Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
214 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2011, 0076OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 Verg 12/10
1. Eine unzulässige "Änderung der Verdingungsunterlagen" i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A ist dann anzunehmen, wenn die geforderte Leistung nicht so angeboten wird, wie dies von der Vergabestelle in der Ausschreibung gefordert ist.
2. In Fällen einer Divergenz zwischen Kurztext- und Langtext-Verzeichnis eines Angebots ist vom Vorrang des Langtext - Leistungsverzeichnisses auszugehen. In vertragsrechtlicher Hinsicht bleibt es folglich bei der "Alleinverbindlichkeit" des Langtext-Leistungsverzeichnisses: sein Inhalt wird vollumfänglich zum Angebotsinhalt.
VolltextVPRRS 2011, 0066
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2011 - Verg 62/10
Dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung der Vergabekammer im Hinblick auf die Verteilung der Verfahrenskosten eröffnet ist, folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, erschließt sich aber aus der Gesetzgebungshistorie.
VolltextVPRRS 2011, 0063
VK Münster, Beschluss vom 25.01.2011 - VK 10/10
Werden Eignungskriterien gewichtet, so ist es der Vergabestelle ebenso wie bei den Zuschlagskriterien verwehrt, Unterkriterien zu bilden, ohne diese den Teilnehmern zuvor mitgeteilt zu haben.*)
VolltextVPRRS 2011, 0062
VK Münster, Beschluss vom 16.12.2010 - VK 9/10
Eine Vergabestelle darf im Rahmen der Eignungsbeurteilung auch auf eigene Erfahrungen, die sie mit dem Unternehmen aus früheren Aufträgen gemacht hat, abstellen und diese bei der Wertung berücksichtigen.*)
VolltextOnline seit 2010
VPRRS 2010, 0354VK Nordbayern, Beschluss vom 22.09.2010 - 21.VK-3194-34/10
1. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen zulässig. Die Anerkennung der Besonderen Vertragsbedingungen 214.H ist eine Erklärung der Bieter i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009.*)
2. In den Besonderen Vertragsbedingungen sind vom Auftraggeber die Ausführungsfristen, die Rechnungslegung und die Sicherheitsleistungen für die Baudurchführung festgelegt. Es handelt sich um eine von der Vergabestelle vorformulierte Unterlage, die vom Bieter an keiner Stelle individuell auszufüllen oder zu ergänzen war. Deswegen kann ein Angebot auch ohne diese Unterlage in jeder Hinsicht mit den Angeboten anderer Bieter verglichen und bewertet werden. Fehlende Unterlagen bzw. Vertragsbedingungen, bei denen keine eigenständigen Eintragungen der Bieter gefordert waren, rechtfertigten selbst nach der VOB/A 2006 keinen Angebotsausschluss.*)
VolltextVPRRS 2010, 0328
VK Arnsberg, Beschluss vom 25.08.2010 - VK 15/10
1. Nach der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 - Rs. C-406/08 zur mangelnden Bestimmtheit einer Fristbestimmung durch Begriffe, deren Auslegung ins Ermessen eines Richters gestellt ist, ist die Regelung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB vergaberechtlich nach der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG unzulässig, weil der Begriff der Unverzüglichkeit Ermessensentscheidungen genau dieser Art zulässt.*)
2. Ziel der Richtlinie ist es aber, den Zugang zum Rechtsschutz sicherzustellen. Dieses Ziel kann nicht mit variablen ermessensabhängigen Fristenläufen erreicht werden.*)
3. Die Unbestimmtheit wird auch nicht mit dem Hinweis auf die ebenso unbestimmte Formulierung des § 121 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" verhindert. Gerade im Vergaberecht hat sich auch in mehr als 10 Jahren keine eindeutige Auslegung durch die Rechtsprechung herauskristallisiert.*)
4. Auch eine fehlende Breitenangabe führt ebenso wie die Nichterfüllung eines geforderten Verschlusstyps als fehlende Erklärung zum Ausschluss.*)
VolltextVPRRS 2010, 0248
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2010 - 1 VK 24/10
1. Grundsätzlich kann ein Angebot eines Bieters nur dann in der Wertung bleiben, wenn es die Preise und die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Erklärungen eindeutig, vollständig und zweifelsfrei enthält.
2. Bestehen Zweifel hinsichtlich des angebotenen Produkts, die auch nicht durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB eindeutig geklärt werden können, ist das Angebot schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter auszuschließen. Andernfalls wäre die Wertung willkürlich und würde vom Gutdünken einer Vergabestelle abhängen oder von dem rein subjektiven Willen des Bieters.
VolltextVPRRS 2010, 0237
VK Bund, Beschluss vom 10.05.2010 - VK 3-42/10
Entschließt sich der Auftraggeber zur Beschaffung, ist er frei in seiner Entscheidung, welchen Auftragsgegenstand er für erforderlich oder wünschenswert hält, soweit diese Entscheidung an sach- und auftragsbezogenen Kriterien ausgerichtet ist.
VolltextVPRRS 2010, 0225
VK Berlin, Beschluss vom 20.05.2010 - VK-B2-3/10
1. Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags trägt der Antragssteller die Kosten, wenn der Auftraggeber nicht unnötigerweise die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens veranlasst hat.
2. Eine vom Grundsatz der Kostentragungspflicht des Antragstellers abweichende Entscheidung kann bei groben vergaberechtlichen Verstößen des Auftraggebers, die nicht allein auf einer rechtlichen Fehleinschätzung beruhen, in Betracht kommen.
VolltextVPRRS 2010, 0214
VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010 - 1/SVK/011-10
1. § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A, der Eignungsnachweise mittels Eintragung in das PQ-Verzeichnis zulässt, sieht nach seinem Wortlaut vor, dass alle öffentlichen Auftraggeber, die zur Anwendung der VOB/A verpflichtet sind, den Eintrag in die Liste der Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) als Eignungsnachweise verbindlich anerkennen. Daher setzt der Hinweis des Bewerbers auf seine durch PQ nachgewiesene Eignung keineswegs das Einverständnis des Auftraggebers voraus.*)
2. Das Präqualifizierungsverfahren dient der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergabeverfahrens und soll dem Bieter die zeit- und kostenaufwändige Mühe ersparen, für jede neue Ausschreibung um die er sich bewirbt erneut die geforderten Eignungsunterlagen zusammenzustellen. Dieses dem Grunde nach begrüßenswerte System der Präqualifikation würde ad absurdum geführt, wenn Nachweislücken, die sich lediglich aufgrund der noch nicht durch die Präqualifizierungsstelle erfolgten jährlichen Aktualisierungen ergeben, zu Lasten eines Bieters gingen. Denn dann wäre dieser wiederum vor jeder neuen Ausschreibung gehalten, zu überprüfen, ob die hinterlegten Dokumente noch dem aktuellen Anforderungsniveau entsprechen.*)
3. Etwas anderes gilt generell für den Fall, dass der Auftraggeber gesonderte, auftragsbezogene Eignungsnachweise fordert, die nicht in dem PQ-System hinterlegt sind. Hier ist und bleibt es Sache des Bieters darauf zu achten, dass er diese zusätzlichen Nachweise fristgerecht und anforderungsgemäß erbringt, da anderenfalls das Angebot vom Ausschluss bedroht ist.*)
VolltextVPRRS 2010, 0188
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2010 - 1 VK 70/09
Wenn von einem erfahrenen und fachkundigen Bieter ein Produkt angeboten wird, muss sich der Auftraggeber zumindest auch an diesen wenden, wenn seine eigene Marktrecherche zu Zweifeln führt. Er kann seine möglicherweise unzutreffenden Rückschlüsse nicht ohne Weiteres gegen den Bieter verwenden, sondern sollte diesen im Rahmen eines gemäß § 24 Nr. 1 VOB/A zulässigen Aufklärungsgesprächs zu seinem Angebot befragen. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, dass sich der Ausschluss eines Bieters hinterher als rechtwidrig erweist.
VolltextVPRRS 2010, 0173
VK Berlin, Beschluss vom 18.03.2010 - VK-B2-3/10 E
1. Voraussetzung für eine Gestattung des Zuschlags des § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB ist, dass der Auftraggeber bereits ein Unternehmen ausgewählt hat, dem der Zuschlag erteilt werden soll, und die übrigen Bieter darüber gemäß § 101a GWB darüber informiert hat.*)
2. Der Eilbeschluss kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.*)
VolltextVPRRS 2010, 0172
VK Berlin, Beschluss vom 27.04.2010 - VK-B2-3/10 E II
1. Ein Antrag auf Gestattung des Zuschlags gemäß § 115 Abs. 2 GWB erfordert auch in Ansehung der gesetzgeberischen Absicht, "die Situation zugunsten der Auftraggeber zu verbessern", ein Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht.*)
2. Absprachen mit Dritten, in denen einzelne Bauprojekte terminlich aufeinander abgestimmt werden, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, können nicht den Anspruch auf Primärrechtsschutz unterlaufen.*)
3. Allgemeine Aussichten auf den Zuschlag können auch bestehen, wenn dem Antragssteller die Abgabe eines Angebotes unter den vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen nicht zuzumuten war und er glaubhaft macht, dass er ohne die Hinderungsgründe ein wettbewerbsfähiges Angebot abgegeben hätte.*)
VolltextVPRRS 2010, 0128
LG Flensburg, Urteil vom 22.03.2010 - 4 O 67/10
Die Fehlerhaftigkeit der Ausschreibungsunterlagen begründet keinen Anspruch darauf, den Submissionstermin bis zur Entscheidung der Vergabeprüfstelle hinauszuschieben. Eine weitgehende Verpflichtung kann bei Abwägung der beiderseitigen Interessen aus dem zwischen den Parteien bestehenden vorvertraglichen Schuldverhältnis nicht abgeleitet werden.
VolltextVPRRS 2010, 0122
VK Münster, Beschluss vom 11.12.2009 - VK 23/09
1. Versäumt die Vergabestelle, den Interessenten Mindestanforderungen für Nebenangebote zu nennen, dann ist sie verpflichtet, alle Nebenangebote aus der Wertung zu nehmen. Auf die Gleichwertigkeit kommt es dann nicht mehr an.*)
2. Als Nebenangebote werden Vorschläge eines Bieters angesehen, die in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht eine andere Lösung anbieten und eben nicht nur ein alternatives - aber gleichwertiges- Produkt benennen.*)
3. Die Vergabestelle bestimmt allein den Gegenstand und Inhalt der Beschaffung. Die Grenze wird erst erreicht, wenn eine wettbewerbsfeindliche Verengung des Angebotsmarktes eintritt.*)
VolltextVPRRS 2010, 0109
VK Münster, Beschluss vom 22.01.2010 - VK 29/09 E
Die Interessen der Antragsgegnerin an einer Vorabgestattung des Zuschlags für den vor ihr beantragten Teil an der Gesamtbaumaßnahme rechtfertigen hier gemäß § 115 Abs. 2 GWB ausnahmsweise die Zuschlagserteilung auf den Teilbereich.*)
VolltextVPRRS 2010, 0108
VK Münster, Beschluss vom 11.02.2010 - VK 29/09
1. Es ist zwischen der formellen und materiellen Eignungsprüfung zu unterscheiden. Die inhaltliche Überprüfung von Referenzen erfolgt im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung; insoweit steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, der nur beschränkt nachprüfbar ist.*)
2. Bei Abweichungen eines Bieterangebots von den in den Verdingungsunterlagen gemachten Vorgaben, müssen die Vorgaben in den Verdingungsunterlagen klar und unmissverständlich sein. Etwaige Zweifel gehen nicht zu Lasten der Bieter.*)
VolltextVPRRS 2010, 0091
VK Bund, Beschluss vom 11.03.2010 - VK 3-18/10
1. Findet sich an keiner Stelle des Angebots ein Hinweis des Bieters, dass er ein Nebenangebot abgegeben wollte, ist die Umdeutung eines Haupt- in ein Nebenangebot unzulässig.
2. Werden die technische Vorgaben - hier: Modulabstände und Betriebsgewicht einer Kühldecke - überschritten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
3. Ein Angebot lässt sich nicht nach § 25 Nr. 4 VOB/A wie ein Hauptangebot werten, wenn eine eindeutige Bezeichnung der Abweichung und der Nachweis der Gleichwertigkeit fehlen.
VolltextVPRRS 2010, 0032
VK Sachsen, Beschluss vom 24.09.2009 - 1/SVK/040-09
Es ist einem Auftraggeber verwehrt, Unklarheiten in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen zu Lasten eines Bewerbers oder Bieters auszulegen.*)
VolltextOnline seit 2009
VPRRS 2009, 0398VK Bund, Beschluss vom 17.01.2008 - VK 1-152/07
1. Die Ausschreibung kann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn die im Rahmen der Ausschreibung abgegebenen Angebote deutlich (mehr als 30%) über den geschätzten Kosten liegen und somit aus Wirtschaftlichkeitserwägungen - insbesondere weil eine Finanzierung des Vorhabens im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze nicht möglich ist- ein Zuschlag auf die im Wettbewerb verbliebenen Angebote aus haushalterischen Gründen nicht in Betracht kommt.
2. Zweck des Vergaberechts ist es, dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, eine Ausschreibung vorzeitig zu beenden, um so der öffentlichen Hand eine sparsame Verwendung der ihr anvertrauten Mittel zu ermöglichen.
3. Mit diesem Zweck wäre es unvereinbar, wenn in jedem eingeleiteten Vergabeverfahren auch ein Zuschlag erteilt werden müsste. Auch der Bieter, der im Rahmen einer Ausschreibung das annehmbarste Angebot abgegeben hat, hat deshalb nicht von vornherein Anlass, darauf zu vertrauen, dass ihm der ausgeschriebene Auftrag erteilt wird.
4. Eine Aufhebung ist immer dann gerechtfertigt, wenn die vom Auftraggeber vorgenommene Kostenermittlung nicht zu beanstanden ist.
VolltextVPRRS 2009, 0383
VK Münster, Beschluss vom 25.08.2008 - VK 16/08
Zur erheblichen Reduzierung der Gebühren bei Verfahrenserledigung ohne Entscheidung der Vergabekammer und zur Erstattung von Auslagen
VolltextVPRRS 2009, 0373
VK Hessen, Beschluss vom 10.11.2008 - 69-d-VK-53/2008
1. Voraussetzung für den Ausschluss eines Angebots gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i. V. m. § 21 Nr.1 Abs.1 S.3 VOB/A ist, dass den Verdingungsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Bieter mit Angebotsabgabe zumindest Art und Umfang vorgesehener Nachunternehmerleistungen zu benennen hat. Nur dann handelt es sich bei dieser Benennung um eine geforderte Erklärung im Sinne des § 21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A.*)
2. Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen sind nicht geeignet festzustellen, bei welchen Erklärungen es sich um geforderte Erklärungen i. S. des §21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A handeln soll, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss nach §25 Nr.1 Abs. 1 b VOB/A führt.*)
3. Es ist Sache der Vergabestelle sicherzustellen, dass sie in den Verdingungsunterlagen alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie den genauen Zeitpunkt ihrer Abgabe widerspruchsfrei fordert, die sie für die Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Unklarheiten gehen zu ihren Lasten und können nicht den zwingenden Ausschluss eines Angebotes wegen Fehlens geforderter Nachweise begründen.*)
4. Ein Ausschluss trotz fehlender Eindeutigkeit der Verdingungsunterlagen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs.2 GWB bzw. § 2 Nr.2 VOB/A.*)
VolltextVPRRS 2009, 0293
BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08
Wird in einem Vergabeverfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die spätere Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370). Diese Kalkulationsgrundlagen sind grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später geschlossenen Vertrages.*)
VPRRS 2009, 0282
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2009 - 15 Verg 3/09
1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn selbst das günstigste Angebot unangemessen hoch ist (hier: 16% über Marktpreis).
2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises können auch Ergebnisse aus einem anschließenden Vergabeverfahren sein.
VolltextVPRRS 2009, 0280
VK Hessen, Beschluss vom 10.11.2008 - 69d-VK-53/2008
1. Voraussetzung für den Ausschluss eines Angebots gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A ist, dass den Verdingungsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Bieter mit Angebotsabgabe zumindest Art und Umfang vorgesehener Nachunternehmerleistungen zu benennen hat. Nur dann handelt es sich bei dieser Benennung um eine geforderte Erklärung im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A.*)
2. Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen sind nicht geeignet festzustellen, bei welchen Erklärungen es sich um geforderte Erklärungen i. S. des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A handeln soll, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A führt.*)
3. Es ist Sache der Vergabestelle sicherzustellen, dass sie in den Verdingungsunterlagen alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie den genauen Zeitpunkt ihrer Abgabe widerspruchsfrei fordert, die sie für die Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Unklarheiten gehen zu ihren Lasten und können nicht den zwingenden Ausschluss eines Angebotes wegen Fehlens geforderter Nachweise begründen.*)
4. Ein Ausschluss trotz fehlender Eindeutigkeit der Verdingungsunterlagen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB bzw. § 2 Nr. 2 VOB/A.*)
VolltextVPRRS 2009, 0224
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2009 - 1 VK 15/09
Ein unangemessen hoher Preis liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem erheblichen Missverhältnis zueinander stehen, was der Fall ist, wenn der Gesamtpreis nicht nur überteuert, sondern erheblich übersetzt ist.*)
VolltextVPRRS 2009, 0214
VK Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2007 - VgK-21/2007
Zu der Frage, ob fehlerhafte Eintragungen im Bauzeitenplan zum Angebotsausschluss führen.
VolltextVPRRS 2009, 0206
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2008 - 11 Verg 12/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2009, 0164
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008 - Verg 28/08
1. Die HOAI ist auf Planungsleistungen für ein im Ausland belegenes Grundstück nicht anzuwenden.
2. Deshalb sind für die Preiskalkulation der Angebote neben den Bewertungskriterien auch die Unterkriterien und die Bewertungsmaßstäbe mitzuteilen.
VolltextVPRRS 2009, 0153
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 VK 16/07
1. Nach Rücknahme des Antrags hat der Antragsteller die bei der Vergabekammer entstandenen Verfahrenskosten zu tragen.
2. Die dem Antragsgegner und den Beigeladenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Aufwendungen - insbesondere deren Rechtsanwaltskosten - haben diese im Falle der Antragsrücknahme jeweils selbst zu tragen.
3. § 80 Abs. 1 Satz 5 LVwVfG-BW findet keine direkte Anwendung, da es sich bei einem Nachprüfungsverfahren nicht um ein Vorverfahren im Sinne dieser Norm handelt.
VolltextVPRRS 2009, 0152
OLG München, Urteil vom 23.06.2009 - Verg 8/09
1. Gegen die Korrektur versehentlich im Leistungsverzeichnis erfolgter Einträge mittels TippExRoller bestehen grundsätzlich keine Bedenken.*)
2. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sich der Auftraggeber nur von einem Bieter ausdrücklich die Bindefrist verlängern lässt.*)
3. Nach Ablauf der vom Auftraggeber festgesetzten Bindefrist ist von einer stillschweigenden Verlängerung der Bindefrist bei den am Ausschreibungsverfahren beteiligten Bietern auszugehen, solange sie nicht ihr Angebot zurückziehen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0111
VK Bund, Beschluss vom 06.05.2009 - VK 1-74/09
1. Sehen die Verdingungsunterlagen in einer Leistungsposition einen Radial-Ventilator mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln vor und bietet der Bieter an dieser Position einen Ventilator mit vorwärtsgekrümmter Schaufel an, in dem er bei der entsprechenden Position im Leistungsverzeichnis ein Fabrikat mit dieser Eigenschaft einträgt, so ändert er die Verdingungsunterlagen ab und ist deshalb zwingend auszuschließen.
2. Zwar lässt § 21 Nr. 2 VOB/A eine Abweichung von vorgegebenen technischen Spezifikationen ausnahmsweise zu; Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Abweichung im Angebot eindeutig bezeichnet und die Gleichwertigkeit bereits mit dem Angebot nachgewiesen wird.
VolltextVPRRS 2009, 0056
BGH, Urteil vom 20.01.2009 - X ZR 113/07
Preisnachlässe, die nicht an der in den Verdingungsunterlagen festgelegten Stelle aufgeführt sind, sind gemäß § 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A auch dann von der Wertung auszuschließen, wenn sie inhaltlich den gestellten Anforderungen entsprechen und für den Ausschreibenden und die Konkurrenten des Bieters zu erkennen sind.*)
VolltextVPRRS 2009, 0043
OLG München, Beschluss vom 09.02.2009 - Verg 27/08
1. Im Regelfall keine analoge Anwendung der §§ 25 Nr. 3 Abs.1 VOB/A, 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) unterliegenden Verfahren.*)
2. Im Rahmen eines Verfahrens nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) bestimmt die Vergabestelle das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 97 Abs. 5 GWB, Artikel 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO dadurch, dass sie (insbesondere) die in § 16 Abs. 3 VOF genannten Kriterien in einer ihr geeignet erscheinenden Weise in den Verdingungsunterlagen gewichtet.*)
3. Der Senat hält an seiner Auffassung aus dem Beschluss vom 17.01.2008 (Verg 15/07) fest, dass im Regelfall eine Verpflichtung der Vergabestelle zur Bekanntgabe von Unterkriterien und auch einer Bewertungsmatrix jedenfalls dann besteht, wenn sich deren Kenntnis auf den Angebotsinhalt auswirken kann.*)
VolltextVPRRS 2009, 0024
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.01.2009 - VK-SH 19/08
1. Der Zuständigkeit der Vergabekammer eines Landes steht nicht entgegen, dass eine mittelbare staatliche Finanzierung durch den Bund vorliegt und nach § 18 Abs. 1 Satz 1 VgV auch eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes in Betracht kommt. § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 VgV gewichten bereits nach dem Wortlaut Finanzierung und Aufsicht als gleichwertig.*)
2. Für die Prüfung der Frage, ob ein Bieter zuverlässig ist, darf sich die Vergabestelle auch auf Informationen Dritter stützen, soweit es sich um eine seriöse Quelle handelt und die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis beruhen.*)
3. Im Rahmen früherer Bauvorhaben aufgetretene terminliche Verzögerungen oder Baumängel genügen allein nicht, die Unzuverlässigkeit des Bieters auch für weitere Objekte zu unterstellen. Nur bei gravierenden Mängeln kann auf die Unzuverlässigkeit eines Unternehmens geschlossen werden, wobei unter gravierenden Mängeln eine deutliche Belastung des öffentlichen Auftraggebers in finanzieller oder tatsächlicher Art zu verstehen ist, beispielsweise, wenn das Bauvorhaben nicht termingerecht fertig gestellt werden konnte, Mehrkosten entstanden sind oder Schadensersatzansprüche, Ersatzvornahmen oder sonstige vertragliche Konsequenzen geltend gemacht wurden.*)
VolltextOnline seit 2008
VPRRS 2008, 0379VK Thüringen, Beschluss vom 08.05.2008 - 250-4002.20-899/2008-006-G
1. Existiert ein Farbkonzept für ein Bauprojekt, das die Vergabestelle anwendet und schon in Teilen realisiert hat und entsprechen die vorgesehenen Farbtöne und Strukturen des Ausschreibungsgegenstandes eben diesem Farbkonzept, ist gegen eine produktgebundene Ausschreibung mit dem Zusatz "oder gleichwertig" nichts einzuwenden.
2. Bei der Beurteilung der produktgebundenen Leistungsbeschreibung ist zu berücksichtigen sein, dass die Vergabestelle dabei über einen Beurteilungsspielraum verfügt, der nur sehr eingeschränkt überprüfbar ist. Allein der zweckwidrige Gebrauch, das Überschreiten dieses Spielraumes selbst oder seine offensichtlich fehlerhafte Feststellung macht die Entscheidung der Vergabestelle überhaupt angreifbar.
3. Aufgabe und Funktion eines Vergabeverfahrens kann es nicht sein, dass die Anforderungen, die von der Vergabestelle an den Auftragsgegenstand gestellt werden, so zu formulieren sind (d.h.auch : gleichsam so niedrig zu hängen sind), dass schließlich alle Bewerber ein Angebot abgeben können.
VolltextVPRRS 2008, 0371
VK Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2008 - 21.VK-3194-50/08
1. Hat die VSt die Ausschreibung aufgehoben, hält aber an ihrer Vergabeabsicht fest, besteht insoweit die Möglichkeit, auch gegen die Aufhebung der Ausschreibung vorzugehen.*)
2. Nach § 26 Nr. 1 Buchst. c VOB/A kann eine Ausschreibung nur dann ohne Konsequenzen aufgehoben werden, wenn hierfür schwerwiegende Gründe bestehen. Kein solcher Aufhebungsgrund liegt vor, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und die betroffenen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kamen, weiter zum Vertragsschluss bereit sind.*)
3. Die Zustimmung zur Bindefristverlängerung kann auch konkludent erfolgen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0368
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2008 - 1 Verg 4/08
1. Die Vergabestelle ist nur dann zugunsten eines Bieters zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichtet, wenn diese Maßnahme zur Beseitigung einer Rechtsverletzung und Abwendung eines durch diese Rechtsverletzung dem Bieter drohenden Schadens als ultima ratio geboten ist.*)
2. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verletzt nicht ohne weiteres auf eine potentiell schadenskausale Weise die Rechte eines Bieters, der durch eine andere Form der Veröffentlichung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse an der Auftragsvergabe zu bekunden.*)
3. Ein Bieter, der an einer unter Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung mit der Abgabe eines Angebots teilnimmt, ist nur antragsbefugt, wenn er darlegt, dass die Nichtanwendung der "a-Paragraphen" seine Chancen nachteilig beeinflusst haben könnte.*)
VolltextVPRRS 2008, 0344
VK Arnsberg, Beschluss vom 04.11.2008 - VK 23/08
1. Liegt bei einer Gesamtbaumaßnahme, die sich über mehrere Jahre und mehrere Bauabschnitte erstreckt, keine nachvollziehbare Darstellung der einzelnen Bauabschnitte vor, ist zur Ermittlung des Auftragswerts und damit des Schwellenwerts von der Gesamtbaumaßnahme auszugehen.
2. Die ordnungsgemäße Schätzung der Auftragswerte und ihre nachvollziehbare Dokumentation sind Verpflichtungen des Auftraggebers mit bieterschützendem Charakter.
3. Die Ausschreibung nach nationalem Recht führt nicht nur zu einem grundsätzlichen Mangel der Ausschreibung aufgrund des Verstoßes gegen das höherrangige Recht der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG, sondern auch zu einem Verlust des optimalen Rechtsschutzes, der aus der Verpflichtung zur Anwendung des EU-Rechts resultiert. Aufgrund des faktischen Wegfalls des Rechtsschutzes bei nationalen Vergaben durch die restriktive Auslegung der Rechtsprechung ist dieser Rechtsverlust schon allein als Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB anzusehen.
VolltextVPRRS 2008, 0330
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2008 - 1 Verg 3/08
1. Einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann auch durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung entsprochen werden, wenn und solange die Vergabestelle nach Ablauf der Frist des § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB auf die Erteilung des Zuschlags verzichtet.*)
2. Die in zulässiger Weise von subjektiven Vorstellungen der beteiligten Personen beeinflusste Auswahlentscheidung nach § 16 Abs. 3 VOF ist einer gerichtlichen Richtigkeitskontrolle weitgehend entzogen.*)
3. In einem kombinierten Ideen- und Preiswettbewerb zur Auswahl eines Generalplaners ist es nicht Aufgabe der Nachprüfungsbehörden, darüber zu befinden, ob eine derzeit noch nicht einmal in Ansätzen erkennbare Detailplanung genehmigungsfähig wäre und/oder welche technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung einer noch unbekannten Detailplanung auftreten könnten.*)
4. Aus §§ 4 Abs. 5, 6 Abs. 3 VgV in Verbindung mit dem Urteil des EuGH vom 3. März 2005 (C-21/03 u. C-34/03 - Fabricom) folgt, dass allein der Umstand, dass ein Bieter bereits vor Einleitung des Vergabeverfahrens für den Auftraggeber mit dem Gegenstand der Ausschreibung befasst gewesen war, nicht dessen Ausschluss rechtfertigt.*)
5. Der Vergabevermerk muss kein körperlich einheitliches, als Vergabevermerk betiteltes Schriftstück sein, das sämtliche relevanten Vorgänge und Entscheidungen des Vergabeverfahrens ausführlich dokumentiert. Es ist ausreichend, wenn eine durchgängige Dokumentation in Form separater Schriftstücke die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgeblichen Feststellungen sowie die Begründungen für die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergibt.*)
VolltextVPRRS 2008, 0322
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2008 - 11 Verg 8/08
1. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vergabestelle in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen ein rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot und den Nachweis einer entsprechenden Bevollmächtigung verlangt.
2. Angebote, die dem Erfordernis einer (rechts)verbindlichen Unterschrift nicht genügen und den Nachweis der wirksamen Bevollmächtigung nicht enthalten, sind gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. den Bestimmungen der Bewerbungsbedingungen von der Wertung grundsätzlich zwingend auszuschließen.
3. Die VOB enthält keine allgemeine Aufforderung, hinsichtlich der Nachunternehmer ebenfalls die für den Bieter geforderten Eignungsnachweise vorzulegen.
4. Eine Verpflichtung des Auftraggebers, den• Bewerber zur Nachreichung fehlender Unterlagen aufzufordern, besteht in der Regel nicht, wenn hinsichtlich der Art und des Umfangs der vorliegenden Unterlagen und Nachweise aufgrund der hinreichend klaren und deutlichen Hinweise in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen keine Zweifel angebracht sind.
5. Zu den Voraussetzungen zur Ablehnung von Richtern/Beisitzern.
VolltextVPRRS 2008, 0320
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Verg 8/08
1. Für die Beurteilung des Unterliegens eines Beteiligten im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB ist allein der Ausgang des Verfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag bzw. zu den von ihm gestellten Anträgen maßgeblich; dies erfordert eine wertende Betrachtung der Antragsziele des Beteiligten.*)
2. Verfolgt die Antragstellerin im Vergabenachprüfungsverfahren primär das Ziel einer erneuten Wertung ihres bereits vorliegenden (preisgünstigsten) Angebots und begehrt sie daneben ganz allgemein eine Erhaltung einer Chance auf Auftragserteilung im materiellen Beschaffungsvorgang, z. Bsp. durch Einräumung einer Gelegenheit zur Erstellung eines neuen Angebotes, so liegen zwei nicht identische Antragsziele vor, die zueinander in einem Stufenverhältnis, wie Haupt- und Hilfsantrag, stehen.*)
3. Bei einem beiderseitigen teilweisen Unterliegen von Antragstellerin und Antragsgegnerin sind die Kosten nach § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB nach dem Verhältnis des jeweiligen Unterliegens zu verteilen. Im Falle der Zurückweisung des Hauptantrages der Antragstellerin sowie des Erfolgs ihres Hilfsantrages entgegen der von der Antragsgegnerin beantragten vollständigen Zurückweisung des Nachprüfungsantrages ist grundsätzlich eine Kostenaufhebung verhältnismäßig.*)
VolltextVPRRS 2008, 0313
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2007 - Verg 20/07
1. Zur Bestimmung materieller Mindestanforderungen für Nebenangebote ist ausreichend, wenn der Auftraggeber unter den für Hauptangebote geltenden Bedingungen für Nebenangebote eine inhaltliche Auswahl trifft.*)
2. Nach § 24 Nr. 3 VOB/A an Nebenangeboten zugelassene Änderungen dürfen nur an einem wertbaren Nebenangebot angebracht werden.*)
3. Der vom Auftraggeber für den Fall, dass bei der Ausführung des Auftrags die Fähigkeiten anderer Unternehmen eingesetzt werden sollen, verlangte Verfügbarkeitsnachweis ist nicht nur dann beizubringen, wenn die Fähigkeiten des anderen Unternehmens (hier bei einem Bauauftrag) bei den eigentlichen Bauleistungen eingesetzt werden. Der Nachweis hat sich auch auf die bei der Ausführung des Auftrags benötigten Hilfsmittel zu erstrecken, ohne deren Einsatz die Bauleistungen nicht erbracht werden können.*)
VolltextVPRRS 2008, 0310
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.07.2008 - 1 VK LVwA 04/08
Entsprechend der Regelung des § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A sind jene Angebote, die nicht die geforderten Angaben enthalten, auszuschließen. In diesem Zusammenhang hat der BGH (Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02) im Rahmen der Zurückweisung des Antrages auf Divergenzbeschluss festgestellt, dass § 25 Nr. 1 VOB/A dem öffentlichen Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabung ermöglicht, sondern er vielmehr gezwungen ist, unvollständige Angebote aus der Wertung zu nehmen (s. a. BGH, Urteil vom 24.05.2005 – X ZR 243/02).*)
VolltextVPRRS 2008, 0307
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2008 - 1 VK LVwA 02/08
Das Verhandlungsverfahren, welches einer Freihändigen Vergabe gleicht, ist zwar dem Wettbewerb und der Transparenz auch weiterhin verpflichtet, es bietet dem Auftraggeber im Falle seiner Zulässigkeit jedoch zahlreiche Privilegierungen. Dazu gehört auch die Entbindung von der Verpflichtung einen öffentlichen Submissionstermin durchzuführen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0268
VK Lüneburg, Beschluss vom 21.07.2008 - VgK-25/2008
1. Verlangt der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis die Angaben zum eingesetzten CAD-System, so ist ein Angebot, bei dem diese Angaben fehlen, zwingend auszuschließen.
2. Da § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A für die dort geregelten Fallgruppen ausdrücklich einen zwingenden Angebotsausschluss regelt, ist der Auftraggeber weder gehalten noch berechtigt, ausdrücklich mit Angebotsabgabe geforderte, aber nicht vorgelegte erhebliche Erklärungen nachzufordern.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nach § 26 Nr. 1 a VOL/A nicht gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. § 26 Nr. 1 VOL/A schreibt vielmehr nur die Sachverhalte fest, in denen ein öffentlicher Auftraggeber, ohne gegen das Vergaberecht zu verstoßen, ein eingeleitetes Vergabeverfahren aufheben darf. Diese Rechtssprechung des BGH zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach der VOL/A hat auch ihre uneingeschränkte Gültigkeit für die entsprechenden Regelungen des § 26 VOB/A.
VolltextVPRRS 2008, 0258
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2007 - 1 VK LVwA 18/07
1. Die Zuschlagsfähigkeit eines Angebotes scheitert, wenn der Auftraggeber mit Angebotsabgabe zu allen angebotenen Produkten aussagekräftige technische Unterlagen inkl. Prüfprotokolle und GS-Zeichen fordert und ein Bieter diese Forderung nicht erfüllt.*)
2. Unabhängig von der Zuschlagsfähigkeit des Angebotes der Antragstellerin sind die übrigen Angebote einer Zuschlagserteilung nicht zugänglich, wenn sie an einem gleichwertigen Mangel leiden.*)
3. Weisen die Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Wartung nach der Behauptung eines Bieters Mängel auf, ist davon auszugehen, dass er als fachkundiges Unternehmen bereits beim Lesen der Verdingungsunterlagen, spätestens jedoch beim Erstellen des Angebotes, den Rückschluss der vermeintlichen Vergaberechtswidrigkeit gezogen hat und das Rügeerfordernis entsprechend § 107 Abs. 3 S. 1 GWB somit ausgelöst wurde.*)
4. Entspricht ein Angebot nicht den aufgestellten und transparent gemachten Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, so liegt darin eine verbotswidrige Änderung der Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A und ist auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0239
VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2008 - 69d-VK-01/2008
1. § 4 Abs. 5 VgV ist analog auf Vergabeverfahren nach der VOF anzuwenden.*)
2. Die Teilnahme eines Bewerbers an einem Planungswettbewerb ist nicht als Beratung oder Unterstützung im Sinn des § 4 Abs. 5 VgV auszulegen, wenn sich der Bewerber später an einem Vergabeverfahren nach der VOF für das gleiche Vorhaben beteiligt. Ebenso wenig ist der Teilnehmer an einem Planungswettbewerb und späteren Vergabeverfahren nach der VOF als Sachverständiger im Sinn des § 6 VOF anzusehen.*)
3. In einem Vergabeverfahren nach der VOF muss der Vergabevermerk Angaben über die Inhalte der Präsentationen enthalten.*)
4. Der in dem Vergabevermerk dokumentierte Wertungsvorgang muss nachvollziehbar erkennen lassen, wie die Vergabe der einzelnen Wertungspunkte in Bezug auf die Auftragskriterien und Unterkriterien erfolgte.*)
VolltextVPRRS 2008, 0184
VK Thüringen, Beschluss vom 26.02.2008 - 360-4002.20-396/2008-003-G
1. Der "OK"-Vermerk eines Telefax-Sendeberichts beweist nicht den Zugang des Inhalts eines Schreibens der Vergabestelle an die Bieter.
2. Der Vermerk ist auch nicht geeignet, als Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schreibens der Vergabestelle an die Bieter zu dienen.
VolltextVPRRS 2008, 0154
LG Göttingen, Urteil vom 28.02.2008 - 8 O 184/06
Ein Bieter ist auszuschließen, wenn er zwar das geforderte Produkt in seinem Angebotsschreiben aufführt, die Vergabestelle aber erfährt, dass er das Produkt tatsächlich jedoch nicht anbieten möchte.
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