschreiben so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen.

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VPRRS 2012, 0095
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterkostenangebot: § 19 EG Abs. 6 VOL/A ist bieterschützend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2011 - 2 VK LSA 05/11

1. Nach § 97 Abs. 1 GWB steht dem Bieter ein Anspruch auf ein transparentes Wettbewerbsverfahren zu. Dieses kann nicht gewährleistet werden, wenn die Regelungen der VOL/A EG nicht nachvollziehbar und auf alle Bieter im Sinne des § 97 Abs 2 GWB gleichermaßen angewendet werden. Anders als nach der herrschenden Meinung ist die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 nach Auffassung der Vergabekammer uneingeschränkt bieterschützend.*)

2. Ein Bieter kann sich nicht zu seinem Vorteil auf ein angebliches Verbot berufen und gleichzeitig selbst dieses missachten.

3. Der Bieter trägt die Beweislast dafür, dass er trotz des niedrigen Angebots in der Lage ist, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen und die Bedenken des Auftraggebers zu zerstreuen.*)

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VPRRS 2012, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Freiwillige" europaweite Ausschreibung: Nachprüfung zulässig?

VK Hessen, Beschluss vom 08.02.2012 - 69d-VK-02/2012

Ein vom Gesetzgeber nicht vorgesehenes Rechtsschutzverfahren für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte kann nicht dadurch begründet werden, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag unterhalb des Schwellenwerts europaweit ausschreibt.

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VPRRS 2012, 0093
DienstleistungenDienstleistungen
Beförderungsvertrag: Fahrplanänderung als Neuvergabe zu beurteilen!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.01.2012 - Z3-3-3194-1-32-10/11

Sieht der einer Ausschreibung über die Busbeförderung von Schülern zu Grunde liegende Vertrag vor, dass Streckenführung, Haltestellen und Fahrzeiten genau einzuhalten sind und einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung auf eine abweichende Streckenführung, wird eine andere Leistung erbracht als ausgeschrieben war. Der Beförderungsvertrag über die geänderte Leistung ist dann nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB nichtig.

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VPRRS 2012, 0092
DienstleistungenDienstleistungen
Nichtprioritäre freiberufliche Leistungen: Kein unbefristeter Vertrag!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Verg 79/11

1. Dem Vergaberecht unterliegen nicht nur Liefer- und Dienstleistungsverträge als solche, sondern auch Rahmenvereinbarungen hierüber.

2. Das EU-Recht schreibt nicht vor, dass Aufträge zwingend in Form - dem Vergaberecht unterliegender - "öffentlicher Aufträge" zu vergeben sind, wenn eine rechtmäßige Alternative wie z.B. Dienstleistungskonzession besteht.

3. § 73c Abs. 3 S. 3 SGB V stellt eine vergaberechtliche Sondervorschrift dar. Der nationale Gesetzgeber ist im Rahmen der Richtlinie 2004/18/EG sowie der Grundfreiheiten des AEUV durchaus berechtigt, bereichsspezifisches Vergaberecht zu schaffen, welches den allgemeinen Regeln (u.a. der VOL/A und der VOF) vorgehen kann. Aus diesem Grunde ist das Vorliegen dieser Vorschriften im Vergabenachprüfungsverfahren zu prüfen.

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