Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5457 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0248
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2012 - 1 VK 35/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0246
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.12.2012 - 2 VK LSA 37/12
1. Der Auftraggeber hat in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob ein Bieter trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist. Hierbei steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu.
2. Kommt der Auftraggeber zu der Erkenntnis, dass von dem Bieter trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann, kann er ihm ermessensfehlerfrei den Zuschlag erteilen.
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VPRRS 2013, 0243
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12
1. Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrags, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht.
2. Die Abgrenzung zwischen Konzession und Auftrag richtet sich allein nach dem Unionsrecht.
3. Enthalten Konzessionsverträge Dienstleistungs- und Bauleistungselemente, bestimmt der Hauptgegenstand des Vertrags die für die Anwendung des Vergaberechts maßgebende Auftragsart. Dabei ist maßgeblich, welcher Auftragsgegenstand für das gesamte leistungsspektrum des Auftrags führend ist.
4. Voraussetzung für eine einheitliche Qualifizierung der ausgeschriebenen Leistungen ist allerdings, dass die einzelnen Teile des gemischten Vertrags der Ausschreibung untrennbar miteinander verbunden sind und somit ein unteilbares Ganzes bilden.
5. Bei der Vergabe des Baus und Betriebs einer Raststätte und Tankstelle, bei der die öffentliche Hand dem Bieter für den Bau und Betrieb kein Entgelt zahlt, vielmehr der Bieter alle Kosten des Baus und Betriebs selbst zu tragen und zusätzlich eine Konzessionsabgabe zu zahlen hat sowie seine Einnahmen allein aus dem Betrieb der Raststätte und der Tankstelle erwirtschaftet, sind Hauptgegenstand der Konzessionsverträge, die ausgeschriebenen Dienstleistungen, so dass es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt.
VPRRS 2013, 0242
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 31/12
1. Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinne einer unselbstständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen.
2. Eine Verletzung der vorvertraglichen Hinweispflicht führt dazu, dass die betreffenden Rügen von einer Nachprüfung materiell-rechtlich ausgeschlossen sind.
3. Angebote derjenigen Bieter, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sind zwingend auszuschließen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren, auch für Verhandlungsverfahren nach der SektVO. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzwidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind
4. Das Zustandekommen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird.
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VPRRS 2013, 0238
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2011 - VgK-74/2010
1. Eine Rüge muss zwar nicht den Begriff „Rüge“ enthalten, inhaltlich aber so klar formuliert sein, dass der Auftraggeber erkennen kann, welche konkreten Abhilfemaßnahmen er ergreifen soll.
2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Es bedarf zumindest der Darlegung einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.
3. Gibt der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung objektive Qualitätsstandards vor. Darf er von diesen inhaltlichen Standards nur dann abweichen, wenn die Abweichung allen Bietern zugute kommen. Dazu muss er die Änderung vor dem Submissionstermin durch ein Bieterrundschreiben mitteilen. Die Abweichungen dürfen zudem nicht zu erheblich sein.
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VPRRS 2013, 0235
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2013 - 2 VK LSA 40/12
1. Die vertraglichen Vereinbarungen über Wärme-und Stromlieferung stellen einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dar, der den Regelungen des Kartellvergaberechts unterfällt.
2. Eine Vertragsänderung, die die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätte, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wäre, ist eine Neuvergabe.
3. Vertragsänderungen ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens sind ausnahmsweise zulässig, wenn aus dem Erstvertrag klar hervor geht, unter welchen Umständen und in welche Richtung der Vertrag modifiziert werden soll. Vertragsverlängerungsoptionen sind somit statthaft, wenn sie hinsichtlich Laufzeit und Anzahl hinreichend bestimmt sind.
4. Kann eine Vertragsverlängerung nur durch eine beiderseitige Willenserklärung zustande kommen, weil sie wirtschaftlich dem Abschluss eines neuen Vertrages gleich kommt, ist grundsätzlich von einem neuen Auftrag auszugehen. Ein Vertragsschluss ohne erneutes Vergabeverfahren stellt eine unzulässige de-facto-Vergabe dar.
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VPRRS 2013, 0231
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 15.06.2001 - 1/SVK/40-01
1. Ein Angebot, dass auf ein ausgeschriebenes Leitfabrikat hin ein anderes Fabrikat anbietet, ist kein Nebenangebot, sondern ein Hauptangebot.*)
2. Einen Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Unterlagen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A darf der Auftraggeber nur im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens treffen. Fordert er Unterlagen von einem Bieter (der den Zuschlag erhalten soll) nach, darf er einen anderen Bieter nicht ohne vorherige Nachforderung der fehlenden Unterlagen ausschließen. Dies stellt grundsätzlich keine gem. § 24 Nr. 2 VOL/A unzulässige Nachverhandlung dar.*)
3. Der bei der Vorabinformation nach § 13 VgV anzugebende Grund muss zutreffend sein. Anderenfalls kann der Bieter seine Chancen in einem möglicherweise einzuleitenden Nachprüfungsverfahren nicht realistisch einschätzen.*)
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VPRRS 2013, 0229
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2001 - 1 VK 13/01
Bei objektiver Betrachtungsweise ist jedenfalls das Einsammeln, der Transport, das Sortieren und das Verwerten von Elektronikschrott insgesamt als einheitlicher Vergabevorgang anzusehen.
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VPRRS 2013, 0225
Ausbaugewerke
OLG Celle, Beschluss vom 18.02.2013 - 13 Verg 1/13
1. Die Insolvenz eines Bieters führt nicht automatisch zum Ausschluss des Bieters. Der Auftraggeber muss vielmehr die Situation erforschen und im Rahmen einer echten Ermessensentscheidung überprüfen, ob der insolvente Bieter Gewähr für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Leistung bietet.
2. Die allgemeinen Risiken, die bei einem insolventen Unternehmen immer bestehen, reichen alleine nicht aus, um den Ausschluss des Bieters zu ermöglichen.
3. Bei der Risikoabwägung, ob ein insolventes Unternehmen beauftragt werden soll, kann der Abstand zum zweitplatzierten Bieter mitbewertet werden.
VPRRS 2013, 0221
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 18.10.2001 - 216-4002.20-052/01-J-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0219
Bau & Immobilien
VK Bremen, Beschluss vom 23.01.2002 - VK 11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0218
Bau & Immobilien
VK Saarland, Beschluss vom 07.06.2002 - 1 VK 21/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0216
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.02.2002 - VK 4/02
Nach dem Willen des Gesetzgebers dient die Präklusionsregel der Vermeidung unnötiger Nachprüfungsverfahren. Ein Unternehmer, der einen Fehler im Vergabeverfahren erkennt, muss dem Auftraggeber die Gelegenheit geben, diesen Fehler zu korrigieren. Die Möglichkeit einer Fehlerkorrektur setzt auf Seiten des Auftraggebers zwingend voraus, dass das Unternehmen den festgestellten Verstoß hinreichend präzisiert. Die Mitteilung muss so hinreichend bestimmt sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben.
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VPRRS 2013, 0215
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-5/13
1. Ein Unternehmen ist antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften schlüssig darlegt. Durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften muss ihm ein Schaden entstanden sein oder drohen. Ein möglicher Schaden ist abzulehnen, wenn eine Zuschlagserteilung auf das Angebot des antragstellenden Unternehmens von vornherein und offensichtlich ausgeschlossen ist.
2. Das Angebot eines Bieters ist wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn statt der geforderten Festpreise Richtpreise angegeben werden. Der Ausschlussgrund ist auch noch im Nachprüfungsverfahren zu beachten, auch wenn dieser im Rahmen der Auswertung der Angebote keine Berücksichtigung gefunden hat.
3. Ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit vorliegen, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.
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VPRRS 2013, 0214
Außenanlagen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - Verg 33/12
1. Die Gleichwertigkeit eines Produktes setzt keine Identität in allen Beschaffenheitsmerkmalen voraus. Vielmehr ist von entscheidender Bedeutung, hinsichtlich welcher Leistungsmerkmale Gleichwertigkeit gefordert und nach welchen Parametern diese zu bestimmen ist.
2. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit unterliegt einem von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur begrenzt kontrollierbaren Wertungsspielraum des Auftraggebers. Es kommt darauf an, ob die Wertung vertretbar ist.
3. Wird aus der Leistungsbeschreibung zweifelsfrei deutlich, dass es auf das optische Erscheinungsbild eines Oberputzes ankommt, und wird die Gleichwertigkeit eines angebotenen Putzes hinsichtlich des Erscheinungsbildes gerade nicht nachgewiesen, ist die Entscheidung des Auftraggebers gegen dieses Angebot hinzunehmen.
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VPRRS 2013, 0210
Bau & Immobilien
LG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2002 - 5 O 1319/02
Für Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, insbesondere auf Unterlassung von Handlungen in einem Vergabeverfahren, sind die Vergabeprüfstellen und Vergabekammern zuständig, auch wenn gleichzeitig Verstöße gegen das UWG gerügt werden. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte betrifft nur Schadensersatzansprüche.
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VPRRS 2013, 0209
Bau & Immobilien
LG Chemnitz, Urteil vom 23.05.2002 - 1 O 4857/01
1. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens besteht zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, das auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet. Ein Bieter darf deshalb grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Verfahren über die Auftragsvergabe ordnungsgemäß und nach den geltenden Bedingungen durchgeführt wird.
2. Ein Schadensersatzanspruch wegen VOB-widriger Auftragsvergabe besteht allerdings nur, wenn der übergangene Bieter bei ordnungsgemäßer Durchführung den Zuschlag hätte erhalten müssen und der Auftraggeber schuldhaft gehandelt hat.
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VPRRS 2013, 0207
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 20.06.2002 - 216-4002.20-015/02-NDH
Fehlt eine zwingend geforderte Liste der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung, führt das zum Ausschluss des Angebots.
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VPRRS 2013, 0205
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 10.07.2002 - 69d-VK-28/2002
Der Begriff „unverzüglich“ für die Erfüllung der Obliegenheit, einen im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen die Vergabevorschriften bereits nach Kenntniserlangung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen, ist in Anlehnung an BGB § 121 Abs. 2 Satz 1 auszulegen.
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VPRRS 2013, 0204
Ausbaugewerke
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2002 - VK 2-44/02
1. Ein Nachprüfungsantrag kann in zulässiger Weise nur in Bezug auf ein noch laufendes Vergabeverfahren gestellt werden.
2. Eine missverständliche Ausschreibung kann aufgehoben werden. Denn es ist dem Auftraggeber nicht zumutbar, den Zuschlag trotz vorhandener Missverständlichkeiten zu erteilen.
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VPRRS 2013, 0203
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 31.07.2002 - 69d-VK-14/2002
Die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sind grundsätzlich zwingend. Änderungen eines Bieters an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Eine solche Änderung ist auch dann gegeben, wenn ein Bieter den Inhalt des Leistungsverzeichnisses in technischer Hinsicht abändert.
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VPRRS 2013, 0202
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2002 - Verg W 10/01
Bietergemeinschaften können am Vergabeverfahren als Einheit teilnehmen. Eine Erhöhung der Gebühren nach § 6 Abs. 1 BRAGO bei Beauftragung durch eine Bietergemeinschaft im Vergabenachprüfungsverfahren kommt daher nicht in Betracht.
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VPRRS 2013, 0194
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 13.05.2003 - Verg 5/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0192
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - Verg 57/03
1. Derjenige, der den öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung oder Durchführung des Vergabeverfahrens sachverständig unterstützt (oder unterstützen soll), ist als Bieter oder Bewerber um den betreffenden Auftrag ausgeschlossen. Der Angebotsausschluss ist zwingend und folgt - sofern nicht die Verdingungsordnungen eine § 7 Nr. 1 2. Halbsatz VOB/A 2. Abschnitt entsprechende Regelung enthalten - aus dem das gesamte Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB).*)
2. Es kann offen bleiben, ob ein Angebotsausschluss ausnahmsweise dann nicht in Betracht kommt, wenn festgestellt werden kann, dass die Mitwirkung des sachverständig für den Auftraggeber tätigen Bewerbers oder Bieters den Bieterwettbewerb nicht beeinträchtigen kann.*)
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VPRRS 2013, 0190
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2012 - Verg W 7/12
1. Ein vom Bieter mit dem Ziel der Erlangung des Zuschlags eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bieter geltend macht, der ihm selbst bereits erteilte Zuschlag sei wegen Abänderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber unwirksam.*)
2. Ist der Zeitpunkt für den Ausführungsbeginn bei Zuschlagserteilung wegen der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bereits verstrichen, ist ein vom Auftraggeber als solches bezeichnetes Auftragsschreiben mit einer an den Zeitablauf angepassten Terminplanung als bedingungsloser Zuschlag zu werten, wenn der Auftraggeber zwar Termine und Fristen vorgibt, jedoch zum Ausdruck bringt, dass er diese zur Disposition stellt (so auch BGH, Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 213/08, ZfBR 2010, 814; BGH, Urteil vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, ZfBR 2011, 235).*)
3. Der Zuschlag an den Bieter ist jedenfalls dann unbedingt und wirksam erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, nur die im Angebot angegebenen Ausführungsfristen seien verbindlich, die nachträglich vorgeschlagenen Einzelfristen dagegen nicht.*)
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VPRRS 2013, 0189
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2012 - Verg W 7/12
1. Ein vom Bieter mit dem Ziel der Erlangung des Zuschlags eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bieter geltend macht, der ihm selbst bereits erteilte Zuschlag sei wegen Abänderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber unwirksam.*)
2. Ist der Zeitpunkt für den Ausführungsbeginn bei Zuschlagserteilung wegen der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bereits verstrichen, ist ein vom Auftraggeber als solches bezeichnetes Auftragsschreiben mit einer an den Zeitablauf angepassten Terminplanung als bedingungsloser Zuschlag zu werten, wenn der Auftraggeber zwar Termine und Fristen vorgibt, jedoch zum Ausdruck bringt, dass er diese zur Disposition stellt (so auch BGH, Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 213/08, ZfBR 2010, 814; BGH, Urteil vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, ZfBR 2011, 235).*)
3. Der Zuschlag an den Bieter ist jedenfalls dann unbedingt und wirksam erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, nur die im Angebot angegebenen Ausführungsfristen seien verbindlich, die nachträglich vorgeschlagenen Einzelfristen dagegen nicht.*)
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VPRRS 2013, 0182
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 1-35/12
1. Einem Nachprüfungsantrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung begehrt, fehlt wegen widersprüchlichem Verhalten dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Bieter sich rügelos auf die Neuausschreibung eingelassen hat und diese wegen Rügepräklusion nicht mehr mit einem Nachprüfungsantrag angreifen kann.*)
2. Eine nicht durch § 17 VOB/A gerechtfertigte Aufhebung kann vergaberechtlich gleichwohl als rechtswidrige Aufhebung Bestand haben, wenn ein sachlich vernünftiger Grund gegeben ist und eine Verletzung des Willkürverbotes ausgeschlossen ist. Der Prüfungsmaßstab ergibt sich bei europaweiten Vergaben aus den Anforderungen der Vergaberechts-Koordinierungsrichtlinie sowie aus dem Recht der EU mit seinen Mindeststandards (Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz). Ein (faktischer) Kontrahierungszwang ist unionsrechtlich nicht gefordert.*)
3. Soweit der Auftraggeber bereits vor Zuschlagserteilung entschlossen ist, Änderungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand vorzunehmen, ist eine spätere Änderung unter Heranziehung der Grundsätze der §§ 1 Nr. 3, 2 Nr. 5 VOB/B jedenfalls dann vergaberechtlich unzulässig, wenn damit die Möglichkeit einer empfindlichen Störung des Wettbewerbsergebnisses einhergeht. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass bei geänderter Beschaffungsabsicht eine andere Bieterreihenfolge für die Zuschlagserteilung wahrscheinlich oder nicht auszuschließen wäre.*)
VPRRS 2013, 0169
Bauvertrag
LG Aurich, Urteil vom 20.06.2008 - 3 O 1271/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0167
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 09.01.2013 - VK 2-140/12
Die Vergabe von Bauleistungen für die US-amerikanischen Truppen bzw. deren ziviles Gefolge fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB, denn es handelt sich um einen Auftrag aufgrund eines internationalen Abkommens im Zusammenhang mit der Stationierung von Truppen, für den besondere Verfahrensregeln gelten.
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VPRRS 2013, 0165
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - Verg 56/10
1. Eine durch Handzeichen eines Rechtsanwalts "beglaubigte" Fotokopie einer Bescheinigung des Finanzamts stellt keine "gültige" Bescheinigung dar.
2. Das Fehlen einer gültigen Bescheinigung darf der öffentliche Auftraggeber nicht zum Anlass für einen Ausschluss des Angebots nehmen, ohne dem gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A Gelegenheit zu geben, die Bescheinigung nachzureichen.
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VPRRS 2013, 0164
Bau & Immobilien
VK Saarland, Beschluss vom 27.01.2009 - 2 VK 01/2008
1. Geschäftsgebühr gemäß § 2 Abs. 2 RVG: Im Nachprüfungsverfahren ist wie im Widerspruchsverfahren (verwaltungsrechtlichen Vorverfahren) vor Zuerkennung des Gebührentatbestands Nr. 2300 RVG-VV stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Nr. 2301 RVG-VV vorliegen. Die Gebühr nach Nr. 2301 RVG-VV ist dann einschlägig, wenn die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten diese bereits im Vergabeverfahren vertreten haben.*)
2. Der Umstand, dass es sich bei einem Beteiligten um eine aus zwei Unternehmen bestehende Bietergemeinschaft handelt, kann nicht das Inansatzbringen einer Erhöhungsgebühr begründen. Auch im Nachprüfungsverfahren werden Bietergemeinschaften als ein einheitliches beteiligungsfähiges Unternehmen nach den §§ 107, Abs. 2 S. 1, 109 Abs. 1 GWB behandelt.*)
3. Der Festsetzung einer (zusätzlichen) Einigungsgebühr auf der Grundlage von Nr. 1000 RVG-VV für die Mitwirkung an einem im Vergabenachprüfungsverfahren geschlossenen Vergleich kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer gehört zu den außergerichtlichen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren, deren Vergütung bereits im Teil 2 des VV abschließend geregelt ist.*)
4. Erstattungsfähig sind nur die Reisekosten, die im Rahmen einer fiktiven Betrachtung eines am Standort des Beteiligten ansässigen Rechtsanwaltes zu seinem Mandanten entstanden wären. Die Wegstrecke vom Standort eines am Verfahren Beteiligten zum Sitz der erkennenden Vergabekammer ist generell als eine Entfernung zu bewerten, die einem Antrag auf Reisekostenerstattung berechtigterweise zu Grunde gelegt werden kann. Den Beteiligten bleibt es selbstverständlich unbenommen, ihren Rechtsbeistand frei zu wählen. Sie haben jedoch die zusätzliche Kostenfolge ihrer Entscheidung selbst zu tragen. Ein Abwälzen dieser Verpflichtung auf den Gegner erscheint unbillig.*)
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VPRRS 2013, 0162
Bau & Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 18.05.2009 - 9 Verg 4/09
1. Weder eine unterlassene Bekanntgabe des Wertungsschemas noch die unterlassene Bekanntgabe geforderter Eignungsnachweise führen dazu, dass eine Wertung oder eine Eignungsprüfung nicht möglich ist.
2. Nach § 25 Nr. 2 VOL/A sind nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Erbringung von Gewährleistungen erwartet werden kann.
3. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben selbst zu definieren und die von dem Bieter zu erfüllenden Anforderungen festzulegen. Die aufgestellten Erfordernisse müssen jedoch durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sein und die allgemeinen vergaberechtlichen Anforderungen, wie den Wettbewerbsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot berücksichtigen.
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VPRRS 2013, 0156
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 30.12.2009 - VK 2-222/09
1. Eine unklare Anforderung darf den Bietern nicht zum Nachteil gereichen. Wie die Leistung selbst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, erfordert es das Prinzip der Gleichbehandlung auch, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der geforderten Erklärungen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.
2. Entspricht das Angebot des Bieters in Bezug auf eine geforderte Erklärung zur Lohngleitung nicht den Anforderungen der Sätze 5 und 6 des § 21 Nr. 1 Absatz 2 VOB/A, hat dies grundsätzlich den zwingenden Ausschluss des Angebots zur Folge.
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VPRRS 2013, 0155
Ausbaugewerke
VK Hessen, Beschluss vom 30.06.2008 - 69d-VK-26/2008
1. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt immer dann vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert, indem er eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.*)
2. Ein Bieter, der wegen zwingender Ausschlussgründe vom Verfahren ausgeschlossen wurde, kann unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beanspruchen, dass auch alle anderen Bieter, die zwingende Ausschlussgründe erfüllen ausgeschlossen werden, und, wenn kein wertbares Angebot mehr verbleibt, das Vergabeverfahren aufgehoben wird.*)
3. Der Fortgang des Vergabeverfahrens kann, wenn ein Angebot auszuschließen ist, grundsätzlich weder die Interessen des Bieters berühren noch kann der Bieter durch eine Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein. Da der Bieter in einem solchen Fall auf ein zu Recht auszuschließendes Angebot keinen Zuschlag erhalten kann, ist der Nachprüfungsantrag jedenfalls unbegründet. Hiervon ist eine Ausnahme lediglich dann möglich, wenn der Auftraggeber unter Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers sondern wegen mindestens gleichartiger Mängel auch das allein in der Wertung verbliebene oder sämtliche Angebote hätte ausschließen müssen.*)
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VPRRS 2013, 0154
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2008 - VK 13/08
1. Aufklärungsfragen oder Hinweise auf gesetzliche Regelungen begründen keinen Rügetatbestand, sondern es ist ein Rügevortrag erforderlich, in dem eindeutig Vergaberechtsverstöße moniert werden.*)
2. Die Auslegung eines Bauablaufplans hat sich gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Erklärungsempfängers zu richten. Es kommt in erster Linie auf den Wortlaut der Erklärung an.*)
3. Schreibfehler im Angebot können im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich nicht korrigiert werden. Der Bieter ist an seine Angaben gebunden, und falls er diese irrtümlich falsch angesetzt hat, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit einer Anfechtung als Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB.*)
4. Bei "reinen Hilfsfunktionen" wie Speditionsleistungen, Baugerätevermietungen oder Baustofflieferanten handelt es sich nicht um Nachunternehmerleistungen. Möchte allerdings ein Tochterunternehmen auf den Mitarbeiter- und Gerätepool der Muttergesellschaft zurückgreifen, so ergibt sich aus der bloßen Zugehörigkeit zu einem Unternehmensverbund noch keine automatische Verfügungsmöglichkeit. Es handelt sich um einen Nachunternehmereinsatz, bei dem der Nachweis zu erbringen ist, dass über die Kapazitäten des konzernverbundenen Unternehmens verfügt werden kann.*)
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VPRRS 2013, 0137
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12
1. Als Zuschlagskriterien sind alle Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen.
2. Zuschlagskriterien, die projektbezogene oder noch nicht im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung "verbrauchte" Eignungskriterien heranziehen, sind unzulässig.
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VPRRS 2013, 0133
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 08.07.2008 - Z3-3-3194-1-20-06/08
1. Wenn Bieter in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede - hier der Austausch von Einheitspreisen bei 26 von 65 Titeln - getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, sind deren Angebote von der Wertung zwingend auszuschließen. Öffentliche Auftraggeber haben ungesunde Begleiterscheinungen, wie z. B. Wettbewerb beschränkende Verhaltensweisen, zu bekämpfen.*)
2. Eine essentielle und unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe ist die Sicherstellung eines geheimen Wettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der konkurrierenden Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen anbietet, kommt überhaupt ein echter Wettbewerb zustande.*)
3. Eine den Wettbewerb beschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird.*)
4. Ob jedoch ein Fall des § 298 StGB vorliegt, ist für das Verfahren vor der Vergabekammer nicht relevant und somit nicht weiter aufzuklären.*)
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VPRRS 2013, 0126
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2010 - VK 2-22/10
Ist ein Nebenangebot nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben, dass sich die Vergabestelle ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann, ist es von der Wertung auszuschließen.
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VPRRS 2013, 0124
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 09.11.2010 - VK 3-108/10
Weist die Ausschreibung bei der Beschreibung des einzusetzenden Materials beispielhaft auf einen bestimmten Hersteller hin und ist den Bietern gleichzeitig gestattet, gleichwertige Fabrikate anzubieten, sind gleichwertige Fabrikate ohne Weiteres ausdrücklich zugelassen. Bietet ein Bieter gleichwertiges Fabrikat an, handelt es sich nicht um ein Nebenangebot, sondern um ein als „Nebenangebot“ bezeichnetes (Haupt-)Angebot. Ein Ausschluss als nicht zugelassenes Nebenangebot ist insoweit unzulässig.
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VPRRS 2013, 0123
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 64/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0121
Bau & Immobilien
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.
VPRRS 2013, 0120
Bau & Immobilien
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.
VPRRS 2013, 0115
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.09.2010 - VK 2-29/10
1. Werden die für einen Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise von einem Bewerber nicht vorgelegt, darf dieser Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
2. Ein Bewerber, der die Unzumutbarkeit einer Vorgabe der Vergabestelle nicht rechtzeitig rügt, muss damit rechnen, dass er von dem Verfahren ausgeschlossen wird, wenn es die Forderung nicht erfüllt.
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VPRRS 2013, 0114
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2010 - Verg 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0104
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 69/08
1. Der Begriff des öffentlichen Bauauftrags erfasst auch einen entgeltlichen Vertrag über Aushub und Verfüllarbeiten. Das gilt auch, wenn der Auftrag auch die Entsorgung von Ausfüllungsmaterial (Bauschutt) beinhaltet, diese Dienstleistungselemente jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
2. Die Pflicht des öffentlichen Aufraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen, hat bieterschützenden Charakter zugunsten des Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Gesamtpreises von einem Ausschluss bedroht wird. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A entfaltet jedoch keine bieterschützende Wirkung zugunsten eines (lediglich) konkurrierenden Bieters.
3. Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Rügeobliegenheit.
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VPRRS 2013, 0103
Reinigungsleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 70/08
1. Ein unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten erloschenes Angebot führt nicht dazu, dass das Angebot auch vergaberechtlich hinfällig ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert und unter der Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten, den Zuschlag auf ein verfristetes Angebot zu erteilen.
2. Der Auftraggeber darf ein Angebot nicht mit der bloßen Begründung ausschließen, es sei erloschen.
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VPRRS 2013, 0102
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2013 - Verg 32/12
Die Postdienstleistung der förmlichen Zustellung gemäß § 33 PostG (Postzustellungsauftrag) ist keine Universaldienstleistung im Sinne von Art. 3 ff Richtlinie 97/67/EG und ist daher auch bei der Erbringung der Leistung durch einen Universaldienstleister nicht gemäß § 4 Nr. 11 b Satz 1 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.*)
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VPRRS 2013, 0096
Bau & Immobilien
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2009 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0093
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2009 - Verg 52/09
Erfüllt ein Bieter die in den Bewerbungsbedingungen eindeutig enthaltene Forderung, mit dem Angebot eine detaillierte Gesamtkalkulation – sog. Urkalkulation - in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen, nicht, ist sein Angebot unvollständig und damit zwingend von der Wertung auszuschließen.
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VPRRS 2013, 0085
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12
1. Ausschließlich privat genutzte Gebäude entsprechen nach allgemeinem Verständnis weder dem Kriterium der Gemeinnützigkeit noch der Öffentlichkeit.
2. Die Nachforderungsmöglichkeit des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gilt nur für fehlende Erklärungen und Nachweise. Eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise besteht nur, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen.
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