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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Strom, Wasser, Gas

239 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1357
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Strom-/Gaskonzession: Ziele des § 1 EnWG müssen zu 50% einfließen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2013 - 10 ME 88/12

1. Die Kommunalaufsichtsbehörde ist berechtigt, gravierende Verstöße gegen § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu beanstanden.*)

2. Bei der Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen müssen die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50% einfließen.*)

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VPRRS 2013, 1339
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung: Einbeziehung Privatwirtschaft

VK Bund, Beschluss vom 11.09.2002 - VK 2-42/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1804
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren nach Ablauf der Ausschlussfrist unzulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 20.02.2013 - 69d-VK-55/2012

1. Nach Ablauf der absoluten Ausschlussfrist gemäß § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegen Verträge nicht mehr der vergaberechtlichen Nachprüfung. Sie sind nach Ablauf dieser Frist endgültig wirksam.*)

2. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist nicht statthaft, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde bzw. der Vertrag über den öffentlichen Auftrag wirksam geschlossen wurde.*)

3. Ein Nachprüfungsantrag ist auch nicht statthaft, wenn er auf Durchführung eines zukünftigen Vergabeverfahrens mit einem bestimmten Inhalt gerichtet ist. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der Eintritt in ein konkretes zuschlagorientiertes Vergabeverfahren vorliegt; dafür sind ein "interner" Beschaffungsentschluss und dessen "externe" Umsetzung erforderlich. Ein Nachprüfungsantrag, mit dem die Anordnung einer Vertragsbeendigung begehrt wird, ist unzulässig.*)

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VPRRS 2013, 1299
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wettbewerblicher Dialog: Keine Gewichtung von Zuschlagskriterien!

OLG Celle, Beschluss vom 16.05.2013 - 13 Verg 13/12

Da eine öffentliche Ausschreibung im Wege eines wettbewerblichen Dialogs einen technisch komplexen Auftrag voraussetzt, liegen bei entsprechenden Vergaben die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Gewichtung von Zuschlagskriterien und für die Nennung in absteigender Reihenfolge oftmals vor. Aus diesem Grund erübrigt sich ein Hinweis, dass die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Gewichtung von Zuschlagskriterien gegeben sind.*)

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VPRRS 2013, 1224
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Betrieb von Energieversorgungsleitungen ist transparent zu vergeben!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 S 1047/13

1. Die Begründung eines Bürgerbegehrens nach § 21 Abs. 3 Satz 4 GemO darf für das Bürgerbegehren werben und Wertungen, Schlussfolgerungen und Erwartungen enthalten, die einem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich sind. Sie muss die für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen zutreffend darstellen. Die Begründung ist rechtswidrig, wenn sie in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend ist.*)

2. Gemeinden sind nach § 46 EnWG, §§ 19, 20 GWB und den unionsrechtlichen Grundsätzen über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen verpflichtet, für Verträge über Wegenutzungsrechte zur Verlegung und zum Betrieb von Energieversorgungsleitungen i.S.v. § 46 Abs. 2 EnWG ein transparentes und nichtdiskriminierendes Auswahlverfahren durchzuführen.*)

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VPRRS 2013, 1207
DienstleistungenDienstleistungen
Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung

VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009 - VK 2-180/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1102
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1101
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1100
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1091
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0908
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Ausschreibung und Vergabe der Stromversorgung von Liegenschaften

VK Bund, Beschluss vom 04.12.2001 - VK 1-43/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0761
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Vorzeitiges Ende von Konzessionsvertrag öffentlich bekannt zu machen!

OLG Celle, Urteil vom 23.05.2013 - 13 U 185/12 (Kart)

1. Die vorzeitige Beendigung von Verträgen i. S. v. § 46 Abs. 2 EnWG sowie das diesbezügliche Vertragsende sind nach § 46 Abs. 3 Satz 3 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.*)

2. Eine nicht diesen Anforderungen entsprechende Bekanntmachung hat nach § 134 BGB die Nichtigkeit des daraufhin zustande gekommenen Rechtsgeschäfts zur Folge.*)

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VPRRS 2013, 0572
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachkunde und Zuverlässigkeit: Eignungs-, keine Zuschlagskriterien!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2013 - VK 46/12

1. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

2. Die sich widersprechende Behandlung eines Auftrags als Bau-/ Dienstleistungsauftrag ist für den Bieter spätestens aus den Vergabeunterlagen erkennbar, wenn der Auftraggeber den Auftrag darin als Dienstleistung bezeichnet, Eignungsnachweise jedoch auf der Grundlage der VOB/A fordert und die Vergabeunterlagen nach den Vorschriften der VOB/A ausgestaltet sind.

3. Angebote sind ausschließlich nach den Kriterien zu werten, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind. Unterkriterien, die den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht wurden, dürfen nicht herangezogen werden.

4. Die Prüfung der Eignung und der Zuschlag unterliegen verschiedenen Regeln. Sie sind als unterschiedliche Vorgänge auch in ihrer zeitlichen Abfolge klar voneinander zu trennen. Bei der den Zuschlag betreffenden Entscheidung dürfen nur Kriterien zur Anwendung kommen, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Das bedeutet, dass prinzipiell nur Faktoren berücksichtigt werden dürfen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet. Infolge dessen ist eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgeschlossen.

5. Fachkunde und Zuverlässigkeit sind Eignungs-, keine Zuschlagskriterien.

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VPRRS 2013, 0544
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Keine Sicherung von Bürgerbegehren gegen Konzessionsvergabe!

VG Stuttgart, Beschluss vom 29.04.2013 - 7 K 929/13

Es besteht kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens, welches auf die ausschreibungsfreie Vergabe von Strom- und Gasnetz-Konzessionen nach § 46 EnWG gerichtet ist.*)

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VPRRS 2013, 0524
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Keine Wartefrist bei Vergabe von Dienstleistungskonzession!

LG Köln, Urteil vom 22.03.2013 - 90 O 51/13

Eine Wartefrist zwischen der Unterrichtung unterlegener Bieter über die Auswahlentscheidung und deren Vollzug durch Unterzeichnung des Konzessionsvertrags ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann auch nicht in Anlehung an andere Vorschriften des GWB konstruiert werden.

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VPRRS 2013, 0522
DienstleistungenDienstleistungen
Wasserver-/Entsorgung: 30-Minuten-Frist zulässiges Eignungskriterium!

OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 03/13

1. Der Auftraggeber muss bei der Ermittlung des Auftragswerts eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vornehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigen.

2. Die europäische Sektorenrichtlinie eröffnet für den Auftraggeber die Wahlmöglichkeit, ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren oder ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch auf nationaler Ebene. In der Auswahl des Verfahrens ist der Auftraggeber im Sektorenbereich im Wesentlichen frei, insbesondere gibt es keinen Vorrang für das offene Verfahren. Die Gründe für die Wahl der Vergabeart müssen nicht dokumentiert werden, allerdings darf nur in Ausnahmefällen von einem öffentlichen Aufruf zum Wettbewerb abgesehen werden.

3. Die Mindestbedingung, dass der Auftragnehmer spätestens 30 Minuten nach Eingang einer Störmeldung vor Ort sein muss, ist bei der Vergabe eines Auftrags über die technische Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und der Schmutzwasserentsorgung eine sachlich gerechtfertigte und wettbewerbsrechtlich zulässige Festlegung in Bezug auf die Eignung.

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VPRRS 2013, 0516
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wasserver-/Entsorgung: 30-Minuten-Frist zulässiges Eignungskriterium!

OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 3/13

1. Der Auftraggeber muss bei der Ermittlung des Auftragswerts eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vornehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigen.

2. Die europäische Sektorenrichtlinie eröffnet für den Auftraggeber die Wahlmöglichkeit, ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren oder ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch auf nationaler Ebene. In der Auswahl des Verfahrens ist der Auftraggeber im Sektorenbereich im Wesentlichen frei, insbesondere gibt es keinen Vorrang für das offene Verfahren. Die Gründe für die Wahl der Vergabeart müssen nicht dokumentiert werden, allerdings darf nur in Ausnahmefällen von einem öffentlichen Aufruf zum Wettbewerb abgesehen werden.

3. Die Mindestbedingung, dass der Auftragnehmer spätestens 30 Minuten nach Eingang einer Störmeldung vor Ort sein muss, ist bei der Vergabe eines Auftrags über die technische Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und der Schmutzwasserentsorgung eine sachlich gerechtfertigte und wettbewerbsrechtlich zulässige Festlegung in Bezug auf die Eignung.

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VPRRS 2013, 0408
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bieter haben Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

EuGH, Urteil vom 19.05.1999 - Rs. C-225/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0405
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur nationale Ausschreibung: Teilnehmer nicht in Rechten verletzt!

VK Magdeburg, Entscheidung vom 11.06.1999 - VK-OFD LSA-2/99

Wird ein Vergabeverfahren nicht EG-weit durchgeführt, ist ein Antragsteller als Wettbewerbsteilnehmer nicht in seinen Rechten verletzt. Einen Wettbewerbsnachteil erleiden in einem solchen Fall lediglich solche Unternehmen, die aufgrund der fehlenden europaweiten Bekanntmachung keine Kenntnis von der Ausschreibung erlangen und sich dadurch nicht am Wettbewerb beteiligen können. Aufgrund der fehlenden möglichen Rechtsverletzung ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig.

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VPRRS 2013, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragswert eines Rahmenvertrags: Was ist mit "Ausreißern"?

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2012 - 1/SVK/037-12

1. Wird die Schätzung des voraussichtlichen Auftragswertes eines Rahmenvertrages anhand der durchgeführten Aufträge vergangener Jahre geschätzt, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein einzelner Auftrag, der sowohl hinsichtlich seiner Größe, als auch hinsichtlich der Häufigkeit des Anfalles von der Auftraggeberin als einmalig eingeschätzt wird, bei der Schätzung nicht berücksichtigt wurde.*)

2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn Abrechnungsbelege der zur Schätzung herangezogenen Einzelaufträge der vergangenen Jahre nicht in der Vergabeakte enthalten sind, sondern erst auf Verlangen der Vergabekammer nachgereicht werden.*)

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VPRRS 2013, 0331
DienstleistungenDienstleistungen
Management/Unterhaltung der öff. Beleuchtung des Landes Berlin

KG, Beschluss vom 31.05.2000 - KartVerg 11/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0242
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kenntnis vom Angebot des Mitbewerbers: Auschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 31/12

1. Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinne einer unselbstständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen.

2. Eine Verletzung der vorvertraglichen Hinweispflicht führt dazu, dass die betreffenden Rügen von einer Nachprüfung materiell-rechtlich ausgeschlossen sind.

3. Angebote derjenigen Bieter, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sind zwingend auszuschließen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren, auch für Verhandlungsverfahren nach der SektVO. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzwidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind

4. Das Zustandekommen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird.

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VPRRS 2013, 0235
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertragsänderungen ohne Vergabeverfahren nur ausnahmsweise zulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2013 - 2 VK LSA 40/12

1. Die vertraglichen Vereinbarungen über Wärme-und Stromlieferung stellen einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dar, der den Regelungen des Kartellvergaberechts unterfällt.

2. Eine Vertragsänderung, die die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätte, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wäre, ist eine Neuvergabe.

3. Vertragsänderungen ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens sind ausnahmsweise zulässig, wenn aus dem Erstvertrag klar hervor geht, unter welchen Umständen und in welche Richtung der Vertrag modifiziert werden soll. Vertragsverlängerungsoptionen sind somit statthaft, wenn sie hinsichtlich Laufzeit und Anzahl hinreichend bestimmt sind.

4. Kann eine Vertragsverlängerung nur durch eine beiderseitige Willenserklärung zustande kommen, weil sie wirtschaftlich dem Abschluss eines neuen Vertrages gleich kommt, ist grundsätzlich von einem neuen Auftrag auszugehen. Ein Vertragsschluss ohne erneutes Vergabeverfahren stellt eine unzulässige de-facto-Vergabe dar.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0421
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an die Gewichtung des Wertungskriteriums „Preis“

VK Bund, Beschluss vom 09.03.2012 - VK 2-175/11

1. Es ist hinreichend transparent und vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung zu 50% auf das Wertungskriterium "Qualität" und zu 50% auf das Wertungskriterium "Preis" abstellt.

2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot gebietet, dass der Auftraggeber neben den Zuschlagskriterien grundsätzlich auch deren Gewichtung im Voraus festlegt und publik macht. Diese Pflicht zur Bekanntgabe umfasst alle Informationen, die kalkulationserheblich sein können, also in aller Regel auch die Unterkriterien und deren Gewichtung einschließlich einer Bewertungsmatrix, soweit eine solche vorhanden ist.

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VPRRS 2012, 0232
DienstleistungenDienstleistungen
Fehlende Angabe in Auftragskriterien: Verstoß gegen Transparenzgebot!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011 - 1 VK 02/11

1. Das Begehren eines Antragstellers, "das Vergabeverfahren in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen" genügt den Anforderungen des § 108 Absatz 1 Satz 2 GWB. Denn gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GWB ist die Vergabekammer an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

2. Auch wenn die Vergabekammer den Sachverhalt von Amts wegen erforscht (§ 110 Absatz 1 Satz 1 GWB), so kann sie sich auf das beschränken, was von den Beteiligten vorgebracht wird oder der Vergabekammer sonst bekannt sein muss (§ 100 Absatz 1 Satz 2 GWB). Im Fall der Erledigung beschränkt sich die Grundlage der Entscheidung auf den bislang vorgebrachten Sach- und Streitstand.

3. Grundsätzlich stellt ein fehlende oder fehlerhafte Angabe hinsichtlich der Auftragskriterien und ihrer Gewichtung in den Vergabeunterlagen einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB dar.

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VPRRS 2012, 0231
DienstleistungenDienstleistungen
Ersatz des Vertrauensschadens erfordert "echte Zuschlagschance"!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.03.2012 - 1 VK 1/11

1. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

2. Das Erfüllungsinteresse kann ein Anbieter nur dann mit Aussicht auf Erfolg geltend machen, wenn der Auftrag auch tatsächlich erteilt worden ist. Im Falle einer Aufhebung erhält der Bieter in jedem Fall keinen Zuschlag, so dass auch kein Erfüllungsinteresse bestehen kann. Ein Schadensersatzanspruch kommt aber nicht nur dann in Betracht, wenn dem übergangenen Bieter bei einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens der Zuschlag zwingend zu erteilen gewesen wäre. Für den Ersatz des Vertrauensschadens genügt das Bestehen einer "echten Zuschlagschance" im Sinne von § 126 Satz 1 GWB.

3. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass Aufwendungen zur Rechtsverfolgung erstattungsfähig sein müssen.

4. Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die Durchführung eines neuen, dem aktuellen ähnlichen Vergabeverfahrens in überschaubarer Zukunft (in einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren) absehbar ist und wenn die Klärung der im laufenden Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen erkennbare Bedeutung für das künftige Vergabeverfahren haben wird.

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VPRRS 2012, 0174
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsantrag: Darlegung eines drohenden Schadens genügt!

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2012 - VK 9/12

Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist dann zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht, und wenn es ferner darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.

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VPRRS 2012, 0442
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Was ist ein Elektrizitätsversorgungsnetz im Sinne des § 28 StromNEV?

BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - EnVR 68/10

Stromleitungen, die über eine Trafostation an einzelne Campingnutzer geführt werden, sind als Elektrizitätsversorgungsnetz im Sinne des § 28 StromNEV anzusehen.

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VPRRS 2012, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Straßenbau: Lärmschutzwandarbeiten sind Fachlos!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/050-11

1. Bereits aus der Veröffentlichung einer Vorinformation kann eine Rechtsverletzung resultieren. Auch wenn die Absendung der Vorinformation noch keinen Beginn des Vergabeverfahrens darstellt, so kann sich in der Vorinformation der Wille der Vergabestelle manifestieren, ein bestimmtes, nunmehr bekanntgegebenes Vergabeprozedere durchführen zu wollen. Zudem ist der Bieter gehalten, jedweden Verfahrensverstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme "frühestmöglich" zu monieren.*)

2. Der Begriff des Fachloses knüpft nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung an die bei der Auftragsausführung anfallenden Gewerke an, sofern diese sachlich abgrenzbar sind. Eine solche Abgrenzbarkeit lässt sich für Lärmschutzwandarbeiten im Zusammenhang mit Straßenbauarbeiten unproblematisch annehmen.*)

3. Das Gebot der Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose als Regelfall ließe bei einer abstrakten Betrachtungsweise zunächst den Schluss zu, dass jede größere Baumaßnahme in einzelne Arbeitsschritte und Bauetappen oder auch Liefer- und Transportleistungen zu zerlegen ist, die in kleinteiligen Fachlosen zu vergeben wären. Deshalb sind die Argumente des Auftraggebers, die diesen zum Absehen von einer Fachlosvergabe bewogen haben zu bewerten, wobei der mit einer Fachlos- oder gewerkeweisen Vergabe allgemein verbundene Mehraufwand bei der Abwägung grundsätzlich unberücksichtigt bleibt. Die Entscheidung des Auftraggebers hierüber ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht.*)

4. Erst im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens vorgetragene Überlegungen der Vergabestelle müssen nicht notwendigerweise unter dem Gesichtspunkt fehlender Dokumentation unberücksichtigt bleiben, denn es erscheint geradezu lebensfremd, zu verlangen, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle denkbaren Varianten eines alternativen Bauablaufs höchst vorsorglich durchdeklinieren und zur Vergabeakte nehmen muss um so der ihm obliegenden Dokumentationspflicht zu genügen.*)

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VPRRS 2012, 0131
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ist losweise Vergabe nicht vorgesehen = Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2010 - VK 1 -17/10

Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass auch der von der Vergabestelle vorgesehene Zuschlagsaspirant nicht zum Zuge kommt, stellt eine Form unzulässiger Rechtsausübung

- auf der Ebene des materiellen Vergaberechts - dar, die einem Bieter nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Wertungsgedanken des § 242 BGB versagt ist.

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VPRRS 2012, 0113
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe eines Konzessionsvertrags über Wegenutzung: Rechtsweg?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2012 - 11 B 1187/11

1. Eine Rechtsstreitigkeit betreffend das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG zur Nutzung kommunalen Wegeeigentums ist nicht von den Verwaltungsgerichten, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden.*)

2. Zu einem Einzelfall betreffend den vorläufigen Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach § 46 EnWG.*)

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VPRRS 2012, 0101
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
JadeWeserPort: Anspruch auf Konzessionsvertrag für Schleppdienste?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2012 - 2 W 4/12

Eine Rechtsgrundlage für das Verlangen des den JadeWeserPort errichtenden öffentlichen Unternehmens, auf Abschluss von entgeltlichen Konzessionsverträgen für die Erbringung von Dienstleistungen für Seefahrzeuge (Schlepp- und Bugsierdienste), in Verbindung mit der vertraglichen Verpflichtung für die Reedereien, sich nur konzessionierter Unternehmen zu bedienen, ist nicht ersichtlich.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0409
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Verstoß gegen Vergaberecht: Rückforderung von Zuwendung!

VG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2011 - 1 K 8429/09

1. Für die Ermessensentscheidung über einen Widerruf und damit für den Beginn der Widerrufsfrist können grundsätzlich auch solche Umstände relevant sein, die aus anderen Gründen einen Widerruf rechtfertigen oder zu einer Reduzierung der Zuwendung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung führen können.*)

2. Die Behörde kann die Widerrufsfrist nicht dadurch verlängern, dass sie trotz Anhörungsreife die Anhörung unterlässt oder unrichtig durchführt, obwohl ihr die maßgeblichen Fakten bekannt sind und sie zu einer Aufhebung aufdrängenden Einschätzung gelangt ist. Um dem Rechtsnachteil des § 48 Abs. 4 VwVfG NRW zu entgehen, muss sie in diesem Fall die Anhörung alsbald durchführen.*)

3. Ermittlungen der Behörde hinsichtlich solcher Umstände, die bereits aus objektiver ex-ante-Sicht im Zeitpunkt des Eingangs der Stellungnahme des Zuwendungsempfängers für eine abschließende Entscheidung über den Widerruf unbeachtlich sind, können den Fristbeginn nicht hinauszögern.*)

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VPRRS 2011, 0365
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag: AN übernimmt kein Risiko des AG!

EuGH, Urteil vom 10.11.2011 - Rs. C-348/10

1. Die Richtlinie 2004/17/EG ist dahin auszulegen, dass ein "Dienstleistungsauftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. d dieser Richtlinie ein Vertrag ist, bei dem der Auftragnehmer nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Vertragsbestimmungen, die die Dienstleistungserbringung regeln, keinen wesentlichen Teil des auf dem öffentlichen Auftraggeber lastenden Risikos übernimmt. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vorgang bei Berücksichtigung seiner gesamten Merkmale als Dienstleistungskonzession oder öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist.*)

2. Art. 2d Abs. 1 Buchst. b Sektorenrechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG findet auf öffentliche Aufträge, die vor dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/66/EG vergeben wurden, keine Anwendung.

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VPRRS 2011, 0347
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestanforderungen an Nebenangebote im Unterschwellenbereich

BGH, Urteil vom 30.08.2011 - X ZR 55/10

1. Zur Beurteilung der Frage, ob an einem öffentlichen Auftrag ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Auftrag nach den konkreten Marktverhältnissen, das heißt mit Blick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge gegebenenfalls in Anbetracht ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen, für ausländische Anbieter interessant sein könnte.*)

2. Bei der Zulassung von Nebenangeboten werden die Grundfreiheiten des Primärrechts der Europäischen Union und die Gebote der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz gewahrt, wenn in den Vergabeunterlagen vorgegeben wird, dass Ausführungsvarianten eindeutig und erschöpfend beschrieben werden und alle Leistungen umfassen müssen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind, und dass bei nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelten Leistungen im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistungen zu machen sind.*)

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VPRRS 2011, 0289
DienstleistungenDienstleistungen
Eigentum an Wasserversorgungsanlagen als Ausschließlichkeitsrecht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

1. Ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft setzt voraus, dass die Tätigkeit der auftragnehmenden Stelle im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erfolgt. Dabei sind nur solche Umsätze mit Dritten zu berücksichtigen, die das auftragnehmende Unternehmen aufgrund einer Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erzielt. Umsätze, die aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung im Wettbewerb erzielt werden, sind nicht hinzuzurechnen.*)

2. Die Anwendung des Konzernprivilegs nach § 100 Abs. 2 lit. o GWB setzt voraus, dass der Auftraggeber bereits im Zeitpunkt der Auftragserteilung eine der in § 98 Nr. 4 GWB aufgeführten Tätigkeit ausübt.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Ausschließlichkeitsrechts i.S.v. § 3a Nr. 2 lit. c VOL/A*)

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VPRRS 2011, 0203
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit der elektronischen Auktion für VOL-Vergaben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.05.2011 - VgK-11/2011

1. § 101 Abs. 6 Satz 1 GWB ist eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Auftragsvergabe in Form der elektronischen Auktion.

2. Bei der elektronischen Auktion wird in einem mehrstufigen Verfahren auf den niedrigsten Preis und/oder die besten Konditionen geboten.

3. Die elektronische Auktion kann für offene und nicht offene Verfahren sowie für Verhandlungsverfahren eingesetzt werden.

4. Bei einer elektronischen Auktion ist der Auftraggeber an sämtliche Vorgaben des Art. 54 Richtlinie 2004/18/EG gebunden, die insoweit die Regelungen der VOL/A EG modifizieren.

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VPRRS 2011, 0170
Reparatur und WartungReparatur und Wartung
Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Beschaffungsvorgang

OLG München, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 26/10

1. Eine Befreiung von der Richtlinie 2004/17/EG der EU-Kommission ist marktbezogen; betrifft ein Beschaffungsvorgang eines Sektorenauftraggebers in nicht unerheblichem Umfang auch ein Land, für das die Kommission bislang einen freien Wettbewerb nicht festgestellt hat, unterliegt er in diesem Land dem Kartellvergaberecht.*)

2. Zur internationalen Zuständigkeit der deutschen Nachprüfungsinstanzen bei einem grenzüberschreitenden Beschaffungsvorgang.*)

3. Begründet die Nutzung von Grenzflüssen zur Energieerzeugung aufgrund eines Staatsvertrages aus dem Jahr 1950 aktuell noch eine privilegierte Marktposition in einer geographischen Region, ist der private Kraftwerksbetreiber Sektorenauftraggeber.*)

4. Auch wenn ein Auftraggeber bei Zuschlagserteilung die Wartefrist nicht eingehalten hat, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, wenn ausgeschlossen ist, dass der Antragsteller eine Zuschlagschance hat oder haben kann.*)

5. Bei der Vergabe von IT-Leistungen im Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber die erfolgreiche Absolvierung eines Funktionsnachweises auch von den Bietern verlangen, deren Eignung er bereits bejaht hat. Das Nichtbestehen eines derartigen Tests kann ein zwingender Ausschlussgrund sein.*)

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VPRRS 2011, 0139
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Verbot von Verhandlungen nach Ablauf der Angebotsabgabefrist

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.01.2011 - VgK-61/2010

1. Ein Fall des "Contracting" ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine nach VOL/A-EG zu bewertende Lieferung das Preis- und Mengenverbrauchsrisiko deutlich den wertmäßigen Anteil der Bauleistungen überwiegt.

2. Eine etwaige Befugnis zur Änderung des Angebots nur einzelner Bieter nach Ablauf der Angebotsabgabefrist verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Bietern.

3. Um das Risiko der Manipulation zu reduzieren, soll die Aufklärung nach § 18 VOL/A-EG passiv erfolgen, also ohne Hinweis auf mögliche Lösungen oder gar Änderungen. Weder ist es Ziel der Regelung, einem nicht annahmefähigen Angebot zu Annahmefähigkeit zu verhelfen, noch soll dem Bieter gestattet werden, von seinem Angebot abzuweichen. § 18 VOL/A-EG verbietet daher jenseits der in § 19 Abs 2 VOL/A-EG eingeräumten Befugnisse Verhandlungen nach Ablauf der Angebotsabgabefrist.

4. Die in § 19 Abs 6 VOL/A-EG verlangte Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote findet auf der dritten Wertungsstufe statt, also eher spät in der Wertungsphase. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor Risiken, die mit der Vergabe auf Unterkostenangebote verbunden sind. Die Vorschrift entfaltet darüber hinaus jedenfalls für den Bieter Schutz, der infolge der Aufklärung darzustellen vermag, dass sein Angebot nicht unauskömmlich ist. Die Aufklärung ist nicht nur auf rechnerische Unklarheiten begrenzt, sondern erstreckt sich auf alle inhaltlichen Aspekte des Angebots, die eine direkte Auswirkung auf den Preis haben. Im Einzelfall können auch andere zuschlagsrelevante Angebotsinhalte betroffen sein. Um die Manipulationsgefahr zu reduzieren, soll die in § 19 Abs. 6 VOL/A-EG verlangte Aufklärung wie die allgemeine Aufklärung kein bestimmtes Ergebnis vorgeben, sondern auf einen ungewöhnlich niedrigen Preis hinweisen und um dessen Erläuterung bitten. Die Nachbesserung des Angebots ist ausgeschlossen.

5. Die Transparenz ist grundsätzlich ex ante herzustellen. Nur wenn die interessierten Unternehmen ausreichende Kenntnis nicht nur über den Auftragsgegenstand, sondern auch über die Zuschlagskriterien einschließlich der jeweiligen Gewichtungsregeln und Unterkriterien haben, ist die Transparenz gewährleistet.

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VPRRS 2011, 0111
DienstleistungenDienstleistungen
Zweifel an Produkt: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.03.2011 - 21.VK-3194-49/10

Der Ausschluss eines Angebots ist rechtmäßig, wenn nicht abschließend festgestellt werden konnte, ob das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung vollumfänglich erfüllt.*)

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VPRRS 2011, 0100
DienstleistungenDienstleistungen
"In-house-Geschäft": Wesentlichkeitskriterium

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Verg 5/10

Zu der Frage, wann ein Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erbringt.

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VPRRS 2011, 0085
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Auslegung der Bereitschaftserklärung einer Bank

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2010 - 1 Verg W 15/10

Die verbindliche Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes hinsichtlich einer Bürgschaft muss ausgehend davon, was als Wille für denjenigen erkennbar geworden ist, für den die Erklärung bestimmt war, ausgelegt werden. Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen.

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VPRRS 2011, 0053
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2010 - VK 60/10

1. Bei einem öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB muss es sich um eine Einrichtung handeln, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, die Rechtspersönlichkeit besitzt und eng mit dem Staat, Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (funktionaler Auftraggeberbegriff).

2. Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung, der juristischen Person insgesamt, abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll.

3. Eine juristische Person ist nur dann einem staatlichen Auftraggeber gleichzustellen, wenn die juristische Person derart staatsgebunden ist, dass zwischen der staatlichen Stelle und der juristischen Person praktisch kein Unterschied besteht. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die Möglichkeit der Beherrschung durch eine staatliche Stelle, entweder in finanzieller oder in personeller Hinsicht.

4. Die Anwendbarkeit des GWB bestimmt sich rein objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur Auftraggebereigenschaft.

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VPRRS 2011, 0017
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kosten bei Rüge des Vergaberechtsverstoßes

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2010 - 21.VK-3194-40/10

Die Kosten sind gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 5 nicht der ASt, sondern einem anderen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, soweit dieser im Verfahren unterliegt. Das ist der Fall, wenn sich die Rüge des Vergaberechtsverstoßes als erfolgreich erweist. Die am verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren orientierte Kostenregelung des § 128 GWB setzt insoweit eine behördliche Entscheidung voraus. Diese kann in der Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde oder in der Entscheidung der Wider-spruchsbehörde liegen. Kommt daher die VSt dem Rechtsschutzbegehren der ASt nach, so war die Rüge des Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB im Verfahren erfolgreich.*)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0447
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Korrektur eines offensichtlich unzutreffenden Preises

OLG München, Beschluss vom 29.07.2010 - Verg 9/10

1. Von einem durchschnittlichen Bieter kann jedenfalls zur Zeit nicht erwartet werden, dass er die Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur fehlerhaften Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kennt. Der Bieter ist daher mit einer entsprechenden Rüge, welche erst nach Angebotsabgabe und nach rechtlicher Beratung erhoben worden ist, nicht präkludiert.*)

2. Ein offensichtlich unzutreffend angebotener Preis kann dann korrigiert werden, wenn der Auftraggeber die Preisangabe im zutreffenden Sinn versteht, weil der offensichtlich zutreffende Preis an mehreren anderen Stellen des Angebotes erklärt worden ist.*)

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VPRRS 2010, 0328
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht anwendbar!

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.08.2010 - VK 15/10

1. Nach der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 - Rs. C-406/08 zur mangelnden Bestimmtheit einer Fristbestimmung durch Begriffe, deren Auslegung ins Ermessen eines Richters gestellt ist, ist die Regelung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB vergaberechtlich nach der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG unzulässig, weil der Begriff der Unverzüglichkeit Ermessensentscheidungen genau dieser Art zulässt.*)

2. Ziel der Richtlinie ist es aber, den Zugang zum Rechtsschutz sicherzustellen. Dieses Ziel kann nicht mit variablen ermessensabhängigen Fristenläufen erreicht werden.*)

3. Die Unbestimmtheit wird auch nicht mit dem Hinweis auf die ebenso unbestimmte Formulierung des § 121 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" verhindert. Gerade im Vergaberecht hat sich auch in mehr als 10 Jahren keine eindeutige Auslegung durch die Rechtsprechung herauskristallisiert.*)

4. Auch eine fehlende Breitenangabe führt ebenso wie die Nichterfüllung eines geforderten Verschlusstyps als fehlende Erklärung zum Ausschluss.*)

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VPRRS 2010, 0174
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitigkeit und Substantiiertheit einer Rüge

VK Berlin, Beschluss vom 12.10.2007 - VK B 2 - 29/07

1. Zur Rechtzeitigkeit und Substantiiertheit einer Rüge*)

2. Ein Bieter darf sich nicht beliebig lange mit der Erforschung etwaiger Verfahrensmängel beschäftigen, um dann, wenn er meint, fündig geworden zu sein, die Ergebnisse in ein Nachprüfungsverfahren einzubringen.*)

3. Ein Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn Tatsachen zum Vorliegen seiner maßgeblichen Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgetragen werden.*)

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VPRRS 2010, 0115
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Streitwert bei Dienstleistungskonzession

OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

1. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren nach den §§ 116 ff. GWB ist, wenn es um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit einer befristeten Laufzeit von mehr als 48 Monaten geht (hier Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für 20 Jahre und einer Option auf weitere 5 Jahre), auf der Grundlage der gesamten Vertragslaufzeit zu ermitteln. Der Auftragswert ergibt sich aus denjenigen Erlösen, die der Auftragnehmer nach dem Inhalt seines Angebots aus der Verwertung seiner Leistung während der Vertragslaufzeit voraussichtlich erzielen wird.*)

2. Ändert der Antragsteller während des Beschwerdeverfahrens seinen Antrag dahin, festzustellen, dass er in seinen Rechten auf Einhaltung des Vergaberechts verletzt sei, hat das keinen Einfluss auf den Streitwert.*)

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VPRRS 2010, 0059
DienstleistungenDienstleistungen
Nebenangeboten, Alternativvorschlägen und Varianten sind gleich!

VK Hessen, Beschluss vom 30.09.2009 - 69d-VK-32/2009

1. Das Vergaberecht kennt keine Unterscheidung zwischen Nebenangeboten und Alternativvorschlägen und Varianten, diese Begriffe werden vielmehr in der Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nahezu gleichwertig verwandt (vgl. z.B. VK Hessen 69 d 84/2004 - Beschl. vom 20.01.2005; VK Nordbayern 320.VK-3194-08/04 - Beschl. vom 06.04.2004; VK Sachsen 1/SVK/028-09 - Beschl. vom 07.07.2009). Mit der Formulierung "Varianten / Alternativen sind unzulässig" sind Nebenangebote ausgeschlossen. (ebenso KG Berlin, Beschluss vom 13.03. 2008; 2 Verg 18/07) Dies entspricht auch der in der Sektorenrichtlinie gebrauchten Formulierung, nach welcher jede Abweichung von den Vorgaben des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen als "Änderungsvorschlag" oder "Nebenangebot" subsumiert werden muss, also ebenfalls nicht zwischen diesen Begriffen unterschieden wird.*)

2. Die Vorschrift des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g) ist gegenüber anderen Bietern bieterschützend, denn der Verstoß hiergegen berührt deren subjektive Rechte auf Einhaltung der Vergabevorschriften. Der Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergaberecht führt jedoch nicht dazu, dass der Auftraggeber zur Zuschlagserteilung auf ein bestimmtes Angebot zu verpflichten ist. Eine solche Entscheidung würde ihrerseits Rechte anderer Bieter beeinträchtigen, die möglicherweise aufgrund des Fehlens des Ausschlusses isolierter Nebenangebote in einer den Vorgaben des § 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A entsprechenden Angebotsaufforderung von deren Zulässigkeit ausgingen.*)

3. Der Ausschluss "isolierter" Nebenangebote kann Rechte anderer Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB beeinträchtigen, wenn insoweit eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung fehlt, (§ 8 Nr. 1 VOL/A), auf welche die Bieter einen Anspruch haben. Falls der Auftraggeber nicht Haupt- und Nebenangebot einholen sondern drei "Preisvarianten" abfragen wollte, muss aus den Unterlagen zumindest hervorgehen, ob diese Varianten gleichwertig nebeneinander stehen oder eine von diesen favorisiert werden sollte. Im zuletzt genannten Fall musste auch die bevorzugte Variante genannt werden (vgl. OLG Düsseldorf - Verg 25/2; Beschl. vom 02.08.2002).*)

4. Soweit ein Beteiligter im Nachprüfungsverfahren unterliegt, hat er nach § 128 Abs. 4 GWB die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen. Aus der Verweisung in § 128 Abs. 4 Satz 4 auf § 80 Abs. 1 des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes ergibt sich, dass entsprechend dem Obsiegen im Nachprüfungsverfahren auch dem Antragsteller anteilsmäßig die Kosten zu erstatten sind. Im Falle des Obsiegens zu Hälfte sind die notwendigen Kosten gegeneinander aufzuheben mit der Folge, dass jede Partei die ihr zur Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendigen Kosten selbst zu tragen hat.*)

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VPRRS 2010, 0005
DienstleistungenDienstleistungen
Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und -auftrag

OLG Jena, Beschluss vom 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

1. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberechtsregime der europäischen Richtlinien und der §§ 97 ff. GWB. Nachprüfungsanträge an die Vergabekammern sind daher unzulässig.*)

2. Eine Dienstleistungskonzession liegt vor, wenn der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kein Entgelt, sondern das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben und das mit der Dienstleistung verbundene Risiko vollständig oder zu einem wesentlichen Teil auf den Auftragnehmer übertragen wird. Der Auftraggeber braucht dabei nur dasjenige Risiko übertragen, dem er unterliegt, wenn er die Dienstleistung selbst erbringen würde.*)

3. Für die Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag ist es unerheblich, ob die Übertragung der betreffenden Dienstleistung als Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand auf Dritte öffentlich-rechtlich zulässig ist.*)

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