Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5011 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0932
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 2-31/13
1. Für das Vorliegen eines Verschlusssachenauftrags ist es nicht zwingend erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber dem Bieter Kenntnis von Verschlusssachen verschafft. Ausreichend ist, dass der Bieter (potentiellen) Zugang zu Verschlusssachen bei der Auftragsdurchführung erhält.
2. Die Beschaffung von Virenschutzsoftware im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags dient der Abwehr von elektronischen Angriffen auf die IT-Infrastruktur des Auftraggebers und damit der Gefahrenabwehr im weiteren Sinne.
3. Die Beschränkung der Anzahl der von den Bietern vorzulegenden Referenzen verstößt auch bei einem Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren gegen den Wettbewerbsgrundsatz.
4. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 VSVgV, wonach die Auftraggeber geforderte Nachweise in einer abschließenden Liste zusammenzustellen haben, ist auch auf Teilnahmewettbewerbe anwendbar.
Volltext
VPRRS 2013, 1835
Dienstleistungen
VG Wiesbaden, Beschluss vom 21.03.2013 - 5 L 27/13
Auch wenn die (Sportwetten-)Konzessionsvergabe nicht den Regelungen des GWB-Vergaberechts unterfällt und Dienstleistungskonzessionen von keiner besonderen Richtlinie erfasst werden, haben öffentlichen Stellen, die Konzessionen vergeben, die Grundregeln der Art. 49 und 56 AEUV und das daraus folgende Transparenzgebot zu beachten.
Volltext
VPRRS 2013, 0926
Bau & Immobilien
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.10.2012 - 11 O 251/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0925
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 17.04.2013 - 69d-VK-3/2013
1. Von der Erhebung von Gebühren der Vergabekammer kann gemäß § 128 Abs. 3 Satz 6 GWB aus Gründen der Billigkeit abgesehen werden, wenn der Nachprüfungsantrag in einem sehr frühen Verfahrensstadium, z.B. unmittelbar nach Übersendung der Antragserwiderung oder unmittelbar nach Antragstellung, zurückgenommen wurde.*)
2. Bei der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Beigeladenen sind trotz des Wortlautes in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB auch bei der Kostenentscheidung nach Rücknahme aus gesetzessystematischen und teleologischen Gründen Billigkeitserwägungen anzustellen. Dabei ist maßgebend, ob eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar ist, bei der das Rechtsschutzziel des Beigeladenen festgestellt werden kann, das er in der Sache verfolgt.*)
3. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Nachprüfungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesem Verfahren um eine immer noch nicht zum - weder juristischen noch unternehmerischen - Allgemeingut zählende, auch aufgrund vielfältiger europarechtlicher Überlagerung wenig übersichtliche und zudem steten Veränderungen unterworfenen Rechtsmaterie handelt, die wegen des gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahrens bei der Vergabekammer bereits dort prozessrechtliche Kenntnisse verlangt.
Volltext
VPRRS 2013, 0924
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 17.04.2013 - 69d-VK-03/2013
1. Von der Erhebung von Gebühren der Vergabekammer kann gemäß § 128 Abs. 3 Satz 6 GWB aus Gründen der Billigkeit abgesehen werden, wenn der Nachprüfungsantrag in einem sehr frühen Verfahrensstadium, z.B. unmittelbar nach Übersendung der Antragserwiderung oder unmittelbar nach Antragstellung, zurückgenommen wurde.*)
2. Bei der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Beigeladenen sind trotz des Wortlautes in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB auch bei der Kostenentscheidung nach Rücknahme aus gesetzessystematischen und teleologischen Gründen Billigkeitserwägungen anzustellen. Dabei ist maßgebend, ob eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar ist, bei der das Rechtsschutzziel des Beigeladenen festgestellt werden kann, das er in der Sache verfolgt.*)
3. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Nachprüfungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesem Verfahren um eine immer noch nicht zum - weder juristischen noch unternehmerischen - Allgemeingut zählende, auch aufgrund vielfältiger europarechtlicher Überlagerung wenig übersichtliche und zudem steten Veränderungen unterworfenen Rechtsmaterie handelt, die wegen des gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahrens bei der Vergabekammer bereits dort prozessrechtliche Kenntnisse verlangt.
Volltext
VPRRS 2013, 0920
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.02.2011 - VK 3-02/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0919
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.02.2011 - VK 3-2/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0917
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 24.06.2013 - VK 3-44/13
1. Der Verweis des Bieters auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Angebotsschreiben ist eine Änderung an den Vergabeunterlagen, die zum Ausschluss des Angebots führt.
2. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen kann durch eine nachträgliche Erklärung des Bieters, seine AGB doch nicht einbeziehen zu wollen, nicht geheilt werden.
3. Der Auftraggeber hat lediglich die Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Er darf dem Bieter jedoch nicht die Möglichkeit einräumen, sein Angebot zu ändern.
4. Der Auftraggeber darf bei der Wertung ausschließlich solche Kriterien berücksichtigen, die in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannt sind. Teilt ein Auftraggeber dagegen nur die Gewichtung der Zuschlagskriterien mit (hier: das X-fache der niedrigsten/besten Wertungssumme) und lässt er offen, wie er das jeweilige Zuschlagkriterium in Punkte umrechnen wird, ist für den Bewerberkreis nicht vorhersehbar, worauf es dem Auftraggeber in besonderem Maße ankommt.
Volltext
VPRRS 2013, 0913
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 10.12.2012 - 69d-VK-44/2012
1. Fehlen im Verhandlungsverfahren geforderte Preisangaben, ist das Angebot auch dann auszuschließen, wenn der Leistungsgegenstand noch nicht schlussverhandelt ist.
2. Rechnet die Vergabestelle mit einem Bürgerbegehren und unterstellt der Bieter in seinem Angebot, dass es zu keinem Bürgerbegehren kommt, weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen ab und ist von der Wertung auszuschließen.
3. Eine Rüge muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Dabei ist dem Antragsteller vor Erhebung einer Rüge eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zuzubilligen. Eine Rügefrist von fünf Tagen kann im Einzelfall (gerade noch) als unverzüglich angesehen werden.
Volltext
VPRRS 2013, 0912
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 22.04.2002 - VK 2-08/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0910
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 19.02.2002 - VK 2-02/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0908
Strom, Wasser, Gas
VK Bund, Beschluss vom 04.12.2001 - VK 1-43/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0906
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 28.11.2001 - VK 1-42/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0905
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 20.06.2002 - VK 2-28/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0903
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 23.05.2002 - VK 2-18/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0901
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 02.07.2002 - VK 1-31/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0900
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 29.05.2002 - VK 1-23/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0897
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 16.05.2002 - VK 1-17/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0896
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2013 - Verg W 12/12
1. Hat der Bieter sich seit über 20 Jahren immer wieder um die Vergabe von Leistungen der Kampfmittelberäumung beworben, kennt er die im Vertragsgebiet örtlich vorhandene radioaktive Belastung des Erdbodens und die Erforderlichkeit der Kontaktierung der Strahlenschutzbehörde vor Beginn von Kampfmittelberäumungsarbeiten. Verlangt der Auftraggeber in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen von den Bietern für einen solchen Auftrag keine Zulassung nach der Strahlenschutzverordnung, ist ein darin etwa liegender Vergaberechtsverstoß für einen solchermaßen erfahrenen Bieter erkennbar und muss spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gerügt werden.*)
2. Das Verbot, auf Angebote den Zuschlag zu erteilen, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, hat dann bieterschützende Wirkung, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen.*)
3. Beabsichtigt der Auftraggeber ausweislich der Bekanntmachung den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer bestimmten Anzahl von Unternehmen, ist er gehindert, im Vergleichswege eine darüber hinaus gehende Anzahl von Bietern bei der Vergabe zu berücksichtigen.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0895
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 55/12
1. Die BWI Informationstechnik GmbH ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.
2. Eine Kapitalgesellschaft, die nicht durch eine Beteiligung der öffentlichen Hand überwiegend finanziert wird, ist auch dann als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB anzusehen, wenn die öffentliche Hand aufgrund vertraglicher Regelungen die Aufsicht über die Leitung der Gesellschaft ausübt.
3. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen das vergaberechtliche Gleichbehandlungsgebot, wenn er einen Bieter früher als die anderen Bieter über eine geplante Auftragsvergabe informiert, diesem Bieter kalkulationsrelevante Informationen zukommen lässt und ihm damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Volltext
VPRRS 2013, 0893
Bau & Immobilien
VGH Bayern, Urteil vom 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
1. Die Vorschriften der VOL/A und VOB/A kommen im Verfahren betreffend die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht zur Anwendung. Das Genehmigungsverfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind in den §§ 9 ff. PBefG abschließend geregelt.
2. Im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gilt der Grundsatz, dass den Mitbewerbern um eine Linienverkehrsgenehmigung innerhalb der Schranken des Personenbeförderungsrechts faire Wettbewerbsbedingungen einzuräumen sind.
3. Sinn und Zweck der Regelungen zur Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen ist es in erster Linie, einen Ausgleich zu schaffen zwischen der angestrebten Optimierung der Verkehrsbedienung und der notwendigen Gewährleistung eines Besitzstandsschutzes für den Konzessionsinhaber bzw. einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen des Altunternehmers. Dem ist im durchzuführenden Anhörungsverfahren in ausreichendem Maß Rechnung zu tragen.
4. Für den gebotenen Wettbewerb mehrerer Genehmigungsbewerber hat das Anhörungsverfahren nur dann Sinn, wenn jeder die Verkehrsleistungen kennt, die der andere oder die anderen anbieten. Die Chancengleichheit wird dadurch gewahrt, dass beiden Unternehmern die Möglichkeit zur Änderung bzw. Nachbesserung ihrer Angebote bis zur behördlichen Entscheidung eröffnet wird.
Volltext
VPRRS 2013, 0890
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.06.2013 - 11 Verg 8/13
1. § 11 Abs. 3 VOF bezieht sich nicht auf das Angebot selbst sondern setzt voraus, dass ein rechtswirksames Angebot vorliegt. Auch im VOF-Verfahren darf die Nachforderung von Unterlagen nicht dazu führen, dass einem im Sinne der Leistungsbeschreibung unzureichenden Angebot durch nachträgliche Ergänzung zur Annahmefähigkeit verholfen wird.*)
2. Lassen die Vergabeunterlagen oder die auf Anfrage von Bietern erteilten Auskünfte der Vergabestelle keine eindeutige Auslegung im Sinne des Verständnisses des Bieters zu und ergibt sich ein Widerspruch, so trifft diesen eine Nachfrageobliegenheit.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1838
IT
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 09/13
1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme vergeben, wenn es sich um Aufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen oder wenn die zu erbringenden Dienstleistung dergestalt sind, dass eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau festgelegt werden kann, was insbesondere bei geistig-schöpferischen Dienstleistungen der Fall ist.
2. Komplexe und umfangreiche IT-Leistungen, die eine Integration einer neuen Anlage in ein bestehendes Datennetz beinhalten und bei denen eine Vielzahl von Unwägbarkeiten und Möglichkeiten auftreten können, dürfen im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme vergeben werden.
3. Maßgebend bei der Prüfung der Frage, ob die Wahl eines Verhandlungsverfahrens berechtigt war, ist der Zeitpunkt des Beginns der Ausschreibung.
Volltext
VPRRS 2013, 0888
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 9/13
Auch im Rahmen einer Aufklärung nach Angebotsabgabe abgefragte Produkte müssen den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses in allen Details entsprechen. Sie können auch bei dem preiswertesten Angebot nicht beliebig oft ausgetauscht werden, weil dies einer unzulässigen Nachverhandlung entspräche.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0887
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 09/13
Auch im Rahmen einer Aufklärung nach Angebotsabgabe abgefragte Produkte müssen den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses in allen Details entsprechen. Sie können auch bei dem preiswertesten Angebot nicht beliebig oft ausgetauscht werden, weil dies einer unzulässigen Nachverhandlung entspräche.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0885
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 25.06.2013 - 69d-VK-13/2013
1. Bei aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbaren Verstößen ist die Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB nur dann erfüllt, wenn der Bieter seine Rüge dem Auftraggeber getrennt von seinem Angebot bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zur Kenntnis bringt. Andernfalls ist eine Rüge, die dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot in demselben verschlossenen Briefumschlag vorgelegt wird, verfristet.*)
2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB.*)
3. Erkenntnisse, die sich aus Anlass der Prüfung behaupteter Rechtsverstöße aufdrängen, dürfen bei der Entscheidung der Vergabekammer nicht unberücksichtigt bleiben, wenn den Beteiligten dazu vorher rechtliches Gehör gewährt worden ist.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0882
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 2-11/06
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die Erkennbarkeit ist auf die Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Antragstellers abzustellen. Bei der Konkretisierung dieses Maßstabes kommt es aber auch darauf an, ob der Bieter schon Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können, die bei einem unerfahrenen Unternehmen nicht vorhanden sind.
2. Die Vergabestelle ist nicht befugt, Eignungskriterien zweimal zu berücksichtigen. Sie ist vielmehr verpflichtet, die vorher bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu Grunde zu legen. Ein sog. Mehr an Eignung darf sie nicht berücksichtigen.
3. Wird das Kriterium der Fachkunde durch ein Kriterium der Leistungsfähigkeit ersetzt, ist dies schon deshalb unzulässig, weil alle (auch potenzielle) Bieter aufgrund der Vergabebekanntmachung für die Abgabe eines Teilnahmeantrages von anderen Wertungskriterien ausgehen mussten, als die Bieter, die letztendlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.
Volltext
VPRRS 2013, 0880
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG München, Beschluss vom 14.03.2013 - Verg 32/12
1. Erhält ein Bieter nach Angebotsabgabe von einem Dritten Informationen über den Inhalt des Angebots eines Mitbewerbers, liegt darin kein zum Angebotsausschluss führender Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip, weil durch diese Information das Angebot des Bieters nicht (mehr) beeinflusst wird.
2. Wird durch die Information eines Dritten das Angebot des Bieters nicht beeinflusst, ist der Bieter nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen des Informanten bekannt zu geben.
Volltext
VPRRS 2013, 0873
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0870
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 13.06.2013 - Verg 1/13
1. Der Inhaber einer öffentlichen Baukonzession ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Der Begriff des Bauauftrags bzw. der Bauleistung nach § 99 Abs. 3 GWB umfasst das Bauen und Planen. Dabei steht es dem Auftraggeber frei, die Planung als Dienstleistungsauftrag getrennt auszuschreiben.
3. Baukonzessionäre sind bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen weder an die Vorschriften der VOF noch an die Vorschriften der VOB/A oder der VOL/A gebunden. Allerdings sind zumindest im Oberschwellenbereich die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Vergabe, dazu gehören die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots, einzuhalten. Aus dem Transparenzgebot folgt die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung.
4. Zur Frage, inwieweit ein Antrag nach § 101b Abs. 2 GWB infolge tatsächlicher, nicht aber rechtlicher Kenntnis von der fehlenden europaweiten Ausschreibung treuwidrig sein kann.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0869
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2008 - Verg 7/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0868
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-7/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0867
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-07/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0866
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 14.04.2004 - VK 3-41/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0865
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 06.07.2007 - VK 3-58/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0863
Bewachungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 06.06.2013 - VK 3-35/13
Verweist der Bieter in seinem Aufklärungsschreiben zum einen auf die Geltung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen auf seine Zahlungsbedingung ("14 Tage ohne Abzug"), stellt dies eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar, so dass das Angebot des Bieters zwingend auszuschließen ist.
Volltext
VPRRS 2013, 0861
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 05/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0860
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 5/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0859
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 22.07.2010 - 21.VK-3194-26/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0857
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Südbayern, Beschluss vom 13.11.2012 - Z3-3-3194-1-41-07/12
1. Die Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 EG Abs. 1 VOL/A erfordert es u.a., dass die Abgabe eines Angebots durch einen Bieter in Unkenntnis der Konkurrenzangebote erfolgen muss. Kennt ein Bieter den Leistungsumfang und die Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell günstigere Angebote unterbreiten, sondern er braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen der Konkurrenz auszurichten. Die vergaberechtliche Rechtsprechung, der sich die Vergabekammer anschließt, sieht eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise eines Bieters im Sinne von § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A regelmäßig dann als verwirklicht an, wenn ein Bieter sein Angebot in Kenntnis des Angebots eines anderen Bieters erstellt. Der öffentliche Auftraggeber muss jedoch die Kenntnis des Bieters vom Inhalt des Konkurrenzangebots nachweisen, um hierauf einen Ausschluss stützen zu können.*)
2. Auch im Verhandlungsverfahren müssen die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts eingehalten werden. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Wenn die Abgabe eines Angebots zu einem Ausschlusstermin aufgefordert wird, ist damit die Phase der inhaltlichen Veränderungsvorschläge vorüber. Fordert ein Auftraggeber einen Bieter noch zweimal auf sein Angebot klarzustellen - ist dies keine zulässige Aufklärung mehr, vielmehr liegt hier eine Änderung der Verdingungsunterlagen vor.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0855
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 17.03.2004 - VK 1-07/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0854
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 17.03.2004 - VK 1-7/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0851
Ausbaugewerke
VK Bund, Beschluss vom 17.06.2013 - VK 3-41/13
1. Eignungsanforderungen müssen grundsätzlich bereits in der Bekanntmachung angegeben werden.
2. Der Auftraggeber kann einen Bieter nicht aufgrund eines fehlenden Qualifikationsnachweises als ungeeignet ansehen, wenn er die Vorlage eines solchen Nachweises nicht ausdrücklich gefordert hat. Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn aus Sicht der mit einer Ausschreibung angesprochenen kundigen Fachfirmen, die als Ausschreibungsadressaten den objektiven Empfängerhorizont prägen, der Nachweis eines bestimmten Qualifikationserfordernisses völlig offenkundig ist (hier verneint).
Volltext
VPRRS 2013, 0850
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 03.07.2007 - VK 3-64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0849
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 14.08.2000 - VK 2-18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0847
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0846
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-06/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0844
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12
1. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.
2. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand unterliegt dessen ungeachtet im Interesse der Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb und der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.
3. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Volltext
VPRRS 2013, 0842
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 19.01.2001 - VK 2-42/00
1. Die Vergabestelle muss nicht berücksichtigte Bieter zehn Arbeitstage vor Zuschlagserteilung über ihre Ablehnung informieren.
2. Die Vorabinformation setzt voraus, dass die Angebote abschließend bewertet sind und ein Zuschlag erteilt werden kann.
3. Jedenfalls die sich in "unmittelbarer Nähe" des annehmbarsten Angebots befindlichen Bieter müssen die Umstände hinsichtlich der Wertung ihres Angebots vollständig erfahren.
Volltext
VPRRS 2013, 0841
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 30.01.2009 - VK 3-221/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext




