Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5457 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1078
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1077
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1076
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1074
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1069
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1068
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1067
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1057
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00
1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.
2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.
3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.
4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.
Volltext
VPRRS 2013, 1056
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000
1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.
2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.
3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.
4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.
Volltext
VPRRS 2013, 1055
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000-L
1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.
2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.
3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.
4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.
Volltext
VPRRS 2013, 1054
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00-L
1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.
2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.
3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.
4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.
Volltext
VPRRS 2013, 1052
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2013 - VgK-18/2013
1. Die Vergabestelle verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn sie ihre Zuschlagsentscheidung nicht ausschließlich anhand der in der Aufgabenstellung zur Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien trifft.
2. Bei dem Kriterium "Erfahrung und Eignung des Planungsteams, insbesondere des Projektleiters" handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um ein - zulässigerweise gesetztes - Zuschlagskriterium.
3. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers erlaubt es ihm, bei der Auswahl der für die Objekt- und Tragwerksplanung zuständigen Ingenieure eine durch eine Doktorarbeit nachgewiesene wissenschaftliche Kompetenz als Eignungsmerkmal einzufordern. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlich abgelieferte Doktorarbeit keinen Bezug zur der ausgeschriebenen Objektplanung aufweist.
4. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgeblich ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.
VPRRS 2013, 1051
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1050
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1049
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/2000-F
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1047
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/00-F
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1043
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1042
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1041
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1037
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1035
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1034
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1033
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1032
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1031
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2013 - VgK-20/2013
1. Auch im Sektorenbereich sind unvollständige und wegen widersprüchlicher Angaben nicht wertungsfähige Angebote auszuschließen. Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung ist für diese Entscheidung kein Ermessen eröffnet.
2. Die Möglichkeit einer Nachforderung ist auf Fälle beschränkt, in denen Nachweise fehlen oder formale Mängel aufweisen. Die Gelegenheit zur "Nachbesserung" ist den Bietern nicht zu eröffnen.
3. Es ist nicht die Aufgabe der Vergabestelle, den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz eines Bieters aus der Urkalkulation zu recherchieren. Eine derartige Pflicht besteht auch (und gerade) nach der SektVO nicht. Vielmehr gehört es zu den Pflichten des Bieters, den von ihm beabsichtigten Nachunternehmereinsatz vollständig und widerspruchsfrei an der dafür vorgesehenen Stelle zu erklären.
4. Werden sämtliche Angebote rechtmäßig vom Verfahren ausgeschlossen, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben (SektVO § 30 Satz 1).
Volltext
VPRRS 2013, 1024
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1023
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1016
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 1-122/05
Auftraggeber können bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, Nebenangebote nur dann berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind.
Volltext
VPRRS 2013, 1015
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1014
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1013
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2013 - VgK-07/2013
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1012
Ausbaugewerke
VK Detmold, Beschluss vom 13.09.2001 - VK.11-28/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1010
Bau & Immobilien
VK Detmold, Beschluss vom 16.01.2001 - VK.11-31/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1008
Bau & Immobilien
VK Bremen, Beschluss vom 23.08.2001 - VK 4/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1005
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 1 VK 55/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1003
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2001 - 2 VK 74/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1002
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2001 - 2 VK 78/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2013, 5477
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2000 - 2 VK 48/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1000
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2000 - 2 VK 36/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0998
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2000 - 1 VK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0996
Ausbaugewerke
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0995
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0993
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 04.09.2001 - VK 1-11/01
Ein Nebenangebot kann nicht als Hauptangebot gewertet werden bei abweichenden technischen Details.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0992
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.08.2001 - VK 1-12/01
Zeitgleich mit dem Nachprüfungsantrag erhobene Rüge ist grundsätzlich nicht zulässig, solange der Zuschlag nicht unmittelbar bevor steht.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0991
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 27.08.2001 - VK 1-10/01
Nachträgliche Vereinbarungen über Kostenübernahmen durch Bieter unter gleichzeitiger Abänderung des Leistungsverzeichnisses sind als unzulässige nachträgliche Preisverhandlung zu betrachten.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0990
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2001 - VK 1-8/01
1. Unzulässigkeit wegen Nichterreichens des Schwellenwertes, § 100 Abs. 1 GWB i. V. m. § 2 Nr. 4 VgV.*)
2. Kostentragungspflicht nach § 128 Abs. 3 und 4 GWB i. V. m. § 155 Abs. 5 VwGO.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0986
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0983
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
Volltext
VPRRS 2013, 0981
Ausbaugewerke
VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000 - VK 1-25/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0975
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 08.08.2001 - VK 2-22/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext




