Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5457 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
VPRRS 2009, 0289
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Jena, Beschluss vom 05.06.2009 - 9 Verg 5/09
1. Das OLG ist wie die Vergabekammer nicht an die Anträge der Parteien gebunden.
2. Für die Rüge stehen zwar im Allgemeinen 1-3 Tage zur Verfügung, die Schwierigkeit des Falls und ein Wochenende können aber Gründe für zulässige spätere Rügen darstellen.
3. An der Ansicht, § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A sei stets drittschützend, wird nicht mehr festgehalten.
4. Eine kommende Gesetzesänderung (hier Mindestlohn) deren Inkrafttreten sicher erwartet wird, muss nicht im Angebot berücksichtigt werden solange sie nicht bereits beschlossen, aber nur noch nicht in Kraft getreten ist. Dabei kommt es allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe an, eine Berücksichtigung von Rechtsentwicklungen nach diesem Zeitpunkt kommt nicht in Betracht.
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VPRRS 2009, 0288
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 11.06.2009 - 250-4002.20-2532/2009-002-SOK
Fehlender Gleichwertigkeitsnachweis, Unmöglichkeit der Leistung, Vorbehalt losweiser Vergabe, Einzelvergabe contra Gesamtvergabe bei Bietergemeinschaft, unzureichender Vergabevermerk.*)
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VPRRS 2009, 0466
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Saarland, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 VK 1/09
1. Bei Nichtabgabe eines Angebotes trifft den Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und Begründungspflicht, um das "Interesse am Auftrag" (§ 107 Abs. 2 GWB) nachzuweisen. Er muss schlüssig darlegen, dass der von ihm behauptete Schaden (keine Bewerbungsmöglichkeit um den Auftrag und daher keine Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten) gerade durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften entstanden ist.*)
2. § 97 Abs. 3 GWB (in der ab 24.04.2009 gültigen Fassung) soll durch seine Neuformulierung grundsätzlich den Mittelstand stärken, bedarf aber der Auslegung und einer praktischen Anwendung bezogen auf das konkrete Ausschreibungsprojekt: Der in § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB vorgesehene Zwang zur losweisen Vergabe kollidiert mit § 97 Abs. 5 GWB. Primäres Ziel der öffentlichen Beschaffung ist der wirtschaftliche Einkauf der öffentlichen Hand und die sparsame Verwendung von Steuergeldern. Die Aufteilung in Fachlose braucht von vorneherein nur zu erfolgen, wenn dies marktüblich ist. Die Gesamtvergabe kann von Anfang an ins Auge gefasst werden, wenn berechtigte wirtschaftliche und technische Gründe dafür sprechen. Der Grundsatz des Mittelstandschutzes und der Chancengleichheit kleinerer Unternehmen stößt da an seine Grenzen, wo der öffentliche Auftraggeber zumindest solche eigenen Interessen nicht zu opfern braucht, die er nur in Gestalt einer Gesamtvergabe zu erreichen vermag. Der Auftraggeber hat dabei die Interessen des Mittelstands mit seinem eigenen Interesse an einer wirtschaftlichen Vergabe abzuwägen.*)
3. Dem Bieter steht kein absoluter Anspruch auf losweise Vergabe zu; er hat lediglich einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dem ihm auf Grund der Allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielraum in ermessensfehlerfreier Weise Gebrauch macht.*)
4. Bei der Beurteilung der Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB zur losweisen Vergabe sind auch parallel zu dem streitgegenständlichen Ausschreibungsverfahren stattfindende weitere Ausschreibungsverfahren zu beachten, sofern diese gemeinsam mit dem streitgegenständlichen Verfahren der Realisierung eines Gesamtvorhabens dienen.*)
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VPRRS 2009, 0282
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2009 - 15 Verg 3/09
1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn selbst das günstigste Angebot unangemessen hoch ist (hier: 16% über Marktpreis).
2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises können auch Ergebnisse aus einem anschließenden Vergabeverfahren sein.
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VPRRS 2009, 0280
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 10.11.2008 - 69d-VK-53/2008
1. Voraussetzung für den Ausschluss eines Angebots gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A ist, dass den Verdingungsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Bieter mit Angebotsabgabe zumindest Art und Umfang vorgesehener Nachunternehmerleistungen zu benennen hat. Nur dann handelt es sich bei dieser Benennung um eine geforderte Erklärung im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A.*)
2. Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen sind nicht geeignet festzustellen, bei welchen Erklärungen es sich um geforderte Erklärungen i. S. des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A handeln soll, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A führt.*)
3. Es ist Sache der Vergabestelle sicherzustellen, dass sie in den Verdingungsunterlagen alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie den genauen Zeitpunkt ihrer Abgabe widerspruchsfrei fordert, die sie für die Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Unklarheiten gehen zu ihren Lasten und können nicht den zwingenden Ausschluss eines Angebotes wegen Fehlens geforderter Nachweise begründen.*)
4. Ein Ausschluss trotz fehlender Eindeutigkeit der Verdingungsunterlagen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB bzw. § 2 Nr. 2 VOB/A.*)
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VPRRS 2009, 0275
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008 - Verg 54/08
1. Der Begriff "vergleichbare Leistungen" ist vor dem Hintergrund auszulegen, dass nach § 101 Abs. 6 GWB eine möglichst hohe Wettbewerbsintensität erreicht werden soll.
2. Das Vergabenachprüfungsverfahren bildet ein austariertes System zwischen einer Rechtsschutzgewährung für unterlegene Bieter einerseits und andererseits bestimmten Instrumentarien, die dem Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben und den zu diesem Zweck durchzuführenden Beschaffungen Rechnung tragen sollen.
3. Gerade dann wäre es eine bloße Förmelei und führte nur zu unnötigen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe, wenn die Vergabenachprüfungsinstanz den Wertungsspielraum überschreitende Entscheidungen aufhöbe, obwohl die Vergabestelle inzwischen eine nicht zu beanstandende Entscheidung getroffen hat und nach der Entscheidung der Nachprüfungsinstanz ohne Weiteres nochmals treffen könnte. Hinzu kommt, dass es zu weiteren Verzögerungen führte, würde der Antragsteller die auch aufgrund weiterer Erwägungen getroffene neue Entscheidung erneut anfechten. Statt dessen können die neuen Gründe im laufenden Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
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VPRRS 2009, 0274
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2008 - Verg 51/08
1. Den Antragstellern ist im Rahmen der Rügeobliegenheit eine Überlegungsfrist zuzugestehen. Unter dem Gebot, dass dabei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigten sind, hat dies zumal dann zu gelten, wenn die Antragsteller bei Abfassung des Rügeschreibens anwaltlich nicht vertreten und zahlreiche, nicht einfache Rechtsfragen zu prüfen waren.
2. Der bloße Umstand, dass es sich um ein bei Ausschreibungen erfahrenes Unternehmen handelt, belegt nicht, dass eine (etwaige) Fehlerhaftigkeit der Mindestanforderungen erkannt werden muss. Die Rechtsverstöße sind nur unter Aufwendung juristischen Sachverstandes erkennbar, ohne dass die Antragsteller vergaberechtlich gehalten sind, sich solchen Sachverstand durch Zuziehung eines Rechtsanwalts zu verschaffen. Es muss den Antragstellern widerlegt werden, dass sie über den erforderlichen rechtlichen Sachverstand selbst nicht verfügten und ein Verstoß von ihnen infolgedessen nicht erkannt worden ist.
3. Es ist Sache des Auftraggebers, den Gegenstand der Beschaffung nach seinen Vorstellungen zu bestimmen. Dagegen ist weder im Vergabeverfahren noch im Nachprüfungsverfahren für die am Auftrag interessierten Unternehmen Raum, eigene, insbesondere die Mindestanforderungen an Nebenangebote abändernde Vorstellungen hinsichtlich des Gegenstandes der Beschaffung anzubringen oder erst recht gegen den Auftraggeber durchzusetzen.
4. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Von einer unvollständigen Preisangabe kann nur ausgegangen werden, wenn festzustellen ist, dass zwar ein Preis angegeben wurde, der aber dem tatsächlich vom Bieter für die Leistung beanspruchten Preis nicht entspricht, sondern zum Beispiel darunter liegt. Darauf, ob eine andere Position des Leistungsverzeichnisses aufgepreist wurde, kommt es für die Beurteilung der Unvollständigkeit einer Preisangabe nicht an.
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VPRRS 2009, 0273
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 26.06.2009 - 1/SVK/024-09
1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluss seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht.*)
2. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur grundsätzlichen Auftragsteilung in Lose und kann davon nur im Ausnahmefall absehen, wenn nach § 5 VOL/A die Auftragsteilung in Lose unzweckmäßig ist. Was "vertretbare Gründe" sind, die für ein Absehen von einer Losaufteilung sprechen, ist stets anhand der konkreten Umstände des einzelnen Projekts zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.*)
3. Ein Bewerber kann sich nur dann mit Erfolg auf eine ungenügende Dokumentation der unterlassenen Losbildung berufen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können.*)
4. § 16 VgV enthält keine Generalklausel, aufgrund derer Personen stets dann von der Mitwirkung bei den Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn ihr Verhalten den Schluss auf ihre Voreingenommenheit rechtfertigt. Vielmehr sind ein tatsächlicher Interessenkonflikt und eine konkrete Auswirkung der Tätigkeiten der betroffenen Personen auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren notwendig.*)
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VPRRS 2009, 0272
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2009 - VgK-54/08
Kriterien zur Abgrenzung des Nachunternehmereinsatzes vom Einsatz dritter Unternehmen.
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VPRRS 2009, 0270
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2008 - VgK-40/2008
1. Zum Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen entsprechend § 16 Nr. 3 lit. a VgV.*)
2. Vergaberechtliche Auswirkungen der kommunalrechtlichen Grenzen zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden.*)
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VPRRS 2009, 0269
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2009 - VgK-35/2009
1. Die Rüge bezüglich der Wahl der zu Grunde gelegten Verdingungsordnung hat spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu erfolgen.
2. Änderungen an den Zahlungszielen oder den Haftungsbedingungen führen zwingend zum Ausschluss.
3. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien und deren Gewichtung besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis davon auf die Inhalte ihrer Angebote auswirken kann.
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VPRRS 2009, 0267
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2009 - VgK-56/08
1. Eine Vorbefassung als Projektant führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers im sich anschließenden Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen.*)
2. Zu den Anforderungen an die Dokumentation gemäß § 18 VOF.*)
3. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von schlechten Erfahrungen bei vorangegangenen Dienstleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung.*)
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VPRRS 2009, 0264
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2008 - 1 VK 40/08
1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.*)
2. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der Frage beim Europäischen Gerichtshof, ob es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber handelt, kommt für Vergabekammern im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des § 113 I GWB nicht in Betracht.*)
3. Ist die Auslieferung von Hilfsmitteln Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages, liegt dem keine Rechtsbeziehung zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer nach § 127 SGB V zugrunde, sodass für die Vergabenachprüfung keine ausschließliche Zuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 SGG bestehen kann.*)
4. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)
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VPRRS 2009, 0262
Bau & Immobilien
KG, Beschluss vom 31.08.2009 - 2 Verg 6/09
1. Es unterliegt grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Auftraggeber Anforderungen, die er ursprünglich für ein ordnungsgemäßes Angebot aufgestellt hat, nachträglich abmildert und die Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Angebot zu stellen sind, modifiziert.
2. Das gilt jedenfalls, wenn diese Modifikation gegenüber allen Bietern vorgenommen wird, die sich an dem Verfahren beteiligt und die Angebotsunterlagen angefordert haben und die Modifikation nicht ein Ausmaß erreicht, dass anzunehmen ist, dass sich einzelne potenzielle Bieter allein wegen der ursprünglich strengeren Anforderungen nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben.
3. Gibt der Auftraggeber den Bietern keine Mindestanzahl von anzugebenden Referenzaufträgen vor, kann ein Angebot nicht als im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A unvollständig angesehen werden, wenn bei einigen der angeführten Referenzaufträge die Angabe des jährlichen Auftragswertes fehlt. Jedenfalls solange nur ein Referenzauftrag die formellen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, kann das Angebot nicht als formell unvollständig angesehen und bereits deswegen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
4. Ein unvollständiges und mit Rücksicht darauf nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A auszuschließendes Angebot kann auch dann vorliegen, wenn es die geforderten Angaben zwar enthält, diese sich aber so ungeordnet in den Angebotsunterlagen befinden, dass sich das Angebot mit den Angeboten von Mitbewerbern mit zumutbarem Aufwand nicht vergleichen lässt.
5. Werden in der Bekanntmachung der Ausschreibung noch Anforderungen an die Angebote gestellt, die im Aufforderungsschreiben dann nicht mehr enthalten sind, so ist letzteres Schreiben ausschlaggebend. D. h. Angebote, denen diese Anforderungen fehlen, dürfen nicht ausgeschlossen werden.
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VPRRS 2009, 0258
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 12.06.2009 - Z3-3-3194-1-20-05/09
1. Für die Rüge schreibt § 107 GWB keine besondere Form vor; grundsätzlich sind daher auch telefonische Rügen ausreichend. Jedoch können sich bei mündlichen oder telefonisch erhobenen Rügen Dokumentationsmängel ergeben. *)
2. Eine Rüge muss jedoch objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber deutlich sein und von diesem so verstanden werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. über den Inhalt der Ausschreibung oder Verfahrensabläufe und Entscheidungen o. ä. handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird. *)
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VPRRS 2009, 0255
Ausrüstungsgegenstände
VK Brandenburg, Beschluss vom 22.09.2008 - VK 27/08
1. Zu der Frage, wann ein Flughafenbetreiber öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist.
2. § 26 VOB/A ist im Grundsatz auf Ausschreibungen von Sektorenauftraggebern nicht anwendbar.
3. Die Forderung, dass die Bewerber überdurchschnittlich erbrachte Bauleistungen im Umgang mit sicherheitstechnischen Anlagen nachzuweisen haben, rechtfertigt sich durch die besonderen Gefährdungslagen, die mit dem Betrieb eines Flughafens gegeben sind.
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VPRRS 2009, 0254
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 10.02.2009 - 250-4002.20-363/2009-001-EA
Grundstückverkauf, städtebaulicher Vertrag, Mietvertrag über die Neuerrichtung eines Gebäudes, öffentlicher Bauauftrag *)
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VPRRS 2009, 0251
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 23.01.2009 - VK 3-194/08
1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber.
2. Arzneimittelrabattverträge i.Sd. § 130 a Abs. 8 SGB V sind Rahmenvereinbarungen i.S.d. § 3 a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A
3. Der Vergabekammer kommt trotz der Rechtswegekonzentration des § 104 Abs. 2 GWB keine Prüfungskompetenz hinsichtlich kartellrechtlicher Sachverhalte zu (hier: gemeinschaftlicher Einkauf mehrerer Landesverbände einer Krankenkasse als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung?).
4. Das Eignungskriterium des Nachweises einer "ausreichenden Produktionskapazität" ist vergaberechtskonform.
5. Dass sich die Ag vorbehalten haben, dass einige Eignungsnachweise erst im Laufe der Angebotswertung von den für einen Zuschlag in Betracht kommenden Bietern auf besondere Anforderung hin vorzulegen sind, ist vergaberechtskonform.
6. Es ist zulässig, auch auf der vierten Wertungsstufe ein Ausschlusskriterium als Zuschlagskriterium - ein dem Zuschlag absolut entgegenstehendes Kriterium - vorzusehen.
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VPRRS 2009, 0248
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 17.08.2009 - 69d-VK-25/2009
1. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB statuierte Rügefrist bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsabgabefrist wird nicht dadurch verlängert, dass die Angebotsabgabefrist im weiteren Verlauf des Angebotsverfahrens verlängert wird. Die neue Angebotsabgabefrist muss auch nicht erneut bekannt gemacht werden.*)
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht nur dann positiv bekannt, wenn sich ein Antragsteller mit einem möglichen Vergabeverstoß befasst hat und sich den daraus resultierenden Schlussfolgerungen - mutwillig - verschließt, sondern - insbesondere im Hinblick auf die bereits in diesem vorvertraglichen Verfahren bestehenden gegenseitigen Rücksichtnahme- und Kooperationspflichten - auch dann, wenn ein Antragsteller es vorwerfbar versäumt, die - insbesondere personellen - Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er eine rechtzeitige Kenntnis von den Vergabeverstöße erlangen kann.*)
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VPRRS 2009, 0243
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2007 - 1 VK 83/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2009, 0242
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 29.01.2007 - Z3-3-3194-1-37-11/06
1. Gemäß § 9 Nr. 1 VOB/A ist eine Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen.*)
2. Bezeichnungen für bestimme Erzeugnisse dürfen ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art", verwendet werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist (§ 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Ist eine geplante europäische Norm für ein Produkt die ein einheitliches Prüfungsverfahren für Europa enthalten und die Vergleichbarkeit garantieren soll nicht bekannt gemacht und in Kraft getreten, kann diese auch nicht einer Ausschreibung zugrunde gelegt werden.*)
4. Gemäß § 114 Abs. 1 GWB entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein.*)
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VPRRS 2009, 0241
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2009 - 1/SVK/028-09
1. Das Zuschlagsverbot nach § 13 VgV ist als Entäußerungsverbot zu verstehen. Der Auftraggeber darf vor Ablauf der 14-tägigen Sperrfrist nichts tun, was auch gegebenenfalls nach Ablauf derselben ohne sein weiteres Zutun zum Vertragsschluss führt.*)
2. § 13 VgV verlangt zwingend die Nennung des erfolgreichen Bieters, denn dem nicht berücksichtigten Bieter soll die Identifizierung des für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieters ermöglichet werden, um gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung Gründe geltend machen zu können, die in der Person dieses Bieters liegen.*)
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VPRRS 2009, 0240
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2009 - Verg W 14/09
1. Wendet sich ein Bieter bei einer Vergabe im wettbewerblichen Dialog mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Verfahrensgestaltung in der Dialogphase, ist der Streitwertfestsetzung die Auftragswertschätzung des Auftraggebers zugrunde zu legen, nicht dagegen die Preisangaben des Bieters für seinen Lösungsvorschlag.*)
2. Es ist im wettbewerblichen Dialog zulässig, der Ermittlung des Auftragswertes den sog. Public Sector Comparator (PSC), vermindert um einen Abschlag von 10 %, zugrunde zu legen. Im Rahmen der Streitwertfestsetzung ist nicht zu prüfen, ob diese Auftragswertschätzung zutreffend ist oder nicht.*)
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VPRRS 2009, 0238
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2009 - Verg W 6/09
1. Ein Nachprüfungsverfahren ist nicht eröffnet, wenn der Bieter im wettbewerblichen Dialog geltend macht, der Auftraggeber schulde eine höhere als die von ihm in Aussicht gestellte Vergütung. Der Streit über die Höhe der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ist in einem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten auszutragen.*)
2. Schließt der Auftraggeber im wettbewerblichen Dialog unbeanstandet eine Lösung aus dem Verfahren aus, ist er nicht verpflichtet, durch Gewährung einer besonders langen Überarbeitungsfrist wettbewerbliche Nachteile desjenigen Bieters auszugleichen, der die ausgeschlossene Lösung vorgeschlagen hat.*)
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IBRRS 2009, 2857
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 18.03.2008 - VK 3-35/08
Die fehlende physische Beifügung der Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) und der Leistungsbeschreibung führt nicht zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter im Angebot erklärt, dass EVB und Leistungsbeschreibung Bestandteile des Angebots sind.
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VPRRS 2009, 0236
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009 - VK 1-39/09
1. Die Vergabestelle gibt ihr Beschaffungsvorhaben nicht endgültig auf, wenn sie beabsichtigt, die Leistungen erst nach Ablauf eines Jahres auszuschreiben und in der Zwischenzeit Teile der Leistungen freihändig zu vergeben.
2. Die Vergabestelle trägt die Beweislast dafür, dass die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis geführt hat. Eine hierfür erforderliche Ermittlung des Marktpreises muss vor Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgen und mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
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VPRRS 2009, 0233
Bauvertrag
KG, Urteil vom 29.04.2008 - 6 U 17/07
1. Ein Anspruch auf Erstattung von Restfertigstellungsmehrkosten steht dem Auftraggeber auch dann zu, wenn er zwar den Vertrag dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich entzieht, aber der Auftraggeber und der Auftragnehmer sich konkludent über die Aufhebung des Werkvertrags verständigen, nachdem der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert hat.
2. Wenn sich der Vertragserfüllungsbürge im Prozess mit dem Bürgschaftsgläubiger (= Auftraggeber) erfolgreich mit dem Argument verteidigen will, der Hauptschuldner (= Auftragnehmer) habe einen höheren Werklohnanspruch gegen den Bürgschaftsgläubiger, als von diesem anerkannt, muss der Bürge diesen angeblichen weiteren Vergütungsanspruch des Hauptschuldners konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen.
3. Nach einer seitens des Auftraggebers berechtigten Bauvertragsbeendigung muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Mehrkosten der Restfertigstellung erstatten. Diese bestehen in der Differenz zwischen den vom Auftraggeber tatsächlich zur Durchführung des Bauvorhabens aufgewandten Kosten (Summe aus dem Werklohn für die vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen und den Kosten, die an das Nachfolgeunternehmen gezahlt wurden, das die Arbeiten fertig stellte) und dem Betrag, den der Auftraggeber bei unverändertem Leistungssoll und einer vollständigen Durchführung des Bauvortrags mit dem Auftragnehmer nach den mit ihm vereinbarten Einheitspreisen hätte zahlen müssen.
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VPRRS 2009, 0230
Bau & Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2009 - 13 Verg 4/09
1. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber zum maßgebenden Zeitpunkt, hat der Vergabesenat den Auftragswert eigenständig zu schätzen. Dafür kommt neben den Angeboten der anderen Bieter vor allem dem Angebot, das in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hat, entscheidende Bedeutung zu.*)
2. Erfolgt im Rahmen einer Gesamtauftrags, der den maßgeblichen Schwellenwert nach § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 VgV nicht erreicht, die Ausschreibung eines Loses trotzdem europaweit im offenen Verfahren, bindet diese Entscheidung den Auftraggeber nicht hinsichtlich der Wahl des Vergabeverfahrens für weitere Lose.*)
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VPRRS 2009, 0227
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2009 - 1 VK 25/09
1. Ein Nachprüfungsantrag, bei dem sich die geltend gemachten Vergabeverstöße nicht schlüssig aus dem vorgetragenen Sachverhalte ergeben, ist unzulässig.*)
2. Ein Antrag ist mangels Begründung unzulässig, wenn der Antragsteller im Antrag nicht darlegt, dass gerügt wurde bzw. nicht darlegt, weshalb eine Rüge ausnahmsweise entbehrlich sei.*)
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VPRRS 2009, 0226
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2009 - 1 VK 22/09
1. Der Wert eines Loses ist bei der Berechnung des 80%-Kontingents des § 2 Nr. 7 VgV nicht einzurechnen, wenn es zwar zunächst im offenen Verfahren ausgeschrieben wurde, später dann aber, weil keine Angebote eingegangen waren, national, ohne vorangegangenen Teilnahmewettbewerb vergeben wurde.*)
2. Eine Rüge nach § 107 Abs. 2 erfolgt nicht unverzüglich, wenn sie erst einen Tag nach Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erhoben wurde.*)
3. Es liegt ein Verstoß gegen die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 2 GWB vor, wenn die Rüge dem Auftraggeber erst nach Einreichen des Nachprüfungsantrags übermittelt wurde und er deswegen keine Gelegenheit erhielt, seine Entscheidung gegebenenfalls zuvor noch zu korrigieren.*)
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VPRRS 2009, 0225
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.04.2009 - 1 VK 13/09
1. Angebote bzw. Nebenangebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen und Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotes haben.*)
2. Fordert die Vergabestelle bei technischen Nebenangeboten, auch wenn sie zu einem Pauschalpreis angeboten werden, die Aufschlüsselung der Leistung nach Mengenansätzen und Einzelpreisen und kommt dem der Bieter nicht nach, ist dessen Nebenangebot auszuschließen.*)
3. Fordert die Vergabestelle für technische Nebenangebote eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der angebotenen Leistung, wird dem eine Beschreibung des Inhalts, dass die Unterfangung des Nachbargebäudes im klassischen Verfahren abschnittsweise vorgenommen werde, nicht gerecht, selbst wenn damit allgemeinklar ist, welches Verfahren damit gemeint ist.*)
4. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und dessen Beseitigung ernsthaft gefordert wird. Sie unterscheidet sich damit von einer Anfrage, Anregung oder Kritik.*)
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VPRRS 2009, 0224
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2009 - 1 VK 15/09
Ein unangemessen hoher Preis liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem erheblichen Missverhältnis zueinander stehen, was der Fall ist, wenn der Gesamtpreis nicht nur überteuert, sondern erheblich übersetzt ist.*)
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VPRRS 2009, 0223
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 VK 4/09
1. § 13 VgV erlaubt es der Vergabestelle, sich kurz zu fassen und lediglich einen Grund für die Nichtberücksichtigung anzugeben. Eine nähere Begründung ist nicht erforderlich.*)
2. Da § 25 Nr. 2 VOL/A eine besondere Eignung nicht voraussetzt, verbietet es sich, nach Feststellung der Eignung, später bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Ranglisten zu bilden und ein "Mehr an Eignung" für die Zuschlagsentscheidung zu berücksichtigen.*)
3. Ein von den Bietern praktiziertes Qualitätskontrollsystem ist ein Eignungsnachweis nach § 7 a Nr. 3 Abs. 2 b VOL/A.*)
4. Auch wenn sich die Bieter verpflichten sollten, das von ihnen eingeführte Qualitätskontrollsystem zur Sicherung der geschuldeten Leistung einzusetzen, ist fraglich, ob dann das als optimaler ermittelte Qualitätskontrollsystem bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden darf.*)
5. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen und Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)
6. Betraf der Vergabefehler die Vorgabe von Kriterien, reicht es zur Behebung des Vergabeverstoßes aus, dass die Bieter ihre Angebote hierzu modifizieren. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Abgabe eines vollständig neuen Angebots, um damit sein Angebot hinsichtlich fehlender Eignungsnachweise vervollständigen zu können.*)
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VPRRS 2009, 0222
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 1 VK 64/08
1. Wenn ein Bieter im Lauf des Verhandlungsverfahrens "ausscheidet" ist er, auch wenn er sich nicht unverzüglich dagegen mit einer Rüge wehrt, nicht automatisch mit der Geltendmachung erst später eintretender möglicher Vergaberechtsverstöße präkludiert.*)
2. Der Vorschrift des § 125 GWB liegt insbesondere der Rechtsgedanke zugrunde, dass die Treuwidrigkeit in der rücksichtslosen Ausnutzung einer formellen Rechtsposition zu sehen ist. Andere unbenannte Gründe müssen ebenso schwer wiegen und mit den benannten Tatbeständen des § 125 Abs. 2 GWB vergleichbar sein.*)
3. Aus einem vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens unterbreiteten Vorschlag, gegen Geldzahlung auf einen Nachprüfungsantrag zu verzichten, kann nicht zwingend geschlossen werden, dass der nun doch eingereichte Nachprüfungsantrag nur aus dem Motiv heraus eingereicht wurde, grob eigennützig Geld aus einer Rücknahme zu erzielen.*)
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VPRRS 2009, 0220
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2008 - 1 VK 45/08
1. Ein reiner Kaufvertrag ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB.*)
2. Bei der Errichtung eines Vorhabens zum einen auf Grundstücken, die von der Kommune erworben werden sollen, zum anderen auf Flächen, die bereits aufgrund eines Erwerbsgeschäfts mit Dritten im Eigentum des privaten Investors stehen, ist im Rahmen der Schwellenwertberechnung eine Aufteilung gemäß den Grundstücksanteilen vorzunehmen.*)
3. Es besteht für den öffentlichen Auftraggeber keine Pflicht zum Zwischenerwerb eines Privatgrundstücks ums so ggf. Zustände zu schaffen, die eine europaweite Ausschreibungspflichtigkeit begründen könnten.*)
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VPRRS 2009, 0219
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2008 - 1 VK 42/08
1. Wenn kein Vertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Leistungserbringer nach § 127 SGB V geschlossen wird, fehlt es an einer krankenversicherungsspezifischen Angelegenheit im Sinne von § 51 SGG.*)
2. Die Antragsgegnerin als gesetzliche Krankenkasse ist öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr. 2 GWB.*)
3. Die Nichtvorlage geforderter Eignungsnachweise unterfällt § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A, da diese Norm die Nichtvorlage geforderter Erklärungen sanktioniert und damit formal unvollständige Angebote betrifft. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A betrifft dagegen die materielle Beurteilung, ob anhand der vorgelegten Unterlagen die Einigung zu bejahen ist.*)
4. Wenn als Rechtsfolge statt einer Aufhebung lediglich die Änderung von Verdingungsunterlagen und die Gelegenheit zu Änderungen der Angebote im Hinblick auf den Preis in Betracht kommen, wird der Bieter, der wegen eines unvollständigen Angebotes ausgeschlossen wurde, nicht in die Lage versetzt, ursprünglich fehlende Nachweise nachzureichen oder ein komplett neues Angebot abzugeben.*)
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VPRRS 2009, 0218
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 VK 39/08
1. Werden Bauleistungen in Losen ausgeschrieben, kommt als milderes Mittel in Analogie zu § 26 Nr. 2 VOL/A ebenfalls eine Teilaufhebung in Betracht, wenn einer der in § 26 Nr. 1 VOB/A genannten Gründe nicht die Gesamtleistung, sondern nur ein bestimmtes Los erfasst.*)
2. Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung aufgrund fehlender Haushaltsmittel kommt es auf das im Haushalt eingestellte Gesamtbudget eines Projekts an, nicht jedoch auf die Einzellose.*)
3. Die Aufhebung einer Ausscheidung nach § 26 Nr. 1 c VOB/A scheidet aus, wenn die der Aufhebungsentscheidung zugrundeliegende Kostenschätzung zu beanstanden ist.*)
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VPRRS 2009, 0217
Ausrüstungsgegenstände
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 1 VK 34/08
1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)
2. Der Grundsatz, dass das Fehlen geforderter Erklärungen und Angebote zum Ausschluss eines Angebotes führt, ist entsprechend anzuwenden, wenn im Rahmen eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs in einem Verhandlungsverfahren zur Prüfung der Eignung verlangte Nachweise nicht vorgelegt wurden.*)
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VPRRS 2009, 0216
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2008 - 1 VK 31/08
1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt
oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)
2. Die mit dem Fehlen von Erklärungen und Angaben und Nachweisen verbundenen schwerwiegenden Folgen eines Angebotsausschlusses gebieten, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen und Angaben und Nachweise sie mit dem Angebot fordert.*)
3. § 8a Nr. 1 VOB/A bzw. Art. 45 der Richtlinie 2004/18/EG verbieten dem Auftraggeber nicht, bereits mit dem Angebot Führungszeugnisse zu verlangen, um überprüfen zu können, ob einer der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt.*)
4. Da der Inhalt eines Führungszeugnisses vom Tag der Beantragung bzw. Ausstellung abhängig sein kann, handelt es sich um einen wettbewerblichen Eignungsnachweis.*)
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VPRRS 2009, 0214
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2007 - VgK-21/2007
Zu der Frage, ob fehlerhafte Eintragungen im Bauzeitenplan zum Angebotsausschluss führen.
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VPRRS 2009, 0213
Administration
VK Lüneburg, Beschluss vom 07.08.2009 - VgK-32/2009
Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung eines Bieters begründen, ist der Ausschluss des Bieters im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb auch nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe möglich.
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VPRRS 2009, 0212
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.05.2009 - 11 Verg 2/09
1. Verlangt die Vergabestelle im Leistungsverzeichnis Hersteller- und Typenangaben zu den angebotenen Produkten, so stehen unklare und unbrauchbare Angaben fehlenden Angaben gleich, wenn die Vergabestelle das angebotene Produkt nicht identifizieren kann.*)
2. Ein Bieter muss, wenn er meint, er brauche den jeweiligen Typ nicht anzugeben, weil es vom Hersteller keine Typenbezeichnung gibt oder er eine Sonderfertigung anbieten will, die Vergabestelle darauf hinweisen oder die entsprechende Position des Leistungsverzeichnisses unverzüglich rügen.*)
3. Es ist nicht Aufgabe der Vergabestelle, den angebotenen Produkttyp durch Suchen in Prospekten oder Nachfrage beim Hersteller aufzuklären. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung des Angebotes gemäß § 24 VOB/A besteht grundsätzlich nicht.*)
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VPRRS 2009, 0207
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.06.2009 - VK 27/09
1. Die unterlassene Verwendung von vorgegebenen Formblättern ist unschädlich, solange die selbstgefertigten Formblätter sämtliche von der Vergabestelle geforderten Preisangaben vollständig enthalten und ohne weitere aufwändige Zwischenschritte und Rechenoperationen in die vorgegebenen Formblätter übertragen werden können.
2. Eine fehlenden Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.
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VPRRS 2009, 0206
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2008 - 11 Verg 12/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2009, 0203
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 06.05.2008 - VK 4/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2009, 0201
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008 - Verg 42/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2009, 0200
Bauvertrag
OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2008 - 1 U 1363/07
Schließen sich mehrere öffentliche Auftraggeber zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammen und verfolgen sie mit ihrem zusammengefassten Auftreten einen weitergehenden Zweck als nur den gemeinsamen Abschluss eines Rechtsgeschäfts, bildet dies ein Indiz für die Annahme einer Gesamtschuldnerschaft.
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VPRRS 2009, 0199
Bauvertrag
OLG Braunschweig, Urteil vom 27.11.2008 - 8 U 58/07
1. Haben die Parteien übereinstimmend bei Vertragsschluss etwas anderes gewollt, kommt es bei der rechtsgeschäftlichen Auslegung einer Positionsbeschreibung nicht entscheidend auf den Wortlaut an.
2. Die Abrechnungsregeln der VOB/C greifen nur dann, wenn die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.
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VPRRS 2009, 0198
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 18.06.2009 - 1/SVK/017-09
1. Da nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A alle Angebote ausgeschlossen werden müssen, die die geforderten Erklärungen nicht enthalten, muss der Auftraggeber eindeutig bestimmen, welche Erklärungen er für die Angebotswertung fordert.*)
2. Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen bezüglich der geforderten Belege darf nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen.*)
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VPRRS 2009, 0195
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 22.12.2008 - VK 27/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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