Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2004, 0354
Bau & Immobilien
VK Halle, Beschluss vom 24.02.2000 - VK Hal 02/00
1. Antragsbefugt ist auch derjenige Bieter, der wegen der rechtswidrigen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens, an der Angebotsabgabe gehindert wird, sofern er im behaupteten rechtmäßigen Verfahren ein Angebot abgegeben hätte.
2. Soweit der Antrag auf Aufhebung der Ausschreibung gem. § 26 VOB/A gerichtet ist, ist die Tatsache, dass die Ausschreibung nach den Vergabevorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen erfolgte, nicht von Bedeutung. Zwar hat der Auftraggeber bevor er die zu vergebende Leistung bekannt gibt, sich damit auseinander zusetzen, in welchen Geltungsbereich seine Leistung fällt, wählt er jedoch nicht die zutreffende Vorschrift, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Verfahrens, da die VOL/A und die VOB/A in ihren Grundzügen weitgehend übereinstimmen.
3. Eine Aufhebung einer Ausschreibung ist nur statthaft , wenn Tatbestände nach § 26 VOB/A vorliegen. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Aufhebung, da § 26 VOB/A eine "Kann-Vorschrift" ist. Es kann die Ausschreibung also auch dann noch aufrechterhalten werden, wenn Gründe gegen deren Fortdauer gegeben sind.
4. Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird. Darunter fallen alle zur Herstellung, Instandhaltung oder Änderung einer baulichen Anlage zu montierenden Bauteile, insbesondere die Lieferung und Montage maschineller und elektronischer Einrichtungen. Einrichtungen, die jedoch von der baulichen Anlage ohne Beeinträchtigung der Vollständigkeit oder Benutzbarkeit abgetrennt werden können und einem selbständigen Nutzungszweck dienen, fallen unter die Vorschriften der VOL.
5. § 4 VOB/A befasst sich in der Grundlage mit dem Umfang der jeweiligen Bauvergabe, d.h. hier geht es um die Forderung nach einheitlicher Ausführung mit einer zweifelsfrei umfassenden Gewährleistung, um die Teil- und Fachlosvergabe. Welche Aufteilung erfolgen soll, hat der Auftraggeber vor der Ausschreibung zu entscheiden und festzulegen.
6. Eine Aufteilung in Teillose bedeutet eine mengenmäßige oder räumliche Unterteilung der Gesamtleistung. Im Grundsatz wird hier eine zu einem bestimmten Handwerks- oder Gewerbezweig gehörende Gesamtleistung in sich und nach äußeren Gesichtspunkten, wie z.B. Einzelhäuser, Einzelbauten sonstiger Art, abgeschlossenen Teilen am gleichen Objekt, aufgeteilt und zum Gegenstand besonderer Vertragsverhandlungen und regelmäßig voneinander getrennten Bauverträgen gemacht. Wann im Einzelfall eine Aufteilung in Teillose erfolgen kann oder soll, hängt von der Zweckmäßigkeit ab.
7. Einen Leitpunkt gibt § 4 Nr. 2 VOB/A, indem dort von umfangreichen Bauarbeiten gesprochen wird, die nach Teillosen vergeben werden sollen. Regelfall der Aufteilung in Teillose werden daher nur größere Einzel- oder Gesamtprojekte sein können. Eine Teilung kann aber nur in Erwägung gezogen werden, wenn die räumliche Teilung in der Weise möglich ist, dass eine klare Trennung der einzelnen Aufgabengebiete sowohl in der Auftragsvergabe als insbesondere in der praktischen Bauausführung eindeutig möglich ist. Gerade die Möglichkeit der eindeutigen Abgrenzung der Teilleistungen voneinander ist wesentliche Voraussetzung für Klarheit, Vollständigkeit und alle wichtigen Gesichtspunkte umfassende Vertragsverhandlungen.
8. In § 9 Nr. 1 und 2 VOB/A sind die allgemeinen Grundsätze enthalten, die für alle Arten der Leistungsbeschreibung gelten. So ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Gleichzeitig darf den Bewerbern kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werde, auf die sie keinen Einfluss haben und deren Entwicklung auf die Preise und Fristen sie nicht im voraus einschätzen können.
9. Nach § 9 Nr. 1 und 2 VOB/A muss die Leistungsbeschreibung klar und unmissverständlich und sie muss gründlich und vollständig abgefasst sein. Diese Anforderungen sind dann nicht erfüllt, wenn die Leistungsbeschreibung Angaben lediglich allgemeiner Natur enthält oder verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zulässt. Die Vorstellungen des Auftraggebers von der gewünschten Leistung müssen in ihrer Beschreibung zum Ausdruck kommen.
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VPRRS 2004, 0351
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2004 - 203-VgK-44/2004
1. § 10 VOL/A ist keine bieterschützende Vorschrift.
2. Der teilweise oder völlige Ausschluss eines Subunternehmereinsatzes ist im VOL-Bereich dann nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber ein unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten berechtigtes Interesse an dieser Form der Leistungserbringung geltend machen kann.
3. Die besondere prozessuale Bedeutung der streitgegenständlichen förmlichen gerichtlichen und staatsanwaltlichen Postzustellungen rechtfertigt die Forderung nach einer Dienstleistungserbringung "aus einer Hand" und damit auch den Ausschluss des Subunternehmereinsatzes.
4. Bei Staffelpreisen ist der höchste Staffelpreis der angebotene Einheitspreis. Die niedrigeren Staffelpreise sind vergaberechtlich als (bedingte) Nachlässe zu behandeln.
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VPRRS 2004, 0350
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 21.09.2004 - 203-VgK-42/2004
1. Krankenkassen und deren gemeinsame Einrichtungen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
2. Ein Skontoangebot kann nur gewertet werden, wenn es klar und vollständig ist.
3. Die Abbedingung verbindlich vorgegebener Vertragsstrafenregelungen ist auch in einem Nebenangebot nicht zulässig.
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VPRRS 2004, 0346
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2004 - Verg W 3/04
1. § 13 erfordert neben der Verletzung der Informationspflicht ein vergaberechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers in der Sache.
2. Auch in Verfahren vor dem Vergabesenat ist der Abschluss eines Prozessvergleiches zulässig.
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VPRRS 2004, 0345
Bau & Immobilien
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2004 - 6 Verg 1/03
1. Der Bedeutung der Erreichung des Schwellenwerts als Anwendungsvoraussetzung der §§ 107, 116 GWB entspricht es, dass der Beschwerdegegner den ordnungsgemäß geschätzten Gesamtwert des zu vergebenden Auftrages in einem Vergabevermerk festzuhalten hat, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt, in dem die Bekanntmachung über die beabsichtigte Auftragsvergabe abgesandt wird bzw. das Vergabeverfahren sonstwie eingeleitet wird.
2. Die Nebenkosten (§ 7 HOAI) sind ein Ausgleich für Aufwand in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung und folglich nicht Teil des Honorars.
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VPRRS 2004, 0344
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 02.08.2004 - Verg 16/04
1. Bestimmungen in den Verdingungsordnungen, wonach der Zuschlag nicht auf ein sog. Unterangebot erteilt werden darf, können drittschützenden Charakter haben (Anschluss an BayObLGZ 2002, 177).*)
2. Zur Glaubhaftmachung einer Rüge, dass das angebotene Beschallungssystem eines Mitbieters den geforderten Standard (hier EN 60849 - Elektroakustische Notfallsysteme -) nicht erfüllt.*)
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VPRRS 2004, 0341
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 16.07.2004 - Verg 16/04
1. Hat die Vergabekammer im Zeitpunkt des Erlasses ihrer Hauptsacheentscheidung über einen zuvor zulässig gestellten Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags noch nicht entschieden, so erledigt sich dieser.*)
2. Soweit im Beschwerdeverfahren ein Bedürfnis auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags besteht, gewährt § 121 GWB dem Auftraggeber ausreichenden Rechtsschutz, der es dem Beschwerdegericht auch ermöglicht, die Frist, die mit der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde verbunden ist, zu verkürzen.*)
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VPRRS 2004, 0339
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 20.08.2004 - 203-VgK-41/2004
Die Beifügung eigener AGB führt dann zwingend zum Ausschluss eines ansonsten wirtschaftlich und technisch einwandfreien Angebotes, wenn der Bieter seine AGB in das Angebot ausdrücklich einbezogen hat.
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VPRRS 2004, 0338
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2004 - 203-VgK-39/2004
1. § 16 VgV ist eine Konkretisierung des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
2. Ein "böser Schein" der Parteilichkeit ist bei § 16 VgV nicht ausreichend. Es sind ein tatsächlicher Interessenkonflikt und eine konkrete Auswirkung der Tätigkeiten der betroffenen Personen auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren notwendig.
3. § 16 Vgv erfordert eine Tätigkeit in demselben Vergabeverfahren sowohl auf Seiten des Auftraggebers wie auch auf Seiten eines in diesem Vergabeverfahren beteiligten Bieters.
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VPRRS 2004, 0337
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 30.08.2004 - 203-VgK-38/2004
1. Die Aufhebung einer Ausschreibung kann in einem Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
2. Eine nicht eindeutige Leistungsbeschreibung kann ein schwerwiegender Grund zur Aufhebung im Sinn von § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A sein, wenn deshalb eine Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und eine Zuschlagserteilung ohne Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gem. § 97 Abs. 2 GWB nicht mehr möglich ist.
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VPRRS 2004, 0335
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 04.10.2004 - VK 21/04
1. Bei der Beauftragung eines Eigenbetriebes einer Nachbarkommune mit der Durchführung der Abfallentsorgung ist § 2 Nr. 1 VOL/A iVm 107 Abs. 3 und Abs. 1 GO NW zu beachten, wenn eine konkrete Ausschreibung durchgeführt wird.*)
2. Der öffentliche Zweck iSv § 107 Abs. 1 GO NW ist nicht gleichzusetzen mit einem erwerbswirtschaftlichen Zweck; es sind gemeinwohlorientierte Zielsetzungen, aber keine betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte zu prüfen. Das Vorhandensein von Überkapazitäten rechtfertigt nicht einen öffentlichen Zweck.*)
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VPRRS 2004, 0333
Bau & Immobilien
EuGH, Urteil vom 07.10.2004 - Rs. C-247/02
Artikel 30 Absatz 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die den öffentlichen Auftraggebern für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen im Anschluss an ein offenes oder nicht offenes Ausschreibungsverfahren abstrakt und allgemein vorschreibt, nur das Kriterium des niedrigsten Preises anzuwenden.*)
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VPRRS 2004, 0332
Bau & Immobilien
VK Hannover, Beschluss vom 05.02.2004 - VgK 15/2003
1. Entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A 2. Abschnitt müssen Leistungen so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen. Diese Regelung, die sich in erster Linie an die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, also an den Auftraggeber richtet, gilt nach gefestigter Rechtsprechung auch für Leistungen, die ein Bieter in Abweichung vom Hauptangebot aus eigenem Antrieb als Nebenangebot unterbreitet.
2. Bei einem Einheitspreisangebot ist im Gegensatz zu Angeboten aufgrund eines Leistungsprogramms eine Aufklärung des Angebotsinhalts nach § 24 VOB/A nur eingeschränkt möglich. Nicht erklärte Leistungen - also fehlende Beschreibungen - können regelmäßig nicht aufgeklärt werden. Nebenangebote sind stets so zu werten, wie sie abgegeben worden sind.
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VPRRS 2004, 0327
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2004 - Verg 74/03
Die §§ 97 ff GWB und die Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) sind nach dem klaren Wortlaut des § 100 Abs. 1 GWB und des § 1 VgV nur dann anwendbar, wenn der geschätzte Auftragswert den so genannten Schwellenwert erreicht.
Unterhaltungsmaßnahmen und erst in einer ferneren Planung befindliche spätere Ausbauarbeiten, deren künftige Ausführung ungewiss ist, haben weder technisch-funktional noch wirtschaftlich etwas miteinander zu tun; sie sind also zur Bestimmung des Auftragswertes nicht zu addieren.
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VPRRS 2004, 0648
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
1. Zur Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags im Sinn des § 99 GWB von einer Dienstleistungskonzession.*)
2. Soll die Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung in der Weise erfolgen, dass der Auftragnehmer keine Geldleistung erhält sondern ihm die bei der Durchführung des Auftrags erfassten Altpapiermengen übereignet werden, so ist bei der Schätzung des Auftragswerts gem. § 3 Abs. 1 VgV maßgeblich, welchen Erlös der Auftragnehmer durch die Verwertung der Altpapiermengen voraussichtlich erzielen kann.*)
3. Für die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht des § 13 VgV kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt hat.*)
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VPRRS 2004, 0324
Bauvertrag
LG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2004 - 15 O 127/02
Schadensersatzansprüche eines Generalunternehmers wegen unrichtiger Benennung des Planungsstandes während der Vertragsverhandlungen durch den Auftraggeber bestehen jedenfalls dann nicht, wenn der Generalunternehmer die terminlichen und preislichen Unsicherheiten hinsichtlich des Standes der Vertragsplanung schon vor Abschluss des Generalunternehmervertrages auf Planer-Nachunternehmer verlagert.
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VPRRS 2004, 0323
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04
Gemeinnützige Kapitalgesellschaften sind keine "ähnlichen Einrichtungen" der öffentlichen Hand im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A und dürfen von der öffentlichen Ausschreibung von Leistungen nicht ausgeschlossen werden.
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VPRRS 2004, 0320
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004 - VK 1-81/04
Lässt die Erklärung des Bieters zum Nachunternehmer-Einsatz nicht zweifelsfrei erkennen, welche Leistungen konkret durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Aufklärungsgespräche hierüber sind unstatthaft.
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VPRRS 2004, 0318
Bau & Immobilien
OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2004 - 17 Verg 4/04
1. Einheitspreise von Euro 0,01 auf diverse Einzelpositionen sind jedenfalls nicht ohne Aufklärung des Angebotsinhaltes als Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Satz 3 VOB/A anzusehen.
2. Allein die Eintragung von Einheitspreisen von Euro 0,01 lässt nicht den Schluss zu, dass der Bieter die für einzelne Leistungspositionen anfallenden Preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt hätte.
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VPRRS 2004, 0316
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 20.07.2004 - 203-VgK-25/2004
Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind grundsätzlich nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.
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VPRRS 2004, 0315
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2004 - 203-VgK-24/2004
Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind grundsätzlich nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.
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VPRRS 2004, 0314
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 06.08.2004 - 320.VK-3194-26/04
Der Auftraggeber kann Nebenangebote nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat (Art. 19 Abs. 1 und 2 BKR). Es ist unerheblich, ob es sich bei den Nebenangeboten um technische oder nichttechnische Nebenangebote handelt.*)
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VPRRS 2004, 0312
Bau & Immobilien
BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.*)
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VPRRS 2004, 0308
Bau & Immobilien
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.04.2004 - 1 Verg 1/04
1. Der Ausschluss eines Generalübernehmers von der Bauvergabe ist rechtmäßig, wenn sein Angebot weder darlegt noch den Nachweis führt, dass er auf die in der Nachunternehmerliste genannten Unternehmen so zugreifen kann, dass er tatsächlich über die Einrichtungen dieser Unternehmen im Sinne einer Leistungserbringung „wie im eigenen Betrieb“ verfügen kann.
2. Die in einer Nachunternehmerliste aufgeführten Leistungen sind regelmäßig ohne weitere Kennzeichnung als Fremdleistung zu werten.
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VPRRS 2004, 0306
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 04.08.2004 - 320.VK-3194-28/04
1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig und führen zum Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A (hier: das Angebot umfasst nicht vollständig die Leistungen, die im Leistungsverzeichnis verlangt waren).*)
2. Ein Angebot ist nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen, wenn geforderte Angaben fehlen (hier: Eintragungen zu den Schutzmaßnahmen und zur Lackierung).*)
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VPRRS 2004, 0304
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 02.06.2004 - 69d-VK-69/2002
1. Bei übereinstimmender Erledigungserklärung hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Kosten gemäß § 128 Abs. 1 S. 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG allein zu tragen. Die ihnen entstandenen Auslagen (Rechtsverfolgungskosten) tragen die Beteiligten selbst.*)
2. Die Kostenregelung des § 128 GWB ist abschließend. Auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags vor dessen Erledigung kommt es nicht an. Eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache kommt nicht in Betracht.*)
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VPRRS 2004, 0303
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2004 - 203-VgK-28/2004
1. Um den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, ist die in der Praxis übliche Erstellung einer Bewertungsmatrix, in der Unterkriterien entsprechend einer vorher festgelegten Gewichtung aufgeführt werden, ausreichend.
2. Um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, muss das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentiert werden.
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VPRRS 2004, 0302
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.05.2004 - 203-VgK-14/2004
1. Auch der Hinweise auf die Dringlichkeit der Vorlage von Nachweisen oder Angaben führt nicht automatisch dazu, dass diese Anforderungen als Mindestanforderungen zu verstehen sind und im Falle einer Nichtvorlage ein Angebot zwingend auszuschließen ist.
2. Für den Auftraggeber ist es zumutbar im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten und nach § 24 VOL/A auch geboten, die Antragstellerin zunächst aufzufordern fehlende Liste nachzureichen
3. Ein Bieter ist leistungsfähig im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, wenn er über das für die fach- und fristgerechte Ausführung erforderliche Personal und Gerät verfügt und in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.
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VPRRS 2004, 0301
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2004 - 203-VgK-11/2004
1. Die Mitwirkung Dritter beim Vergabeverfahren stellt nicht in jedem Fall ein Verstoß gegen n den Grundsatz der Leistungsvergabe unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestelle gem. § 2 Nr. 3 VOL/A dar. Die Einschaltung eines fachkundigen Dritten kann vielmehr geboten sein, damit sich der Auftraggeber in die Lage versetzt, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 2 VOL/A vorlegen zu können.
2. Gehört ein Bieterunternehmen einem Konzernverbund oder einer Firmengruppe an, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Für den Bereich der Referenzen kann ein Bieter auch auf die für ein Tochter- oder Schwesterunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist.
3. Für ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal. Hinzukommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.
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VPRRS 2004, 0298
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 24.08.2004 - 320.VK-3194-30/04
1. Der Auftraggeber kann Nebenangebote nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)
2. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn die Antragstellerin sowohl mit dem Hauptangebot als auch bei einer Wertung von Nebenangeboten preislich an vierter Stelle liegt.*)
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VPRRS 2004, 0296
Bau & Immobilien
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.08.2004 - VK-SH 20/04
1. Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts.*)
2. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) und das Gleichbehandlungsgebot (§ 97 Abs. 2 GWB) dar, wenn der Auftraggeber nach Ausschluss eines Bieters mit diesem "vorsorglich" weiterverhandelt.*)
3. Die Aufforderung an einen Bieter, ein neues Angebot abzugeben, stellt nach bereits erfolgtem Ausschluss dieses Bieters die konkludente Aufhebung der Ausschlussentscheidung dar.*)
4. Ändert der Auftraggeber im Laufe des Verhandlungsverfahrens zuvor als nicht disponibel bezeichnete kalkulationserhebliche Teile der Verdingungsunterlagen, ist dem Grunde nach die Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Abgabe der ersten Angebote geboten. Die Vergabekammer ist allerdings aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gehindert, dies auch für die Bieter anzuordnen, deren Verzicht auf die Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht auf die ursprüngliche Kalkulationsbasis zurückzuführen ist.*)
5. Ein Zweckverband (im Bereich der Abfallentsorgung) ist ein Gemeindeverband i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG und von daher persönlich von der Gebührenzahlung befreit. Auch ein Wegfall der Gebührenbefreiung nach § 8 Abs. 2 VwKostG kommt nicht in Betracht.*)
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VPRRS 2004, 0295
Bau & Immobilien
BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
1. Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.
2. Macht der Bieter geltend, dass durch unklare Ausschreibungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein (drohender) Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne Weiteres dargelegt.
3. Zu den Voraussetzungen der Pflicht zur Vorlage an den EuGH.
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VPRRS 2004, 0290
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004 - Verg 14/04
1. Der Auftraggeber darf nach Öffnung der Angebote mit einem Bieter verhandeln, um sich u.a. über das Angebot selbst zu unterrichten. Die Verhandlung darf jedoch nur der weiteren Information und Aufklärung dienen und nicht zu einer Änderung des abgegebenen Angebotes führen.
2. Angebote, die dem § 21 Nr. 1 Abs.1 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen geforderte Erklärungen fehlen, sind nach ständiger Rechtsprechung zwingend von der Wertung auszuschließen.
3. Trotz des Wortlautes "sollen" in § 21 Nr. 1 Abs.1 Satz 3 VOB/A kann ein Angebot eines Bieters nur dann in die Wertung kommen, wenn es die Preise und die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen vollständig, und zwar eindeutig und zweifelsfrei, enthält.
4. Die Bieter ist allerdings nur im "Rahmen des Zumutbaren" zu vollständigen Erklärungen verpflichtet. Ist eine Wettbewerbsrelevanz ofensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen, ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.
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VPRRS 2004, 0289
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04
1. Erwägungen des öffentlichen Auftraggebers zur Losaufteilung unterliegen der Dokumentationspflicht. Das gilt auch dann, wenn der Zuschnitt der Lose einheitlich für eine Vielzahl von Vergaben festgelegt wird, bevor die sonstigen Schritte zur Durchführung der einzelnen Vergabeverfahren vorgenommen werden.
2. Der Mangel der Dokumentation kann nicht dadurch behoben werden, dass der öffentliche Auftraggeber die entsprechenden Angaben schriftsätzlich oder durch mündlichen Sachvortrag im Vergabenachprüfungsverfahren nachholt.
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VPRRS 2004, 0663
Bau & Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 06.07.2004 - 6 Verg 3/04
Dem Ausschluss des § 25 Nr. 1 c VOB/A unterliegen zwei um denselben Zuschlag streitende Bieter, die gegenseitig den Inhalt ihrer Angebote offenlegen. Das gilt auch für den Fall, dass ein dem Leistungsverzeichnis konformes Hauptangebot des einen Bieters mit einem von den technischen Vorgaben der Verdingungsunterlagen abweichenden Nebenangebot oder Änderungsvorschlag des anderen Bieters konkurriert.*)
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VPRRS 2004, 0654
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2004 - VK 1-07/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2004, 0653
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2004 - VK 1-07/2004
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 2031
Bau & Immobilien
AG Anklam, Urteil vom 22.07.2002 - 62 OWi 20/01
1. Eine landschaftsgärtnerische Prägung einer öffentlichen Straße ist dann gegeben, wenn zum Beispiel durch Pflanzungen und Einarbeitung von Sitzbänken der Freizeitcharakter der Anlage verdeutlicht wird. Dabei ist eine prognostische Einschätzung durchzuführen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Situation, der noch nicht verwirklichten Pläne und der vorhandenen und zukünftigen Vegetation.
2. Weitere Indizien für eine landschaftsgärtnerische Prägung sind die Absichten der Planer, mit der Gestaltung der Anlage störende Verkehrseinflüsse zu reduzieren und eine Verbindung mit der das Bauprojekt umgebenden Anlage herzustellen, um damit z.B. unschöne Umgebungsbebauung zurücktreten zu lassen.
3. Soweit Straßen- und Platzarbeiten auch vom nichthandwerklichen Gewerbe des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt werden können, überschneiden sich die Berufsbilder dieses Gewerbes und des Straßenbauerhandwerks mit der Folge, dass in diesem Bereich dem Handwerk kein Ausschließlichkeitsanspruch zusteht.
4. Handelt es sich nicht um eine typische Anlage des Garten- und Landschaftsbaus, sondern wie hier um eine öffentliche Straße, so ist zu prüfen, ob die Straße unter Berücksichtigung ihrer Umgebung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild Teil einer landschaftsgärtnerisch geprägten Anlage ist.
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VPRRS 2004, 0286
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 16.07.2004 - 69d-VK-39/2004
1. Bieter dürfen bei einem Verhandlungsverfahren darauf vertrauen, lediglich "erwartete" Erklärungen im weiteren Verfahrensverlauf abgeben zu dürfen.
2. Die Höhe der Gesamtinvestitionssumme ist regelmäßig im Verhältnis zur Höhe einer Zuschusszahlung nicht vorrangig.
3. Die Einholung eines Honorarangebots bei einem von der Vergabestelle beauftragten Ingenieurbüro für nachfolgend vom Bieter zu erbringende Planungsleistungen stellt keinen Verstoß gegen § 16 VgV dar.
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VPRRS 2004, 0285
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.05.2004 - 203-VgK-13/2004
Durch die parallele Beteiligung an mehreren Ausschreibungen verbraucht sich die Leistungsfähigkeit eines Bieters grundsätzlich nicht.
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VPRRS 2004, 0283
Bau & Immobilien
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.08.2004 - VK-SH 19/04
1. Bezeichnet der Auftraggeber ein "Offenes Verfahren" in den nationalen Publikationsorganen fehlerhaft als "Öffentliche Ausschreibung", so rechtfertigt dies noch keine Aufhebung der Ausschreibung.*)
2. Die Benennung der Nachunternehmer enthält "kalkulationserhebliche Gesichtspunkte" und ist damit grundsätzlich wettbewerbsrelevant.*)
3. Eine mit Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderte Nachunternehmererklärung kann nicht im Rahmen des Aufklärungsgespräches nach § 24 Nr. 1, Abs. 1, Nr. 3 VOB/A "nachgeschoben" werden.*)
4. Das in einem Vergabeverfahren abgegebene Angebot ist eines i.S.v. § 145 ff. BGB. Der Gegenstand und Inhalt des Vertrages müssen im Antrag so bestimmt oder bestimmbar angegeben werden, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.*)
5. Darauf, dass ein Auftraggeber in der Vergangenheit die Einreichung einer mit Angebotsabgabe abzugebenden Erklärung auch nach Angebotsabgabe zugelassen hat, kann es nicht ankommen. Aus einem vergaberechtswidrigen Handeln kann kein Vertrauensschutztatbestand begründet werden.*)
6. Es ist unerheblich, ob den Verdingungsunterlagen ein Formular zur Benennung der Nachunternehmer beigefügt ist, wenn die Bewerbungsbedingungen die Abgabe einer Nachunternehmererklärung fordern. Ein Formular hat lediglich den Sinn und Zweck der Arbeitserleichterung.*)
7. Hat die Beigeladene keinen Antrag gestellt, ist sie als Unterliegende an den Kosten des Verfahrens sowie an den Aufwendungen der Antragstellerin nicht zu beteiligen.*)
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VPRRS 2004, 0282
Bau & Immobilien
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04
1. Die Vergabekammer kann auch dann wegen Unzulässigkeit ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Nachprüfungsantrag der Antragsgegnerin zugestellt hat.*)
2. Abfallrechtliche Bestimmungen sind keine bieterschützenden Normen i.S.v. § 97 Abs. 7 GWB.*)
3. Positive Kenntnis von (vermeintlichen) Vergaberechtsverstößen, die der Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unterfallen, liegt bereits dann vor, wenn beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt werden.*)
4. Ein (offensichtlich) unzulässiger Nachprüfungsantrag rechtfertigt die Versagung der Akteneinsicht durch die Vergabekammer.*)
5. Wenn die Vergabekammer von einer Beiladung abgesehen hat, kann diese auch noch im Beschwerdeverfahren erfolgen.*)
6. Es sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 6/03).*)
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VPRRS 2004, 0279
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04
1. Ein Schaden kann nur dann drohen, wenn das antragstellende Unternehmen bei korrekter Wertung Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat. Ist das Angebot eines Antragstellers auszuschließen, kann er keine konkrete Aussicht auf Erteilung des Zuschlages haben: eine Antragsbefugnis ist nicht gegeben.
2. Der Bieter muss, wenn er Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis entdeckt, dies dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich mitteilen, damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diesen Fehler noch zu heilen.
3. Unterlässt ein Bieter dies, so kann er sich nach Abgabe seines Angebotes nicht mehr auf Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis berufen. Zumindest ist er mit dieser Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ausgeschlossen.
4. Aus dem Wortlaut von Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergibt sich, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
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VPRRS 2004, 0278
Bauvertrag
KG, Urteil vom 28.10.2003 - 7 U 191/03
Die Position in einem Leistungsverzeichnis, in der ein Einheitspreis für jeden Monat der Bauzeitverlängerung abgefragt wird, stellt keine Bedarfsposition dar. Eine Bauzeitverlängerung entsteht nämlich aufgrund tatsächlicher Umstände und nicht durch entsprechende Zusatzbeauftragung. Das gilt auch dann, wenn diese Position im Leistungsverzeichnis als "Bedarfsposition" bezeichnet ist.
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VPRRS 2004, 0276
Bauvertrag
OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.07.2004 - 1 U 1/04
1. Das Baugrundrisiko ist das Wagnis, dass trotz sorgfältiger Erkundung des Baugrundes und der Wasserverhältnisse sowie ohne Verschulden eines Vertragspartners die angetroffenen geotechnischen Verhältnisse von den erwarteten Verhältnissen abweichen und hierdurch behindernde und wirtschaftliche Folgen eintreten können.
2. Das Institut des Baugrundrisikos dient in erster Linie zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche des Bauherrn und des Auftragnehmers insbesondere zur Regelung der Vergütungsgefahr.
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VPRRS 2004, 0275
Bauvertrag
LG Kaiserslautern, Urteil vom 03.12.2003 - 2 O 504/02
Das Versinken eines Baggers an der Baustelle stellt keine Behinderung im Sinne von § 6 VOB/B dar.
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IBRRS 2004, 1789
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 23.03.1992 - 3 ObOWi 96/91
1. Das Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers ist gegenüber dem des Handwerks, wie z.B. des Maurer- und Betonhandwerkers eigenständig.
2. Auch der Garten- und Landschaftsbauer ist zur Durchführung von Mauer- und Treppenarbeiten berechtigt.
3. Ein Verstoß gegen die Handwerksordnung gemäß §§ 1 Abs. 1, 117 Abs. 1 HandwO liegt nicht vor, wenn Garten- und Landschaftsbaubetriebe - ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein - in landschaftsgärtnerisch geprägten Anlagen Straßen- und Wegearbeiten ausführen.*)
4. Dies gilt auch dann, wenn der Garten- und Landschaftsbaubetrieb in einem Los nur Straßen- und Wegearbeiten ausführen soll, da es in der Praxis zu unüberwindbaren Abgrenzungsschwierigkeiten kommen würde, wenn darauf abgestellt wird, dass die "gärtnerischen" Arbeiten überwiegen müssen, wenn die Ausführungen von Pflasterarbeiten durch den Landschaftsgärtner zulässig sein soll.*)
5. Der Begriff der landschaftsgärtnerischen Prägung ist rein objektbezogen zu sehen und nicht nach den einzelnen Arbeiten des Landschaftsgärtners aufzuteilen.*)
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VPRRS 2004, 0274
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 30.03.2004 - 69d-VK-08/2004
1. Die VOB/A-SKR enthält - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des BGH vom 18. 2. 2003 (AZ.: X ZR 43/02) - keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss des Angebotes i.S.d. §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, 25 Nr.1 Abs 1 lit. b VOB/A.
2. Ein im Verhandlungsverfahren an 6. Rangstelle liegende und vom weiteren Verfahren durch Abschichtung ausgeschlossener Bewerber muss eine behauptete Zusage des Auftraggebers, "zu weiteren Gesprächen eingeladen zu werden", beweisen und trägt die materielle Beweislast.
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VPRRS 2004, 0273
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 271/01
Der Auftragnehmer ist zur Verweigerung einer nach § 1 Nr. 4 VOB/B angeordneten Leistung berechtigt, wenn der Auftraggeber deren Vergütung endgültig verweigert.*)
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VPRRS 2004, 0271
Bau & Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2004 - 1 Verg 4/04
1. Ein Bieter, der ein ausschlussreifes Angebot abgegeben hat, ist im Nachprüfungsverfahren nicht antragsbefugt.*)
2. Die Verwerfung des Nachprüfungsantrags als unzulässig setzt jedoch voraus, dass der Bieter im Nachprüfungsverfahren Gelegenheit hatte, zu dem Ausschlussgrund Stellung zu nehmen.*)
3. Das Fehlen geforderter Fabrikatsangaben führt jedenfalls dann zwingend zur Ausschlussfolge, wenn Zuschlagskriterium nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität der Leistung ist.*)
4. Dass die Unvollständigkeit nur relativ geringwertige Positionen des Leistungsverzeichnisses betrifft, ändert an der Ausschlussfolge nichts.*)
5. Ist derselbe Ausschlussgrund in dem zur Zuschlagserteilung vorgesehenen Konkurrenzangebot vorhanden, ist die Antragsbefugnis auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots zu bejahen, wenn andere wertungsfähige Angebote vorliegen.*)
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