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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5457 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

VPRRS 2009, 0090
BauvertragBauvertrag
Zum Unterschied zwischen § 2 Nr. 5 und § 2 Nr. 8 VOB/B

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2009 - 23 U 47/08

1. Eine ausdrückliche oder konkludente Anordnung des Auftraggebers mit dem Inhalt einer Änderung des Bauentwurfs i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B i.V.m. § 1 Nr. 3 VOB/B oder eine andere Anordnung i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B setzt eine rechtsgeschäftliche Erklärung voraus, für deren Wirksamkeit die Regeln einer Willenserklärung gelten.*)

2. Die Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Anspruchsgrund und Anspruchshöhe im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 6 Nr. 6 VOB/ und der entsprechenden Bemessung der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers gemäß § 286 ZPO bzw. § 287 ZPO (vgl. Urteile vom 24.02.2005, VII ZR 222/03, BauR 2005, 861 sowie VII ZR 141/03, BauR 2005, 857) ist im Rahmen eines vertraglichen Anspruchs auf Anpassung der Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.*)

3. Für den Grund eines Anspruch aus § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B trifft den Auftragnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast, dass seine Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren.*)

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VPRRS 2009, 0089
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässige Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009 - Verg 59/08

1. Bei den Kriterien "Plausibilität des Angebots" und "Machbarkeit der Leistung" handelt es sich nicht um zulässige Zuschlagskriterien im Sinne des § 25a VOL/A.

2. Keinesfalls kann die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen über die eindeutig in der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise hinausgehen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Zur Wirksamkeit einzelner Klauseln in den Verdingungsunterlagen.

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VPRRS 2009, 0088
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verwirkung des Nachprüfungsrechts

VK Köln, Beschluss vom 10.02.2009 - VK VOB 39/2008

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist grundsätzlich der Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung.

2. Rügt ein Bieter eine Entscheidung der Vergabestelle als vergaberechtswidrig, unterwirft sich später aber genau dieser Entscheidung, enthält dies die Zusage, nicht mehr gegen die zuvor als vergaberechtswidrig gerügte Entscheidung der Vergabestelle vorzugehen. Ein dennoch eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist wegen Verwirkung des Antragsrechts unzulässig.

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VPRRS 2009, 0086
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Zuschlag an überhöhtes Angebot

OLG Schleswig, Urteil vom 25.04.2008 - 1 U 77/07

Der Architekt, der bei der Auftragsvergabe eingeschaltet ist, hat die Pflicht, Angebote eingehend zu prüfen und zu werten. Überschreitet der Angebotspreis eines Unternehmers, mit dem der Auftraggeber den Bauvertrag abschließt, den tatsächlichen Wert der Arbeiten (beurteilt nach ortsüblicher Vergütung eine Überschreitung um 35%), haftet der Architekt auf Schadensersatz unter Abzug eines 10%-igen Risikozuschlags auf die übliche Vergütung.*)

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IBRRS 2009, 1098
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anspruch auf zusätzliche Städtebauförderungsmittel?

OVG Thüringen, Urteil vom 19.11.2008 - 1 KO 983/06

1. Die Gemeinde kann die Höhe des Kostenerstattungsbetrags und dessen Berechnung in einer Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung nach dem Städtebauförderungsrecht als Pauschale vereinbaren (wie BVerwG, Beschluss vom 21.09.2005 - 4 B 57/05 -).*)

2. Zur Einrede eines Anspruchs auf Anpassung des Vertrages.*)

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VPRRS 2009, 0083
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise in der Bekanntmachung nicht gefordert: Ausschluss?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2009 - VK-43/2008-L

1. Von den Bietern geforderte Nachweise (hier: in der Vergangenheit für andere Auftraggeber erbrachte Gutachten / Laboruntersuchungen) können aus Gründen der Transparenz, Rechtsicherheit und Gleichbehandlung nicht gleichzeitig als Eignungsnachweise und als "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 lit) a VOL/A gelten.*)

2. Wenn diese Nachweise nach dem Wortlaut der Verdingungsunterlagen zum Beleg für die Kompetenz des Bieters gefordert wurden, darf ein verständiger Bieter davon ausgehen, dass sie der Eignungsprüfung dienen sollen und nicht als Arbeitsproben Teil des Angebotes sein sollen.*)

3. Auch wenn in der Bekanntmachung keinerlei Eignungsnachweise aufgeführt werden und der Antragstellerin dies nicht innerhalb der Angebotsfrist beanstandet, ist er nicht mit der Beanstandung präkludiert, dass der Auftraggeber kein Angebot ausschließen darf, welches Eignungsnachweise nicht enthält, die erstmalig in den Verdingungsunterlagen gefordert wurden. Der Antragsteller muss dann zwar den Zustand hinnehmen, welcher sich aufgrund einer nicht ausgesprochenen Rüge ergibt, kann sich im Gegenzug aber darauf berufen, dass diese Umstände im Vergabeverfahren in dem ungerügten Zustand Bestand und Geltung haben. Für die Anforderung von Eignungsnachweisen bedeutet dies dass sie so zu behandeln sind, wie sie bekanntgemacht wurden, nämlich gar nicht.*)

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VPRRS 2009, 0081
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ordnungsgemäße Kostenprognose?

VK Berlin, Beschluss vom 25.07.2008 - VK-B2-07/08

1. Es liegt nach § 114 Abs. 1 GWB nicht in der Kompetenz der Vergabekammer, den Auftraggeber zur Beseitigung einer Rechtsverletzung zu verpflichten, wenn dadurch ein mittelbarer Zwang zur Vergabe des Auftrags entstünde, obwohl der Auftraggeber von der Auftragvergabe endgültig Abstand genommen hat. Auf die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung kommt es dabei nicht an.*)

2. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist allein auf die Gewährung von Primärrechtsschutz ausgerichtet und bietet daher keine Rechtsgrundlage für einen isolierten Feststellungsantrag.*)

3. Bei dem Zeitpunkt der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Wegfall des Vergabewillens kommt es nicht auf den Zeitpunkt der endgültigen Aufgabe des Beschaffungswillens an, sondern auf den Zeitpunkt seiner Feststellung durch eine Nachprüfungsinstanz.*)

4. Der Detaillierungsgrad einer Kostenprognose hängt von der Art des Auftrages und dem Stand des Verfahrens ab. Ein Kostenansatz entspricht nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenprognose, wenn der Auftraggeber die zwischenzeitlich eingetretene Baupreisentwicklung und Konkretisierung Leistungsanforderungen nicht berücksichtigt.*)

5. Soll die Einhaltung eines bestimmten Kostenrahmens als Vergabekriterium herangezogen werden, muss der Auftraggeber dies mit der Ausschreibung deutlich zum Ausdruck bringen. Begründet der Auftraggeber die Aufhebung mit dem Überschreiten des - vorab nicht mitgeteilten - Kostenrahmens, wird er damit den Anforderungen des § 97 GWB an ein transparentes Vergabeverfahren gerecht, insbesondere wenn die geforderten Leistungen mit denen der Kostenprognose nicht übereinstimmen.*)

6. Im Verfahren gegen die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist nicht der gleiche strenge Maßstab an die Rügepflicht anzulegen, der während des Vergabeverfahrens besteht. Denn zu einer unmittelbaren Verzögerung der Auftragserteilung und daraus resultierender Kostenfolgen kann es nach der Aufhebung nicht mehr kommen.*)

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VPRRS 2009, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!

BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - X ZR 22/08

Informiert die Vergabestelle einen Bieter pflichtwidrig nicht über die begründete Vergaberüge eines Dritten und die dadurch drohende Aufhebung eines Vergabeverfahrens, kann sie auf Aufwendungsersatz haften.

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VPRRS 2009, 0079
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!

OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2008 - 20 U 1697/03

Informiert die Vergabestelle einen Bieter pflichtwidrig nicht über die begründete Vergaberüge eines Dritten und die dadurch drohende Aufhebung eines Vergabeverfahrens, kann sie auf Aufwendungsersatz haften.

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VPRRS 2009, 0078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung bei nur einem Angebot?

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.10.2008 - VgK-35/2008

1. Gegen eine Aufhebungsentscheidung des Auftraggebers ist Vergaberechtsschutz möglich.

2. Eine "Aufhebung der Aufhebung" kommt nur bei fortbestehendem Vergabewillen des Auftraggebers in Betracht.

3. Das Ermessen des Auftraggebers zur Führung von Aufklärungsgesprächen kann sich ausnahmsweise zur Aufklärungspflicht verdichten, wenn etwaige Unklarheiten im Angebot ihrerseits auf einer unklaren Leistungsbeschreibung beruhen. Dann ist der Auftraggeber verpflichtet, die Unklarheiten im Rahmen eines Aufklärungsgespräches zu beseitigen, bevor er das Angebot ausschließt.

4. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. § 26 Nr.1 lit. a VOL/A ist ausdrücklich nur dann zulässig, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Aus diesem insoweit eindeutigen Wortlaut folgt, dass die Aufhebung nach dieser Fallgruppe dann nicht möglich ist, wenn zumindest ein wertbares Angebot vorliegt.

5. Eine Aufhebung wegen des Vorliegens nur eines wertbaren Angebotes kann auch gemäß § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A angesichts der hieran zu stellenden strengen Anforderungen dann nicht mehr rechtmäßig erfolgen, wenn mehrere Angebote eingegangen sind und lediglich nach der Prüfung der Angebote nur eines in der Wertung verbleibt.

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VPRRS 2009, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 13 VgV und erloschenes Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 17/08

1. Der öffentliche Auftraggeber ist aus haushaltsrechtlichen Gründen gehalten, auch auf ein gemäß § 146 BGB erloschenes Angebot eines Bieters gemäß § 150 Abs. 1 BGB beim Bieter nachzufragen, ob ein Vertragsschluss nach Maßgabe des sachlichen Inhalts des erloschenen Angebots noch möglich sei und dem Bieter den Abschluss eines Vertrags mit diesem Inhalt anzubieten. Die übrigen Bieter können nicht darauf vertrauen, dass ein Vertragsschluss wegen des Ablaufs der Bindefrist unterbleibt.

2. Für die Wirksamkeit eines solchen Vertragsschlusses ist die Mitteilung nach § 13 VgV zur Annahme des erloschenen Angebots entscheidend.

3. § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A stellt eine Ordnungsvorschrift dar. Ein mündlich erteilter Zuschlag ist nach dem zweiten Halbsatz des § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A allein zu Dokumentations- und Beweiszwecken schriftlich zu bestätigen. Satz 2 setzt aber voraus, dass der Zuschlag ("ausnahmsweise") auch mündlich wirksam erteilt werden kann.

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VPRRS 2009, 0075
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Angaben führen immer zum Ausschluss!

VK Berlin, Beschluss vom 06.03.2009 - VK-B2-32/08

1. Auch geforderte Angaben, die nicht unbedingt wettbewerbserheblich sind oder nachrangig erscheinen, müssen beigefügt werden, sonst ist das Angebot auszuschließen.

2. Auch solche Angaben und Erklärungen, deren Fehlen den (End-)Preis nicht berührt, sind wettbewerbsrelevant.

3. Der Gleichheitsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote aller weiteren Bieter aufgrund unterschiedlicher gleichwertiger Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssen.

4. Der Ausschluss des Angebots eines Bieters verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn er selbst zu seinem Referenzobjekt keine näheren Angaben mehr machen darf, einem anderen Bieter hingegen Gelegenheit gegeben wird, zu dessen Referenzobjekt nähere Angaben zu machen.

5. Sind alle Angebote unvollständig und entsprechen damit nicht den Ausschreibungsbedingungen, kommt auch eine Aufhebung gemäß § 26 Nr. 1 a VOB/A in Betracht.

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VPRRS 2009, 0074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ablehnung eines Bieters wegen vorheriger schlechter Erfahrungen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2009 - 11 Verg 19/08

Vorangegangene schlechte Erfahrungen mit einem sich erneut beteiligenden Bieter berechtigen keinesfalls zu einer stereotypen, nicht substantiell begründeten Ablehnung. Vielmehr ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, weil der Unternehmer Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung seiner Eignung hat.*)

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VPRRS 2009, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschränkung der Bewerberzahl

VK Sachsen, Beschluss vom 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

1. Lässt der Auftraggeber mit der Formulierung „Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung.“, in der Vergabebekanntmachung offen, welches Anforderungsprofil ein Teilnehmer hinsichtlich vorzulegender Eignungsunterlagen im Teilnahmewettbewerb zu erfüllen hat, so kann diese Unklarheit nicht dazu führen, dass der Teilnahmeantrag eines Teilnehmers im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleibt, sofern dieser anstelle von Referenzen im SPNV lediglich Referenzen im Reisezugsonderverkehr und im Güterverkehr vorlegt.*)

2. Grundsätzlich muss nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer die Entscheidung des Auftraggebers, wie viele und welche Bewerber er zur Angebotsabgabe auffordert, auf sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt.*)

3. Auch wenn die Methodik der Bewertung der Eignung im Beurteilungsspielraum des Auftraggebers steht, ist zu fordern, dass ein Bewertungsmaßstab entwickelt wird, der es im Nachgang ermöglicht, schlüssig nachzuvollziehen, anhand welcher Kriterien – und nicht ausschließlich anhand welcher durch den Teilnehmer vorgelegten Fakten- die Eignung festzustellen war. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers darf mangels bestimmten oder bestimmbaren Beurteilungsmaßstabes nicht dazu führen, dass die vorgelegten Daten und Fakten eine Begründung in die eine oder andere Richtung erlauben.*)

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VPRRS 2009, 0070
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Korrektur eines offensichtlich falsch eingetragenen Einheitspreises?

VK Saarland, Beschluss vom 02.02.2009 - 1 VK 10/08

1. Trägt ein Bieter irrtümlich für zwei LV-Positionen die gleichen Werte ein, obwohl er unterschiedliche Einheitspreise kalkuliert hat und ist dieser Übertragungsfehler für den Auftraggeber klar und eindeutig erkennbar, so lässt sich die Differenz zwischen erklärtem und gewolltem Einheitspreis/Gesamtpreis nicht mit der Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A lösen.

2. Für den Fall eines derart offensichtlichen Erklärungsfehlers ist die Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht einschlägig; in Anbetracht eines derart eklatanten Erklärungs-/Übertragungsfehlers ist für Auslegung kein Raum mehr.

3. Es liegt dann einer der ganz wenigen Ausnahmefälle von § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A vor, der eine Abänderung des falschen Einheitspreises entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB zulässt.

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VPRRS 2009, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge der unterbliebenen Aufteilung des Auftrages in Lose

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2008 - Verg W 15/08

1. Von einem Bieter, der die unterbliebene Aufteilung des Auftrages in Lose rügt, kann nicht die Darlegung eines beabsichtigten Angebotes auf einen Auftrag oder ein Los verlangt werden, das der Auftraggeber nicht ausgeschrieben hat, sondern erst noch ausschreiben soll. Er muss jedoch schlüssig darlegen, dass er in der Lage ist, den Auftrag auszuführen, den der Auftraggeber ausschreiben soll und um den sich der Bieter bewerben will.*)

2. Der Auftraggeber darf einen Auftrag zur Errichtung sicherheitstechnischer Anlagen wegen des legitimen Interesses, Sicherheitsrisiken zu vermeiden, einheitlich ohne weitere Unterteilung in Lose vergeben.*)

3. Der Auftraggeber kann mittelständische Interessen auch durch die Einräumung der Möglichkeit zur Bildung von Bietergemeinschaften und die Einbeziehung interessierter Unternehmen als Nachunternehmer fördern.*)

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VPRRS 2009, 0067
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Korrektur eines offensichtlich falsch eingetragenen Einheitspreises?

VK Saarland, Beschluss vom 02.02.2009 - 1 VK 10/2008

1. Trägt ein Bieter irrtümlich für zwei LV-Positionen die gleichen Werte ein, obwohl er unterschiedliche Einheitspreise kalkuliert hat und ist dieser Übertragungsfehler für den Auftraggeber klar und eindeutig erkennbar, so lässt sich die Differenz zwischen erklärtem und gewolltem Einheitspreis/Gesamtpreis nicht mit der Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A lösen.

2. Für den Fall eines derart offensichtlichen Erklärungsfehlers ist die Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht einschlägig; in Anbetracht eines derart eklatanten Erklärungs-/Übertragungsfehlers ist für Auslegung kein Raum mehr.

3. Es liegt dann einer der ganz wenigen Ausnahmefälle von § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A vor, der eine Abänderung des falschen Einheitspreises entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB zulässt.

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VPRRS 2009, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe einer Gesamtsumme als Änderung der Verdingungsunterlagen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 VK 69/08

1. Das Verbot der Änderung von Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt. Eine Veränderung im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A liegt deshalb immer nur dann vor, wenn die angebotene Leistung infolge der Veränderungen nicht mehr der Leistungsbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers entspricht, also eine andere Leistung angeboten wird.

2. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Bieter neben dem Einzelpreis zusätzlich noch die Gesamtsumme aus der vorgegebenen Menge und dem Einzelpreis angibt. Damit werden die Verdingungsunterlagen nicht geändert, sie enthalten lediglich eine zusätzliche Information.

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VPRRS 2009, 0059
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baukonzession: Wann liegt eine Bauverpflichtung vor?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2008 - VK 38/08

1. Ist (noch) kein Grundstücksüberlassungsvertrag geschlossen, obliegen dem Investor keine Bau- oder Betriebspflichten. Es liegt kein Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen gemäß § 98 Nr. 6 GWB vor.

2. Der Investor kann ohne Ausschreibung Bauleistungen auf dem kommunalen Grundstück vergeben, auch wenn (noch) kein Grundstücksüberlassungsvertrag abgeschlossen ist.

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VPRRS 2009, 0058
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Zugangsfiktion bei unberechtigter Annahmeverweigerung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2009 - 1 Verg 1/09

1. Die Ausnahmevorschrift des § 22 Nr. 6 VOB/A findet angesichts ihres Wortlauts (nachweislich ... zugegangen) und ihres Normzwecks nur Anwendung, wenn das Angebot auch tatsächlich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen ist und damit den Herrschaftsbereich des Bieters verlassen hat.*)

2. Eine entsprechende Anwendung des § 22 Nr. 6 VOB/A unter Heranziehung der aus § 242 BGB entwickelten Grundsätze zur Zugangsfiktion infolge unberechtigter Annahmeverweigerung ist mit den Grundprinzipien des Vergaberechts wie Transparenz und Gleichbehandlungsgebot nicht zu vereinbaren.*)

3. Eine unberechtigte Annahmeverweigerung kann allenfalls dann als schadenskausaler Vergaberechtsverstoß im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB angesehen werden, wenn sie auch ursächlich dafür war, dass das Angebot dem Verhandlungsleiter nicht (rechtzeitig) vorgelegen hatte und deshalb aus der Wertung genommen werden musste.*)

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VPRRS 2009, 0056
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Preisnachlässe auszuschließen?

BGH, Urteil vom 20.01.2009 - X ZR 113/07

Preisnachlässe, die nicht an der in den Verdingungsunterlagen festgelegten Stelle aufgeführt sind, sind gemäß § 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A auch dann von der Wertung auszuschließen, wenn sie inhaltlich den gestellten Anforderungen entsprechen und für den Ausschreibenden und die Konkurrenten des Bieters zu erkennen sind.*)

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VPRRS 2009, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlenden Preisangaben und Mengeneinheiten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 VK LVwA 31/08

1. Enthalten die Angebotsunterlagen nicht alle im Leistungsverzeichnis geforderten Preisangaben, führt das zwingend zum Angebotsausschluss.

2. Der Auftraggeber kann die Herstellung des Mengenbezugs zu den angegebenen Preisen den Bietern überlassen.

3. Fehlt der Mengenbezug im Angebot, führt auch dies zum Ausschluss.

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VPRRS 2009, 0049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an ein Punktesystem

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2008 - VK 35/08

1. Aus der Zielsetzung des § 13 VgV folgt, dass einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zukommt.

2. Für das Verständnis der Auftragskriterien ist auf den nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB zu ermittelnden objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters, der mit Leistungen der vorliegenden Art vertraut ist, abzustellen. Danach kommt es in erster Linie auf den Wortlaut, daneben aber auch auf die konkreten Verhältnisse der Leistung an, wie sie in den Vergabeunterlagen ihren Ausdruck gefunden haben.

3. Eine Gewichtung des Kriteriums „Honorarangebot“ mit 15 % verstößt nicht gegen § 97 Abs. 5 GWB.

4. Eine Punktbewertung von 1 – 5 (Wertungsschlüssel) bezüglich der einzelnen Zuschlagskriterien ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, auch wenn die Zahlen 1 – 5 nicht mit einer Erläuterung des Auftraggebers unterlegt sind. Das Punktesystem ist vergleichbar mit einer Notenskala, die schlüssige und nachvollziehbare Abstufungen enthält und eine differenzierende Beurteilung der Stellungnahmen der Bieter im Verhandlungsgespräch durch die Mitarbeiter der Bewertungskommission zulässt. Einer weiteren Konkretisierung des Punktesystems bedarf es nicht.

5. Hat der Auftraggeber seine Wertungsentscheidung durch ein mit der Wertung beauftragtes Gremium getroffen, genügt es, wenn sich in der Akte die Bewertungsbögen der einzelnen Mitglieder befinden, aus denen sich ergibt, mit welcher Punktzahl jedes einzelne Leistungsmerkmal bewertet worden ist.

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VPRRS 2009, 0047
BauvertragBauvertrag
Preisanpassung bei Vereinbarung eines Festpreises?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008 - 23 U 48/08

1. Bei Schriftformregelungen in Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und in mit ihnen geschlossenen Verträgen handelt es sich um materielle Kompetenzvorschriften, die Schutz vor rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen gewähren, vor den Bindungswirkungen unbedachter und übereilter Verpflichtungserklärungen bewahren und nicht durch die Regeln der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der unzulässigen Rechtsausübung außer Kraft gesetzt werden können.*)

2. Ein Bundesministerialerlass, in dem es ausdrücklich heißt, dass nach Eröffnungstermin die dortigen Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln für neue Ausschreibungen nicht gelten, enthält keine planwidrige zeitliche Lücke, so dass seine entsprechende Anwendung auf bereits eröffnete Angebote nicht in Betracht kommt.*)

3. In der Vereinbarung eines Festpreises liegt eine stillschweigende Übernahme des Risikos von Leistungserschwerungen durch Erhöhungen der Selbstkosten im Sinne einer Preisgarantie, die einen Anspruch des Auftragnehmers aus § 313 Abs. 1 BGB auf Anpassung des Vertrages regelmäßig ausschließt.*)

4. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erstattung erhöhter Selbstkosten aus §§ 280, 249 ff. BGB bzw. wegen Verletzung einer bauvertraglicher Kooperationspflicht scheidet aus, wenn der Auftraggeber bei einer überwiegend öffentlich finanzierten Baumaßnahme lediglich zusichert, sich um eine Refinanzierung der Mehrkosten zu bemühen, und er den Auftragnehmer über den Stand dieser Bemühungen zeitnah und inhaltlich zutreffend informiert.*)

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IBRRS 2009, 0767
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterlassungsanspruch bei Unterschwellenvergabe?

LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2008 - 14c O 264/08

Zu der Frage, ob bei einer Unterschwellenvergabe ein Unterlassungsanspruch gegen eine Aufhebung der Vergabe besteht.

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VPRRS 2009, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berichtigung eines falschen Umsatzsteuerprozentsatzes

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.01.2009 - VK 34/08

Die fehlerhafte Angabe eines gesetzlich vorgegebenen, für den Bieter nicht beeinflussbaren Steuerprozentsatzes ist als Rechenfehler nach §23 Nr.2 VOL/A zu korrigieren.*)

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VPRRS 2009, 0044
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2008 - 27 W 2/08

1. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens unterhalb der Schwellenwerte nach der VOB/A, mit welchem sich der öffentliche Auftraggeber den Vorgaben der VOB/A unterwirft, hat der Bieter aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis Anspruch darauf, dass diese Vorgaben auch beachtet werden.

2. Einen solchen Anspruch kann der Bieter vor Zuschlagserteilung im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen und durchsetzen.

3. Dieser Rechtsschutz beschränkt sich nicht auf die Überprüfung von Willkürmaßnahmen.

4. Das Beschwerdegericht kann gemäß § 570 Abs. 3 ZPO einstweilige Maßnahmen ergreifen und dem öffentlichen Auftraggeber aufgeben, bis zur endgültigen Entscheidung über die sofortige Beschwerde einen Zuschlag nicht zu erteilen.

5. Der Streitwert beträgt 5% der Bruttoangebotssumme.

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VPRRS 2009, 0043
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Verfahren: Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots

OLG München, Beschluss vom 09.02.2009 - Verg 27/08

1. Im Regelfall keine analoge Anwendung der §§ 25 Nr. 3 Abs.1 VOB/A, 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) unterliegenden Verfahren.*)

2. Im Rahmen eines Verfahrens nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) bestimmt die Vergabestelle das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 97 Abs. 5 GWB, Artikel 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO dadurch, dass sie (insbesondere) die in § 16 Abs. 3 VOF genannten Kriterien in einer ihr geeignet erscheinenden Weise in den Verdingungsunterlagen gewichtet.*)

3. Der Senat hält an seiner Auffassung aus dem Beschluss vom 17.01.2008 (Verg 15/07) fest, dass im Regelfall eine Verpflichtung der Vergabestelle zur Bekanntgabe von Unterkriterien und auch einer Bewertungsmatrix jedenfalls dann besteht, wenn sich deren Kenntnis auf den Angebotsinhalt auswirken kann.*)

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VPRRS 2009, 0040
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Wertung von Nebenangeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.10.2008 - 21.VK-3194-48/08

1. Nebenangebote sind nur wertungsfähig, wenn

- sie vom Auftraggeber ausdrücklich zugelassen wurden,

- der Auftraggeber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Mindestanforderungen benannt hat, die Varianten erfüllen müssen und

- sie den benannten Mindestanforderungen genügen (§ 25a Nr. 3 VOB/A).

(hier: Nebenangebote mit einer Änderung des Fahrbahn-Oberbaus)*)

2. Verlangt der öffentliche Auftraggeber für die Wertung von Nebenangeboten einen gesonderten Nebenangebotsplan, ist bei Fehlen eines solchen Planes das Nebenangebot dennoch nicht auszuschließen, wenn im Nebenangebot auf eine Ausführungsrichtlinie einschließlich einer Tafel Bezug genommen wird, welche die geforderten Angaben zweifelsfrei und unmissverständlich enthält.*)

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VPRRS 2009, 0038
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Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Nach Auffassung der Vergabekammer ist der Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) nicht zu entnehmen, dass fehlende Nachweise bei entsprechender Selbstbindung des Auftraggebers von allen Bietern nachgefordert werden dürfen. Andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung oder eine Aufhebung gewählt wird und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

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VPRRS 2009, 0034
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Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung: Antragsbefugnis

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

1. Das Nachprüfungsverfahren dient nicht der allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle und der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens an sich. Sein einziger Zweck ist es, einem am Auftrag interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den Auftraggeber zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen, das notwendig ist, um einen wegen eines Fehlers des Auftraggebers dem Antragsteller entstandenen oder drohenden Schaden zu beseitigen bzw. zu verhindern.*)

2. Der grundsätzliche Anspruch eines Bieters auf ein fehlerfreies Vergabeverfahren wird in seiner Durchsetzbarkeit im Nachprüfungsverfahren kraft Gesetzes auf (potentiell) schadenskausale Vergaberechtsverstöße begrenzt.*)

3. Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig ergibt, dass gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sein könnten.*)

4. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verletzt nicht ohne weiteres auf eine (potentiell) schadenskausale Weise die Rechte eines (in- oder ausländischen) Bieters, der nicht nur durch eine andere Form der Bekanntmachung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse an der Auftragsvergabe zu bekunden, sondern auch ein Angebot abgibt.*)

5. Die Weigerung der Vergabestelle, eine Ausschreibung aufzuheben, ist kein selbständiger Vergabeverstoß, der zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könnte. Aus dem Blickwinkel des Bieterschutzes ist die Aufhebung vielmehr eine Rechtsfolge, die als ultima ratio in Betracht kommt, wenn dies zur Beseitigung oder Abwendung eines wegen einer Vergaberechtsverletzung dem Bieter entstandenen oder drohenden Schadens unerlässlich ist.*)

6. Ungeschriebene, weil selbstverständliche Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag nach §§ 114 Abs. 2 Satz 2, 123 Sätze 3 u. 4 GWB ist ein Feststellungsinteresse, dass vom Antragsteller darzulegen ist.*)

7. In der Regel genügt es, dass der Antragsteller vorträgt, er beabsichtige, Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Allerdings ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn eine entsprechende Klage aussichtslos wäre.*)

8. Schadensersatzansprüche nach §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB - gleichgültig ob auf positives oder negatives Interesse gerichtet - sowie nach § 126 GWB scheiden regelmäßig aus, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters zu Recht aus der Wertung genommen wurde.*)

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VPRRS 2009, 0033
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Niedrigster Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium?

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2008 - VgK-39/2008

1. Die Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich 1 bis 3 Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen. Auch bei einer ggf. notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB regelmäßig nicht.

2. In den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien entweder nicht bekannt gemacht hat oder zwar das Kriterium Wirtschaftlichkeit genannt, aber nicht näher definiert hat, darf nur der niedrigste Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet werden.

3. Ein Angebot, dass nicht alle geforderten Preisangaben enthält und deshalb nicht § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A entspricht, ist zwingend auszuschließen. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden.

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VPRRS 2009, 0032
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Verpflichtungserklärungen müssen ausgelegt werden

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2008 - Verg W 22/07

1. Enthält die Verpflichtungserklärung nicht eine vorgesehene Ordnungsziffer oder die Beschreibung der Teilleistung, sondern verweist auf dem Angebot beiliegende Erklärungen des Bieters, so darf dieses Angebot nicht ausgeschlossen werden.

2. Es ist ebenfalls unschädlich, wenn mehrere Nachunternehmer in ihrer Verpflichtungserklärung zur erbringung der gleichen Teilleistung verpflichtet werden.

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VPRRS 2009, 0031
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„Möglicherweise geforderte Mindeststandards“

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2008 - VK 3-167/08

Die Aufnahme von Kriterien im Bekanntmachungsmuster des EU-Amtsblatts hinter der in Ziffer III.2.2 und III.2.3 enthaltenen vorgedruckten Überschrift "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" führt nicht dazu, dass sich der Auftraggeber die Entscheidung offenhält, ob und welche Mindeststandards er stellen will.

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VPRRS 2009, 0030
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Unterhalb der Schwellenwerte: Einstw. Verfügung gg. Neuausschreibung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2008 - 12 U 91/08

1. In Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte kommt ein Anspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG auf Unterlassung der Neuausschreibung eines aufgehobenen Verfahrens, der im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann, in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat. Umstände, die ein willkürliches Verfahren begründen könnten, scheiden aus, wenn sich der Auftraggeber bei der Aufhebungsentscheidung von einem sachlichen Grund hat leiten lassen. Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen, es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen.*)

2. Ein solcher Fall ist nicht gegeben, wenn die Ausführungen des Auftraggebers erkennen lassen, dass die Entscheidung über die Aufhebung auf sachlichen Erwägungen beruht und unter Abwägung der für und gegen eine Aufhebung sprechenden Umstände erfolgt ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert, eine sachliche Begründung für die Aufhebungsentscheidung noch in dem laufenden Rechtsstreit "nachzuschieben". Die Annahme eines sachlichen Grundes besagt im Übrigen nichts darüber, ob der Auftraggeber rechtmäßig gehandelt hat (hier: Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes i.S.d. § 26 Nr. 1 c) VOB/A).*)

3. Für einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Fortsetzung eines aufgehobenen Vergabeverfahrens müssen die Voraussetzungen einer Regelungsverfügung nach § 940 ZPO gegeben sein. Der Auftragnehmer hat daher darzulegen, dass die Anordnung vor Erlass einer etwaigen Entscheidung in der Hauptsache zur Abwehr wesentlicher Nachteile notwendig ist.*)

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VPRRS 2009, 0028
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Dissens zwischen der Vergabestelle und ihrem Berater

VK Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2008 - VK-06/2008-B

1. Das durch Einleitung des Nachprüfungsverfahrens indizierte fortbestehende Interesse am Auftrag sowie die von der Antragstellerin im Verlauf des Verfahrens ausdrücklich erbrachte Erklärung, am Angebot festhalten zu wollen, reichen demzufolge aus, um hier die Antragsbefugnis anzunehmen.*)

2. Wenn die Vergabestelle Handlungen ihres eigenen Beraters nachträglich als unnötig/unrichtig einstuft, ergibt sich daraus ein Konflikt zwischen dem Grundsatz, dass allein die Vergabestelle eine Vergabeentscheidung zu treffen hat und dies keinem dritten Berater überlassen werden darf und dem Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens.*)

3. Wenn keine Anzeichen für eine willkürliche Manipulation eines unerwünschten Ergebnisses durch einen vorgeschobenen Dissens zwischen der Vergabestelle und ihrem Berater zu erkennen sind, kann der Grundsatz der freien Vergabeentscheidung der Vergabestelle Vorrang beanspruchen. Die Vergabestelle braucht sich dann auch nicht in negativer Hinsicht durch Handlungen eines eingeschalteten Dritten binden zu lassen, indem sie eine von ihr beabsichtigte Vergabeentscheidung nicht treffen dürfte.*)

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VPRRS 2009, 0027
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Anforderungen an die Zulässigkeit der Nachprüfung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - VK-10/2008-L

1. In einem bekannt gemachten Offenen Verfahren ist in der Regel die Abgabe eines Angebots zu fordern, um das bestehende Interesse, mit der ausschreibenden Stelle einen Vertrag abzuschließen, zu indizieren.*)

2. Das Erfordernis der Angebotsabgabe als Beleg des Interesses am Auftrag würde aufgegeben, wenn bereits dann eine Antragstellung ohne Angebotsabgabe zugelassen würde, wenn der Antragsteller geltend macht, bei anderen, vergaberechtskonformen Wettbewerbsbedingungen ein optimaleres, aussichtsreicheres Angebot abgeben zu können, ohne dass die Chancenlosigkeit eines eigenen Angebots dargelegt werden könnte. Es würde gleichfalls dem Beschleunigungsgebot widersprechen, wenn ein Antragsteller zunächst versuchen könnte, für sich optimalere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, bevor er überhaupt ein Angebot abgibt.*)

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VPRRS 2009, 0026
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Verkauf eines Grundstücks mit Bauverpflichtung

VK Hessen, Beschluss vom 04.09.2008 - 69d-VK-30/2008

1. Die Informationspflicht nach § 13 S. 1 VgV und die Nichtigkeitsfolge einer unterlassenen Information nach § 13 S. 6 VgV sind auf sogenannte De- facto- Vergaben nur dann (analog) anwendbar, wenn es im Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB bei der Beschaffung von Leistungen entweder zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, oder die Beteiligung eines Unternehmens unterlassen wurde, obwohl dessen Interesse an dem Auftrag für den öffentlichen Auftraggeber erkennbar war, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen getroffen hat.*)

2. Die §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 GWB enthalten kein gesetzliches Verbot (der Zuschlagserteilung) im Sinne des § 134 BGB.*)

3. § 99 Abs. 3, 3. Var. GWB soll verhindern, dass die Anwendbarkeit des §§ 97 ff. GWB dadurch umgangen wird, dass sich der öffentliche Auftraggeber ein seinen Erfordernissen entsprechendes Bauwerk errichten lässt und dieses anschließend käuflich erwirbt. Eine ebenso ungewollte - und daher von § 99 Abs. 3, 3. Var. GWB erfasste - Ausnutzung des § 100 Abs. 2 lit. h) GWB liegt dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber - dem äußeren Anschein nach - ein Grundstück verkauft, gleichzeitig aber den Erwerber zur Errichtung und anschließenden Nutzung eines seinen Erfordernissen entsprechenden Bauwerks faktisch zwingen kann.*)

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VPRRS 2009, 0025
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Rüge der Wahl der Verfahrensart

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2009 - VK-SH 18/08

1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluß seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht. Ein sich aus der Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ergebender grundsätzlicher Nachteil ist für den Regelfall nicht anzunehmen; im Gegenteil eröffnen sich durch die größere Flexibilität des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren größere Möglichkeiten der Angebotsgestaltung. Genügt der Bewerber seiner Darlegungslast nicht, fehlt es in Bezug auf den gerügten Mangel an der Antragsbefugnis im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.*)

2. Im Verhandlungsverfahren müssen Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen erhoben werden (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).*)

3. Beim Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird die Prüfung der Eignung der Bewerber auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Teilnahmeantrag vorverlegt. Legt ein Bewerber die nach der Veröffentlichung als Teilnahmebedingungen gekennzeichneten und mit dem Teilnahmeantrag bei der Vergabestelle einzureichenden Erklärungen und Nachweise zur Leistungsfähigkeit nicht oder nicht vollständig zusammen mit dem Teilnahmeantrag vor, so ist sein Teilnahmeantrag aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Wettbewerber nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A zwingend auszuschließen.*)

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VPRRS 2009, 0024
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zuverlässigkeit eines Bieters?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.01.2009 - VK-SH 19/08

1. Der Zuständigkeit der Vergabekammer eines Landes steht nicht entgegen, dass eine mittelbare staatliche Finanzierung durch den Bund vorliegt und nach § 18 Abs. 1 Satz 1 VgV auch eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes in Betracht kommt. § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 VgV gewichten bereits nach dem Wortlaut Finanzierung und Aufsicht als gleichwertig.*)

2. Für die Prüfung der Frage, ob ein Bieter zuverlässig ist, darf sich die Vergabestelle auch auf Informationen Dritter stützen, soweit es sich um eine seriöse Quelle handelt und die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis beruhen.*)

3. Im Rahmen früherer Bauvorhaben aufgetretene terminliche Verzögerungen oder Baumängel genügen allein nicht, die Unzuverlässigkeit des Bieters auch für weitere Objekte zu unterstellen. Nur bei gravierenden Mängeln kann auf die Unzuverlässigkeit eines Unternehmens geschlossen werden, wobei unter gravierenden Mängeln eine deutliche Belastung des öffentlichen Auftraggebers in finanzieller oder tatsächlicher Art zu verstehen ist, beispielsweise, wenn das Bauvorhaben nicht termingerecht fertig gestellt werden konnte, Mehrkosten entstanden sind oder Schadensersatzansprüche, Ersatzvornahmen oder sonstige vertragliche Konsequenzen geltend gemacht wurden.*)

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VPRRS 2009, 0023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 128 GWB regelt Kostengrundentscheidung abschließend

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 Verg 5/08

§ 128 GWB bestimmt abschließend, wie die Kostengrundentscheidung zu treffen ist. Die entsprechende Anwendung von Kostennormen anderer Verfahrensordnungen, die eine abweichende Kostenverteilung zuließen, kommt mangels einer (planwidrigen) Regelungslücke nicht in Betracht. Eine von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Kostenentscheidung aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit sieht das geltende Recht nicht vor.*)

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VPRRS 2009, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abänderung der Verdingungsunterlagen im Angebot?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2008 - 11 Verg 11/08

Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot abgeändert worden sind, ist durch einen Vergleich des Inhalts des Angebotes mit den Verdingungsunterlagen festzustellen. Erklärungen in einem gesonderten Anschreiben sind dabei aus der Sicht einer verständigen Auftraggeberin in der damaligen Situation auszulegen. Spätere Erklärungen des Bieters lassen grundsätzlich Rückschlüsse auf das bei Angebotsabgabe inhaltlich Gewollte zu.*)

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VPRRS 2009, 0019
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erstattung notwendiger Auslagen (Saarland)

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Verg 1/08

1. Die Erstattungspflicht bezüglich der Auslagen, die der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer durch die notwendige Beauftragung eines Bevollmächtigten entstanden sind, folgt aus § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfg). Diese Regelung besagt anders als die bundesgesetzliche Regelung in § 80 VwVfG, dass, wenn sich der "Widerspruch" bzw. infolge der entsprechenden Anwendbarkeit hier das Vergabenachprüfungsverfahren auf andere Weise erledigt, über die Kosten nach billigem Ermessen zu entscheiden ist, wobei der bisherige Sachstand zu berücksichtigen ist.

2. Dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung vor der Vergabekammer im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 SVwVfG erforderlich ist, folgt regelmäßig schon aus der Komplexität und für Laien kaum gegebenen Überschaubarkeit bzw. Schwierigkeit der vergaberechtlich zu beurteilenden Sach- und Rechtsfragen, die allenfalls im Einzelfall bei einfachen tatsächlichen oder ohne Weiteres zu beantwortenden rechtlichen Fragen nicht anzuerkennen ist.

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VPRRS 2009, 0016
BauvertragBauvertrag
Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06

1. Steht der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B neu zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)

2. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das Achthundertfache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)

3. Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt hat. Ein derartig spekulatives Verhalten des Auftragnehmers ist nicht schützenswert.*)

4. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Bildung eines neuen Preises auf der Grundlage des überhöhten Einheitspreises tritt die Vereinbarung, die Mehrmengen nach dem üblichen Preis zu vergüten.*)




VPRRS 2009, 0015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Benennung der Nachunternehmer u. Vorlage einer Verpflichtungserklärung

OLG München, Beschluss vom 22.01.2009 - Verg 26/08

Es kann für die Bieter unzumutbar sein, bereits bei Angebotsabgabe die Benennung der von ihnen einzusetzenden Nachunternehmer vorzunehmen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Die Namen der Nachunternehmer und die Verpflichtungserklärungen müssen aber bis spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, in welchem die Vergabestelle ihre Zuschlagserteilung treffen will.*)

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VPRRS 2009, 0014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung einer juristischen Onlinedatenbank

VK Hamburg, Beschluss vom 08.09.2006 - VgK FB 7/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0011
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Maßvolle Anforderungen an Mindestbedingungen für Nebenangebote!

VK Bund, Beschluss vom 20.08.2008 - VK 1-108/08

Die Anforderungen an die Vorgabe von Mindestbedingungen für Nebenangebote in der Ausschreibung sind mit folgender Formulierung erfüllt: "... das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen."

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VPRRS 2009, 0010
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Modifikation des Angebots

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.11.2008 - 10 U 97/08

1. Im Verhandlungsverfahren nach § 3b Nr. 1 c VOB/A darf der Bieter Modifikationen seines Angebots während der Bindefrist vorlegen, solange und soweit der Auftraggeber auf die Bindung hinsichtlich einzelner Punkte des Angebots verzichtet hat.*)

2. Der Verzicht auf die Bindungswirkung eines Teils des Angebots und dessen Modifikation können in einer Einigung des Auftraggebers und des Bieters in einer Verhandlung zusammenfallen.*)

3. Genügt dem Bieter die Reichweite des Verzichts des Auftraggebers auf die Bindungswirkung seines Angebots nicht, um ein modifiziertes Angebot abzugeben, wahrt er seine Interessen nicht, wenn er im vom Auftraggeber gewünschten Umfang ein modifiziertes Angebot abgibt und sich im übrigen die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehält.*)

4. Gegenstand des Zuschlags im Verhandlungsverfahren ist das Angebot in der Form der letzten Modifikation. Für die Bauausführung wesentliche Umstände wie z.B. Bauzeitverschiebungen, die zum Zeitpunkt der Abgabe der letzten Modifikation des Angebots im Verhandlungsverfahren eingetreten waren, rechtfertigen keine (analoge) Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage oder von § 2 Nr. 5 VOB/B.*)

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VPRRS 2009, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unbestimmte Angaben zu Nachunternehmer-Leistungen: Ausschluss!

LG Hannover, Urteil vom 17.09.2008 - 10 O 63/07

Gibt ein Bieter die Leistungen, die er an Nachunternehmer vergeben will, nur pauschal ohne Bezug zum Leistungsverzeichnis an ("Montage- und Demontage"), so ist sein Angebot zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2009, 0074
BauvertragBauvertrag
Klausel im EP-Vertrag: Selbstkosten als Höchstgrenze für Nachträge

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2008 - 8 U 282/06

Wegen des Gebots vertraglicher Einheit ist es unzulässig, bei einem Einheitspreisvertrag allein bei den Nachträgen eine Abrechnung nach Selbstkosten zu vereinbaren.

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