Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5457 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
VPRRS 2007, 0188
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 VK 83/06
1. Fehlen die geforderten Angaben zur Erläuterung des Bauablaufs, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
2. Liegen die Voraussetzungen des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A vor, ist der Auftraggeber gezwungen, das betreffende Angebot von der Wertung auszuschließen.
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VPRRS 2007, 0186
Außenanlagen
OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2007 - 13 Verg 1/07
1. Im Vergabeverfahren muss die Belehrung über das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sich auch auf den Anwaltszwang erstrecken.*)
2. Im Vergabeverfahren hat eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung zur Folge, dass die Rechtsmittelfrist für die sofortige Beschwerde nicht zu laufen beginnt.*)
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VPRRS 2007, 0185
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 11.05.2007 - Verg 4/07
1. In einem Rügeschreiben kann die konkludente Verlängerung der Bindefrist liegen.*)
2. Der Senat lässt offen, ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A eine bieterschützende Funktion beizumessen ist.*)
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VPRRS 2007, 0184
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2007 - Verg W 13/06
1. Die Erstellung der Entwurfsplanung und daraus erlangte Kenntnisse führen grundsätzlich nicht zu wettbewerbswidrigen Vorteilen bei der Kalkulation von Überwachungsleistungen.
2. Kalkulationsfaktoren bei Bauüberwachungsleistungen sind die Bauzeit, innerhalb derer überwacht werden muss, die Größe des Bauvorhabens und die Art und Weise der Umsetzung der Ausführungsplanung durch den Bauherrn.
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VPRRS 2007, 0182
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2007 - 1 VK 78/06
1. Die Wertung hat sich ausschließlich an den vorgegebenen Kriterien und der vorgegebenen Gewichtung zu orientieren. Wenn ein Auftraggeber zum Ergebnis gelangt, dass diese Vorgaben nicht dem Wohle der Bürger entsprechen, bleibt ihm allenfalls die Möglichkeit, das Vergabeverfahren im Rahmen des § 26 VOB/A oder außerhalb dieses Rahmens aufzuheben.
2. Die Prüfungskompetenz der Vergabekammer erstreckt sich auf die Frage, ob der Auftraggeber die Grenzen seines Wertungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung oder sachfremde Erwägungen verletzt hat, insbesondere ob von falschen Tatsachengrundlagen ausgegangen wurde.
3. Die Bindefristverlängerung stellt ein neues Angebot dar. Ein solches bleibt zwar unberücksichtigt, wenn es nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht (VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 a). Anders jedoch, wenn die Ursache der Überschreitung der Angebotsfrist überwiegend dem Verantwortungsbereich des auftraggebers zuzurechnen ist (VOB/A § 22 Nr. 6 Abs. 1) - etwa wenn erst am letzten Tag der Bindefrist um deren Verlängerung ersucht wird.
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VPRRS 2007, 0179
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2007 - VgK-06/2007
1. Ein zwingender Angebotsausschluss und eine damit verbundene Ermessensreduzierung auf Null ist in VOL-Verfahren nur dann gegeben, wenn der Auftraggeber die Folge eines zwangsläufigen Ausschlusses bei Nichterbringung der geforderten Nachweise für die Bieter unmissverständlich in den Verdingungsunterlagen zum Ausdruck gebracht hat. Andernfalls ist der Auftraggeber gehalten, fehlende Nachweise im Rahmen von Aufklärungsverhandlungen nach § 24 VOL/A nachzufordern.
2. Kann der Bieter die versäumten Angaben und Erklärungen in seinem Angebot faktisch nicht mehr nachholen, kann das dem Auftraggeber durch § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A eingeräumte Ermessen nur dahingehend vergaberechtskonform ausgeübt werden, dass das Angebot des Bieters wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen wird.
3. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A sind Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen worden sind, von der Angebotswertung zwingend auszuschließen. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt nicht nur dann vor, wenn der Bieter die Verdingungsunterlagen physisch (etwa durch Streichen oder Überstreichen etc.) verändert. Darüber hinaus liegt dann eine unzulässige Änderung vor, wenn der Bieter bei einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses etwas anderes anbietet als in der Ausschreibung verlangt war (hier: 60 l anstatt 40 l Behälter).
4. Wird anstelle des geforderten Vario-Systems (120-Liter-Korpus mit Einsatz) lediglich ein 120-Liter-Korpus mit fester, nicht revidierbarer Volumenreduzierung angeboten, stellt dies ebenfalls eine Abweichung von den Festlegungen der Verdingungsunterlagen gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A dar.
5. Zu der Frage, wann eine Bietergemeinschaft wegen unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen ist.
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VPRRS 2007, 0178
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2006 - Verg W 6/06
1. Wenn dem Antragsteller durch behauptete Vergaberechtsverstöße kein Nachteil entstanden ist, ist das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet. Handlungen des Auftraggebers, die für den Antragsteller nur günstig sind, können nicht zum Anlass für ein Nachprüfungsverfahren genommen werden.
2. Es ist anerkannt, dass der Antragsteller erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Vergaberechtsverstöße zum Gegenstand des Verfahrens machen kann, auch wenn sich der ursprüngliche Nachprüfungsantrag darauf zunächst nicht bezieht. Die Verpflichtung gemäß § 107 Abs. 3 GWB, den Verstoß zunächst gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, greift dann nicht ein.
3. Dies gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Nachprüfungsantrag unzulässig war.
4. Zu der Frage, ob bei einer funktionalen Ausschreibung mit Pauschalpreisangeboten, diese vergleichbar sind, insbesondere wenn die Bieter mit unterschiedlichem personellen Aufwand kalkulieren.
5. Das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB schützt einen Bieter nicht davor, dass ein Auftraggeber im Wege einer freihändigen Vergabe übergangsweise oder Teile des ausgeschriebenen Auftrag vergibt. Deshalb ist die Vergabekammer und - im Beschwerdeverfahren - der Vergabesenat berechtigt, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
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VPRRS 2007, 0177
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 11.04.2007 - 69d-VK-07/2007
1. Ein Angebot ist gem. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zwingend auszuschließen, wenn die vorgelegten Unterlagen nicht zum Nachweis der geforderten Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters geeignet sind. Ein Beurteilungsspielraum seitens der Vergabestelle ist nicht gegeben. Sie muss auf die Einhaltung der von ihr bindend aufgestellten Mindestbedingungen achten und kann nicht zugunsten eines anderen Bieters hierauf verzichten. Ausgehend von der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02, verlangt der in § 97 Abs. 2 GWB normierte Gleichbehandlungsgrundsatz von dem Ausschreibenden, dass alle Bieter gleich behandelt werden. Ein transparentes und auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn, lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht, vergleichbare Angebote gewertet werden.*)
2. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A sind bei der Auswahl der Angebote nur diejenigen Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendigen Sicherheiten bieten. Dies bedeutet, dass sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen. Dies haben die Bieter in der erforderlichen Art und Weise beispielsweise durch Vorlage von Referenzen nachzuweisen.*)
3. Anhand von Referenzen und Umsatzzahlen will ein Auftraggeber feststellen, ob der potentielle Auftragnehmer Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung hat und ob er in der Lage sein wird, den Auftrag auch tatsächlich auszuführen. Er will also eine gewisse Leistungskonstanz durch die Anforderung entsprechender Nachweise erhalten. Wird bei der Vorlage von Referenzen auf die Tätigkeit anderer Firmen zurückgegriffen, so taugt dies nicht zum Nachweis der Eignung des Bieters, weil damit nicht dokumentiert werden kann, dass sich dieser konkrete Bieter auch wirklich hinsichtlich der nachgefragten Leistungen am Markt bereits bewährt hat.*)
4. Die früheren Leistungen einer anderen Firma können nur dann die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens für einen konkreten Auftrag belegen, wenn sichergestellt ist, dass diese den ausgeschriebenen Auftrag vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Teil durch das Personal der früheren Firma durchführen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an einer Unternehmensleistung sowohl die Unternehmensleitung, die gesamte Betriebsorganisation und die Struktur des Unternehmens an sich maßgeblichen Anteil haben. Werden Referenzen vorgelegt, die sich auf Leistungen von "Fremdfirmen" beziehen, ist letztlich entscheidend, welche Personen an der Durchführung der Aufträge beteiligt waren, auf die sich diese Referenzen beziehen. Nur soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und der Mitarbeiter in der neu gegründeten Firma festgestellt werden kann, können die Referenzen der bisherigen Firma berücksichtigt werden. Denn nur bei einer derartigen Fallkonstellation kann der Auftraggeber sicher sein, dass die neu gegründete Firma die Gewähr dafür bietet, dass die bisherigen Leistungen des vorherigen Unternehmens und Referenzgebers auch weiterhin erbracht werden.*)
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VPRRS 2007, 0176
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 20.12.2006 - 69d-VK-61/2006
1. Bei der Kalkulation von Baustellengemeinkosten im Leistungsverzeichnis unter der OZ "Baustelle einrichten" sind andere als die für diese Tätigkeit erforderlichen Kosten nicht in Ansatz zu bringen. Anderenfalls ist dort nicht der von der ausschreibenden Stelle verlangte Preis eingesetzt worden, sondern es wurden in dieser Position nicht berücksichtigungsfähige Kosten preiserhöhend eingerechnet.
Sieht ein Leistungsverzeichnis vor, dass "Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet" werden sollen, wurden aber gleichwohl die vollen Gehaltskosten für Schachtmeister, Bauleiter, Vermesser, Messgehilfe und Labor mit in die OZ "Baustelle einrichten" eingerechnet , ist auch der Teil an Gehaltskosten mit eingeflossen, der nicht für den Einsatz bei der Baustelleneinrichtung anfällt, sondern im Anschluss bei Betrieb und Vorhaltung entsteht und mit den Einheitspreisen der entsprechenden Teilleistungen vergütet werden soll.*)
2. Dies stellt einen Verstoß gegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A dar, der dem Bieter vorschreibt, Preise und sonstige Erklärungen so wie in den Ausschreibungsunterlagen gefordert, vollständig und zutreffend anzugeben. Der solcherart angebotene Preis entspricht jedoch nicht dem beschriebenen Leistungsumfang. Er bezieht darüber hinausgehende Leistungsbestandteile mit ein und ist damit gemessen an der Vorgabe des Leistungsverzeichnisses unzutreffend. Dies hat zwingend den Angebotsausschluss gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zur Folge.*)
3. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Ausschlusstatbestand nicht etwa erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen unzutreffender oder fehlender Erklärungen im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Ein transparentes, gem. § 97 Abs. 1 S. 2 GWB auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die VOB/A gewährleisten soll, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht und grundsätzlich ohne weiteres vergleichbare Angebote abgegeben werden. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und zutreffend anzugeben.*)
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VPRRS 2007, 0175
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 04.12.2006 - 69d-VK-58/2006
1. Die Aufhebung einer Ausschreibung und die Neuausschreibung desselben Gegenstandes können mit einem Nachprüfungsantrag angegriffen werden, wenn in Bezug auf beide Gegenstände der Überprüfung die Voraussetzungen des § 108 GWB erfüllt sind.*)
2. Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gerichteten Nachprüfungsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein gegen die Neuausschreibung desselben Gegenstandes gerichteter Nachprüfungsantrag endgültig unzulässig ist oder wäre.*)
3. Gemäß § 107 Abs. 3 GWB müssen nur solche Sachverhalte gerügt werden, bei denen die Möglichkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB nicht von vornherein ausgeschlossen ist.*)
4. Schreibt die Vergabestelle nach der Aufhebung einer vorangegangenen Ausschreibung denselben Gegenstand erneut aus, besteht eine Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB erst, wenn der Bieter einen Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung der vorangegangenen Ausschreibung gestellt hat.*)
5. Nachunternehmer bei Bauaufträgen ist nur, wer dem Auftraggeber das Werk anstelle des Bieters verschafft (§ 633 BGB). Dies setzt wegen § 946 BGB in der Regel eine Tätigkeit des Nachunternehmers vor Ort, d.h. auf der Baustelle voraus.*)
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VPRRS 2007, 0173
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 09.05.2007 - VK 1-26/07
1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
2. Eine "überwiegende Finanzierung" im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB liegt auch dann vor, wenn der Staat die Finanzierung in Form von Beiträgen der Bürger und der Arbeitgeber kraft Gesetzes garantiert. § 98 Nr. 2 GWB setzt keine direkten Zuwendungen des Staates voraus.
3. Der 4. Teil des GWB wird nicht durch § 69 SGB V verdrängt.
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VPRRS 2007, 0172
Bau & Immobilien
VK Hamburg, Beschluss vom 22.03.2007 - VK BSU-1/07
1. Es ist keine Frage der Zulässigkeit bzw. der Antragsbefugnis, ob das eigene Angebot wegen fehlender Nachweise auszuschließen ist. Der Zugang zum Nachprüfverfahren vor den Vergabekammern wird dadurch nicht verwehrt. Die Frage des Ausschlusses ist eine Thematik, die in der Begründetheit zu behandeln ist.
2. Eine Aufhebung der Ausschreibung kann dann die richtige Entscheidung sein, wenn das Vergabeverfahren von Beginn an durch Vergaberechtsverstöße geprägt ist oder eine vergaberechtskonforme Wertung der vorliegenden Angebote und ein entsprechender Zuschlag auf der Grundlage der vorliegenden Ausschreibung nicht möglich ist. Eine Aufhebung kann auch dann die zutreffende Entscheidung sein, wenn die Preisermittlungsgrundlagen in den Verdingungsunterlagen unklar waren.
3. Es handelt sich um einen gleichartigen Mangel, wenn die Vergabestelle ausdrücklich auf den Ausschluss bei Nichtbeibringung eines geforderten Nachweises hinweist und hinsichtlich der Rechtsfolge nicht zwischen der Art des Nachweises differenziert.
4. Leiden alle Angebote im Wettbewerb unter einem solchen gleichartigen Mangel, ist eine Rechtsverletzung des Antragstellers im Nachprüfungsverfahren zu bejahen, wenn der Zuschlag dennoch erteilt werden soll.
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VPRRS 2007, 0171
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2007 - VK-3/2007-B
1. Bieter haben kein subjektives Recht auf Ausschluss eines Unterkostenangebotes.
2. Bieter haben jedoch ein subjektives Recht darauf, dass der Auftraggeber im Rahmen einer vollständigen Wertung ein Niedrigpreisangebot dahingehend überprüft, ob eine wirtschaftliche und ordnungsgemäße Ausführung gewährleistet ist.
3. Erläutert ein Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle die Auskömmlichkeit seines Angebotspreises nicht oder nicht ausreichend, ist dessen Angebot vom weiteren Verfahren auszuschließen.
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VPRRS 2007, 0170
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2007 - VK 2-9/07
1. Der Antragsbefugnis der Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren steht der Ablauf der Bindefrist nicht entgegen.
2. Das Betreiben des Nachprüfungsverfahrens ist als stillschweigende Verlängerung der Bindefrist bis zum Ende des Nachprüfungsverfahrens zu werten.
3. Die Bindefrist kann nachträglich durch eine Abrede zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber verlängert werden.
4. Die Wertung eines zu 68% pauschalierten Angebots stellt keine unzulässige grundlegende Änderung der Verdingungsunterlagen im Verhandlungsverfahren dar, sofern es den Bietern unbenommen bleibt, mit ihren Angeboten hinsichtlich der Vergütungsart am Einheitspreismodell festzuhalten.
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VPRRS 2007, 0169
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2007 - 11 Verg 11/06
Ein Bieter ist als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen gewillkürter Verfahrensstandschaft rüge- und antragsbefugt, sofern er seitens der Mitglieder der Bietergemeinschaft ermächtigt worden ist, das Nachprüfungsverfahren zu betreiben und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht.
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VPRRS 2007, 0168
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2007 - VgK-16/2007
Eine Antragsbefugnis scheidet nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann aus, wenn das Angebot des Antragstellers aus vergaberechtlichen Gründen zwingend ausgeschlossen werden muss und den Zuschlag nicht erhalten darf, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann.
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VPRRS 2007, 0167
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 28.03.2007 - 1/SVK/011-07
1. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, in welchem Umfang dieser die Auswertung und Prüfung der Nebenangebote dokumentiert. Entscheidend aber wesentlich ist, dass er die tragenden Entscheidungsgründe, insbesondere die Auseinandersetzung mit den Mindestanforderungen niedergelegt hat. Der Auftraggeber hat dabei der allgemeinen Dokumentationspflicht zu entsprechen, die sich aus dem Transparenzgebot entsprechend § 97 Abs. 1 GWB ergibt und eine Überprüfung seiner Entscheidung ermöglichen muss.
2. Die Bezeichnung eines eindeutigen Nebenangebots als „Sondervorschlag“ ist weder missverständlich, noch werden dadurch Verdingungsunterlagen geändert, noch wird es dem Auftraggeber durch die Wahl der Bezeichnung unmöglich gemacht, dieses Nebenangebot zu werten.
3. Wird mit dem Angebot die Abgabe bestimmter Unterlagen gefordert und enthält ein Nebenangebot diese Unterlagen nicht, so ist dieses Nebenangebot dennoch nicht auszuschließen, wenn damit lediglich die Herstellung einer bestimmten Leitung aus einem anderen Material als es der Amtsentwurf vorsieht angeboten wird und es ansonsten mit dem Hauptangebot zusammen gewertet werden soll und dieser die geforderten Unterlagen enthält.
4. Soweit sich der Auftraggeber eineindeutig erklärt hat, so ist er an diese Erklärung im Verfahren gebunden. Für ihn besteht kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Definition, da er sich der für ihn eingetretenen Selbstbindung zu unterwerfen hat.
5. Eine Entscheidung zur Verpflichtung eines Auftraggebers, einem bestimmten Bieter den Zuschlag zu erteilen, wird von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist.
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VPRRS 2007, 0166
Bauvertrag
OLG Schleswig, Urteil vom 31.10.2006 - 3 U 28/05
1. Missachtet der öffentliche Auftraggeber die Anforderungen an die Aufstellung der Leistungsbeschreibung nach § 9 VOB/A, sind dennoch alle Erschwernisse vom Vertrag umfasst, mit denen nach dem objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter gerechnet werden musste.
2. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften der VOB/A scheiden in der Regel aus, wenn der Bieter den Verstoß bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.
3. Drängt der Auftraggeber auf die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins, kann darin keine - auch keine konkludente - Anordnung im Sinne von § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B gesehen werden.
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VPRRS 2007, 0165
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2007 - VgK-11/2007
Wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe auch die Beifügung eines Baustelleneinrichtungsplans verlangt, so ist ein Angebot, welchem ein solcher Plan nicht beigelegt ist, zwingend auszuschließen.
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VPRRS 2007, 0164
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2007 - VK 2 LVwA LSA-02/07
Zu den Fragen, wann ein Nebenangebot den Mindestbedingungen entspricht und wann ein Nebenangebot gleichwertig ist.
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VPRRS 2007, 0160
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2007 - 23 U 163/06
1. Rechnungsprüfung und Zahlungsanweisung des Bauherrn beinhalten, sofern sie nicht den Willen erkennen lassen, die Rechnung insgesamt oder bestimmte Rechnungspositionen dem Streit zu entziehen, kein deklaratorisches Anerkenntnis. Dies gilt auch, wenn Bauherr die öffentliche Hand ist.*)
2. In Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EGBGB ist der Beginn der neuen kurzen Verjährung nicht starr ab dem 1.1.2002 zu berechnen, sondern unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)
3. Bei juristischen Personen kommt es bezüglich der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis ihrer zur Vertretung befugten Organe an. Diese müssen sich in entsprechender Anwendung des § 166 BGB das Wissen derjenigen Bediensteten anrechnen lassen, die mit dem Aufgabenbereich, dem der Anspruch unterfällt, betraut sind.*)
4. Beauftragt die juristische Person einen Dritten mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben (hier die Rechnungsprüfung durch Architekten) ist dessen Kenntnis dem zur Vertretung berufenen Organ der juristischen Person zuzurechnen, wenn der Dritte in umfassender Weise und selbständig die Angelegenheiten der juristischen Person wahrnimmt oder gerade zur Wahrnehmung dieser Interessen gegenüber dem Vertragspartner eingeschaltet wurde.*)
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VPRRS 2007, 0158
Bau & Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 26.03.2007 - 9 Verg 2/07
1. Hat der Antragsteller durch eine verfahrenskonforme Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB ein Nachprüfungsverfahren in Gang gebracht, darf er sein anfängliches Rügevorbringen durch eine - ihrerseits den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB unterliegende - Rüge eines erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens zutage getretenen anderen Vergaberechtsverstoßes ersetzen.*)
2. Die Gewichtung der für die Zuschlagserteilung maßgebenden Kriterien und Unterkriterien, einschließlich der Ausgestaltung der Wertungsmatrix, ist zwingend vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bekannt zu geben, sofern ihre Kenntnis die Angebotsgestaltung der Bieter beeinflussen kann.*)
3. Der Auftraggeber darf die Wertungsmatrix nicht erst nach Submission festlegen, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sie in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Bieters ausgestaltet.*)
4. Es kann im Ergebnis offen bleiben, ob der Auftraggeber den Zeitpunkt der Bestimmung der Wertungsmatrix aus dringenden Gründen des Einzelfalls über die Öffnung der Angebote hinaus verschieben darf. Ein solches Vorgehen bedürfte jedenfalls, um jeglicher Wettbewerbsverzerrung vorzubeugen, schon vorab einer besonders sorgfältigen Prüfung und Darlegung der Gründe, die in der Vergabeakte entsprechend zu dokumentieren wären.*)
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VPRRS 2007, 0155
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2007 - 11 Verg 14/06
1. Ein schwerwiegender Grund im Sinn von § 26 Nr. 1 c) VOB/A, der die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, kann vorliegen, wenn die Ausschreibung vergaberechtswidrige Anforderungen an die Bieter enthält, die zu einer Beschränkung des Bieterkreises führen (Eigenleistungsquote von 30 % im eigenen Betrieb).*)
2. Kann der Mangel des Verfahrens nicht anders und allenfalls im Rahmen einer Neuausschreibung behoben werden, so ist die Aufhebung der Ausschreibung unabhängig davon geboten, ob die Vergabestelle hinsichtlich der rechtswidrigen Vergabebedingungen ein Vorwurf trifft.*)
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VPRRS 2007, 0154
Bau & Immobilien
OLG Schleswig, Beschluss vom 08.05.2007 - 1 Verg 2/07
1. Indem die Beschwerdeführerin sowohl im Nachprüfungs- wie auch im Beschwerdeverfahren ausdrücklich beantragt, den Zuschlag auf ihr Angebot zu erteilen, erklärt sie konkludent, ihr Angebot weiterhin als bindend zu betrachten. Die Bindefrist ist damit der Sache nach eindeutig für die Dauer des Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahrens verlängert.
2. Zur Frage der Vollständigkeit des Angebots und der Leistungsfähigkeit des Bieters.
3. Die (personelle) Leistungsfähigkeit darf auch im Hinblick auf noch zusätzlich einzustellendes Personal bejaht werden; entscheidend ist danach, ob bei Auftragsdurchführung die erforderliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung steht.
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IBRRS 2007, 2735; IMRRS 2007, 1014
Bauvertrag
OLG Celle, Urteil vom 03.04.2007 - 16 U 267/06
1. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Ersatz der Kosten eines Baugerüsts für die über die vertragliche Laufzeit hinausreichende Aufstellung richten sich allein nach Mietrecht.
2. Verlangt der Auftraggeber über die vertragliche Laufzeit hinaus eine weitere Vorhaltung des Gerüstes, steht dem Auftragnehmer ein Kündigungsrech zu. Unterlässt der Auftragnehmer die Kündigung, stehen ihm keine Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.
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VPRRS 2007, 0151
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Naumburg, Beschluss vom 30.04.2007 - 1 Verg 1/07
1. Die Auslegung der Vergabebekanntmachung hinsichtlich der formellen Anforderungen an den Nachweis der Eignung (geforderte Eignungsnachweise) ist regelmäßig "im Lichte" der inhaltlichen Eignungsanforderungen vorzunehmen.*)
2. Ohne besondere entgegenstehende Anhaltspunkte ist regelmäßig davon auszugehen, dass es bei einer Bietergemeinschaft ausreichend ist, wenn geforderte Nachweise oder Eigenerklärungen zur Fachkunde oder zur Leistungsfähigkeit für ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, während die Zuverlässigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der geforderten Art zu belegen ist.*)
3. Der Vereinbarung einer Bietergemeinschaft ist immanent, dass die Gemeinschaft über die Kapazitäten ihrer einzelnen Mitglieder tatsächlich verfügen kann. Eines besonderen Nachweises i.S.v. § 8a Nr. 10 VOB/A bedarf es nicht.*)
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VPRRS 2007, 0150
Bau & Immobilien
OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2007 - 1 Verg 2/07
1. Ist ein Nachprüfungsantrag auf die Fortsetzung von Auftragsverhandlungen zur Vergabe einer Baukonzession für ein Fußballstadion und eine Sportarena gerichtet, so ist für die Gebührenberechnung im Nachprüfungsverfahren der Bruttoauftragswert der gesamten Baukonzession maßgeblich. Ob der Auftraggeber inzwischen von der Absicht der Beschaffung einer Sportarena Abstand genommen hat, ist kostenrechtlich unerheblich.*)
2. Auf die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB hat die Art der Maßnahme zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens, die dem Antragsteller vorschwebt, regelmäßig keinen Einfluss.*)
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VPRRS 2007, 0148
Bau & Immobilien
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.08.2006 - 3 U 103/05
1. Ein Sondervorschlag oder Nebenangebot eines Bieters welches den inhaltlichen und formellen Anforderungen des § 21 Nr. 1 und 2 VOB/A widerspricht, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend von der Wertung ausgeschlossen.*)
2. Die Bestimmung des § 25 VOB/A dient vor allem dem Schutz des Auftraggebers und nicht des Bieters, der ein zu niedriges Angebot erstellt hat, so dass dieser sich grundsätzlich nicht darauf berufen kann, sein Angebot hätte zwingend ausgeschlossen werden müssen.*)
3. Wenn der Auftraggeber nicht nur ein zwingend auszuschließendes Gebot berücksichtigt, sondern darüber hinaus gleichzeitig einem Bieter den Zuschlag erteilt, der vor der Auftragserteilung auf einen Kalkulationfehler und Erklärungsirrtum hingewiesen hat, kann ein widersprüchliches Verhalten vorliegen, welches ihn nicht berechtigt, von dem die Auftragserfüllung verweigernden Bieter Schadensersatz zu verlangen.*)
4. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der so gewichtig ist, dass dem sich auf einen Kalkulationsirrtum berufenden Bieter ein Festhalten an seinem Angebot nicht zugemutet werden kann und, dass er von sich aus sämtliche Unterlagen an den Auftraggeber übermittelt, aus welchen sich der Kalkulationsfehler ermitteln lässt.*)
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VPRRS 2007, 0147
Bau & Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2007 - 12 U 1016/05
1. § 126 GWB findet auch Anwendung, wenn die Vergabestelle rechtswidrig nicht gemäß § 17a VOB/A europaweit ausgeschrieben hat.
2. Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens ist ausschließlich von der Anwendbarkeitsvoraussetzung des § 100 Abs. 1 GWB abhängig.
3. Dem zweitplatzierten Bieter kann hinter dem rein preislich gesehen günstigsten Anbieter eine echte Chance zum Erhalt des Zuschlags im Sinne des § 126 GWB nicht abgesprochen werden.
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VPRRS 2007, 0146
Bau & Immobilien
EuGH, Urteil vom 19.04.2007 - Rs. C-295/05
Die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG, die Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und die Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG stehen einer Rechtsstellung wie derjenigen der Transformación Agraria SA, die es ihr erlaubt, als öffentliches Unternehmen, das als Hilfsmittel und technischer Dienst mehrerer öffentlicher Stellen tätig wird, Arbeiten auszuführen, ohne den Vorschriften dieser Richtlinien zu unterliegen, nicht entgegen, sofern die betreffenden öffentlichen Stellen über dieses Unternehmen eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben und das Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für diese Stellen verrichtet.*)
Volltext
VPRRS 2007, 0145
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 13.04.2007 - Verg 1/07
Eine Rüge, die erst nach Ablauf von acht Tagen nach Erhalt der Mitteilung nach § 13 VgV und fünf Tage nach Kenntnis eines Verstoßes gegen das Gebot zur produktneutralen Ausschreibung erhoben worden ist, ist verspätet.*)
Volltext
VPRRS 2007, 0144
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2007 - Verg W 12/06
1. Ein Zeitraum von einer Woche für die Erhebung der Rüge kann dem Bieter zugebilligt werden.
2. Zur Problematik der Wertung von Nebenangeboten, die einen Preisnachlass für den Fall der Beauftragung mehrerer Teillose vorsehen.
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VPRRS 2007, 0143
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2006 - Verg W 2/06
1. Für die Erreichung des Schwellenwertes ist maßgeblich die Schätzung des Auftraggebers, die er zu Beginn eines Vergabeverfahrens in eigener Verantwortung und mit der gebotenen Sorgfalt vorzunehmen hat. Fehlt eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch die Vergabestelle, kann diese durch die Vergabekammer oder den Vergabesenat erfolgen.
2. Bei Architektenleistungen ist maßgeblich für das Erreichen des Schwellenwertes das geschätzte Netto-Architektenhonorar einschließlich Nebenkosten nach HOAI.
3. Wird in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag eine Bausumme als Beschaffenheit des geschuldeten Werkes vereinbart, dann bildet diese Summe die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung.
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VPRRS 2007, 0142
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 15.03.2007 - VK 2-12/07
1. Die Durchführung einer Submission im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ist zulässig.
2. Wird das Submissionsergebnis eines Bieters aufgrund eines Rechenfehlers korrigiert, ist das korrigierte Ergebnis allen Bietern mitzuteilen.
3. Erfüllt ein Angebot nicht die in den Verdingungsunterlagen festgelegten Mindestbedingungen, ist es aus Gründen der Gleichbehandlung zwingend auszuschließen. Das gilt auch für das Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich.
4. Liegt der Ausschluss eines Angebots im Ermessen der Vergabestelle, so kann diese die einmal getroffene Ausschlussentscheidung nur bei Änderung der Entscheidungsgrundlage aufheben.
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VPRRS 2007, 0140
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 22.02.2007 - 1/SVK/110-06-I
1. Ein gleichwertiger Mangel liegt vor, wenn die Angebote der Bieter auf der gleichen Wertungsstufe auszuschließen sind.
2. § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A stellt den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle. Fordert sie die Vorlage von wettbewerbserheblichen Unterlagen mit der Angebotsabgabe, reduziert sich das Ermessen auf Null.
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VPRRS 2007, 0137
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 30.03.2007 - VK 4/07
1. Die Angabe der absteigenden Reihenfolge bei den Auftragskriterien ersetzt nicht die Gewichtung im Sinne von § 16 Abs. 2 S. 2 VOF.*)
2. Der öffentliche Auftraggeber hat gemäß § 16 Abs. 2 VOF entweder die Gewichtung der Auftragskriterien oder - falls er sich für die absteigende Reihenfolge entscheidet - die nachvollziehbaren Gründe für diese Entscheidung den Bietern bekanntzugeben. Allein die schriftliche Dokumentation im Vergabevorgang reicht nicht.*)
3. Die Bekanntgabe der nachvollziehbaren Gründe ist aufgrund des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich, damit die Bieter sich bei der Fertigung ihrer Angebote bzw. bei der Vorbereitung auf das Verhandlungsgespräch darauf einstellen können.*)
4. Für den Zeitpunkt der Bekanntgabe der nachvollziehbaren Gründe hat der öffentliche Auftraggeber - ebenso wie für die Bekanntgabe der Auftragskriterien und deren Gewichtung - die Wahl nach § 16 Abs. 2 S. 1 VOF.*)
5. Unabhängig davon, ob die nachvollziehbaren Gründe den Bietern mitzuteilen sind oder nicht, haben die Vergabestellen diese Gründe im Vergabevorgang zu dokumentieren.*)
6. Wird der öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren nach § 5 VOF zu einer Wiederholung der zweiten Wertungsstufe verpflichtet, so sind alle Prüfschritte auf der beanstandeten Wertungsstufe ordnungsgemäß zu wiederholen. Eine Vermengung mit Teilwertungsabschnitten aus der aufgehobenen Wertungsentscheidung darf nicht erfolgen. Bereits von den Bietern vorgelegte Honorarangebote sind deshalb nicht wertbar, sondern müssen neu angefordert werden.*)
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VPRRS 2007, 0136
Bau & Immobilien
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2007 - VK-SH 4/07
1. Die Geltendmachung einer - für sich genommen möglicherweise zutreffenden - Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger - materiell-rechtlicher - Rechtsausübung dar, die einen Nachprüfungsantrag jedenfalls an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.*)
2. Eine Auslegungsbedürftigkeit als Voraussetzung für eine Auslegung i.S.d. §§ 133, 157 BGB besteht dann nicht, wenn die Willenserklärung schon nach Wortlaut und Zweck einem eindeutigen Inhalt hat und für eine Auslegung daher kein Raum ist.*)
3. Die Feststellung der Eignung verlangt eine Wertungsentscheidung des Auftraggebers, die dieser unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu treffen hat; im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Es verbleibt der Vergabestelle daher ein Beurteilungsspielraum - allein ob dessen Grenzen eingehalten wurden, kann durch die Vergabekammer überprüft werden.*)
4. Die Vergabekammer ist zu einem Eingriff in das Vergabeverfahren nur dann befugt, wenn die vom Rechtsverstoß Betroffenen selbst einen Nachprüfungsantrag gestellt haben.*)
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VPRRS 2007, 0135
Bau & Immobilien
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - I ZR 261/03
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
a) Stehen Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 9 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken einer Regelung in einem Mitgliedstaat entgegen, nach der eine im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlichte amtliche Datenbank (hier: eine systematische und vollständige Sammlung aller Ausschreibungsunterlagen aus einem Bundesland) keinen Sui-generis-Schutz im Sinne der Richtlinie genießt?*)
b) Für den Fall, dass Frage a) zu verneinen ist: Gilt dies auch, wenn die (amtliche) Datenbank nicht von einer staatlichen Stelle, sondern in deren Auftrag von einem privaten Unternehmen erstellt worden ist, dem sämtliche ausschreibenden Stellen dieses Bundeslandes ihre Ausschreibungsunterlagen unmittelbar zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen müssen?*)
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VPRRS 2007, 0129
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007 - 360-4002.20-024/06-HIG
1. Erkennt ein Bieter Widersprüche in den Bewerbungsbedingungen bei der Bearbeitung des Angebots, ist er verpflichtet, diese Widersprüche spätestens bei Angebotsabgabe zu rügen.
2. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe d) VOB/A erfasst auch solche Nebenangebote, deren Umfang und/oder Inhalt materiellen Beschränkungen unterliegen sollen, z.B. wenn der Auftraggeber bestimmt, dass Nebenangebote mit negativen Preisen nur gewertet werden, wenn die betroffene Position als Pauschale angeboten wird.
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VPRRS 2007, 0127
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 02.02.2007 - 360-4002.20-4968/2006 - 046-WE
In Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt in dem Falle, daß der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgenommen wird, gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegenüber dem Antragsteller in Betracht.
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IBRRS 2007, 2290; IMRRS 2007, 0699
Bauvertrag
KG, Urteil vom 15.02.2007 - 23 U 12/06
1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) ist nicht Empfehler der VOB/B im Sinne des § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), weil er die Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern nicht empfiehlt.
2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und der weit überwiegenden Meinung in der Literatur sind die einzelnen Klauseln der VOB/B einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff BGB entzogen, soweit die VOB/B als Ganzes vereinbart wird.
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VPRRS 2007, 0123
Bauvertrag
LG München I, Urteil vom 05.04.2006 - 24 O 5433/05
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
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VPRRS 2007, 0119
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2007 - 21.VK-3194-05/07
1. Fehlt die vom öffentlichen Auftraggeber verlangte Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer, ist das Angebot des Bieters zwingend wegen unvollständiger Erklärungen von der Wertung auszuschließen. Für die Feststellung der notwendigen Verpflichtungserklärung ist es unerheblich, ob das Büro X Unterauftragnehmer ("Sub-Subunternehmer") der Ingenieurgemeinschaft Y ist. Zwischen dem Büro X und der VSt bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Rechte und Pflichten. Mittelbare Auftragnehmer ohne Vertragsbindung mit dem Auftraggeber sind Nachunternehmer, für die in den Verdingungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung zur Angebotsangabe verlangt war.*)
2. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)
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IBRRS 2007, 2148
Bauvertrag
OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.10.2006 - 8 U 182/05
1. Haben die Parteien im Leistungsverzeichnis eine „punktförmige Siebbedruckung im oberen Glasbereich zur Abdeckung der Sonnenschutz-Jalousien" vereinbart, so haben sie damit vereinbart, dass die Verglasung das besondere Ziel hat, die Sonnenschutz-Jalousien zu verdecken.
2. Erfüllt die Verglasung diesen Zweck nicht, so ist das Werk mangelhaft.
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VPRRS 2007, 0116
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2007 - 17 Verg 3/07
1. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen enthalten, sind zwingend von der Wertung auszuschließen.
2. Bei den Angaben unter Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (HVA B-StB) handelt es sich um geforderte Erklärungen im Sinne der VOB/A.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Erläuterung des Bauablaufs zur Beurteilung des Wertungskriteriums Technischer Wert zu fordern.
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VPRRS 2007, 0114
Bau & Immobilien
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06
1. Entbehrlichkeit der Rüge der unterlassenen EU-weiten Ausschreibung nach Abschluss des Vertrages (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB).*)
2. Wird ein Auftragsverhältnis, das der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag, durch Kündigung beendet und beabsichtigt der Auftraggeber, den identischen Vertrag nunmehr mit einem anderen Unternehmen zu schließen, ist ein erneutes Vergabeverfahren i.S. von § 101 Abs. 1 GWB erforderlich.*)
3. Für die Anwendbarkeit des § 13 VgV auf einen Vertragsschluss kommt es darauf an, ob der Auftrag nach §§ 98 bis 100 GWB der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag; unerheblich ist hingegen, ob die Vergabestelle ein förmliches Vergabeverfahren i.S.v. § 101 Abs. 1 GWB durchgeführt hat.*)
4. Auch bei einer Auftragsvergabe ohne vorherige Verhandlungen mit mehreren Unternehmen besteht eine Vorabinformationspflicht des Auftraggebers in entsprechender Anwendung des § 13 Satz 1 VgV, wenn der Vertragsschluss im funktionalen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Offenen Verfahren steht, und zwar gegenüber allen Bietern des Offenen Verfahrens.*)
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VPRRS 2007, 0109
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 VK LVwA 43/06
1. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Nachweise, Erklärungen und Hersteller- bzw. Fabrikatsangaben führen zum Ausschluss.*)
2. Jedes einzelne der aufgeführten Defizite des Angebotes rechtfertigt den Ausschluss.*)
3. Die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer im Falle des bieterseitig vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes gehört zum verbindlichen Anforderungsprofil.*)
4. Zur Frage der Bedeutung der Formblätter "Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes" und "Angebotsschreiben".
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VPRRS 2007, 0107
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 VK LVwA 16/06 K
1. 1,8-fache Wertgebühr ist auch in einem Nachprüfungsverfahren zulässig.
2. Bei Verbindung zweier Nachprüfungsanträgen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung erfolgt die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ebenfalls gemeinsam und einheitlich.*)
3. Die Höhe der Geschäftsgebühr orientiert sich am Umfang der anwaltlichen Vertretung.*)
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VPRRS 2007, 0105
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 13.02.2007 - 21.VK-3194-02/07
1. Mängel in den Ausschreibungsunterlagen, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)
2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig in den von ihm vorgegebenen Abmessungen ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet. Die Vergabestelle hat kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, im nachhinein von ihren Festlegungen abzuweichen. Sie ist vielmehr gezwungen, das abweichende Angebot aus der Wertung zunehmen.*)
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VPRRS 2007, 0099
Bauvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2006 - 24 U 58/05
1. Die Erklärung des Bieters gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber, dass er einer Verlängerung der Zuschlagsfrist zustimme, enthält unter Berücksichtigung des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) weder ein stillschweigendes Angebot zu einer Preisanpassung noch einen Verzicht auf ein Mehrpreisverlangen.
2. Die Zustimmungserklärung schafft im Rahmen der Vertragsanbahnung lediglich eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist, den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen Grundlagen nicht nachweislich geändert haben.
3. Die auf das ursprüngliche Angebot bezogene Zuschlagserteilung stellt ein verändertes Angebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB dar, wenn die zunächst geplanten Termine nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien im Zeitpunkt des Zuschlags nicht mehr vereinbart werden sollen.
4. Der Bieter kann das veränderte Angebot annehmen oder seine Annahmeerklärung hinsichtlich der Vergütung modifizieren. Das darf er unter Beachtung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses der Parteien nur auf der Grundlage seiner Kalkulation und den vergütungsrelevanten Veränderungen, die zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem tatsächlichen Zuschlagszeitpunkt eingetreten sind.
5. Der Besteller ist in diesem Fall unter Beachtung seiner Kooperationspflicht verpflichtet, das hinsichtlich der Vergütung modifizierte Angebot anzunehmen, wenn er keinen triftigen Grund hat, es abzulehnen.




