Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5457 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2013, 0756
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 14.02.2007 - VK 2-158/06
1. Ein Feststellungsantrag setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus. Es kann begründet werden durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
2. Ein Feststellungsinteresse kommt in Betracht, wenn die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs gegen die Antragsgegnerin besteht; auch eine konkrete Wiederholungsgefahr oder ein Rehabilitierungsinteresse bei besonders diskriminierenden Vergabeverstößen können im Einzelfall ein Feststellungsinteresse vermitteln. Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft.
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VPRRS 2013, 0752
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 16.03.2006 - VK 1-10/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0746
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - VK-23/2003
1. Die Vorschrift des § 13 VgV findet auf Verhandlungsverfahren Anwendung.
2. Ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung nach § 3a Nr. 2 d VOL/A setzt voraus, dass die Einhaltung der Fristen des § 18 VOL/A (Bewerbungs- und Angebotsfristen) aufgrund eines für den Auftraggeber nicht vorhersehbaren Ereignisses aus dringenden und zwingenden Gründen unmöglich ist und die Umstände, die die Dringlichkeit begründen, auf keinen Fall dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zu rechtfertigen.
3. An das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes sind hohe Anforderungen zu stellen. Als zwingende und dringende Gründe kommen nur akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt, z. B. durch Katastrophenfälle in Betracht, die zur Vermeidung von Schäden für Leib und Leben der Allgemeinheit ein schnelles, die Einhaltung der Fristen ausschließendes Handeln erfordern.
4. Latente oder durch regelmäßige Wiederkehr (z.B. Frühlingshochwasser) vorhersehbare Gefahren sind daher in der Regel keine zwingenden Gründe.
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VPRRS 2013, 0745
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 15.05.2009 - VK 2-21/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0743
Bau & Immobilien
LG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2012 - 1 O 334/12
Die Dauer der für die Nachreichung von Unterlagen zu setzenden Frist ist in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A mit sechs Kalendertagen gesetzlich festgelegt, ohne dass diese Frist verkürzt oder verlängert werden kann.
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VPRRS 2013, 0740
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 02.10.2007 - VK 1-104/07
1. Ein Bieter/Bewerber, der zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit einen Nachunternehmer einsetzen will, ist gemäß § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A verpflichtet, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass er über die Mittel des als Nachunternehmer benannten Unternehmens verfügen kann.
2. Allerdings sagt § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A nichts darüber aus, zu welchem Zeitpunkt der Verfügbarkeitsnachweis zu führen ist. Insbesondere gebietet die Vorschrift nicht, dass der Nachweis - ohne diesbezügliche ausdrückliche Forderung - bereits mit dem Teilnahmeantrag oder vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen ist. Ein Unternehmen kann seiner Nachweispflicht aus § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachkommen.
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VPRRS 2013, 0730
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 06.03.2013 - VK 03/13
Es liegt keine Antragsbefugnis vor, wenn ein möglicher Schaden abzulehnen ist, weil eine Zuschlagserteilung auf das Angebot des Antragstellers von vornherein und offensichtlich ausgeschlossen ist.*)
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VPRRS 2013, 0729
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 06.03.2013 - VK 3/13
Es liegt keine Antragsbefugnis vor, wenn ein möglicher Schaden abzulehnen ist, weil eine Zuschlagserteilung auf das Angebot des Antragstellers von vornherein und offensichtlich ausgeschlossen ist.*)
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VPRRS 2013, 0728
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.03.2013 - VK 02/13
1. Verwendet der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ungeeignete, weil mehrdeutige Formulierungen, ist ein Bieterausschluss unzulässig, wenn der Bieter ein Angebot abgibt, das den Vergabeunterlagen "nicht entspricht". Mehrdeutigkeiten und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Angebote, mit denen ein nicht existierendes Produkt angeboten wird, sind zwingend auszuschließen. In einem solchen Fall ist eine Nachforderung von Nachweisen nicht möglich.
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VPRRS 2013, 0727
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.03.2013 - VK 2/13
1. Verwendet der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ungeeignete, weil mehrdeutige Formulierungen, ist ein Bieterausschluss unzulässig, wenn der Bieter ein Angebot abgibt, das den Vergabeunterlagen "nicht entspricht". Mehrdeutigkeiten und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Angebote, mit denen ein nicht existierendes Produkt angeboten wird, sind zwingend auszuschließen. In einem solchen Fall ist eine Nachforderung von Nachweisen nicht möglich.
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VPRRS 2013, 0726
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.02.2013 - VK 01/13
1. Bei der Auslegung einer Rüge ist zu berücksichtigen, ob ein Bieter anwaltlich vertreten ist. Es ist darauf abzustellen, was der Bieter vernünftigerweise meint und will.*)
2. Wird der Nachweis der Produktgleichwertigkeit auch auf Nachforderung nicht erbracht, ist das Angebot auszuschließen.*)
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VPRRS 2013, 0725
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.02.2013 - VK 1/13
1. Bei der Auslegung einer Rüge ist zu berücksichtigen, ob ein Bieter anwaltlich vertreten ist. Es ist darauf abzustellen, was der Bieter vernünftigerweise meint und will.*)
2. Wird der Nachweis der Produktgleichwertigkeit auch auf Nachforderung nicht erbracht, ist das Angebot auszuschließen.*)
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IBRRS 2013, 2504
Bauvertrag
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2011 - 10 U 58/11
1. Geänderte und zusätzliche Leistungen sind, wenn sie Auswirkungen auf den Bauablauf haben, als Behinderungen im Sinne des § 6 Nr. 1, 2 VOB/B anzusehen.
2. Der Auftragnehmer muss eine Behinderung anzeigen, sobald er sie kennt oder jedenfalls erkennen kann, das heißt die begründete Vermutung besteht, dass eine Behinderung eintreten wird, möglichst bereits vor ihrem Eintritt. Der Auftragnehmer kann eine zunächst unterbliebene Anzeige jedoch mit Wirkung für die Zukunft nachholen, wenn die Behinderung zu diesem Zeitpunkt noch fortwirkt und die Fortwirkung beseitigt werden kann.
3. Unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber unmittelbar nach Eintritt seiner Leistungsverpflichtung, dass er wegen einer versprochenen, aber tatsächlich fehlenden Vorleistung nicht mit den Arbeiten beginnen kann und auch eine Einrichtung der Baustelle nicht möglich ist, reicht das für eine ordnungsgemäße Behinderungsanzeige aus.
4. Die Weiterreichung von Stillstandskosten eines Nachunternehmers an den Auftraggeber ist kein - deklaratorisches - Anerkenntnis dieser Forderungen durch den Auftragnehmer.
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VPRRS 2013, 0724
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 3-124/05
1. Zwar verlangt § 3a Nr. 1 Abs. 4 c Satz 2 VOL/A (2. Abschnitt) zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Wettbewerb im Verhandlungsverfahren, dass die Zahl der zur Verhandlung zugelassenen Unternehmen bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei liegen darf. Der Regelungsgehalt der Vorschrift erschöpft sich indes darin, dass der Auftraggeber grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern hat.
2. Führt der Auftraggeber Gespräche mit einem oder mehreren Bietern, so hat die diesbezügliche Auswahl diskriminierungsfrei zu erfolgen. Die Tatsache, dass der Auftraggeber nicht mit allen Bietern in Verhandlungen über deren Angebot eingetreten ist, verletzt diese nicht in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung, wenn die Entscheidung des Auftraggebers auf sachlichen Gründen beruht (hier bejaht).
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VPRRS 2013, 0719
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2010 - VK 19/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0716
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 10.05.2013 - VK 1-27/13
1. Legt der Bieter geforderte Angaben entgegen § 19 Abs. 3 SektVO verspätet vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen.
2. Weicht das Angebot des Bieters im Rahmen einer Vergabe nach der SektVO von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, ist es ebenfalls vom Verfahren auszuschließen.
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VPRRS 2013, 0715
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 22.02.2013 - 1/SVK/047-12
1. Auch gegen die Entscheidung des Preisgerichtes im Rahmen eines Wettbewerbes nach RPW 2008 ist ein Vergabenachprüfungsantrag statthaft. Der Entscheidung des Preisgerichts kommt insoweit keine dem Zuschlag entsprechende Wirkung zu.*)
2. Die Entscheidung des Preisgerichts ist durch die Vergabekammern dahingehend überprüfbar, ob die formalen Bedingungen und bindenden Vorgaben des Auslobers eingehalten worden sind. Diese sind auch vom Preisgericht zwingend zu beachten.*)
3. Können mit einem Preis ausgezeichnete Wettbewerbsbeiträge wegen Verletzung der bindenden Vorgaben nicht berücksichtigt werden, so kann die Entscheidung des Preisgerichtes durch die Vergabekammern nur für unverbindlich erklärt werden. Eine Wiederholung der Preisgerichtsentscheidung kann nicht angeordnet werden, wenn infolge der bereits vollzogenen Offenlegung der Entwürfe die erforderliche Anonymität nicht wieder hergestellt werden kann.*)
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VPRRS 2013, 0710
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 25.11.2011 - VK 1-138/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0705
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 24.01.2013 - 1/SVK/043-12
1. Eine Rüge kann auch gegenüber einem vom Auftraggeber eingesetzten Dritten wirksam erhoben werden, wenn dieser wiederholt im Vergabeverfahren gegenüber den Bietern als Vertreter der Auftraggeberin aufgetreten ist, in der Bekanntmachung als Kontaktadresse benannt war und darüber hinaus die Mitteilung, dass der Teilnahmeantrag der Antragstellerin im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werde, im Namen der Auftraggeberin versandt hat.*)
2. Die Regelung in § 19 Abs. 3 VOF soll es in erster Linie ermöglichen, dass sich nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen an der Ausschreibung von Planungsaufträgen beteiligen. Deshalb können die Anforderungen für juristische Personen nicht losgelöst, sondern müssen vielmehr im Zusammenhang mit den Anforderungen für natürliche Personen gesehen werden.*)
3. Ist nach der Vergabebekanntmachung die Ausführung der Leistung "Architekten gemäß § 19 Abs. 1 VOF" oder "juristischen Personen gemäß § 19 Abs. 3 VOF" vorbehalten, so muss eine juristische Person ebenfalls zwingend einen Architekten für die Durchführung der Aufgabe benennen.*)
VPRRS 2013, 0704
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2012 - 1/SVK/036-12
1. Auch im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung kann ein Auftraggeber aus den Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz ein Angebot nicht werten, wenn die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllt sind.*)
2. Heftet ein Auftraggeber im Verhandlungsverfahren die Angebote auseinander und vermischt er deren einzelne Blätter mit den Nachsendungen, die er im Rahmen der nachfolgenden Verhandlungsrunden übersandt bekommt, so dass es schließlich weder dem Auftraggeber, noch der Vergabekammer möglich ist, zweifelsfrei festzustellen, was Angebotsbestandteil im Zeitpunkt der Angebotsabgabe war, liegt ein erheblicher Dokumentationsmangel vor, der zur Aufhebung und Zurückversetzung des Vergabeverfahrens führt.*)
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VPRRS 2013, 0695
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 30.03.2011 - VK 3-18/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0679
Bau & Immobilien
VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2013 - 6 K 2273/12
Die Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung in zwei großen regionalen Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 800.000 Exemplaren stellt keinen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Anwendung der VOB/A dar.
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VPRRS 2013, 0678
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 22.04.2013 - Z3-3-3194-1-13-04/13
1. Wenn die Interpolationsformel für die Wertung des Zuschlagskriteriums "Preis" bei üblicher Sorgfalt bereits aus den Vergabeunterlagen erkennbar ist, ist ein Nachprüfungsantrag mangels Rüge insoweit gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB präkludiert.*)
2. Wenn die Leistungsbeschreibung - wie vorliegend - funktionaler Natur ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn beim Zuschlagskriterium "Qualität" auch die technische Ausrüstung (technischen Größen) bewertet wird.*)
3. Ein Rechenfehler des Auftragsgegners, der zu einer anderen Gewichtung eines Zuschlagskriteriums und dessen Unterkriterien führt, als den Bietern bekanntgegeben, ist grundsätzlich geeignet subjektive Bieterrechte zu verletzen.*)
4. Anforderungen bzw. Kriterien des Auftraggebers sind grundsätzlich nach dem objektiven Empfängerhorizont eines sach- und fachkundigen - mit den Einzelheiten der Ausschreibung vertrauten - Bieters gemäß § 133 BGB auszulegen. Die jeweilige Benennung eines Kriteriums in den Ausschreibungsunterlagen ist insbesondere in einem Verhandlungsverfahren und einer funktionalen Leistungsbeschreibung alleine nicht für die Wertung entscheidend. Bedeutung können insbesondere auch seine näheren Erläuterungen z.B. in Verhandlungsgesprächen sowie die für die Bieter erkennbaren Grundlagen der Bewertung erlangen.*)
5. Bei der Wertung hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum. Die Zuschlagsentscheidung ist einer nachträglichen Kontrolle durch die Vergabekammer nur eingeschränkt zugänglich.*)
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VPRRS 2013, 0677
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2001 - Verg 7/01
1. Zur Abgabe eines Angebots kann bei beschränkter Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb nur derjenige Interessent aufgefordert werden, der die von der Vergabestelle zulässigerweise geforderten Eignungsnachweise (§ 8 Nr. 4, 3 VOL/A) bereits mit seinem Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Demgemäß darf die Vergabestelle nur diejenigen Unterlagen ihrer Eignungsprüfung zugrunde legen, welche der Interessent mit seinem Teilnahmeantrag vorgelegt hat.*)
2. Ein wegen unvollständiger Eignungsnachweise auszuschließender Interessent ist nicht befugt, im weiteren Verlauf der Ausschreibung eingetretene Vergaberechtsverstöße zu rügen. Die Rügebefugnis dieses Interessenten ist beschränkt auf die seinen Ausschluss tragenden Erwägungen.*)
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VPRRS 2013, 0676
Bau & Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2000 - 1 Verg. 1/99
Gibt es, wie im Regelfall, mangels Zuschlags noch keine "Auftragssumme", so bemisst sich der Streitwert nach § 12a GKG auch nicht nach dem von der Vergabestelle nach § 1a VOB/A ermittelten Auftrags-Schätzwert; maßgebend ist dann der Preis des Angebots, auf das der Antrag stellende Bieter die Zuschlagserteilung begehrt.*)
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VPRRS 2013, 0675
Bau & Immobilien
OLG Dresden, Beschluss vom 10.01.2000 - WVerg 1/99
Entspricht das vorne gelegene Angebot wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen § 9 Nr. 1 VOB/A nicht den Erfordernissen, ist die Ausschreibung aufzuheben, wenn der Bieter plausibel darlegen kann, er wäre auch bei korrekter Leistungsbeschreibung Erster gewesen.
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VPRRS 2013, 0674
Bau & Immobilien
KG, Beschluss vom 08.02.2000 - KartVerg 07/99
1. Wem die Gebühr und die notwendigen Aufwendungen eines Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer aufzuerlegen sind, ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die bei Erledigung eines gerichtlichen Streitverfahrens Anwendung finden.
2. Als entsprechend heranzuziehende Vorschriften, nach denen die Kostenentscheidung zu treffen ist, kommen § 161 Abs. 2 VwGO und § 91 a ZPO in Betracht.
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VPRRS 2013, 0673
Bau & Immobilien
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.08.2001 - 4 L 5/01
1. Aufwendungen, die entgegen Vergabevorschriften entstanden sind, können als nicht zuschussfähig behandelt werden.
2. Es verstößt gegen Vergaberecht, wenn die Ausschreibung lediglich in einer kleinen Lokalzeitung bekannt gemacht wird mit der Folge, dass der Wettbewerb nur auf regionale Bewerber beschränkt wird. Die veröffentlichte Ausschreibung muss überregionalen Wettbewerb zulassen.
3. Das Wettbewerbsziel steht gleichberechtigt neben dem Ziel sparsamer Haushaltsbewirtschaftung. Eine Ausschreibung dient dem Auswahlverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots; deshalb müssen sich die Mitbewerber im Leistungswettbewerb überregional um den Auftrag bewerben können.
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VPRRS 2013, 0669
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 - Verg 30/00
Die bloße Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter, dass ihm der Auftrag erteilt werde, reicht nicht für die wirksame Zuschlagserteilung aus, wenn die Auftragssumme und die einzelnen Auftragsbestandteile erst später noch schriftlich mitgeteilt werden sollen.
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VPRRS 2013, 0668
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 05.11.1999 - 1/SVK/20-99
Hat ein Bieter mit eigenen "Technischen Vorbemerkungen" andere Produkte als vom AG gewünscht alternativ angegeben, so ist dies grundsätzlich als Nebenangebot zu werten, auch wenn es nicht ausdrücklich so bezeichnet worden ist.
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VPRRS 2013, 0666
Bau & Immobilien
KG, Beschluss vom 08.02.2000 - KartVerg 7/99
1. Wem die Gebühr und die notwendigen Aufwendungen eines Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer aufzuerlegen sind, ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die bei Erledigung eines gerichtlichen Streitverfahrens Anwendung finden.
2. Als entsprechend heranzuziehende Vorschriften, nach denen die Kostenentscheidung zu treffen ist, kommen § 161 Abs. 2 VwGO und § 91 a ZPO in Betracht.
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VPRRS 2013, 0665
Bau & Immobilien
OLG Dresden, Beschluss vom 10.01.2000 - WVerg 0001/99
Entspricht das vorne gelegene Angebot wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen § 9 Nr. 1 VOB/A nicht den Erfordernissen, ist die Ausschreibung aufzuheben, wenn der Bieter plausibel darlegen kann, er wäre auch bei korrekter Leistungsbeschreibung Erster gewesen.
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VPRRS 2013, 0659
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 1 VK 03/13
Die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, steht der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen. Deshalb kann es auch der Billigkeit entsprechen, dem Antragsgegner die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
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VPRRS 2013, 0658
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 1 VK 3/13
Die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, steht der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen. Deshalb kann es auch der Billigkeit entsprechen, dem Antragsgegner die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
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VPRRS 2013, 0657
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2010 - VK 3-01/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0656
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 09.06.2010 - VK 2-38/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0653
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 28.05.2010 - VK 2-47/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0650
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2010 - VK 3-1/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0643
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - Verg 14/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0642
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 - Verg 32/00
1. Für die Auslegung der Ausschreibung (hier einer Leistungsbeschreibung) ist deren Wortlaut besonders wichtig, weil maßgebliches Auslegungskriterium die Sicht des anzusprechenden Bewerberkreises ist, um eine gleiche und faire Wettbewerbssituation zu gewährleisten.*)
2. Weicht die angebotene Ware in einem als erheblich erkennbaren Punkt von der Leistungsbeschreibung ab, muss das Angebot gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, ohne dass es auf die Bedeutung der Abweichung sowie auf ihre wirtschaftliche oder technische Auswirkungen ankommt. Nur ein solches Verständnis wird dem Zweck des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A gerecht, die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne Weiteres vergleichbarer Angebote sicher zu stellen und damit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.*)
3. Ein von der Leistungsbeschreibung abweichendes Angebot ist auch als verdecktes Nebenangebot vergaberechtswidrig (§ 21 Nr. 2 VOL/A) und unzulässig, wenn Nebenangebote nur zusammen mit einem Hauptangebot zugelassen sind.*)
4. Der Grundsatz der Produktneutralität der Ausschreibung (§ 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A) verbietet nicht bestimmte Lieferanten bevorzugende oder ausschließende Leistungsbeschreibungen, sofern die geforderte Spezifikation durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Zu einer solchen Rechtfertigung bedarf es objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich z.B. aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der künftigen Nutzung der Sache ergeben können. Dabei genügt sachliche Vertretbarkeit der geforderten Lieferungsspezifikation, denn in dieser Anforderung entspricht eine (auch) kaufmännische Entscheidung, in die eine Vielzahl von Gesichtspunkten und Kriterien eingeflossen sind, deren Differenzierung erlaubt ist und die nicht Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind.*)
5. Dass 99% aller auf dem Markt befindlichen Waren der Leistungsbeschreibung nicht entsprechen, stellt für sich allein noch keinen ausreichenden Grund dar, die geforderte Bedingung für mit § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A unvereinbar zu erklären. Sie ist unbedenklich, wenn der angestrebte sachbezogene Vorteil die Leistungsspezifikation rechtfertigt und wenn die geforderte Warenqualität lieferbar ist. Dass der Lieferant nicht auf den üblichen Wegen auffindbar ist, hat vergaberechtlich keine Bedeutung.*)
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VPRRS 2013, 0641
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2013 - 1 VK 06/13
1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn das günstigste Angebot unangemessen hoch ist.
2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preise und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch ist, können Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungsverfahren, bisher vom Auftraggeber für vergleichbare Leistungen gezahlte Preise, Kostenschätzungen von Architekten und Ingenieurbüros sein.
3. Ein Preisabstand 5,73% rechtfertigt nicht die Annahme, dass es sich um einen unangemessen hohen Preis handelt.
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VPRRS 2013, 0640
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2013 - 1 VK 6/13
1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn das günstigste Angebot unangemessen hoch ist.
2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preise und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch ist, können Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungsverfahren, bisher vom Auftraggeber für vergleichbare Leistungen gezahlte Preise, Kostenschätzungen von Architekten und Ingenieurbüros sein.
3. Ein Preisabstand 5,73% rechtfertigt nicht die Annahme, dass es sich um einen unangemessen hohen Preis handelt.
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VPRRS 2013, 0638
Bau & Immobilien
OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0011/00
1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)
2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)
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VPRRS 2013, 0637
Bau & Immobilien
OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 12/00
1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)
2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)
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VPRRS 2013, 0634
Bau & Immobilien
VK Baden Württemberg, Beschluss vom 21.08.2001 - 1 VK 21/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0633
Bau & Immobilien
VK Baden Württemberg, Beschluss vom 24.08.2001 - 1 VK 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0631
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.2001 - 1 VK 18/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0630
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 10.02.2011 - VK 3-8/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0626
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-135/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0624
Bau & Immobilien
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2013 - 1 Verg 1/13
Verlangt der Auftraggeber bei der Vergabe von Rückbauarbeiten, dass im Leistungsverzeichnis der "Entsorgungsanlage/Betreiber" zu benennen ist, wird die Angabe der Entsorgungsanlage, zu der der Abfall verbracht werden soll, oder die Angabe desjenigen, der die Entsorgung ordnungsgemäß betreiben darf, gefordert. Zu letzterem gehört auch der Abfallmakler als Entsorgungsfachbetrieb.
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