Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2013, 1838
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 09/13
1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme vergeben, wenn es sich um Aufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen oder wenn die zu erbringenden Dienstleistung dergestalt sind, dass eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau festgelegt werden kann, was insbesondere bei geistig-schöpferischen Dienstleistungen der Fall ist.
2. Komplexe und umfangreiche IT-Leistungen, die eine Integration einer neuen Anlage in ein bestehendes Datennetz beinhalten und bei denen eine Vielzahl von Unwägbarkeiten und Möglichkeiten auftreten können, dürfen im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme vergeben werden.
3. Maßgebend bei der Prüfung der Frage, ob die Wahl eines Verhandlungsverfahrens berechtigt war, ist der Zeitpunkt des Beginns der Ausschreibung.

VPRRS 2013, 0888

VK Arnsberg, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 9/13
Auch im Rahmen einer Aufklärung nach Angebotsabgabe abgefragte Produkte müssen den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses in allen Details entsprechen. Sie können auch bei dem preiswertesten Angebot nicht beliebig oft ausgetauscht werden, weil dies einer unzulässigen Nachverhandlung entspräche.*)

VPRRS 2013, 0887

VK Arnsberg, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 09/13
Auch im Rahmen einer Aufklärung nach Angebotsabgabe abgefragte Produkte müssen den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses in allen Details entsprechen. Sie können auch bei dem preiswertesten Angebot nicht beliebig oft ausgetauscht werden, weil dies einer unzulässigen Nachverhandlung entspräche.*)

VPRRS 2013, 0885

VK Hessen, Beschluss vom 25.06.2013 - 69d-VK-13/2013
1. Bei aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbaren Verstößen ist die Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB nur dann erfüllt, wenn der Bieter seine Rüge dem Auftraggeber getrennt von seinem Angebot bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zur Kenntnis bringt. Andernfalls ist eine Rüge, die dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot in demselben verschlossenen Briefumschlag vorgelegt wird, verfristet.*)
2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB.*)
3. Erkenntnisse, die sich aus Anlass der Prüfung behaupteter Rechtsverstöße aufdrängen, dürfen bei der Entscheidung der Vergabekammer nicht unberücksichtigt bleiben, wenn den Beteiligten dazu vorher rechtliches Gehör gewährt worden ist.*)

VPRRS 2013, 0882

VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 2-11/06
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die Erkennbarkeit ist auf die Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Antragstellers abzustellen. Bei der Konkretisierung dieses Maßstabes kommt es aber auch darauf an, ob der Bieter schon Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können, die bei einem unerfahrenen Unternehmen nicht vorhanden sind.
2. Die Vergabestelle ist nicht befugt, Eignungskriterien zweimal zu berücksichtigen. Sie ist vielmehr verpflichtet, die vorher bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu Grunde zu legen. Ein sog. Mehr an Eignung darf sie nicht berücksichtigen.
3. Wird das Kriterium der Fachkunde durch ein Kriterium der Leistungsfähigkeit ersetzt, ist dies schon deshalb unzulässig, weil alle (auch potenzielle) Bieter aufgrund der Vergabebekanntmachung für die Abgabe eines Teilnahmeantrages von anderen Wertungskriterien ausgehen mussten, als die Bieter, die letztendlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.

VPRRS 2013, 0880

OLG München, Beschluss vom 14.03.2013 - Verg 32/12
1. Erhält ein Bieter nach Angebotsabgabe von einem Dritten Informationen über den Inhalt des Angebots eines Mitbewerbers, liegt darin kein zum Angebotsausschluss führender Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip, weil durch diese Information das Angebot des Bieters nicht (mehr) beeinflusst wird.
2. Wird durch die Information eines Dritten das Angebot des Bieters nicht beeinflusst, ist der Bieter nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen des Informanten bekannt zu geben.

VPRRS 2013, 0873

VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0870

OLG München, Beschluss vom 13.06.2013 - Verg 1/13
1. Der Inhaber einer öffentlichen Baukonzession ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Der Begriff des Bauauftrags bzw. der Bauleistung nach § 99 Abs. 3 GWB umfasst das Bauen und Planen. Dabei steht es dem Auftraggeber frei, die Planung als Dienstleistungsauftrag getrennt auszuschreiben.
3. Baukonzessionäre sind bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen weder an die Vorschriften der VOF noch an die Vorschriften der VOB/A oder der VOL/A gebunden. Allerdings sind zumindest im Oberschwellenbereich die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Vergabe, dazu gehören die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots, einzuhalten. Aus dem Transparenzgebot folgt die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung.
4. Zur Frage, inwieweit ein Antrag nach § 101b Abs. 2 GWB infolge tatsächlicher, nicht aber rechtlicher Kenntnis von der fehlenden europaweiten Ausschreibung treuwidrig sein kann.*)

VPRRS 2013, 0869

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2008 - Verg 7/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0868

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-7/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0867

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-07/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0866

VK Bund, Beschluss vom 14.04.2004 - VK 3-41/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0865

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2007 - VK 3-58/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0863

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2013 - VK 3-35/13
Verweist der Bieter in seinem Aufklärungsschreiben zum einen auf die Geltung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen auf seine Zahlungsbedingung ("14 Tage ohne Abzug"), stellt dies eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar, so dass das Angebot des Bieters zwingend auszuschließen ist.

VPRRS 2013, 0861

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 05/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0860

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 5/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0859

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.07.2010 - 21.VK-3194-26/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0857

VK Südbayern, Beschluss vom 13.11.2012 - Z3-3-3194-1-41-07/12
1. Die Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 EG Abs. 1 VOL/A erfordert es u.a., dass die Abgabe eines Angebots durch einen Bieter in Unkenntnis der Konkurrenzangebote erfolgen muss. Kennt ein Bieter den Leistungsumfang und die Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell günstigere Angebote unterbreiten, sondern er braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen der Konkurrenz auszurichten. Die vergaberechtliche Rechtsprechung, der sich die Vergabekammer anschließt, sieht eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise eines Bieters im Sinne von § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A regelmäßig dann als verwirklicht an, wenn ein Bieter sein Angebot in Kenntnis des Angebots eines anderen Bieters erstellt. Der öffentliche Auftraggeber muss jedoch die Kenntnis des Bieters vom Inhalt des Konkurrenzangebots nachweisen, um hierauf einen Ausschluss stützen zu können.*)
2. Auch im Verhandlungsverfahren müssen die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts eingehalten werden. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Wenn die Abgabe eines Angebots zu einem Ausschlusstermin aufgefordert wird, ist damit die Phase der inhaltlichen Veränderungsvorschläge vorüber. Fordert ein Auftraggeber einen Bieter noch zweimal auf sein Angebot klarzustellen - ist dies keine zulässige Aufklärung mehr, vielmehr liegt hier eine Änderung der Verdingungsunterlagen vor.*)

VPRRS 2013, 0855

VK Bund, Beschluss vom 17.03.2004 - VK 1-07/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0854

VK Bund, Beschluss vom 17.03.2004 - VK 1-7/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0851

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2013 - VK 3-41/13
1. Eignungsanforderungen müssen grundsätzlich bereits in der Bekanntmachung angegeben werden.
2. Der Auftraggeber kann einen Bieter nicht aufgrund eines fehlenden Qualifikationsnachweises als ungeeignet ansehen, wenn er die Vorlage eines solchen Nachweises nicht ausdrücklich gefordert hat. Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn aus Sicht der mit einer Ausschreibung angesprochenen kundigen Fachfirmen, die als Ausschreibungsadressaten den objektiven Empfängerhorizont prägen, der Nachweis eines bestimmten Qualifikationserfordernisses völlig offenkundig ist (hier verneint).

VPRRS 2013, 0850

VK Bund, Beschluss vom 03.07.2007 - VK 3-64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0849

VK Bund, Beschluss vom 14.08.2000 - VK 2-18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0847

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0846

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-06/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0844

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12
1. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.
2. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand unterliegt dessen ungeachtet im Interesse der Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb und der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.
3. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

VPRRS 2013, 0842

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2001 - VK 2-42/00
1. Die Vergabestelle muss nicht berücksichtigte Bieter zehn Arbeitstage vor Zuschlagserteilung über ihre Ablehnung informieren.
2. Die Vorabinformation setzt voraus, dass die Angebote abschließend bewertet sind und ein Zuschlag erteilt werden kann.
3. Jedenfalls die sich in "unmittelbarer Nähe" des annehmbarsten Angebots befindlichen Bieter müssen die Umstände hinsichtlich der Wertung ihres Angebots vollständig erfahren.

VPRRS 2013, 0841

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2009 - VK 3-221/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0840

VK Bund, Beschluss vom 01.10.2009 - VK 3-172/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0839

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - VK 3-37/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0838

VK Bund, Beschluss vom 27.07.2009 - VK 2-99/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0837

VK Bund, Beschluss vom 12.02.2009 - VK 1-189/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0836

VK Bund, Beschluss vom 27.10.2009 - VK 1-179/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0835

VK Bund, Beschluss vom 16.12.2008 - VK 1-162/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0833

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2013 - 2 Verg 8/12
1. Die Beibehaltung der ursprünglichen Standorte von Rettungswachen innerhalb der Rettungswachenbezirke ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber anderenfalls - bei freier Standortwahl durch die Bieter - bei jedem Standort prüfen muss, ob das Versorgungsziel und die Sicherstellung des Rettungsdienstes mit dem angebotenen Standort gewährleistet werden kann.
2. Bestandteile der Dokumentation des Vergabeverfahrens sind auch die Vergabeunterlagen oder der Schriftverkehr zwischen Vergabestelle und Bewerbern. Eine Dokumentation in Form eines Vermerks ist nur in wenigen Einzelfällen vorgeschrieben. Die Formunwirksamkeit des finalen Vergabevermerks hebt die Formwirksamkeit der vorangegangenen Dokumentation nicht auf.

VPRRS 2013, 0832

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 5/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)

VPRRS 2013, 0831

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 05/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)

VPRRS 2013, 0830

VK Hessen, Beschluss vom 31.03.2008 - 69d-VK-09/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0827

VK Bund, Beschluss vom 23.07.2007 - VK 3-76/07
1. An den Inhalt des Vorabinformationsschreibens sind keine überspannten Anforderungen zu stellen.
2. Einer Vergabestelle ist es unbenommen, auch in einem laufenden Nachprüfungsverfahren ihre einmal getroffene Zuschlagsentscheidung zu korrigieren. Mit Zustellung des Nachprüfungsantrags ist es ihr lediglich untersagt, den Zuschlag zu erteilen.
3. Bei einer bundesweiten Massenausschreibung mit einer großen Anzahl von Losen können – und müssen – nicht alle Angebote unter völlig identischen Bedingungen bewertet werden.

VPRRS 2013, 0826

VK Bund, Beschluss vom 28.09.2004 - VK 3-107/04
Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei der Zuschlagserteilung auf ein sog. Unterangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer aufgrund eines ruinösen Wettbewerbs in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führen kann. Wegen des Wettbewerbsgrundsatzes und weil der öffentliche Auftraggeber gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verpflichtet ist, "wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen" zu bekämpfen, muss jedoch insoweit auch § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A bieterschützender Charakter zugemessen werden. Dazu gehören insbesondere Unterkostenangebote (oder Angebote unter Einstandspreis), die in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.

VPRRS 2013, 0825

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2005 - VK 3-58/05
1. Der öffentliche Auftraggeber hat in eigener Kompetenz zu entscheiden. Gegen diesen Grundsatz wird verstoßen, wenn der Auftraggeber die Vergabeentscheidung auf eine Jury übertragen hat, die mehrheitlich aus Personen zusammengesetzt war, die nicht dem Auftraggeber angehören und damit als "extern" zu qualifizieren sind.
2. In der Tatsache, dass mehrere Antragsteller gemeinsam einen Nachprüfungsantrag dahin gestellt haben, dass die Angebotswertung wiederholt werden soll, liegt keine wettbewerbsbeschränkende Absprache. Der Wettbewerb findet im Vergabeverfahren, nicht im Nachprüfungsverfahren statt.

VPRRS 2013, 0824

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 3-130/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0822

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 VK 12/13
1. Mittelständische Interessen sind im Vergabeverfahren im Postsektor vornehmlich durch die Bildung von Zustellgebietslosen zu berücksichtigen.
2. Die Bildung von zentralen Druckstandorten rechtfertigt nicht "per se" das Absehen von einer Losaufteilung im Sinne von § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB.
3. Bei Zurückverweisung eines zuvor zuständigkeitshalber verwiesenen Nachprüfungsantrags ist auch die "unzuständige" Vergabekammer örtlich für die Sachentscheidung zuständig.

VPRRS 2013, 0821

VK Bund, Beschluss vom 11.08.2005 - VK 3-85/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0820

VK Bund, Beschluss vom 13.10.2005 - VK 1-125/05
Privatrechtlich organisierte Wettbewerbsteilnehmer sind vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst.

VPRRS 2013, 0819

VK Bund, Beschluss vom 17.08.2005 - VK 2-81/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0818

VK Bund, Beschluss vom 24.09.2003 - VK 2-76/03
Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt für sich allein genommen nicht zur Fehlerhaftigkeit der Wertung. Denn der Auftraggeber kann eine detaillierte Begründung der Wertung im Laufe des Nachprüfungsverfahrens sowohl schriftsätzlich als auch in der mündlichen Verhandlung nachholen.

VPRRS 2013, 0817

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2005 - VK 2-90/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0816

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2005 - VK 1-80/05
Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn ihm durch die behauptete Rechtsverletzung kein Schaden entsteht, weil er auch bei einer besseren Bewertung seines Angebots keine Chance auf den Zuschlag hat.

VPRRS 2013, 0815

VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-100/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
