Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5011 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0840
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 01.10.2009 - VK 3-172/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0839
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - VK 3-37/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0838
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 27.07.2009 - VK 2-99/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0837
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 12.02.2009 - VK 1-189/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0836
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 27.10.2009 - VK 1-179/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0835
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 16.12.2008 - VK 1-162/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0833
Dienstleistungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2013 - 2 Verg 8/12
1. Die Beibehaltung der ursprünglichen Standorte von Rettungswachen innerhalb der Rettungswachenbezirke ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber anderenfalls - bei freier Standortwahl durch die Bieter - bei jedem Standort prüfen muss, ob das Versorgungsziel und die Sicherstellung des Rettungsdienstes mit dem angebotenen Standort gewährleistet werden kann.
2. Bestandteile der Dokumentation des Vergabeverfahrens sind auch die Vergabeunterlagen oder der Schriftverkehr zwischen Vergabestelle und Bewerbern. Eine Dokumentation in Form eines Vermerks ist nur in wenigen Einzelfällen vorgeschrieben. Die Formunwirksamkeit des finalen Vergabevermerks hebt die Formwirksamkeit der vorangegangenen Dokumentation nicht auf.
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VPRRS 2013, 0832
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 5/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)
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VPRRS 2013, 0831
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 05/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)
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VPRRS 2013, 0830
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 31.03.2008 - 69d-VK-09/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0827
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 23.07.2007 - VK 3-76/07
1. An den Inhalt des Vorabinformationsschreibens sind keine überspannten Anforderungen zu stellen.
2. Einer Vergabestelle ist es unbenommen, auch in einem laufenden Nachprüfungsverfahren ihre einmal getroffene Zuschlagsentscheidung zu korrigieren. Mit Zustellung des Nachprüfungsantrags ist es ihr lediglich untersagt, den Zuschlag zu erteilen.
3. Bei einer bundesweiten Massenausschreibung mit einer großen Anzahl von Losen können – und müssen – nicht alle Angebote unter völlig identischen Bedingungen bewertet werden.
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VPRRS 2013, 0826
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 28.09.2004 - VK 3-107/04
Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei der Zuschlagserteilung auf ein sog. Unterangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer aufgrund eines ruinösen Wettbewerbs in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führen kann. Wegen des Wettbewerbsgrundsatzes und weil der öffentliche Auftraggeber gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verpflichtet ist, "wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen" zu bekämpfen, muss jedoch insoweit auch § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A bieterschützender Charakter zugemessen werden. Dazu gehören insbesondere Unterkostenangebote (oder Angebote unter Einstandspreis), die in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.
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VPRRS 2013, 0825
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2005 - VK 3-58/05
1. Der öffentliche Auftraggeber hat in eigener Kompetenz zu entscheiden. Gegen diesen Grundsatz wird verstoßen, wenn der Auftraggeber die Vergabeentscheidung auf eine Jury übertragen hat, die mehrheitlich aus Personen zusammengesetzt war, die nicht dem Auftraggeber angehören und damit als "extern" zu qualifizieren sind.
2. In der Tatsache, dass mehrere Antragsteller gemeinsam einen Nachprüfungsantrag dahin gestellt haben, dass die Angebotswertung wiederholt werden soll, liegt keine wettbewerbsbeschränkende Absprache. Der Wettbewerb findet im Vergabeverfahren, nicht im Nachprüfungsverfahren statt.
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VPRRS 2013, 0824
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 3-130/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0822
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 VK 12/13
1. Mittelständische Interessen sind im Vergabeverfahren im Postsektor vornehmlich durch die Bildung von Zustellgebietslosen zu berücksichtigen.
2. Die Bildung von zentralen Druckstandorten rechtfertigt nicht "per se" das Absehen von einer Losaufteilung im Sinne von § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB.
3. Bei Zurückverweisung eines zuvor zuständigkeitshalber verwiesenen Nachprüfungsantrags ist auch die "unzuständige" Vergabekammer örtlich für die Sachentscheidung zuständig.
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VPRRS 2013, 0821
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 11.08.2005 - VK 3-85/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0820
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 13.10.2005 - VK 1-125/05
Privatrechtlich organisierte Wettbewerbsteilnehmer sind vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst.
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VPRRS 2013, 0819
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 17.08.2005 - VK 2-81/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0818
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 24.09.2003 - VK 2-76/03
Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt für sich allein genommen nicht zur Fehlerhaftigkeit der Wertung. Denn der Auftraggeber kann eine detaillierte Begründung der Wertung im Laufe des Nachprüfungsverfahrens sowohl schriftsätzlich als auch in der mündlichen Verhandlung nachholen.
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VPRRS 2013, 0817
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 18.08.2005 - VK 2-90/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0816
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 18.08.2005 - VK 1-80/05
Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn ihm durch die behauptete Rechtsverletzung kein Schaden entsteht, weil er auch bei einer besseren Bewertung seines Angebots keine Chance auf den Zuschlag hat.
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VPRRS 2013, 0815
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-100/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0814
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 01.08.2006 - VK 3-72/06
Die Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfordert einen wertenden Vergleich der eingereichten Angebote unter Berücksichtigung der aufgestellten und bekannt gemachten Wertungskriterien. Im Rahmen der Angebote ist eine Gesamtschau zahlreicher, die Entscheidung beeinflussender Einzelumstände vorzunehmen. Dies setzt einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Auftraggebers voraus, den die Nachprüfungsinstanzen lediglich daraufhin überprüfen können, ob dessen rechtlichen Grenzen eingehalten sind. Diese Grenzen sind nach den allgemeinen Grundsätzen überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, die Vergabestelle von einem nicht zutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung willkürliche oder sonst unzulässige Erwägungen eingeflossen sind, der Beurteilungsmaßstab sich nicht im Rahmen der Beurteilungsermächtigung hält, insbesondere die einzelnen Wertungsgesichtspunkte objektiv fehlgewichtet wurden, oder wenn bei der Entscheidung über den Zuschlag ein sich im Rahmen des Gesetzes und der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wurde.
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VPRRS 2013, 0812
Dienstleistungen
KG, Beschluss vom 19.06.2001 - KartVerg 1/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0811
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-103/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0809
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 02.08.2006 - VK 3-75/06
1. Beanstandungen an der Bewertung der Angebote können, da der Vergabestelle insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhalts, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden.
2. Von einem ungewöhnlich niedrigen erscheinenden Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. Als Anhaltspunkt sind grundsätzlich die Preisvorstellungen des Auftraggebers und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen. Eine Nachfragepflicht des Auftraggebers setzt dabei etwa bei einer Abweichung von mehr als 20% vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.
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VPRRS 2013, 0808
Bewachungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2006 - VK 1-1/06
Bei den Vorschriften des SÜG, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen anordnen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des § 1 SÜG ausüben, handelt es sich, wenn diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB.
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VPRRS 2013, 0807
Bewachungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2006 - VK 1-01/06
Bei den Vorschriften des SÜG, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen anordnen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des § 1 SÜG ausüben, handelt es sich, wenn diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB.
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VPRRS 2013, 0806
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 26.09.2003 - VK 2-66/03
1. Allein die Tatsache, dass ein Bieter bereits im Rahmen früherer Aufträge Erfahrungen gesammelt hat und damit im Gegensatz zu anderen Bietern einen Wettbewerbsvorteil besitzt, bedeutet noch keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Denn bei derartigen Erfahrungen handelt es sich um Werte, die aufgrund eigener wirtschaftlicher Leistung erworben wurden und damit auch in der Vergabeentscheidung positiv berücksichtigt werden können.
2. Auch wenn der Antragsteller ausweislich des Vergabevermerkes auf Rang neun des Bewertungsspiegels platziert wird, kann zumindest bei erheblichen Vergaberechtsverstößen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller ohne diese Fehler Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.
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VPRRS 2013, 0805
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004 - Verg 12/00
Die Frage, ob die Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig war, ist nicht schematisch, sondern aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles zu beurteilen.
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VPRRS 2013, 0804
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.08.2006 - VK 3-93/06
§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A kommt grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung zu. Nur ausnahmsweise entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bieterschützenden Charakter, wenn Angebote mit der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere Wettbewerber vom Markt ganz - also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden oder Unterkostenangebote abgegeben werden, die den Bieter selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.
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VPRRS 2013, 0802
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 16.06.2008 - VK 3-65/08
Eine als gemeinnützige GmbH (gGmbH) organisierte Gesellschaft fällt nur dann unter die Vorschrift des § 7 Nr. 6 VOL/A, wenn sie in der Lage ist, private Konkurrenten aufgrund ungleicher Wettbewerbsbedingungen zu verdrängen. Eine solche Verdrängungsgefahr besteht jedoch nur bei Einrichtungen der öffentlichen Hand, nicht bei privatrechtlich organisierten Unternehmen.
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VPRRS 2013, 0801
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.10.2007 - VK 1-113/07
Gegen die Forderung eines Gewerbezentralregisterauszugs bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
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VPRRS 2013, 0799
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2013 - 11 Verg 4/13
Die Aufhebung einer Ausschreibung erfolgt ermessensfehlerfrei, wenn das einzige Angebot eines Bieters die von der Auftraggeberin geschätzten Preise um mehr als 80% übersteigt.*)
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VPRRS 2013, 0798
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 05.06.2013 - Z3-3-3194-1-12-03/13
1. Ein Feststellungsinteresse liegt bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB schon dann vor, wenn die Durchführung eines neuen, dem aktuellen ähnlichen Vergabeverfahren in überschaubarer Zukunft (in einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren) absehbar ist und wenn die Klärung der im laufenden Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen erkennbare Bedeutung für das künftige Vergabeverfahren haben wird.*)
2. Unabhängig von der Frage, ob § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach den Entscheidungen des EuGH vom 28.1.2010 - C-406/08 und C-456/08 überhaupt noch Anwendung finden kann, wird positive Kenntnis nach dieser Vorschrift nicht dadurch begründet, dass eine vergleichbare vergaberechtliche Problematik zwischen Antragsteller und Antragsgegner bereits in einem anderen früheren Vergabeverfahren umstritten war.*)
3. Im Falle der Beantwortung vom Bieterfragen bzgl. eines vergaberechtlich strittigen Sachverhalts durch den Auftraggeber tritt positive Kenntnis gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB eines Bieters bzgl. dieses Sachverhalts erst nach der abschließenden Beantwortung der Bieterfrage ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber als Reaktion auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen bereits geändert hat.*)
4. Die Entscheidung über die Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes ist dem Vergabeverfahren zeitlich und sachlich vorgelagert und wird daher vom Vergaberecht unmittelbar nicht erfasst. Die allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens, wie sie in § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB bzw. in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A normiert sind, sind gleichwohl berührt, wenn die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren zu einer willkürlichen Beschränkung des Wettbewerbs bzw. offen oder verdeckt zu einer positiven oder negativen Diskriminierung von Unternehmen führt.*)
5. Ist die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren willkürfrei getroffen und von gewichtigen Gründen getragen, ist eine dadurch entstehende (auch schwerwiegende) Wettbewerbsverengung hinzunehmen. Dies gilt sogar dann, wenn ein am Verfahren nicht beteiligtes Unternehmen als Folge der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands einen erheblichen Einfluss auf die Erfolgschancen der Bieter erhält.*)
6. Die Forderung, bei der Beschaffung einer Technologie, die an ein bereits vorhandenes System anzuschließen ist, grundsätzlich eine Anbindung über eine offene Schnittstelle zu bevorzugen und nur bei Vorliegen von objektiven, sachlichen und entsprechend nachvollziehbar dokumentierten Gründen im Ausnahmefall eine Anbindung über eine proprietäre Schnittstelle zu wählen, ist mit dem von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Verständnis des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers nicht zu vereinbaren.*)
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VPRRS 2013, 0795
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 4/13
1. Auch eine Angebotsfrist, die 45 Kalendertage umfasst, kann unangemessen kurz sein.
2. Bei der Festlegung des Auftragsbeginns handelt es sich grundsätzlich um eine Vertragsbestimmung und nicht um eine Vorschrift über das Vergabeverfahren, deren Verletzung im Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung steht. Das gilt aber dann nicht, wenn sich eine Vertragsbestimmung auf die Auftragschancen eines Bieters auswirkt.
3. Ein Bieter ist nicht verpflichtet, die sachlichen Mittel für die angebotene Leistung bereits im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorzuhalten. Ihm muss vielmehr eine angemessene Frist für die Vorbereitung und den Beginn der Ausführung der mit Zuschlagserteilung vereinbarten Leistungen gewährt werden.
4. Die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, richtet sich danach, ob diese im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots im Sinne von § 16 Abs. 8 VOL/A zusammenhängen. Als Zuschlagskriterien dürfen danach nur Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.
VPRRS 2013, 0794
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 15.07.2008 - VK 3-89/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0792
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 24.07.2008 - VK 3-95/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0789
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 29.05.2013 - VK 5/13
1. Eine öffentliche Ausschreibung von Busdienstleistungen nach dem GWB kommt erst in Betracht, wenn zuvor der "Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit" nachvollziehbar geklärt ist.*)
2. Bestimmungen in den Vergabeunterlagen, die offene Fragen im Zusammenhang mit der Linienverkehrsgenehmigung vertraglich auf die Bieter verlagern, sind bei der Ausschreibung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdiensten vergaberechtlich unzulässig.*)
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VPRRS 2013, 0787
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2005 - Verg 32/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0782
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 13/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0780
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 Verg 1/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0779
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2008 - Verg W 17/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0773
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.01.2004 - VK 1-137/03
1. Für das Erkennen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist jedoch nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in welchem dem Bieter klar wird, dass seine Bemühungen um Abgabe eines Angebots endgültig gescheitert sind. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB stellt auf das Erkennen des Vergaberechtsverstoßes ab, nicht auf das Erkennen des Schadens.
2. Auch wenn der Bieter trotz des erkannten Vergaberechtsverstoßes zunächst versucht, mit den vorgegebenen Bedingungen zurechtzukommen und – sei es als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder allein – ein Angebot abzugeben, ist er nicht daran gehindert, zeitgleich dem Auftraggeber seine Beanstandungen vorzutragen. Der Bieter ist vielmehr trotz der Bemühungen zur Angebotserstellung gehalten, zur Wahrung seiner Rechte zu rügen, da der von ihm als solcher wahrgenommene Verstoß nicht davon abhängt, ob er ein Angebot abgeben kann oder nicht.
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VPRRS 2013, 0772
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2003 - VK-28/2003
Das Gebot zur Gleichbehandlung und zur Vergabe im Wettbewerb setzt voraus, dass alle geeigneten Bieter dieselbe Chance haben, den Auftrag zu bekommen und dass eine transparente Auswahlentscheidung an zuverlässige leistungsfähige und fachkundige Unternehmen auf das wirtschaftlichste Angebot getroffen wird. Hierzu gehört, dass die Vergabestelle die in den Verdingungsunterlagen angekündigte Vorgehensweise einhält.
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VPRRS 2013, 0771
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 16.09.2008 - VK 2-97/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0770
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2007 - VK 1-92/07
Für die vergaberechtliche Einordnung als Dienst- oder Lieferleistung ist nicht entscheidend, ob und welche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten mit dem Auftrag erfüllt werden sollen. Es kommt vielmehr darauf an, wie das Auftragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu qualifizieren ist. Denn nur dieses Vertragsverhältnis bildet den öffentlichen Auftrag. Maßgeblich ist mithin ausschließlich die aufgrund des abzuschließenden Vertrages durch den Auftragnehmer konkret geschuldete Leistung.
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VPRRS 2013, 0769
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 1-01/01
Die Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB hat nicht nur den Charakter eines Programmsatzes, sondern gehört zu den Vorschriften, auf deren Beachtung der Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB infolge der Prinzipien der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs einen Anspruch hat. Daraus folgt, dass ein mittelständischer Bieter subjektive Rechte auf Beachtung der Losvergabe gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann.
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VPRRS 2013, 0768
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 1-1/01
Die Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB hat nicht nur den Charakter eines Programmsatzes, sondern gehört zu den Vorschriften, auf deren Beachtung der Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB infolge der Prinzipien der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs einen Anspruch hat. Daraus folgt, dass ein mittelständischer Bieter subjektive Rechte auf Beachtung der Losvergabe gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann.
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VPRRS 2013, 0766
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 01.04.2004 - VK 1-9/04
1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A - und die entsprechende Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A – hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis Gefahr liefe, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht.
2. Nur ausnahmsweise entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A im Hinblick auf § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützenden Charakter. Bieterschützender Charakter kommt § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dann zu, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.
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