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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5457 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0083
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2010 - Verg 3/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rahmenvertrag über Tief-, Straßen- und Rohrbau

VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - VK-26/2010

1. Bezüglich der Vollmacht, andere Mitglieder einer Bietergemeinschaft vertreten zu können, können für das Verfahren vor der Vergabekammer, welches mit einem Verwaltungsakt endet, keine höheren Anforderungen gestellt werden als sie sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung, hier § 67 Absatz 6 VwGO, ergeben. Die Vertretungsbefugnis kann jederzeit während des Nachprüfungsverfahrens nachgewiesen werden.*)

2. Die Anforderung zur Erbringung des Nachweises, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt zu haben, kann, anders als ein Nachweis zur technischen / wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht durch den Hinweis auf ein anderes Unternehmen erfüllt werden.*)

3. Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt unabhängig von der Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Die Vergabestelle ist deshalb nicht gehalten, von sich aus zu prüfen, ob das betroffene Unternehmen aufgrund seiner Mittel, seines Kreditrahmens, seiner Auftragslage etc. voraussichtlich in der Lage sein wird, den ausgeschriebenen Vertrag zu erfüllen und es sich deshalb "leisten" kann, Steuerrückstände auflaufen zu lassen.*)

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IBRRS 2013, 0620; IMRRS 2013, 0433
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Hamburger Innovationsabgaben sind rechtmäßig!

OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - 1 Bf 149/09

1. Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen des Demokratie-und Rechtsstaatsprinzips an Innovationsabgaben (Gesetzesvorbehalt, mittelbare Staatsverwaltung).*)

2. Die beitragsähnliche Sonderabgabe entspricht den an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion zu stellenden Anforderungen. Sie verletzt nicht den Gleichheitssatz, weil sie nur von den Grundeigentümern und nicht den Mietern erhoben wird.*)

3. Es handelt sich um ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, für das der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.*)

4. Die Abgabenerhebung führt nicht zu einer unzulässigen Beihilfe. In dem vorliegenden Fall musste der Vorhabenträger nicht im Wege eines Vergabeverfahrens (Ausschreibung) ausgewählt werden.*)

5. Zur rückwirkenden Heilung einer Abgabenverordnung.*)

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VPRRS 2013, 0076
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Infrastrukturelle Erschließung/Erweiterung eines Industriestandorts

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 55/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an transparenten Wettbewerb

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2010 - VK-28/2010

1. Ein echter Wettbewerb ist nur möglich, wenn eine so weit wie möglich die vertraglichen Leistungen bzw. die Rahmenbedingungen zutreffend beschreibende Vergabeunterlage vorliegt. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob die Vergabestelle bereit ist, Veränderungen / Verkürzungen des Leistungsumfanges so zu honorieren, dass dem jeweiligen Vertragspartner kein Schaden entsteht. Der vergaberechtlich beachtliche, fehlerhafte Umstand liegt darin, dass in diesem Fall Angebote miteinander verglichen werden, in denen kalkulatorisch unterschiedliche Ansätze für Leistungen enthalten sind, die nicht notwendig in die Kalkulation hätten eingestellt werden müssen.*)

2. Andererseits ist ein transparenter Wettbewerb nicht zu vereinbaren mit einer beliebig oft wiederholten Angebotsabgabe. Dies gilt besonders dann, wenn bereits eine Submission stattgefunden hat.*)

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VPRRS 2013, 0072
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gutachtenerstellung von Erdbebenfestigkeit ist vergabepflichtig!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 23.05.2012 - C-159/11

Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und d, Art. 2, Art. 28 sowie Anhang II, Kategorien 8 und 12, ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Abschluss von Vereinbarungen in Schriftform zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer öffentlich-rechtlich konstituierten Universität über die Erforschung und Bewertung der Erdbebenanfälligkeit von Krankenhausbauten erlaubt, die nach den nationalen Vorschriften über die Sicherheit von Bauwerken und insbesondere von strategischen Gebäuden gegen eine die für die Erbringung der Leistung getragenen Kosten nicht übersteigende Gegenleistung durchzuführen sind, wenn die den Auftrag ausführende Universität die Eigenschaft eines Wirtschaftsteilnehmers besitzen kann.

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VPRRS 2013, 0071
BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung nach verzögertem Zuschlag?!

KG, Urteil vom 22.10.2010 - 21 U 143/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung und Inbetriebnahme von Fahrausweisautomaten

VK Berlin, Beschluss vom 07.06.2012 - VK-B1-6/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Wertungsspielraum des Auftraggebers

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2012 - VK 2-14/12

1. Der Auftraggeber muss - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Der Wertungsspielraum des Auftraggebers auf der letzten Ebene der Angebotswertung darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen. Von daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.

2. Der Wertungsspielraum kann dahingehend überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wund der Wertung keine sachwidrigen Erwägungen zu Grunde gelegt wurden.

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VPRRS 2013, 0060
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Verzicht auf gestellte Mindestanforderungen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2012 - VK 2-23/12

1. Ein öffentlicher Auftraggeber, der im Hinblick auf die Eignungsprüfung die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, ist hieran gebunden und darf nicht zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten.

2. Der dem öffentlichen Auftraggebern bei der Eignungsprüfung grundsätzlich zustehende Beurteilungs- und Ermessensspielraum wird durch die Festlegung von Mindestanforderungen eingeengt. Erfüllt ein Bieter die Mindestanforderungen nicht, ist er zwingend von der Wertung auszuschließen

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VPRRS 2013, 0058
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch Unterkriterien zu bekannt zu geben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2011 - Verg 64/10

Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen und bekannt zu machen, sondern hat den Bietern auch die zur Ausfüllung eines Zuschlagskriteriums aufgestellten Unterkriterien und deren Gewichtung mitzuteilen, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für im Voraus, d.h. vor der Veröffentlichung und Versendung der Verdingungsunterlagen, sondern auch für nach diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber aufgestellte Unterkriterien jedenfalls immer dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die nachträglich aufgestellten Kriterien und Gewichte den Inhalt der Angebote hätten beeinflussen können, wenn sie vor Erstellung der Angebote bekannt gewesen wären.

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VPRRS 2013, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur ein Bieter technisch leistungsfähig: Funktionstest unzulässig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 14.05.2012 - VK 6/12

Die Forderung nach Durchführung eines Funktionstest ist unzulässig, wenn nur ein Bieter über die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt und die anderen Bieter deshalb kein Angebot abgeben können.

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VPRRS 2013, 0041
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geänderte Parameter: Schätzung des Auftragswerts hinfällig!

OLG München, Beschluss vom 31.01.2013 - Verg 31/12

Der Auftraggeber kann sich, wenn er eine Gesamtbaumaßnahme in mehrere Ausschreibungen unterteilt, jedenfalls dann nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung des Auftragswerts berufen, wenn sich die Parameter für die Schätzung erheblich geändert haben.*)




VPRRS 2013, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag nach Wettbewerb ohne Bekanntmachung erteilt: De-facto-Vergabe!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.12.2012 - Z3-3-3194-1-22-05/12

1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb dann vergeben, wenn im Anschluss an einen Wettbewerb der Auftrag an den Gewinner oder an einen Preisträger des Wettbewerbes vergeben werden muss. Im letzteren Fall müssen alle Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.

2. Wird ein Auftrag nach einem Realisierungswettbewerb an den Gewinner vergeben, ohne dass davor eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht wurde, so handelt es sich um eine unzulässige de-facto-Vergabe.

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VPRRS 2013, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Eignungsnachweise werden nicht nachgefordert!

VK Münster, Beschluss vom 17.01.2013 - VK 22/12

1. Die Vergabestelle kann bereits in der Bekanntmachung ihr Ermessen i.S.v. § 19 Abs. 3 SektVO ausüben und die Interessenten darauf hinweisen, dass bestimmte Eignungsnachweise nicht nachgefordert werden.*)

2. Ihre Ermessenserwägungen kann die Vergabestelle auch in einem Nachprüfungsverfahren noch konkretisieren, solange keine Manipulationsgefahr besteht.*)

3. Fehlerhafte Eignungsnachweise, bei denen ganz geringfügige materiell-inhaltliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, sind keine "fehlenden" Erklärungen i.S.v. § 19 Abs. 3 SektVO, so dass keine Nachforderungsmöglichkeit besteht.*)

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VPRRS 2013, 0030
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pauschalpreis statt Erfolgshonorar: Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2012 - VK 3-132/12

1. Definiert der Auftraggeber die kaufmännischen Rahmenbedingungen des abzuschließenden Vertrags, indem er neben Pauschalpreiselementen auch solche Vergütungsbestandteile vorgibt, die vom Erfolg des Auftragnehmers abhängig sind, liegt in der Abgabe eines Pauschalpreises eine Abweichung von den Vergabeunterlagen.

2. Werden Preise nicht an der vom Auftraggeber dafür vorgesehenen und damit an der richtigen Stelle angegeben, fehlt es im Rechtssinne an der Angabe des geforderten Preises.




VPRRS 2013, 0027
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auslegungsbedürftigkeit der Leistungsbeschreibung ist kein Mangel!

VK Münster, Beschluss vom 12.09.2012 - VK 18/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0024
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Tiefbauarbeiten: Pauschalpreisvertrag ungeeignet!

OLG Naumburg, Urteil vom 20.12.2012 - 2 U 92/12

1. Bei einem vergaberechtswidrigen Ausschluss eines Angebots kann ein Anspruch des Bieters auf Ersatz seines positiven Interesses, also seines Interesses an der Auftragserteilung, ausnahmsweise dann bestehen, wenn der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag tatsächlich erteilt hat und der übergangene Bieter bei rechtmäßigem Verlauf des Vergabeverfahrens den Auftrag hätte erhalten müssen.*)

2. Legt ein Bieter im Rahmen der Ausschreibung eines Bauauftrags als Einheitspreisvertrag ein - zugelassenes - Nebenangebot mit einem Pauschalpreis vor, und hat der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen eindeutig für alle Nebenangebote den Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot innerhalb der Angebotsfrist verlangt, so ist das Nebenangebot nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) VOB/A 2006 auszuschließen, wenn es einen solchen Nachweis nicht enthält.*)

3. Bei Tiefbauarbeiten sind unerwartete Baugrundverhältnisse mit Auswirkungen auf die auszuführenden Leistungen oder Mengenabweichungen nicht selten, so dass die nach § 5 Nr. 1 lit. b) VOB/A 2006 vorgesehenen Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalpreisvertrages - in Fällen, in denen die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist - regelmäßig nicht erfüllt sind.*)

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VPRRS 2013, 0022
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberecht & Mindestlohn: § 10 Abs. 1 TVgG-NRW ist drittschützend!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - VK-29/2012-L

1. Die Einführung von tatsächlichen oder vermeintlichen Inhalten des Angebots eines Mitbewerbers in das Nachprüfungsverfahren ist nicht als Beeinträchtigung geschützter Interessen des betroffenen Konkurrenten anzusehen, wenn der Bieter nur das vorträgt, was bei der Vergabekammer ohnehin bewusst wahrgenommen wird.

2. Ziel des TVgG-NRW ist es zu vermeiden, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge untertariflich entlohnte Beschäftigte einsetzen. Kernelement des Gesetzes ist die Verankerung eines Mindestlohns, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Damit entfaltet die in § 10 Abs. 1 TVgG-NRW ausgesprochene Prüfungspflicht zugleich drittschützende Wirkung.

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VPRRS 2013, 0021
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrvergütung nach verzögertem Zuschlag: Kein Verstoß gegen EU-Recht!

BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - VII ZR 37/11

Eine Anpassung der Bauzeit und gegebenenfalls auch der Vergütung aufgrund einer Verzögerung durch ein Nachprüfungsverfahren ist keine nachträgliche Vertragsänderung, sondern von vornherein vereinbart. Mit dieser Vereinbarung haben die Parteien den - jedenfalls in Grenzen - voraussehbaren Fall geregelt, dass eine derartige Verzögerung stattfindet, die auch zu einer Veränderung der Bauzeit führt. Eine solche Regelung ist vergaberechtlich möglich und verstößt nicht gegen europarechtliche Vorgaben (im Anschluss an BGH, IBR 2010, 606 und BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZR 213/08, ibr-online).

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VPRRS 2013, 0019
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie sind die Vorgaben in einer europaweiten Ausschreibung auszulegen?

VK Bund, Beschluss vom 08.11.2012 - VK 1-115/12

1. Welche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Bieter im Sinne von Mindestanforderungen in einem Vergabeverfahren seitens des Auftraggebers gestellt werden, ist der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen.

2. Maßgeblich für die Auslegung der Ausschreibung ist das Verständnis eines durchschnittlichen verständigen Bieters. Wird ein Bauvorhaben europaweit ausgeschrieben, kann deshalb grundsätzlich nicht allein der nationale Bieterhorizont zugrunde gelegt werden. Vielmehr ist auf ein grenzüberschreitendes Bieterverständnis abzustellen.

3. Ein privat genutztes Gebäude mit Büroräumen ist kein "Gebäude der öffentlichen Nutzung" bzw. kein "gemeinnütziges Gebäude".

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VPRRS 2013, 0018
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

1. Dienstleistungskonzessionen sind vertragliche Konstruktionen, die sich von einem Dienstleistungsauftrag nur dadurch unterscheiden, dass der Konzessionär das zeitweilige Recht zur Nutzung der ihm übertragenen Dienstleistung erhält und gegebenenfalls die zusätzliche Zahlung eines Preises vorgesehen ist. Charakteristisch für eine Dienstleistungskonzession ist, dass der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung dergestalt den Risiken des Marktes ausgesetzt ist, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt

2. Ob und inwieweit der Konzessionär das Betriebsrisiko zu einem wesentlichen Teil übernimmt, ist unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der konkreten Marktbedingungen und vertraglichen Vereinbarungen zu beurteilen. Wird neben dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung zusätzlich ein Preis gezahlt, kann je nach den Umständen des Einzelfalles zweifelhaft sein, ob der Vertrag als Dienstleistungskonzession oder öffentlicher Dienstleistungsauftrag zu werten ist.

3. Ein Vertrag kann jedenfalls dann nicht als Dienstleistungskonzession angesehen werden, wenn die zusätzliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung ein solches Gewicht hat, dass ihr bei wertender Betrachtung kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann.




IBRRS 2013, 0249; IMRRS 2013, 0177
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Subventionen: HOAI-Vertragsschluss als Projektbeginn?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2012 - 8 LB 58/12

1. Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Projektförderung können grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist dabei der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen. Planung und Bodenuntersuchung sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen gelten bei Baumaßnahmen nicht als Beginn des Vorhabens, ebenso wie der Grunderwerb.

2. Wird ein HOAI-Vertrag über sämtliche Leistungsphasen geschlossen, dann ist er bereits auf die Ausführung des Bauvorhabens gerichtet, wenn eine folgenlose Lösung vom Vertrag für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung nicht mehr möglich ist.

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VPRRS 2013, 0014
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geforderte Aufklärung verweigert: Angebot bleibt unberücksichtigt!

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.12.2012 - 21.VK-3194-29/12

1. Nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote von einem Bieter Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben.

Eine gesetzte Frist von 2 Arbeitstagen ist unangemessen. Die VOB/A sagt nichts zur Länge der Frist. Für die Angemessenheit der Frist kommt es auf den Inhalt und den Umfang der verlangten Angebotsaufklärung an, sie ist deshalb jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls zu bemessen.*)

2. Lässt der Bieter die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben (§ 15 EG Abs. 2 VOB/A). Dies bedeutet, dass es im Ermessen des Auftraggebers liegt, ob er die Fristverletzung mit einem Ausschluss belegt. Wurde bei der Fristsetzung das Ermessen bereits ausgeübt und bei Nichteinhaltung eine Nichtberücksichtung als zwingend festgelegt, muss die Vergabestelle die Bieter auf diese Ausschlussfrist unmissverständlich hinweisen oder sonst kenntlich machen, dass es sich um eine letzte und abschließende Möglichkeit zur Beantwortung eines Aufklärungsverlangens handelt.*)

3. Transport- und Entsorgungsleistungen sind keine Bauleistungen und müssen deshalb nicht mit dem Angebot in der Nachunternehmerliste angegeben werden.*)

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VPRRS 2013, 0013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschwellenrechtsschutz bei nicht gekennzeichneten Nebenangeboten?

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2013 - 1 W 51/12

1. Auch bei einer Unterschwellenvergabe kann Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung erlangt werden, wenn gegen bieterschützende, den transparenten und chancengleichen Wettbewerb betreffende Bestimmungen verstoßen wird.*)

2. Die Missachtung der Verfahrenspflichten zur Kennzeichnung von Angeboten und zur Bekanntgabe, ob und von wem und in welcher Zahl Nebenangebote eingereicht worden sind, führt zu keiner eigenständig zu erfassenden Bieterrechtsverletzung. Die Pflichten gewinnen erst im Zusammenhang mit der Prüfung von Ausschlussgründen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A eine - auch - bieterschützende Bedeutung.*)

3. Zu Vorgängen im Bereich der Vergabestelle kann einem Bieter keine Glaubhaftmachung "ins Blaue hinein" abverlangt werden. Der Vergabestelle obliegt eine sekundäre Darlegungs- bzw. Glaubhaftmachungslast zum internen Ablauf des Vergabeverfahrens.*)

4. Eine nur theoretische Möglichkeit von - ggf. strafbaren - Manipulationen an eingereichten Angeboten genügt für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht.*)

5. Ein Bieter kann ergänzende Informationen beanspruchen, um sich zu vergewissern, (ab) wann und durch welche konkreten Maßnahmen die eingereichten Konvolute von Nebenangeboten gegen nachträgliche Manipulationen gesichert worden sind. Werden die Informationen nicht kurzfristig zugänglich gemacht, können etwaige Primärrechtsschutzansprüche durch eine Zwischenverfügung bis zur Erfüllung der Informationsansprüche gesichert werden. Ohne vorherige - konkrete und erfolglose - Anfrage des Bieters bei der Vergabestelle besteht für eine gerichtliche Zwischenverfügung kein Anlass.*)

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VPRRS 2013, 0010
ArzneimittelArzneimittel
Fehlerhaft geforderte Eignungsnachweise werden nicht berücksichtigt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2012 - Verg 8/12

Nicht ordnungsgemäß geforderte Eignungsnachweise dürfen anerkanntermaßen keine Berücksichtigung bei der Eignungsprüfung finden. Die sich danach ergebende Verringerung des Eignungsniveaus ist im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Eignungsprüfung gleichwohl vergaberechtlich irrelevant.

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IBRRS 2013, 0180; IMRRS 2013, 0130
BauträgerBauträger
Keine Rückgabe von MaBV-Sicherheit: Avalprovision als Schadenersatz?

OLG Hamm, Urteil vom 06.11.2012 - 24 U 45/11

1. Zum Anspruch auf Ersatz von Avalprovisionen als Verzögerungsschaden bei Nichtrückgabe einer Bürgschaft nach der MaBV.*)

2. Zur Wirksamkeit der Regelung der Bürgschaftsdauer, wonach die Bürgschaft bereits bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV ohne Rücksicht auf etwaige Mängelansprüche zurückzugeben ist, in Vorauszahlungsfällen.*)

3. Zur Frage, ob im Fall der Nichtigkeit der vertraglichen Regelung zur Bürgschaftsdauer § 7 Abs. 1 S. 3 MaBV als Ersatzregelung Anwendung findet oder die allgemeinen Vorschriften zur Bürgschaftsdauer gelten, wonach die Bürgschaft herauszugeben ist, sobald feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.*)

4. Die Frage, wann feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, ist im Hinblick auf Anlass und Zweck der Sicherheitenleistung nach der MaBV, Nachteile aus der Vorauszahlung zu kompensieren und den Erwerber bei nicht vollständiger oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung nicht schlechter zu stellen als bei nicht erbrachter Vorauszahlung, im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens im Wege einer ex ante-Betrachtung zu beantworten. Sofern zu diesem Zeitpunkt Ansprüche im Raume stehen, die im Bestehensfall durch die Bürgschaft gesichert wären, kann dies einem fälligen Herausgabeanspruch entgegenstehen. Eine spätere rechtskräftige Abweisung der Klage des Erwerbers ist für die Beurteilung ohne Belang.*)

5. Zweifel bei der Feststellung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 3 MaBV gehen im Hinblick auf Anlass und Zweck der Sicherheitsleistung ebenfalls zulasten des Sicherungsgebers.*)

6. Zur Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Verzögerungsschaden.*)

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VPRRS 2013, 0008
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Vergabeunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2012 - Verg 37/12

1. Ändert ein Angebot Vergabeunterlagen ab, so ist es zwingend vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

2. Enthält ein Leistungsverzeichniss eines Bauvorhabens eine Mindestanzahl an Gerätschaften (hier: mindestens 11 Baukräne), handelt es sich nicht um zwingende Ausschreibungsbedingungen, wenn diese Angabe gleichzeitig relativiert wird, dass dies "der Sicht des Verfassers" entspreche und nicht unterschritten werden "solle". Vielmehr handelt es sich um funktionale Leistungsmerkmale, die den Bietern verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Bauaufgabe eröffnen.

3. Auftragsübergreifende Synergieeffekte bei der Verwirklichung mehrerer Beschaffungsvorhaben (hier: zwei Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe) stellen nur dann wechselseitige Ausschreibungsbedingungen dar, wenn sie als solche ausdrücklich in den Vergabeunterlagen genannt sind.

4. Ist ein Mitbieter mit seinem Angebot zwingend von der beabsichtigten Vergabe auszuschließen, haben sämtliche anderen Bieter einen Anspruch auf Einhaltung der den Ausschluss gebietenden Bestimmungen.

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VPRRS 2013, 0006
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
ÖPP-Vergaben durch kommunale Netzunternehmen ausschreibungspflichtig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - Verg 26/12

1. Bei der Beschaffung sog. strategischer Partnerschaften (ÖPP) durch kommunale Netzunternehmen besteht eine Ausschreibungspflicht nach GWB, wenn - ungeachtet des gewählten Beteiligungsmodells - der Vertrag jedenfalls (auch) Dienstleistungen zum Gegenstand hat, die wertmäßig den maßgebenden Schwellenwert erreichen oder übersteigen.*)

2. Die Entscheidung für eine Getrennt- oder Zusammenvergabe von Wegekonzession und Eingehung einer ÖPP unterliegt der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Deren Ausübung ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, sofern dafür sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, die eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung von Bewerbern, und zwar allein wegen der Trennung der Verfahren, ausschließen.*)

3. Eine lediglich befürchtete oder vermutete Voreingenommenheit der Kommune bei der späteren Vergabe der Verteilnetzkonzession rechtfertigt keinen Eingriff in die Ausschreibung der ÖPP.*)

4. Bei Eingehung einer ÖPP sind zugesagte Renditen - als nach § 3 Abs. 2 KAV unzulässige Finanzleistungen - nur zu bewerten, wenn sie als eine spezifische Gegenleistung für die Einräumung von Wegenutzungsrechten vereinbart oder gewährt werden.*)

5. Bei der Vergabe dürfen - dieses mit Blick auf die finanzielle Situation der Kommune und eine Begrenzung ihrer unternehmerischen Risiken - auch wirtschaftliche Ziele sowie kommunale Einflussmöglichkeiten auf das gemeinsame Netzunternehmen berücksichtigt werden.*)

6. Eine marktbeherrschende Stellung der Kommune bei Wegenutzungsverträgen ist einer kommunalen Netzgesellschaft bei Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft nicht zuzurechnen.*)

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VPRRS 2013, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wettbewerbsvorteil durch Informationsvorsprung unschädlich!

OLG Bremen, Beschluss vom 09.10.2012 - Verg 1/12

1. Derjenige, der die ausgeschriebene Dienstleistung bereits bislang durchgeführt hat, ist nahezu zwangsläufig besser mit der Materie vertraut als Außenstehende, die die für das Angebot und die Kalkulation wesentlichen Informationen den Angebotsunterlagen und eigenen Erfahrungswerten entnehmen müssen.

2. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Vergabestelle zur Wahrung der Chancengleichheit gezwungen wäre, den bisherigen Dienstleister aus der Ausschreibung auszuschließen. Dies wäre nicht damit zu vereinbaren, dass auch dieser Dienstleister Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Auftragsvergabe hat.

3. Es entspräche auch nicht den berechtigten Interessen der Vergabestelle, von Ausschreibung zu Ausschreibung bei Dienstleistungen zu einem Wechsel des Vertragspartners gezwungen zu werden.

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VPRRS 2013, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gefördertes Bauvorhaben: Zuwendungsempfänger muss Skonti nutzen!

VG Halle, Urteil vom 15.11.2012 - 1 A 27/11

Die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Zuwendungen gebietet es dem Zuwendungsempfänger, eingeräumte Skonti auch zu nutzen.*)

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0439
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist eine "rechtsverbindliche" Unterschrift?

BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10

1. Der Erklärungswert der vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierten Vergabeunterlagen ist gemäß den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden, auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter abstellenden Grundsätzen zu ermitteln.*)

2. Der gestellten Vergabebedingung einer "rechtsverbindlichen" Unterzeichnung des Angebots kommt lediglich der Erklärungsgehalt zu, dass der Unterzeichner bei Angebotsabgabe über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt haben muss.*)

3. Wann die Aufhebung einer Ausschreibung wegen "deutlicher" Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen werden, die Aufhebung andererseits aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf (Weiterführung von BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97, BGHZ 139, 259 und Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99, VergabeR 2001, 293).*)

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IBRRS 2012, 4697; IMRRS 2012, 3355
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sondierungsmaßnahmen zur Kampfmittelräumung ersatzfähig?

BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11

1. Der Erstattungsanspruch eines Landes gegen den Bund nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG wegen der Räumung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg umfasst grundsätzlich auch die Beprobung zur Erlangung einer repräsentativen Gefährdungsabschätzung im Vorfeld der Räumung (hier: Flughäfen Berlin-Tegel und -Tempelhof).*)

2. Erstattungsfähig sind Sondierungsmaßnahmen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit erforderlich sind. Der mit dem Begriff der Unmittelbarkeit vorausgesetzte Zurechnungszusammenhang wird jedenfalls nicht durch nutzungsadäquate Maßnahmen des Eigentümers oder Besitzers des kampfmittelbelasteten Grundstücks unterbrochen.*)

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VPRRS 2012, 0438
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zweites Hauptangebot bei produktspezifischer Ausschreibung möglich?

OLG München, Beschluss vom 06.12.2012 - Verg 25/12

1. Zur Frage, wann eine Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender Änderungen der Vergabeunterlagen rechtmäßig ist.*)

2. Bei einer produktspezifischen Ausschreibung kann der Bieter ein zweites Hauptangebot einreichen, welches andere Fabrikate enthält als das vorgesehene Leitfabrikat.*)

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VPRRS 2012, 0455
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wann ist ein Bieter "vorbefasst"?

VK Köln, Beschluss vom 04.10.2012 - VK VOF 18/2012

Fehlende Antragsbefugnis wegen Nichtabgabe eines Angebots; Projektantenproblematik wegen Vorbefassung.*)

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VPRRS 2012, 0437
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen ohne Ausschreibung?

EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - Rs. C-159/11

Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen Regelung entgegen, die es erlaubt, ohne Ausschreibung einen Vertrag zu schließen, mit dem öffentliche Einrichtungen eine Zusammenarbeit vereinbaren, wenn - was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist - ein solcher Vertrag nicht die Wahrnehmung einer diesen Einrichtungen gemeinsam obliegenden öffentlichen Aufgabe zum Gegenstand hat, nicht nur durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen, oder geeignet ist, einen privaten Dienstleistungserbringer besser zu stellen als seine Wettbewerber.*)

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VPRRS 2012, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fallpauschalen im Gesundheitswesen sind nicht vergaberechtswidrig!

VK Lüneburg, Urteil vom 03.09.2012 - VgK-29/2012

1. Eine geforderte Darstellung branchenüblicher begleitender Dienstleistungen genügt den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung, wenn sie sich auf in der Branche bekannte Stichworte beschränkt.

2. Funktionale Leistungsbeschreibungen und pauschalierte einheitliche Versorgungspreise als Mittel der Kostensenkung im Gesundheitswesen sind nicht vergaberechtswidrig.

3. Ein im öffentlichen Auftragswesen erfahrener Bieter muss hinreichend eigene Rechtskenntnisse besitzen, um auch ohne anwaltliche Beratung die Problematik eines einheitlichen Versorgungspreises und unverständlichen Managementkonzepts zu erkennen. Anders ist dies, wenn eine atypische Marktsituation vorliegt.

4. Es besteht keine Verpflichtung des Bieters zur zeitnahen Durchsicht der Vertragsunterlagen im Hinblick auf etwaige Vergabeverstöße.

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VPRRS 2012, 0435
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auslegung einer Rüge: Bieter ohne Anwalt wird privilegiert!

OLG München, Beschluss vom 06.12.2012 - Verg 29/12

1. Bei der Auslegung der Rüge eines nicht anwaltlich vertretenen Bieters ist in höherem Maße wie bei einem Anwaltsschriftsatz darauf abzustellen, was der Bieter vernünftigerweise meint und will.*)

2. Zur Begründung der Entscheidung, dass ein Bieter einen unangemessen hohen Preis verlangt, darf jedenfalls dann auch auf Erkenntnisse aus einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren zurückgegriffen werden, wenn eine Nichtberücksichtigung dieser Erkenntnisse mutmaßlich letztlich zu keinem anderen Ergebnis führen würde.*)




VPRRS 2012, 0434
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Bieterpflicht zur zeitnahen Durchsicht der Vertragsunterlagen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.09.2012 - VgK-28/2012

1. Der Bieter ist nicht zur zeitnahen Durchsicht der Vertragsunterlagen verpflichtet. Etwas anderes kann dann gelten, wenn er detailierte Kenntisse von einem möglichen Vergabeverstoß hat.

2. Ein im öffentlichen Auftragswesen erfahrener Bieter muss auch ohne anwaltliche Beratung den Unterschied zwischen einem offenen Verfahren und einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme erkennen können. Anders ist dies nur, wenn es sich um eine atypische Marktsituation handelt.

3. Wird die Lieferung von nur funktional beschriebenen Produkten zusammen mit der Lieferung des gesamten Zubehörs und der zugehörigen Dienstleistungen vergeben, ist das Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme zulässig, weil die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können.

4. Der Abschluss eines Rahmenvertrages ohne garantierte Abnahmeverpflichtung stellt kein ungewöhnliches Wagnis dar, wenn eine Bevorratung mit den ausgeschriebenen Produkten weder besondere Lagerstätten erfordert, noch es mit gravierenden Bedarfsschwankungen zu rechnen ist.

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VPRRS 2012, 0426
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch im VOF-Verfahren: Auftraggeber muss fehlende Preise nachfordern!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 12/12

1. Die Angabe eines Preises von 0,00 Euro ist jedenfalls dann eine Preisangabe im vergaberechtlichen Sinn, wenn der Bieter diese näher begründet oder erläutert hat. Eine solche Begründung oder Erläuterung stellt keine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar.

2. Der Begriff der "fehlenden" Erklärungen in § 11 Abs. 3 VOF ist weit auszulegen und umfasst auch fehlende Preisangaben.

3. Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 VOF räumt dem Auftraggeber kein Ermessen ein. Fehlen Preisangaben, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, diese beim Bieter nachzufordern.

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VPRRS 2012, 0425
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaften: Auf die Eignung als Ganzes kommt es an!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2012 - VgK-21/2012

1. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen ist die umfassende Zulassung von Bietergemeinschaften zu Vergabeverfahren sachgerecht. Hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Die Tatsache, dass in einer aus mehreren Unternehmen bestehenden Bietergemeinschaft ein Unternehmen beteiligt ist, das erst seit kurzem existiert und deshalb geforderte Nachweise für eine Mindestzahl an Geschäftsjahren nicht vorweisen kann, führt daher nicht automatisch zur mangelnden Eignung der Bietergemeinschaft als Ganzes.

2. In Bezug auf die Zuverlässigkeit einer Bietergemeinschaft liegt es im berechtigten Interesse des Auftraggebers, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft seine Zuverlässigkeit einzeln nachweist.

3. Bewerber, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben haben, können aus der Wertung ausgeschlossen werden. Es ist dem Auftraggeber überlassen zu entscheiden, ob sein Vertrauensverhältnis durch die Falschangaben so nachhaltig gestört ist, dass eine vertragliche Bindung nicht mehr zumutbar ist.

4. Erscheint dem Auftraggeber ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, hat er vom Bieter Aufklärung zu verlangen und das Ergebnis bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

5. Ein unangemessen niedriger Preis kann sich aufgrund eines Vergleichs mit den Konkurenzpreisen oder aufgrund von Erfahrungswerten ergeben. Dabei gibt es keine starren Grenzen, nach denen sich die Unangemessenheit eines Preises bemisst. Als Orientierung kann eine Differenz zum nächsthöheren Preis von mehr als 10% bei öffentlichen Bauaufträgen und von mehr als 20% im Liefer- und Dienstleistungsbereich gelten.

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VPRRS 2012, 0424
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare Nebenanbote sind auszuschließen!

VK Bund, Beschluss vom 26.10.2012 - VK 3-117/12

1. Unterbreitet der Bieter im Rahmen eines Nebenangebots eigene, vom Amtsentwurf abweichende Vorschläge, ist es für den Auftraggeber von großer Bedeutung, die Einhaltung der Vorgaben auch überprüfen zu können. Bei Unklarheit des Nebenangebots ist dies nicht möglich.

2. Es gibt keinen rechtlich anerkannten Grundsatz des Inhalts, dass ein Bieter im Zweifel ein ausschreibungskonformes Angebot abgegeben hat.

3. Auf ein unklares Nebenangebot darf der Zuschlag nicht ergehen. Wenn schon Unklarheiten in Bezug auf Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen den Angebotsausschluss nach sich ziehen, so muss dies erst recht für das Angebot als solches gelten.

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VPRRS 2012, 0422
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rechenwege muss der Auftraggeber regelmäßig nicht offenlegen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.09.2012 - VgK-36/2012

1. Das Nachprüfungsverfahren dient nicht der allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Es ist als Antragsverfahren ausgestaltet und verlangt grundsätzlich, dass der Antragsteller die Vergabefehler bezeichnet, die er zur Überprüfung stellen will.

2. Vergaberechtsfehler von Amts wegen aufzugreifen, kommt nur in Betracht, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen.

3. Der Auftraggeber hat in den Bewerbungsbedingungen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe nur die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung anzugeben, nicht jedoch Rechenwege offen zu legen. Allerdings kann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vorliegen, wenn der nicht offengelegte Rechenweg einen Bieter daran hindert, sein Angebot optimal auf das Anforderungsprofil des Auftraggebers auszurichten.

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VPRRS 2012, 0420
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Quersubventionierung" ist keine unzulässige Mischkalkulation!

VK Thüringen, Beschluss vom 28.09.2012 - 250-4002-14693/2012-E-005-SM

Es steht dem Bieter im Rahmen seiner Kalkulationsfreiheit frei, erwartete Vorteile und Gewinne, die sich bei bestimmten Positionen des Leistungsverzeichnisses ergeben, in anderen Positionen zu verrechnen. Hierin ist keine unzulässige Mischkalkulation zu sehen.

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VPRRS 2012, 0419
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baukonzession möglich bei unbefristetem Nutzungsrecht eines Privaten?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.08.2012 - VK-SH 17/12

1. Eine Baukonzession im Sinne von § 99 Abs. 6 GWB scheidet grundsätzlich aus, wenn der Private ein unbefristetes Nutzungsrecht erhält. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn der Private das Eigentum an der streitgegenständlichen Anlage erwirbt.*)

2. Zur Frage des Vorliegens eines unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteils im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrages.*)

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VPRRS 2012, 0412
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Komplexe Verfahren: Keine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung!?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2012 - Verg 31/12

Bei Beschaffungsvorhaben, die wegen ihrer Komplexität eine Vielzahl von zum Teil schwierigen und erörterungsbedürftigen Rechtsfragen aufwerfen, ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung eher weniger zu erwarten.

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VPRRS 2012, 0411
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungserklärung: Bieter muss falsche Angaben korrigieren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.10.2012 - VgK-38/2012

1. Von der Teilnahme am Wettbewerb können solche Bewerber ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Durch diese Vorschrift sollen solche Bewerber ausgeschlossen werden können, die aufgrund ihres Verhaltens gegenüber dem Auftraggeber nicht vertrauenswürdig erscheinen.

2. Neben der aktiven Abgabe unzutreffender Erklärungen wird das Vertrauen öffentlicher Auftraggeber in gleicher Weise erschüttert, wenn der Bewerber die Abgabe von Erklärungen gezielt unterlässt. Der Ausschlusstatbestand ist deshalb auch erfüllt, wenn ein Bewerber falsche bzw. unvollständige Angaben aufrecht erhält bzw. nicht korrigiert hat. Denn auch dann verhindert der Bewerber, dass sich der Auftraggeber ein zutreffendes und vollständiges Bild von der Eignung machen kann.

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VPRRS 2012, 0410
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Arbeitsentgelt veruntreut: Ausschluss wegen schwerer Verfehlung!

OLG München, Beschluss vom 22.11.2012 - Verg 22/12

1. Das Angebot eines Bieters ist dann nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit c) VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber eine nachweislich schwere Verfehlung des Bieters festgestellt und seine auf den konkreten Auftrag bezogene Prognose ergeben hat, dass aufgrund dieses Sachverhalts die Zuverlässigkeit des Bieters nicht bejaht werden kann.*)

2. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, steht dem Auftraggeber kein Ermessen mehr für die Frage zu, ob das Angebot in der Wertung bleiben kann. Das Angebot ist auszuschließen.*)

3. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung der Vergabestelle ist die letzte mündliche Verhandlung im Nachprüfungsverfahren.*)

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VPRRS 2012, 0400
BauvertragBauvertrag
Trotz eindeutiger LV-Position: Auslegung gegen Wortlaut möglich!

OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2012 - 5 U 842/11

1. Auch wenn Doppelbohlen mit Eckprofilen in einer LV-Position ausgeschrieben sind, kann die Auslegung ergeben, dass lediglich die Eckprofile zu vergüten sind.

2. Bei der Ausschreibung erkennbar werdende Widersprüche und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen hat der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots zu klären. Ergeben sich zwischen dem Textteil, der Angabe des Gesamtgewichts und der Stückzahl Widersprüche, darf dies ein Bieter nicht hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären.

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VPRRS 2012, 0396
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.12.2011 - 1 VK 6/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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