Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5457 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
VPRRS 2017, 0368
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.2017 - 11 Verg 11/17
Wird nach dem Leistungsverzeichnis im Zusammenhang mit der Lieferung von Fertignasszellen das Angebot einer den "gültigen Richtlinien und Normen entsprechenden Abdichtung" gefordert, ist im Fall des Angebots einer nach dem Vortrag des Bieters ohne gesonderte Abdichtung bereits dichten Fertignasszelle jedenfalls darzulegen und durch bauaufsichtsrechtliches Prüfungszeugnis zu belegen, dass dieses Produkt den gültigen Richtlinien und Normen entspricht.*)
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VPRRS 2017, 0363
ÖPNV
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2017 - 1 VK 38/17
1. Der öffentliche Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang, das heißt, er kann nicht gegen seinen Willen verpflichtet werden, einen Zuschlag zu erteilen.
2. Gleichwohl braucht der öffentliche Auftraggeber für die Aufhebung des Verfahrens einen sachlichen Grund, um eine Aufhebung nur zum Schein oder aus Willkür auszuschließen.
3. Ein sachlicher Grund zur Aufhebung liegt vor, wenn die eigenen Vertragsunterlagen missverständlich geschrieben wurden (hier: Missverständliche Angaben im Verkehrsvertrag zur Netto-/Bruttophase.
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VPRRS 2017, 0364
Transportleistungen
OLG München, Beschluss vom 07.11.2017 - Verg 8/17
1. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieterfragen und die Antworten hierauf allen interessierten Unternehmen auch über seine Internetseite zur Verfügung stellen, wenn er dies zuvor bekannt gemacht hat.
2. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn eine wesentliche Preisangabe fehlt, wobei es auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe nicht ankommt.
3. Über die Wesentlichkeit ist aufgrund des fraglichen Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, seines wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.
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VPRRS 2017, 0388
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 5/16
1. Mischkalkulationen sind als solche nicht anstößig oder als vergaberechtswidrig zu qualifizieren, sondern zählen zur ständigen Kalkulationspraxis von Bieterunternehmen.
2. Der Grund für den Ausschluss eines Angebots wegen sog. Mischkalkulation liegt nicht in der Mischkalkulation als solcher, sondern in der Tatsache begründet, dass der betreffende Bieter einen einzelnen oder einzigen Preis im Angebot nicht so, wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag angegeben hat, den er nach seiner Kalkulation für die Leistung vom Auftraggeber tatsächlich beansprucht.
3. Hat der Bieter „mischkalkuliert“, bedarf es nicht des Nachweises einer Konnexität zwischen „ab-“ und „aufgepreisten“ Preispositionen.
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IBRRS 2017, 3851; IMRRS 2017, 1589; IVRRS 2017, 0624
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2017 - 15 A 638/16
1. Der Kostenersatzanspruch aus § 10 Abs. 1 KAG-NW ist seiner Höhe nach durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt. Er ist auf diejenigen Aufwendungen beschränkt, die die Gemeinde für erforderlich halten darf.*)
2. Die Gemeinde kann keinen Kostenersatz für solche Maßnahmen verlangen, die ohne triftigen Grund besonders aufwendig sind, obwohl eine kostengünstigere Maßnahme in Betracht gekommen wäre.*)
3. Die Gemeinde hat bei der Beurteilung der Angemessenheit des Aufwands einen weiten Ermessensspielraum, dessen Grenze erst bei einem sachlich nicht mehr vertretbaren Mittelverbrauch liegt.*)
4. Endgültig hergestellt i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG-NW ist der Anschluss, wenn er seiner Zweckbestimmung entsprechend benutzbar, also betriebsfertig hergestellt ist. Beauftragt die Gemeinde ein privates Bauunternehmen mit der Durchführung der Arbeiten, ist nicht der Zeitpunkt der technischen Fertigstellung der Maßnahme durch den Unternehmer maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Abnahme, wenn diese zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden ist. Erst mit der Abnahme der Arbeiten steht fest, dass die Maßnahme dem technischen Bauprogramm der Gemeinde entspricht.*)
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VPRRS 2017, 0355
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2017 - 1 VK 41/17
1. Ein Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird. Denn der öffentliche Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Etwas anderes kann gelten, wenn die Aufhebung ohne sachlichen Grund oder nur zum Schein erfolgt.
2. Ein sachlicher Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist.
3. Eine Scheinaufhebung liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, um zur Vermeidung der Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter anschließend den ihm genehmen Unternehmen in einem Vergabeverfahren rechtswidrig den Auftrag zu erteilen, obwohl dieses nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte bzw. hätte ausgeschlossen werden müssen (hier verneint).
4. Die Kostenschätzung ist zutreffend durchgeführt, wenn die Vergabestelle oder ein von ihr beauftragter Dritter Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen.
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VPRRS 2017, 0345
Rügeobliegenheit
VK Thüringen, Beschluss vom 12.10.2017 - 250-4002-7955/2017-E-014-GTH
1. Durch eine Rüge soll der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, etwaige Vergaberechtsfehler zu korrigieren. Eine Rüge muss deshalb einen konkreten Vergaberechtsverstoß enthalten und die Aufforderung, den Verstoß abzuändern.
2. Eine E-Mail mit dem Wortlaut: "Welche Bedingungen der Vergabeunterlagen wurden nicht erfüllt. Eine Nachforderung bzw. Aufklärung ihrerseits ist nicht erfolgt. Wir bitten um kurzfristige Rückantwort bzw. Aufklärung bis zum ..." ist keine ordnungsgemäße Rüge.
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VPRRS 2017, 0342
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 17.10.2017 - VK 2-112/17
1. Sind nach den Vergabeunterlagen zwei Referenzen über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Bodenbelägen aus Naturwerkstein im Außenbereich vorzulegen, ist das Angebot eines Bieters auszuschließen, der eine Referenz über die Verlegung von Bodenbelägen aus Naturwerkstein in einem Parkhaus vorlegt.
2. Wird ein (weiterer) Vergaberechtsverstoß erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens positiv erkannt, besteht keine Rügeobliegenheit mehr.
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IBRRS 2017, 3648
Bauvertrag
OLG Braunschweig, Urteil vom 11.09.2014 - 8 U 154/13
1. Das Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Baustelle, z. B. durch Bauzäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke, Beleuchtungen oder Leiteinrichtungen sind Besondere Leistungen i.S. der VOB/C.
2. Besondere Leistungen sind mit den vereinbarten (Einheits-)Preisen abgegolten und werden nicht besonders vergütet, wenn dem Auftragnehmer nach der Leistungsbeschreibung die Verkehrssicherheit der Baustelle obliegt und die Kosten der Verkehrssicherung in die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren sind.
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VPRRS 2017, 0335
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2017 - 3 VK LSA 48/17
1. Gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A kann eine Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.
2. Stehen zwei Vergabeverfahren in unmittelbarem Zusammenhang, führt die Aufhebung des einen Verfahrens nicht dazu, dass das andere Verfahren ebenfalls rechtmäßig aufgehoben werden kann.
3. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, den Beschaffungsbedarf vor Verfahrensbeginn sorgfältig zu bestimmen. Änderungen, sofern sie nicht auf unvorhersehbaren nachträglich eintretenden Ereignissen beruhen, fallen in die Risikosphäre bzw. in den grundsätzlich vorhersehbaren Bereich des Auftraggebers.
4. Es liegt kein unvorhersehbares nachträgliches Ereignis vor, wenn von Anfang an bekannt ist, dass ein Vergabeverfahren nur sinnvoll ist, wenn auch das andere Vergabeverfahren durchgeführt wird.
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VPRRS 2017, 0334
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.07.2017 - 3 VK LSA 42/17
1. Die ausgeschriebene Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Für Zulagepositionen ist deshalb anzugeben, ob oder inwieweit diese gewertet werden.
2. Zulagepositionen sind solche Positionen, die unter bestimmten Voraussetzungen regeln, dass der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung zu einer Grundposition verlangen kann, z. B. eine Zulage für bestimmte Erschwernisse.
3. Stellen die aufgeführten Leistungen keine Ergänzung zu einer Grundposition dar, sondern eine Auswahl zwischen zwei Varianten (hier: der Tribünen), handelt es sich nicht um eine Zulageposition, sondern allenfalls um eine Wahlposition (Alternativposition).
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VPRRS 2017, 0333
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.07.2017 - 1 VK LSA 26/16
Ein Angebot ist auszuschließen, wenn geforderte Nachweise (hier: System-Prüfzeugnis für angebotene Fensterelemente) nicht in der Form und Frist nachgewiesen werden, wie dies vom Auftraggeber verlangt wurde.
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VPRRS 2017, 0337
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2017 - 1/SVK/005-17
1. Das Interesse des Antragstellers an der Auftragsvergabe ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung. Diese muss nicht nur bei Antragstellung, sondern auch während des gesamten Verfahrens bis zur Entscheidung der Vergabekammer fortbestehen.*)
2. Bei dem Begriff "vergleichbare Leistung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand des Wortlauts der Vergabeunterlagen und von Sinn und Zweck der geforderten Angaben unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes auszulegen ist. Der Vergabestelle steht dabei ein durch die Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)
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VPRRS 2017, 0332
Nachprüfungsverfahren
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2017 - 3 VK LSA 53/17
1. Das LVG-SA sieht für den Fall der Aufhebung eines Vergabeverfahrens keinen expliziten Rechtsweg vor. Die Vergabekammer stellt deshalb die Information über die Aufhebung der Information an unterlegene Bieter gleich.
2. Teilt die Vergabestelle in einem Absageschreiben den Bietern mit, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, beginnt die siebentägige Einspruchsfrist (§19 LVG-SA) am Tag nach der Absendung des Aufhebungsschreibens.
3. Die siebentägige Einspruchsfrist ist eine Mindestwartefrist, vor deren Ablauf der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen darf. Innerhalb der Frist muss das Vergabeverfahren beanstandet werden.
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VPRRS 2017, 0326
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.06.2017 - 3 VK LSA 25/17
1. Weicht das wirtschaftlichste Angebot weniger als 10% vom nächsthöheren Angebot ab, muss die Kalkulation nicht überprüft werden. Ein Abstellen auf Einzelpreise ist nicht statthaft.
2. Der Auftraggeber darf sich über das Angebot selbst, Bezugsquellen von Stoffen und Bauteilen sowie die Angemessenheit der Preise informieren.
3. Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass die behaupteten Vergaberechtsverstöße des öffentlichen Auftraggebers die Bieterchancen des Antragstellers beeinträchtigt haben könnten.
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VPRRS 2017, 0325
Nachprüfungsverfahren
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.05.2017 - 3 VK LSA 24/17
Die Nachprüfungsbehörde wird nur tätig, wenn ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften beanstandet und der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht abhilft.
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VPRRS 2017, 0329
Waren/Güter
VK Nordbayern, Beschluss vom 27.09.2017 - RMF-SG 21-3194-2-2
1. Legt ein Bieter zu einem von ihm angebotenen Produkt ein Datenblatt vor, das detaillierte Angaben zu den im Leistungsverzeichnis abgefragten Parametern enthält, erklärt der Bieter damit, dass sein angebotenes Produkt sämtliche in diesem Datenblatt aufgeführten Eigenschaften hat.*)
2. Soweit ein Angebot in den Punkten den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht entspricht, welche sich aus der Verletzung der Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung ergeben, ist dies unschädlich.*)
3. § 122 Abs. 4 GWB fordert, dass Eignungskriterien in der Bekanntmachung aufzuführen sind. Werden die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntmachung nicht erfüllt, hat der Auftraggeber die entsprechenden Eignungsunterlagen nicht wirksam gefordert.*)
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VPRRS 2017, 0324
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2017 - 1 VK LSA 23/15
1. Im Offenen Verfahren sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Nachweise zu bezeichnen, deren Vorlage mit dem Angebot verlangt wird oder deren spätere Anforderung vorbehalten bleibt. Die Abgabe von Erklärungen muss im Angebotsschreiben oder Aufforderungsschreiben ausdrücklich gefordert werden. Das kommentarlose Beifügen der Formblätter genügt dem nicht.
2. Auf den Umschlägen der Angebote sind zum Zwecke der Beweissicherung ordnungsgemäße Eingangsvermerke aufzubringen. Dazu gehört das Eingangsdatum mit Uhrzeit sowie das Namenszeichen der eintragenden Person (Anschluss an OLG Naumburg, IBR 2008, 357).
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VPRRS 2017, 0323
Straßenbau und Infrastruktur
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2017 - 3 VK LSA 11/17
1. Der öffentliche Auftraggeber hat in transparenten Verfahren bei der Vergabe von Bauleistungen nur Bieter zu berücksichtigen, die die erforderliche Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung der Bieter zu prüfen. Anhand der vorgelegten Nachweise sind die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet.
3. Maßgeblich für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren ist, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, er werde die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht erbringen.
4. Ein Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit bedarf einer dokumentierten negativen Prognose, wonach die in der Vergangenheit festgestellte mangelhafte Leistung für den zu vergebenden Auftrag erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Antragstellerin begründen.
5. Diese Feststellungen müssen bereits in der Dokumentation gemäß § 20 VOB/A enthalten sein.
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VPRRS 2017, 0320
Straßenbau und Infrastruktur
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.04.2017 - 3 VK LSA 05/17
1. Gemäß § 7 Abs. 2 VOB/A 2016 darf in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellten Produkte charakterisiert, oder auf Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden.
2. Wird das zu liefernde Produkt (hier: Betonsteinpflaster) so detailgenau beschrieben, dass es sich nur einem Hersteller zuordnen lässt, reicht der Hinweis "ca." für die Abmessungen nicht aus, um Spielraum für Alternativangebote zuzulassen.
3. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 VOB/A 2016 ist das Vergabeverfahren zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden.
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VPRRS 2017, 0318
Verkehr
VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-86/17
1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO darf von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers nicht abgewichen werden.
2. Sowohl ein Abweichen von den Vergabeunterlagen als auch deren unzulässige Ergänzung stellt einen zwingenden Ausschlussgrund dar. Deshalb ist das Angebot eines Bieters, der ein inhaltliches Konzept eingereicht hat, das nicht gefordert war und das damit nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ausdrücklich nicht zugelassen war, zwingend auszuschließen.
3. Der Auftraggeber kann erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, wenn er erst später feststellt, dass er die Eignung trotz Kenntnis aller Tatsachen falsch beurteilt hat.
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VPRRS 2017, 0314
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2017 - Verg 2/17
1. Enthält die Ausschreibung keine dem Wettbewerb unterstellten Planungsleistungen, ist sie an den Anforderungen einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis zu messen.
2. Das in Art. 10 § 3 MRVG geregelte Kopplungsverbot ist keine Vergabevorschrift, die im Vergabenachprüfungsverfahren zu überprüfen ist.
3. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern".
4. Zur Abklärung, ob eine Rüge - und damit nachfolgend ein Nachprüfungsantrag - eingereicht werden soll, der Rat eines Anwalts eingeholt werden darf bzw. ist dem Bieter eine Überlegungsfrist zuzubilligen. Die zeitliche Obergrenze ist mit zwei Wochen anzusetzen.
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VPRRS 2017, 0307
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17
1. Ein privater Träger von Einrichtungen für soziale Leistungen, der verschiedene im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art wie z. B. den Betrieb von Förderschulen, Förderstätten, heilpädagogischen Tagesstätten und Wohnheimen erfüllt und aufgrund dieser Aufgaben unterschiedlichen staatlichen Aufsichtsbefugnissen etwa nach dem PfleWoqG, dem BayEUG oder dem SGB VIII unterliegt, kann gem. § 99 Nr. 2 b GWB auch dann öffentlicher Auftraggeber sein, wenn er nicht als überwiegend öffentlich finanziert i.S.d. § 99 Nr. 2 a GWB gilt.*)
2. Für die Frage der Erfüllung des Kriteriums der Aufsicht über die Leitung i.S.v. § 99 Nr. 2 b GWB ist für alle Aufsichtsbefugnisse zu klären, ob diese es staatlichen Stellen potentiell ermöglichen würden, die Entscheidungen des Auftraggebers auch in Bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen.*)
3. Hat der Auftraggeber vorab in den Vergabeunterlagen festgelegt, welche Mindestanforderungen er an die Inhalte der abgefragten Konzepte für eine bestimmte Bewertung stellt, darf er hiervon nachträglich nicht mehr abweichen. Insbesondere darf er ein Angebot, das nicht einmal die Mindestanforderungen für eine durchschnittliche Bewertung erfüllt, nicht mit der vollen Punktzahl bewerten.*)
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IBRRS 2017, 3338
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2017 - 12 U 173/15
Wird ein Angebot nach Ablauf der durch die VOB/A maximal vorgesehenen Bindefrist, aber innerhalb einer insoweit ohne Rechtsgrund in den Vergabeunterlagen festgelegten und durch den Bieter unterschriebenen überlangen Bindefrist - hier 84 Tage - "bezuschlagt", kommt hierdurch kein Vertrag zu Stande.
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VPRRS 2017, 0312
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 10.04.2017 - 250-4002-1162/2017-E-003-EF
1. Vergisst der Auftraggeber für verschiedene Positionen Platzhalter vorzusehen, sodass der Bieter keine Möglichkeit hat, die angebotenen Hersteller und Typbezeichnungen einzutragen, ergibt sich daraus, dass das angeführte Leitfabrikat oder ein gleichartiges Produkt angeboten wird. Ein Grund zum Angebotsausschluss wegen fehlender Angaben liegt nicht vor.
2. Die Vergabestelle darf für die Angebotsprüfung kein Datenblatt heranziehen, das nicht Grundlage ihrer Ausschreibung war.
3. Es genügt, wenn der Bieter das vom Auftraggeber vorgegebene Produkt anbietet. Er muss nicht prüfen, ob dieses Produkt tatsächlich den Anforderungen des Auftraggebers genügt.
4. In der mündlichen Verhandlung erstmalig vorgetragener Sachverhalt kann unberücksichtigt bleiben, wenn dieser eine Stellungnahmefrist für die Gegenseite und eine weitere mündlichen Verhandlung erfordert, sodass es insgesamt zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung käme.
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VPRRS 2017, 0303
Planungsleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.09.2017 - VgK-26/2017
1. Im Verhandlungsverfahren dürfen Vergabeunterlagen nachträglich überarbeitet werden, indem bereits festgelegte Kriterien (hier: Vorgaben zur Honorarkalkulation) konkretisiert werden.
2. Die Kostengruppen nach DIN 276 sind trotz des ausdrücklichen Verweises in § 4 HOAI 2013 auf die DIN 276 zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten nicht identisch mit den Leistungsbildern nach HOAI. Es bedarf deshalb einer nähren Differenzierung (hier: insbesondere zu Kostengruppen und BIM-Vorgaben) in den Angebotsunterlagen.
3. Die Vergabestelle muss nur dann eine weitere Verhandlungsrunde durchführen, wenn sie Vorgaben für die besonderen Leistungen erteilt.
4. Fordert die Vergabestelle nach Abschluss der Verhandlungsphase und Abgabe des finalen Angebots aufgrund sich ergebender Fragen zur Kalkulation um deren Klärung und Stellungnahme, sind die Bieter ausschließlich zur Erläuterung des abgegebenen Angebots berechtigt, nicht hingegen zur Angebotsänderung.
VPRRS 2017, 0305
Nachprüfungsverfahren
BayAGH, Urteil vom 08.05.2017 - III-4-1/17
1. Ein Bezug zum Vergaberecht liegt grundsätzlich vor, wenn Rechtsfragen aus den in § 14o FAO genannten Teilbereichen des Vergaberechts Gegenstand der Fallbearbeitung waren. Überschneidungen mit Rechtsgebieten aus dem Bereich Bau- und Architektenrecht gemäß § 14e Nr. 3 FAO, insbesondere im Kernbereich der VOB/A, sind dabei möglich.
2. Diese auf Rechtsgebiete bezogenen Überschneidungsmöglichkeiten erfordern eine möglichst stringente Abgrenzung zwischen den einzelnen Fachanwaltsgebieten und den jeweils erforderlichen speziellen Kenntnisse.
3. Ein Vergaberechtsbezug i.S.d. § 14o FAO liegt nicht bereits dann vor, wenn Vorschriften des Vergaberechts kraft privatschriftlicher Vereinbarung Bau-, Lieferungs- oder Dienstleistungsverträgen zwischen Privaten bzw. deren Anbahnung zu Grunde gelegt wurden. Vielmehr ist zur Vermeidung allzu großer Überschneidungen mit anderen Fachanwaltsgebieten, insbesondere dem Fachanwalt für Bau- Architektenrecht, der Bezug zur öffentlichen Hand erforderlich.
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VPRRS 2017, 0301
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2017 - VgK-17/2017
1. Jeder Bieter hat einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber das Angebot (hier: zur Verwertung von kompostierbaren Abfällen) eines Mitbewerbers bei einem konkreten Verdacht auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot einer Preisprüfung unterzieht.
2. Ein konkreter Verdacht liegt jedenfalls dann vor, wenn das günstigste Angebot vom zweitgünstigsten um 20 % abweicht oder bei auffälligen Abweichungen von preislichen Erfahrungswerten aus anderen vergleichbaren Beschaffungsvorgängen.
3. Eine Rüge ist nur dann ausreichend substanziiert, wenn tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Reine Vermutungen (hier: Missachtung der Mindestlohnvorgabe und wirtschaftliche Defizite und fehlende Zertifizierung) genügen nicht.
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VPRRS 2017, 0300
Rügeobliegenheit
VK Nordbayern, Beschluss vom 03.08.2017 - 21.VK-3194-14/17
1. Auch eine Vorinformation löst eine Rügeobliegenheit aus, wenn die Vorinformation gemäß § 12 EU Abs. 2 VOB/A 2016 als Aufruf zum Wettbewerb bekannt gegeben wurde.*)
2. Es ist nicht erforderlich, dass die Eignungskriterien in der Vorinformation wörtlich aufgeführt werden. Maßgeblich ist, dass ein Interessent bereits aufgrund der Vorinformation erkennen kann, ob er die festgelegten Eignungskriterien erfüllen kann. Dies ist der Fall, wenn der Interessent mittels eines frei zugänglichen Internetlinks unmittelbar auf den Anhang zur Vorinformation zugreifen konnte.*)
3. Bei der Auslegung von Verpflichtungserklärungen ist nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen gemäß §§ 133,157 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn der Willenserklärung zu haften.*)
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VPRRS 2017, 0297
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2017 - VK 1-87/17
1. Bieter müssen bereits aufgrund der Bekanntmachung (hier: Vergabe von Bauleistungen zur geotechnischen Sicherung) - ohne weiteres Studium der Vergabeunterlagen - erkennen können, ob sie in der Lage sind, am Verfahren teilzunehmen. Dazu zählt auch, ob sie über die geforderten Referenzen verfügen.
2. Wird erwartet, dass die angeforderten Referenzprojekte (hier: "Geotechnische Kippenstabilisierung (vorzugsweise seeseitig)") mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, muss darauf entweder durch den Wortlaut der Referenzanforderung oder auf anderem Weg hingewiesen werden.
3. Dem Passus "vorzugsweise seeseitig" ist keine solche Vergleichbarkeit zu entnehmen. Vielmehr macht der Begriff "vorzugsweise" klar, dass es sich gerade nicht um eine zwingende Eignungsanforderung handelt.
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VPRRS 2017, 0385
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2016 - Verg 28/16
1. Die Aufhebung ist grundsätzlich auch dann rechtswirksam und von Bietern hinzunehmen, wenn dafür kein in den Vergabeordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt.
2. Die Bieter können vom (öffentlichen) Auftraggeber eine Fortsetzung des Vergabeverfahrens und einen Abschluss mit einem Zuschlag nur erzwingen, wenn der Auftraggeber über keinen sachlichen Grund für eine Aufhebung des Verfahrens verfügt, sondern er dieses Instrument in diskriminierender und daher in rechtlich zu missbilligender Weise dazu einsetzt, durch die Aufhebung die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Auftrag außerhalb des eingeleiteten Vergabeverfahrens einem bestimmten Bieter zukommen zu lassen (sog. Scheinaufhebung).
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VPRRS 2017, 0298
Bau & Immobilien
EuGH, Urteil vom 05.10.2017 - Rs. C-567/15
Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass eine Gesellschaft, die zum einen im Alleineigentum eines öffentlichen Auftraggebers steht, dessen Tätigkeit darin besteht, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und die zum anderen sowohl Geschäfte für diesen öffentlichen Auftraggeber als auch Geschäfte auf dem wettbewerbsorientierten Markt abwickelt, als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, sofern die Tätigkeiten dieser Gesellschaft erforderlich sind, damit dieser öffentliche Auftraggeber seine Tätigkeit ausüben kann, und sich diese Gesellschaft zur Erfüllung der im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist. Dabei ist es unerheblich, dass der Wert der In-House-Geschäfte in Zukunft möglicherweise weniger als 90% oder nicht den Hauptteil des gesamten Umsatzes dieser Gesellschaft darstellt.
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VPRRS 2017, 0267
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017 - VK 1-75/17
1. Das Vorliegen eines sachlich rechtfertigenden Grunds reicht für eine wirksame Aufhebung des Vergabeverfahrens aus.
2. Die Korrektur von Fehlern im Vergabeverfahren stellt einen Grund dar, aus dem die Aufhebung eines Vergabeverfahrens sachlich gerechtfertigt ist. Dabei ist die Korrektur von Fehlern unabhängig von den Voraussetzungen des § 17 EU VOB/A 2016 zulässig.
3. Einer wirksamen Aufhebung steht auch nicht entgegen, dass der Auftraggeber den Fehler selbst zu vertreten hat.
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VPRRS 2017, 0292
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
1. Bei der Schätzung des Auftragswerts ist kein Zuschlag für Unvorhergesehenes (sog. Kostenpuffer) einzukalkulieren.
2. Kosten für Bauleitung und Bauüberwachung sind bei der Schätzung des Auftragswerts von Bauleistungen nicht zu berücksichtigen.
3. Die vor Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens seriös vom Auftraggeber durchgeführte Auftragswertschätzung wird nicht dadurch hinfällig oder im Nachhinein falsch, wenn die in der Folge und zeitlich nach der Schätzung eingereichten Angebote über dem Schätzpreis liegen.
4. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, vorab eine detaillierte Kostenschätzung in Form einer Preiskalkulation für alle Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung vorzunehmen.
5. Eine mangelhafte Dokumentation führt dazu, dass die Nachprüfungsinstanz die Fakten anderweitig ermitteln muss, um eine eigenständige Auftragswertschätzung und Schwellenwertermittlung vornehmen zu können.
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VPRRS 2017, 0291
Planungsleistungen
EuGH, Urteil vom 14.09.2017 - Rs. C-223/16
Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, nach denen ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, ein Hilfsunternehmen, das nach Angebotsabgabe erforderliche Qualifikationen verliert, nicht ersetzen darf und automatisch vom Verfahren ausgeschlossen wird.*)
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VPRRS 2017, 0289
Nachprüfungsverfahren
VK Nordbayern, Beschluss vom 11.08.2017 - 21.VK-3194-11/17
1. Hat die Vergabestelle festgelegt, dass die Bieter auf Seite 3 das Leistungsverzeichnis mit Unterschrift anzuerkennen haben, führt eine an dieser Stelle fehlende Unterschrift zum zwingenden Angebotsausschluss.
2. Müssen alle eingegangenen Angebote ausgeschlossen werden, kann ein aus dem Gleichbehandlungsgebot resultierender Anspruch auf eine "zweite Chance" geltend gemacht werden, der dazu führt, dass der Auftraggeber entweder das Verfahren in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückversetzen oder nach Aufhebung neu ausschreiben muss.
3. Die zum Ausschluss führenden Mängel müssen dabei nicht identisch oder gleichartig sein. Es ist ausreichend, wenn sie gleichwertig sind, also dieselbe Konsequenz - wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss - nach sich ziehen.
4. Die Eröffnung einer "zweiten Chance" durch eine entsprechende Anordnung einer Vergabekammer oder eines Vergabesenats kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann.
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VPRRS 2017, 0284
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2017 - 11 Verg 10/17
Wird in den Vergabeunterlagen u.a. gefordert, eine Abdichtung gemäß der gültigen Richtlinien und Normen anzubieten, steht bei im Verfahren nach § 173 GWB gebotener summarischer Prüfung eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen im Raum, sofern unter Hinweis auf die materialbedingte Dichtigkeit keine gesonderte Abdichtung angeboten wird.*)
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VPRRS 2017, 0394
Dienstleistungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.07.2017 - 7 Verg 1/17
1. Der öffentliche Auftraggeber muss die Eignungskriterien zusammen mit den geforderten Nachweisen den potentiellen Bietern im Voraus bekannt geben. Bei der Eignungsprüfung hat er alle bekannt gemachten Eignungskriterien, aber auch nur diese zu prüfen.
2. Bekanntgeben heißt, dass der Auftraggeber die einzelnen Eignungskriterien und die Mittel zu deren Nachweis ausdrücklich zu bezeichnen hat. Das Mitteilungsmedium ist im Regelfall die Auftragsbekanntmachung.
3. Es genügt, wenn der Bieter erst zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche Genehmigung verfügt.
4. Allein durch den Verstoß gegen die Informations- und Wartepflichten werden die Chancen auf den Zuschlag nicht in jedem Fall vereitelt. Ist das Vergabeverfahren im Übrigen fehlerfrei durchgeführt worden, droht dem nicht berücksichtigten Bieter durch die fehlerhafte Information oder einen Zuschlag vor Ablauf der Wartefrist noch kein Schaden. In einer solchen Situation kann die Antragsbefugnis nur bejaht werden, wenn zusätzlich - über den behaupteten Verstoß gegen § 134 Abs. 1 GWB hinaus - eine weitergehende Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen geltend gemacht wird, der die Chancen auf die Zuschlagserteilung verschlechtert haben könnte.
5. Die im gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren nach § 34a GewO zu klärende und grundsätzlich der Entscheidung der Genehmigungsbehörden vorbehaltene Frage, ob die ausgeschriebenen Empfangsdienstleistungen dem erlaubnispflichtigen Sicherungsgewerbe zuzuordnen sind, liegt grundsätzlich außerhalb des vergaberechtlichen Überprüfungsrahmens der Nachprüfungsinstanzen, sofern kein unmittelbarer Bezug zu einer vergaberechtlichen Vorschrift hergestellt werden kann, die dem Schutz der Bieter, Bewerber und Interessenten eines Vergabeverfahrens zu dienen bestimmt ist.
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VPRRS 2017, 0279
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.07.2017 - 1 VK 23/17
1. Die sorgfältige Lektüre der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen (hier: für Elektroarbeiten als Teil einer Gesamtbaumaßnahme) gehören zu den Kernpflichten eines gewissenhaften Unternehmers, der sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt.
2. Lässt die Ausschreibung ausdrücklich keine Nebenangebote zu, dürfen die im Formblatt unter den Nebenangeboten eingetragenen (18) "Alternativangebote" nicht kumuliert und bezuschlagt werden.
3. Ist eine Vielzahl von Kombinationen aus dem Angebot und den 18 "Alternativangeboten" möglich, sodass der Auftraggeber sich im Ergebnis ein für ihn in Preis und Ausstattung genehmes Angebot selbst zusammenstellen könnte, liegt kein hinreichend bestimmtes Angebot vor.
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VPRRS 2017, 0278
IT
VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2017 - 1/SVK/032-16
1. Ein Bieter darf eine Leistungsbeschreibung nicht im Sinne einer für ihn - u. U. wirtschaftlich - günstigen Lösung interpretieren oder gar der Leistungsbeschreibung eigenmächtig seine Version aufdrängen. Unterstellt der Bieter für seine Auslegung der Leistungsbeschreibung jedoch ein vermeintlich branchenübliches Begriffsverständnis, sind etwaige Unklarheiten der Leistungsbeschreibung für ihn nicht erkennbar und spätere Einwände hiergegen nicht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB präkludiert.*)
2. Auch bei einem Verhandlungsverfahren sind aufgestellte Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Angebote, die diesen nicht entsprechen, sind grundsätzlich auszuschließen.*)
3. Ist den Vergabeunterlagen eindeutig zu entnehmen, dass im Rahmen der Teststellung ein zweikanaliges Gerät präsentiert werden soll, stellt dies eine Mindestbedingung im Vergabeverfahren dar. Der Auftraggeber kann nicht zu Gunsten eines Bieters auf die Erfüllung dieser Mindestbedingung verzichten, da dies eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bietern darstellen würde. Er muss somit, auch wenn er im Rahmen des Verhandlungsverfahrens über einen Verhandlungsspielraum verfügt, gleichwohl dafür sorgen, dass die Anforderungen des Auftrags, die er als verbindlich eingestuft hat, erfüllt werden.*)
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VPRRS 2017, 0277
Tief- und Ingenieurbau
VK Bund, Beschluss vom 31.07.2017 - VK 2-68/17
1. Die vergaberechtliche Gleichstellung von Bietergemeinschaften mit Einzelbietern ist nur auf kartellrechtlich zulässige Bietergemeinschaften beschränkt.
2. Die Entscheidung eines Unternehmens, sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung zu beteiligen, unterliegt einer Einschätzungsprärogative der beteiligten Unternehmen. Die Bietergemeinschaftsbildung muss jedoch auf objektiven Anhaltspunkten beruhen.
3. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, wonach die Angebote die geforderten Preise enthalten müssen, liegt nicht nur dann vor, wenn eine Preisangabe im Sinne einer echten Lücke fehlt, sondern auch dann, wenn der angegebene Preis unzutreffend ist.
4. Auch eine Mischkalkulation ist unzulässig. Eine mischkalkulierte Preisangabe liegt vor, wenn eine Verschiebung von kalkulatorischen Bestandteilen einer Position in eine andere vorliegt (hier verneint).
5. Werden nicht bekannt gegebene Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung verwendet bzw. bekannt gegebene Kriterien bzw. deren Gewichtung faktisch nachträglich abgeändert, ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Versendung der Angebotsunterlagen zurückzuversetzen.
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VPRRS 2017, 0273
Bau & Immobilien
VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/2017
1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier: Sanierung eines Hallenbads) ist rechtswidrig, wenn kein Aufhebungsgrund vorliegt.
2. Eine durch § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2012 gedeckte Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht.
3. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Hierzu gehören aktuell eingehölte datierte Angebote und eine ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentierte ex-ante Schätzung.
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VPRRS 2017, 0272
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/2017
1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier: Sanierung eines Hallenbads) ist rechtswidrig, wenn kein Aufhebungsgrund vorliegt.
2. Eine durch § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2016 gedeckte Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht.
3. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Hierzu gehören aktuell eingeholte datierte Angebote und eine ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentierte ex-ante Schätzung.
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VPRRS 2017, 0270
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2017 - VK 1-63/17
1. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb muss der Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote nicht zulassen.
2. Der Auftraggeber hat Informationen zum Vergabeverfahren, die Einfluss auf die Angebotserstellung und damit den Wettbewerb haben, allen Bietern - möglichst gleichzeitig - zur Verfügung zu stellen.
3. Vergaberechtsverstöße, die dem Antragsteller erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens zur Kenntnis gebracht werden, müssen nicht gesondert gerügt, sondern lediglich - zeitnah - im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
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VPRRS 2017, 0269
Waren/Güter
VK Bund, Beschluss vom 31.07.2017 - VK 1-67/17
1. Ein Auftrag über die Lieferung und Montage einer automatischen Trefferanzeige für eine Schießanlage stellt einen Liefer- und keinen Bauauftrag dar. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftragnehmer nach den Vergabeunterlagen "keine bauliche Änderung" vornehmen darf.
2. Von der Forderung nach einem Zertifikat kann der Auftraggeber im Verlauf des Vergabeverfahrens Abstand nehmen und das Angebot des Bieters, der nicht über ein entsprechendes Zertifikat verfügte, bezuschlagen, wenn der Auftraggeber die Vorlage des betreffenden Zertifikats gar nicht fordern durfte.
3. Voraussetzung für den nachträglichen Verzicht auf ein gefordertes Zertifikat ist jedoch, dass der Auftraggeber sämtliche Bieter über den Verzicht auf das Zertifikat unterrichtet und ihnen Gelegenheit zur Erneuerung ihrer Angebote gibt.
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IBRRS 2017, 2996
Architekten und Ingenieure
OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2017 - 10 U 1116/16
1. Wird ein Projektsteuerer mit der Koordinierung und Kontrolle von Finanzierungs- und Förderungsverfahren beauftragt und muss der Auftraggeber wegen schwerer Vergabeverstöße Fördermittel zurückerstatten, steht dem Auftraggeber gegen den Projektsteuerer ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
2. Auch wenn dem Architekten Fehler bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterlaufen sind, kann der Projektsteuerer beim Architekten keinen Regress nehmen, weil er diesen nicht hinreichend überwacht hat.
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VPRRS 2017, 0207
ÖPNV
VK Bremen, Beschluss vom 09.06.2017 - 16-VK 2/17
Für das Vorliegen eines ungewöhnlich niedrigen Angebots kommt es bei Bedarfspositionen auf die Summe aller Einzelpositionen und nicht auf die Summe der Bedarfspositionen selbst an.
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VPRRS 2017, 0268
Bau & Immobilien
VK Berlin, Beschluss vom 03.02.2017 - VK B 2-40/16
1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich zu informieren.
2. Sinn und Zweck der Vorabinformation ist es, den erfolglosen Bietern zu ermöglichen, die Wertungsentscheidung der Vergabestelle zumindest ansatzweise nachzuvollziehen, um die Erfolgsaussichten etwaigen Rechtsschutzes abschätzen zu können. Dies muss nachvollziehbar und einzelfallbezogen geschehen.
3. Einem Bieter, der erst auf der letzten Wertungsstufe gescheitert ist, ist daher deutlich zu machen, inwieweit sein Angebot in Bezug auf die zuvor bekannt gemachte Bewertungsmatrix nicht konkurrenzfähig war.
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VPRRS 2017, 0266
Planungsleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 27.01.2017 - Z3-3-3194-1-48-11/16
1. Bei der Auswahl von Teilnehmern für einen nicht offenen Planungswettbewerb gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz uneingeschränkt, was klar durch die Verweisung in Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU auf den Titel I der Richtlinie und damit auch auf Art. 18 der Richtlinie 2014/24/EU zum Ausdruck kommt.*)
2. Die Auswahlkriterien "Originalität, Innovation und gestalterische Qualität eines Referenzobjekts und ihre Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt" sind ohne konkretisierende Unterkriterien oder Erläuterungen keine eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien i.S.d. § 71 Abs. 3 VgV.*)
3. Auch bei einem Teilnahmewettbewerb zu einem nicht offenen Planungswettbewerb dürfen bei der Bewertung der Teilnahmeanträge keine nicht bekanntgemachten Unterkriterien eine Rolle spielen, die den Teilnehmern hätten bekanntgemacht werden müssen.*)
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IBRRS 2017, 2999
Bausicherheiten
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017 - 10 U 122/16
1. Ein Unternehmer hat aus § 648a BGB keinen Anspruch auf Sicherheit für Forderungen aus Bereicherungsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B, weil in diesen Fällen eine auftragslose Leistung vorliegt, die einen Anspruch auf eine vertragliche Vergütung oder deren Surrogat nicht begründet.*)
2. Eine ursprünglich vertraglich nicht geschuldete, aber nachträglich anerkannte Leistung führt gemäß § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B zu einem nach § 648a BGB zu sichernden vertraglichen Vergütungsanspruch.*)
3. Im Rechtsstreit auf eine Sicherheit nach § 648a BGB genügt für die Vergütungshöhe ein schlüssiger Vortrag (Anschluss an BGH, IBR 2014, 345), während der Unternehmer auf das Bestreiten des Bestellers den vertraglichen Anspruchsgrund beweisen muss.*)
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