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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5457 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

VPRRS 2009, 0404
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Mischkalkulation

VK Nordbayern, Urteil vom 28.10.2009 - 21.VK-3194-47/09

1. Der Ausschluss eines Angebots wegen Mischkalkulation setzt voraus, dass entweder von vorneherein oder aufgrund einer von der Vergabestelle wegen bestehender Zweifel durchgeführten Aufklärung nach § 24 Nr. 1 VOB/A feststeht, dass das Angebot auf einer Mischkalkulation beruht. Bloße Zweifel genügen dagegen in keinem Fall für einen Ausschluss, sondern berechtigen die VSt nur zur Aufklärung. Erst von deren Ergebnis hängt es ab, ob ein Ausschluss des Angebots gerechtfertigt ist oder nicht. Können Zweifel der VSt weder bestätigt noch ausgeräumt werden, muss die VSt ihre Zweifel zurückstellen, denn sie hat grundsätzlich das Vorliegen eines Ausschlussgrundes zu beweisen.*)

2. Eine aus Wettbewerbsgründen vorgenommene Herabsetzung einzelner Einheitspreise kann nur dann zum erstrebten Erfolg bei der Ausschreibung führen, wenn an anderer Stelle kein Ausgleich erfolgt.*)

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VPRRS 2009, 0403
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichung von den geforderten Leistungen: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2009 - 21.VK-3194-46/09

1. Ein Angebot ist dann nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn der Bieter Änderungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen hat. Es ist umstritten, ob bei einem Abweichen der angebotenen Leistung von der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistung ein Fall der unzulässigen Änderung an den Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A vorliegt, welcher zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A führt, oder ob ein nicht ausdrücklich in der Verdingungsordnung enthaltener zwingender Ausschlussgrund wegen der sich nicht deckenden und damit nicht zu einem Vertrag führenden Willenserklärungen angenommen wird. Unabhängig von der dogmatischen Einordnung ist die Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses aber nach beiden Ansichten gegeben.*)

2. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, welche Anforderungen er an die von ihm ausgeschriebene und gewünschte Leistung stellt. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einzelheiten der Auftragsdurchführung zu bestimmen; er ist in der Auswahl der von ihm zu beschaffenden Leistungen frei.*)

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VPRRS 2009, 0402
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Rettungsdienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008 - Verg 50/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0401
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 17.11.2009 - Rs. C-451/08

1. Das Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrags oder einer öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG setzt eine unmittelbare Verbindung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den zu realisierenden Arbeiten oder Werken voraus. Diese unmittelbare Verbindung kann insbesondere darin bestehen, dass das Bauwerk von der öffentlichen Verwaltung erworben werden soll oder ihr unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt, oder aber darin, dass die Initiative für die Realisierung beim öffentlichen Auftraggeber liegt oder dieser zumindest teilweise deren Kosten trägt.*)

2. Die Begriffe des öffentlichen Bauauftrags und der öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG setzen eine vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers gegenüber der öffentlichen Verwaltung zur Erbringung der vereinbarten Leistung voraus. Die Folgen einer etwaigen Nichterfüllung von Seiten des Auftragnehmers richten sich nach dem nationalen Recht.*)

3. Mit einer öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG kann nie vorgesehen werden, dass dem Konzessionär ein unbefristetes Recht an der Sache, die Gegenstand der Konzession ist, eingeräumt wird.*)

4. Wenn es klare Hinweise darauf gibt, dass die Gemeinschaftsvorschriften über öffentliche Aufträge und Konzessionen umgangen werden sollten, können bei der rechtlichen Würdigung eines Sachverhalts die beiden - auch in zeitlicher Hinsicht - förmlich voneinander getrennten Handlungen der Veräußerung eines Grundstücks und der Vergabe eines Auftrags oder einer Konzession für dieses Grundstück als eine einzige Rechtshandlung angesehen werden. Es ist Sache des nationalen Gerichts, auf der Grundlage aller Fallumstände zu prüfen, ob eine solche Umgehungsabsicht vorliegt.*)

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VPRRS 2009, 0399
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umfang der Bekanntgabe eines Wertungssystems

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2009 - Verg 10/09

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Verwendung er vorsieht, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung. Umgekehrt darf der Auftraggeber keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat. Dies hat auch zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln im Nachhinein aufgestellt hat.

2. Unter Unterkriterien werden Kriterien verstanden, die die eigentlichen Zuschlagskriterien genauer ausformen und präziser darstellen, worauf es dem Auftraggeber im Einzelnen ankommt. Gewichtungsregeln bestimmen, wie die (zu erwartenden) Angaben der Bieter zu den einzelnen Kriterien und Unterkriterien zu bewerten sind und wie beispielsweise eine Umrechnung in Wertungspunkte erfolgt.

3. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem mit Unter-Unterkriterien und Gewichtungsregeln im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten.

4. Der Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das im Übrigen dann auch Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Insoweit ist auch daran zu erinnern, dass der Auftraggeber auf der letzten Ebene der Angebotswertung einen Wertungsspielraum hat. Dieser darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen (und diese den Bietern in der Regel mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugeben). Von daher ist nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.

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VPRRS 2009, 0398
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung bei kostenübersteigenden Angeboten

VK Bund, Beschluss vom 17.01.2008 - VK 1-152/07

1. Die Ausschreibung kann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn die im Rahmen der Ausschreibung abgegebenen Angebote deutlich (mehr als 30%) über den geschätzten Kosten liegen und somit aus Wirtschaftlichkeitserwägungen - insbesondere weil eine Finanzierung des Vorhabens im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze nicht möglich ist- ein Zuschlag auf die im Wettbewerb verbliebenen Angebote aus haushalterischen Gründen nicht in Betracht kommt.

2. Zweck des Vergaberechts ist es, dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, eine Ausschreibung vorzeitig zu beenden, um so der öffentlichen Hand eine sparsame Verwendung der ihr anvertrauten Mittel zu ermöglichen.

3. Mit diesem Zweck wäre es unvereinbar, wenn in jedem eingeleiteten Vergabeverfahren auch ein Zuschlag erteilt werden müsste. Auch der Bieter, der im Rahmen einer Ausschreibung das annehmbarste Angebot abgegeben hat, hat deshalb nicht von vornherein Anlass, darauf zu vertrauen, dass ihm der ausgeschriebene Auftrag erteilt wird.

4. Eine Aufhebung ist immer dann gerechtfertigt, wenn die vom Auftraggeber vorgenommene Kostenermittlung nicht zu beanstanden ist.

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VPRRS 2009, 0395
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Auftragsvergabe bei Ausschluss aller übrigen Angebote

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2008 - VK 1-12/08

1. Im Falle einer Rechtsverletzung kann verlangt werden, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt, weil aufgrund des bereits vorgenommenen Ausschlusses aller übrigen Angebote kein Angebot mehr vorläge, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte.

2. Bei der Durchführung eines Belastungsversuchs handelt es sich um eine im Rahmen der Auftragsdurchführung wesentliche Ingenieurleistung.

3. Es handelt sich um einen zumindest in qualitativer Hinsicht nicht unwesentlichen Leistungsteil für den offensichtlich davon ausgegangen wird, dass die Bieter diese Leistung nicht als Eigenleistung erbringen können, sondern hierfür einen Dritten beauftragen müssen. Aufgrund seiner qualitativen Bedeutung kann dieser Leistungsteil auch nicht als reine Hilfsfunktion qualifiziert werden.

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VPRRS 2009, 0394
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsprüfung: Was darf Auftraggeber berücksichtigen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2009 - VgK-37/2009

1. Der Auftraggeber darf im Rahmen der Eignungsprüfung auch Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt wurden, berücksichtigen. Vergleichbarkeit bedeutet nicht "Gleichheit". Vielmehr genügen zumindest grundsätzlich bereits solche Referenzen, die belegen, dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen

2. Ferner darf der Auftraggeber auch eigene Erfahrungen aus kleineren, noch nicht abgeschlossenen Aufträgen berücksichtigen.

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VPRRS 2009, 0392
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abänderndes Angebot bei Mehrkosten durch Zeitverschiebung

OLG Köln, Urteil vom 18.11.2008 - 15 U 45/08

1. Die Voraussetzung des § 150 Abs. 2 BGB ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall angenommen worden, in dem der Baubeginn auf ein bestimmtes Datum festgelegt worden ist, das bei der Annahme des Angebots längst überschritten war, und sich die Parteien über die Geltung einer neuen Bauzeit geeinigt haben.

2. Das Verständnis für ein abänderndes Angebot lässt sich allenfalls aus der allgemeinen Erwägung herleiten, dass ein Unternehmer nach Treu und Glauben nicht erwarten muss, dass der Besteller an dem alten Preis auch dann festhalten will, wenn dem Unternehmer durch die zeitliche Verschiebung Mehrkosten entstehen. Ein entsprechender allgemeiner Rechtssatz in diesem Sinne lässt sich aus § 242 BGB indes nicht herleiten; ein solches Verständnis für den Unternehmer kann sich nur auf der Grundlage der Einzelfallumstände ergeben und im Wege der Auslegung ermitteln lassen.

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VPRRS 2009, 0385
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht – Aufhebung!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2009 - VgK-10/2009

Die Aufbewahrung lediglich einer Dateikopie stellt einen Verstoß gegen Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung des Angebots des Bieters dar. Dieser Verstoß kann, wenn die Angebotsfrist verstrichen und die Angebote durch die Auftraggeber geöffnet und ausgewertet wurden, nicht mehr durch einen Wiedereintritt in die Angebotswertung geheilt werden, sondern nur durch eine Aufhebung des Vergabeverfahrens beseitigt werden.

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VPRRS 2009, 0383
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erhebliche Gebührenreduzierung bei Erledigung

VK Münster, Beschluss vom 25.08.2008 - VK 16/08

Zur erheblichen Reduzierung der Gebühren bei Verfahrenserledigung ohne Entscheidung der Vergabekammer und zur Erstattung von Auslagen

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VPRRS 2009, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle ist an eigene Vorgaben gebunden

VK Bund, Beschluss vom 21.08.2008 - VK 3-113/08

Die Vergabestelle ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung an die eigenen Vorgaben gebunden; diese dürfen daher nicht im Nachhinein dadurch unterlaufen werden, dass der Vergleichbarkeitsmaßstab ausgedehnt wird.

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VPRRS 2009, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Modifizierte Bewertungsmatrix muss rechtzeitig bekannt gemacht werden

VK Hessen, Beschluss vom 13.11.2008 - 69d-VK-54/2008

1. Eine Vergabestelle darf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachte Bewertungsmatrix hinsichtlich diverser Kriterienhauptgruppen nur dann modifizieren und Unterkriterien und deren Gewichtung neu erstellen, wenn dies den Bietern vor Abgabe ihrer Angebote bekannt gemacht wird.*)

2. Ein Vergaberechtsverstoß liegt bereits dann vor, wenn die Vergabestelle die von ihr in Gestalt einer Bewertungsmatrix vorgenommene Gewichtung von Unterkriterien den Bietern nicht zu einem Zeitpunkt bekannt gemacht hat, bei dem diese noch bei der Angebotserstellung hätten berücksichtigt werden können.*)

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VPRRS 2009, 0373
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen

VK Hessen, Beschluss vom 10.11.2008 - 69-d-VK-53/2008

1. Voraussetzung für den Ausschluss eines Angebots gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i. V. m. § 21 Nr.1 Abs.1 S.3 VOB/A ist, dass den Verdingungsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Bieter mit Angebotsabgabe zumindest Art und Umfang vorgesehener Nachunternehmerleistungen zu benennen hat. Nur dann handelt es sich bei dieser Benennung um eine geforderte Erklärung im Sinne des § 21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A.*)

2. Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen sind nicht geeignet festzustellen, bei welchen Erklärungen es sich um geforderte Erklärungen i. S. des §21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A handeln soll, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss nach §25 Nr.1 Abs. 1 b VOB/A führt.*)

3. Es ist Sache der Vergabestelle sicherzustellen, dass sie in den Verdingungsunterlagen alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie den genauen Zeitpunkt ihrer Abgabe widerspruchsfrei fordert, die sie für die Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Unklarheiten gehen zu ihren Lasten und können nicht den zwingenden Ausschluss eines Angebotes wegen Fehlens geforderter Nachweise begründen.*)

4. Ein Ausschluss trotz fehlender Eindeutigkeit der Verdingungsunterlagen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs.2 GWB bzw. § 2 Nr.2 VOB/A.*)

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VPRRS 2009, 0369
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Bietergemeinschaft möglich nach Festlegung des Bieterkreises

VK Hessen, Beschluss vom 30.07.2008 - 69d-VK-34/2008

1. Bei der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung können nach Festlegung des Bieterkreises durch den Auftraggeber diese Bieter keine Bietergemeinschaft mehr bilden.*)

2. Eine solche nachträglich gebildete Bietergemeinschaft ist unter Berücksichtigung der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu Gunsten der übrigen aufgeforderten Bieter auszuschließen.*)

3. Eine solche nachträglich gebildete Bietergemeinschaft ist auch keine Teilnehmerin am Verhandlungsverfahren und kann insoweit keine Rechte im Sinne der § 97 Abs. 2 GWB (Gleichbehandlung) und § 97 Abs. 7 GWB (Verletzung subjektiver Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Verhandlungsverfahrens) geltend machen.*)

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VPRRS 2009, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wettbewerblicher Dialog: Keine Warnung vor Ausschluss von Dialogrunde

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 Verg 2/09

1. Die Vergabestelle darf den Teilnehmerkreis im wettbewerblichen Dialog reduzieren, wenn sie in der Bekanntmachung angibt, dass sie das Verfahren phasenweise zur schrittweisen Verringerung der Zahl der Lösungen durchführt.

2. Die vergaberechtlichen Grundsätze zwingen die Vergabestelle nicht, einem Unternehmen im Voraus mitzuteilen, dass und warum es in einer Zwischenwertung schlecht abschneidet und deshalb Gefahr läuft, die nächste Dialogrunde nicht zu erreichen.

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VPRRS 2009, 0363
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erstmalige Abgabe eines Nebenangebots im Verhandlungsverfahren

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2009 - 21.VK-3194-28/09

Zur Zulässigkeit der erstmaligen Abgabe eines Nebenangebots im Verhandlungsverfahren.*)

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VPRRS 2009, 0361
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfordernis einer "CE-Zertifizierung" zu unbestimmt

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2009 - VK 3-182/08

Die im Leistungsverzeichnis verwendete Formulierung, dass das Produkt eine "CE-Zertifizierung" aufweisen und dies im Angebot belegt sein müsse ist unklar und genügt nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausschreibung.

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VPRRS 2009, 0360
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsteller (§ 115 Abs. 3 GWB) trägt auch Kosten des Gegners

VK Hessen, Beschluss vom 24.04.2008 - 69d-VK-11/2008

Zur Frage der Erstattung der Kosten des Antrags nach § 115 Abs. 3 GWB bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens.

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VPRRS 2009, 0359
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Rechtsschutzinteresse an der Untersagung des Eröffnungstermins

VK Hessen, Beschluss vom 07.03.2008 - 69-d-VK-11/2008

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis an einem Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB fehlt, wenn die Rechte des Antragstellers bereits durch das bestehende Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausreichend geschützt sind und er seine Rechtsposition durch eine Entscheidung nach § 115 Abs. 3 GWB offensichtlich nicht verbessern kann.*)

2. Hat eine Vergabestelle ein Offenes Vergabeverfahren aufgehoben und führt im Anschluss ein Nichtoffenes Verfahren durch, hat ein Antragsteller, der im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Überprüfung der Aufhebung des Offenen Verfahrens begehrt, kein Rechtsschutzinteresse an der Untersagung des Eröffnungstermins im Nichtoffenen Verfahren.*)

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VPRRS 2009, 0357
AußenanlagenAußenanlagen
Herstellerprospekte genügen nicht den Anforderungen an ein Prüfzeugnis

VK Hessen, Beschluss vom 06.07.2009 - 69d-VK-20/2009

1. Zu den nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A geforderten Erklärungen gehören auch Prüfzeugnisse über bestimmte Eigenschaften und Qualitätsanforderungen eines Produktes. Prospekte des jeweiligen Herstellers oder Produktdatenblätter genügen nicht den Anforderungen an ein Prüfzeugnis. Dieses soll der Vergabestelle die Feststellung der Eignung des angebotenen Produktes für den vorgesehenen Einsatz ermöglichen, sein Fehlen beeinträchtigt also die Vergleichbarkeit der Angebote und ist damit "wertungsrelevant". Beim Fehlen eines geforderten Prüfzeugnisses ist das Angebot daher nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) in Verb. mit § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 in Verb. zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

2. Im Fall einer Abweichung von vorgegebenen Technischen Spezifikationen muss die Abweichung im Angebot eindeutig bezeichnet werden und ist die Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen (§ 25 Nr. 4 VOB/A). Ein solcher Nachweis ist verzichtbar, wenn für den Öffentlichen Auftraggeber durch ein eingeschaltetes sachverständiges Büro die Gleichwertigkeit bescheinigt wird. *)

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VPRRS 2009, 0356
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Abweichung von 20% begründet "ungewöhnlich niedriges" Angebot

VK Hessen, Beschluss vom 20.08.2009 - 69d-VK-26/2009

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A kann die Vergabestelle vor einer Vergabe Einzelposten der Angebote überprüfen, wenn ihr die Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung "ungewöhnlich niedrig" erscheinen. Hierzu kann sie vom Bieter die erforderlichen Belege anfordern. Ausgangspunkt für die Beurteilung eines Angebots als "ungewöhnlich niedrig" ist grundsätzlich der Gesamt-Angebotspreis. Als "ungewöhnlich niedrig" gilt ein Angebot etwa bei einer Abweichung von ca. 20% vom günstigsten der eingegangenen Angebote. Weicht der angebotene Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis ab, dass dies sofort ins Auge springt, muss die Vergabestelle von einem ungewöhnlich niedrigen Preis ausgehen. Erst in diesem Fall besteht für sie eine Nachfragepflicht. Liegen die Abstände etwa bei einer Differenz von ca. 1,5 % zwischen den zwei günstigsten Angeboten, begründet dies nicht die Annahme eines ungewöhnlich "niedrigen Preises" im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A und damit auch keine Verpflichtung der Vergabestelle zur Überprüfung von Einzelpositionen.*)

2. Um eine Unauskömmlichkeit bzw. Unangemessenheit der Preise feststellen zu können, bedarf es einer für die Beurteilung als "auskömmlich und angemessen" heranzuziehenden Referenzgröße, von der aus die entsprechende Feststellung erst getroffen werden kann. Diese muss im Rahmen der Kostenschätzung der Vergabestelle festgelegt werden und aus dem Vergabevermerk hervorgehen. *)

3. Ein Ausschluss wegen "Unterdeckung" des Angebots in bestimmten Bereichen kann nur dann auf die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A gestützt werden, wenn die Vergabestelle begründete Zweifel darlegt, dass der Bieter nicht in der Lage sein werde, die geforderten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. *)

4. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung, das zum Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A führen kann, liegt nur dann vor, wenn der angebotene Preis derart eklatant von dem von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung hergeleiteten angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im Einzelnen erforderlich ist, sondern die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. *)

5. Unterkostenangebote sind nicht grundsätzlich unzulässig und öffentliche Auftraggeber sind nicht verpflichtet, nur "auskömmliche" Angebote zu berücksichtigen. *)

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VPRRS 2009, 0454
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag: Vergabe „Innenreinigungsanlage“

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2009 - VK 3-64/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0348
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bau der Kölner Messehalle hätte ausgeschrieben werden müssen!

EuGH, Urteil vom 29.10.2009 - Rs. C-536/07

Die Stadt Köln hat beim Bau der neuen Kölner Messehallen gegen das europäische Vergaberecht verstoßen, indem sie das Großprojekt nicht europaweit ausgeschrieben hat.

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VPRRS 2009, 0342
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz nach § 8 Nr. 3 VOB/B ohne Ausspruch einer Kündigung?

LG Bonn, Urteil vom 07.08.2009 - 1 O 91/09

1. Eine Kündigung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Parteien ausdrücklich oder konkludent eine Vertragsaufhebung vereinbaren.

2. Die einvernehmliche Vertragsaufhebung steht einem Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B nicht entgegen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung die Voraussetzungen für die Kündigung vorlagen.

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VPRRS 2009, 0340
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Angaben im selbstgefertigten EFB-Preisblatt: Ausschluss

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.06.2009 - VK 1-27/09

1. Die unterlassene Verwendung von vorgegebenen Formblättern ist unschädlich, solange die selbstgefertigten Formblätter sämtliche von der Vergabestelle geforderten Preisangaben vollständig enthalten und ohne weitere aufwändige Zwischenschritte und Rechenoperationen in die vorgegebenen Formblätter übertragen werden können.

2. Eine fehlenden Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.

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VPRRS 2009, 0339
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweis: Genügt Vorlage einer Kopie?

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

1. Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB n.F.*)

1.1. Der Begriff des Beginns des Vergabeverfahrens in § 131 Abs. 8 GWB und in § 23 VgV ist dahin auszulegen, dass er in förmlichen Vergabeverfahren mit Vergabebekanntmachung die Absendung derselben an das Veröffentlichungsorgan, in Fällen der EU-weiten Ausschreibungspflicht die Absendung an das EU-Amtsblatt meint, in anderen Vergabevorgängen bei materieller Betrachtung diejenige Maßnahme der Vergabestelle, mit der ein erster Schritt zur Herbeiführung eines konkreten Vertragsabschlusses unternommen wird und die deshalb einer förmlichen Einleitung eines Vergabeverfahrens funktional gleich steht.*)

1.2. Dem gegenüber wird ein Vergabeverfahren nicht schon begonnen durch die Vornahme von Maßnahmen zur Markterkundung, von Machbarkeitsstudien, von vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen, durch Selbstauskünfte der Vergabestelle über künftige Beschaffungsvorhaben, z. Bsp. im Rahmen eines sog. "Beschafferprofils" und grundsätzlich auch nicht durch die Bekanntmachung einer Vorinformation.*)

2. Wird von der Vergabestelle ein Eignungsnachweis gefordert, der keine Eigenerklärung des Bieters bzw. Bewerbers ist (hier: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes), so genügt die Vorlage einer einfachen Kopie dieser Fremderklärung nicht, wenn der Aussteller der Fremderklärung deren Gültigkeit ausdrücklich auf die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie beschränkt hat.*)

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VPRRS 2009, 0335
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Erhöhung von Eignungsanforderungen nach Bekanntmachung!

OLG Jena, Beschluss vom 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

1. Der öffentliche Auftraggeber ist an seine Festlegungen in der Bekanntmachung gebunden und darf in den Verdingungsunterlagen keine Nachforderungen stellen, sondern die in der Bekanntmachung verlangten Eignungsnachweise nur konkretisieren. Allenfalls darf er die Anforderungen nachträglich verringern, jedoch keine erhöhten Anforderungen stellen.

2. Beschränkt er in den Verdingungsunterlagen die zulässigen Referenzobjekte auf die letzten drei Geschäftsjahre, so handelt es sich um eine unzulässige Erhöhung der Anforderungen.

3. Eine strikte Trennung von formeller und materieller Eignungsprüfung ist jedenfalls dann geboten, wenn in der Vergabebekanntmachung keine Mindestanforderungen (etwa Mindestumsätze) aufgestellt werden.

4. Grundsätzlich wird die Fachkunde eines Unternehmens durch die personelle Ausstattung geprägt und beruht auf den Erfahrungen und Kenntnissen der Mitarbeiter. Woher diese Kenntnisse stammen, ist unerheblich; deshalb können Mitarbeiter ihre Kenntnisse und Erfahrungen auch bei anderen Unternehmen erworben haben.

5. Koppelungsangebote sind - soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind - nur dann unzulässig, wenn sie mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot nicht mehr vereinbar sind, insbesondere deswegen, weil Manipulationsmöglichkeiten des Bieters bestehen. Das ist z. B. der Fall, wenn sich das Koppelungsangebot auch auf ein Einzellos bezieht, das bereits eröffnet ist und von dem bekannt ist, welchen Rang der Bieter einnimmt.

6. Zur formellen und materiellen Eignungsprüfung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.*)

7. Schließt der öffentliche Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen die Wertung bedingter Preisnachlässe aus, so ist er daran gebunden. Daran ändert der Umstand nichts, dass der Bieter den Preisnachlass als Nebenangebot bezeichnet.*)

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VPRRS 2009, 0334
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist eine Rüge tatsächlich zugegangen?

OLG Jena, Beschluss vom 31.08.2009 - 9 Verg 6/09

1. Ist ein Vergaberechtsverstoß bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, muss er spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.

2. Die Rüge muss auch innerhalb der Rügefrist tatsächlich zugehen. Liegt sie nicht gesondert bei, sondern ist im eigentlichen Angebot versteckt, so geht sie erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme zu; also erst dann, wenn der Auftraggeber in die Prüfung des betreffenden Angebots einsteigt, nicht jedoch bereits bei der Angebotsöffnung.

3. Werden geforderte Gleichwertigskeitsnachweise bei Alternativfabrikaten nicht angegeben, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

4. Auf einen solchen Nachweis kann selbst dann nicht verzichtet werden, wenn das Leitfabrikat selbst nicht mehr hergestellt wird.

5. Auch dass es sich bei dem Leitfabrikat und dem angebotenen Alternativfabrikat um Sonderanfertigungen handelt, macht die Abgabe eines Gleichwertigskeitsnachweises nicht überflüssig.

6. Ein Bieter, dessen Angebot zwingend auszuschließen ist, hat nur dann eine Antragsbefugnis, wenn auch alle anderen Bieter zwingend auszuschließen sind.

7. Ein Bieter, der sowohl ein eigenes Angebot als auch ein Angebot im Rahmen einer Bietergemeinschaft abgibt, ist in den Fällen nicht wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsgebot auszuschließen, in denen der Bieter nur zu denjenigen Leistungsteilen ein separates Angebot abgibt, die ihm auch im Rahmen der Bietergemeinschaft zufallen.

8. Eine vergaberechtliche Rüge ist in der Regel nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB a.F. erhoben, wenn sie in dem kurz vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingegangenen Angebot des Bieters an "versteckter Stelle" enthalten ist. Der Bieter kann dann nämlich nicht damit rechnen, dass die Rüge der Vergabestelle bereits bei der Angebotsöffnung im Submissionstermin, sondern erst im Verlauf der üblicherweise mehrere Tage späteren Angebotsprüfung zur Kenntnis gelangt.*)

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VPRRS 2009, 0330
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erheblich geringere Gebühr bei Erledigung vor Akteneinsicht

VK Münster, Beschluss vom 20.05.2009 - VK 8/09

Bei Erledigung vor Akteneinsicht wird die Gebühr zunächst halbiert und kann zusätzlich noch aus Billigkeit erheblich weiter ermäßigt werden.

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VPRRS 2009, 0329
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Vergabe eines Beförderungsauftrags: Ausreichende Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2009 - 1 Verg 8/09

1. Eine Leistungsbeschreibung bei der Vergabe eines Beförderungsauftrags ist ausführlich genugt, wenn den Bietern als Kalkulationsgrundlage die durchschnittliche tägliche Gesamtkilometerzahl der letzten drei Schuljahre, Anschriften der zu befördernden Personen sowie von welchem Ort eine Person mit dem Rollstuhl abgeholt werden soll, vorgegeben werden.

2. Der wegen einer Beihilfe i.S. von Art. 87 EGV begründete Verdacht eines EU-rechtswidrig subventionierten Angebots führt nicht zwangsläufig zu dessen Ausschluss.

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VPRRS 2009, 0327
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Aufhebung wegen fehlender Dokumentation der Auswahlentscheidung

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.04.2009 - VK 6/09

Es ist eine nach § 18 VOF zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bewerber die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

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VPRRS 2009, 0326
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Kostentragungspflicht des Antragsgegners bei Erledigung

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.06.2009 - VK 13/09

Erledigt sich das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, weil die Antragsgegnerin durch eine Abhilfeentscheidung dem Begehren der Antragstellerin vollumfänglich nachgekommen ist und sie somit klaglos gestellt hat, so hat sich die Antragsgegnerin dadurch in die Position des Unterlegenen begeben und hat daher gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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VPRRS 2009, 0325
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Bieter muss unverzüglich rügen

VK Arnsberg, Beschluss vom 20.05.2009 - VK 11/09

Ein Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vom Antragsteller bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt wurde.

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VPRRS 2009, 0323
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Rüge muss Verhalten konkret und mit Gründen beanstanden

VK Hessen, Beschluss vom 19.03.2009 - 69d-VK-05/2009

1. Der Inhalt einer Rüge ist aus der Sicht des Erklärungsempfängers, also der Vergabestelle auszulegen. Es kommt darauf an, wie diese die Ausführungen des Bieters nach Treu und Glauben verstehen musste.*)

2. Eine bloße rechtliche Beurteilung des Verhaltens der Vergabestelle durch einen Bieter reicht regelmäßig allein nicht aus, um daraus eine Rüge abzuleiten. Vielmehr muss die Vergabestelle aufgrund der Ausführungen des Unternehmens konkret erkennen können, welches Verhalten er aus welchen Gründen beanstandet.*)

3. Ist ein Formular Bestandteil der Vergabeunterlagen, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass es bei der Einreichung des Angebots beigelegt werden muss und das Angebot nur auf diesem Formular unterschrieben werden kann, ist dieses zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn die Unterschrift an anderer Stelle erfolgt ist.*)

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VPRRS 2009, 0320
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Nacherkundung des Bieters bzgl. klar formulierter Ausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 15.12.2008 - 69d VK 60/2008

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bieter mit seinem Vorbringen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert ist, können keine detaillierten Kenntnisse der Texte und Schriftwechsel der Ausschreibungen, an denen er sich im Laufe der Jahre beteiligt hat, verlangt werden.*)

2. Es ist nicht Aufgabe des Bieters, sich bei einem Ausschreibungstext, der in sich klar und eindeutig ist, zu erkundigen, ob er so wie formuliert auch gemeint ist und ob er ihn auch richtig verstanden hat.*)

3. Es ist erforderlich, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)

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VPRRS 2009, 0319
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Rückwirkung einer Auflage auf durchgeführtes Vergabeverfahren

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2009 - 7 O 440/08

Eine Auflage entfaltet keine Rückwirkung auf ein bereits durchgeführte Vergabeverfahren.

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VPRRS 2009, 0318
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss oder Nachreichung unvollständiger Nachweise?

OLG München, vom 10.09.2009 - Verg 10/09

1. Es obliegt dem öffentlichen Auftraggeber, in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen eindeutige und unmissverständliche Festlegungen zu treffen, welche Erklärungen und Eignungsnachweise er verlangt, wann diese vorzulegen sind und gegebenenfalls welche Formulare für welche Angaben zu verwenden sind. Stellt der öffentliche Auftraggeber die Nachforderung fehlender, unzureichender oder unvollständiger Nachweise in Aussicht und droht er den Ausschluss des Angebots erst bei fruchtlosem Fristablauf an, ist dem Bieter Gelegenheit zur Nachreichung zu geben.*)

2. Zur Problematik der Nachunternehmerleistung bei der Abfallentsorgung.*)

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VPRRS 2009, 0314
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Wettbewerblicher Dialog: Ermittlung des Auftragswerts

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2009 - Verg W 14/08

1. Wendet sich ein Bieter bei einer Vergabe im wettbewerblichen Dialog mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Verfahrensgestaltung in der Dialogphase, ist der Streitwertfestsetzung die Auftragswertschätzung des Auftraggebers zugrunde zu legen, nicht dagegen die Preisangaben des Bieters für seinen Lösungsvorschlag.*)

2. Es ist im wettbewerblichen Dialog zulässig, der Ermittlung des Auftragswertes den sog. Public Sector Comparator (PSC), vermindert um einen Abschlag von 10%, zugrunde zu legen. Im Rahmen der Streitwertfestsetzung ist nicht zu prüfen, ob diese Auftragswertschätzung zutreffend ist oder nicht.*)

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VPRRS 2009, 0310
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Unvollständigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2009 - Verg 68/08

1. Werden entgegen der Anegbotsaufforderung Nachunternehmer nicht genannt und deren Verpflichtungserklärung nicht eingereicht, ist das Angebot wegen Unvollständigkeit von der Wertung zwingend auszuschließen.

2. Zu der Frage, wann solche Anforderungen für den Bieter unzumutbar sind.

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VPRRS 2009, 0309
BauvertragBauvertrag
Subjektives Verständnis bei Auslegung LV-Position unbeachtlich!

OLG Jena, Urteil vom 23.10.2008 - 1 U 25/08

1. Für die rechtsgeschäftliche Auslegung des Textes eines Leistungsverzeichnisses ist der "objektive Empfängerhorizont" maßgeblich.

2. Entscheidend ist nicht das rein subjektive Erklärungsverständnis des einzelnen Bieters, sondern das Verständnis, mit dem durchschnittliche Bieter die Erklärung verstehen dürfen.

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VPRRS 2009, 0307
BauvertragBauvertrag
Unzureichendes Gutachten: Hinweispflicht des Bauunternehmers!

OLG Rostock, Urteil vom 07.12.2006 - 1 U 19/06

1. Ein Bieter, der ein Angebot trotz erkannter oder erkennbarer unklarer oder lückenhafter Beschreibung der Baugrundverhältnisse abgibt, kann in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung nicht enttäuscht werden.

2. Bei erkennbarer Unvollständigkeit der Angaben zu den Bodenverhältnissen muss der Unternehmer hierauf hinweisen und die offene Frage klären.

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VPRRS 2009, 0306
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verzicht auf die Fachlosvergabe

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.06.2009 - VK 14/09

Der Verzicht auf die Fachlosvergabe ist ein Ausnahmefall und detailliert zu begründen.

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VPRRS 2009, 0303
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich

OLG München, Beschluss vom 29.09.2009 - Verg 12/09

1. Auch bei einem Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich muss ein Angebot bis zur Angebotsabgabe vollständig vorliegen.*)

2. Es ist ureigene Pflicht und Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers, die Wertungs- und Zuschlagsentscheidung selbst zu treffen.*)

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VPRRS 2009, 0299
BauvertragBauvertrag
Vertragserfüllungssicherheit über 20%

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2009 - 21 U 130/08

1. Sind sich die Parteien eines Bauvertrags über die richtige Höhe einer Sicherheitsleistung im Sinne des § 648a BGB nicht einig, so muss der Besteller zumindest eine Sicherheitsleistung in derjenigen Höhe übergeben, die er für richtig hält.

2. Die Höhe einer vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung von 20% ist auch nicht durch die angespannte wirtschaftliche Situation eines Insolvenzverwalters als Auftragnehmer gerechtfertigt. Ein ausgewogener Vertrag liegt nur vor, wenn dieser einen Ausgleich für die hohe Sicherheitsleistung auch zu Gunsten des Insolvenzverwalters vorsehen würde.

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VPRRS 2009, 0298
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einhaltung von Mindesttariflöhnen

VK Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - VK 11/09

1. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in ihren Vergabeunterlagen die Einhaltung von Mindestlöhnen zu fordern.*)

2. Der Ausschluss von Angeboten, die unterhalb bestimmter Stundenverrechnungssätze die Leistungen angeboten haben, ist ohne Rechtsgrundlage nicht zulässig.*)

3. Die Forderung nach Vorlage von Erklärungen mit dem Angebot in Bezug auf die Einhaltung von Mindestlöhnen gemäß § 6 Satz 4 AEntG würde jedenfalls mittelbar die Regelung in § 97 Abs. 4 2. HS GWB unterlaufen.*)

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VPRRS 2009, 0295
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung im Verhandlungsverfahren

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 255/08

1. Belässt es der Bieter in einem vergaberechtlichen Verhandlungsverfahren nach § 3 b Nr. 1 c) VOB/A im Rahmen von Verhandlungen mit dem Auftraggeber über die durch eine Zuschlagsverzögerung bedingte Anpassung seines Angebots hinsichtlich der Bauzeit bei der Ankündigung von verzögerungsbedingten Mehrvergütungsansprüchen, so ist eine tatrichterliche Auslegung nicht zu beanstanden, die darin lediglich den Vorbehalt der Durchsetzung möglicher vertraglicher Ansprüche, nicht jedoch eine Abstandnahme von dem abgegebenen Angebot sieht.*)

2. Vertragliche Ansprüche können bei einer solchen Auslegung ausgeschlossen sein, wenn der Bieter die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, den Abschluss des Vertrages von einer Anpassung des Preises für die durch die Bauzeitverschiebung entstandenen Mehrkosten abhängig zu machen.*)

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VPRRS 2009, 0294
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08

1. Sieht eine Ausschreibung in einem öffentlichen Vergabeverfahren vor, dass der Auftragnehmer spätestens 12 Werktage nach Zuschlag mit den Bauarbeiten zu beginnen hat, ist dies dahin zu verstehen, dass der vertraglich vorgesehene Baubeginn an die ausgeschriebene Zuschlagsfrist anknüpft, wenn der Zuschlag später erfolgt. In diesem Fall ist der tatsächliche Zuschlagstermin nicht maßgebend.*)

2. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn dies eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat.*)

3. Wird der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die verspätete Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben.*)

4. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.*)

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VPRRS 2009, 0293
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauvertrag: Zuschlagsverzögerung und geänderte Kalkulationsgrundlagen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08

Wird in einem Vergabeverfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die spätere Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370). Diese Kalkulationsgrundlagen sind grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später geschlossenen Vertrages.*)




VPRRS 2009, 0292
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Begriff des Bauvorhabens

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2009 - VK 31/09

1. § 99 Abs. 3 GWB beschreibt ein Bauvorhaben als Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten, das eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll. Damit wird die Gesamtheit aller möglichen Bauleistungen erfasst, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Einzelaufträge sind dann nicht als Los eines einzigen Bauwerkes anzusehen, wenn die Ergebnisse der jeweiligen Aufträge unterschiedliche wirtschaftliche und technische Funktionen erfüllen.

2. Unterschiedliche Baumaßnahmen zur Revitalisierung eines Geländes (u.a. Straßenbauarbeiten, Sanierung eines Tanklagers, Kampfmittelräumung) erfüllen eine eigenständige und unterschiedliche wirtschaftliche und technische Funktion.

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