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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5457 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

VPRRS 2010, 0464
ArzneimittelArzneimittel
Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2010 - L 21 SF 152/10 Verg

Der Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen, die Therapiefreiheit der Vertragsärzte und die Wahlfreiheit der Versicherten entfalten keinen Bieterschutz i. S. des § 97 Abs. 7 GWB.

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VPRRS 2010, 0425
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz der VSt gegen Ingenieurbüro wegen Fehlberatung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2010 - 4 U 548/09

Hebt die Vergabestellte, fehlerhaft beraten durch ein mitwirkendes Ingenieurbüro, eine öffentliche Ausschreibung rechtswidrig auf und wird sie deshalb zu Schadensersatz an einen zu Unrecht nicht berücksichtigten Bieter verurteilt, mindert sich ihr Schadensersatzanspruch gegen das beratende Ingenieurbüro im Wege der Vorteilsausgleichung um die Kostenersparnis einer günstigeren Zweitvergabe.*)

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VPRRS 2010, 0422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Untersagung der Zuschlagserteilung durch primären Rechtsschutz

LG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2010 - 1 O 717/10

1. Für die Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des § 100 GWB, § 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) lässt sich trotz des Fehlens besonderer Verfahrensregeln nach den §§ 97 GWB ff. ein quasi rechtsfreier Raum bis zur Zuschlagserteilung nicht rechtfertigen.

2. Wenn die öffentliche Hand für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, liegt eine vergleichbare Interessenlage vor. Durch die Ausschreibung entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zu den Bietern, innerhalb dessen der Ausschreibende an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Bieter muss die Möglichkeit haben, auch im Wege des Primärrechtsschutzes etwaige Verletzungen seiner Rechte überprüfen zu lassen.

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IBRRS 2010, 4637
BauvertragBauvertrag
Diebstahl des Bauaufzugs: Wer trägt das Risiko?

KG, Urteil vom 05.08.2009 - 11 U 64/08

1. Zur Abgrenzung von werk- und mietvertraglichen Pflichten beim Gerüstbauvertrag: Ab Freimeldung ist Werkvertragsrecht anzuwenden.

2. Bei Vereinbarung der VOB/B gilt beim werkvertraglichen Teil des Gerüstbauvertrags die Haftungsverteilung des § 4 Nr. 5 VOB/B. Kommt ein Bauaufzug beim Abbau des Gerüstes zum Einsatz, ist dieser vom Auftraggeber im Sinne von § 4 Nr. 5 VOB/B "zur Ausführung übergeben".

3. Ziffer 5.11.2 der DIN 18451, wonach die Gebrauchsüberlassung "frühestens drei Werktage nach Zugang der Mitteilung über die Freigabe" endet, ist eine reine Abrechnungsvorschrift und bestimmt nicht die Leistungspflichten.

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VPRRS 2010, 0421
BauvertragBauvertrag
Streit um Vergütung von Nachträgen

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2009 - 4 U 161/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0419
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegen "wettbewerbsbeschränkende Abreden" vor?

OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2010 - 13 Verg 12/10

1. Wird das Angebot des Antragstellers und Beschwerdeführers vom Antragsgegner erstmals im Laufe des anhängigen Beschwerdeverfahrens von der Wertung ausgeschlossen, ist auf die diesbezügliche Rüge des Antragstellers die Berechtigung dieses Ausschlusses im Beschwerdeverfahren zu prüfen.*)

2. Zu den Voraussetzungen an das Vorliegen einer "wettbewerbsbeschränkenden Abrede".*)

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VPRRS 2010, 0418
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren stets unzulässig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

1. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist von der Vergabestelle festzustellen und zu dokumentieren, ob andere Hersteller die Fähigkeit erwerben können, die zu beschaffende Leistung künftig zu erbringen.

2. Bei Festlegung des Beschaffungsziels ist zu dokumentieren, wodurch sich die an die Leistung gestellten Anforderungen begründen. Dabei ist darzulegen, warum die Produkte einzelner Hersteller die Anforderungen nicht erfüllen.

3. Die sachliche Rechtfertigung der konkreten Anforderungen muss umfassend im Vergabevermerk dokumentiert werden.

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VPRRS 2010, 0413
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 29/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0409
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss des Bieters bei fehlenden Eignungsnachweisen

VK Bund, Beschluss vom 15.01.2010 - VK 1-224/09

1. Maßgeblich für die Frage, welche Eignungsnachweise von den Bietern vorzulegen sind, ist die Bekanntmachung, und für die Frage, wann diese Nachweise beizubringen sind, die Angebotsaufforderung samt den dazugehörigen Verdingungsunterlagen.

2. Von den Vorgaben in der Bekanntmachung darf ein öffentlicher Auftraggeber später nicht mehr abrücken, er darf weder auf in der Bekanntmachung genannte Nachweise im Nachhinein verzichten noch darf er weitere Unterlagen fordern, die er in der Bekanntmachung nicht genannt hat; allenfalls nachträgliche Konkretisierungen sind dem öffentlichen Auftraggeber erlaubt

3. Der öffentliche Auftraggeber muss den Zeitpunkt, zu dem Eignungsnachweise vorzulegen sind, nicht bereits in der Bekanntmachung angeben, vielmehr reicht es aus, wenn er diesen in der Angebotsaufforderung festlegt

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VPRRS 2010, 0408
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Hersteller-, aber keine Typenangabe: Ausschluss?

OLG München, Beschluss vom 12.11.2010 - Verg 21/10

1. Ein Vergabeverfahren beginnt dann, wenn die Vergabestelle nach außen erkennbar den ersten Schritt zur Durchführung desjenigen Verfahrens in die Wege leitet, welches zu einem konkreten Vertragsabschluss führen soll. Bei europaweiten Vergaben ist dies grundsätzlich die Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt.*)

2. Ist in der Bekanntmachung keine Äußerung dazu enthalten, ob Nebenangebote zugelassen sind oder nicht, sind diese nicht zugelassen.*)

3. Verlangt der öffentliche Auftraggeber die Benennung eines Fabrikats, kann das Angebot eines Bieters, welcher einen Hersteller, aber keine Typenangabe benennt, nicht ohne Weiteres wegen fehlender Angaben ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2010, 0406
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auch konzernangehörige Unternehmen sind Drittunternehmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010 - Verg 13/10

1. Drittunternehmen im Sinne der Art. 25, 45 ff Richtlinie 2004/18/EG, § 7a Nr. 3 Abs. 6, § 10 VOL/A sind auch konzernangehörige Unternehmen.

2. Zu der Frage, was ein Nachunternehmer ist.

3. Werden nur für eine bestimmte Gruppe von Drittunternehmen bestimmte Nachweise gefordert, kann ein Bieter davon ausgehen, dass er für sonstige Drittunternehmen diese Nachweise nicht vorlegen muss.

4. Will sich der bisherige Auftragnehmer bei der Neuausschreibung auf diese bisherige Tätigkeit als Referenz berufen, so muss er auf diese Tätigkeit explizit auch hinweisen. Ohne einen solchen Hinweis kann die Vergabestelle nicht erkennen, ob sich der Bieter überhaupt auf diesen früheren Auftrag berufen will.

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VPRRS 2010, 0402
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt unzutreffende Preisangabe vor?

OLG München, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 19/10

1. Zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers nach § 98 Nr. 5 GWB.*)

2. Eine unzutreffende Preisangabe, welche zum Ausschluss des Angebots führt, liegt dann vor, wenn ohne entsprechende Vorgabe im Leistungsverzeichnis Kosten für Bauleiter in die Position Baustelleneinrichtung eingerechnet werden.*)

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VPRRS 2010, 0401
AußenanlagenAußenanlagen
Primärrechtsschutz vor Zivilgerichten: Was darf verlangt werden?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2010 - 2 W 37/10

1. Auch im Unterschwellenbereich kann im Wege des Primärrechtsschutzes durch einstweilige Verfügung nur die Untersagung des Zuschlags an einen Mitbewerber begehrt werden.

2. Für die Ermittlung des Streitwerts im unterschwelligen Zivilrechtsschutz ist § 50 Abs. 2 GKG entsprechend anwendbar. Der Streitwert ist daher mit 5% des Bruttoauftragswerts anzusetzen.

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VPRRS 2010, 0400
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Nebenangebote zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10

1. Nebenangebote sind trotz Aufforderung zur Angebotsabgabe unzulässig, wenn der Preis einziges Zuschlagskriterium ist. Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie 2004/17/EG lässt in einer derartigen Situation Varianten (in der deutschen Terminologie: Nebenangebote) nicht zu.

2. Mit einer entsprechenden Rüge ist ein Antragsteller bis zum Bekanntwerden der Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 07.01.2010 und 23.03.2010 - Verg 61/09 nicht ausgeschlossen.

3. Ist der Preis als einziges Zuschlagskriterium genannt, kann die Vergabestelle die Nebenangebote ausschließen und das Vergabeverfahren fortsetzen. Sie kann die Situation aber auch zum Anlass nehmen, das laufende Vergabeverfahren aufzuheben oder zumindest in den Stand vor Versendung der Verdingungsunterlagen zurückzuversetzen. In diesem Fall hat die Vergabestelle die Möglichkeit, es bei den gegenwärtigen Verdingungsunterlagen zu belassen, sie kann aber auch die Leistungsbeschreibung oder die Zuschlagskriterien ändern. In jedem Fall kann die Antragstellerin dann neue Angebote einreichen.

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VPRRS 2010, 0399
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen bagatellhafter Unvollständigkeit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.09.2010 - 1 Verg 3/10

Auf der Grundlage der VOB/A 2006 muss die Vergabestelle in den Grenzen des - hier nicht gegebenen - Rechtsmissbrauchs ein Angebot auch dann wegen Unvollständigkeit zwingend von der Wertung ausschließen, wenn die fehlende Angabe bedeutungslos erscheint (im Fall: Herstellerangabe enes Telefaxgerätes) und überdies eine Position betrifft, die für die Wertung der Angebote unwesentlich ist (im Fall: 0,02 % der Angebotssumme).*)

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VPRRS 2010, 0397
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfolgt Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.05.2010 - VgK-12/2010

1. Die Wirkung einer Festlegung des rechtlichen Rahmens durch den Auftraggeber für die Nachprüfung hat (§§ 102 ff. GWB) besteht in einer Selbstbindung des Auftraggebers, dass er das streitgegenständliche Los nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Abs. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre.

2. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen ein durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass der Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergaberechtskonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

3. Die Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen.

4. Das Verbot der Änderung der Vorgaben in den Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt.Die Vorschrift soll sicherstellen, dass das Angebot den ausgeschriebenen Leistungen und sonstigen Verdingungsunterlagen entspricht. Der durch eine Ausschreibung eröffnete Wettbewerb kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen unterbunden werden, weil anderenfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs.3 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat. Wollen oder können die Bewerber die Leistung nicht nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen anbieten, so steht es ihnen frei, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote zu unterbreiten, sofern sie vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Weicht der Bieter dagegen, im Rahmen seines Angebotes von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A.

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VPRRS 2010, 0396
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren ohne Öffentliche Bekanntmachung: Zulässigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2010 - Verg 44/10

1. Werden geforderte Genehmigungen zur Unterbringung von Baggergut nicht vorgelegt, ist Angebot eines Bieters ungeeignet.

2. Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Öffentliche Bekanntmachung ist - trotz unterschiedlichen Wortlauts der jeweils einschlägigen Paragraphen - sowohl nach der VOB/A 2006 als auch nach der VOB/A 2009 unter den gleichen Voraussetzungen gestattet, nämlich dass kein Angebot die Wertungsstufen eins bis drei unbeanstandet passiert hat und vom Auftraggeber bezuschlagt werden könnte.

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VPRRS 2010, 0392
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Gestaltung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber

VK Arnsberg, Beschluss vom 20.07.2010 - VK 09/10

1. Die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, den wirtschaftlichsten Preis durch eine vergaberechtsgerechte Ausschreibung für Abschleppleistungen zu ermitteln, kann nicht durch die Übernahme verbandinterner ermittelter Preislisten ersetzt werden.*)

2. Die funktionale Leistungsbeschreibung lässt die Bestimmung einer Leistung mit dem geschuldete Ziel Abschleppen / Bergen von Fahrzeugen unterschiedlichen Gewichts verbunden mit der Forderung einer Pauschalpreisangabe zu.*)

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VPRRS 2010, 0390
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers; Transparenzgebot

VK Südbayern, Beschluss vom 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-28-05/10

1. Bei der Vergabe von Labordienstleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung des Anhangs IB, Kategorie 27 der VOL/A, nicht aber um eine Leistung der Kategorie 12 des Anhangs II zur Vergabekoordinierungsrichtlinie.*)

2. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOL/A sind Öffentliche Ausschreibungen durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter, Fachzeitschriften oder Internetportale bekannt zu machen. Das Internetportal als Bekanntmachungsmedium genügt nach dem Regelungszweck des § 17 VOB/A und § 17 VOL/A aber nur dann den Anforderungen der Transparenz, wenn dem durchschnittlichen Nutzer des Internets auch der entsprechende Internetauftritt des Auftraggebers bekannt ist, oder sich Bekanntmachungen im Internet nicht nur zufällig oder mit großem Aufwand finden lassen.*)

3. Grundsätzlich hat der Auftraggeber bis zum Eröffnungstermin die Möglichkeit, etwaige Fehler im Leistungsverzeichnis zu korrigieren, das heißt, er kann Teile des Leistungsverzeichnisses zurückziehen oder Änderungen am Leistungsverzeichnis vornehmen. Liegen dennoch inhaltlich unterschiedliche Angebote vor, die auf Änderungen zurückzuführen sind und liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der Bieter, macht eine solche Situation es unumgänglich, das Vergabeverfahren in den Stand nach der erfolgten Bekanntmachung der Vergabeabsicht durch die Vergabestelle zurückzuversetzen. Hierbei sollte er sich auch dahingehend absichern, dass ihm alle Bewerber den Empfang der Mitteilung bestätigen.*)

4. Eine Loslimitierung kann vergaberechtlich nur dann zulässig sein, wenn damit bezogen auf den Bieterkreis und den Auftragsgegenstand keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Bei der Entscheidung über die Losaufteilung kommt es im Rahmen der Dokumentationspflicht vor allem darauf an, dass ersichtlich wird, dass die Vergabestelle das Interesse an einem breiteren Wettbewerb um den zu vergebenden Auftrag berücksichtigt und gegen wirtschaftliche und technische Belange abgewogen hat. *)

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VPRRS 2010, 0389
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Zuschlag bei unmöglichem Vergleich der Angebote; Umsatzsteuer

VK Südbayern, Beschluss vom 24.06.2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10

1. Der Antragsgegner darf den Zuschlag auf keines der Angebote erteilen, wenn die Verdingungsunterlagen nicht geeignet waren, vergleichbare Angebote in Bezug auf eventuell zu zahlende Umsatzsteuer zu erhalten. *)

2. Bei einer mathematischen Formel zur Preisanpassung sind auch die dazugehörigen Einheiten zu berücksichtigen. *)

3. Eine Formel zur Preisanpassung darf nicht dazu führen, dass bei bestimmten Angebotspreisen es zu Ergebnissen kommt, die dem Sinn der Preisanpassung zuwiderlaufen. *)

4. Erfasst die vom Auftragsgegner vorgegebene Alternative nicht nur einzelne Positionen der Leistungsbeschreibung , sondern die Gesamtleistung und wirkt sich auch auf die Angebotspreise aus, ist die Leistung nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A nicht eindeutig.*)

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VPRRS 2010, 0387
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfolgt Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2010 - VgK-12/2010

1. Die Wirkung einer Festlegung des rechtlichen Rahmens durch den Auftraggeber für die Nachprüfung hat (§§ 102 ff. GWB) besteht in einer Selbstbindung des Auftraggebers, dass er das streitgegenständliche Los nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Abs. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre.

2. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen ein durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass der Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergaberechtskonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

3. Die Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen.

4. Das Verbot der Änderung der Vorgaben in den Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt.Die Vorschrift soll sicherstellen, dass das Angebot den ausgeschriebenen Leistungen und sonstigen Verdingungsunterlagen entspricht. Der durch eine Ausschreibung eröffnete Wettbewerb kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen unterbunden werden, weil anderenfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs.3 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat. Wollen oder können die Bewerber die Leistung nicht nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen anbieten, so steht es ihnen frei, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote zu unterbreiten, sofern sie vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Weicht der Bieter dagegen, im Rahmen seines Angebotes von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A.

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VPRRS 2010, 0386
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Internetbekanntmachung: Verstoß gegen das Transparenzgebot?

VK Südbayern, Beschluss vom 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-30-05/10

1. Gemäß § 17 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A 2006 sind Öffentliche Ausschreibungen durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter, Fachzeitschriften oder Internetportale bekannt zu machen. Das Internetportal als Bekanntmachungsmedium genügt nach dem Regelungszweck des § 17 VOB/A 2006 und § 17 VOL/A 2006 aber nur dann den Anforderungen der Transparenz, wenn dem durchschnittlichen Nutzer des Internets auch der entsprechende Internetauftritt des Auftraggebers bekannt ist, oder sich Bekanntmachungen im Internet nicht nur zufällig oder mit großem Aufwand finden lassen.*)

2. Grundsätzlich hat der Auftraggeber bis zum Eröffnungstermin die Möglichkeit, etwaige Fehler im Leistungsverzeichnis zu korrigieren, das heißt, er kann Teile des Leistungsverzeichnisses zurückziehen oder Änderungen am Leistungsverzeichnis vornehmen. Liegen dennoch inhaltlich unterschiedliche Angebote vor, die auf Änderungen zurückzuführen sind und liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der Bieter, macht eine solche Situation es unumgänglich, das Vergabeverfahren in den Stand nach der erfolgten Bekanntmachung der Vergabeabsicht durch die Vergabestelle zurückzuversetzen. Hierbei sollte er sich auch dahingehend absichern, dass ihm alle Bewerber den Empfang der Mitteilung bestätigen.*)

3. Eine Loslimitierung kann vergaberechtlich nur dann zulässig sein, wenn damit bezogen auf den Bieterkreis und den Auftragsgegenstand keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Bei der Entscheidung über die Losaufteilung kommt es im Rahmen der Dokumentationspflicht vor allem darauf an, dass ersichtlich wird, dass die Vergabestelle das Interesse an einem breiteren Wettbewerb um den zu vergebenden Auftrag berücksichtigt und gegen wirtschaftliche und technische Belange abgewogen hat.*)

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VPRRS 2010, 0385
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Aufhebung des Verfahrens ohne normierten Aufhebungsgrund

VK Südbayern, Beschluss vom 30.07.2010 - Z3-3-3194-1-38-06/10

1. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 a) VOB/A muss rückgängig gemacht werden, wenn dem Antragsgegner kein normierter Aufhebungsgrund zur Seite steht. *)

2. Bei der Wertung nach § 25 VOB/A werden die Angebote nach ihrer Gesamtheit betrachtet und miteinander hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Preise verglichen. Die Wertung der Angebote erfolgt in vier Stufen. Die strikte Einhaltung einer Reihenfolge der vier Stufen ist nicht zwingend vorgegeben. *)

3. Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine eigene Wertungsstufe im Rahmen der Prüfung und Wertung von Angeboten, die mit der Feststellung der Eignung oder Nichteignung der Bieter endet. In die engere Wahl kommen nur Bieter, deren generelle Eignung bejaht wird. Wurde vom Antragsgegner der Antragstellerin die Eignung nicht ausdrücklich abgesprochen, ist sie als geeignet anzusehen. *)

4. In einem Verhandlungsverfahren nach § 3 a Nr. 1 lit. d) VOB/A wendet sich der Auftraggeber nur an Unternehmer, deren Eignung er aufgrund vorangegangener aktueller Ausschreibungen oder sonstiger Kenntnis verlässlich beurteilen kann. Ist ihm dies nicht möglich, hat er die Unternehmer zunächst aufzufordern, ihre Eignung nachzuweisen, was der Antragsgegner nicht getan hat. *)

5. Der Antrag auf Erteilung des Zuschlags auf das Angebot der Antragstellerin ist abzuweisen, wenn eine dokumentierte Eignungsprüfung für die Antragstellerin nicht stattgefunden hat. *)

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VPRRS 2010, 0383
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenverteilung bei Aufhebung des Vergabeverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 30.07.2010 - Z3-3-3194-1-15-05/10

1. Gemäß § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB hat der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten, wenn sich der Antrag vor Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig, wie es hier durch die Aufhebung der Ausschreibung der Fall ist, erledigt hat, weil er das Nachprüfungsverfahren in Gang gesetzt hat. Nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten zu tragen hat nach billigem Ermessen. *)

2. Hat der Auftraggeber seine Entscheidung nicht dokumentiert und ist diese daneben auch noch offensichtlich fehlerhaft, hat er nach billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens zu tragen. *)

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VPRRS 2010, 0382
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Eignungsprüfung beim Verhandlungsverfahren - Formfreiheit

VK Südbayern, Beschluss vom 30.07.2010 - Z3-3-3194-1-42-06/10

Ist die Aufhebung der Ausschreibung durch Beschluss der Vergabekammer aufgehoben worden, ist die Fortführung des offenen Verfahrens im Rahmen eines neu ausgeschriebenen Verhandlungsverfahrens nach § 3 a Nr. 1 lit. d) VOB/A nicht möglich. Der Auftraggeber ist dann zu verpflichten, das ausgeschriebene Verhandlungsverfahren aufzuheben. *)

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VPRRS 2010, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf Auftraggeber vor Zuschlag ausgeschriebene Leistung reduzieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2010 - Verg 46/10

Reduziert der Auftraggeber während des laufenden Vergabeverfahrens den ausgeschriebenen Leistungsumfang - etwa indem er schon vor Zuschlag Teile dieser Leistung ausführen lässt - , muss er allen Bietern Gelegenheit geben, auf diese Veränderung durch Änderung oder Anpassung ihrer Angebote zu reagieren. Andernfalls verstößt er gegen das in § 9 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2006 geregelte Gebot, den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, und verletzt damit die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung.

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VPRRS 2010, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2008 - Verg 21/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0378
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Nebenangebote zulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010 - VK 51/10

Nebenangebote dürfen gemäß Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG nicht gewertet werden, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.

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VPRRS 2010, 0377
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist Rüge wegen unmittelbar bevorstehendem Zuschlag entbehrlich?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2010 - 1 VK 50/10

Erlangt der Bieter bei einer für den Montag geplanten Zuschlagserteilung an einem Freitag Kenntnis von einem Vergabeverstoß, muss dieser vor Einreichung des Vergabenachprüfungsantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

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VPRRS 2010, 0376
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Rechtsberatung im Rahmen einer Ausschreibung

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010 - 1 Verg 2/10

1. Ob bzw. wie die Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nach den jüngsten Entscheidungen des EuGH (NZBau 2010, 183 = EuZW 2010, 261 - "Uniplex" und NZBau 2010, 256 -"NRA") anzuwenden ist, kann offen bleiben.

2. Ist die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF (Ausgabe 2006) - anwendbar, dann sieht § 5 VOF als zulässige Vergabeart überhaupt nur das Verhandlungsverfahren vor.

3. Die Bestimmungen der VOF sind gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 VOF i.V. mit § 1 VOF auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, anzuwenden, soweit sie im Anhang I A oder im Anhang I B genannt sind. Das ist in Bezug auf die Rechtsberatung der Fall, da diese im Anhang I B in Ziffer 21 aufgeführt ist.

4. Die Rechtsberatung im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zur Bereederung von Forschungsschiffen kann nicht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 VOF i. V. mit § 5 VgV vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, insbesondere dann, wenn unterschiedliche Lösungen in Betracht kommen und der Beratungsumfang vom Beratungsergebnis abhängt.

5. Geht aus einem an sämtliche Bewerber gleichzeitig verschickten Bewerberrundschreiben eindeutig hervor, dass Voraussetzung für die Erreichung der Höchstpunktzahl ein Teammitglied mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung ist, hat der öffentliche Auftraggeber weder das Transparenzgebot gemäß § 97 Abs. 1 GWB noch das Gleichheitsgebot gemäß § 97 Abs. 2 GWB verletzt.

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VPRRS 2010, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Leistungsbeschreibung - Aufhebung der Ausschreibung?

VK Südbayern, Beschluss vom 24.08.2010 - Z3-3-3194-1-31-05/10

1. Weicht ein Angebot im Hinblick auf eine technische Spezifikation von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab, so ist dieses Angebot als Haupt-und nicht als Nebenangebot zu werten. *)

2. Ist einem Angebot ein mehrseitiges Schreiben der Herstellfirma beigefügt, in dem sich diese explizit zur Gleichwertigkeit des angebotenen Werkstoffes mit dem im Leistungsverzeichnis enthaltenen Werkstoffes auseinandersetzt, sind die Anforderungen an die Nachweispflicht des Bieters an die Gleichwertigkeit seines angebotenen Produktes als ausreichend einzustufen. *)

3. Der Vergabestelle kann nicht zugestanden werden aufgrund einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung, die sie selbst zu vertreten hat und die noch dazu aus technischer Hinsicht durchaus durchführbar ist das gesamte Vergabeverfahren aufzuheben, da dies nicht das mildeste Mittel darstellt. *)

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VPRRS 2010, 0373
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers - Bieterschutz

VK Südbayern, Beschluss vom 14.07.2010 - Z3-3-3194-1-29-05/10

1. Die Bieter haben ein subjektives Recht auf eine ausreichende Dokumentation. Das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen sind zeitnah, lückenlos, laufend und nachvollziehbar zu dokumentieren.

2. Die Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers erstreckt sich sowohl auf den formalen Verfahrensverlauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert.

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VPRRS 2010, 0372
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gültigkeit des Angebots bei fehlendem Prüfzeugniss

VK Südbayern, Beschluss vom 21.05.2010 - Z3-3-3194-1-21-04/10

1. Ein im Rahmen der Prüfung der Gleichwertigkeit vorzulegendes Prüfzeugnis muss gültig sein.*)

2. Sind verlangte Muster nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden, führt dies zum Ausschluss, da dann in der Regel der Nachweis der Gleichwertigkeit nicht geführt werden kann.*)

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VPRRS 2010, 0371
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
beträchtlicher Preisabstand: Anlass zur Überprüfung?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2010 - Z3-3-3194-1-04-01/10

1. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten ist allein für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist.*)

2. Sinn der Auskömmlichkeitsprüfung liegt darin, dem Bieter die Möglichkeit einzuräumen, mit seinen Argumenten darzulegen, dass er in der Lage ist, seine Leistungen auftragsgerecht zu erbringen. Bei dieser Prognoseentscheidung hat der öffentliche Auftraggeber zwar keinen Ermessensspielraum, dafür aber einen Beurteilungsspielraum, der einer nur eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Vergabekammer unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und - feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.*)

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VPRRS 2010, 0369
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestkrietrien müssen beachtet werden!

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.07.2010 - VK 12/10

Gemäß § 25a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A 2006 darf der Auftraggeber nur die Kriterien berücksichtigen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Dabei sind die als Mindestkriterien bezeichneten Vorgaben für den Auftraggeber unverzichtbar.*)

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VPRRS 2010, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Heilung unzureichender Dokumentation

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2010 - VgK-21/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlich, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, er hätte bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers im laufenden Verfahren ohne Neuausschreibung den Zuschlag auch tatsächlich erhalten.

2. Wenn die Auftraggeberin in der Benachrichtigung an die unterlegenen Bieter eine Frist für den frühesten Vertragsschluss setzt, die über die Mindestfristen des § 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB hinausgeht, darf sie zum Schutz der unterlegenen Bieter vor Ablauf dieser Frist den Auftrag nicht erteilen.

3. Gemäß § 107 Abs. 3 Ziff. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) ist die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht mehr anwendbar.

4. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie etwa bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung. Eine nachträgliche Heilung im Nachprüfungsverfahren ist nicht möglich.

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IBRRS 2010, 4185
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei Negativpreisen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2010 - VK 7/10

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A 2006 sind die geforderten Preise anzugeben und gemäß Abs. 3 sind Veränderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. Die Angabe der negativen Einheitspreise erfüllt die beiden Tatbestände.*)

2. Negative Preise sind keine Preise. Sie bezeichnen vielmehr eine Zahlung und damit eine Leistung des Bieters. Das ist materiell das Gegenteil eines Preises. Die Angabe einer Leistung im Preisverzeichnis ist damit logisch eine Abänderung des Leistungsverzeichnisses und damit auch subsummierbar unter § 21 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2006.*)

3. In der Sache handelt es sich bei der Nullpreisangabe oder bei Negativpreisen damit zunächst immer auch um eine fehlende Preisangabe. Ob sie wettbewerbsfeindlich sind, ist eine Frage des Einzelfalles, deren Prüfung dazu führen kann, dass keine Störung des Wettbewerbs und der Grundsätze des Vergaberechts mit der Wertung verbunden sind.*)

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VPRRS 2010, 0365
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was sind „technische Spezifikationen“?

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.06.2010 - VgK-24/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen ein durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist im Übrigen aber nicht erforderlich, dass ein Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

2. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt.

Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen.

Ausreichend ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, im Zuge einer ihm durch die Nachprüfungsinstanzen aufgegebenen erneuten Angebotswertung bislang vorhandene Wertungsfehler zu beseitigen. Das gilt unabhängig davon, ob sie Gegenstand der betreffenden Nachprüfungsentscheidung waren oder nicht. Ein Vertrauen der Bieter auf Beibehaltung der bisherigen vergaberechtswidrigen Wertung ist rechtlich nicht schützenswert und deshalb schon aus Rechtsgründen nicht anzuerkennen.

4. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot weder die Produktangabe noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig.

5. Die in der Literatur auch vertretene weite Auslegung des Begriffes der "technischen Spezifikation" schließt die gesamten technischen Anforderungen im Leistungsverzeichnis ein. Hingegen sind technische Spezifikationen aus Sicht der Kammer die Bezugnahme und Bezeichnung von Normen mit der Folge, dass im Leistungsbeschrieb genannte zusätzliche individuelle Festlegungen keine technischen Spezifikationen sein können.

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VPRRS 2010, 0441
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 GWB derzeit nicht anwendbar!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010 - VK 2-7/10

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit grundsätzlich nicht angewandt werden.*)

2. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen das Vergaberecht im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters.*)

3. Die Frist zwischen der Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrags gern. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen. Auf die Frist ist grundsätzlich in der Vergabebekanntmachung hinzuweisen. Geschieht dies nicht, ist diese Ausschlussfrist nicht anwendbar.*)

4. Der Bieter soll aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob er für die Abgabe eines Angebots in Frage kommt. Er muss sich anhand der Bekanntmachung überlegen können, ob er die geforderten Nachweise erbringen kann und auf welche Weise.*)

5. Bei einem vorgeschalteten Teilnahmeverfahren ist die Eignung grundsätzlich anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise zu prüfen.*)

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VPRRS 2010, 0362
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Subventionsausschluss nur bei schweren Vergaberechtsverstößen

VG Potsdam, Urteil vom 17.08.2010 - 3 K 1383/05

Soweit dem Zuwendungsempfänger in Ziff. 3.1 ANBest-G bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen die Beachtung der VOB/A aufgegeben wird, rechtfertigen unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit und der haushaltsrechtlichen Zielsetzung der Zuwendung nur schwere Vergaberechtsverstöße eine Versagung der begehrten Zuwendung. Eine Verwaltungspraxis, wonach formelle und materielle Fehler im Vergabeverfahren regelmäßig und unabhängig von der Schwere des Verstoßes, zum Förderausschluss führen, ist rechtswidrig.*)

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VPRRS 2010, 0361
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör?

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZR 213/08

Eine Anhörungsrüge ist unbegründet, wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt wird.

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VPRRS 2016, 0010
GesundheitGesundheit
Unvollständige Nebenangebote sind zwingend auszuschließen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.10.2010 - VK 2-33/10

Nebenangebote sind zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn sie nicht alle geforderten Preise, Angaben bzw. Erklärungen enthalten.

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VPRRS 2010, 0358
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragsänderungen nach Bekanntmachung - Konkurrentenschutz

KG, Beschluss vom 10.12.2009 - 2 Verg 5/09

1. Dem Bieter ist selbst nach der positiven Kenntnis von den Tatsachen, die den Vergabefehler aus seiner Sicht begründen, noch Zeit einzuräumen, sich rechtlich beraten zu lassen und das Ergebnis dieser Beratung in eine Entscheidung umzusetzen.

2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Anforderungen an Eignungsnachweise nach der Bekanntmachung der Ausschreibung zu modifizieren, solange nicht zusätzliche Eignungsnachweise gefordert werden. Anders als erschwerende Modifikationen und das spätere Aufstellen ergänzender Anforderungen steht es dem Auftraggeber frei, seine Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu modifizieren, solange dadurch nicht der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter und der im Vergabeverfahren zu wahrende Transparenzgrundsatz verletzt werden.

3. Erleichtert der Auftraggeber seine ursprünglichen Anforderungen in einer Weise, dass anzunehmen ist, dass sich potenzielle Bieter, hätten sie die späteren Erleichterungen von Anfang an gekannt, ebenfalls an der Vergabe beteiligt und ein Angebot abgegeben hätten, kann von einem chancengleichen und transparenten Vergabeverfahren nicht mehr gesprochen werden.

4. Nur die Nichtbefolgung einer vom Auftraggeber unzweideutig und unmissverständlich aufgestellten und von einem fachkundigen Bieter so zu verstehenden Forderung nach einer Einreichung von Unterlagen darf zum Anlass genommen werden, das betreffende Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Verbleibende Unklarheiten gehen dagegen zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

5. Solange nur ein Referenzauftrag die formellen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, kann das Angebot nicht als formell unvollständig angesehen und bereits deswegen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Sind bei den übrigen Referenzaufträgen die vom Auftraggeber vorgegebenen formellen Anforderungen nicht erfüllt, führt das allenfalls dazu, dass sie bei der vom Auftraggeber vorzunehmenden materiellen Prüfung der Geeignetheit der Antragstellerin nicht berücksichtigt werden können.

6. Tritt ein Auftraggeber in die Prüfung ein, ob ein angebotener Preis als ungewöhnlich niedrig bewertet werden kann, obliegt es ihm - zunächst vor allem im eigenen Interesse - die Gründe dafür aufzuklären und nachzuvollziehen. Erst dann erst kann er gegebenenfalls weiter prüfen, ob der Bieter für seine Preisgestaltung stichhaltige und nicht aus übergeordneten Gesichtspunkten zu beanstandende Gründe hat, oder aber, ob die angebotenen Preise nicht in diesem Sinne schlüssig gemacht werden konnten und das Angebot deswegen auszuschließen ist.

7. Zu der Frage, ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A bieterschützenden Charakter hat.

8. Eine Aufhebung des Verfahrens gemäß § 26 Nr. 1 b VOL/A kommt in Betracht bei nur derart gravierenden Mängeln, die im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar sind.

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VPRRS 2010, 0356
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Angebote unvollständig: Nachforderung fehlender Erklärungen!

OLG Rostock, Urteil vom 30.06.2010 - 17 Verg 2/10

1. Sind alle Angebote unvollständig, so muss der Auftraggeber über die Aufhebung oder die Fortführung des Vergabeverfahrens entscheiden.

2. Die fristgebundene Nachforderung der fehlenden Erklärungen bei allen Bietern ermöglicht eine transparente und diskriminierungsfreie Fortsetzung des Verfahrens. Ein solches Vorgehen ist nicht vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2010, 0355
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.09.2010 - 21.VK-3194-33/10

1. Zur Rügeobliegenheit, wenn infolge des unmittelbar bevorstehenden Ablaufes der Wartefrist gem. § 101a GWB der Zuschlag und der Verlust des Primärrechtschutzes drohen.*)

2. Kopplungsangebote sind grundsätzlich zulässig, müssen sich aber im Einzelfall am vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot messen lassen. Insbesondere muss eine Manipulationsmöglichkeit des Bieters auf einen vorangegangenen Wettbewerb ausgeschlossen sein. Dies wäre dann der Fall, wenn sich das Koppelungsangebot auch auf ein Einzellos bezieht, das bereits eröffnet ist und von dem bekannt ist, welchen Rang der Bieter einnimmt. Dann darf der Bieter seine Stellung in diesem Wettbewerb durch ein Koppelungsangebot nicht verbessern können.*)

3. Nicht dokumentierte Prüfungs- und Wertungsschritte gelten als nicht stattgefunden.*)

4. Angebote müssen klar und in sich schlüssig gestaltet sein. Insbesondere müssen die Einzelansätze einer Leistung der mathematischen Summe entsprechen. Bei Divergenz sind die Einzelansätze maßgebend (analoge Anwendung der Festlegungen aus § 23 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A).*)

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VPRRS 2010, 0465
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist eine „wettbewerbsbeschränkenden Abrede“?

VK Bund, Beschluss vom 17.08.2010 - VK 1-70/10

1. Der Begriff der "wettbewerbsbeschränkenden Abrede" im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe c) VOB/A ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

2. Wesentliches und unverzichtbares Merkmal einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebenen Leistungen in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich.

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VPRRS 2010, 0354
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOB/A 2009 und Ausschluss wegen fehlender Unterlagen

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.09.2010 - 21.VK-3194-34/10

1. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen zulässig. Die Anerkennung der Besonderen Vertragsbedingungen 214.H ist eine Erklärung der Bieter i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009.*)

2. In den Besonderen Vertragsbedingungen sind vom Auftraggeber die Ausführungsfristen, die Rechnungslegung und die Sicherheitsleistungen für die Baudurchführung festgelegt. Es handelt sich um eine von der Vergabestelle vorformulierte Unterlage, die vom Bieter an keiner Stelle individuell auszufüllen oder zu ergänzen war. Deswegen kann ein Angebot auch ohne diese Unterlage in jeder Hinsicht mit den Angeboten anderer Bieter verglichen und bewertet werden. Fehlende Unterlagen bzw. Vertragsbedingungen, bei denen keine eigenständigen Eintragungen der Bieter gefordert waren, rechtfertigten selbst nach der VOB/A 2006 keinen Angebotsausschluss.*)

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VPRRS 2010, 0352
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen bei Erdarbeiten

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2010 - 14 U 134/09

1. Ein Leistungsverzeichnis, das einer Ausschreibung nach VOB/A zugrunde liegt, ist so auszulegen, dass es den Anforderungen von § 9 VOB/A entspricht. Der Bieter darf es bei Auslegungszweifeln deshalb so verstehen, wie es den Anforderungen der VOB/A entsprechend verstanden werden müsste, d. h. er kann von einer erschöpfenden Beschreibung der von ihm zu erbringenden Leistung ausgehen.

2. Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst oder nicht erfasst und deshalb zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an, die im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen ist. Soweit die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart haben, gehören dazu auch die allgemeinen technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C.

3. Leitlinie für die Abgrenzung der verschiedenen DIN ist der jeweilige Hauptinhalt der Leistung. Nach DIN 18299, Abschnitt 1 haben allerdings abweichende Regelungen in den ATV der DIN 18300 f. Vorrang vor den allgemeinen Regelungen, weil das dem anerkannten Grundsatz entspricht, dass allgemeine Regelungen hinter den spezielleren zurücktreten.

4. Im Regelungsbereich der DIN 18300 Ziffer 3.8 gilt nach Ziffer 4.5 der ZTVE-StB 94, dass erosionsempfindliche Oberbodenflächen zu schützen sind; der Auftragnehmer hat dabei auch Schutzmaßnahmen gegen Niederschlagswasser aus Flächen außerhalb der Baustelle zu regeln. Solche Maßnahmen sind aber in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.

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VPRRS 2010, 0351
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2010 - VK-SH 13/10

1. Wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, dürfen Nebenangebote nicht berücksichtigt werden. Dies folgt aus Art. 24 Abs. 1 Richtlinie 2004/18/EG, der mangels Umsetzung ins deutsche Recht unmittelbar anzuwenden ist.

2. Hat der Auftraggeber gleichwohl Nebenangebote zugelassen, liegt ein schwerwiegender Vergabefehler vor, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 26 Nr. 1 c VOB/A 2006 (= VOB/A 2009 § 17 Abs. 1 Nr. 3) zwingt.

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VPRRS 2010, 0350
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verfahrensrecht - Keine Zustellungsempfangsvollmacht des BLB NRW nach § 171 ZPO

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010 - 5 U 89/09

1. Für eine wirksame Vertretung bei der Zustellung von gerichtlichen Schrift-stücken nach § 171 ZPO muss der rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter zur Entgegennahme von Zustellungen ermächtigt sein.*)

2. Durch die in einem Beauftragungsschreiben der Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeberin enthaltene Formulierung: "Auf Grund Ihres Angebots erhalten Sie den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung* (*Vertretungsformel gemäß VHB eintragen) der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesministerium der Verteidigung, die Oberfinanzdirektion Münster, den Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf." erlangt das BLB die Stellung eines bevollmächtigten Bauleiters.*)

3. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Runderlasses des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Wohnungswesen vom 27.01.2000, durch den geregelt wird, dass die Entgegennahme von Zustellungen im Rahmen eines Rechtsstreits der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion obliegt, beinhaltet die obige Bevollmächtigung des BLB keine Zuweisung einer Zustellungsbevollmächtigung an das BLB.*)

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